Die Erfindung betrifft einen Schutzanzug, bevorzugt einen Chemikalienanzug.
Es sind einteilige oder zweiteilige Schutzanzüge bekannt, die aus
Elastomer-Verbundwerkstoffen hergestellt werden. Als Anzugmaterialien werden Verbundfolien
verwendet, die miteinander verschweißt sind. Hierzu werden entsprechende Folienabschnitte
angefertigt, die später zu dem Anzug zusammengesetzt und verschweißt werden. Der
Schutzanzug erstreckt sich auch über die Füße des Anzugträgers.
Ein Schutzanzug der genannten Art ist aus der DE
33 09 479 A1 bekannt geworden. Es handelt sich bei dem bekannten Schutzanzug
um eine einteilige Ausführung, die sowohl den Kopf, die Hände als auch die Füße
umschließt. An der Vorderseite ist eine Öffnung zum Einstieg in den Anzug vorgesehen.
Da der Schutzanzug im Bereich der Füße auf die maximale Schuhgröße des Anzugträgers
abgestimmt sein muss, wird das Anzugmaterial normalerweise an den Füßen nur lose
anliegen. Zur Aufnahme des überschüssigen Anzugmaterials müssen daher Stiefel getragen
werden, die etwa drei bis vier Größen über der eigenen Fußgröße liegen. Außerdem
hat das Anzugmaterial im Bereich der Füße durch Faltenbildung und die eingeschränkte
Flexibilität infolge der Materialstärke schlechte Trageeigenschaften.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schutzanzug hinsichtlich
seiner Trageeigenschaften im Bereich des Fußteils zu verbessern.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Schutzanspruchs
1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der Vorteil der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass das
Fußteil aus einem in ergonomischer Passform hergestellten Elastomer besteht, das
sich ohne Faltenbildung an den Fuß des Anzugträgers anlegt. Das Fußteil wird einstückig
mit dem Anzugmaterial verbunden, so dass an der Verbindungsstelle keine Gase oder
Flüssigkeiten von außen in den Schutzanzug eindringen können. Geeignete Verbindungsarten
zwischen dem Anzugsmaterial und dem Fußteil sind Vernähen, Verschweißen oder das
Anbringen einer Klemmverbindung. Aufgrund von Materialinkompatibilitäten wird die
Verklebung vorteilhaft mit einem Haftvermittler ausgeführt. Eine besonders gute
Passform ergibt sich, wenn das Fußteil im Tauchverfahren hergestellt wird.
Geeignete Materialien für das Fußteil sind chemikalbeständige Fluorelastomere.
Bevorzugte Materialien sind Viton, Viton/Butyl, Chloropren und Butyl. Ein Fußteil
aus Butyl-Elastomer besitzt vorteilhaft eine Shorehärte von 35 ± 10 Shore.
Durch das in ergonomischer Passform hergestellte Fußteil kann der
Anzugträger jetzt einen Stiefel tragen, der nur ein bis zwei Größen über der eigenen
Fußgröße liegt. Dadurch verbessert sich auch die Mobilität des Anzugträgers.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur gezeigt und
im Folgenden näher erläutert.
Es zeigen:
1 einen Schutzanzug mit einem Fußteil,
2 den Ausschnitt A des Schutzanzuges nach
der 1.
1 zeigt einen einteiligen Schutzanzug
1 mit einem Fußteil 2.
2 veranschaulicht den Ausschnitt A des
Schutzanzuges 1 nach der 1. Das Fußteil
2 besteht aus einem im Tauchverfahren hergestellten Butyl-Elastomer und
ist an einer Verbindungsstelle 3 mit dem Anzugmaterial 4 des Schutzanzuges
1 verschweißt. Eine zylindrische, mit dem Anzugmaterial 4 verbundene
Abdeckfolie 5 deckt die Verbindungsstelle 3 ab.