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Dokumentenidentifikation DE102004003832A1 11.08.2005
Titel Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen
Anmelder Salzl, Heinz, Pöndorf, AT
Erfinder Salzl, Heinz, Pöndorf, AT
Vertreter PAe Reinhard, Skuhra, Weise & Partner GbR, 80801 München
DE-Anmeldedatum 26.01.2004
DE-Aktenzeichen 102004003832
Offenlegungstag 11.08.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 11.08.2005
IPC-Hauptklasse F23K 5/08
Zusammenfassung Eine Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen besteht aus einem Gehäuse 42 mit einer zwischen einem Brennstoffeinlaß 56 und einem Brennstoffauslaß 58 vorgesehenen Behandlungskammer 15, in der ein von dem durch das Gehäuse strömenden Brennstoff bzw. Brennstoffluftgemisch angetriebenes Verwirbelungsorgan 16 angeordnet ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverlaufs durch Einwirken auf die Brennstoffströmung vor dem Verbrennungsvorgang.

Bei Verbrennungsmotoren, Ölbrennern und sonstigen Anlagen, in denen die Energie flüssiger, fluidischer und gasförmiger Brennstoffe in mechanische Arbeit oder Wärme umgewandelt wird, besteht nach wie vor das Problem, daß der Wirkungsgrad verbesserungsbedürftig ist. Der Brennstoffverbrauch ist vergleichsweise immer noch hoch, ebenso wie der Schadstoffausstoß, einschließlich Rußausstoß, im Abgas.

Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen verfügbar zu machen, mit der bei Verbrennungsmotoren, Ölbrennern oder sonstigen Anlagen, bei denen diese Brennstoffe in mechanische Arbeit oder Wärme umwandelt wird, ohne nennenswerte Leistungsminderung eine signifikante Verringerung des Brennstoffverbrauchs und des Schadstoff- und Rußausstoßes im Abgas erreicht wird.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 genannten Merkmale gelöst.

Bevorzugte Merkmale, die die Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind in den nachgeordneten Patentansprüchen angegeben.

Vorteilhaft wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Aufbereitung eines Brennstoff-Luftgemischs unter Verwendung eines Verwirbelungsorgans erreicht, das durch den durch das Gehäuse strömenden Brennstoff bzw. das Brennstoff-Luft-Gemisch direkt angetrieben wird. Erzeugt wird diese Brennstoffströmung bei Verbrennungsmotoren durch motorseitiges Ansaugen des Brennstoffs aus einem Brennstoffvorrat oder durch Vorsehen einer Kraftstofförderpumpe, insbesondere für Einspritzmotoren durch eine Einspritzpumpe. Vorteilhaft wird dabei die Vorrichtung beispielsweise bei Dieselmotoren vor einer selbstansaugenden Einspritzpumpe eingebaut, kann jedoch auch dieser Einspritzpumpe nachgeordnet sein. Bei Einspritzpumpen, die mit einem Vordruck arbeiten, wird ein Einbauen der Vorrichtung vor die Förderpumpe bevorzugt. Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird eine Verbesserung des Brennverlaufs und damit verbunden eine Erhöhung des Wirkungsgrades bei der Verbrennung erreicht. Bei gleichbleibender Leistung läßt sich ein geringerer Verbrauch an flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen bzw. Energieträgern erreichen, die bei der Verbrennung entstehende Abgasmenge reduzieren und die Qualität der Abgase verbessern. Dies ist besonders günstig für Verbrennungsmotoren, wie Benzin- und Dieselmotoren, sowie Brenner in Heizanlagen.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird dem Brennstoff Luft zugeführt und durch das Verwirbelungsorgan ein rotierende Brennstoff-Luftgemischaufbereitung vorgenommen. Die Luftzuführung zu dem Brennstoff führt zu einer Volumenvergrößerung und bewirkt vorteilhaft eine höhere Verbrennungstemperatur, wodurch in günstiger Weise die Schadstoffemission ebenso wie die von Kohlenwasserstoffen weit absinkt und der Ausstoß von Rußpartikeln aufgrund einer fast vollständigen Verbrennung weitgehenst herabgesetzt wird. Durch den Einsatz der Vorrichtung wird zudem in günstiger Weise auch eine größere Laufruhe des Verbrennungsmotors mit weniger Motorgeräuschen erzielt. Zudem konnte eine geringere Verschmutzung des Motoröls festgestellt werden. Besonders bemerkenswert ist zudem, daß Einspritzdüsen keine Ölkohle ansetzen, Ventile sauber bleiben und Kolbenringe nicht mehr verkleben. Bei Tests konnten vorteilhaft eine Verringerung des Brennstoffverbrauchs um ca. 20% bei einem Dieselmotor bei vergleichsweise konstanter Drehzahl von 2.000 Umdrehungen/Minute bei extrem verringertem Schadstoffausstoß erreicht werden.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Verwirbelungsorgan in einem Lagerblock drehbar gelagert und zum Drehantrieb von dem Brennstoff durchströmbar, wobei der Brennstoff über mehrere Zuführkanäle auf das Verwirbelungsorgan geführt ist. Zudem ist vorteilhaft für das Verwirbelungsorgan ein geschlossenes Gleitlager im Bereich der Zuführkanäle vorgesehen, welche den Brennstoff in den radialen Außenbereich des Verwirbelungsorgans leiten, wobei, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans, die Zuführkanäle in einem Winkel von 20°–70°, vorzugsweise 45° angeordnet sind.

Das Verwirbelungsorgan besteht vorzugsweise aus einem hochtemperaturfesten Material, das seine Formstabilität bis ca. 800°C gewährleistet, beispielsweise Cellamyd. Das Verwirbelungsorgan selbst ist bevorzugt als Turbinenrad ausgebildet und besitzt radial angeordnete Schaufeln, die zur Erzeugung einer in Strömungsrichtung gesehenen rechtsdrehenden Bewegung des Turbinenrades angestellt sind. Hierdurch ergibt sich vorteilhaft eine harmonische Brennstoffaufbereitung.

Die Zuführkanäle sind nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung mit jeweils gleichem radialen Winkelversatz zueinander, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans bzw. Turbinenrades, angeordnet.

Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in dem Gehäuse für den Brennstoff nach dem Durchtritt durch das Verwirbelungsorgan bzw. Turbinenrad ein weiterer Durchtritt durch mehrere Abführkanäle in eine Sammelkammer vorgesehen, welche in Strömungsrichtung gesehen vor dem Brennstoffauslaß angeordnet ist, wobei die Abführkanäle bei einer Vorrichtung ohne zusätzlichen Lufteinlaß bevorzugt parallel zur Drehachse des Verwirbelungsorgans bzw. Turbinenrades angeordnet, während sie bei einer Ausbildungsform mit zusätzlichem Lufteinlaß bevorzugt schräg zur Drehachse geneigt sind, um eine drehende Gemischströmung für den Brennstoffauslaß zu erzielen. Die Orientierung der Abführkanäle kann aber auch in beiden Ausbildungsformen der Vorrichtung parallel oder schräg sein. Auch hierdurch wird zu einer Verbesserung der Brennstoffaufbereitung im Hinblick auf dessen Brennverhalten beigetragen. Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Sammelkammer mit einem in Richtung des Brennstoffauslasses konisch zulaufenden Bandabschnitt gebildet, der vorzugsweise zum Brennstoffauslaß über einen abgerundeten Übergangsabschnitt führt.

Das Verwirbelungsorgan ist bei einer Ausbildungsform der Vorrichtung ohne Luftzufuhr bevorzugt auf einer Drehachse gelagert, die mit dem Brennstoffeinlaß und Auslaß fluchtet. Bei einer Ausbildungsform der Erfindung, bei der das Gehäuse einen zusätzlichen Lufteinlaß aufweist, der ebenso wie der Brennstoffeinlaß ein eine Vorkammer mündet, die in einem Bereich vor dem Beginn der Zuführeinrichtung angeordnet ist, ist das Verwirbelungsorgan bzw. Turbinenrad auf einer Achse gelagert, die bevorzugt nur mit dem Brennstoffauslaß fluchtet. Gleichwohl kann die Vorrichtung mit zusätzlichem Lufteinlaß jedoch auch so konzipiert sein, daß ein seitlicher Lufteinlaß vorgesehen ist und dann der Brennstoffeinlaß und der Brennstoffauslaß mit der Drehachse des Verwirbelungsorgans bzw. Turbinenrandes fluchten.

Gemäß einer bevorzugten weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem Gehäuse mit einem spezifischen Lufteinlaß eine Einrichtung zur Einstellung der Luftdurchflußmenge sowie weiterhin auch eine Luftvorwärmung und eine Luftfilterung vorgesehen sein, die vorzugsweise schmutzabweisend ausgebildet ist.

Vorzugsweise besteht das Gehäuse wenigstens aus zwei Abschnitten und ist aus einem hochtemperaturfesten Werkstoff, insbesondere Aluminium, hergestellt. Dabei ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bei einem Gehäuse mit einem zusätzlichen Lufteinlaß ein Gehäuseabschnitt mit einem Schauglas zur Überprüfung des aufbereiteten Brennstoff-Luftgemischs vorgesehen, der vorzugsweise nach dem Brennstoffauslaß angeordnet und als separates Bauteil vorgesehen ist.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:

1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die für einen Benzineinspritzverbrennungsmotor vorgesehen ist;

2 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung gemäß 1;

3 eine Draufsicht auf das Turbinenrad in Strömungsrichtung gesehen;

4 eine Draufsicht auf den Austrittsbereich der Zuführkanäle in Richtung der Pfeile IV IV in 2 gesehen;

5 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zusätzlicher Luftzufuhr;

6 einen Längsschnitt durch das Ausführungsbeispiel gemäß 5 ohne Luftfilter, wobei ein rechts dargestellter Kreuzabschnitt nur eine gestrichelte Schnittandeutung aufweist;

7 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts VII in 6;

8 einen vergrößerten Schnitt durch den Lagerblock in 6; und

9 eine linksseitige Ansicht der Vorrichtung gemäß 6.

In 1 ist eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen dargestellt. Die Vorrichtung 10 besteht aus einem Gehäuse 11, welches aus einem ersten Abschnitt 12 und einem zweiten Abschnitt 13 besteht, die miteinander, wie in 2 gezeigt, über ein Gewinde 14 abgedichtet verschraubt sind. Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß der Gehäuseabschnitt 13 mit einem Innengewinde versehen ist, das auf einen Außengewindeabschnitt des Gehäuseabschnitts 12 aufgeschraubt ist. Eine Dichtung wurde bei der Darstellung aus Vereinfachungsgründen weggelassen.

In dem Gehäuse 11 ist, wie aus 2 entnehmbar, eine Behandlungskammer 15 gebildet, in der ein Turbinenrad 16 angeordnet ist. Das Turbinenrad 16 besitzt eine beiderseits vorstehende Achse 17, die auf der in 2 rechts gezeigten Seite in einem geschlossenen Gleitlager 18 und auf der gegenüberliegenden Seite in einem Lagerbock 19 drehbar gelagert ist.

An dem Gehäuseabschnitt 12 ist ein Brennstoffeinlaß 20 in Form einer Bohrung gebildet, deren Mittelachse 21 mit der Drehachse des Turbinenrades 16 zusammenfällt. Der Brennstoffeinlaß 20 wird nicht dargestellter Weise über einen Schlauch mit einem Brennstoffvorrat verbunden, wobei der Schlauch auf einen profilierten Tüllenabschnitt 22 aufgeschoben und mit einer Schlauchschelle in bekannter Weise befestigt wird.

Der Gehäuseabschnitt 13 weißt einen Brennstoffauslaß 23 auf, der ebenso wie der Brennstoffeinlaß 20 mit einer Gehäusebohrung gebildet ist, die eine Mittelachse 24 aufweist, welche mit der Mittelachse 21 und damit auch mit der Drehachse des Turbinenrades 16 fluchtet. An der Gehäuseaußenseite ist ebenso wie bei dem Gehäuseabschnitt 12 eine rohrförmige Anformung mit einer Halteprofilierung 25 für das Aufschieben und Befestigen eines nicht dargestellten Schlauches vorgesehen, der zu einer Einspritzpumpe oder zu einem Vergaser führt.

Der Lagerbock 19 schließt die Behandlungskammer 15 in der durch den Pfeil A in 2 angegebenen Strömungsrichtung ab und weist parallele Abführkanäle 26 auf, die von der Mittelachse 21, 24 bzw. der Drehachse des Turbinenrades 16 radial beabstandet vorzugsweise auf einem gleichen Kreisumfang angeordnet sind. Die Abführkanäle 26 sind mit jeweils gleichem radialen Winkelversatz zueinander, bezogen auf die Drehachse des Turbinenrades 16, angeordnet. Die Anzahl der Abführkanäle 26 beträgt bevorzugt 4 bis 8. In Strömungsrichtung A hinter dem Lagerbock 19 gesehen, ist in dem Gehäuseabschnitt 13 eine Sammelkammer 27 gebildet, die zur Bildung eines Kegels eine konisch zu dem Brennstoffauslaß 23 sich verjüngenden Bandabschnitt aufweist, der mit 28 bezeichnete Übergangsbereich kann, wie in den 6 und VII bei dem nächsten Ausführungsbeispiel gezeigt, aus strömungstechnischen Gründen abgerundet abgebildet sein.

Der Gehäuseabschnitt 12 besitzt in dem Bereich vor dem geschlossenen Gleitlager 18 Zuführkanäle 29, die bei diesem Ausführungsbeispiel in einem Winkel von 45°, bezogen auf die Drehachse des Turbinenrades 16 und nicht dargestellter weise schräg zu dieser, wie in 4 angedeutet, eingebracht sind. Die Schrägstellung der Zuführkanäle 29 ist dabei so getroffen, daß sie dem Turbinenrad 16 durch den austretenden Brennstoff bzw. das Brennstoff-Luft-Gemisch eine in Strömungsrichtung gesehen rechtsdrehende Bewegung bei Auftreffen des Brennstoffs erzeugen.

Unterstützt wird dieser durch die Brennstoffströmung bedingte Antrieb des Turbinenrades noch durch entsprechend schräg gestellte Turbinenschaufeln 30, wie auch in 3 angedeutet. 3 deutet den Drehsinn des Turbinenrades 16 durch einen Pfeil B an. Die Schrägstellung der Zuführkanäle 29 bezüglich der Mittelachse 21 der Bohrung des Brennstoffeinlasses 20 ist in 4 dahingehend veranschaulicht, daß die Eintrittsbohrung 31 der Zuführkanäle annähernd auf einer Tangente an einem Kreis 31 liegen, dessen Mittelpunkt auf der Achse 21 liegt. Der Auslaßbereich 32 der Zuführöffnungen ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 als Bohrungsöffnung ausgebildet, kann jedoch auch, wie in 6 und 7 dargestellt, einen zusätzlichen Verwirbelungseinsatz 31 mit schräg gestellten Innenwandprofilen 32, siehe 7, aufweisen.

Das Gehäuse 11 ist bei diesem Ausführungsbeispiel aus Aluminium hergestellt, und das Turbinenrad 16 besteht aus Cellamyd.

Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10' ist in den 5 bis 9 dargestellt. Die Vorrichtung 10' ist für den Einsatz bei Dieselmotoren vorgesehen und weist ein mehrteiliges Gehäuse 40 auf, das aus einem ersten Gehäuseabschnitt 41, einem zweiten Gehäuseabschnitt 42 und einem dritten Gehäuseabschnitt 43 besteht. Der Gehäuseabschnitt 42 ist, wie in 6 gezeigt, über eine Schraubgewindeverbindung 44 abgedichtet mit dem Gehäuseabschnitt 41 verbunden, während der Gehäuseabschnitt 43 über eine Gewindeverbindung 45 auf das rechte Ende des Gehäuseabschnitts 42 aufgeschraubt und entsprechend abgedichtet ist.

Mit 46 ist ein nur in 5 angedeuteter Luftfilter bezeichnet, der stopfenähnlich aus einem schmutzabweisenden Gewebe, insbesondere Platingewebe, besteht und in das Lufteintrittsende 47 in ein dort vorgesehenes Innengewinde 48 eingeschraubt ist. Die Vorrichtung 10' unterscheidet sich von der Vorrichtung 10 dadurch, daß das Gehäuse 40 einen zusätzlichen Lufteinlaß 47 aufweist, wobei in dem Lufteinlaß 47 eine Einrichtung 49 zur Einstellung der Luftdurchflußmenge vorgesehen ist, die ebenfalls mit einem Außengewindeabschnitt in das Innengewinde 48 im Kreuzabschnitt 41 eingeschraubt ist und in 9 in vergrößerter Draufsicht in Richtung des Pfeils C in 6 gezeigt ist.

Die Einrichtung 49 besteht aus einem zur Einstellung der Durchflußmenge verstellbaren Kolben 50, in dem zudem ein Rückschlagventil 51 zur Lufteinstellung angeordnet ist, das durch eine Feder 52 in Schließrichtung vorgespannt ist. Die Durchschußmengeneinstelleinrichtung 49 ist über Ringe 53 und 54 abgedichtet und weist eine Bohrung 55 auf, deren Mittelachse mit der Drehachse des Turbinenrades 16 fluchtet. Eingestellt wird die Durchflußmenge über eine Stellschraube 62, die eine mittige Durchtrittsbohrung 33 aufweist, die mit der Bohrung 55 fluchtet.

Mit 56 ist ein seitlicher Brennstoffeinlaß angedeutet, der bei diesem Ausführungsbeispiel, wie in 6 gezeigt, rechtwinkelig zu der Bohrung 25 verläuft und in eine Vorkammer 57 mündet, aus der dann der Brennstoff und die zugeführte Luft durch die schräg nach außen von der Drehachse weg orientierten Zuführkanäle 29 unter Durchtritt durch den bereits beschriebenen Verwirbelungsabschnitt 31 auf das Turbinenrad 16 treffen. Die Anordnung ist diesbezüglich so wie im ersten Ausführungsbeispiel getroffen. Abweichend von dem ersten Ausführungsbeispiel ist hier jedoch ein Lagerbock 19' vorgesehen, in dem aus der Behandlungskammer 15 schräg zur Drehachse in Durchströmungsrichtung geneigte Abführkanäle 26, wie in 7 und 8 gezeigt, führen.

Bei der Vorrichtung 10' ist das Gehäuse 40 noch um den Gehäuseabschnitt 43 nach dem Brennstoffauslaß 58 ergänzt, das ein Schauglas 59 aus Kunststoff aufweist, welches über Dichtungen 60 und 61 in einer Gehäusebohrung des Gehäuseabschnitts 43, wie in 6 angedeutet, angeordnet ist. Der Gehäuseabschnitt 43 besitzt einen Auslaß 64 zum Anschluß an einen Einlaß einer nicht dargestellten Einspritzpumpe.

Beim Einsetzen der Vorrichtung 10 bzw. 10' im Brennstoffzuführbereich eines Verbrennungsmotors wird das Turbinenrad 16 durch den durch das Gehäuse strömenden Brennstoff und, soweit vorhanden, durch die aus einem Lufteinlaß stammende angesaugte Luft, zur Aufbereitung des Brennstoffs bzw. Brennstoff-Luft-Gemischs rechtsdrehend angetrieben, wobei im Fall einer Luftzumischung eine Volumenvergrößerung und eine höhere Verbrennungstemperatur zur Verbesserung des Brennverhaltens und zur Erzielung der eingangs angesprochenen Vorteile erzielt wird.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen, bestehend aus einem Gehäuse (11; 40) mit einer zwischen einem Brennstoffeinlaß (20; 56) und einem Brennstoffauslaß (23; 58) vorgesehenen Behandlungskammer (15), in der ein von einer durch das Gehäuse (11; 40) verlaufenden, wenigstens Brennstoff enthaltenden Strömung angetriebenes Verwirbelungsorgan (16) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verwirbelungsorgan (16) in einem Lagerbock (19; 19') drehbar gelagert ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verwirbelungsorgan (16) zum Drehantrieb wenigstens von dem Brennstoff durchströmbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Brennstoff bzw. ein Brennstoff-Luft-Gemisch über mehrere Zuführkanäle (29; 29') auf das Verwirbelungsorgan (16) schräg gerichtet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für das Verwirbelungsorgan (16) ein geschlossenes Gleitlager (18) im Bereich der Zuführkanäle (29; 19) vorgesehen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Zuführkanäle (29; 29') der Brennstoff bzw. ein Brennstoff-Luft-Gemisch in einen radialen Außenbereich des Verwirbelungsorgans (16), vorzugsweise über einen zusätzlichen Verwirbelungseinsatz (31) im Auslaßbereich, leitbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführkanäle (29; 29') in einem Winkel von 20° bis 70°, vorzugsweise 45°, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans (16) angeordnet sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführkanäle (29; 29') mit jeweils gleichem radialen Winkelversatz zueinander, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans (16), angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verwirbelungsorgan (16) aus einem hochtemperaturfesten Material besteht.
  10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verwirbelungsorgan (16) als Turbinenrad ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Turbinenrad radial angeordnete Schaufeln (30) aufweist, die zur Erzeugung einer in Strömungsrichtung gesehenen rechtsdrehenden Bewegung (B) des Turbinenrades angestellt sind.
  12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (11; 40) für den Brennstoff bzw. ein Brennstoff-Luft-Gemisch nach dem Durchtritt durch das Verwirbelungsorgan ein weiterer Durchtritt durch mehrere Abführkanäle (26; 26') in eine Sammelkammer (27) vorgesehen ist, die in Strömungsrichtung gesehen vor dem Brennstoffauslaß (23; 58) angeordnet ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Abführkanäle (26; 26') parallel zur Drehachse des Verwirbelungsorgans (16) oder schräg zur Drehachse geneigt angeordnet sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abführkanäle (26; 26') mit jeweils gleichem radialen Winkelversatz zueinander, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans (16), angeordnet sind.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Sammelkammer (27) mit einem in Richtung des Brennstoffauslasses (23; 58) konisch zulaufenden Wandabschnitt kegelförmig gebildet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der konisch zulaufende Wandabschnitt der Sammelkammer (27) zum Brennstoffauslaß (23; 58) über einen abgerundeten Übergangsabschnitt (27') führt.
  17. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verwirbelungsorgan (16) auf einer Drehachse gelagert ist, die mit dem Brennstoffauslaß (23; 58) fluchtet.
  18. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verwirbelungsorgan (16) auf einer Drehachse angeordnet ist, die mit dem Brennstoffauslaß (23) und dem Brennstoffeinlaß (20) fluchtet.
  19. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (40) einen zusätzlichen Lufteinlaß (47) aufweist, der ebenso wie der Brennstoffeinlaß (56) in eine Vorkammer (57) mündet, die in einem Bereich vor dem Beginn der Zuführkanäle (29) angeordnet ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Lufteinlaß (47) eine Einrichtung (49) zur Einstellung der Luftdurchflußmenge aufweist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (49) zur Einstellung der Luftdurchflußmenge einen verstellbaren Drosselkolben (50) mit einem Rückschlagventil (51) aufweist, das mit einer Feder (52) vorgespannt ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Lufteinlaß (47) eine Einrichtung (46) zur Luftfilterung aufweist, die vorzugsweise schmutzabweisend ausgebildet ist.
  23. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (11; 40) wenigstens aus zwei Abschnitten (12,13; 41,42,43) besteht.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuseabschnitt (43) mit einem Schauglas (59) versehen ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt (43) nach dem Brennstoffauslaß (58) angeordnet ist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt (43) als separates Bauteil vorgesehen ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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