Die Erfindung betrifft einen Pflastersteinsafe für die geschützte
Zwischenlagerung eines Schlüssels in einem Pflastersteinverband.
Diese Erfindung beruht auf der Problematik, dass einem Hausbesitzer
die Haustür in das Schloss fallen kann, ohne dass derselbe einen Haustürschlüssel
zur Hand hat, da dieser im Inneren des Hauses in der Tür steckt. Damit steht der
Hausbesitzer vor der Wahl, sein Haustürschloss alleine zu öffnen oder einen Schlüsseldienst
damit zu beauftragen. Beide Entscheidungen werden gewöhnlich von hohen Kosten begleitet
sein. Da diese Problematik ausreichend bekannt ist, verstecken viele Hausbesitzer
ihren Hauszweitschlüssel unter anderem unter Steinen, auf dem Rahmen der eigenen
Haustür, unter dem Fußabtreter oder im Lichtschacht eines Kellerfensters. Diese
Verstecke sind potenziellen Dieben wohlbekannt, so dass von dieser Warte aus ein
hohes Einbruchsrisiko für den Hausbesitzer im Falle der persönlichen Abwesenheit
oder des nachts droht. Als eine Alternative dazu wird von der Industrie ein Schlüsselstein,
gefertigt aus täuschend echten Kunststein, angeboten und vertrieben. Dieser Schlüsselstein,
circa 10 cm × 7 cm groß, besitzt in seinem Inneren ein Geheimfach, das von
der Unterseite des Schlüsselsteines her zugänglich gestaltet wurde. Empfohlen wird
von den Herstellern dieses Schlüsselsteines, denselben im Garten zu platzieren.
Damit liegt dieser Schlüsselstein, wenn auch teilweise unauffällig, trotzdem für
jeden aufmerksamen Betrachter zur Mitnahme bereit. Dieses wird noch durch einen
natürlichen Alterungsprozess des Kunststeines unterstützt, da mit fortschreitender
Zeit der Schlüsselstein damit für seine Umgebung immer auffälliger wird. Besonders
prekär wird die Situation, wenn der Schlüsselstein aus verschiedenen Umständen heraus
umfällt und damit sein kleines Geheimnis an seiner Unterseite von selbst dem Betrachter
lüftet. Ein weiteres Problem liegt darin, dass in den Schlüsselstein Feuchtigkeit
jeglicher An eindringen kann und zu Korrosionsprozessen an den darin gelagerten
Schlüsseln führen kann. Die Folge davon ist eine Unbrauchbarkeit dieser Hauszweitschlüssel
im Notfall.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, einen Pflastersteinsafe
für das Innere handelsüblicher Pflastersteine zu entwickeln; der im verlegten Zustand
von einem externen Betrachter nicht als Plastersteinsafe identifiziert werden kann,
wobei der Schlüssel im Inneren des Pflastersteinsafes über einen beliebig langen
Zeitraum korrosionsgeschützt lagern soll.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruches
1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
Zweckdienliche Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Schutzansprüchen
2 bis 7.
Der erfindungsgemäße Pflastersteinsafe ist in einem Pflasterstein
eingebracht. Des Weiteren ist er aus einem Safebehältnis und einem Schlüsselsafe
zusammengesetzt, wobei das Safebehältnis einen Safebehältnisverschluss und eine
Safebehältnisverankerung aufweist und der Schlüsselsafe mit mindestens einem Schlüssel
in dem Safebehältnis gelagert wird.
Nach einem vorteilhaften Merkmal des Erfindungsgegenstandes wird der
Pflastersteinsafe an der Unterseite eines Pflastersteines eingebracht. Damit ist
der Pflastersteinsafe in der Normallage des Pflastersteines für einen außen stehenden
Betrachter nicht sichtbar platziert.
Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass der Pflasterstein
einen Bestandteil eines Pflastersteinverbundes bildet. Somit entsteht das überraschende
Moment einer Dreifachverwendung des Pflastersteines als Trittelement und als Sicherheitselement,
wobei in der Vielzahl der Pflastersteine eines Pflastersteinverbandes dem neugierigen
Betrachter der Pflasterstein mit dem Pflastersteinsafe verborgen bleiben wird. Wenn
der Nutzer den betreffenden Pflasterstein im Pflastersteinverband oder im Pflastersteinband
klugerweise am Rand platziert, wird er bei der Aufnahme des benötigten und vorgemerkten
Pflastersteines keine Schwierigkeiten und nur geringe Kosten haben.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor,
dass die Safebehältnisverankerung eine dauerhafte Verankerung des Safebehältnisses
im Pflasterstein gewährleistet. Die Betriebslage des Safebehältnisses im Pflasterstein
ist damit nicht versehentlich änderbar.
Der erfindungsgemäße Pflastersteinsafe weist des Weiteren einen Safebehältnisverschluss
auf, der das Safebehältnis wasserdicht verschließt. Einem Eindringen von Fremdkörpern
in den Pflastersteinsafe, auch über einen längeren Zeitraum betrachtet, ist damit
die Grundlage entzogen.
Nach einem weiteren besonderen erfinderischen Merkmal des Pflastersteinsafes
wird der Schlüssel im Schlüsselsafe korrosionsgeschützt gelagert. Dem Besitzer des
Schlüssels ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu
erhalten.
Schließlich wird vorgeschlagen, dass der Pflastersteinsafe aus Metallwerkstoffen
und Kunststoffen besteht.
Weitere Einzelheiten, zweckmäßige Ausgestaltungen
und Vorteile der Erfindung werden in Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines lediglich
schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.
Hierbei zeigt:
1 den Schnitt A-A eines Pflastersteines
gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung in der 2,
2 eine Draufsicht auf einen Pflasterstein
mit einem eingebrachten Pflastersteinsafe gemäß eines Ausführungsbeispieles der
Erfindung und
3 eine Draufsicht auf einen Pflastersteinverband
gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.
In der 1 wird der Schnitt A-A eines Pflastersteines
2 in 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles der
Erfindung dargestellt. Ersichtlich ist der Pflasterstein 2, an dessen Unterseite
ein Pflastersteinsafe 1 eingebracht wurde. Ein Safebehältnisverschluss
4 verschliesst einen Schlüsselsafe 6. Einem Eindringen von Fremdkörpern
in den Pflastersteinsafe 1, auch über einen längeren Zeitraum betrachtet,
ist damit die Grundlage entzogen. Im Inneren eines Safebehältnisses 3,
das mittels einer Safebehältnisverankerung 5 im Pflasterstein
2 dauerhaft verankert ist, lagert der Schlüsselsafe 6. Ein Schlüssel
7, der für einen längeren Lagerzeitraum vorsorglich korrosionsschützenden
Massnahmen unterzogen wurde, befindet sich in dem Schlüsselsafe 6. Dem
Besitzer des Schlüssels 7 ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem
tadellosen Zustand zu erhalten.
In der 2 wird eine Draufsicht auf einen
Pflasterstein 2 mit einem eingebrachten Pflastersteinsafe gemäß eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung dargestellt. In dieser Darstellung ist der Pflastersteinsafe für den
neugierigen Betrachter nicht ersichtlich, da er sich an der Unterseite des Pflastersteines
2 befindet.
3 zeigt eine Draufsicht auf einen Pflastersteinverband
8 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung. Sehr gut ersichtlich
ist die perfekte Einordnung und Tarnung eines Pflastersteines 2 mit einem
eingebrachten Pflastersteinsafe im Pflastersteinverband 8. In dieser Darstellung
ist der Pflastersteinsafe für den neugierigen Betrachter nicht ersichtlich, da er
sich an der Unterseite des Pflastersteines 2 befindet. Klugerweise sollte
der Besitzer des Schlüssels den Pflasterstein 2 am Rand des Pflastersteinverbandes
8 positionieren. Somit wird er bei der Aufnahme des vorgemerkten und gesuchten
Pflastersteines 2 keine Schwierigkeiten und nur geringe Kosten haben.
Die vorliegende Erfindung ist an Hand lediglich eines Ausführungsbeispieles
beschrieben, wobei es sich von selbst versteht, dass durch die verwendete Terminologie
der Erfindungsgedanke nicht eingeschränkt werden soll. Im Bezug auf die vorangestellten
Ausführungen sind vielfältige Modifizierungen und Variationen der Erfindung möglich.
Es versteht sich somit, dass sämtliche im Rahmen der folgenden Schutzansprüche liegenden
Ausführungsformen von der Erfindung mit eingeschlossen sind.
1- Pflastersteinsafe
2- Pflasterstein
3- Safebehältnis
4- Safebehältnisverschluss
5- Safebehältnisverankerung
6- Schlüsselsafe
7- Schlüssel
8- Pflastersteinverband