Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 und eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 15. Ein derartiges Verfahren
und eine derartige Vorrichtung sind aus der US-5,339,603 oder der US-A-5,297,376
bekannt.
Zum Durchführen dieses Verfahrens weist die Füllstation einen oder
mehrere Halter für Umschlagstapel, Zuführmittel zum Zuführen eines Umschlags von
einem dieser Halter für Umschlagstapel und Aktivierungsmittel, um pro zusammenzubringender
Postsendung einen gegebenen Halter der Umschlagstapel zum Zuführen eines Umschlages
zu aktivieren, auf. Diese Aktivierungsmittel sind mit Datenverarbeitungsmitteln
verbunden, in welchen ein Umschlagsauswahlprogramm gespeichert ist. Das Programm
enthält wenigstens einen Eingabeparameter, um einen Parameterwert zu speichern,
der die Umschlaghöhe eines in einem der Stapelhalter vorliegenden Umschlags repräsentiert,
wenigstens einen Eingabeparameter, um einen Parameterwert zu speichern, welcher
eine Eigenschaft eines zu verpackenden Satzes von Dokumenten repräsentiert, wenigstens
einen Eingabeparameter zum Speichern eines Referenzwertes, mit welchem der zuletzt
genannte Parameterwert verglichen werden kann, einen Ausgabeparameter, um einen
der Umschlagstapelhalter zu aktivieren und einen Algorithmus, um einen Wert für
den Ausgabeparameter zu bestimmen, um abhängig von dem Ergebnis des Vergleichs einen
der Umschlaghalter zu aktivieren.
Ein Parameterwert, auf Basis dessen ein spezieller Umschlagtyp ausgewählt
wird, kann beispielsweise die Anzahl der Dokumente sein, aus denen eine Sendung
zusammengestellt wird oder zusammengestellt wurde. Folglich kann ein größerer Umschlag
ausgewählt werden, je mehr Dokumente versendet werden, beispielsweise um ein Falten
eines dicken Packens von Dokumenten zu vermeiden. Eine andere Eigenschaft, auf deren
Basis ein gegebener Typ der Umschläge ausgewählt wird, kann beispielsweise die optionale
Zufuhr eines Dokumentes aus einer gegebenen Dokumentenausgabestation sein. Dokumente
einer gegebenen Dokumentenausgabestation können beispielsweise vollständig oder
teilweise unfaltbar sein oder die Adresse in einer Lage enthalten, die nur mit einer
speziellen Art eines Fensterumschlages kompatibel ist. Die Auswahl eines Umschlags
auf Basis der optionalen Zufuhr eines Dokumentes aus einer gegebenen Dokumentenausgabestation
kann beispielsweise dadurch ausgelöst werden, daß mit einer Dokumentenausgabestation
ein Parameterwert verbunden ist, welcher eine Höhe eines durch die Zuführstation
zuzuführenden Dokumentes repräsentiert. Falls ein Dokument von dieser Dokumentenausgabestation
zugeführt wird, wird dieser Parameterwert während der Auswahl eines Umschlags als
Parameterwert genutzt, welcher eine gegebene minimale Umschlagshöhe erfordert. Wenn
die Falthöhe aus den Falthöhen bestimmt ist, wird die Länge und der Ort des nicht
faltbaren Teils des Dokuments genutzt, um zu bestimmen, welche Falthöhenzonen nicht
genutzt werden können.
Ein weiterer Parameter auf dessen Basis ein Umschlag ausgewählt wird,
kann beispielsweise durch Bestimmen des Gewichtes des relevanten Satzes der Dokumente
erhalten werden. In bestimmten Fällen wird gewünscht werden, einen schwereren Satz
von Dokumenten in einen größeren und/oder festeren Umschlag als einen leichteren
Satz von Dokumenten zu packen. In der Praxis wird ein größerer Umschlag praktisch
immer eine sich von einem kleineren Umschlag unterscheidende Höhe aufweisen, so
daß die Anzahl der durchzuführenden Faltungen und deren Falthöhen ausgehend von
einer anderen, größeren Umschlagshöhe bestimmt werden sollten.
Beim Verpacken von Dokumenten in Fensterumschlägen ist es wichtig,
daß, nachdem das die Adresse tragende Dokument in den Umschlag eingesetzt worden
ist, die Adresse in dem Fenster gut sichtbar ist. Insofern die Position der Adresse
zur Position des Fensters des zu verwendenden Umschlages in Breitenrichtung passend
ist, muß die Orientierung des die Adresse tragenden Dokumentes, die Anzahl der Faltungen
in diesem Dokument und, falls ein Falten stattfindet, die Falthöhe wenigstens einer
Faltung ebenfalls in der Höhenrichtung derart sein, daß die Adresse in eine der
Stellung des Fensters entsprechende Lage gebracht wird und dem Fenster gegenüberliegt.
Wenn dieses Verfahren und diese Vorrichtung genutzt werden, ist es
wichtig, daß die zu verarbeitenden Dokumente und Umschläge betreffende Daten für
die relevanten Serien der Postsendungen eingegeben werden. Dieses ist ziemlich arbeitsreich
und kompliziert und vergrößert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern während der Dateneingabe.
Es ist ein Ziel der Erfindung das Zusammensetzen von Postsendungen
mit einer automatischen Auswahl zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Umschlägen,
welche unterschiedliche Größen aufweisen können, zu vereinfachen und die Wahrscheinlichkeit
eines Auftretens von Fehlern zu verringern.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch Vorsehen
eines Verfahrens gemäß Anspruch 1 gelöst. Um diese Aufgabe zu lösen, ermöglicht
die Erfindung ebenfalls eine System gemäß Anspruch 15, welches speziell dazu vorgesehen
ist, das Verfahren gemäß Anspruch 1 durchzuführen.
Da mit dem Einsetzen in einen spezifischen Umschlagtyp verbundene
Einstellungen der anderen Station zusammen mit der Auswahl dieses Umschlagtyps einen
Teil eines zuvor zusammengestellten Anweisungssatzes ausbilden, kann innerhalb des
Rahmens eines vorgegebenen Satzes von Basisfertigstellungsanweisungen eine andere
der erhältlichen Umschlagarten pro zusammenzusetzender Postsendung individuell ausgewählt
werden. Zu diesem Zweck wird die diesbezügliche Einstellung der anderen Station
dann ebenfalls automatisch ausgewählt und die Verarbeitung eines Objektes oder von
Objekten für diese Postsendung durch diese andere Station ausgeführt, welche gemäß
dieser Einstellung betrieben wird, ohne daß dieses von Eingabedaten betreffend Anfangsmaterialien
oder dergleichen abhängt. Es ist tatsächlich nicht notwendig, Anweisungen betreffend
die Auswahl einer Art von Umschlägen mit Anweisungen zum Zusammenstellen einer Postsendung
zu verbinden. Aus diesem Grund kann die automatische Auswahl der Umschläge mit einem
wesentlichen Vorteil in Kombination mit Spezifikationen zum Zusammenstellen der
Postsendungen genutzt werden, ohne daß ein Bedarf besteht in den Spezifikationen
selbst Anweisungen betreffend die Auswahl eines Umschlags mit Anweisungen zur Vorbereitung
eines individuellen Dokumentes zu verbinden.
Besonders vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den
abhängigen Ansprüchen aufgeführt.
Weitere Ziele, praktische Aspekte, Effekte und Einzelheiten gemäß
der Erfindung werden im folgenden genauer auf Basis eines praktischen Beispiels
und mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
1 zeigt in einer Seitenansicht eine schematische
Darstellung eines Systems gemäß der Erfindung,
2a bis 2e
zeigen Skizzen von Sätzen von Basisfertigstellungsanweisungen und
3 zeigt einen Algorithmus zur Auswahl
einer Umschlagart abhängig von Vorkommnissen während der Verarbeitung.
Die Erfindung wird zunächst mit Bezug auf das am meisten bevorzugte
praktische Beispiel eines Systems gemäß der Erfindung zum Zusammenstellen von Postsendungen
beschrieben werden, welches in 1 dargestellt ist. In
der Zeichnung sind vielfach auftretende Teile mit jeweils identischen Bezugsnummern
gekennzeichnet.
Das System ist mit zwei Zuführstationen 1, 2 zum
Ausgeben von blattförmigen Objekten versehen, in diesen Beispielen in der Form von
Dokumenten in Haltern 20 bis 25.
Die obere Zuführstation 1 weist vier Zuführbereiche auf.
Jeder der Zuführbereiche 1 weist einen Halter 5, eine Ausgabewalze
6, eine Trennungswalze 7, eine Transportwalze 8 und ein
Paar Ausgabewalzen 9 auf. Ein Beispiel für eine Trennungsvorrichtung, welche
für den Gebrauch in einer Ausgabestation gemäß des dargestellten praktischen Beispiels
geeignet ist, ist genauer in dem US-Patent 5,362,037 beschrieben, auf welches Bezug
genommen wird.
Die untere Zuführstation ist als ein Halter 10 zum Zuführen
von zu bedruckenden Bögen zu einem Drucker 2 ausgebildet. In Förderrichtung
unmittelbar nach dem Drucker 2 ist ein Paar Ausgabewalzen 11 plaziert,
um einen durch den Drucker 2 bedruckten Bogen in einem geeigneten Moment
auszugeben. Der Drucker 2 ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß das
Bedrucken eines Bogens in jedem Fall fertiggestellt ist, bevor der Bogen eine Wartestellung
zwischen den Ausgabewalzen 11 erreicht. Falls notwendig kann die Transportbahn
zwischen dem Drucker 2 und den Ausgabewalzen 11 zu diesem Zweck
verlängert werden. Die Zuführbereiche 1 sind dazu ausgebildet, um Dokumente
zwischen den Walzen 9 zurückzuhalten und die Dokumente nachfolgend in eine
vertikale Transportbahn 3 zwischen ein vertikales Förderband
12 und angepreßte Bänder 13, 15 auszugeben.
Das System weist des weiteren eine Ausrichtstation 16 zum
Ausrichten der zu einem spezifischen Satz verbundenen Dokumente in einen Stapel
auf, dessen Dokumentenkanten im wesentlichen an einer Seite ausgerichtet sind.
Die Ausrichtstation 16 ist als eine Terminalstation mit einer
Zuführbahn, einer ausrichtenden Oberfläche mit einem verschiebbaren Anschlag
26 und einer Ausgabebahn 36 ausgebildet, welche mit der ausrichtenden
Oberfläche 19 in einer Linie liegt. Die Zuführbahn wird durch Transportwalzen
27, 28, 29, 30 und Führungen 61,
62 ausgebildet. Über diese Zuführbahn können Dokumente, welche über die
Transporteinheit 4 ausgeliefert wurden, zur ausrichtenden Oberfläche
19 geleitet werden.
Die Dokumente können in der Zuführrichtung bis zum Anstoßen an den
Anschlag 26 gefördert werden und nachfolgend in entgegengesetzte Richtung
ausgegeben werden, wobei die ausgerichteten Dokumentenkanten die hintere Kante des
Stapels ausbilden. In der Faltstation 32 wird die Stelle jeder Faltung
in jedem Fall relativ zur hinteren Kante des Dokumentenstapels bestimmt.
Wenn ein Dokument gegen den Anschlag 26 und ein nachfolgendes
Dokument geglitten ist; kann ein nachfolgendes Dokument ebenfalls
gegen den Anschlag gleiten. Auf diese Weise können aufeinanderfolgende Dokumente
ausgerichtet werden.
Das System weist des weiteren eine Faltstation 32 zum Falten
der von der Ausrichtstation 16 kommenden Dokumente, die einzeln oder als
Teil von Stapeln, deren Dokumentenkanten in jedem Fall gegen den Anschlag
26 ausgerichtet sind, ausgeliefert werden, auf. Von dem Anschlag
26 sind in Ausgaberichtung ein erstes und ein zweites Paar von Faltwalzen
37, 38 und 39, 40 vorgesehen, wobei die Ausgabebahn
36 sich zwischen den Faltwalzen 37, 38 und
39, 40 erstreckt. Zwischen dem Anschlag 26 und den Faltwalzen
37, 38 bzw. 39, 40 sind Leitflächen
41 und 42 vorgesehen, um die von dem Anschlag 26 kommenden
Dokumente in eine Stellung zwischen den relevanten Faltwalzen 37,
39 bzw. den Walzen 30, 43 zu leiten, um den geleiteten
Teil eines Dokumentes gegen eine äußere Oberfläche der Faltwalze 37 bzw.
39 zu pressen.
Nachdem die Dokumente ausgerichtet wurden, wird der Stapel zunächst
gegen die Zuführrichtung und nachfolgend zur Faltstation 32 versetzt. Die
von dem Anschlag 26 entfernte Kante des Stapels und ein anschließender
Bereich des Stapels können entlang eines Paares der Faltwalzen 37,
38 oder 39, 40 umgelenkt werden und gegen die nächstliegende
Faltwalze 37 oder 39 des Paares der Faltwalzen 37,
38 oder 39, 40 geklemmt werden, woraufhin die Faltwalzen
angetrieben werden, so daß der umgeleitete Teil des Stapels weiter durchgebogen
wird und zwischen die Faltwalzen bewegt wird, wo in dem Stapel eine Faltung vorgesehen
ist.
Die Lage jeder Faltung kann auf Basis der Lage der Kante des Stapels
auf der Seite des Anschlags 26, welche sich während des Transportes des
Stapels zur Faltstation 32 in der hinteren Stellung befindet, genau bestimmt
werden. Durch Betätigung der Druckwalze 30 abhängig von der Stellung des
Anschlags 26 kann die Position der Faltung in einer einfachen und genauen
Weise bestimmt werden.
Eine Faltstation und ein Verfahren der im nachfolgenden beschriebenen
Art sind genauer in dem US-Patent US 5,090,671
beschrieben, auf welches Bezug genommen wird.
Mit der Faltstation 32 ist eine Einsetzstation
33 verbunden. Diese Einsetzstation 33 ist mit zwei Umschlaghaltern
34, 35 zur Aufnahme und stückweisen Ausgabe von unterschiedlichen
Arten von Umschlägen versehen. Mit den Umschlaghaltern 34, 35
sind Transportbahnen 44, 45 verbunden, welche in eine nachfolgende
Transportbahn 46 zusammenlaufen, welche zu einer Einsetzstellung
47 führt. Mit der Einsetzstellung ist eine Stützfläche 48 verbunden,
von welcher aus gefüllte Umschläge durch und zwischen Schließwalzen 49,
50 zu einer Ausgabebahn 51 bewegt werden. Die Ausgabebahn
51 ist zur Zeichenebene in einem rechten Winkel orientiert. Für eine genauer
ausgeführte Beschreibung des Einsetzbereiches der Einsetzstation wird auf die Beschreibung
des europäischen Patentes 0 781 671 Bezug genommen.
Zum Einlesen ausgelieferter Dokumente sind Scannmittel zum Scannen
eines zu sammelnden passierenden Dokumentes den Zuführstationen 1,
2 nachfolgend und vor der Ausrichtstation 16 vorgesehen. Gemäß
dem vorliegenden praktischen Beispiel sind die Scannmittel als Scanner
64 ausgebildet. Dieses ermöglicht beispielsweise ein Einlesen der gedruckten
Merkmale eines passierenden Dokumentes, während Änderungen in der Helligkeit des
durch ein Dokument reflektierten Lichtes und die Rotation einer der Transportwalzen
27 registriert werden.
Die Transportwalze 27 und der Scanner 64 sind mit
einem Datenprozessor 63 zur Eingabe und Speicherung eines Scanergebnisses
entsprechend dem gemessenen Muster der Helligkeit verbunden. Durch das einzelne
Transportieren ausgewählter Dokumente und deren Sammeln nach den Zuführstationen
1, 2 und vor der Faltstation 32 können diese Dokumente
gescannt werden.
Der Datenprozessor 63 ist mit einer zentralen Steuerungseinheit
65 verbunden, welche aus Gründen der Klarheit außerhalb des Gehäuses des
Systems dargestellt ist, um teilweise auf Basis des Scanergebnisses die Faltstation
32 und die Einsetzstation 33 zu steuern, den geeigneten Umschlaghalter
34, 35 zur Ausgabe eines Umschlags auszuwählen und die Faltstation
32 so einzustellen, daß die zugeführten Dokumente darin mit ausreichendem
Platz passen, während, falls notwendig, die Adressdaten auf den Dokumenten hinter
einem Fenster des Umschlags sichtbar sind.
Der mit dem Scanner 64 verbundene Datenprozessor
63, die zentrale Steuerungseinheit 65 und der Datenprozessor
66 bis 68 der Einsetzstation 33, der Drucker
2 und die Zuführstation 1 bilden ein Steuerungssystem aus, wobei
zuvor zusammengestellte Sätze von Grundfertigstellungsanweisungen 101 bis
105 gespeichert sind, welche vor dem Zusammenstellen einer Reihe von Postsendungen
als auf diese Serie anwendbar ausgewählt werden können. Die Sätze der Grundfertigstellungsanweisungen
können beispielsweise wie die Sätze 101 bis 105 zusammengestellt
sein, welche in den 2a bis 2e
dargestellt sind.
Zusätzlich zu Anweisungen 111 bis 113, welche den
Zustand des Scanners 63, der Halter 20 bis 24 und des
Druckers 2 betreffen, weisen die Sätze der Grundfertigstellungsanweisungen
101 bis 105 des weiteren Anweisungen 114 bis
127 auf, welche die Auswahl des Halters 34, 35 betreffen,
der zur Ausgabe eines Umschlags zum Einsetzen eines Dokumentes in diesen gesteuert
wird.
Gemäß des in 2a dargestellten Beispiels
bestehen die Anweisungen, die die Auswahl des Halters 34, 35,
welcher zur Ausgabe eines Umschlags zum Einsetzen eines Dokumentes in diesen gesteuert
wird, betreffen, aus einem ersten Anweisungssatz 114, einen zweiten Anweisungssatz
115 und Anweisungen 116 bis 118, welche Auswahlkriterien
betreffen, auf deren Basis entweder der erste Anweisungssatz 114 oder der
zweite Anweisungssatz 115 ausgewählt werden sollte. Der erste Anweisungssatz
114 und der zweite Anweisungssatz 115 beinhalten jeweils eine
einen Umschlaghalter 34, 35, von welchem ein Umschlag zuzuführen
ist, betreffende Anweisung. Mit dieser kann festgestellt werden, welche der beiden
Arten von Umschlägen in diesen Haltern 34, 35 zum Einsetzen der Dokumente oder des
Dokumentes der betreffenden Postsendung genutzt werden wird.
Der erste Anweisungssatz 114 und der zweite Anweisungssatz
115 weisen darüber hinaus jeweils eine verbundene Einstellung einer anderen
Station auf. In diesem Beispiel ist dieses eine Einstellung der Faltstation
32 bezüglich der durchzuführenden Faltungen und der Orte dieser Faltungen,
welche von der hinteren Kante des Dokumentes oder der Dokumente berechnet wurden.
Die Anweisungen betreffend die Kriterien zur Auswahl eines der zwei
Anweisungssätze einschließlich des Satzes der Grundfertigstellungsanweisungen
101 werden je individueller Postsendung durch drei Anweisungen
116, 117 und 118 ausgebildet.
Die Anweisung 116 zeigt an, daß als Standardauswahl der Anweisungssatz
1 ausgewählt werden sollte. Die Anweisungen 117 und
118 zeigen an, daß von diesem Standard abgewichen werden sollte, falls
die Anzahl der Bögen der Postsendungen größer ist als drei und falls die Postsendungen
eine Bogen vom Halter Nr. 3 (in 1 dem dritten Halter
22 von oben) enthalten. Das zuletzt Genannte impliziert, daß mit jeder
einzelnen Postsendung (nicht dargestellte) Anweisungen verbunden sind, welche direkt
oder indirekt bestimmen, aus wie vielen Bögen eine Postsendung bestehen sollte und
ob ein Bogen von dem dritten Halter 22 zugeführt werden sollte. Der Grund
zur Auswahl eines unterschiedlichen Umschlags in dem Fall, in welchem ein Dokument
vom Halter 3 zugeführt wird, kann beispielsweise sein, daß die Dokumente
des Halters 3 zu dick sind, um zweifach gefaltet zu werden oder daß die
Dokumente des Halters 3 ein biegesteifes Element enthalten, wie beispielsweise
eine Mitgliedskarte, welche nicht gefaltet werden kann, ohne zerstört zu werden.
Das Zusammenstellen von Postsendungen gemäß dieses Beispiels wird
wie folgt ausgeführt.
Vor dem Zusammenbringen einer Reihe von Postsendungen wird einer der
erhältlichen zuvor zusammengestellten Sätze der Grundfertigstellungsanweisungen
als der auf diese Reihe anzuwendende Satz der Grundfertigstellungsanweisungen ausgewählt.
Danach werden die Anweisungen zum Zusammenbringen der aufeinanderfolgenden
Postsendungen zugeführt. Diese Anweisungen können beispielsweise in einer Ausgabe
von Dokumenten von dem oberen (ersten) Halter 20 bestehen, wobei die Anzahl
der Bögen und die Anzahl der zugeführten Einlagen durch auf den Dokumenten des oberen
(ersten) Halters vorliegenden Daten bestimmt sind, beispielsweise in der Form eines
Barcodes, welcher durch den Scanner 64 gelesen wird.
Allerdings findet die Auswahl der Art des Umschlages aus unterschiedlichen
Arten von Umschlägen in der Einsetzstation 33 als Umschlag zum Verpacken
der Dokumente auf Basis des ausgewählten Satzes der Grundfertigstellungsanweisungen
statt, welcher die Auswahlkriterien und die Anweisungssätze mit der Zuweisung eines
Umschlaghalters und der jeweiligen Falteinstellungen beinhaltet. Daher muß während
des Aufsetzens einer Anweisung zum Senden einer Reihe von Postsendungen keine Information
betreffend die Auswahl von Umschlägen eingegeben werden. Die automatische Auswahl
des Umschlags für die jeweilige Postsendung kann ebenfalls in Kombination mit Systemen
genutzt werden, welche keine Vorkehrung zur Auswahl der Umschlagauswahl als Teil
der mit der jeweiligen Postsendung verbundenen Anweisungen aufweisen. Darüber hinaus
ist eine automatische Anpassung der Falteinstellung der Faltstation 32
an die mit einer Auswahl einer gegebenen Art eines Umschlags verbundenen Erfordernisse
integriert. Das Bestimmen des Satzes der Grundfertigstellungsanweisungen wird vorzugsweise
als eine Dienstleistung durch geschultes Personal wie einen Servicearbeiter oder
speziell ausgebildetes Postpersonal eingestellt. Andere Bediener und Nutzer des
Systems müssen sich nicht um die Eingabe von Daten betreffend die Größe von Umschlägen
und Dokumenten sorgen. Für sie ist es ausreichend, den Gebrauchsanweisungen zu folgen,
welche anzeigen, in welcher Situation welcher Satz von Grundfertigstellungsanweisungen
ausgewählt werden sollte. Diesbezüglich ist es vorteilhaft, daß verschiedene Sätze
von Grundfertigstellungsanweisungen in dem Steuerungssystem gespeichert sind. Die
Bestimmung eines zuvor, zusammengestellten Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen
wird daher durch Auswahl aus verschiedenen Sätzen von Grundfertigstellungsanweisungen
erreicht.
Derartige Sätze aus Grundfertigstellungsanweisungen können beispielsweise
insbesondere dazu vorgesehen sein, Postsendungen als Reaktion auf eine Informationsanfrage
zusammenzustellen, Rechnungen zusammenzustellen und Policen mit Einsätzen zu senden.
In der Praxis kommt es vor, daß in einer Organisation nur eine halbwegs begrenzte
Anzahl von derartigen Grundfertigstellungsanweisungssätzen genutzt wird. Die Integration
der variablen Auswahl des Umschlags als Einstellung in einem Satz von Grundfertigstellungsanweisungen
bietet eine zusätzliche Flexibilität, ohne den durchschnittlichen Nutzer oder Bediener
mit einer wesentlichen Steigerung der Komplexibilität zu konfrontieren.
Der Scanner 64 kann ebenfalls als eine Dickenlehre zum Messen
der Dicke eines zu sammelnden passierenden Dokumentes ausgebildet sein. Diese Dickenlehre
ist mit dem Datenprozessor 63 zum Übermitteln eines der festgestellten
Dicke entsprechenden Signals zum Datenprozessor 63 verbunden. Das der gemessenen
Dicke entsprechende Signal kann mit einem Referenzsignal verglichen werden, um zu
überprüfen, ob ein Dokument ausgegeben und transportiert wurde oder ob ein Fehler
aufgetreten ist und mehrere Dokumente oder im Gegensatz dazu keine Dokumente ausgegeben
und transportiert wurden. Wenn die Dokumente eine gering unterschiedliche Dicke
aufweisen, kann ebenfalls überprüft werden, ob die richtigen Dokumente ausgegeben
und transportiert wurden. Die festgestellte Dicke kann ebenfalls als ein Kriterium
zur Auswahl eines Satzes von Anweisungen und folglich einer Art des Umschlags dienen.
Beispielsweise kann als Reaktion auf eine Dicke, welche größer ist als ein gegebener
Wert, eine Umschlagart ausgewählt werden, in welchen das Dokument ohne Faltung paßt.
Tatsächlich können ebenfalls andere Eigenschaften des Dokumentes wie beispielsweise
die Biegesteifigkeit, die Reflektion, die elektrische Konduktivität, die Transparenz
und der Schimmer ebenfalls zur Auswahl eines Anweisungssatzes genutzt werden, um
entweder den einen oder den anderen Umschlaghalter 34, 35 zur
Ausgabe eines zum Einsetzen geeigneten Umschlages zu aktivieren, falls geeignete
Sensoren vorliegen.
Es ist ebenfalls möglich die gemessene Dicke von zusammen als Dokumentensatz
einzusetzenden Dokumenten zu messen und zum Einsetzen dieser Dokumente einen großen
Umschlagtypen auszuwählen, falls die summierte Stärke der Dokumente des Dokumentensatzes,
welche zusammen eingesetzt werden sollen, einen gegebenen Grenzwert überschreitet.
Zu diesem Zweck umfaßt das in 1 dargestellte System
eine Dickenlehre 69 im Bereich der Ausrichtstation 16, welche
mit der Steuerungseinheit 65 verbunden ist.
Es ist ebenfalls möglich, die Länge der Dokumente zu messen und die
Auswahl des Umschlaghalters 34 oder 35 teilweise abhängig von
den Längen der Dokumente eines einzusetzenden Satzes zu treffen. Auf diese Weise
kann eine automatische Auswahl eines Umschlags, welcher zu dem Volumen des zu verpackenden
Stapels paßt, erreicht werden.
Vor dem Beginn eines Durchlaufs kann eine Anzahl von Dokumenten ausgegeben
werden, wobei jedes ausgegebene Dokument einzeln transportiert und in Förderrichtung
nach den Zuführstationen gescannt wird. Die während des Scannens erhaltenen Daten
dieser Dokumente, wie beispielsweise die Stärke oder ein gescanntes Druckmerkmal,
können gespeichert werden. Diese Daten können im Folgenden zur Steuerung des Systems
genutzt werden, beispielsweise um einen der Umschlaghalter 34,
35 zur Ausgabe eines Umschlags einer gegebenen Größe auszuwählen und um
im folgenden die Faltstation 32 einzustellen.
Der Scanner 64 kann ebenfalls genutzt werden, um festzustellen,
welches Dokument in welchem Halter 20 bis 24 der Zuführstation
1 plaziert ist. In diesem Zusammenhang kann ein während des Scannens eines
passierenden Dokumentes erhaltenes Scanergebnis mit bekannten Scanergebnissen verglichen
und zum Feststellen des entsprechenden Dokumentencodes genutzt werden. Diese Codes
werden im folgenden in einem Datenprozessor in Verbindung mit einem zu dem Halter
gehörenden Haltercode gespeichert, wobei das gescannte Dokument ausgegeben wird.
Für einen oder mehrere der festgestellten Dokumentencodes kann unter Umständen zuvor
festgesetzt sein, welcher der beiden Umschlaghalter für die Ausgabe eines Umschlages,
in welches ein Dokument mit diesem Dokumentencode einzusetzen ist, zu steuern ist.
3 zeigt eine besonders vorteilhafte Art
der Ausführung des Verfahrens gemäß der Erfindung, wobei als Auswahlkriterium ebenfalls
das Kriterium genutzt wird, ob ein Verarbeitungsproblem während der Verarbeitung
eines Dokumentes aufgetreten ist.
Nach dem Beginn des Verfahrens (Schritt 130) wird der aktivierte
Satz der Grundfertigstellungsanweisungen, welcher auf die zusammenzustellende Serie
anzuwenden ist, gelesen (Schritt 131). Dieser Satz von Grundfertigstellungsanweisungen
beinhaltet als ein Auswahlkriterium einen Anweisungssatz 2, welcher eine
Anweisung zum Nutzen des zweiten Umschlaghalters 35 beinhaltet, wenn ein
Verarbeitungsproblem durch die Steuerungseinheit 65 festgestellt wurde.
Ein anderes Auswahlkriterium dieses Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen
ist, daß der Standardanweisungssatz 1, welcher eine Anweisung zum Gebrauch
des ersten Umschlaghalters 34 beinhaltet, ausgewählt wird.
Die Kriterien zur Auswahl der Anweisungssätze und ebenfalls die Inhalte
der Anweisungssätze werden im folgenden durch das Steuerungssystem 65 gelesen
(Schritt 132). Desweiteren wird ein Zähler n auf „1" gesetzt (Schritt
133). Danach werden die einzelnen Fertigstellungsanweisungen, welche die
erste Postsendung betreffen, gelesen (Schritt 134) und die Kriterien zur
Auswahl eines Anweisungssatzes angewendet (Schritt 135). Die Fertigstellungsanweisungen
und die Kriterien könnten die Situation beinhalten, daß für eine Anzahl von Postsendungen
ein zweiter Anweisungssatz (und folglich der zweite Umschlaghalter) ausgewählt wird,
während für andere Postsendungen der erste Anweisungssatz (und folglich der erste
Umschlaghalter) ausgewählt wird. Wie allerdings bezüglich dieses Beispiels festgestellt
wurde, ist der erste Anweisungssatz als Standardauswahl gegeben (Nichterfüllung).
Daher führt Schritt 135 in jedem Fall zur Auswahl des ersten Anweisungssatzes.
Nachfolgend werden Dokumente gemäß den Fertigstellungsanweisungen und, falls erforderlich,
mit einer Postsendung verbundene Druckanweisungen (Schritt 136) zugeführt
und die Dokumente bis zum und einschließlich des Faltvorganges in Station
32 (Schritt 137) verarbeitet.
Im Folgenden wird festgestellt, ob von (nicht dargestellten) bahnanzeigenden
Sensoren erhaltene Signale zur Registrierung einer Fehlernachricht durch das Steuerungssystem
65 veranlassen (Schritt 138). Falls durch das Steuerungssystem
65 keine Fehlermeldung registriert wurde, wird der erste Umschlaghalter
34 zur Ausgabe eines Umschlages zum Einsetzen entsprechend dem ersten Anweisungssatz
aktiviert (Schritt 139). Falls allerdings tatsächlich eine Fehlermeldung
durch das Steuerungssystem 65 registriert wurde, wird der Umschlaghalter
2 zur Ausgabe eines Umschlages zum Einsetzen aktiviert (Schrift
140). Nach der Ausgabe eines Umschlages folgt unabhängig davon, ob die
Ausgabe durch den ersten oder den zweiten Umschlaghalter getätigt wurde, die Anweisung,
die gesammelten Dokumente einzusetzen. Falls der festgestellte Fehler nicht zu schwerwiegend
war, wird das Einsetzen im Allgemeinen fortgeführt werden.
Schließlich wird festgestellt, ob die zusammengestellte Postsendung
die letzte einer Reihe ist (Schritt 142). Wenn dieses nicht der Fall ist,
wird der Zähler n im Nachfolgenden vergrößert (Schritt 143) und es wird
zum Schritt 134 des Lesens eines nächsten Satzes von Fertigstellungsanweisungen,
beispielsweise von einem Speicher oder von einem Dokument, zurückgekehrt. Falls
die zusammengestellte Postsendung die Letzte einer Reihe ist, folgt Schritt
144, wobei das Zusammensetzen einer Reihe von Postsendungen beendet wird.
Der mit diesem Verfahren erreichte Effekt ist, daß Dokumente oder
Dokumentensätze, welche in dem Sinne nicht vertrauenswürdig sind, daß in deren Zusammenhang
ein Verarbeitungsproblem beobachtet wurde, in andere Umschläge verpackt werden als
Dokumente oder Dokumentensätze, für welche dieses nicht der Fall ist. Durch eine
Untersuchung der Inhalte der alternativen Umschläge, nachdem das Zusammensetzen
einer Reihe von Postsendungen beendet wurde, kann bereits festgestellt werden, ob
diese Umschläge die beabsichtigten Inhalte enthalten. Ein wesentlicher Vorteil dieses
Verfahrens ist, daß Dokumente, bezüglich deren ein Verarbeitungsproblem beobachtet
wurde, in dem alternativen Umschlag zusammengehalten werden, was verhindert, daß
Dokumente von nachfolgenden Sätzen, bezüglich deren kein Verarbeitungsproblem beobachtet
wurde, einfach untergemischt werden.
Falls die Umschläge der anderen Art keine Klappe, Gummierung oder
beides aufweisen, wird bereits erreicht, daß Umschläge potentiell als fehlerhaft
zu betrachtenden Inhalten nicht verschlossen werden und daher für eine Überprüfung
zugänglich bleiben, ohne geöffnet werden zu müssen. Es ist nicht notwendig, die
Einsetzstation mit speziellen Anordnungen zum Unterbinden eines Befeuchtens derartiger
Umschläge zu versehen.
Falls für ein bestimmtes Dokument oder einen bestimmten Dokumentensatz
ein Verarbeitungsproblem festgestellt wurde, besteht die gesteigerte Möglichkeit,
daß das Dokument oder der Dokumentensatz nach dem Falten nicht in einen Umschlag
paßt, auf welchen die Falteinstellungen eingestellt sind. Falls der Umschlag, in
welchen die Dokumente oder der Dokumentensatz als Antwort auf eine Nachricht eines
Verarbeitungsproblems eingesetzt werden, eine solche Größe hat, ist es aus diesem
rund vorteilhaft, wenn das Dokument oder der Dokumentensatz in ungefalteter Form
in diesen paßt. Falls notwendig kann als Reaktion auf eine Nachricht eines Verarbeitungsproblems
nachfolgend ebenfalls die Faltanweisung unterdrückt werden.
Als Scanner zum Erkennen von Bearbeitungsproblemen kann beispielsweise
ein nicht dargestellter bahnanzeigender Sensor dienen. 1
zeigt des Wweiteren einen mit der Steuerungseinheit 65 verbundenen Scanner
70 zum Anzeigen von Bearbeitungsproblemen an die Steuerungseinheit
75. Dieser Scanner 70 mißt die Länge der Dokumente nach dem Falten
und gibt ein Signal aus, wenn ein Dokument oder ein Satz von Dokumenten nach dem
Falten eine Länge aufweist, welche um mehr als ein gegebenes Maß von der erwarteten
Länge abweicht. Die Steuerungseinheit beinhaltet wie zuvor beschrieben
die Auswahlanweisungen, als Reaktion auf ein festgestelltes Verarbeitungsproblem
den zweiten der Umschlaghalter 34, 35 zur Ausgabe eines zum Einsetzen
der Dokumente oder des Dokumentensatzes dienenden Umschlags auszuwählen.
Es ist ebenfalls möglich, als Auswahlkriterium das Kriterium zu nutzen,
daß ein gegebener Anweisungssatz ausgewählt wird, falls während des Zusammenstellens
von früheren Postsendungen mit einer gegebenen Eigenschaft, welche eine Eigenschaft
der zusammenzustellenden Postsendung entspricht, Verarbeitungsprobleme von wenigstens
einem bestimmten Maß beobachtet wurden. Ein Beispiel eines Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen
102 mit einem derartigen Auswahlkriterium 119 ist in
2b dargestellt. Dieser Satz von Grundfertigstellungsanweisungen
102 ist mit dem Satz von Grundfertigstellungsanweisungen 102 gemäß
2a identisch, mit Ausnahme des Fehlens des Auswahlkriteriums
118 gemäß 2a und dem zusätzlichen Auswahlkriterium
119 (Fehlerfrequenz während des Einsetzens in Umschläge vom Umschlaghalter
1) und 120 (der gescannte Aufdruck ist von spezieller Art).
Beispielsweise kann es auftreten, daß während des Einsetzens von Dokumentensätzen
mit einem Dokument aus dem zweiten Halter 21 in Umschläge von dem ersten
Umschlaghalter 34 verhältnismäßig zahlreiche Verarbeitungsprobleme während
des Faltens auftreten. Falls beim Vorliegen eines Dokumentes aus dem zweiten Halter
21 die Fehlerfrequenz oberhalb eines Grenzwertes, welcher als Grenzwert
des Kriteriums 119 gespeichert ist, ansteigt, wird dann auf Basis des Auswahlkriteriums
119 während des Zuführens eines Dokumentes von dem zweiten Halter
21 automatisch auf den zweiten Anweisungssatz umgeschaltet, beispielsweise
die Aktivierung des zweiten Umschlaghalters und die daraus folgende Einstellung
der Faltstation 32, so daß die Faltung nur einmal stattfindet und die Dokumente
in einen größeren Umschlag verpackt werden.
Der Grundfertigstellungsanweisungssatz 102 gemäß
2b ermöglicht des Weiteren, daß der Scanner
64 einen Aufdruck auf den passierenden Dokumenten scannt. Der Scanner
64 ist mit der Steuerungseinheit 65 zum Übermitteln von Scannsignalen
zum Steuerungssystem verbunden. Die Steuerungseinheit 65 ist ebenfalls
zum Speichern von Daten ausgebildet, welche ein erstes Scanergebnis darstellen,
um ein zweites Scanergebnis, welches durch Scannen eines Dokumentes erhalten wurde,
mit dem ersten Scanergebnis zu vergleichen und um einen spezifischen der Anweisungssätze
114, 115 als Antwort auf ein gegebenes Minimalmaß eine Übereinstimmung
zwischen dem zweiten Scanergebnis und dem ersten Scanergebnis, welches durch die
gespeicherten Daten repräsentiert wird, auszuwählen.
Die ersten Scanergebnisse bilden Ergebnisse eines Einlesens von Einstellungsbedingungen,
während die zweiten Scanergebnisse ein Ergebnis eines Scannens eines einzusetzenden
Dokumentes ausbilden. Falls die zweiten Scanergebnisse in einem bestimmten Maß einem
bestimmten der ersten Scanergebnisse gleichen, wird der erste oder der zweite Anweisungssatz
114, 115 ausgewählt. Da ein Lernschritt genutzt wird, können Dokumente
zur Verarbeitung nach dem ersten und dem zweiten Anweisungssatz unterschieden werden,
ohne daß diese Dokumente mit besonderen Markierungen einer vorbestimmten Bedeutung
bezüglich der Art und Weise der Fertigstellung des Dokumentes versehen werden.
Die Reihenfolge einer zusammenzustellenden Postsendung in einer Reihe
von Postsendungen kann ebenfalls ein Kriterium zum Verpacken dieser Postsendung
in einem bestimmten Umschlag sein. Beispielsweise kann durch unterschiedliches Verpacken
des ersten, des letzten und/oder jedes n-ten (beispielsweise jedes zehnten) Umschlags
die Anzahl der Postsendungen in einer Reihe von Postsendungen bestimmt werden. Allerdings
kann die Reihenfolge in einer Serie, welche als Reaktion ein gegebener Anweisungssatz
ausgewählt wird, ebenfalls unterschiedlich sein, wie beispielsweise eine erste oder
eine letzte Postsendung mit einer Adresse in einem bestimmten Bereich.
2c zeigt einen Satz von Grundfertigstellungsanweisungen
103, wobei die Anweisungssätze 114, 115 sich voneinander
darin unterscheiden, daß ein unterschiedlicher Umschlaghalter ausgewählt wird, daß
gemäß der Faltanweisungen eines Anweisungssatzes die Drucksache nach außen gefaltet
wird und daß gemäß der Faltanweisung des anderen Anweisungssatzes die Drucksache
nach innen gefaltet wird. Das Kriterium 121 zur Auswahl des ersten Anweisungssatzes
ist, daß Druckanweisungen einer gegebenen Art zur Steuerung des Druckers
2 vorliegen sollten. Diese Anweisungen können beispielsweise dem Drucken
eines bestimmten Logos oder eines bestimmten Postcodes dienen. Das Kriterium
122, welches die Auswahl des zweiten Anweisungssatzes betrifft, ist vergleichbar.
Dieses ermöglicht auf Basis der Druckanweisungen festzustellen, ob ein zu druckendes
Dokument zu einer Gruppe zum Einsetzen in einen Umschlag des einen Halters oder
zum Einsetzen in einen Umschlag des anderen Halters gehört. Dieses bietet wiederum
den Vorteil, daß es auf der einen Hand nicht notwendig ist, die Dokumente nach dem
Drucken zu scannen, was ein relativ langsames und fehleranfälliges Verfahren ist,
während es auf der anderen Seite nicht notwendig ist, eine umfangreiche Software
vorzusehen, um ein Verarbeiten der unter einer großen Vielzahl von Anwendungen erzeugten
Postsendungen zu ermöglichen.
Die Stadien, in welchen Anweisungen zum Zusammensetzen einer Postsendung
auftreten, sind in 1 dargestellt. An der ersten Stelle
liegt eine editierbare Anwendungsdatei 115 in einem Computersystem
149 vor. Mittels einer Druck- und Fertigstellungsinterfacesoftware
151 wird einer der Sätze der Grundfertigstellungsanweisungen, welche in
der Steuerungseinheit 65 vorliegen, ausgewählt (symbolisiert durch einen
Doppelpfeil 152). In Übereinstimmung mit dem ausgewählten Satz der Grundfertigstellungsanweisungen
wird die Datei im Nachfolgenden mit Druck- und Fertigstellungsanweisungen
153 konvertiert. Diese Druck- und Fertigstellungsanweisungen
153 werden nachfolgend zur Steuerungseinheit 65 übermittelt, welche
dann gemäß den Auswahlkriterien 121, 122 für jede zusammenzustellende
Postsendung festsetzt, welche der Anweisungssätze 114, 115 für
diese Postsendung genutzt werden.
Alternativ ist es ebenfalls möglich, die Anwendung der Auswahlkriterien
in dem Computersystem 149 auszuführen, in welchem Fall die Druck- und Fertigstellungsanweisungen
für nachfolgende Postsendungen aufeinanderfolgend an das Steuerungssystem übertragen
werden.
Das System weist des Weiteren einen Drucker zum Drucken von bogenförmigen
Objekten in Förderrichtung oberhalb der Einsetzstation auf. Das Steuerungssystem
zum Feststellen des Vorliegens von zuvor definierten Daten in einer digitalen Datei
ist in einem editierbaren Anwendungsformat ausgebildet. Nach diesen Daten werden
Druckanweisungen zum Drucken des flachen Objektes festgesetzt, um Druckanweisungen
zum Drucken des flachen Objektes in Übereinstimmung mit den Daten dieser digitalen
Datei festzusetzen und um eine der wenigstens zwei Arten von Umschlägen als Antwort
auf das Feststellen des Vorliegens solcher vordefinierter Daten in der digitalen
Datei auszuwählen.
Es ist ebenfalls möglich, als Auswahlkriterium zur Auswahl eines der
Anweisungssätze das Vorliegen von zuvor definierten Daten in einer digitalen Datei
115 in einem editierbaren Anwendungsformat, wie beispielsweise einer Word
verarbeitbaren Anwendung, im allgemeinen unter dem Handelsnamen Microsoft Word bekannt,
auszuwählen. Gemäß diesen Daten werden die Druckanweisungen zum Drucken der Dokumente
in einer Reihe von Postsendungen festgesetzt.
Wenn die erforderliche Software erhältlich ist, ist das Feststellen
des Vorliegens derartiger vordefinierter Daten in einer solchen digitalen Datei
sehr einfach und kann in einer annehmbaren Zeit vor dem aktuellen Drucken der Dokumente
und dem Zusammensetzen der Postsendungen durchgeführt werden. Dieses wiederum bietet
den Vorteil, daß ausreichend vor dem aktuellen Drucken der Dokumente und dem Zusammenstellen
der Postsendungen erreicht werden kann, daß bekannt ist, welche Anzahl von verschiedenen
Umschlägen gebraucht wird, um ein Zusammenstellen der gewünschten Reihe von Postsendungen
zu ermöglichen.
2d zeigt ein Beispiel eines Satzes von
Grundfertigstellungsanweisungen 104, welcher zu einem Einsetzen sämtlicher
Dokumente in Umschläge aus dem ersten Umschlaghalter 114 führt. In diesem
Zusammenhang wird als Kriterium 126 zur Auswahl des ersten Anweisungssatzes
114 das Kriterium „jeder" genutzt, während als Kriterium
126 zur Auswahl des zweiten Anweisungssatzes 115 das Kriterium
„immer aus" genutzt wird. Mit einem Satz von Grundfertigstellungsanweisungen
104, dessen Struktur spezifisch darauf eingestellt ist, für jede einzelne
Postsendung festzustellen, welche Umschlagart ausgewählt wird, kann daher eine Reihe
von Postsendungen in einer herkömmlichen Weise und mit einer festen Umschlagauswahl
durchgeführt werden.
In den Sätzen der Fertigstellungsanweisungen 101 bis
103 ist die andere Station, deren Einstellung zur Auswahl eines bestimmten
Umschlaghalters gehört, in jedem Fall eine Faltstation, welche in der Lage ist,
mit unterschiedlichen Falteinstellungen betrieben zu werden. In Verbindung mit der
Auswahl eines Umschlages einer spezifischen Größe ist die Einstellung der Faltstation
von wesentlicher Wichtigkeit, da sie von der Höhe des Umschlages abhängt. Es ist
daher im wesentlichen vorteilhaft, eine voreingestellte Falteinstellung mit der
Auswahl einer bestimmten Umschlagart zu verbinden.
2e stellt allerdings eine von verschiedenen
anderen möglichen Einstellungen einer anderen Station dar, wobei es vorteilhaft
ist, diese mit einer Auswahl einer Faltstation zu verbinden. In diesem Satz von
Grundfertigstellungsanweisungen beinhaltet daher der erste Einstellungssatz
123 unabhängig von der Auswahl des ersten Umschlaghalters 34 die
Einstellung einer Frankierungsklasse A für eine (nicht dargestellte) Frankiermaschine
in Förderrichtung nach der Einsetzstation 33, während der zweite Anweisungssatz
124 unabhängig von der Auswahl des zweiten Umschlaghalters 35
die Einstellung der Portoklasse B für eine andere Frankiermaschine in Förderrichtung
nach der Einsetzstation 33 beinhaltet. In einigen Ländern ist eine derartige
Kombination der Umschlagwahl und der Portoklasse besonders nützlich, da in diesen
Ländern die Beziehung zwischen dem Gewicht und dem erforderlichen Porto für Umschläge
in unterschiedlichen Größenklassen unterschiedlich ist. Andere Einstellungen, welche
in vorteilhafter Weise mit Einstellungssätzen der Auswahl einer bestimmten Umschlagart
verbunden werden können, sind beispielsweise Einstellungen der Einsetzstation
33 bezüglich des Verschließens oder nicht Verschließens
eines Umschlages oder bezüglich der Steuerung einer Ausgabevorrichtung, welche verschiedene
Ausgabebahnen aufweist.