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Dokumentenidentifikation DE202005006991U1 04.08.2005
Titel Schlüsselerdsafe
Anmelder Henke, Marco, 18273 Güstrow, DE;
Eichhorn, Stefan, 18276 Lüssow, DE;
Stolz, Holger, Dipl.-Ing. (FH), 18292 Hoppenrade, DE
DE-Aktenzeichen 202005006991
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 04.08.2005
Registration date 30.06.2005
Application date from patent application 02.05.2005
IPC-Hauptklasse E05G 1/00
IPC-Nebenklasse E05G 1/02   E05G 1/026   E05G 1/06   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Schlüsselerdsafe für die geschützte unterirdische Zwischenlagerung eines Schlüssels.

Diese Erfindung beruht auf der Problematik, dass einem Hausbesitzer die Haustür in das Schloss fallen kann, ohne dass derselbe einen Haustürschlüssel zur Hand hat, da dieser im Inneren des Hauses in der Tür steckt. Damit steht der Hausbesitzer vor der Wahl, sein Haustürschloss alleine zu öffnen oder einen Schlüsseldienst damit zu beauftragen. Beide Entscheidungen werden gewöhnlich von hohen Kosten begleitet sein. Da diese Problematik ausreichend bekannt ist, verstecken viele Hausbesitzer ihren Hauszweitschlüssel unter anderem unter Steinen, auf dem Rahmen der eigenen Haustür, unter dem Fußabtreter oder im Lichtschacht eines Kellerfensters. Diese Verstecke sind potenziellen Dieben wohlbekannt, so dass von dieser Warte aus ein hohes Einbruchsrisiko für den Hausbesitzer im Falle der persönlichen Abwesenheit oder des nachts droht. Als eine Alternative dazu wird von der Industrie ein Schlüsselstein, gefertigt aus täuschend echten Kunststein, angeboten und vertrieben. Dieser Schlüsselstein, circa 10 cm × 7 cm groß, besitzt in seinem Inneren ein Geheimfach, das von der Unterseite des Schlüsselsteines her zugänglich gestaltet wurde. Empfohlen wird von den Herstellern dieses Schlüsselsteines, denselben im Garten zu platzieren. Damit liegt dieser Schlüsselstein, wenn auch teilweise unauffällig, trotzdem für jeden aufmerksamen Betrachter zur Mitnahme bereit. Dieses wird noch durch einen natürlichen Alterungsprozess des Kunststeines unterstützt, da mit fortschreitender Zeit der Schlüsselstein damit für seine Umgebung immer auffälliger wird. Besonders prekär wird die Situation, wenn der Schlüsselstein aus verschiedenen Umständen heraus umfällt und damit sein kleines Geheimnis an seiner Unterseite von selbst dem Betrachter lüftet. Ein weiteres Problem liegt darin, dass in den Schlüsselstein Feuchtigkeit jeglicher Art eindringen kann und zu Korrosionsprozessen an den darin gelagerten Schlüsseln führen kann. Die Folge davon ist eine Unbrauchbarkeit dieser Hauszweitschlüssel im Notfall.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, einen Schlüsselerdsafe zu entwickeln, der im verlegten unterirdischen Zustand von einem externen Betrachter nicht entdeckt werden kann, wobei der Schlüssel im Inneren des Schlüsselerdsafe über einen beliebigen langen Zeitraum korrosionsgeschützt lagern soll.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Zweckdienliche und vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Schutzansprüchen 2 bis 7.

Der erfindungsgemäße Schlüsselerdsafe setzt sich aus einem Safebehältnis und einem Schlüsselsafe zusammen, wobei das Safebehältnis einen Safebehältnisboden und eine Safebehältnisablage aufweist. Ein Schlüsselsafe mit mindestens einem Schlüssel wird auf der Safebehältnisablage gelagert. Die Entnahme des Schlüsselsafes wird dadurch dem Besitzer des Schlüssels stark erleichtert.

Nach einem vorteilhaften Merkmal des Erfindungsgegenstandes ist der Safebehältnisboden und die Safebehältnisablage schwitzwasserdurchlässig gestaltet. Ein Ansammeln von Schwitzwasser im Schlüsselerdsafe wird somit ausgeschlossen.

Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass ein Safebehältnisverschluss eine Safebehältnisverschlussführung aufweist, die einer formschlüssigen Abdichtung des Safebehältnisses dient. Einem Eindringen von Fremdkörpern in den Schlüsselerdsafe, auch über einen längeren Zeitraum betrachtet, ist damit die Grundlage entzogen.

Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, dass der Schlüssel im Schlüsselsafe korrosionsgeschützt auf der Safebehältnisablage gelagert wird. Dem Besitzer des Schlüssels ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu erhalten.

Des Weiteren wird der Schlüsselerdsafe in das Erdreich eingebracht. Somit entsteht das überraschende Moment, dass der Schlüsselerdsafe einem externen Betrachter nicht mehr sichtbar zugänglich ist.

Nach einem weiteren besonderen erfinderischen Merkmal weist das Safebehältnis eine Safebehältnisverankerung auf. Die Betriebslage des Safebehältnisses im Erdreich ist damit vorteilhafterweise nur schwer änderbar.

Schließlich wird vorgeschlagen, dass der Schlüsselerdsafe aus Metallwerkstoffen oder Kunststoffen besteht.

Weitere Einzelheiten, zweckmäßige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung werden in Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines lediglich schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.

Hierbei zeigt:

1 den Schnitt A-A eines Schlüsselerdsafes in der 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung und

2 eine Draufsicht auf einen Schlüsselerdsafe gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.

In der 1 wird der Schnitt A-A eines Schlüsselerdsafes 1 in der 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung dargestellt. Ersichtlich ist der Schlüsselerdsafe 1, der sich aus einem Safebehältnis 2 und einem Schlüsselsafe 8 zusammensetzt. Ein Safebehältnisverschluss 6 weist eine Safebehältnisverschlussführung 7 auf, die einer formschlüssigen Abdichtung des Safebehältnisses 2 dient. Einem Eindringen von Fremdkörpern in den Schlüsselerdsafe 1, auch über einen längeren Zeitraum betrachtet, ist damit die Grundlage entzogen. Das Safebehältnis 2 weist einen Safebehältnisboden 3 und eine Safebehältnisablage 4 auf, wobei der Schlüsselsafe 8 mit mindestens einem Schlüssel 9 auf der Safebehältnisablage 4 gelagert wird. Die Entnahme des Schlüsselsafes 8 wird dadurch dem Besitzer des Schlüssels 9 stark erleichtert. Ein Ansammeln von Schwitzwasser im Schlüsselerdsafe 1 wird dadurch verhindert, dass der Safebehältnisboden 3 und die Safebehältnisablage 4 schwitzwasserdurchlässig gestaltet wurde. Der Schlüssel 9 wird korrosionsgeschützt im Schlüsselsafe 8 auf der Safebehältnisablage 4 gelagert. Dem Besitzer des Schlüssels 9 ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu erhalten. Der Schlüsselerdsafe 1 wird in das Erdreich 10 eingebracht, wobei somit das überraschende Moment entsteht, das der Schlüsselerdsafe 1 einem externen Betrachter nicht mehr sichtbar zugänglich ist. Das Safebehältnis 2 weist eine Safebehältnisverankerung 5 auf, die es verhindert, dass das Safebehältnis 2 seine Betriebslage im Erdreich ändert.

2 zeigt eine Draufsicht auf einen Schlüsselerdsafe 1 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung. Ersichtlich ist ein Safebehältnisverschluss 6, der den Schlüsselerdsafe 1 mit seiner Safebehältnisverschlussführung formschlüssig abdichtet, so dass ein Eindringen von Fremdkörpern des Erdreiches 10 in den Schlüsselerdsafe 1 ausgeschlossen wird.

Die vorliegende Erfindung ist an Hand lediglich eines Ausführungsbeispieles beschrieben, wobei es sich von selbst versteht, dass durch die verwendete Terminologie der Erfindungsgedanke nicht eingeschränkt werden soll. Im Bezug auf die vorangestellten Ausführungen sind vielfältige Modifizierungen und Variationen der Erfindung möglich. Es versteht sich somit, dass sämtliche im Rahmen der folgenden Schutzansprüche liegenden Ausführungsformen von der Erfindung mit eingeschlossen sind.

1Schlüsselerdsafe 2Safebehältnis 3Safebehältnisboden 4Safebehältnisablage 5Safebehältnisverankerung 6Safebehältnisverschluss 7Safebehältnisverschlussführung 8Schlüsselsafe 9Schlüssel 10Erdreich

Anspruch[de]
  1. Schlüsselerdsafe für die geschützte unterirdische Zwischenlagerung eines Schlüssels,

    dadurch gekennzeichnet, dass

    a) ein Schlüsselerdsafe (1) aus einem Safebehältnis (2) und einem Schlüsselsafe (8) zusammengesetzt ist, wobei

    b) das Safebehältnis (2) einen Safebehältnisboden (3) und eine Safebehältnisablage (4) aufweist und

    c) der Schlüsselsafe (8) mit mindestens einem Schlüssel (9) auf der Safebehältnisablage (4) gelagert wird.
  2. Schlüsselerdsafe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Safebehältnisboden (3) und die Safebehältnisablage (4) schwitzwasserdurchlässig gestaltet sind.
  3. Schlüsselerdsafe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Safebehältnisverschluss (6) eine Safebehältnisverschlussführung (7) aufweist, die einer formschlüssigen Abdichtung des Safebehältnis (2) dient.
  4. Schlüsselerdsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (9) im Schlüsselsafe (8) korrosionsgeschützt auf der Safebehältnisablage (4) gelagert wird.
  5. Schlüsselerdsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüsselerdsafe (1) im Erdreich (10) eingebracht wird.
  6. Schlüsselerdsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Safebehältnis (2) eine Safebehältnisverankerung (5) aufweist.
  7. Schlüsselerdsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüsselerdsafe (1) aus Metallwerkstoffen oder Kunststoffen besteht.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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