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Dokumentenidentifikation DE202005006613U1 11.08.2005
Titel Kreissägeblatt
Anmelder AKE Knebel GmbH & Co. KG, 72336 Balingen, DE
Vertreter Kohler Schmid Möbus, 72764 Reutlingen
DE-Aktenzeichen 202005006613
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 11.08.2005
Registration date 07.07.2005
Application date from patent application 26.04.2005
IPC-Hauptklasse B27B 33/08

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Kreissägeblatt mit Sägezähnen, insbesondere mit Hartmetallschneiden, und zumindest abschnittsweise unregelmäßigem Sägezahnabstand, insbesondere für die Bearbeitung von Rohholz in automatischen Sägeanlagen.

Insbesondere bei der Bearbeitung von Rohholz in Sägewerken treten relativ lange Sägespäne auf. Dies führt dazu, dass der Schnittspalt verstopft, was zu einer erhöhten Reibung und letztendlich zu einer Zerstörung von Kreissägeblättern führen kann.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, ein Kreissägeblatt derart auszubilden, dass eine Spanabfuhr begünstigt wird.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf ebenso überraschend einfache wie wirkungsvolle Art und Weise dadurch gelöst, dass bei einem Kreissägeblatt der eingangs genannten Art zumindest zwischen einigen benachbarten Sägezähnen Spanbrecher ausgebildet sind. Durch die Kombination einer ungleichen Sägezahnteilung, also variablen Sägezahnabständen innerhalb des Kreissägeblattes, und von Spanbrechern, die in allen Sägezahnzwischenräumen oder nur in einigen Sägezahnzwischenräumen des Kreissägeblatts angeordnet sein können, kann das Verstopfen des Schnittspalts wirksam vermieden werden. Insbesondere kann verhindert werden, dass sich Späne in Richtung auf die Sägeblattachse bewegen. Es versteht sich, dass die Erfindung auf sämtliche Sägeblattdurchmesser anwendbar ist und für alle denkbaren Schnittbreiten verwendet werden kann.

Die Spanbrecher können unterschiedlich ausgebildet sein. Insbesondere kann zumindest ein Spanbrecher als auf einem Sägezahnrücken angeordnete Nase ausgebildet sein. Weiterhin kann zumindest ein Spanbrecher als Räumerzahn ausgebildet und im Spanraumgrund zwischen zwei Sägezähnen angeordnet sein. Der Räumerzahn kann eine zusätzliche Nase aufweisen. Zudem ist es denkbar, dass zumindest ein Spanbrecher als im Spanraum angeordnete Nase ausgebildet ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn mehrere Arten von Spanbrechern bei einem Kreissägeblatt realisiert sind.

Vorzugsweise ist die maximale radiale Erstreckung der Spanbrecher geringer als die maximale radiale Erstreckung der Sägezähne. Dies bedeutet, dass die Spanbrecher nicht über die Sägezähne radial hervorstehen. Ihre freien Enden sind daher näher am Sägezahnmittelpunkt angeordnet. Eine Beschädigung der Spanbrecher wird dadurch vermieden.

Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist das Kreissägeblatt mehrere, insbesondere sich wiederholende, Zahngruppen auf. Vorzugsweise weist jede Zahngruppe eine unregelmäßige Sägezahnteilung, also variable Sägezahnabstände, auf und ist in jeder Zahngruppe zumindest ein Spanbrecher vorgesehen.

Die sich insbesondere wiederholenden Zahngruppen können dabei identisch oder unterschiedlich aufgebaut sein. Vorzugsweise umfassen die Zahngruppen je nach Zähnezahl des Kreissägeblattes 3 bis 8 Sägezähne. Innerhalb einer Zahngruppe können dabei unterschiedlich hohe und/oder unterschiedlich breite Sägezähne vorgesehen sein. Die Spitzen der unterschiedlich hohen Sägezähne können dabei unterschiedlich weit vom Mittelpunkt des Kreissägeblattes entfernt sein. Die Zahnhöhe lässt sich jedoch alternativ oder zusätzlich durch unterschiedliche Spanraumtiefen variieren, wobei die Spitzen der Sägezähne auf einer gemeinsamen Umfangslinie liegen, d.h. gleich weit vom Mittelpunkt des Kreissägeblattes entfernt sind.

Das Entfernen von Spänen aus dem Schnittspalt kann verbessert werden, wenn zumindest eine Räumschneide vorgesehen ist. Räumschneiden werden auch als "Wischer" oder "Abstreifer" bezeichnet. Die Räumschneiden können mit einer flachen Frontfläche oder profiliert ausgebildet sein. Sie können in unterschiedlichen Längen vorgesehen sein.

Das Entstehen von Schwingungen und damit in Verbindung stehende unangenehme Geräusche kann verhindert werden, wenn zumindest ein Dehnungsschlitz vorgesehen ist. Definierte Schwingungen können sich dadurch nicht mehr aufbauen.

In den Rahmen der Erfindung fällt außerdem eine Kreissägeblattanordnung, bei der mehrere erfindungsgemäße Kreissägeblätter auf zumindest einer Sägewelle angeordnet sind. Eine solche Anordnung wird auch als Vielblattsäge bezeichnet.

Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt, sowie aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten der Erfindung verwirklicht sein.

In der schematischen Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, welche in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert werden.

Es zeigen:

1 eine erste Ausführungsform eines Kreissägeblatts mit Schneiden;

2 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kreissägeblatts;

3 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kreissägeblatts;

4 ein Kreissägeblatt mit Dehnungsschlitzen;

5 eine weitere Ausführungsform eines Kreissägeblatts mit Dehnungsschlitzen;

6 ein Kreissägeblatt mit unterschiedlich ausgebildeten Spanbrechern.

In der 1 ist ein Kreissägeblatt 1 dargestellt, welches entlang seines Umfangs mehrere Sägezähne 2 aufweist, die jeweils mit einer Hartmetallschneide 3 bestückt sind. Die Sägezähne 2 weisen unterschiedliche Abstände zueinander auf. Die Spanräume 4, also die Zwischenräume zwischen zwei benachbarten Sägezähnen 2 sind unterschiedlich ausgebildet. Zwischen den Sägezähnen 2.1 und 2.2 ist ein als Räumzahn ausgebildeter Spanbrecher 5.1 vorhanden. Der Spanbrecher 5.1 ist im Spanraumgrund angeordnet. Zwischen den Zähnen 2.3 und 2.4 ist ein als Nase ausgebildeter Spanbrecher 5.2 vorgesehen, wobei der Spanbrecher 5.2 im Spanraum 6 ausgebildet ist. Zwischen den Sägezähnen 2.4 und 2.5 ist kein Spanbrecher vorgesehen. Im Spanraumgrund zwischen den Sägezähnen 2.5 und 2.6 ist der Spanbrecher 5.3 als Nase auf dem Zahnrücken 7 ausgebildet. Die Zähne 2.2 bis 2.7, die zwischen den gestrichelten Linien 8 und 9 angeordnet sind, bilden einer Zahngruppe, die sich entlang des Umfangs des Kreissägeblatts 1 mehrfach wiederholt. In der 1 ist weiterhin zu sehen, dass die Spanbrecher 5.1, 5.2, 5.3 radial nicht über die Sägezähne 2, 2.12.7 hinaus stehen. Um das Entfernen der Späne aus dem Schnittspalt zu unterstützen, sind Räumschneiden 10, 11 vorgesehen.

In der 2 ist als Besonderheit zu erkennen, dass der als Räumerzahn ausgebildete Spanbrecher 5.4 eine Nase 15 aufweist. Im benachbarten Spanraum 4.1 ist wiederum ein einfacher Räumerzahn als Spanbrecher 5.1 vorhanden. Im Spanraum 4.2 ist ein als Räumerzahn ausgebildeter Spanbrecher 5.1 und zusätzlich ein als Nase ausgebildeter Spanbrecher 5.2 vorgesehen. Anhand der 2 ist weiterhin zu erkennen, dass unterschiedliche Spanraumtiefen t1, t2 vorhanden sind.

In der 3 ist wiederum eine Zahngruppe zwischen den gestrichelten Linien 16,17 dargestellt, die sich mehrfach wiederholt. Die Spanbrecher 5.1 bis 5.3 sind in diesem Ausführungsbeispiel sehr kurz ausgebildet. Die Zahngruppe der 3 weist weniger Sägezähne 2 auf als die Zahngruppe der 1.

In der 4 ist als Besonderheit zu erwähnen, dass Dehnungsschlitze 20 vorgesehen sind, die verhindern, dass sich über dem Kreissägeblatt 21 Schwingungen aufbauen. Zusätzlich sind Räumschneiden 22 vorgesehen.

Bei der alternativen Ausführungsform der 5 sind ebenfalls Dehnungsschlitze 20 und Räumschneiden 22 vorgesehen.

Die 6 zeigt eine weitere Ausgestaltung eines Kreissägeblattes.


Anspruch[de]
  1. Kreissägeblatt (1, 21) mit Sägezähnen (2, 2.12.7), insbesondere mit Hartmetallschneiden, und zumindest abschnittsweise unregelmäßigem Sägezahnabstand, insbesondere für die Bearbeitung von Rohholz in automatischen Sägeanlagen, dadurch gekennzeichnet, das zumindest zwischen einigen benachbarten Sägezähnen (2, 2.12.7) Spanbrecher (5.15.4) ausgebildet sind.
  2. Kreissägeblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Spanbrecher (5.3) als auf einem Sägezahnrücken (7) angeordnete Nase ausgebildet ist.
  3. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Spanbrecher (5.1, 5.4) als Räumerzahn ausgebildet ist und im Spanraumgrund zwischen zwei Sägezähnen (2, 2.12.7) angeordnet ist.
  4. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein als Räumerzahn ausgebildeter Spanbrecher (5.4) eine zusätzliche Nase (15) aufweist.
  5. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Spanbrecher (5.2) als in einem Spanraum (6) angeordnete Nase ausgebildet ist.
  6. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die maximale radiale Erstreckung der Spanbrecher (5.15.4) geringer ist als die maximale radiale Erstreckung der Sägezähne (2, 2.12.7).
  7. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kreissägeblatt (1, 21) mehrere sich wiederholende Zahngruppen aufweist.
  8. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die sich wiederholenden Zahngruppen identisch aufgebaut sind.
  9. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahngruppen 3 bis 8 Sägezähne (2, 2.12.7) umfassen.
  10. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb einer Zahngruppe unterschiedlich hohe und/oder unterschiedlich breite Sägezähne (2, 2.12.7) vorgesehen sind.
  11. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Räumschneide (10, 11, 22) vorgesehen ist.
  12. Kreissägeblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Dehnungsschlitz (20) vorgesehen ist.
  13. Kreissägeblattanordnung, bei der mehrere Kreissägeblätter (1, 21) nach einem der vorhergehenden Ansprüche auf zumindest einer Sägewelle angeordnet sind.
Es folgen 6 Blatt Zeichnungen






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