Die Erfindung betrifft einen Schlüsselerdsafe für die geschützte unterirdische
Zwischenlagerung eines Schlüssels.
Diese Erfindung beruht auf der Problematik, dass einem Hausbesitzer
die Haustür in das Schloss fallen kann, ohne dass derselbe einen Haustürschlüssel
zur Hand hat, da dieser im Inneren des Hauses in der Tür steckt. Damit steht der
Hausbesitzer vor der Wahl, sein Haustürschloss alleine zu öffnen oder einen Schlüsseldienst
damit zu beauftragen. Beide Entscheidungen werden gewöhnlich von hohen Kosten begleitet
sein. Da diese Problematik ausreichend bekannt ist, verstecken viele Hausbesitzer
ihren Hauszweitschlüssel unter anderem unter Steinen, auf dem Rahmen der eigenen
Haustür, unter dem Fußabtreter oder im Lichtschacht eines Kellerfensters. Diese
Verstecke sind potenziellen Dieben wohlbekannt, so dass von dieser Warte aus ein
hohes Einbruchsrisiko für den Hausbesitzer im Falle der persönlichen Abwesenheit
oder des nachts droht. Als eine Alternative dazu wird von der Industrie ein Schlüsselstein,
gefertigt aus täuschend echten Kunststein, angeboten und vertrieben. Dieser Schlüsselstein,
circa 10 cm × 7 cm groß, besitzt in seinem Inneren ein Geheimfach, das von
der Unterseite des Schlüsselsteines her zugänglich gestaltet wurde. Empfohlen wird
von den Herstellern dieses Schlüsselsteines, denselben im Garten zu platzieren.
Damit liegt dieser Schlüsselstein, wenn auch teilweise unauffällig, trotzdem für
jeden aufmerksamen Betrachter zur Mitnahme bereit. Dieses wird noch durch einen
natürlichen Alterungsprozess des Kunststeines unterstützt, da mit fortschreitender
Zeit der Schlüsselstein damit für seine Umgebung immer auffälliger wird. Besonders
prekär wird die Situation, wenn der Schlüsselstein aus verschiedenen Umständen heraus
umfällt und damit sein kleines Geheimnis an seiner Unterseite von selbst dem Betrachter
lüftet. Ein weiteres Problem liegt darin, dass in den Schlüsselstein Feuchtigkeit
jeglicher Art eindringen kann und zu Korrosionsprozessen an den darin gelagerten
Schlüsseln führen kann. Die Folge davon ist eine Unbrauchbarkeit dieser Hauszweitschlüssel
im Notfall.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, einen Schlüsselerdsafe
zu entwickeln, der im verlegten unterirdischen Zustand von einem externen Betrachter
nicht entdeckt werden kann, wobei der Schlüssel im Inneren des Schlüsselerdsafe
über einen beliebigen langen Zeitraum korrosionsgeschützt lagern soll.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruches
1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
Zweckdienliche und vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus den
Schutzansprüchen 2 bis 7.
Der erfindungsgemäße Schlüsselerdsafe setzt sich aus einem Safebehältnis
und einem Schlüsselsafe zusammen, wobei das Safebehältnis einen Safebehältnisboden
und eine Safebehältnisablage aufweist. Ein Schlüsselsafe mit mindestens einem Schlüssel
wird auf der Safebehältnisablage gelagert. Die Entnahme des Schlüsselsafes wird
dadurch dem Besitzer des Schlüssels stark erleichtert.
Nach einem vorteilhaften Merkmal des Erfindungsgegenstandes ist der
Safebehältnisboden und die Safebehältnisablage schwitzwasserdurchlässig gestaltet.
Ein Ansammeln von Schwitzwasser im Schlüsselerdsafe wird somit ausgeschlossen.
Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass ein Safebehältnisverschluss
eine Safebehältnisverschlussführung aufweist, die einer formschlüssigen Abdichtung
des Safebehältnisses dient. Einem Eindringen von Fremdkörpern in den Schlüsselerdsafe,
auch über einen längeren Zeitraum betrachtet, ist damit die Grundlage entzogen.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor,
dass der Schlüssel im Schlüsselsafe korrosionsgeschützt auf der Safebehältnisablage
gelagert wird. Dem Besitzer des Schlüssels ist es somit möglich, diesen unbegrenzt
in einem tadellosen Zustand zu erhalten.
Des Weiteren wird der Schlüsselerdsafe in das Erdreich eingebracht.
Somit entsteht das überraschende Moment, dass der Schlüsselerdsafe einem externen
Betrachter nicht mehr sichtbar zugänglich ist.
Nach einem weiteren besonderen erfinderischen Merkmal weist das Safebehältnis
eine Safebehältnisverankerung auf. Die Betriebslage des Safebehältnisses im Erdreich
ist damit vorteilhafterweise nur schwer änderbar.
Schließlich wird vorgeschlagen, dass der Schlüsselerdsafe aus Metallwerkstoffen
oder Kunststoffen besteht.
Weitere Einzelheiten, zweckmäßige Ausgestaltungen und Vorteile der
Erfindung werden in Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines lediglich schematisch
dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.
Hierbei zeigt:
1 den Schnitt A-A eines Schlüsselerdsafes
in der 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung
und
2 eine Draufsicht auf einen Schlüsselerdsafe
gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.
In der 1 wird der Schnitt A-A eines Schlüsselerdsafes
1 in der 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung dargestellt. Ersichtlich ist der Schlüsselerdsafe 1, der
sich aus einem Safebehältnis 2 und einem Schlüsselsafe 8 zusammensetzt.
Ein Safebehältnisverschluss 6 weist eine Safebehältnisverschlussführung
7 auf, die einer formschlüssigen Abdichtung des Safebehältnisses
2 dient. Einem Eindringen von Fremdkörpern in den Schlüsselerdsafe
1, auch über einen längeren Zeitraum betrachtet, ist damit die Grundlage
entzogen. Das Safebehältnis 2 weist einen Safebehältnisboden
3 und eine Safebehältnisablage 4 auf, wobei der Schlüsselsafe
8 mit mindestens einem Schlüssel 9 auf der Safebehältnisablage
4 gelagert wird. Die Entnahme des Schlüsselsafes 8 wird dadurch
dem Besitzer des Schlüssels 9 stark erleichtert. Ein Ansammeln von Schwitzwasser
im Schlüsselerdsafe 1 wird dadurch verhindert, dass der Safebehältnisboden
3 und die Safebehältnisablage 4 schwitzwasserdurchlässig gestaltet
wurde. Der Schlüssel 9 wird korrosionsgeschützt im Schlüsselsafe
8 auf der Safebehältnisablage 4 gelagert. Dem Besitzer des Schlüssels
9 ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu
erhalten. Der Schlüsselerdsafe 1 wird in das Erdreich 10 eingebracht,
wobei somit das überraschende Moment entsteht, das der Schlüsselerdsafe
1 einem externen Betrachter nicht mehr sichtbar zugänglich ist. Das Safebehältnis
2 weist eine Safebehältnisverankerung 5 auf, die es verhindert,
dass das Safebehältnis 2 seine Betriebslage im Erdreich ändert.
2 zeigt eine Draufsicht auf einen Schlüsselerdsafe
1 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung. Ersichtlich ist ein
Safebehältnisverschluss 6, der den Schlüsselerdsafe 1 mit seiner
Safebehältnisverschlussführung formschlüssig abdichtet, so dass ein Eindringen von
Fremdkörpern des Erdreiches 10 in den Schlüsselerdsafe 1 ausgeschlossen
wird.
Die vorliegende Erfindung ist an Hand lediglich eines Ausführungsbeispieles
beschrieben, wobei es sich von selbst versteht, dass durch die verwendete Terminologie
der Erfindungsgedanke nicht eingeschränkt werden soll. Im Bezug auf die vorangestellten
Ausführungen sind vielfältige Modifizierungen und Variationen der Erfindung möglich.
Es versteht sich somit, dass sämtliche im Rahmen der folgenden Schutzansprüche liegenden
Ausführungsformen von der Erfindung mit eingeschlossen sind.
1- Schlüsselerdsafe
2- Safebehältnis
3- Safebehältnisboden
4- Safebehältnisablage
5- Safebehältnisverankerung
6- Safebehältnisverschluss
7- Safebehältnisverschlussführung
8- Schlüsselsafe
9- Schlüssel
10- Erdreich