Die Erfindung betrifft einen Behälter für mittels Farbrollern auftragbare
Beschichtungszusammensetzung mit einer Behälterwandung, einem Behälterboden und
einem den Behälter verschließenden und unmittelbar an dem Behälter befestigten und
gegenüber diesem abdichtenden Deckel und mit einer separaten, zumindest teilweise
in dem Behälter anordenbaren Abrolleinrichtung mit einer Abrollfläche, mittels derer
Überschussbeschichtungszusammensetzung von einem in dem Behälter einführbaren Roller
durch Abrollen von dieser entfernbar ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Abrolleinrichtung
zum Abrollen von Überschussbeschichtungszusammensetzung von einem Roller.
Abrolleinrichtungen zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung,
beispielsweise Farbe, von einem Roller sind vielfältig bekannt und werden oft unabhängig
von dem Behälter aufbewahrt, wodurch logistische Probleme auftreten. Des Weiteren
ist die Abrolleinrichtung bei zeitweiliger Unterbrechung des jeweiligen Beschichtungsvorganges
dann ebenfalls unabhängig von dem Behälter aufzubewahren, wobei Sorge zu tragen
ist, dass diese nicht verschmutzt, was ebenfalls nachteilig in der Handhabung ist.
Es ist bekannt, den Behälterdeckel gleichzeitig als Abrolleinrichtung
auszubilden. Eine unabhängige Handhabung von Behälter und Abrolleinrichtung ist
hierdurch jedoch nicht möglich. Ferner kann die als Deckel ausgebildete Abrolleinrichtung
auch nicht in die in dem Behälter angeordnete Beschichtungszusammensetzung eintauchen,
wodurch die Entfernung von Überschussbeschichtungszusammensetzung von dem Roller
und der Zugang des Rollers zu dem Behälterinneren erschwert wird.
Ferner ist ein gattungsfremder Behälter mit im Wesentlichen horizontal
angeordneter Abrolleinrichtung bekannt, welche an einem in dem Behälterinneren angeordneten
Flansch befestigt ist, der seinerseits an dem Behälterrand zwischen Deckel und Behälter
festgelegt ist. Der Deckel ist hierbei an dem die Abrolleinrichtung haltenden Flansch
befestigt. Hierdurch ergeben sich eine Vielzahl von Dichtbereichen und somit Probleme
bei der Bereitstellung eines Behälters mit hoher Dichtigkeit, beispielsweise bei
einem Herabfallen des Behälters oder beim Stapeln von Behältern. Ein derartiger
Behälter ist somit bei hohen Dichtigkeitsanforderungen nicht verwendbar.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen
Behälter mit Abrolleinrichtung zu schaffen, welcher hohen Dichtigkeitsanforderungen
genügen kann und bei welchem die Abrolleinrichtung einfach zugänglich und handhabbar
ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Behälter mit Abrolleinrichtung nach
Anspruch 1 gelöst. Die Ansprüche 16 bis 27 betreffen mit einem derartigen Behälter
besonders vorteilhaft einsetzbare Abrolleinrichtungen.
Dadurch, dass der Deckel unmittelbar abdichtend an dem Behälter festgelegt
wird, kann durch geeignete bekannte Ausbildungen des Dichtbereichs ein Gebinde aus
Behälter und Deckel mit hoher Dichtigkeit bereitgestellt werden, bei welchem die
Anzahl der Dichtbereiche auf ein Mindestmass beschränkt ist. Andererseits ist die
an dem Deckel, bevorzugt auf der Deckeloberseite aber ggf. auch an der Deckelunterseite
oder einer Behälterbodenunterseite, angeordnete Abrolleinrichtung stets an dem Behälter
angeordnet und besonders leicht zugänglich, wobei der Behälterinhalt mit der Abrolleinrichtung
nicht oder nur schwer in Kontakt kommen kann. Die Abrolleinrichtung kann zusammen
mit dem Deckel durch Handhabung des Deckels von dem Behälter entfernt bzw. an diesem
befestigt werden. Ferner kann durch die Befestigung der flächigen Abrolleinrichtung,
die sich über eine Fläche von mehr als 50% oder mehr als 75% der Behälteröffnung
erstrecken oder im Wesentlichen die Grundfläche des Deckels oder der Deckelinnenfläche
einnehmen kann, der Deckel zusätzlich stabilisiert werden, wodurch größere Stapelhöhen
oder bei gestapelten Behältern eine höhere Dichtigkeit derselben erzielbar ist.
Die Befestigungspunkte der Abrolleinrichtung an dem Deckel sind vorzugsweise über
eine Fläche von mehr als 50% oder vorzugsweise bis nahezu 100% der Deckelgrundfläche
oder der Deckelinnenfläche verteilt angeordnet, so dass der Deckel großflächig durch
die Abrolleinrichtung stabilisiert wird.
Zur Befestigung der Abrolleinrichtung an dem Behälterboden kann dieser
mit einer Einbuchtung bzw. einer umlaufenden Schürze versehn sein.
Vorteilhafte Ausbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Durch eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung, insbesondere
Rastverbindung, ist die Abrolleinrichtung einfach an dem Deckel befestigbar. Die
Rastverbindungsmittel können an der Abrolleinrichtung und/oder dem Deckel jeweils
einstückig angeformt sein. Vorzugsweise ist der Deckel jeweils mittels einer Rastverbindung
an dem Behälter befestigt.
Es ist bekannt, Abrolleinrichtungen zum einen als Gitter mit Durchtrittsöffnungen
zum Erleichtern eines Ablaufens von Beschichtungszusammensetzung auszubilden oder
andererseits in Form von Abrollplatten mit im Wesentlichen geschlossener Oberfläche,
die jeweils profiliert sein kann. Sofern sich aus dem jeweiligen Zusammenhang nichts
anderes ergibt, gelten die folgenden Ausführungen für beide Ausbildungen
der Abrolleinrichtung, ohne auf diese beschränkt zu sein.
Der Behälter stellt vorzugsweise einen Bevorratungsbehälter für die
Beschichtungszusammensetzung dar, bei welchem diese über 50% oder ≥ 75% oder
mehr der Behälterhöhe und im wesentlichen die gesamte Behältergrundfläche den Behälter
ausfüllen kann und hierbei durch einen Roller entnehmbar ist.
Die Abrolleinrichtung ist ferner vorzugsweise derart ausgebildet,
dass sie im Wesentlichen vertikal oder mit geringer Neigung wie einem Neigungswinkel
von ≤ 30° oder ≤ 10° bis 20° zur Behälterhauptachse an dem Behälter
anordenbar ist.
Die Abrolleinrichtung kann jeweils aus Kunststoff bestehen, insbesondere
als Spritzgussteil ausgebildet sein.
Die Abrolleinrichtung kann sich über praktisch die gesamte Fläche
des Deckels, der die Behälterwandung außenseitig übergreifen kann, oder praktisch
die gesamte Deckelinnenfläche erstrecken. Als Deckelinnenfläche ist hierbei die
Deckelfläche, die radial innenliegend zu einem von der Behälterwandung umgebenen,
umlaufenden und sich im wesentlichen vertikal erstreckenden Deckelrand oder von
an diesem angeordneten, nach innen vorstehenden Vorsprüngen eingeschlossen wird.
Die Abrolleinrichtung kann mehr als 50–75 % oder mehr als 90% der Deckelinnenfläche
einnehmen.
Die Abrolleinrichtung kann an dem im Wesentlichen horizontal angeordneten
Bereich der Deckelfläche befestigt sein, der die Behälteröffnung im wesentlichen
verschließt.
Die Abrolleinrichtung kann auch an einem radial einwärts der Behälterwandung
angeordneten umlaufenden Deckelrand befestigt sein, welcher eine den Behälter verschließende
Deckelfläche radial außen liegend umgibt und abdichtend an der Behälterwandung anliegen
kann, oder an an einem solchen Deckelrand nach Innen vorstehenden Vorsprüngen. Ein
umlaufender Deckelrand kann auch in einem gewissen radialen Abstand von der Behälterwandung
angeordnet und an der horizontalen Deckelinnenfläche angeformt sein, wobei dieser
Deckelrand die Abrolleinrichtung umgeben kann oder selber von einem Außenrand der
Abrolleinrichtung umgeben wird. Ein derartiger umlaufender Deckelrand kann jeweils
an der Behälterober- oder -unterseite angeordnet sein und hierbei zugleich den Deckel
versteifen.
Die Abrolleinrichtung kann auch an einem die Behälteroberkante übergreifenden
Deckelflansch befestigt sein, welcher vorzugsweise U-förmig oder L-förmig ausgebildet
ist und die Behälteroberkante übergreift und an der Behälteraußenwand nach unten
gezogen ist. Die Abrolleinrichtung kann an einer radial innen und/oder an einer
radial außen liegenden Seite des die Behälteroberkante übergreifenden Deckelflansches
angeordnet oder befestigt sein.
Die genannten Varianten zur Befestigung der Abrolleinrichtung an dem
Deckel können jeweils alternativ oder gegebenenfalls auch gleichzeitig miteinander
verwirklicht sein.
Der Behälter kann so ausgeführt sein, dass baugleiche Behälter stapelbar
sind, vorzugsweise unter Zentrierung durch den Deckel oder die Abrolleinrichtung
gegeneinander.
Die an dem Deckel befestigte Abrolleinrichtung kann jeweils einen
gestapelten oberen Behälter seitlich zumindest teilweise oder vollumfänglich umgreift,
wobei vorzugsweise die umgreifenden Bereiche der Abrolleinrichtung zumindest teilweise
an dem Deckel des der Abrolleinrichtung zugeordneten Behälters und/oder an dem gestapelten
Behälter seitlich anliegen. Hierdurch kann zum einen der gestapelte Behälter durch
die Abrolleinrichtung zentriert und zum anderen der Deckel des jeweils unteren Behälters
durch die Abrolleinrichtung stabilisiert werden. Die Abrolleinrichtung kann den
gestapelten Behälter teil- oder vollständig seitlich umgreifen und zugleich teil-
oder vollumfänglich an dem gestapelten Behälter und/oder an dem die Abrolleinrichtung
festlegenden Behälter seitlich anliegen. Vorzugsweise liegt der der Abrolleinrichtung
zugeordnete und/oder der gestapelte Behälter jeweils an zumindest drei oder mehr
umfänglich beabstandeten, vorzugsweise gleichmäßig über den Umfang verteilten, Bereichen
an der Abrolleinrichtung an.
Die Abrolleinrichtung kann Befestigungsvorsprünge zur Festlegung der
zumindest teilweise in den Behälter eingesetzten Abrolleinrichtung an der Behälterwandung
aufweisen, die hakenförmig ausgebildet sein können, und/oder es können als Abstandshalter
in Bezug auf die Behälterwandung ausgebildete Vorsprünge vorgesehen sein. Diese
Vorsprünge können jeweils einen gestapelten Behälter seitlich umgreifen und ggf.
hierbei an diesem seitlich anliegen. Die Vorsprünge können jeweils an einem umlaufenden,
radial innenliegend zu der Behälterwandung angeordneten Deckelrand anliegen. Die
Vorsprünge können hierdurch jeweils zugleich einen gestapelten Behälter zentrieren
bzw. den Deckel stabilisieren.
Vorzugsweise unterstützt die Abrolleinrichtung zumindest bereichsweise,
insbesondere mit deren Randbereich oder im wesentlichen mit deren gesamter oberseitigen
Oberfläche einen gestapelten Behälter und liegt hierzu an diesem an. Dies kann für den
radial äußersten umlaufenden Rand gelten und/oder für einen geringfügig radial beabstandeten
zweiten teil- oder vollumfänglich umlaufenden zweiten Steg, der vorzugsweise im
wesentlich parallel zu dem äußersten Rand verlaufen und der eine höhere Steifigkeit
oder Materialstärke aufweisen kann als die einen gitterartigen Abrollbereich bildenden
Stege. Ferner kann dies für den ersten und den zweiten Steg verbindende Verbindungsstege
gelten, deren Materialstärke ebenfalls größer als die der den gitterförmigen Abrollbereich
ausbildenden Stege sein kann. Der Abstand von erstem zu zweitem Steg kann kleiner
sein als der kleinste oder der mittlere Abstand der einen gitterartigen Abrollbereich
bildenden Stege zueinander. Bei gitterförmig ausgebildeter Abrolleinrichtung können
gleichzeitig oder alternativ ein Teil oder die gesamten Oberseiten der einen gitterförmigen
Abrollbereich bildenden Stege einen gestapelten Behälter unterstützen, oder gerade
nicht, um diese durch die Behälterstapelung nicht zu beschädigen.
Die Abrolleinrichtung kann zugleich lastabtragend an dem diese festlegenden
Deckel abgestützt sein. Die Lastabtragung kann zumindest durch dieselben Bereiche
der Abrolleinrichtung erfolgen, die wie oben beschrieben den gestapelten Behälter
unterstützen. Eine Lastabtragung kann durch den Randbereich der Abrolleinrichtung
erfolgen, insbesondere durch den Außenrand und/oder durch einen in geringem radialem
Abstand angeordneten, vorzugsweise im wesentlichen parallel zu diesem verlaufenden,
umlaufenden Steg und/oder durch Verbindungsstege zwischen diesen. Die Lastabtragung
kann ferner alternativ oder zusätzlich durch einen Teil oder sämtliche der den gitterförmigen
Bereich der Abrolleinrichtung ausbildenden Stege erfolgen. Es können jeweils auch
weitere Unterstützungs- und/oder Lastabtragungsbereiche vorgesehen sein, die jeweils
eine durchgehende Fläche, linienförmige oder isolierte Unterstützungs- und/oder
Lastabtragungsbereiche darstellen können.
Insgesamt kann hierdurch der Deckel jeweils durch die Abrolleinrichtung
besonders stabilisiert und eine sichere Behälterstapelung bei hoher Dichtigkeit
der Gebinde erzielt werden.
Die Abrolleinrichtung kann mit mehreren in Umfangsrichtung beabstandeten
Anlagebereichen oder vollumfänglich an einer Deckelinnenfläche anliegen, wobei der
Anlagebereich jeweils benachbart oder unmittelbar angrenzend an einem die Deckelinnenfläche
umschließenden Deckelrand angeordnet ist. Gleichzeitig kann die Abrolleinrichtung
an dem die im wesentlichen horizontale Deckelinnenfläche begrenzenden Deckelrand
seitlich anliegen. Die Deckelfläche wird hierbei durch den umlaufenden Deckelrand
stabilisiert, so dass bei gestapelten Behältern eine besonders gute Lastabtragung
über die Abrolleinrichtung zu dem Behälterrand des jeweiligen Behälters erfolgen
kann.
Zur Stabilisierung des Deckels ist es bekannt, an einem umlaufenden
zu einer Behälterwand radial innenliegenden, vorzugsweise dichtend an diesem anliegenden,
Deckelrand eine Vielzahl von in Umfangsrichtung beabstandeten Vorsprüngen vorzusehen,
die stegförmig aber insbesondere auch kastenförmig ausgebildet sein können. Die
Abrolleinrichtung kann hierbei einen die Deckelvorsprünge übergreifenden durchgehenden
Flansch aufweisen, wobei dieser Flansch vorzugsweise nicht der Kontur der Vorsprünge
folgt sondern geringere Höhenunterschiede aufweist als die maximale Höhe der Vorsprünge
von der Deckelinnenfläche. Insbesondere kann der Flansch der Abrolleinrichtung eben
ausgeführt sein. Der Flansch der Abrolleinrichtung kann hierbei insbesondere auf
der Oberseite der Vorsprünge aufliegen und hierdurch den Randbereich der Abrolleinrichtung
abstützen. Hierdurch wird zugleich eine starke Strukturierung der Abrolleinrichtung
vermieden und ein Reinigen derselben erleichtert.
Vorzugsweise ist die Abrolleinrichtung vollständig innerhalb einer
Deckelmulde aufgenommen, so dass über den Deckel nach oben vorstehende Bereiche
der Abrolleinrichtung vermieden werden.
Der Deckel kann hierbei jeweils trogförmig ausgebildet sein, wobei
die Deckelinnenfläche unterhalb eines Rastrandes des Behälters zur Festlegung des
Deckels angeordnet sein kann. Die Abrolleinrichtung kann hierbei jeweils unterhalb
des Behälterrastrandes und/oder unterhalb eines außenseitig an dem Behälter angeordneten
und nach unten gezogenen Flansches angeordnet sein. Hierdurch kann die Abrolleinrichtung
auch bei Anordnung von Vorsprüngen mit einer größeren Längserstreckung wie beispielsweise
von hakenförmigen Vorsprüngen zur Einhängung der Abrolleinrichtung in einen Behälter
vollständig von der Deckelmulde aufgenommen sein, so dass über den Deckel hinausstehende
Bereiche der Abrolleinrichtung vermieden werden.
Unabhängig von der jeweiligen Ausführungsform ist die Abrolleinrichtung
vorzugsweise im Wesentlichen eben ausgeführt, wobei ein profilierter Randbereich
zur Befestigung der Abrolleinrichtung an dem jeweiligen Deckel vorgesehen sein kann.
Vorzugsweise weist die Abrolleinrichtung zumindest einige Stege auf,
die in ihrer Längserstreckungsrichtung bogenförmig verlaufen oder wellenförmig ausgebildet
sind. Dies gilt insbesondere wenn die Abrolleinrichtung in Form eines Gitters mit
einer Vielzahl von Durchtrittsöffnungen versehen ist. Durch die bogen- oder wellenförmige
Ausbildung der Stege kann die Stabilität der Abrolleinrichtung erhöht werden, was
insbesondere bei gestapelten Behältern aber auch bei der Benutzung mit einem Roller
von Bedeutung sein kann. Sämtliche Stege einer Schar im Wesentlichen
parallel oder konzentrisch zueinander verlaufender Stege oder sämtliche Stege der
Abrolleinrichtung können hierbei bogen- oder wellenförmig ausgebildet sein. Insbesondere
kann dies für im Wesentlichen horizontal verlaufende Stege gelten. Der Außenradius
der bogenförmigen Stege ist hierbei vorzugsweise bei an dem Behälter angeordneter
Abrolleinrichtung nach unten gerichtet.
Die Abrolleinrichtung kann jeweils zumindest im Wesentlichen rechteckig,
oval oder rund ausgebildet sein, ohne hierauf beschränkt zu sein. Die Abrolleinrichtung
kann jeweils der Umfangsgestalt des Deckels oder der die Behälteröffnung verschließenden
Deckelfläche entsprechen.
Die Abrolleinrichtung kann eine einbuchtungsfreie Gestalt aufweisen,
insbesondere im Bereich des Handgriffs, und hierzu beispielsweise im Wesentlichen
rechteckig, oval oder rund ausgeführt sein. Diese Gestaltungen entsprechen den wesentlichen
Grundformen von gattungsgemäßen Behältern, wobei unter im wesentlichen rechteckigen
Behältern (oder Abrolleinrichtungen) auch solche mit umfasst sind, bei denen die
Seitenwände an Längs- und/oder Schmalseite mehr oder weniger stark ausgewölbt sein
können, sowie quadratische Behälter (was jeweils auch in anderem Zusammenhang gilt).
Ein Teilbereich der Abrollfläche kann hierbei für den Roller ausgespart sein, um
einen Handgriff zu bilden. Hierdurch kann trotz Anordnung des Handgriffs der Außenrand
der Abrolleinrichtung praktisch vollumfänglich an einem umlaufenden Deckelrand oder
an der dem Boden benachbarten Behälterwandung eines gestapelten Behälters anliegen
oder diesen unterstützen.
Ferner kann der Randbereich der Abrolleinrichtung im Wesentlichen
durch zwei in einem geringen radialen Abstand zueinander beabstandete, im Wesentlichen
parallel zueinander verlaufenden ersten und zweiten Stege ausgebildet sein, die
jeweils vorzugsweise vollumfänglich umlaufen. Der zweite, radial innenliegende Steg
kann auch nur teilumfänglich umlaufen. Zwischen dem ersten und zweiten Steg können
Verbindungsstege vorgesehen sein, deren Materialstärke größer als etwaiger Stege
zur Bildung eines gitterartigen Abrollbereichs sein können. Zwischen den Verbindungsstegen
können Durchtrittsöffnungen vorgesehen sein. Hierdurch wird bei hoher Stabilität
des Randbereiches der Abrolleinrichtung eine große Abrollfläche bereitgestellt,
die ein Ablaufen von Überschussbeschichtungszusammensetzung ermöglicht.
Erweitert sich der Handgriffbereich von einem Seitenrand der Abrolleinrichtung
zu einem dem gegenüberliegenden Seitenrand hin, so dass der Handgriffbereich zu
der Mittellängsachse der Abrolleinrichtung asymmetrisch ausgebildet ist, so liegt
bei großer Abrollfläche für den Roller eine besonders stabile Ausführungsform der
Abrolleinrichtung vor. Vorzugsweise ist die Abrolleinrichtung hierbei als Abrollgitter
ausgebildet. Der Handgriffbereich kann an der Seite geringerer Handgriffweite in
etwa mit einem benachbarten Eckbereich der Abrolleinrichtung oder mit der in Benutzungslage
oberen Schmalseite abschließen.
Vorzugsweise ist die Abrolleinrichtung in Benutzungslage, in welcher
sie insbesondere im Wesentlichen vertikal oder leicht geneigt zur Behälterhauptachse
angeordnet sein kann, im Presssitz oder gegebenenfalls auch durch Rastmittel an
dem Behälter verschiebungssicher festgelegt, so dass eine unbeabsichtigte Lageveränderung
der Abrolleinrichtung gegenüber dem Behälter vermieden wird. Dies kann insbesondere
auch dann gelten, wenn die Abrolleinrichtung bzw. der Abrollbereich über den oberen
Behälterrand nach oben vorsteht. Der Presssitz kann beispielsweise unter Einwirkung
von hakenförmigen Vorsprüngen zur Befestigung der Abrolleinrichtung an dem Behälter
durch Einhängen bzw. Aufstecken auf die Behälterwandung erzielt werden. Ferner können
unterhalb der genannten Befestigungsvorsprünge der Abrolleinrichtung Abstandshalter
vorgesehen, die die Abrolleinrichtung unterhalb der Befestigungsvorsprünge bzw.
an dem unteren Ende derselben von der Behälterinnenwandung beabstanden, so dass
durch Zusammenwirkung der vorzugsweise hakenförmigen Befestigungsvorsprünge mit
den Abstandshaltern und der Behälterwandung die Abrolleinrichtung unter Vorspannung
gesetzt und hierdurch verschiebungssicher an dem Behälter festgelegt wird.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Abrolleinrichtung, bei welcher
die Abrollfläche für den Roller insbesondere als durchgehende und vorzugsweise im
Wesentlichen plattige Fläche ausgeführt sein kann, können an dem Innenbereich der
Abrolleinrichtung in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Einschnitte vorgesehen
sein, die einen zwischen diesen angeordneten Abrollbereich für einen Roller und
jeweils seitlich von diesen angeordnete hakenförmige Halterbereiche ausbilden. Die
hakenförmigen Haltebereiche sind hierbei vorzugsweise gegenüber dem Abrollbereich
für den Roller abwinkelbar, wozu diese aus der Ebene des Innenbereichs verschwenkt
werden können. Hierdurch liegt eine separate Abrolleinrichtung vor, die einfach
auf eine Wandung eines Behälters aufsteckbar und in ebenem Zustand an dem Deckel
befestigbar ist. Der Innenbereich der Abrolleinrichtung kann insbesondere als Abstreifplatte
ausgebildet sein. Die Abrolleinrichtung kann ferner im Wesentlichen deckelförmig
ausgebildet sein und kann einen profilierten Rand oder Flansch aufweisen, welcher
einen die Behälteroberkante aufnehmenden oder übergreifenden Deckelflansch seinerseits
übergreift.
Vorzugsweise durchsetzen die Einschnitte den profilierten Randbereich
der Abrolleinrichtung vollständig, so dass eine leichte Abwinkelung der Haltebereiche
der Abrolleinrichtung möglich ist.
Ferner können an dem Randbereich der Abrolleinrichtung weitere Einschnitte
vorgesehen sein, die einen profilierten Randbereich vorzugsweise vollständig durchsetzen,
welche z.B. den Einschnitten zum Aufstecken der Abrolleinrichtung auf den oberen
Behälterrand gegenüberliegen oder diesen benachbart angeordnete sein können. Die
jeweils einander gegenüberliegenden ersten und zweiten Einschnitte können jeweils
eine Verbindungslinie ausbilden, welche senkrecht zu einer Hauptachse der Abrolleinrichtung
angeordnet ist. Durch die jeweils paarweise gegenüberliegenden Einschnitte wird
eine Abwinkelung der seitlichen, hakenförmigen Haltebereiche der Abrolleinrichtung
erleichtert. Die jeweiligen Einschnitte können im Wesentlichen V-förmig sein, wobei
die die hakenförmigen Haltebereiche ausbildenden Einschnitte vorzugsweise der Querschnittskontur
des Randbereichs eines zugeordneten Behälters entsprechen, so dass die die Einschnitte
begrenzenden Bereiche der Abrolleinrichtung linienförmig an der Behälterwandung
anlegbar sind. Die zweiten Einschnitte können eine geringere Einschnitttiefe in
die Deckelinnenfläche aufweisen, als die ersten Einschnitte.
Vorzugsweise ist die Abrolleinrichtung durch Abwinkelung der nach
außen hin seitlich zu den Einschnitten angeordneten Haltebereiche unter Vorspannung
auf die Behälterwandung aufsteckbar, so dass die Abrolleinrichtung gegen Lageveränderung
gesichert an dem Behälter befestigbar ist.
Ferner kann die Abrolleinrichtung im Bereich der Knicklinien, entlang
welcher die Haltebereiche derselben nach außen geknickt werden, derart ausgebildet
sein, dass eine Abwinkelung der Haltebereiche erleichtert ist. Hierzu können beispielsweise
Strukturierungen der Abrolleinrichtung zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung
von einem Roller durchbrochen und/oder die Abrolleinrichtung im Bereich der Knicklinien
in geringerer Wandstärke ausgebildet sein.
Bei der Ausführungsform der den Außenrand der Abrolleinrichtung durchsetzenden
beabstandeten Einschnitten ist die Abrollfläche für den Roller vorzugsweise durchgehend
in Form einer plattigen Abrollfläche ausgebildet, gegebenenfalls kann diese jedoch
auch gitterförmig ausgeführt sein.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft beschrieben und anhand
der Figuren beispielhaft erläutert. Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Abrolleinrichtung in verschiedenen
Ansichten,
2 einen Behälter mit einer Abrolleinrichtung nach
1,
3 eine erfindungsgemäße Abrolleinrichtung nach einer
zweiten Ausführungsform in verschiedenen Ansichten,
4 einen Behälter mit einer Abrolleinrichtung nach
3.
Gemäß den 1 und 2 ist
ein Behälter 1 mit mittels Rollern auftragbare Beschichtungszusammensetzung
wie z. B. Farbe mit einer Behälterwandung 2, einem Behälterboden
3 und einem den Behälter verschließenden und unmittelbar an diesem befestigten
und gegenüber diesem abdichtenden Deckel 4 vorgesehen, wobei ferner an
der Deckeloberseite eine Abrolleinrichtung 5 in Form eines Abrollgitters
befestigt ist. Die Abrolleinrichtung ist (2a) zumindest
oder nur teilweise in dem Behälter anordenbar, um Überschussbeschichtungszusammensetzung
von einem in den Behälter einführbaren Roller durch Abrollen an der Abrollfläche
6 zu entfernen. Die Abrolleinrichtung steht hierbei über den oberen Behälterrand
7 nach oben vor.
Zur Festlegung des Deckels ist der Behälter in üblicher Weise mit
einem Rastrand 8 versehen. Der Rastrand 8 kann an oder oberhalb
eines an der Behälterwandung 2 außenseitig angebrachten und sich mit einem
Abschnitt im Wesentlichen vertikal nach unten erstreckenden Flansch 9 angebracht
sein, der vorteilhafterweise vorgesehen ist. Die separate Abrolleinrichtung
5 ist rastend an dem Deckel befestigt, wozu an einem umlaufenden Deckelrand
10, welcher eine die Behälteröffnung verschließende, im Wesentlichen horizontal
angeordnete Deckelinnenfläche 11 radial außenseitig umgibt und vollumfänglich
abdichtend an der Innenseite der Behälterwandung 2 anliegen kann, mittels
der einstöckig angeformten Rastvorsprünge 12 festgelegt. Die Abrolleinrichtung
6 ist hierbei spielfrei an dem Deckel festgelegt. Die Abrolleinrichtung
ist ferner vollständig von der durch den Deckelrand 10 begrenzten Deckelmulde
aufgenommen, so dass die Abrolleinrichtung 6 nicht nach oben von dem Deckel
vorsteht, und unterhalb einer umlaufenden Sicke 14 des radial innenliegenden
umlaufenden Deckelrandes 10 angeordnet sind. Es versteht sich, dass zusätzlich
oder alternativ die Abrolleinrichtung 6 auch mittels an der Deckelinnenfläche
11 angeordneten Rastvorsprüngen festgelegt und/oder lediglich im Presssitz
an der Deckelmulde angeordnet sein kann, wozu der Außenumfang der Abrolleinrichtung
bereichsweise oder vollumfänglich im Presssitz an dem Deckelrand 10 anliegen
kann.
Durch die Abrolleinrichtung wird die die Behälteröffnung
verschließende Deckelinnenfläche zusätzlich stabilisiert, was insbesondere bei einer
Behälterstapelung vorteilhaft ist und die Dichtigkeit der Gebinde erhöht.
Die Abrolleinrichtung 6 ist hier derart ausgeführt, dass
diese einen gestapelten oberen Behälter mit den hakenförmigen Vorsprüngen
15 zum Einhängen bzw. Aufsetzen der Abrolleinrichtung in bzw. auf den Behälter
(siehe 2a) und zudem mit den in Gebrauchslage unterhalb,
genauer gesagt an dem unteren Endbereich der Abrolleinrichtung angeordneten Vorsprüngen
16, die als Abstandshalter für die Abrolleinrichtung von der Behälterwandung
2 dienen, seitlich umgreift. Die genannten Vorsprünge 15 und
16 können an der Außenwandung des gestapelten Behälters seitlich anliegen.
Entsprechend kann der den Außenrand der Abrolleinrichtung definierende, umlaufende
Steg 17 der Abrolleinrichtung weiter nach oben gezogen sein und hierdurch
ebenfalls seitlich an der Behälteraußenwandung eines gestapelten Behälters seitlich
anliegen. Der gestapelte Behälter kann zugleich durch die Abrolleinrichtung gegenüber
dem jeweils unteren Behälter zentriert werden. Dadurch, dass nach dem Ausführungsbeispiel
die im Wesentlichen senkrecht von der Hauptebene der Abrolleinrichtung nach oben
vorstehenden Vorsprünge 16 jeweils im Eckbereich der Abrolleinrichtung
angeordnet sind und den gestapelten Behälter bogenförmig umgreifen weisen diese
zugleich eine hohe Stabilität auf.
Die an der Behälteroberseite angeordnete Abrolleinrichtung
6 dient somit zugleich der Lastabtragung des gestapelten Behälters auf
den Deckel und damit auf den oberen Behälterrand der jeweils unteren Behälters.
Der Boden des gestapelten Behälters kann auch eine die Abrolleinrichtung zumindest
teilweise aufnehmende Einbuchtung aufweisen. Weist der jeweilige Deckel eine umlaufende,
die Deckelinnenfläche umgebende Stufe oder nach innen gerichtete Vorsprünge auf,
so kann der gestapelte Behälter sich auch auf der Stufe oder Vorsprüngen abstützen
und die Abrolleinrichtung an der Deckeloberseite innerhalb der Stufe oder zwischen
den Vorsprüngen angeordnet sein, die jeweils über die Abrolleinrichtung nach oben
vorstehen können.
Der gestapelte Behälter kann sich an dem durch den Steg
17 gebildeten Außenrand der Abrolleinrichtung abstützen, vorzugsweise jedoch
zusätzlich oder alternativ an einem vollständig oder teilumfänglich umlaufenden,
benachbart dem Außenrand der Abrolleinrichtung angeordneten Steg 18 und/oder
sich im Wesentlichen radial erstreckenden Stegen 19, die an dem ersten
und/oder zweiten Steg 18 angeformt und als Verbindungsstege für die Stege
17,18 ausgebildet sein können. Die Verbindungsstege
19 weisen hierbei eine größere Höhe und/oder Stabilität auf als die das
Gitter der Abrollfläche bildenden Stege 20, um eine Beschädigung derselben
durch gestapelte Behälter zu vermeiden. Es versteht sich, dass gegebenenfalls jedoch
auch die jeweiligen Oberseiten der Stege 20 einen gestapelten Behälter
lastabtragend unterstützen können, wozu sämtliche oder auch nur einige der Stege
20 eine erhöhte Materialstärke aufweisen können. Die Unterseiten der Stege
17 und/oder 18 und/oder der Verbindungsstege 19 können
jeweils zudem lastabtragend an der Oberseite der Deckelinnenfläche 11 anliegen.
Entsprechendes gilt auch für die Stege 20, die gegebenenfalls jedoch auch
von der Deckelfläche geringfügig beabstandet sein können. Durch die beiden radial
beabstandeten Stege 17, 18 und die Verbindungsstege
19 oder einen sich über einen Teilumfang erstreckenden, durchgehenden Steg,
wie er als Steg 21 an dem Handgriff 22 der Abrolleinrichtung vorgesehen
ist, wird somit ein sehr verwindungssteifer Randbereich der Abrolleinrichtung ausgebildet.
Die jeweils den gestapelten Behälter unterstützenden und lastabtragend an dem Deckel
des unteren Behälters anliegenden Bereiche der Abrolleinrichtung liegen jeweils
vorzugsweise linienförmig an diesen an, wobei die Anlagebereiche auch nur im Wesentlichen
punktförmig oder flächig ausgebildet sein können.
Die Abrolleinrichtung 6 nimmt nach dem Ausführungsbeispiel
die Grundfläche der Deckelinnenfläche 11 ein, so dass die Abrolleinrichtung
eine maximale Fläche einnimmt und ferner den jeweiligen Deckel optimal stabilisieren
kann.
Ferner ist die Abrolleinrichtung unterhalb des an der Behälteraußenseite
angeordneten Rastrandes und/oder unterhalb einer umlaufenden Sicke des radial innen
liegend der Behälterwandung 2 angeordneten Deckelrandes 10 angeordnet,
so dass die Rastverbindung zwischen Deckel und Behälter von der Krafteinwirkung
der gestapelten Behälter weitestgehend entkoppelt ist.
Die Abrolleinrichtung 5 ist in Gebrauchslage (siehe
2a) im Presssitz gegen unbeabsichtigte Lageveränderungen
gesichert an dem Behälter festgelegt. Der Presssitz wird hierbei durch eine Vorspannung
der Abrolleinrichtung erzielt werden, welcher unter Zusammenwirkung der hakenförmigen
oder anderer geeigneter Befestigungsvorsprüngen 15, welche den oberen Behälterrand
7 übergreifen und die Abrolleinrichtung an dem Behälter festlegen, und
den als Abstandshalter dienenden und sich in geeigneter Länge quer oder senkrecht
zu der Abrollfläche 6 erstreckenden und vorzugsweise innenseitig an der
Behälterwandung 2 anliegenden Vorsprüngen 16 erzielt. Die Abrolleinrichtung
ist hierdurch in Quer- und Längsrichtung lagegesichert ist, wobei ein Teil der Abrolleinrichtung
5 bzw. der Abrollfläche 6 nach oben über den oberen Behälterrand
7 vorsteht. Die im Querschnitt bogenförmigen Vorsprünge 16 können
hierbei hohe Druckkräfte aufnehmen.
Ferner sind sämtliche Stege einer Schar von zueinander im Wesentlichen
parallelen Stegen 20, die die Abrollfläche 6 ausbilden, bogenförmig
ausgeführt, so dass eine hohe Stabilität der Abrolleinrichtung, die hier als Gitter
ausgeführt ist, resultiert. Die bogenförmigen Stege verlaufen hierbei in Querrichtung
der Abrolleinrichtung und mit äußerem Krümmungsradius nach unten gerichtet.
Ferner nimmt die an ihrem gesamten Außenrand 5a einbuchtungsfreie
Abrolleinrichtung die gesamte Deckelinnenfläche ein, um eine größtmögliche Abrollfläche
6 bereitzustellen. Die Abrolleinrichtung ist hierbei in die ebenfalls rechteckige
Deckelmulde eingelegt (2b).
Ein Teilbereich des Abrollbereichs bzw. der Abrollfläche
6 ist unter Ausbildung eines Handgriffs 22 ausgespart, so dass
auch der Handgriff innerhalb des zumindest im Handgriffbereich oder gänzlich einbuchtungsfreien
Außenrandes, dessen Gestalt im Wesentlichen derjenigen der Deckelfläche bzw. des
Bodens eines gestapelten Behälters entspricht, angeordnet ist. Der Handgriff ist
hierbei von einem in Richtung auf den anderen Seitenrand 23 der Abrolleinrichtung
vorzugsweise kontinuierlich erweitert und wird nach unten durch einen bogenförmigen
Steg begrenzt.
Die 3 und 4 zeigen einen
weiteren Behälter 30 für Beschichtungszusammensetzung mit einer separaten
und zumindest teilweise in dem Behälter anordenbaren Abrolleinrichtung
31, wobei der Behälter hier oval ausgeführt ist aber auch eine andere Gestalt
einnehmen kann. Der Deckel ist wiederum mittels eines an der Behälteroberkante angeordneten
Rastrandes 32 befestigt und liegt abdichtend an der Behälterwandung an.
Die Abrolleinrichtung ist wiederum auf der Deckeloberseite angeordnet und weist
eine nach unten offene, U-förmige umlaufende Nut 33 auf, mittels welcher
diese an dem Deckel vorzugsweise rastend befestigbar ist. Die Nut 33 übergreift
hierbei den oberen Deckelflansch 34, welcher ebenfalls U-förmig ausgeführt
ist und die obere Behälterkante 34a aufnimmt. Die Nut 33 kann
hierbei rastend und/oder im Presssitz an dem umlaufenden Deckelflansch
34 befestigt sein und kann hierzu beidseitig mit dem Deckelflansch
34 zusammenwirken.
Der Deckel weist an seinem radial innenseitig der Behälterwandung
umlaufenden und die Deckelfläche umgebenden Deckelrand eine Reihe von in Umfangsrichtung
beabstandeten Vorsprüngen zur Versteifung des Deckels auf, die kastenartig aber
auch stegförmig ausgebildet sein können (nicht dargestellt). An dem umlaufenden
und nach unten offenen Flansch 35 der Abrolleinrichtung, welche durch einen
umlaufenden Steg von der Nut 33 abgetrennt ist aber auch in diese übergehen
kann, ist eine Vielzahl von radial verlaufenden Stegen 36 vorgesehen, mittels
welcher sich die auf dem Deckel aufgesetzte Abrolleinrichtung jeweils zwischen den
genannten Vorsprüngen an dem Deckel abstützen kann. Ferner kann der horizontal angeordnete
Ring 37 des Flansches 35, welcher hier ebene ausgeführt ist, die
Deckelvorsprünge übergreifen und hierbei auf der Oberseite derselben aufliegen.
Hierdurch wird der Deckel durch die Abrolleinrichtung zusätzlich stabilisiert, wodurch
große Stapelhöhen erreichbar bzw. bei gestapelten Behältern eine hohe Dichtigkeit
derselben erzielbar ist. Zugleich wird eine zu starke Strukturierung der Oberseite
der Abrolleinrichtung vermieden, wodurch diese leichter zu reinigen ist. Der zur
Behälterhauptachse hin abfallende, vorzugsweise im Wesentlichen sich vertikal erstreckende
Rand 38 der Abrolleinrichtung kann hierbei der Zentrierung eines gestapelten
Behälters dienen. Die von dem Rand 38 eingeschlossene Fläche der Abrolleinrichtung
entspricht hierbei in ihrer Gestalt im Wesentlichen oder genau der die Behälteröffnung
verschließenden Deckelinnenfläche und nimmt deren Grundfläche ein.
Zum Aufstecken der Abrolleinrichtung auf die Behälterwandung ist diese
am Außenrand 31a mit voneinander in Umfangsrichtung beabstandeten Einschnitten
39 versehen, die die randseitige Profilierung in Form des Flansches
35 vorzugsweise vollständig durchtrennen, so dass zwischen den Einschnitten
39 ein Abrollbereich 40 ausgebildet wird, der mit z.B. rippenförmigen
Strukturierungen 41 zur Erleichterung der Entfernung von Überschussbeschichtungszusammensetzung
versehen sein kann. Durch die Einschnitte 39 werden ferner außenseitig
zu diesen angeordnete hakenförmige Haltebereiche 92 aus dem im wesentlichen
ebenen Innenbereich 31b ausgebildet. Die Haltebereiche sind aus der Ebene
der Abrolleinrichtung abwinkelbar und können so die Behälteroberkante
34a außenseitig umgreifen, während der Abrollbereich 40 radial
innenliegend der Behälterwandung angeordnet ist. Vorzugsweise liegen hierbei die
Haltebereiche 42 unter Vorspannung entgegen der Abwinkelungsrichtung an
der Behälterwandung an, so dass die Abrolleinrichtung verschiebungssicher an dem
Behälter befestigt bzw. aufgesteckt ist.
Der Abrollbereich 40 ist nach diesem Ausführungsbeispiel
somit als durchgehende und geschlossene Abstreifplatte ausgebildet, es versteht
sich, dass der Abrollbereich jedoch zumindest teilweise oder vollständig auch als
Gitter ausgeführt sein kann.
Die Einschnitte 39 erstrecken sich hierbei nicht bis zu der
quer bzw. senkrecht zu dieser verlaufenden Mittelachse 44 der Abrolleinrichtung,
genauer gesagt im Wesentlichen in etwa über den halben Abstand vom Außenrand zu
der Mittelachse, so dass die Abrolleinrichtung nach oben über die Behälteroberkante
34 vorsteht, genauer gesagt um mehr als die Hälfte bzw. ca. ¾ ihrer
vertikalen Erstreckung.
Gegenüberliegend zu den die Haltebereiche 42 ausbildenden
Einschnitte 39 sind weitere diesen jeweils zugeordnete und den strukturierten
Randbereich vollständig durchsetzende Einschnitte 45 vorgesehen, die mit
den Einschnitten 39 jeweils Verbindungslinien 46 ausbilden, um
die die Haltebereiche 42 aus der Hauptebene der Abrolleinrichtung abfaltbar
sind. Die Verbindungslinien 46 können senkrecht oder quer zu eine Hauptachse
der Abrolleinrichtung stehen. Durch den Öffnungswinkel bzw. die Gestalt der Einschnitte
39 und/oder 45 kann ferner die maximale Abwinkelungsstellung der
Haltebereiche 42 begrenzt werden. Die Abrollrichtung kann entlang der Verbindungslinien
46 eine gewisse Materialschwächung oder -formung aufweisen, welche eine
Abwinkelung erleichtert, die vorzugsweise aber noch unter einer gewissen Vorspannung
zu erfolgen hat.
Die Einschnitte 39 weisen eine Form auf, so dass der die
Einschnitte 39 begrenzende Randbereich der auf den Behälter aufgesteckten
Abrolleinrichtung vorzugsweise linienförmig an der Innenseite und/oder Außenseite
der Behälterwandung anliegt. Die Verbindungslinien 46 zwischen den Einschnitten
39 und 45 bzw. allgemein gesagt die Knicklinien der Halteeinrichtung,
entlang welcher die Haltebereiche 42 aus der Hauptebene gewinkelt sind,
münden hier an den dem Abrollbereich 40 zugewandten Flanken 47
der Einschnitte 39.
Auch nach diesem Ausführungsbeispiel ist die Abrolleinrichtung im
Wesentlichen vertikal oder leicht geneigt an dem Behälter angeordnet, es sind jedoch
Abwandlungen denkbar, bei welchen die Abrolleinrichtung im Wesentlichen horizontal
in dem Behälter anordenbar ist. Entsprechendes gilt auch für das Ausführungsbeispiel
nach den 1 und 2. Die Abrolleinrichtung
kann im Allgemeinen als Kunststoffteil, insbesondere als Spritzgussteil ausgeführt
sein.
1- Behälter
2- Wandung
3- Boden
9- Deckel
5- Abrolleinrichtung
5a- Außenrand
6- Abrollfläche
7- Behälterrand
8- Rastrand
9- Flansch
10- Deckelrand
11- Deckelfläche
12- Rastvorsprung
14- Sicke
15- Vorsprung
16- Vorsprung
17, 18- Steg
19- Verbindungssteg
20, 21- Steg
22- Handgriff
23- Seitenrand
30- Behälter
31- Abrolleinrichtung
31a- Außenrand
31b- Innenbereich
32- Rastrand
33- Nut
34- Deckelflansch
34a- Behälteroberkante
35- Flansch
36- Steg
37- Ring
38- Rand
39- Einschnitt
40- Abrollbereich
41- Strukturierung
42- Haltebereich
44- Mittelachse
45- Einschnitt
46- Verbindungslinie
47- Flanke