| Dokumentenidentifikation |
DE102005001355A1 11.08.2005 |
| Titel |
Riegelwerk für Wertbehältnisse |
| Anmelder |
WINCOR NIXDORF International GmbH, 33106 Paderborn, DE |
| Erfinder |
Moog, Nils, Dipl.-Ing., 33178 Borchen, DE |
| Vertreter |
Loesenbeck und Kollegen, 33613 Bielefeld |
| DE-Anmeldedatum |
11.01.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005001355 |
| Offenlegungstag |
11.08.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
11.08.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
E05G 1/04
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| Zusammenfassung |
Ein Riegelwerk (1) für eine Tür (2) eines Wertbehältnisses, welches wenigstens eine Grundplatte (3) aufweist, auf welcher ein Hauptriegel (5) zum Eingriff in eine Riegelleiste (8) verschieblich geführt ist, wobei dem Hauptriegel (6) eine Notverriegelungseinrichtung und eine Einrichtung zum Zerstören der Scheibe (11) einem Einbruchsversuch zugeordnet ist, die sich dadurch auszeichnet, dass sie dazu ausgelegt ist, die Scheibe im Einbruchsfall bei ganz oder teilweise in Hubrichtung des Hauptriegels gerichteter Aufbruchsbeanspruchung zerstörend einzuquetschen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Riegelwerk für Wertbehältnisse, wie Geldausgabeautomaten,
automatische Kassentresore oder dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Riegelwerke sind in verschiedensten Ausführungsformen bekannt,
so z.B. aus der DE 201 16 334 U1.
Das in dieser Schrift offenbarte Riegelwerk weist einen verschieblichen Hauptriegel
auf, der mit Hilfe eines Schlosses arretierbar ist. Dem Hauptriegel ist eine Notverriegelungseinrichtung
zugeordnet, welche bei einem Einbruchsversuch die Öffnungsbewegungen des Hauptriegels
sperrt. Diese Notverriegelungseinrichtung weist Notverriegelungsstücke auf, die
durch mindestens eine Feder gegeneinander gespannt sind und z.B. über Führungsstifte
in einer aus zerbrechlichem Material wie Glas bestehenden Scheibe positioniert sind.
Wird die Glasscheibe bei einem Einbruchsversuch zerstört, werden die Notverriegelungsstücke
mit Hilfe einer Feder in eine Verriegelungsstellung bewegt, in welcher sie den Hauptriegel
festlegen und gegen ein Verschieben sichern. Um sicherzustellen, dass im Einbruchsfall
die Glasscheibe zerstört wird, ist dem Hauptriegel ein Nothammer zugeordnet, der
bei ganz oder teilweise in Hubrichtung des Hauptriegels gerichteten Schlägen auf
die zerbrechliche Scheibe mit großer Kraft zerstörend einschlägt. Um den Hammer
bei einem Einbruchsversuch zu aktivieren, sind im Hauptriegel Deformationsausnehmungen
angebracht, die bei einem Schlag auf eine mit dem Hauptriegel verbundene Riegelleiste
deformiert werden und hierdurch eine Verschiebung der Riegelleiste in Richtung des
Hauptriegels bewirken. Diese Verschiebung aktiviert den Hammer und führt zum Einschlagen
der Scheibe.
Der Einsatz eines Hammers ist jedoch fertigungstechnisch sehr aufwendig,
da insbesondere die Lagerung des Hammers einen Lagerblock erfordert, an dem der
Hammer angelenkt ist. Darüber hinaus sind der Hammer und die Deformationsausnehmungen
räumlich voneinander getrennt, was gleichfalls eine aufwendige Fertigung erfordert.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung zum Zerstören
der Scheibe des gattungsgemäßen Riegelwerkes zu schaffen, die einfacher und preisgünstiger
konstruiert ist.
Da die Einwirkmittel direkt auf der Scheibe aufliegen oder nur wenig
beabstandet von der Scheibe positioniert sind, wird die Scheibe bei einer Krafteinwirkung
auf die Einwirkmittel, die zu einer Verschiebung der Einwirkmittel führt, eingedrückt
und zerspringt. Der konstruktive Aufwand ist sehr gering, da keine Drehgelenkkonstruktion
wie bei einem Hammer benötigt wird. Zudem wird eine hohe Funktionssicherheit sichergestellt,
da die Scheibe bei einem Schlag auf den Hauptriegel in Hubrichtung auf jeden Fall
zerstört wird.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Einrichtung
zum Zerstören der Scheibe wenigstens eine dem Hauptriegel zugeordnete Lasche, welche
sich vom Hauptriegel in Richtung der Scheibe erstreckt. Diese zuverlässige Variante
erfordert kein Bauteil außer der Lasche am Hauptriegel und ist daher besonders kostengünstig.
Vorzugsweise ist der Hauptriegel aus einem Metallblech gefertigt und
die Lasche in besonders einfacher Weise direkt aus dem Metallblech des Hauptriegels
herausgebogen.
Alternativ weist die Einrichtung zum Zerstören der Scheibe wenigstens
eine oder mehrere Kugel(n) auf, welche zumindest eine Bohrung im Hauptriegel –
und vorzugsweise in der Grundplatte – durchsetzt und welche bei einem Einbruchsversuch
vom Hauptriegel in Richtung der Scheibe drückbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den übrigen Unteransprüchen
angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von zwei Ausführungsbeispielen
unter Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt:
1a eine Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Riegelwerks;
1b eine Ausschnittsvergrößerung des Bereiches A aus
1;
2a eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels
aus 1;
2b eine Ausschnittsvergrößerung des Bereiches B aus
2;
3a-g verschiedene Ansichten und Ausschnittsvergrößerungen
eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung;
4a, b eine Draufsicht auf den Hauptriegel aus
1 sowie einen Schnitt des Bereiches A-A aus 4a;
4c eine Draufsicht auf einen Teil des Hauptriegels
des Ausführungsbeispiels der 3f.
In den 1 und 2
ist ein Riegelwerk 1 für eine Tür 2 eines hier ansonsten ebenfalls
nicht dargestellten Wertbehältnisses dargestellt, wobei das Riegelwerk
1 eine Grundplatte 3 und eine hierzu parallele Deckplatte
4 aufweist, zwischen denen ein Hauptriegel 5 aus einem Metallblech
sowie zwei optional vorsehbare Baskulestangen 6, 7 (siehe auch
2a) verschieblich geführt sind. Die Baskulestangen 6,
7 sind mit dem Hauptriegel 5 über ein hier nicht dargestelltes
Getriebe gekoppelt und orthogonal zum Hauptriegel 5 aufeinander zu und
voneinander weg beweglich. In ihrer Verriegelungsstellung greifen der Hauptriegel
5 und die Baskulestangen 6, 7 jeweils in Riegelleisten
ein, von denen hier nur die Riegelleiste 8 für den Hauptriegel
5 dargestellt ist. Dem Hauptriegel 5 ist neben einem Schloss S
(2) eine Notverriegelungseinrichtung zugeordnet, welche
bei einem Einbruchsversuch eine mögliche Öffnungsbewegung des Hauptriegels
5 sperrt.
Diese Notverriegelungseinrichtung weist Notverriegelungsstücke
9 auf, die in der Normalstellung über hier nicht dargestellte Führungsstifte
in eine aus zerbrechlichem Material wie Glas bestehende Scheibe 11 eingreifen.
Beim Öffnen des Hauptriegels 5 greifen diese Notverriegelungsstücke
9 in Ausnehmungen 10 des Hauptriegels 5 ein. Bei einem
Einbruchsversuch zerspringt die Glasscheibe 11 und eine Feder, hier gleichfalls
nicht dargestellt, wird beim Zerspringen der Glasplatte 11 aktiviert und
bewegt das ihr zugeordnete Notverriegelungsstück in eine Verriegelungsstellung –
z.B. verriegelnd gegen eine Fläche des Hauptriegels 5.
Damit im Einbruchsfall die Scheibe 11 zerspringt, ist dem
Hauptriegel 5 eine Einrichtung zum Zerstören der Scheibe 11 zugeordnet.
Bei einem ersten Ausführungsbeispiel umfasst diese zumindest eine Lasche
12, welche direkt aus dem Material des Hauptriegels 5 herausgestanzt
und abgebogen ist, so dass sie an einer ihrer Seiten noch mit dem Hauptriegel
5 verbunden ist. Die Lasche 12 ist aus der Ebene des Hauptriegels
5 nach unten in Richtung der Scheibe 11 so umgebogen, dass sie
sehr nah an die Scheibe 11 heranreicht. Die Lasche 12 ist im Hauptriegel
5 derart positioniert, dass sie in der Verriegelungsstellung des Hauptriegels
5 (1a) bis ganz oder nahe an die Riegelleiste
8 für den Hauptriegel 5 heranreicht.
Besonders gut sind die – vorzugsweise zwei – Laschen
12 in den 1 und 4a, b zu erkennen. Oberhalb
der Laschen 12 befindet sich jeweils eine Ausnehmung 15 im Hauptriegel
5, über welche der Hauptriegel 5 mit der Riegelleiste
8 gekoppelt wird. Die Riegelleiste 8 weist einen Schlitz
8a auf, in den der Hauptriegel 5 eingreift. Über hier nicht dargestellte
Stifte oder Bolzen ist der Hauptriegel 5 über die Ausnehmungen
15 einstückig mit der Riegelleiste 8 verbunden. Die Riegelleiste
8 wird beim Öffnen und Schließen zusammen mit dem Hauptriegel
5 bewegt. Die Riegelleiste 8 ist dabei derart ausgelegt, dass
sich zwischen dem Ende des Hauptriegels 5 und der Grundfläche des Schlitzes
8a beim Eingreifen des Hauptriegels 5 ein Spalt D ausbildet.
Wird nun bei einem Einbruch mit einem Hammer oder dergleichen auf
die Riegelleiste 8 von außen in Öffnungsrichtung des Hauptriegels
5 geschlagen, so verschiebt sich die Position der Riegelleiste
8 gegenüber dem Hauptriegel 5. Die Riegelleiste 8 ist
daher derart angeordnet und ausgelegt, dass sie infolge eines solchen Schlages um
mehr als den Betrag des Spaltes D in Richtung des Hauptriegels 5 verschieblich
ist. Durch diese Bewegung drückt die Riegelleiste 8 gegen die Lasche
12, so dass diese noch etwas weiter in Richtung der Scheibe 11
gebogen wird. Dabei wird die Scheibe 11 eingedrückt und zerspringt. Hierdurch
lösen sich die Notverriegelungsstücke 9, so dass sich diese in ihre Notverriegelungsstellung
bewegen und derart den Hauptriegel 5 gegen ein gewaltsames Öffnen zusätzlich
sichern. Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie anders als ein gelenkig gelagerter
Hammer, der auf die Scheibe 11 einschlägt, nicht verklemmen kann. Sie weist
ferner den zusätzlichen Vorteil auf, dass es möglich ist, die Grenzkraft zum Auslösen
der Notverriegelungseinrichtung gering zu dimensionieren.
Eine zweite Ausführungsform zeigen die 3a-g, bei
dem eine Kugel 13 zum Zerstören der Scheibe 11 verwendet wird.
Vorzugsweise werden zumindest zwei voneinander beabstandete Kugeln 13 verwendet.
Die Kugel 13 durchsetzt zwei miteinander fluchtende Bohrungen
14a, b in der Grundplatte 3 und dem Hauptriegel 5 und
liegt direkt auf der Scheibe 11 auf. Auf den Hauptriegel 5 im
Bereich der Bohrung 14b ist eine Ringscheibe 18 aufgesetzt, um
die Kugel 13 zusätzlich zu führen. Oberhalb der Bohrung 14a im
Hauptriegel 5 befindet sich eine Ausnehmung 15. Über hier nicht
dargestellte Stifte oder Bolzen ist der Hauptriegel 5 wiederum über die
Ausnehmungen 15 einstückig mit der Riegelleiste 8 verbunden. Die
Riegelleiste 8 wird beim Öffnen und Schließen zusammen mit dem Hauptriegel
5 bewegt. Die Riegelleiste 8 ist dabei derart ausgelegt, dass
sich zwischen dem Ende des Hauptriegels 5 und der Grundfläche des Schlitzes
8a beim Eingreifen des Hauptriegels 5 ein Spalt D ausbildet.
Die Ausnehmungen 15 im Hauptriegel dienen einerseits als
Bohrungen, durch die Bolzen oder Schrauben hindurchgreifen können, so daß die Riegelleiste
mit dem Hauptriegel verbindbar ist. Andererseits wird durch die Ausnehmung eine
Materialschwächung in einem Bereich des Hauptriegels geschaffen, der dadurch leichter
verformbar ist. Die Ausnehmungen 15 sind daher im Bereich der Einwirkmittel
angeordnet, so daß bei einer Krafteinwirkung von außen sich der Hauptriegel im Bereich
der Einwirkmittel verformt, diese sich verschieben und die Glasscheibe
zum Zerspringen bringen.
An dem Außenumfang der Bohrung 14a schließen sich hier zwei
Schlitze 16 an, welche sich im Blech des Hauptriegels 5 bis kurz
vor der Ausnehmung 15 für die Stifte oder Bolzen der Riegelleiste
8 erstrecken, so dass zwischen der Ausnehmung 15 und den Schlitzen
16 jeweils nur dünne Stege 17 verbleiben und sich zwischen den
Schlitzen 16 eine Lasche 19 ausbildet.
Bei einem Schlag gegen die Riegelleiste 8 in Öffnungsrichtung
des Hauptriegels 5 wird die Riegelleiste 8 aufgrund des Spaltes
D gegenüber dem Hauptriegel 5 verschoben. Da jedoch der Hauptriegel
5 über Stifte oder Bolzen einstückig mit der Riegelleiste 8 verbunden
ist, wird der Steg 17 verformt und die Lasche 19 wird gegen die
Kugel 13 gedrückt. Da die Kugel 13 versucht, den auf sie einwirkenden
Kräften auszuweichen, drückt sie gegen die Glasscheibe 11 und diese wird
zerstört. Hierdurch wird wiederum die Notverriegelung aktiviert.
Auch hier wird ein Gelenk, wie es bei dem Nothammer 5 erforderlich
ist, eingespart und bei höchster Funktionssicherheit das Zerstören der Scheibe
11 im Einbruchsfall gewährleistet.
Sowohl bei der Ausbildung der Einwirkmittel als Lasche und als Kugel
sind die Ausnehmungen 15 im Bereich der Einwirkmittel angeordnet und nicht
von diesen separat angeordnet, so dass hierdurch ein einfacher Aufbau des Hauptriegels
ermöglicht ist.
1- Riegelwerk
2- Tür
3- Grundplatte
4- Deckplatte
5- Hauptriegel
6, 7- Baskulestangen
8- Riegelleiste
9- Notverriegelungsstücke
10- Ausnehmungen
11- Scheibe
12- Lasche
13- Kugel
14- Bohrungen
15- Ausnehmungen
16- Schlitze
17- Stege
18- Ringscheibe
19- Lasche
S- Schloss
W- Widerlagerträger
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| Anspruch[de] |
- Riegelwerk (1) für eine Tür (2) eines Wertbehältnisses,
mit
• einer Grundplatte (3), auf welcher ein Hauptriegel (5)
verschieblich geführt ist und mit dem die Tür ver- und entriegelbar ist,
• einer Riegelleiste (8), die mit dem Hauptriegel (5) einstückig
verbunden ist,
• eine Notverriegelungseinrichtung, welche bei einem Einbruchsversuch die Öffnungsbewegungen
des Hauptriegels (5) sperrt, und die in eine aus einem zerbrechlichen Material
bestehende Scheibe (11) eingreifende Notverriegelungsstücke (9)
aufweist, die bei einem bei einem Zerspringen der Scheibe (11) infolge
eines Einbruchsversuchs in eine Verriegelungsstellung bewegbar ist, in welcher sie
den Hauptriegel (5) gegen ein Verschieben sichern,
• eine Einrichtung zum Zerstören der Scheibe (11) im Falle eines Einbruchsversuchs,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Einrichtung zum Zerstören der Scheibe (11) Einwirkmittel umfasst, die
auf der Scheibe (11) aufliegen oder nur gering von der Scheibe (11)
beabstandet sind, wobei bei einem Schlag auf die Riegelleiste (8) die Einwirkmittel
verschoben werden und die Scheibe (11) eindrücken.
- Riegelwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Einwirkmittel
als Lasche (12) ausgebildet ist, welche unterhalb einer Ausnehmung (15)
im Hauptriegel (5) angeordnet ist und sich vom Hauptriegel (5)
in Richtung der Scheibe (11) erstreckt.
- Riegelwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptriegel
(5) aus einem Metallblech gefertigt ist und dass die Lasche (12)
aus dem Metallblech des Hauptriegels (5) herausgebogen ist.
- Riegelwerk nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich
die Lasche (12) in Richtung der Riegelleiste (8) erstreckt.
- Riegelwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einwirkmittel
als Kugel (13) ausgebildet ist, welche zumindest eine Bohrung (14)
im Hauptriegel (5) durchsetzt.
- Riegelwerk nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptriegel
(5) und die Grundplatte (3) miteinander fluchtende Bohrungen (14a,
14b) aufweisen, in welchen die Kugel (13) gehaltert ist.
- Riegelwerk nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass sich am Außenumfang der Bohrung (14) für die Kugel (13) Schlitze
(16) im Hauptriegel (5) anschließen, die sich in Richtung der
Ausnehmung (15) erstrecken und eine Lasche (19) ausbilden, die
auf die Kugel (13) einwirken kann.
- Riegelwerk nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen der Ausnehmung (15) und den Schlitzen (16) Stege
(17) ausgebildet sind.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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