Die Erfindung betrifft eine elektronische Vorrichtung zum Zählen kleiner
Körperchen gemäß des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
Eine derartige Vorrichtung ist durch den Prospekt Amazone Neuheiten
2003-2004 durch die dortige Beschreibung des Körnerzählers zur Aussaatmengenregelung
für pneumatische und mechanisch Sämaschinen auf den Seiten 20 und 21 bekannt. Bei
dieser abgebildeten pneumatischen Sämaschine ist zumindest einer vom Verteilerkopf
abgehenden Saatleitung ein Körnerzähler zugeordnet, dessen Messraum mit Sensoren
besetzt ist.
Der Messraum weist hier die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln
eine quer zur Förderrichtung des Luftstromes ausgerichtete Entzerrung des zu zählenden
Körperchenstroms zu erreichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das kennzeichnende Merkmal
des Patentanspruches 1 gelöst. Infolge dieser Maßnahmen wird der zu zählende Körperchenstrom
auseinander gezogen, so dass nach Möglichkeit keine Körperchen in Sichtrichtung
der Sensoren hintereinander liegen, dass heiß, dass nach Möglichkeit keine Körperchen
im Schatten eines anderen Körperchens liegt. Somit wird über einen größeren Ausbringmengenbereich
ein fehlerfreies Mess- bzw. Zählergebnis erreicht.
Um die Körperchen in dem entzerrten Bereich zählen zu können, ist
vorgesehen, dass die Sensoren im Bereich des größten Querschnittes über die größte
Quererstreckung angeordnet sind.
Um auch in dem vergrößerten bzw. veränderten Querschnitt die laminate
Strömung in der Leitung beizubehalten, dass heißt dass die Strömung nicht von der
Wandung abreißt, ist vorgesehen, dass die Steigung der Innenwände der Leitungserweiterung
zur Schaffung des Messraumes zumindest annähernd 1:10 beträgt bzw. die Neigung der
Wände zur Mittellinie der Leitung jeweils nicht mehr als etwa 7 Grad beträgt.
In manchen Fällen kann es zur besseren Entzerrung des Körperchenstromes
sinnvoll sein, dass die Strömungsrichtung gesehen vor der Stelle der größten Erweiterung
der Leitung eine den Luft- und Körperchenstrom in Zwei-Teilströme teilendes Leitelement
quer zur Erweiterungsrichtung der Leitung angeordnet ist. Infolge dieser Maßnahme
wird der Körperchenstrom zwangsweise durch Aufspaltung in zwei Teilströme entzerrt.
Weitere Einzelheiten sind den übrigen Unteransprüchen der beiden Beispielsbeschreibungen
und den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
1 die erfindungsgemäß ausgestattete pneumatische
Drillmaschine in Prinzipdarstellung und Seitenansicht,
2 die Anordnung der Sensoren in dem Verteilersystem
der Sämaschine in vergrößerter Darstellung und in Prinzipdarstellung,
3 die Saatleitung im Bereich der Erweiterung
mit der Anordnung des Sensors im Schnitt und in Prinzipdarstellung
4 den Querschnitt der Saatleitung vor
der Erweiterung der Saatleitung und der Anordnung des Sensors in der Ansicht IV-IV,
5 den Querschnitt der Saatleitung nach
der Erweiterung und der Sensoranordnung in der Ansicht V-V und
6 den Querschnitt der Saatleitung im
Bereich der Erweiterung und der Sensoranordnung in der Ansicht VI -VI.
Die Sämaschine ist als pneumatische Verteilmaschine ausgebildet. Sie
weist einen Rahmen 1 und Vorratsbehälter 2 auf. Der Rahmen
1 stützt sich auf Laufrädern oder einer Bodenwalze 3 auf dem Boden
ab. Dem Vorratsbehälter 2 ist ein Zentraldosierer 4 zugeordnet,
der das sich im Vorratsbehälter 2 befindliche Saatgut über eine Schleuse
5 in eine zentrale Zuführleitung 6, die ein Steigrohr
7 aufweist, einleitet. Dieses Steigrohr 7 mündet an seinem oberen
Ende in einem Verteilerkopf 8, über den das dosierte Saatgut auf die einzelnen
sich an dem Verteilerkopf 8 anschließenden Saatleitungen 9 aufgeteilt
wird. Die Saatleitungen 9 führen zu den am Rahmen 1 angelenkten
Säschare 10. Dem Laufrad bzw. der Bodenwalze 3 ist eine nicht
dargestellte Wegstreckenmesseinrichtung zugeordnet, die Messdaten an eine als Bordcomputer
11 ausgebildete elektronische Auswerteeinheit übermittelt. Der Dosierer
4 wird über einen Antriebsstrang und ein einstellbares Getriebe
12 von einer Kraftquelle 3 angetrieben. Das Getriebe
12 wird über einen Einstellmotor 13 eingestellt und von dem Bordcomputer
11 angesteuert. Es ist auch möglich den Dosierer 4 direkt von
einem in seiner Drehzahl regelbaren Antriebsmotor anzutreiben.
Dem Steigrohr 7 ist ein Sensor 14 zur Ermittlung
der ausgebrachten Saatkörneranzahl zugeordnet. Ein anderer Sensor 15 ist
zumindest einer Saatleitung 9 zugeordnet. Der Sensor 14 für den
oberen Messbereich ist im Bereich des Steigrohres 7 und der Sensor
15 für den unteren Messbereich ist zumindest einer der Saatleitungen
9 zugeordnet. Die Sensoren 14, 15 und sind über Übertragungsmittel
mit dem Bordcomputer 11 verbunden, so dass die Messdaten der Sensoren
14 und 15 und an den Bordcomputer 11 übermittelt werden.
Der Sensor 15 ist als Lichtschranke ausgebildet und der
Saatleitung zugeordnet. Die Lichtschranke 15 zählt die einzelnen von dem
Verteilerkopf 8 zu den jeweiligen Säscharen 10 gelangende Anzahl
Saatkörner. Hierbei wird davon ausgegangen, dass über den Verteilerkopf
8 das durch das Steigrohr 7 zum Verteilerkopf 8 gelangende
Saatgut gleichmäßig auf die einzelnen Saatleitungen 9 aufgeteilt wird.
Die Sensoren der Lichtschranke 15 sind in einem Messraum
16 angeordnet. Die Leitung 9 ist zur Ausgestaltung des Messraumes
16 in einer Ebene mittels einer Leistungserweiterung erweitert, wie
3 und 6 zeigen.
Der runde Querschnitt der Leitung 9 ist zur Schaffung des Messraumes
16 unter zumindest annähernder Beibehaltung des Durchmessermaßes in einer
Ebene zu einem ovalen Querschnitt verändert, wie dies die 3
bis 6 zeigen. Die Sensoren 18 der
Lichtschranke 15 sind im Bereich des größten Querschnittes über die größte
Quererstreckung des Messraumes 16 der Leitung 9 angeordnet, wie
3 und 6 zeigen.
Die Steigung der Innenwände 19 der Leitungserweiterung 17 zur
Schaffung des Messraumes 16 beträgt zumindest annähernd 1: 10 bzw. die
Neigung der Wände 19 zur Mittellinie 20 der Leitungserweiterung
17 beträgt jeweils nicht mehr als etwa 7°. Die Ausgestaltung der Steigung
der Innenwände 19 der Leitungserweiterung 17 bzw. die Neigung
der Wände 19 ist derart gewählt, dass die laminare Strömung innerhalb der
Leitungserweiterung 17 nicht von den Wänden 19 abreißt. Das sich
in den Leitungen 9 befindliche Saatgut wird in Pfeilrichtung
21 durch den mittels des von dem Gebläse 22 erzeugten Luftstromes
gefördert.
Zusätzlich kann, wie mittels der gestrichelten Linien in
3 angedeutet ist, in Strömungsrichtung 21
gesehen vor der Stelle der größten Erweiterung der Leitung 9 bzw. der Leistungserweiterung
17 einen den Luft- und Körperchenstrom in zwei Teilströme teilendes Leitelement
23 quer zur Erweiterungsrichtung der Leitung 9 angeordnet sein.
Hiermit erfolgt ein zwangsweise Auseinanderziehen des Saatgutgemisches, um ein besseres
Zählen der sich im Luftstrom befindlichen Saatkörner zu erreichen.
Durch die Erweiterung der Leitung 9 zu den Messraum
16 wird der Saatgutluftstrom auseinander gezogen, so dass die Wahrscheinlichkeit,
das mehrere Körperchen sich hintereinander befinden und somit Fehlzählungen vorkommen
können, verringert wird.