Die Erfindung betrifft eine Schnellspannmutter entsprechend des Oberbegriffes
des Hauptanspruches.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schnellspannmutter
derart auszubilden, daß sie zum einen einen festen Sitz des zu fixierenden Werkzeuges
auf der Antriebsspindel einer Antriebsmaschine ermöglicht und zum anderen ein einfaches
Lösen der Schnellspannmutter per Hand ohne zusätzliches Werkzeug ermöglicht.
Die dieser Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre
des kennzeichnenden Teiles des Hauptanspruches gelöst.
Mit anderen Worten ausgedrückt wird eine Schnellspannmutter vorgeschlagen,
die über Bauteile verfügt, die axial über Rollkörper in einem Abstand zueinander
gehalten werden, wobei die Laufbahnen ein unterschiedliches Höhenniveau aufweisen,
so daß bei einer Bewegung der Rollkörper über die Laufbahnen der Abstand der beiden
beabstandet zueinander gehaltenen Bauteile der Schnellspannmutter variiert.
Bei einem reduzierten Abstand der beabstandet zueinander gehaltenen
Bauteile wird ein besonders einfaches Lösen der Schnellspannmutter möglich bei reduzierten
Betätigungskräften.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
erläutert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird in den Zeichnungen dargestellt,
wobei
1 eine Explosionszeichnung der vorgeschlagenen
Schnellspannmutter darstellt,
2 stellt in einer Aufsicht eine Schnellspannmutter
in ihrer fixierenden Position dar,
3 stellt in einem Querschnitt eine Schnellspannmutter
in ihrer fixierenden Position dar,
4 stellt in einer Draufsicht eine Schnellspannmutter
in ihrer lösenden Position dar und
5 stellt eine Schnellspannmutter im Schnitt
in ihrer lösenden Position dar.
In den Zeichnungen ist eine Schnellspannmutter 21 durch folgenden
Aufbau gekennzeichnet:
Ein Gewindekörper 3 der Schnellspannmutter 21 kämmt mit einem
Innengewinde 2 mit einem Außengewinde einer Antriebsspindel 1
einer Antriebsmaschine. Der Gewindekörper 3 weist neben einer Gewindehülse
eine Anlageschulter 5 auf, die mit einer Öffnung 6 versehen ist.
In diese Öffnung greift eine Feder 7 ein, deren anderes Ende in die Öffnung
8 eines Stellkörpers 9 eingreifend ausgebildet ist.
An der Anlageschulter 5 liegt zudem ein Axiallager
10 an, das somit zu einer Verminderung der Reibung zwischen der Anschlageschulter
5 und dem Stellkörper 9 beiträgt.
Der in diesem Ausführungsbeispiel ringförmig ausgebildete Stellkörper
9 weist an seinem Außenumfang eine Riffelung 11 auf, um eine einfache
Drehbetätigung des Stellkörpers 9 zu ermöglichen.
Auf der dem Axiallager 10 abgewandten Seite des Stellkörpers
9 sind Vertiefungen 12 ausgebildet, in denen Rollkörper –
in diesem Ausführungsbeispiel Kugeln 14 – gelagert sind, wobei die
Vertiefungen 12 größer ausgebildet sind als die Kugeln 14, so
daß die Kugeln 14 innerhalb dieser Vertiefungen 12 radial beweglich
ausgebildet sind und die Vertiefungen 12 als Laufbahnen für die Kugeln
ausgebildet sind, in denen sich die Kugeln über einen begrenzten Bereich, der definiert
ist, bewegen können.
Ein Anlagekörper 15 ist benachbart zu dem Stellkörper
9 ausgebildet und an der dem Stellkörper 9 zugewandten Seite des
Anlagekörpers 15 sind wiederum Kammern 16 ausgebildet, deren Kammerboden
nicht parallel zu der Oberseite des Anlagekörpers 15 ausgebildet
ist, sondern die Kammern weisen ihrerseits eine Absenkung 17 auf, wobei
der Boden einer derartigen Absenkung 17 weiter von der Oberfläche des Anlagekörpers
15 entfernt ist als der übrige Bereich der Absenkung. Wiederum sind die
Abmessungen der Kammern 16 so ausgebildet, daß sie die Kugeln
14 ihrerseits aufnehmen können, wobei sowohl die Vertiefungen
12 des Stellkörpers 9 als auch die Kammern 16 des Anlagekörpers
so ausgebildet sind, daß sie lediglich die Kugeln 14 an ihren Randbereichen
aufnehmen, d. h. die Kugeln ragen sowohl aus den Vertiefungen als auch den Kammern
16 hervor. Auch die Kammern 16 stellen Laufbahnen für die Kugeln
dar, die den Bewegungsbereich der Kugeln begrenzen.
Die Schnellspannmutter wird komplettiert durch einen Sprengring
18, der bei montierter Schnellspannmutter in eine Nut 19 der Gewindehülse
4 hineinragt.
Ansichtszeichnungen der Schnellspannmutter 21 in der gespannten
Position (2) bzw. in der gelösten Position (4)
wie auch der Schnittzeichnungen dieser verschiedenen Stellungen der Schnellspannmutter
21 [(3) zeigt die gespannte Position und
5 zeigt die gelöste Position] sind der Beschreibung
beigefügt und es wird auf sie bezug genommen.
Wenn eine Trennscheibe oder ein anderes Werkzeug an einer Antriebsmaschine
befestigt werden soll, wird nach Auflegen des Werkzeuges auf die Antriebsspindel
die Schnellspannmutter auf die Antriebsspindel 1 aufgesetzt, und über den
Stellkörper 9 erfolgt ein Aufdrehen der Schnellspannmutter auf die Antriebsspindel,
bis der Anlagekörper 15 in Kontakt mit dem Werkzeug, in diesem Ausführungsbeispiel
mit der Trennscheibe, gerät. Anschließend erfolgt ein weiteres Aufdrehen der Schnellspannmutter
auf die Antriebsspindel 1, bis eine so starke Flächenpressung zwischen
Anlagekörper 15 und Trennscheibe erfolgt, daß die Trennscheibe ausreichend
fixiert wird. Beim Fixieren bzw. Aufdrehen der Schnellspannmutter befinden sich
die Kugeln 14 oder die sonstigen verwandten Rollkörper oder Verschiebekörper
in der Position, daß sie sich in den Kammern 16 außerhalb der Absenkungen
17 befinden; dies ist in den 2 und
3 dargestellt.
Wenn nun die Schnellspannmutter gelöst werden soll, so wird wiederum
der Stellkörper 9 in entgegengesetzter Richtung betätigt. Dabei wird das
Drehen des Stellkörpers in die lösende Position der Schnellspannmutter durch das
eingesetzte Axiallager 10 erleichtert, wie auch durch die eingesetzte Feder
7. Zudem erfolgt beim Lösen der Schnellspannmutter eine Bewegung der Kugeln
14 innerhalb der Laufbahnen, d. h. der Vertiefungen 12 und Kammern
16, so daß die Kugeln oder sonstigen verwandten Rollkörper, Rollzylinder
oder Verschiebekörper in die Absenkungen 17 geraten. Dadurch wird dem Anlagekörper
eine Bewegung in Richtung des Stellkörpers 9 ermöglicht, so daß aufgrund
dieser Axialbewegung des Anlagekörpers 15 der Anpreßdruck des Anlagekörpers
an das zu haltende Werkzeug ebenfalls deutlich reduziert wird und hierdurch das
Lösen der Schnellspannmutter nochmals deutlich erleichtert wird. Der Abstand zwischen
Gewindekörper 3 und der Anlagefläche des Anlagekörpers 15 wird
also durch das Bewegen der Kugeln 14 in die abgesenkten Bereiche der Laufbahnen
reduziert.
Diese unterchiedliche Stellung des Anlagekörpers 15 in Relation
zum Stellkörper 9 wird aus den 3 und
5 deutlich sowie aus dem in 3
eingezeichneten Höhenversatz „X".
Um ein Verschmutzen der Bauteile der Schnellspannmutter zu verhindern,
werden O-Ringe 20 zwischen Anlagekörper 15 und Stellkörper
9 bzw. zwischen Stellkörper 9 und Anlageschulter 5 eingesetzt.