Die Erfindung betrifft einen Spitzer mit verstellbarem Fassonmesser
für Stifte mit weicher Mine.
Aus der DE 37 37 863 C1
ist ein Spitzer mit einem verstellbaren Fassonmesser bekannt, der mit einem Spitzerkanal
ausgebildet ist und dessen zugehöriges Fassonmesser an einem Befestigungselement
vorgesehen ist, das an der Unterseite des Spitzergehäuses angeordnet ist. Das Fassonmesser
erstreckt sich vom Befestigungselement in Richtung zum Spitzermesser und ist in
jeder seiner möglichen Stellungen mindestens annähernd senkrecht zur Längsachse
des konischen Spitzerkanals ausgerichtet. Das Fassonmesser ist mit einem gebogenen
Querschnittsprofil ausgebildet und in bezug zur Längsachse des Spitzerkanales in
einem zum Spitzerkanal zugeordneten Durchgangs-, d.h. Auswerfloch außermittig angeordnet.
Bei diesem bekannten Spitzer ergibt sich das Problem, daß das Auswerfloch durch
das Befestigungselement für das Fassonmesser reduziert und somit der Auswurf der
abgespitzten Minenmasse aus dem Spitzergehäuse zumindest beeinträchtigt wird.
Aus der DE 1 236 374 C
ist ein Spitzer für Stifte mit weicher Mine bekannt, der mit einem Spitzermesser
und mit einem Fassonmesser ausgebildet ist. Bei diesem bekannten Spitzer ist das
Fassonmesser bspw. von einem schmalen Metallstreifen gebildet, der eine bogenförmige
Schneide aufweist.
Die DE 1 268 019 B
offenbart einen Spitzer mit einem Spitzermesser und einem Fassonmesser, wobei das
Fassonmesser zum Spitzerkanal quer orientiert vorgesehen ist. Das Fassonmesser kann
zwischen dem Spitzergehäuse und dem Schneidmesser eingeklemmt sein. Dort ergibt
sich das Problem, daß die Anbringung des Fassonmessers im Spitzergehäuse bzw. in
einer für das Fassonmesser vorgesehenen Ausnehmung des Spitzergehäuses einen nicht
zu vernachlässigenden Aufwand darstellt. Deshalb wird dort auch vorgeschlagen, das
Fassonmesser mit dem Spitzermesser einstückig auszubilden. In jedem Fall ragt das
Fassonmesser ortsfest in den Spitzerkanal hinein. Entsprechendes gilt für den weiter
oben erwähnten Spitzer gemäß DE 1 236 374
C.
Ein Spitzer für Stifte mit weicher Mine ist bspw. auch aus der
DE 38 24 883 A1 bekannt. Dieser
bekannte Spitzer ist ebenfalls mit einem tangential zum konischen Spitzerkanal des
Spitzergehäuses angestellten Spitzermesser und einem quer in den Spitzerkanal hineinreichenden
Fassonmesser mit einer bogenförmigen Schneide ausgebildet. Bei diesem Spitzer ist
der Spitzerkanal im Bereich des Fassonmessers oben und unten offen, und das Fassonmesser
mit dem Spitzergehäuse einstückig ausgebildet. Das bedeutet jedoch, daß auch bei
diesem bekannten Spitzer das Fassonmesser ortsfest vorgesehen ist, so daß mit einem
derartigen Spitzer nur eine bestimmte Spitzenform der weichen Mine eines Stiftes
realisierbar ist.
Aus dem DE 70 27 544 U
ist ein Spitzer für Stifte mit einem tangential zu dem im Spitzergehäuse vorgesehenen
konischen Spitzerkanal angestellten ebenen Schneidmesser und mit einem die Minenspitze
des Stiftes bogenförmig abrundenden Fassonmesser bekannt. Das Fassonmesser ist von
einer im Spitzerkanal liegenden Kante des Spitzerkörpers gebildet. Bei diesem bekannten
Spitzer ist der Auswurf der abgespitzten Minenmasse problematisch, und außerdem
ist auch dieser bekannte Spitzer nur zur Formung einer bestimmten Abrundung der
Minenspitze geeignet.
Ein Spitzer für Stifte mit weicher Mine mit einem Spitzergehäuse,
das einen konischen Spitzerkanal aufweist, an welchen sich eine zylindrische Bohrung
zur Aufnahme des Stiftes im Bereich seines Schaftes anschließt, ist aus der
DE 27 25 104 A1 bekannt. Bei diesem
bekannten Spitzer ist der konische Spitzerkanal etwa zur Hälfte offen und mit einer
abgerundeten Spitze sowie mit stumpf schabenden Kanten ausgebildet. Auch dieser
bekannte Spitzer eignet sich nur zur Formgebung einer bestimmten Abrundung der Minenspitze
eines Stiftes mit weicher Mine.
Ein Bleistiftspitzer mit becherförmigem Spanauffangbehälter und mit
einem Verschlußdeckel, in welchen ein Spitzer mit zwei Spitzvorrichtungen eingebaut
ist, wobei das eine Messer zum Abschälen des Bleistiftholzes und das andere Messer
zum Anspitzen der freigelegten Mine dient, und mit einem quer zur Längsachse des
Spitzer verlaufenden Anschlagschieber zur Begrenzung der freien Minenlänge des angespitzten
Bleistiftes ist aus der DE 1 281 313 B
bekannt. Bei diesem bekannten Spitzer handelt es sich um einen Bleistiftspitzer
und nicht um einen Spitzer für Stifte mit weicher Mine. Dort ist der Anschlagschieber
ein vom Spitzer getrenntes Teil und die Führung des Anschlagschiebers im Inneren
des Verschlußdeckels angeformt.
Ein Blei- bzw. Schreibstiftspitzer mit zwei in einem Gehäuse vereinigten
kegelförmigen, je mit einem Messer versehenen Spitzvorrichtungen, von denen der
nur das Holz des Stiftes abnehmenden Vorrichtung ein Anschlag zur Begrenzung der
freien Minenlänge zugeordnet ist, während die andere Vorrichtung die freigelegte
Mine anspitzt, ist aus der DE 1 042 427 B
bekannt. Dieser bekannte Spitzer besteht aus einem beide Spitzvorrichtungen aufnehmenden
Gehäusekörper und einem damit formschlüssig zusammengreifenden, quer zur Längsrichtung
der Spitzvorrichtungen an der spitzenseitigen Stirnseite bewegbaren Schieber, der
den Anschlag für die Begrenzung der freien Minenlänge aufweist. Auch hier handelt
es sich um einen Spitzer zum Spitzen von Schreib- bzw.
Bleistiften und nicht um einen Spitzer zum Spitzen und Fassonieren
von Stiften mit weicher Mine.
Die DE 30 04 020 C2
offenbart einen Spitzer für ummantelte Stifte mit weicher Mine, insbes. für holzgefaßte
Kosmetikstifte, bestehend aus eine Spitzergehäuse mit darin angeordnetem Spitzermesser
sowie einem Freiraum für die berührungslose Aufnahme des gesamten freiliegenden
Minenteils. Um bei einem derartigen Spitzer den Freiraum einerseits hinreichend
groß und außerdem auch leicht reinigbar zu gestalten, und der andererseits sowohl
beim Gebrauch als auch beim Aufbewahren völlig berührungssicher und ungefährlich
ist, wird dort vorgeschlagen, daß das Spitzergehäuse im Bereich des Freiraumes wenigstens
eine Abschirmung für die Schneidkante des Schälmessers aufweist. Diese Abschirmung
kann von wenigstens einem Vorsprung gebildet sein, der von der der Schneidkante
gegenüberliegenden Wand in den Freiraum hineinragt und dessen Oberkante höher als
die Oberfläche des Schneidmessers liegt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Spitzer der eingangs
genannten Art zu schaffen, der einfach aufgebaut und einfach zusammenbaubar ist
und sich in einfacher Weise zur Ausbildung von unterschiedlichen abgerundeten, d.h.
fassonierten Spitzen von Stiften mit weicher Mine eignet.
Diese Aufgabe wird bei einem Spitzer der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen
des erfindungsgemäßen Spitzers sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Bei dem erfindungsgemäßen Spitzer weist das Spitzergehäuse zwei konische
Spitzerkanäle auf, die voneinander beabstandet vorgesehen und deren Längsachsen
zueinander parallel orientiert sind. Der Querschieber weist zwei Fassonmesser auf,
die voneinander einen dem Querabstand der Längsachsen der beiden Spitzerkanäle entsprechenden
Abstand besitzen. Die beiden Fassonmesser sind voneinander verschieden gestaltet,
so daß die beiden Spitzerkanäle des Spitzers zur Ausbildung zweier voneinander verschiedener
fassonierter Spitzen, d.h. voneinander verschiedener abgerundeter Spitzen dienen.
Das heißt, das eine Fassonmesser ist zum Fassonieren einer ersten Minen-Fassongröße
und das zweite Fassonmesser ist zum Fassonieren einer davon verschiedenen zweiten
Minen-Fassongröße vorgesehen. Der erfindungsgemäße Spitzer weist also gute Gestaltungs-,
d.h. Fassoniermöglichkeiten auf.
Beim erfindungsgemäßen Spitzer ist das Befestigungselement als Querschieber
realisiert, der infolge seiner einfachen Gestaltung problemlos z.B. in einem Spritzgießwerkzeug
aus geeignetem Kunststoffmaterial herstellbar ist. Dabei können die Fassonmesser
als vom Querschieber getrennte Teile realisiert sein, bevorzugt ist es jedoch, wenn
die Fassonmesser mit dem Querschieber einstückig ausgebildet sind. Das ist durch
geeignete Materialauswahl für den Querschieber und die Fassonmesser einfach möglich.
Zweckmäßig ist es, wenn beim erfindungsgemäßen Spitzer die Linearführung
für den Querschieber im Bereich des Vorderendes des Bettes für das mindestens eine
Spitzermesser ausgebildet ist und vom Bett einen definierten Tiefenabstand, und
wenn der Querschieber an den definierten Tiefenabstand angepaßte Höhenabmessung
aufweist und zwischen der Linearführung und der Unterseite der Schneidmesser quer
verschiebbar angeordnet ist. Ein solchermaßen gestaltetes Spitzergehäuse ist mit
Hilfe eines relativ einfach gestalteten Formwerkzeugs herstellbar. Auch der Zusammenbau
des Spitzers, bestehend aus dem Spitzergehäuse, den beiden Spitzermessern und dem
Querschieber, ist einfach möglich. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der mit
den Fassonmessern ausgebildete Querschieber gleichsam mit Hilfe der beiden Spitzermesser
zwischen diesen und dem Spitzengehäuse entlang der Linearführung spielfrei quer
verschiebbar vorgesehen ist.
Bei den am Spitzergehäuse und/oder an dem als Querschieber ausgebildeten
Befestigungselement vorgesehenen Rastorganen kann es sich um Rastausnehmungen und
einen daran angepaßten Rastnocken handeln. Dabei können die Ausnehmungen bspw. am
Spitzergehäuse und der Rastnocken am Querschieber ausgebildet sein. Selbstverständlich
ist es auch möglich, den Rastnocken am Spitzergehäuse und die Rastausnehmungen am
Querschieber auszubilden.
Um den Auswurf abgespitzten bzw. abgeschälten Minenmaterials aus dem
Spitzergehäuse heraus optimal zu gestalten, ist es bevorzugt, wenn die Linearführung
für den Querschieber in der Nachbarschaft eines den beiden konischen Spitzerkanälen
unterseitig zugeordneten Durchgangslochs vorgesehen ist. Durch dieses Durchgangsloch
ist es problemlos und zuverlässig möglich, das abgespitzte bzw. abgeschälte Minenmaterial
aus dem Spitzergehäuse auszugeben.
Eine Betätigung des Querschiebers zu seiner Verstellung zwischen der
Fassonier- und der Rückzugstellung ist möglich, wenn der Querschieber bspw. an seiner
Oberseite mit einem Betätigungsorgan ausgebildet ist. Dabei ist es bevorzugt, wenn
das Betätigungsorgan derartig ausgebildet ist, daß es über das Spitzergehäuse nicht
übersteht, so daß ungewollte Verstellungen des Querschiebers zwischen der Rückzug-
und der Fassonierstellung zuverlässig vermieden werden.
Vorteilhaft ist es, wenn die beiden Fassonmesser jeweils mit einer
die entsprechende Fassonschneide festlegenden Hohlkehle ausgebildet sind. Die Hohlkehle
kann hierbei einen Abschnitt des Fassonmessers bilden oder zumindest die Schneidkante
des Fassonmessers festlegen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines in der Zeichnung vergrößert dargestellten Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen
Spitzers für Stifte mit weicher Mine.
Es zeigen:
1 eine Draufsicht auf eine Ausbildung
des Spitzers mit zwei Spitzerkanälen,
2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie
II-II in 1,
3 eine Ansicht des Querschiebers des
Spitzers gemäß den 1 und 2
in Blickrichtung von oben in einem weiter vergrößerten Maßstab,
4 eine Ansicht des Querschiebers gemäß
3 in Blickrichtung des Pfeiles IV, und
5 einen Schnitt entlang der Schnittlinie
V-V in 3.
Die 1 und 2
zeigen eine Ausbildung des Spitzers 10 für Stifte mit weicher Mine, insbes.
für Kosmetikstifte. Der Spitzer 10 weist ein Spitzergehäuse 12
auf, das aus einem geeigneten Kunststoffmaterial besteht. Es kann selbstverständlich
auch aus Metall sein. Das Spitzergehäuse 12 ist mit zwei konischen Spitzerkanälen
14 ausgebildet, die voneinander beabstandet nebeneinander parallel orientiert
vorgesehen sind. An die konischen Spitzerkanäle 14 schließt sich rückseitig
jeweils ein zylindrischer Anlageabschnitt 16 für einen zu spitzenden bzw.
zu fassonierenden Stift an. Die Längsachsen der Spitzerkanäle 14 sind mit
der Bezugsziffer 18 bezeichnet und durch dünne strichpunktierte Linien
angedeutet.
Das Spitzergehäuse 12 ist mit zwei zu den beiden Spitzerkanälen
14 und den sich daran rückseitig anschließenden Anlageabschnitten
16 zugeordneten Spitzermesser-Betten 20 ausgebildet. In den Betten
20 sind Spitzermesser 22 mittels Befestigungsschrauben
24 derartig befestigt, daß die Spitzermesser 22 zum jeweils zugehörigen
Spitzerkanal 14 tangential angestellt sind. Mit der Bezugsziffer
26 ist die Messerschneide des jeweiligen Spitzermessers 22 bezeichnet.
Jedem der beiden konischen Spitzerkanäle 14 ist vorder- und
unterseitig ein Durchgangsloch 28 (sh. 2)
zugeordnet, durch das von einem in den Spitzer 10 eingesteckten Stift abgeschältes
Material aus dem Spitzergehäuse 12 ausgegeben wird.
Auf der von den beiden konischen Spitzerkanälen 14 abgewandten
Seite der beiden Durchgangslöcher 28 ist das Spitzergehäuse 12
mit einer Linearführung 30 für einen Querschieber 32 ausgebildet.
Die Linearführung 30 kann von einer Querrille gebildet sein, in welche
eine Längsrippe 34 des Querschiebers 32 spielfrei hineinsteht,
wie aus 2 ersichtlich ist. Der Querschieber
32 kann mit einer zweiten Längsrippe 36 (sh. 2)
ausgebildet sein, die mit ihrer Grundfläche 38 auf einem Podest
40 des Spitzergehäuses 12 des Spitzers 10 aufliegt. Eine
derartige Ausbildung des Spitzergehäuses 12 ist einfach realisierbar. Selbstverständlich
ist es auch möglich, den Querschieber 32 und das Spitzergehäuse
12 anders auszubilden, von Wichtigkeit ist nur, daß der Querschieber
32 in bezug auf das Gehäuse 12 des Spitzers 10 zwischen
einer Fassonierstellung und einer Rückzugstellung in Gehäuse-Querrichtung linear
verstellbar ist.
Vom Querschieber 32 stehen zwei Fassonmesser 42
einstückig in Richtung zum jeweils zugehörigen konischen Spitzerkanal
14, d.h. in Richtung zur zugehörigen Längsachse 18 weg. In
1 ist der Querschieber 32 in der Fassonierstellung
gezeichnet, in welcher die beiden Fassonmesser 42 mit ihrer Fassonschneide
44 in dem zugehörigen konischen Spitzerkanal 14 derartig angeordnet
sind, daß mit Hilfe der Fassonschneiden 44 die weiche Mine eines entsprechenden
Stiftes fassonierbar ist.
Der Querschieber 32 mit den von ihm einstückig wegstehenden
Fassonmessern 42 ist zwischen den beiden Spitzermessern 22 und
dem Spitzergehäuse 12 an der Linearführung 30 derartig vorgesehen,
daß der Querschieber 32 in Querrichtung des Spitzers 10 spielfrei
zwischen der Fassonier- und der Rückzugstellung verschiebbar ist. Zu diesem Zweck
ist der Querschieber 32 mit einem nach oben ragenden Betätigungsorgan
46 ausgebildet, das in 1 in der Fassonierstellung
des Querschiebers 32 geschnitten und mit dünnen strichlierten Linien in
der Rückzugstellung angedeutet ist.
Zur definierten Positionierung des Querschiebers 32 in der
Fassonier- bzw. in der Rückzugstellung dienen Rastorgane 48 (sh.
1). Dabei ist bspw. das Spitzergehäuse 12
mit zwei Rastausnehmungen 50 und der Querschieber 32 mit einem
Rastnocken 52 ausgebildet, der in der einen oder anderen Rastausnehmung
50 einrastet. Die Rastausnehmungen 50 und der Rastnocken
52 bilden die genannten Rastorgane 48.
Die 3, 4
und 5 verdeutlichen in einem weiter vergrößerten
Maßstab den Querschieber 32 des Spitzers 10 gemäß den
1 und 2, wobei
gleiche Einzelheiten in den 3 bis 5
mit denselben Bezugsziffern bezeichnet sind wie in den 1
und 2, so daß es sich erübrigt, in Verbindung
mit den 3 bis 5
alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
Die 3 und 4
zeigen, daß die beiden vom Querschieber 32 wegstehenden Fassonmesser
42 unterschiedlich groß bzw. mit unterschiedlichen Hohlkehlen
44 ausgebildet sind, so daß das eine Fassonmesser 42 zum Fassonieren
einer ersten Fassongröße und das zweite Fassonmesser 42 zum Fassonieren
einer davon verschiedenen zweiten Fassongröße einer weichen Mine eines Stiftes,
insbes. eines Kosmetikstiftes, vorgesehen und geeignet ist.