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Dokumentenidentifikation DE202004000954U1 04.08.2005
Titel Verbindungselement zum lösbaren Verbinden eines Stollens an einer Kunststoffsohle eines Schuhs
Anmelder Uhlsport GmbH, 72336 Balingen, DE
Vertreter Prinz und Partner GbR, 81241 München
DE-Aktenzeichen 202004000954
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 04.08.2005
Registration date 30.06.2005
Application date from patent application 22.01.2004
IPC-Hauptklasse A43C 15/02

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement zum lösbaren Verbinden eines Stollens an einer Kunststoffsohle eines Schuhs, insbesondere eines Sportschuhs, mit einem Sohlenbefestigungsende zur Befestigung an der Sohle und einem Stollenbefestigungsende zur Befestigung an dem Stollen.

Aus dem Hause der Anmelderin ist bekannt, Stollen oder Stollensysteme mittels einer oder mehrerer als Schrauben ausgebildeter Verbindungselemente mit der Sohle zu verschrauben. Zu diesem Zweck sind in der Kunststoffsohle Gewindebuchsen eingelassen, in welche die Schrauben eindrehbar sind. Die als Verbindungselement fungierende Schraube weist somit an ihrem Sohlenbefestigungsende ein Gewinde und an dem Stollenbefestigungsende einen Schraubenkopf auf, der in Einbaulage an dem Stollen anliegt.

Aus der US 5,625,129 ist ferner ein als Bajonettverschluß ausgebildetes Verbindungselement bekannt, das in eine in der Sohle eingelassene Buchse einsetzbar ist.

Diese bekannten Verbindungselemente ermöglichen bereits ein gutes Auswechseln der Stollen. Allerdings muß für die Buchsen immer eine bestimmte Materialstärke der Sohle gegeben sein. Für eine Schraube muß zudem ein Schraubendreher zur Hand sein, und es müssen mehrere Schrauben zeitaufwendig ein- und ausgedreht werden.

Demzufolge liegt die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Verbindungselement vorzusehen, das die vorgenannten Nachteile zumindest teilweise vermeidet und zudem ein einfaches und schnelles Auswechseln der Stollen ermöglicht.

Dieses wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Sohlenbefestigungsende plattenartig zum Einlassen in die Kunststoffsohle ausgebildet ist, daß das Stollenbefestigungsende quer zu dem plattenartigen Sohlenbefestigungsende verläuft, um in Einbaulage aus der Sohle herauszuragen, und daß an dem Stollenbefestigungsende Rastmittel zum lösbaren Verbinden mit dem Stollen vorgesehen sind. Die Verbindungselemente werden demnach mit ihrem plattenartigen Sohlenbefestigungsende beim Fertigen der Sohle in diese eingelassen oder eingegossen, so daß die Sohle das Sohlenbefestigungsende vollflächig umschließt und nur das Stollenbefestigungsende nach unten aus der Sohle herausragt. An diesem Stollenbefestigungsende kann der Stollen nun einfach durch das Rastmittel befestigt und wieder von diesem entfernt werden.

Vorzugsweise sind die zueinander korrespondierenden Rastmittel so ausgebildet, dass der erforderliche Halt des Stollens gewährleistet ist, gleichzeitig aber auch eine werkzeuglose Montage und Demontage der Stollen möglich ist. Auf diese Weise müssen die Stollen oder gesamte Stollensysteme (mehrere, über Verbindungsstege verbundene Stollen) nur auf eines oder mehrere der aus der Sohle herausragenden Stollenbefestigungsenden aufgeklipst werden.

Die bevorzugte Ausbildung der Rastmittel sieht vor, an dem Stollenbefestigungsende einen Hinterschnitt vorzusehen, in den ein Rastvorsprung eingreift, der in einer zur Aufnahme des Stollenbefestigungsendes ausgebildete Öffnung an dem Stollen (Aufnahmeöffnung) vorgesehen ist. Prinzipiell ist es jedoch auch möglich, an dem Stollenbefestigungsende einen entsprechenden Vorsprung vorzusehen, der in eine Ausnehmung in der Aufnahmeöffnung eingreift.

In einer Variante ist das erfindungsgemäße Verbindungselement als Winkelprofil ausgebildet, das eine als Sohlenbefestigungsende dienende Sohlenflanke und eine im wesentlichen rechtwinklig zu der Sohlenflanke verlaufende Stohlenflanke aufweist, die als Stollenbefestigungsende fungiert.

Ein besonders geringes Verletzungsrisiko stellt das Verbindungselement dar, wenn man das Stollenbefestigungsende als Stift ausbildet, der vorzugsweise mittig auf dem plattenartigen Sohlenbefestigungsende angeordnet ist. Es handelt sich mithin um einen Stift mit einem umlaufenden Flansch an dem zum Einlassen in die Sohle gerichteten Ende. Durch die mittige Anordnung wird ferner eine beidseitige oder umfängliche Befestigung des Verbindungselements in der Sohle erreicht.

In der bevorzugten Ausführungsform weist dieser Stift einen umlaufenden Hinterschnitt, z.B. eine Ringnut, auf, in welchen die Rastvorsprünge der Stollen in Einbaulage eingreifen. Der Stollen muß demnach nur auf den oder die Stifte aufgeklipst werden.

Für eine besonders feste Verbindung kann der Stift ferner mit einem Außengewinde versehen sein, auf das der Stollen mittels eines in der Stollenöffnung vorgesehenen Innengewindes aufschraubbar ist. Dabei kann eine Kombination der Rastverbindung durch die Rastmittel und die Schraubverbindung realisiert werden. Prinzipiell ist es jedoch auch denkbar, die Stollen ohne Rastverbindung nur mit den Stiften zu verschrauben.

Daneben betrifft die Erfindung einen Stollen zur Verbindung mit einem zuvor beschriebenen Verbindungselement, das in die Kunststoffsohle eines Schuhs einlaßbar ist, welcher sich dadurch auszeichnet, daß dieser eine Aufnahmeöffnung zur Aufnahme des Stollenbefestigungsendes aufweist und in dieser Stollenöffnung ferner Rastmittel vorgesehen sind, die mit den Rastmitteln des Verbindungselements korrespondieren.

Zum Erhalt der erforderlichen Festigkeit ist das Verbindungselement vorzugsweise aus Stahl oder aus einem schlagzähen Kunststoff gefertigt; bei Verwendung von Stahl wird üblicherweise Edelstahl eingesetzt, um die erforderliche Rostbeständigkeit zu erhalten.

Die Erfindung ist in den Figuren anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen veranschaulicht und im folgenden anhand dieser detailliert beschrieben. Es zeigen:

1 eine untere Ansicht einer Kunststoffsohle eines Sportschuhs mit darin eingelassenen Verbindungselementen zur Befestigung von Stollen,

2 eine schematische Schnittansicht eines Stollens zur Befestigung an dem Verbindungselement vor dem Aufschrauben des Stollens auf den Stift,

3 den Stollen gemäß 2 in Einbaulage,

4 eine perspektivische Teilansicht, teilweise im Schnitt, eines an der Ferse des Sportschuhs befestigten Stollenelements, das auf mehrere erfindungsgemäße Verbindungselemente aufgeklipst ist,

5 ein vergrößertes seitliches Schnittbild einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselements, das in eine Kunststoff sohle eines Sportschuhs eingelassen ist,

6 eine Seitenansicht des Verbindungselements gemäß 5,

7 eine Frontansicht des Verbindungselements gemäß 6 und

8 eine Draufsicht des Verbindungselements gemäß 6.

Demnach sind in die Kunststoffsohle 10 eines Sportschuhs insgesamt neun Verbindungselemente 20 an den bekannten Stellen zu Befestigung von Stollen eingelassen. Auf diese Verbindungselemente 20 können entweder einzelne Stollen 30 oder ganze Stollenelemente 40 befestigt werden. Die Stollen 20 bzw.

Stollenelemente 50 und die Kunststoffsohle 10 sind aus den bekannten Materialien gefertigt, z.B. Polyamid oder Polyurethan.

Jedes Verbindungselement 20 weist ein platten- oder tellerförmig ausgebildetes Sohlenbefestigungsende 22 auf, auf dem mittig ein als Stollenbefestigungsende dienender Stift 24 befestigt ist, der quer zu dem plattenartigen Sohlenbefestigungsende verläuft. Jedes Sohlenbefestigungsende 22 wird an entsprechenden Stellen in der Sohle 10 positioniert und beim Fertigen der Sohle 10 in diese eingegossen und vollumfänglich von dem Material der Kunststoffsohle umschlossen. Zu diesem Zweck kann an den Befestigungsstellen die Materialstärke der Kunststoffsohle erhöht werden, vorzugsweise auf bis zu 4 mm, wohingegen die Materialstärke der restlichen Kunststoffsohle üblicherweise nur 2,5 bis 3 mm beträgt. Im eingegossenen Zustand stehen nur die Stifte 24 der Verbindungselemente 20 aus der Kunststoffsohle 10 hervor.

Im Ballenbereich der Sohle 10 werden vorzugsweise einzelne Stollen 30 an den Verbindungselementen 20 befestigt. Zu diesem Zweck ist in dem jedem Stollen eine Aufnahmeöffnung 32 vorgesehen, die zur Aufnahme des Stiftes 24 dient; mithin ist der Innendurchmesser der Aufnahmeöffnung 32 etwa so groß wie der Außendurchmesser des Stiftes 24. Der Durchmesser des zylindrischen Stiftes 24 beträgt vorzugsweise 5 bis 6 mm.

Zur Verbindung des Stollens an dem Stift 24 sind zwischen dem Stift und dem Stollen 30 Rastmittel ausgebildet; der eine Teil des Rastmittels ist am Stift 24 und der korrespondierende Teil des Rastmittels am Stollen 30 ausgebildet. Bei allen in den Figuren dargestellten Ausführungsformen weist das Stollenbefestigungsende des Verbindungselements 20 einen Hinterschnitt auf. Bei dem Stift 24 ist der Hinterschnitt als Ringnut 26 ausgebildet, die etwa in der Mitte des Stiftes 24 angeordnet ist. Der Außendurchmesser des Stiftes 24 oberhalb der Nut 26 hat einen geringeren Außendurchmesser als das in der Figur untere Ende des Stiftes 28, das zusätzlich mit einem Außengewinde 29 versehen ist.

Die Aufnahmeöffnung 32 des Schraubstollens 30 weist etwa mittig einen umfänglich verlaufenden Rastvorsprung 34 auf. In Einbaulage hintergreift dieser Rastvorsprung 34 den Hinterschnitt des Stiftes 24, um eine lösbare Rastverbindung zwischen dem Stollen 30 und dem Verbindungselement 20 herzustellen. Am in der 2 unteren Ende der Aufnahmeöffnung 32 weist diese ein Innengewinde aus, das korrespondierend zu dem Außengewinde 29 des Stiftes 24 ausgebildet ist. Folglich wird der Stollen 30 nicht nur mit dem Stift 24 verrastet, sondern zur Verbesserung des Halts auch auf diesen aufgeschraubt.

Im Fersenbereich in der Kunststoffsohle 10 sind drei der erfindungsgemäßen Verbindungselemente 20 in einem Dreieck zueinander angeordnet. Auf diese Verbindungselemente 20 ist ein zusammenhängendes Stollenelement 40 befestigt. Dieses besteht aus drei Kunststoffstollen 42, die über einstückig angeformte Verbindungsstege 44 zu einer dreieckigen Gestalt miteinander verbunden sind. Jeder der Stollen 42 ist wiederum mit entsprechenden Aufnahmeöffnungen zur Aufnahme der Stifte 24 versehen. Im Gegensatz zu den Stollen 30 sind die Stollen 42 des Stollenelements 40 jedoch nicht mit Innengewinden am unteren Ende der Aufnahmeöffnung ausgestattet, da die Stollenelemente nur auf die Stifte 24 aufgeklipst werden.

In den 5 bis 8 ist ein alternativ ausgebildetes Verbindungselement 50 zum Einlassen in eine Kunststoffsohle eines Schuhs dargestellt. Im Gegensatz zu der zuvor beschriebenen Ausführungsform ist dieses Verbindungselement 50 als Winkelprofil mit einer in die Kunststoffsohle 10 eingelassenen Sohlenbefestigungsflanke 52 und einer quer dazu verlaufenden Stollenbefestigungsflanke 54 ausgebildet. Beide Flanken 52, 54 weisen Öffnungen auf. Die lochförmige Öffnung 56 in der Sohlenbefestigungsflanke 52 dient zur besseren Fixierung der Sohlenbefestigungsflanke 52 beim Eingießen in die Kunststoffsohle 10. Die rechteckige Öffnung 58 in dem Stollenbefestigungsschenkel 54 bildet hingegen den Hinterschnitt, den die an den Stollen ausgebildeten Rastvorsprünge in Einbaulage hintergreifen.

Die nicht dargestellten Stollen zur Befestigung an dem in den 5 bis 7 abgebildeten Verbindungslement 50 weisen anstelle einer zylindrischen Aufnahmeöffnung eine schlitzförmige Aufnahmeöffnung auf, in die der Stollenbefestigungsschenkel 54 in Einbaulage eingreift. In der Aufnahmeöffnung sind wiederum Rastvorsprünge vorgesehen, um die Öffnung 54 an dem Stollenbefestigungsschenkel in Einbaulage zu hintergreifen.

Grundsätzlich ist man bestrebt, das plattenartige Sohlenbefestigungselement so flach wie möglich auszubilden, um die notwendige Materialstärke der Sohle an den Aufnahmestellen für die Verbindungselemente so gering wie möglich zu halten und mithin im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Buchsen, die in die Sohle eingegossen sind, eine deutliche Gewichtsreduktion der Kunststoffsohle zu erzielen. Vorzugsweise beträgt die Materialstärke des Verbindungselements am plattenartigen Sohlenbefestigungsende ca. 1,5 bis 2 mm.

Für den Fachmann ist offensichtlich, daß die Rastmittel zur Verbindung der Stollen an dem Verbindungselement beliebig ausgebildet werden können und nicht auf die beschriebene Form mit einem Hinterschnitt in dem Verbindungselement beschränkt sind. Vielmehr ist es beispielsweise auch möglich, Rastvorsprünge an dem Stollenbefestigungsende des Verbindungselements vorzusehen, welche in Einbaulage in einen korrespondierend ausgebildeten Hinterschnitt in den Stollen eingreifen.

10Kunststoffsohle 20Verbindungselement 22Sohlenbefestigungsende 24Stift 26Ringnut 28Unteres Ende des Stiftes 29Außengewinde 30Stollen 32Aufnahmeöffnung 34Rastvorsprung 36Innengewinde 40Stollenelement 42Stollen 44Verbindungssteg 50Verbindungselement 52Sohlenbefestigungsflanke 54Stollenbefestigungsflanke 56Öffnung 58Öffnung

Anspruch[de]
  1. Verbindungselement (20; 50) zum lösbaren Verbinden eines Stollens (30; 42) an einer Kunststoffsohle (10) eines Schuhs mit einem Sohlenbefestigungsende (22) zur Befestigung an der Sohle (10) und einem Stollenbefestigungsende zur Befestigung an dem Stollen (30; 42), dadurch gekennzeichnet, daß das Sohlenbefestigungsende (22) plattenartig zum Einlassen in die Kunststoffsohle (10) ausgebildet ist, daß das Stollenbefestigungsende quer zu dem plattenartigen Sohlenbefestigungsende (22) verläuft, um in Einbaulage aus der Kunststoffsohle (10) herauszuragen, und daß an dem Stollenbefestigungsende Rastmittel zum lösbaren Verbinden mit korrespondierend in dem Stollen (42) ausgebildeten Rastmitteln vorgesehen sind.
  2. Verbindungselement (20; 50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel einen Hinterschnitt (26; 58) an dem Stollenbefestigungsende umfassen.
  3. Verbindungselement (20; 50) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stollenbefestigungsende als Stift (24) ausgebildet ist.
  4. Verbindungselement (20; 50) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (24) etwa mittig auf dem plattenartigen Sohlenbefestigungsende (22) angeordnet ist.
  5. Verbindungselement (20; 50) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (24) ein Außengewinde (29) zum Aufschrauben eines Stollens aufweist.
  6. Verbindungselement (20; 50) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dieses als Winkelprofil ausgebildet ist, wobei das Sohlenbefestigungsende als Sohlenbefestigungsflanke (52) und das Stollenbefestigungsende als Stollenbefestigungsflanke (54) ausgestaltet ist.
  7. Stollen (30; 42) zur Verbindung mit einem in einer Kunststoffsohle (10) eines Sportschuhs eingelassenen Verbindungselements (20; 50) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dieser eine Aufnahmeöffnung (32) zur Aufnahme des Stollenbefestigungsendes aufweist und in dieser Aufnahmeöffnung (32) Rastmittel ausgebildet sind, die mit dem Rastmittel des Verbindungselements (20; 50) korrespondieren.
  8. Kunststoffsohle (10) für einen Sportschuh, in die mindestens eines der Verbindungselemente (20; 50) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zur Befestigung eines Stollens (30; 42) nach Anspruch 7 eingelassen ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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