PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE202005007927U1 18.08.2005
Titel Verbrennungsgefäß
Anmelder Eberle, Isgard, 74219 Möckmühl, DE
Vertreter Patentanwälte Dipl.-Ing. Hans Müller, Dr.-Ing. Gerhard Clemens, 74074 Heilbronn
DE-Aktenzeichen 202005007927
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 18.08.2005
Registration date 14.07.2005
Application date from patent application 17.05.2005
IPC-Hauptklasse F23B 1/00
IPC-Nebenklasse F23B 1/30   F23G 5/00   

Beschreibung[de]
TECHNISCHES GEBIET

Die Erfindung betrifft ein Verbrennungsgefäß, das zum Verbrennen von Holzpellets, Hackschnitzeln und dergleichen Brennstoffe ausgebildet ist. Solche Verbrennungsgefäße können als Sologerät im Freien oder als Einsatz in einem Ofen wie beispielsweise einem Kamin verwendet werden. Die beim Verbrennen anfallenden Aschenbestandteile fallen nach unten aus dem Gefäß heraus. Das Verbrennungsgefäß kann als eine Art Ofen zum Erzeugen von Wärme verwendet werden. Die Wärme kann auch zum Grillen benutzt werden.

STAND DER TECHNIK

Aus der WO-A-9829 686 ist ein Verbrennungsgefäß in Art eines Korbes bekannt. Das Verbrennungsgefäß besitzt einen ebenflächigen Boden, an den sich rechtwinklige Seitenwände anschließen. Die Grundfläche des Korbes und damit auch des Bodens ist rechteckförmig. Im Boden und in den Seitenwänden sind Löcher. Der Boden steht auf ungleich langen Stützfüßen, so dass das Verbrennungsgefäß mit geneigtem Boden ausgerichtet ist. Durch den geneigten Boden sollen sich die im Inneren des Gefäßes eingelagerten stückigen Brennstoffe schnell im Bereich des gesamten Bodens entzünden. Der Boden und die Seitenwände sowie die Standfüße bestehen aus metallischem Werkstoff. Die Verbrennungstemperaturen dürfen nicht zu hoch werden, damit die metallischen Wand- und Bodenstrukturen des Verbrennungsgefäßes nicht durchglühen beziehungsweise sich nicht verformen.

DARSTELLUNG DER ERFINDUNG

Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verbrennungsgefäß der eingangs genannten Art anzugeben, das sich einfach handhaben lässt und das sich auch für sehr hohe Verbrennungstemperaturen uneingeschränkt eignet.

Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.

Die Ausbildung des Verbrennungsgefäßes in Art einer Wanne beinhaltet, dass eine nicht zu hohe Schüttung des jeweiligen Verbrennungsgutes in dem Verbrennungsgefäß vorhanden ist. Diese relativ niedrige Schüttung ermöglicht es, ein in der Höhe durchgehendes Glutbett zu erzeugen. Die dabei entstehenden hohen Verbrennungstemperaturen werden durch die Verwendung von Keramikstäben im Bereich der Bodenfläche dieser Wanne problemlos ausgehalten.

Die Keramikstäbe sind sowohl aus optischen als auch aus konstruktiven Gründen besonders günstig parallel zueinander ausgerichtet, wobei zwischen jeweils benachbarten Keramikstäben ein Freiraum zum Durchströmen von Verbrennungsluft vorhanden bleibt. Dieser Freiraum ist etwa zwischen 3 und 10 Millimeter breit, wobei bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ein Freiraum von insbesondere etwa 4,5 Millimeter jeweils zwischen benachbarten Keramikstäben vorhanden ist.

Die Keramikstäbe besitzen insbesondere auch einen konstant großen, kreisrunden Querschnitt. Solche Stäbe lassen sich, insbesondere wenn sie als Vollstäbe ausgebildet sind, besonders günstig herstellen.

Der Boden der Wanne wird aus einem zentralen Bereich gebildet, innerhalb dessen die Keramikstäbe in einer gemeinsamen Ebene liegen. Zumindest eine Wand der Wanne ist zum Boden geneigt ausgerichtet. Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei gegenüberliegende Seitenwände des vier Seitenwände besitzenden Gefäßes geneigt ausgerichtet. Die anderen oder die beiden anderen Seitenwände sind rechtwinklig zum Boden ausgerichtet. Auch im Bereich der jeweils geneigten Wand sind Keramikstäbe vorhanden. Diese Keramikstäbe sind vorzugsweise ebenfalls parallel zueinander, mit gegenseitigem Abstand und dabei auch parallel zu den sonstigen Keramikstäben im Bodenbereich ausgerichtet.

Aufgrund der einen oder der mehreren geneigten Seitenwände können gleich lange Standfüße ausgebildet werden und trotzdem eine optimale Durchströmung des innerhalb der Wanne vorhandenen Verbrennungsgutes erreicht werden.

Die endseitige Auflagerung der Keramikstäbe erfolgt in Durchbrüchen von inneren Wandbereichen der zumindest im Auflagerungsbereich doppelwandig ausgebildeten Seitenwände. Die Keramikstäbe ruhen dabei in Durchbrüchen dieser inneren Wandbereiche mit wenig Spiel. Um die Keramikstäbe aus dem Bodenbereich herausziehen zu können, sind auch in den äußeren Wandbereichen von zumindest einer Seitenwand entsprechende Durchbrüche für die Keramikstäbe vorhanden. Diese äußeren Wandbereiche, durch die hindurch die Keramikstäbe aus dem Bodenbereich in axialer Richtung herausgezogen werden können, können durch einen Sperrschieber versperrt werden. Dieser Sperrschieber kann von außen in den Spalt zwischen den äußeren und inneren Wandbereichen einer Seitenwand hineingeschoben beziehungsweise aus diesem Spalt seitlich und dabei in Verlängerung der betreffenden Seitenwand herausgeschoben werden. Nähere Einzelheiten dazu sowie für die Auflagerung der Keramikstäbe sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen.

Die Seitenwände des Gefäßes sind aus Edelstahl hergestellt. Auch die Standfüße können aus einem solchen Material bestehen. Statt Edelstahl könnte auch ein sonstiges ausreichend hitzebeständiges Material verwendet werden.

Als Brennstoffe können praktisch alle der Größe des Gefäßes entsprechend angepasste Brennstoffe verwendet werden. Besonders geeignet sind insbesondere aus Holz hergestellte Pellets oder Hackschnitzel oder sonstige vergleichbare stückige Brennstoffe.

Die Öffnungen in den Seitenwänden und auch in den geneigten Seitenwänden des Gefäßes können beliebige Querschnitte aufweisen. So können die Querschnitte die Form von Löchern, Schlitzen oder auch von Buchstaben oder sonstigen grafischen Elementen aufweisen. Bei der Verwendung von Buchstaben-Formen als Durchbrüche können Namen oder vergleichbare Kennzeichnungen in Wandbereichen der Wanne erzeugt werden.

Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind dem in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.

KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG

Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:

1 eine perspektivische Ansicht eines Verbrennungsgefäßes nach der Erfindung mit hineingeschobenem Sperrschieber,

2 eine Darstellung des Verbrennungsgefäßes gemäß 1 mit seitlich teilweise herausgeschobenem Sperrschieber.

WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG

Ein Verbrennungsgefäß zum Verbrennen von insbesondere Holzpellets und Hackschnitzeln ist in Form einer auf im vorliegenden Fall vier gleich langen Standfüßen 12, 14, 16, 18 aufgeständerten Wanne 10 ausgebildet.

Die Wanne 10 besitzt eine hintere und eine vordere, parallel zueinander ausgerichtete Seitenwand, die eine gleiche Form aufweisen. Die vordere Seitenwand 20 besitzt einen mittleren, in der Seitenansicht rechteckförmigen Abschnitt 24, an den sich seitlich in der Seitenansicht jeweils ein trapezförmiger Endabschnitt 26, 28 anschließt. Der untere Wandrand 30 dieses mittleren Abschnittes 24 verläuft parallel zu ihrem oberen Wandrand 32. Der jeweilige untere Rand 34 beziehungsweise 36 des trapezförmigen Endabschnittes 26 beziehungsweise 28 verläuft nach außen schräg ansteigend zum unteren Wandrand 30. Der obere Rand dieser trapezförmigen Endabschnitte 26, 28 ist identisch mit dem oberen Wandrand 32. Der obere Wandrand 32 ist damit sowohl in dem mittleren Abschnitt 24 als auch in den beiden trapezförmigen Endabschnitten 26, 28 als durchgehender gerader Rand vorhanden.

Die unteren Ränder 30, 34, 36 bilden im Bereich der vorderen Seitenwand 20 die seitliche Begrenzung eines zwischen den beiden Seitenwänden 20, 22 vorhandenen Bodenbereichs. Im Bereich der hinteren Seitenwand 22 ist ein identischer unterer Rand 34, 30, 36 vorhanden. Dieser durchgehende Bodenbereich der Wanne 10 wird im Bereich des mittleren Abschnittes 24 durch im vorliegenden Fall neun gleich dicke und im Querschnitt kreisförmige Keramikstäbe 40 gebildet. Die Keramikstäbe 40 haben untereinander einen minimalen Abstand 42 von im vorliegenden Fall 4,5 Millimeter. Die Längsachsen 44 der einzelnen Keramikstäbe 40 liegen in einer Ebene, die sich parallel zum unteren Wandrand 30 der Wanne 10 erstreckt. Auch im Bereich der trapezförmigen Endabschnitte 26, 28 sind im vorliegenden Fall drei Keramikstäbe 46 beziehungsweise 48 vorhanden. Auch die Längsachse 50 beziehungsweise 52 dieser Keramikstäbe 46 beziehungsweise 48 sind jeweils untereinander parallel und mit minimalem Abstand 42 vorhanden. Außerdem sind diese Längsachsen 50, 52 parallel zu den Längsachsen 44 der im mittleren Abschnitt 24 vorhandenen Keramikstäbe 40 ausgerichtet. Der gesamte Bodenbereich zwischen der vorderen und hinteren Seitenwand 20, 22 wird durch Keramikstäbe 40, 46, 48 gebildet.

In dem Bereich der vorderen und hinteren Seitenwand 20, 22 sind Durchbrüche in Form von Schlitzen 56 vorhanden. Auch in den zwischen den trapezförmigen Endabschnitten 26, 28 der beiden Seitenwände 20, 22 vorhandenen geneigten Seitenwänden 60, 62, deren Ebene parallel zum unteren Rand 34 beziehungsweise 36 der trapezförmigen Endabschnitte 26 beziehungsweise 28 ausgerichtet ist, sind den Schlitzen 56 vergleichbare Schlitze 58 vorhanden. Die beiden geneigten Seitenwände 60, 62 schließen mit den durch die im mittleren Abschnitt 24 vorhandenen Keramikstäben 40 jeweils einen inneren Winkel 64 von größer 90 Grad und kleiner 180 Grad ein. Durch die umlaufenden vier Seitenwände 20, 22, 60, 62 kann von außen in das Innere der Wanne 10 Verbrennungsluft in den Bereich der Keramikstäbe 46, 48 und durch die zwischen ihnen vorhandenen Abstände 42 in das Innere der Wanne 10 hineinströmen. Außerdem kann durch den lediglich durch die Keramikstäbe 40 gebildeten mittleren Bodenbereich, der im mittleren Abschnitt 24 vorhanden ist, unmittelbar Verbrennungsluft an die Keramikstäbe und durch die zwischen ihnen vorhandenen Abstände 42 hindurch in das Innere der Wanne 10 hineinströmen.

Im Endbereich der Keramikstäbe besitzt die vordere Seitenwand 20 – und Vergleichbares gilt für die hintere Seitenwand 22 – eine untere Umbiegung, so dass die vordere Seitenwand 20 im Bereich ihres unteren Randes 34, 30, 36 einen äußeren Wandbereich 70 besitzt, der parallel zu der übrigen Seitenwand 20 verläuft, und außerdem einen inneren Wandbereich 72, der parallel zum äußeren Wandbereich 70 sowohl in der vorderen Seitenwand 20 als auch in der hinteren Seitenwand 22 vorhanden ist.

In diesem inneren Wandbereich 72 sind kreisförmige Löcher 76 vorhanden, in denen die jeweiligen Enden von Keramikstäben mit geringem Spiel einsitzen. Jeder der Keramikstäbe 40, 46, 48 kann damit in jeweils einem dieser Löcher 76 einsitzen und damit von den inneren Wandbereichen 76 der betreffenden Seitenwand 20 beziehungsweise 22 endseitig gehalten werden. Dies gilt für alle Keramikstäbe 40, 46, 48 in vergleichbarer Weise.

Auch in dem äußeren Wandbereich 70 sind Löcher 78 vorhanden, die mit den im inneren Wandbereich 72 vorhandenen Löchern 76 fluchten. Die im äußeren Randbereich 70 vorhandenen Löcher 78 sind so vorhanden, dass jeder der vorhandenen Keramikstäbe 40, 46, 48 durch die Löcher 78 der vorderen Seitenwand 20 nach außen in Richtung ihrer jeweiligen Längsachse 44 herausgeschoben werden kann oder umgekehrt von außen durch die Löcher 78 hindurch in ihre in 1 dargestellte Lage innerhalb der Wanne 10 hineingeschoben werden kann.

Bei dem in 1 dargestellten Zustand können die Keramikstäbe 40, 46, 48 nicht aus der Wanne 10 herausgeschoben werden. Dies wird durch einen im Spalt zwischen dem äußeren Wandbereich 70 und dem inneren Wandbereich 72 einsitzenden Sperrschieber 80 verhindert. Dieser Sperrschieber 80 verschließt von innen her die in der vorderen Seitenwand 20 vorhandenen äußeren Löcher 78. Zu diesem Zweck besitzt die vordere Seitenwand 20 auch einen seitlichen Öffnungsschlitz 82. Der Sperrschieber 80 ragt in seinem die Löcher 78 verschließenden Zustand (1) mit einem Endbereich 84 aus dem Öffnungsschlitz 82 heraus.

Im vorliegenden Fall sind die äußeren Löcher 78 nur in der vorderen Seitenwand 20 und nicht auch in der hinteren Seitenwand 22 vorhanden. Sofern auch in der hinteren Seitenwand 22 derartige äußere Löcher 78 vorgesehen werden, würde sinnvollerweise auch im Bereich der hinteren Seitenwand 22 ein Sperrschieber 80 angeordnet werden, um ein unbeabsichtigtes Herausfallen der Keramikstäbe durch die hintere Seitenwand 22 hindurch zu verhindern. Solches könnte sonst beim Herausnehmen der Wanne 10 aus beispielsweise einem offenen Kamin erfolgen.

Im vorliegenden Beispielsfall bestehen die vier Seitenwände 20, 22, 60, 62 aus Edelstahl und sind aus einem einteiligen Flachmaterialzuschnitt durch entsprechendes Biegen hergestellt. Die aus Winkelprofilen hergestellten vier gleich langen Stützfüße 12,14,16, 18 bestehen ebenfalls aus Edelstahl. Ebenfalls aus Edelstahl besteht der Sperrschieber 80.

Die Höhe 90 der vorderen und hinteren Seitenwand 20, 22 ist im vorliegenden Beispielsfall weniger als halb so groß wie der lichte Abstand 92 zwischen den beiden Standfüßen 12,14 der vorderen Seitenwand 20. Der obere Wandrand 32 bildet in Form eines ebenflächigen Rahmens eine obere umlaufende Begrenzung der Wanne 10.


Anspruch[de]
  1. Verbrennungsgefäß zum Verbrennen von Holzpellets, Hackschnitzel und dergleichen Brennstoffen, welches in Art eines oben offenen, mit Durchbrüchen versehenen Topfes ausgebildet und mit Standfüßen ausgestattet ist,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – das Gefäß in Art einer Wanne (10) ausgebildet ist,

    – der Boden der Wanne aus Keramikstäben (40, 46, 48) besteht,

    – zwischen den Keramikstäben (40, 46, 48) Freiräume (42) im Boden vorhanden sind.
  2. Verbrennungsgefäß nach Anspruch 1,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – die Keramikstäbe (40, 46, 48) parallel zueinander ausgerichtet sind.
  3. Verbrennungsgefäß nach Anspruch 2,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – der Freiraum (42) etwa zwischen 3 und 10 Millimeter, insbesondere etwa 4,5 Millimeter breit ist.
  4. Verbrennungsgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – die Keramikstäbe (40, 46, 48) einen konstant großen, kreisrunden Querschnitt besitzen.
  5. Verbrennungsgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – die Keramikstäbe (40, 46, 48) Vollstäbe sind.
  6. Verbrennungsgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – der Boden der Wanne (10) einen zentralen Bereich (24) aufweist, innerhalb dessen Keramikstäbe (40) in einer Ebene liegen,

    – zumindest eine Wand (60, 62) der Wanne (10) derart geneigt zu dieser Ebene ausgerichtet ist, dass

    – die geneigte Wand (60, 62) mit dieser Ebene einen inneren Winkel (64) größer 90 Grad und kleiner 180 Grad einschließt.
  7. Verbrennungsgefäß nach Anspruch 6,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – Keramikstäbe (46, 48) auch im Bereich dieser geneigten Wand (60, 62) vorhanden sind.
  8. Verbrennungsgefäß nach Anspruch 7,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – diese Keramikstäbe (46, 48) innerhalb dieser geneigten Wand (60, 62) parallel zu den übrigen Keramikstäben (40) ausgerichtet sind.
  9. Verbrennungsgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – gleich lange Standfüße (12, 14, 16, 18) vorhanden sind.
  10. Verbrennungsgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – die Keramikstäbe (40, 46, 48) endseitig in zwei Seitenwänden (20, 22) der Wanne (10) lagerbar sind,

    – diese zwei Seitenwände (20, 22) zumindest im Bereich der Lagerstellen für die Keramikstäbe (40, 46, 48) doppelwandig sind,

    – der jeweils innere Wandbereich (72) einer doppelwandigen Seitenwand (20, 22) Durchbrüche (76) besitzt,

    – wobei in jeweils einem Durchbruch (76) ein Keramikstab (40, 46, 48) lagerbar ist.
  11. Verbrennungsgefäß nach Anspruch 10,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – der Loch-Querschnitt des jeweiligen Durchbruches (76) dem Querschnitt des in dem betreffenden Durchbruch auflagerbaren Keramikstabes (40, 46, 48) so entspricht, dass ein Keramikstab mit wenig Spiel in einem Durchbruch lagerbar ist.
  12. Verbrennungsgefäß nach Anspruch 10 oder 11,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – auch der äußere Wandbereich (70) von zumindest einer der beiden doppelwandigen Seitenwände (20, 22) Durchbrüche (78) besitzt,

    – diese Durchbrüche (78) mit den Durchbrüchen (76) in dem inneren Wandbereich (72) fluchten, so dass

    – Keramikstäbe (40, 46, 48) durch diese, in dem inneren und äußeren Wandbereich vorhandenen Durchbrüche (76, 78) in den Bereich des Bodens und gegebenenfalls in den Bereich der geneigten Wand hineinschiebbar und rückwärts wieder herausschiebbar sind.
  13. Verbrennungsgefäß nach Anspruch 12,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – ein Sperrschieber (80) zwischen äußerem und innerem Wandbereich (76, 78) der doppelwandigen Seitenwand (20, 22) derart platzierbar ist, dass er die Durchbrüche (78) in dem äußeren Wandbereich (70) verschließt.
  14. Verbrennungsgefäß nach einem der vorstehenden Ansprüche,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – seine Seitenwände (20, 22, 60, 62) aus Edelstahl bestehen.
  15. Verbrennungsgefäß nach Anspruch 14,

    – dadurch gekennzeichnet, dass

    – seine Standfüße (12, 14,16,18) aus Edelstahl bestehen.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com