Die Erfindung betrifft eine Wippsägevorrichtung für Kettensägen, gemäß
Oberbegriff des Patent u. Gebrauchsmusteranspruchs.
Vorher musste man die Kettensäge beidhändig führen und beim Brennholz
Nachschub, die Kettensäge absetzen und wieder erneut aufnehmen.
Dies wird in der Vorliegenden Erfindung gelöst.
Die Erfindung hat die Aufgabe, Brennholz (Rund oder Spaltholz) mit
der Kettensäge schneller, sicherer und kräftesparent zu schneiden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Gebrauchsmusteranspuch 1
gelöst. Man kann jede handelsübliche Elektro-Kettensäge (mittels einem Adapter des
entsprechendem E-Kettensägentyp und eine schnelle An u. Abbauvorrichtung , an dem
der Adapter (24 u. 25) für den entsprechenden Elektro-Kettensägetyp
befestigt ist.
Die An u. Abbauvorrichtung (26) ist mit zwei Sterngriff-Schrauben
(19) versehen und an die Wippsägevorrichtung angeschraubt.
In diesem Blech befindet sich ein Ausschnitt der zur Belüftung der
Elektro-Kettensäge dient. An diesem Blech befinden sich zwei Halfen-Schienen (21)
die zur Aufnahme den Rahmen vom Sägespäne-Fangsack aufnimmt. Der Rahmen des Sägespäne-Fangsack
ist mit einer Sterngriffschraube gesichert.
Der Adapter ist aus Kunststoff und besteht aus einem Ober und Unterteil
(24 u. 25). Das Unterteil ist mit der An u. Abbauvorrichtung (26)
verschraubt. Auf der Oberseite des Unterteils sind zwei Bohrungen versehen, womit
das Oberteil mit zwei Sterngriff-Schrauben (19) befestigt wird. Diese beiden
Teile spannt die Elektro-Kettensäge, die in allen Richtungen festgehalten wird.
Das Ober und Unterteil sind formgefräßt und entsprechend des Elektro-Kettensägetyp.
Mit einem Feststellclip wird der E-Kettensägenschalter auf Betrieb
gestellt und
arretiert und der Netzstecker der Elektro-Kettensäge in die Maschinenschutz-Steckdose
(16)eingesteckt.
Die Maschinenschutz-Steckdose (16) ist mit einem Fußpedaltaster
(13) und Strom-Versorgungskabel mit Schutzstecker verbunden.
Ist das Stromversorgungskabel mit dem Schutzstecker mit dem Stromnetz
verbunden, kann die E-Kettensäge mit dem Fußpedaltaster (13) an und ausschalten.
Der Fußpedaltaster (13) ist am Hauptrahmen angeschraubt.
Die Wippsägevorrichtung besteht aus einer Blechwanne (1)
in V-Form gekantet (für die Aufnahme des zu schneidenden Holzstück) am Ende der
Blechwanne ist der Kettenschneidschutz (2) angeschweißt.
An der Seite ist ein Rohr (3) angeschweißt, das als Griff
dient um die Wippbewegung auszuführen (drücken oder ziehen).
An der Blechwanne sind zwei Bleche (5) nach unten angeschweißt
für die Stabilisierung und gegen Verwindung der Blechwanne. An diesen Blechen ist
ein Rohr (9) angeschweißt, das die Aufgabe der Dreh bzw. Kippbewegung aufnimmt.
An den Enden des Rohres sind Messingbuchsen (10) eingepresst und übernimmt
die Lagerung der Achse (27).
Die Achse (27) ist an dem Hauptrahmen angeschweißt. Oberhalb
des Hauptrahmens sind zwei Flacheisenbänder (8) eingeschweißt, um die Wippbewegung
zu begrenzen. An der Frontseite des Hauptrahmens ist ein Blech (6) befestigt.
An diesem sind die Standbeine (11), eine Seite der Achse, eine Seite der
Flacheisenbänder und ein Rohr (7)angeschweißt, das als Transportgriff dient.
An der Rückseite des Hauptrahmen ist ein Blech (28) befestigt
das mit zwei Bohrungen versehen ist und dient für die Befestigung der An u. Abbauvorrichtung.
In diesem Blech befindet sich ein Ausschnitt (23), der für die Belüftung
der Elektro-Kettensäge dient.
An diesem Blech (28) ist die Maschinen-Schutzsteckdose (16)
angeschraubt.
Weiterhin sind an diesem Blech die andere Seite der Achse (27)
und Flacheisenbänder (8)angeschweißt.
Weiterhin sind zwei Rohre (11) angeschweißt, sie dienen zur
Aufnahme einer Radachse (15).
An der Achse (15) sind zwei Kunststoffräder (14)
befestigt und dienen dem Transport. Der Hauptrahmen ist mit zwei Verstrebungsrohren
verbunden und dient der Stabilität.
Die Erfindung soll nachfolgend an Hand der beigefügten Zeichnung näher
erläutert werden. 1 zeigt eine Schrägansicht einer ersten
Ausführungsform der Wippsägevorrichtung.