Die Erfindung betrifft eine Luftsetzmaschine zur trockenen Aufbereitung
von Rohstoffen, insbesondere von Kohle, mit einer Materialaufgabe-Einrichtung, mit
einem mit Öffnungen versehenen Setzgutträger, sowie mit jeweils einer Austragsvorrichtung
für das während des Prozesses auf dem Setzgutträger geschichtete Schwergut und das
Leichtgut, wobei zur Auflockerung und Schichtung des auf den Setzgutträger aufgegebenen
Materials in eine als Setzbett wirkende Schwergutschicht und in eine darauf liegende
Leichtgutschicht der Setzgutträger von einem über einen unter dem Setzgutträger
angeordneten Lufttrichter zugeführten Luftstrom durchströmbar ist und dieser Luftstrom
sich aus einem den Setzgutträger konstant durchströmenden Teilstrom und aus einem
in den Lufttrichter eingeleiteten pulsierenden Luftstrom zusammensetzt.
Eine Luftsetzmaschine mit den vorgenannten Merkmalen ist in der
US 6 467 631 B2 beschrieben. Soweit
auf dem als Lochblech ausgebildeten oder aus Drahtgewebe bestehenden Setzgutträger
über eine beispielsweise als Zellenrad ausgebildete Materialaufgabe-Einrichtung
das aufzubereitende Material aufgegeben wird, wird über einen unter dem Setzgutträger
angeordneten Lufttrichter ein Luftstrom geleitet, der aus einem den Setzgutträger
konstant durchströmenden Teilstrom und aus einem den konstanten Teilstrom überlagernden
pulsierenden Teilstrom besteht. Durch die Beaufschlagung des Setzgutträgers mit
dem darauf liegenden aufzubereitenden Material mit dem konstanten Luftstrom wird
eine Grundfluidisierung des auf dem Setzgutträger liegenden Materials erreicht,
so dass damit eine gewisse permanente Auflockerung des Materials eingestellt ist,
die zunächst einen vergleichsweise geringeren Druckverlust bei der vertikalen Durchströmung
mit Luft vom Setzgutträger her aufweist. Somit bedarf es hinsichtlich des überlagernd
eingeleiteten pulsierenden Luftstroms nur eines vergleichsweise geringeren Volumenstromes
an Pulsluft, um im Rahmen der einer Setzmaschine immanenten Prozessführung das auf
dem Setzgutträger liegende Materialbett periodisch anzuheben und abzusenken und
dadurch die Schichtung des Materials herbeizuführen.
Mit der bekannten Luftsetzmaschine ist noch der Nachteil verbunden,
dass sich die Schichtung über die in Förderrichtung des Materials gegebene Länge
des Setzgutträgers vorliegende Strecke nicht gleichmäßig verhält, vielmehr sich
in ihrem Aufbau verändert, weil sich mit einer zunehmenden Verweildauer des Materials
auf dem Setzgutträger beziehungsweise dem sich darauf ausbildenden Setzbett unterschiedliche
Widerstände für den durchtretenden Luftstrom einstellen. Dieser Nachteil wirkt umso
stärker, je inhomogener das aufzubereitende Material zusammengesetzt ist. Damit
ist der Trennerfolg noch nicht optimal möglich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einer Luftsetzmaschine
mit den gattungsgemäßen Merkmalen den Trennerfolg weiter zu verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche,
welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass der Lufttrichter
aus zwei gegeneinander getrennten, in der Förderrichtung des Materials über den
Setzgutträger hintereinander geschalteten Kammern besteht und jede der beiden Kammern
mit einem Lufteinlass für die Zuführung des konstanten Teilstroms versehen und jeweils
an eine Einlassleitung für den pulsierenden Teilstrom angeschlossen ist. Mit der
Erfindung ist der Vorteil verbunden, dass sich über die Ausbildung von zwei Kammern
in dem Lufttrichter mit jeweils unterschiedlichen Lufteinlässen für den konstanten
Teilstrom und den pulsierenden Teilstrom über die Verweilstrecke des Materials auf
dem Setzgutträger unterschiedliche Luftbeaufschlagungen einstellen lassen, und zwar
sowohl für den konstanten Teilstrom als auch für den pulsierenden Teilstrom. Damit
ist eine Anpassung des gesamten Luftstromes an die Zusammensetzung des aufzubereitenden
Materials möglich, ebenso eine Anpassung an sich unterschiedlich über die Länge
des Setzgutträgers einstellende Setzbettverhältnisse.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass
die beiden Lufteinlässe für die beiden Kammern einstellbare Lufteintrittsquerschnitte
zur Regulierung des jeweils in die Kammer eintretenden konstanten Teilstromes aufweisen.
Soweit dazu nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen
ist, dass der Druck des in die erste, der Materialaufgabe nachgeschaltete Kammer
eingeleiteten pulsierenden Teilstroms größer eingestellt ist als der Druck des pulsierenden
Teilstroms in der an die erste Kammer anschließenden zweiten Kammer des Lufttrichters,
lässt sich dadurch bei einem entsprechend schwierig aufzubereitenden Material die
vertikale Auflockerung des Materials verbessern, so dass der zur Schichtung des
Materials erforderliche pulsierende Teilstrom besser zur Geltung kommt.
Je nach dem aufzubereitenden Material kann alternativ jedoch auch
vorgesehen sein, dass der Druck des in die erste, der Materialaufgabe nachgeschaltete
Kammer eingeleiteten pulsierenden Teilstroms kleiner eingestellt ist als der Druck
des pulsierenden Teilstroms in der an die erste Kammer anschließenden
zweiten Kammer des Lufttrichters.
Soweit in einer ersten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist,
dass die beiden, den beiden Kammern zugeordneten Einlassleitungen in eine an eine
gemeinsame Lufterzeugungsanlage für den pulsierenden Teilstrom angeschlossene Sammelleitung
münden, ergibt sich daraus, dass bei der Bewegung des Setzbettes auf dem Setzgutträger
über die gesamte Länge des Setzgutträgers und damit des sich schichtenden Setzbettes
die Frequenz der Auf- und Abbewegung des Setzbettes gleich ist.
Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, dass jeder Einlassleitung
eine gesonderte Luftzuführungsanlage zur Einstellung unterschiedlicher Pulsfrequenzen
für die in die Kammer eintretenden pulsierenden Teilströme zugeordnet ist, so dass
sich über die Länge des Setzgutträgers unterschiedliche Setzbettbewegungen in den
über den beiden Kammern des Lufttrichters liegenden Bereichen des Setzgutträgers
einstellen.
Hinsichtlich des Verhältnisses von konstantem Teilstrom und pulsierendem
Teilstrom kann nach Ausführungsbeispielen der Erfindung vorgesehen sein, dass in
jeder Kammer der Druck des pulsierenden Teilstroms gleichgroß oder alternativ größer
ist wie der Druck des konstanten Teilstroms.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass
in jeder Kammer der Volumenstrom des pulsierenden Teilstroms kleiner als der Volumenstrom
des konstanten Teilstromes eingestellt ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben,
welches nachstehend beschrieben ist. Die einzige Figur zeigt eine Luftsetzmaschine
in einer schematisierten Seitenansicht.
Die in der Zeichnung wiedergegebene Luftsetzmaschine 10 hat
einen Aufgabetrichter 11, der in ein Zellenrad 12 mündet, so dass
das in den Aufgabetrichter 11 eingebrachte und jeweils in Leichtgut und
in Schwergut zu trennende Material 13 von dem Zellenrad 12 in
den gewinkelten Aufgabeschacht 14 als Materialaufgabe gefördert wird. Der
Aufgabeschacht 14 endet an dem einen Ende eines in der Luftsetzmaschine
10 in einer geneigten Anordnung angebrachten Setzgutträgers 15.
Aufgrund der im einzelnen noch zu beschreibenden Bewegungskinematik schichtet sich
das aufgegebene Material 13 im Verlaufe seines Transports über die Länge
des Setzgutträgers 15 in eine Schwergutschicht 16 und in eine
darüber sich ausbildende Leichtgutschicht 13.
Am hinteren, dem Aufgabeschacht 14 entgegengesetzten Ende
des Setzgutträgers 15 ist eine Austragsvorrichtung 18 in Form
eines Wehres vorgesehen, die die Schwergutschicht 16 von der Leichtgutschicht
17 derart trennt, dass die Schwergutschicht 16 in einen ersten
Austragsschacht 26 geleitet wird, während die Leichtgutschicht
17 über das Wehr 18 hinweg in den Austragsschacht 20
für das Leichtgut gelangt.
Die Luftsetzmaschine 10 ist über eine sich über dem Setzgutträger
15 erhebende Einhausung 21 nach außen abgeschlossen, so dass der
bei der Trockenaufbereitung gegebenenfalls entstehende Staub nicht in die Atmosphäre
gelangen kann. Damit ist die Umweltbelastung durch eine derartige Luftsetzmaschine
entsprechend gering gehalten.
Unterhalb des Setzgutträgers 15 ist ein Lufttrichter
22 angeordnet, über den die für die Durchführung der Setzbewegung erforderliche
Luft von unten auf den als gelochtes Blech oder als Drahtgewebe ausgebildeten Setzgutträger
15 geleitet wird. Der Lufttrichter 22 ist mittels einer Trennwand
25 in zwei voneinander getrennte Kammern 23, 24 unterteilt,
von denen die erste Kammer 23 dem Aufgabeschacht 14 benachbart
ist und sich die zweite Kammer 24 an die erste Kammer 23 in der
Förderrichtung des über den Setzgutträger 15 geführten Materials anschließt.
Jede der beiden getrennten Kammern 23, 24 ist an
ihrem unteren Ende mit einem Lufteinlass 26 bzw. 27 versehen,
wobei diese beiden Lufteinlässe 26 und 27 jeweils an eine erste
Lufterzeugungsanlage 28 angeschlossen sind, die einen konstanten Luftstrom
mit einem konstanten Druck und Volumen erzeugt und über die Lufteinlässe
26, 27 in die beiden Kammern 23, 24 hineinleitet,
so dass der in der jeweiligen Kammer 23, 24 herrschende konstante
Luftstrom den über der Kammer liegenden Bereich des Setzgutträgers 15 von
unten her ständig durchströmt. Die beiden Lufteinlässe 26 und
27 sind dabei mit jeweils einstellbaren Lufteintrittsquerschnitten versehen,
so dass der in die zugeordnete Kammer 23 bzw. 24 eingeleitete
konstante Teilstrom für jede Kammer in seinem Volumen einstellbar ist.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist seitlich zu dem Lufttrichter
22 eine zweite Lufterzeugungsanlage 29 angeordnet, die für die
Zufuhr eines den von der ersten Lufterzeugungsanlage 28 erzeugten konstanten
Teilstrom überlagernden pulsierenden Teilstroms vorgesehen ist, indem der von der
zweiten Lufterzeugungsanlage 29 erzeugte Luftstrom über eine rotierende
Klappe 30 geführt wird, die die Pulsation des von der zweiten Lufterzeugungsanlage
29 erzeugten Luftstromes herbeiführt. An die rotierende Klappe
30 ist eine Sammelleitung 31 zur Aufnahme des pulsierenden Luftstroms
angeschlossen, die sich in zwei Einlassleitungen 32, 33 für jede
der beiden Kammern 23, 24 teilt. In jeder der beiden Einlassleitungen
32, 33 ist ein Ventil 34 zur Einstellung
des zuzuführenden Teilstroms eingeschaltet. Damit wird jeder einzelnen Kammer
23, 24 ein Teil-Luftstrom des erzeugten pulsierenden Luftstromes
aufgegeben.
Wie nicht weiter dargestellt, kann zur Erzeugung unterschiedlicher
Pulsationen der in die beiden Kammern 23, 24 einzuleitenden Teilströme
vorgesehen sein, dass getrennte Lufterzeugungsanlagen vorgesehen und jeweils an
die zugeordnete Kammer angeschlossen sind.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und der
Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln
als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung
in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.