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Dokumentenidentifikation DE60011864T2 04.08.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001112865
Titel Verfahren und Vorrichtung zum Zusammenbringen von Postsendungen mit selektiver Briefwahl
Anmelder Neopost Industrie B.V., Drachten, NL
Erfinder Scheltes, Rene, 9203 VD Drachten, NL;
Hidding, Gerhard, 8447 EJ Heerenveen, NL;
Edens, Bertus Karel, 9204 JT Drachten, NL
Vertreter Stenger, Watzke & Ring Patentanwälte, 40547 Düsseldorf
DE-Aktenzeichen 60011864
Vertragsstaaten DE, FR, GB
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 27.12.2000
EP-Aktenzeichen 002047694
EP-Offenlegungsdatum 04.07.2001
EP date of grant 30.06.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 04.08.2005
IPC-Hauptklasse B43M 3/04

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 15. Ein derartiges Verfahren und eine derartige Vorrichtung sind aus der US-5,339,603 oder der US-A-5,297,376 bekannt.

Zum Durchführen dieses Verfahrens weist die Füllstation einen oder mehrere Halter für Umschlagstapel, Zuführmittel zum Zuführen eines Umschlags von einem dieser Halter für Umschlagstapel und Aktivierungsmittel, um pro zusammenzubringender Postsendung einen gegebenen Halter der Umschlagstapel zum Zuführen eines Umschlages zu aktivieren, auf. Diese Aktivierungsmittel sind mit Datenverarbeitungsmitteln verbunden, in welchen ein Umschlagsauswahlprogramm gespeichert ist. Das Programm enthält wenigstens einen Eingabeparameter, um einen Parameterwert zu speichern, der die Umschlaghöhe eines in einem der Stapelhalter vorliegenden Umschlags repräsentiert, wenigstens einen Eingabeparameter, um einen Parameterwert zu speichern, welcher eine Eigenschaft eines zu verpackenden Satzes von Dokumenten repräsentiert, wenigstens einen Eingabeparameter zum Speichern eines Referenzwertes, mit welchem der zuletzt genannte Parameterwert verglichen werden kann, einen Ausgabeparameter, um einen der Umschlagstapelhalter zu aktivieren und einen Algorithmus, um einen Wert für den Ausgabeparameter zu bestimmen, um abhängig von dem Ergebnis des Vergleichs einen der Umschlaghalter zu aktivieren.

Ein Parameterwert, auf Basis dessen ein spezieller Umschlagtyp ausgewählt wird, kann beispielsweise die Anzahl der Dokumente sein, aus denen eine Sendung zusammengestellt wird oder zusammengestellt wurde. Folglich kann ein größerer Umschlag ausgewählt werden, je mehr Dokumente versendet werden, beispielsweise um ein Falten eines dicken Packens von Dokumenten zu vermeiden. Eine andere Eigenschaft, auf deren Basis ein gegebener Typ der Umschläge ausgewählt wird, kann beispielsweise die optionale Zufuhr eines Dokumentes aus einer gegebenen Dokumentenausgabestation sein. Dokumente einer gegebenen Dokumentenausgabestation können beispielsweise vollständig oder teilweise unfaltbar sein oder die Adresse in einer Lage enthalten, die nur mit einer speziellen Art eines Fensterumschlages kompatibel ist. Die Auswahl eines Umschlags auf Basis der optionalen Zufuhr eines Dokumentes aus einer gegebenen Dokumentenausgabestation kann beispielsweise dadurch ausgelöst werden, daß mit einer Dokumentenausgabestation ein Parameterwert verbunden ist, welcher eine Höhe eines durch die Zuführstation zuzuführenden Dokumentes repräsentiert. Falls ein Dokument von dieser Dokumentenausgabestation zugeführt wird, wird dieser Parameterwert während der Auswahl eines Umschlags als Parameterwert genutzt, welcher eine gegebene minimale Umschlagshöhe erfordert. Wenn die Falthöhe aus den Falthöhen bestimmt ist, wird die Länge und der Ort des nicht faltbaren Teils des Dokuments genutzt, um zu bestimmen, welche Falthöhenzonen nicht genutzt werden können.

Ein weiterer Parameter auf dessen Basis ein Umschlag ausgewählt wird, kann beispielsweise durch Bestimmen des Gewichtes des relevanten Satzes der Dokumente erhalten werden. In bestimmten Fällen wird gewünscht werden, einen schwereren Satz von Dokumenten in einen größeren und/oder festeren Umschlag als einen leichteren Satz von Dokumenten zu packen. In der Praxis wird ein größerer Umschlag praktisch immer eine sich von einem kleineren Umschlag unterscheidende Höhe aufweisen, so daß die Anzahl der durchzuführenden Faltungen und deren Falthöhen ausgehend von einer anderen, größeren Umschlagshöhe bestimmt werden sollten.

Beim Verpacken von Dokumenten in Fensterumschlägen ist es wichtig, daß, nachdem das die Adresse tragende Dokument in den Umschlag eingesetzt worden ist, die Adresse in dem Fenster gut sichtbar ist. Insofern die Position der Adresse zur Position des Fensters des zu verwendenden Umschlages in Breitenrichtung passend ist, muß die Orientierung des die Adresse tragenden Dokumentes, die Anzahl der Faltungen in diesem Dokument und, falls ein Falten stattfindet, die Falthöhe wenigstens einer Faltung ebenfalls in der Höhenrichtung derart sein, daß die Adresse in eine der Stellung des Fensters entsprechende Lage gebracht wird und dem Fenster gegenüberliegt.

Wenn dieses Verfahren und diese Vorrichtung genutzt werden, ist es wichtig, daß die zu verarbeitenden Dokumente und Umschläge betreffende Daten für die relevanten Serien der Postsendungen eingegeben werden. Dieses ist ziemlich arbeitsreich und kompliziert und vergrößert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern während der Dateneingabe.

Es ist ein Ziel der Erfindung das Zusammensetzen von Postsendungen mit einer automatischen Auswahl zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Umschlägen, welche unterschiedliche Größen aufweisen können, zu vereinfachen und die Wahrscheinlichkeit eines Auftretens von Fehlern zu verringern.

Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch Vorsehen eines Verfahrens gemäß Anspruch 1 gelöst. Um diese Aufgabe zu lösen, ermöglicht die Erfindung ebenfalls eine System gemäß Anspruch 15, welches speziell dazu vorgesehen ist, das Verfahren gemäß Anspruch 1 durchzuführen.

Da mit dem Einsetzen in einen spezifischen Umschlagtyp verbundene Einstellungen der anderen Station zusammen mit der Auswahl dieses Umschlagtyps einen Teil eines zuvor zusammengestellten Anweisungssatzes ausbilden, kann innerhalb des Rahmens eines vorgegebenen Satzes von Basisfertigstellungsanweisungen eine andere der erhältlichen Umschlagarten pro zusammenzusetzender Postsendung individuell ausgewählt werden. Zu diesem Zweck wird die diesbezügliche Einstellung der anderen Station dann ebenfalls automatisch ausgewählt und die Verarbeitung eines Objektes oder von Objekten für diese Postsendung durch diese andere Station ausgeführt, welche gemäß dieser Einstellung betrieben wird, ohne daß dieses von Eingabedaten betreffend Anfangsmaterialien oder dergleichen abhängt. Es ist tatsächlich nicht notwendig, Anweisungen betreffend die Auswahl einer Art von Umschlägen mit Anweisungen zum Zusammenstellen einer Postsendung zu verbinden. Aus diesem Grund kann die automatische Auswahl der Umschläge mit einem wesentlichen Vorteil in Kombination mit Spezifikationen zum Zusammenstellen der Postsendungen genutzt werden, ohne daß ein Bedarf besteht in den Spezifikationen selbst Anweisungen betreffend die Auswahl eines Umschlags mit Anweisungen zur Vorbereitung eines individuellen Dokumentes zu verbinden.

Besonders vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen aufgeführt.

Weitere Ziele, praktische Aspekte, Effekte und Einzelheiten gemäß der Erfindung werden im folgenden genauer auf Basis eines praktischen Beispiels und mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.

1 zeigt in einer Seitenansicht eine schematische Darstellung eines Systems gemäß der Erfindung,

2a bis 2e zeigen Skizzen von Sätzen von Basisfertigstellungsanweisungen und

3 zeigt einen Algorithmus zur Auswahl einer Umschlagart abhängig von Vorkommnissen während der Verarbeitung.

Die Erfindung wird zunächst mit Bezug auf das am meisten bevorzugte praktische Beispiel eines Systems gemäß der Erfindung zum Zusammenstellen von Postsendungen beschrieben werden, welches in 1 dargestellt ist. In der Zeichnung sind vielfach auftretende Teile mit jeweils identischen Bezugsnummern gekennzeichnet.

Das System ist mit zwei Zuführstationen 1, 2 zum Ausgeben von blattförmigen Objekten versehen, in diesen Beispielen in der Form von Dokumenten in Haltern 20 bis 25.

Die obere Zuführstation 1 weist vier Zuführbereiche auf. Jeder der Zuführbereiche 1 weist einen Halter 5, eine Ausgabewalze 6, eine Trennungswalze 7, eine Transportwalze 8 und ein Paar Ausgabewalzen 9 auf. Ein Beispiel für eine Trennungsvorrichtung, welche für den Gebrauch in einer Ausgabestation gemäß des dargestellten praktischen Beispiels geeignet ist, ist genauer in dem US-Patent 5,362,037 beschrieben, auf welches Bezug genommen wird.

Die untere Zuführstation ist als ein Halter 10 zum Zuführen von zu bedruckenden Bögen zu einem Drucker 2 ausgebildet. In Förderrichtung unmittelbar nach dem Drucker 2 ist ein Paar Ausgabewalzen 11 plaziert, um einen durch den Drucker 2 bedruckten Bogen in einem geeigneten Moment auszugeben. Der Drucker 2 ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß das Bedrucken eines Bogens in jedem Fall fertiggestellt ist, bevor der Bogen eine Wartestellung zwischen den Ausgabewalzen 11 erreicht. Falls notwendig kann die Transportbahn zwischen dem Drucker 2 und den Ausgabewalzen 11 zu diesem Zweck verlängert werden. Die Zuführbereiche 1 sind dazu ausgebildet, um Dokumente zwischen den Walzen 9 zurückzuhalten und die Dokumente nachfolgend in eine vertikale Transportbahn 3 zwischen ein vertikales Förderband 12 und angepreßte Bänder 13, 15 auszugeben.

Das System weist des weiteren eine Ausrichtstation 16 zum Ausrichten der zu einem spezifischen Satz verbundenen Dokumente in einen Stapel auf, dessen Dokumentenkanten im wesentlichen an einer Seite ausgerichtet sind.

Die Ausrichtstation 16 ist als eine Terminalstation mit einer Zuführbahn, einer ausrichtenden Oberfläche mit einem verschiebbaren Anschlag 26 und einer Ausgabebahn 36 ausgebildet, welche mit der ausrichtenden Oberfläche 19 in einer Linie liegt. Die Zuführbahn wird durch Transportwalzen 27, 28, 29, 30 und Führungen 61, 62 ausgebildet. Über diese Zuführbahn können Dokumente, welche über die Transporteinheit 4 ausgeliefert wurden, zur ausrichtenden Oberfläche 19 geleitet werden.

Die Dokumente können in der Zuführrichtung bis zum Anstoßen an den Anschlag 26 gefördert werden und nachfolgend in entgegengesetzte Richtung ausgegeben werden, wobei die ausgerichteten Dokumentenkanten die hintere Kante des Stapels ausbilden. In der Faltstation 32 wird die Stelle jeder Faltung in jedem Fall relativ zur hinteren Kante des Dokumentenstapels bestimmt.

Wenn ein Dokument gegen den Anschlag 26 und ein nachfolgendes Dokument geglitten ist; kann ein nachfolgendes Dokument ebenfalls gegen den Anschlag gleiten. Auf diese Weise können aufeinanderfolgende Dokumente ausgerichtet werden.

Das System weist des weiteren eine Faltstation 32 zum Falten der von der Ausrichtstation 16 kommenden Dokumente, die einzeln oder als Teil von Stapeln, deren Dokumentenkanten in jedem Fall gegen den Anschlag 26 ausgerichtet sind, ausgeliefert werden, auf. Von dem Anschlag 26 sind in Ausgaberichtung ein erstes und ein zweites Paar von Faltwalzen 37, 38 und 39, 40 vorgesehen, wobei die Ausgabebahn 36 sich zwischen den Faltwalzen 37, 38 und 39, 40 erstreckt. Zwischen dem Anschlag 26 und den Faltwalzen 37, 38 bzw. 39, 40 sind Leitflächen 41 und 42 vorgesehen, um die von dem Anschlag 26 kommenden Dokumente in eine Stellung zwischen den relevanten Faltwalzen 37, 39 bzw. den Walzen 30, 43 zu leiten, um den geleiteten Teil eines Dokumentes gegen eine äußere Oberfläche der Faltwalze 37 bzw. 39 zu pressen.

Nachdem die Dokumente ausgerichtet wurden, wird der Stapel zunächst gegen die Zuführrichtung und nachfolgend zur Faltstation 32 versetzt. Die von dem Anschlag 26 entfernte Kante des Stapels und ein anschließender Bereich des Stapels können entlang eines Paares der Faltwalzen 37, 38 oder 39, 40 umgelenkt werden und gegen die nächstliegende Faltwalze 37 oder 39 des Paares der Faltwalzen 37, 38 oder 39, 40 geklemmt werden, woraufhin die Faltwalzen angetrieben werden, so daß der umgeleitete Teil des Stapels weiter durchgebogen wird und zwischen die Faltwalzen bewegt wird, wo in dem Stapel eine Faltung vorgesehen ist.

Die Lage jeder Faltung kann auf Basis der Lage der Kante des Stapels auf der Seite des Anschlags 26, welche sich während des Transportes des Stapels zur Faltstation 32 in der hinteren Stellung befindet, genau bestimmt werden. Durch Betätigung der Druckwalze 30 abhängig von der Stellung des Anschlags 26 kann die Position der Faltung in einer einfachen und genauen Weise bestimmt werden.

Eine Faltstation und ein Verfahren der im nachfolgenden beschriebenen Art sind genauer in dem US-Patent US 5,090,671 beschrieben, auf welches Bezug genommen wird.

Mit der Faltstation 32 ist eine Einsetzstation 33 verbunden. Diese Einsetzstation 33 ist mit zwei Umschlaghaltern 34, 35 zur Aufnahme und stückweisen Ausgabe von unterschiedlichen Arten von Umschlägen versehen. Mit den Umschlaghaltern 34, 35 sind Transportbahnen 44, 45 verbunden, welche in eine nachfolgende Transportbahn 46 zusammenlaufen, welche zu einer Einsetzstellung 47 führt. Mit der Einsetzstellung ist eine Stützfläche 48 verbunden, von welcher aus gefüllte Umschläge durch und zwischen Schließwalzen 49, 50 zu einer Ausgabebahn 51 bewegt werden. Die Ausgabebahn 51 ist zur Zeichenebene in einem rechten Winkel orientiert. Für eine genauer ausgeführte Beschreibung des Einsetzbereiches der Einsetzstation wird auf die Beschreibung des europäischen Patentes 0 781 671 Bezug genommen.

Zum Einlesen ausgelieferter Dokumente sind Scannmittel zum Scannen eines zu sammelnden passierenden Dokumentes den Zuführstationen 1, 2 nachfolgend und vor der Ausrichtstation 16 vorgesehen. Gemäß dem vorliegenden praktischen Beispiel sind die Scannmittel als Scanner 64 ausgebildet. Dieses ermöglicht beispielsweise ein Einlesen der gedruckten Merkmale eines passierenden Dokumentes, während Änderungen in der Helligkeit des durch ein Dokument reflektierten Lichtes und die Rotation einer der Transportwalzen 27 registriert werden.

Die Transportwalze 27 und der Scanner 64 sind mit einem Datenprozessor 63 zur Eingabe und Speicherung eines Scanergebnisses entsprechend dem gemessenen Muster der Helligkeit verbunden. Durch das einzelne Transportieren ausgewählter Dokumente und deren Sammeln nach den Zuführstationen 1, 2 und vor der Faltstation 32 können diese Dokumente gescannt werden.

Der Datenprozessor 63 ist mit einer zentralen Steuerungseinheit 65 verbunden, welche aus Gründen der Klarheit außerhalb des Gehäuses des Systems dargestellt ist, um teilweise auf Basis des Scanergebnisses die Faltstation 32 und die Einsetzstation 33 zu steuern, den geeigneten Umschlaghalter 34, 35 zur Ausgabe eines Umschlags auszuwählen und die Faltstation 32 so einzustellen, daß die zugeführten Dokumente darin mit ausreichendem Platz passen, während, falls notwendig, die Adressdaten auf den Dokumenten hinter einem Fenster des Umschlags sichtbar sind.

Der mit dem Scanner 64 verbundene Datenprozessor 63, die zentrale Steuerungseinheit 65 und der Datenprozessor 66 bis 68 der Einsetzstation 33, der Drucker 2 und die Zuführstation 1 bilden ein Steuerungssystem aus, wobei zuvor zusammengestellte Sätze von Grundfertigstellungsanweisungen 101 bis 105 gespeichert sind, welche vor dem Zusammenstellen einer Reihe von Postsendungen als auf diese Serie anwendbar ausgewählt werden können. Die Sätze der Grundfertigstellungsanweisungen können beispielsweise wie die Sätze 101 bis 105 zusammengestellt sein, welche in den 2a bis 2e dargestellt sind.

Zusätzlich zu Anweisungen 111 bis 113, welche den Zustand des Scanners 63, der Halter 20 bis 24 und des Druckers 2 betreffen, weisen die Sätze der Grundfertigstellungsanweisungen 101 bis 105 des weiteren Anweisungen 114 bis 127 auf, welche die Auswahl des Halters 34, 35 betreffen, der zur Ausgabe eines Umschlags zum Einsetzen eines Dokumentes in diesen gesteuert wird.

Gemäß des in 2a dargestellten Beispiels bestehen die Anweisungen, die die Auswahl des Halters 34, 35, welcher zur Ausgabe eines Umschlags zum Einsetzen eines Dokumentes in diesen gesteuert wird, betreffen, aus einem ersten Anweisungssatz 114, einen zweiten Anweisungssatz 115 und Anweisungen 116 bis 118, welche Auswahlkriterien betreffen, auf deren Basis entweder der erste Anweisungssatz 114 oder der zweite Anweisungssatz 115 ausgewählt werden sollte. Der erste Anweisungssatz 114 und der zweite Anweisungssatz 115 beinhalten jeweils eine einen Umschlaghalter 34, 35, von welchem ein Umschlag zuzuführen ist, betreffende Anweisung. Mit dieser kann festgestellt werden, welche der beiden Arten von Umschlägen in diesen Haltern 34, 35 zum Einsetzen der Dokumente oder des Dokumentes der betreffenden Postsendung genutzt werden wird.

Der erste Anweisungssatz 114 und der zweite Anweisungssatz 115 weisen darüber hinaus jeweils eine verbundene Einstellung einer anderen Station auf. In diesem Beispiel ist dieses eine Einstellung der Faltstation 32 bezüglich der durchzuführenden Faltungen und der Orte dieser Faltungen, welche von der hinteren Kante des Dokumentes oder der Dokumente berechnet wurden.

Die Anweisungen betreffend die Kriterien zur Auswahl eines der zwei Anweisungssätze einschließlich des Satzes der Grundfertigstellungsanweisungen 101 werden je individueller Postsendung durch drei Anweisungen 116, 117 und 118 ausgebildet.

Die Anweisung 116 zeigt an, daß als Standardauswahl der Anweisungssatz 1 ausgewählt werden sollte. Die Anweisungen 117 und 118 zeigen an, daß von diesem Standard abgewichen werden sollte, falls die Anzahl der Bögen der Postsendungen größer ist als drei und falls die Postsendungen eine Bogen vom Halter Nr. 3 (in 1 dem dritten Halter 22 von oben) enthalten. Das zuletzt Genannte impliziert, daß mit jeder einzelnen Postsendung (nicht dargestellte) Anweisungen verbunden sind, welche direkt oder indirekt bestimmen, aus wie vielen Bögen eine Postsendung bestehen sollte und ob ein Bogen von dem dritten Halter 22 zugeführt werden sollte. Der Grund zur Auswahl eines unterschiedlichen Umschlags in dem Fall, in welchem ein Dokument vom Halter 3 zugeführt wird, kann beispielsweise sein, daß die Dokumente des Halters 3 zu dick sind, um zweifach gefaltet zu werden oder daß die Dokumente des Halters 3 ein biegesteifes Element enthalten, wie beispielsweise eine Mitgliedskarte, welche nicht gefaltet werden kann, ohne zerstört zu werden.

Das Zusammenstellen von Postsendungen gemäß dieses Beispiels wird wie folgt ausgeführt.

Vor dem Zusammenbringen einer Reihe von Postsendungen wird einer der erhältlichen zuvor zusammengestellten Sätze der Grundfertigstellungsanweisungen als der auf diese Reihe anzuwendende Satz der Grundfertigstellungsanweisungen ausgewählt.

Danach werden die Anweisungen zum Zusammenbringen der aufeinanderfolgenden Postsendungen zugeführt. Diese Anweisungen können beispielsweise in einer Ausgabe von Dokumenten von dem oberen (ersten) Halter 20 bestehen, wobei die Anzahl der Bögen und die Anzahl der zugeführten Einlagen durch auf den Dokumenten des oberen (ersten) Halters vorliegenden Daten bestimmt sind, beispielsweise in der Form eines Barcodes, welcher durch den Scanner 64 gelesen wird.

Allerdings findet die Auswahl der Art des Umschlages aus unterschiedlichen Arten von Umschlägen in der Einsetzstation 33 als Umschlag zum Verpacken der Dokumente auf Basis des ausgewählten Satzes der Grundfertigstellungsanweisungen statt, welcher die Auswahlkriterien und die Anweisungssätze mit der Zuweisung eines Umschlaghalters und der jeweiligen Falteinstellungen beinhaltet. Daher muß während des Aufsetzens einer Anweisung zum Senden einer Reihe von Postsendungen keine Information betreffend die Auswahl von Umschlägen eingegeben werden. Die automatische Auswahl des Umschlags für die jeweilige Postsendung kann ebenfalls in Kombination mit Systemen genutzt werden, welche keine Vorkehrung zur Auswahl der Umschlagauswahl als Teil der mit der jeweiligen Postsendung verbundenen Anweisungen aufweisen. Darüber hinaus ist eine automatische Anpassung der Falteinstellung der Faltstation 32 an die mit einer Auswahl einer gegebenen Art eines Umschlags verbundenen Erfordernisse integriert. Das Bestimmen des Satzes der Grundfertigstellungsanweisungen wird vorzugsweise als eine Dienstleistung durch geschultes Personal wie einen Servicearbeiter oder speziell ausgebildetes Postpersonal eingestellt. Andere Bediener und Nutzer des Systems müssen sich nicht um die Eingabe von Daten betreffend die Größe von Umschlägen und Dokumenten sorgen. Für sie ist es ausreichend, den Gebrauchsanweisungen zu folgen, welche anzeigen, in welcher Situation welcher Satz von Grundfertigstellungsanweisungen ausgewählt werden sollte. Diesbezüglich ist es vorteilhaft, daß verschiedene Sätze von Grundfertigstellungsanweisungen in dem Steuerungssystem gespeichert sind. Die Bestimmung eines zuvor, zusammengestellten Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen wird daher durch Auswahl aus verschiedenen Sätzen von Grundfertigstellungsanweisungen erreicht.

Derartige Sätze aus Grundfertigstellungsanweisungen können beispielsweise insbesondere dazu vorgesehen sein, Postsendungen als Reaktion auf eine Informationsanfrage zusammenzustellen, Rechnungen zusammenzustellen und Policen mit Einsätzen zu senden. In der Praxis kommt es vor, daß in einer Organisation nur eine halbwegs begrenzte Anzahl von derartigen Grundfertigstellungsanweisungssätzen genutzt wird. Die Integration der variablen Auswahl des Umschlags als Einstellung in einem Satz von Grundfertigstellungsanweisungen bietet eine zusätzliche Flexibilität, ohne den durchschnittlichen Nutzer oder Bediener mit einer wesentlichen Steigerung der Komplexibilität zu konfrontieren.

Der Scanner 64 kann ebenfalls als eine Dickenlehre zum Messen der Dicke eines zu sammelnden passierenden Dokumentes ausgebildet sein. Diese Dickenlehre ist mit dem Datenprozessor 63 zum Übermitteln eines der festgestellten Dicke entsprechenden Signals zum Datenprozessor 63 verbunden. Das der gemessenen Dicke entsprechende Signal kann mit einem Referenzsignal verglichen werden, um zu überprüfen, ob ein Dokument ausgegeben und transportiert wurde oder ob ein Fehler aufgetreten ist und mehrere Dokumente oder im Gegensatz dazu keine Dokumente ausgegeben und transportiert wurden. Wenn die Dokumente eine gering unterschiedliche Dicke aufweisen, kann ebenfalls überprüft werden, ob die richtigen Dokumente ausgegeben und transportiert wurden. Die festgestellte Dicke kann ebenfalls als ein Kriterium zur Auswahl eines Satzes von Anweisungen und folglich einer Art des Umschlags dienen. Beispielsweise kann als Reaktion auf eine Dicke, welche größer ist als ein gegebener Wert, eine Umschlagart ausgewählt werden, in welchen das Dokument ohne Faltung paßt. Tatsächlich können ebenfalls andere Eigenschaften des Dokumentes wie beispielsweise die Biegesteifigkeit, die Reflektion, die elektrische Konduktivität, die Transparenz und der Schimmer ebenfalls zur Auswahl eines Anweisungssatzes genutzt werden, um entweder den einen oder den anderen Umschlaghalter 34, 35 zur Ausgabe eines zum Einsetzen geeigneten Umschlages zu aktivieren, falls geeignete Sensoren vorliegen.

Es ist ebenfalls möglich die gemessene Dicke von zusammen als Dokumentensatz einzusetzenden Dokumenten zu messen und zum Einsetzen dieser Dokumente einen großen Umschlagtypen auszuwählen, falls die summierte Stärke der Dokumente des Dokumentensatzes, welche zusammen eingesetzt werden sollen, einen gegebenen Grenzwert überschreitet. Zu diesem Zweck umfaßt das in 1 dargestellte System eine Dickenlehre 69 im Bereich der Ausrichtstation 16, welche mit der Steuerungseinheit 65 verbunden ist.

Es ist ebenfalls möglich, die Länge der Dokumente zu messen und die Auswahl des Umschlaghalters 34 oder 35 teilweise abhängig von den Längen der Dokumente eines einzusetzenden Satzes zu treffen. Auf diese Weise kann eine automatische Auswahl eines Umschlags, welcher zu dem Volumen des zu verpackenden Stapels paßt, erreicht werden.

Vor dem Beginn eines Durchlaufs kann eine Anzahl von Dokumenten ausgegeben werden, wobei jedes ausgegebene Dokument einzeln transportiert und in Förderrichtung nach den Zuführstationen gescannt wird. Die während des Scannens erhaltenen Daten dieser Dokumente, wie beispielsweise die Stärke oder ein gescanntes Druckmerkmal, können gespeichert werden. Diese Daten können im Folgenden zur Steuerung des Systems genutzt werden, beispielsweise um einen der Umschlaghalter 34, 35 zur Ausgabe eines Umschlags einer gegebenen Größe auszuwählen und um im folgenden die Faltstation 32 einzustellen.

Der Scanner 64 kann ebenfalls genutzt werden, um festzustellen, welches Dokument in welchem Halter 20 bis 24 der Zuführstation 1 plaziert ist. In diesem Zusammenhang kann ein während des Scannens eines passierenden Dokumentes erhaltenes Scanergebnis mit bekannten Scanergebnissen verglichen und zum Feststellen des entsprechenden Dokumentencodes genutzt werden. Diese Codes werden im folgenden in einem Datenprozessor in Verbindung mit einem zu dem Halter gehörenden Haltercode gespeichert, wobei das gescannte Dokument ausgegeben wird. Für einen oder mehrere der festgestellten Dokumentencodes kann unter Umständen zuvor festgesetzt sein, welcher der beiden Umschlaghalter für die Ausgabe eines Umschlages, in welches ein Dokument mit diesem Dokumentencode einzusetzen ist, zu steuern ist.

3 zeigt eine besonders vorteilhafte Art der Ausführung des Verfahrens gemäß der Erfindung, wobei als Auswahlkriterium ebenfalls das Kriterium genutzt wird, ob ein Verarbeitungsproblem während der Verarbeitung eines Dokumentes aufgetreten ist.

Nach dem Beginn des Verfahrens (Schritt 130) wird der aktivierte Satz der Grundfertigstellungsanweisungen, welcher auf die zusammenzustellende Serie anzuwenden ist, gelesen (Schritt 131). Dieser Satz von Grundfertigstellungsanweisungen beinhaltet als ein Auswahlkriterium einen Anweisungssatz 2, welcher eine Anweisung zum Nutzen des zweiten Umschlaghalters 35 beinhaltet, wenn ein Verarbeitungsproblem durch die Steuerungseinheit 65 festgestellt wurde. Ein anderes Auswahlkriterium dieses Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen ist, daß der Standardanweisungssatz 1, welcher eine Anweisung zum Gebrauch des ersten Umschlaghalters 34 beinhaltet, ausgewählt wird.

Die Kriterien zur Auswahl der Anweisungssätze und ebenfalls die Inhalte der Anweisungssätze werden im folgenden durch das Steuerungssystem 65 gelesen (Schritt 132). Desweiteren wird ein Zähler n auf „1" gesetzt (Schritt 133). Danach werden die einzelnen Fertigstellungsanweisungen, welche die erste Postsendung betreffen, gelesen (Schritt 134) und die Kriterien zur Auswahl eines Anweisungssatzes angewendet (Schritt 135). Die Fertigstellungsanweisungen und die Kriterien könnten die Situation beinhalten, daß für eine Anzahl von Postsendungen ein zweiter Anweisungssatz (und folglich der zweite Umschlaghalter) ausgewählt wird, während für andere Postsendungen der erste Anweisungssatz (und folglich der erste Umschlaghalter) ausgewählt wird. Wie allerdings bezüglich dieses Beispiels festgestellt wurde, ist der erste Anweisungssatz als Standardauswahl gegeben (Nichterfüllung). Daher führt Schritt 135 in jedem Fall zur Auswahl des ersten Anweisungssatzes. Nachfolgend werden Dokumente gemäß den Fertigstellungsanweisungen und, falls erforderlich, mit einer Postsendung verbundene Druckanweisungen (Schritt 136) zugeführt und die Dokumente bis zum und einschließlich des Faltvorganges in Station 32 (Schritt 137) verarbeitet.

Im Folgenden wird festgestellt, ob von (nicht dargestellten) bahnanzeigenden Sensoren erhaltene Signale zur Registrierung einer Fehlernachricht durch das Steuerungssystem 65 veranlassen (Schritt 138). Falls durch das Steuerungssystem 65 keine Fehlermeldung registriert wurde, wird der erste Umschlaghalter 34 zur Ausgabe eines Umschlages zum Einsetzen entsprechend dem ersten Anweisungssatz aktiviert (Schritt 139). Falls allerdings tatsächlich eine Fehlermeldung durch das Steuerungssystem 65 registriert wurde, wird der Umschlaghalter 2 zur Ausgabe eines Umschlages zum Einsetzen aktiviert (Schrift 140). Nach der Ausgabe eines Umschlages folgt unabhängig davon, ob die Ausgabe durch den ersten oder den zweiten Umschlaghalter getätigt wurde, die Anweisung, die gesammelten Dokumente einzusetzen. Falls der festgestellte Fehler nicht zu schwerwiegend war, wird das Einsetzen im Allgemeinen fortgeführt werden.

Schließlich wird festgestellt, ob die zusammengestellte Postsendung die letzte einer Reihe ist (Schritt 142). Wenn dieses nicht der Fall ist, wird der Zähler n im Nachfolgenden vergrößert (Schritt 143) und es wird zum Schritt 134 des Lesens eines nächsten Satzes von Fertigstellungsanweisungen, beispielsweise von einem Speicher oder von einem Dokument, zurückgekehrt. Falls die zusammengestellte Postsendung die Letzte einer Reihe ist, folgt Schritt 144, wobei das Zusammensetzen einer Reihe von Postsendungen beendet wird.

Der mit diesem Verfahren erreichte Effekt ist, daß Dokumente oder Dokumentensätze, welche in dem Sinne nicht vertrauenswürdig sind, daß in deren Zusammenhang ein Verarbeitungsproblem beobachtet wurde, in andere Umschläge verpackt werden als Dokumente oder Dokumentensätze, für welche dieses nicht der Fall ist. Durch eine Untersuchung der Inhalte der alternativen Umschläge, nachdem das Zusammensetzen einer Reihe von Postsendungen beendet wurde, kann bereits festgestellt werden, ob diese Umschläge die beabsichtigten Inhalte enthalten. Ein wesentlicher Vorteil dieses Verfahrens ist, daß Dokumente, bezüglich deren ein Verarbeitungsproblem beobachtet wurde, in dem alternativen Umschlag zusammengehalten werden, was verhindert, daß Dokumente von nachfolgenden Sätzen, bezüglich deren kein Verarbeitungsproblem beobachtet wurde, einfach untergemischt werden.

Falls die Umschläge der anderen Art keine Klappe, Gummierung oder beides aufweisen, wird bereits erreicht, daß Umschläge potentiell als fehlerhaft zu betrachtenden Inhalten nicht verschlossen werden und daher für eine Überprüfung zugänglich bleiben, ohne geöffnet werden zu müssen. Es ist nicht notwendig, die Einsetzstation mit speziellen Anordnungen zum Unterbinden eines Befeuchtens derartiger Umschläge zu versehen.

Falls für ein bestimmtes Dokument oder einen bestimmten Dokumentensatz ein Verarbeitungsproblem festgestellt wurde, besteht die gesteigerte Möglichkeit, daß das Dokument oder der Dokumentensatz nach dem Falten nicht in einen Umschlag paßt, auf welchen die Falteinstellungen eingestellt sind. Falls der Umschlag, in welchen die Dokumente oder der Dokumentensatz als Antwort auf eine Nachricht eines Verarbeitungsproblems eingesetzt werden, eine solche Größe hat, ist es aus diesem rund vorteilhaft, wenn das Dokument oder der Dokumentensatz in ungefalteter Form in diesen paßt. Falls notwendig kann als Reaktion auf eine Nachricht eines Verarbeitungsproblems nachfolgend ebenfalls die Faltanweisung unterdrückt werden.

Als Scanner zum Erkennen von Bearbeitungsproblemen kann beispielsweise ein nicht dargestellter bahnanzeigender Sensor dienen. 1 zeigt des Wweiteren einen mit der Steuerungseinheit 65 verbundenen Scanner 70 zum Anzeigen von Bearbeitungsproblemen an die Steuerungseinheit 75. Dieser Scanner 70 mißt die Länge der Dokumente nach dem Falten und gibt ein Signal aus, wenn ein Dokument oder ein Satz von Dokumenten nach dem Falten eine Länge aufweist, welche um mehr als ein gegebenes Maß von der erwarteten Länge abweicht. Die Steuerungseinheit beinhaltet wie zuvor beschrieben die Auswahlanweisungen, als Reaktion auf ein festgestelltes Verarbeitungsproblem den zweiten der Umschlaghalter 34, 35 zur Ausgabe eines zum Einsetzen der Dokumente oder des Dokumentensatzes dienenden Umschlags auszuwählen.

Es ist ebenfalls möglich, als Auswahlkriterium das Kriterium zu nutzen, daß ein gegebener Anweisungssatz ausgewählt wird, falls während des Zusammenstellens von früheren Postsendungen mit einer gegebenen Eigenschaft, welche eine Eigenschaft der zusammenzustellenden Postsendung entspricht, Verarbeitungsprobleme von wenigstens einem bestimmten Maß beobachtet wurden. Ein Beispiel eines Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen 102 mit einem derartigen Auswahlkriterium 119 ist in 2b dargestellt. Dieser Satz von Grundfertigstellungsanweisungen 102 ist mit dem Satz von Grundfertigstellungsanweisungen 102 gemäß 2a identisch, mit Ausnahme des Fehlens des Auswahlkriteriums 118 gemäß 2a und dem zusätzlichen Auswahlkriterium 119 (Fehlerfrequenz während des Einsetzens in Umschläge vom Umschlaghalter 1) und 120 (der gescannte Aufdruck ist von spezieller Art).

Beispielsweise kann es auftreten, daß während des Einsetzens von Dokumentensätzen mit einem Dokument aus dem zweiten Halter 21 in Umschläge von dem ersten Umschlaghalter 34 verhältnismäßig zahlreiche Verarbeitungsprobleme während des Faltens auftreten. Falls beim Vorliegen eines Dokumentes aus dem zweiten Halter 21 die Fehlerfrequenz oberhalb eines Grenzwertes, welcher als Grenzwert des Kriteriums 119 gespeichert ist, ansteigt, wird dann auf Basis des Auswahlkriteriums 119 während des Zuführens eines Dokumentes von dem zweiten Halter 21 automatisch auf den zweiten Anweisungssatz umgeschaltet, beispielsweise die Aktivierung des zweiten Umschlaghalters und die daraus folgende Einstellung der Faltstation 32, so daß die Faltung nur einmal stattfindet und die Dokumente in einen größeren Umschlag verpackt werden.

Der Grundfertigstellungsanweisungssatz 102 gemäß 2b ermöglicht des Weiteren, daß der Scanner 64 einen Aufdruck auf den passierenden Dokumenten scannt. Der Scanner 64 ist mit der Steuerungseinheit 65 zum Übermitteln von Scannsignalen zum Steuerungssystem verbunden. Die Steuerungseinheit 65 ist ebenfalls zum Speichern von Daten ausgebildet, welche ein erstes Scanergebnis darstellen, um ein zweites Scanergebnis, welches durch Scannen eines Dokumentes erhalten wurde, mit dem ersten Scanergebnis zu vergleichen und um einen spezifischen der Anweisungssätze 114, 115 als Antwort auf ein gegebenes Minimalmaß eine Übereinstimmung zwischen dem zweiten Scanergebnis und dem ersten Scanergebnis, welches durch die gespeicherten Daten repräsentiert wird, auszuwählen.

Die ersten Scanergebnisse bilden Ergebnisse eines Einlesens von Einstellungsbedingungen, während die zweiten Scanergebnisse ein Ergebnis eines Scannens eines einzusetzenden Dokumentes ausbilden. Falls die zweiten Scanergebnisse in einem bestimmten Maß einem bestimmten der ersten Scanergebnisse gleichen, wird der erste oder der zweite Anweisungssatz 114, 115 ausgewählt. Da ein Lernschritt genutzt wird, können Dokumente zur Verarbeitung nach dem ersten und dem zweiten Anweisungssatz unterschieden werden, ohne daß diese Dokumente mit besonderen Markierungen einer vorbestimmten Bedeutung bezüglich der Art und Weise der Fertigstellung des Dokumentes versehen werden.

Die Reihenfolge einer zusammenzustellenden Postsendung in einer Reihe von Postsendungen kann ebenfalls ein Kriterium zum Verpacken dieser Postsendung in einem bestimmten Umschlag sein. Beispielsweise kann durch unterschiedliches Verpacken des ersten, des letzten und/oder jedes n-ten (beispielsweise jedes zehnten) Umschlags die Anzahl der Postsendungen in einer Reihe von Postsendungen bestimmt werden. Allerdings kann die Reihenfolge in einer Serie, welche als Reaktion ein gegebener Anweisungssatz ausgewählt wird, ebenfalls unterschiedlich sein, wie beispielsweise eine erste oder eine letzte Postsendung mit einer Adresse in einem bestimmten Bereich.

2c zeigt einen Satz von Grundfertigstellungsanweisungen 103, wobei die Anweisungssätze 114, 115 sich voneinander darin unterscheiden, daß ein unterschiedlicher Umschlaghalter ausgewählt wird, daß gemäß der Faltanweisungen eines Anweisungssatzes die Drucksache nach außen gefaltet wird und daß gemäß der Faltanweisung des anderen Anweisungssatzes die Drucksache nach innen gefaltet wird. Das Kriterium 121 zur Auswahl des ersten Anweisungssatzes ist, daß Druckanweisungen einer gegebenen Art zur Steuerung des Druckers 2 vorliegen sollten. Diese Anweisungen können beispielsweise dem Drucken eines bestimmten Logos oder eines bestimmten Postcodes dienen. Das Kriterium 122, welches die Auswahl des zweiten Anweisungssatzes betrifft, ist vergleichbar. Dieses ermöglicht auf Basis der Druckanweisungen festzustellen, ob ein zu druckendes Dokument zu einer Gruppe zum Einsetzen in einen Umschlag des einen Halters oder zum Einsetzen in einen Umschlag des anderen Halters gehört. Dieses bietet wiederum den Vorteil, daß es auf der einen Hand nicht notwendig ist, die Dokumente nach dem Drucken zu scannen, was ein relativ langsames und fehleranfälliges Verfahren ist, während es auf der anderen Seite nicht notwendig ist, eine umfangreiche Software vorzusehen, um ein Verarbeiten der unter einer großen Vielzahl von Anwendungen erzeugten Postsendungen zu ermöglichen.

Die Stadien, in welchen Anweisungen zum Zusammensetzen einer Postsendung auftreten, sind in 1 dargestellt. An der ersten Stelle liegt eine editierbare Anwendungsdatei 115 in einem Computersystem 149 vor. Mittels einer Druck- und Fertigstellungsinterfacesoftware 151 wird einer der Sätze der Grundfertigstellungsanweisungen, welche in der Steuerungseinheit 65 vorliegen, ausgewählt (symbolisiert durch einen Doppelpfeil 152). In Übereinstimmung mit dem ausgewählten Satz der Grundfertigstellungsanweisungen wird die Datei im Nachfolgenden mit Druck- und Fertigstellungsanweisungen 153 konvertiert. Diese Druck- und Fertigstellungsanweisungen 153 werden nachfolgend zur Steuerungseinheit 65 übermittelt, welche dann gemäß den Auswahlkriterien 121, 122 für jede zusammenzustellende Postsendung festsetzt, welche der Anweisungssätze 114, 115 für diese Postsendung genutzt werden.

Alternativ ist es ebenfalls möglich, die Anwendung der Auswahlkriterien in dem Computersystem 149 auszuführen, in welchem Fall die Druck- und Fertigstellungsanweisungen für nachfolgende Postsendungen aufeinanderfolgend an das Steuerungssystem übertragen werden.

Das System weist des Weiteren einen Drucker zum Drucken von bogenförmigen Objekten in Förderrichtung oberhalb der Einsetzstation auf. Das Steuerungssystem zum Feststellen des Vorliegens von zuvor definierten Daten in einer digitalen Datei ist in einem editierbaren Anwendungsformat ausgebildet. Nach diesen Daten werden Druckanweisungen zum Drucken des flachen Objektes festgesetzt, um Druckanweisungen zum Drucken des flachen Objektes in Übereinstimmung mit den Daten dieser digitalen Datei festzusetzen und um eine der wenigstens zwei Arten von Umschlägen als Antwort auf das Feststellen des Vorliegens solcher vordefinierter Daten in der digitalen Datei auszuwählen.

Es ist ebenfalls möglich, als Auswahlkriterium zur Auswahl eines der Anweisungssätze das Vorliegen von zuvor definierten Daten in einer digitalen Datei 115 in einem editierbaren Anwendungsformat, wie beispielsweise einer Word verarbeitbaren Anwendung, im allgemeinen unter dem Handelsnamen Microsoft Word bekannt, auszuwählen. Gemäß diesen Daten werden die Druckanweisungen zum Drucken der Dokumente in einer Reihe von Postsendungen festgesetzt.

Wenn die erforderliche Software erhältlich ist, ist das Feststellen des Vorliegens derartiger vordefinierter Daten in einer solchen digitalen Datei sehr einfach und kann in einer annehmbaren Zeit vor dem aktuellen Drucken der Dokumente und dem Zusammensetzen der Postsendungen durchgeführt werden. Dieses wiederum bietet den Vorteil, daß ausreichend vor dem aktuellen Drucken der Dokumente und dem Zusammenstellen der Postsendungen erreicht werden kann, daß bekannt ist, welche Anzahl von verschiedenen Umschlägen gebraucht wird, um ein Zusammenstellen der gewünschten Reihe von Postsendungen zu ermöglichen.

2d zeigt ein Beispiel eines Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen 104, welcher zu einem Einsetzen sämtlicher Dokumente in Umschläge aus dem ersten Umschlaghalter 114 führt. In diesem Zusammenhang wird als Kriterium 126 zur Auswahl des ersten Anweisungssatzes 114 das Kriterium „jeder" genutzt, während als Kriterium 126 zur Auswahl des zweiten Anweisungssatzes 115 das Kriterium „immer aus" genutzt wird. Mit einem Satz von Grundfertigstellungsanweisungen 104, dessen Struktur spezifisch darauf eingestellt ist, für jede einzelne Postsendung festzustellen, welche Umschlagart ausgewählt wird, kann daher eine Reihe von Postsendungen in einer herkömmlichen Weise und mit einer festen Umschlagauswahl durchgeführt werden.

In den Sätzen der Fertigstellungsanweisungen 101 bis 103 ist die andere Station, deren Einstellung zur Auswahl eines bestimmten Umschlaghalters gehört, in jedem Fall eine Faltstation, welche in der Lage ist, mit unterschiedlichen Falteinstellungen betrieben zu werden. In Verbindung mit der Auswahl eines Umschlages einer spezifischen Größe ist die Einstellung der Faltstation von wesentlicher Wichtigkeit, da sie von der Höhe des Umschlages abhängt. Es ist daher im wesentlichen vorteilhaft, eine voreingestellte Falteinstellung mit der Auswahl einer bestimmten Umschlagart zu verbinden.

2e stellt allerdings eine von verschiedenen anderen möglichen Einstellungen einer anderen Station dar, wobei es vorteilhaft ist, diese mit einer Auswahl einer Faltstation zu verbinden. In diesem Satz von Grundfertigstellungsanweisungen beinhaltet daher der erste Einstellungssatz 123 unabhängig von der Auswahl des ersten Umschlaghalters 34 die Einstellung einer Frankierungsklasse A für eine (nicht dargestellte) Frankiermaschine in Förderrichtung nach der Einsetzstation 33, während der zweite Anweisungssatz 124 unabhängig von der Auswahl des zweiten Umschlaghalters 35 die Einstellung der Portoklasse B für eine andere Frankiermaschine in Förderrichtung nach der Einsetzstation 33 beinhaltet. In einigen Ländern ist eine derartige Kombination der Umschlagwahl und der Portoklasse besonders nützlich, da in diesen Ländern die Beziehung zwischen dem Gewicht und dem erforderlichen Porto für Umschläge in unterschiedlichen Größenklassen unterschiedlich ist. Andere Einstellungen, welche in vorteilhafter Weise mit Einstellungssätzen der Auswahl einer bestimmten Umschlagart verbunden werden können, sind beispielsweise Einstellungen der Einsetzstation 33 bezüglich des Verschließens oder nicht Verschließens eines Umschlages oder bezüglich der Steuerung einer Ausgabevorrichtung, welche verschiedene Ausgabebahnen aufweist.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zum Zusammenbringen von Postsendungen, aufweisend:

    Auswählen einer Art eines Briefumschlags aus wenigstens zwei verschiedenen Arten von Briefumschlägen zum Verpacken wenigstens eines flachen Objektes in einer Einsetzstation (33) eines Systems zum Zusammenbringen von Postsendungen,

    Einstellen wenigstens einer anderen Station (32) des Systems zum Zusammenstellen von Postsendungen gemäß der ausgewählten Art des Umschlags und

    Verpacken wenigstens eines flachen Objektes in einen Umschlag der ausgewählten Art,

    gekennzeichnet durch

    ein Bestimmen eines zuvor zusammengestellten Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen (101-1q05) vor dem Zusammenstellen einer Reihe von Postsendungen zum Anwenden auf diese Reihe, wobei dieser Satz von Grundfertigbearbeitungsanweisungen (101-105) aufweist: einen ersten Satz Anweisungen (114, 123), welcher eine Anweisung zur Auswahl einer ersten der wenigstens zwei Arten von Umschlägen und eine Anweisung für eine verknüpfte erste Einstellung der wenigstens einen anderen Station (32) aufweist,

    einen zweiten Satz Anweisungen (115, 124), welcher eine Anweisung zur Auswahl einer zweiten der wenigstens zwei Arten von Umschlägen und eine Anweisung für eine verknüpfte zweite Einstellung der wenigstens einen Station (32) aufweist,

    ein Auswahlkriterium (116-122, 138), welches anders als die Einstellungen der wenigstens einen Station (32) ist, um für die einzelne Postsendung einen der Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) auszuwählen und eine Auswahl einer der Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) gemäß dem Auswahlkriterium (116-122, 138) für jede Postsendung der Reihe.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verknüpfte Einstellung der wenigstens einen anderen Station eine Falteinstellung einer Faltstation (32) ist.
  3. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswahlkriterium durch das Kriterium (138) ausgebildet wird, ob während der Verarbeitung des wenigstens einen flachen Objektes ein Verarbeitungsproblem festgestellt wurde.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschläge der anderen Art wenigstens keine Klappe oder Gummierung aufweisen.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschläge der anderen Art eine derartige Größe aufweisen, daß das wenigstens eine flache Objekt in ungefalteter Form in diesen paßt.
  6. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswahlkriterium durch das Kriterium (119) ausgebildet wird, ob während des Zusammenstellens früherer Postsendungen, welche eine entsprechend der Eigenschaft der zusammenzubringenden Postsendung spezifische Eigenschaft aufweisen, wenigstens in einem spezifischen Ausmaß Verarbeitungsprobleme festgestellt wurden.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auswahlkriterium durch das Kriterium ausgebildet wird, ob die zusammenzubringende Postsendung eine spezifische Ordnung in einer Reihe aus vorzubereitenden Postsendungen aufweist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der folgenden Ordnungen mit der spezifischen Ordnung verbunden ist: „Erste", „n-mal eine ganze Zahl" und „Letzte einer Reihe von vorzubereitenden Postsendungen".
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestimmung eines zuvor zusammengestellten Satzes von Grundfertigstellungsanweisungen (101-105) durch eine Auswahl aus wenigstens zwei Sätzen von Grundfertigstellungsanweisungen stattfindet.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Auswahlkriterium (121, 122) das Vorliegen von zuvor definierten Druckanweisungen in Anweisungen (153) zum Drucken der flachen Objekte angewendet wird und welches des weiteren ein Feststellen des Vorliegens der vordefinierten Druckanweisungen in den Anweisungen (153) zum Drucken des flachen Objektes und das Drucken des flachen Objektes in Übereinstimmung mit den Anweisungen (153) zum Drucken des flachen Objektes aufweist.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Auswahlkriterium angewendet wird: das Vorliegen vordefinierter Daten in einer digitalen Datei (150) in einem editierbaren Anwendungsformat in Übereinstimmung damit, welche Anweisungen (153) zum Drucken des flachen Objektes festgestellt wurden, des weiteren aufweisend ein Feststellen des Vorliegens der vordefinierten Daten in der digitalen Datei (150), ein Festsetzen der Anweisungen (153) zum Drucken der flachen Objekte gemäß der Daten in der digitalen Datei (150) und ein Drucken der flachen Objekte gemäß den Anweisungen (153) zum Drucken der flachen Objekte.
  12. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, welches des weiteren aufweist

    ein Scannen eines Aufdrucks eines flachen Objektes, wobei ein erstes Scanergebnis erhalten wird, die das erste Scanergebnis repräsentierenden Daten gespeichert werden,

    ein Feststellen eines minimalen Grads der Übereinstimmung zwischen einem zweiten Scanergebnis, welches durch Scannen des nächsten flachen Objektes erhalten wurde, und einem ersten Scanergebnis, welches durch die gespeicherten Daten repräsentiert wird, als Auswahlkriterium (120) für wenigstens ein nächstes flaches Objekt und

    ein Scannen des nächsten flachen Objektes, wobei das zweite Scanergebnis erhalten wird.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Auswahlkriterium angewendet wird: die Lage eines gemessenen Wertes einer Eigenschaft eines flachen Objektes repräsentierenden Daten relativ zu einem Grenzwert des weiteren aufweisend ein Messen eines Wertes einer Eigenschaft des flachen Objektes und Vergleichen des gemessenen Wertes mit dem Grenzwert.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Auswahlkriterium angewendet wird: die Lage der gemessenen Dicke eines Stapels von gesammelten flachen Objekten, welche dazu vorgesehen sind in einem folgenden Umschlag verpackt zu werden, relativ zu einem Grenzwert, des weiteren aufweisend ein Messen einer Stärke eines Stapels von gesammelten flachen Objekten, welche dazu vorgesehen sind, in einem nachfolgenden Umschlag verpackt zu werden, und Vergleichen der gemessenen Dicke mit dem Grenzwert.
  15. System zum Zusammenstellen von Postsendungen, aufweisend:

    eine Ausgabestation (1, 2) zum individuellen Zuführen flacher Objekte,

    eine Einsetzstation (33) in Förderrichtung nach der Ausgabestation (1, 2), welche wenigstens zwei Vorräte für zuzuführende Umschläge (34, 35, 44, 45) zum Zuführen der Umschläge wenigstens zweier Arten in beliebiger gewünschter Reihenfolge aufweist,

    wenigstens eine andere Station (32) in Ausrichtung mit der Einsetzstation,

    und

    ein Steuerungssystem (65-68) zum Einstellen der wenigstens einen anderen Station (32) gemäß der ausgewählten Art der Umschläge,

    dadurch gekennzeichnet, daß

    in dem Steuerungssystem wenigstens ein zuvor zusammengestellter Satz von Grundfertigstellungsanweisungen (101-105) gespeichert ist, welcher vor dem Zusammenbringen einer Reihe von Postsendungen zur Anwendung auf die Reihe bestimmt werden kann, wobei der Satz von Grundfertigstellungsanweisungen (101-105) aufweist:

    einen ersten Satz Anweisungen (114, 123), welcher eine Anweisung zur Auswahl einer ersten der wenigstens zwei Arten von Umschlägen und eine Anweisung für eine verknüpfte erste Einstellung der wenigstens einen anderen Station (32) aufweist,

    einen zweiten Satz von Anweisungen (115, 124), welcher eine Anweisung zur Auswahl einer zweiten der wenigstens zwei Arten von Umschlägen und eine Anweisung für eine verknüpfte zweite Einstellung der wenigstens einen anderen Station (32) aufweist und

    ein Auswahlkriterium (116-122, 138), welches anders als die Einstellungen der wenigstens einen anderen Station (32) ist, um für die einzelne Postsendung einen der Sätze von Anweisungen auszuwählen.
  16. System gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine andere Station eine Faltstation (32) ist, welche verschiedene Falteinstellungen aufweist.
  17. System gemäß einem der Ansprüche 15 oder 16, welches des weiteren einen Scanner (70) zum Einlesen von Verarbeitungsproblemen aufweist, wobei der Scanner mit dem Steuerungssystem (65-68) verbunden ist, um dem Steuerungssystem Verarbeitungsprobleme anzuzeigen, wobei das Steuerungssystem Anweisungen beinhaltet, um als Reaktion auf ein festgestelltes Verarbeitungsproblem einen bestimmten der wenigstens zwei Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) auszuwählen.
  18. System gemäß einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerungssystem (65-68) dazu ausgebildet ist, um Verarbeitungsprobleme in Verbindung mit den Eigenschaften der zusammenzubringenden Postsendungen einzuordnen und um einen anderen der wenigstens zwei Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) als Reaktion auf in Verbindung mit den spezifischen Eigenschaften der zusammenzubringenden Postsendungen wenigstens in einem bestimmten Maß auftretenden Verarbeitungsprobleme auszuwählen.
  19. System gemäß einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Steuerungssystem (65-68) wenigstens zwei Sätze von Grundfertigstellungsanweisungen (101-105) gespeichert sind.
  20. System nach einem der Ansprüche 15 bis 19, welches des weiteren einen Drucker (2) zum Drucken von bogenförmigen Objekten in Förderrichtung vor der Einsetzstation (33) aufweist, wobei das Steuerungssystem (65-68) dazu ausgebildet ist, um das Vorliegen von vordefinierten Druckanweisungen in Anweisungen (153) zum Drucken des flachen Objektes festzustellen und um einen spezifischen der wenigstens zwei Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) als Reaktion auf die Feststellung des Vorliegens der vordefinierten Druckanweisungen in den Anweisungen (153) zum Drucken der flachen Objekte auszuwählen.
  21. System nach einem der Ansprüche 15 bis 20, welches des weiteren einen Drucker (2) zum Drucken bogenförmiger Objekte in Förderrichtung vor der Einsetzstation (33) aufweist, wobei das Steuerungssystem (65-68) dazu ausgebildet ist, um das Vorliegen von vordefinierten Daten in einer digitalen Datei (150) in einem editierbaren Anwendungsformat, gemäß welchem Druckanweisungen zum Drucken des flachen Objektes festgesetzt sind, festzustellen und um einen spezifischen der wenigstens zwei Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) als Reaktion auf das Feststellen des Vorliegens der vordefinierten Daten in der digitalen Datei (150) auszuwählen.
  22. System gemäß einem der Ansprüche 15 bis 21, welches des weiteren einen Scanner (64) zum Lesen eines Aufdruckes eines flachen Objektes aufweist, wobei der Scanner (64) mit dem Steuerungssystem (65-68) zur Übertragung von Scansignalen zu dem Steuerungssystem verbunden ist, wobei das Steuerungssystem (65-68) dazu ausgebildet ist, um ein erstes Leseergebnis repräsentierende Daten zum Vergleich eines zweiten Scanergebnisses, welches durch Scannen eines nächsten flachen Objektes erhalten wurde, mit dem ersten Scanergebnis, zu speichern und um einen spezifischen der wenigstens zwei Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) als Reaktion auf einen minimalen Grad einer Übereinstimmung zwischen dem zweiten Scanergebnis und dem durch die gespeicherten Daten repräsentierten ersten Scanergebnis auszuwählen.
  23. System nach einem der Ansprüche 15 bis 22, welches des weiteren einen Detektor (64) zum Messen eines Wertes einer Eigenschaft eines flachen Objektes aufweist, wobei der Detektor mit dem Steuerungssystem (65-68) verbunden ist, um Meßsignale an das Steuerungssystem zu übertragen, wobei das Steuerungssystem (65-68) dazu ausgebildet ist, um die Meßsignale repräsentierenden Daten mit einem Grenzwert zu vergleichen und um einen spezifischen der wenigstens zwei Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) als Reaktion auf einen hinter dem Grenzwert gemessenen Wert auszuwählen.
  24. System nach einem der Ansprüche 15 bis 23, welches des weiteren einen Dickenmesser (69) zum Messen einer Dicke eines Stapels von gesammelten zum Verpacken in einem folgenden Umschlag vorgesehenen flachen Objekten aufweist, wobei der Dickenmesser (69) mit dem Steuerungssystem (65-68) verbunden ist, um Meßsignale an das Steuerungssystem (65-68) zu übertragen, wobei das Steuerungssystem (65-68) dazu ausgebildet ist, um die Meßsignale repräsentierende Daten mit einem Grenzwert zu vergleichen und um einen spezifischen der wenigstens zwei Sätze von Anweisungen (114, 115, 123, 124) als Reaktion auf einen hinter dem Grenzwert gemessenen Wert auszuwählen. RS/WD/ha
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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