Die Erfindung betrifft einen Lüftungsschlitzsafe für die geschützte
Zwischenlagerung eines Schlüssels in Mauerwerken.
Diese Erfindung beruht auf der Problematik, dass einem Hausbesitzer
die Haustür in das Schloss fallen kann, ohne dass derselbe einen Haustürschlüssel
zur Hand hat, da dieser im Inneren des Hauses in der Tür steckt. Damit steht der
Hausbesitzer vor der Wahl, sein Haustürschloss alleine zu öffnen oder einen Schlüsseldienst
damit zu beauftragen. Beide Entscheidungen werden gewöhnlich von hohen Kosten begleitet
sein. Da diese Problematik ausreichend bekannt ist, verstecken viele Hausbesitzer
ihren Hauszweitschlüssel unter anderem unter Steinen, auf dem Rahmen der eigenen
Haustür, unter dem Fußabtreter oder im Lichtschacht eines Kellerfensters. Diese
Verstecke sind potenziellen Dieben wohlbekannt, so dass von dieser Warte aus ein
hohes Einbruchsrisiko für den Hausbesitzer im Falle der persönlichen Abwesenheit
oder des nachts droht. Als eine Alternative dazu wird von der Industrie ein Schlüsselstein,
gefertigt aus täuschend echten Kunststein, angeboten und vertrieben. Dieser Schlüsselstein,
circa 10 cm × 7 cm groß, besitzt in seinem Inneren ein Geheimfach, das von
der Unterseite des Schlüsselsteines her zugänglich gestaltet wurde. Empfohlen wird
von den Herstellern dieses Schlüsselsteines, denselben im Garten zu platzieren.
Damit liegt dieser Schlüsselstein, wenn auch teilweise unauffällig, trotzdem für
jeden aufmerksamen Betrachter zur Mitnahme bereit. Dieses wird noch durch einen
natürlichen Alterungsprozess des Kunststeines unterstützt, da mit fortschreitender
Zeit der Schlüsselstein damit für seine Umgebung immer auffälliger wird. Besonders
prekär wird die Situation, wenn der Schlüsselstein aus verschiedenen Umständen heraus
umfällt und damit sein kleines Geheimnis an seiner Unterseite von selbst dem Betrachter
lüftet. Ein weiteres Problem liegt darin, dass in den Schlüsselstein Feuchtigkeit
jeglicher Art eindringen kann und zu Korrosionsprozessen an den darin gelagerten
Schlüsseln führen kann. Die Folge davon ist eine Unbrauchbarkeit dieser Hauszweitschlüssel
im Notfall.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, einen Lüftungsschlitzsafe
für Mauerwerke zu entwickeln, der im verlegten Zustand von einem externen Betrachter
nicht als Lüftungsschlitzsafe identifiziert werden kann, wobei der Schlüssel im
Inneren des Lüftungsschlitzsafes über einen beliebig langen Zeitraum korrosionsgeschützt
lagern soll.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruches
1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
Zweckdienliche Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Schutzansprüchen
2 bis 7.
Der erfindungsgemäße Lüftungsschlitzsafe ist in einem Lüftungsschlitz
eingebracht und ist aus einem Safebehältnis und einem Schlüsselsafe zusammengesetzt,
wobei das Safebehältnis mindestens ein Zugelement, mindestens drei Lüftungslöcher,
mindestens eine Lüftungsöffnung und einen Farbanstrich aufweist. Im Safebehältnis
ist der Schlüsselsafe mit mindestens einem Schlüssel gelagert. Somit entsteht das
überraschende Moment, dass der Lüftungsschlitzsafe einem externen Betrachter nicht
mehr sichtbar zugänglich ist.
Nach einem vorteilhaften Merkmal des Erfindungsgegenstandes gewährleisten
die Lüftungsöffnung und die Lüftungslöcher des Safebehältnisses eine ausreichende
Belüftung des Lüftungsschlitzes, in dem der Lüftungsschlitzsafe eingebracht wurde.
Dieser Lüftungsschlitz befindet sich im Mauerwerk und soll eine Hinterlüftung desselben
gewährleisten.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor,
dass der Schlüsselsafe im Safebehältnis derart gelagert wird, dass er eine ausreichende
Belüftung des Lüftungsschlitzes und des Mauerwerkes gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, dass der Schlüssel im Schlüsselsafe
korrosionsgeschützt gelagert wird. Dem Besitzer des Schlüssels ist es somit möglich,
diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu erhalten.
Der erfindungsgemäße Lüftungsschlitzsafe besitzt ein Zugelement, dass
in Verbindung mit einer Zugvorrichtung dem Einschieben und Entfernen des Lüftungsschlitzsafes
in oder aus dem Lüftungsschlitz dient.
Nach einem weiteren besonderen erfinderischen Merkmal des Lüftungsschlitzsafes
besitzt derselbe einen dem Farbton des Mauerwerkes adäquaten Farbanstrich. Somit
ist der Lüftungsschlitzsafe nur sehr schwer oder gar nicht von einem externen Betrachter
zu erkennen.
Schließlich wird vorgeschlagen, dass der Lüftungsschlitzsafe aus Metallwerkstoffen
und Kunststoffen besteht.
Weitere Einzelheiten, zweckmäßige Ausgestaltungen und Vorteile der
Erfindung werden in Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines lediglich schematisch
dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.
Hierbei zeigt:
1 den Schnitt A-A eines Lüftungsschlitzsafes
in der 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung,
2 eine Draufsicht auf einen Lüftungsschlitzsafe
gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung und
3 eine Draufsicht auf eine Zugvorrichtung
gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.
In der 1 wird der Schnitt A-A eines Lüftungsschlitzsafes
1 in der 2 gemäß eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung dargestellt. Ersichtlich ist ein in einen Lüftungsschlitz
11 eingebrachter Lüftungsschlitzsafe 1, der aus einem Safebehältnis
2 und einem Schlüsselsafe 5 zusammengesetzt ist. Das Safebehältnis
2 weist mindestens ein Zugelement 4, mindestens drei Lüftungslöcher
3, mindestens eine Lüftungsöffnung 8 und einen Farbanstrich
7 auf. Der Lüftungsschlitzsafe 1 besitzt einen dem Farbton des
Mauerwerks 10 adäquaten Farbanstrich. Somit entsteht in der Summe das überraschende
Moment, dass der Lüftungsschlitzsafe 1 einem externen Betrachter nicht
mehr sichtbar zugänglich ist. Ein Schlüssel 6, der für einen längeren Lagerzeitraum
vorsorglich korrosionsschützenden Massnahmen unterzogen wurde, befindet sich in
dem Safebehältnis 2. Dem Besitzer des Schlüssels 6 ist es somit
möglich, diesen unbegrenzt in einem tadellosen Zustand zu erhalten. Eine Zugvorrichtung
dient in Verbindung mit dem Zugelement 4 dem Einschieben und Entfernen
des Lüftungsschlitzsafes 1, der aus Metallwerkstoffen und Kunststoffen
besteht, in und aus dem Lüftungsschlitz 11.
2 zeigt eine Draufsicht auf einen Lüftungsschlitzsafe
1 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung.
In der 3 ist eine Draufsicht auf eine
Zugvorrichtung 9 gemäß eines Ausführungsbeispieles der Erfindung zu sehen.
Die Zugvorrichtung 9 dient in Verbindung mit dem Zugelement dem Einschieben
und Entfernen des Lüftungsschlitzsafes in und aus dem Lüftungsschlitz.
Die vorliegende Erfindung ist an Hand lediglich eines Ausführungsbeispieles
beschrieben, wobei es sich von selbst versteht, dass durch die verwendete Terminologie
der Erfindungsgedanke nicht eingeschränkt werden soll. Im Bezug auf die vorangestellten
Ausführungen sind vielfältige Modifizierungen und Variationen der Erfindung möglich.
Es versteht sich somit, dass sämtliche im Rahmen der folgenden Schutzansprüche liegenden
Ausführungsformen von der Erfindung mit eingeschlossen sind.
1- Lüftungsschlitzsafe
2- Safebehältnis
3- Lüftungslöcher
4- Zugelement
5- Schlüsselsafe
6- Schlüssel
7- Farbanstrich
8- Lüftungsöffnung
9- Zugvorrichtung
10- Mauerwerk
11- Lüftungschlitz