TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft ein Verbrennungsgefäß, das zum Verbrennen von
Holzpellets, Hackschnitzeln und dergleichen Brennstoffe ausgebildet ist. Solche
Verbrennungsgefäße können als Sologerät im Freien oder als Einsatz in einem Ofen
wie beispielsweise einem Kamin verwendet werden. Die beim Verbrennen anfallenden
Aschenbestandteile fallen nach unten aus dem Gefäß heraus. Das Verbrennungsgefäß
kann als eine Art Ofen zum Erzeugen von Wärme verwendet werden. Die Wärme kann auch
zum Grillen benutzt werden.
STAND DER TECHNIK
Aus der WO-A-9829 686 ist ein Verbrennungsgefäß in Art eines Korbes
bekannt. Das Verbrennungsgefäß besitzt einen ebenflächigen Boden, an den sich rechtwinklige
Seitenwände anschließen. Die Grundfläche des Korbes und damit auch des Bodens ist
rechteckförmig. Im Boden und in den Seitenwänden sind Löcher. Der Boden steht auf
ungleich langen Stützfüßen, so dass das Verbrennungsgefäß mit geneigtem Boden ausgerichtet
ist. Durch den geneigten Boden sollen sich die im Inneren des Gefäßes eingelagerten
stückigen Brennstoffe schnell im Bereich des gesamten Bodens entzünden. Der Boden
und die Seitenwände sowie die Standfüße bestehen aus metallischem Werkstoff. Die
Verbrennungstemperaturen dürfen nicht zu hoch werden, damit die metallischen Wand-
und Bodenstrukturen des Verbrennungsgefäßes nicht durchglühen beziehungsweise sich
nicht verformen.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Verbrennungsgefäß der eingangs genannten Art anzugeben,
das sich einfach handhaben lässt und das sich auch für sehr hohe Verbrennungstemperaturen
uneingeschränkt eignet.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben.
Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch
anschließenden weiteren Ansprüchen.
Die Ausbildung des Verbrennungsgefäßes in Art einer Wanne beinhaltet,
dass eine nicht zu hohe Schüttung des jeweiligen Verbrennungsgutes in dem Verbrennungsgefäß
vorhanden ist. Diese relativ niedrige Schüttung ermöglicht es, ein in der Höhe durchgehendes
Glutbett zu erzeugen. Die dabei entstehenden hohen Verbrennungstemperaturen werden
durch die Verwendung von Keramikstäben im Bereich der Bodenfläche dieser Wanne problemlos
ausgehalten.
Die Keramikstäbe sind sowohl aus optischen als auch aus konstruktiven
Gründen besonders günstig parallel zueinander ausgerichtet, wobei zwischen jeweils
benachbarten Keramikstäben ein Freiraum zum Durchströmen von Verbrennungsluft vorhanden
bleibt. Dieser Freiraum ist etwa zwischen 3 und 10 Millimeter breit, wobei bei dem
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ein Freiraum von insbesondere
etwa 4,5 Millimeter jeweils zwischen benachbarten Keramikstäben vorhanden ist.
Die Keramikstäbe besitzen insbesondere auch einen konstant großen,
kreisrunden Querschnitt. Solche Stäbe lassen sich, insbesondere wenn sie als Vollstäbe
ausgebildet sind, besonders günstig herstellen.
Der Boden der Wanne wird aus einem zentralen Bereich gebildet, innerhalb
dessen die Keramikstäbe in einer gemeinsamen Ebene liegen. Zumindest eine Wand der
Wanne ist zum Boden geneigt ausgerichtet. Bei dem in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel sind zwei gegenüberliegende Seitenwände des vier Seitenwände
besitzenden Gefäßes geneigt ausgerichtet. Die anderen oder die beiden anderen Seitenwände
sind rechtwinklig zum Boden ausgerichtet. Auch im Bereich der jeweils geneigten
Wand sind Keramikstäbe vorhanden. Diese Keramikstäbe sind vorzugsweise ebenfalls
parallel zueinander, mit gegenseitigem Abstand und dabei auch parallel zu den sonstigen
Keramikstäben im Bodenbereich ausgerichtet.
Aufgrund der einen oder der mehreren geneigten Seitenwände können
gleich lange Standfüße ausgebildet werden und trotzdem eine optimale Durchströmung
des innerhalb der Wanne vorhandenen Verbrennungsgutes erreicht werden.
Die endseitige Auflagerung der Keramikstäbe erfolgt in Durchbrüchen
von inneren Wandbereichen der zumindest im Auflagerungsbereich doppelwandig ausgebildeten
Seitenwände. Die Keramikstäbe ruhen dabei in Durchbrüchen dieser inneren Wandbereiche
mit wenig Spiel. Um die Keramikstäbe aus dem Bodenbereich herausziehen zu können,
sind auch in den äußeren Wandbereichen von zumindest einer Seitenwand entsprechende
Durchbrüche für die Keramikstäbe vorhanden. Diese äußeren Wandbereiche, durch die
hindurch die Keramikstäbe aus dem Bodenbereich in axialer Richtung herausgezogen
werden können, können durch einen Sperrschieber versperrt werden. Dieser Sperrschieber
kann von außen in den Spalt zwischen den äußeren und inneren Wandbereichen einer
Seitenwand hineingeschoben beziehungsweise aus diesem Spalt seitlich und dabei in
Verlängerung der betreffenden Seitenwand herausgeschoben werden.
Nähere Einzelheiten dazu sowie für die Auflagerung der Keramikstäbe sind dem Ausführungsbeispiel
zu entnehmen.
Die Seitenwände des Gefäßes sind aus Edelstahl hergestellt. Auch die
Standfüße können aus einem solchen Material bestehen. Statt Edelstahl könnte auch
ein sonstiges ausreichend hitzebeständiges Material verwendet werden.
Als Brennstoffe können praktisch alle der Größe des Gefäßes entsprechend
angepasste Brennstoffe verwendet werden. Besonders geeignet sind insbesondere aus
Holz hergestellte Pellets oder Hackschnitzel oder sonstige vergleichbare stückige
Brennstoffe.
Die Öffnungen in den Seitenwänden und auch in den geneigten Seitenwänden
des Gefäßes können beliebige Querschnitte aufweisen. So können die Querschnitte
die Form von Löchern, Schlitzen oder auch von Buchstaben oder sonstigen grafischen
Elementen aufweisen. Bei der Verwendung von Buchstaben-Formen als Durchbrüche können
Namen oder vergleichbare Kennzeichnungen in Wandbereichen der Wanne erzeugt werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind dem in den Ansprüchen
ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines
Verbrennungsgefäßes nach der Erfindung mit hineingeschobenem Sperrschieber,
2 eine Darstellung des Verbrennungsgefäßes
gemäß 1 mit seitlich teilweise herausgeschobenem Sperrschieber.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Ein Verbrennungsgefäß zum Verbrennen von insbesondere Holzpellets
und Hackschnitzeln ist in Form einer auf im vorliegenden Fall vier gleich langen
Standfüßen 12, 14, 16, 18 aufgeständerten Wanne
10 ausgebildet.
Die Wanne 10 besitzt eine hintere und eine vordere, parallel
zueinander ausgerichtete Seitenwand, die eine gleiche Form aufweisen. Die vordere
Seitenwand 20 besitzt einen mittleren, in der Seitenansicht rechteckförmigen
Abschnitt 24, an den sich seitlich in der Seitenansicht jeweils ein trapezförmiger
Endabschnitt 26, 28 anschließt. Der untere Wandrand
30 dieses mittleren Abschnittes 24 verläuft parallel zu ihrem
oberen Wandrand 32. Der jeweilige untere Rand 34 beziehungsweise
36 des trapezförmigen Endabschnittes 26 beziehungsweise
28 verläuft nach außen schräg ansteigend zum unteren Wandrand
30. Der obere Rand dieser trapezförmigen Endabschnitte 26,
28 ist identisch mit dem oberen Wandrand 32. Der obere Wandrand
32 ist damit sowohl in dem mittleren Abschnitt 24 als auch in
den beiden trapezförmigen Endabschnitten 26, 28 als durchgehender
gerader Rand vorhanden.
Die unteren Ränder 30, 34, 36 bilden im
Bereich der vorderen Seitenwand 20 die seitliche Begrenzung eines zwischen
den beiden Seitenwänden 20, 22 vorhandenen Bodenbereichs. Im Bereich
der hinteren Seitenwand 22 ist ein identischer unterer Rand 34,
30, 36 vorhanden. Dieser durchgehende Bodenbereich der Wanne
10 wird im Bereich des mittleren Abschnittes 24 durch im vorliegenden
Fall neun gleich dicke und im Querschnitt kreisförmige Keramikstäbe 40
gebildet. Die Keramikstäbe 40 haben untereinander einen minimalen Abstand
42 von im vorliegenden Fall 4,5 Millimeter. Die Längsachsen 44
der einzelnen Keramikstäbe 40 liegen in einer Ebene, die sich parallel
zum unteren Wandrand 30 der Wanne 10 erstreckt. Auch im Bereich
der trapezförmigen Endabschnitte 26, 28 sind im vorliegenden Fall
drei Keramikstäbe 46 beziehungsweise 48 vorhanden. Auch die Längsachse
50 beziehungsweise 52 dieser Keramikstäbe 46 beziehungsweise
48 sind jeweils untereinander parallel und mit minimalem Abstand
42 vorhanden. Außerdem sind diese Längsachsen 50, 52
parallel zu den Längsachsen 44 der im mittleren Abschnitt 24 vorhandenen
Keramikstäbe 40 ausgerichtet. Der gesamte Bodenbereich zwischen der vorderen
und hinteren Seitenwand 20, 22 wird durch Keramikstäbe
40, 46, 48 gebildet.
In dem Bereich der vorderen und hinteren Seitenwand 20,
22 sind Durchbrüche in Form von Schlitzen 56 vorhanden. Auch in
den zwischen den trapezförmigen Endabschnitten 26, 28 der beiden
Seitenwände 20, 22 vorhandenen geneigten Seitenwänden
60, 62, deren Ebene parallel zum unteren Rand 34 beziehungsweise
36 der trapezförmigen Endabschnitte 26 beziehungsweise
28 ausgerichtet ist, sind den Schlitzen 56 vergleichbare Schlitze
58 vorhanden. Die beiden geneigten Seitenwände 60, 62
schließen mit den durch die im mittleren Abschnitt 24 vorhandenen Keramikstäben
40 jeweils einen inneren Winkel 64 von größer 90 Grad und kleiner
180 Grad ein. Durch die umlaufenden vier Seitenwände 20, 22,
60, 62 kann von außen in das Innere der Wanne 10 Verbrennungsluft
in den Bereich der Keramikstäbe 46, 48 und durch die zwischen
ihnen vorhandenen Abstände 42 in das Innere der Wanne 10 hineinströmen.
Außerdem kann durch den lediglich durch die Keramikstäbe
40 gebildeten mittleren Bodenbereich, der im mittleren Abschnitt
24 vorhanden ist, unmittelbar Verbrennungsluft an die Keramikstäbe und
durch die zwischen ihnen vorhandenen Abstände 42 hindurch in das Innere
der Wanne 10 hineinströmen.
Im Endbereich der Keramikstäbe besitzt die vordere Seitenwand
20 – und Vergleichbares gilt für die hintere Seitenwand
22 – eine untere Umbiegung, so dass die vordere Seitenwand
20 im Bereich ihres unteren Randes 34, 30,
36 einen äußeren Wandbereich 70 besitzt, der parallel zu der übrigen
Seitenwand 20 verläuft, und außerdem einen inneren Wandbereich
72, der parallel zum äußeren Wandbereich 70 sowohl in der vorderen
Seitenwand 20 als auch in der hinteren Seitenwand 22 vorhanden
ist.
In diesem inneren Wandbereich 72 sind kreisförmige Löcher
76 vorhanden, in denen die jeweiligen Enden von Keramikstäben mit geringem
Spiel einsitzen. Jeder der Keramikstäbe 40, 46, 48 kann
damit in jeweils einem dieser Löcher 76 einsitzen und damit von den inneren
Wandbereichen 76 der betreffenden Seitenwand 20 beziehungsweise
22 endseitig gehalten werden. Dies gilt für alle Keramikstäbe
40, 46, 48 in vergleichbarer Weise.
Auch in dem äußeren Wandbereich 70 sind Löcher
78 vorhanden, die mit den im inneren Wandbereich 72 vorhandenen
Löchern 76 fluchten. Die im äußeren Randbereich 70 vorhandenen
Löcher 78 sind so vorhanden, dass jeder der vorhandenen Keramikstäbe
40, 46, 48 durch die Löcher 78 der vorderen
Seitenwand 20 nach außen in Richtung ihrer jeweiligen Längsachse
44 herausgeschoben werden kann oder umgekehrt von außen durch die Löcher
78 hindurch in ihre in 1 dargestellte Lage
innerhalb der Wanne 10 hineingeschoben werden kann.
Bei dem in 1 dargestellten Zustand können
die Keramikstäbe 40, 46, 48 nicht aus der Wanne
10 herausgeschoben werden. Dies wird durch einen im Spalt zwischen dem
äußeren Wandbereich 70 und dem inneren Wandbereich 72 einsitzenden
Sperrschieber 80 verhindert. Dieser Sperrschieber 80 verschließt
von innen her die in der vorderen Seitenwand 20 vorhandenen äußeren Löcher
78. Zu diesem Zweck besitzt die vordere Seitenwand 20 auch einen
seitlichen Öffnungsschlitz 82. Der Sperrschieber 80 ragt in seinem
die Löcher 78 verschließenden Zustand (1)
mit einem Endbereich 84 aus dem Öffnungsschlitz 82 heraus.
Im vorliegenden Fall sind die äußeren Löcher 78 nur in der
vorderen Seitenwand 20 und nicht auch in der hinteren Seitenwand
22 vorhanden. Sofern auch in der hinteren Seitenwand 22 derartige
äußere Löcher 78 vorgesehen werden, würde sinnvollerweise auch im Bereich
der hinteren Seitenwand 22 ein Sperrschieber 80 angeordnet werden,
um ein unbeabsichtigtes Herausfallen der Keramikstäbe durch die hintere Seitenwand
22 hindurch zu verhindern. Solches könnte sonst beim Herausnehmen der Wanne
10 aus beispielsweise einem offenen Kamin erfolgen.
Im vorliegenden Beispielsfall bestehen die vier Seitenwände
20, 22, 60, 62 aus Edelstahl und sind aus einem
einteiligen Flachmaterialzuschnitt durch entsprechendes Biegen hergestellt. Die
aus Winkelprofilen hergestellten vier gleich langen Stützfüße 12,14,16,
18 bestehen ebenfalls aus Edelstahl. Ebenfalls aus Edelstahl besteht der
Sperrschieber 80.
Die Höhe 90 der vorderen und hinteren Seitenwand
20, 22 ist im vorliegenden Beispielsfall weniger als halb so groß
wie der lichte Abstand 92 zwischen den beiden Standfüßen 12,14
der vorderen Seitenwand 20. Der obere Wandrand 32 bildet in Form
eines ebenflächigen Rahmens eine obere umlaufende Begrenzung der Wanne
10.