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Dokumentenidentifikation DE202005006306U1 04.08.2005
Titel Behälter mit Abrolleinrichtung und Abrolleinrichtung
Anmelder Jokey Plastik Gummersbach GmbH, 51645 Gummersbach, DE
Vertreter Patentanwälte Lippert, Stachow & Partner, 51427 Bergisch Gladbach
DE-Aktenzeichen 202005006306
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 04.08.2005
Registration date 30.06.2005
Application date from patent application 19.04.2005
IPC-Hauptklasse B44D 3/12

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Behälter für mittels Farbrollern auftragbare Beschichtungszusammensetzung mit einer Behälterwandung, einem Behälterboden und einem den Behälter verschließenden und unmittelbar an dem Behälter befestigten und gegenüber diesem abdichtenden Deckel und mit einer separaten, zumindest teilweise in dem Behälter anordenbaren Abrolleinrichtung mit einer Abrollfläche, mittels derer Überschussbeschichtungszusammensetzung von einem in dem Behälter einführbaren Roller durch Abrollen von dieser entfernbar ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Abrolleinrichtung zum Abrollen von Überschussbeschichtungszusammensetzung von einem Roller.

Abrolleinrichtungen zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung, beispielsweise Farbe, von einem Roller sind vielfältig bekannt und werden oft unabhängig von dem Behälter aufbewahrt, wodurch logistische Probleme auftreten. Des Weiteren ist die Abrolleinrichtung bei zeitweiliger Unterbrechung des jeweiligen Beschichtungsvorganges dann ebenfalls unabhängig von dem Behälter aufzubewahren, wobei Sorge zu tragen ist, dass diese nicht verschmutzt, was ebenfalls nachteilig in der Handhabung ist.

Es ist bekannt, den Behälterdeckel gleichzeitig als Abrolleinrichtung auszubilden. Eine unabhängige Handhabung von Behälter und Abrolleinrichtung ist hierdurch jedoch nicht möglich. Ferner kann die als Deckel ausgebildete Abrolleinrichtung auch nicht in die in dem Behälter angeordnete Beschichtungszusammensetzung eintauchen, wodurch die Entfernung von Überschussbeschichtungszusammensetzung von dem Roller und der Zugang des Rollers zu dem Behälterinneren erschwert wird.

Ferner ist ein gattungsfremder Behälter mit im Wesentlichen horizontal angeordneter Abrolleinrichtung bekannt, welche an einem in dem Behälterinneren angeordneten Flansch befestigt ist, der seinerseits an dem Behälterrand zwischen Deckel und Behälter festgelegt ist. Der Deckel ist hierbei an dem die Abrolleinrichtung haltenden Flansch befestigt. Hierdurch ergeben sich eine Vielzahl von Dichtbereichen und somit Probleme bei der Bereitstellung eines Behälters mit hoher Dichtigkeit, beispielsweise bei einem Herabfallen des Behälters oder beim Stapeln von Behältern. Ein derartiger Behälter ist somit bei hohen Dichtigkeitsanforderungen nicht verwendbar.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Behälter mit Abrolleinrichtung zu schaffen, welcher hohen Dichtigkeitsanforderungen genügen kann und bei welchem die Abrolleinrichtung einfach zugänglich und handhabbar ist.

Diese Aufgabe wird durch einen Behälter mit Abrolleinrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Die Ansprüche 16 bis 27 betreffen mit einem derartigen Behälter besonders vorteilhaft einsetzbare Abrolleinrichtungen.

Dadurch, dass der Deckel unmittelbar abdichtend an dem Behälter festgelegt wird, kann durch geeignete bekannte Ausbildungen des Dichtbereichs ein Gebinde aus Behälter und Deckel mit hoher Dichtigkeit bereitgestellt werden, bei welchem die Anzahl der Dichtbereiche auf ein Mindestmass beschränkt ist. Andererseits ist die an dem Deckel, bevorzugt auf der Deckeloberseite aber ggf. auch an der Deckelunterseite oder einer Behälterbodenunterseite, angeordnete Abrolleinrichtung stets an dem Behälter angeordnet und besonders leicht zugänglich, wobei der Behälterinhalt mit der Abrolleinrichtung nicht oder nur schwer in Kontakt kommen kann. Die Abrolleinrichtung kann zusammen mit dem Deckel durch Handhabung des Deckels von dem Behälter entfernt bzw. an diesem befestigt werden. Ferner kann durch die Befestigung der flächigen Abrolleinrichtung, die sich über eine Fläche von mehr als 50% oder mehr als 75% der Behälteröffnung erstrecken oder im Wesentlichen die Grundfläche des Deckels oder der Deckelinnenfläche einnehmen kann, der Deckel zusätzlich stabilisiert werden, wodurch größere Stapelhöhen oder bei gestapelten Behältern eine höhere Dichtigkeit derselben erzielbar ist. Die Befestigungspunkte der Abrolleinrichtung an dem Deckel sind vorzugsweise über eine Fläche von mehr als 50% oder vorzugsweise bis nahezu 100% der Deckelgrundfläche oder der Deckelinnenfläche verteilt angeordnet, so dass der Deckel großflächig durch die Abrolleinrichtung stabilisiert wird.

Zur Befestigung der Abrolleinrichtung an dem Behälterboden kann dieser mit einer Einbuchtung bzw. einer umlaufenden Schürze versehn sein.

Vorteilhafte Ausbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Durch eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung, insbesondere Rastverbindung, ist die Abrolleinrichtung einfach an dem Deckel befestigbar. Die Rastverbindungsmittel können an der Abrolleinrichtung und/oder dem Deckel jeweils einstückig angeformt sein. Vorzugsweise ist der Deckel jeweils mittels einer Rastverbindung an dem Behälter befestigt.

Es ist bekannt, Abrolleinrichtungen zum einen als Gitter mit Durchtrittsöffnungen zum Erleichtern eines Ablaufens von Beschichtungszusammensetzung auszubilden oder andererseits in Form von Abrollplatten mit im Wesentlichen geschlossener Oberfläche, die jeweils profiliert sein kann. Sofern sich aus dem jeweiligen Zusammenhang nichts anderes ergibt, gelten die folgenden Ausführungen für beide Ausbildungen der Abrolleinrichtung, ohne auf diese beschränkt zu sein.

Der Behälter stellt vorzugsweise einen Bevorratungsbehälter für die Beschichtungszusammensetzung dar, bei welchem diese über 50% oder ≥ 75% oder mehr der Behälterhöhe und im wesentlichen die gesamte Behältergrundfläche den Behälter ausfüllen kann und hierbei durch einen Roller entnehmbar ist.

Die Abrolleinrichtung ist ferner vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie im Wesentlichen vertikal oder mit geringer Neigung wie einem Neigungswinkel von ≤ 30° oder ≤ 10° bis 20° zur Behälterhauptachse an dem Behälter anordenbar ist.

Die Abrolleinrichtung kann jeweils aus Kunststoff bestehen, insbesondere als Spritzgussteil ausgebildet sein.

Die Abrolleinrichtung kann sich über praktisch die gesamte Fläche des Deckels, der die Behälterwandung außenseitig übergreifen kann, oder praktisch die gesamte Deckelinnenfläche erstrecken. Als Deckelinnenfläche ist hierbei die Deckelfläche, die radial innenliegend zu einem von der Behälterwandung umgebenen, umlaufenden und sich im wesentlichen vertikal erstreckenden Deckelrand oder von an diesem angeordneten, nach innen vorstehenden Vorsprüngen eingeschlossen wird. Die Abrolleinrichtung kann mehr als 50–75 % oder mehr als 90% der Deckelinnenfläche einnehmen.

Die Abrolleinrichtung kann an dem im Wesentlichen horizontal angeordneten Bereich der Deckelfläche befestigt sein, der die Behälteröffnung im wesentlichen verschließt.

Die Abrolleinrichtung kann auch an einem radial einwärts der Behälterwandung angeordneten umlaufenden Deckelrand befestigt sein, welcher eine den Behälter verschließende Deckelfläche radial außen liegend umgibt und abdichtend an der Behälterwandung anliegen kann, oder an an einem solchen Deckelrand nach Innen vorstehenden Vorsprüngen. Ein umlaufender Deckelrand kann auch in einem gewissen radialen Abstand von der Behälterwandung angeordnet und an der horizontalen Deckelinnenfläche angeformt sein, wobei dieser Deckelrand die Abrolleinrichtung umgeben kann oder selber von einem Außenrand der Abrolleinrichtung umgeben wird. Ein derartiger umlaufender Deckelrand kann jeweils an der Behälterober- oder -unterseite angeordnet sein und hierbei zugleich den Deckel versteifen.

Die Abrolleinrichtung kann auch an einem die Behälteroberkante übergreifenden Deckelflansch befestigt sein, welcher vorzugsweise U-förmig oder L-förmig ausgebildet ist und die Behälteroberkante übergreift und an der Behälteraußenwand nach unten gezogen ist. Die Abrolleinrichtung kann an einer radial innen und/oder an einer radial außen liegenden Seite des die Behälteroberkante übergreifenden Deckelflansches angeordnet oder befestigt sein.

Die genannten Varianten zur Befestigung der Abrolleinrichtung an dem Deckel können jeweils alternativ oder gegebenenfalls auch gleichzeitig miteinander verwirklicht sein.

Der Behälter kann so ausgeführt sein, dass baugleiche Behälter stapelbar sind, vorzugsweise unter Zentrierung durch den Deckel oder die Abrolleinrichtung gegeneinander.

Die an dem Deckel befestigte Abrolleinrichtung kann jeweils einen gestapelten oberen Behälter seitlich zumindest teilweise oder vollumfänglich umgreift, wobei vorzugsweise die umgreifenden Bereiche der Abrolleinrichtung zumindest teilweise an dem Deckel des der Abrolleinrichtung zugeordneten Behälters und/oder an dem gestapelten Behälter seitlich anliegen. Hierdurch kann zum einen der gestapelte Behälter durch die Abrolleinrichtung zentriert und zum anderen der Deckel des jeweils unteren Behälters durch die Abrolleinrichtung stabilisiert werden. Die Abrolleinrichtung kann den gestapelten Behälter teil- oder vollständig seitlich umgreifen und zugleich teil- oder vollumfänglich an dem gestapelten Behälter und/oder an dem die Abrolleinrichtung festlegenden Behälter seitlich anliegen. Vorzugsweise liegt der der Abrolleinrichtung zugeordnete und/oder der gestapelte Behälter jeweils an zumindest drei oder mehr umfänglich beabstandeten, vorzugsweise gleichmäßig über den Umfang verteilten, Bereichen an der Abrolleinrichtung an.

Die Abrolleinrichtung kann Befestigungsvorsprünge zur Festlegung der zumindest teilweise in den Behälter eingesetzten Abrolleinrichtung an der Behälterwandung aufweisen, die hakenförmig ausgebildet sein können, und/oder es können als Abstandshalter in Bezug auf die Behälterwandung ausgebildete Vorsprünge vorgesehen sein. Diese Vorsprünge können jeweils einen gestapelten Behälter seitlich umgreifen und ggf. hierbei an diesem seitlich anliegen. Die Vorsprünge können jeweils an einem umlaufenden, radial innenliegend zu der Behälterwandung angeordneten Deckelrand anliegen. Die Vorsprünge können hierdurch jeweils zugleich einen gestapelten Behälter zentrieren bzw. den Deckel stabilisieren.

Vorzugsweise unterstützt die Abrolleinrichtung zumindest bereichsweise, insbesondere mit deren Randbereich oder im wesentlichen mit deren gesamter oberseitigen Oberfläche einen gestapelten Behälter und liegt hierzu an diesem an. Dies kann für den radial äußersten umlaufenden Rand gelten und/oder für einen geringfügig radial beabstandeten zweiten teil- oder vollumfänglich umlaufenden zweiten Steg, der vorzugsweise im wesentlich parallel zu dem äußersten Rand verlaufen und der eine höhere Steifigkeit oder Materialstärke aufweisen kann als die einen gitterartigen Abrollbereich bildenden Stege. Ferner kann dies für den ersten und den zweiten Steg verbindende Verbindungsstege gelten, deren Materialstärke ebenfalls größer als die der den gitterförmigen Abrollbereich ausbildenden Stege sein kann. Der Abstand von erstem zu zweitem Steg kann kleiner sein als der kleinste oder der mittlere Abstand der einen gitterartigen Abrollbereich bildenden Stege zueinander. Bei gitterförmig ausgebildeter Abrolleinrichtung können gleichzeitig oder alternativ ein Teil oder die gesamten Oberseiten der einen gitterförmigen Abrollbereich bildenden Stege einen gestapelten Behälter unterstützen, oder gerade nicht, um diese durch die Behälterstapelung nicht zu beschädigen.

Die Abrolleinrichtung kann zugleich lastabtragend an dem diese festlegenden Deckel abgestützt sein. Die Lastabtragung kann zumindest durch dieselben Bereiche der Abrolleinrichtung erfolgen, die wie oben beschrieben den gestapelten Behälter unterstützen. Eine Lastabtragung kann durch den Randbereich der Abrolleinrichtung erfolgen, insbesondere durch den Außenrand und/oder durch einen in geringem radialem Abstand angeordneten, vorzugsweise im wesentlichen parallel zu diesem verlaufenden, umlaufenden Steg und/oder durch Verbindungsstege zwischen diesen. Die Lastabtragung kann ferner alternativ oder zusätzlich durch einen Teil oder sämtliche der den gitterförmigen Bereich der Abrolleinrichtung ausbildenden Stege erfolgen. Es können jeweils auch weitere Unterstützungs- und/oder Lastabtragungsbereiche vorgesehen sein, die jeweils eine durchgehende Fläche, linienförmige oder isolierte Unterstützungs- und/oder Lastabtragungsbereiche darstellen können.

Insgesamt kann hierdurch der Deckel jeweils durch die Abrolleinrichtung besonders stabilisiert und eine sichere Behälterstapelung bei hoher Dichtigkeit der Gebinde erzielt werden.

Die Abrolleinrichtung kann mit mehreren in Umfangsrichtung beabstandeten Anlagebereichen oder vollumfänglich an einer Deckelinnenfläche anliegen, wobei der Anlagebereich jeweils benachbart oder unmittelbar angrenzend an einem die Deckelinnenfläche umschließenden Deckelrand angeordnet ist. Gleichzeitig kann die Abrolleinrichtung an dem die im wesentlichen horizontale Deckelinnenfläche begrenzenden Deckelrand seitlich anliegen. Die Deckelfläche wird hierbei durch den umlaufenden Deckelrand stabilisiert, so dass bei gestapelten Behältern eine besonders gute Lastabtragung über die Abrolleinrichtung zu dem Behälterrand des jeweiligen Behälters erfolgen kann.

Zur Stabilisierung des Deckels ist es bekannt, an einem umlaufenden zu einer Behälterwand radial innenliegenden, vorzugsweise dichtend an diesem anliegenden, Deckelrand eine Vielzahl von in Umfangsrichtung beabstandeten Vorsprüngen vorzusehen, die stegförmig aber insbesondere auch kastenförmig ausgebildet sein können. Die Abrolleinrichtung kann hierbei einen die Deckelvorsprünge übergreifenden durchgehenden Flansch aufweisen, wobei dieser Flansch vorzugsweise nicht der Kontur der Vorsprünge folgt sondern geringere Höhenunterschiede aufweist als die maximale Höhe der Vorsprünge von der Deckelinnenfläche. Insbesondere kann der Flansch der Abrolleinrichtung eben ausgeführt sein. Der Flansch der Abrolleinrichtung kann hierbei insbesondere auf der Oberseite der Vorsprünge aufliegen und hierdurch den Randbereich der Abrolleinrichtung abstützen. Hierdurch wird zugleich eine starke Strukturierung der Abrolleinrichtung vermieden und ein Reinigen derselben erleichtert.

Vorzugsweise ist die Abrolleinrichtung vollständig innerhalb einer Deckelmulde aufgenommen, so dass über den Deckel nach oben vorstehende Bereiche der Abrolleinrichtung vermieden werden.

Der Deckel kann hierbei jeweils trogförmig ausgebildet sein, wobei die Deckelinnenfläche unterhalb eines Rastrandes des Behälters zur Festlegung des Deckels angeordnet sein kann. Die Abrolleinrichtung kann hierbei jeweils unterhalb des Behälterrastrandes und/oder unterhalb eines außenseitig an dem Behälter angeordneten und nach unten gezogenen Flansches angeordnet sein. Hierdurch kann die Abrolleinrichtung auch bei Anordnung von Vorsprüngen mit einer größeren Längserstreckung wie beispielsweise von hakenförmigen Vorsprüngen zur Einhängung der Abrolleinrichtung in einen Behälter vollständig von der Deckelmulde aufgenommen sein, so dass über den Deckel hinausstehende Bereiche der Abrolleinrichtung vermieden werden.

Unabhängig von der jeweiligen Ausführungsform ist die Abrolleinrichtung vorzugsweise im Wesentlichen eben ausgeführt, wobei ein profilierter Randbereich zur Befestigung der Abrolleinrichtung an dem jeweiligen Deckel vorgesehen sein kann.

Vorzugsweise weist die Abrolleinrichtung zumindest einige Stege auf, die in ihrer Längserstreckungsrichtung bogenförmig verlaufen oder wellenförmig ausgebildet sind. Dies gilt insbesondere wenn die Abrolleinrichtung in Form eines Gitters mit einer Vielzahl von Durchtrittsöffnungen versehen ist. Durch die bogen- oder wellenförmige Ausbildung der Stege kann die Stabilität der Abrolleinrichtung erhöht werden, was insbesondere bei gestapelten Behältern aber auch bei der Benutzung mit einem Roller von Bedeutung sein kann. Sämtliche Stege einer Schar im Wesentlichen parallel oder konzentrisch zueinander verlaufender Stege oder sämtliche Stege der Abrolleinrichtung können hierbei bogen- oder wellenförmig ausgebildet sein. Insbesondere kann dies für im Wesentlichen horizontal verlaufende Stege gelten. Der Außenradius der bogenförmigen Stege ist hierbei vorzugsweise bei an dem Behälter angeordneter Abrolleinrichtung nach unten gerichtet.

Die Abrolleinrichtung kann jeweils zumindest im Wesentlichen rechteckig, oval oder rund ausgebildet sein, ohne hierauf beschränkt zu sein. Die Abrolleinrichtung kann jeweils der Umfangsgestalt des Deckels oder der die Behälteröffnung verschließenden Deckelfläche entsprechen.

Die Abrolleinrichtung kann eine einbuchtungsfreie Gestalt aufweisen, insbesondere im Bereich des Handgriffs, und hierzu beispielsweise im Wesentlichen rechteckig, oval oder rund ausgeführt sein. Diese Gestaltungen entsprechen den wesentlichen Grundformen von gattungsgemäßen Behältern, wobei unter im wesentlichen rechteckigen Behältern (oder Abrolleinrichtungen) auch solche mit umfasst sind, bei denen die Seitenwände an Längs- und/oder Schmalseite mehr oder weniger stark ausgewölbt sein können, sowie quadratische Behälter (was jeweils auch in anderem Zusammenhang gilt). Ein Teilbereich der Abrollfläche kann hierbei für den Roller ausgespart sein, um einen Handgriff zu bilden. Hierdurch kann trotz Anordnung des Handgriffs der Außenrand der Abrolleinrichtung praktisch vollumfänglich an einem umlaufenden Deckelrand oder an der dem Boden benachbarten Behälterwandung eines gestapelten Behälters anliegen oder diesen unterstützen.

Ferner kann der Randbereich der Abrolleinrichtung im Wesentlichen durch zwei in einem geringen radialen Abstand zueinander beabstandete, im Wesentlichen parallel zueinander verlaufenden ersten und zweiten Stege ausgebildet sein, die jeweils vorzugsweise vollumfänglich umlaufen. Der zweite, radial innenliegende Steg kann auch nur teilumfänglich umlaufen. Zwischen dem ersten und zweiten Steg können Verbindungsstege vorgesehen sein, deren Materialstärke größer als etwaiger Stege zur Bildung eines gitterartigen Abrollbereichs sein können. Zwischen den Verbindungsstegen können Durchtrittsöffnungen vorgesehen sein. Hierdurch wird bei hoher Stabilität des Randbereiches der Abrolleinrichtung eine große Abrollfläche bereitgestellt, die ein Ablaufen von Überschussbeschichtungszusammensetzung ermöglicht.

Erweitert sich der Handgriffbereich von einem Seitenrand der Abrolleinrichtung zu einem dem gegenüberliegenden Seitenrand hin, so dass der Handgriffbereich zu der Mittellängsachse der Abrolleinrichtung asymmetrisch ausgebildet ist, so liegt bei großer Abrollfläche für den Roller eine besonders stabile Ausführungsform der Abrolleinrichtung vor. Vorzugsweise ist die Abrolleinrichtung hierbei als Abrollgitter ausgebildet. Der Handgriffbereich kann an der Seite geringerer Handgriffweite in etwa mit einem benachbarten Eckbereich der Abrolleinrichtung oder mit der in Benutzungslage oberen Schmalseite abschließen.

Vorzugsweise ist die Abrolleinrichtung in Benutzungslage, in welcher sie insbesondere im Wesentlichen vertikal oder leicht geneigt zur Behälterhauptachse angeordnet sein kann, im Presssitz oder gegebenenfalls auch durch Rastmittel an dem Behälter verschiebungssicher festgelegt, so dass eine unbeabsichtigte Lageveränderung der Abrolleinrichtung gegenüber dem Behälter vermieden wird. Dies kann insbesondere auch dann gelten, wenn die Abrolleinrichtung bzw. der Abrollbereich über den oberen Behälterrand nach oben vorsteht. Der Presssitz kann beispielsweise unter Einwirkung von hakenförmigen Vorsprüngen zur Befestigung der Abrolleinrichtung an dem Behälter durch Einhängen bzw. Aufstecken auf die Behälterwandung erzielt werden. Ferner können unterhalb der genannten Befestigungsvorsprünge der Abrolleinrichtung Abstandshalter vorgesehen, die die Abrolleinrichtung unterhalb der Befestigungsvorsprünge bzw. an dem unteren Ende derselben von der Behälterinnenwandung beabstanden, so dass durch Zusammenwirkung der vorzugsweise hakenförmigen Befestigungsvorsprünge mit den Abstandshaltern und der Behälterwandung die Abrolleinrichtung unter Vorspannung gesetzt und hierdurch verschiebungssicher an dem Behälter festgelegt wird.

Nach einer weiteren Ausführungsform der Abrolleinrichtung, bei welcher die Abrollfläche für den Roller insbesondere als durchgehende und vorzugsweise im Wesentlichen plattige Fläche ausgeführt sein kann, können an dem Innenbereich der Abrolleinrichtung in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Einschnitte vorgesehen sein, die einen zwischen diesen angeordneten Abrollbereich für einen Roller und jeweils seitlich von diesen angeordnete hakenförmige Halterbereiche ausbilden. Die hakenförmigen Haltebereiche sind hierbei vorzugsweise gegenüber dem Abrollbereich für den Roller abwinkelbar, wozu diese aus der Ebene des Innenbereichs verschwenkt werden können. Hierdurch liegt eine separate Abrolleinrichtung vor, die einfach auf eine Wandung eines Behälters aufsteckbar und in ebenem Zustand an dem Deckel befestigbar ist. Der Innenbereich der Abrolleinrichtung kann insbesondere als Abstreifplatte ausgebildet sein. Die Abrolleinrichtung kann ferner im Wesentlichen deckelförmig ausgebildet sein und kann einen profilierten Rand oder Flansch aufweisen, welcher einen die Behälteroberkante aufnehmenden oder übergreifenden Deckelflansch seinerseits übergreift.

Vorzugsweise durchsetzen die Einschnitte den profilierten Randbereich der Abrolleinrichtung vollständig, so dass eine leichte Abwinkelung der Haltebereiche der Abrolleinrichtung möglich ist.

Ferner können an dem Randbereich der Abrolleinrichtung weitere Einschnitte vorgesehen sein, die einen profilierten Randbereich vorzugsweise vollständig durchsetzen, welche z.B. den Einschnitten zum Aufstecken der Abrolleinrichtung auf den oberen Behälterrand gegenüberliegen oder diesen benachbart angeordnete sein können. Die jeweils einander gegenüberliegenden ersten und zweiten Einschnitte können jeweils eine Verbindungslinie ausbilden, welche senkrecht zu einer Hauptachse der Abrolleinrichtung angeordnet ist. Durch die jeweils paarweise gegenüberliegenden Einschnitte wird eine Abwinkelung der seitlichen, hakenförmigen Haltebereiche der Abrolleinrichtung erleichtert. Die jeweiligen Einschnitte können im Wesentlichen V-förmig sein, wobei die die hakenförmigen Haltebereiche ausbildenden Einschnitte vorzugsweise der Querschnittskontur des Randbereichs eines zugeordneten Behälters entsprechen, so dass die die Einschnitte begrenzenden Bereiche der Abrolleinrichtung linienförmig an der Behälterwandung anlegbar sind. Die zweiten Einschnitte können eine geringere Einschnitttiefe in die Deckelinnenfläche aufweisen, als die ersten Einschnitte.

Vorzugsweise ist die Abrolleinrichtung durch Abwinkelung der nach außen hin seitlich zu den Einschnitten angeordneten Haltebereiche unter Vorspannung auf die Behälterwandung aufsteckbar, so dass die Abrolleinrichtung gegen Lageveränderung gesichert an dem Behälter befestigbar ist.

Ferner kann die Abrolleinrichtung im Bereich der Knicklinien, entlang welcher die Haltebereiche derselben nach außen geknickt werden, derart ausgebildet sein, dass eine Abwinkelung der Haltebereiche erleichtert ist. Hierzu können beispielsweise Strukturierungen der Abrolleinrichtung zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung von einem Roller durchbrochen und/oder die Abrolleinrichtung im Bereich der Knicklinien in geringerer Wandstärke ausgebildet sein.

Bei der Ausführungsform der den Außenrand der Abrolleinrichtung durchsetzenden beabstandeten Einschnitten ist die Abrollfläche für den Roller vorzugsweise durchgehend in Form einer plattigen Abrollfläche ausgebildet, gegebenenfalls kann diese jedoch auch gitterförmig ausgeführt sein.

Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft beschrieben und anhand der Figuren beispielhaft erläutert. Es zeigen:

1 eine erfindungsgemäße Abrolleinrichtung in verschiedenen Ansichten,

2 einen Behälter mit einer Abrolleinrichtung nach 1,

3 eine erfindungsgemäße Abrolleinrichtung nach einer zweiten Ausführungsform in verschiedenen Ansichten,

4 einen Behälter mit einer Abrolleinrichtung nach 3.

Gemäß den 1 und 2 ist ein Behälter 1 mit mittels Rollern auftragbare Beschichtungszusammensetzung wie z. B. Farbe mit einer Behälterwandung 2, einem Behälterboden 3 und einem den Behälter verschließenden und unmittelbar an diesem befestigten und gegenüber diesem abdichtenden Deckel 4 vorgesehen, wobei ferner an der Deckeloberseite eine Abrolleinrichtung 5 in Form eines Abrollgitters befestigt ist. Die Abrolleinrichtung ist (2a) zumindest oder nur teilweise in dem Behälter anordenbar, um Überschussbeschichtungszusammensetzung von einem in den Behälter einführbaren Roller durch Abrollen an der Abrollfläche 6 zu entfernen. Die Abrolleinrichtung steht hierbei über den oberen Behälterrand 7 nach oben vor.

Zur Festlegung des Deckels ist der Behälter in üblicher Weise mit einem Rastrand 8 versehen. Der Rastrand 8 kann an oder oberhalb eines an der Behälterwandung 2 außenseitig angebrachten und sich mit einem Abschnitt im Wesentlichen vertikal nach unten erstreckenden Flansch 9 angebracht sein, der vorteilhafterweise vorgesehen ist. Die separate Abrolleinrichtung 5 ist rastend an dem Deckel befestigt, wozu an einem umlaufenden Deckelrand 10, welcher eine die Behälteröffnung verschließende, im Wesentlichen horizontal angeordnete Deckelinnenfläche 11 radial außenseitig umgibt und vollumfänglich abdichtend an der Innenseite der Behälterwandung 2 anliegen kann, mittels der einstöckig angeformten Rastvorsprünge 12 festgelegt. Die Abrolleinrichtung 6 ist hierbei spielfrei an dem Deckel festgelegt. Die Abrolleinrichtung ist ferner vollständig von der durch den Deckelrand 10 begrenzten Deckelmulde aufgenommen, so dass die Abrolleinrichtung 6 nicht nach oben von dem Deckel vorsteht, und unterhalb einer umlaufenden Sicke 14 des radial innenliegenden umlaufenden Deckelrandes 10 angeordnet sind. Es versteht sich, dass zusätzlich oder alternativ die Abrolleinrichtung 6 auch mittels an der Deckelinnenfläche 11 angeordneten Rastvorsprüngen festgelegt und/oder lediglich im Presssitz an der Deckelmulde angeordnet sein kann, wozu der Außenumfang der Abrolleinrichtung bereichsweise oder vollumfänglich im Presssitz an dem Deckelrand 10 anliegen kann.

Durch die Abrolleinrichtung wird die die Behälteröffnung verschließende Deckelinnenfläche zusätzlich stabilisiert, was insbesondere bei einer Behälterstapelung vorteilhaft ist und die Dichtigkeit der Gebinde erhöht.

Die Abrolleinrichtung 6 ist hier derart ausgeführt, dass diese einen gestapelten oberen Behälter mit den hakenförmigen Vorsprüngen 15 zum Einhängen bzw. Aufsetzen der Abrolleinrichtung in bzw. auf den Behälter (siehe 2a) und zudem mit den in Gebrauchslage unterhalb, genauer gesagt an dem unteren Endbereich der Abrolleinrichtung angeordneten Vorsprüngen 16, die als Abstandshalter für die Abrolleinrichtung von der Behälterwandung 2 dienen, seitlich umgreift. Die genannten Vorsprünge 15 und 16 können an der Außenwandung des gestapelten Behälters seitlich anliegen. Entsprechend kann der den Außenrand der Abrolleinrichtung definierende, umlaufende Steg 17 der Abrolleinrichtung weiter nach oben gezogen sein und hierdurch ebenfalls seitlich an der Behälteraußenwandung eines gestapelten Behälters seitlich anliegen. Der gestapelte Behälter kann zugleich durch die Abrolleinrichtung gegenüber dem jeweils unteren Behälter zentriert werden. Dadurch, dass nach dem Ausführungsbeispiel die im Wesentlichen senkrecht von der Hauptebene der Abrolleinrichtung nach oben vorstehenden Vorsprünge 16 jeweils im Eckbereich der Abrolleinrichtung angeordnet sind und den gestapelten Behälter bogenförmig umgreifen weisen diese zugleich eine hohe Stabilität auf.

Die an der Behälteroberseite angeordnete Abrolleinrichtung 6 dient somit zugleich der Lastabtragung des gestapelten Behälters auf den Deckel und damit auf den oberen Behälterrand der jeweils unteren Behälters. Der Boden des gestapelten Behälters kann auch eine die Abrolleinrichtung zumindest teilweise aufnehmende Einbuchtung aufweisen. Weist der jeweilige Deckel eine umlaufende, die Deckelinnenfläche umgebende Stufe oder nach innen gerichtete Vorsprünge auf, so kann der gestapelte Behälter sich auch auf der Stufe oder Vorsprüngen abstützen und die Abrolleinrichtung an der Deckeloberseite innerhalb der Stufe oder zwischen den Vorsprüngen angeordnet sein, die jeweils über die Abrolleinrichtung nach oben vorstehen können.

Der gestapelte Behälter kann sich an dem durch den Steg 17 gebildeten Außenrand der Abrolleinrichtung abstützen, vorzugsweise jedoch zusätzlich oder alternativ an einem vollständig oder teilumfänglich umlaufenden, benachbart dem Außenrand der Abrolleinrichtung angeordneten Steg 18 und/oder sich im Wesentlichen radial erstreckenden Stegen 19, die an dem ersten und/oder zweiten Steg 18 angeformt und als Verbindungsstege für die Stege 17,18 ausgebildet sein können. Die Verbindungsstege 19 weisen hierbei eine größere Höhe und/oder Stabilität auf als die das Gitter der Abrollfläche bildenden Stege 20, um eine Beschädigung derselben durch gestapelte Behälter zu vermeiden. Es versteht sich, dass gegebenenfalls jedoch auch die jeweiligen Oberseiten der Stege 20 einen gestapelten Behälter lastabtragend unterstützen können, wozu sämtliche oder auch nur einige der Stege 20 eine erhöhte Materialstärke aufweisen können. Die Unterseiten der Stege 17 und/oder 18 und/oder der Verbindungsstege 19 können jeweils zudem lastabtragend an der Oberseite der Deckelinnenfläche 11 anliegen. Entsprechendes gilt auch für die Stege 20, die gegebenenfalls jedoch auch von der Deckelfläche geringfügig beabstandet sein können. Durch die beiden radial beabstandeten Stege 17, 18 und die Verbindungsstege 19 oder einen sich über einen Teilumfang erstreckenden, durchgehenden Steg, wie er als Steg 21 an dem Handgriff 22 der Abrolleinrichtung vorgesehen ist, wird somit ein sehr verwindungssteifer Randbereich der Abrolleinrichtung ausgebildet. Die jeweils den gestapelten Behälter unterstützenden und lastabtragend an dem Deckel des unteren Behälters anliegenden Bereiche der Abrolleinrichtung liegen jeweils vorzugsweise linienförmig an diesen an, wobei die Anlagebereiche auch nur im Wesentlichen punktförmig oder flächig ausgebildet sein können.

Die Abrolleinrichtung 6 nimmt nach dem Ausführungsbeispiel die Grundfläche der Deckelinnenfläche 11 ein, so dass die Abrolleinrichtung eine maximale Fläche einnimmt und ferner den jeweiligen Deckel optimal stabilisieren kann.

Ferner ist die Abrolleinrichtung unterhalb des an der Behälteraußenseite angeordneten Rastrandes und/oder unterhalb einer umlaufenden Sicke des radial innen liegend der Behälterwandung 2 angeordneten Deckelrandes 10 angeordnet, so dass die Rastverbindung zwischen Deckel und Behälter von der Krafteinwirkung der gestapelten Behälter weitestgehend entkoppelt ist.

Die Abrolleinrichtung 5 ist in Gebrauchslage (siehe 2a) im Presssitz gegen unbeabsichtigte Lageveränderungen gesichert an dem Behälter festgelegt. Der Presssitz wird hierbei durch eine Vorspannung der Abrolleinrichtung erzielt werden, welcher unter Zusammenwirkung der hakenförmigen oder anderer geeigneter Befestigungsvorsprüngen 15, welche den oberen Behälterrand 7 übergreifen und die Abrolleinrichtung an dem Behälter festlegen, und den als Abstandshalter dienenden und sich in geeigneter Länge quer oder senkrecht zu der Abrollfläche 6 erstreckenden und vorzugsweise innenseitig an der Behälterwandung 2 anliegenden Vorsprüngen 16 erzielt. Die Abrolleinrichtung ist hierdurch in Quer- und Längsrichtung lagegesichert ist, wobei ein Teil der Abrolleinrichtung 5 bzw. der Abrollfläche 6 nach oben über den oberen Behälterrand 7 vorsteht. Die im Querschnitt bogenförmigen Vorsprünge 16 können hierbei hohe Druckkräfte aufnehmen.

Ferner sind sämtliche Stege einer Schar von zueinander im Wesentlichen parallelen Stegen 20, die die Abrollfläche 6 ausbilden, bogenförmig ausgeführt, so dass eine hohe Stabilität der Abrolleinrichtung, die hier als Gitter ausgeführt ist, resultiert. Die bogenförmigen Stege verlaufen hierbei in Querrichtung der Abrolleinrichtung und mit äußerem Krümmungsradius nach unten gerichtet.

Ferner nimmt die an ihrem gesamten Außenrand 5a einbuchtungsfreie Abrolleinrichtung die gesamte Deckelinnenfläche ein, um eine größtmögliche Abrollfläche 6 bereitzustellen. Die Abrolleinrichtung ist hierbei in die ebenfalls rechteckige Deckelmulde eingelegt (2b).

Ein Teilbereich des Abrollbereichs bzw. der Abrollfläche 6 ist unter Ausbildung eines Handgriffs 22 ausgespart, so dass auch der Handgriff innerhalb des zumindest im Handgriffbereich oder gänzlich einbuchtungsfreien Außenrandes, dessen Gestalt im Wesentlichen derjenigen der Deckelfläche bzw. des Bodens eines gestapelten Behälters entspricht, angeordnet ist. Der Handgriff ist hierbei von einem in Richtung auf den anderen Seitenrand 23 der Abrolleinrichtung vorzugsweise kontinuierlich erweitert und wird nach unten durch einen bogenförmigen Steg begrenzt.

Die 3 und 4 zeigen einen weiteren Behälter 30 für Beschichtungszusammensetzung mit einer separaten und zumindest teilweise in dem Behälter anordenbaren Abrolleinrichtung 31, wobei der Behälter hier oval ausgeführt ist aber auch eine andere Gestalt einnehmen kann. Der Deckel ist wiederum mittels eines an der Behälteroberkante angeordneten Rastrandes 32 befestigt und liegt abdichtend an der Behälterwandung an. Die Abrolleinrichtung ist wiederum auf der Deckeloberseite angeordnet und weist eine nach unten offene, U-förmige umlaufende Nut 33 auf, mittels welcher diese an dem Deckel vorzugsweise rastend befestigbar ist. Die Nut 33 übergreift hierbei den oberen Deckelflansch 34, welcher ebenfalls U-förmig ausgeführt ist und die obere Behälterkante 34a aufnimmt. Die Nut 33 kann hierbei rastend und/oder im Presssitz an dem umlaufenden Deckelflansch 34 befestigt sein und kann hierzu beidseitig mit dem Deckelflansch 34 zusammenwirken.

Der Deckel weist an seinem radial innenseitig der Behälterwandung umlaufenden und die Deckelfläche umgebenden Deckelrand eine Reihe von in Umfangsrichtung beabstandeten Vorsprüngen zur Versteifung des Deckels auf, die kastenartig aber auch stegförmig ausgebildet sein können (nicht dargestellt). An dem umlaufenden und nach unten offenen Flansch 35 der Abrolleinrichtung, welche durch einen umlaufenden Steg von der Nut 33 abgetrennt ist aber auch in diese übergehen kann, ist eine Vielzahl von radial verlaufenden Stegen 36 vorgesehen, mittels welcher sich die auf dem Deckel aufgesetzte Abrolleinrichtung jeweils zwischen den genannten Vorsprüngen an dem Deckel abstützen kann. Ferner kann der horizontal angeordnete Ring 37 des Flansches 35, welcher hier ebene ausgeführt ist, die Deckelvorsprünge übergreifen und hierbei auf der Oberseite derselben aufliegen. Hierdurch wird der Deckel durch die Abrolleinrichtung zusätzlich stabilisiert, wodurch große Stapelhöhen erreichbar bzw. bei gestapelten Behältern eine hohe Dichtigkeit derselben erzielbar ist. Zugleich wird eine zu starke Strukturierung der Oberseite der Abrolleinrichtung vermieden, wodurch diese leichter zu reinigen ist. Der zur Behälterhauptachse hin abfallende, vorzugsweise im Wesentlichen sich vertikal erstreckende Rand 38 der Abrolleinrichtung kann hierbei der Zentrierung eines gestapelten Behälters dienen. Die von dem Rand 38 eingeschlossene Fläche der Abrolleinrichtung entspricht hierbei in ihrer Gestalt im Wesentlichen oder genau der die Behälteröffnung verschließenden Deckelinnenfläche und nimmt deren Grundfläche ein.

Zum Aufstecken der Abrolleinrichtung auf die Behälterwandung ist diese am Außenrand 31a mit voneinander in Umfangsrichtung beabstandeten Einschnitten 39 versehen, die die randseitige Profilierung in Form des Flansches 35 vorzugsweise vollständig durchtrennen, so dass zwischen den Einschnitten 39 ein Abrollbereich 40 ausgebildet wird, der mit z.B. rippenförmigen Strukturierungen 41 zur Erleichterung der Entfernung von Überschussbeschichtungszusammensetzung versehen sein kann. Durch die Einschnitte 39 werden ferner außenseitig zu diesen angeordnete hakenförmige Haltebereiche 92 aus dem im wesentlichen ebenen Innenbereich 31b ausgebildet. Die Haltebereiche sind aus der Ebene der Abrolleinrichtung abwinkelbar und können so die Behälteroberkante 34a außenseitig umgreifen, während der Abrollbereich 40 radial innenliegend der Behälterwandung angeordnet ist. Vorzugsweise liegen hierbei die Haltebereiche 42 unter Vorspannung entgegen der Abwinkelungsrichtung an der Behälterwandung an, so dass die Abrolleinrichtung verschiebungssicher an dem Behälter befestigt bzw. aufgesteckt ist.

Der Abrollbereich 40 ist nach diesem Ausführungsbeispiel somit als durchgehende und geschlossene Abstreifplatte ausgebildet, es versteht sich, dass der Abrollbereich jedoch zumindest teilweise oder vollständig auch als Gitter ausgeführt sein kann.

Die Einschnitte 39 erstrecken sich hierbei nicht bis zu der quer bzw. senkrecht zu dieser verlaufenden Mittelachse 44 der Abrolleinrichtung, genauer gesagt im Wesentlichen in etwa über den halben Abstand vom Außenrand zu der Mittelachse, so dass die Abrolleinrichtung nach oben über die Behälteroberkante 34 vorsteht, genauer gesagt um mehr als die Hälfte bzw. ca. ¾ ihrer vertikalen Erstreckung.

Gegenüberliegend zu den die Haltebereiche 42 ausbildenden Einschnitte 39 sind weitere diesen jeweils zugeordnete und den strukturierten Randbereich vollständig durchsetzende Einschnitte 45 vorgesehen, die mit den Einschnitten 39 jeweils Verbindungslinien 46 ausbilden, um die die Haltebereiche 42 aus der Hauptebene der Abrolleinrichtung abfaltbar sind. Die Verbindungslinien 46 können senkrecht oder quer zu eine Hauptachse der Abrolleinrichtung stehen. Durch den Öffnungswinkel bzw. die Gestalt der Einschnitte 39 und/oder 45 kann ferner die maximale Abwinkelungsstellung der Haltebereiche 42 begrenzt werden. Die Abrollrichtung kann entlang der Verbindungslinien 46 eine gewisse Materialschwächung oder -formung aufweisen, welche eine Abwinkelung erleichtert, die vorzugsweise aber noch unter einer gewissen Vorspannung zu erfolgen hat.

Die Einschnitte 39 weisen eine Form auf, so dass der die Einschnitte 39 begrenzende Randbereich der auf den Behälter aufgesteckten Abrolleinrichtung vorzugsweise linienförmig an der Innenseite und/oder Außenseite der Behälterwandung anliegt. Die Verbindungslinien 46 zwischen den Einschnitten 39 und 45 bzw. allgemein gesagt die Knicklinien der Halteeinrichtung, entlang welcher die Haltebereiche 42 aus der Hauptebene gewinkelt sind, münden hier an den dem Abrollbereich 40 zugewandten Flanken 47 der Einschnitte 39.

Auch nach diesem Ausführungsbeispiel ist die Abrolleinrichtung im Wesentlichen vertikal oder leicht geneigt an dem Behälter angeordnet, es sind jedoch Abwandlungen denkbar, bei welchen die Abrolleinrichtung im Wesentlichen horizontal in dem Behälter anordenbar ist. Entsprechendes gilt auch für das Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2. Die Abrolleinrichtung kann im Allgemeinen als Kunststoffteil, insbesondere als Spritzgussteil ausgeführt sein.

1Behälter 2Wandung 3Boden 9Deckel 5Abrolleinrichtung 5aAußenrand 6Abrollfläche 7Behälterrand 8Rastrand 9Flansch 10Deckelrand 11Deckelfläche 12Rastvorsprung 14Sicke 15Vorsprung 16Vorsprung 17, 18Steg 19Verbindungssteg 20, 21Steg 22Handgriff 23Seitenrand 30Behälter 31Abrolleinrichtung 31aAußenrand 31bInnenbereich 32Rastrand 33Nut 34Deckelflansch 34aBehälteroberkante 35Flansch 36Steg 37Ring 38Rand 39Einschnitt 40Abrollbereich 41Strukturierung 42Haltebereich 44Mittelachse 45Einschnitt 46Verbindungslinie 47Flanke

Anspruch[de]
  1. Behälter für mittels Rollern auftragbare Beschichtungszusammensetzung mit einer Behälterwandung, einem Behälterboden und einem den Behälter (1,30) verschließenden und unmittelbar an dem Behälter (1,30) befestigten und gegenüber diesem abdichtenden Deckel (4) und mit einer separaten, zumindest teilweise in dem Behälter (1,30) anordenbaren Abrolleinrichtung (5,31) mit einer Abrollfläche, mittels derer Überschussbeschichtungszusammensetzung von einem in den Behälter (1,30) einführbaren Roller durch Abrollen von dieser entfernbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die separate Abrolleinrichtung (5,31) an dem abdichtend an dem Behälter (1,30) anliegenden Deckel (4) oder an einer Unterseite des Behälterbodens (3) lösbar befestigt ist.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5, 31) auf der Deckeloberseite an diesem befestigt ist.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5, 31) durch eine Kraft- und/oder Formschlussverbindung an dem Deckel (4) befestigt ist.
  4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (4) eine den Behälter (1,30) verschließende und im Wesentlichen horizontal angeordnete Deckelinnenfläche (11) aufweist und dass die Abrolleinrichtung (5,31) an der Deckelinnenfläche (11) befestigt ist.
  5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (4) einen radial einwärts der Behälterwandung (2) angeordneten, dieser gegenüberliegenden umlaufenden Deckelrand (10) aufweist, welcher eine den Behälter (1,30) verschließende, im Wesentlichen horizontal angeordnete Deckelinnenfläche (11) radial außenliegend umschließt, und an dem gegebenenfalls radial nach Innen vorstehende Vorsprünge angeordnet sind, und dass die Abrolleinrichtung (5,31) an dem Deckelrand (10) und/oder an den Vorsprüngen befestigt ist oder sich abstützt.
  6. Behälter nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Deckeloberseite angeordnete Abrolleinrichtung (5,31) an einem oberen, umlaufenden und eine Behälteroberkante übergreifenden Deckelflansch befestigt ist.
  7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5, 31) eine nach unten offene, U-förmige umlaufende Nut aufweist, welche den oberen Deckelflansch beidseitig umgreift und an diesem befestigt ist.
  8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5,31) einen gestapelten oberen Behälter (1,30) seitlich zumindest teilumfänglich oder vollumfänglich umgreift und dass vorzugsweise die umgreifenden Bereiche zumindest teilweise an dem Deckel (4) des der Abrolleinrichtung (5,31) zugeordneten Behälters und/oder an dem gestapelten Behälter (1,30) seitlich anliegen.
  9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5, 31) vorzugsweise hakenartige Vorsprünge zum Haltern der in den Behälter (1,30) eingesetzten Abrolleinrichtung (5,31) an der Behälterwandung und/oder als Abstandshalter in Bezug auf die Behälterwandung ausgebildete Vorsprünge aufweist, die jeweils einen gestapelten Behälter (1,30) seitlich umgreifen.
  10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5,31) zumindest bereichsweise, vorzugsweise mit ihrem Randbereich, einen gestapelten Behälter (1,30) an diesem anliegend unterstützt und sich lastabtragend an dem Deckel (4) des der Abrolleinrichtung (5,31) zugeordneten Behälters abstützt und/oder dass die Abrolleinrichtung (5,31) den gestapelten Behälter (1,30) zentriert.
  11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (4) innenseitig an dem Deckelflansch eine Vielzahl von in Umfangsrichtung beabstandeten, vorzugsweise kastenförmig ausgebildeten, Vorsprüngen aufweist und dass die Abrolleinrichtung (5,31) einen die Vorsprünge übergreifenden, durchgehenden Flansch (35) aufweist, dessen Höhenunterschiede über den Umfang geringer sind als die Höhe der Deckelvorsprünge oder der eben ausgeführt ist.
  12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5,31) unterhalb eines Rastrandes zur rastenden Befestigung des Deckels an dem Behälter (1,30) und/oder unterhalb eines außenseitig an dem Behälter (1,30) angeordneten und nach unten gezogenen Flansches (9) angeordnet ist.
  13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5,31) zumindest im Wesentlichen die gleiche Grundfläche aufweist wie eine von einem radial innenliegend der Behälterwandung umlaufenden Deckelrand (10) oder von an diesem angeordneten Vorsprüngen umgebene und im wesentlichen horizontale Deckelinnenfläche (11) oder wie die des Deckels (4).
  14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest teilweise im Behälter (1,30) angeordnete und sich in Gebrauchslage befindende Abrolleinrichtung (5,31) im Presssitz an der Behälterwandung (2) angeordnet ist, und dass vorzugsweise der Presssitz durch ein Zusammenwirkung von Vorsprüngen (15) zum Aufstecken der Abrolleinrichtung (5,31) auf den Behälter (1,30) und unterhalb derselben angeordneter, in Richtung auf die Behälterwandung (2) vorstehender Abstandshalter (16) erzielt wird.
  15. Abrolleinrichtung zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung von Rollern, wobei die Abrolleinrichtung (5,31) in Form eines Gitters mit einer Vielzahl von einander kreuzenden Stegen mit dazwischen liegenden Durchtrittsöffnungen ausgeführt ist, welches in einen Beschichtungszusammensetzung enthaltenden Behälter (1,30) zumindest teilweise einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige Stege (20) des Gitters, vorzugsweise alle Stege einer Schar von zueinander im wesentlichen parallel oder konisch zueinander verlaufenden Stegen, in ihrer Längserstreckungsrichtung bogenförmig verlaufen oder wellenförmig ausgebildet sind.
  16. Abrolleinrichtung zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung von Rollern, wahlweise nach Anspruch 15, wobei die Abrolleinrichtung (5,31) in einen Beschichtungszusammensetzung enthaltenden Behälter (1,30) zumindest teilweise einsetzbar ist, einen im wesentlichen ebenen Abrollbereich für den Roller aufweist, und dass der Außenrand der Abrolleinrichtung (5,31) vorzugsweise im Wesentlichen rechteckig, oval oder rund ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenrand zumindest im Bereich des Handgriffs (22) in radialer Richtung einbuchtungsfrei ausgeführt ist und ein von dem Außenrand eingeschlossener Teil des Abrollbereichs ausgespart ist, um einen Handgriff (22) zu bilden.
  17. Abrolleinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (22) sich zu einem Seitenrand (23) des Gitters hin erweitert.
  18. Abrolleinrichtung zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung von Rollern, wahlweise nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei die Abrolleinrichtung (5,31) in einen Beschichtungszusammensetzung enthaltenden Behälter (1,30) zumindest teilweise einsetzbar ist und vorzugsweise einen einbuchtungsfreien Außenrand aufweist, und dass der Außenrand als umlaufender Steg ausgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest über einen Teilumfang ein radial beabstandeter, im Wesentlichen parallel zu dem ersten Steg (17) verlaufender zweiter Steg (18) vorgesehen ist, deren Abstand zueinander kleiner ist als der mittlere oder der kleinste Abstand der Stege (20) der gegebenenfalls flächigen oder gitterartigen Abrollfläche (6), und/oder dass von dem ersten und/oder dem zweiten Steg (17,18) eine Vielzahl von quer zu diesen verlaufenden Stegen (19) abgeht, die eine größere Steifigkeit haben als etwaige ein Abrollgitter bildende Stege (20) oder als der erste Steg (17).
  19. Abrolleinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein gestapelter Behälter (1,30) auf dem zweiten, von dem Außenrand beabstandeten Steg (18) und/oder auf den zu dem ersten und/oder zweiten Steg (17,18) quer verlaufenden Stegen (19) erhöhter Steifigkeit aufsetzbar ist.
  20. Abrolleinrichtung zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung von Rollern, wahlweise nach einem der Ansprüche 15 bis 19, wobei die Abrolleinrichtung (5,31) in einen Beschichtungszusammensetzung enthaltenden Behälter (1,30) zumindest teilweise einsetzbar ist, einen im wesentlichen ebenen Abrollbereich für den Roller und sich von der Ebene weg erstreckende, hakenartige, Vorsprünge zum Befestigen der Abrolleinrichtung (5,31) auf einen Behälter (1, 30) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in Gebrauchslage unterhalb der Befestigungsvorsprünge (15) von der Ebene vorstehende Vorsprünge (16) vorgesehen sind, die sich zumindest bis zum Befestigungsbereich der Vorsprünge (15) oder über deren freies Ende hinaus erstrecken, vorzugsweise jeweils zumindest annähernd parallel zu den Befestigungsvorsprüngen (15).
  21. Abrolleinrichtung zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung von Rollern, wahlweise nach Anspruch 15, wobei ein im Wesentlichen ebener Innenbereich zum Abstreifen von Überschussbeschichtungszusammensetzung eines Rollers vorgesehen ist und wobei die Abrolleinrichtung (5,31) einen vorzugsweise im wesentlichen rechteckigen, ovalen der runden Außenrand aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Außenrand (31a) zwei voneinander in Umfangsrichtung beabstandete erste Einschnitte (39) vorgesehen sind, die einen zwischen diesen angeordneten Abrollbereich (40) für einen Roller und seitlich von diesem angeordnete, hakenförmige Haltebereiche (42) ausbilden, mittels derer die Abrolleinrichtung (5,31) auf eine Wandung eines eine Beschichtungszusammensetzung enthaltenden Behälters aufsteckbar ist.
  22. Abrolleinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinrichtung (5, 31) im Wesentlichen deckelförmig ausgebildet ist.
  23. Abrolleinrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass diese einen profilierten Randbereich (35) aufweist und dass die Einschnitte den Randbereich jeweils vollständig durchsetzen.
  24. Abrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu den ersten Einschnitten (39) zweite Einschnitte (45) vorgesehen sind, die vorzugsweise ebenfalls den Randbereich vollständig durchsetzen, so dass durch Verbindungslinien (46) zwischen ersten und zweiten Einschnitten (39,45) abwinkelbare hakenförmige Haltebereiche (42) ausgebildet werden und dass die Verbindungslinien (46) vorzugsweise derart ausgebildet sind, dass eine Abfaltung der Haltebereiche (42) erleichtert ist.
  25. Abrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Einschnitte (45) an dem Randbereich den ersten Einschnitten (39) gegenüberliegend angeordnet sind.
  26. Abrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnitte (39) mittels derer die Abrolleinrichtung (5,31) auf einen Behälter (1,30) aufsteckbar ist im Wesentlichen V-förmig ausgebildet sind und vorzugsweise zumindest in einem Teilbereich der Querschnittskontur des Randbereichs des zugeordneten Behälters entsprechen.
  27. Abrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die durch eine Abwinkelung der außenseitig der Einschnitte (39) angeordneten abwinkelbaren Haltebereiche (42) Knicklinien entstehen, die zumindest an den die hakenförmigen Haltebereiche (42) ausbildenden Einschnitten an den Flanken (47) derselben münden.
  28. Behälter für mittels Rollern auftragbare Beschichtungszusammensetzung mit einer Abrolleinrichtung (5,31) nach einem der Ansprüche 15 bis 27.
  29. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14 mit einer Abrolleinrichtung (5,31) nach einem der Ansprüche 15 bis 27.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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