Heißschneider für Seile und andere Kunststofftextilien gibt es bereits
in vielerlei Ausführungen und sind hinreichend bekannt. Mit elektrischem Strom wird
die Schneide erhitzt. Die heiße Schneide schmilzt das Seil durch und es entstehen
zwei verschweißte Enden. Diese verschweißten Enden können nicht mehr aufspleißen.
Die Enden haben aber durch Quellvorgänge stets ein dickeres Ende, welches größer
ist als der eigentliche Seildurchmesser. Sehr oft ist jedoch ein dünnes Ende gewünscht,
insbesondere wenn das Seil eingefädelt werden muss. Um ein dünnes Ende zu erreichen,
muss mit dem Heißschneider manuell nachgearbeitet werden. Dieses dünne Ende sollte
in einem Arbeitsgang erreicht werden.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
einen Heißschneider für Seile zu schaffen, der im Bezug auf den Seildurchmesser
dünne und saubere Enden nach dem Schnittvorgang entstehen lässt.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen
gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass der Heißschneider beim Schnittvorgang
dünne und saubere Enden entstehen lässt. Vor dem Schneidvorgang wird das Seil an
der Schnittstelle gequetscht und während des Schnittvorgangs festgehalten. Dadurch
erhalten die Enden nach dem Schnittvorgang die Form des Quetschwerkzeuges. Die bisherigen
Quellvorgänge, die zu dicken Enden führten werden unterbunden.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 2 ermöglicht eine einfache Einhandbedienung.
Mit einer Hand führt man das Seil, mit der anderen bedient man den Heißschneider
(z.B. elektrischer Schalter) und die Quetschvorrichtung.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 3 hat zur Folge, dass man die
Erfindung universell an bereits bestehenden Heißschneidern einsetzen kann. Dieser
Einsatz könnte kostengünstig hergestellt und als Zubehör angeboten werden.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 4 hat zur Folge, dass man mit
nur einer Vorrichtung Seile mit verschiedenem Durchmesser schneiden kann.
Die Quetschvorrichtung muss genau auf den Seildurchmesser ausgelegt
werden. Schafft man dagegen an der Vorrichtung mehrere Quetschstellen für verschiedene
Durchmesser hintereinander, ist der Heißschneider für unterschiedliche Durchmesser
einsetzbar.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 5 ermöglicht den automatischen
Betrieb des Schneidvorgangs. Die mechanisch notwendigen Bewegungen zum Bedienen
des Heißschneiders werden automatisiert, z.B. durch Pneumatik.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 6 ermöglicht den automatischen
Betrieb des Schneidvorgangs und des Seiltransports. Erfolgt der Seiltransport durch
eine Fördervorrichtung ebenfalls automatisch, können somit Seile unbeaufsichtigt
auf eine bestimmte Länge mit sauberen, dünnen Enden geschnitten werden.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 7 ermöglicht den Einsatz des
Heißschneiders für die verschiedensten Durchmesser. Wie bei einem Steckschlüsselsatz
können durch die verschiedenen Einsätze die entsprechenden Seildurchmesser geschnitten
werden. Die Einsätze werden an der Quetschvorrichtung ausgetauscht.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 8 ermöglicht, dass der Heißschneider
auch für Bänder Anwendung findet. Die Bänder werden wie die Seile vor und während
dem Schnittvorgang gequetscht und man erhält saubere, dünne und verschweißte Enden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1
und 2 erläutert. Es zeigen:
1 den vollständigen Heißschneider
2 Detaillierung des Schnitt- und Quetschwerkzeuges
Die 1 zeigt den Grundkörper
1 in dem sich die Elektronik des Heißschneiders befindet. Über den Schalter
2 wird der Heißschneider eingeschaltet. Durch elektrischen Strom wird das
Heißschneidemesser 3 erhitzt. Über die Achse 7 ist die Quetschvorrichtung
bestehend aus dem Hebel 4 und Hebel 5 mit dem Heißschneider
1 drehbar verbunden. Die Hebel 4 und 5 besitzen die Kerben
8.
Die 2 zeigt detaillierter das Schnitt-
und Quetschwerkzeug.
Zu Beginn des Schneidvorgangs wird der Hebel 4 geöffnet und
ein Seil in die Kerben 8 eingelegt. Bei eingeschaltetem Heißschneider wird
nun der Hebel 4 zum Grundkörper 1 gedrückt. Der Hebel
4 bewegt sich zum Hebel 5 und in den Kerben 8 wird das
Seil eingeschlossen. Durch weiteres Drücken des Hebels 4 kommt der Hebel
5 in Kontakt mit der Feder 6. Dies baut nun einen Druck zwischen
den Hebeln 4 und 5 auf, so dass das Seil in den Kerben
8 zunehmend eingequetscht wird. Die Kerben 8 sind nahe der Schnittstelle
enger als der Seildurchmesser, so dass der Durchmesser des Seiles
verjüngt wird. Durch zunehmenden Druck auf Hebel 4 wird das Seil gegen
das heiße Messer 3 geführt. Der Schneidevorgang beginnt, das Material des
Seiles schmilzt. Nach dem Schneiden wird der Druck auf den Hebel 4 reduziert.
Die Federkraft der Feder 6 entfernt das Seil wieder vom Messer
3. Die Enden des Seiles erkalten und man zieht beide Enden aus den Kerben
8.
Die verschweißten Enden haben die Form der Kerben und sind an ihren
Schnittenden dünner als der Kerndurchmesser.