Die vorliegende Erfindung betrifft eine automatische Behandlungsvorrichtung
für ein lichtempfindliches photographisches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial
und insbesondere eine automatische Behandlungsvorrichtung für ein lichtempfindliches
photographisches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial, das eine hervorragende Schnellbehandlungsfähigkeit
und Stabilität der kontinuierlichen Ausstoßleistung besitzt, keine Tendenz zum Auftreten
von Ausstoßproblemen aufgrund von Verstopfen, Abtropfen von Flüssigkeit und dergleichen
besitzt und ferner die Behandelbarkeit von lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien,
wie hohe Behandlungsraten, gleichförmige Farbstoffbildungseigenschaften und dergleichen,
verbessert.
In den vergangenen Jahren nahmen aufgrund einer deutlichen Zunahme
der Zahl der Minilabors die Behandlungsmenge lichtempfindlicher Aufzeichnungsmaterialien
pro Minilaboreinrichtung und das Lösungsergänzungsverhältnis an der photographischen
Behandlungslösung in Tanks zur Behandlung von photographischem Aufzeichnungsmaterial
ab. Aufgrund dessen besteht die Tendenz zur Verschlechterung von Behandlungslösungen,
was zur Instabilität der Behandelbarkeit führt. Ferner nahmen für automatische Behandlungsvorrichtungen
des Einfachtyps, die in Minilabors installiert sind, die Anforderungen, wie eine
minimale Wartung, beispielsweise keine Reinigung von Vorrichtungen und Materialien,
sowie die Verkürzung der täglichen Betreuung von Vorrichtungen und Material zu.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, offenbaren die "Japanese Patent
Publication Open to Public Inspection No. 6-324455" und dergleichen Techniken, bei
denen eine Behandlungslösung, die ein lichtempfindliches photographisches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial
behandelt, in einem fest verschlossenen Gefäß plaziert ist (beispielsweise ein Behandlungsmittel,
das in einem fest verschlossenen Gefäß, beispielsweise einem Tintenstrahlkopf, plaziert
ist) und die Behandlungslösung der Emulsionsoberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
durch Luft zugeführt wird.
Es ist erforderlich, dass der in der im Vorhergehenden genannten Patentveröffentlichung
offenbarte Kopf des Tintenstrahlsystems stark detaillierte Bilder bildet. Daher
ist er so aufgebaut, dass er sehr feine Tröpfchen sprüht. Aufgrund dessen ist die
zugeführte Menge einer Behandlungslösung ziemlich klein. Daher besteht die Tendenz,
dass, wenn diese Technik als Behandlungslösungszufuhrmittel ohne jede Modifikation
verwendet wird, die der Emulsionsoberfläche eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
zugeführte Menge der Behandlungslösung unzureichend ist. Insbesondere wird die zum
Durchführen einer Behandlung notwendige Menge der Farbentwicklersubstanzen absolut
unzureichend, wobei die Reaktionsdauer während der Behandlung erhöht wird.
Ferner offenbart das "U.S. Pat. No. 4 901 093" eine Technik, die eine
Schnellbehandlung durch Erhöhen der Zahl der Tintenstrahlausstoßdüsen (d. h. Öffnungen)
ermöglicht. Es wurde jedoch ermittelt, dass, wenn diese Technik allein für eine
Behandlungsvorrichtung, die lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
behandelt, verwendet wird, die zugeführte Lösungsmenge immer noch unzureichend ist.
Ferner wurde bei dieser Technik ermittelt, dass zum Aufrechterhalten
eines stabileren Ausstoßens der Behandlungslösung natürlicherweise eine Wartung,
wie eine Minimierung des Verstopfens, durch Reinigen des als Behandlungslösungszufuhrmittel
verwendeten Kopfabschnitts erforderlich ist, und die Öffnungen selbst zum Verstopfen
neigen.
Ferner beschreibt die "Japanese Patent Publication Open to Public
Inspection No. 6-324455" eine Technik, die hauptsächlich lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien
für ein Redoxverstärkungsverfahren behandelt. Es wurde auch ermittelt, dass die
auf das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial für das Redoxverstärkungsverfahren
applizierte Silbermenge weitaus geringer als die für übliche lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien
ist, und wenn die Technik speziell für die Behandlung von lichtempfindlichen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
verwendet wird, für die die vorliegende Erfindung verwendet wird, ausreichende Wirkungen
nicht erhalten werden können und die gewerbliche Verwendung nicht durchführbar ist.
Ferner ist eine in der Japanese Patent Publication Open to Public
Inspection No. 9-211832 beschriebene Technik eine, die auf der Basis eines Tintenstrahlsystems
bei thermischer Entwicklung entwickelt wurde. Daher löste diese Technik keine Probleme
bei der Behandlung insbesondere von lichtempfindlichen photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
für die die vorliegende Erfindung verwendet wird, d. h. Probleme
mit der Ausstoßstabilität während eines kontinuierlichen Ausstoßens einer Behandlungslösung
und dergleichen.
Wie im vorhergehenden beschrieben nimmt die Zahl der Minilabors zusammen
mit dem Bedarf an einer schnelleren Behandlung rasch zu. In diesen Situationen ist
die Einführung einer automatischen Behandlungsvorrichtung gefragt, die eine einfache
Betreuung der Vorrichtung und der damit verbundenen Materialien aufweist und ferner
zur Schnellbehandlung fähig ist.
Da jedoch der im Vorhergehenden genannten Tintenstrahlkopf primär
so aufgebaut ist, dass er sehr winzige Flüssigkeitsröpfchen sprüht, kann er keine
ausreichende Menge der Behandlungslösung, die für eine adäquate Reaktion notwendig
ist, zuführen. Zusätzlich dazu treten, wenn der laufende Betrieb derart durchgeführt
wird, dass die Behandlungslösung gleichzeitig aus einer Vielzahl von Öffnungen über
einen langen Zeitraum und dergleichen ausgestoßen wird, Probleme insofern auf, als
es schwierig ist, stabil die notwendige Menge der Behandlungslösung zuzuführen.
Aufgrund dessen sind technische Probleme, die zwangsläufig zu lösen sind, eine große
Zunahme der Ausstoßmenge der Behandlungslösung sowie das Erreichen eines stabilen
Ausstoßens.
Um diese Probleme zu lösen, wird beispielsweise aufgeführt, dass als
Antriebsfrequenz eines Umwandlungselements eine hohe Frequenz verwendet wird oder
als Antriebsspannung eine hohe Spannung verwendet wird. Jedoch wird dadurch die
zugeführte Menge der Behandlungslösung sichergestellt, aber im Gegensatz dazu die
Bildung des Meniskus des Öffnungsabschnitts instabil, was die Ausstoßstabilität
verschlechtert.
Um diese Verschlechterung zu verhindern, kann die Zahl der Ausstoßkanäle
erhöht werden. Jedoch führt dies zu Problemen höherer Kosten und der Schwierigkeit,
den Integrationsgrad von Öffnungen zu erhöhen.
Die Zunahme der Zahl der in einem Ausstoßkanal angebrachten Öffnungen
ist im Hinblick auf eine hohe Möglichkeit zur Zufuhr einer ausreichenden Menge einer
Behandlungslösung wirksam. Es wurde jedoch ermittelt, dass, wenn eine wässrige Lösung,
wie eine Behandlungslösung für ein lichtempfindliches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial,
ausgestoßen wird, eine ausreichende Ausstoßmenge noch nicht erhalten wird und ferner
die erforderliche Ausstoßstabilität nicht realisiert wird.
Außerdem ist es im Unterschied zu einem üblichen Tintenstrahldrucker
notwendig, das Ausstoßen einer Behandlungslösung aus allen Öffnungen (Düsen) über
einen langen Zeitraum fortzusetzen. Daher wurde ermittelt, dass ein herkömmlicher
Öffnungsaufbau zu Ausstoßproblemen führen kann.
Es ist bekannt, dass Behandlungslösungen für lichtempfindliche photographische
Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien von Tinten zum Bedrucken von Papierbögen
per Tintenstrahl verschieden sind und die Hauptkomponente Wasser, das überhaupt
kein organisches Lösemittel umfasst, ist. Aufgrund dessen besteht die Tendenz, dass,
da die Kontaktfläche mit Luft zunimmt, ein Trocknen aufgrund von Verdampfung erfolgt.
Ferner besteht die Tendenz, da die Konzentration anorganischer Salze in der photographischen
Behandlungslösung höher als die von üblicher Tinte ist, Ablagerungen anorganischer
Salze aufgrund lokalen Trocknens erfolgen. Daher treten ernsthafte Probleme insofern
auf, als das Verstopfen der Öffnung verursacht wird.
Ferner wurde vor kurzem ermittelt, dass sich gerne Luftblasen in die
Behandlungslösung einmischen, da die Behandlungsrate während einer kontinuierlichen
Behandlung unter Verwendung der Behandlungslösungzufuhrmittel höher als bei einem
Tintenstrahl ist. Die Bildung von Luftblasen kann zu einer Druckabnahme in der Ausstoßkammer
führen und führt gerne zu Ausstoßproblemen. Es wurde auch ermittelt, dass, sobald
die Luftblasen in der Ausstoßkammer eingemischt sind, es sehr schwierig ist, diese
Blasen aus der Ausstoßkammer zu entfernen.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Im Hinblick auf das im Vorhergehenden genannte ist eine erste Aufgabe
der vorliegenden Erfindung die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung
für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
die es im Falle des Ausstoßens einer Behandlungslösung für die lichtempfindlichen
photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien ermöglichen, stabil eine
große Ausstoßmenge zu erhalten und eine Schnellbehandlung zu unterhalten.
Eine zweite Aufgabe ist die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung
für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
bei der weder fleckige Kleckse auf lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien noch
eine unzureichende Farbentwicklung an den Enden gebildet wird. Eine dritte Aufgabe
ist die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche
photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, bei der, wenn alle Öffnungen
zum Ausstoßen verwendet werden, die Ausstoßrichtung nicht geändert wird und ferner
der Hauptkörper (eine Platte) der Öffnungen nicht gefärbt wird und eine einfache
Wartung erreicht wird.
Eine vierte Aufgabe ist die Bereitstellung einer automatischen Behandlungsvorrichtung
für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
die die Bildung einer Verstopfung der Öffnungen bei Verwendung über einen langen
Zeitraum minimiert. Eine fünfte Aufgabe ist die Bereitstellung einer automatischen
Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
bei der der Lösungsabfall verringert ist, wodurch schädliche Wirkungen auf die Umgebung
minimiert werden.
(1) Um die im Vorhergehenden genannten Probleme zu lösen, ist eine automatische
Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
gemäß der vorliegenden Erfindung derart aufgebaut, dass in der automatischen Behandlungsvorrichtung
für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
die eine Mehrzahl von Behandlungsprozeduren umfasst, mindestens eine der Behandlungsprozeduren
ein Behandlungslösungszufuhrmittel für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
umfasst, das aus einer Ausstoßkammer, die eine Behandlungslösung für lichtempfindliche
photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien plaziert, mindestens zwei
Öffnungen, die mit der Kammer in Verbindung stehen und mindestens zweizeiligen Ausstoßkanälen,
von denen jeder aus einem Umwandlungselement besteht, das das Volumen der Ausstoßkammer
ändert, besteht, und dass das Verhältnis (L/R) der Länge L der im Vorhergehenden
genannten Öffnung zu dem Durchmesser der Ausstoßseite R der im Vorhergehenden genannten
Öffnung auf einen Bereich von 5 bis 200 eingestellt ist.
(2) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel ist das
Umwandlungselement, das das Volumen der im Vorhergehenden genannten Ausstoßkammer
ändert, ein piezoelektrisches Element.
(3) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel wird eine
Phase mit Expansion und Kontraktion des Umwandlungselements, das das Volumen einer
benachbarten Ausstoßkammer ändert, bereitgestellt.
(4) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel beträgt
die Phasendifferenz der Expansion und Kontraktion des Umwandlungselements, die das
Volumen der benachbarten Ausstoßkammer ändert, mindestens 10 Grad.
(5) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel ist das
Verhältnis (W/R) des Anordnungszwischenraums W der Öffnungen, die für jede zusammengebaute
Ausstoßkammer bereitgestellt sind, zu dem Durchmesser der Ausstoßseite R der im
Vorhergehenden genannten Öffnung auf einen Bereich von 2 bis 25 eingestellt.
(6) In dem im Vorhergehenden genannten Behandlungslösungszufuhrmittel ist die
zugeführte Menge der im Vorhergehenden genannten Behandlungslösung auf einen Bereich
von 0,01 bis 2,5 ml pro Sekunde eingestellt.
(7) Ein Heizmittel ist bereitgestellt, das die im Vorhergehenden genannten lichtempfindlichen
photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien auf mindestens 35°C
erhitzt.
(8) Ein Steuermittel wird bereitgestellt, das die Menge der zugeführten Behandlungslösung
in dem im Vorhergehenden genannten Zufuhrmittel im Bereich von 5 bis 100 ml pro
m2 des im Vorhergehenden genannten lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
steuert.
(9) Die Konzentration des gelösten Stoffs der im Vorhergehenden genannten Behandlungslösung
beträgt mindestens 0,2 Gew.-%.
(10) Ferner ist, um die im Vorhergehenden genannten Probleme zu lösen, eine
automatische Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
gemäß der vorliegenden Erfindung derart aufgebaut, dass in der automatischen Behandlungsvorrichtung
für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
die eine Mehrzahl von Behandlungsprozeduren umfasst, mindestens eine der Behandlungsprozeduren
ein Behandlungslösungszufuhrmittel für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
umfasst, das aus einer Ausstoßkammer, die eine Behandlungslösung für lichtempfindliche
photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien plaziert, mindestens zwei
Öffnungen, die mit der Kammer in Verbindung stehen, und mindestens zweizeiligen
Ausstoßkanälen, von denen jeder aus einem Umwandlungselement besteht, das das Volumen
der Ausstoßkammer ändert, besteht, und dass das Verhältnis (L/R) der Länge L der
im Vorhergehenden genannten Öffnung zum Durchmesser der Ausstoßseite R der im Vorhergehenden
genannten Öffnung auf einen Bereich von 5 bis 200 eingestellt ist.
(11) Die Viskosität der von dem Behandlungslösungszufuhrmittel zugeführten Behandlungslösung
liegt im Bereich von 1,2 is 10 cP.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine Darstellung der Hauptbehandlungsprozedur,
die eine Ausführungsform der automatischen Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche
photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt.
2(A) und 2(B)
sind Darstellungen, die den Unterschied bei dem Abtastverfahren eines Mittels zur
Zufuhr einer Behandlungslösung zeigen.
3 ist eine Darstellung, die die Beziehung
zwischen dem Mittel zur Zufuhr einer Behandlungslösung und dem lichtempfindlichen
Aufzeichnungsmaterial zeigt.
4 ist eine Schnittdarstellung auf der
Linie I-I von 2.
5 ist eine Darstellung von oben, wobei
ein Teil von 2 entfernt ist.
6 ist eine Schnittdarstellung auf der
Linie II-II von 2.
7 ist eine Darstellung, die ein als Umwandlungselement
verwendetes piezoelektrisches Element und dessen Antriebsschaltung zeigt.
8 ist eine Darstellung, die die Richtung
der Expansion und Kontraktion eines piezoelektrischen Elements zeigt.
9(A) und 9(B)
sind Darstellungen zur Erklärung der Antriebspulse.
10 ist eine Teildarstellung von oben,
die gleich der von 6 ist, die eine andere Ausführungsform
von Ausstoßkanälen zeigt.
11 ist eine Schnittdarstellung, die eine
verengte Strömungspassage zeigt.
12 ist eine Schnittdarstellung, die einen
Öffnungshauptkörper zeigt.
13(A) bis 13(C)
sind Schnittdarstellungen, die eine Öffnungsplatte 34A, eine Zwischenplatte
34B bzw. eine eine kleine Einführungsleitung bildende Platte
34C zeigen.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
Im folgenden werden die Ausführungsformen der automatischen Behandlungsvorrichtung
für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien gemäß
der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf beigefügte Zeichnungen detailliert angegeben.
Die automatische Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische
Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst
mindestens ein Mittel zur Zufuhr einer Behandlungslösung, das die vorgegebene Behandlungslösung
für ein lichtempfindliches photographisches Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial
ausstößt und die Behandlungslösung auf die Oberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
appliziert. Außer diesem besteht die automatische Behandlungsvorrichtung aus einem
Heizmittel, einem Bleich/Fixiermittel, einem Stabilisierungsmittel, einem Trocknungsmittel
und dergleichen für lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien. Die Struktur jedes
Mittels wird im folgenden beschrieben.
Behandlungslösungszufuhrmittel
In der vorliegenden Erfindung wird die Zufuhr einer Behandlungslösung
unter Verwendung eines Ausstoßkanals durchgeführt. Der Ausstoßkanal wird mit mindestens
der auszustoßenden Behandlungslösung gefüllt, und er besteht aus einer Ausstoßkammer,
die unter Druck gesetzt werden kann, einem Umwandlungselement,
das, während es elektrische Signale umwandelt, das Volumen der Ausstoßkammer unmittelbar
ändert, Öffnungen (Düsen), durch die die Behandlungslösung in der unter Druck gesetzten
Ausstoßkammer ausgestoßen wird.
Die Größe der Ausstoßkammer ist vorzugsweise von winziger Größe, beispielsweise
{etwa Seitenlänge 0,1 mm × (0,1 bis 3,0 mm vier Seiten) × 5 mm}. Die
Ausstoßkammer wird vorzugsweise durch Zusammenlaminieren von dünnen Platten von
mit Nuten versehenen Materialien aus rostfreiem Stahl (SUS), Metall, wie Titan,
ferner Kunststoffen und dergleichen hergestellt.
Jede Ausstoßkammer ist mit mindestens zwei Öffnungen ausgestattet.
Wenn die Ausstoßmenge erhöht werden soll, wird die Zahl der Öffnungen vorzugsweise
erhöht. Andererseits beträgt, wenn die Ausstoßstabilität sichergestellt werden soll,
die Zahl der Öffnungen pro Kammer zweckmäßigerweise zwischen 2 und 64 und vorzugsweise
zwischen 3 und 32. Die Zahl wird in Abhängigkeit von der zugeführten Menge der Behandlungslösung,
die für das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial erforderlich ist, der Produktionsausbeute
des Öffnungshauptkörpers (eine Platte) und dergleichen bestimmt. Kammern mit Öffnungen
zwischen etwa 3 und etwa 32 werden leichter hergestellt.
Im Hinblick auf die zugeführte Menge der Behandlungslösung sowie die
Stabilität der ausgestoßenen Menge ist das Mittel zur Zufuhr der Behandlungslösung
mit mindestens zwei Ausstoßkanälen ausgestattet. Die Zahl der Kanäle beträgt vorzugsweise
zwischen 2 und 100.
In der vorliegenden Erfindung liegt, um ein stabiles Ausstoßen der
Behandlungslösung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
durchzuführen, das Verhältnis (L/R) der Länge L der Öffnung zum Durchmesser des
Ausstoßendes R der Öffnung üblicherweise im Bereich von 10 bis 100 und vorzugsweise
im Bereich von 20 bis 50. Die Zahl der Öffnungen wird zwischen 20 und 50 gewählt,
so dass ein stabileres Ausstoßen der Behandlungslösung durchgeführt werden kann
und eine ausreichende Menge der Behandlungslösung zugeführt werden kann.
Hierbei beträgt die Länge L der Öffnung zweckmäßigerweise zwischen
0,1 und 10 mm und vorzugsweise zwischen 0,5 und 5 mm. Unter Berücksichtigung der
mechanischen Festigkeit und dergleichen ist der letztere Wert optimal. Der Durchmesser
des Ausstoßendes R der Öffnung beträgt vorzugsweise zwischen 0,03 und 0,2 mm. Dieser
Bereich ist so gewählt, dass ein Verstopfen der Behandlungslösung, ein Tropfen der
Lösung, das Einmischen von Luftblasen in die Ausstoßkammer und dergleichen mit geringerer
Wahrscheinlichkeit erfolgen.
Eine kleine Einführungsleitung für die Behandlungslösung wird an dem
Behandlungslösungszufuhrmittel angebracht. Der Teil, der an der Seitenfläche der
Ausstoßkammer angebracht ist und eine Passage für die Behandlungslösung ist, wenn
die Behandlungslösung von dem Behandlungslösungstank (Zwischenbehälter) in die Ausstoßkammer
eingeführt wird, wird als die kleine Einführungsleitung bezeichnet. Mit dieser kleinen
Einführungsleitung wird der auf die Ausstoßkammer ausgeübte Druck des weiteren auf
die Öffnung ohne das Bewirken einer Abnahme ausgeübt, wodurch das Ausstoßen der
Flüssigkeit ermöglicht wird.
In der vorliegenden Erfindung ist das Verhältnis K/√S der Länge
K der kleinen Einführungsleitung zur Quadratwurzel aus der Querschnittsfläche S
der kleinen Einführungsleitung auf 0,03 bis 30 eingestellt. Durch Einstellen des
Verhältnisses K/√S innerhalb dieses Bereichs kann die Streuung der Menge (Ausstoßmenge)
der aus der Öffnung ausgestoßenen Lösung minimiert werden, wodurch Unregelmäßigkeiten
der Farbdichte auf dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial verhindert werden.
Ferner wird es durch Einstellen des Verhältnisses K/√S innerhalb
dieses Bereichs möglich, die Lösung mit einem hohen Nutzleistungsgrad auszustoßen.
Es kann zweckmäßig sein, das Verhältnis K/√S innerhalb des Bereichs von 0,5
bis 20 einzustellen. Insbesondere kann es zum Minimieren der Streuung der Ausstoßmenge
bevorzugt sein, das Verhältnis K/√S innerhalb des Bereichs 1 bis 10 einzustellen.
Vorzugsweise ist die Form der Querschnittsfläche ein Kreis oder ein Rechteck. Ferner
beträgt vorzugsweise die Länge K der kleinen Einführungsleitung 0,1 mm bis 10 mm
und die Querschnittsfläche S 1,0 × 10–1 bis 1,0 × 10–3
mm2.
Das Verhältnis (W/R) des Abstands W (der Anordnungszwischenraum in
der Transportrichtung des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials) zwischen benachbarten
Öffnungen des Ausstoßkanals zum Durchmesser des Ausstoßendes der Öffnung wird zweckmäßigerweise
im Bereich von 5 bis 30 und vorzugsweise im Bereich von 10 bis 25 gewählt. Wenn
das Verhältnis (W/R) übermäßig groß wird, besteht die Tendenz zum Auftreten von
Ungleichmäßigkeiten der Entwicklung. Im Gegensatz dazu besteht, wenn das Verhältnis (W/R)
übermäßig klein wird, die Tendenz zum Auftreten des Tropfens von Lösung aufgrund
einer mechanischen Resonanz des die Ausstoßkammer durchlaufenden Diaphragmas, das
im folgenden beschrieben wird.
Als Umwandlungselement, das in dem Behandlungslösungszufuhrmittel
angebracht ist, wird statt beispielsweise einem Sprühbalken, wobei eine Behandlungslösung
durch rasches Anlegen von Druck an eine Ausstoßkammer unter Verwendung von Druckluft
oder einer Spule ausgestoßen wird, ein Verfahren berücksichtigt, bei dem die Behandlungslösung
durch Anlegen von Druck an das Innere der Ausstoßkammer aufgrund einer durch ein
piezoelektrisches Element bewirkten Volumenvariation oder durch Pumpen einer winzigen
Menge der Lösung ausgestoßen wird.
Wenn ein Primärspannungselement verwendet wird, wird vorzugsweise
ein piezoelektrisches Element verwendet, da die Größe des Elements relativ gering
ist und die Verschiebungsmenge (0,5 bis 5,0 &mgr;m), die zum Ausstoßen der Behandlungslösung
ausreichend ist, ohne Anlegen einer hohen Spannung an das Element als Antriebsspannung
erhalten werden kann.
Als Materialien für das Piezoelement können bekanntermaßen Bariumtitanat,
Bleititanat, Titansäure, Bleizirconat und dergleichen verwendet werden. Die Form
des Piezoelements ist säulenförmig und dessen Querschnitt kann entweder kreisförmig
oder quadratisch sein. Wenn ein elektrisches Feld an das säulenförmige Piezoelement
angelegt wird, erfolgt ein starker Grad der Verformung in Längsrichtung des Elements.
Die Richtung des angelegten elektrischen Felds kann gleich der Schwingungs(expansions-
und kontraktions-)richtung sein oder orthogonal zu dieser sein.
Das Material des mit einer Behandlungslösung in Kontakt stehenden
Elements (ein Lösungskontaktierunsabschnitt) wird im folgenden beschrieben. Der
hier beschriebene Lösungskontaktierungsabschnitt bezeichnet ein in direktem Kontakt
mit einer insbesondere unter Druck gesetzten Behandlungslösung stehendes Element,
das einen Lösungszufuhrkanal von einem (nicht gezeigten) Tank, in dem eine Behandlungslösung
aufbewahrt wird, zu der durch ein Behandlungslösungszufuhrmittel durchgeführten
Ausstoßung bildet. Insbesondere werden der Einlaß der Ausstoßkammer, die Wandoberfläche
der Ausstoßkammer, die die Öffnung bildende Wandoberfläche und dergleichen des Behandlungslösungszufuhrmittels
umfasst.
Für diesen Lösungskontaktierunsabschnitt werden günstigerweise Vinylidenchloridharze,
Vinylchloridharze, Epoxyharze, Flüssigkristallpolyester, Polyimidharze, Polyethylen,
Polyethylenterephthalat, Polyphenylensulfid und dergleichen verwendet. Von Keramik-
und Glaskeramikmaterialien sind FOTFORM Glas, FITOFORM OPAL GLAS-Keramik, FOTOCREAM
Glas-Keramik (Hoya Glas) und dergleichen geeignet. Von Materialien aus rostfreiem
Stahl sind SUS 302, SUS 303, SUS 304, SUS 304L,
SUS 316 und dergleichen akzeptabel. Ferner können Nickel, Tantal Ta, Chrom,
Silicium, Siliciumdioxid und dergleichen verwendet werden.
Die Zufuhrrate der auf ein lichtempfindliches Aufzeichnungsmaterial
applizierten (zugeführten) Behandlungslösung bezeichnet das Volumen der Behandlungslösung
pro Sekunde, das dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial durch Ausstoßen aus
Öffnungen zugeführt wird. In der vorliegenden Erfindung beträgt die Zufuhrrate der
Behandlungslösung im Hinblick auf hohe Behandlungsraten zweckmäßigerweise 0,01 und
2,5 ml/s und vorzugsweise zwischen 0,1 und 1,0 ml/s. Wenn die Zufuhrrate verringert
wird, nimmt die Behandlungsgeschwindigkeit ab, während, wenn die Zufuhrrate übermäßig
erhöht wird, eine übermäßige Zufuhr erhalten werden kann. Daher ist unter Berücksichtigung
dieser Situationen insbesondere der letztere Bereich bevorzugt.
Der Abstand Y zwischen der Ausstoßoberfläche einer Öffnung und der
Emulsionsoberfläche eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials beträgt zweckmäßigerweise
zwischen 50 &mgr;m und 10 mm und vorzugsweise zwischen 1 und 5 mm. Wenn der Abstand
zu dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial übermäßig klein ist, kann die Behandlungslösung
verkleckst werden. Wenn der Abstand übermäßig groß ist, kann die gerade Bewegung
der Behandlungslösung verlorengehen. Um die geforderten Bedingungen zu erfüllen,
sind die letzteren Werte stärker akzeptabel.
Heizmittel des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
Die automatische Behandlungsvorrichtung (eine Behandlungsvorrichtung
unter Verwendung einer Behandlungslösung) umfasst vorzugsweise ein Mittel zum Erhitzen
der lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien. Als Heizmittel können Heiztrommeln,
Heizbänder, Trockner, Infrarotstrahlung, elektromagnetische Strahlung unter Verwendung
von Hochfrequenz und dergleichen verwendet werden. Das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial
kann zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Zufuhr der Behandlungslösung oder nach
deren Zufuhr erhitzt werden. Im Hinblick auf hohe Behandlungsraten
wird das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial vorzugsweise vor der Zufuhr der
Behandlungslösung erhitzt, da die Behandlungslösung einfacher in das lichtempfindliche
Aufzeichnungsmaterial eindringt.
Die Temperatur des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials selbst
beträgt, wenn es erhitzt wurde, zweckmäßigerweise zwischen 35 und 100°C. Ferner
beträgt die Temperatur im Hinblick auf hohe Behandlungsraten und dergleichen vorzugsweise
zwischen 40 und 80°C, da die Wärmebeständigkeit des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
über 100°C verschlechtert ist und die rasche Behandelbarkeit bis 35°C nicht
vollständig gewährleistet ist.
Um etwaige nachteilige Wirkungen auf die Emulsionsoberfläche des behandelten
lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials zu minimieren, wird das lichtempfindliche
Material vorzugsweise ausgehend von der Nichtemulsionsoberfläche des Materials erhitzt.
Photographische Behandlungsprozesse
Die automatische Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung
wird vorzugsweise für photographische Behandlungsprozesse, wie ein Entwicklungsverfahren,
ein Farbentwicklungsverfahren, ein Bleichverfahren und dergleichen, die zu einer
Farbstoffbildung und Oxidationsreaktion führen, statt zu denjenigen, wie ein Bleich/Fixierverfahren,
ein Fixierverfahren, ein Stabilisierungsverfahren und dergleichen, die unnötige
Substanzen von dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial entfernen, verwendet.
Von diesen photographischen Behandlungsprozessen sind das Schwarzweißentwicklungsverfahren
und das Farbentwicklungsverfahren bevorzugt. Ferner wird zum Minimieren der Bildung
von Teer aufgrund der Oxidation einer Entwicklersubstanz die automatische Behandlungsvorrichtung
der vorliegenden Erfindung vorzugsweise insbesondere für das Farbentwicklungsverfahren
verwendet.
Behandlungslösungen
Die in der vorliegenden Erfindung verwendeten Behandlungslösungen
umfassen nicht nur übliche Behandlungslösungen, sondern auch diejenigen, die, wenn
sie individuell verwendet werden, die Behandlungsreaktion nicht beenden können.
Daher umfassen die Behandlungslösungen alle Lösungen, die Komponenten umfassen,
die zur Behandlung von lichtempfindlichen Materialien beitragen können, und sie
umfassen ferner bloßes Wasser. Die Komponenten, die zur Behandlung von lichtempfindlichen
Aufzeichnungsmaterialien beitragen können, umfassen nicht nur Farbentwicklersubstanzen
und Alkalisubstanzen, sondern auch Komponenten, wie oberflächenaktive Mittel und
dergleichen, die fast keinen Beitrag zu den Behandlungsreaktionen liefern.
Die Viskosität der bei dem Behandlungsverfahren der vorliegenden Erfindung
verwendeten Behandlungslösung beträgt allgemein zwischen 1,2 und 10 cP bei 25°C,
zweckmäßigerweise zwischen 1,5 und 8 cP und vorzugsweise zwischen 1,7 und 5 cP.
Wenn die Viskosität der Behandlungslösung unter 1,2 cP ist, wird die Behandlungslösung
von den Behandlungslösungszufuhrmitteln nicht stabil in Luft ausgestoßen. Es wurde
ermittelt, dass insbesondere wenn die Behandlungslösung ausgestoßen wird, die Ausstoßstabilität
durch Erhöhen der Viskosität auf mindestens 1,2 cP deutlich erhöht ist. Die Viskosität
der meisten Behandlungslösungen beträgt 1,2 cP oder weniger. Daher ist es eine überraschende
Erkenntnis, dass eine Zunahme der Viskosität die Ausstoßstabilität erhöht. Ferner
nimmt, wenn eine Behandlungslösung mit einer Viskosität von mindestens 10 cP einem
lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial durch Ausstoßen zugeführt wird, die Behandlungsrate
ab.
Als Verfahren zur Steuerung der Viskosität der Behandlungslösung,
die in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, werden Verfahren angegeben, bei
denen beispielsweise ein wasserlösliches Polymer in eine Behandlungslösung in einer
Menge, in der die Behandlungseigenschaften nicht nachteilig beeinflusst werden,
eingearbeitet wird; die Konzentration von Salzen in einem Bereich, in dem die Behandlungseigenschaften
nicht nachteilig beeinflusst werden, gehalten wird; oder Lösemittel außer Wasser
in einer Menge, in der die Behandlungseigenschaften nicht nachteilig beeinflusst
werden, eingearbeitet werden. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf diese
beschränkt.
Wasserlösliche Polymere, die in der vorliegenden Erfindung verwendet
werden können, umfassen beispielsweise Vinylformen und Derivate derselben, wie Polyvinylalkohole,
Polyvinylpyrrolidone, Polyvinylpyridiniumhalogenide, verschiedene Arten modifizierter
Polyvinylalkohole und dergleichen; eine Acrylgruppe enthaltende Polymere, wie Polyacrylamide,
Polydimethylacrylamide, Polydimethylaminoacrylate, Natriumpolyacrylat,
Acrylsäure-Methacrylsäure-Copolymersalze, Natriumpolymethacrylat, Acrylsäure-Vinylalkohol-Copolymersalze
und dergleichen; natürliche hochpolymere Materialien, wie Stärke, oxidierte Stärke,
Carboxylstärke, Dialdehydstärke, kationische Stärke, Dextrin, Natriumalginat, Gummiarabikum,
Casein, Pullulan, Dextrin, Methylcellulose, Ethylcellulose, Carboxymethylcellulose,
Hydroxypropylcellulose und dergleichen; synthetische Polymere, wie Polyethylenglykol,
Polypropylenglykol, Polyvinylether, Polyglycerin, Maleinsäure-Alkylvinylether-Copolymere,
Maleinsäure-N-Vinylpyrrol-Copolymere, Styrol-Maleinsäureanydrid-Copolymere, Polyethylenimine
und dergleichen. Von diesen Polymeren sind Polyvinylpyrrolidone, Polyvinalalkohole
und Polyalkylenoxide bevorzugt.
Aufgelistet werden können die im Vorhergehenden angegebenen Polyalkylenoxide,
beispielsweise Polyethylenoxide, Polyethylenglykol, Polypropylenglykol oder Verbindungen
der allgemeinen Formel [P], die im folgenden beschrieben ist: Allgemeine Formel
[P]
R3O-(-A4-O-)-j4-(-A5-O-)-j5-(-A5-O-)-j6-R4
worin A4, A5 und A6 jeweils eine substituierte
oder unsubstituierte geradkettige oder verzweigtkettige Alkylgruppe bedeuten und
alle nicht die gleiche Gruppe bedeuten. R3 und R4 können gleich
oder verschieden sein, und jede Gruppe bedeutet ein Wasserstoffatom, eine substituierte
oder unsubstituierte Alkylgruppe, Arylgruppe oder Acylgruppe.
Als Substitutionsgruppe für jede Gruppe seien eine Hydroxylgruppe,
eine Carboxylgruppe, eine Sulfonylgruppe, eine Alkoxylgruppe, eine Carbamoylgruppe
und eine Sulfamoylgruppe aufgeführt. Als vorzugsweise verwendet werden diejenigen
aufgeführt, in denen R4 und R5 jeweils ein Wasserstoffatom
bedeutet und A4, A5 und A6 jeweils eine unsubstituierte
Gruppe bedeutet. Die am stärksten bevorzugten sind diejenigen, in denen A4,
A5 und A6 jeweils -CH2CH2- oder -CH(CH3)-CH2
bedeutet.
j4, j5 und j6 bedeuten jeweils eine ganze Zahl von 0 bis 500, wobei
jedoch gilt: j4 + j5 + j6 ≧ 5.
Als Lösemittel außer Wasser, die in der vorliegenden Erfindung verwendet
werden können, werden diejenigen aufgeführt, die mit den verwendeten Behandlungslösungen
kompatibel sind, und sie umfassen beispielsweise Alkohole, wie Methanol, Ethanol,
Isopropanol und dergleichen; mehrwertige Alkohole, wie Ethylenglykol, Diethylenglykol,
Glycerin und dergleichen; und organische Amine, wie Triethanolamin und dergleichen;
und dergleichen.
Ferner beträgt die Oberflächenspannung der in der vorliegenden Erfindung
verwendeten Behandlungslösungen allgemein zwischen 15,0 und 50,0 dyn/cm und vorzugsweise
zwischen 18,0 und 45,0 dyn/cm. Wenn die Oberflächenspannung unter der Untergrenze
liegt, wird die Ausstoßstabilität der Behandlungslösung nachteilig beeinflusst,
während, wenn die Oberflächenspannung die Obergrenze übersteigt, aufgrund der Tatsache,
dass, wenn die Behandlungslösung einem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial
zugeführt wird, die Behandlungslösung nicht gleichförmig verteilt wird, sich eine
Ungleichmäßigkeit der Behandlung ergibt.
Die automatische Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung
kann auf einmal eine Lösung, die alle für das photographische Behandlungsverfahren
erforderlichen Behandlungslösungskomponenten umfasst, einem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial
zuführen. Alternativ werden die erforderlichen Komponenten in eine Mehrzahl von
Lösungen eingearbeitet, die jeweils individuell dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial
zugeführt werden können. Wenn eine Mehrzahl von Lösungen individuell zugeführt wird,
ist die zum Durchführen der Zufuhr aller Lösungen notwendige Zeit im Hinblick auf
hohe Behandlungsraten vorzugsweise möglichst kurz. Diese Zeit liegt zweckmäßigerweise
innerhalb von 5 s und vorzugsweise innerhalb von 1 s. Dies wird so durchgeführt,
dass sich aufgrund der unterschiedlichen Behandlungslösungen keine unterschiedliche
Behandlungsreaktionsdauer ergibt. Wenn eine Lösung in zwei Arten von Lösungen als
Beispiel für eine Mehrzahl von Lösungen aufgetrennt wird und einem lichtempfindlichen
Aufzeichnungsmaterial zugeführt wird, können die zwei Behandlungslösungszufuhrmittel
längs der Transportrichtung des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials in Reihe
angeordnet sein.
Die Konzentration des gelösten Stoffs einer Behandlungslösung, die
in der automatischen Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung verwendbar
ist, beträgt üblicherweise zwischen 0,2 und 20 Gew.-%. Ferner beträgt die Konzentration
des gelösten Stoffs zweckmäßigerweise zwischen 0,4 und 20 Gew.-% und vorzugsweise
zwischen 1,0 und 10 Gew.-%.
Die von einem Behandlungslösungszufuhrmittel zugeführte Menge der
Behandlungslösung beträgt im Hinblick auf die sichergestellte
Durchführung des Entwicklungsverfahrens, Minimierung eines Abtropfens der Lösung
auf die Emulsionsoberfläche eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials nach
der Zufuhr der Behandlungslösung und dergleichen zweckmäßigerweise zwischen 5 und
100 ml (Milliliter) pro m2 des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
und vorzugsweise zwischen 15 und 50 ml pro m2.
Farbentwicklungsverfahren
Wie im Vorhergehenden beschrieben wird die automatische Behandlungsvorrichtung
der vorliegenden Erfindung vorzugsweise für ein Entwicklungsverfahren und insbesondere
für ein Farbentwicklungsverfahren verwendet. Ein Farbentwickler kann in eine Mehrzahl
von Teilzusammensetzungslösungen geteilt werden, von denen einige eine Lösung umfassen
können, die die Farbentwicklungsreaktion nicht vollständig durchführen können, wenn
sie individuell verwendet werden. Daher umfassen die hier beschriebenen Farbentwickler
Lösungen, wie eine Lösung, die nur aus einer Farbentwicklersubstanz und einem Konservierungsmittel
besteht, eine Lösung, die nur aus einem Alkali besteht, eine Lösung, die nur aus
einem oberflächenaktiven Mittel besteht, bloßes Wasser und dergleichen, die jeweils
einen Teil des Farbentwicklers bilden.
Eine Behandlungslösung, die die Farbentwicklungsreaktion vollständig
durchführen kann, wenn sie individuell verwendet wird, kann auf die Emulsionsoberfläche
eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials appliziert werden. Alternativ werden
für Farbentwicklungsreaktionen erforderliche Komponenten in eine Mehrzahl von unterschiedlichen
Lösungen eingearbeitet, und eine Farbentwicklung kann durch getrenntes Zuführen
derselben und Mischen derselben auf der Emulsionsoberfläche durchgeführt werden.
Im Hinblick auf eine Schnellbehandlung ist eine Farbentwicklung stärker bevorzugt,
bei der notwendige Komponenten in eine Mehrzahl von Lösungen eingearbeitet sind
und die Lösungen getrennt zugeführt werden, so dass es möglich ist, die Konzentration
spezieller Komponenten zu erhöhen.
Die Behandlungsdauer einer Farbentwicklung beträgt üblicherweise zwischen
3 und 30 s, zweckmäßigerweise zwischen 5 und 30 s, um Farbentwicklungsreaktionen
stabiler durchzuführen und vorzugsweise zwischen 8 und 20 s im Hinblick auf den
Abbau und das Trocknen des Farbentwicklers.
Die hier beschriebene Behandlungsdauer der Farbentwicklung bezeichnet
die Zeit von der Zufuhr des Farbentwicklers auf ein lichtempfindliches Aufzeichnungsmaterial
(eine Emulsionsoberfläche) bis zur Zufuhr der Behandlungslösung, die in dem anschließenden
Prozess (beispielsweise ein Bleichverfahren oder ein Bleich/Fixierverfahren) verwendet
wird, oder bis zum Eintauchen des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials in eine
Behandlungslösung, die den anschließenden Prozess durchführt.
Als photographische Aufzeichnungsmaterialien, die durch die automatische
Behandlungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung behandelt werden, können lichtempfindliche
farbphotographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die Silberiodbromid
oder Silberbromid umfassen, lichtempfindliche monochromatische photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
und dergleichen verwendet werden. Von diesen sind lichtempfindliche farbphotographische
Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien, die eine Silberchloridemulsion umfassen,
und lichtempfindliche monochromatische photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
bevorzugt.
Bei den lichtempfindlichen photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
die eine Silberchloridemulsion umfassen, sind diejenigen bevorzugt, die mindestens
eine Emulsionsschicht umfassen, die aus einer Silberhalogenidemulsion besteht, die
Silberchlorid zu mindestens 90 Mol-% umfasst. Im Hinblick auf die Behandelbarkeit
sind lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien
bevorzugt, die eine Silberhalogenidemulsion umfassen, die Silberchlorid zu zweckmäßigerweise
25 bis 100 Mol-% und vorzugsweise 98 bis 100 Mol-% enthält.
BEISPIELE
Die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden
im folgenden beschrieben.
1 ist eine schematische Darstellung des
Aufbaus des Hauptteils der automatischen Behandlungsvorrichtung der vorliegenden
Erfindung. Im oberen Lauf des Transportwegs des lichtempfindlichen photographischen
Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterials P, das durch Behandlungslösungen behandelt
wird, befindet sich ein Heizmittel 110, das das lichtempfindliche photographische
Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterial P erhitzt. Ein Teil des
Heizmittels 110 ist die Heiztrommel 111. Ferner befindet sich
unter der Heiztrommel 111 die Austrittswalze 112. Auf der linken
Seite der Heizwalze 111 befindet sich die Einlassführungswalze
113. Unter der Einlassführungswalze 113 befindet sich links der
Austrittswalze 112 die Druckkontaktriemenantriebswalze 114. Der
Druckkontaktriemen 115 ist um die Austrittswalze 112, die Einlassführungswalze
113 und die Druckkontaktriemenantriebswalze 114 gezogen bzw. umfasst
diese. Der Druckkonaktriemen 115 wird, während er mit der Heiztrommel
111 über 90 Grad der Umfangsoberfläche der Heiztrommel 111 in
Druckkontakt gebracht wird, so angetrieben, dass das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial
P, während es in Druckkontakt mit der Heiztrommel 111 gebracht wird, transportiert
und dadurch erhitzt wird.
Stromabwärts der Heiztrommel 111 befindet sich im Transportweg
des lichtempfindlichen Materials P das Entwicklungsmittel 120, das den
Behandlungslösungstank 125 umfasst, das eine erste Lösung zur Behandlung
des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P zuführt. Der Behandlungslösungstank
125 ist gegen Umgebungsluft fest verschlossen. Farbentwickler wird ausgehend
von dem Behandlungslösungszufuhrmittel 1 der Emulsionsoberfläche des lichtempfindlichen
Aufzeichnungsmaterials P, das durch das Heizmittel 110 erhitzt wurde, durch
die Luft zugeführt.
Vom stromaufwärtigen zum stromabwärtigen Teil des Transportwegs des
lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials, dem die Behandlungslösung durch die Luft
unter Verwendung des Behandlungslösungszufuhrmittels 1 zugeführt wurde,
befindet sich ein zweites Heizmittel 130, das das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial
P weiter erhitzt. Das zweite Heizmittel 130 umfasst eine Heizwalze
131, eine Antriebswalze 132 und ein Heizband 133. Das
Heizband 133 ist über die Heizwalze 131 und die Antriebswalze
132 gezogen bzw. umfasst diese. Die Heizwalze 131 befindet sich
im stromaufwärtigen Teil im Transportweg des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
P, dem die Behandlungslösung durch die Luft unter Verwendung des Behandlungslösungszufuhrmittels
1 zugeführt wurde, und sie erhitzt das Heizband 133.
Die Antriebswalze 132, die sich im stromabwärtigen Teil im
Transportweg des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P ausgehend von der Heizwalze
131 befindet, treibt das Heizband 133 an. Dadurch wird das lichtempfindliche
Aufzeichnungsmaterial P erhitzt, während das Heizband erhitzt wird. Eine Behandlungslösung
wird durch die Luft der Emulsionsoberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
P zugeführt, das unter Verwendung des zweiten Heizmittels 130 weiter erhitzt
wird. Ferner wird das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P, auf dessen Emulsionsoberfläche
die Behandlungslösung appliziert wurde, unter Verwendung des zweiten Heizmittels
130 weiter erhitzt.
Danach wird das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P, das einer
Farbentwicklung unter Verwendung des Entwicklungsmittels 120 unterzogen
wurde, des weiteren einem Bleichfixieren in einem Bleich/Fixiertank BF und einem
Stabilisieren in einem Stabilisierungstank ST unterzogen.
Die Temperatur der Emulsionsoberfläche des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
wird unter Verwendung der Heiztrommel 111, deren Oberflächentemperatur
bei 60°C gehalten wird, auf 60°C erhöht. Ferner wird die Oberflächentemperatur
des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P aufgrund von Erhitzen desselben
ausgehend von der Schichtträgeroberfläche unter Verwendung des Heizbands
133, dessen Oberflächentemperatur bei 50°C gehalten wird, ebenfalls
bei 50°C gehalten.
Ferner kann, wie in 2A gezeigt ist, ein serielles
Verfahren für das in der vorliegenden Ausführungsform verwendete Behandlungslösungszufuhrmittel
1 verwendet werden, oder wie in 2B gezeigt, ein Anordnungsverfahren
für dasselbe verwendet werden. Im Falle des seriellen Verfahrens wird während des
Hin- und Herführens des Behandlungslösungszufuhrmittels 1 in horizontaler
Richtung die notwendige Menge der Behandlungslösung durch kontinuierliches Transportieren
des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P in den durch Pfeile angegebenen
Richtungen auf das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P gleichmäßig appliziert
(zugeführt). Bei dem Anordnungsverfahren kann, da eine Behandlungslösung simultan
längs einer Linie ausgestoßen wird, das Behandlungslösungszufuhrmittel fixiert sein.
Die im folgenden beschriebene Ausführungsform ist ein Behandlungslösungszufuhrmittel
1, für das das in 2A gezeigte serielle Verfahren verwendet
wurde, wofür ein Beispiel in 3 angegeben ist. Das in
3 gezeigte Behandlungslösungszufuhrmittel
1 besteht aus einem Behandlungslösungszufuhrhauptkörper (einem Kopfhauptkörper)
10 und einem Haltemittel 14, das die Behandlungslösungszufuhrleitung
12 hält. Obwohl die Einzelheiten des Abtastantriebsmittels des Behandlungslösungszufuhrmittels
in der Abbildung nicht gezeigt sind, kann dies durch Verwendung eines Riemenantriebs,
Getriebe(Reihe von Stangentriebwerken)antriebs und dergleichen, die einschlägig
bekannt sind, realisiert werden.
In dem Behandlungslösungszufuhrhauptkörper 10 sind eine Mehrzahl
von Ausstoßkanälen 20 angeordnet. In der Ausführungsform sind fünf Ausstoßkanäle
20A bis 20E in gleichem Abstand in einer Anordnung parallel angeordnet,
und die spezifizierte Menge der Behandlungslösung 24 wird mit einer spezifizierten
Rate auf das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial aus einer Mehrzahl von Ausstoßdüsen
(Öffnungen), die in jedem der Ausstoßkanäle 20A bis 20E, beispielsweise
mit fünf Öffnungen in einer Reihe bzw. Zeile angeordnet sind, ausgestoßen. Der Querschnitt
der Öffnung 22 ist ein Kreis und er kann eine Ellipse oder ein Quadrat
sein.
Einzelheiten des Behandlungslösungszufuhrhauptkörpers sind in
4 und den folgenden Figuren angegeben.
4 ist eine Schnittdarstellung auf der
Linie I-I in 3. 5 ist
deren Darstellung von oben und 6 ist eine Schnittdarstellung
auf der Linie II-II in 3. Da der Aufbau der fünf Ausstoßkanäle
20A bis 20E identisch ist, zeigt 3
nur einen Ausstoßkanal 20A.
Dieser Ausstoßkanal 20A besteht aus der Ausstoßkammer
30A, in die die Behandlungslösung 24 (siehe 3)
injiziert wird, den fünf Öffnungen (Düsen) 22A bis 22E, die mit
der Ausstoßkammer 30A in Verbindung stehen, und dem Umwandlungselement
32A, der das Volumen der Ausstoßkammer 30A variiert.
Die innere Oberfläche des Öffnungshauptkörpers 34 ist mit
dem Aussparungsabschnitt 35A der Ausstoßkammer 30A ausgestattet,
und die Mehrzahl der Öffnungen 22A bis 22E sind nur in einer geraden
Linie mit einem gleichen Abstand bzw. Zwischenraum Q auf der unteren Oberfläche
des Aussparungsabschnitts gebohrt. Ferner ist in diesem Beispiel eine schwingende
Platte 36 so aufgeklebt, dass diese Ausstoßkammer 30A abgesperrt
ist, und in dem in der Figur gezeigten Beispiel wird der im Abschnitt der linken
Seite des Öffnungshauptkörpers 34 angeordnete Hohlabschnitt 38
als Puffertank verwendet. Dieser Puffertank 38 ist mit der Ausstoßkammer
30A durch das Behandlungslösungszufuhrloch (kleines Loch) 40A,
in dem die Strömungspassagefläche, wie in 11 gezeigt,
verengt ist, verbunden. Ein mit der Lösungszufuhr in Verbindung stehendes Loch
15 ist zwischen dem Puffertank 38 und dem Trägerelement
14 gebohrt.
Die von einem (nicht gezeigten) Behandlungslösungstank zugeführte
Behandlungslösung 24 wird vorübergehend in dem Puffertank 38 aufbewahrt,
und ein Teil der aufbewahrten Behandlungslösung 24 wird in die Ausstoßkammer
30A über die Zufuhröffnung 40A injiziert. Die Behandlungslösung
24 wird injiziert, um das Innere der Ausstoßkammer 30A aufzufüllen.
Der Öffnungshauptkörper 34 kann in der aufeinandergelegten
Schichtstruktur, die in 12 gezeigt ist, aufgebaut sein.
12 ist eine Schnittdarstellung des Ausstoßkanals
20A. Die folgende Erklärung erfolgt unter Bezug auf 13.
Der Öffnungshauptkörper 34 ist aus der Öffnungsplatte 34A (s.
13(A)), auf der nur mehrere Stücke der Öffnungen
22, die mit einem vorgegebenen Abstand angeordnet sind, ausgebildet sind,
einer Zwischenplatte 34B (s. 13(B)) zur Bildung
eines Aussparungsabschnitts 35A und eines Aussparungsabschnitts für den
Puffertank 38 und einer eine kleine Einführungsleitung bildenen Platte
34C (s. 13(C)), die auf den oberen Schichtabschnitt
auf der Zwischenplatte abgelegt ist, aufgebaut.
Die eine kleine Einführungsleitung bildende Platte 34C ist
einstückig mit einem Hohlraumabschnitt, der als Teil des Aussparungsabschnitts
35A verwendet wird, ausgestattet. Schlitze zur Verbindung mit dem Puffertank
38 sind auf einem Teil derselben ausgebildet. Diese Schlitze fungieren
als kleine Einführungsleitungen 40A, 40B ... . Von diesen Platten
wird eine rostfreie Platte (SUS-Platte) aus Gründen des Korrosionsschutzes und der
Herstellungsgenauigkeit für die Zwischenplatte 34B und die kleine Einführungsleitungen
bildenden Platte 34C verwendet.
Die Öffnungen 22A bis 22E sind, wie in
4 und 6 gezeigt,
konisch zulaufend, und deren Dicke L ist die Öffnungslänge. Die Öffnungen sind konisch
zulaufend, so dass aufgrund der Oberflächenspannung der Behandlungslösung
24 zusammen mit der Wahl des Durchmessers R, keine Luftblasen in die Ausstoßkammer
eingeschlossen werden, auch wenn die Lösungsoberfläche in dem Öffnungsabschnitt
der Öffnung die in 4 gezeigte Form der gestrichelten
Linie annimmt. Aufgrund dessen dringen während des kontinuierlichen Ausstoßens keine
Luftblasen in die Ausstoßkammer 30A ein.
Jedes der im Vorhergehenden genannten Umwandlungselemente
32A bis 32E ist in diesem Beispiel so angeordnet, dass es nahezu
mittig, direkt über den Öffnungen 22 der Ausstoßkammern 30A bis
30E, die in den einzelnen Ausstoßkanälen 20A bis 20E
angeordnet sind, über die schwingende Platte 36, die mit jedem verbunden
ist, wie in 6 gezeigt, liegt. In diesem Beispiel werden
piezoelektrische Elemente als Umwandlungselemente 32A bis 32E
verwendet.
Wie ebenfalls in 6 gezeigt, werden piezoelektrische
Elemente in der Form eines quadratischen Blocks verwendet, wobei ein Ende an der
schwingenden Platte 36 befestigt ist, während das andere Ende an dem mit
einem Hohlabschnitt gebildeten Trägerelement 42 befestigt ist.
Wie in 7 gezeigt, erfolgt, wenn eine
vorgegebene Spannung an das piezoelektrische Element 32A unter Verwendung
einer Antriebsschaltung (einer einen Puls erzeugenden Schaltung) angelegt wird,
eine Expansion und Kontraktion des quadratischen Blocks eines piezoelektrischen
Elements 32A in der durch Pfeile angegebenen Richtung aufgrund des Piezoeffekts,
wie es in 6 und 8
angegeben ist.
Da eine derartige Expansion oder Kontraktion direkt auf die schwingende
Platte 36 übertragen wird, verschiebt sich die schwingende Platte
36 zur Ausstoßkammer 30A. Diese Verschiebung bewirkt die Volumenänderung
der Ausstoßkammer 30A. Das heißt, die gebildete Verformung der schwingenden
Platte 36 führt zu einer Kapazitätsveränderung (Volumenveränderung) der
Ausstoßkammer 30A, die zu einer starken Druckveränderung gegenüber der
enthaltenen Behandlungslösung 24 führt. Die Behandlungslösung
24 wird aufgrund dieser Druckveränderung aus den Öffnungen 22A
bis 22E ausgestoßen. Wenn die Behandlungslösung 24 ausgestoßen
wird, nimmt der Druck in der Ausstoßkammer 30A ab, und die Behandlungslösung
24 wird aus dem Puffertank 38 durch die Zufuhröffnung
40A ergänzt. Während die Expansion oder Kontraktion des piezoelektrischen
Elements wiederholt wird, wird die Behandlungslösung 24 kontinuierlich
aus den Öffnungen 22A bis 22E ausgestoßen. Während die Frequenz
der Antriebspulse Pa und Pb erhöht wird, wird die ausgestoßene Behandlungslösung
in Lösungströpfchen umgewandelt.
Daher sind die Länge L und der Durchmesser R der Öffnungen
22A bis 22E, die Ausstoßrate der Behandlungslösung 24
und dergleichen, wie im Vorhergehenden beschrieben, Faktoren, die zu der dem lichtempfindlichen
Aufzeichnungsmaterial P zugeführten Menge der Behandlungslösung und zu optimalen
Ausstoßbedingungen beitragen.
Nichtrostender Stahl und dergleichen werden auf die Wandoberfläche
der Ausstoßkammer 30A und dergleichen, die mit der Behandlungslösung
24 in Kontakt stehen, appliziert. Wie im Vorhergehenden beschrieben, können
als nichtrostender Stahl SUS 304L und dergleichen verwendet werden. In
gleicher Weise wird SUS 304L für die Wandoberflächen der Öffnungen
22A bis 22E verwendet.
Die schwingende Platte 36 wird an dem Öffnungshauptkörper
34 und Trägerelement 42 unter Verwendung von beispielsweise einem
Epoxyharz-Klebemittel angebracht. Die schwingende Platte 36 kann aus einem
Blechmaterial, wie SUS 304L, bestehen.
Fünf Umwandlungselemente 32A bis 32B, die in den
einzelnen Ausstoßkanälen 20A bis 20E gemäß der obigen Beschreibung
installiert sind, werden ursprünglich gleichzeitig angetrieben. Dadurch besteht
jedoch die Möglichkeit, dass die schwingende Platte 36 aufgrund von deren
wechselnder Schwingung in Resonanz gerät. Dieses Resonanzphänomen wird dadurch vermieden,
dass eine Phasendifferenz ϕ zwischen dem Antriebspuls Pa, der an die Umwandlungselemente
20A, 20C und 20E mit ungerader Zahl in der Reihenfolge
angelegt wird, und dem Antriebspuls Pb, der an die Umwandlungselemente
20B und 20D mit gerader Zahl in der Reihenfolge angelegt wird,
ausgebildet wird.
Ein Zyklus ist 2&pgr;, und 2&pgr; = 360° = 0°. Daher kann
die Phasendifferenz ϕ im Bereich von 10° bis 180° liegen. In diesem
Bereich ist der Bereich von 90° bis 180° bevorzugt, um eine Minimierung
des Resonanzphänomens zu ermöglichen. 9 zeigt beispielsweise einen
Fall, bei dem der Antrieb mit einer Phasendifferenz von 180° durchgeführt wird,
wodurch Wirkungen aufgrund von Resonanz minimiert werden.
Die Antriebspulse Pa und Pb sind vorzugsweise Frequenzen von etwa
1 kHz bis etwa 10 kHz. Ferner beträgt die Nutzleistung der Antriebspulse Pa und
Pb vorzugsweise etwa 1 : 5, wenn die Pulsbreite durch Px dargestellt wird. Die Spannung
der Antriebspulse Pa und Pb wird in Abhängigkeit von den Eigenschaften der verwendeten
piezoelektrischen Elemente und der Verschiebungsmenge auf der Basis des Expansions-
und Kontraktionsgrades bestimmt.
Die Ausstoßkanäle 20 können derart angeordnet sein, dass,
wie in 10 gezeigt ist, die Ausstoßkanäle mit gerader
Zahl in der Reihenfolge gegenüber denen mit ungerader Zahl versetzt sind.
Ferner wurde ein Ausstoßtest der Behandlungslösung durchgeführt, wobei
das Behandlungslösungszufuhrmittel 1, das wie oben beschrieben, aufgebaut
war, verwendet wurde.
Behandlungslösungsbeispiel 1
(Die im folgenden beschriebene Farbentwicklerrezeptur wurde zur Herstellung
von 1 l Lösung verwendet)
Der pH-Wert wurde unter Verwendung von Kaliumhydroxid oder Schwefelsäure
auf 11,0 eingestellt.
Zusammen mit der Verwendung des oben beschriebenen Entwicklers wurde
die Behandlungslösung auf das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial P unter Verwendung
piezoelektrischer Elemente unter einem Antriebspuls mit einer Frequenz von 8 kHz
in einem Behandlungslösungszufuhrmittel 1 des seriellen Verfahrens ausgestoßen.
Die Messungen wurden mit einer Antriebsspannung von 80 V unter Regeln der Phasendifferenz
zwischen dem Antriebspuls Pa und Pb auf 0° durchgeführt. Es wurde ein Behandlungslösungszufuhrmittel
1, das insgesamt 32 Ausstoßkanäle und 256 Öffnungen aufwies, verwendet.
Als Öffnungsmuster wurde das in 4 gezeigte verwendet.
In jedem Ausstoßkanal 20 war der Abstand zwischen den Öffnungen auf 0,3
mm eingestellt, und der Öffnungsabstand Q des benachbarten Kanals betrug 1 mm. Ferner
war das Behandlungslösungszufuhrmittel 1 so aufgebaut, dass die Öffnungslänge
L und der Öffnungsdurchmesser R wie in der folgenden Tabelle 1 beschrieben, variiert
waren, und es wurden Experimente durchgeführt, bei denen durch einen üblichen Keil
belichtete lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien behandelt wurden. Die Tabelle
1 zeigt die Ergebnisse.
Ferner wurden nach der Farbentwicklung die im folgenden beschriebenen
Prozesse durchgeführt.
Die Behandlung wurde unter den Behandlungsbedingungen von Konica Corp.
Process CPK-2-28 unter Verwendung der Behandlungslösung für dasselbe durchgeführt.
(b) Behandlungsdauer
BehandlungsstufeBehandlungsdauerFarbentwicklung8 sBleich/Fixieren 27 sStabilisieren27 s × 3
(c) Lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien
Es wurde QA Paper Typ A6, hergestellt von Konica Corp. (mit einer
Emulsionsschicht, die eine Silberhalogenidemulsion umfasst, in der mindestens 99,9%
Silberchlorid sind), das unter Verwendung eines herkömmlichen Verfahrens belichtet
worden war, behandelt.
(d) Heizbedingungen
Die Oberflächentemperatur des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
wurde unter Verwendung einer Heiztrommel, deren Oberflächentemperatur bei 60°C
gehalten wurde, auf 60°C erhöht.
Die maximale spektrale Reflexionsdichte Dmax bei 440 nm des behandelten
lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials wurde gemessen. Ferner wurde nach der
Behandlung eine Färbung auf der Oberfläche des Öffnungshauptkörpers 34
des Ausstoßkopfes visuell betrachtet und gemäß den im folgenden angegebenen Bewertungsstandard
bewertet.
A:
Es wurde keine Färbung aufgrund der Behandlungslösung beobachtet
B:
Es wurde eine leichte Färbung aufgrund der Behandlungslösung beobachtet, jedoch
nicht in einem Bereich, der Probleme für eine gewerbliche Verwendbarkeit ergibt.
C:
Eine Färbung erfolgte in einem Maße, das für eine gewerbliche Verwendbarkeit
ungeeignet ist.
TABELLE 1
Wie in Tabelle 1 angegeben ist, wurde ermittelt, dass im Bereich eines
Verhältnisses der Öffnungslänge L zum Öffnungsdurchmesser R von 5 bis 200 ein ausreichendes
Ausstoßen erhalten wird, das stabile Ausstoßen beibehalten wird, der Öffnungshauptkörper
34 nicht gefärbt wird und die Wirkungen der vorliegenden Erfindung wirksam
zur Geltung kommen.
Anschließend wurden hinsichtlich der Experimente Nr. 1 bis 3 in Tabelle
1 ähnliche Experimente durchgeführt, die in Tabelle 2 angegeben sind, während eine
Phasendifferenz der Antriebspulse Pa und Pb an die Umwandlungselemente angelegt
wurde.
TABELLE 2
Durch Anbringen einer Phasendifferenz von mindestens 10° an den
benachbarten Kanälen nimmt die Ausstoßmenge zu und eine Färbung des Öffnungshauptkörpers
(Öffnungsplatte) 34 ab. Anschließend wurden hinsichtlich der Experimente
Nr. 1 bis 3 in Tabelle 1 Experimente durchgeführt, wobei die Zahl der Öffnungen
22 unter Verwendung des Behandlungslösungszufuhrmittels 1 mit
32 Ausstoßkanälen variiert wurde. Als Öffnungsmuster wurde das in 4
gezeigte verwendet. In jedem Ausstoßkanal betrug der Abstand zwischen Öffnungen
0,3 mm und der Öffnungsabstand der benachbarten Kanäle wurde wie in Tabelle 3 angegeben
variiert.
Der Öffnungsabstand Q betrug 100 &mgr;m (die Fläche ist 7,85 ×
10–9 mm2), wobei die Ausstoßseite als Bezug genommen
wurde, und die Frequenz der Behandlungslösungszufuhr betrug 7000 pro Sekunde. Die
dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial P zugeführte Menge wurde auf 0,07 ml/s
eingestellt. Ferner betrug die dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial P zugeführte
Menge 20 ml pro m2. Öffnungen einer Länge L von 1 mm und eines Öffnungsdurchmessers
R von 0,05 mm wurden verwendet.
Ferner wurden lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien, die durch
einen herkömmlichen Keil belichtet worden waren, behandelt und die maximale spektrale
Reflexionsdichte Dmax (Y) wurde gemessen. Ferner wurde der Grad von Klecksen beobachtet.
In den vorliegenden Beispielen wurde ein Dmax-Wert (Y) von mehr als 2,0 als ausreichende
Dichte bewertet. Tabelle 3 zeigt die Ergebnisse.
TABELLE 3
Nach der Behandlung wurden alle Öffnungen Ausstoßtests unterzogen
und der Grad des Verstopfens der Öffnungen wurde gemäß den im folgenden angegebenen
Bewertungsstandards bewertet.
A: Ausstoßen wurde von allen Öffnungen beobachtet
B: Die Ausstoßrichtung von einer oder zwei Öffnungen war nicht normal
C: Aus einer oder zwei Öffnungen wurde aufgrund von Verstopfen kein Ausstoßen
beobachtet.
Kleckse wurden visuell wie folgt bewertet:
A: Keine Bildung von Klecksen
B: Einige Kleckse wurden erhalten, obwohl diese kein Problem für eine gewerbliche
Verwendung bildeten.
Wie auch aus den Ergebnissen dieses Experiments klar ersichtlich ist,
wurde ermittelt, dass wenn als Zahl der Öffnungen des Ausstoßkanals mindestens zwei
gewählt wird, die entwickelte Farbdichte zunimmt und die Bildung von Klecksen minimiert
wird.
Ferner wurde, wie im folgenden beschrieben, das gleiche Experiment
durchgeführt, wobei jedoch die Zufuhrmenge einer Behandlungslösung pro Sekunde,
wie in Tabelle 4 angegeben, variiert wurde. Die unvollständige Farbbildung an Enden
eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials P wurde gemäß den im folgenden angegebenen
Standards bewertet:
A: Es wurde kein Problem beobachtet
B: Eine leichte unvollständige Farbbildung wurde an den Enden beobachtet
C: Eine unvollständige Farbbildung wurde klar beobachtet und sie bestand in
einem Maße, das Probleme verursacht
Das Verstopfen der Öffnungen wurde wie folgt bewertet:
A: Ein Ausstoßen wurde aus allen Öffnungen beobachtet
B: Die Ausstoßrichtung von einer oder zwei Öffnungen war nicht normal
C: Kein Ausstoßen wurde aus einer oder zwei Öffnungen aufgrund von Verstopfen
beobachtet.
TABELLE 4
Wie aus den obigen Ergebnissen ersichtlich ist, wird durch Einstellen
der zugeführten Menge der Behandlungslösung zwischen 0,01 und 2,5 ml pro Sekunde
eine unvollständige Farbbildung an den Enden des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
P verbessert und das Verstopfen der Öffnungen 22 ebenfalls minimiert. Ferner
wird ermittelt, dass die entwickelte Farbdichte zunimmt.
Anschließend wurden ähnliche Experimente durchgeführt, wobei jedoch
die zugeführte Menge pro m2 des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
variiert wurde. Tabelle 5 zeigt die Ergebnisse. Nach der Behandlung wurde eine Färbung
im Transportabschnitt eines Farbentwicklungsverfahrens gemäß den im folgenden angegebenen
Bewertungsstandards bewertet.
A: Ein Anfärben aufgrund von Abtropfen der Behandlungslösung wurde nicht beobachtet
B: Eine leichte Färbung aufgrund von Abtropfen der Behandlungslösung wurde beobachtet
C: Eine Abfärbung aufgrund von Abtropfen der Behandlungslösung wurde klar beobachtet
und sie überstieg die gewerblich verwendbare Grenze.
TABELLE 5
Wie aus den oben angegebenen Ergebnissen ersichtlich ist, wird durch
Einstellen der zugeführten Menge der Behandlungslösung auf zwischen 5 und 100 ml
pro m2 eine Färbung des Transportabschnitts des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
verringert, das Verstopfen der Öffnungen 22 minimiert und die entwickelte
Farbdichte erhöht.
Den in Tabelle 1 angegebenen Experimenten ähnliche Experimente wurden
durchgeführt, wobei jedoch das im Vorhergehenden genannte Behandlungslösungsbeispiel
1 konzentriert und die Konzentration des gelösten Stoffs wie in Tabelle
6 angegeben variiert wurde.
TABELLE 6
Wie aus den im Vorhergehenden angegebenen Ergebnissen ersichtlich
wird durch Einstellen der Konzentration des gelösten Stoffs der Behandlungslösung
auf mindestens 0,2 Gew.-% ein Verstopfen minimiert und die durchschnittliche Punktmenge
erhöht. Daher werden günstigere Wirkungen der vorliegenden Erfindung gezeigt.
Als nächstes wurden hinsichtlich der Experimente Nr. 1–3 in
Tabelle 1 ähnliche Experimente durch Einstellen der Viskosität
der Behandlungslösung wie in Tabelle 7 angegeben durchgeführt. Die Viskositätseinstellung
wurde durch Einstellen der Zugabemenge von Diethylenglykol (DEG) durchgeführt.
Die Testergebnisse sind in Tabelle 7 angegeben. Die Bewertung für
dieses Testergebnis wird gemäß Tabelle 1 durchgeführt.
TABELLE 7
Wie aus Tabelle 7 ersichtlich ist, können durch Einstellen der Viskosität
der Behandlungslösung auf einen Bereich von 1,5 bis 8 cP eine hervorragend entwickelte
Farbdichte erhalten werden, Unregelmäßigkeiten der Entwicklung verhindert werden
und eine Färbung der Öffnungsplatte verringert werden. Wie im Vorhergehenden beschrieben
können gemäß der vorliegenden Erfindung deutliche Wirkungen, die im folgenden beschrieben
sind, gezeigt werden.
Erstens wird im Falle des Ausstoßens einer Behandlungslösung für lichtempfindliche
photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien eine große Ausstoßmenge
stabil erhalten und es kann eine Schnellbehandlung erreicht werden.
Zweitens kann, da keine Bildung von Flecken erfolgt, ein Entwicklungsverfahren
hoher Qualität realisiert werden. Drittens ist während des Ausstoßens aus allen
Öffnungen die Ausstoßrichtung normal und der die Öffnungen bildende Öffnungshauptkörper
(Platte) wird nicht gefärbt. Daher können die Wartungseigenschaften deutlich verbessert
werden.
Viertens besteht auch bei einer Verwendung über einen langen Zeitraum
keine Tendenz zum Auftreten eines Verstopfens der Öffnung. Ferner ist diese Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass dadurch, dass Lösungsabfall verringert werden kann,
eine automatische Behandlungsvorrichtung für lichtempfindliche photographische Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterialien,
die umweltfreundlich ist, bereitgestellt werden kann.
Anspruch[de]
Vorrichtung (120) zur automatischen Behandlung eines lichtempfindlichen
photographischen Silberhalogenid-Aufzeichnungsmaterials (P) durch mehrere Behandlungsprozesse,
die umfasst:
eine Transportvorrichtung (133) zum Transportieren des Aufzeichnungsmaterials
durch die mehreren Behandlungsprozesse; und
Behandlungslösungszufuhrmittel zum Zuführen einer Behandlungslösung (24)
durch Luft auf das Material in mindestens einem der mehreren Behandlungsprozesse,
wobei das Behandlungslösungszufuhrmittel mehrere Ausstoßkanäle (20A–20E)
besitzt,
jeder Ausstoßkanal eine Ausstoßkammer (30A–30E), in der
die Behandlungslösung untergebracht ist,
einen Ausstoßkopf (34), der mit mehreren Öffnungen (22A–22E),
die jeweils mit der Ausstoßkammer in Verbindung stehen, ausgestattet
ist, und
ein Umwandlungselement (32) zur Veränderung des Volumens der Ausstoßkammer
derart, dass die Behandlungslösung durch die mehreren Öffnungen aus der Ausstoßkammer
nach außen ausgestoßen wird, umfasst,
wobei jede Öffnung eine Länge L und einen Durchmesser R besitzt und das Verhältnis
L/R in einem Bereich von 5 bis 200 eingestellt ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Umwandlungselement ein piezoelektrisches
Element ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Zeitplan zur Veränderung des
Volumens der Ausstoßkammer in einem Ausstoßkanal gegenüber dem in dessen benachbartem
Ausstoßkanal eine Phasendifferenz aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Phasendifferenz nicht kleiner
als 10° ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die mehreren Öffnungen mit einem
Zwischenraum W derart angeordnet sind, dass das Verhältnis W/R im Bereich von 2
bis 25 eingestellt ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Behandlungslösungszufuhrmittel
die Behandlungslösung mit einer im Bereich von 0,01 ml/s bis 2,5 ml/s eingestellten
Menge zuführt.
Vorrichtung nach Anspruch 1, die ferner ein Heizmittel zum Erhitzen
des Materials auf 35°C oder mehr umfasst.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Behandlungslösungszufuhrmittel
die Behandlungslösung mit einer im Bereich von 5 ml bis 100 ml pro 1 m2 des Aufzeichnungsmaterials
eingestellten Menge zuführt.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Konzentration eines gelösten
Stoffs in der Behandlungslösung 0,2 Gew.-% oder mehr beträgt.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Behandlungslösung eine Farbentwicklerlösung
ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Viskosität der Behandlungslösung
1,2 und 10 cP bei 25°C beträgt.
Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Viskosität der Behandlungslösung
1,5 und 8 cP bei 25°C beträgt.
Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei die Viskosität der Behandlungslösung
1,7 und 5 cP bei 25°C beträgt.
Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Oberflächenspannung der Behandlungslösungen
15,0 und 50,0 dyn/cm beträgt.
Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei die Oberflächenspannung der Behandlungslösungen
18,0 und 45,0 dyn/cm beträgt.