Die vorliegende Erfindung betrifft eine verbesserte Signalübertragungs-Zündschnur,
wie Stoßwellenrohr, des Typs, wie er zum Übertragen eines Detonationssignals verwendet
wird, und im Besonderen eine verbesserte Konstruktion einer solchen Zündschnur.
Ein solches Stoßwellenrohr ist bereits aus US-5208419 bekannt. Dieses
Dokument zeigt ein Rohr mit einer Bohrung und reaktivem Material, z. B. HMX, das
mit einer Pulver-Oberflächendichte von 4,4 g/m2 dispergiert ist.
Außerdem zeigt das Dokument US-A5166470 eine entsprechende Niederenergie-Zündschnur.
Aus US-A5351618 ist eine herkömmliche dicke Übertragungs-Zündschnur mit einem Innendurchmesser
von beispielsweise 1,3 mm und einem Außendurchmesser von 3 mm bekannt. Die Dokumente
US-A-5212341 und CA-A1200718 zeigen die Verwendung von mehrschichtigen Röhren. Dokument
WO9612691A, das nach dem Prioritätsdatum der vorliegenden Patentanmeldung veröffentlicht
wurde, zeigt eine Signalübertragungs-Zündschnur mit einem Verhältnis des Innendurchmessers
der Röhre zu der Dicke der Röhrenwand in dem Bereich von 1 bis 1,2. Dokument GB-A2054108
zeigt eine Energieübertragungs-Vorrichtung, die eine verlängerte Röhre umfasst,
die lose darin enthaltenes selbstoxidierendes Material enthält.
Signalübertragungs-Zündschnüre des üblicherweise als Stoßwellenrohr
bezeichneten Typs sind auf dem Fachgebiet wohlbekannt. Das US-Patent 3.590.739,
das am 6. Juli 1971 Per-Anders Persson erteilt wurde, offenbart eine hohle verlängerte
Kunststoffröhre mit einer pulverförmigen reaktiven Substanz, die aus einem hochbrisanten
Explosivstoff, wie PETN, RDX, TNT oder HMX, bestehen kann, der auf irgendeine Weise
an die Innenwand des Stoßwellenrohrs angeheftet wird.
Das US-Patent 4.328.753, das am 11. Mai 1982 L. Kristensen u. a. erteilt
wurde, offenbart ein Stoßwellenrohr, das als Niederenergiezündschnur in Form einer
aus konzentrischen röhrenförmigen Materiallagen bestehenden Kunststoffröhre beschrieben
wird. Die Innen- oder Unterröhre ist aus einem polymeren Material, wie Ionomer-Kunststoff
des Typs, der unter dem Warenzeichen SURLYN von der E. I. Du Pont Company vertrieben
wird, hergestellt, an dem sich ein pulverförmiges reaktives Material anhaftet. Über
der Unterröhre liegt eine Außenröhre, die aus einem mechanisch festeren Material,
wie ein Polyamid, Polypropylen, Polybuten oder andere solcher Polymere, hergestellt
ist und ausreichende mechanische Eigenschaften aufweist, um den Beanspruchungen
beim Einsatz der Zündschnur an einer Baustelle zu widerstehen. Das reaktive Material
ist ein pulverisiertes Gemisch aus einem Explosivstoff, wie Cyclotetramethylentetranitramin
(HMX), und Aluminiumpulver. Das Patent offenbart (Spalte 2, Zeile 1 ff. und Zeile
28 ff.), dass bei einer Kunststoffröhre mit einem Außendurchmesser von 3 Millimetern
und einem Innendurchmesser von 1,3 Millimetern eine Kernladung von wenigstens 2,7
Gramm an reaktivem Material pro Quadratmeter der Innenfläche der Röhre bestehen
sollte, um sicherzustellen, dass beim Auslösen die erforderliche Stoßwelle durch
die Röhre hindurch übertragen wird. Als Vorteil wird offenbart, dass die haftende
Unterröhre ermöglicht, dass die Beschichtung von reaktivem Material eine Kernladung
von bis zu ungefähr 7 Gramm pro Quadratmeter der Innenfläche der Röhre erreichen
kann (Spalte 2, Zeilen 64 bis 66).
Das US-Patent 4.607.573, das am 26. August 1986 G. R. Thureson u.
a. erteilt wurde, offenbart eine laminierte Zündschnur, die zwei oder mehr laminierte
Materialschichten umfasst, und ein Verfahren, dieselbe herzustellen, das das Verlängern
der Unterröhre nach Auftragen des pulverförmigen reaktiven Materials auf das Innere
davon umfasst, um sowohl die Wanddicke der Unterröhre als auch das Ladung von reaktivem
Material pro Längeneinheit darauf („Kernladung") zu verringern. Auf die Außenfläche
der verlängerten Unterröhre wird eine Außenbeschichtung so aufgetragen, dass sie
sich koextensiv dazu erstreckt, um dadurch eine laminierte Röhre bereitzustellen,
bei der die Schichten davon sicher miteinander verbunden sind. Im Allgemeinen offenbart
das Patent von Thureson u. a. (Spalte 3, Zeile 9 ff.), dass die Innenröhre einen
durchschnittlichen Innendurchmesser zwischen 0,017 und 0,070 Inch (0,432 mm und
1,778 mm) und einen Außendurchmesser zwischen 0,034 und 0,180 Inch (0,864 mm und
4,57 mm) aufweist und auf die Innen- oder Unterröhre eine Außenbeschichtung oder
-schicht aufgetragen wird. Die Beispiele, die in Spalte 5 des Patents beginnen,
zeigen fertige Röhren (die Innen- oder Unterröhre mit der darüber liegenden Hülle
oder Hüllen) mit einem Außendurchmesser („OD") von 0,150 Inch (3,810 mm)
und einem Innendurchmesser („ID") von 0,051 Inch (1,295 mm) in Beispiel 1.
Beispiel 2 und 3 zeigen jeweils eine Röhre mit 0,118 Inch (2,997 mm) OD und 0,040
Inch (1,016 mm) bzw. 0,041 Inch (1,041 mm) ID.
Das US-Patent 5.212.341, das am 18. Mai 1993 A. M. Osborne u. a. erteilt
wurde, offenbart mehrschichtiges, koextrudiertes Stoßwellenrohr mit einer inneren
Schicht oder Lage (Unterröhre), die eine Dicke von weniger als
0,3 Millimeter aufweist. Es wird angegeben, dass, indem die Röhre so dünn hergestellt
wird, eine Einsparung durch Reduzieren der Menge des (im Vergleich zu dem Material
der Außenröhre) teureren Materials erzielt wird, aus dem die Innenröhre, an der
Pulver anhaftet, hergestellt wird. Das Patent von Osborne u. a., wie auch das vorgenannte
US-Patent 4.328.753, offenbart in Spalte 2, Zeile 60 ff., dass wenigstens 2,7 Gramm
reaktiven Materials pro Quadratmeter der Röhreninnenfläche zu wünschen sind, und
die Beispiele in den Spalten 3 bis 4 offenbaren eine Röhre mit einem Außendurchmesser
von 3,0 mm und einem Innendurchmesser von 1,1 mm (Beispiel 1) und eine Röhre mit
einem Außendurchmesser von 3,0 mm und einem Innendurchmesser von 1,2 mm (Beispiel
2).
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine verbesserte
Signalübertragungs-Zündschnur bereitzustellen, die hohe Zugfestigkeit aufweist und
kostengünstig und einfach hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 erfüllt.
Ein Aspekt der Erfindung bietet einen Röhren-Außendurchmesser zwischen
ungefähr 0,397 und 2,380 mm (ungefähr 0,0156 und 0,0937 Inch) und einen Röhren-Innendurchmesser
zwischen ungefähr 0,198 und 1,321 mm (ungefähr 0,0078 und 0,0520 Inch), z. B. einen
Röhren-Außendurchmesser zwischen ungefähr 1,90 und 2,36 mm (ungefähr 0,075 und 0,093
Inch) und einen Röhren-Innendurchmesser zwischen ungefähr 0,51 und 0,86 mm (ungefähr
0,020 und 0,034 Inch).
Zum Beispiel kann das reaktive Material bei einem speziellen Aspekt
der Erfindung 75 bis 95 Gewichtsteile HMX und 25 bis 5 Gewichtsteile Aluminium umfassen
und kann in der Bohrung mit einer geeigneten Pulver-Oberflächendichte, z. B. eine
Pulver-Oberflächendichte zwischen ungefähr 1,4 und 7 g/m2, dispergiert
werden. (Die Bezeichnung „Pulver-Oberflächendichte" wird nachfolgend definiert.)
Alternativ kann eine Pulver-Oberflächendichte von reaktivem Material von weniger
als ungefähr 2,7 g/m2, z. B. zwischen ungefähr 0,45 und 2,65 g/m2,
Anwendung finden. Es kann ein geeignetes reaktives Material verwendet werden, wobei
z. B. ein pulverförmiges Gemisch aus Aluminium und HMX ein geeignetes reaktives
Material ist.
Ein anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung ermöglicht, dass die
Röhrenwand aus einer Vielzahl konzentrisch angeordneter geschichteter röhrenförmiger
Lagen besteht, die eine äußerste Lage mit einer Außenwand, die die Röhren-Außenfläche
bildet, eine innerste Lage mit einer Innenwand, die die Röhren-Innenfläche bildet,
und optional eine oder mehrere Zwischenlagen, die zwischen die innerste Lage und
die äußerste Lage geschichtet sind, umfasst.
Noch ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ermöglicht eine
Zwischenlage, die als Verbindungsschicht dient und sich sowohl mit der inneren als
auch mit der äußeren Lage, die unmittelbar an die Verbindungsschicht an beide Seiten
davon angrenzen, z. B. die innerste und die äußerste Lage, in Kontakt befindet und
diese verbindet. Die Verbindungsschicht kann eine Mischung der Polymere umfassen,
aus denen die verbundenen, z. B. innerste und äußerste, Lagen hergestellt sind.
Bei ihrer Verwendung hierin und in den Ansprüchen haben die folgenden
Bezeichnungen die angegebenen Bedeutungen.
Die Bezeichnung „Signalübertragungs-Zündschnur" bedeutet eine
hohle Kunststoffröhre (Polymerröhre), die ein reaktives Material auf der Innenfläche
davon aufweist und zur Verwendung bei der Übertragung eines Detonationssignals durch
die Zündschnur hindurch durch Zündung des reaktiven Materials geeignet ist. Die
definierte Bezeichnung umfasst Stoßwellenrohre des in den US-Patenten 4.328.753
und 4.607.573 offenbarten Typs, langsame Signalübertragungs-Röhren des in dem US-Patent
5.257.764 offenbarten Typs und gebremste Signalübertragungs-Röhren des in dem US-Patent
4.838.165 offenbarten Typs.
Die Bezeichnung „Pulver-Oberflächendichte" bedeutet die Menge
pulverförmigen reaktiven Materials pro Flächeneinheit der Innenfläche der Signalübertragungs-Zündschnur
und wird hierin und in den Ansprüchen in Gramm reaktiven Materials pro Quadratmeter
des Röhren-Innenflächenbereichs ausgedrückt, wobei diese Einheiten mit „g/m2"
abgekürzt werden. Die Bezeichnung „lineare Kernladung" wird hierin manchmal
dazu verwendet, die Menge pulverförmigen reaktiven Materials pro Längeneinheit der
Signalübertragungs-Röhre auszudrücken, und wird hierin in Milligramm reaktiven Materials
pro Signalübertragungs-Zündschnur-Längenmeter ausgedrückt, wobei diese Einheiten
hierin mit „mg/m" abgekürzt werden. Es ist zu beachten, dass Übertragungs-Zündschnüre
mit identischen Kernladungen unterschiedliche Pulver-Oberflächendichten aufweisen
können, wenn ihre jeweiligen Innendurchmesser unterschiedlich sind.
Die Bezeichnung „Millimeter" wird hierin mit „mm" und
die Bezeichnung „Zentimeter" mit „cm" abgekürzt.
Andere Aspekte der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung
und den hierzu angehängten Zeichnungen ersichtlich.
1 ist eine als Querschnitt ausgeführte
Ansicht einer Ausführung einer Signalübertragungs-Zündschnur nach der vorliegenden
Erfindung;
1A ist eine in Bezug auf 1
vergrößerte Ansicht der Bohrung und der angrenzenden Röhren-Innenfläche der Signalübertragungs-Zündschnur
von 1;
2 ist eine Perspektivansicht eines Längssegments
der Signalübertragungs-Zündschnur von 1, wobei Teile
weggelassen wurden;
3 ist eine 1
ähnliche Ansicht, die eine andere Ausführung der Signalübertragungs-Zündschnur der
vorliegenden Erfindung zeigt; und
4 ist eine Perspektivansicht eines Längssegments
der Signalübertragungs-Zündschnur von 3, wobei Teile
weggelassen wurden.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG UND BEVORZUGTER
AUSFÜHRUNGEN DAVON
Im Allgemeinen umfassen die Signalübertragungs-Zündschnüre der vorliegenden
Erfindung hohle Kunststoffröhren mit einem reaktiven Material, das an den Wänden
des hohlen Innendurchgangs oder der Bohrung, die sich durch die Röhre hindurch erstreckt,
d. h. auf der Röhren-Innenfläche, dispergiert ist. Die Signalübertragungs-Zündschnur
kann Stoßwellenrohre umfassen, bei denen das reaktive Material einen pulverförmigen
Brennstoff, wie pulverisiertes Aluminium, und ein hochbrisantes Explosivpulver,
wie HMX, umfasst. Alternativ kann die Signalübertragungs-Zündschnur langsame oder
gebremste Signalübertragungs-Röhren umfassen, bei denen das reaktive Material ein
deflagrierendes Material umfasst, wie Silizium/Mennige, Molybdän/Kaliumperchlorat,
Bor/Mennige oder eines oder mehrere von vielen anderen solcher deflagrierenden Materialien,
wie sie auf dem Gebiet bekannt sind und in dem US-Patent 4.838.165, das am 13. Juni
1989 E. L. Gladden u. a. erteilt wurde, und in dem US-Patent 4.757.764, das am 19.
Juli 1988 G. R. Thurson u. a. erteilt wurde, angegeben werden. Bei diesen langsamen
oder gebremsten Signalübertragungs-Röhren wird das Signal mit einer Geschwindigkeit,
typischerweise ungefähr 330 Meter pro Sekunde, durch die Röhre hindurch übertragen,
die erheblich niedriger ist als die Signalübertragungsgeschwindigkeit von circa
2000 Metern pro Sekunde eines Stoßwellenrohrs. Ansonsten sind die Konstruktion und
Verwendungen von Stoßwellenrohr und gebremsten und langsamen Signalübertragungs-Röhren
einander ähnlich oder identisch.
Während des Einsatzes unterliegen Signalübertragungs-Zündschnüre hohen
Zugspannungen, Schnitten und Abrieben an Felsen, Steinen und Ähnlichem und Knickungen,
wenn die Röhre nicht ausreichend steif ist. Wie aus dem oben beschriebenen Stand
der Technik ersichtlich ist, ist man auf dem Gebiet bestrebt, sowohl eine innerste
Lage oder Unterröhre, die in der Lage ist, daran angehaftet zu bleiben und die Migration
pulverförmigen reaktiven Materials zu verringern, als auch eine äußerste Lage oder
Außenröhre bereitzustellen, die ausreichende mechanische Festigkeit, Steifigkeit
und Zugfestigkeit bietet, um dem Einsatz des Stoßwellenrohrs an Sprengstellen standzuhalten.
Vorteilhafterweise sollte wenigstens eine der Lagen außerdem Wasser- und ölundurchlässig
sein, da die Signalübertragungs-Zündschnur beim Einsatz oftmals Grundwasser und
Regen ausgesetzt ist und oftmals dazu verwendet wird, Explosivgemische, die Emulsionen,
Gemische von Heizöl und Ammoniumnitrat usw. umfassen, zu sprengen. Auf dem Gebiet
ist man sich außerdem des Kostenfaktors, der am Erzielen dieser wünschenswerten
Merkmalkombination beteiligt ist, bewusst, was belegt wird durch das oben beschriebene
US-Patent 5.212.341 für Osborne u. a., das angibt, die Unterröhre als dünnwandige
Röhre zu extrudieren, um die Materialkosten der Unterröhre zu reduzieren und dadurch
das Bereitstellen einer schwereren und festeren Außenröhre bei akzeptablen Kosten
zu ermöglichen. Ungeachtet des Bemühens um Kosten war man nach dem Stand der Technik,
um gewünschte Masse, Festigkeit und Zugfestigkeit bereitzustellen, gezwungen, eine
Röhre mit relativ großem Außendurchmesser zwischen ungefähr 0,118 und 0,150 Inch
(2,997 mm und 3,810 mm) Außendurchmesser bereitzustellen. Des Weiteren ist man auf
dem Gebiet außerdem darum bemüht, eine zuverlässige Auslösung und Ausbreitung des
Zündsignals innerhalb der Signalübertragungs-Zündschnur bereitzustellen, und zu
diesem Zweck wurde, wie in den vorgenannten Patenten für Kristensen u. a. und Osborne
u. a. angemerkt, eine Kernladung an reaktivem Material von wenigstens 2,7 Gramm
pro Quadratmeter Oberfläche der Röhren-Innenfläche nach dem Stand der Technik als
wesentlich erachtet.
Die vorliegende Erfindung entfernt sich von den Lehren des Stands
der Technik, indem eine Signalübertragungs-Zündschnur mit einem Außendurchmesser
bereitgestellt wird, der kleiner ist als auf dem Gebiet gelehrt wird und nicht größer
als ungefähr 0,094 Inch (2,388 mm) ist und der optional eine Kernladung reaktiven
Materials von weniger als die 2,7 g/m2 verwendet, die nach dem Stand
der Technik wenigstens in den Fällen, bei denen axiale Zündung (nachfolgend definiert)
des Stoßwellenrohrs zur Anwendung kommen muss, als notwendig erachtet werden. Als
Folge werden signifikante Kosteneinsparungen erzielt, vorwiegend auf Grund der Verringerung
des Kunststoffmaterials, das pro Längeneinheit der Signalübertragungs-Zündschnur
erforderlich ist. Die Verringerung des pro Signalübertragungs-Längeneinheit verwendeten
reaktiven Materials verringert ebenfalls die Kosten, wobei dies jedoch ein Kostenfaktor
von erheblich geringerer Bedeutung ist als die Einsparungen bei Kunststoffröhren,
besonders bei dem normalerweise teueren Kunststoff, aus dem die Unterröhre hergestellt
ist. Die Fertigung der Zündschnur mit reduziertem Durchmesser der Erfindung ist
außerdem effizienter und daher kostengünstiger, da der kleinere Querschnitt der
Zündschnur höhere Extrusions- und Bandgeschwindigkeiten ermöglicht. Die Zündschnur
mit reduziertem Durchmesser der vorliegenden Erfindung erzielt außerdem erhebliche
Einsparungen bei Versand- und Lagerkosten, da die Volumenerfordernisse bei Versand
und Lagerung in großem Umfang reduziert werden, weil Spulen der Zündschnur der Erfindung
viel weniger massig sind als Spulen derselben Länge von Zündschnur der Standardgröße.
Außerdem wird einfacheres Handhaben und Einsetzen der Signalübertragungs-Zündschnur
an dem Einsatzort erreicht, da die Signalübertragungs-Zündschnur der vorliegenden
Erfindung, trotz ihres verringerten Durchmessers, ein Verhältnis des Innendurchmessers
der Röhre zu der Dicke der Röhrenwand nutzt, das so gewählt ist, dass ausreichende
Steifigkeit bereitgestellt wird, um Knickungen der Röhre während des Handhabens
und Einsetzens vermieden werden. Ist die Signalübertragungs-Zündschnur nicht ausreichend
steif, knickt sie, d. h. es bilden sich scharfe Biegungen in ihr, die die Innenbohrung
der Röhre abdrosseln und zuverlässige Übertragung des Signals verhindern können.
Andere Vorteile der Signalübertragungs-Zündschnur mit reduziertem Durchmesser der
Erfindung umfassen erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Auslösung durch Niederenergiesprengschnüre
oder andere Zünder, die außerhalb der Signalübertragungs-Zündschnur platziert werden.
Außerdem wird durch die Praktiken der vorliegenden Erfindung eine verbesserte Retention
des reaktiven Materialpulvers innerhalb der Röhre erreicht, das heißt, es besteht
im Vergleich zu den herkömmlichen Signalübertragungs-Zündschnüren mit größerem Durchmesser
bei dem pulverförmigen reaktiven Material eine geringere Tendenz zur Migration,
ein Problem, das den auf diesem Gebiet erfahrenen Personen, wie durch das vorgenannte
Patent von Kristensen u. a. gezeigt, wohlbekannt ist. Die Migration von reaktivem
Materialpulver neigt dazu, lose Pulveransammlungen an Stellen, an denen die Signalübertragungs-Zündschnur
gebogen ist oder in Schleifen liegt, oder in Vorrichtungen, wie Sprengkapseln, mit
denen die Signalübertragungs-Zündschnur verbunden ist, herbeizuführen.
Trotz ihres verringerten Durchmessers kann die Signalübertragungs-Zündschnur
der vorliegenden Erfindung durch umsichtige Wahl von Konstruktionsmaterialien so
hergestellt werden, dass sie in Bezug auf Zugspannung und Abriebfestigkeit Merkmale
aufweist, die wenigstens ebenso gut sind wie die der Zündschnüre mit signifikant
größerem Durchmesser nach dem Stand der Technik. Die Zündschnüre der vorliegenden
Erfindung stellen außerdem erhöhte Radialauslösungsempfindlichkeit bereit. Bei diesem
Vorteil wurde beispielsweise festgestellt, dass er erreicht werden kann, ohne dass
teurere hochgradig pulverrückhaltende Materialien, wie SURLYN® 9020
Kunstharz (vormals vom Hersteller als SURLYN® 1855 Kunstharz bezeichnet),
zur Herstellung der inneren Lage oder Unterröhre verwendet werden müssen.
Die folgende Beschreibung bezieht sich speziell auf Stoßwellenrohr,
aber es ist zu beachten, dass dieselben Materialien (abgesehen von dem reaktiven
Material) und dieselbe Konstruktion auf Signalübertragungs-Röhren-Zündschnüre im
Allgemeinen anwendbar sind, d. h. Stoßwellenrohre, gebremste und langsame Signalübertragungsröhren.
Mit Bezugnahme auf die 1 und
2 wird darin ein Stoßwellenrohr (10)
gezeigt, das aus einer röhrenförmigen innersten Lage (12), die eine Unterröhre
bildet, und einer röhrenförmigen äußersten Lage (14), die eine äußere Röhre
oder Hülle bildet, besteht. Die Lagen (12 und 14) sind zusammengeschichtet,
das heißt, die Innenfläche (14b) (2) der äußersten
Lage (14) befindet sich in vollständigem Kontakt Fläche an Fläche mit der
Außenfläche (12a) (2) der innersten Lage (12).
Die geschichteten Lagen können haftend miteinander verbunden werden, beispielsweise
durch Verwendung der Fertigungstechnik, die in dem oben besprochenen Patent 4.607.573
von Thureson u. a. offenbart wird und bei der die äußerste Lage extrudiert oder
in anderer Form auf die innerste Lage aufgetragen wird, während Letztere in einem
gedehnten Zustand gehalten wird, wobei die dehnende Spannung erst nach Auftragen
der Außenröhre auf die Unterröhre gelöst wird. Alternativ oder zusätzlich kann eine
Haft- oder Verbindungsschicht, beispielsweise, wie nachfolgend besprochen,
zwischen angrenzenden Lagen koextrudiert ausgebildet werden. In jedem Fall wirken
die Lagen (12 und 14) zusammen, um eine Röhre mit einer Röhrenwand,
deren Dicke durch die kombinierten Radialdicken (Maß T in 1)
der Wände der Lagen (12 und 14) definiert wird, zu bilden. Die
Röhrenwand, im Besonderen die äußerste Lage (14) davon, bildet eine Röhren-Außenfläche
(14a) (2) und, die Röhrenwand, im Besonderen
die innerste Lage (12) davon, bildet, wie aus 1A
ersichtlich, eine Röhren-Innenfläche (12b). (Das in 1
gezeigte und nachfolgend beschriebene reaktive Material (18) wurde zur
besseren Deutlichkeit der Darstellung bei 1A weggelassen.)
Die äußerste Lage (14) besitzt eine Innenfläche (14b) (2)
und die innerste Lage (12) besitzt eine Außenfläche (12a). Die
innerste Lage (12) wird in die äußerste Lage (14) aufgenommen,
um (2) einen Kontakt Fläche an Fläche zwischen Außenfläche
(12a) und Innenfläche (14b) bereitzustellen.
Durch das Stoßwellenrohr (10) hindurch erstreckt sich eine
Bohrung (16), die durch die Röhren-Innenfläche (12b) gebildet
wird und den Innendurchmesser (ID) des Rohres (10) bildet. Ein pulverförmiges
reaktives Material (18), dessen Dicke bei 1
zur Deutlichkeit der Darstellung stark übertrieben wurde, haftet im Wesentlichen
entlang der gesamten Länge der Bohrung (16) an der Röhren-Innenfläche (12b)
an. Im Allgemeinen ist der Außendurchmesser (OD) des Stoßwellenrohrs (10)
nicht größer als ungefähr 2,380 mm (0,0937 Inch) und das Verhältnis des Innendurchmessers
(ID) zu der Dicke (T) der Röhrenwand liegt zwischen 0,83 und 2,5. Der Außendurchmesser
(OD) des Stoßwellenrohrs (10) kann zwischen ungefähr 0,397 und 2,380 mm
(ungefähr 0,0156 und 0,0937 Inch) liegen und der Innendurchmesser (ID) kann zwischen
ungefähr 0,198 und 1,587 mm (ungefähr 0,0078 und 0,0625 Inch) liegen.
Das Stoßwellenrohr besteht aus geeigneten synthetischen Polymermaterialien
(Kunststoffmaterialien), in denen ein geeignetes reaktives Material (18)
angeordnet ist. Somit kann bei einer Ausführung die innerste Lage (12)
aus einem Ionen-Polymer, wie eine geeignete Polymersorte, die unter dem Warenzeichen
SURLYN® von der E. I. Du Pont Company vertrieben wird, bestehen oder
sie kann aus einem Material, wie Ethylen-Acrylsäure, bestehen, wie zum Beispiel
das, das unter dem Warenzeichen PRIMACORTM, im Besonderen PRIMACORTM
1410, vertrieben und von der Dow Chemical Company hergestellt wird. Die äußerste
Lage (14) kann aus Polyethylen, wie Polyethylen geringer oder mittlerer
Dichte, einem Polyamid, wie Nylon, oder Polyurethan oder einem Polyether-Blockamid-Polymer,
wie das, das unter dem Warenzeichen PEBAXTM, wie PEBAXTM 7033,
vertrieben und von der Elf Atochem Company hergestellt wird, bestehen. Eine erfolgreich
getestete Kombination ist ein Stoßwellenrohr, bei dem die innerste Lage (12)
aus PRIMACORTM 1410 Polymer hergestellt ist und die äußerste Lage (14)
aus PEBAXTM 7033 Polymer hergestellt ist. Bei dem getesteten Stoßwellenrohr
wurde ein reaktives Material (18) verwendet, das ein pulverförmiges Gemisch
aus HMX und Aluminiumpulver in einem Gewichtsverhältnis von 87 Teilen HMX zu 13
Teilen Aluminium umfasste, wobei das reaktive Material bei einer linearen Kernladung
von 12,6 Milligramm pro Längenmeter („mg/m") Stoßwellenrohr (10)
bereitgestellt wurde, was bei dem getesteten Stoßwellenrohr einer Pulver-Oberflächendichte
von 5,64 g/m2 entsprach. Das getestete Stoßwellenrohr besaß einen Innendurchmesser
(ID) von 0,711 mm (0,0280 Inch) und eine Wanddicke (T) von 0,724 mm (0,0285 Inch)
bei einem Verhältnis von ID zu T von 0,98.
Mit Bezugnahme auf 3 wird dort eine andere
Ausführung der Erfindung gezeigt, die ein Stoßwellenrohr (20) mit einem
Unterrohr umfasst, das aus einer röhrenförmigen innersten Lage (22), einer
röhrenförmigen Zwischenlage (24) und einer Außenhülle, bestehend aus einer
röhrenförmigen äußersten Lage (26), besteht. Die Röhrenwand, im Besonderen
die äußerste Lage (26) davon, bildet eine Röhren-Außenfläche (26a)
(4) und die innerste Lage (22) bildet eine
Röhren-Innenfläche (22b), auf der ein reaktives Material (28)
dispergiert ist. (Bei 3 wurde ein Abschnitt des reaktiven
Materials (28) weggelassen, um die Röhren-Innenfläche (22b) besser
zu zeigen.) Wie in 4 gezeigt, besitzt die innerste
Lage (22) eine Außenfläche (22a) und die röhrenförmige Zwischenlage
(24) besitzt eine Außenfläche (24a) und eine Innenfläche (24b).
Durch das Stoßwellenrohr (20) hindurch erstreckt sich eine Bohrung (30)
(3), die durch die Röhren-Innenfläche (22b)
gebildet wird und den Innendurchmesser des Stoßwellenrohrs (20) bildet.
Wie bei der Darstellung von 1 ist die Dicke des reaktiven
Materials (28) bei 3 stark übertrieben und
zur Deutlichkeit der Darstellung wurde, wie oben angemerkt, ein Abschnitt davon
weggelassen. Die Wanddicke des Stoßwellenrohrs (20) besteht aus den kombinierten
radialen Wanddicken der Lagen (22, 24 und 26) und wird
in 3 durch die Maßlinie T' angezeigt. Die Maßlinien
zur Darstellung der Innen- und Außendurchmesser des Stoßwellenrohrs (20)
wurden bei 3 weggelassen, entsprächen jedoch denen,
die in 1 dargestellt werden.
Bei einer Ausführung, wie durch 3 dargestellt,
könnte die röhrenförmige Zwischenlage (24) aus einem Material, das sowohl
an dem Material der innersten Lage (22) als auch an dem Material der äußersten
Lage (26) anhaftet, bestehen und dadurch als Verbindungsschicht dienen.
Verbindungsschichten können außerdem als sehr dünne Schichten zwischen angrenzenden
Lagen (22 und 24) und/oder zwischen angrenzenden Lagen (24
und 26) verwendet werden. Eine ähnliche Verbindungsschicht kann selbstverständlich
außerdem zwischen den Lagen (12 und 14) der Ausführung
von 1 verwendet werden. Solche Verbindungsschichten
können, müssen jedoch nicht unbedingt, relativ zu der Wanddicke der verbundenen
Lagen extrem dünn sein, um in Funktion als haftende Lagen zu dienen, die dazu neigen,
jede der beiden unmittelbar an die Verbindungsschicht angrenzenden Lagen miteinander
zu verbinden („die verbundenen Lagen"), um dadurch die Zugfestigkeit der
Signalübertragungs-Zündschnur zu verbessern und/oder die Tendenz der Röhre, beim
Handhaben oder Einsetzen zu knicken, zu verringern. Zum Beispiel kann das Material
der röhrenförmigen innersten Lage (22) hauptsächlich auf Grund seiner Eigenschaft,
dass das pulverförmige reaktive Material (28) ohne übermäßige Migration
des reaktiven Materials (28) daran anhaftet, gewählt worden sein. Es kann
jedoch sein, dass die Lage (22) nicht an dem Material, aus dem die röhrenförmige
äußerste Lage (26) hergestellt ist, haftet oder mit ihm verbunden werden
kann. Andererseits kann die Lage (26), auch wenn sie nicht gut mit der
Lage (22) verbunden werden kann, die vorteilhafte Eigenschaft haben, dass
sie gegen Wasser und Öl, Verschleiß und Abrieb widerstandsfähig ist. In diesem Fall
kann es von Vorteil sein, das Material oder die Materialien, aus dem oder denen
die röhrenförmige Zwischenlage (24) hergestellt wird, aus denen zu wählen,
die mit den Materialien, aus denen sowohl die innerste Lage (22) als auch
die äußerste Lage (26) gefertigt sind, verbindbar sind. Dieses Verbinden
kann entweder direkt zwischen den Lagen (22 und 24) und zwischen
den Lagen (24 und 26) oder durch Einfügen einer haftenden Zwischenschicht
(eingefügt zwischen den Lagen (22 und 24) und/oder zwischen den
Lagen (24 und 26)) erreicht werden. In Fällen, bei denen das Material,
aus dem die Zwischenlage (24) hergestellt ist, zusätzlich zu seinen Bindungseigenschaften
Eigenschaften aufweist, die die Stärke und/oder Steifigkeit des Stoßwellenrohrs
(20) erhöhen, kann die Zwischenschicht (24) eine relativ große
Wanddicke aufweisen, die mit den Wanddicken der Lagen (24 und
26), wie in 3 dargestellt, vergleichbar ist.
Andererseits kann die Haft- oder Verbindungsschicht hauptsächlich auf Grund ihrer
Haft- oder Bindungsqualitäten gegenüber dem Material der beiden an sie angrenzenden
Lagen, d. h. der verbundenen Lagen, gewählt werden, und in diesem Fall kann die
Wanddicke der Verbindungsschicht im Vergleich zu derjenigen der verbundenen Lagen
extrem klein sein, um eine Struktur zu erzielen, die mehr wie die in 1
dargestellte aussähe, wobei nur eine dünne, haftende Verbindungsschicht zwischen
den Lagen (12 und 14) ausgebildet ist.
In die Struktur von 1 kann unter Nutzung
von Recycling-Stoßwellenrohrproduktion eine haftende Zwischen- oder Verbindungsschicht
aufgenommen werden. Zum Beispiel können beim Anfahren eines Bandes vor Erreichen
stabiler Betriebsbedingungen oder unter Einrichtbedingungen unverwendbarer extrudierter
Kunststoff oder Signalübertragungs-Zündschnurprodukt, das eine Kernladung oder andere
Merkmale aufweist, die nicht die gewünschten sind, produziert werden. Statt diesen
Kunststoff oder dieses unverwendbare Produkt wegzuwerfen, was sowohl auf Grund der
Materialverschwendung als auch auf Grund der Notwendigkeit, es auf umweltfreundliche
und sichere Weise zu entsorgen, erhebliche Kosten verursacht, kann das reaktive
Material, soweit vorhanden, von diesem unverwendbaren Signalübertragungs-Zündschnurprodukt
durch geeignete Einrichtungen entfernt werden, um das Produkt zu deaktivieren, und
der resultierende Zündschnur-Grundkörper kann zusammen mit unverwendbarem extrudierten
Kunststoff wiederverwertet werden. Diese Wiederverwertung kann erreicht werden durch
Zerkleinern des extrudierten Kunststoffs und des Zündschnur-Grundkörpers zu einer
Feststoffmasse, die selbstverständlich im Falle des Stoßwellenrohrs (10)
von 1 ein Gemisch der Materialien umfasst, aus dem
die Lagen (12 und 14) hergestellt sind. Dieses Gemisch kann dann
extrudiert werden, um eine intermediäre Verbindungsschicht oder Beschichtung zwischen
den Lagen (12 und 14) auszubilden, und diese intermediäre Verbindungsschicht
wird sich, da eine solche Beschichtung ein Gemisch von wesentlichen Mengen der Materialien,
aus denen die beiden Lagen (12 und 14) hergestellt sind, umfasst,
selbst dann, wenn diese Lagen aus Materialien hergestellt sind, die sich nicht gut
miteinander verbinden oder aneinander anhaften, mit jeder der Lagen (12
und 14) verbinden oder an diesen anhaften.
Es ist zu beachten, dass, obwohl mehrschichtige Übertragungs-Zündschnüre
in den Figuren dargestellt und in Verbindung mit bestimmten Ausführungen der Erfindung
beschrieben werden, die Übertragungs-Zündschnüre mit reduziertem Durchmesser der
vorliegenden Erfindung außerdem in Einrohr-Zündschnüre, das heißt Zündschnüre, die
eine Einzellagen-Röhre umfassen, eingebettet werden können.
Im Allgemeinen hängt die für die Übertragungs-Zündschnur geeignete
oder erforderliche Pulver-Oberflächendichte in einem gegebenen Fall von einer Reihe
von Faktoren ab, zu denen auch das Verfahren der Zündung der Übertragungs-Zündschnur
gehört. Somit kann, wenn die Übertragungs-Zündschnur, z. B. ein Stoßwellenrohr,
axial durch ein offenes Ende der Röhre hindurch durch eine Funkenzündvorrichtung
auszulösen ist, zuverlässige Zündung mit geringen Pulver-Oberflächendichten erreicht
werden. Ein solches Zünden einer Übertragungs-Zündschnur durch ein offenes Ende
davon wird manchmal als „axiales" Zünden oder Auslösen oder „axiales"
Durchführen derselben bezeichnet. Andererseits sind, wenn die Übertragungs-Zündschnur
außerhalb der Übertragungs-Zündschnur durch die intakte Röhrenwand davon zu zünden
ist, im Allgemeinen höhere Pulver-Oberflächendichten erforderlich.
Diese Zündung der Übertragungs-Zündschnur kann durchgeführt werden, indem Sprengschnur
oder das explosive Ende einer Sprengkapsel in nächster Nähe zu und vorzugsweise
in anstoßendem Kontakt mit der Außenwand der Übertragungs-Zündschnur platziert wird.
Ein solches Zünden oder Auslösen einer Übertragungs-Zündschnur wird als „radiales"
Zünden oder „radiales Durchwand"-Zünden oder -Auslösen oder „radiales"
Durchführen desselben bezeichnet. Die Zuverlässigkeit radialen Durchwand-Auslösens
hängt von der Explosionsfestigkeit der Sprengschnur, der Sprengkapsel oder sonstiger
verwendeter Vorrichtung und den Merkmalen der Übertragungs-Zündschnur ab. Zu den
Letztgenannten gehören die Röhrenwanddicke, die Konstruktionsmaterialien der Röhre,
die Zusammensetzung des reaktiven Materials und die Pulver-Oberflächendichte der
Übertragungs-Zündschnur, die ausgelöst wird. Die Zuverlässigkeit der Stoßwellenrohrauslösung
durch das radiale Durchwand-Verfahren wird selbstverständlich durch Erhöhen der
Festigkeit der Sprengschnur, der Sprengkapsel oder der sonstigen Vorrichtung, die
zum Bewirken dieser Auslösung verwendet wird, verbessert. Es gibt jedoch Gegenerwägungen,
wie Sicherheit und die Reduzierung von Lärm, Luftdruckwirkung und Splittererzeugung
bei Übertragungs-Zündschnur-Gestaltungen, im Besonderen bei denen, die auf der Oberfläche
des Erdbodens platziert werden. Diese Gegenerwägungen diktieren die Verwendung von
Sprengschnüren, Sprengkapseln usw. mit einer Explosionsfestigkeit, die im Einklang
mit der zuverlässigen Auslösung der Übertragungs-Zündschnur so gering wie möglich
ist. Die verbesserte Empfindlichkeit gegenüber Auslösung des Stoßwellenrohrs mit
reduziertem Durchmesser der vorliegenden Erfindung, wie sie hierin beschrieben wird,
ist daher von Vorteil, da sie zuverlässige Auslösung mit Niederenergie-Auslösevorrichtungen
bereitstellt.
Die folgenden Beispiele stellen die Effizienz bestimmter Ausführungen
der vorliegenden Erfindung dar.
Beispiel 1
Um die Zündempfindlichkeit des Stoßwellenrohrs mit reduziertem Durchmesser
zu testen, wurde ein dreilagiges Stoßwellenrohr, wie in 3
und 4 dargestellt, mit einem OD von 2,11
mm (0,083 Inch) und einem ID von 0,79 mm (0,031 Inch) hergestellt. Die innerste
Lage (22 in 3 und 4)
bestand aus SURLYN® 8941 Polymer und hatte eine radiale Wanddicke
von 0,312 mm (0,0123 Inch), die Zwischenlage (24 in 3
und 4) bestand aus PRIMACORTM
1410 Ethylen-Acrylsäurepolymer und hatte eine radiale Wanddicke von 0,066 mm (0,0026
Inch) und die äußerste Lage (26 in 3 und
4) bestand aus PEBAXTM 6333 Polymer
und hatte eine radiale Wanddicke von 0,282 mm (0,011 Inch). Als die röhrenförmige
innerste Lage extrudiert wurde, wurde sie anfänglich in einer senkrechten Ausrichtung
gehalten und das reaktive Material, das aus einem pulverisierten Gemisch aus HMX
und Aluminium mit einem Gewichtsverhältnis von 89,5 Teilen HMX und 10,5 Teilen Aluminium
bestand, wurde darin in den Vorformling mit relativ großem Durchmesser hinein eingeführt,
aus dem die innerste Lage oder Unterröhre gezogen wurde. Das reaktive Material wurde
in Mengen eingeführt, um bei dem fertigen Produkt eine Pulver-Oberflächendichte
von 4,7 g/m2 bereitzustellen. Nachdem das reaktive Material in die extrudierende
innerste Lage oder Unterröhre hinein zugeführt wurde, wurde die äußerste Lage dann
über die innerste Lage extrudiert, um ein als Probe 8A bezeichnetes Stoßwellenrohr
bereitzustellen.
Die Stoßwellenrohr-Probe 8A wurde auf Zündempfindlichkeit gegenüber
radialer Durchwand-Auslösung getestet, indem Längen von Stoßwellenrohr der Probe
8A mit Niederenergie-Sprengschnur des unter dem Warenzeichen PRIMALITE®
durch The Ensign-Bickford Company vertriebenen Typs in Berührung gebracht wurde.
Die PRIMALITE®-Sprengschnur ist eine Trockenspinn-Sprengschnur, die
einen festen PETN-Kern enthält. Die Sprengschnur wurde mit dem Stoßwellenrohr zur
Probennahme in Berührung gebracht, indem eine Länge des Proben-Stoßwellenrohrs auf
einer harten, flachen Widerlagerfläche platziert wurde und eine Länge der Sprengschnur
über dem Stoßwellenrohr platziert und senkrecht dazu positioniert wurde. An dem
Punkt, an dem die Sprengschnur das Stoßwellenrohr berührte, wurden die Proben-Stoßwellenrohrlängen
mit einer ausgewählten Anzahl enganliegender Wicklungen von SCOTCH®-Markenband,
Nr. 810, bedeckt, das von der 3M Company hergestellt wird. Dieses SCOTCH®-Markenband
ist 0,002 Inch (0,051 mm) dick. Die PRIMALITE®-Sprengschnur wurde
mit dem bandumwickelten Abschnitt des Stoßwellenrohrs unter Druck in Kontakt gehalten,
indem auf der Sprengschnur an deren Zusammenfügung mit dem Stoßwellenrohr ein Stahlstab
platziert wurde. Der Stahlstab wurde an einem Hebelstützpunkt so gestützt, dass
ein gleichförmiges Gewicht von ungefähr einem Pfund (0,45 kg) bereitgestellt wurde,
das die Sprengschnur in festen Kontakt mit dem Stoßwellenrohr drückte. Die Sprengschnur
wurde dann ausgelöst, um die Anzahl der Wicklungen von SCOTCH®-Markenband
zu bestimmen, bei der das Stoßwellenrohr in fünfzig Prozent der Versuche ausgelöst
wird. Dieser Vorgang wurde bei alten Tests angewendet. Bei den Tests wurde Stoßwellenrohr
mit reduziertem Durchmesser nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung mit
handelsüblich erhältlichem Zweilagen-Standardgrößen-Stoßwellenrohr mit 0,118 Inch
(3,00 mm) Außendurchmesser und 0,045 Inch (1,143 mm) Innendurchmesser verglichen,
das eine innerste Lage (12 in 1 und
2), die aus SURLYN®
8941 Polymer bestand und eine radiale Wanddicke von 0,330 mm (0,013 Inch) aufwies,
und eine äußerste Lage, die aus Polyethylen mittlerer Dichte bestand und eine radiale
Wanddicke von 0,584 mm (0,023 Inch) aufwies, umfasste. Die Ergebnisse der Tests
werden in TABELLE I zusammengefasst.
TABELLE IDer PETN-Gehalt der Sprengschnur wird in PETN-Körnern pro Schnurlängenfuß
ausgedrückt („gr/ft").%&Dgr; = die prozentuale Veränderung im Vergleich zu dem unmittelbar
vorhergehenden Eintrag in der TABELLE, gerundet auf die nächste ganze Zahl. Zur
Darstellung siehe Fußnote .Wicklungen = durchschnittliche Anzahl der Wicklungen von SCOTCH-Markenband
Nr. 810, an deren Zusammenfügung mit der PRIMALITE-Sprengschnur eng um
das Muster-Stoßwellenrohr herumgewickelt, bei der die Stoßwellenrohrprobe in fünfzig
Prozent der Versuche ausgelöst wurde.Das %&Dgr; für 5,8 gr/ft im Vergleich zu 5,1 gr/ft wird berechnet als
%&Dgr; = (5,8–5,1) 100/5,1 = 14%.
Aus der TABELLE I wird ersichtlich, dass das Stoßwellenrohr mit reduziertem
Durchmesser der Probe 8A durch die 5,1-gr/ft-Sprengschnur wenigstens ungefähr 67%
leichter radial auszulösen ist als das Standard-Stoßwellenrohr zum Vergleich. Dies
wird wie folgt berechnet: (4,0–2,4 Wicklungen) 100/2,4 Wicklungen = 67%. Diese
verbesserte Empfindlichkeit gilt für den gesamten Bereich von unterschiedlichen
Stärken der getesteten Sprengschnüre. Somit beträgt bei Verwendung einer 5,8-gr/ft-Sprengschnur
%&Dgr; für 9,0 gegenüber 4,0 Wicklungen 125% und eine 7,9-gr/ft-Sprengschnur liefert
ein %&Dgr; von 64% für 16,1 gegenüber 9,8 Wicklungen. Außerdem ist es interessant,
festzustellen, dass die PETN-Ladungserhöhung der Sprengschnur von 5,1 auf 5,8 und
5,8 auf 7,9 Erhöhungen von 14% bzw. 36% ergibt, während sich die Veränderung der
Auslöseempfindlichkeit bei dem Stoßwellenrohr mit reduziertem Durchmesser der Probe
8A um 125% bzw. 79% und bei dem Standard-Stoßwellenrohr um 67% bzw. 145% veränderte.
Die kleine Veränderung bei der PETN-Ladung der PRIMALITE®-Donator-Sprengschnur
führt zu einer sehr großen prozentualen Erhöhung der Fähigkeit, die beiden Stoßwellenrohrtypen
auszulösen, und der Unterschied wird mit dem Probe-8A-Rohr mit reduziertem Durchmesser
im Vergleich zu dem Standard-Stoßwellenrohr noch weiter verstärkt. Diese Verbesserung
bei Stoßwellenrohr mit reduziertem Durchmesser kommt unerwartet.
Beispiel 2
Um die verbesserte oder gleichwertige Leistung in Bezug auf physikalische
Eigenschaften der Signalübertragungs-Zündschnur der vorliegenden Erfindung im Vergleich
mit herkömmlichem Stoßwellenrohr oder Stoßwellenrohr größeren Durchmessers nachzuweisen,
wurden ein Stoßwellenrohr mit reduziertem Durchmesser und ein Standard-Stoßwellenrohr
wie folgt präpariert.
(1) Ein dreilagiges Stoßwellenrohr mit reduziertem Durchmesser, wie in
3 und 4 dargestellt,
wurde durch Extrudieren des Rohrs mit einer Rate von 2000 Fuß pro Minute mit einem
OD von 2,16 mm (0,085 Inch) und einem ID von 0,69 mm (0,027 Inch) hergestellt. Die
äußerste Lage (26 in 3 und 4)
bestand aus PEBAXTM 6333 Polymer und hatte eine radiale Wanddicke von
0,335 mm (0,0132 Inch), die intermediäre Verbindungsschicht (24 in
3 und 4) bestand
aus PRIMACORTM 1410 Ethylen-Acrylsäurepolymer und hatte eine radiale
Wanddicke von 0,0635 mm (0,0025 Inch) und die innerste Lage (22 in
3 und 4) bestand
aus SURLYN® 8941 Ionomer und hatte eine radiale Wanddicke von 0,338
mm (0,0133 Inch).
(2) Ein dreilagiges Standard-Durchmesser-Stoßwellenrohr des in 3
und 4 dargestellten Typs wurde durch Extrudieren
des Rohrs mit einer Rate von 1368 Fuß pro Minute mit einem OD von 3 mm (0,118 Inch)
und einem ID von 1,14 mm (0,045 Inch) hergestellt. Die äußerste Lage (26
in 3 und 4)
hatte eine radiale Wanddicke von 0,510 mm (0,0201 Inch); sie und die intermediäre
Verbindungsschicht (24 in 3 und
4) bestanden aus linearem Polyethylen niederer
Dichte und die intermediäre Verbindungsschicht hatte eine radiale Wanddicke von
0,071 mm (0,0028 Inch). Die innerste Lage (22 in 3
und 4) bestand aus SURLYN®
8941 Ionomer und hatte eine radiale Wanddicke von 0,337 mm (0,0133 Inch).
(3) Die Stoßwellenrohre sowohl von (1) als auch von (2) wurden mit derselben
Zusammensetzung reaktiven Materials, die aus 10,5 Gew.-% Aluminiumpulver und 89,5
Gew.-% HMX-Pulver bestand, hergestellt. Beide Stoßwellenrohre (1) und (2) wurden
mit der Ausnahme, dass sowohl die äußerste Lage als auch die intermediäre Verbindungsschicht
gleichzeitig über der innersten Lage koextrudiert wurden, mit demselben Verfahren
wie in Beispiel 1 hergestellt.
A. Zugfestigkeit und Dehnung
Die Stoßwellenrohre sowohl von (1) als auch von (2) wurden auf Reißfestigkeit
und Reißdehnung auf einer Instron-Zugvorrichtung unter Verwendung einer Messlänge
von 4 Inch (10,16 cm) bei einer Verformungsgeschwindigkeit von 10 Inch pro Minute
(25,4 cm pro Minute) getestet. Drei 8-Inch-Proben (20,32 cm) von jedem Typ wurden
getestet und gemittelt. Das Stoßwellenrohr mit reduziertem Durchmesser nach einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung besaß eine höhere Reißfestigkeit (45 Pfund oder
20,4 Kilogramm) als das Standard-Stoßwellenrohr zum Vergleich (38 Pfund oder 17,2
Kilogramm) und geringere, wenn auch vergleichbare, Reißdehnung (230% gegenüber 290%).
B. Schlagfestigkeit
Schlagfestigkeit wurde auf einem Falltestgerät Technoproducis Modell
7 bestimmt, das eine Stahlbasis und ein Stahlwiderlager und einen Meißelspitzen-Schlagkopf
mit einer flachen Klingenspitze von ungefähr 0,021 Inch (0,533 mm) Breite umfasste.
Das Gesamtgewicht der Vorrichtung, die auf die Proben fiel, betrug ungefähr 2,2
Pfund (1 Kilogramm). Fünfundzwanzig Rohrproben wurden auf ungefähr 1½ Inch
(3,81 cm) Länge zugeschnitten und die Proben wurden systematisch der Schlagbelastung
durch das Falltestgerät unter Anwendung inkrementaler Höhenänderungen von 0,5 cm
für den Fall ausgesetzt. Ein Ausfall wurde als vollständige Durchtrennung des Rohrs
nach dem Aufschlag definiert. Berechnungen ergaben die Aufschlaghöhe, bei der 50%
der Proben ausfallen, wie nachfolgend in TABELLE II wiedergegeben.
C. Öleindringfestigkeit
Proben des Stoßwellenrohrs mit reduziertem Durchmesser und des Standard-Stoßwellenrohrs
zum Vergleich wurden einem Öleindringfestigkeitstest unterzogen, um die relative
Festigkeit der jeweiligen Röhrenstrukturen gegenüber dem Eindringen von Diesel durch
die Röhrenwand zu bewerten. Öl-Beanspruchungsbedingungen wurden von einem auf dem
Gebiet verwendeten Stoßwellenrohr durchlaufen, indem es in einem Bohrloch eingelagert
wurde, das eine Emulsion, Schlamm oder ANFO enthielt (Ammoniumnitrat-Heizöl-Gemisch,
wie ein Gemisch von Ammoniumnitrat mit 6% Heizöl). Fünf Proben von 10 Fuß (3 Meter),
bei denen beide Enden des Stoßwellenrohrs heiß zugeschweißt wurden, wurden für beide
Typen (reduzierter Durchmesser und Standard zum Vergleich) von Stoßwellenrohr, die
getestet wurden, präpariert. Sätze dieser Stoßwellenrohrproben von (1) und (2) dieses
Beispiels wurden in einen 1-Gallonen-Edelstahlmessbehälter getaucht, der zu ¾
mit einem wintertauglichen Diesel (einem Gemisch von 80% Standard-Diesel Nr. 2 und
20% Kerosin) gefüllt war. Die heiß verschweißten Enden der Stoßwellenrohrspulen
wurden außerhalb des Edelstahlmessbehälters gehalten. Der obere Teil des Messbehälters
wurde mit einem Sperrbeutel-Flecken (Aluminiumfolie) verschlossen, der enganliegend
unter dem Rand mit Klebeband befestigt wurde. Die in das wintertaugliche Diesel
eingetauchten Stoßwellenrohrproben wurden bei 52°C (125°F) in einem Entgasungsofen
in vorgegebenen Zeitintervallen erhitzt. Nach jedem Heizintervall wurden Proben
aus dem Dieselbad entnommen und von einer Sprengschnurlänge von nominal 25 Körnern
pro Fuß („gr/ft"), die mit Hilfe eines herkömmlichen J-Haken-Verbinders mit
der Stoßwellenrohrprobe verbunden war, ausgelöst. Als Ausfall galt, wenn sich das
Signal nicht über die Rohrlänge hinaus, die in dem Heizölgemisch eingetaucht war,
ausbreitete. Die Ergebnisse wurden als das Zeitintervall in Stunden der Beanspruchung
durch das erhitzte wintertaugliche Diesel aufgezeichnet, in dem das Rohr weiterhin
zuverlässig von einem Ende zum anderen zündet, nachdem es durch die Sprengschnur
mit nominal 25 gr/ft ausgelöst wurde. Somit gilt: Je höher das Zeitintervall oder
die Anzahl der Stunden der Beanspruchung, desto besser die Ergebnisse. Ein Zeitraum
von 28 Stunden bei diesem beschleunigten Öleintauchtest entspricht ungefähr sechs
Wochen der feldmäßigen Beanspruchung in einem üblicherweise verwendeten Emulsionsexplosivstoff,
der in den Vereinigten Staaten verwendet wird. Wie in TABELLE II gezeigt, funktionierte
das dreilagige Stoßwellenrohr auch nach 216 Stunden fortgesetzter Beanspruchung
immer noch, während das dreilagige Standard-Durchmesser-Stoßwellenrohr nach 12 Stunden
der Beanspruchung noch funktionierte, aber nach 24 Stunden der Beanspruchung ausfiel.
TABELLE II
Die Ergebnisse von TABELLE II zeigen, dass das dreilagige Rohr mit
kleinerem Durchmesser, das mit demselben Typ von Unterröhren-Kunstharz, jedoch mit
unterschiedlichen Verbindungsschicht- und Ummantelungskunstharzen hergestellt wurde,
im Vergleich zu herkömmlichem oder größerem Stoßwellenrohr verbesserte oder gleichwertige
Leistung in Bezug auf Reißfestigkeit und Reißdehnung und Schlagfestigkeit bereitstellt.
Das Stoßwellenrohr mit reduziertem Durchmesser von Beispiel 2 kann
außerdem auf Grund seines reduzierten Materialbedarfs und seiner höheren Extrusionsrate
bei geringeren Herstellkosten hergestellt werden als das Standardgrößen-Stoßwellenrohr
zum Vergleich von Beispiel 2.
Beispiel 3
Um die verringerte Migration von reaktivem Material bei den Signalübertragungs-Zündschnüren
mit reduziertem Durchmesser der vorliegenden Erfindung nachzuweisen, wurden die
folgenden Tests durchgeführt. Eine Anzahl von 10-Fuß-Längen (3 Meter) von zweilagigem
Stoßwellenrohr mit reduziertem Durchmesser nach einer Ausführung der vorliegenden
Erfindung wurde gewogen, die Gewichte wurden aufgezeichnet und die Rohrlängen wurden
dann mit Hilfe von Halteklammern an einer Stange von zehneinhalb Fuß (3,2 Meter)
Länge befestigt, wobei die Stoßwellenrohrlängen durch die Klammern parallel zu der
Längsachse der Stange gehalten wurden. In jedem Fall enthielten die Rohrproben ein
reaktives Material, das 10,5 Gew.-% Aluminium und 89,5 Gew.-% HMX umfasste.
Die Zusammensetzungen der Lagen der auf Pulvermigration getesteten
Proben waren die Folgenden. (PRIMACOR, SURLYN und PEBAX sind Warenzeichen.)
Entsprechend Element 12 von Figur 1 und 2.Entsprechend Element 14 von Figur 1 und 2.
Die Stange und daher die Stoßwellenrohrlängen wurden in der senkrechten
Position gehalten und der untere Teil von jedem Stoßwellenrohr wurde mit einem kleinen
Kunststoffbeutel verschlossen. Bei einer Anzahl von Stoßwellenrohrlängen,
die auf diese Weise sicher an der Stange befestigt waren, wurde die Stange in einer
senkrechten Position gehalten und ungefähr sechs Inch über einen Betonboden angehoben,
auf dem ein stoßdämpfendes Polster, das ein Stück Vinyl-Bodenfliese umfasste, platziert
war. Die Stange wurde aus der Höhe von sechs Inch fallengelassen, sechs Inch über
den Boden angehoben und wiederholt mit insgesamt fünfzig Wiederholungen erneut fallengelassen.
Durch das resultierende Rütteln wurde etwas von dem reaktiven Materialpulver, das
innen an den Stoßwellenrohrlängen anhaftete, abgelöst, was zu einer Ansammlung des
abgelösten Pulvers in den an den unteren Enden der Rohre befestigten Kunststoffbeuteln
führte. Nach den fünfzig Fällen wurde das in jedem der Beutel gesammelte Pulver,
wie auch die Rohre, getrennt gewogen und der Prozentsatz des ursprünglichen Gehalts
an reaktivem Materialpulver in den Rohren, der durch den Test abgelöst wurde, wurde
berechnet. Die Merkmale von jedem getesteten Rohr und der aus dem Test resultierende
Pulververlust werden in der nachfolgenden TABELLE III dargelegt.
TABELLE III„in" = Inch, „mm" = Millimeter.TABELLE III (Fortsetzung)Kernladung" und „PSD" gemäß vorgenannter Definition am Ende des
Abschnitts „Zusammenfassung der Erfindung".
Die Ergebnisse von TABELLE III zeigen, dass die Pulverretention der
getesteten Rohre ausgezeichnet ist und der Vergleich mit Pulververlusten bei Standardgröße
sehr günstig ausfällt, wie z. B. bei Standardgrößen-Stoßwellenrohr mit 0,118 in
(3 mm) OD und 0,045 in (1,143 mm) ID, das, wenn es demselben oben beschriebenen
Test unterzogen wird, charakteristischerweise, wie oben berechnet, einen Pulvermigrationsverlust
von ungefähr 10 bis 40 Prozent aufweist.
Auch wenn die Erfindung ausführlich mit Bezugnahme auf spezielle Ausführungen
davon beschrieben wurde, ist zu beachten, dass an den speziellen Ausführungen zahlreiche
Abänderungen vorgenommen werden können, wobei diese Abänderungen dennoch in dem
Umfang der angehängten Ansprüche liegen.
Anspruch[de]
Signalübertragungs-Zündschnur, die umfasst:
eine Röhre (10, 20) aus synthetischem Polymermaterial mit einer
Röhrenwand (14, 26), die eine Röhren-Außenfläche (14a,
26a) und eine Röhren-Innenfläche (12b, 24b) bildet, wobei
die Röhren-Innenfläche (12b, 24b) eine Öffnung (16,
30) bildet, die sich durch die Röhre (10, 20) hindurch
erstreckt; und
ein reaktives Material (18, 28), das in der Öffnung (16,
30) dispergiert ist und sich über ihre Länge erstreckt, wobei
die Röhre (10, 20) einen Außendurchmesser (OD) hat, der nicht
größer ist als ungefähr 2,380 mm (0,0937 Inch), und das Verhältnis des Innendurchmessers
(ID) der Röhre zur Dicke der Röhrenwand (T) zwischen 0,83 und 2,5 beträgt,
wobei das reaktive Material (18, 28) ein pulverförmiges Gemisch
aus Aluminium und einem explosiven Material ist, das aus der Klasse ausgewählt wird,
die aus HMX, PETN, RDX, 2,6-Bis(picrylamino)-3,5-dinitropyridin und Ammoniumperchlorat
besteht, und in der Öffnung mit einer Pulver-Oberflächendichte von ungefähr 0,45
bis 7 g/m2 dispergiert ist.
Zündschnur nach Anspruch 1, wobei die Röhre (10,
20) einen Röhren-Außendurchmesser (OD) von ungefähr 0,397 bis 2,380 mm
(ungefähr 0,0156 und 0,0937 Inch) sowie einen Röhren-Innendurchmesser von ungefähr
0,198 bis 1,321 mm (ungefähr 0,0078 und 0,052 Inch) hat.
Zündschnur nach Anspruch 2, wobei das Verhältnis des Innendurchmessers
(ID) der Röhre (10, 20) zur Dicke der Röhrenwand
(T) ungefähr in einem Bereich von 0,83 bis 1,33 liegt.
Zündschnur nach Anspruch 2 oder 3, wobei der Röhren-Außendurchmesser
(OD) von ungefähr 1,90 bis 2,36 mm (ungefähr 0,075 und 0,093 Inch) beträgt und der
Röhren-Innendurchmesser (ID) von ungefähr 0,50 bis 0,86 mm (ungefähr 0,020 und 0,034
Inch) beträgt.
Zündschnur nach Anspruch 1, wobei das reaktive Material (18,
28) 75 bis 95 Gew.-Teile HMX und 25 bis 5 Gew.-Teile Aluminium umfasst.
Zündschnur nach Anspruch 1 oder Anspruch 5, wobei das reaktive Material
(18, 28) in der Öffnung mit einer Pulver-Oberflächendichte von
weniger als ungefähr 2,7 g/m2 dispergiert ist.
Zündschnur nach Anspruch 6, wobei das reaktive Material (18,
28) in der Öffnung (16, 30) mit einer Pulver-Oberflächendichte
von ungefähr 0,45 bis 2,65 g/m2 dispergiert ist.
Zündschnur nach Anspruch 5, wobei das reaktive Material (18,
28) in der Öffnung (16, 30) mit einer Pulver-Oberflächendichte
von ungefähr 1,4 bis 7 g/m2 dispergiert ist.
Zündschnur nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei die Röhrenwand aus
einer Vielzahl konzentrisch angeordneter geschichteter röhrenförmiger Lagen (12,
14, 24, 26, 22) besteht, die eine äußerste Lage
(14, 26) mit einer Außenwand, die die Röhren-Außenfläche bildet,
und eine innerste Lage (12, 22) mit einer Innenwand, die die Röhren-Innenfläche
bildet, einschließen.
Zündschnur nach Anspruch 9, wobei die innerste Lage (12,
22) eine Ethylen-Acrylsäure-Polymer umfasst und die äußerste Schicht eine
Polyether-Blockamid-Polymer umfasst.
Zündschnur nach Anspruch 10, die des Weiteren eine oder mehrere Zwischenlagen
(24) umfasst, die zwischen die innerste Lage (22) und die äußerste
Lage (26) geschichtet sind.
Zündschnur nach Anspruch 11, die eine Zwischenlage (24) enthält,
die aus Ethylen-Acrylsäure-Polymer besteht.
Zündschnur nach Anspruch 9, wobei die innerste Lage (22,
12) ein Ionomer umfasst, die äußerste Lage (14, 26) ein
Polyether-Blockamid-Polymer umfasst und die Röhre des Weiteren eine Zwischenlage
umfasst, die ein Ethylen-Acrylsäurepolymer umfasst.
Zündschnur nach Anspruch 9, die des Weiteren eine Verbindungsschicht
(24) umfasst, die sowohl mit der inneren als auch der äußeren Lage ("den
verbundenen Lagen") in Kontakt ist, die daran angrenzen, und die ein Gemisch der
Polymere ("der Polymere der verbundenen Lagen") umfasst, aus denen die verbundenen
Lagen jeweils bestehen, wobei die Verbindungsschicht ausreichend von jedem der Polymere
der verbundenen Lagen enthält, so dass die Verbindungsschicht fester an jeder der
verbundenen Lagen haftet als dies der Fall wäre, wenn die Polymere der verbundenen
Lagen nicht in der Verbindungsschicht vorhanden wären.
Zündschnur nach Anspruch 14, wobei die innere und die äußere Lage
(12, 14) jeweils die innerste und die äußerste Lage der Zündschnur
umfassen.