Die vorliegende Erfindung betrifft eine Maschine zur Endbearbeitung
von Häuten und dergleichen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Wie bei der Durchführung der Endbearbeitung auf dem Gebiet der Gerberei
bekannt ist, werden insbesondere Walzmaschinen – im allgemeinen Gegendruckwalzen
(„Tamponneuses") genannt – verwendet, in denen die Häute mittels einer
Rolle oder eines Förderbandes aus Gummi transportiert und gegen eine gegenüberliegende
gravierte Walze gedrückt werden, welche auf die Oberfläche der Haut einen gleichmäßigen
Flüssigkeitsfilm aufbringt, der zuvor auf der gravierten Walze selbst mittels eines
oder mehrerer Rakelmesser verteilt worden ist.
Die gravierte Walze kann sich „synchron" drehen, d.h. in Richtung
der Vorwärtsbewegung der Haut oder „invers", d.h. in entgegengesetzter Richtung
zur Haut.
Das perfekte Gelingen der Endbearbeitung von Häuten hängt von zahlreichen
Faktoren ab, wobei die predomimierenden Faktoren aus einem gleichmäßigen Eintritt
der Haut in den verengten Bereich, d.h. den Bereich zwischen der gravierten Walze
und der darunter liegenden Transportrolle oder dem Transportband und einer geeignet
bemessenen Andruckkraft des Teils der Haut, welcher quasi tangierend mit der Oberfläche
der gravierten Walze in Kontakt tritt, bestehen.
Mit der „inversen" Drehung wird eine optimale Abdeckung der
Haut erreicht, aber die Vorwärtsbewegung der Haut selbst in dem verengten Bereich
zwischen der gravierten Walze und der darunter liegenden Transportrolle oder dem
Transportband aus Gummi gestaltet sich problematisch, weil die von der Rolle oder
dem Transportband geförderte Haut eine Steifigkeit besitzen muss, die in der Lage
ist, der gegenwirkenden Reibungskraft der gravierten Walze standzuhalten, welche
sich ihrer Vorwärtsbewegung widersetzt.
Im Fall, dass die Haut- unabhängig von ihrer Dicke – vom „weichelastischen"
Typ, und daher von ungenügender Steifigkeit zum Standhalten gegenüber der gegenwirkenden,
durch die Reibungskraft der Walze ausgeübten Kraft ist, kommt es vor, dass sich
die vordere Ecke oder der Rand der Haut von der Oberfläche des einführenden Transportbandes
abhebt und dadurch die von der Reibung des Transportbandes ausgeübte Förderkraft
verliert und durch die gravierte Walze zurückgestoßen wird.
Zum gegenwärtigen Stand der Technik sind verschiedene Konstruktionslösungen
bekannt, welche die Einführung und die Fortbewegung der Haut in den verengten Bereich
erleichtern, welcher sich im wesentlichen als ein konvergierender/divergierender
Kanal darstellt, wobei die Dicke des minimalen Durchgangsabschnitts gleich oder
leicht geringer ist als die Dicke der Haut im Laufe des Arbeitsgangs, aber keine
dieser Lösungen erlaubt die Bearbeitung von weichelastischen Häuten während des
„inversen" Arbeitsgangs.
Genauer ausgedrückt, sehen alle bekannten Lösungen Führungselemente
vor, welche unmittelbar neben dem verengten Bereich platziert und in der Lage sind,
mit der Oberfläche der Haut in Kontakt zu treten.
Als Beispiel wird die europäische Patentanmeldung 91 118 048.7 (EP-A-0
484 740) zitiert, welche den Oberbegriff von Anspruch 1 repräsentiert, das schweizer
Patent Nr. 00 901/87-a und die italienischen Patente Nr. TO 95A000137 und Nr. TO
96A000001, worin Druckvorrichtungen beschrieben werden, welche stromaufwärts im
verengten Durchgangsbereich platziert sind, welche jedoch nur teilweise die weit
größeren Funktionsprobleme lösen, derart, dass beim Führen der Häute in dem verengten
Bereich diese mit der Oberfläche der Haut selbst in Kontakt treten, wodurch diese
gebremst und eine der durch Reibung des Transportbandes erzeugten Vorwärtsbewegung
entgegenwirkende Kraft erzeugt wird, welche eine Drehung des vorderen Randes der
Haut nach oben bewirkt, wodurch der von der gravierten Walze ausgeübte Rückstoßeffekt
erhöht wird.
In der Patentanmeldung Nr. VI97A000165 ist eine Vorrichtung beschrieben,
welche einen Luftstrom zwischen der Haut und dem Führungsorgan passieren lässt,
mit der Absicht, die Reibung auf der Oberfläche der Haut zu verringern, aber diese
Lösung ist auch nicht optimal, da sie den Nachteil besitzt, dass der Film des von
der gravierten Walze aufgebrachten chemischen Produktes inhomogen gemacht wird.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Anbringen
an eine Gegendruckwalzen-Maschine mit „inverser" Bewegung zur Verfügung zu
stellen, welche eine gleichmäßige Vorwärtsbewegung der Haut in dem verengten Arbeitsbereich
garantiert.
Dies wird gemäß den Merkmalen des kennzeichnenden Teils von Anspruch
1 erreicht.
Vorteilhafte Ausführungsformen werden in den Unteransprüchen dargestellt.
Unmittelbar stromaufwärts des verengten Bereichs und über die gesamte
Breite dieses Bereichs wird das Anbringen einer mit einem konvergierenden Profil
in Richtung des verengten Bereichs versehenen Führungseinrichtung
vorgesehen, so dass die Einrichtung die Haut korrekt kanalisiert, auch wenn sie
geringe Dicke besitzt, durch Verhindern insbesondere der eventuellen Möglichkeit
des Abhebens ihres vorderen Randes, bevor dieser mit der gravierten Walze in Kontakt
tritt.
Das konvergierende Profil der Führungseinrichtung besteht aus einer
unteren Oberfläche, die mit der Haut in Kontakt tritt, ohne irgendwelchen Druck
auf die Haut selbst auszuüben, während die genannte Oberfläche außerdem den Einführungskanal
der Haut in dem verengten Bereich begrenzt und mit Mitteln zur Reduzierung der Kontaktfläche
zwischen dieser Oberfläche und der Haut versehen ist, wie Einschnitte, welche mit
ihrer Achse parallel zur Richtung der Vorwärtsbewegung der Haut angeordnet sind,
oder mit ihrer Achse in Bezug auf diese Richtung divergieren, und in Bezug auf die
Mittelachse der Führungseinrichtung symmetrisch angeordnet sind.
Auf diese Weise wird durch Reduzierung dieser Kontaktfläche auch die
Reibung, welche sich unvermeidlich bei der Vorwärtsbewegung der Haut selbst aufbaut
und die grundlegende Ursache für das Anheben des vorderen Randes vor dem Kontakt
mit der gravierten Walze darstellt, vermindert.
Es ist ebenfalls vorgesehen, dass die Führungseinrichtung auf Gleitträgern
montiert ist und, falls sich die Haut mit ihrem vorderen Teil anhebt und von der
gravierten Walze mitgenommen wird und sich um die Führungseinrichtung herumlegt,
die Führungseinrichtung dank ihres Gleitträgers zurückverlagert wird, und dass diese
anormale Bewegung einen Mikroschalter betätigt, welcher die Funktion der Maschine
sofort anhält und diese Einrichtung definitiv von dem verengten Bereich entfernt,
wodurch die Förderung der Haut begünstigt wird.
Diese Merkmale der Erfindung, sowie weitere Merkmale, werden im Folgenden
anhand der Beschreibung einer möglichen Ausführungsform nur zu Illustrationszwecken
und ohne Beschränkung mittels der beigefügten Zeichnungen dargestellt. In den Zeichnungen
zeigen:
1 (Blatt I) eine schematische Ansicht
der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung versehenen Maschine zur Endbearbeitung
von Häuten;
2 (Blatt II) eine Detailansicht des in
1 gezeigten verengten Arbeitsbereichs;
3 (Blatt III) eine Ansicht der unteren
Oberfläche des konvergierenden Profils gemäß dem Pfeil „X" von
2;
4-5
zwei mögliche Abschnitte des konvergierenden Profils im Schnitt gemäß der Linie
IV-IV von 2;
6 (Blatt IV) einen Aufriss der Tragvorrichtung
der Führungseinrichtung;
7 eine Draufsicht auf die Vorrichtung
von 6.
Wie aus 1 ersichtlich, werden die Häute
in den durch die gravierte Walze 3 und das unter der Walze platzierte Transportband
4 definierten verengten Arbeitsbereich 2 mittels an sich bekannter
Vorrichtungen, wie eines Paares von gegenüberliegenden Bändern 5 und
6, welche einen Zubringerkanal 7 begrenzen, eingeführt.
Die mit dem Rakelmesser 8 versehene gravierte Walze
3, welche das flüssige chemische Endbearbeitungsprodukt 9 enthält,
dreht sich „invers" gemäß dem Pfeil 10, d.h. im umgekehrten Sinn
zur Vorwärtsbewegung der Haut (Pfeil 11) und der Vorwärtsbewegung (Pfeil
12) des Transportbandes 4.
Um einen perfekten Eintritt des vorderen Randes 13 der Haut
1 und eine gleichmäßige Vorwärtsbewegung dieser Haut in dem verengten Bereich
2 zu garantieren, ist eine unmittelbar vor dem verengten Bereich platzierte
Führungseinrichtung 14 vorgesehen, welche mit einem konvergierenden Profil
oder Ende 15 versehen ist und so weit wie möglich in diesen Bereich eindringt
und sich über dessen gesamte Breite oder quer verlaufende Dimension erstreckt.
Wie aus 2 ersichtlich, ist die untere
Oberfläche 16 des konvergierenden Profils 15 in der Nähe des Teils
17 der Haut angeordnet, welcher sich unmittelbar vor dem verengten Bereich
befindet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind auf der Oberfläche
16 Einschnitte oder Auskehlungen 18 ausgebildet, weiche die Kontaktfläche
zwischen der Oberfläche und der Haut 17 verringern, wie aus 3
ersichtlich.
Das Profil der Einschnitte 18 kann entsprechend dem Typ der
zu behandelnden Haut verschiedene Formen annehmen, wobei deren Spitzen von einer
abgerundeten Form 19 bis zu einer ebenen Form 20 reichen können.
Wie aus den 6 und 7
ersichtlich, ist die Führungseinrichtung 14 mittels Bügeln 21
auf den Stäben 22 gleitend montiert, so dass – falls sich die von
der gravierten Walze 3 transportierte Haut 1 anhebt und umlegt
(siehe 6 im Detail) – die Einrichtung zurückgestoßen
wird und dadurch den Mikroschalter 23, welcher die Funktion der Maschine
anhält, betätigt.