PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE202004008384U1 18.08.2005
Titel Halter für Zettel, Notizen o.dgl.
Anmelder Plastolan GmbH, 59557 Lippstadt, DE
Vertreter Patentanwälte Meldau - Strauß - Flötotto, 33330 Gütersloh
DE-Aktenzeichen 202004008384
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 18.08.2005
Registration date 14.07.2005
Application date from patent application 26.05.2004
IPC-Hauptklasse B43M 17/00
IPC-Nebenklasse B42D 17/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Halter für Zettel. Notizen. Abholscheine, Parkscheine bzw. -scheiben o. dgl.

Zettel werden für vielfältige Zwecke benutzt, so lassen sich auf ihnen Notizen für wichtige Termine oder in Kurzform wichtige Mitteilungen, die häufig am Telefon mitgeschrieben für das weitere Vorgehen bedeutsam sind, festhalten; Zettel werden als Abholscheine für unterschiedliche Leistungen ausgegeben und sind beim Abholen vorzulegen. Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass solche Zettel verschwinden und dann, wenn sie gebraucht werden, nicht auffindbar sind. Da helfen auch die mit Haftrand versehenen Notizzettel nicht weiter, die oft so angeheftet sind, dass sie nicht ohne weiteres augenfällig oder wieder auffindbar sind, zumal z.B. Abholzettel einen solchen Haftrand nicht aufweisen. Somit besteht die Gefahr, dass solche für weitere Handlungen wichtige Unterlagen so abgelegt werden, dass nur ein Zufall sie wieder auftauchen lässt. Ähnliches gilt auch für Aufbewahrungskästen für Zettel, in denen solche Zettel unübersichtlich verwahrt werden, so dass ein Durchsuchen nicht vermieden werden kann und ein augenfälliges Erinnern durch die nicht unmittelbar sichtbaren Zettel nicht gegeben ist.

Hier setzt die Neuerung an, die sich zur Aufgabe gestellt hat, einen Notizhalter anzugeben, bei dem diese Nachteile vermieden werden.

Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst; Weiterbildungen beschreiben die Unteransprüche.

Mit dem Saugnapf kann der Halter für Zettel an glatten Flächen befestigt werden, wobei der Ort der Befestigung frei so ausgewählt werden kann, dass abgelegte Zettel immer im Sichtbereich sind, so dass eine Erinnerungsfunktion gegeben ist. Mit der geschweiften Feder werden so die Zettel auf der Fläche gehalten, wobei diese Fläche auch bis zur Vertikalen geneigt sein kann. Dazu ist diese so ausgebildet. dass ihr Klemmbereich zumindest auf der Höhe der Befestigungsebene liegt. Untergeschobene Zettel werden durch Klemmung fixiert. Somit bleibt der Überblick über vorliegende Informationen, Kurzmitteilungen, Termine o. dgl. erhalten. Ein solcher Halter kann aber auch in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden: An der Windschutzscheibe befestigt, hält er gelöste Parkscheine aber auch Parkscheiben sicher so fest, dass sie von außen ohne Schwierigkeiten lesbar sind.

Dabei ist die geschweifte Feder halbstarr am Saugnapf befestigt, so dass im Zusammenwirken von Federfuß und Befestigungsnippel an der Oberseite des Saugnapfes zusätzlich Kräfte entstehen, wenn der Federfuß etwa infolge der Dicke des zu haltenden Packens an Zettel von der Befestigungsebene merkbar abgehoben wird.

Die Neuerung wird an Hand der beigefügten Figur näher erläutert; diese zeigt:

Einen Halter für Zettel in Seitansicht.

Der an sich bekannte Saugnapf 1 besteht aus dem glockenförmigen Napfkörper 2, dessen Rand 3 auf einer (nicht näher dargestellten) Befestigungsebene aufliegt. Zum Befestigen des Notizhalters 1 wird der Napfkörper 2 nach Aufsetzen auf die Befestigungsebene niedergedrückt, so dass Luft aus dem Innenraum entweicht. Nach Loslassen formt sich der Napfkörper 2 zurück, wobei sich in seinem Inneren ein Unterdruck gegenüber dem äußeren Luftdruck ausbildet, der den Saugnapf 1 an der Befestigungsfläche hält. Dabei wird Dichtheit zwischen dem Rand 3 des Napfkörper 2 und der Befestigungsfläche vorausgesetzt, die ggf. durch abdichtende Maßnahmen – beispielsweise Benetzung mit Wasser, Einstreichen mit Eiweiß o. dgl. – erreicht werden kann.

Auf dem Pol des glockenförmigen Napfkörpers 2 ist ein Nippel 4 vorgesehen, auf den der Federfuß 8 der geschweiften Feder 5 aufgedrückt und festgelegt ist. Die Feder 5 weist einen geschweiften Federarm 6 mit der tiefsten Stelle 6.1 auf, dessen freies Ende 8 gegenüber der Befestigungsfläche einen konvex durchgebogenen Schweif 7 aufweist. Das freie Ende 9 dieses geschweiften Federarms 6 ist gegen die Durchbiegung des Schweifs 7 aufgebogen. In Ruhe, nicht auf der Befestigungsunterlage festegelegt, ist der Schweif derart durchgebogen, dass die tiefste Stelle des Durchbugs zumindest auf gleicher Höhe liegt, wie der Rand 3 des Napfkörpers 2.

Vorteilhaft ist eine Maßdifferenz derart vorhanden, dass diese tiefste Stelle 6.1 des Durchbugs des Federarms 6 um ein geringes Maß "a" unter diesem Rand 3 des Napfkörpers 2 liegt. Damit erhöht sich der Druck, was gerade dann bedeutsam ist, wenn nur einzelne Notizzettel zu halten sind. In gleicher Weise ist auch eine Versteifung des Nippels 4 vorteilhaft. Dadurch wird die Federwirkung auf die Feder 5 verlagert, während die elastische Verformung der Anbindung der Feder 5 an den glockenförmigen Napfkörper 2 erst bei größerer Dicke der zu haltenden Notizen zum Tragen kommt.


Anspruch[de]
  1. Halter für Zettel, Notizen, Abholscheine, Parkscheine bzw. -scheiben o. dgl., gekennzeichnet durch einen auf einer ebenen Befestigungsfläche festlegbaren Saugnapf (1) mit einer geschweiften Feder (5), wobei der Saugnapf (1) einen glockenförmigen Napfkörper (2) aufweist, dessen Rand (3) an einer Befestigungsebene anliegt, und dessen Pol mit einem Nippel (4) versehen ist, an dem die geschweifte Feder (5) festgelegt ist.
  2. Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pol des glockenförmigen Napfkörpers (2) des Saugnapfes (1) einen Nippel aufweist, auf dem der Federfuß (7) der geschweiften Feder (5) zum Festlegen aufgedrückt ist.
  3. Halter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der geschweifte Federarm (6) zur Befestigungsebene hin konvex durchgebogen ist und eine tiefste Stelle (6.1) aufweist, die mindestens in Höhe des Randes (3) des glockenförmigen Napfkörpers (2) liegt.
  4. Halter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die tiefste Stelle (6.1) des konvex durchgebogen Federarms in einem geringen Maß „a" unterhalb des Randes (3) des glockenförmigen Napfkörpers (2) liegt.
  5. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Pol des glockenförmigen Napfkörpers (2) mit dem Nippel 4 verstärkt ausgebildet ist, zur halbstarren Festlegung des Federarms (6) am Napfkörper (2).
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com