Die Erfindung betrifft ein textiles Flächengebilde zur Verwendung
als Wandbekleidung, insbesondere als Ersatz für herkömmliche Malervliese aus Glasfasern.
Malervliese dienen als Untergrundvorbereitung für Maler- und Armierungsarbeiten
zum Ausgleich von Unebenheiten und Fehlstellen im Wandaufbau sowie zur Rißüberbrückung
und Flächenarmierung. Bislang wurden hierzu Glasfaservliese verwendet, die in Dispersions-
oder mineralischen Spachtelmassen eingebettet oder in ein auf den Wanduntergrund
angelegtes Dispersionskleberbett eingelegt werden. Üblicherweise erfolgen anschließend
Dispersionsanstriche mit dekorativem Charakter oder speziellen technischen Eigenschaften
bezüglich der Oberfläche.
Die DE-U-81 24 330 beschreibt selbsthaftende Gewebebahnen, die aus
natürlichen oder synthetischen anorganischen Fasern bestehen und bei denen die Kett-
und Schußfäden mit einer dünnen Schicht aus Kunststoffappretur allseitig umhüllt
sind.
Aus der EP-A-909 850 sind ferner Textilglasgewebebahnen bekannt, deren
Faseranteil zu 100 % aus Textilglasfasern besteht und deren Rückseite eine selbsthaftende
Klebeschicht aufweist, und bei denen mindestens diejenigen Abschnitte der Kett-
und Schußfäden, welche die Vorderseite der Gewebebahn bilden, mit einer Dünnschicht
aus einem polymeren Haftvermittler beschichtet sind, wobei die Dünnschicht einen
ein- oder mehrfarbigen dekorativen Aufdruck trägt.
In jüngster Zeit besteht jedoch eine steigende Nachfrage nach Wandbekleidungen
mit sehr feinen Oberflächenstrukturen zur Verwendung im Wohnbereich, die sich mit
den bekannten Mineralfasergewebebahnen nicht verwirklichen läßt. Die bisher gebräuchlichen
verrottungsfesten Malervliese aus 100 % künstlichen Mineralfasern (KMF-Fasern),
insbesondere Glasfasern, sind gesundheitlich bedenklich, so daß bei der Verarbeitung
der Glasvliesstoffe erhöhte Anforderungen an die Arbeitssicherheit bestehen. Die
Glasvliese können wegen ihrer natürlichen Brüchigkeit nicht um Ecken herum tapeziert
werden, die Bahnenware bricht an den Kanten. Des weiteren tritt unter Einwirkung
der Baufeuchte eine leicht beißende Ausdünstung aus der Rollenware auf, die zu Augenreizung
führt. Hautsensible Tapezierer müssen die Arbeiten mit KMF-Produkten daher meiden.
Außerdem ist ein besonderer Arbeitsschutz bei Überkopfarbeiten zwingend nötig. Bei
der Verwendung üblicher Malervliese, wurden zudem bei ungleichem Kleberauftrag Glanzunterschiede
und Fehlstellen im Fertiganstrich beobachtet.
Es besteht also weiterhin Bedarf an überstreichbaren Wandbekleidungen,
mit denen im Wohnbereich feinste Oberflächenstrukturen verwirklicht werden können
und die sich einfach und gesundheitlich unbedenklich verarbeiten lassen.
Die Erfindung schafft hierzu ein textiles Flächengebilde zur Verwendung
als Wandbekleidung, insbesondere als Malervlies oder Tapete, das aus einem mineralfaserfreien
Faservliesstoff gebildet und mit einer selbsthaftenden Beschichtung versehen ist.
Erfindungsgemäß ist die selbsthaftende Beschichtung rückseitig in Form von Klebepunkten
aufgebracht. Der Faservliesstoff ist aus Naturfasern oder einer Mischung aus Naturfasern
und verrottbaren synthetischen Fasern hergestellt.
Da für den Faservliesstoff nur Naturfasern oder Mischungen aus Naturfasern
und verrottbaren synthetischen Fasern verwendet werden, bestehen keine Bedenken
in Bezug auf die Arbeitssicherheit und die Entsorgung der Wandbekleidungen nach
dem Abwohnen. Durch die Bereitstellung der selbsthaftenden Beschichtung in Form
von rückseitig auf den Faservliesstoff aufgebrachten Klebepunkten ist eine trockene
Verlegung der erfindungsgemäßen Wandbekleidungen möglich. Es wird also kein Naßkleber
mehr benötigt und das Auftragen des Klebers an die Wand entfällt. Aufgrund des geringeren
Arbeitsaufwands werden Lohn- und Materialkosten eingespart.
Darüber hinaus wurde überraschenderweise festgestellt, daß die in
Form von Klebepunkten vorgesehene selbsthaftende Beschichtung eine wesentlich bessere
Haftung der Wandbekleidung am Untergrund bewirkt als ein vollflächig aufgetragener
Kleber. Es kann also mit geringeren Klebermengen gearbeitet werden. Im Unterschied
zu herkömmlichen Papiertapeten sind die erfindungsgemäßen Faservliesstoffe jedoch
hinreichend reißfest, so daß sie auch wieder trocken abgezogen werden können.
Die punktuell vorhandene selbsthaftende Beschichtung zeigt schließlich
eine geringere Wechselwirkung mit dekorativen Anstrichen, die auf die Vorderseite
der Wandbekleidung aufgetragenen werden können. Glanzunterschiede oder Fehlstellen
im Anstrich werden so sicher vermieden.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
der Faservliesstoff als ein für einen haftverstärkenden Anstrich durchlässiges Gelege
ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wandbekleidung steht
also eine große „offene" Fläche bereit, durch die ein nach der Verlegung
der Vliesstoffbahnen auf deren Vorderseite aufgetragener Binderanstrich durchschlagen
und den Vliesstoff bzw. das Malervlies dauerhaft mit der Wand verbinden kann. Die
offene Fläche des Vliesstoffes kann dabei mit einem stark oder
weniger stark in den Wanduntergrund penetrierenden Anstrich versehen werden, wobei
die Penetrationsfähigkeit des haftverstärkenden Anstrichs über dessen Bindergehalt
nahezu stufenlos einstellbar ist. Mit dem haftverstärkenden Anstrich kann somit
entweder ein dauerhafter Verbund zwischen der Wandbekleidung und dem Untergrund
hergestellt oder alternativ auch die Haftung zwischen Wandbekleidung und Untergrund
so eingestellt werden, daß die Wandbekleidung nach dem Abwohnen trocken, ohne Tapetenablöser,
Nagelwalze, Einweichen oder Abkratzen, abgezogen werden kann.
Gegenstand der Erfindung ist daher auch ein Wandaufbau mit einer Tragschicht
und der auf die Tragschicht aufgebrachten selbsthaftenden Wandbekleidung aus Naturfasern
bzw. einer Mischung aus Natur- und synthetischen Fasern, wobei die Wandbekleidung
rückseitig mit Haftpunkten versehen ist, die eine Adhäsion zu allen streich- und
tapezierfähigen Untergründen, wie beispielsweise in der VOB Teil B, DIN 1961, §
4 Ziff. 3 beschrieben, herstellt. Als Tragschicht bzw. Untergrund können mineralische
Putze und glatte Baustoffe, Dispersionsaltanstriche und Neuspachtelflächen, Gipskartonbauplatten,
Holzwerkstoffe wie Spanplatten und MDF sowie Wand und Bauelemente aller Art, einschließlich
korrosionsgeschützter Metallflächen verwendet werden.
Besonders bevorzugt ist ein Binder auf das Flächengebilde aufgebracht,
wobei die selbsthaftende Beschichtung direkt an die Tragschicht angrenzt und der
Binder als ein haftverstärkender Anstrich auf die der Klebeschicht entgegengesetzten
Seite des Flächengebildes aufgetragen ist und wobei der haftverstärkende Anstrich
das Flächengebilde durchdringt und mit der Tragschicht verbindet.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Der mineralfaserfreie Faservliesstoff kann in üblicher Weise als Gelege,
insbesondere als Naßgelege, Spritzvlies oder Nadelvlies ausgeführt sein. Bevorzugt
wird das Vlies unter Hochdruck wasserstrahlverfestigt, was neben der horizontalen
noch zusätzlich eine vertikale Verankerung bewirkt, also zu einer höheren Bindung
des Geleges bzw. der Fasern untereinander führt.
Die Herstellung des Faservliesstoffs erfolgt vorzugsweise als ein
Naturfaservliesstoff unter Verwendung von natürlichen Cellulosefasern, wie Baumwolle,
Flachs, Hanf Jute, unter Zugabe von synthetischen Fasern zur Erzielung besonderer
mechanischer Festigkeiten und Eigenschaften. Bevorzugt ist der Faservliesstoff unter
Verwendung von natürlichen Cellulosefasern und synthetischen Cellulosefasern, wie
Sisal oder Zellwolle, und/oder Polyesterfasern gebildet.
Besonders bevorzugt ist ein Mischgelege aus natürlichen Cellulosefasern,
Zellwolle und Polyesterfasern, wobei der Anteil der natürlichen Cellulosefasern
wenigstens 20 Gew.-%, bevorzugt wenigstens 30 Gew. %, betragen soll. Das Mischgelege
kann zusätzlich durch Besprühen oder Tränken mit einem Bindemittel, mit oder ohne
Wärmeeinwirkung, verfestigt sein. Gute Ergebnisse wurden mit einem Mischgelege aus
etwa 25 bis 35 Gew-% natürlichen Cellulosefasern, 45 bis 55 Gew.-% Polyesterfasern
und 10 bis 30 Gew.-% Vinylacetat als Bindemittel erzielt. Diese Gelege sind im allgemeinen
kompostierbar und daher ökologisch besonders verträglich. Da keine Mineralfaserpartikel
freigesetzt werden können, lassen sie sich außerdem im Wohnbereich unbedenklich
verwenden. Der Anteil an hydrophilen Naturfasern von wenigstens 20 Gew.-% gewährleistet
eine gute Durchdringung mit wasserlöslichen Anstrichstoffen und/ oder eine Bedruckbarkeit
mit Dekorfarben.
Die rückseitig auf das Gelege aufgebrachten Klebepunkte bedecken vorzugsweise
eine Fläche von höchstens 20 %, bevorzugt 23 ± 3 %, damit für den Durchtritt
des Binders und die Anbindung des Faservliesstoffs an die Wand eine genügend große
Fläche verbleibt. Der für die selbsthaftende Klebeschicht verwendete Kleber ist
vorzugsweise ein Dispersionskleber auf der Grundlage eines weichmacherfreien Acrylsäureesterpolymers
und so eingestellt, daß die Klebepunkte standfest bleiben und unter Druckeinwirkung
nicht oder nur unwesentlich verlaufen. Dies kann durch eine entsprechende Erhöhung
der Viskosität des Klebers erreicht werden. Unter selbsthaftend wird in diesem Zusammenhang,
im Unterschied zu selbstklebend, eine Klebeeigenschaft verstanden, die durch eine
relativ geringe Adhesion bei gleichzeitig hoher Kohäsion gekennzeichnet ist. Während
des Tapezierens sind somit Standkorrekturen möglich, d.h. die Bahn kann abgenommen
und erneut eingepaßt werden.
Der als haftverstärkende Anstrich eingesetzte Binder ist bevorzugt
eine emissions- und lösungsmittelfreie ELF-Dispersionsfarbe, die transparent oder
pigmentiert sein kann. Insbesondere eignen sich hier weichmacherfreie Acrylatbinder,
die auch als Tiefengrund verwendet werden, und denen ein Anteil an Quarzmehl als
Füllstoff zugesetzt sein kann. Durch Verwendung von ELF-Dispersionen kann die Ausdünstung
gesundheitsbedenklicher Stoffe vermieden und die Verwendbarkeit im Wohnbereich gewährleistet
werden.
Das erfindungsgemäße Flächengebilde kann als vorgefertigtes, bahnförmiges
Malervlies oder Tapete, auf Rollen aufgewickelt und gegebenenfalls vordekoriert,
bereitgestellt werden. Zur Anwendung wird der Wanduntergrund, falls
erforderlich, fachgerecht vorbehandelt und das Vlies von der Rolle direkt auf die
Tragschicht tapeziert, mittels eines Kunststoffspachtels fest angerieben und je
nach Bedarf an der Wand zugeschnitten.
Ohne jegliche Zwischentrocknung kann danach der vorderseitige vollflächige
Dispersionsanstrich erfolgen. Der Anstrich penetriert durch die im Vlies vorhandene
offene Fläche, dringt in den Untergrund bzw. die Tragschicht ein und verklebt. Durch
Auswahl besonders formulierter Dispersionsanstriche kann die Verklebung bzw. die
Festigkeit der Verbindung zum Untergrund zusätzlich gesteuert werden. So wird bei
Verwendung von bindemittelreichen Dispersionen eine dauerhafte feste Verbindung
hergestellt, während die Verwendung von bindemittelarmen ELF-Kunststoffdispersionen
oder Mineralfarben eine geringe Haftung ergibt, die ein trockenes Abziehen der erfindungsgemäßen
Wandbekleidung nach dem Abwohnen ermöglicht.
Schließlich kann nach dem Trocknen des haftverstärkenden Dispersionsanstrichs
noch ein weiterer Anstrich aufgebracht, der die gewünschte Deck- oder Füllkraft
aufweist und/oder eine gewünschte dekorative Wirkung erzielt. Nach dem haftverstärkenden
Dispersionsanstrich oder dem Deckanstrich sind keinerlei Klebestrukturen mehr erkennbar.
Eine Wechselwirkung zwischen der Klebeschicht und dem vorderseitigen Anstrich, die
zu Fehlstellen oder Glanzbildung führen könnte, wird durch die in Form von Klebepunkten
vorliegende selbsthaftende Beschichtung sicher verhindert.
Durch eine entsprechende Ausrüstung des Faservliesstoffs, des haftverstärkenden
Binders und/oder des Deckanstriches kann der Wandaufbau an die Brandschutzbestimmungen
im Wohnbereich angepaßt werden. Insbesondere können der Faservliesstoff, der haftverstärkende
Binder oder der Deckanstrich Zusätze enthalten, die ein selbstverlöschendes Brandverhalten
sicherstellen. Die offene Struktur des Geleges ermöglicht die Dampfdiffusion und
sorgt so für ein angenehmes Wohnklima.