Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Zünden eines ein
Gas-Luft-Gemisch verbrennenden Gasbrenners gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
und eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach dem Oberbegriff des Anspruchs
3.
Bei bekannten derartigen Verfahren ergibt sich stets das Problem,
dass es aufgrund schwankender ungünstiger Bedingungen, wie wechselnde Gasqualitäten,
Windeinfluß und dergleichen, bei Heizgeräten mit automatischer Zündung mittels eines
Gas-Feuerungsautomaten zu Störabschaltungen über den Feuerungsautomaten kommt. Nach
solchen Störabschaltungen ist es erforderlich, den Feuerungsautomaten wieder rückzustellen,
was für den Benutzer mit einigem Aufwand verbunden ist.
Die DD 255 380 A1 zeigt
eine Vorrichtung für ein derartiges Verfahren. Wird eine Flamme innerhalb einer
vorgegebenen Zeit erkannt, so bleibt ein Gasventil geöffnet und die Flamme kann
weiter brennen. Bei einem erfolglosen Zündversuch wird keine Flamme erkannt, wodurch
ein Zeitgeberbaustein einen Schalter öffnet, wodurch sowohl die Zündvorrichtung,
als auch das Gasventil stromlos werden. An diesem Zustand ändert sich nichts mehr,
bis eine Person manuell durch Betätigen eines Betätigungsschalters den Feuerungsautomaten
wieder zurücksetzt.
Um die Wahrscheinlichkeit solcher Störabschaltungen zu reduzieren,
werden Gas-Feuerungsautomaten mit Mehrfach-Zündwiederholungen eingesetzt. Eine derartige
Vorrichtung ist aus der DE 28 24 166 A1
bekannt. Diese Automaten werden komplett mit Zündwiederholfunktion und Wartezeitglied
zur Festlegung des Zeitraumes zwischen zwei Zündversuchen geprüft und zugelassen.
Dies ist aufgrund der Überprüfung samt der Zündwiederholfunktion mit einem relativ
großen Aufwand verbunden.
Ziel der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und dazu ein
Verfahren und eine Einrichtung der eingangs erwähnten Art anzugeben, bei dem die
Gefahr von Störabschaltungen nach einem fehlgeschlagenen Zündversuch weitgehend
vermieden ist.
Erfindungsgemäß wird dies durch ein Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 und durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 3 erreicht.
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ist sichergestellt, dass bei schwierigeren
Zündbedingungen eine Störabschaltung unterbleibt, wenn die Sicherheitszeit abläuft,
ohne dass es zu einer Zündung des Brenners kommt. Durch die Unterbrechung der Ansteuerung
des Gas-Feuerungsautomaten knapp vor dem Ablauf der Sicherheitszeit desselben und
abermalige Ansteuerung nach Ablauf einer entsprechenden zweiten Sicherheitszeit
wird im Prinzip das gleiche erreicht wie bei Verwendung von Gas-Feuerungsautomaten
mit Mehrfach-Zündwiederholung. Dabei ergibt sich jedoch der Vorteil, dass die Prüfung
des Gas-Feuerungsautomaten mit Einfachzündung wesentlich einfacher ist als die Prüfung
eines Gas-Feuerungsautomaten mit Mehrfach-Zündwiederholung.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Zündung eines Brenners eines
gebläseunterstützten Heizgerätes ist es vorteilhaft, die Merkmale des Anspruches
2 vorzusehen. Dadurch wird beim zweiten Zündversuch ein zündfreudigeres Gemisch
bereitgestellt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung
näher erläutert. Dabei zeigt:
1 schematisch eine Einrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
2 ein Detail einer Variante der Ausführungsform
nach der 1,
3 ein Detail der Ansteuerung eines Gas-Feuerungsautomaten,
4a bis 4c
Diagramme und
5a bis 5c
Diagramme.
Die in der 1 dargestellte Heizeinrichtung
weist einen Brenner 16 auf, der über ein Gasrohr 10 und ein an
dieses angeschlossenes Gasventil 18 und einen Gasanschluß 19 mit
Gas versorgbar ist.
Oberhalb des Brenners 16 sind eine Ionisationselektrode
25 und eine Zündelektrode 26 angeordnet, die über Leitungen
24 und 23 mit einer Steuerelektronik 7 verbunden sind.
Wie aus der 3 zu ersehen ist, weist die Steuerungselektronik
7 einen Gas-Feuerungsautomaten 7a, der sicherheitsrelevant ist,
und eine Steuerung 7b, die nicht sicherheitsrelevant ist, auf.
Dabei sind diese beiden Teile der Steuerelektronik 7 über
eine Signalleitung 30 miteinander verbunden, wobei die Steuerung
7b einen Schalter 28 aufweist, der mit einem
Zeitglied 29 versehen ist, das nach einer bestimmten Zeit, die kleiner
als die Sicherheitszeit Ts des Gas-Feuerungsautomaten 7a ist,
für ein Öffnen des Schalters 28 sorgt und nach Ablauf einer vorgegebenen
zweiten Sicherheitszeit Tw wieder schließt.
Die Steuerelektronik 7 ist weiter über eine Steuerleitung
8 mit dem Magnetantrieb 9 des Gasventiles 18 verbunden.
Weiter ist die Steuerelektronik 7 über eine Signalleitung 4 mit
einem Druckwächter 2 und über eine Signalleitung 5 mit einem Hallsensor
2 und über eine Signalleitung 6 mit einem Drehzahlregler
22 verbunden, an den über eine Steuerleitung 21 ein Gebläse
3 angeschlossen ist.
Über dem Brenner 16 ist ein Primär-Wärmetauscher
13 angeordnet, der über eine Heizungsvorlaufleitung 15 und eine
Heizungsrücklaufleitung 17 mit einer Heizungsanlage verbunden ist.
Über dem Primär-Wärmetauscher 13 ist eine mit einer Abgasführung
11 verbundene Abgassammelhaube 12 angeordnet, die von einer Frischluftzufuhr
20 umgeben ist, wobei der Druckwächter 1 in die Frischluftzufuhr
20 mit einer Druckmeßstelle 14 hineinragt.
Die Zufuhr von Frischluft zum Brenner 16 erfolgt über die
Frischluftzufuhr 20, wobei die Luft von oben nach unten strömt und sich
daher ein Gegenstrom zu den in der Abgasführung 11 nach oben strömenden
Abgasen ergibt.
Die 2 zeigt eine Variante zur Ausbildungsform
nach der 1. Dabei ist oberhalb des Primär-Wärmetauschers
13 eine Strömungssicherung 27 angeordnet, die mit der Abgasführung
11 verbunden ist. Der übrige Aufbau der Heizeinrichtung ist gleich dem
in der 1 dargestellten Aufbau.
Das Diagramm nach den 4a–4c
schematisch das erfindungsgemäße Verfahren. Aus den 4a–4c
ist zu erkennen, dass bei einem Zündversuch die Ansteuerung des Gas-Feuerungsautomaten
7a um die Zeitspanne dT vor dem Ablauf der Sicherheitszeit Ts
unterbrochen wird, wenn es zu keiner Zündung während dieser Zeit kommt. Nach Ablauf
einer zweiten Sicherheitszeit Tw, die durch das Zeitglied 29
des Schalters 28 bestimmt ist, wird ein neuer Zündversuch unternommen und
dazu die Ansteuerung des Feuerungsautomaten 7a durch Schließen des Schalters
28 wieder hergestellt.
Die 4a bis 4c
stellen somit den Ablauf eines erfolglosen ersten und einen erfolgreichen zweiten
Zündversuch dar.
Zu Beginn des Zündversuches werden eine Zündeinrichtung (4a)
und das Gasventil 8 (4b) eingeschaltet. Da
das Flammsignal (4c) vorerst ausbleibt, werden nach
Ablauf der Zeit Ts – dT, die in dem Zeitglied 29 festgelegt
und an die Sicherheitszeit Ts des Gas-Feuerungsautomaten 7a
angepasst ist, die Zündeinrichtung und das Gasventil 8 für eine zweite
Sicherheitszeit Tw abgeschaltet. Die zweite Sicherheitszeit Tw
kann im sicherheitsrelevanten oder im nicht-sicherheitsrelevanten Teil der Steuerung
festgelegt oder auf beide aufgeteilt sein.
Nach Ablauf der zweiten Sicherheitszeit Tw werden Gasventil
und Zündeinrichtung wieder eingeschaltet. Nach dem Einlangen eines Flammsignales
(4c) wird die Zündeinrichtung abgeschaltet und das
Gasventil 8 bleibt geöffnet.
Die 5a bis 5c
stellen zwei erfolglose Zündversuche mit anschließender Abschaltung dar. Der Ablauf
ist der gleiche wie anhand der 4a bis 4c
beschrieben, jedoch kommt beim zweiten Versuch nach Ablauf der Sicherheitszeit Ts
des Gas-Feuerungsautomaten kein Flammsignal (5c) zustande,
so dass Gasventil 8 und Zündeinrichtung nach dem zweiten Versuch dauerhaft
abgeschaltet bleiben.
Nach einem erfolglosen ersten Zündversuch kann bei einer Heizeinrichtung
gemäß 1 vorgesehen sein, dass die Drehzahl des Gebläses
3 reduziert und dadurch der Anteil an Gas in dem Brenner 16 zugeführten
Gas-Luft-Gemisch erhöht wird, wodurch das Gemisch entsprechend zündfreudiger wird.