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Dokumentenidentifikation DE202005007377U1 18.08.2005
Titel Unterlage für ein Farbe aufnehmendes Gefäß
Anmelder Sakowski, Werner, 33142 Büren, DE
Vertreter FRITZ Patent- und Rechtsanwälte, 59757 Arnsberg
DE-Aktenzeichen 202005007377
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 18.08.2005
Registration date 14.07.2005
Application date from patent application 10.05.2005
IPC-Hauptklasse B44D 3/12
IPC-Nebenklasse B44D 3/14   B05C 21/00   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Unterlage für ein Farbe aufnehmendes Gefäß, umfassend eine Aufstandsfläche, auf der mindestens ein Farbe aufnehmendes Gefäß abgestellt werden kann, sowie Verbindungsmittel für die Ermöglichung einer Verbindung zwischen der Unterlage und einem auf der Aufstandsfläche abgestellten Gefäß.

Eine Unterlage der vorgenannten Art ist aus dem Deutschen Patent DE 199 59 492 C2 bekannt. Bei der darin beschriebenen Unterlage ist auf der Aufstandsfläche ein als Verbindungsmittel dienendes Halteband befestigt, das um eine Farbdose herumgelegt und derart verschlossen werden kann, dass die Farbdose auf der Aufstandsfläche befestigt wird.

Als nachteilig bei diesem Stand der Technik erweist sich, dass einerseits aufgrund der Form des Haltebandes nur Farbdosen bestimmter Größe, wie beispielsweise Farbdosen mit 0,75 l und 1,0 l Inhalt gehalten werden können. Bei der in dem vorgenannten Patent beschriebenen Ausführungsform ist die Halterung von großen Farbeimern nicht möglich. Andererseits setzt die aus dem Stand der Technik bekannte Unterlage voraus, dass das die Farbe aufnehmenden Gefäß einen unteren wulstförmigen Rand aufweist. Weiterhin ist das Halteband kompliziert gestaltet, so dass die Verbindung von Farbdose und Unterlage zeitaufwändig ist. Zusätzlich ist die Herstellung der vorbekannten Unterlage aufgrund ihres komplizierten Aufbaus mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden.

Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist die Schaffung einer Unterlage der eingangs genannten Art, die variabler und/oder einfacher gestaltet und/oder kostengünstiger herstellbar ist.

Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Unterlage der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.

Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass die Verbindungsmittel als Klebemittel ausgeführt sind. Eine Klebeverbindung lässt sich wesentlich einfacher realisieren, als die aus dem Stand der Technik bekannte Verbindung durch ein Halteband. Weiterhin können durch die Verwendung von Klebemitteln Gefäße unterschiedlicher Größe auf der Aufstandsfläche gehaltert werden.

Dabei kann vorgesehen sein, dass das Gewicht der Unterlage so gering ist und/oder die Klebemittel so ausgebildet sind, dass die Unterlage zusammen mit einem auf der Aufstandsfläche abgestellten Gefäß durch Angriff an dem Gefäßes transportiert werden kann, ohne dass die Klebeverbindung durch die Gewichtskraft der Unterlage gelöst wird. Wenn das Gefäß, das beispielsweise als Farbeimer ausgeführt ist, einen Griff aufweist, kann der Benutzer das Gefäß und die mit diesem über die Klebemittel verbundene Unterlage anheben und transportieren. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn ein Benutzer mit der in dem Gefäß befindlichen Farbe einen Raum oder mehrere Räume streichen will und das Gefäß für die Entnahme der Farbe an unterschiedlichen Orten benötigt wird. Dabei wird gleichzeitig die Aufstandsfläche die beim Eintauchen eines Pinsels oder einer Rolle neben das Gefäß getropfte Farbe auffangen, so dass der unter der Unterlage befindliche Boden nicht, oder zumindest in geringerem Ausmaß, mit Farbe beschmutzt wird.

Es kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Klebemittel als Doppelklebeband ausführt sind, das mit einer Klebefläche auf die Aufstandsfläche aufgeklebt ist. Die andere Klebefläche kann werksseitig abgedeckt sein, so dass der Benutzer vor Ort die Abdeckung von der anderen Klebefläche entfernen kann und ein Farbgefäß auf die freigelegte Klebefläche stellen kann, wodurch eine Verbindung zwischen der Aufstandsfläche und dem Farbgefäß geschaffen wird.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Unterlage einen die Aufstandsfläche zumindest teilweise umgebenden Rand umfasst, der in Gebrauchsstellung der Unterlage von der Aufstandsfläche nach oben ragt. Durch diesen Rand kann verhindert werden, dass auf die Aufstandsfläche getropfte Farbe von der Aufstandsfläche herunter läuft und den Boden beschmutzt.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Unterlage mindestens einen Griff aufweist. Dieser Griff kann zum Transportieren der Unterlage mit oder ohne darauf abgestelltem Farbgefäß dienen.

Dabei kann vorgesehen sein, dass der Griff an der Außenseite der Aufstandsfläche oder an dem Rand angebracht ist.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Griff eine Öffnung oder Ausnehmung für die Hand eines Benutzers aufweist. Diese Öffnung kann gleichzeitig dafür genutzt werden, die Unterlage beispielsweise auf einem Präsentationsständer für den Verkauf zu präsentieren.

Dabei kann vorgesehen sein, dass der Griff an der Unterlage angeformt ist. Auf diese Weise lässt sich der Griff einfach erstellen.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Unterlage, zumindest im Wesentlichen, aus Kunststoff gefertigt ist. Insbesondere die Aufstandsfläche und gegebenenfalls der Rand sowie der Griff können dabei aus Kunststoff gefertigt sein. Dadurch wird das Gewicht der Unterlage vergleichsweise gering sein, so dass sie problemlos zusammen mit dem Farbgefäß beispielsweise durch Halten des Griffes des Farbgefäßes transportiert werden kann, ohne dass die Klebeverbindung durch die Gewichtskraft der Unterlage gelöst wird.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Unterlage, zumindest im Wesentlichen, einstückig ausgebildet ist. Auch dabei werden insbesondere die Aufstandsfläche und gegebenenfalls der Rand sowie der Griff einstückig ausgebildet sein, so dass die Fertigung der Unterlage vereinfacht und damit ausgesprochen kostengünstig wird. Beispielsweise kann die Unterlage bis auf die Klebemittel als einstückiges Kunststoffspritzteil ausgebildet sein.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Unterlage im Bereich der Aufstandsfläche als vergleichsweise dünne Scheibe oder Platte ausgebildet ist. Dadurch wird einerseits das Gewicht der Unterlage reduziert und andererseits werden die Herstellungskosten aufgrund des geringen eingesetzten Materials gesenkt.

Es kann vorgesehen sein, dass Aufstandsfläche kreisförmig, oval, quadratisch oder rechteckig ausgebildet ist. Es sind beliebige Formen der Aufstandsfläche und der Unterlage als Ganzes denkbar.

Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen

1 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Unterlage mit darauf abgestelltem Farbeimer;

2 einen Schnitt gemäß den Pfeilen II-II in 1.

Die aus den Zeichnungen ersichtliche Unterlage ist als im Wesentlichen flache Scheibe mit kreisförmigem Umriss ausgebildet und weist eine obere Aufstandsfläche 1 auf. Die Aufstandsfläche 1 ist dabei fast vollständig von einem umlaufenden Rand 2 umgeben, der sich von der Aufstandsfläche 1 senkrecht nach oben erstreckt (siehe dazu 2).

Über große Teile der Aufstandsfläche 1 erstreckt sich ein als Klebemittel dienendes Doppelklebeband 4. Auf großen Teilen dieses Doppelklebebandes 4 ist in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel ein als Farbeimer 3 ausgebildetes Gefäß abgestellt. Das Doppelklebeband 4 weist somit eine der Aufstandsfläche 1 zugewandte Klebeseite und eine dem Farbeimer 3 zugewandte Klebeseite auf, so dass durch das Doppelklebeband 4 der Farbeimer 3 und die Aufstandsfläche 1 miteinander verklebt werden. Dabei kann im Verkaufszustand der Unterlage die von der Aufstandsfläche 1 abgewandte Klebeseite des Doppelklebebandes 4 mit einer entfernbaren Abdeckung versehen sein.

Die Unterlage weist weiterhin einen von der Aufstandsfläche 1 in Gebrauchsstellung horizontal nach außen ragenden Griff 5 mit einer Öffnung 6 auf. Die Öffnung 6 kann zum Transport der Unterlage dienen und die Hand eines Benutzers aufnehmen. Alternativ dazu kann die Öffnung 6 der Präsentation der Unterlage für den Verkauf dienen und eine Stange eines Präsentationsständers aufnehmen.

Die die Aufstandsfläche 1 bildende Scheibe ist zusammen mit dem Rand 2 und dem Griff 5 als einstückiges Kunststoff-Spritzteil ausgebildet. Das Gewicht dieses Spritzteils ist so gering, dass durch Anheben des Farbeimers 3 an dessen Griff die Unterlage problemlos mit hoch gehoben werden kann.


Anspruch[de]
  1. Unterlage für ein Farbe aufnehmendes Gefäß, umfassend

    – eine Aufstandsfläche (1), auf der mindestens ein Farbe aufnehmendes Gefäß abgestellt werden kann;

    – Verbindungsmittel für die Ermöglichung einer Verbindung zwischen der Unterlage und einem auf der Aufstandsfläche (1) abgestellten Gefäß;

    dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel als Klebemittel ausgeführt sind.
  2. Unterlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewicht der Unterlage so gering ist und/oder die Klebemittel so ausgebildet sind, dass die Unterlage zusammen mit einem auf der Aufstandsfläche (1) abgestellten Gefäß durch Angriff an dem Gefäßes transportiert werden kann, ohne dass die Klebeverbindung durch die Gewichtskraft der Unterlage gelöst wird.
  3. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebemittel als Doppelklebeband (4) ausführt sind, das mit einer Klebefläche auf die Aufstandsfläche (1) aufgeklebt ist.
  4. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage einen die Aufstandsfläche (1) zumindest teilweise umgebenden Rand (2) umfasst, der in Gebrauchsstellung der Unterlage von der Aufstandsfläche (1) nach oben ragt.
  5. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage mindestens einen Griff (5) aufweist.
  6. Unterlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (5) an der Außenseite der Aufstandsfläche (1) oder an dem Rand (2) angebracht ist.
  7. Unterlage nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (5) eine Öffnung (6) oder Ausnehmung für die Hand eines Benutzers aufweist.
  8. Unterlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (5) an der Unterlage angeformt ist.
  9. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage, zumindest im Wesentlichen, aus Kunststoff gefertigt ist.
  10. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage, zumindest im Wesentlichen, einstückig ausgebildet ist.
  11. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage im Bereich der Aufstandsfläche (1) als vergleichsweise dünne Scheibe oder Platte ausgebildet ist.
  12. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 1 1, dadurch gekennzeichnet, dass Aufstandsfläche (1) kreisförmig, oval, quadratisch oder rechteckig ausgebildet ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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