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Dokumentenidentifikation DE202005006529U1 04.08.2005
Titel Methangasabsaugrohr
Anmelder Müller & Borggräfe GmbH, 58285 Gevelsberg, DE
DE-Aktenzeichen 202005006529
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 04.08.2005
Registration date 30.06.2005
Application date from patent application 22.04.2005
IPC-Hauptklasse E21F 7/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft Methangasabsaugrohre für Gasbohrlöcher des Untertagebetriebes gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.

Methangasabsaugrohre, im folgenden nur noch Absaugrohre genannt, werden bei Absaugung des Grubengases aus dem Kohleflöz verwendet und werden als Abdicht- bzw. Verlängerungsrohr mit einer entsprechenden Maschine in die vorher erstellten Bohrlöcher eingebracht und miteinander verbunden, wobei die Bohrlöcher eine unterschiedliche Länge aufweisen können. Derartige Absaugrohre sind bereits hinreichend bekannt (z.B. P 3705 236.5) und entsprechen dem heutigen Stand der Technik.

Bei den dabei verwendeten Absaugrohren werden Rohre mit zugehörigen Muffen verschweißt und haben unter anderem den Nachteil, dass sie bedingt durch ihre Bauart schwierig und damit kostenintensiv in der Herstellung sind und darüber hinaus in bestimmten Einbausituationen im Untertagebetrieb durch Herstellungs- und Montageungenauigkeiten keine vollständige Abdichtung der Rohre untereinander gewährleisten können. Genau auf die Beseitigung dieser gravierenden Nachteile zielt gemäß den 1 und 2 die Erfindung der vorliegenden Anmeldung ab. Dabei wird gemäß dem Anspruch 1 das einzelne Absaugrohr (1) an der einen Seite mit einer Muffe (2), die Sperrzungen (3) aufweist, ausgebildet und enthält an der anderen Seite einen elastischen Rollring (4), der im Lieferzustand in einer Mulde (5) liegt, sowie einen am Rohr (1) angeschweißten Fixring (6). Bei der Montage zweier Rohre (1a und b) miteinander wird dann das erste Rohr (1a) mit dem Rohrende, welches den Rollring (4) aufweist in die Muffe (2) des zweiten Rohres (1b) geschoben, dabei zentrieren sich die Rohre (1a und b) gegenseitig und der Rollring (4) rollt zur Abdichtung der Rohre (1a und b) untereinander aus der Mulde (5) in Richtung des Fixringes (6); dieser fixiert zusammen mit den eingedrückten Sperrzungen (3) die beiden Rohre (1a und b) miteinander. Der Anspruch 2 erlaubt hierbei eine Fertigung der Muffe (2) mit einer oder mehreren Sperrzungen (3). Der Anspruch 3 berücksichtigt die Situation, dass es auch Absaugrohre (1), bei denen keine Muffe (2) mehr erforderlich ist. Der Anspruch 4 erweitert den Anspruch 3 auch auf andere zur Absaugung von Grubengas benötigten Bauteile, wie sie in den 3 und 4 beispielhaft dargestellt werden.


Anspruch[de]
  1. Methangasabsaugrohr (1), vorzugsweise für den Untertagebetrieb beim Absaugen von Grubengas, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (1) an der einen Seite mit einer Muffe (2), die Sperrzungen (3) aufweist, ausgebildet ist und an der anderen Seite einen Rollring (4), der im Lieferzustand in einer Mulde (5) liegt, sowie einen am Rohr (1) angebrachten Fixring (6) aufweist und sich die Rohre (1a und b) bei der Montage derselben miteinander gegenseitig zentrieren, wobei der Rollring (4) zur Abdichtung der Rohre (1a und b) untereinander aus der Mulde (5) in Richtung des Fixringes (6) rollt und dieser zusammen mit den eingedrückten Sperrzungen (3) die beiden Rohre (1a und b) miteinander fixiert.
  2. Methangasabsaugrohr (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (1) eine oder mehrere Sperrzungen (3) aufweist.
  3. Methangasabsaugrohr (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (1) keine Muffe (2) enthält.
  4. Bauteile zur Absaugung von Grubengas nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie wohl einen Rollring (4) und einen Fixring (6) enthalten, aber keine Muffe (2) aufweisen.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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