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Dokumentenidentifikation DE202004007039U1 04.08.2005
Titel Vorrichtung zum Trennen von Fluidströmen in einer Heizeinrichtung
Anmelder Eichenauer Heizelemente GmbH & Co. KG, 76870 Kandel, DE;
BERU AG, 71636 Ludwigsburg, DE
Vertreter Lichti + Partner GbR, 76227 Karlsruhe
DE-Aktenzeichen 202004007039
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 04.08.2005
Registration date 30.06.2005
Application date from patent application 03.05.2004
IPC-Hauptklasse B60H 1/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen von Fluidströmen in einer Heizeinrichtung, insbesondere zum Erwärmen des Innenraums eines Kraftfahrzeugs, wobei die Heizeinrichtung zumindest einen mit einer Mehrzahl an lamellenartigen Wärmeabgabeelementen ausgerüsteten Heizkörper aufweist.

In der Kfz-Industrie besteht zunehmend Bedarf an Heizungskonzepten, bei denen sich aufgrund einer getrennten Luftführung (Umluft oder Frischluft) getrennte Heizzonen im Innenraum eines Kraftfahrzeugs (beispielsweise auf der Fahrer- und Beifahrerseite) realisieren lassen.

Derartige Heizeinrichtungen weisen heutzutage regelmäßig elektrische Zusatz-Heizkörper, vorzugsweise unter Verwendung von PTC-Heizwiderständen auf, die gemeinsam mit einer herkömmlichen Wärmequelle in einem Luftstrom zum Fahrgastinnenraum des Kraftfahrzeugs angeordnet sind. Die genannten Zusatz-Heizkörper weisen regelmäßig eine Anordnung paralleler, lamellenartiger Wärmeabgabeelemente auf, die in gut wärmeleitender Verbindung mit den PTC-Heizwiderständen stehen und vom Luftstrom durch die Heizeinrichtung zwecks Wärmeübertrag an denselben umströmt werden.

Zum Erreichen geteilter Heizzonen im Fahrgastinnenraum des Kraftfahrzeugs kann die Luftführung durch die Heizeinrichtung von vorne herein durch entsprechende Trennwände in mehrere Fluidströme unterteilt erfolgen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kostengünstige und einfach zu montierende Vorrichtung zum Einsatz in den vorstehend beschriebenen Heizeinrichtungen zu schaffen, mit der sich insbesondere stromabwärts eines Lamellen-Zusatzheizkörpers eine Trennung von Fluidströmen erreichen bzw. aufrecht erhalten lässt.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung zum Trennen von Fluidströmen in einer Heizeinrichtung, insbesondere zum Erwärmen des Innenraums eines Kraftfahrzeugs, wobei die Heizeinrichtung zumindest einen mit einer Mehrzahl an lamellenartigen Wärmeabgabeelementen ausgerüsteten Heizkörper aufweist, mit einem im wesentlichen plattenförmigen Trennkörper, der einen Durchbruch zum Aufschieben des Trennkörpers auf den Heizkörper aufweist.

Vorzugsweise ist dabei aufgrund der Strömungsgeometrie durch die Heizeinrichtung, insbesondere durch die – vorzugsweise parallel angeordneten – lamellenartigen Wärmeabgabeelemente des Heizkörpers, eine Plattenebene des Trennkörpers im aufgeschobenen Zustand im wesentlichen parallel zu einer Längskante der Wärmeabgabeelemente angeordnet.

Um ein einfaches Aufschieben des Trennkörpers auf den Heizkörper zu ermöglichen, sieht eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor, der Durchbruch im wesentlichen eine Länge und Breite der Wärmeabgabeelemente entsprechende Abmessungen aufweist.

Da sich die Wärmeabgabeelemente des Heizkörpers aufgrund dessen Heizleistung stark erwärmen können, ist der Trennkörper vorzugsweise in einem hitzebeständigen Material ausgebildet, wobei es sich um ein Kunststoffmaterial handeln kann. Weiterhin weist das Material des Trennkörpers in einer äußerst bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine ausweichende Flexibilität auf, um zumindest den Durchbruch zum Aufschieben auf den Heizkörper reversibel weiten zu können, so dass der Trennkörper anschließend im Klemmsitz auf dem Heizkörper gehalten ist.

Um die Halteeigenschaften des Trennkörpers auf dem Heizkörper weiter zu verbessern, kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung zusätzlich Vorsprünge an wenigstens einer sich parallel zu den Längskanten der Wärmeabgabeelemente erstreckenden, den Durchbruch definierenden Innenwand des Trennkörpers aufweisen, die zum Halten des Trennkörpers in einer Richtung senkrecht zur Ausrichtung der Wärmeabgabeelemente durch Eingreifen jeweils in einen Zwischenraum zwischen den Wärmeabgabeelementen ausgebildet sind. Erfindungsgemäß haken sich demnach die Vorsprünge zwischen den einzelnen Wärmeabgabeelementen ein, so dass sich der Trennkörper in seinem ursprünglichen, ungeweiteten Zustand nicht mehr ohne weiteres verschieben lässt.

Zum Erzielen einer optimalen Trennwirkung ist der Trennkörper erfindungsgemäß vorzugsweise stromabwärts einer weiteren Heizeinheit der Heizeinrichtung, wie einem Wärmetauscher in Verbindung mit dem Kühlwasserkreis eines Kraftfahrzeugs, angeordnet.

Um einen einfachen und aus strömungstechnischer Sicht günstigen Einbau des Trennkörpers zu ermöglichen, sieht eine andere Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor, dass eine äußere Kontur des Trennkörpers entsprechend einer Aufnahme in einem Halteteil für den Trennkörper und ggf. die weitere Heizeinheit ausgebildet ist. Gemäß einer äußerst bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dabei vorgesehen, dass eine äußere Kontur des Trennkörpers im wesentlichen rechteckig mit zwei abgerundeten, eine Längsseite des Kontur-Rechtecks definierenden Ecken ausgebildet ist. Aus Stabilitätsgründen kann der Trennkörper ferner ein umlaufendes, doppelt H-förmiges Querschnittsprofil aufweisen, dessen parallele Schenkel die äußere Kontur bzw. den Durchbruch definierende Innenwände des Trennkörpers bilden.

Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Trennen von Fluidströmen in einer Heizeinrichtung mit wenigstens einem, mit einer Mehrzahl an parallel angeordneten, lamellenartigen Wärmeabgabeelementen ausgerüsteten Heizkörper, insbesondere zum Erwärmen des Innenraums eines Kraftfahrzeugs, wobei ein im wesentlichen plattenförmiger Trennkörper mit einem zentralen Durchbruch auf den Heizkörper aufgeschoben wird, so dass sich eine Plattenebene im wesentlichen parallel zu den Längskanten der Wärmeabgabeelemente erstreckt. Dabei wird der Trennkörper vorzugsweise zum Aufschieben auf den Heizkörper reversibel verformt, insbesondere durch Aufweiten des Durchbruchs.

Weitere Vorteile und Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Darin zeigt:

1 einen Längsschnitt durch eine Heizeinrichtung zum Erwärmen des Innenraums eines Kraftfahrzeugs mit getrennten Luftströmen;

2a einen elektrischen Zusatz-Heizkörper der Heizeinrichtung gemäß 1 mit aufgeschobenem Trennkörper in Seitenansicht;

2b einen Schnitt entlang der Linie B-B in 2a;

3 eine perspektivische Ansicht des Zusatz-Heizkörpers mit aufgeschobenem Trennkörper und einem Halteteil zum Aufnehmen derselben;

4a eine Draufsicht auf den Trennkörper; und

4b einen Schnitt entlang der Linie B-B in 4a.

Die 1 zeigt im Längsschnitt eine Heizeinrichtung 1 zum Beheizen des Innenraums eines Kraftfahrzeugs. Die Heizeinrichtung 1 weist gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Gehäuse 2 mit einem Gehäuseoberteil 2.1 und einem Gehäuseunterteil 2.2 auf, das weiterhin eine Zwischenwand 2.3 für eine getrennte Luftführung (Pfeile L1, L2) besitzt.

Zum Erwärmen der Luftströme L1, L2 ist zunächst ein Wärmetauscher 3 vorgesehen, der mit dem Kühlwasserkreis des betreffenden Kraftfahrzeugs verbunden ist. Stromabwärts des Wärmetauschers 3 ist ein elektrischer Zusatz-Heizkörper 4 in Form eine PTC-Zuheizers angeordnet, der nachfolgend anhand der 2a, b noch genauer beschrieben wird.

Auf den Zusatz-Heizkörper 4 ist erfindungsgemäß, wie in der 1 gezeigt, ein Trennkörper 5 aufgeschoben. Der Trennkörper 5 dient stromabwärts des Heizkörpers 4 zum Auf rechterhalten der getrennten Luftführung L1', L2', beispielsweise zum getrennten, unabhängigen Beheizen eines Fahrer- und eines Beifahrerbereichs im Kraftfahrzeug. Hierzu sind des weiteren in den Kontaktbereichen zwischen der Zwischenplatte 2.3 und dem Wärmetauscher 3, dem Trennkörper 5 und dem Wärmetauscher 3 sowie dem Trennkörper 5 und der Zwischenplatte 2.3 geeignete Dichtungen 6.1, 6.2, 6.3 vorgesehen.

Die 2a, b zeigen nochmals detailliert den Zusatz-Heizkörper 4 aus 1: Zunächst ist in der 2a der Zusatz-Heizkörper 4 mit aufgeschobenem Trennkörper 5 in Seitenansicht gezeigt. Wie insbesondere aus der 2b, die einen Schnitt entlang der Linie B-B in 2a darstellt, ersichtlich ist, weist der Heizkörper 4 zunächst eine Reihe von parallel angeordneten Profilrohren 4.1 auf, innerhalb derer elektrische PTC-Heizwiderstände (nicht gezeigt) zum Bereitstellen der Heizleistung des Heizkörpers 4 angeordnet sind. Die Profilrohre 4.1 sind an ihren Enden jeweils durch Anschluss-/Halteteile 4.2, 4.2' gehalten und zur Energieversorgung der PTC-Widerstände elektrisch kontaktiert.

Um die durch die PTC-Widerstände erzeugte Wärme von den Profilrohren 4.1 auf einen Luftstrom L1, L2 (1) durch die Heizeinrichtung 1 bzw. den Heizkörper 4 übertragen zu können, sind auf den Profilrohren 4.1 eine Anzahl von Wärmeabgabeelementen in Form dünner Metalllamellen 4.3 angeordnet, von denen in den 2a, b aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige wenige explizit dargestellt sind. Die Lamellen 4.3 sind zueinander parallel angeordnet und weisen geeignete Durchbrüche auf, mit denen sie auf die Profilrohre 4.1 des Heizkörpers 4 aufgeschoben und gehalten sind. Insbesondere besitzen die Lamellen 4.3 gemäß der 2b an ihren Enden Einrollungen 4.4, durch die sie paarweise voneinander beabstandet gehalten sind.

Der Trennkörper 5 weist – wie bereits aus den 2a, b erkennbar und weiter unten anhand der 3, 4a, 4b noch detailliert dargestellt – einen zentralen Durchbruch auf, mit dem er auf den Heizkörper 4, speziell: auf die Lamellen 4.3, aufgeschoben ist. Dies ist zunächst in der 3 in einer perspektivischen Ansicht schematisch dargestellt.

Die 3 zeigt den Heizkörper 4 mit aufgeschobenem Trennkörper 5, der in eine entsprechende Aufnahme 2.3a in der Zwischenwand 2.3 (1) des Gehäuses 2 der Heizeinrichtung 1 eingesetzt ist. Einige Lamellen 4.3 des Heizkörpers 4 sind exemplarisch angedeutet.

Weiterhin ist in 3 in einem Bereich hinter dem Heizkörper 4 eine Aufnahme 2.3b für den Wärmetauscher 3 der Heizeinrichtung 1 vorgesehen (vgl. 1).

Wie bereits aus der 3 erkennbar, ist der Trennkörper 5 der erfindungsgemäßen Vorrichtung im wesentlichen plattenförmig ausgebildet, wobei seine äußere Kontur der eines Rechtecks entlehnt ist, jedoch im Bereich einer Längsseite des Rechtecks zumindest an den Ecken einen abgerundeten Verlauf aufweist.

Eine mögliche erfindungsgemäße Ausbildung des Trennkörpers 4 ist abschließend in den 4a, b detailliert dargestellt:

Die 4a zeigt eine Draufsicht auf einen Trennkörper 5, der im wesentlichen dem bereits in der 3 gezeigten Trennkörper entspricht. Der Trennkörper 5 ist seiner äußeren Kontur nach im wesentlichen plattenförmig-rechteckig ausgebildet, wobei die seine Längsseite 5.1 definierenden Ecken 5.2, 5.2' mit einem Radius R abgerundet ausgebildet sind. Der Trennkörper 5 weist zum Aufschieben auf den Heizkörper 4 (vgl. 3) einen zentralen Durchbruch 5.3 auf, der entsprechend den Abmessungen der Lamellen 4.3 des Heizkörpers 4 rechteckig und geeignet dimensioniert ausgebildet ist. Dabei entspricht eine Länge l und eine Breite b des Durchbruchs 5.3 im wesentlichen entsprechenden Abmessungen der Lamellen 4.3.

An zwei mit den Längsseiten der Lamellen 4.3 in Anlage tretenden Innenwänden 5.3a, 5.3b des Durchbruchs 5.3 weist der Trennkörper 5 Vorsprünge 5.4 auf, die im aufgeschobenen Zustand des Trennkörpers in Zwischenräume zwischen den Lamellen 4.3 (vgl. 2b) eingreifen und so den Trennkörper gegen Verschieben in Richtung der Erstreckung der Profilrohre 4.1 des Heizkörpers 4 sichern.

Der Trennkörper 5 ist erfindungsgemäß vorzugsweise in einem flexiblen, temperaturbeständigen Kunststoffmaterial ausgebildet, so dass sich zum Aufschieben des Trennkörpers durch Auseinanderziehen der Längssseiten 5.1 bzw. 5.3a, 5.3b eine lichte Breite des Durchbruchs 5.3 vergrößern lässt, um insbesondere die Vorsprünge 5.4 an den Lamellen 4.3 vorbei zu bewegen, bis sich der Trennkörper 5 in einer gewünschten Stellung auf dem Heizkörper 4 befindet.

Wie bereits aus der 4a ersichtlich, weist der Trennkörper 5 zwei an seiner Außenkontur bzw. am Rande des Durchbruchs 5.3 zumindest teilweise parallel zueinander umlaufende Wülste 5.5, 5.5' auf, die nachfolgend anhand der 4b näher erläutert werden.

Die 4b zeigt einen Querschnitt durch den Trennköper 5 entlang einer Linie B-B in 4a. Demnach weist der Trennkörper 5 ein umlaufendes, doppelt H-förmiges Querschnittsprofil auf, um so trotz der Ausbildung des Trennkörpers 5 in flexiblem Kunststoffmaterial und dem Vorsehen eines zentralen Durchbruchs 5.3 bei verringertem Materialaufwand eine stabile Ausgestaltung des Trennkörpers 5 zu erreichen. Aufgrund des H-förmigen Profils des Trennkörpers 5 existieren auf dessen Oberseite 5a und Unterseite 5b die bereits vorstehend beschriebenen Wülste 5.5, 5.5', die demgemäss durch die freien Enden der parallelen Schenkel des H-förmigen Profils gebildet sind.

Aufgrund seiner vorstehend beschriebenen Ausgestaltung lässt sich der Trennkörper 5 der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei kostengünstiger Ausgestaltung einfach und sicher auf den Lamellen 4.3 eines Heizkörpers 4 montieren, wobei seine Position auf dem Heizkörper 4 durch Verschieben in Erstreckungsrichtung der Profilrohre 4.1 (vgl. 2b) grundsätzlich frei wählbar ist.

1Heizeinrichtung 2Gehäuse 2.1Gehäuse-Oberteil 2.2Gehäuse-Unterteil 2.3Zwischenplatte 2.3a,2.3bAufnahme 3Wärmetauscher 4Zusatz-Heizkörper 4.1Profilrohr 4.2,4.2'Anschluss-/Halteteil 4.3Lamelle 4.4Einrollung 5Trennkörper 5aOberseite 5bUnterseite 5.1Längsseite 5.2,5.2'Ecke 5.3Durchbruch 5.3a,5.3bInnenwand 5.4Vorsprung 5.5,5.5'Wulst 6.1,6.2,6.3Dichtung L1,L2,L1',L2'Luftstrom bBreite lLänge RRadius

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Trennen von Fluidströmen (L1, L2, L1', L2') in einer Heizeinrichtung (1) insbesondere zum Erwärmen des Innenraums eines Kraftfahrzeugs, wobei die Heizeinrichtung (1) zumindest einen mit einer Mehrzahl an lamellenartigen Wärmeabgabeelementen (4.3) ausgerüsteten Heizkörper (4) aufweist, mit einem im wesentlichen plattenförmigen Trennkörper (5), der einen Durchbruch (5.3) zum Aufschieben des Trennkörpers (5) auf den Heizkörper (4) aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Plattenebene des Trennkörpers (5) im aufgeschobenen Zustand im wesentlichen parallel zu einer Längskante der Wärmeabgabeelemente (4.3) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (5.3) im wesentlichen einer Länge und Breite der Wärmeabgabeelemente (4.3) entsprechende Abmessungen (l, b) aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennkörper (5) in einem hitzebeständigen Material ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennkörper (5) in einem Kunststoffmaterial ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennkörper (5) in einem Material ausgebildet ist, das ausreichende Flexibilität aufweist, um zumindest den Durchbruch (5.3) zum Aufschieben auf den Heizkörper (4) reversibel weiten zu können, so dass der Trennkörper (5) anschließend im Klemmsitz auf dem Heizkörper (4) gehalten ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch Vorsprünge (5.4) an wenigstens einer sich parallel zu den Längskanten der Wärmeabgabeelemente (4.3) erstreckenden, den Durchbruch (5.3) definierenden Innenwand (5.3a, 5.3b) des Trennkörpers (5), die zum Halten des Trennkörpers (5) in einer Richtung senkrecht zur Ausrichtung der Wärmeabgabeelemente (4.3) durch Eingreifen jeweils in einen Zwischenraum zwischen den Wärmeabgabeelementen (4.3) ausgebildet sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennkörper (5) stromabwärts einer weiteren Heizeinheit (3) der Heizeinrichtung (1), wie einem Wärmetauscher in Verbindung mit dem Kühlwasserkreis eines Kraftfahrzeugs, angeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine äußere Kontur des Trennkörpers (5) entsprechend einer Aufnahme (2.3a) in einem Halteteil (2.3) für den Trennkörper (5) und ggf. die weitere Heizeinheit (3) ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine äußere Kontur des Trennkörpers (5) im wesentlichen rechteckig mit zwei abgerundeten, eine Längsseite des Kontur-Rechtecks definierenden Ecken (5.2, 5.2') ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennkörper (5) ein umlaufendes, doppelt H-förmiges Querschnittsprofil aufweist, dessen parallele Schenkel die äußere Kontur bzw. den Durchbruch (5.3) definierende Innenwände (5.3a, 5.3b) des Trennkörpers (5) bilden.
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