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Dokumentenidentifikation DE202005006925U1 18.08.2005
Titel Schutzanzug
Anmelder Dräger Safety AG & Co. KGaA, 23560 Lübeck, DE
DE-Aktenzeichen 202005006925
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 18.08.2005
Registration date 14.07.2005
Application date from patent application 30.04.2005
IPC-Hauptklasse A43D 13/02
IPC-Nebenklasse A43D 31/00   A62D 5/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Schutzanzug, bevorzugt einen Chemikalienanzug.

Es sind einteilige oder zweiteilige Schutzanzüge bekannt, die aus Elastomer-Verbundwerkstoffen hergestellt werden. Als Anzugmaterialien werden Verbundfolien verwendet, die miteinander verschweißt sind. Hierzu werden entsprechende Folienabschnitte angefertigt, die später zu dem Anzug zusammengesetzt und verschweißt werden. Der Schutzanzug erstreckt sich auch über die Füße des Anzugträgers.

Ein Schutzanzug der genannten Art ist aus der DE 33 09 479 A1 bekannt geworden. Es handelt sich bei dem bekannten Schutzanzug um eine einteilige Ausführung, die sowohl den Kopf, die Hände als auch die Füße umschließt. An der Vorderseite ist eine Öffnung zum Einstieg in den Anzug vorgesehen. Da der Schutzanzug im Bereich der Füße auf die maximale Schuhgröße des Anzugträgers abgestimmt sein muss, wird das Anzugmaterial normalerweise an den Füßen nur lose anliegen. Zur Aufnahme des überschüssigen Anzugmaterials müssen daher Stiefel getragen werden, die etwa drei bis vier Größen über der eigenen Fußgröße liegen. Außerdem hat das Anzugmaterial im Bereich der Füße durch Faltenbildung und die eingeschränkte Flexibilität infolge der Materialstärke schlechte Trageeigenschaften.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schutzanzug hinsichtlich seiner Trageeigenschaften im Bereich des Fußteils zu verbessern.

Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Der Vorteil der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass das Fußteil aus einem in ergonomischer Passform hergestellten Elastomer besteht, das sich ohne Faltenbildung an den Fuß des Anzugträgers anlegt. Das Fußteil wird einstückig mit dem Anzugmaterial verbunden, so dass an der Verbindungsstelle keine Gase oder Flüssigkeiten von außen in den Schutzanzug eindringen können. Geeignete Verbindungsarten zwischen dem Anzugsmaterial und dem Fußteil sind Vernähen, Verschweißen oder das Anbringen einer Klemmverbindung. Aufgrund von Materialinkompatibilitäten wird die Verklebung vorteilhaft mit einem Haftvermittler ausgeführt. Eine besonders gute Passform ergibt sich, wenn das Fußteil im Tauchverfahren hergestellt wird.

Geeignete Materialien für das Fußteil sind chemikalbeständige Fluorelastomere. Bevorzugte Materialien sind Viton, Viton/Butyl, Chloropren und Butyl. Ein Fußteil aus Butyl-Elastomer besitzt vorteilhaft eine Shorehärte von 35 ± 10 Shore.

Durch das in ergonomischer Passform hergestellte Fußteil kann der Anzugträger jetzt einen Stiefel tragen, der nur ein bis zwei Größen über der eigenen Fußgröße liegt. Dadurch verbessert sich auch die Mobilität des Anzugträgers.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur gezeigt und im Folgenden näher erläutert.

Es zeigen:

1 einen Schutzanzug mit einem Fußteil,

2 den Ausschnitt A des Schutzanzuges nach der 1.

1 zeigt einen einteiligen Schutzanzug 1 mit einem Fußteil 2.

2 veranschaulicht den Ausschnitt A des Schutzanzuges 1 nach der 1. Das Fußteil 2 besteht aus einem im Tauchverfahren hergestellten Butyl-Elastomer und ist an einer Verbindungsstelle 3 mit dem Anzugmaterial 4 des Schutzanzuges 1 verschweißt. Eine zylindrische, mit dem Anzugmaterial 4 verbundene Abdeckfolie 5 deckt die Verbindungsstelle 3 ab.


Anspruch[de]
  1. Schutzanzug mit einem Fußteil, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (2) aus einem Elastomer mit ergonomischer Passform besteht und einstückig mit dem Anzugmaterial (4) verbunden ist.
  2. Schutzanzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (2) im Tauchverfahren hergestellt ist.
  3. Schutzanzug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (2) aus einem chemikalbeständigen Fluorelastomer besteht.
  4. Schutzanzug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Material Viton, Viton/Butyl, Chloropren und Butyl vorgesehen sind.
  5. Schutzanzug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die einstückige Verbindung zwischen Fußteil (2) und Anzugmaterial (4) durch Vernähen, Verschweißen oder durch eine Klemmverbindung hergestellt ist.
  6. Schutzanzug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verbinden des Fußteils (2) mit dem Anzugmaterial (4) ein Haftvermittler vorgesehen ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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