Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung von Sole gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei bekannten Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art (DE-30 08 563
A1, G 85 20 541.9, DE-22 15 949 A1 oder US-3 363 995) ist zwischen dem Behälter
für Natriumchlorid-Schüttgut und dem Tank zur Aufnahme der im Schüttgutbehälter
gebildeten Sole ein Siebmittel angeordnet. Dieses soll dahingehend wirken, dass
es lediglich Sole aus dem Schüttgutbehälter in den Soletank durchlässt, dass jedoch
verhindert wird, dass noch nicht gelöstes Salz aus dem Schüttgutbehälter in den
Soletank gelangt.
Normalerweise ist ein derartiges Siebmittel an einer geeigneten Stelle
zwischen dem Schüttgutbehälter und dem Soletank angeordnet, wobei ein solches Siebmittel
eine Lochplatte, ein Drahtsieb oder eine horizontal verlaufende Filterringleitung
in Form eines perforierten Rohres sein kann.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass sämtliche dieser vorbekannten
Konstruktionen relativ aufwendig sind und außerdem einer intensiven Wartung bedürfen,
da sich die bekannten Siebkonstruktionen häufig zusetzen und daher ihre Funktion
nicht mehr zufriedenstellend oder überhaupt nicht mehr erfüllen können. Hinzu kommt
außerdem, dass sich derartige Siebe aufgrund ihrer Anordnung zwischen dem Schüttgutbehälter
und dem Soletank naturgemäß an einer unzugänglichen Stelle befinden, was den Wartungsvorgang
zusätzlich erschwert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, zur Vermeidung der
geschilderten Nachteile die Vorrichtung der gattungsgemäßen Art derart auszugestalten,
dass das zur Anwendung gelangende Siebmittel von einfacher und kostengünstiger Konstruktion
ist, leicht zugänglich ist und außerdem eine erhöhte Leistungsfähigkeit aufweist.
Die Merkmale der zur Lösung dieser Aufgabe geschaffene Erfindung ergeben
sich aus Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Ansprüchen
beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Soleerzeugungsvorrichtung besteht das Siebmittel
aus wenigstens einem Siebrohr, das im Schüttgutbehälter angeordnet ist und an seinem
Umfang eine Vielzahl von Öffnungen aufweist, durch welche die im Schüttgutbehälter
gebildete Sole von außen ins Innere des Siebrohres eindringt und nach unten in den
Soletank strömt. Es kann daher ein derartiges Siebrohr von seiner Funktion her als
"Löserohr" bezeichnet werden.
Eine derartige erfindungsgemäße Ausgestaltung des Siebmittels in Form
eines Siebrohres (Löserohres) stellt eine einfache und kostengünstige Konstruktion
dar, da entsprechend ausgebildete Rohre bereits bei der Fertigung an ihrem Umfang
mit einer Vielzahl von Öffnungen versehen werden können. Die Anordnung eines derartigen
Siebrohres im Schüttgutbehälter selbst gewährleistet eine leichte Zugänglichkeit
zu Wartungszwecken, was bisher in dieser Form nicht möglich war. Hinzu kommt außerdem,
dass ein Siebmittel (Siebrohr), das bereits im Schüttgutbehälter angeordnet und
nicht erst, wie bisher üblich, an der Übergangsstelle zwischen Schüttgutbehälter
und Soletank vorgesehen ist, sehr viel direkter und schneller die im Schüttgutbehälter
aus Natriumchloridsalz und Wasser gebildete Sole aufnehmen und nach unten in den
Soletank leiten kann.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn im Schüttgutbehälter mehrere
Siebrohre im Abstand voneinander verteilt angeordnet sind. Hierdurch wird, wie leicht
einsehbar, die Leistungsfähigkeit der schnellen Bildung und zuverlässigen Ableitung
von Sole weiter gesteigert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Siebrohre weitgehend
senkrecht im Schüttgutbehälter angeordnet, so dass diese bei Bedarf auch leicht
aus dem Schüttgutbehälter nach oben herausnehmbar sind.
Vorzugsweise sind die Siebrohre an ihrem oberen Ende verschlossen.
Zu diesem Zweck können die Siebrohre an ihrem oberen Ende mit einem lösbaren Deckel
verschlossen sein.
Vorteilhafterweise sind die Öffnungen der Siebrohre über deren gesamten
Umfang verteilt, wobei diese Öffnungen aus Längs- und/oder Querschlitzen von gewünschter
Größe bestehen können. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Öffnungen
der Siebrohre kreisrund und/oder elliptisch ausgebildet sind.
Weitere Vorteile ergeben sich, wenn die Siebrohre zusätzlich an ihrem
Außen- und/oder Innenumfang mit einem Flächensieb abgedeckt sind. Ein derartiges
Flächensieb kann ein Metallsieb, ein Kunststoffgewebe, ein Filter oder dergleichen
sein.
In diesem Zusammenhang liegt es auch im Rahmen der Erfindung, dass
jedes Siebrohr als sog. Membranrohr ausgebildet ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist jedes Siebrohr an oder
nahe seinem unteren Ende mit einer Ablaufleitung verbunden, welche die im Schüttgutbehälter
gebildete Sole in den Soletank leitet. Hierbei ergibt sich eine besonders vorteilhafte
Konstruktion, wenn die einzelnen Ablaufleitungen der Siebrohre
in eine zentrale Soleleitung münden, die ihrerseits in den Soletank führt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
Hierbei zeigt die einzige Figur der Zeichnung schematisch im Querschnitt die erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Erzeugung von Sole mit einem Siebmittel in Form von drei Siebrohren.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, weist die dargestellte Vorrichtung,
die zur Erzeugung von Sole aus Natriumchloridsalz und Wasser dient, einen trichterförmigen
Behälter 1 für Natriumchlorid-Schüttgut auf, der in einen Tank
2 zur Aufnahme der im Schüttgutbehälter 1 gebildeten Sole
3 derart eingesetzt ist, dass er oberhalb des Soletanks 2 angeordnet
ist.
Das in den Schüttgutbehälter 1 von oben eingefüllte Natriumchloridsalz
4 wird durch Lösewasser gelöst, das von einer Zufuhrleitung 5
von außen derart in den Schüttgutbehälter 1 eingeleitet wird, dass es von
unten nach oben ansteigt. Hierdurch bildet sich aus dem Natriumchloridsalz und dem
eingeleiteten Lösewasser eine Salzsole, die, eventuell durch zudosiertes Mischwasser
gesteuert, vorzugsweise eine Konzentration von 22% aufweist und in den darunter
befindlichen Soletank 2 geleitet werden soll.
Dies erfolgt mittels eines Siebmittels in Form von Siebrohren
6. Hierbei sind beim dargestellten Ausführungsbeispiel drei Siebrohre
6 im Abstand voneinander verteilt im Schüttgutbehälter 1 in senkrechter
Anordnung vorgesehen. Wie ersichtlich, ist das obere Ende jedes Siebrohres
6 mit einem lösbaren Deckel 7 verschlossen, während das untere
Ende jedes Siebrohres an eine Ablaufleitung 8 angeschlossen ist, welche
die im Schüttgutbehälter 1 gebildete Sole 3 in den Soletank
2 leitet. Die einzelnen Ablaufleitungen 8 münden im übrigen in
eine zentrale Soleleitung 9, die ihrerseits in den Soletank 2
führt.
Jedes Siebrohr 6 ist derart ausgestaltet, dass es über seinen
gesamten Umfang verteilt zahlreiche Öffnungen 10 aufweist. Diese Öffnungen
10 können aus Längs- und/oder Querschlitzen bestehen, kreisrund und/oder
elliptisch sein und in jedem Fall eine solche Größe aufweisen, dass sie lediglich
die im Schüttgutbehälter 1 aus dem Natriumchloridsalz 4 und dem
eingeleiteten Lösewasser gebildete Sole 3 von außen in das Innere der Siebrohre
6 eindringen lassen, jedoch verhindern, dass noch nicht gelöste Salzbrocken,
Salzklumpen und dergleichen in das jeweilige Siebrohr 6 eindringen.
Die gebildete Sole 3, die sich im Soletank 2 befindet,
kann dann in der üblichen Weise durch eine Entnahmeleitung 11 aus dem Soletank
2 entnommen und für den jeweils gewünschten Zweck, beispielsweise für den
Winterdienst für Schwimmbäder oder dergleichen verwendet werden.
Hinsichtlich vorstehend nicht im einzelnen näher erläuterter Merkmale
der Erfindung wird im übrigen ausdrücklich auf die Schutzansprüche sowie die Zeichnung
verwiesen.