Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Bearbeiten von
Borsten, insbesondere für Zahnbürsten.
Um scharfe Schnittkanten zu verrunden und dadurch bei Verwendung für
Zahnbürsten Verletzungen des Zahnfleisches auszuschließen, werden die Borsten mittels
Schleifeinrichtungen an den Enden bearbeitet. Eine sorgfältige Bearbeitung der Borstenenden
ist daher ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Produkts.
Weiterhin wird angestrebt, mit den Borsten auch in enge Zwischenräume
zwischen Zahnfleisch und Zahn einzudringen, um das Putzergebnis zu verbessern.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung der eingangs
erwähnten Art zu schaffen, mit der Borsten für Zahnbürsten schnell und präzise so
bearbeitet werden können, dass auch enge Zwischenräume beim Putzen erreicht werden
können, wobei auch eine höhere Nachgiebigkeit der Borsten erreicht werden soll.
Gleichzeitig soll sicher vermieden werden, dass Verletzungen des Zahnfleisches auftreten
können.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht darin, dass die
Einrichtung zumindest einen quer zur Längserstreckungsrichtung der Borsten bewegbaren
Schleifkörper aufweist, welcher Schleifkörper mehrere zueinander beabstandete Schleifscheiben
hat, die in Gebrauchslage mit ihren einander zugewandten, als Schleifflächen ausgebildeten
Seitenflächen jeweils zumindest etwa in Längserstreckungsrichtung der Borsten orientiert
sind.
Mit diesen Schleifscheiben können die in die Zwischenräume eingreifenden
Borsten seitlich an ihren Mantelflächen so beschliffen werden, dass die Borsten
konisch über einen bestimmten Endbereich spitz geschliffen werden, so dass der Querschnitt
in diesem bearbeiteten Borstenendabschnitt reduziert wird. Diese Querschnittsreduzierung
führt zu wesentlich weicheren Borstenendbereichen, wobei auch die Enden gut abgerundet
werden, so dass kein Verletzungsrisiko besteht und andererseits beim Putzen auch
enge Zwischenräume durch die weichen, dünne Borstenenden erreicht werden können.
Durch die Dimensionierung der Schleifscheiben und der daraus resultierenden,
maximalen Eingriffstiefe der Borsten kann die Länge des bearbeiteten Borstenabschnitts
definiert werden. Mit größeren Schleifscheiben kann tiefer in die Borstenfelder
eingegriffen werden und somit ein längerer Borstenabschnitt angeschliffen werden.
Die Schleifscheiben eines Schleifkörpers sind bevorzugt an einem die
Mittelachse der Schleifscheiben beschreibenden Scheibenträger angeordnet. Zweckmäßig
ist es, wenn die Schleifscheiben jeweils kreisförmig ausgebildet sind. Dadurch ist
die Montage der Schleifscheiben am Scheibenträger vereinfacht.
Um beim Bearbeiten der seitlichen Borsten-Mantelflächen gleichzeitig
auch die Spitzen der Borsten bearbeiten zu können, insbesondere abzurunden, ist
es vorteilhaft, wenn der Scheibenträger zwischen den einzelnen Schleifscheiben mit
Schleifmaterial beschichtet ist oder insbesondere hülsenartige Abstandhalter aufweist,
die außenumfänglich mit Schleifmaterial versehen sind. Ein separater Bearbeitungsvorgang
an einer weiteren Bearbeitungsstation für die Borstenspitzen ist somit nicht erforderlich
und die Bearbeitungsdauer ist reduziert.
Für eine Relativbewegung zwischen Schleifkörper und Borsten sieht
eine bevorzugte Ausführungsform vor, dass der zumindest eine Schleifkörper einer
Schleifeinrichtung an einem rotierbaren, gegebenenfalls für eine Taumelbewegung
ausgebildeten Trägerkörper angeordnet ist. Mit geringem konstruktivem Aufwand lässt
sich so ein Antrieb für eine effiziente Relativbewegung zwischen Schleifkörper und
Borsten und somit für ein gutes Schleifergebnis erzielen.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Schleifeinrichtung mehrere, insbesondere
vier Schleifkörper aufweist, die jeweils mit ihrem Scheibenträger an dem Trägerkörper
angeordnet und vorzugsweise gleichmäßig zueinander beabstandet sind, um so die Schleifleistung
pro Träger-Umdrehung zu erhöhen.
Es ist auch denkbar, dass an einer Schleifeinrichtung mehrere Bürsten
gleichzeitig bearbeitet werden. Insbesondere können dazu Bürsten an gegenüberliegenden
Seiten beziehungsweise um 90° zueinander versetzt, der Schleifeinrichtung zugeführt
werden, so dass die Bürsten von den mit dem Trägerkörper rotierenden Schleifkörper(n)
nacheinander beaufschlagt werden. Dazu können mehrere, insbesondere etwa parallel
angeordnete Zuführeinrichtungen vorgesehen sein.
Bevorzugt wird an jeder Arbeitsstation jedoch nur eine Bürste zeitgleich
bearbeitet, während weitere Bürsten beispielsweise auf einem Transportband bereitgehalten
werden. Um zu verhindern, dass bei Rotation der Schleifkörper auch Borsten von Bürsten
beaufschlagt werden, die der eigentlich zu bearbeitenden Bürste auf dem Transportband
oder dergleichen Zuführeinrichtung benachbart sind, ist es zweckmäßig, wenn die
Scheibenträgerachse eines Schleifkörpers und die Rotationsachse des Trägerkörpers
in Richtung der der Borstenzuführseite abgewandten Seite einen
Winkel einschließen, der kleiner ist als 90°. Ein jeweils außer Eingriff befindlicher
Schleifkörper nähert sich dabei während der Rotation dem Bearbeitungsbereich schräg
von unten, so dass der Schleifkörper erst im Bereich der zu bearbeitenden Bürste
beziehungsweise der zu bearbeitenden Borsten in die Bearbeitungsebene einschwenkt
und die Lageebene von bereitgehaltenen weiteren Bürsten nicht schneidet.
Um ein konisches Schleifen der Borsten-Mantelflächen zu unterstützen
ist es vorteilhaft, wenn die Schleifscheiben im Querschnitt konisch, sich von der
Mitte zu ihren Randbereich verjüngend, ausgebildet sind. Im Bereich der freien Borsten-Enden
werden diese stärker von den Schleifscheiben beaufschlagt als im Außen-Bereich der
Schleifscheiben, da die Schleifscheiben in ihrem Außen-Bereich einen größeren Abstand
zueinander aufweisen als in ihrem Innen-Bereich.
Bevorzugt sind mehrere hintereinander angeordnete Arbeitsstationen
vorgesehen, wobei die Schleifscheiben der Schleifkörper an den einzelnen Arbeitsstationen
hinsichtlich der Schleifeigenschaften ihrer Schleifflächen, insbesondere in Bezug
auf ihre Körnung, unterschiedlich ausgebildet sind. Dadurch kann das Schleifergebnis
verbessert werden. Beispielsweise kann an einer ersten Arbeitsstation mit grobem
Schleifmaterial vorgeschliffen und die konische Grundform erzeugt werden, und an
einer oder mehreren weiteren Arbeitsstationen kann mit jeweils feinerem Schleifmaterial
nachgeschliffen werden, um eine möglichst glatte Borstenoberfläche zu erreichen.
Um die Schleifergebnisse zu verbessern ist es vorteilhaft, wenn den
Arbeitsstationen eine Schleifeinrichtung mit jeweils einer Antriebseinheit und einer
Steuereinrichtung zugeordnet ist, wobei die Betriebsparameter der Antriebseinheit,
insbesondere die Drehzahl, mit der Steuereinrichtung in Abhängigkeit der Schleifeigenschaften
der Schleifscheiben der Arbeitsstation einstellbar sind. Bei feiner Körnung der
Schleifflächen wird bevorzugt mit höheren Drehzahlen geschliffen als bei Schleifflächen
mit grober Körnung.
Um eine gleichmäßige Beanspruchung und Abnutzung der Schleifscheiben
über ihre gesamte Fläche zu ermöglichen ist es zweckmäßig, wenn die Schleifkörper
mit den Schleifscheiben um deren Mittelachse drehbar an der jeweiligen Arbeitsstation
gelagert sind. Wenn die Schleifscheiben in einem Teilbereich abgenutzt sind, können
diese gedreht werden, um die Bearbeitung mit bislang unbenutzten Scheiben-Bereichen
fortzusetzen. Je nach Art der Schleifscheiben und der zu bearbeitenden Borsten kann
ein Verstellen um beispielsweise 90° oder 180° erfolgen.
Nach einer anderen Ausführungsform kann den Schleifkörpern für eine
am Umfang gleichmäßige Abnutzung der Schleifscheiben während des Schleifvorgangs
jeweils ein Rotationsantrieb für eine Rotationsbewegung der Schleifscheiben während
des Schleifvorgangs zugeordnet sein.
Um das Schleifergebnis weiter zu verbessern, können die Schleifscheiben
insbesondere wellen- oder höckerförmige Oberflächen-Profilierungen aufweisen, durch
die der Oberflächenabtrag an den Borsten optimiert werden kann.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Einrichtung
anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
1 eine Aufsicht einer erfindungsgemäßen
Schleif-Einrichtung mit einer Arbeitsstation und einer Zahnbürsten-Zuführung,
2 eine Teil-Ansicht der Schleif-Einrichtung
gemäß 1 bei der Bearbeitung der Borsten einer Zahnbürste
und
3 eine erfindungsgemäße Schleif-Einrichtung
mit vier Schleifkörpern.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Schleif-Einrichtung zum
Bearbeiten von Borsten 2 von Zahnbürsten 3 ist gemäß
1 an einer Arbeitsstation 4 mit einer Zuführeinrichtung
5 zum Zuführen jeweils einer Zahnbürste zu einem Arbeitsbereich angeordnet.
Die Schleifeinrichtung 1 hat einen drehbaren Trägerkörper 6 mit
vier daran angebrachten Schleifkörpern 7, die jeweils mehrere zueinander
beabstandete, kreisförmige Schleifscheiben 8 aufweisen. Wie in
2 erkennbar, sind die Schleifscheiben 8 eines
Schleifkörpers 7 an einem Scheibenträger 11 angeordnet, dessen
Mittelachse 9 auch die Mittelachse der Schleifscheiben 8 bildet.
Die einander zugewandten Seitenflächen der Schleifscheiben 8 sind als Schleifflächen
ausgebildet und in Gebrauchslage in Längserstreckungsrichtung der zu bearbeitenden
Borsten 2 orientiert.
Während der Borstenbearbeitung rotiert der Trägerkörper
6 um eine Rotationsachse 10, so dass die Borsten 2 abwechselnd
von den Schleifscheiben 8 einer der vier Schleifkörper 7 beaufschlagt
und dadurch beschliffen werden. Der Scheibenträger 11 ist zwischen den
einzelnen Schleifscheiben 8 ebenfalls mit Schleifmaterial beschichtet,
so dass in diesen Bereichen zwischen den Schleifscheiben 8 auch die Enden
der Borsten 2 beschliffen werden. Die Borsten 2 der Zahnbürsten
3 können so mit der Einrichtung 1 komplett beschliffen werden,
wobei insbesondere eine konische Borstenform erzeugt werden kann, um mit
den Borsten 2 besser in Zahnzwischenräume eindringen zu können.
Um eine einseitige Abnutzung der Schleifscheiben 8 zu vermeiden,
sind diese um ihre Scheibenträgerachse 9 drehbar gelagert beziehungsweise
die Scheibenträger 11 mit den daran drehfest gelagerten Schleifscheiben
8 sind drehbar an dem Trägerkörper 6 gelagert (3,
Pfeil Pf1). Die Scheibenträger 11 können dabei jeweils mit einer Antriebseinheit,
beispielsweise mit einem mit dem Rotationsantrieb für den Trägerkörper
6 zusammenwirkenden Kegelradantrieb für eine permanente Rotation der Schleifscheiben
8 verbunden sein. Es ist auch möglich, die Schleifscheiben 8 mit
ihrem Scheibenträger 11 bei Bedarf manuell zu verdrehen, um eine gleichmäßige
Abnutzung der Schleifscheiben 8 zu erzielen.
In 2 ist zu erkennen, dass die Rotationsachse
10 des Trägerkörpers 6 und die Scheibenträgerachsen
9 in Richtung der der Borstenzuführseite abgewandten Seite jeweils einen
Winkel &agr; einschließen, der kleiner als 90° ist. Durch diese Schräglage der
Schleifkörper 7 in Bezug zur Rotationsachse 10 des Trägerkörpers
6 ist vermieden, dass die Schleifkörper 7 bei der Rotation des
Trägerkörpers 6 auch bereits Borsten von Zahnbürsten 3a (1)
beaufschlagen, die vor der eigentlichen Bearbeitungsstelle innerhalb der Zuführstation
5 bereitgehalten werden. Die Schleifkörper 7 nähern sich dabei
den Borsten 2 der zu bearbeitenden Zahnbürste 3 bogenförmig von
unten.