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Dokumentenidentifikation DE102004003038A1 11.08.2005
Titel Verfahren zur Begrenzung der Lachgasemission einer offenen oder geschlossenen Rotte
Anmelder Cuhls, Carsten, Dr., 30167 Hannover, DE
Erfinder Cuhls, Carsten, Dr., 30167 Hannover, DE
Vertreter LENZING GERBER Patentanwälte, 40212 Düsseldorf
DE-Anmeldedatum 20.01.2004
DE-Aktenzeichen 102004003038
Offenlegungstag 11.08.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 11.08.2005
IPC-Hauptklasse C05F 17/00
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Begrenzung der Lachgasemission einer offenen oder geschlossenen Rotte (Nachrotte) von kohlenstoffhaltigen Materialien mit folgenden Verfahrensschritten:
a. systematische Überwachung der Temperatur in der Rotte;
b. Messung des NO2--Gehaltes in der Rotte;
c. Zugabe von Nitrifikationshemmern und/oder Adsorbentien zu der Rotte, wenn die Temperatur einen Grenzwert unterschreitet und der NO2--Gehalt einen Grenzwert überschreitet.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Begrenzung der Lachgasemission einer offenen oder geschlossenen Rotte, d.h. einer aeroben biologischen Behandlung von vermischten Siedlungsabfällen.

Lachgas (N2O) kann bei der Verrottung von kohlenstoffhaltigen Materialien, beispielsweise von Siedlungsabfällen, Klärschlamm, Biomüll oder landwirtschaftlichen Abfällen entstehen. Da Lachgas ein Treibhausgas ist, ist die Emission dieses Treibhausgases nicht beliebig zulässig. Es gibt derzeit (2004) einen Grenzwert für die N2O-Emission aus der biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen, der bei 100 gr. pro Tonne Material als Obergrenze der gesamten N2O-Emission festgelegt ist (30. BImSchV).

Bei dem oxidativen mikrobiellen Abbau von Abfällen oder von organischen Substraten in Restmüll wird u.a. CO2 freigesetzt.

Gleichzeitig werden auch Stickstoffverbindungen gasförmig freigesetzt, z.B. in Form von Ammoniak. Allerdings erfolgt eine relativ größere gasförmige Emission von Kohlenstoff im Vergleich zum Stickstoff. Das Verhältnis von Kohlenstoff zu Stickstoff in dem Substrat (C/N-Verhältnis) verändert sich dadurch. Während zu Beginn des Abbaus das C/N-Verhältnis relativ groß ist (z.B. 30/1), engt es sich auf Werte von beispielsweise 20/1 am Ende des Rottevorgangs in der sogenannten Nachrotte ein.

Durch den relativ höheren Stickstoffgehalt kann Stickstoff, der aus dem organischen Material freigesetzt wird, nicht mehr in Form von Biomasse gebunden werden, da hierfür zu wenig mikrobiell verfügbarer Kohlenstoff vorhanden ist. Als Folge steht vermehrt Ammonium zur Nitrifikation zur Verfügung, d.h. Ammonium (NH4+) wird von autotrophen Mikroorganismen über NO2- zu NO3- aufoxidiert. Dabei kann es zu einer verstärkten Akkumulation von NO2- und zu hohen N2O-Emissionen insbesondere in der Nachrottephase kommen. Die N2O-Emission ist unerwünscht.

Verfahren zur Begrenzung der Emission von Lachgas, insbesondere zur gezielten, selektiv einsetzbaren Begrenzung der Lachgasemission, sind nicht bekannt. Dies gilt sowohl für die offene Rotte als auch für die gekapselte Rotte, denn die Prozesse, die zur N2O-Bildung führen, laufen in der Miete ab. Eine technische Behandlung des Abluftstromes aus gekapselten Rotten mit dem Ziel der N2O-Reduktion ist derzeit auf Abfallbehandlungsanlagen nicht vorhanden.

Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem die N2O-Emission aus der Nachrotte gezielt begrenzt werden kann, so dass vorgegebene Grenzwerte eingehalten werden können.

Diese Aufgabe wird von einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.

Zur Begrenzung der Lachgasemission einer Rotte (Nachrotte) von kohlenstoffhaltigen Materialien sind als Verfahrensschritte vorgesehen:

  • a. die systematische Überwachung der Temperatur in der Rotte,
  • b. die Messung des NO2--Gehaltes in der Rotte, und schließlich
  • c. die Zugabe von Nitrifikationshemmern und/oder Adsorbentien zu der Rotte, wenn die Temperatur einen Grenzwert unterscheitet und der NO2--Gehalt einen Grenzwert überschreitet.

Mit diesen Verfahrensschritten kann erstmals zuverlässig ermittelt werden, ob die Gefahr einer Lachgasemission aus dem Material besteht (Schritte a und b) und es kann mit dem Schritt c diese dann gezielt verhindert werden.

Wenn die Zugabe im Schritt c unter Umsetzen des Materials erfolgt, ist eine gute Ausnutzung des zugesetzten Stoffs gegeben.

Besonders aussagekräftig wird die Überwachung des Materials, wenn der Grenzwert der Temperatur im Schnitt ca. 50°C beträgt. Gleiches gilt, wenn der Grenzwert des NO2--Gehaltes in der Rotte im Schnitt ca. 5 mg NO2- pro Liter wässrige Phase (Eluat) beträgt.

Der Überwachungs- und Analyseaufwand wird bei gleichbleibend guten Ergebnissen minimiert, wenn der Schritt b erst dann ausgeführt wird, wenn bei der Temperaturmessung im Schritt a eine Temperatur unterhalb des Grenzwertes, insbesondere von nicht mehr als 50° C gemessen wird.

Vorzugsweise ist das kohlenstoffhaltige Material Bioabfall, Siedlungsabfall oder landwirtschaftliches Material (Futtermittel, Düngemittel).

Gute Ergebnisse werden erreicht, wenn das Adsorbens ein Zeolith ist.

Eine optimale Ausnutzung des zugegebenen Materials kann erreicht werden, wenn die zugegebene Menge an Nitrifikationshemmern und/oder Adsorbentien zu der Rotte abhängig von dem gemessenen NO2--Gehalt ist.

Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung anhand einer offenen Nachrotte mit Siedlungsabfall beschrieben.

Siedlungsabfall ist ein heterogenes Gemisch von anorganischen Stoffen, organischen Stoffen mit schwer abbaubarem Kohlenstoffgehalt (Kunststoffe) und organischen Stoffen mit leicht verfügbarem Kohlenstoff (Lebensmittelreste). Das Material wird zunächst in einer geschlossenen Rotte, der sogenannten Intensivrotte, vorbehandelt. Dabei entstehen aufgrund der biologischen Aktivität hohe Temperaturen, die eine kontinuierliche Überwachung erforderlich machen. Diese Temperaturen von ca. 60°C – 70°C sind für die Hygienisierung des Materials vorteilhaft. Bei zu hoher Temperatur wird die Rotte umgesetzt, um einerseits die biologische Aktivität aufrecht zu erhalten und andererseits eine Selbstentzündung zu verhindern. Eine Lachgasemission erfolgt in der Intensivrotte nicht, weil das C/N-Verhältnis relativ groß ist und verfügbarer Stickstoff biologisch gebunden bleibt.

Während der Intensivrotte verringert sich das C/N-Verhältnis, da der leicht verfügbare Kohlenstoff schneller abgebaut wird als der verfügbare Stickstoff.

Wenn die biologische Aktivität und damit die Temperatur sinkt, wird das Material aus der geschlossenen Intensivrotte in eine offene Nachrotte in Form einer Miete überführt. Danach wird bei bekannten Verfahren die Temperatur allenfalls noch sporadisch gemessen.

Das höhere C/N-Verhältnis bewirkt nun, dass Stickstoff, der aus dem organischen Material frei gesetzt wird, nicht mehr in Form von Biomasse gebunden werden kann, da hierfür zu wenig Kohlenstoff zur Verfügung steht. Es bildet sich zunehmend Ammonium, das zur Nitrifikation zur Verfügung steht.

Die sinkende Temperatur bewirkt eine sich verändernde biologische Aktivität, in der autotrophe Mikroorganismen zunehmen. Diese können Ammonium (NH4+) über NO2- zu NO3- aufoxidieren und dabei verstärkt von NO2- akkumulieren und hohe N2O-Emissionen verursachen.

Dieser Prozess setzt bei einer Temperatur unterhalb eines vorbestimmten Grenzwertes ein, beispielsweise bei und unterhalb von 50°C. Die Emission von Lachgas ist in erheblichem Umfang jedoch nur dann zu erwarten, wenn außerdem die NO2--Gehalte in der Rotte ebenfalls einen bestimmten Grenzwert erreichen oder überschreiten Deshalb ist die Überwachung des NO2--Gehaltes in der Rotte vorgesehen, die vorzugsweise nur dann vorgenommen wird, wenn die Temperatur den oben beschriebenen Grenzwert erreicht bzw. unterschreitet.

Liegt der Nitritgehalt (NO2--Gehalt) in der Rotte oberhalb eines Grenzwertes von beispielsweise 5 mg NO2- pro Liter wässrige Phase (Eluat), so ist eine einsetzende und zunehmende Lachgasemission zu erwarten. Dieser Zusammenhang ist in der Grafik der 1 veranschaulicht, die den Verlauf des Gehaltes an leicht verfügbarem Kohlenstoff (ausgedrückt als Wert der Atmungsaktivität AT4) gegenüber der Lachgasproduktion in Abhängigkeit von der Zeit in der Nachrotte darstellt.

Es ist dann erfindungsgemäß vorgesehen, Nitrifikationshemmer oder Sorbentien zuzusetzen, um eine Lachgasproduktion zu verhindern oder zu begrenzen.

Durch die beiden vorgeschalteten Verfahrensschritte der Temperaturüberwachung und der Bestimmung des Nitritgehaltes ist gesichert, dass eine Zugabe von Nitrifikationshemmern oder Sorbentien nur dann erfolgt, wenn es auch tatsächlich erforderlich ist. Eine präventive und möglicherweise unnötige Zugabe dieser Kosten verursachenden Zuschlagstoffe wird vermieden.

Nitrifikationshemmer sind an sich aus der Landwirtschaft als Zusatz zu Düngemitteln bekannt, um dort den Stickstoffverlust in Ammonium enthaltendem Dünger zu verhindern. Sie werden auch in Böden eingesetzt, um die vorzeitige Oxidation von Ammonium zu verhindern. Die Temperatur und die biologische Aktivität ist in diesem Anwendungsfall erheblich geringer als bei der Rotte von Biomüll, Klärschlamm oder Restmüll, die hier Gegenstand des erfindungsgemäßen Verfahrens sind.

Zeolithe als Beispiel für erfindungsgemäß verwendbare Sorbentien werden in der Abwasserbehandlung eingesetzt. Für die N2O-Reduktion in einer offenen Rotte werden diese ebenfalls nicht genutzt.

Die Zusatzstoffe sind kommerziell verfügbar. Geeignete Zeolithe sind z.B. von der Firma IKO Minerals GmbH, Marl erhältlich. Nitrifikationshemmer sind z.B. von der Firma SKW Piesteritz GmbH, Piesteritz, erhältlich.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Begrenzung der Lachgasemission einer offenen oder geschlossenen Rotte (Nachrotte) von kohlenstoffhaltigen Materialien mit folgenden Verfahrensschritten:

    a. systematische Überwachung der Temperatur in der Rotte;

    b. Messung des NO2--Gehaltes in der Rotte;

    c. Zugabe von Nitrifikationshemmern und/oder Adsorbentien zu der Rotte, wenn die Temperatur einen Grenzwert erreicht oder unterscheitet und der NO2-Gehalt einen Grenzwert erreicht oder überschreitet.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugabe im Schritt c. unter Umsetzen des Materials erfolgt.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert der Temperatur im Schritt c. 50° C beträgt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Grenzwert des NO2--Gehaltes in der Rotte im Schritt c. 5 mg NO2- pro Liter wässrige Phase beträgt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt b. erst dann ausgeführt wird, wenn bei der Temperaturmessung im Schritt a. eine Temperatur von nicht mehr als 50° C gemessen wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das kohlenstoffhaltige Material Siedlungsabfall, Klärschlamm oder Biomüll ist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das kohlenstoffhaltige Material landwirtschaftliches Material (Futtermittel, Düngemittel) ist.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Adsorbens ein Zeolith ist.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zugegebene Menge an Nitrifikationshemmern und/oder Adsorbentien zu der Rotte abhängig von dem gemessenen NO2--Gehalt ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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