Die Erfindung betrifft einen Schneidkopf nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Mit solchen Schneidköpfen werden beispielsweise auf Rohrenden von
in einer Wand verlegten Rohren Gewinde geschnitten. Üblicherweise wird der Schneidkopf
so auf das aus der Wand ragende Rohrende gesteckt, daß ein Ratschenhebel, in den
der Schneidkopf eingesetzt wird, benachbart zur Wand liegt. Beim Schneiden des
Gewindes wird der Schneidkopf auf dem überstehenden Rohrende abgestützt. Häufig
ist jedoch das über die Wand überstehende Rohrende nur kurz, so daß der Schneidkopf
um 180° gedreht von der anderen Seite her auf das Rohr aufgesetzt und die Schneidbacken
im Schneidkopf entsprechend umgesetzt werden müssen. Das Deckelteil liegt dann
benachbart zur Wand, während der Ratschenhebel auf der von der Wand abgewandten
Seite des Schneidkopfes liegt. In dieser verdrehten Lage ist aber eine Führung
und/oder Zentrierung auf dem Rohrende nicht möglich, so daß ein Gewinde nicht oder
nur mit großem Aufwand geschnitten werden kann. In diesem Fall ragt nur ein kurzes
Rohrstück in den Schneidkopf, so daß dieser auf dem Rohrende nicht einwandfrei
abgestützt und damit das Gewinde nicht zentrisch geschnitten werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schneidkopf dieser
Art so auszubilden, daß er auch dann einwandfrei auf dem zu bearbeitenden Rohrende
abgestützt wird, wenn es nur wenig übersteht und daher der Schneidkopf in umgekehrter
Lage auf das Rohrende aufgesetzt werden muß.
Diese Aufgabe wird bei einem Schneidkopf der gattungsbildenden Art
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung weist der Schneidkopf am
deckelseitigen Ende das Führungselement auf. Dadurch wird auch dann, wenn der
Schneidkopf gegenüber seiner üblichen Lage um 180° verdreht an das Rohrende angesetzt
wird, eine genaue Führung und Zentrierung gewährleistet, so daß sich ein sauberes
Gewinde ohne Mühe schneiden läßt.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles näher beschrieben. Es zeigt:
- Fig. 1
- einen erfindungsgemäßen Schneidkopf mit einem Ratschenhebel in perspektivischer
Darstellung,
- Fig. 2
- den Schneidkopf nach Fig. 1 teilweise im Axialschnitt und teilweise in Ansicht
ohne den Ratschenhebel,
- Fig. 3
- in schematischer Darstellung den Schneidkopf gemäß den Fig. 1 und 2, der an
einem über eine Wand vorstehenden Rohrende zum Schneiden eines Gewindes angesetzt
ist, wobei der Ratschenhebel benachbart zur Wand liegt,
- Fig. 4
- den Schneidkopf in einer Darstellung entsprechend Fig. 3, jedoch in einer um
180° verdrehten Lage.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Schneidkopf 1 hat einen Schneidbackenhalter
2, in dem in bekannter Weise vorzugsweise vier jeweils diametral zueinander angeordnete
Schneidbacken 3 bis 6 (Fig. 1) vorgesehen sind. Der Schneidkopf 1 dient zum Schneiden
von Gewinden auf Rohren, insbesondere Rohrenden, und wird in eine Aufnahme eines
Ratschenhebels 7 eingesetzt, mit dem der Schneidkopf 1 in bekannter Weise drehbar
abgetrieben wird. Der Ratschenhebel 7 sitzt auf einer Schneidkopfhälfte 8, über
deren Stirnseite 15 das eine Ende einer rohrförmigen Führung 14 für das Rohr axial
ragt.
Etwa in halber Länge weist der Schneidkopf 1 einen Ringbund 2a auf.
Auf der Stirnfläche der anderen Schneidkopfhälfte 8a sitzt ein Abschlußring oder
Deckelteil 9, das im Ausführungsbeispiel von vier axial angeordneten Schrauben
10 bis 13 am Schneidbackenhalter befestigt ist.
Wie Fig. 3 zeigt, wird der Schneidkopf 1 in üblicher Weise so auf
ein aus der Wand 16 ragendes Rohrende 17 geschoben, daß sein Ratschenhebel 7 benachbart
zur Wand 16 liegt. Mit der axial über den Schneidkopf 1 ragenden Führung 14 läßt
sich der Schneidkopf einfach auf dem Rohrende 17 zentrieren. Da die Führung 14,
gegebenenfalls unterbrochen, bis zu den Schneidbacken 3 bis 6 reicht, läßt sich
auf dem Rohrende 17 ohne Schwierigkeiten ein Gewinde sauber schneiden. Der Schneidkopf
1 läßt sich nur dann problemlos auf das Rohrende 17 schieben, wenn es um das Maß
a aus der Wand 16 ragt. Dieses Maß a ist so groß, daß nach Beendigung des Gewindeschneidens
der Ratschenhebel 7 noch Abstand von der Wand 16 hat.
Ist der Überstand des Rohrendes kleiner als das Maß a (Fig. 4), kann
der Schneidkopf 1 nur in einer um 180° gedrehten Lage auf das Rohrende 17 gesteckt
werden, in der sich der Ratschenhebel 7 auf der von der Wand 16 abgewandten Seite
des Schneidkopfes 1 befindet und die Schneidbacken 3 bis 6 umgesetzt sind. Der
Bereich 18 der Wand 16 um das Rohrende 17 wird herausgeschlagen, damit trotz des
kleineren Überstandes auf dem Rohrende 17 ein Gewinde geschnitten werden kann.
Bei herkömmlichen Schneidköpfen ist es nicht oder nur äußerst schwierig, in dieser
verdrehten Lage ein sauberes Gewinde zu schneiden. Dies ist darauf zurückzuführen,
daß die Schneidbacken 3 bis 6 nahe an der Stirnseite des Deckelteiles 9 liegen
(Fig. 2). Dadurch ist eine Führung des Schneidkopfes 1, der mit dem Deckelteil
9 voran auf das Rohrende 17 gesteckt wird, nicht möglich.
Um eine sichere Führung des Schneidkopfes 1 in der verdrehten Lage
auf dem Rohrende 17 zu gewährleisten, weist der Schneidkopf 1 ein Führungselement
19 auf. Es ist vorzugsweise als Buchse ausgebildet, die an einem Ende des Schneidkopfes
1 in eine Ringöffnung 22 des Deckelteiles 9 eingesetzt ist. In Fig. 1 ist das Führungselement
19 aus Gründen der Übersichtlichkeit nur schematisch dargestellt.
Vorzugsweise weist das Führungselement 19 ein im Außendurchmesser
verjüngtes Ende 21 auf, mit dem es in die Ringöffnung 22 des Deckelteiles 9 eingesetzt
ist. Vorzugsweise ist das Führungselement 19 im Deckelteil 9 mit Preßsitz gehalten.
Im Bereich des verjüngten Endes 21 weist das Führungselement 19 eine umlaufende
äußere Ringschulter 23 auf, die sich etwa über ein Drittel der Länge der Führungselementes
19 erstreckt. Es ragt axial über das Deckelteil 9 und dient zur Führung und Zentrierung
des Rohrendes 17.
Das Führungselement 19 kann zur Gewichtsreduzierung beispielsweise
mehrere in Umfangsrichtung mit Abstand hintereinander liegende Durchbrüche aufweisen.
Das Führungselement 19 kann auch mit dem Deckelteil 9 verschweißt,
verlötet, verklebt oder dergleichen, aber auch einstückig mit ihm ausgebildet
sein Schließlich kann das Führungselement 19 mit dem Deckelteil auch lösbar, beispielsweise
durch eine Verschraubung, eine Rast-, Klemm- oder Schnappverbindung oder dergleichen,
verbunden sein.
Mit dem Führungselement 19 wird selbst auf nur wenig aus der Wand
16 ragenden oder sogar innerhalb der Wand 16 liegenden Rohrenden 17 eine sichere
Führung und ein einwandfreier Halt des Schneidkopfes 1 in der verdrehten Lage erreicht.
Somit kann auch das Gewinde einwandfrei geschnitten werden.
Da das Führungselement 19 ein einfaches und gewichtsmäßig leichtes
Bauteil ist, werden durch das Führungselement die Herstellungskosten nicht nennenswert
erhöht und die Handhabung des Schneidkopfes 1 nicht beeinträchtigt.
Wenn das zu bearbeitende Rohrende 17 kleineren oder größeren Rohrdurchmesser
hat, wird ein entsprechender Schneidkopf mit einem entsprechend angepaßten Führungselement
19 in den Ratschenhebel 7 eingesetzt.
Das Führungselement 19 hat gleichen Innendurchmesser wie die Führung
14, so daß eine zuverlässige Führung und Zentrierung während des Gewindeschneidens
gewährleistet ist. Das Führungselement 19 kann aus jedem geeigneten Werkstoff,
insbesondere aus Kunststoff, bestehen.
Das Führungselement 19 kann auch bei einem Schneidkopf vorgesehen
sein, der Teil einer elektrischen Gewindeschneidkluppe ist, bei der der Schneidkopf
motorisch drehbar angetrieben wird.