Die vorliegende Erfindung betrifft ein flächiges Heizelement, insbesondere
zur Beheizung von benutzerberührten Flächen eines Fahrgastraumes eines Fahrzeugs,
mit mindestens einer Heizzone, in der mindestens ein elektrischer Leiterstrang zum
Heizen angeordnet ist, mit mindestens einem weiteren Leiterstrang zum Einspeisen
von elektrischer Energie in den mindestens einen Leiterstrang zum Heizen der Heizzone,
mit einem Kontaktierungsbereich, in dem der Leiterstrang zum Einspeisen von elektrischer
Energie mit dem mindestens einen Leiterstrang zum Heizen der Heizzone elektrisch
leitend verbunden ist.
Stand der Technik
Bekannt sind flächige Heizelemente mit zwei oder mehr Kontaktleitern,
die miteinander durch mehrere Heizleiter elektrisch leitend verbunden sind. Diese
Heizleiter und/oder Kontaktleiter können bspw. aus Kupfer oder aus einem anderen
geeigneten Leitermaterial mit ausreichender elektrischer Leitfähigkeit bestehen
und können ggf. durch eine äußere Isolierung abgeschirmt und/oder verstärkt sein.
Leiter, die zumindest teilweise aus Kupfer bestehen, sind jedoch nur begrenzt mechanisch
belastbar, so dass nach länger dauernder Benutzung Störungen durch Materialermüdungen
und/oder -brüchen auftreten können. Dies liegt in erster Linie an der nur ungenügenden
Biege-Wechsel-Belastbarkeit des Kupfermaterials. Bei derartigen Heizelementen kann
es zum Bruch von Kontakt- und/oder Heizleitern kommen. In diesem Fall entsteht an
der Bruchstelle eine Unterbrechung der elektrischen Versorgung. Das Heizelement
ist dann zumindest in den nicht mehr stromdurchflossenen Bereichen nicht mehr funktionsfähig.
Aus DE 41 01 290 ist bekannt,
eine Vielzahl von Heizleitern mit einer Vielzahl von Kontaktleitern zu kontaktieren,
um so Redundanz für den Fall des Ausfalls einzelner Leiter zu schaffen. Es gibt
jedoch Anwendungsfälle, bei denen die dort beschriebenen Heizelemente immer noch
nicht ausreichend robust und sicher sind.
Es ist bekannt, Leiter aus Kupfer zu versilbern, um sie gegen Korrosion
zu schützen. Ist das Silber jedoch nicht porendicht aufgetragen, kann das Kupfer
trotzdem angegriffen werden. Außerdem diffundiert das Silber mit der Zeit in das
Kupfer. Dadurch bildet sich eine Grenzschicht aus einer Ag-Cu-Legierung, die sehr
spröde ist. Brüche dieser Grenzschicht bilden Anfangsrisse, die den Leiter ebenfalls
gefährden.
Um diesem Problem abzuhelfen, können sog. Manteldrähte verwendet werden,
bei denen elektrische Leiter mit einem Stahlkern versehen sind, die einen Kupfermantel
aufweisen. Ein Manteldraht aus einem Mantel aus Platin und einem Kern aus einem
edelmetallhaltigen Werkstoff ist aus DE 38
32 342 C1 bekannt. Der Kern kann auf Kriterien wie Flexibilität, Reiß-
und Zugfestigkeit und Biege-Wechsel-Festigkeit abgestimmt werden, während der Mantel
hinsichtlich der gewünschten elektrischen Eigenschaften optimiert werden kann.
Ein Manteldraht mit einem Kern aus rostfreiem Stahldraht und einem
Mantel aus Kupfer ist aus DE 196 38 372
A1 bekannt. Ein Manteldraht, bei dem der Mantel aus Stahl und der Kern
aus Kupfer oder wahlweise umgekehrt bestehen kann, ist schließlich in
DE 102 06 336 A1 beschrieben.
Ein bedeutender Nachteil dieser bekannten Materialkombinationen besteht
in den relativ hohen Kosten und der nur begrenzten Korrosionsbeständigkeit der Manteldrähte.
Die Kupferumhüllung leitet zwar den elektrischen Strom für die meisten Anwendungsfälle
ausreichend gut, doch ist sie für manche Einsatzzwecke nicht ausreichend gegen Korrosion
beständig.
Aus JP 2001-217058 ist ein Heizleiter bekannt, bei dem eine Vielzahl
von Kohlenstoff-Fasern von einem Schrumpfschlauch ummantelt sind. Eine solche Anordnung
ist jedoch nicht sehr bruchfest.
Definitionen
Nachfolgend sind wesentliche Begriffe dieser Schrift erläutert:
Ein Strang ist ein längliches Gebilde, dessen Längenabmessungen die
Abmessungen seines Querschnittes bei weitem übertreffen. Vorzugsweise weisen die
beiden Dimensionen des Querschnittes in etwa ähnliche Abmessungen auf. Vorzugsweise
ist das Gebilde biegeelastisch, aber in einem festen Aggregatszustand.
Unter filamentartig wird hier verstanden, dass das so bezeichnete
Objekt aus einer kurzen oder langen Faser oder aus einem Monophil- oder Multifilamentfaden
gebildet ist.
Ein Leiterstrang ist ein Strang, in dem sich ein, mehrere oder viele
filamentartige elektrische Leiter erstrecken, vorzugsweise im Wesentlichen entlang
der Längsrichtung des Stranges. Ein Leiterstrang kann selbst aus einer Vielzahl
von Leitersträngen aufgebaut sein.
Eine Mantelschicht ist eine Schicht, die direkt oder indirekt einen
Strang zumindest teilweise umhüllt, jedoch nicht zwangsweise die äußerste den Strang
umhüllende Schicht.
Ein Kunststoff ist jedes synthetische, in der Natur nicht auftretende
Material, insbesondere Polymere und daraus abgeleitete Substanzen wie Carbonfasern.
Temperaturbeständig bedeutet, dass das betreffende Material bei Temperaturänderungen
des Alltags seine Form und seine Festigkeit allenfalls unwesentlich ändert, chemisch
stabil bleibt und den gleichen Aggregatszustand wie bei Standardumgebungsbedingungen
beibehält.
Chemisch inaktiv bedeutet inert, d. h. auch bei Einwirkung korrosiver
Substanzen verändert sich das so bezeichnete Objekt nicht, zumindest nicht bei solchen
Substanzen wie Schweiß, Kohlensäure oder Fruchtsäuren.
Unter Metallisieren wird das Versehen mit einer metallischen Beschichtung
verstanden, z. B. durch Galvanisieren oder Sputtern.
Ein Sitzspiegel ist ein großflächiger, mittiger Bereich einer Stützfläche
eines Sitzes, die zur Abstützung des Gesäßes eines Benutzers bestimmt ist.
Sitzlehne ist ein großflächiger, mittlerer Bereich einer Stützfläche
eines Sitzes, die zur Abstützung eines Rückens eines Benutzers bestimmt ist.
Sitzwangen sind meist vom Sitzspiegel abgesetzte und meist etwas erhöhte
längsseitige Abschnitte der Stützfläche, die zur seitlichen Abstützung eines Benutzers
insbesondere bei Kurvenfahrten bestimmt sind. Unter diesem Begriff werden hier sowohl
die Wangen neben dem Sitzspiegel zur Abstützung der Oberschenkel, als auch die Wangen
an der Lehne zur Abstützung der Schultern eines Benutzers bezeichnet.
Unter andersartig wird verstanden, dass zwei Objekte zumindest bzgl.
einer für die technische Funktionserfüllung relevanten und/oder grundlegenden Eigenschaft
voneinander verschieden sind. Insbesondere sind alle Merkmale elektrischer Leiterstränge
gemeint, die die Belastbarkeit, Lebensdauer, Materialauswahl, Materialkombinationen,
Querschnittsformen-Aufbau und -Abmessungen, ihre Einbindung und Kontaktierung in
das Heizelement grundsätzlich betreffen.
Gegenstand der Erfindung
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Heizelement
herzustellen, das ausreichend dauerbelastbar, korrosionsbeständig und kostengünstig
herzustellen ist.
Der Gegenstand von Anspruch 1 bezieht sich dabei einen Grundtyp eines
Heizelementes, der von Anspruch 2 auf eine vorteilhafte Ausgestaltung mit elektrisch
beheizbaren Textilien und der von Anspruch 3 auf ein Heizelement mit auf einem Träger
als Grundfläche verlegten Heizlitzen.
Der Gegenstand von Anspruch 4 ist besonders gegen Ausfälle einzelner
Leiter geschützt. Der Gegenstand von Anspruch 5 weist eine zusätzliche Sicherung
durch eine alternative Ausgestaltung eines Zusatzleiters auf.
Ein Heizelement gemäß Anspruch 6 beschreibt eine zweckmäßige Kontaktierungsform
zwischen Zusatzleiter und Heiztextil/Heizleitern, die mit den Merkmalen von Anspruch
7 zusätzlich ausfallsicher und belastbar wird.
Ein Heizelement gemäß Anspruch 8 weist einerseits ausreichend Kontaktflächen
an einer Vielzahl von Einspeisungspunkten zwischen Leitersträngen zum Heizen und
solchen zum Einspeisen von Strom auf, andererseits bildet die Aufnahme eines Zusatzleiters
in diesem Bereich ein Netzwerk, das bei Bruch einzelner Leiter leicht Strom zwischen
den Netzmaschen umleiten kann.
Bei einem Heizelement gemäß Anspruch 9 ist es überflüssig, den Zusatzleiter
über eine Versorgungsleitung zu kontaktieren, wodurch die Montage des Heizelementes
deutlich vereinfacht wird.
Ein Heizelement nach Anspruch 10, 11 oder 12 weist besonders robuste
Leiterstränge auf.
Ein Heizelement nach Anspruch 13, 18 und 20 weist eine Vielzahl sehr
dünner Einzelleiter auf, die zusammen eine große Oberfläche und einen niedrigen
Widerstand besitzen, obwohl ein großer Teil des Querschnitts des Stranges aus einem
nicht leitenden (Kunst-)Stoff besteht.
Ein Heizelement nach Anspruch 14 zeichnet sich durch hohe Belastbarkeit
bei niedrigen Materialkosten aus. Die Eigenschaften der Ansprüche 15, 16 und 17
machen die Leiterstränge des Heizelementes zusätzlich korrosionsbeständig.
Ein Heizelement nach Anspruch 19 ermöglicht zusätzliche Sicherheitsfunktionen
und eine einfache Montage des Heizelementes.
Ein Heizelement nach Anspruch 21 weist Leiterstränge auf, die trotz
einer Vielzahl von Einzelsträngen kompakt aufgebaut sind und einen niedrigen Wärmeübergangswiderstand
haben.
Ein Heizelement nach Anspruch 22 weist für die jeweiligen elektrischen
Funktionen optimierte Leiter auf.
Ein Heizelement nach Anspruch 23 ist einfach zu montieren, da sich
die Leiterstränge zum Einspeisen von elektrischer Energie und/oder zum Heizen und
oder die Leiterstränge des Zusatzleiters einfach z. B. als Bandmaterial oder Endlosware
vorkonfektionieren lassen und z. B. nur noch aufgebügelt werden brauchen.
Ein Heizelement nach Anspruch 24 hat den Vorteil, dass an einer Grenze
zwischen einem Sitzspiegel und einer Sitzwange keine aufwendigen Schutzmaßnahmen
für das Durchführen von Heizleitern über den Grenzbereich (den sogenannten Grabenübergang)
getroffen werden brauchen. Selbst wenn ein Leiterstrang zum Heizen bei der weiteren
Verarbeitung des Heizelementes hier von einer Nähnadel getroffen werden sollte,
so ist z. B. durch den Zusatzleiter oder die Materialwahl des Leiterstranges die
Stromversorgung der Sitzwange sichergestellt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung.
Figuren
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
flächigen Heizelements erläutert. Es zeigen:
1 eine Draufsicht auf ein flächiges Heizelement
2 eine vergrößerte schematische Darstellung
einer Bruchstelle einer als Litze ausgebildeten Elektrode gemäß dem Detail A aus
1
3 eine vergrößerte Draufsicht auf ein
Detail eines Kontaktierungsbereichs
4 einen vergrößerten Querschnitt durch
einen elektrischen Leiter
5 eine vergrößerte Ansicht eines Gesamtbündels
eines Leiterstrangs
6 eine Alternative zur Ausführungsform
von 1
Beschreibung der Erfindung
1 zeigt ein elektrisches Heizelement
20 mit einem flächigen Träger 8, mit einem Paar Elektroden
30, welche beabstandet und in etwa parallel zueinander daran angeordnet
und in Kontaktbereichen 200 über eine Vielzahl von Heizleitern
40 miteinander verbunden sind. Die Heizleiter 40 sind in etwa
parallel zueinander am Träger 8 angeordnet und elektrisch parallel geschaltet.
Die Elektroden 30 ihrerseits sind über elektrische Verbindungsleitungen
50 mit einer Stromquelle 70 verbunden. Die Heizleiter
40 sind gebildet aus Leitersträngen 1 zum Heizen des Heizelementes,
vorzugsweise aus carbonisierten Kunststoff-Fäden. Die Elektroden 30 sind
gebildet aus Leitersträngen 2 zum Einspeisen von elektrischer Energie in das Heizelement
20, vorzugsweise aus Litzen aus Kupfer.
Im Betrieb strömt Strom aus der Stromquelle über eine Verbindungsleitung
6 und die eine Elektrode 30 in die Vielzahl von Heizleitern
40. Deren Erwärmung beheizt die Heizzone 100. Von dort fließt
der Strom dann über die andere Elektrode 30 und die Verbindungsleitung
6 wieder zur Stromquelle zurück. Die Stromstärke des Heizstromes beträgt
dabei beispielsweise zwischen 4 und 5 A bei einer Betriebsspannung von 12 V.
In 2 ist eine vergrößerte Ansicht des
Kreuzungsbereiches einer Elektrode 30 mit Heizleitern 40 dargestellt.
Gezeigt ist ein Bruch von Leitersträngen 2 der Elektrode 30. Der
in 2 dargestellte Elektrodenbruch führt zu einem Teilausfall
des elektrisch abgetrennten Teils des flächigen Heizelements 20.
Um solche Situationen zu vermeiden, verbindet ein Zusatzleiter
3 bei der Ausführungsform in 1 die Endabschnitte
36, 37 einer Elektrode 30 elektrisch miteinander und
ist ansonsten von der Elektrode 30 beabstandet, um nicht den gleichen Belastungen
unterworfen zu sein.
3 zeigt eine Ausführungsform des Heizelementes,
bei der der Zusatzleiter 3 alternativ parallel der Leiterstränge
2 der Elektroden 30 innerhalb des Kontaktierungsbereiches
200 verläuft. Der Zusatzleiter 3 ist hier um Größenordnungen robuster
als die Leiterstränge 2 zum Einspeisen von elektrischer Energie. Falls
alle Leiterstränge 2 versagen sollten, bleibt der Zusatzleiter
3 wegen seiner höheren mechanischen Belastbarkeit noch intakt. In den Zusatzleiter
3 wird dann der Strom von den Leitersträngen 2 vor der Bruchstelle
über eine Vielzahl von Einspeisungspunkten 33 in dazwischen gebildete Überbrückungsstrecken
42 eingespeist, die aus kurzen Abschnitten der Heizleiter 40 gebildet
sind. Von dort fließt der Strom in den Zusatzleiter 3. Nach Überqueren
der Bruchstelle verteilt sich der Strom dann wieder auf die hinter der Bruchstelle
liegenden Überbrückungsstrecken 42 und die durch den Bruch abgetrennten
Teile der Leiterstränge 2.
Der Zusatzleiter 3 kann bei einer solchen Ausführungsform
mit dem bisherigen Herstellungsverfahren für die Kontakt-Elektroden 30
in diese integriert werden. Dazu werden eine oder mehrere der bisherigen Leiterstränge
2 – vorzugsweise unisolierte Litzen – der Kontakt-Elektrode
30 bei ihrer Herstellung durch die Leiterstränge 3a der Zusatzleiter
3 ersetzt.
Eine mäanderförmige Anordnung der einzelnen Leiterstränge
3a des Zusatzleiters trägt zur Erhöhung der Belastbarkeit des Zusatzleiters
bei Zugspannung in seiner Längsrichtung bei.
Als zusätzlichen Schutz weisen vorzugsweise sowohl die Elektroden
30 als auch die Heizleiter 40 und die Zusatzleiter 3
Leiterstränge 1, 2, 3a mit Kunststoffkern und Gold-Silber-Beschichtung
oder Nickeldrähte auf. Dabei sind die Heizleiter zur entsprechenden Erhöhung ihres
Widerstandes mit einer dünneren Edelmetallbeschichtung ausgestattet als die Elektrodenleiter.
4 zeigt einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen
elektrischen Leiterstranges 10, der einen Kern aus Kunststoff und eine
Umhüllung aus einem Edelmetall aufweist.
Der elektrische Leiter 10 umfasst einen filamentartigen Innenstrang
12 aus einem elastischen, reißfesten und temperaturbeständigen Kunststoff,
insbesondere einem thermoplastischen Kunststoff, insbesondere aus Polyamid, der
sehr bruchfest, reißfest und temperaturbeständig ist. Der fadenförmige Kern
12 ist mit einer Umhüllung 14 aus Nickel, Gold, Silber oder einer
Gold-Silber-Legierung umhüllt, die insbesondere auf galvanischem Weg aufgebracht
sein kann. Die Umhüllung 14 ist sehr duktil und damit über eine lange Betriebsdauer
sehr biegewechselbeständig. Der Kern 12 ist sehr reißfest und biegewechselbelastbar,
so dass der elektrische Leiter 10 ideale mechanische Eigenschaften und
sehr gute elektrische Eigenschaften, bspw. für den Einsatz als elektrischer Heizleiter
o. dgl. aufweist.
Der Kerndurchmesser kann zwischen ca. 0,01 mm und ca. 1 mm betragen,
während ein sinnvoller Durchmesser für die Ummantelung 14 bei ca. 0,02
bis 3 mm liegen kann. Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass Innenstrang
12 und Mantelschicht 14 Querschnittsflächen in einem Verhältnis
zwischen 1:4 und 10:1 aufweisen, vorzugsweise dass Innenstrang 12 und Mantelschicht
14 ungefähr gleich große Querschnittsflächen aufweisen.
Je nach Bedarf kann die Querschnittsfläche des Kerns 12 größer
oder kleiner als die des Mantels 14 sein. Bei einem Leiter 10,
der besonders starker mechanischer Beanspruchung ausgesetzt ist, kann es bspw. sinnvoll
sein, den Kerndurchmesser größer zu wählen, um einen Bruch oder eine Verletzung
des Leiters 10 bzw. des metallischen Mantels 14 zuverlässig auszuschließen.
Mehrere Einzelstränge 16 in Form von elektrischen Leitersträngen
10 entsprechend 4 können in vorteilhafter
Weise, wie in 5 gezeigt, zu einem Strangbündel
17 bzw. zu einem Zwirn verdreht werden. So können bspw. 30 bis
50 Einzelstränge 16 zu einem Faden verzwirnt werden, von denen
wiederum mehrere zu einem elektrischen Gesamtbündel 19 verzwirnt werden
können. So kann ein Leiterstrang mit einer Vielzahl von Einzelsträngen gebildet
werden, der sich problemlos vernähen lässt. Wird der Leiterstrang von einer Nähnadel
durchstoßen, so werden nur einzelne der Filamente verletzt, ohne dass dies die Gesamtfunktion
oder die elektrischen oder mechanischen Eigenschaften des Gesamtbündels des Leiterstranges
nennenswert beeinflusst. Die Fixierung durch einen Nähfaden kann zudem nicht zu
einem mechanischen Bruch führen, da der Faden sehr bruchfest ist.
Ggf. kann um die Ummantelung 14 eine zusätzliche Isolationsschicht
oder Kleberschicht (nicht dargestellt) angeordnet sein, die vorzugsweise aus Kunststoff
besteht.
Der elektrische Leiterstrang 10 bzw. das Gesamtbündel
19, das aus einer Vielzahl von verzwirnten elektrischen Leitersträngen
10 besteht, eignet sich zur Bildung von elektrischen Heizelementen, insbesondere
zum Einbau in Fahrzeugsitzen oder in Lenkrädern. Er kann dabei als Elektrode und/oder
als Heizleiter vorgesehen sein.
Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass der Zusatzleiter
3 in die Elektrode 3 integriert und vorzugsweise zumindest zwischen
den Endabschnitten 36, 37 von der Kontakt-Elektrode
3 isoliert und/oder beabstandet ist.
Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Zusatzleiter
3 als elektrisch leitfähiges Band gestaltet ist und die Leiterstränge
2 zum Einspeisen von elektrischer Energie darauf fixiert sind. Dieses Band
kann z. B. ein Geflecht aus elektrischen Leitersträngen, eine Metallfolie, ein metallisiertes
Vlies (z. B. verkupfert, verzinnt), ein Gewirke und/oder ein Gestrick sein. Es sollte
einen Flächenwiderstand von unter 5 m &OHgr;/☐ aufweisen. Die Leiterstränge
2 können bspw. aufgenäht oder eingenäht sein.
Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Endabschnitte wenigstens
einer Kontakt-Elektrode 3 durch einen elektrischen Zusatzleiter
3 miteinander elektrisch leitend verbunden sind.
6 zeigt ein Heizelement 20 mit
einem Träger 8, an dem ein Heizleiter 40 die Heizzone
100 im Wesentlichen vollständig überstreichend angeordnet ist. Der Heizleiter
40 ist gebildet aus einem Leiterstrang 1, vorzugsweise aus einem
Gesamtbündel 17 von Einzelsträngen. An jedem seiner beiden Enden ist der
Heizleiter 40 in einer Kontaktzone 200 mit jeweils einer Verbindungsleitung
50 elektrisch leitend verbunden, vorzugsweise gecrimpt. Die Verbindungsleitung
50 ist in diesem Ausführungsbeispiel mit den Leitersträngen 2
zur Einspeisung elektrischer Energie und der Verbindungsleitung 6 identisch.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird Strom über eine Verbindungsleitung
50 in das eine Ende des Heizleiters 40 eingespeist. Er durchströmt
den Heizleiter 40 dann über seine gesamte Länge und beheizt dabei die Heizzone
100. Dann wird er über das andere Ende des Heizleiters 40 an der
Kontaktzone 200 über die Verbindungsleitung 50 wieder zurück zur
Stromquelle geführt.
1- Leiterstrang zum Heizen
2- Leiterstrang zum Einspeisen elektrischer Energie
3- Zusatzleiter
3a- Leiterstrang des Zusatzleiters
5- Rand der Heizzone
6- Verbindungsleitung
8- Träger
10- Elektrischer Leiterstrang
12- Innenstrang
14- Mantelschicht
16- Einzelstrang
17- Strangbündel
19- Gesamtbündel
20- elektrisches Heizelement
30- Elektrode
36, 37- Endabschnitte
40- Heizleiter
42- Überbrückungsstrecken
50- Verbindungsleitungen
70- Stromquelle
100- Heizzone
200- Kontaktierungsbereich