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Dokumentenidentifikation DE202005006989U1 04.08.2005
Titel Pflastersteinsafe
Anmelder Stelten, Ulrike, 17168 Matgendorf, DE;
Eichhorn, Stefan, 18276 Lüssow, DE;
Stolz, Holger, Dipl.-Ing. (FH), 18292 Hoppenrade, DE
DE-Aktenzeichen 202005006989
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 04.08.2005
Registration date 30.06.2005
Application date from patent application 02.05.2005
IPC-Hauptklasse E05G 1/00
IPC-Nebenklasse E05G 1/02   E05G 1/024   E05G 1/06   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Pflastersteinsafe für die geschützte Zwischenlagerung eines Schlüssels in einem Pflastersteinverband.

Diese Erfindung beruht auf der Problematik, dass einem Hausbesitzer die Haustür in das Schloss fallen kann, ohne dass derselbe einen Haustürschlüssel zur Hand hat, da dieser im Inneren des Hauses in der Tür steckt. Damit steht der Hausbesitzer vor der Wahl, sein Haustürschloss alleine zu öffnen oder einen Schlüsseldienst damit zu beauftragen. Beide Entscheidungen werden gewöhnlich von hohen Kosten begleitet sein. Da diese Problematik ausreichend bekannt ist, verstecken viele Hausbesitzer ihren Hauszweitschlüssel unter anderem unter Steinen, auf dem Rahmen der eigenen Haustür, unter dem Fußabtreter oder im Lichtschacht eines Kellerfensters. Diese Verstecke sind potenziellen Dieben wohlbekannt, so dass von dieser Warte aus ein hohes Einbruchsrisiko für den Hausbesitzer im Falle der persönlichen Abwesenheit oder des nachts droht. Als eine Alternative dazu wird von der Industrie ein Schlüsselstein, gefertigt aus täuschend echten Kunststein, angeboten und vertrieben. Dieser Schlüsselstein, circa 10 cm × 7 cm groß, besitzt in seinem Inneren ein Geheimfach, das von der Unterseite des Schlüsselsteines her zugänglich gestaltet wurde. Empfohlen wird von den Herstellern dieses Schlüsselsteines, denselben im Garten zu platzieren. Damit liegt dieser Schlüsselstein, wenn auch teilweise unauffällig, trotzdem für jeden aufmerksamen Betrachter zur Mitnahme bereit. Dieses wird noch durch einen natürlichen Alterungsprozess des Kunststeines unterstützt, da mit fortschreitender Zeit der Schlüsselstein damit für seine Umgebung immer auffälliger wird. Besonders prekär wird die Situation, wenn der Schlüsselstein aus verschiedenen Umständen heraus umfällt und damit sein kleines Geheimnis an seiner Unterseite von selbst dem Betrachter lüftet. Ein weiteres Problem liegt darin, dass in den Schlüsselstein Feuchtigkeit jeglicher An eindringen kann und zu Korrosionsprozessen an den darin gelagerten Schlüsseln führen kann. Die Folge davon ist eine Unbrauchbarkeit dieser Hauszweitschlüssel im Notfall.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, einen Pflastersteinsafe für das Innere handelsüblicher Pflastersteine zu entwickeln; der im verlegten Zustand von einem externen Betrachter nicht als Plastersteinsafe identifiziert werden kann, wobei der Schlüssel im Inneren des Pflastersteinsafes über einen beliebig langen Zeitraum korrosionsgeschützt lagern soll.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Zweckdienliche Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Schutzansprüchen 2 bis 7.

Der erfindungsgemäße Pflastersteinsafe ist in einem Pflasterstein eingebracht. Des Weiteren ist er aus einem Safebehältnis und einem Schlüsselsafe zusammengesetzt, wobei das Safebehältnis einen Safebehältnisverschluss und eine Safebehältnisverankerung aufweist und der Schlüsselsafe mit mindestens einem Schlüssel in dem Safebehältnis gelagert wird.

Nach einem vorteilhaften Merkmal des Erfindungsgegenstandes wird der Pflastersteinsafe an der Unterseite eines Pflastersteines eingebracht. Damit ist der Pflastersteinsafe in der Normallage des Pflastersteines für einen außen stehenden Betrachter nicht sichtbar platziert.

Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass der Pflasterstein einen Bestandteil eines Pflastersteinverbundes bildet. Somit entsteht das überraschende Moment einer Dreifachverwendung des Pflastersteines als Trittelement und als Sicherheitselement, wobei in der Vielzahl der Pflastersteine eines Pflastersteinverbandes dem neugierigen Betrachter der Pflasterstein mit dem Pflastersteinsafe verborgen bleiben wird. Wenn der Nutzer den betreffenden Pflasterstein im Pflastersteinverband oder im Pflastersteinband klugerweise am Rand platziert, wird er bei der Aufnahme des benötigten und vorgemerkten Pflastersteines keine Schwierigkeiten und nur geringe Kosten haben.

Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, dass die Safebehältnisverankerung eine dauerhafte Verankerung des Safebehältnisses im Pflasterstein gewährleistet. Die Betriebslage des Safebehältnisses im Pflasterstein ist damit nicht versehentlich änderbar.

Der erfindungsgemäße Pflastersteinsafe weist des Weiteren einen Safebehältnisverschluss auf, der das Safebehältnis wasserdicht verschließt. Einem Eindringen von Fremdkörpern in den Pflastersteinsafe, auch über einen längeren Zeitraum betrachtet, ist damit die Grundlage entzogen.

Nach einem weiteren besonderen erfinderischen Merkmal des Pflastersteinsafes wird der Schlüssel im Schlüsselsafe korrosionsgeschützt gelagert. Dem Besitzer des Schlüssels ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu erhalten.

Schließlich wird vorgeschlagen, dass der Pflastersteinsafe aus Metallwerkstoffen und Kunststoffen besteht.

Weitere Einzelheiten, zweckmäßige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung werden in Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines lediglich schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.

Hierbei zeigt:

1 den Schnitt A-A eines Pflastersteines gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung in der 2,

2 eine Draufsicht auf einen Pflasterstein mit einem eingebrachten Pflastersteinsafe gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung und

3 eine Draufsicht auf einen Pflastersteinverband gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.

In der 1 wird der Schnitt A-A eines Pflastersteines 2 in 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung dargestellt. Ersichtlich ist der Pflasterstein 2, an dessen Unterseite ein Pflastersteinsafe 1 eingebracht wurde. Ein Safebehältnisverschluss 4 verschliesst einen Schlüsselsafe 6. Einem Eindringen von Fremdkörpern in den Pflastersteinsafe 1, auch über einen längeren Zeitraum betrachtet, ist damit die Grundlage entzogen. Im Inneren eines Safebehältnisses 3, das mittels einer Safebehältnisverankerung 5 im Pflasterstein 2 dauerhaft verankert ist, lagert der Schlüsselsafe 6. Ein Schlüssel 7, der für einen längeren Lagerzeitraum vorsorglich korrosionsschützenden Massnahmen unterzogen wurde, befindet sich in dem Schlüsselsafe 6. Dem Besitzer des Schlüssels 7 ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu erhalten.

In der 2 wird eine Draufsicht auf einen Pflasterstein 2 mit einem eingebrachten Pflastersteinsafe gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung dargestellt. In dieser Darstellung ist der Pflastersteinsafe für den neugierigen Betrachter nicht ersichtlich, da er sich an der Unterseite des Pflastersteines 2 befindet.

3 zeigt eine Draufsicht auf einen Pflastersteinverband 8 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung. Sehr gut ersichtlich ist die perfekte Einordnung und Tarnung eines Pflastersteines 2 mit einem eingebrachten Pflastersteinsafe im Pflastersteinverband 8. In dieser Darstellung ist der Pflastersteinsafe für den neugierigen Betrachter nicht ersichtlich, da er sich an der Unterseite des Pflastersteines 2 befindet. Klugerweise sollte der Besitzer des Schlüssels den Pflasterstein 2 am Rand des Pflastersteinverbandes 8 positionieren. Somit wird er bei der Aufnahme des vorgemerkten und gesuchten Pflastersteines 2 keine Schwierigkeiten und nur geringe Kosten haben.

Die vorliegende Erfindung ist an Hand lediglich eines Ausführungsbeispieles beschrieben, wobei es sich von selbst versteht, dass durch die verwendete Terminologie der Erfindungsgedanke nicht eingeschränkt werden soll. Im Bezug auf die vorangestellten Ausführungen sind vielfältige Modifizierungen und Variationen der Erfindung möglich. Es versteht sich somit, dass sämtliche im Rahmen der folgenden Schutzansprüche liegenden Ausführungsformen von der Erfindung mit eingeschlossen sind.

1Pflastersteinsafe 2Pflasterstein 3Safebehältnis 4Safebehältnisverschluss 5Safebehältnisverankerung 6Schlüsselsafe 7Schlüssel 8Pflastersteinverband

Anspruch[de]
  1. Pflastersteinsafe für die geschützte Zwischenlagerung eines Schlüssels in einem Pflastersteinverband,

    dadurch gekennzeichnet, dass

    a) ein in einem Pflasterstein (2) eingebrachter Pflastersteinsafe (1) aus einem Safebehältnis (3) und einem Schlüsselsafe (6) zusammengesetzt ist, wobei

    b) das Safebehältnis (3) einen Safebehältnisverschluss (4) und eine Safebehältnisverankerung (5) aufweist und

    c) der Schlüsselsafe (6) mit mindestens einem Schlüssel (7) in dem Safebehältnis (3) gelagert wird.
  2. Pflastersteinsafe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflastersteinsafe (1) an der Unterseite des Pflastersteines (2) eingebracht ist.
  3. Pflastersteinsafe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflasterstein (2) einen Bestandteil eines Pflastersteinverbandes (8) bildet.
  4. Pflastersteinsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Safebehältnisverankerung (5) eine dauerhafte Verankerung des Safebehältnisses (3) im Pflasterstein (2) gewährleistet.
  5. Pflastersteinsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Safebehältnisverschluss (4) das Safebehältnis (3) wasserdicht verschließt.
  6. Pflastersteinsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (7) im Schlüsselsafe (6) korrosionsgeschützt gelagert wird.
  7. Pflastersteinsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Pflastersteinsafe (1) aus Metallwerkstoffen oder Kunststoffen besteht.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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