| Dokumentenidentifikation |
DE102004010897B3 11.08.2005 |
| Titel |
Etagenpresse, insbesondere Mehretagenpresse |
| Anmelder |
Siempelkamp Maschinen- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, 47803 Krefeld, DE |
| Erfinder |
Vomberg, Rainer, Dipl.-Ing., 41844 Wegberg, DE |
| Vertreter |
Andrejewski, Honke & Sozien, 45127 Essen |
| DE-Anmeldedatum |
06.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004010897 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
11.08.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
11.08.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B27D 3/02
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| IPC-Nebenklasse |
B27N 3/20
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| Zusammenfassung |
Es handelt sich um eine Etagenpresse, insbesondere Mehretagenpresse, für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, mit übereinander angeordneten, Pressspalte bildenden Pressplatten und mit zumindest einer Absaugeinrichtung zum Absaugen von im Zuge des Pressvorgangs in den Pressspalten entstehenden Abgasen. Die Etagenpresse ist dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im Bereich der Längsseiten der Pressplatte Dichtklappen beweglich gelagert sind, welche zur seitlichen Abdeckung der Pressspalte zumindest bei geschlossener Presse unmittelbar oder mittelbar gegen die jeweils gegenüberliegende Pressplatte anliegen. Die Dichtklappen sind dazu schwenkbar an den Pressplatten angelenkt und unter Einfluss der Schwerkraft liegen sie bei geschlossener Presse gegen die darunter angeordnete Pressplatte oder ein der Pressplatte zugeordnetes Anbauprofil an.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Etagenpresse für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten,
insbesondere Einetagenpressen oder Mehretagenpressen mit übereinander angeordneten,
Pressspalte bildenden Pressplatten, und mit zumindest einer Absaugeinrichtung zum
Absaugen von im Zuge des Pressvorgangs in den Pressspalten entstehenden Abgasen.
– Pressplatten meint im Rahmen der Erfindung insbesondere beheizbare Pressplatten
und folglich Heizplatten. Holzwerkstoffplatten meint insbesondere Spanplatten, Faserplatten
oder dgl. und vorzugsweise OSB-Platten (oriented strand board) oder MDF-Platten
(medium density fiber). Im Zuge der Herstellung der Holzwerkstoffplatten werden
Pressgutmatten über eine Beschickvorrichtung, z. B. auf Beschickblechen, Beschicksieben
oder mittels Bandbeschickung den Pressenetagen der Etagenpresse zugeführt und anschließend
verpresst. Über eine Entleervorrichtung werden die Holzwerkstoffplatten dann aus
der Etagenpresse abgeführt. Die im Zuge des Pressvorgangs entstehenden Dämpfe bzw.
Abgase werden aus Gründen des Umwelt- und Arbeitsschutzes über die Absaugeinrichtung
abgesaugt und entsorgt.
In diesem Zusammenhang ist es bekannt, die gesamte Etagenpresse sowie
die Beschickvorrichtung und gegebenenfalls eine nachgeschaltete Entleervorrichtung
mit einer dementsprechend verhältnismäßig großen Abzugshaube einzuhausen. Zum Absaugen
der Abgase sind folglich große Ventilatorleistungen erforderlich, weil nicht nur
im Zuge des Pressens entstehende Abgase, sondern auch die der Presse zugeführte
Kühlluft über die Abzugshaube abgeführt wird. Das Gemisch aus Kühlluft und Abgasen
wird dann regelmäßig einer Verbrennungsanlage zugeführt, wobei der Anteil an brennbarem
Gas in diesem Gemisch recht gering ist, so dass zur Verbrennung der Abgase extern
Brenngas zugeführt werden muss. Dieses ist insgesamt aufwendig und teuer.
Es wurde daher vorgeschlagen, bei einer Etagenpresse zwischen den
Pressplatten randseitig umlaufende Dichtungen vorzusehen, welche die Pressspalte
bei geschlossener Presse vollständig abdichten. Dabei weisen die Pressplatten jeweils
eine oder mehrere die Pressspalte verbindende Durchbrechungen auf, welche Abluftkanäle
bilden. Auf diese Weise können die Abgase gezielt abgesaugt und verbrannt werden.
Denn die Abluftleitungen sind endseitig an die Abluftkanäle angeschlossen, welche
sich aus den die Pressspalte verbindenden Durchbrechungen zusammensetzen (vgl.
DE 101 35 055 C1). Die insoweit
bekannten Maßnahmen haben sich bewährt.
Außerdem kennt man eine Etagepresse mit einer oberen Pressenplatte
und einer unteren Pressenplatte, wobei an der oberen Pressenplatte oder am Pressengestell
eine Membran befestigt ist, welche bei geöffneter Presse sackartig von der Platte
herabhängt und die ganze nutzbare Pressfläche bedeckt. In dem Raum, der zwischen
der Membran und der oberen Pressenplatte eingeschlossen ist, ist ein auswechselbarer
Abdichtrahmen lösbar befestigt (vgl. DE 79
02 928 U1).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Etagenpresse für die
Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere eine Mehretagenpresse, zu schaffen,
die sich durch einen einfachen und kostengünstigen Aufbau auszeichnet und zugleich
eine einwandfreie Absaugung entstehender Dämpfe bzw. Abgase ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einer Etagenpresse
für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere Mehretagenpresse, dass
zumindest im Bereich der Längsseiten der Pressplatte Dichtklappen beweglich gelagert
sind, welche zur seitlichen Abdichtung der Pressspalte zumindest bei geschlossener
Presse unmittelbar oder mittelbar gegen die jeweils gegenüberliegende Pressplatte
anliegen. Im Rahmen der Erfindung wird folglich auf eine aufwendige seitliche Abdichtung
mit z. B. aufblasbaren Dichtungen verzichtet. Dennoch kann der seitliche Austritt
von Abgasen verhindert werden. Zugleich ermöglicht die Erfindung eine einwandfreie
Anpassung der Abdichtung an verschiedene Pressspaltdicken. Denn die Dichtklappen
sind vorzugsweise unmittelbar oder mittelbar schwenkbar an den Pressplatten angelenkt.
Sie liegen unter Einfluss der Schwerkraft zumindest bei geschlossener Presse gegen
die darunter angeordnete Pressplatte bzw. ein der Pressplatte zugeordnetes Anbauprofil
an. Im Rahmen der Erfindung erfolgt die Abdichtung folglich über seitlich angeordnete
schwenkbare Dichtklappen bzw. Fallkappen, die durch ihr Eigengewicht unabhängig
von der Pressspaltweite gegen die jeweils darunter angeordnete Pressplatte bzw.
das Anbauprofil anliegen/aufliegen. Folglich gelingt eine einwandfreie Höhenanpassung
unter Ausnutzung der Schwerkraft der schwenkbar angelenkten Dichtklappen. Es versteht
sich, dass die Breite der Dichtklappen größer als die maximale Spaltweite (beim
Pressen) der Pressspalte ist. Von besonderer Bedeutung ist, dass im Rahmen der Erfindung
keine "vollständige" Abdichtung erforderlich ist, da durch das Absaugen außerhalb
der Presse ohnehin ein leichter Überdruck gegenüber dem Innenraum erzeugt wird.
Die verhältnismäßig einfach aufgebauten Dichtklappen verhindern folglich auch bei
nicht vollständiger Abdichtung zuverlässig ein Austreten von Dämpfen/Gasen in die
Umgebung.
Jeder Längsseite einer Pressplatte kann dabei eine sich zumindest
über die gesamte Plattenlänge erstreckende Dichtklappe zugeordnet sein. Es besteht
aber auch die Möglichkeit, dass die Dichtklappen als mehrteilige Klappen aus einer
Mehrzahl von sich gegebenenfalls überlappenden Klappensegmenten bestehen. Vorzugsweise
sind die Dichtklappen als Strangpressprofile aus Metall, z. B. Stahl, gefertigt.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind die Dichtklappen
jeweils an den Pressplattenunterseiten schwenkbar angelenkt. In diesem Zusammenhang
ist es vorteilhaft, wenn die Dichtklappen im Bereich von unterseitigen und/oder
seitlichen Montageausnehmungen in den Pressplatten angelenkt sind. Folglich weisen
die Pressplatten z. B. jeweils in den seitlichen Randbereichen unterseitige Montageausnehmungen
auf, in denen die Dichtklappen angelenkt sind. Die Montageausnehmungen nehmen folglich
einerseits das Schwenkgelenk bzw. die Schwenkachse auf. Andererseits sind die Montageausnehmungen
so ausgestaltet, dass eine einwandfreie Schwenkbewegung möglich ist und darüber
hinaus ein im Wesentlichen vollständiges Schließen der Presse ermöglicht wird. Darüber
hinaus ist vorgesehen, dass die Klappen bei geöffneter Presse an einem Endanschlag
in der Pressplatte anliegen, welcher die Klappen in einer vorgegebenen Winkelstellung
hält. Der Endanschlag wird dabei von einem Wandbereich der Montageausnehmung gebildet,
gegen welchen die Dichtklappen mit ihrem einen Ende anliegen, sobald die Presse
vollständig geöffnet wird. Da die Dichtklappen als Fallklappen ausgebildet sind,
sorgt der Anschlag dafür, dass die Dichtklappen auch bei vollständig geöffneter
Presse eine vorgegebene Winkelstellung einhalten und nicht vollständig in den Bereich
des Pressspaltes schwenken. Auf diese Weise werden insbesondere Betriebsstörungen
verhindert, da die Klappen selbst bei geöffneter Presse stets außerhalb des eigentlichen
Pressspaltes gehalten werden.
Nach bevorzugter Ausführungsform sind an den Längsseiten der Pressplatten
seitliche Anbauprofile angeordnet, welche sich vorzugsweise über die gesamte Plattendicke
erstrecken, wobei die an einer Pressplatte angelenkten Dichtklappen zumindest bei
geschlossener Presse gegen das seitliche Anbauprofil der darunter angeordneten Pressplatte
anliegen bzw. auf diesem aufliegen. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform liegen
die Dichtklappen folglich nicht unmittelbar an der darunter angeordneten Pressplatte
an. Vielmehr kommt es zum Abdichten der Pressspalte zum Anliegen bzw. Aufliegen
der Dichtklappe an/auf dem seitlichen Anbauprofil. Diese Anbauprofile können darüber
hinaus eine Mehrfachfunktion übernehmen. Denn die Anbauprofile können zugleich die
üblichen Kettenführungen für das Beschicken bzw. Entleeren der Presse aufnehmen.
In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die seitlichen Anbauprofile und
die Dichtklappen stirnseitig um ein vorgegebenes Maß über die Pressplattenlänge
vorkragen. Denn im Bereich der Pressenstirnseiten sind vorzugsweise Schließelemente,
z. B. Schließtüren, angeordnet, welche bei geschlossener Presse unter Bildung eines
Abluftkanals gegen die Stirnseite der Pressplatte oder stirnseitig gegen die Anbauprofile
fahrbar sind. Während die seitliche Abdichtung der Pressspalte im Wesentlichen über
die Dichtklappen erfolgt, sind zur stirnseitigen Abdichtung beispielsweise Schließtüren
vorgesehen. Diese werden zweckmäßigerweise nicht vollständig bis an die Pressplattenstirnseiten
gefahren, sondern stirnseitig gegen die vorkragenden Anbauprofile. Auf diese Weise
wird stirnseitig ein im Wesentlichen vertikal angeordneter Abluftkanal gebildet,
der seitlich von den Anbauprofilen und den Dichtklappen und stirnseitig von der
Schließtür begrenzt wird. Sowohl die seitlich als auch stirnseitig aus dem Pressgut
bzw. aus Pressplattenbohrungen/Entdampfungskanälen austretenden Dämpfe gelangen
folglich in den Bereich der beiden stirnseitigen Abluftkanäle, von wo aus sie ohne
weiteres abgeführt werden können. Die Erfindung schlägt ferner vor, dass jeder Stirnseite
der Presse eine Schließtür zugeordnet ist, die auch als Doppeltür oder Mehrfachtür
mit zumindest zwei Türflügeln ausgebildet sein kann. Die Türflügel sind dabei als
verfahrbare, verschiebbare und/oder verschwenkbare Türflügel ausgebildet, die in
einer Beschick- bzw. Entleerstellung aus dem Beschickbzw. Entleerbereich herausgefahren
werden und lediglich bei beschickter und ggf. geschlossener Presse in die Beschick-
und Entleerbereiche eingefahren werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass
das Beschicken und Entleeren der Presse durch die stirnseitigen Schließtüren nicht
behindert wird und dennoch eine einwandfreie und einfache Abdichtung der Pressspalte
im Bereich der Stirnseiten gelingt. Die Türflügel einer Doppeltür können z. B. von
beiden Seiten in im Wesentlichen horizontaler Richtung oder aber auch von oben und
unten in im Wesentlichen vertikaler Richtung eingefahren werden. Es kann aber auch
eine "einzige" Tür von oben oder unten (oder auch von der Seite) eingefahren werden.
Um eine einwandfreie Absaugung der Abgase zu ermöglichen, ist es zweckmäßig,
wenn an die unterste Pressplatte stirnseitig eine sich über die gesamte Plattenbreite
erstreckende Abschlussplatte angeschlossen ist. Diese Abschlussplatte verlängert
gleichsam die unterste Pressplatte. Sie kann beispielsweise die seitlich vorkragenden
Anbauprofile miteinander verbinden und folglich die stirnseitigen, vertikalen Abluftkanäle
unterseitig abschließen. Jedenfalls wird gewährleistet, dass die Abgase im Bereich
der untersten Pressenplatte nicht nach unten entweichen können, sondern vollständig
nach oben in den Bereich der Absaugeinrichtung abgeführt werden. In diesem Zusammenhang
ist es zweckmäßig, wenn im Bereich der obersten Pressplatte Absaughauben
angeordnet sind, wobei die stirnseitigen Abluftkanäle in diese Absaughauben münden.
Im Rahmen der Erfindung sind folglich vorzugsweise zwei getrennte Absaughauben vorgesehen,
die jeweils im Bereich der Stirnseiten der Presse angeordnet sind und sich an die
stirnseitigen Abluftkanäle anschließen.
Weiter schlägt die Erfindung vor, dass den Pressplatten beschickseitig
und/oder entleerseitig bewegliche Überbrückungselemente für das Zuführen und/oder
Abführen des Pressgutes zugeordnet sind. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis
aus, dass zum Beschicken und/oder Entleeren üblicherweise geeignete Anordnungen,
z. B. Stangen oder Schienen vorgesehen sein müssen. Dennoch muss die Möglichkeit
bestehen, im Bereich der Stirnseiten die Schließelemente bzw. Schließtüren einzufahren,
um während des Pressvorgangs eine Abdichtung der Presse zu gewährleisten. Beschickseitig
kann den Pressplatten dazu jeweils ein verschiebbares Überbrückungsblech zugeordnet
sein. Sofern beispielsweise im Bereich der Entleervorrichtung Gleitschienen bzw.
Führungsleisten vorgesehen sind, die üblicherweise in den Bereich der Pressplatten
vorkragen, so können diese Gleitschienen bzw. Führungsleisten schwenkbar angeordnet
sein, um sie im Zuge des Pressvorgangs aus dem Fahrbereich der Schiebetür herausklappen
zu können.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
1 eine erfindungsgemäße Mehretagenpresse
in einer schematischen Seitenansicht,
2a bis 2d
ausschnittsweise eine Stirnansicht auf den Gegenstand nach 1
in verschiedenen Funktionsstellungen,
3 eine Draufsicht auf eine Pressplatte
des Gegenstandes nach 1 und
4 ausschnittsweise den Gegenstand nach
1.
In den Figuren ist eine Mehretagenpresse für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten
mit einer Vielzahl übereinander angeordneter und Pressspalte 1 bildender
Pressplatten 2 dargestellt. Zum Absaugen von im Zuge des Pressvorgangs
in den Pressspalten 1 entstehenden Abgasen ist eine Absaugeinrichtung
3 vorgesehen. Die Arbeitsrichtung der Presse ist durch den Pfeil A angedeutet.
Eintrittsseitig ist eine Beschickvorrichtung 4 zum Beschicken der Presse
mit Pressgutmatten 5 erkennbar. Austrittsseitig ist die Entleervorrichtung
6 zum Entleeren der Presse und folglich Entnehmen der verpressten Pressgutmatten
angedeutet. Das Pressengestell 7 der Mehretagenpresse besteht aus einer
Mehrzahl nebeneinander angeordneter Pressenrahmen 8. Darüber hinaus ist
erkennbar, dass zum Schließen der Presse und folglich im Zuge des Pressens der untere
Presstisch 9 angehoben wird. Die oberste der Pressplatten 2 und
die sich daran anschließende Absaugeinrichtung 3 sind folglich fest angeordnet.
Das Beschicken und Entleeren der Presse erfolgt beispielsweise mittels Beschicksieben,
die in den Figuren nicht dargestellt sind. Die Pressplatten weisen in Längsrichtung
verlaufende Entdampfungskanäle auf, die in den Figuren nicht dargestellt sind.
Eine vergleichende Betrachtung der Figuren zeigt, dass im Bereich
der Längsseiten der Pressplatten 2 jeweils Dichtklappen 10 beweglich
gelagert sind, welche zur seitlichen Abdichtung der Pressspalte 1 zumindest
bei geschlossener Presse mittelbar gegen die jeweils gegenüberliegende Pressplatte
2 anliegen. Die Dichtklappen 10 sind dazu schwenkbar an den Pressplatten
2 angelenkt. Sie liegen unter Einfluss der Schwerkraft bei geschlossener
Presse gegen die darunter angeordnete Pressplatte 2 bzw. ein der jeweiligen
Pressplatten 2 zugeordnetes seitliches Anbauprofil 11 an. Die
2a bis 2d zeigen
in diesem Zusammenhang verschiedene Funktionsstellungen der Presse, nämlich einerseits
die vollständig geschlossene Presse ohne Material (2c),
andererseits im Zuge des Verpressens dünner Pressgutmatten mit minimaler Spaltweite
S1 (2b). Darüber hinaus ist die Presse im
Zuge des Verpressens dicker Pressgutmatten mit maximaler Spaltweite S2
dargestellt (2a). Schließlich ist auch die offene Stellung
der Etagenpresse gezeigt, bei der kein Pressgut in den Pressspalten angeordnet ist
(2d). Eine vergleichende Betrachtung dieser Darstellungen
zeigt, dass über die erfindungsgemäßen Dichtklappen 10 eine einwandfreie
Anpassung der seitlichen Abdichtungen an verschiedenste Spaltweiten erfolgen kann.
Dabei besteht nicht nur die Möglichkeit, unterschiedlich dicke Holzwerkstoffplatten
in der Presse herzustellen. Vielmehr erfolgt auch im Zuge des Pressens bei sich
nach und nach verringernder Spaltweite eine einwandfreie Anpassung der seitlichen
Abdichtung über die erfindungsgemäßen Fallklappen 10. Denn diese Fallklappen
10 liegen aufgrund der schwenkbaren Anordnung und ihres Eigengewichtes
stets mit ihrer endseitigen Dichtfläche auf der gegenüberliegenden Pressplatte
2 bzw. deren Anbauprofil 11 auf.
Im Ausführungsbeispiel ist jeder Längsseite einer Pressplatte eine
einzige durchgehende Dichtklappe 10 zugeordnet, die sich über zumindest
die gesamte Plattenlänge L bzw. über die Plattenlänge L zuzüglich des Überstandes
M der Anbauprofile 11 erstreckt. Die Dichtklappen 10 sind dabei
jeweils an der Unterseite einer Pressplatte 2 schwenkbar
angelenkt. Dazu weisen die Pressplatten jeweils in den Seitenbereichen unterseitige
Montageausnehmungen 12 auf, in denen die Dichtklappen 10 um die
Schwenkachse 14 schwenkbar gelagert sind. Im Bereich dieser Montageausnehmungen
12 ist zudem ein Endanschlag 13 vorgesehen, welcher die Dichtklappe
10 bei geöffneter Mehretagenpresse in einer vorgegebenen Winkelstellung
&agr; hält (vgl. insbesondere 2d). Durch die erfindungsgemäße
Montageausnehmungen 12 wird folglich gewährleistet, dass sich die Presse
einwandfrei vollständig öffnen und schließen lässt, ohne dass Betriebsstörungen
durch die schwenkbar angelenkten Dichtklappen 10 auftreten. Denn der Endanschlag
13 sorgt dafür, dass die Dichtklappen 10 auch bei vollständig
geöffneter Presse nicht in den Pressbereich einklappen können und folglich nicht
eine vollständig vertikale "Hängestellung" einnehmen können. Andererseits ermöglicht
die Montageausnehmung 12 (als gleichsam Aufnahmetasche) auch ein vollständiges
Schließen der Presse, da die Dichtklappe 10 dann vollständig von der Montageausnehmung
aufgenommen wird, indem sie eine im Wesentlichen horizontale Funktionsstellung einnimmt.
An den Längsseiten der Pressplatten 2 sind seitlich die bereits
erwähnten Anbauprofile 11 angeordnet, welche sich im Wesentlichen über
die gesamte Plattendicke D bzw. über die Plattendicke D abzüglich der Klappendicke
d erstrecken. Diese Anbauprofile 11 können zugleich als Kettenführungen
für die nicht dargestellten Transportketten dienen, mit denen die Transportsiebe
im Zuge des Beschickens und Entleerens gefördert werden. Dabei liegen die an einer
Pressplatte 2 angelenkten Klappen 10 zumindest bei geschlossener
Presse gegen das seitliche Anbauprofil 11 der darunter angeordneten Pressplatte
2 an. Die 3 und 4
zeigen, dass die seitlichen Anbauprofile 11 und im Übrigen auch die Dichtklappen
10 stirnseitig um ein vorgegebenes Maß M über die Pressplattenlänge L vorkragen.
Im Bereich der Pressenstirnseite sind Schließelemente 15 angeordnet, welche
bei geschlossener Presse unter Bildung von Abluftkanälen 16 gegen die Stirnseiten
17 der Anbauprofile 11 fahrbar sind. Im Ausführungsbeispiel handelt
es sich bei diesen Schließelementen 15 um jeweils eine Schließtür
15, die als Doppeltür 15 mit zwei Türflügeln 15a,
15b ausgebildet ist. Während die seitliche Abdichtung der Pressspalte
1 über die erfindungsgemäßen, selbsttätigen Dichtklappen 10 erfolgt,
ist für die stirnseitige Abdichtung der Presse eine Schließtür 15 vorgesehen,
die zum Abdichten stirnseitig gegen die Anbauprofile 11 und die Dichtklappen
10 gefahren wird. 3 zeigt dabei die geschlossene
Funktionsstellung, während die Presse bei geöffneten Schließtüren 15a,
15b lediglich angedeutet ist. Nachdem die Presse beschickt und gegebenenfalls
teilweise geschlossen wurde, können die beiden Türflügel 15a,
15b aus den Seitenbereichen eingefahren werden (Pfeil B) und anschließend
in Richtung des Pfeils C gegen die Anbauprofile 11 und Dichtklappen
10 gedrückt werden. Auf diese Weise bilden sich an den beiden Stirnseiten
der Presse jeweils ein vertikaler Abluftkanal 16, durch den die Abluft
abgeführt werden kann. Die Abluftkanäle 16 werden im unteren Pressenbereich
durch jeweils eine Abschlussplatte 18 begrenzt, die sich stirnseitig an
die unterste Pressplatte 2 anschließen. Im Bereich der obersten Pressplatte
2 sind zwei Absaughauben 19 angeordnet, wobei die beiden stirnseitigen
Abluftkanäle 16 jeweils in eine dieser Absaughauben 19 münden.
Die gleichsam trichterförmig zulaufenden Absaughauben 19 münden wiederum
in Absaugleitungen 20, wobei in den Absaugleitungen 20 jeweils
eine Verschlussklappe bzw. Drosselklappe 21 angeordnet sein kann, die z.
B. zur Regulierung der Saugleistung dient. Alternativ oder ergänzend kann die Regulierung
aber auch über nicht dargestellte regelbare Ventilatoren erfolgen, die z. B. mit
frequenzgeregelten Motoren ausgerüstet sind. Die Abluft kann als Verbrennungsluft
einer RTO-Anlage (regenerative thermische Oxidation) zugeführt werden.
Darüber hinaus zeigen die Figuren, dass den Pressplatten
2 beschickseitig und entleerseitig bewegliche Überbrückungselemente
22, 23 für das Zuführen und Abführen des Pressgutes zugeordnet
sind. Beschickseitig ist den Pressplatten 2 dabei jeweils ein Überbrückungsblech
22 zugeordnet, welches verschiebbar angeordnet ist und im Zuge des Beschickens
mit einem ebenfalls verschiebbaren Beschicktisch 24 (formschlüssig) verbunden
werden kann. Nach dem Beschicken kann das bewegliche Überbrückungsblech
22 dann gleichsam in den Bereich des Abluftkanals 16 zurückgezogen
werden, so dass die Schiebetüren 15a, 15b eingefahren und geschlossen
werden können. Insbesondere 3 ist zu entnehmen, dass
die Überbrückungsbleche 22 jeweils als gelochte Bleche mit einer Vielzahl
von Durchbrechungen 25 ausgebildet sind, um den einwandfreien Durchtritt
der Abluft nach oben zu gewährleisten.
Im Bereich der Entleervorrichtung 6 sind Gleitschienen
23 bzw. stangenartige Führungsleisten als Überbrückungselemente vorgesehen,
welche im Zuge des Entleerens in den Bereich der Presse vorkragen. Diese Gleitschienen
bzw. Führungsleisten 23 sind zumindest teilweise schwenkbar ausgebildet,
um einen einwandfreien Türeinschub zu gewährleisten. Dazu sind die Gleitschienen
jeweils endseitig mit Schwenkstangenabschnitten 23' versehen, die endseitig
zwischen die Anbauprofile 11 schwenkbar sind. Zum gemeinsamen Ein- bzw.
Ausschwenken sind die einzelnen Gleitschienen 23 bzw. deren Schwenkabschnitte
23' miteinander gekoppelt und an einen oder mehrere gemeinsame Antriebe
angeschlossen.
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| Anspruch[de] |
- Etagenpresse für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, insbesondere
Einetagenpresse oder Mehretagenpresse,
mit übereinander angeordneten, Pressspalte (1) bildenden Pressplatten (2),
und mit zumindest einer Absaugeinrichtung (3) zum Absaugen von im Zuge
des Pressvorgangs in den Pressspalten (1) entstehenden Abgasen,
dadurch gekennzeichnet dass
zumindest im Bereich der Längsseiten der Pressplatten (2) Dichtklappen
(10) beweglich gelagert sind, welche zur seitlichen Abdichtung der Pressspalte
(1) zumindest bei geschlossener Presse unmittelbar oder mittelbar gegen
die jeweils gegenüberliegende Pressplatte (2) anliegen.
- Etagenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtklappen
(10) unmittelbar oder mittelbar schwenkbar an den Pressplatten (2)
angelenkt sind und unter Einfluss der Schwerkraft zumindest bei geschlossener Presse
gegen die darunter angeordnete Pressplatte (2) oder ein der Pressplatte
zugeordnetes Anbauprofil (11) anliegen.
- Etagenpresse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder
Längsseite eine sich zumindest über die gesamte Plattenlänge erstreckende Dichtklappe
(10) zugeordnet ist.
- Etagenpresse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Dichtklappen als mehrteilige Klappen aus einer Mehrzahl von sich gegebenenfalls
überlappenden Klappensegmenten bestehen.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dichtklappen (10) an den Pressplattenunterseiten schwenkbar angelenkt
sind.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dichtklappen (10) im Bereich von unterseitig und/oder seitlich
angeordneten Montageausnehmungen (12) in den Pressplatten (2)
angelenkt sind.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dichtklappen (10) bei geöffneter Presse an einem Endanschlag (13)
in der Pressplatte (2) anliegen, welcher die Dichtklappen (10)
in einer vorgegebenen Winkelstellung (&agr;) hält.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass an den Längsseiten der Pressplatten (2) seitlich Anbauprofile (11)
angeordnet sind, welche sich vorzugsweise über die gesamte Plattendicke und/oder
Plattenlänge erstrecken, wobei die an einer Pressplatte (2) angelenkte
Klappe (10) zumindest bei geschlossener Presse gegen das seitliche Anbauprofil
(11) der darunter angeordneten Pressplatte (2) anliegt.
- Etagenpresse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen
Anbauprofile (11) und die Dichtklappen (10) stirnseitig um ein
vorgegebenes Maß (M) über die Pressplattenlänge (L) vorkragen.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass im Bereich der Pressenstirnseite Schließelemente (15), z. B. Schließtüren,
angeordnet sind, welche zumindest bei geschlossener Presse unter Bildung eines Abluftkanals
(16) gegen die Stirnseiten der Pressplatten (2) oder der Anbauprofile
(11) fahrbar sind.
- Etagenpresse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass jeder
Stirnseite der Presse eine Schließtür (15) zugeordnet ist, die gegebenenfalls
als Einzeltür oder als Doppeltür bzw. Mehrfachtür mit zumindest zwei Türflügeln
(15a, 15b) ausgebildet ist.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass an die unterste Pressenplatte (2) stirnseitig eine sich über die gesamte
Plattenbreite erstreckende Abschlussplatte (18) angeschlossen ist, welche
den Abluftkanal (16) unterseitig abschließt.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass im Bereich der obersten Pressenplatte (2) Absaughauben (19)
angeordnet sind, wobei die stirnseitigen Abluftkanäle (16) in die Absaughauben
(19) münden.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass den Pressplatten (2) beschickseitig und/oder entleerseitig bewegliche
Überbrückungselemente (22, 23) für das Zuführen und/oder Abführen
des Pressgutes (5) bei geöffneter Presse zugeordnet sind.
- Etagenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass den Absaughauben (19) jeweils eine oder mehrere Absaugleitungen (20)
zugeordnet sind, wobei in den Absaugleitungen (20) ggf. jeweils eine Drosselklappe
(21) o.dgl. zur Regelung der Saugleistung bzw. zur Drosselung des Abluftstromes
angeordnet ist.
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