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Dokumentenidentifikation DE69918500T2 04.08.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0000984324
Titel AUTOMATISCHES ENTWICKLUNGSGERÄT FÜR LICHTEMPFINDLICHES PHOTOGRAPHISCHES SILBERHALOGENIDMATERIAL
Anmelder Konica Corp., Tokio/Tokyo, JP
Erfinder Kobayashi, Hiroaki, Hino-shi, Tokyo, JP
Vertreter Henkel, Feiler & Hänzel, 81675 München
DE-Aktenzeichen 69918500
Vertragsstaaten DE, FR, GB, NL
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 02.09.1999
EP-Aktenzeichen 991172792
EP-Offenlegungsdatum 08.03.2000
EP date of grant 07.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 04.08.2005
IPC-Hauptklasse G03D 5/04

Beschreibung[de]
HINTERGRUND DER ERFINDUNG

Die vorliegende Erfindung betrifft eine automatische Behandlungsvorrichtung für ein lichtempfindliches photographisches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial und insbesondere eine automatische Behandlungsvorrichtung für ein lichtempfindliches photographisches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial, das eine hervorragende Schnellbehandlungsfähigkeit und Stabilität der kontinuierlichen Ausstoßleistung besitzt, keine Tendenz zum Auftreten von Ausstoßproblemen aufgrund von Verstopfen, Abtropfen von Flüssigkeit und dergleichen besitzt und ferner die Behandelbarkeit von lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien, wie hohe Behandlungsraten, gleichförmige Farbstoffbildungseigenschaften und dergleichen, verbessert.

In den vergangenen Jahren nahmen aufgrund einer deutlichen Zunahme der Zahl der Minilabors die Behandlungsmenge lichtempfindlicher Aufzeichnungsmaterialien pro Minilaboreinrichtung und das Lösungsergänzungsverhältnis an der photographischen Behandlungslösung in Tanks zur Behandlung von photographischem Aufzeichnungsmaterial ab. Aufgrund dessen besteht die Tendenz zur Verschlechterung von Behandlungslösungen, was zur Instabilität der Behandelbarkeit führt. Ferner nahmen für automatische Behandlungsvorrichtungen des Einfachtyps, die in Minilabors installiert sind, die Anforderungen, wie eine minimale Wartung, beispielsweise keine Reinigung von Vorrichtungen und Materialien, sowie die Verkürzung der täglichen Betreuung von Vorrichtungen und Material zu.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, offenbaren die "Japanese Patent Publication Open to Public Inspection No. 6-324455" und dergleichen Techniken, bei denen eine Behandlungslösung, die ein lichtempfindliches photographisches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial behandelt, in einem fest verschlossenen Gefäß plaziert ist (beispielsweise ein Behandlungsmittel, das in einem fest verschlossenen Gefäß, beispielsweise einem Tintenstrahlkopf, plaziert ist) und die Behandlungslösung der Emulsionsoberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials durch Luft zugeführt wird.

Es ist erforderlich, dass der in der im Vorhergehenden genannten Patentveröffentlichung offenbarte Kopf des Tintenstrahlsystems stark detaillierte Bilder bildet. Daher ist er so aufgebaut, dass er sehr feine Tröpfchen sprüht. Aufgrund dessen ist die zugeführte Menge einer Behandlungslösung ziemlich klein. Daher besteht die Tendenz, dass, wenn diese Technik als Behandlungslösungszufuhrmittel ohne jede Modifikation verwendet wird, die der Emulsionsoberfläche eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials zugeführte Menge der Behandlungslösung unzureichend ist. Insbesondere wird die zum Durchführen einer Behandlung notwendige Menge der Farbentwicklersubstanzen absolut unzureichend, wobei die Reaktionsdauer während der Behandlung erhöht wird.

Ferner offenbart das "U.S. Pat. No. 4 901 093" eine Technik, die eine Schnellbehandlung durch Erhöhen der Zahl der Tintenstrahlausstoßdüsen (d. h. Öffnungen) ermöglicht. Es wurde jedoch ermittelt, dass, wenn diese Technik allein für eine Behandlungsvorrichtung, die lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien behandelt, verwendet wird, die zugeführte Lösungsmenge immer noch unzureichend ist.

Ferner wurde bei dieser Technik ermittelt, dass zum Aufrechterhalten eines stabileren Ausstoßens der Behandlungslösung natürlicherweise eine Wartung, wie eine Minimierung des Verstopfens, durch Reinigen des als Behandlungslösungszufuhrmittel verwendeten Kopfabschnitts erforderlich ist, und die Öffnungen selbst zum Verstopfen neigen.

Ferner beschreibt die "Japanese Patent Publication Open to Public Inspection No. 6-324455" eine Technik, die hauptsächlich lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien für ein Redoxverstärkungsverfahren behandelt. Es wurde auch ermittelt, dass die auf das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial für das Redoxverstärkungsverfahren applizierte Silbermenge weitaus geringer als die für übliche lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien ist, und wenn die Technik speziell für die Behandlung von lichtempfindlichen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien verwendet wird, für die die vorliegende Erfindung verwendet wird, ausreichende Wirkungen nicht erhalten werden können und die gewerbliche Verwendung nicht durchführbar ist.

Ferner ist eine in der Japanese Patent Publication Open to Public Inspection No. 9-211832 beschriebene Technik eine, die auf der Basis eines Tintenstrahlsystems bei thermischer Entwicklung entwickelt wurde. Daher löste diese Technik keine Probleme bei der Behandlung insbesondere von lichtempfindlichen photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, für die die vorliegende Erfindung verwendet wird, d. h. Probleme mit der Ausstoßstabilität während eines kontinuierlichen Ausstoßens einer Behandlungslösung und dergleichen.

Wie im vorhergehenden beschrieben nimmt die Zahl der Minilabors zusammen mit dem Bedarf an einer schnelleren Behandlung rasch zu. In diesen Situationen ist die Einführung einer automatischen Behandlungsvorrichtung gefragt, die eine einfache Betreuung der Vorrichtung und der damit verbundenen Materialien aufweist und ferner zur Schnellbehandlung fähig ist.

Da jedoch der im Vorhergehenden genannten Tintenstrahlkopf primär so aufgebaut ist, dass er sehr winzige Flüssigkeitsröpfchen sprüht, kann er keine ausreichende Menge der Behandlungslösung, die für eine adäquate Reaktion notwendig ist, zuführen. Zusätzlich dazu treten, wenn der laufende Betrieb derart durchgeführt wird, dass die Behandlungslösung gleichzeitig aus einer Vielzahl von Öffnungen über einen langen Zeitraum und dergleichen ausgestoßen wird, Probleme insofern auf, als es schwierig ist, stabil die notwendige Menge der Behandlungslösung zuzuführen. Aufgrund dessen sind technische Probleme, die zwangsläufig zu lösen sind, eine große Zunahme der Ausstoßmenge der Behandlungslösung sowie das Erreichen eines stabilen Ausstoßens.

Um diese Probleme zu lösen, wird beispielsweise aufgeführt, dass als Antriebsfrequenz eines Umwandlungselements eine hohe Frequenz verwendet wird oder als Antriebsspannung eine hohe Spannung verwendet wird. Jedoch wird dadurch die zugeführte Menge der Behandlungslösung sichergestellt, aber im Gegensatz dazu die Bildung des Meniskus des Öffnungsabschnitts instabil, was die Ausstoßstabilität verschlechtert.

Um diese Verschlechterung zu verhindern, kann die Zahl der Ausstoßkanäle erhöht werden. Jedoch führt dies zu Problemen höherer Kosten und der Schwierigkeit, den Integrationsgrad von Öffnungen zu erhöhen.

Die Zunahme der Zahl der in einem Ausstoßkanal angebrachten Öffnungen ist im Hinblick auf eine hohe Möglichkeit zur Zufuhr einer ausreichenden Menge einer Behandlungslösung wirksam. Es wurde jedoch ermittelt, dass, wenn eine wässrige Lösung, wie eine Behandlungslösung für ein lichtempfindliches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial, ausgestoßen wird, eine ausreichende Ausstoßmenge noch nicht erhalten wird und ferner die erforderliche Ausstoßstabilität nicht realisiert wird.

Außerdem ist es im Unterschied zu einem üblichen Tintenstrahldrucker notwendig, das Ausstoßen einer Behandlungslösung aus allen Öffnungen (Düsen) über einen langen Zeitraum fortzusetzen. Daher wurde ermittelt, dass ein herkömmlicher Öffnungsaufbau zu Ausstoßproblemen führen kann.

Es ist bekannt, dass Behandlungslösungen für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien von Tinten zum Bedrucken von Papierbögen per Tintenstrahl verschieden sind und die Hauptkomponente Wasser, das überhaupt kein organisches Lösemittel umfasst, ist. Aufgrund dessen besteht die Tendenz, dass, da die Kontaktfläche mit Luft zunimmt, ein Trocknen aufgrund von Verdampfung erfolgt. Ferner besteht die Tendenz, da die Konzentration anorganischer Salze in der photographischen Behandlungslösung höher als die von üblicher Tinte ist, Ablagerungen anorganischer Salze aufgrund lokalen Trocknens erfolgen. Daher treten ernsthafte Probleme insofern auf, als das Verstopfen der Öffnung verursacht wird.

Ferner wurde vor kurzem ermittelt, dass sich gerne Luftblasen in die Behandlungslösung einmischen, da die Behandlungsrate während einer kontinuierlichen Behandlung unter Verwendung der Behandlungslösungzufuhrmittel höher als bei einem Tintenstrahl ist. Die Bildung von Luftblasen kann zu einer Druckabnahme in der Ausstoßkammer führen und führt gerne zu Ausstoßproblemen. Es wurde auch ermittelt, dass, sobald die Luftblasen in der Ausstoßkammer eingemischt sind, es sehr schwierig ist, diese Blasen aus der Ausstoßkammer zu entfernen.

ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG

Im Hinblick auf das im Vorhergehenden genannte ist eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die es im Falle des Ausstoßens einer Behandlungslösung für die lichtempfindlichen photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien ermöglichen, stabil eine große Ausstoßmenge zu erhalten und eine Schnellbehandlung zu unterhalten.

Eine zweite Aufgabe ist die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, bei der weder fleckige Kleckse auf lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien noch eine unzureichende Farbentwicklung an den Enden gebildet wird. Eine dritte Aufgabe ist die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, bei der, wenn alle Öffnungen zum Ausstoßen verwendet werden, die Ausstoßrichtung nicht geändert wird und ferner der Hauptkörper (eine Platte) der Öffnungen nicht gefärbt wird und eine einfache Wartung erreicht wird.

Eine vierte Aufgabe ist die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die die Bildung einer Verstopfung der Öffnungen bei Verwendung über einen langen Zeitraum minimiert. Eine fünfte Aufgabe ist die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, bei der der Lösungsabfall verringert ist, wodurch schädliche Wirkungen auf die Umgebung minimiert werden.

  • (1) Um die im Vorhergehenden genannten Probleme zu lösen, ist eine automatische Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung derart aufgebaut, dass in der automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die eine Mehrzahl von Behandlungsprozeduren umfasst, mindestens eine der Behandlungsprozeduren ein Behandlungslösungszufuhrmittel für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien umfasst, das aus einer Ausstoßkammer, die eine Behandlungslösung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien plaziert, mindestens zwei Öffnungen, die mit der Kammer in Verbindung stehen und mindestens zweizeiligen Ausstoßkanälen, von denen jeder aus einem Umwandlungselement besteht, das das Volumen der Ausstoßkammer ändert, besteht, und dass das Verhältnis (L/R) der Länge L der im Vorhergehenden genannten Öffnung zu dem Durchmesser der Ausstoßseite R der im Vorhergehenden genannten Öffnung auf einen Bereich von 5 bis 200 eingestellt ist.
  • (2) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel ist das Umwandlungselement, das das Volumen der im Vorhergehenden genannten Ausstoßkammer ändert, ein piezoelektrisches Element.
  • (3) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel wird eine Phase mit Expansion und Kontraktion des Umwandlungselements, das das Volumen einer benachbarten Ausstoßkammer ändert, bereitgestellt.
  • (4) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel beträgt die Phasendifferenz der Expansion und Kontraktion des Umwandlungselements, die das Volumen der benachbarten Ausstoßkammer ändert, mindestens 10 Grad.
  • (5) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel ist das Verhältnis (W/R) des Anordnungszwischenraums W der Öffnungen, die für jede zusammengebaute Ausstoßkammer bereitgestellt sind, zu dem Durchmesser der Ausstoßseite R der im Vorhergehenden genannten Öffnung auf einen Bereich von 2 bis 25 eingestellt.
  • (6) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel ist die zugeführte Menge der im Vorhergehenden genannten Behandlungslösung auf einen Bereich von 0,01 bis 2,5 ml pro Sekunde eingestellt.
  • (7) Ein Heizmittel ist bereitgestellt, das die im Vorhergehenden genannten lichtempfindlichen photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien auf mindestens 35°C erhitzt.
  • (8) Ein Steuermittel wird bereitgestellt, das die Menge der zugeführten Behandlungslösung in dem im Vorhergehenden genannten Zufuhrmittel im Bereich von 5 bis 100 ml pro m2 des im Vorhergehenden genannten lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials steuert.
  • (9) Die Konzentration des gelösten Stoffs der im Vorhergehenden genannten Behandlungslösung beträgt mindestens 0,2 Gew.-%.
  • (10) Ferner ist, um die im Vorhergehenden genannten Probleme zu lösen, eine automatische Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung derart aufgebaut, dass in der automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die eine Mehrzahl von Behandlungsprozeduren umfasst, mindestens eine der Behandlungsprozeduren ein Behandlungslösungszufuhrmittel für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien umfasst, das aus einer Ausstoßkammer, die eine Behandlungslösung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien plaziert, mindestens zwei Öffnungen, die mit der Kammer in Verbindung stehen, und mindestens zweizeiligen Ausstoßkanälen, von denen jeder aus einem Umwandlungselement besteht, das das Volumen der Ausstoßkammer ändert, besteht, und dass das Verhältnis (L/R) der Länge L der im Vorhergehenden genannten Öffnung zum Durchmesser der Ausstoßseite R der im Vorhergehenden genannten Öffnung auf einen Bereich von 5 bis 200 eingestellt ist.
  • (11) Die Viskosität der von dem Behandlungslösungszufuhrmittel zugeführten Behandlungslösung liegt im Bereich von 1,2 is 10 cP.

KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN

1 ist eine Darstellung der Hauptbehandlungsprozedur, die eine Ausführungsform der automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.

2(A) und 2(B) sind Darstellungen, die den Unterschied bei dem Abtastverfahren eines Mittels zur Zufuhr einer Behandlungslösung zeigen.

3 ist eine Darstellung, die die Beziehung zwischen dem Mittel zur Zufuhr einer Behandlungslösung und dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial zeigt.

4 ist eine Schnittdarstellung auf der Linie I-I von 2.

5 ist eine Darstellung von oben, wobei ein Teil von 2 entfernt ist.

6 ist eine Schnittdarstellung auf der Linie II-II von 2.

7 ist eine Darstellung, die ein als Umwandlungselement verwendetes piezoelektrisches Element und dessen Antriebsschaltung zeigt.

8 ist eine Darstellung, die die Richtung der Expansion und Kontraktion eines piezoelektrischen Elements zeigt.

9(A) und 9(B) sind Darstellungen zur Erklärung der Antriebspulse.

10 ist eine Teildarstellung von oben, die gleich der von 6 ist, die eine andere Ausführungsform von Ausstoßkanälen zeigt.

11 ist eine Schnittdarstellung, die eine verengte Strömungspassage zeigt.

12 ist eine Schnittdarstellung, die einen Öffnungshauptkörper zeigt.

13(A) bis 13(C) sind Schnittdarstellungen, die eine Öffnungsplatte 34A, eine Zwischenplatte 34B bzw. eine eine kleine Einführungsleitung bildende Platte 34C zeigen.

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM

Im folgenden werden die Ausführungsformen der automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf beigefügte Zeichnungen detailliert angegeben.

Die automatische Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst mindestens ein Mittel zur Zufuhr einer Behandlungslösung, das die vorgegebene Behandlungslösung für ein lichtempfindliches photographisches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial ausstößt und die Behandlungslösung auf die Oberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials appliziert. Außer diesem besteht die automatische Behandlungsvorrichtung aus einem Heizmittel, einem Bleich/Fixiermittel, einem Stabilisierungsmittel, einem Trocknungsmittel und dergleichen für lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien. Die Struktur jedes Mittels wird im folgenden beschrieben.

Behandlungslösungszufuhrmittel

In der vorliegenden Erfindung wird die Zufuhr einer Behandlungslösung unter Verwendung eines Ausstoßkanals durchgeführt. Der Ausstoßkanal wird mit mindestens der auszustoßenden Behandlungslösung gefüllt, und er besteht aus einer Ausstoßkammer, die unter Druck gesetzt werden kann, einem Umwandlungselement, das, während es elektrische Signale umwandelt, das Volumen der Ausstoßkammer unmittelbar ändert, Öffnungen (Düsen), durch die die Behandlungslösung in der unter Druck gesetzten Ausstoßkammer ausgestoßen wird.

Die Größe der Ausstoßkammer ist vorzugsweise von winziger Größe, beispielsweise {etwa Seitenlänge 0,1 mm × (0,1 bis 3,0 mm vier Seiten) × 5 mm}. Die Ausstoßkammer wird vorzugsweise durch Zusammenlaminieren von dünnen Platten von mit Nuten versehenen Materialien aus rostfreiem Stahl (SUS), Metall, wie Titan, ferner Kunststoffen und dergleichen hergestellt.

Jede Ausstoßkammer ist mit mindestens zwei Öffnungen ausgestattet. Wenn die Ausstoßmenge erhöht werden soll, wird die Zahl der Öffnungen vorzugsweise erhöht. Andererseits beträgt, wenn die Ausstoßstabilität sichergestellt werden soll, die Zahl der Öffnungen pro Kammer zweckmäßigerweise zwischen 2 und 64 und vorzugsweise zwischen 3 und 32. Die Zahl wird in Abhängigkeit von der zugeführten Menge der Behandlungslösung, die für das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial erforderlich ist, der Produktionsausbeute des Öffnungshauptkörpers (eine Platte) und dergleichen bestimmt. Kammern mit Öffnungen zwischen etwa 3 und etwa 32 werden leichter hergestellt.

Im Hinblick auf die zugeführte Menge der Behandlungslösung sowie die Stabilität der ausgestoßenen Menge ist das Mittel zur Zufuhr der Behandlungslösung mit mindestens zwei Ausstoßkanälen ausgestattet. Die Zahl der Kanäle beträgt vorzugsweise zwischen 2 und 100.

In der vorliegenden Erfindung liegt, um ein stabiles Ausstoßen der Behandlungslösung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien durchzuführen, das Verhältnis (L/R) der Länge L der Öffnung zum Durchmesser des Ausstoßendes R der Öffnung üblicherweise im Bereich von 10 bis 100 und vorzugsweise im Bereich von 20 bis 50. Die Zahl der Öffnungen wird zwischen 20 und 50 gewählt, so dass ein stabileres Ausstoßen der Behandlungslösung durchgeführt werden kann und eine ausreichende Menge der Behandlungslösung zugeführt werden kann.

Hierbei beträgt die Länge L der Öffnung zweckmäßigerweise zwischen 0,1 und 10 mm und vorzugsweise zwischen 0,5 und 5 mm. Unter Berücksichtigung der mechanischen Festigkeit und dergleichen ist der letztere Wert optimal. Der Durchmesser des Ausstoßendes R der Öffnung beträgt vorzugsweise zwischen 0,03 und 0,2 mm. Dieser Bereich ist so gewählt, dass ein Verstopfen der Behandlungslösung, ein Tropfen der Lösung, das Einmischen von Luftblasen in die Ausstoßkammer und dergleichen mit geringerer Wahrscheinlichkeit erfolgen.

Eine kleine Einführungsleitung für die Behandlungslösung wird an dem Behandlungslösungszufuhrmittel angebracht. Der Teil, der an der Seitenfläche der Ausstoßkammer angebracht ist und eine Passage für die Behandlungslösung ist, wenn die Behandlungslösung von dem Behandlungslösungstank (Zwischenbehälter) in die Ausstoßkammer eingeführt wird, wird als die kleine Einführungsleitung bezeichnet. Mit dieser kleinen Einführungsleitung wird der auf die Ausstoßkammer ausgeübte Druck des weiteren auf die Öffnung ohne das Bewirken einer Abnahme ausgeübt, wodurch das Ausstoßen der Flüssigkeit ermöglicht wird.

In der vorliegenden Erfindung ist das Verhältnis K/√S der Länge K der kleinen Einführungsleitung zur Quadratwurzel aus der Querschnittsfläche S der kleinen Einführungsleitung auf 0,03 bis 30 eingestellt. Durch Einstellen des Verhältnisses K/√S innerhalb dieses Bereichs kann die Streuung der Menge (Ausstoßmenge) der aus der Öffnung ausgestoßenen Lösung minimiert werden, wodurch Unregelmäßigkeiten der Farbdichte auf dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial verhindert werden.

Ferner wird es durch Einstellen des Verhältnisses K/√S innerhalb dieses Bereichs möglich, die Lösung mit einem hohen Nutzleistungsgrad auszustoßen. Es kann zweckmäßig sein, das Verhältnis K/√S innerhalb des Bereichs von 0,5 bis 20 einzustellen. Insbesondere kann es zum Minimieren der Streuung der Ausstoßmenge bevorzugt sein, das Verhältnis K/√S innerhalb des Bereichs 1 bis 10 einzustellen. Vorzugsweise ist die Form der Querschnittsfläche ein Kreis oder ein Rechteck. Ferner beträgt vorzugsweise die Länge K der kleinen Einführungsleitung 0,1 mm bis 10 mm und die Querschnittsfläche S 1,0 × 10–1 bis 1,0 × 10–3 mm2.

Das Verhältnis (W/R) des Abstands W (der Anordnungszwischenraum in der Transportrichtung des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials) zwischen benachbarten Öffnungen des Ausstoßkanals zum Durchmesser des Ausstoßendes der Öffnung wird zweckmäßigerweise im Bereich von 5 bis 30 und vorzugsweise im Bereich von 10 bis 25 gewählt. Wenn das Verhältnis (W/R) übermäßig groß wird, besteht die Tendenz zum Auftreten von Ungleichmäßigkeiten der Entwicklung. Im Gegensatz dazu besteht, wenn das Verhältnis (W/R) übermäßig klein wird, die Tendenz zum Auftreten des Tropfens von Lösung aufgrund einer mechanischen Resonanz des die Ausstoßkammer durchlaufenden Diaphragmas, das im folgenden beschrieben wird.

Als Umwandlungselement, das in dem Behandlungslösungszufuhrmittel angebracht ist, wird statt beispielsweise einem Sprühbalken, wobei eine Behandlungslösung durch rasches Anlegen von Druck an eine Ausstoßkammer unter Verwendung von Druckluft oder einer Spule ausgestoßen wird, ein Verfahren berücksichtigt, bei dem die Behandlungslösung durch Anlegen von Druck an das Innere der Ausstoßkammer aufgrund einer durch ein piezoelektrisches Element bewirkten Volumenvariation oder durch Pumpen einer winzigen Menge der Lösung ausgestoßen wird.

Wenn ein Primärspannungselement verwendet wird, wird vorzugsweise ein piezoelektrisches Element verwendet, da die Größe des Elements relativ gering ist und die Verschiebungsmenge (0,5 bis 5,0 &mgr;m), die zum Ausstoßen der Behandlungslösung ausreichend ist, ohne Anlegen einer hohen Spannung an das Element als Antriebsspannung erhalten werden kann.

Als Materialien für das Piezoelement können bekanntermaßen Bariumtitanat, Bleititanat, Titansäure, Bleizirconat und dergleichen verwendet werden. Die Form des Piezoelements ist säulenförmig und dessen Querschnitt kann entweder kreisförmig oder quadratisch sein. Wenn ein elektrisches Feld an das säulenförmige Piezoelement angelegt wird, erfolgt ein starker Grad der Verformung in Längsrichtung des Elements. Die Richtung des angelegten elektrischen Felds kann gleich der Schwingungs(expansions- und kontraktions-)richtung sein oder orthogonal zu dieser sein.

Das Material des mit einer Behandlungslösung in Kontakt stehenden Elements (ein Lösungskontaktierunsabschnitt) wird im folgenden beschrieben. Der hier beschriebene Lösungskontaktierungsabschnitt bezeichnet ein in direktem Kontakt mit einer insbesondere unter Druck gesetzten Behandlungslösung stehendes Element, das einen Lösungszufuhrkanal von einem (nicht gezeigten) Tank, in dem eine Behandlungslösung aufbewahrt wird, zu der durch ein Behandlungslösungszufuhrmittel durchgeführten Ausstoßung bildet. Insbesondere werden der Einlaß der Ausstoßkammer, die Wandoberfläche der Ausstoßkammer, die die Öffnung bildende Wandoberfläche und dergleichen des Behandlungslösungszufuhrmittels umfasst.

Für diesen Lösungskontaktierunsabschnitt werden günstigerweise Vinylidenchloridharze, Vinylchloridharze, Epoxyharze, Flüssigkristallpolyester, Polyimidharze, Polyethylen, Polyethylenterephthalat, Polyphenylensulfid und dergleichen verwendet. Von Keramik- und Glaskeramikmaterialien sind FOTFORM Glas, FITOFORM OPAL GLAS-Keramik, FOTOCREAM Glas-Keramik (Hoya Glas) und dergleichen geeignet. Von Materialien aus rostfreiem Stahl sind SUS 302, SUS 303, SUS 304, SUS 304L, SUS 316 und dergleichen akzeptabel. Ferner können Nickel, Tantal Ta, Chrom, Silicium, Siliciumdioxid und dergleichen verwendet werden.

Die Zufuhrrate der auf ein lichtempfindliches Aufzeichnungsmaterial applizierten (zugeführten) Behandlungslösung bezeichnet das Volumen der Behandlungslösung pro Sekunde, das dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial durch Ausstoßen aus Öffnungen zugeführt wird. In der vorliegenden Erfindung beträgt die Zufuhrrate der Behandlungslösung im Hinblick auf hohe Behandlungsraten zweckmäßigerweise 0,01 und 2,5 ml/s und vorzugsweise zwischen 0,1 und 1,0 ml/s. Wenn die Zufuhrrate verringert wird, nimmt die Behandlungsgeschwindigkeit ab, während, wenn die Zufuhrrate übermäßig erhöht wird, eine übermäßige Zufuhr erhalten werden kann. Daher ist unter Berücksichtigung dieser Situationen insbesondere der letztere Bereich bevorzugt.

Der Abstand Y zwischen der Ausstoßoberfläche einer Öffnung und der Emulsionsoberfläche eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials beträgt zweckmäßigerweise zwischen 50 &mgr;m und 10 mm und vorzugsweise zwischen 1 und 5 mm. Wenn der Abstand zu dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial übermäßig klein ist, kann die Behandlungslösung verkleckst werden. Wenn der Abstand übermäßig groß ist, kann die gerade Bewegung der Behandlungslösung verlorengehen. Um die geforderten Bedingungen zu erfüllen, sind die letzteren Werte stärker akzeptabel.

Heizmittel des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials

Die automatische Behandlungsvorrichtung (eine Behandlungsvorrichtung unter Verwendung einer Behandlungslösung) umfasst vorzugsweise ein Mittel zum Erhitzen der lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien. Als Heizmittel können Heiztrommeln, Heizbänder, Trockner, Infrarotstrahlung, elektromagnetische Strahlung unter Verwendung von Hochfrequenz und dergleichen verwendet werden. Das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial kann zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Zufuhr der Behandlungslösung oder nach deren Zufuhr erhitzt werden. Im Hinblick auf hohe Behandlungsraten wird das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial vorzugsweise vor der Zufuhr der Behandlungslösung erhitzt, da die Behandlungslösung einfacher in das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial eindringt.

Die Temperatur des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials selbst beträgt, wenn es erhitzt wurde, zweckmäßigerweise zwischen 35 und 100°C. Ferner beträgt die Temperatur im Hinblick auf hohe Behandlungsraten und dergleichen vorzugsweise zwischen 40 und 80°C, da die Wärmebeständigkeit des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials über 100°C verschlechtert ist und die rasche Behandelbarkeit bis 35°C nicht vollständig gewährleistet ist.

Um etwaige nachteilige Wirkungen auf die Emulsionsoberfläche des behandelten lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials zu minimieren, wird das lichtempfindliche Material vorzugsweise ausgehend von der Nichtemulsionsoberfläche des Materials erhitzt.

Photographische Behandlungsprozesse

Die automatische Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung wird vorzugsweise für photographische Behandlungsprozesse, wie ein Entwicklungsverfahren, ein Farbentwicklungsverfahren, ein Bleichverfahren und dergleichen, die zu einer Farbstoffbildung und Oxidationsreaktion führen, statt zu denjenigen, wie ein Bleich/Fixierverfahren, ein Fixierverfahren, ein Stabilisierungsverfahren und dergleichen, die unnötige Substanzen von dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial entfernen, verwendet. Von diesen photographischen Behandlungsprozessen sind das Schwarzweißentwicklungsverfahren und das Farbentwicklungsverfahren bevorzugt. Ferner wird zum Minimieren der Bildung von Teer aufgrund der Oxidation einer Entwicklersubstanz die automatische Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung vorzugsweise insbesondere für das Farbentwicklungsverfahren verwendet.

Behandlungslösungen

Die in der vorliegenden Erfindung verwendeten Behandlungslösungen umfassen nicht nur übliche Behandlungslösungen, sondern auch diejenigen, die, wenn sie individuell verwendet werden, die Behandlungsreaktion nicht beenden können. Daher umfassen die Behandlungslösungen alle Lösungen, die Komponenten umfassen, die zur Behandlung von lichtempfindlichen Materialien beitragen können, und sie umfassen ferner bloßes Wasser. Die Komponenten, die zur Behandlung von lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien beitragen können, umfassen nicht nur Farbentwicklersubstanzen und Alkalisubstanzen, sondern auch Komponenten, wie oberflächenaktive Mittel und dergleichen, die fast keinen Beitrag zu den Behandlungsreaktionen liefern.

Die Viskosität der bei dem Behandlungsverfahren der vorliegenden Erfindung verwendeten Behandlungslösung beträgt allgemein zwischen 1,2 und 10 cP bei 25°C, zweckmäßigerweise zwischen 1,5 und 8 cP und vorzugsweise zwischen 1,7 und 5 cP. Wenn die Viskosität der Behandlungslösung unter 1,2 cP ist, wird die Behandlungslösung von den Behandlungslösungszufuhrmitteln nicht stabil in Luft ausgestoßen. Es wurde ermittelt, dass insbesondere wenn die Behandlungslösung ausgestoßen wird, die Ausstoßstabilität durch Erhöhen der Viskosität auf mindestens 1,2 cP deutlich erhöht ist. Die Viskosität der meisten Behandlungslösungen beträgt 1,2 cP oder weniger. Daher ist es eine überraschende Erkenntnis, dass eine Zunahme der Viskosität die Ausstoßstabilität erhöht. Ferner nimmt, wenn eine Behandlungslösung mit einer Viskosität von mindestens 10 cP einem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial durch Ausstoßen zugeführt wird, die Behandlungsrate ab.

Als Verfahren zur Steuerung der Viskosität der Behandlungslösung, die in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, werden Verfahren angegeben, bei denen beispielsweise ein wasserlösliches Polymer in eine Behandlungslösung in einer Menge, in der die Behandlungseigenschaften nicht nachteilig beeinflusst werden, eingearbeitet wird; die Konzentration von Salzen in einem Bereich, in dem die Behandlungseigenschaften nicht nachteilig beeinflusst werden, gehalten wird; oder Lösemittel außer Wasser in einer Menge, in der die Behandlungseigenschaften nicht nachteilig beeinflusst werden, eingearbeitet werden. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf diese beschränkt.

Wasserlösliche Polymere, die in der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, umfassen beispielsweise Vinylformen und Derivate derselben, wie Polyvinylalkohole, Polyvinylpyrrolidone, Polyvinylpyridiniumhalogenide, verschiedene Arten modifizierter Polyvinylalkohole und dergleichen; eine Acrylgruppe enthaltende Polymere, wie Polyacrylamide, Polydimethylacrylamide, Polydimethylaminoacrylate, Natriumpolyacrylat, Acrylsäure-Methacrylsäure-Copolymersalze, Natriumpolymethacrylat, Acrylsäure-Vinylalkohol-Copolymersalze und dergleichen; natürliche hochpolymere Materialien, wie Stärke, oxidierte Stärke, Carboxylstärke, Dialdehydstärke, kationische Stärke, Dextrin, Natriumalginat, Gummiarabikum, Casein, Pullulan, Dextrin, Methylcellulose, Ethylcellulose, Carboxymethylcellulose, Hydroxypropylcellulose und dergleichen; synthetische Polymere, wie Polyethylenglykol, Polypropylenglykol, Polyvinylether, Polyglycerin, Maleinsäure-Alkylvinylether-Copolymere, Maleinsäure-N-Vinylpyrrol-Copolymere, Styrol-Maleinsäureanydrid-Copolymere, Polyethylenimine und dergleichen. Von diesen Polymeren sind Polyvinylpyrrolidone, Polyvinalalkohole und Polyalkylenoxide bevorzugt.

Aufgelistet werden können die im Vorhergehenden angegebenen Polyalkylenoxide, beispielsweise Polyethylenoxide, Polyethylenglykol, Polypropylenglykol oder Verbindungen der allgemeinen Formel [P], die im folgenden beschrieben ist: Allgemeine Formel [P] R3O-(-A4-O-)-j4-(-A5-O-)-j5-(-A5-O-)-j6-R4 worin A4, A5 und A6 jeweils eine substituierte oder unsubstituierte geradkettige oder verzweigtkettige Alkylgruppe bedeuten und alle nicht die gleiche Gruppe bedeuten. R3 und R4 können gleich oder verschieden sein, und jede Gruppe bedeutet ein Wasserstoffatom, eine substituierte oder unsubstituierte Alkylgruppe, Arylgruppe oder Acylgruppe.

Als Substitutionsgruppe für jede Gruppe seien eine Hydroxylgruppe, eine Carboxylgruppe, eine Sulfonylgruppe, eine Alkoxylgruppe, eine Carbamoylgruppe und eine Sulfamoylgruppe aufgeführt. Als vorzugsweise verwendet werden diejenigen aufgeführt, in denen R4 und R5 jeweils ein Wasserstoffatom bedeutet und A4, A5 und A6 jeweils eine unsubstituierte Gruppe bedeutet. Die am stärksten bevorzugten sind diejenigen, in denen A4, A5 und A6 jeweils -CH2CH2- oder -CH(CH3)-CH2 bedeutet.

j4, j5 und j6 bedeuten jeweils eine ganze Zahl von 0 bis 500, wobei jedoch gilt: j4 + j5 + j6 ≧ 5.

Als Lösemittel außer Wasser, die in der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, werden diejenigen aufgeführt, die mit den verwendeten Behandlungslösungen kompatibel sind, und sie umfassen beispielsweise Alkohole, wie Methanol, Ethanol, Isopropanol und dergleichen; mehrwertige Alkohole, wie Ethylenglykol, Diethylenglykol, Glycerin und dergleichen; und organische Amine, wie Triethanolamin und dergleichen; und dergleichen.

Ferner beträgt die Oberflächenspannung der in der vorliegenden Erfindung verwendeten Behandlungslösungen allgemein zwischen 15,0 und 50,0 dyn/cm und vorzugsweise zwischen 18,0 und 45,0 dyn/cm. Wenn die Oberflächenspannung unter der Untergrenze liegt, wird die Ausstoßstabilität der Behandlungslösung nachteilig beeinflusst, während, wenn die Oberflächenspannung die Obergrenze übersteigt, aufgrund der Tatsache, dass, wenn die Behandlungslösung einem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial zugeführt wird, die Behandlungslösung nicht gleichförmig verteilt wird, sich eine Ungleichmäßigkeit der Behandlung ergibt.

Die automatische Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann auf einmal eine Lösung, die alle für das photographische Behandlungsverfahren erforderlichen Behandlungslösungskomponenten umfasst, einem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial zuführen. Alternativ werden die erforderlichen Komponenten in eine Mehrzahl von Lösungen eingearbeitet, die jeweils individuell dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial zugeführt werden können. Wenn eine Mehrzahl von Lösungen individuell zugeführt wird, ist die zum Durchführen der Zufuhr aller Lösungen notwendige Zeit im Hinblick auf hohe Behandlungsraten vorzugsweise möglichst kurz. Diese Zeit liegt zweckmäßigerweise innerhalb von 5 s und vorzugsweise innerhalb von 1 s. Dies wird so durchgeführt, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Behandlungslösungen keine unterschiedliche Behandlungsreaktionsdauer ergibt. Wenn eine Lösung in zwei Arten von Lösungen als Beispiel für eine Mehrzahl von Lösungen aufgetrennt wird und einem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial zugeführt wird, können die zwei Behandlungslösungszufuhrmittel längs der Transportrichtung des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials in Reihe angeordnet sein.

Die Konzentration des gelösten Stoffs einer Behandlungslösung, die in der automatischen Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung verwendbar ist, beträgt üblicherweise zwischen 0,2 und 20 Gew.-%. Ferner beträgt die Konzentration des gelösten Stoffs zweckmäßigerweise zwischen 0,4 und 20 Gew.-% und vorzugsweise zwischen 1,0 und 10 Gew.-%.

Die von einem Behandlungslösungszufuhrmittel zugeführte Menge der Behandlungslösung beträgt im Hinblick auf die sichergestellte Durchführung des Entwicklungsverfahrens, Minimierung eines Abtropfens der Lösung auf die Emulsionsoberfläche eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials nach der Zufuhr der Behandlungslösung und dergleichen zweckmäßigerweise zwischen 5 und 100 ml (Milliliter) pro m2 des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials und vorzugsweise zwischen 15 und 50 ml pro m2.

Farbentwicklungsverfahren

Wie im Vorhergehenden beschrieben wird die automatische Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung vorzugsweise für ein Entwicklungsverfahren und insbesondere für ein Farbentwicklungsverfahren verwendet. Ein Farbentwickler kann in eine Mehrzahl von Teilzusammensetzungslösungen geteilt werden, von denen einige eine Lösung umfassen können, die die Farbentwicklungsreaktion nicht vollständig durchführen können, wenn sie individuell verwendet werden. Daher umfassen die hier beschriebenen Farbentwickler Lösungen, wie eine Lösung, die nur aus einer Farbentwicklersubstanz und einem Konservierungsmittel besteht, eine Lösung, die nur aus einem Alkali besteht, eine Lösung, die nur aus einem oberflächenaktiven Mittel besteht, bloßes Wasser und dergleichen, die jeweils einen Teil des Farbentwicklers bilden.

Eine Behandlungslösung, die die Farbentwicklungsreaktion vollständig durchführen kann, wenn sie individuell verwendet wird, kann auf die Emulsionsoberfläche eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials appliziert werden. Alternativ werden für Farbentwicklungsreaktionen erforderliche Komponenten in eine Mehrzahl von unterschiedlichen Lösungen eingearbeitet, und eine Farbentwicklung kann durch getrenntes Zuführen derselben und Mischen derselben auf der Emulsionsoberfläche durchgeführt werden. Im Hinblick auf eine Schnellbehandlung ist eine Farbentwicklung stärker bevorzugt, bei der notwendige Komponenten in eine Mehrzahl von Lösungen eingearbeitet sind und die Lösungen getrennt zugeführt werden, so dass es möglich ist, die Konzentration spezieller Komponenten zu erhöhen.

Die Behandlungsdauer einer Farbentwicklung beträgt üblicherweise zwischen 3 und 30 s, zweckmäßigerweise zwischen 5 und 30 s, um Farbentwicklungsreaktionen stabiler durchzuführen und vorzugsweise zwischen 8 und 20 s im Hinblick auf den Abbau und das Trocknen des Farbentwicklers.

Die hier beschriebene Behandlungsdauer der Farbentwicklung bezeichnet die Zeit von der Zufuhr des Farbentwicklers auf ein lichtempfindliches Aufzeichnungsmaterial (eine Emulsionsoberfläche) bis zur Zufuhr der Behandlungslösung, die in dem anschließenden Prozess (beispielsweise ein Bleichverfahren oder ein Bleich/Fixierverfahren) verwendet wird, oder bis zum Eintauchen des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials in eine Behandlungslösung, die den anschließenden Prozess durchführt.

Lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien

Als photographische Aufzeichnungsmaterialien, die durch die automatische Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung behandelt werden, können lichtempfindliche farbphotographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die Silberiodbromid oder Silberbromid umfassen, lichtempfindliche monochromatische photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien und dergleichen verwendet werden. Von diesen sind lichtempfindliche farbphotographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die eine Silberchloridemulsion umfassen, und lichtempfindliche monochromatische photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien bevorzugt.

Bei den lichtempfindlichen photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die eine Silberchloridemulsion umfassen, sind diejenigen bevorzugt, die mindestens eine Emulsionsschicht umfassen, die aus einer Silberhalogenidemulsion besteht, die Silberchlorid zu mindestens 90 Mol-% umfasst. Im Hinblick auf die Behandelbarkeit sind lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien bevorzugt, die eine Silberhalogenidemulsion umfassen, die Silberchlorid zu zweckmäßigerweise 25 bis 100 Mol-% und vorzugsweise 98 bis 100 Mol-% enthält.

BEISPIELE

Die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden im folgenden beschrieben.

1 ist eine schematische Darstellung des Aufbaus des Hauptteils der automatischen Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung. Im oberen Lauf des Transportwegs des lichtempfindlichen photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterials P, das durch Behandlungslösungen behandelt wird, befindet sich ein Heizmittel 110, das das lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial P erhitzt. Ein Teil des Heizmittels 110 ist die Heiztrommel 111. Ferner befindet sich unter der Heiztrommel 111 die Austrittswalze 112. Auf der linken Seite der Heizwalze 111 befindet sich die Einlassführungswalze 113. Unter der Einlassführungswalze 113 befindet sich links der Austrittswalze 112 die Druckkontaktriemenantriebswalze 114. Der Druckkontaktriemen 115 ist um die Austrittswalze 112, die Einlassführungswalze 113 und die Druckkontaktriemenantriebswalze 114 gezogen bzw. umfasst diese. Der Druckkonaktriemen 115 wird, während er mit der Heiztrommel 111 über 90 Grad der Umfangsoberfläche der Heiztrommel 111 in Druckkontakt gebracht wird, so angetrieben, dass das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P, während es in Druckkontakt mit der Heiztrommel 111 gebracht wird, transportiert und dadurch erhitzt wird.

Stromabwärts der Heiztrommel 111 befindet sich im Transportweg des lichtempfindlichen Materials P das Entwicklungsmittel 120, das den Behandlungslösungstank 125 umfasst, das eine erste Lösung zur Behandlung des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P zuführt. Der Behandlungslösungstank 125 ist gegen Umgebungsluft fest verschlossen. Farbentwickler wird ausgehend von dem Behandlungslösungszufuhrmittel 1 der Emulsionsoberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P, das durch das Heizmittel 110 erhitzt wurde, durch die Luft zugeführt.

Vom stromaufwärtigen zum stromabwärtigen Teil des Transportwegs des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials, dem die Behandlungslösung durch die Luft unter Verwendung des Behandlungslösungszufuhrmittels 1 zugeführt wurde, befindet sich ein zweites Heizmittel 130, das das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P weiter erhitzt. Das zweite Heizmittel 130 umfasst eine Heizwalze 131, eine Antriebswalze 132 und ein Heizband 133. Das Heizband 133 ist über die Heizwalze 131 und die Antriebswalze 132 gezogen bzw. umfasst diese. Die Heizwalze 131 befindet sich im stromaufwärtigen Teil im Transportweg des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P, dem die Behandlungslösung durch die Luft unter Verwendung des Behandlungslösungszufuhrmittels 1 zugeführt wurde, und sie erhitzt das Heizband 133.

Die Antriebswalze 132, die sich im stromabwärtigen Teil im Transportweg des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P ausgehend von der Heizwalze 131 befindet, treibt das Heizband 133 an. Dadurch wird das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P erhitzt, während das Heizband erhitzt wird. Eine Behandlungslösung wird durch die Luft der Emulsionsoberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P zugeführt, das unter Verwendung des zweiten Heizmittels 130 weiter erhitzt wird. Ferner wird das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P, auf dessen Emulsionsoberfläche die Behandlungslösung appliziert wurde, unter Verwendung des zweiten Heizmittels 130 weiter erhitzt.

Danach wird das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P, das einer Farbentwicklung unter Verwendung des Entwicklungsmittels 120 unterzogen wurde, des weiteren einem Bleichfixieren in einem Bleich/Fixiertank BF und einem Stabilisieren in einem Stabilisierungstank ST unterzogen.

Die Temperatur der Emulsionsoberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials wird unter Verwendung der Heiztrommel 111, deren Oberflächentemperatur bei 60°C gehalten wird, auf 60°C erhöht. Ferner wird die Oberflächentemperatur des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P aufgrund von Erhitzen desselben ausgehend von der Schichtträgeroberfläche unter Verwendung des Heizbands 133, dessen Oberflächentemperatur bei 50°C gehalten wird, ebenfalls bei 50°C gehalten.

Ferner kann, wie in 2A gezeigt ist, ein serielles Verfahren für das in der vorliegenden Ausführungsform verwendete Behandlungslösungszufuhrmittel 1 verwendet werden, oder wie in 2B gezeigt, ein Anordnungsverfahren für dasselbe verwendet werden. Im Falle des seriellen Verfahrens wird während des Hin- und Herführens des Behandlungslösungszufuhrmittels 1 in horizontaler Richtung die notwendige Menge der Behandlungslösung durch kontinuierliches Transportieren des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P in den durch Pfeile angegebenen Richtungen auf das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P gleichmäßig appliziert (zugeführt). Bei dem Anordnungsverfahren kann, da eine Behandlungslösung simultan längs einer Linie ausgestoßen wird, das Behandlungslösungszufuhrmittel fixiert sein.

Die im folgenden beschriebene Ausführungsform ist ein Behandlungslösungszufuhrmittel 1, für das das in 2A gezeigte serielle Verfahren verwendet wurde, wofür ein Beispiel in 3 angegeben ist. Das in 3 gezeigte Behandlungslösungszufuhrmittel 1 besteht aus einem Behandlungslösungszufuhrhauptkörper (einem Kopfhauptkörper) 10 und einem Haltemittel 14, das die Behandlungslösungszufuhrleitung 12 hält. Obwohl die Einzelheiten des Abtastantriebsmittels des Behandlungslösungszufuhrmittels in der Abbildung nicht gezeigt sind, kann dies durch Verwendung eines Riemenantriebs, Getriebe(Reihe von Stangentriebwerken)antriebs und dergleichen, die einschlägig bekannt sind, realisiert werden.

In dem Behandlungslösungszufuhrhauptkörper 10 sind eine Mehrzahl von Ausstoßkanälen 20 angeordnet. In der Ausführungsform sind fünf Ausstoßkanäle 20A bis 20E in gleichem Abstand in einer Anordnung parallel angeordnet, und die spezifizierte Menge der Behandlungslösung 24 wird mit einer spezifizierten Rate auf das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial aus einer Mehrzahl von Ausstoßdüsen (Öffnungen), die in jedem der Ausstoßkanäle 20A bis 20E, beispielsweise mit fünf Öffnungen in einer Reihe bzw. Zeile angeordnet sind, ausgestoßen. Der Querschnitt der Öffnung 22 ist ein Kreis und er kann eine Ellipse oder ein Quadrat sein.

Einzelheiten des Behandlungslösungszufuhrhauptkörpers sind in 4 und den folgenden Figuren angegeben.

4 ist eine Schnittdarstellung auf der Linie I-I in 3. 5 ist deren Darstellung von oben und 6 ist eine Schnittdarstellung auf der Linie II-II in 3. Da der Aufbau der fünf Ausstoßkanäle 20A bis 20E identisch ist, zeigt 3 nur einen Ausstoßkanal 20A.

Dieser Ausstoßkanal 20A besteht aus der Ausstoßkammer 30A, in die die Behandlungslösung 24 (siehe 3) injiziert wird, den fünf Öffnungen (Düsen) 22A bis 22E, die mit der Ausstoßkammer 30A in Verbindung stehen, und dem Umwandlungselement 32A, der das Volumen der Ausstoßkammer 30A variiert.

Die innere Oberfläche des Öffnungshauptkörpers 34 ist mit dem Aussparungsabschnitt 35A der Ausstoßkammer 30A ausgestattet, und die Mehrzahl der Öffnungen 22A bis 22E sind nur in einer geraden Linie mit einem gleichen Abstand bzw. Zwischenraum Q auf der unteren Oberfläche des Aussparungsabschnitts gebohrt. Ferner ist in diesem Beispiel eine schwingende Platte 36 so aufgeklebt, dass diese Ausstoßkammer 30A abgesperrt ist, und in dem in der Figur gezeigten Beispiel wird der im Abschnitt der linken Seite des Öffnungshauptkörpers 34 angeordnete Hohlabschnitt 38 als Puffertank verwendet. Dieser Puffertank 38 ist mit der Ausstoßkammer 30A durch das Behandlungslösungszufuhrloch (kleines Loch) 40A, in dem die Strömungspassagefläche, wie in 11 gezeigt, verengt ist, verbunden. Ein mit der Lösungszufuhr in Verbindung stehendes Loch 15 ist zwischen dem Puffertank 38 und dem Trägerelement 14 gebohrt.

Die von einem (nicht gezeigten) Behandlungslösungstank zugeführte Behandlungslösung 24 wird vorübergehend in dem Puffertank 38 aufbewahrt, und ein Teil der aufbewahrten Behandlungslösung 24 wird in die Ausstoßkammer 30A über die Zufuhröffnung 40A injiziert. Die Behandlungslösung 24 wird injiziert, um das Innere der Ausstoßkammer 30A aufzufüllen.

Der Öffnungshauptkörper 34 kann in der aufeinandergelegten Schichtstruktur, die in 12 gezeigt ist, aufgebaut sein. 12 ist eine Schnittdarstellung des Ausstoßkanals 20A. Die folgende Erklärung erfolgt unter Bezug auf 13. Der Öffnungshauptkörper 34 ist aus der Öffnungsplatte 34A (s. 13(A)), auf der nur mehrere Stücke der Öffnungen 22, die mit einem vorgegebenen Abstand angeordnet sind, ausgebildet sind, einer Zwischenplatte 34B (s. 13(B)) zur Bildung eines Aussparungsabschnitts 35A und eines Aussparungsabschnitts für den Puffertank 38 und einer eine kleine Einführungsleitung bildenen Platte 34C (s. 13(C)), die auf den oberen Schichtabschnitt auf der Zwischenplatte abgelegt ist, aufgebaut.

Die eine kleine Einführungsleitung bildende Platte 34C ist einstückig mit einem Hohlraumabschnitt, der als Teil des Aussparungsabschnitts 35A verwendet wird, ausgestattet. Schlitze zur Verbindung mit dem Puffertank 38 sind auf einem Teil derselben ausgebildet. Diese Schlitze fungieren als kleine Einführungsleitungen 40A, 40B ... . Von diesen Platten wird eine rostfreie Platte (SUS-Platte) aus Gründen des Korrosionsschutzes und der Herstellungsgenauigkeit für die Zwischenplatte 34B und die kleine Einführungsleitungen bildenden Platte 34C verwendet.

Die Öffnungen 22A bis 22E sind, wie in 4 und 6 gezeigt, konisch zulaufend, und deren Dicke L ist die Öffnungslänge. Die Öffnungen sind konisch zulaufend, so dass aufgrund der Oberflächenspannung der Behandlungslösung 24 zusammen mit der Wahl des Durchmessers R, keine Luftblasen in die Ausstoßkammer eingeschlossen werden, auch wenn die Lösungsoberfläche in dem Öffnungsabschnitt der Öffnung die in 4 gezeigte Form der gestrichelten Linie annimmt. Aufgrund dessen dringen während des kontinuierlichen Ausstoßens keine Luftblasen in die Ausstoßkammer 30A ein.

Jedes der im Vorhergehenden genannten Umwandlungselemente 32A bis 32E ist in diesem Beispiel so angeordnet, dass es nahezu mittig, direkt über den Öffnungen 22 der Ausstoßkammern 30A bis 30E, die in den einzelnen Ausstoßkanälen 20A bis 20E angeordnet sind, über die schwingende Platte 36, die mit jedem verbunden ist, wie in 6 gezeigt, liegt. In diesem Beispiel werden piezoelektrische Elemente als Umwandlungselemente 32A bis 32E verwendet.

Wie ebenfalls in 6 gezeigt, werden piezoelektrische Elemente in der Form eines quadratischen Blocks verwendet, wobei ein Ende an der schwingenden Platte 36 befestigt ist, während das andere Ende an dem mit einem Hohlabschnitt gebildeten Trägerelement 42 befestigt ist.

Wie in 7 gezeigt, erfolgt, wenn eine vorgegebene Spannung an das piezoelektrische Element 32A unter Verwendung einer Antriebsschaltung (einer einen Puls erzeugenden Schaltung) angelegt wird, eine Expansion und Kontraktion des quadratischen Blocks eines piezoelektrischen Elements 32A in der durch Pfeile angegebenen Richtung aufgrund des Piezoeffekts, wie es in 6 und 8 angegeben ist.

Da eine derartige Expansion oder Kontraktion direkt auf die schwingende Platte 36 übertragen wird, verschiebt sich die schwingende Platte 36 zur Ausstoßkammer 30A. Diese Verschiebung bewirkt die Volumenänderung der Ausstoßkammer 30A. Das heißt, die gebildete Verformung der schwingenden Platte 36 führt zu einer Kapazitätsveränderung (Volumenveränderung) der Ausstoßkammer 30A, die zu einer starken Druckveränderung gegenüber der enthaltenen Behandlungslösung 24 führt. Die Behandlungslösung 24 wird aufgrund dieser Druckveränderung aus den Öffnungen 22A bis 22E ausgestoßen. Wenn die Behandlungslösung 24 ausgestoßen wird, nimmt der Druck in der Ausstoßkammer 30A ab, und die Behandlungslösung 24 wird aus dem Puffertank 38 durch die Zufuhröffnung 40A ergänzt. Während die Expansion oder Kontraktion des piezoelektrischen Elements wiederholt wird, wird die Behandlungslösung 24 kontinuierlich aus den Öffnungen 22A bis 22E ausgestoßen. Während die Frequenz der Antriebspulse Pa und Pb erhöht wird, wird die ausgestoßene Behandlungslösung in Lösungströpfchen umgewandelt.

Daher sind die Länge L und der Durchmesser R der Öffnungen 22A bis 22E, die Ausstoßrate der Behandlungslösung 24 und dergleichen, wie im Vorhergehenden beschrieben, Faktoren, die zu der dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial P zugeführten Menge der Behandlungslösung und zu optimalen Ausstoßbedingungen beitragen.

Nichtrostender Stahl und dergleichen werden auf die Wandoberfläche der Ausstoßkammer 30A und dergleichen, die mit der Behandlungslösung 24 in Kontakt stehen, appliziert. Wie im Vorhergehenden beschrieben, können als nichtrostender Stahl SUS 304L und dergleichen verwendet werden. In gleicher Weise wird SUS 304L für die Wandoberflächen der Öffnungen 22A bis 22E verwendet.

Die schwingende Platte 36 wird an dem Öffnungshauptkörper 34 und Trägerelement 42 unter Verwendung von beispielsweise einem Epoxyharz-Klebemittel angebracht. Die schwingende Platte 36 kann aus einem Blechmaterial, wie SUS 304L, bestehen.

Fünf Umwandlungselemente 32A bis 32B, die in den einzelnen Ausstoßkanälen 20A bis 20E gemäß der obigen Beschreibung installiert sind, werden ursprünglich gleichzeitig angetrieben. Dadurch besteht jedoch die Möglichkeit, dass die schwingende Platte 36 aufgrund von deren wechselnder Schwingung in Resonanz gerät. Dieses Resonanzphänomen wird dadurch vermieden, dass eine Phasendifferenz ϕ zwischen dem Antriebspuls Pa, der an die Umwandlungselemente 20A, 20C und 20E mit ungerader Zahl in der Reihenfolge angelegt wird, und dem Antriebspuls Pb, der an die Umwandlungselemente 20B und 20D mit gerader Zahl in der Reihenfolge angelegt wird, ausgebildet wird.

Ein Zyklus ist 2&pgr;, und 2&pgr; = 360° = 0°. Daher kann die Phasendifferenz ϕ im Bereich von 10° bis 180° liegen. In diesem Bereich ist der Bereich von 90° bis 180° bevorzugt, um eine Minimierung des Resonanzphänomens zu ermöglichen. 9 zeigt beispielsweise einen Fall, bei dem der Antrieb mit einer Phasendifferenz von 180° durchgeführt wird, wodurch Wirkungen aufgrund von Resonanz minimiert werden.

Die Antriebspulse Pa und Pb sind vorzugsweise Frequenzen von etwa 1 kHz bis etwa 10 kHz. Ferner beträgt die Nutzleistung der Antriebspulse Pa und Pb vorzugsweise etwa 1 : 5, wenn die Pulsbreite durch Px dargestellt wird. Die Spannung der Antriebspulse Pa und Pb wird in Abhängigkeit von den Eigenschaften der verwendeten piezoelektrischen Elemente und der Verschiebungsmenge auf der Basis des Expansions- und Kontraktionsgrades bestimmt.

Die Ausstoßkanäle 20 können derart angeordnet sein, dass, wie in 10 gezeigt ist, die Ausstoßkanäle mit gerader Zahl in der Reihenfolge gegenüber denen mit ungerader Zahl versetzt sind.

Ferner wurde ein Ausstoßtest der Behandlungslösung durchgeführt, wobei das Behandlungslösungszufuhrmittel 1, das wie oben beschrieben, aufgebaut war, verwendet wurde.

Behandlungslösungsbeispiel 1

(Die im folgenden beschriebene Farbentwicklerrezeptur wurde zur Herstellung von 1 l Lösung verwendet) Natriumsulfit 0,1 g Pentanatriumdiethylenpentaaminpentaacetat 3,0 g Polyethylenglykol 4000 5 g Bis(sulfoethyl)hydroxylamin-dinatrium 16 g Tinopal SFP 2 g Kaliumcarbonat 33 g Natrium-p-toluolsulfonat 20 g CD-3 12 g Kaliumhydroxid 8 g

Der pH-Wert wurde unter Verwendung von Kaliumhydroxid oder Schwefelsäure auf 11,0 eingestellt.

Zusammen mit der Verwendung des oben beschriebenen Entwicklers wurde die Behandlungslösung auf das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P unter Verwendung piezoelektrischer Elemente unter einem Antriebspuls mit einer Frequenz von 8 kHz in einem Behandlungslösungszufuhrmittel 1 des seriellen Verfahrens ausgestoßen. Die Messungen wurden mit einer Antriebsspannung von 80 V unter Regeln der Phasendifferenz zwischen dem Antriebspuls Pa und Pb auf 0° durchgeführt. Es wurde ein Behandlungslösungszufuhrmittel 1, das insgesamt 32 Ausstoßkanäle und 256 Öffnungen aufwies, verwendet. Als Öffnungsmuster wurde das in 4 gezeigte verwendet. In jedem Ausstoßkanal 20 war der Abstand zwischen den Öffnungen auf 0,3 mm eingestellt, und der Öffnungsabstand Q des benachbarten Kanals betrug 1 mm. Ferner war das Behandlungslösungszufuhrmittel 1 so aufgebaut, dass die Öffnungslänge L und der Öffnungsdurchmesser R wie in der folgenden Tabelle 1 beschrieben, variiert waren, und es wurden Experimente durchgeführt, bei denen durch einen üblichen Keil belichtete lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien behandelt wurden. Die Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse.

Ferner wurden nach der Farbentwicklung die im folgenden beschriebenen Prozesse durchgeführt.

(a) Bleich/Fixierverfahren, Stabilisierungsverfahren

Die Behandlung wurde unter den Behandlungsbedingungen von Konica Corp. Process CPK-2-28 unter Verwendung der Behandlungslösung für dasselbe durchgeführt. (b) Behandlungsdauer Behandlungsstufe Behandlungsdauer Farbentwicklung 8 s Bleich/Fixieren 27 s Stabilisieren 27 s × 3

(c) Lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien

Es wurde QA Paper Typ A6, hergestellt von Konica Corp. (mit einer Emulsionsschicht, die eine Silberhalogenidemulsion umfasst, in der mindestens 99,9% Silberchlorid sind), das unter Verwendung eines herkömmlichen Verfahrens belichtet worden war, behandelt.

(d) Heizbedingungen

Die Oberflächentemperatur des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials wurde unter Verwendung einer Heiztrommel, deren Oberflächentemperatur bei 60°C gehalten wurde, auf 60°C erhöht.

Die maximale spektrale Reflexionsdichte Dmax bei 440 nm des behandelten lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials wurde gemessen. Ferner wurde nach der Behandlung eine Färbung auf der Oberfläche des Öffnungshauptkörpers 34 des Ausstoßkopfes visuell betrachtet und gemäß den im folgenden angegebenen Bewertungsstandard bewertet.

A:
Es wurde keine Färbung aufgrund der Behandlungslösung beobachtet
B:
Es wurde eine leichte Färbung aufgrund der Behandlungslösung beobachtet, jedoch nicht in einem Bereich, der Probleme für eine gewerbliche Verwendbarkeit ergibt.
C:
Eine Färbung erfolgte in einem Maße, das für eine gewerbliche Verwendbarkeit ungeeignet ist.

TABELLE 1

Wie in Tabelle 1 angegeben ist, wurde ermittelt, dass im Bereich eines Verhältnisses der Öffnungslänge L zum Öffnungsdurchmesser R von 5 bis 200 ein ausreichendes Ausstoßen erhalten wird, das stabile Ausstoßen beibehalten wird, der Öffnungshauptkörper 34 nicht gefärbt wird und die Wirkungen der vorliegenden Erfindung wirksam zur Geltung kommen.

Anschließend wurden hinsichtlich der Experimente Nr. 1 bis 3 in Tabelle 1 ähnliche Experimente durchgeführt, die in Tabelle 2 angegeben sind, während eine Phasendifferenz der Antriebspulse Pa und Pb an die Umwandlungselemente angelegt wurde.

TABELLE 2

Durch Anbringen einer Phasendifferenz von mindestens 10° an den benachbarten Kanälen nimmt die Ausstoßmenge zu und eine Färbung des Öffnungshauptkörpers (Öffnungsplatte) 34 ab. Anschließend wurden hinsichtlich der Experimente Nr. 1 bis 3 in Tabelle 1 Experimente durchgeführt, wobei die Zahl der Öffnungen 22 unter Verwendung des Behandlungslösungszufuhrmittels 1 mit 32 Ausstoßkanälen variiert wurde. Als Öffnungsmuster wurde das in 4 gezeigte verwendet. In jedem Ausstoßkanal betrug der Abstand zwischen Öffnungen 0,3 mm und der Öffnungsabstand der benachbarten Kanäle wurde wie in Tabelle 3 angegeben variiert.

Der Öffnungsabstand Q betrug 100 &mgr;m (die Fläche ist 7,85 × 10–9 mm2), wobei die Ausstoßseite als Bezug genommen wurde, und die Frequenz der Behandlungslösungszufuhr betrug 7000 pro Sekunde. Die dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial P zugeführte Menge wurde auf 0,07 ml/s eingestellt. Ferner betrug die dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial P zugeführte Menge 20 ml pro m2. Öffnungen einer Länge L von 1 mm und eines Öffnungsdurchmessers R von 0,05 mm wurden verwendet.

Ferner wurden lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien, die durch einen herkömmlichen Keil belichtet worden waren, behandelt und die maximale spektrale Reflexionsdichte Dmax (Y) wurde gemessen. Ferner wurde der Grad von Klecksen beobachtet. In den vorliegenden Beispielen wurde ein Dmax-Wert (Y) von mehr als 2,0 als ausreichende Dichte bewertet. Tabelle 3 zeigt die Ergebnisse.

TABELLE 3

Nach der Behandlung wurden alle Öffnungen Ausstoßtests unterzogen und der Grad des Verstopfens der Öffnungen wurde gemäß den im folgenden angegebenen Bewertungsstandards bewertet.

  • A: Ausstoßen wurde von allen Öffnungen beobachtet
  • B: Die Ausstoßrichtung von einer oder zwei Öffnungen war nicht normal
  • C: Aus einer oder zwei Öffnungen wurde aufgrund von Verstopfen kein Ausstoßen beobachtet.

Kleckse wurden visuell wie folgt bewertet:

  • A: Keine Bildung von Klecksen
  • B: Einige Kleckse wurden erhalten, obwohl diese kein Problem für eine gewerbliche Verwendung bildeten.

Wie auch aus den Ergebnissen dieses Experiments klar ersichtlich ist, wurde ermittelt, dass wenn als Zahl der Öffnungen des Ausstoßkanals mindestens zwei gewählt wird, die entwickelte Farbdichte zunimmt und die Bildung von Klecksen minimiert wird.

Ferner wurde, wie im folgenden beschrieben, das gleiche Experiment durchgeführt, wobei jedoch die Zufuhrmenge einer Behandlungslösung pro Sekunde, wie in Tabelle 4 angegeben, variiert wurde. Die unvollständige Farbbildung an Enden eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P wurde gemäß den im folgenden angegebenen Standards bewertet:

  • A: Es wurde kein Problem beobachtet
  • B: Eine leichte unvollständige Farbbildung wurde an den Enden beobachtet
  • C: Eine unvollständige Farbbildung wurde klar beobachtet und sie bestand in einem Maße, das Probleme verursacht

Das Verstopfen der Öffnungen wurde wie folgt bewertet:

  • A: Ein Ausstoßen wurde aus allen Öffnungen beobachtet
  • B: Die Ausstoßrichtung von einer oder zwei Öffnungen war nicht normal
  • C: Kein Ausstoßen wurde aus einer oder zwei Öffnungen aufgrund von Verstopfen beobachtet.

TABELLE 4

Wie aus den obigen Ergebnissen ersichtlich ist, wird durch Einstellen der zugeführten Menge der Behandlungslösung zwischen 0,01 und 2,5 ml pro Sekunde eine unvollständige Farbbildung an den Enden des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P verbessert und das Verstopfen der Öffnungen 22 ebenfalls minimiert. Ferner wird ermittelt, dass die entwickelte Farbdichte zunimmt.

Anschließend wurden ähnliche Experimente durchgeführt, wobei jedoch die zugeführte Menge pro m2 des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials variiert wurde. Tabelle 5 zeigt die Ergebnisse. Nach der Behandlung wurde eine Färbung im Transportabschnitt eines Farbentwicklungsverfahrens gemäß den im folgenden angegebenen Bewertungsstandards bewertet.

  • A: Ein Anfärben aufgrund von Abtropfen der Behandlungslösung wurde nicht beobachtet
  • B: Eine leichte Färbung aufgrund von Abtropfen der Behandlungslösung wurde beobachtet
  • C: Eine Abfärbung aufgrund von Abtropfen der Behandlungslösung wurde klar beobachtet und sie überstieg die gewerblich verwendbare Grenze.

TABELLE 5

Wie aus den oben angegebenen Ergebnissen ersichtlich ist, wird durch Einstellen der zugeführten Menge der Behandlungslösung auf zwischen 5 und 100 ml pro m2 eine Färbung des Transportabschnitts des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials verringert, das Verstopfen der Öffnungen 22 minimiert und die entwickelte Farbdichte erhöht.

Den in Tabelle 1 angegebenen Experimenten ähnliche Experimente wurden durchgeführt, wobei jedoch das im Vorhergehenden genannte Behandlungslösungsbeispiel 1 konzentriert und die Konzentration des gelösten Stoffs wie in Tabelle 6 angegeben variiert wurde.

TABELLE 6

Wie aus den im Vorhergehenden angegebenen Ergebnissen ersichtlich wird durch Einstellen der Konzentration des gelösten Stoffs der Behandlungslösung auf mindestens 0,2 Gew.-% ein Verstopfen minimiert und die durchschnittliche Punktmenge erhöht. Daher werden günstigere Wirkungen der vorliegenden Erfindung gezeigt.

Als nächstes wurden hinsichtlich der Experimente Nr. 1–3 in Tabelle 1 ähnliche Experimente durch Einstellen der Viskosität der Behandlungslösung wie in Tabelle 7 angegeben durchgeführt. Die Viskositätseinstellung wurde durch Einstellen der Zugabemenge von Diethylenglykol (DEG) durchgeführt.

Die Testergebnisse sind in Tabelle 7 angegeben. Die Bewertung für dieses Testergebnis wird gemäß Tabelle 1 durchgeführt.

TABELLE 7

Wie aus Tabelle 7 ersichtlich ist, können durch Einstellen der Viskosität der Behandlungslösung auf einen Bereich von 1,5 bis 8 cP eine hervorragend entwickelte Farbdichte erhalten werden, Unregelmäßigkeiten der Entwicklung verhindert werden und eine Färbung der Öffnungsplatte verringert werden. Wie im Vorhergehenden beschrieben können gemäß der vorliegenden Erfindung deutliche Wirkungen, die im folgenden beschrieben sind, gezeigt werden.

Erstens wird im Falle des Ausstoßens einer Behandlungslösung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien eine große Ausstoßmenge stabil erhalten und es kann eine Schnellbehandlung erreicht werden.

Zweitens kann, da keine Bildung von Flecken erfolgt, ein Entwicklungsverfahren hoher Qualität realisiert werden. Drittens ist während des Ausstoßens aus allen Öffnungen die Ausstoßrichtung normal und der die Öffnungen bildende Öffnungshauptkörper (Platte) wird nicht gefärbt. Daher können die Wartungseigenschaften deutlich verbessert werden.

Viertens besteht auch bei einer Verwendung über einen langen Zeitraum keine Tendenz zum Auftreten eines Verstopfens der Öffnung. Ferner ist diese Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass dadurch, dass Lösungsabfall verringert werden kann, eine automatische Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die umweltfreundlich ist, bereitgestellt werden kann.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung (120) zur automatischen Behandlung eines lichtempfindlichen photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterials (P) durch mehrere Behandlungsprozesse, die umfasst:

    eine Transportvorrichtung (133) zum Transportieren des Aufzeichnungsmaterials durch die mehreren Behandlungsprozesse; und

    Behandlungslösungszufuhrmittel zum Zuführen einer Behandlungslösung (24) durch Luft auf das Material in mindestens einem der mehreren Behandlungsprozesse, wobei das Behandlungslösungszufuhrmittel mehrere Ausstoßkanäle (20A20E) besitzt,

    jeder Ausstoßkanal eine Ausstoßkammer (30A30E), in der die Behandlungslösung untergebracht ist,

    einen Ausstoßkopf (34), der mit mehreren Öffnungen (22A22E), die jeweils mit der Ausstoßkammer in Verbindung stehen, ausgestattet ist, und

    ein Umwandlungselement (32) zur Veränderung des Volumens der Ausstoßkammer derart, dass die Behandlungslösung durch die mehreren Öffnungen aus der Ausstoßkammer nach außen ausgestoßen wird, umfasst,

    wobei jede Öffnung eine Länge L und einen Durchmesser R besitzt und das Verhältnis L/R in einem Bereich von 5 bis 200 eingestellt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Umwandlungselement ein piezoelektrisches Element ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Zeitplan zur Veränderung des Volumens der Ausstoßkammer in einem Ausstoßkanal gegenüber dem in dessen benachbartem Ausstoßkanal eine Phasendifferenz aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Phasendifferenz nicht kleiner als 10° ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die mehreren Öffnungen mit einem Zwischenraum W derart angeordnet sind, dass das Verhältnis W/R im Bereich von 2 bis 25 eingestellt ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Behandlungslösungszufuhrmittel die Behandlungslösung mit einer im Bereich von 0,01 ml/s bis 2,5 ml/s eingestellten Menge zuführt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, die ferner ein Heizmittel zum Erhitzen des Materials auf 35°C oder mehr umfasst.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Behandlungslösungszufuhrmittel die Behandlungslösung mit einer im Bereich von 5 ml bis 100 ml pro 1 m2 des Aufzeichnungsmaterials eingestellten Menge zuführt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Konzentration eines gelösten Stoffs in der Behandlungslösung 0,2 Gew.-% oder mehr beträgt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Behandlungslösung eine Farbentwicklerlösung ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Viskosität der Behandlungslösung 1,2 und 10 cP bei 25°C beträgt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Viskosität der Behandlungslösung 1,5 und 8 cP bei 25°C beträgt.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei die Viskosität der Behandlungslösung 1,7 und 5 cP bei 25°C beträgt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Oberflächenspannung der Behandlungslösungen 15,0 und 50,0 dyn/cm beträgt.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei die Oberflächenspannung der Behandlungslösungen 18,0 und 45,0 dyn/cm beträgt.
Es folgen 10 Blatt Zeichnungen






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