Die vorliegende Erfindung betrifft die Büschelbildung für Bürsten.
Zahnbürsten weisen allgemein einen Körper mit einem Handstückabschnitt,
einem Kopfstück und Borsten auf, die sich von dem Kopfstück erstrecken. Die Borsten
können in Form einer Mehrzahl von Büscheln angeordnet sein.
Zahnbürsten werden durch das Spritzen von flüssigem Kunststoff in
einen Formhohlraum hergestellt, der einen Zahnbürstenkörper definiert. Danach werden
Borstenbüschel an dem Kopfstück des Zahnbürstenkörpers in einem allgemein als Büschelbildung
bekannten Prozess angebracht. Die Büschelbildung für Zahnbürsten kann durch Klammern,
Büschelbildung unter Wärmezufuhr, Schweißen oder Formen der Borstenbüschel in dem
Zahnbürstenkörper vorgenommen werden.
D1, EP-A-0 676 628, und D2, DE-U-297 12 554, offenbaren jeweils eine
zweiteilige Metallform für Zahnbürsten. Ein Teilstück der Form weist darin Büscheleinführungsöffnungen
auf. Borstenbüschel werden durch ein Kolbenelement in die Öffnungen bzw. Löcher
eingeführt, wobei das Kolbenelement von einem Vorschubblock getragen wird, so dass
ein Ende des Büschels in den Formhohlraum vorsteht. Die vorstehenden Borstenenden
sind Hitze ausgesetzt, so dass geschmolzenes Borstenmaterial an dem Ende jedes Büschels
gebildet wird. Die Form wird verschlossen und plastifiziertes Formmaterial wird
in den Hohlraum um die Noppen des geschmolzenen Borstenmaterials eingespritzt.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine zusammengesetzte Form, in
welche Borstenbüschel eingeführt und an einer vorbestimmten Position gehalten werden
können, während sie einem Spritzgussvorgang zur Gestaltung einer Bürste ausgesetzt
werden. Die zusammengesetzte Form weist einen Formhohlraum auf, der einen Abschnitt
eines Mundbürstenkopfes definiert.
Vorgesehen ist gemäß der vorliegenden Erfindung eine zusammengesetzte
Bürstenform, die folgendes umfasst:
- a) eine metallische Komponente, die eine Anordnung von Löchern umfasst, die
sich von einer ersten Oberfläche der genannten metallischen Komponente zu einer
zweiten Oberfläche der genannten metallischen Komponente erstreckt, wobei die genannten
Löcher zur Aufnahme von Büscheln konfiguriert sind, welche mindestens eine Borste
umfassen; und
- b) eine weitere Komponente, die eine Anordnung von Fingern umfasst, die der
genannten Anordnung von Löchern entsprechen, wobei sich die genannten Finger in
die genannten Löcher erstrecken, so dass Endwände gebildet werden; dadurch gekennzeichnet,
dass die genannte weitere Komponente aus Kunststoff besteht und eine Basis umfasst,
und wobei sich die genannten Finger von der genannten Basis nach oben in die genannten
Löcher erstrecken.
Unter Verwendung einer zusammengesetzten Form können sich Borsten
in einer Vielzahl von Winkeln zu der Oberfläche des Bürstenkopfes erstrecken. Die
Borsten können sich ferner auf eine Vielzahl von Höhen von dem Bürstenkopf erstrecken.
Die Möglichkeit, die Topografie der zweiten Komponente zu verändern, während die
gleiche zweidimensionale Anordnung an der Basis der zweiten Komponente aufrechterhalten
wird, ermöglicht die Verwendung einer Mehrzahl zweiter Komponenten mit einer einzelnen
metallischen Komponente.
Besondere Vorteile sind dann gegeben, wenn die zweite Komponente aus
Kunststoff besteht. Zum Beispiel kann die Kunststoffkomponente der zusammengesetzten
Form im Vergleich zu den Kosten für die Fertigung und Modifikation der Topografie
in metallischen Formen kostengünstig hergestellt und modifiziert werden, wodurch
eine Flexibilität in Bezug auf die Konstruktion vorgesehen wird. Da die Kunststoffkomponente
aus einer Form hergestellt werden kann, ist ferner eine Herstellung der Abmessungen
der Kunststoffkomponente mit ausgezeichneter Präzision und Genauigkeit möglich.
Die Komponente aus Kunststoff kann ferner ersetzt werden, wenn sie abgenutzt oder
nicht mehr funktionstüchtig ist, und die metallische Komponente, die eine längere
Einsatzdauer aufweisen kann, kann wieder verwendet werden.
Die Eigenschaften der Kunststoffkomponente ermöglichen es, dass die
Kunststoffkomponente ein ausreichend enges Verhältnis zu der metallischen Komponente
aufrechterhalten kann, wenn die beiden Komponenten zusammengeführt erden, während
gleichzeitig eine einfache Trennung der beiden Komponenten möglich ist, wenn diese
demontiert werden sollen. Die Fähigkeit zur Demontage der zusammengesetzten Form
ermöglicht eine einfache Reinigung der Form und der darin vorgesehenen Löcher.
In einem Ausführungsbeispiel weist die metallische Komponente ferner
einen Hohlraum auf, der an der ersten Oberfläche der metallischen Komponente angeordnet
ist, so dass sich die Löcher von dem Hohlraum erstrecken, und der Hohlraum definiert
einen Abschnitt einer Mundbürste, von dem sich Borstenbüschel erstrecken. In bestimmten
Ausführungsbeispielen weist die Form ferner eine Mehrzahl von Hohlräumen an der
ersten Oberfläche der metallischen Komponente auf, so dass sich die Anordnung der
Löcher von den Hohlräumen zu der zweiten Oberfläche erstreckt.
In anderen Ausführungsbeispielen weist die Anordnung der Löcher eine
erste Mehrzahl von Löchern und eine zweite Mehrzahl von Löchern auf. Die zweite
Kunststoffkomponente kann ferner eine erste Komponente aufweisen, die eine Mehrzahl
von Fingern aufweist, die so bemessen sind, dass sie in die erste Mehrzahl von Öffnungen
eingeführt werden können, und mit einer zweiten Komponente, die eine Mehrzahl von
Fingern aufweist, die so bemessen sind, dass sie in die zweite Mehrzahl von Löchern
eingeführt werden können.
In einem anderen Ausführungsbeispiel erstreckt sich die erste Mehrzahl
von Löchern in einem ersten Winkel zu der ersten Oberfläche, und die zweite Mehrzahl
von Löchern erstreckt sich in einem zweiten Winkel zu der ersten Oberfläche, wobei
sich der zweite Winkel von dem ersten Winkel unterscheidet.
Bei bestimmten Ausführungsbeispielen weist die erste Mehrzahl von
Löchern einen ersten Querschnitt auf, wobei die zweite Mehrzahl von Löchern einen
zweiten Querschnitt aufweist, wobei sich der erste Querschnitt von dem zweiten Querschnitt
unterscheidet.
In bevorzugten Ausführungsbeispielen ist die zusammengesetzte Form
so bemessen, dass sie in eine Vorrichtung zur Herstellung von Mundbürsten eingeführt
wird. Die Form kann ferner eine Mehrzahl metallischer Komponenten, eine Mehrzahl
der zweiten Komponenten oder eine Kombination dieser aufweisen.
Vorgesehen ist gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung
ein Verfahren zur Gestaltung einer Bürste, wobei das Verfahren die Herstellung einer
Berührung eines ersten Endes eines Borstenbüschels, das sich von einem Loch in der
vorstehend beschriebenen zusammengesetzten Form erstreckt, mit der Formzusammensetzung
zur Gestaltung einer Bürste.
Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie aus den Ansprüchen
deutlich. In den Zeichnungen zeigen:
1 eine Seitenansicht eines Zahnbürstenkörpers;
2 eine perspektivische Seitenansicht
einer zusammengesetzten Form gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
wobei die gestrichelten Linien die Erstreckung der Löcher durch die metallische
Komponente der Form anzeigen;
3A eine perspektivische Seitenansicht
der metallischen Komponente der zusammengesetzten Form aus 2;
3B eine Unteransicht der metallischen
Komponente aus 3A;
4 eine perspektivische Draufsicht der
metallischen Komponente aus 3A, gefüllt mit Büscheln;
5A eine perspektivische Seitenansicht
der zweiten Komponente der zusammengesetzten Form aus 2;
5B eine Querschnittsansicht entlang der
Linie A-A' der zweiten Komponente aus 5a;
6 eine Perspektivansicht der zweiten
Komponente aus 5 um 90° gedreht und mit einer Abdeckung;
7 eine vergrößerte perspektivische Draufsicht
eines Teils der zweiten Komponente aus den Abbildungen der 5
und 6;
8 eine Querschnittsansicht entlang der
Linie B-B' aus 2;
9 eine Querschnittsansicht eines Teilstücks
einer Formvorrichtung für Zahnbürsten, welche die zusammengesetzte Form aus
2 aufweist;
10 eine Draufsicht einer zusammengesetzten
Form gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung: und
11 eine Unteransicht der zusammengesetzten
Form aus 10.
In Bezug auf die Abbildung aus 1 weist
die Zahnbürste 2 einen Zahnbürstenkörper 3 auf, der ein Handstück
4 und ein Kopfstück 6 aufweist. Von dem Kopfstück 6 erstrecken
sich Büschel 8, die mindestens eine Borste 9 aufweisen. Die Borsten
9 der Zahnbürste können eine Vielzahl von Abmessungen, Formen, Farben und
Zusammensetzungen aufweisen. Der Zahnbürstenkörper 3 kann ferner ein Basiselement
5 aufweisen, wie zum Beispiel ein Teilstück aus einem im Verhältnis härteren,
steiferen Kunststoff wie etwa Polypropylen, und ein Greifelement 7, wie
zum Beispiel ein Teilstück aus einem verhältnismäßig gummiartigen Material wie etwa
ein Styrolbutadienstyrol-Copolymer. Mehrkomponenten-Zahnbürstenkörper werden unter
anderem in dem U.S. Patent US-A-5.791.958 und in den U.S. Patentanmeldungen mit
den Aktenzeichen 09/923.262, eingereicht am 16. April 1999, und
09/923.019, eingereicht am 16. April 1999, beschrieben.
Gemäß den Abbildungen aus den 2 bis
11 weist eine zusammengesetzte Form
10 eine metallische Komponente 12 mit Löchern 20 zur
Aufnahme von Büscheln 8 und eine zweite Komponente 14 auf, die
mit der metallischen Komponente 12 zusammengeführt wird, um die Bewegung
der Büschel 8 durch die Löcher 20 anzuhalten, so dass ein eingeführtes
Büschel 8 nicht aus der zusammengesetzten Form 10 austritt. Die
einzelnen Finger 32 der zweiten Komponente 15 bilden ferner die
Büscheltopografie der dadurch erzeugten Bürste 2, wie dies nachstehend
im Text näher beschrieben ist.
Die metallische Komponente 12 weist eine erste Oberfläche
16 und eine zweite Oberfläche 18 auf. Die erste Oberfläche
16 weist einen Formhohlraum 22 auf, der so bemessen ist, dass
ein Abschnitt eines Zahnbürstenkörpers 3 definiert wird, wie z.B. ein Abschnitt
des Kopfes 6 einer Zahnbürste 2. Der Formhohlraum 22
ist so gestaltet, dass er mit einem zweiten Formhohlraum 26 zusammengeführt
werden kann, der durch eine Formhälfte 64 definiert ist, um den unter Verwendung
der zusammengesetzten Form 10 herzustellenden Zahnbürstenkörper
3 vollständiger zu definieren, wie dies in Bezug auf die Abbildung aus
9 näher beschrieben ist.
Durch die Seitenwände 24 der metallischen Komponente
12 definierte Löcher 20 erstrecken sich von der ersten Oberfläche
16 der metallischen Komponente 12 zu der zweiten Oberfläche
18 der metallischen Komponente 12. Die Löcher 20 sind
in einer Anordnung angeordnet und so bemessen, dass sie der Anordnung und den Abmessungen
der Büschel 8 der Mundbürste 2 entsprechen, die unter Verwendung
der zusammengesetzten Form 10 hergestellt wird. Jedes Loch 20
ist so bemessen, es ein Büschel 8 aufnimmt; und wobei es nachstehend als
"Büschelloch" bezeichnet wird. Die Büschellöcher 20 können sich mit einer
Vielzahl von Winkeln zu der ersten Oberfläche 16 der metallischen Komponente
in die metallische Komponente 12 erstrecken. Zum Beispiel können sich die
Büschellöcher 20A am äußeren Rand der Anordnung der Löcher im Wesentlichen
vertikal (d.h. 90°) in die metallische Komponente 12 erstrecken, und
die Büschellöcher 20B in dem inneren Bereich der Anordnung können sich
in einem Winkel von weniger als 90° (z.B. 45°) von der Oberfläche
16 der metallischen Komponente 20 erstrecken.
Die metallische Komponente 12 kann eine Vielzahl unterschiedlich
bemessener Löcher 20 mit einer Vielzahl andersförmiger Querschnitte aufweisen,
welche Formen definieren, wie z.B. Kreis, eine Ellipse, ein Oval, einen Stern, ein
Dreieck, ein Quadrat, ein Rechteck, eine Raute, eine Pentagon, ein Hexagon und einen
Halbmond sowie halbierte Formen. In Bezug auf die Abbildung aus 2
sind die äußeren Büschellöcher 20A allgemein zylindrisch und weisen somit
einen runden Querschnitt auf, und die inneren Büschellöcher 20B weisen
einen allgemein elliptischen Querschnitt auf.
In Bezug auf die Abbildung aus 2 und
die Abbildungen der 5 bis 8
weist die zweite Komponente 14 ferner eine Basis 30 und Finger
32 auf, die sich von einer ersten Oberfläche 34 der Basis
30 erstrecken und an einem ersten Ende 36 enden. Die Finger
32 sind so bemessen und an der Basis 30 positioniert, so dass
sie der Anordnung der Büschellöcher 20 der metallischen Komponente
12 entsprechen, so dass die Finger 32 der zweiten Komponente
14 von der zweiten Oberfläche 18 der metallischen Komponente
12 in die Büschellöcher 20 eingeführt werden können, wobei das
erste Ende 36 des Fingers 32 eine Endwand 38 in den Büschellöchern
20 bildet. Die Finger 32 verhindern es ferner, dass ein von der
ersten Oberfläche 16 in das Büschelloch 20 eingeführtes Büschel
8 aus dem Büschelloch 20 an der zweiten Oberfläche 18
der metallischen Komponente 12 austritt.
Die Finger 32 erstrecken sich in unterschiedlichem Ausmaß
von der Basis 30 weg und in die Büschellöcher 20. Die Strecke,
in der sich ein Finger 32 in ein Büschelloch 20 erstreckt, definiert
die Strecke, um die sich ein entsprechendes Büschel 8 von einer daraus
geformten Bürste erstreckt. Das Ausmaß, in dem sich einzelne Finger 32
in Büschellöcher 20 erstrecken, kann variiert werden, um die gewünschte
Oberflächenkontur (d.h. Topografie) der Bürstenoberfläche einer auf diese Weise
gebildeten Bürste vorzusehen.
Die Finger 32 können auch eine Spitze 56 aufweisen.
Die Spitze 56 kann die Sicherung eines Büschels 8 in dem Büschelloch
20 erleichtern. Wenn ein Büschel 8 in ein Büschelloch
20 eingeführt wird, unterstützt die Spitze 56 das Erzeugen eines
Presssitzes zwischen der bzw. den Borsten 9 des Büschels 8 und
den das Büschelloch 20 definierenden Seitenwänden. Der Presssitz unterstützt
das Halten des Büschels 8 in dem Büschelloch 20. Die Spitze
56 unterstützt ferner die Aufrechterhaltung der Position des Büschels
9 in der geformten Bürste 2 während einem Bürstenfertigungsprozess,
einschließlich der Form- und Transportoperationen.
Die zweite Komponente 14 kann ferner eine Mehrzahl von Teilstücken
42 und 44 aufweisen, die eine Mehrzahl unterschiedlich bemessener
Finger 32 aufweisen können. In Bezug auf die Abbildungen der
5 bis 7 weist
das Teilstück 42 eine Reihe von Fingern 32a auf, die sich in einem
ersten Winkel ∠ a zu der Oberfläche der Basis 30a des Teilstücks
42 erstrecken. In ähnlicher Weise weist das Teilstück 44 eine
Mehrzahl von Fingern 32 auf, die sich in einem zweiten Winkel ∠ b
(er sich von dem ersten Winkel unterscheidet) zu der Oberfläche der Basis
30b des Teilstücks 44 erstrecken. Vorzugsweise können die Teilstücke
miteinander eingreifen.
Die zweite Komponente 14 kann an der metallischen Komponente
12 befestigt werden. Die zweite Komponente 14 kann auch eine Abdeckung
46 aufweisen, um die Teilstücke 42 und 44 der zweiten
Komponente 14 in festem Verhältnis zueinander zu halten sowie zur Verwendung
zur Befestigung der zweiten Komponente 14 an der Verwendungsposition an
der metallischen Komponente 12. Die Abdeckung 46 kann über die
Basis 30 der zweiten Komponente 14 passen und an der Oberfläche
18 an der metallischen Komponente 12 angebracht werden. Verwendet
kann jeder geeignete Mechanismus zur Befestigung der zweiten Komponente
14 (z.B. der Basis 3) oder der Abdeckung 46 an der Verwendungsposition
an der metallischen Komponente 12, wie zum Beispiel durch Schrauben, Klemmen,
Einschnappen und Kleben oder Kombinationen dieser der Abdeckung 46 an der
Verwendungsposition. Vorzugsweise kann die Abdeckung 46 leicht von der
metallischen Komponente 12 entfernt und an dieser befestigt werden.
Geeignete zweite Komponenten können aus einer Vielzahl von Werkstoffen
hergestellt werden, wie zum Beispiel Metall und Kunststoff. Vorzugsweise handelt
es sich bei der zweiten Komponente um einen Kunststoff, der ein Polymer aufweist,
wie zum Beispiel ausgehärtete Polymere, thermoplastische Polymere, thermoplastische
elastomere Polymere, Kautschukpolymere und Kombinationen dieser. Zu den bevorzugten
Polymeren zählen unter anderem Polyurethan und Polyolefine, wie zum Beispiel Polyethylen
und Polypropylen.
In Bezug auf die Abbildungen der 10 und
11 weist ein Ausführungsbeispiel der zusammengesetzten
Form 50 eine metallische Komponente 70 in Form einer Metallstange
54 auf, die eine Mehrzahl von Hohlräumen bzw. Vertiefungen 22a-f
aufweist, die jeweils einen abschnitt des Borstenaufnahmeabschnitts (d.h. des Kopfstücks
6) einer Zahnbürste 2 definieren. Die Hohlräume 22a-f
sind in einer Reihe an der metallischen Komponente 70 angeordnet. Die zusammengesetzte
Form 50 weist ferner eine Mehrzahl zweiter Komponenten 72 auf,
die der Anzahl der Büschellochanordnungen an der metallischen Komponente
70 entsprechen. Die zweiten Komponenten 72 der zusammengesetzten
Form 50 werden durch die Abdeckung 46 an der Verwendungsposition
gehalten, die durch Schrauben 74 an der Verwendungsposition an der Metallstange
54 gesichert wird.
Die zusammengesetzte Form ist so gestaltet, dass sie zu und von verschiedenen
Operationen bzw. Abläufen des Bürstenfertigungsprozesses übertragen werden kann,
wie zum Beispiel den Abläufen zur Büschelbildung und zur Bürstenformung. Darüber
hinaus kann die zusammengesetzte Form in eine Vorrichtung zum Formen der Bürsten
eingeführt werden, wie zum Beispiel in eine Spritzgussvorrichtung zum Formen einer
Mehrzahl von Zahnbürsten, so dass sie ein Teilstück der Form bildet.
In Bezug auf die Abbildungen der 2,
4, 8
und 9 wird während dem Vorgang der Büschelbildung
ein Ende 58 eines Büschels 8 bis auf eine Tiefe in ein Büschelloch
20 eingeführt, die durch die Endwand 38 definiert wird, die durch
das Ende 36 des Fingers 32 gebildet wird, so dass sich das entgegengesetzte
Ende 60 des eingeführten Büschels 8 von der zusammengesetzten
Form 10 so erstreckt, dass eine mit einem Büschel gefüllte zusammengesetzte
Form gebildet wird. Die Büschel können gemäß einer Vielzahl von Techniken in die
zusammengesetzte Form eingeführt werden, wie zum Beispiel durch einen manuellen
oder einen automatisierten Vorgang, wie etwa durch Ausüben eines pneumatischen Drucks
zum Antrieben eines Büschels entlang einer Rohrleitung und in ein Zielbüschelloch,
wobei ausgesuchte Borsten oder Büschel unter Verwendung eines Roboterarms und Kombinationen
dieser Optionen in den Büschellöchern platziert werden.
Danach wird die mit einem Büschel 8 gefüllte zusammengesetzte
Form 10 in eine Vorrichtung 62 zum Formen von Bürstenkörpern
3 eingeführt, wie dies in der Abbildung aus 9
dargestellt ist. Die Bürstenformvorrichtung 62 weist eine erste Formhälfte
64 auf, die einen Hohlraum 26 definiert, und eine zweite Formhälfte
66, die einen Hohlraum 28 definiert, wobei diese in Kombination
mit dem Hohlraum 22 der zusammengesetzten Form einen Zahnbürstenkörper
3 definieren. Während dem Formprozess wird eine Formzusammensetzung, wie
zum Beispiel Polypropylen, in die Hohlräume 28, 26 und
22 gespritzt, so dass die Büschelenden 60, die sich von der zusammengesetzten
Form 10 erstrecken, in die Formzusammensetzung eingebettet werden, die
sich in dem Kopfstück 6 des Bürstenkörpers 3 befinden. Nach Abschluss
des Formvorgangs können die zusammengesetzte Form 10 und die dadurch gebildete
Zahnbürste 2 getrennt werden, woraufhin sich die Büschelenden
58, die sich in den Büschellöchern 20 der zusammengesetzten Form
10 befunden haben, lösen und zum Bürsten einer oralen Oberfläche zur Verfügung
stehen, wie zum Beispiel der Zähle oder des Zahnfleischs.
Weitere Ausführungsbeispiele sind durch den Umfang der Ansprüche definiert.
Die zweite Oberfläche 18 der zusammengesetzten Form 10 ist zwar
zum Beispiel entgegengesetzt zu der ersten Oberfläche
16 dargestellt, wobei die zweite Oberfläche 18 aber auch anders
als entgegengesetzt zu der ersten Oberfläche 16 angeordnet sein kann. Die
zusammengesetzte Form kann auch jede beliebige Anzahl an Formhohlräumen und zweiten
Komponenten aufweisen, die eine unitäre Kunststoffkomponente aufweisen, die eine
Mehrzahl von Fingern aufweist, die einer Mehrzahl von Büschellochanordnungen entspricht.