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Dokumentenidentifikation DE202005003168U1 11.08.2005
Titel Heißschneider zum Schneiden und Verschweißen von Seilen
Anmelder Bitterolf, Ulrich, Dipl.-Ing., 87435 Kempten, DE
DE-Aktenzeichen 202005003168
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 11.08.2005
Registration date 07.07.2005
Application date from patent application 28.02.2005
IPC-Hauptklasse D07B 9/00
IPC-Nebenklasse B65H 54/71   B26F 3/08   

Beschreibung[de]

Heißschneider für Seile und andere Kunststofftextilien gibt es bereits in vielerlei Ausführungen und sind hinreichend bekannt. Mit elektrischem Strom wird die Schneide erhitzt. Die heiße Schneide schmilzt das Seil durch und es entstehen zwei verschweißte Enden. Diese verschweißten Enden können nicht mehr aufspleißen. Die Enden haben aber durch Quellvorgänge stets ein dickeres Ende, welches größer ist als der eigentliche Seildurchmesser. Sehr oft ist jedoch ein dünnes Ende gewünscht, insbesondere wenn das Seil eingefädelt werden muss. Um ein dünnes Ende zu erreichen, muss mit dem Heißschneider manuell nachgearbeitet werden. Dieses dünne Ende sollte in einem Arbeitsgang erreicht werden.

Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Heißschneider für Seile zu schaffen, der im Bezug auf den Seildurchmesser dünne und saubere Enden nach dem Schnittvorgang entstehen lässt.

Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.

Mit der Erfindung wird erreicht, dass der Heißschneider beim Schnittvorgang dünne und saubere Enden entstehen lässt. Vor dem Schneidvorgang wird das Seil an der Schnittstelle gequetscht und während des Schnittvorgangs festgehalten. Dadurch erhalten die Enden nach dem Schnittvorgang die Form des Quetschwerkzeuges. Die bisherigen Quellvorgänge, die zu dicken Enden führten werden unterbunden.

Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 2 ermöglicht eine einfache Einhandbedienung. Mit einer Hand führt man das Seil, mit der anderen bedient man den Heißschneider (z.B. elektrischer Schalter) und die Quetschvorrichtung.

Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 3 hat zur Folge, dass man die Erfindung universell an bereits bestehenden Heißschneidern einsetzen kann. Dieser Einsatz könnte kostengünstig hergestellt und als Zubehör angeboten werden.

Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 4 hat zur Folge, dass man mit nur einer Vorrichtung Seile mit verschiedenem Durchmesser schneiden kann.

Die Quetschvorrichtung muss genau auf den Seildurchmesser ausgelegt werden. Schafft man dagegen an der Vorrichtung mehrere Quetschstellen für verschiedene Durchmesser hintereinander, ist der Heißschneider für unterschiedliche Durchmesser einsetzbar.

Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 5 ermöglicht den automatischen Betrieb des Schneidvorgangs. Die mechanisch notwendigen Bewegungen zum Bedienen des Heißschneiders werden automatisiert, z.B. durch Pneumatik.

Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 6 ermöglicht den automatischen Betrieb des Schneidvorgangs und des Seiltransports. Erfolgt der Seiltransport durch eine Fördervorrichtung ebenfalls automatisch, können somit Seile unbeaufsichtigt auf eine bestimmte Länge mit sauberen, dünnen Enden geschnitten werden.

Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 7 ermöglicht den Einsatz des Heißschneiders für die verschiedensten Durchmesser. Wie bei einem Steckschlüsselsatz können durch die verschiedenen Einsätze die entsprechenden Seildurchmesser geschnitten werden. Die Einsätze werden an der Quetschvorrichtung ausgetauscht.

Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 8 ermöglicht, dass der Heißschneider auch für Bänder Anwendung findet. Die Bänder werden wie die Seile vor und während dem Schnittvorgang gequetscht und man erhält saubere, dünne und verschweißte Enden.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1 und 2 erläutert. Es zeigen:

1 den vollständigen Heißschneider

2 Detaillierung des Schnitt- und Quetschwerkzeuges

Die 1 zeigt den Grundkörper 1 in dem sich die Elektronik des Heißschneiders befindet. Über den Schalter 2 wird der Heißschneider eingeschaltet. Durch elektrischen Strom wird das Heißschneidemesser 3 erhitzt. Über die Achse 7 ist die Quetschvorrichtung bestehend aus dem Hebel 4 und Hebel 5 mit dem Heißschneider 1 drehbar verbunden. Die Hebel 4 und 5 besitzen die Kerben 8.

Die 2 zeigt detaillierter das Schnitt- und Quetschwerkzeug.

Zu Beginn des Schneidvorgangs wird der Hebel 4 geöffnet und ein Seil in die Kerben 8 eingelegt. Bei eingeschaltetem Heißschneider wird nun der Hebel 4 zum Grundkörper 1 gedrückt. Der Hebel 4 bewegt sich zum Hebel 5 und in den Kerben 8 wird das Seil eingeschlossen. Durch weiteres Drücken des Hebels 4 kommt der Hebel 5 in Kontakt mit der Feder 6. Dies baut nun einen Druck zwischen den Hebeln 4 und 5 auf, so dass das Seil in den Kerben 8 zunehmend eingequetscht wird. Die Kerben 8 sind nahe der Schnittstelle enger als der Seildurchmesser, so dass der Durchmesser des Seiles verjüngt wird. Durch zunehmenden Druck auf Hebel 4 wird das Seil gegen das heiße Messer 3 geführt. Der Schneidevorgang beginnt, das Material des Seiles schmilzt. Nach dem Schneiden wird der Druck auf den Hebel 4 reduziert. Die Federkraft der Feder 6 entfernt das Seil wieder vom Messer 3. Die Enden des Seiles erkalten und man zieht beide Enden aus den Kerben 8.

Die verschweißten Enden haben die Form der Kerben und sind an ihren Schnittenden dünner als der Kerndurchmesser.


Anspruch[de]
  1. Heißschneider zum Schneiden und Verschweißen von Seilen, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Heißschneider eine Vorrichtung angebracht ist, die vor und während dem Heißschneidevorgang das Seil an der Schnittstelle zusammenquetscht.
  2. Heißschneider nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung so angebracht ist, dass eine Einhandbedienung möglich ist.
  3. Heißschneider nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung, die das Seil zusammenquetscht, als Einsatz für handelsübliche Heißschneider beschaffen ist.
  4. Heißschneider nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung für mehrere Seildurchmesser beschaffen ist.
  5. Heißschneider nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidevorgang nicht von Hand erfolgt, sondern automatisiert wird.
  6. Heißschneider nach Schutzanspruch 5 dadurch gekennzeichnet, dass zum automatischen Schneidevorgang ein automatischer Seiltransport zugefügt wird.
  7. Heißschneider nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung für unterschiedliche Seildurchmesser jeweils verschiedene Einsätze erhält.
  8. Heißschneider nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass an dem Heißschneider eine Vorrichtung angebracht ist, die vor und während dem Heißschneidevorgang ein Band an der Schnittstelle zusammenquetscht.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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