| Dokumentenidentifikation |
DE102004003832A1 11.08.2005 |
| Titel |
Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen |
| Anmelder |
Salzl, Heinz, Pöndorf, AT |
| Erfinder |
Salzl, Heinz, Pöndorf, AT |
| Vertreter |
PAe Reinhard, Skuhra, Weise & Partner GbR, 80801 München |
| DE-Anmeldedatum |
26.01.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004003832 |
| Offenlegungstag |
11.08.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
11.08.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
F23K 5/08
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| Zusammenfassung |
Eine Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen besteht aus einem Gehäuse 42 mit einer zwischen einem Brennstoffeinlaß 56 und einem Brennstoffauslaß 58 vorgesehenen Behandlungskammer 15, in der ein von dem durch das Gehäuse strömenden Brennstoff bzw. Brennstoffluftgemisch angetriebenes Verwirbelungsorgan 16 angeordnet ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverlaufs
durch Einwirken auf die Brennstoffströmung vor dem Verbrennungsvorgang.
Bei Verbrennungsmotoren, Ölbrennern und sonstigen Anlagen, in denen
die Energie flüssiger, fluidischer und gasförmiger Brennstoffe in mechanische Arbeit
oder Wärme umgewandelt wird, besteht nach wie vor das Problem, daß der Wirkungsgrad
verbesserungsbedürftig ist. Der Brennstoffverbrauch ist vergleichsweise immer noch
hoch, ebenso wie der Schadstoffausstoß, einschließlich Rußausstoß, im Abgas.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen
Brennstoffen verfügbar zu machen, mit der bei Verbrennungsmotoren, Ölbrennern oder
sonstigen Anlagen, bei denen diese Brennstoffe in mechanische Arbeit oder Wärme
umwandelt wird, ohne nennenswerte Leistungsminderung eine signifikante Verringerung
des Brennstoffverbrauchs und des Schadstoff- und Rußausstoßes im Abgas erreicht
wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 genannten
Merkmale gelöst.
Bevorzugte Merkmale, die die Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind
in den nachgeordneten Patentansprüchen angegeben.
Vorteilhaft wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Aufbereitung
eines Brennstoff-Luftgemischs unter Verwendung eines Verwirbelungsorgans erreicht,
das durch den durch das Gehäuse strömenden Brennstoff bzw. das Brennstoff-Luft-Gemisch
direkt angetrieben wird. Erzeugt wird diese Brennstoffströmung bei Verbrennungsmotoren
durch motorseitiges Ansaugen des Brennstoffs aus einem Brennstoffvorrat oder durch
Vorsehen einer Kraftstofförderpumpe, insbesondere für Einspritzmotoren durch eine
Einspritzpumpe. Vorteilhaft wird dabei die Vorrichtung beispielsweise bei Dieselmotoren
vor einer selbstansaugenden Einspritzpumpe eingebaut, kann jedoch auch dieser Einspritzpumpe
nachgeordnet sein. Bei Einspritzpumpen, die mit einem Vordruck arbeiten, wird ein
Einbauen der Vorrichtung vor die Förderpumpe bevorzugt. Durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung wird eine Verbesserung des Brennverlaufs und damit verbunden eine Erhöhung
des Wirkungsgrades bei der Verbrennung erreicht. Bei gleichbleibender Leistung läßt
sich ein geringerer Verbrauch an flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen
bzw. Energieträgern erreichen, die bei der Verbrennung entstehende Abgasmenge reduzieren
und die Qualität der Abgase verbessern. Dies ist besonders günstig für Verbrennungsmotoren,
wie Benzin- und Dieselmotoren, sowie Brenner in Heizanlagen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird dem Brennstoff
Luft zugeführt und durch das Verwirbelungsorgan ein rotierende Brennstoff-Luftgemischaufbereitung
vorgenommen. Die Luftzuführung zu dem Brennstoff führt zu einer Volumenvergrößerung
und bewirkt vorteilhaft eine höhere Verbrennungstemperatur, wodurch in günstiger
Weise die Schadstoffemission ebenso wie die von Kohlenwasserstoffen weit absinkt
und der Ausstoß von Rußpartikeln aufgrund einer fast vollständigen Verbrennung weitgehenst
herabgesetzt wird. Durch den Einsatz der Vorrichtung wird zudem in günstiger Weise
auch eine größere Laufruhe des Verbrennungsmotors mit weniger Motorgeräuschen erzielt.
Zudem konnte eine geringere Verschmutzung des Motoröls festgestellt werden. Besonders
bemerkenswert ist zudem, daß Einspritzdüsen keine Ölkohle ansetzen, Ventile sauber
bleiben und Kolbenringe nicht mehr verkleben. Bei Tests konnten vorteilhaft eine
Verringerung des Brennstoffverbrauchs um ca. 20% bei einem Dieselmotor bei vergleichsweise
konstanter Drehzahl von 2.000 Umdrehungen/Minute bei extrem verringertem Schadstoffausstoß
erreicht werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Verwirbelungsorgan
in einem Lagerblock drehbar gelagert und zum Drehantrieb von dem Brennstoff durchströmbar,
wobei der Brennstoff über mehrere Zuführkanäle auf das Verwirbelungsorgan geführt
ist. Zudem ist vorteilhaft für das Verwirbelungsorgan ein geschlossenes Gleitlager
im Bereich der Zuführkanäle vorgesehen, welche den Brennstoff in den radialen Außenbereich
des Verwirbelungsorgans leiten, wobei, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans,
die Zuführkanäle in einem Winkel von 20°–70°, vorzugsweise 45°
angeordnet sind.
Das Verwirbelungsorgan besteht vorzugsweise aus einem hochtemperaturfesten
Material, das seine Formstabilität bis ca. 800°C gewährleistet, beispielsweise
Cellamyd. Das Verwirbelungsorgan selbst ist bevorzugt als Turbinenrad ausgebildet
und besitzt radial angeordnete Schaufeln, die zur Erzeugung einer in Strömungsrichtung
gesehenen rechtsdrehenden Bewegung des Turbinenrades angestellt sind. Hierdurch
ergibt sich vorteilhaft eine harmonische Brennstoffaufbereitung.
Die Zuführkanäle sind nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
mit jeweils gleichem radialen Winkelversatz zueinander, bezogen auf die Drehachse
des Verwirbelungsorgans bzw. Turbinenrades, angeordnet.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in
dem Gehäuse für den Brennstoff nach dem Durchtritt durch das Verwirbelungsorgan
bzw. Turbinenrad ein weiterer Durchtritt durch mehrere Abführkanäle in eine Sammelkammer
vorgesehen, welche in Strömungsrichtung gesehen vor dem Brennstoffauslaß angeordnet
ist, wobei die Abführkanäle bei einer Vorrichtung ohne zusätzlichen Lufteinlaß bevorzugt
parallel zur Drehachse des Verwirbelungsorgans bzw. Turbinenrades angeordnet, während
sie bei einer Ausbildungsform mit zusätzlichem Lufteinlaß bevorzugt schräg zur Drehachse
geneigt sind, um eine drehende Gemischströmung für den Brennstoffauslaß zu erzielen.
Die Orientierung der Abführkanäle kann aber auch in beiden Ausbildungsformen der
Vorrichtung parallel oder schräg sein. Auch hierdurch wird zu einer Verbesserung
der Brennstoffaufbereitung im Hinblick auf dessen Brennverhalten beigetragen. Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Sammelkammer mit einem in Richtung
des Brennstoffauslasses konisch zulaufenden Bandabschnitt gebildet, der vorzugsweise
zum Brennstoffauslaß über einen abgerundeten Übergangsabschnitt führt.
Das Verwirbelungsorgan ist bei einer Ausbildungsform der Vorrichtung
ohne Luftzufuhr bevorzugt auf einer Drehachse gelagert, die mit dem Brennstoffeinlaß
und Auslaß fluchtet. Bei einer Ausbildungsform der Erfindung, bei der das Gehäuse
einen zusätzlichen Lufteinlaß aufweist, der ebenso wie der Brennstoffeinlaß ein
eine Vorkammer mündet, die in einem Bereich vor dem Beginn der Zuführeinrichtung
angeordnet ist, ist das Verwirbelungsorgan bzw. Turbinenrad auf einer Achse gelagert,
die bevorzugt nur mit dem Brennstoffauslaß fluchtet. Gleichwohl kann die Vorrichtung
mit zusätzlichem Lufteinlaß jedoch auch so konzipiert sein, daß ein seitlicher Lufteinlaß
vorgesehen ist und dann der Brennstoffeinlaß und der Brennstoffauslaß mit der Drehachse
des Verwirbelungsorgans bzw. Turbinenrandes fluchten.
Gemäß einer bevorzugten weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann
bei einem Gehäuse mit einem spezifischen Lufteinlaß eine Einrichtung zur Einstellung
der Luftdurchflußmenge sowie weiterhin auch eine Luftvorwärmung und eine Luftfilterung
vorgesehen sein, die vorzugsweise schmutzabweisend ausgebildet ist.
Vorzugsweise besteht das Gehäuse wenigstens aus zwei Abschnitten und
ist aus einem hochtemperaturfesten Werkstoff, insbesondere Aluminium, hergestellt.
Dabei ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bei einem Gehäuse mit
einem zusätzlichen Lufteinlaß ein Gehäuseabschnitt mit einem Schauglas zur Überprüfung
des aufbereiteten Brennstoff-Luftgemischs vorgesehen, der vorzugsweise nach dem
Brennstoffauslaß angeordnet und als separates Bauteil vorgesehen ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die für einen Benzineinspritzverbrennungsmotor
vorgesehen ist;
2 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung
gemäß 1;
3 eine Draufsicht auf das Turbinenrad
in Strömungsrichtung gesehen;
4 eine Draufsicht auf den Austrittsbereich
der Zuführkanäle in Richtung der Pfeile IV IV in 2
gesehen;
5 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zusätzlicher Luftzufuhr;
6 einen Längsschnitt durch das Ausführungsbeispiel
gemäß 5 ohne Luftfilter, wobei ein rechts dargestellter
Kreuzabschnitt nur eine gestrichelte Schnittandeutung aufweist;
7 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts
VII in 6;
8 einen vergrößerten Schnitt durch den
Lagerblock in 6; und
9 eine linksseitige Ansicht der Vorrichtung
gemäß 6.
In 1 ist eine Seitenansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zur Verbesserung
des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen und gasförmigen Brennstoffen dargestellt.
Die Vorrichtung 10 besteht aus einem Gehäuse 11, welches aus einem
ersten Abschnitt 12 und einem zweiten Abschnitt 13 besteht, die
miteinander, wie in 2 gezeigt, über ein Gewinde
14 abgedichtet verschraubt sind. Die Anordnung ist dabei so getroffen,
daß der Gehäuseabschnitt 13 mit einem Innengewinde versehen ist, das auf
einen Außengewindeabschnitt des Gehäuseabschnitts 12 aufgeschraubt ist.
Eine Dichtung wurde bei der Darstellung aus Vereinfachungsgründen weggelassen.
In dem Gehäuse 11 ist, wie aus 2
entnehmbar, eine Behandlungskammer 15 gebildet, in der ein Turbinenrad
16 angeordnet ist. Das Turbinenrad 16 besitzt eine beiderseits
vorstehende Achse 17, die auf der in 2 rechts
gezeigten Seite in einem geschlossenen Gleitlager 18 und auf der gegenüberliegenden
Seite in einem Lagerbock 19 drehbar gelagert ist.
An dem Gehäuseabschnitt 12 ist ein Brennstoffeinlaß
20 in Form einer Bohrung gebildet, deren Mittelachse 21 mit der
Drehachse des Turbinenrades 16 zusammenfällt. Der Brennstoffeinlaß
20 wird nicht dargestellter Weise über einen Schlauch mit einem Brennstoffvorrat
verbunden, wobei der Schlauch auf einen profilierten Tüllenabschnitt 22
aufgeschoben und mit einer Schlauchschelle in bekannter Weise befestigt wird.
Der Gehäuseabschnitt 13 weißt einen Brennstoffauslaß
23 auf, der ebenso wie der Brennstoffeinlaß 20 mit einer Gehäusebohrung
gebildet ist, die eine Mittelachse 24 aufweist, welche mit der Mittelachse
21 und damit auch mit der Drehachse des Turbinenrades 16 fluchtet.
An der Gehäuseaußenseite ist ebenso wie bei dem Gehäuseabschnitt 12 eine
rohrförmige Anformung mit einer Halteprofilierung 25 für das Aufschieben
und Befestigen eines nicht dargestellten Schlauches vorgesehen, der zu einer Einspritzpumpe
oder zu einem Vergaser führt.
Der Lagerbock 19 schließt die Behandlungskammer
15 in der durch den Pfeil A in 2 angegebenen
Strömungsrichtung ab und weist parallele Abführkanäle 26 auf, die von der
Mittelachse 21, 24 bzw. der Drehachse des Turbinenrades
16 radial beabstandet vorzugsweise auf einem gleichen Kreisumfang angeordnet
sind. Die Abführkanäle 26 sind mit jeweils gleichem radialen Winkelversatz
zueinander, bezogen auf die Drehachse des Turbinenrades 16, angeordnet.
Die Anzahl der Abführkanäle 26 beträgt bevorzugt 4 bis 8. In Strömungsrichtung
A hinter dem Lagerbock 19 gesehen, ist in dem Gehäuseabschnitt
13 eine Sammelkammer 27 gebildet, die zur Bildung eines Kegels
eine konisch zu dem Brennstoffauslaß 23 sich verjüngenden Bandabschnitt
aufweist, der mit 28 bezeichnete Übergangsbereich kann, wie in den
6 und VII bei dem nächsten Ausführungsbeispiel gezeigt,
aus strömungstechnischen Gründen abgerundet abgebildet sein.
Der Gehäuseabschnitt 12 besitzt in dem Bereich vor dem geschlossenen
Gleitlager 18 Zuführkanäle 29, die bei diesem Ausführungsbeispiel
in einem Winkel von 45°, bezogen auf die Drehachse des Turbinenrades
16 und nicht dargestellter weise schräg zu dieser, wie in 4
angedeutet, eingebracht sind. Die Schrägstellung der Zuführkanäle 29 ist
dabei so getroffen, daß sie dem Turbinenrad 16 durch den austretenden Brennstoff
bzw. das Brennstoff-Luft-Gemisch eine in Strömungsrichtung gesehen rechtsdrehende
Bewegung bei Auftreffen des Brennstoffs erzeugen.
Unterstützt wird dieser durch die Brennstoffströmung bedingte Antrieb
des Turbinenrades noch durch entsprechend schräg gestellte Turbinenschaufeln
30, wie auch in 3 angedeutet. 3
deutet den Drehsinn des Turbinenrades 16 durch einen Pfeil B an. Die Schrägstellung
der Zuführkanäle 29 bezüglich der Mittelachse 21 der Bohrung des
Brennstoffeinlasses 20 ist in 4 dahingehend
veranschaulicht, daß die Eintrittsbohrung 31 der Zuführkanäle annähernd
auf einer Tangente an einem Kreis 31 liegen, dessen Mittelpunkt auf der
Achse 21 liegt. Der Auslaßbereich 32 der Zuführöffnungen ist bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 als Bohrungsöffnung
ausgebildet, kann jedoch auch, wie in 6 und
7 dargestellt, einen zusätzlichen Verwirbelungseinsatz
31 mit schräg gestellten Innenwandprofilen 32, siehe
7, aufweisen.
Das Gehäuse 11 ist bei diesem Ausführungsbeispiel aus Aluminium
hergestellt, und das Turbinenrad 16 besteht aus Cellamyd.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
10' ist in den 5 bis 9
dargestellt. Die Vorrichtung 10' ist für den Einsatz bei Dieselmotoren
vorgesehen und weist ein mehrteiliges Gehäuse 40 auf, das aus einem ersten
Gehäuseabschnitt 41, einem zweiten Gehäuseabschnitt 42 und einem
dritten Gehäuseabschnitt 43 besteht. Der Gehäuseabschnitt 42 ist,
wie in 6 gezeigt, über eine Schraubgewindeverbindung
44 abgedichtet mit dem Gehäuseabschnitt 41 verbunden, während
der Gehäuseabschnitt 43 über eine Gewindeverbindung 45 auf das
rechte Ende des Gehäuseabschnitts 42 aufgeschraubt und entsprechend abgedichtet
ist.
Mit 46 ist ein nur in 5 angedeuteter
Luftfilter bezeichnet, der stopfenähnlich aus einem schmutzabweisenden Gewebe, insbesondere
Platingewebe, besteht und in das Lufteintrittsende 47 in ein dort vorgesehenes
Innengewinde 48 eingeschraubt ist. Die Vorrichtung 10' unterscheidet
sich von der Vorrichtung 10 dadurch, daß das Gehäuse 40 einen
zusätzlichen Lufteinlaß 47 aufweist, wobei in dem Lufteinlaß
47 eine Einrichtung 49 zur Einstellung der Luftdurchflußmenge
vorgesehen ist, die ebenfalls mit einem Außengewindeabschnitt in das Innengewinde
48 im Kreuzabschnitt 41 eingeschraubt ist und in 9
in vergrößerter Draufsicht in Richtung des Pfeils C in 6
gezeigt ist.
Die Einrichtung 49 besteht aus einem zur Einstellung der
Durchflußmenge verstellbaren Kolben 50, in dem zudem ein Rückschlagventil
51 zur Lufteinstellung angeordnet ist, das durch eine Feder 52
in Schließrichtung vorgespannt ist. Die Durchschußmengeneinstelleinrichtung
49 ist über Ringe 53 und 54 abgedichtet und weist eine
Bohrung 55 auf, deren Mittelachse mit der Drehachse des Turbinenrades
16 fluchtet. Eingestellt wird die Durchflußmenge über eine Stellschraube
62, die eine mittige Durchtrittsbohrung 33 aufweist, die mit der
Bohrung 55 fluchtet.
Mit 56 ist ein seitlicher Brennstoffeinlaß angedeutet, der
bei diesem Ausführungsbeispiel, wie in 6 gezeigt, rechtwinkelig
zu der Bohrung 25 verläuft und in eine Vorkammer 57 mündet, aus
der dann der Brennstoff und die zugeführte Luft durch die schräg nach außen von
der Drehachse weg orientierten Zuführkanäle 29 unter Durchtritt durch den
bereits beschriebenen Verwirbelungsabschnitt 31 auf das Turbinenrad
16 treffen. Die Anordnung ist diesbezüglich so wie im ersten Ausführungsbeispiel
getroffen. Abweichend von dem ersten Ausführungsbeispiel ist hier jedoch ein Lagerbock
19' vorgesehen, in dem aus der Behandlungskammer 15 schräg zur
Drehachse in Durchströmungsrichtung geneigte Abführkanäle 26, wie in
7 und 8 gezeigt,
führen.
Bei der Vorrichtung 10' ist das Gehäuse 40 noch
um den Gehäuseabschnitt 43 nach dem Brennstoffauslaß 58 ergänzt,
das ein Schauglas 59 aus Kunststoff aufweist, welches über Dichtungen
60 und 61 in einer Gehäusebohrung des Gehäuseabschnitts
43, wie in 6 angedeutet, angeordnet ist. Der
Gehäuseabschnitt 43 besitzt einen Auslaß 64 zum Anschluß an einen
Einlaß einer nicht dargestellten Einspritzpumpe.
Beim Einsetzen der Vorrichtung 10 bzw. 10' im Brennstoffzuführbereich
eines Verbrennungsmotors wird das Turbinenrad 16 durch den durch das Gehäuse
strömenden Brennstoff und, soweit vorhanden, durch die aus einem Lufteinlaß stammende
angesaugte Luft, zur Aufbereitung des Brennstoffs bzw. Brennstoff-Luft-Gemischs
rechtsdrehend angetrieben, wobei im Fall einer Luftzumischung eine Volumenvergrößerung
und eine höhere Verbrennungstemperatur zur Verbesserung des Brennverhaltens und
zur Erzielung der eingangs angesprochenen Vorteile erzielt wird.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zur Verbesserung des Brennverhaltens von flüssigen, fluidischen
und gasförmigen Brennstoffen, bestehend aus einem Gehäuse (11;
40) mit einer zwischen einem Brennstoffeinlaß (20; 56)
und einem Brennstoffauslaß (23; 58) vorgesehenen Behandlungskammer
(15), in der ein von einer durch das Gehäuse (11; 40)
verlaufenden, wenigstens Brennstoff enthaltenden Strömung angetriebenes Verwirbelungsorgan
(16) angeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verwirbelungsorgan
(16) in einem Lagerbock (19; 19') drehbar gelagert ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verwirbelungsorgan (16) zum Drehantrieb wenigstens von dem Brennstoff durchströmbar
ist.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Brennstoff bzw. ein Brennstoff-Luft-Gemisch über mehrere Zuführkanäle (29;
29') auf das Verwirbelungsorgan (16) schräg gerichtet ist.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß für das Verwirbelungsorgan (16) ein geschlossenes Gleitlager (18)
im Bereich der Zuführkanäle (29; 19) vorgesehen ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß durch
die Zuführkanäle (29; 29') der Brennstoff bzw. ein Brennstoff-Luft-Gemisch
in einen radialen Außenbereich des Verwirbelungsorgans (16), vorzugsweise
über einen zusätzlichen Verwirbelungseinsatz (31) im Auslaßbereich, leitbar
ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführkanäle (29; 29') in einem Winkel von 20° bis
70°, vorzugsweise 45°, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans
(16) angeordnet sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführkanäle (29; 29') mit jeweils gleichem radialen Winkelversatz
zueinander, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans (16), angeordnet
sind.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verwirbelungsorgan (16) aus einem hochtemperaturfesten Material
besteht.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verwirbelungsorgan (16) als Turbinenrad ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Turbinenrad
radial angeordnete Schaufeln (30) aufweist, die zur Erzeugung einer in
Strömungsrichtung gesehenen rechtsdrehenden Bewegung (B) des Turbinenrades angestellt
sind.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Gehäuse (11; 40) für den Brennstoff bzw. ein Brennstoff-Luft-Gemisch
nach dem Durchtritt durch das Verwirbelungsorgan ein weiterer Durchtritt durch mehrere
Abführkanäle (26; 26') in eine Sammelkammer (27) vorgesehen
ist, die in Strömungsrichtung gesehen vor dem Brennstoffauslaß (23;
58) angeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Abführkanäle
(26; 26') parallel zur Drehachse des Verwirbelungsorgans (16)
oder schräg zur Drehachse geneigt angeordnet sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abführkanäle (26; 26') mit jeweils gleichem radialen Winkelversatz
zueinander, bezogen auf die Drehachse des Verwirbelungsorgans (16), angeordnet
sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sammelkammer (27) mit einem in Richtung des Brennstoffauslasses
(23; 58) konisch zulaufenden Wandabschnitt kegelförmig gebildet
ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der konisch
zulaufende Wandabschnitt der Sammelkammer (27) zum Brennstoffauslaß (23;
58) über einen abgerundeten Übergangsabschnitt (27') führt.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verwirbelungsorgan (16) auf einer Drehachse gelagert ist, die mit
dem Brennstoffauslaß (23; 58) fluchtet.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verwirbelungsorgan (16) auf einer Drehachse angeordnet ist, die
mit dem Brennstoffauslaß (23) und dem Brennstoffeinlaß (20) fluchtet.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (40) einen zusätzlichen Lufteinlaß (47) aufweist,
der ebenso wie der Brennstoffeinlaß (56) in eine Vorkammer (57)
mündet, die in einem Bereich vor dem Beginn der Zuführkanäle (29) angeordnet
ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Lufteinlaß
(47) eine Einrichtung (49) zur Einstellung der Luftdurchflußmenge
aufweist.
- Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung
(49) zur Einstellung der Luftdurchflußmenge einen verstellbaren Drosselkolben
(50) mit einem Rückschlagventil (51) aufweist, das mit einer Feder
(52) vorgespannt ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lufteinlaß (47) eine Einrichtung (46) zur Luftfilterung
aufweist, die vorzugsweise schmutzabweisend ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11; 40) wenigstens aus zwei Abschnitten (12,13;
41,42,43) besteht.
- Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuseabschnitt
(43) mit einem Schauglas (59) versehen ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt
(43) nach dem Brennstoffauslaß (58) angeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß
der Gehäuseabschnitt (43) als separates Bauteil vorgesehen ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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