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Dokumentenidentifikation DE202005006990U1 18.08.2005
Titel Lüftungsschlitzsafe
Anmelder Freitag, Natalie, 17166 Bülow, DE;
Hoppe, Grit, 18273 Güstrow, DE;
Stolz, Holger, Dipl.-Ing. (FH), 18292 Hoppenrade, DE
DE-Aktenzeichen 202005006990
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 18.08.2005
Registration date 14.07.2005
Application date from patent application 02.05.2005
IPC-Hauptklasse E05G 1/00
IPC-Nebenklasse E05G 1/06   E05G 1/02   E05B 19/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Lüftungsschlitzsafe für die geschützte Zwischenlagerung eines Schlüssels in Mauerwerken.

Diese Erfindung beruht auf der Problematik, dass einem Hausbesitzer die Haustür in das Schloss fallen kann, ohne dass derselbe einen Haustürschlüssel zur Hand hat, da dieser im Inneren des Hauses in der Tür steckt. Damit steht der Hausbesitzer vor der Wahl, sein Haustürschloss alleine zu öffnen oder einen Schlüsseldienst damit zu beauftragen. Beide Entscheidungen werden gewöhnlich von hohen Kosten begleitet sein. Da diese Problematik ausreichend bekannt ist, verstecken viele Hausbesitzer ihren Hauszweitschlüssel unter anderem unter Steinen, auf dem Rahmen der eigenen Haustür, unter dem Fußabtreter oder im Lichtschacht eines Kellerfensters. Diese Verstecke sind potenziellen Dieben wohlbekannt, so dass von dieser Warte aus ein hohes Einbruchsrisiko für den Hausbesitzer im Falle der persönlichen Abwesenheit oder des nachts droht. Als eine Alternative dazu wird von der Industrie ein Schlüsselstein, gefertigt aus täuschend echten Kunststein, angeboten und vertrieben. Dieser Schlüsselstein, circa 10 cm × 7 cm groß, besitzt in seinem Inneren ein Geheimfach, das von der Unterseite des Schlüsselsteines her zugänglich gestaltet wurde. Empfohlen wird von den Herstellern dieses Schlüsselsteines, denselben im Garten zu platzieren. Damit liegt dieser Schlüsselstein, wenn auch teilweise unauffällig, trotzdem für jeden aufmerksamen Betrachter zur Mitnahme bereit. Dieses wird noch durch einen natürlichen Alterungsprozess des Kunststeines unterstützt, da mit fortschreitender Zeit der Schlüsselstein damit für seine Umgebung immer auffälliger wird. Besonders prekär wird die Situation, wenn der Schlüsselstein aus verschiedenen Umständen heraus umfällt und damit sein kleines Geheimnis an seiner Unterseite von selbst dem Betrachter lüftet. Ein weiteres Problem liegt darin, dass in den Schlüsselstein Feuchtigkeit jeglicher Art eindringen kann und zu Korrosionsprozessen an den darin gelagerten Schlüsseln führen kann. Die Folge davon ist eine Unbrauchbarkeit dieser Hauszweitschlüssel im Notfall.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, einen Lüftungsschlitzsafe für Mauerwerke zu entwickeln, der im verlegten Zustand von einem externen Betrachter nicht als Lüftungsschlitzsafe identifiziert werden kann, wobei der Schlüssel im Inneren des Lüftungsschlitzsafes über einen beliebig langen Zeitraum korrosionsgeschützt lagern soll.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Zweckdienliche Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Schutzansprüchen 2 bis 7.

Der erfindungsgemäße Lüftungsschlitzsafe ist in einem Lüftungsschlitz eingebracht und ist aus einem Safebehältnis und einem Schlüsselsafe zusammengesetzt, wobei das Safebehältnis mindestens ein Zugelement, mindestens drei Lüftungslöcher, mindestens eine Lüftungsöffnung und einen Farbanstrich aufweist. Im Safebehältnis ist der Schlüsselsafe mit mindestens einem Schlüssel gelagert. Somit entsteht das überraschende Moment, dass der Lüftungsschlitzsafe einem externen Betrachter nicht mehr sichtbar zugänglich ist.

Nach einem vorteilhaften Merkmal des Erfindungsgegenstandes gewährleisten die Lüftungsöffnung und die Lüftungslöcher des Safebehältnisses eine ausreichende Belüftung des Lüftungsschlitzes, in dem der Lüftungsschlitzsafe eingebracht wurde. Dieser Lüftungsschlitz befindet sich im Mauerwerk und soll eine Hinterlüftung desselben gewährleisten.

Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, dass der Schlüsselsafe im Safebehältnis derart gelagert wird, dass er eine ausreichende Belüftung des Lüftungsschlitzes und des Mauerwerkes gewährleistet.

Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass der Schlüssel im Schlüsselsafe korrosionsgeschützt gelagert wird. Dem Besitzer des Schlüssels ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu erhalten.

Der erfindungsgemäße Lüftungsschlitzsafe besitzt ein Zugelement, dass in Verbindung mit einer Zugvorrichtung dem Einschieben und Entfernen des Lüftungsschlitzsafes in oder aus dem Lüftungsschlitz dient.

Nach einem weiteren besonderen erfinderischen Merkmal des Lüftungsschlitzsafes besitzt derselbe einen dem Farbton des Mauerwerkes adäquaten Farbanstrich. Somit ist der Lüftungsschlitzsafe nur sehr schwer oder gar nicht von einem externen Betrachter zu erkennen.

Schließlich wird vorgeschlagen, dass der Lüftungsschlitzsafe aus Metallwerkstoffen und Kunststoffen besteht.

Weitere Einzelheiten, zweckmäßige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung werden in Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines lediglich schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.

Hierbei zeigt:

1 den Schnitt A-A eines Lüftungsschlitzsafes in der 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung,

2 eine Draufsicht auf einen Lüftungsschlitzsafe gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung und

3 eine Draufsicht auf eine Zugvorrichtung gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.

In der 1 wird der Schnitt A-A eines Lüftungsschlitzsafes 1 in der 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung dargestellt. Ersichtlich ist ein in einen Lüftungsschlitz 11 eingebrachter Lüftungsschlitzsafe 1, der aus einem Safebehältnis 2 und einem Schlüsselsafe 5 zusammengesetzt ist. Das Safebehältnis 2 weist mindestens ein Zugelement 4, mindestens drei Lüftungslöcher 3, mindestens eine Lüftungsöffnung 8 und einen Farbanstrich 7 auf. Der Lüftungsschlitzsafe 1 besitzt einen dem Farbton des Mauerwerks 10 adäquaten Farbanstrich. Somit entsteht in der Summe das überraschende Moment, dass der Lüftungsschlitzsafe 1 einem externen Betrachter nicht mehr sichtbar zugänglich ist. Ein Schlüssel 6, der für einen längeren Lagerzeitraum vorsorglich korrosionsschützenden Massnahmen unterzogen wurde, befindet sich in dem Safebehältnis 2. Dem Besitzer des Schlüssels 6 ist es somit möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu erhalten. Eine Zugvorrichtung dient in Verbindung mit dem Zugelement 4 dem Einschieben und Entfernen des Lüftungsschlitzsafes 1, der aus Metallwerkstoffen und Kunststoffen besteht, in und aus dem Lüftungsschlitz 11.

2 zeigt eine Draufsicht auf einen Lüftungsschlitzsafe 1 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.

In der 3 ist eine Draufsicht auf eine Zugvorrichtung 9 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung zu sehen. Die Zugvorrichtung 9 dient in Verbindung mit dem Zugelement dem Einschieben und Entfernen des Lüftungsschlitzsafes in und aus dem Lüftungsschlitz.

Die vorliegende Erfindung ist an Hand lediglich eines Ausführungsbeispieles beschrieben, wobei es sich von selbst versteht, dass durch die verwendete Terminologie der Erfindungsgedanke nicht eingeschränkt werden soll. Im Bezug auf die vorangestellten Ausführungen sind vielfältige Modifizierungen und Variationen der Erfindung möglich. Es versteht sich somit, dass sämtliche im Rahmen der folgenden Schutzansprüche liegenden Ausführungsformen von der Erfindung mit eingeschlossen sind.

1Lüftungsschlitzsafe 2Safebehältnis 3Lüftungslöcher 4Zugelement 5Schlüsselsafe 6Schlüssel 7Farbanstrich 8Lüftungsöffnung 9Zugvorrichtung 10Mauerwerk 11Lüftungschlitz

Anspruch[de]
  1. Lüftungsschlitzsafe für die geschützte Zwischenlagerung eines Schlüssels in Mauerwerken,

    dadurch gekennzeichnet, dass

    a) ein in einem Lüftungsschlitz (11) eingebrachter Lüftungsschlitzsafe (1) aus einem Safebehältnis (2) und einem Schlüsselsafe (5) zusammengesetzt ist, wobei

    b) das Safebehältnis (2) mindestens ein Zugelement (4), mindestens drei Lüftungslöcher (3), mindestens eine Lüftungsöffnung (8) und einen Farbanstrich (7) aufweist und

    c) der Schlüsselsafe (5) mit mindestens einem Schlüssel (6) im Inneren des Safebehältnisses (2) gelagert wird.
  2. Lüftungsschlitzsafe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lüftungsöffnung (8) und die Lüftungslöcher (3) des Safebehältnisses (2) eine ausreichende Belüftung des Lüftungsschlitzes (11) und Hinterlüftung eines Mauerwerkes (10) gewährleisten.
  3. Lüftungsschlitzsafe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüsselsafe (5) im Safebehältnis (2) derart gelagert wird, dass er eine ausreichende Belüftung des Lüftungsschlitzes (11) und des Mauerwerkes (10) gewährleistet.
  4. Lüftungsschlitzsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüssel (6) im Schlüsselsafe (5) korrosionsgeschützt gelagert wird.
  5. Lüftungsschlitzsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zugvorrichtung (9) in Verbindung mit dem Zugelement (4) dem Einschieben und Entfernen des Lüftungsschlitzsafes (1) in oder aus dem Lüftungsschlitz (11) dient.
  6. Lüftungsschlitzsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüftungsschlitzsafe (1) einen dem Farbton des Mauerwerkes (10) adäquaten Farbanstrich (7) aufweist.
  7. Lüftungsschlitzsafe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüftungsschlitzsafe (1) aus Metallwerkstoffen und Kunststoffen besteht.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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