| Dokumentenidentifikation |
DE102004004387A1 18.08.2005 |
| Titel |
Fahrzeugsitz |
| Anmelder |
DaimlerChrysler AG, 70567 Stuttgart, DE |
| Erfinder |
Heckmann, Thomas, Dipl.-Ing., 71134 Aidlingen, DE; Pfahler, Karl, Dr., 70180 Stuttgart, DE |
| DE-Anmeldedatum |
29.01.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004004387 |
| Offenlegungstag |
18.08.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.08.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B60N 2/56
|
| IPC-Nebenklasse |
B60H 1/34
B60N 2/48
B60H 1/00
|
| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne, mit einer insbesondere höhenverstellbaren Kopfstütze und mit einer Vorrichtung zum Erwärmen des Nacken- und Kopfbereichs eines Sitzbenutzers mit Warmluft, die eine elektrische Heizeinheit und einen in einem zwischen Rückenlehne und Kopfpolster der Kopfstütze vorhandenen Zwischenraum angeordneten Luftausströmer umfasst. Zur Erzielung einer bauvolumenkleinen, in den Sitz gut integrierbaren Warmluft-Erwärmungsvorrichtung, die effizient ist und die Ästhetik des Fahrzeugsitzes und/oder der Fahrgastzelle nicht stört, ist die elektrische Heizeinheit und vorzugsweise noch ein Gebläse im Luftströmer integriert.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Bei einem bekannten Fahrzeugsitz für ein Cabriolet oder einen Roadster
(DE 100 61 027 A1) ist eine elektrische
Heizeinrichtung und ein Gebläse in einem Gehäuse zu einer Baueinheit zusammengefasst,
das unterhalb des horizontalen Netzes eines im Fahrzeug angebrachten, aus einem
horizontalen und einem vertikalen Netz bestehenden Windschotts angeordnet ist. Die
vom Gebläse angesaugte und durch die elektrische Heizeinrichtung erwärmte Luft wird
über einen Verbindungsschlauch einem Luftausströmer zugeführt, der zwischen der
Oberseite der Rückenlehne und der Unterseite des Kopfpolsters der Kopfstütze angeordnet
ist. Aus dem Luftausströmer wird die Warmluft direkt in den Nacken- und Kopfbereich
des Sitzbenutzers geblasen, so dass auch beim Fahren mit hoher Geschwindigkeit dieser
Bereich mit Warmluft versorgt wird. Der Luftausströmer enthält zwei in Luftströmungsrichtung
hintereinander angeordnete Sätze von Schwenklamellen, wobei die Schwenklamellen
des einen Satzes um eine Horizontalachse und die Schwenklamellen des anderen Satzes
um eine Vertikalachse verschwenkt werden können, so dass die Luftausströmrichtung
aus dem Luftausströmer eingestellt werden kann.
Bei einem ebenfalls bekannten Fahrzeugsitz für insbesondere offene
Kraftfahrzeuge (DE 101 60 799 A1)
weist die Vorrichtung zur Erwärmung des Nacken- und Kopfbereichs des Sitzbenutzers
ein auf der Rückseite des Kopfpolsters angeordnetes Warmluftgebläse auf, dessen
Druckstutzen im Zwischenraum zwischen Kopfpolster der Kopfstütze und der Oberseite
der Rückenlehne endet. Der Druckstutzen hat eine Ausblasöffnung, deren Normale direkt
auf den Nacken- und Kopfbereich des Sitzbenutzers gerichtet ist. Seitlich am Druckstutzen
sind Leitungsstutzen angeschlossen, die mit einem Ausblasöffnungen aufweisenden
vertikal verlaufenden Leitungsabschnitt enden. Die Leitungsabschnitte sind mittels
eines Drehlagers an den Leitungsstutzen angeschlossen, so dass auf einfache Weise
durch Verdrehen der Leitungsabschnitte die Ausblasrichtung der Warmluft verändert
und beispielsweise auf den Schulterbereich des Sitzbenutzers eingestellt werden
kann.
Bei einem ebenfalls bekannten Fahrzeugsitz mit integrierter Kopfstütze,
insbesondere für ein offen zu fahrendes Fahrzeug, (DE
196 54 370 C1, 3) ist ein Gebläse und ein
Wärmetauscher, über den die vom Gebläse angesaugte Luft erwärmt wird, hinter der
Rückwand des Fahrgastraums angeordnet. Im Nackenbereich der Rückenlehne sind in
Horizontalrichtung voneinander beabstandet mehrere Düsen angeordnet, deren auf der
Rückseite der Rückenlehne endende Düsenschäfte an einer Luftleitung zum Wärmetauscher
und Gebläse angeschlossen sind. Die vom Gebläse angesaugte Luft wird im Wärmetauscher
aufgeheizt und über die Luftleitung den Düsen zugeführt, wo sie in den Nacken- und
Kopfbereich des Sitzbenutzers ausgeblasen wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrzeugsitz der eingangs
genannten Art mit einer bauvolumenkleinen, gut integrierbaren Vorrichtung zur Erwärmung
des Nacken- und Kopfbereichs des Sitzbenutzers mit Warmluft zu schaffen, die effizient
ist und die Ästhetik des Fahrzeugsitzes und des Fahrgastraums nicht stört.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz hat den Vorteil, dass alle notwendigen
Bauelemente zur Warmlufterzeugung in dem Luftausströmer enthalten sind, der im Zwischenraum
zwischen Rückenlehne und Kopfpolster der Kopfstütze platziert ist. Durch die direkte
elektrische Erwärmung der den Luftausströmer durchsetzenden Luft wird eine effiziente
Energieumsetzung gewährleistet. Im allgemeinen ist es ausreichend, für eine Warmluftbeaufschlagung
des Nacken- und Kopfbereichs des Sitzbenutzers nur die vorzugsweise als elektrische
Heizwendel ausgebildete elektrische Heizeinheit im Luftausströmer vorzusehen, da
durch die stets vorhandene Luftrückströmung, die verstärkt bei Fahrt mit offener
Fahrgastzelle einsetzt, stets eine ausreichende Luftmenge durch den Luftausströmer
hindurchtritt und von der Heizeinheit erwärmt wird. Zusätzlich kann gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ein Gebläse in den Luftausströmer integriert
sein, das vorzugsweise als Miniaturlüfter ausgeführt ist. Bei dieser konstruktiven
Gestaltung des Luftausströmers kann vorteilhaft die bekannte Föntechnik genutzt
werden.
Neben dem unauffälligen Einbau der auf den Luftausströmer reduzierten
Erwärmungsvorrichtung in den Fahrzeugsitz entfallen zusätzliche Luftkanäle in oder
hinter der Rückenlehne und zusätzliche Baugruppen für Gebläse und Heizeinheit in
oder hinter der Rückenlehne. Durch Wegfall zusätzlicher Bauteile in der Rückenlehne
wird der Sitzdruckkomfort verbessert und kann die Polsterung der Rückenlehne einfacher
ausgeführt werden.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeugssitzes
mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren
Patentansprüchen angegeben.
Gemäß vorteilhaften Ausführungsformen der Erfindung
ist der Luftausströmer an dem Tragbügel der Kopfstütze oder an der Unterseite des
Kopfpolsters angeordnet. Durch diese Maßnahme ist die Erwärmungsvorrichtung für
den Nacken- und Kopfbereich des Sitzbenutzers nachrüstbar und die Vorrichtung kann
als Zubehör, das nicht fahrzeug- und herstellerspezifisch ist, angeboten werden.
Verfügt das Fahrzeug über einen dem Fahrzeugsitz zugeordneten Überrollbügel, so
kann der Luftausströmer als nachrüstbares Zubehörteil auch an dem Überrollbügel
befestigt werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Luftausströmer
mit einem den verbleibenden Zwischenraum zwischen Rückenlehne und Kopfpolster abdeckendes
Schott versehen, das vorzugsweise sowohl die Rückseite der Rückenlehne als auch
die Rückseite des Kopfpolsters übergreift. Dadurch werden Kaltluftströme, die am
Luftausströmer vorbei in den Nacken- und Kopfbereich des Sitzbenutzers gelangen,
abgeschirmt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Luftausströmer
um eine vertikale und/oder horizontale Schwenkachse schwenkbar ausgebildet. Dies
eröffnet die Möglichkeit, die Ausströmrichtung des Warmluftstroms zu variieren.
Eine Verschwenkung des Luftausströmers um drei orthogonale Achsen
ist möglich, wenn gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung das Gehäuse
des Luftausströmers kugelförmig ausgebildet und in zwei räumlich festgelegten Kugelschalen
verschieblich aufgenommen ist. Die Kugelschalen können am Tragbügel oder bei einer
Rückenlehne mit integrierter Kopfstütze in der Rückenlehne selbst befestigt sein.
Der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz kann sowohl ein Fahrer- oder Beifahrersitz
als auch ein Fondsitz oder eine Fondbank sein. Im letzteren Fall ist jedem Sitzplatz
der Fondbank eine Erwärmungsvorrichtung für den Nacken- und Kopfbereich eines den
Sitzplatz besetzenden Sitzbenutzers zugeordnet.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
im folgenden näher beschrieben. Dabei zeigen jeweils in schematischer Darstellung:
1 ausschnittweise eine Seitenansicht
eines Fahrzeugsitzes mit Rückenlehne, integrierter Kopfstütze und einer im Schnitt
dargestellten Erwärmungsvorrichtung für den Nacken- und Kopfbereich eines Sitzbenutzers,
2 ausschnittweise einen Längsschnitt
der Rückenlehne in 2 mit modifizierter Erwärmungsvorrichtung,
3 ausschnittweise eine Seitenansicht
eines Fahrzeugsitzes mit Rückenlehne und Kopfstütze sowie mit einer an der Kopfstütze
befestigten Erwärmungsvorrichtung für den Nacken- und Kopfbereich eines Sitzbenutzers
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel,
4 ausschnittweise eine Draufsicht in
Richtung Pfeil IV in 3,
5 eine Seitenansicht eine Fondsitzes
mit der Erwärmungsvorrichtung.
Der in 1 ausschnittweise in Seitenansicht
zu sehende Fahrzeugsitz weist eine Rückenlehne 11, eine höhenverstellbare
Kopfstütze 12 und eine Vorrichtung 13 zum Erwärmen des Nacken-
und Kopfbereichs eines auf dem Fahrzeugsitz platzierten Sitzbenutzers mit Warmluft
auf. Die Rückenlehne 11 ist als sog. integrierte Lehne ausgebildet, bei
der ein einstückig mit der Rückenlehne 11 ausgeführter Lehnenausläufer
14 hinter der Kopfstütze 12 hochgezogen ist. Die höhenverstellbare
Kopfstütze 12 weist in bekannter Weise einen in der Rückenlehne
11 höhenverstellbar und arretierbar aufgenommenen Trag Tragbügel
15 und ein am Tragbügel 15 befestigtes Kopfpolster 16
auf.
Die Erwärmungsvorrichtung 13 umfasst einen Luftausströmer
17 mit einem Gehäuse 18, in dem eine Lufteintrittsöffnung
19 und in Achsrichtung gegenüberliegend eine Luftaustrittsöffnung
20 ausgebildet sind, eine elektrische Heizeinheit 21 und einen
Lüfter oder ein Gebläse 22. Die elektrische Heizeinheit 21 und
das Gebläse 22 sind in dem Luftausströmer 17 integriert. Im Ausführungsbeispiel
ist die elektrische Heizeinheit 21 als elektrische Heizwendel
23 und das Gebläse 22 als Miniaturlüfter 24 ausgebildet.
Beide sind im Gehäuse 18 des Luftausströmers 17 so festgelegt,
dass sie in Achsrichtung des Gehäuses 18 hintereinanderliegen. In dem in
1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Heizwendel
23 in Luftströmungsrichtung stromabwärts des Miniaturlüfters
24 angeordnet, jedoch kann die Heizwendel 23, wie in
2 gezeigt, auch stromaufwärts des Miniaturlüfters
24 angeordnet werden. Anstelle der Heizwendel kann auch ein PCT-Heizelement
eingesetzt werden. Der Luftausströmer 17 ist in den Lehnenausläufer
14 so eingesetzt, dass er zwischen der Oberseite der Rückenlehne
11 und der Unterseite des Kopfpolsters 16 liegt und mit seiner
Luftaustrittsöffnung 20 nach vorn, zu dem Nacken- Kopfbereich des Sitzbenutzers
weist.
Die in 2 dargestellte Erwärmungsvorrichtung
13 ist insoweit modifiziert, als das Gehäuse 18 kugelförmig ausgebildet
ist und zwischen zwei Kugelschalen 25, 26, die
im Lehnenausläufer 14 integriert sind, verschieblich aufgenommen ist. Dadurch
lässt sich der Luftausströmer 17 um drei orthogonale Achsen schwenken,
so dass die Normale der Luftaustrittsöffnung 20 in jede beliebige Richtung
gedreht werden kann. Auch hier sind Miniaturlüfter 24 und Heizwendel
23 im Gehäuse 18 des Luftausströmers 17 angeordnet, wobei
lediglich die Reihenfolge der Anordnung von Heizwendel 23 und Miniaturlüfter
24 im Luftstrom gegenüber dem Luftausströmer 17 in 1
vertauscht ist.
Bei dem in 3 ausschnittweise in Seitenansicht
dargestellten Fahrzeugsitz, von dem Rückenlehne 11, Kopfstütze
12 und Erwärmungsvorrichtung 13 zu sehen ist, ist der Luftausströmer
17, in dem ebenfalls die elektrische Heizeinheit 21 und das Gebläse
22 (4) integriert ist, an dem Tragbügel
15 der Kopfstütze 12 befestigt. Der Tragbügel 15 weist
zwei parallele Bügelstangen 151, 152 und ein die Bügelstangen
151, 152 verbindendes Querteil auf, an dem das Kopfpolster
16 befestigt ist. Die Bügelstangen 151, 152 sind in bekannter
Weise in der Rückenlehne 11 höhenverstellbar und arretierbar gehalten.
Seitlich am Gehäuse 18 des Luftausströmers 17 sind zwei Laschen
27, 28 vorhanden, die jeweils eine Bügelstange 151 bzw.
152 des Tragbügels 15 umgreifen. Ist zwischen den Laschen
27, 28 und dem Gehäuse 18 jeweils ein Drehgelenk vorgesehen,
so kann der Luftausströmer 17 um eine parallel zur Lehnenoberseite sich
erstreckende Schwenkachse 29 (4) geschwenkt
werden. Wird ein Kugelgelenk eingesetzt, so kann die Luftaustrittsöffnung
20 in jede beliebige Richtung geschwenkt werden.
An dem Gehäuse 18 des Luftausströmers 17 ist noch
ein Schott 30 angeformt, das den zwischen Oberseite der Rückenlehne
11 und der Unterseite des Kopfpolsters 16 verbleibenden, nicht
vom Luftausströmer 17 abgedeckten Zwischenraum zwischen den beiden Bügelstangen
151, 152 der Kopfstütze 12 abdeckt. Das Schott
30, das den Nacken- und Kopfbereich des Sitzbenutzers gegen Kaltluftströmungen
von hinten abschirmt, übergreift jeweils die Rückseite von Rückenlehne
11 und Kopfpolster 16, so dass bei jeder Kopfstützeneinstellung
der Zwischenraum abgedeckt ist. Selbstverständlich ist es möglich, das Schott
30 auch so auszuführen, dass es in Querrichtung des Fahrzeugsitzes über
die beiden Bügelstangen 151, 152 hinwegragt. Die in
4 zu sehende Breite des Schotts 30 hat jedoch
den Vorteil, dass durch das Schott 30 die Sicht des Fahrers nach hinten
nicht behindert wird.
Der als separates Zubehörteil nachrüstbare Luftausströmer gemäß
3 und 4 kann
alternativ auch an der Unterseite des Kopfpolsters befestigt werden. Zur Befestigung
können Gummibänder oder Klettverschlüsse verwendet werden. Verfügt das Fahrzeug
über einen dem Fahrzeugsitz zugeordneten Überrollbügel, so kann auch letzterer als
Befestigungsart für den Luftausströmer herangezogen werden, da er nahe der Lehne
angeordnet ist und sich auch über den Zwischenraum zwischen Lehnenoberkante und
Kopfpolster der Kopfstütze hinweg erstreckt.
In 5 ist ein Fondsitz in Seitenansicht
schematisch dargestellt, der wie die in 1 und
3 dargestellten Fahrer- oder Beifahrersitze
ein Sitzkissen 31, eine Rückenlehne 11 und eine Kopfstütze
12 sowie eine Erwärmungsvorrichtung 13 zum Erwärmen des Nacken-
und Kopfbereichs eines Sitzbenutzers mit Warmluft aufweist. Das Sitzkissen
31 ist auf dem Fahrzeugboden 27 festgelegt und die Rückenlehne
11 an einer die Fahrgastzelle des Fahrzeugs nach hinten begrenzenden Rückwand
32 angeordnet, die unter einem spitzen Winkel zur Vertikalen geneigt verläuft
und oberhalb der Rückenlehne 11 in eine etwa horizontale Abdeckung
33, auch Hutablage genannt, übergeht. Während die Rückenlehne
11 an der Rückwand 32 abnehmbar befestigt ist, ist die Kopfstütze
12 hinter der Rückwand 32 und unterhalb der Abdeckung
33 festgelegt. Die Kopfstütze 12 weist wiederum ein Kopfpolster
16 auf, das an einem Tragbügel 15 befestigt ist. Wie bei den Fahrzeugsitzen
gemäß 1 und 2
ergibt sich auch bei dem Fondsitz ein Zwischenraum zwischen der Oberseite der Rückenlehne
11 und der Unterseite des Kopfpolsters 16. Innerhalb dieses Zwischenraums
ist in der Rückwand 32 eine Aussparung 34 vorhanden, in die der
Luftausströmer 17 eingesetzt ist. Der Luftausströmer 17 ist wie
der Luftausströmer 17 in 1 oder
2 ausgebildet, weist also ein Gehäuse
18 mit integrierter elektrischer Heizeinheit 21 und integriertem
Gebläse 22 auf. Die Luftaustrittsöffnung 20 weist nach vorn in
den Nacken- und Kopfbereich des Sitzbenutzers, während die Lufteintrittsöffnung
19 außerhalb der Fahrgastzelle hinter der Rückwand 32 im Kofferraum
liegt. Von dem Gehäuse 18 stehen Flachbänder 35, 36 ab,
über die der Luftausströmer 17 an der Rückwand 32 befestigt ist.
Ist der Luftausströmer 17 wie in 2 gezeigt
ausgebildet, so sind die beiden das Gehäuse 18 aufnehmenden Kugelschalen
in der Rückwand 32 festgelegt.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt.
So kann in der Erwärmungsvorrichtung 13 das Gebläse 22 entfallen
und lediglich die elektrische Heizeinheit 21 im Gehäuse 18 des Luftausströmers
17 angeordnet sein. Dies ist in vielen Fällen ausreichend, da an der Rückenlehne
11 immer eine Rückströmung der Luft vorhanden ist, durch die eine ausreichend
große Luftmenge durch den Luftausströmer 17 hindurchströmt und von der
Heizeinheit 21 aufgewärmt wird. Der Effekt der Luftrückströmung wird noch
verstärkt bei Fahrt mit offener Fahrgastzelle, so dass in diesem Fall wunschgemäß
ein wesentlich größerer Warmluftstrom den Nacken- und Kopfbereich des Sitzbenutzers
erreicht.
|
| Anspruch[de] |
- Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne (11), mit einer insbesondere
höhenverstellbaren, ein Kopfpolster (16) aufweisenden Kopfstütze (12)
und mit einer Vorrichtung (13) zum Erwärmen des Nacken- und Kopfbereichs
eines Sitzbenutzers mit Warmluft, die eine elektrische Heizeinheit (21)
und einen in einem zwischen Rückenlehne (11) und Kopfpolster (16)
vorhandenen Zwischenraum angeordneten Luftausströmer (17) umfasst, der
ein Gehäuse (18) mit einer darin ausgebildeten, zum Nacken- und Kopfbereich
des Sitzbenutzers weisenden Luftaustrittsöffnung (20) und einer gegenüberliegenden
Lufteintrittsöffnung (19) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass
die elektrische Heizeinheit (21) im Luftausströmer (17) integriert
ist.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische
Heizeinheit (21) zwischen Lufteintrittsöffnung (19) und Luftaustrittsöffnung
(20) angeordnet ist und mindestens eine elektrische Heizwendel (23)
oder ein PCT-Heizelement aufweist.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im
Luftausströmer (17) ein Gebläse (22), vorzugsweise ein Miniaturlüfter
(24), integriert ist.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse
(22) zwischen Lufteintrittsöffnung (19) und Luftaustrittsöffnung
(20) auf einer Seite der elektrischen Heizeinheit (21) angeordnet
ist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Kopfpolster (16) an einem in die Rückenlehne (11) eintauchenden
Tragbügel (15) befestigt ist und dass der Luftausströmer (17)
an dem Tragbügel (15) angeordnet ist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Luftausströmer (17) mit Befestigungsmitteln an dem Kopfpolster
(16) festgelegt ist.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel
Gummibänder und/oder Klettverschlüsse aufweisen.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 5 – 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Luftausströmer (17) ein den verbleibenden Zwischenraum zwischen
Rückenlehne (11) und Kopfpolster (16) abdeckendes Schott (30)
aufweist, das vorzugsweise die Rückseite von Rückenlehne (11) und Kopfpolster
(16) übergreift.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rückenlehne (11) einen bis hinter die Rückseite des Kopfpolsters
(16) der Kopfstütze (12) hochgezogenen Lehnenausläufer (14)
aufweist und dass der Luftausströmer (17) in dem Lehnenausläufer (14)
angeordnet ist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rückenlehne (11) unmittelbar vor einer eine Fahrgastzelle begrenzenden
Rückwand (32) angeordnet und die Kopfstütze (12) an der Rückwand
(32) festgelegt ist und dass der Luftausströmer (17) in eine oberhalb
der Rückenlehne (11) in der Rückwand (32) vorgesehene Aussparung
eingesetzt ist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 – 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Luftausströmer (17) um eine vertikale und/oder horizontale Schwenkachse
(29) schwenkbar ausgebildet ist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 – 10, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (18) des Luftausströmers (17) kugelförmig ausgebildet
und zwischen zwei räumlich festgelegten Kugelschalen (25, 26)
drehbar aufgenommen ist.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugelschalen
(25, 26) am Tragbügel (15) der Kopfstütze (12)
oder im Lehnenausläufer (14) der Rückenlehne (11) oder in der
Rückwand (32) der Fahrgastzelle befestigt sind.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
|
|
|