GEBIET DER ERFINDUNG
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Schützen
der Stiche auf einem in Textilmaschinen bearbeiteten Gewebe.
Die Erfindung wird bei Textilmaschinen angewandt, insbesondere bei
Aufraumaschinen und Anreibemaschinen vom Trommeltyp, um die Querstiche zu schützen,
die dazu verwendet werden, die Gewebestücke miteinander zu verbinden, um einen kontinuierlich
zu bearbeitenden Streifen zu erhalten. Durch die Erfindung wird verhindert, dass
die Verbindungsstiche der Einwirkung der Bearbeitungselemente der Textilmaschinen
unterliegen, um so mögliche Schäden und ein Zerreißen zu verhindern.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Bei verschiedenen Textilbearbeitungsvorgängen werden gemäß dem Stand
der Technik verschiedene Gewebestücke, die einer Behandlung zu unterziehen sind,
durch Querstiche miteinander verbunden, um einen einzelnen, kontinuierlichen Streifen
zu erzielen, um die Produktivität von Maschinen zu erhöhen, die einen kontinuierlichen,
langandauernden Prozess ausführen.
Bei dieser Technik besteht jedoch der Nachteil, dass die Zonen, in
denen die Stücke verbunden werden, strukturmäßig schwach sind, da diese Stiche,
wenn sie durch die Arbeitselemente der Maschine erfasst werden, beschädigt werden
können und sogar zerreißen können. Wenn diese Stiche zerstört werden, führt dies
dazu, dass aneinandergrenzende Stücke getrennt werden, und demgemäß ist es erforderlich,
die Maschine zu stoppen, um die Kontinuität des Streifens wiederherzustellen.
Dieser Nachteil tritt insbesondere bei Aufraumaschinen oder Anreibemaschinen
auf, bei denen die Arbeitszylinder mit Metallstiften oder Schleifelementen bedeckt
sind, die eine energische Wirkung ausüben, bei der sie die Gewebefäden entfernen
oder abschleifen. Bei derartigen Maschinen wird daher das Gewebe mechanischen Belastungen
unterzogen, die bewirken können, dass die Stiche zwischen benachbarten Stücken reißen.
Um dieses Problem eines Reißens der Stiche zu lösen, wurde es vorgeschlagen,
Sensoren, zumindest stromaufwärts in Bezug auf die Trommeln, zu positionieren, die
das Eintreffen der Stiche erfassen können und die Arbeitszylinder dazu anweisen
können, im Leerlauf zu arbeiten.
Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie einfach ist, jedoch hat sie
im Gegensatz zur Folge, dass viele Gewebemeter zu wegzuwerfen sind, da einige Gewebeteile
nicht bearbeitet werden; diese haben eine Länge, die im Wesentlichen beinahe dem
Doppelten des Umfangs der Trommel der Maschine entspricht, der, bei Aufrau- und
Anreibemaschinen mittlerer Größe, ungefähr drei Meter beträgt.
Es bestand auch ein Vorschlag, in EP
613.972, betreffend eine Vorrichtung unter Verwendung eines Schutzelements
aus einem stachelförmigen Stab, der zwischen den Arbeitszylindern und dem Gewebe
angeordnet ist und sich um die Trommel der Textilmaschine drehen kann. Dieser Stab
wird durch Sensoren gestartet, die das Eintreffen der Stiche an der Maschine erkennen,
und er dreht sich um die Trommel, wobei er das Gewebe entsprechend dem Stich angehoben
hält und es vor der Einwirkung der Arbeitszylinder schützt.
Diese Vorrichtung zeigt eine Anzahl von Nachteilen, einschließlich
der Gefahr, dass der Stab mit der Auskleidung der Arbeitszylinder in Kontakt gelangen
kann, wobei er diese und sich selbst beschädigt, der Gefahr, dass das Gewebe den
Stab an die Arbeitszylinder knoten kann, eine mögliche Beschädigung der die Zylinder
reinigenden Bürsten, und andere Probleme.
Diese Vorrichtung bewirkt auch die Erzeugung eines beträchtlichen
Abschnitts des Gewebes, im Bereich von 70÷80 cm auf jeder Seite des Stichs,
der nicht angehoben wird und daher entfernt werden muss, wenn die Stücke am Ende
des Prozesses getrennt werden.
Das Platzieren eines Stabs zwischen den Arbeitszylindern und dem Gewebe,
um das Gewebe anzuheben, versetzt das Gewebe auch in Zug, mit einem sich ergebenden
Unterschied beim Aufrau- oder Anreibeeffekt.
Die vorliegende Anmelderin hat in der europäischen Patentanmeldung
EP-A-959.168 eine Stiche schonende Vorrichtung beschrieben, die über einen Stab
verfügt, der sich um die Aufrau- oder Anreibetrommel und außerhalb derselben dreht.
Dieser Stab beinhaltet eine Einrichtung zum Ergreifen und Anheben des Gewebes, für
deren Einwirkung gesorgt wird, wenn gerade ein Stich eintrifft, wobei verhindert
wird, dass der Stich mit der Oberfläche der Arbeitszylinder in Kontakt gelangt.
Diese Lösung hat sich als sehr zufriedenstellend erwiesen, und sie hatte beträchtliche
Vorteile bei Aufrau- und Anreibevorgängen zur Folge.
Jedoch ergab es sich auf diesem Gebiet, dass Bedarf an einer Vorrichtung
besteht, die dasselbe Ergebnis erzielt, d. h., ein Bewahren der Stiche vor der Einwirkung
der Arbeitszylinder, ohne dass jedoch irgendein weiterer Kontakt mit dem Gewebe
erforderlich wäre, während dieses bearbeitet wird.
Darüber hinaus können derartige Vorrichtungen nicht an Maschinen mit
beträchtlicher Arbeitshöhe, aufgrund der Auslenkung der Stäbe, effektiv verwendet
werden.
Die vorliegende Anmelderin hat diese Erfindung konzipiert und realisiert,
um die Mängel des Stands der Technik zu überwinden und um weitere Vorteile zu erzielen.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung ist in den Hauptansprüche dargelegt und gekennzeichnet,
während die abhängigen Ansprüche andere Eigenschaften der Hauptausführungsform beschreiben.
Der Zweck der Erfindung besteht im Schaffen einer Vorrichtung zum
Schützen der Stiche vor der Einwirkung der Arbeitselemente einer Textilmaschine
vom Trommeltyp, während minimaler Einfluss auf die Bearbeitung des Gewebes ausgeübt
wird, wobei keine direkte Einwirkung auf das Gewebe erforderlich ist, um einen Kontakt
zwischen Stichen und Arbeitselementen zu verhindern.
Ein anderer Zweck der Erfindung besteht im Schaffen einer Vorrichtung,
die auch an existierenden Textilmaschinen verwendet werden kann, ohne dass die Konfiguration
der Maschine wesentlich geändert würde.
Gemäß derartigen Zwecken sorgt die Erfindung für die Verwendung einer
Einrichtung, die den Antrieb zum Übertragen einer Bewegung nur auf diejenigen Arbeitszylinder,
die im Wesentlichen dem Stich entsprechen, der um die Trommel der Textilmaschine
herum weitergeführt wird, zeitweilig abtrennen kann.
Genauer gesagt, sorgt die Erfindung dafür, dass, wenn ein Stich eintrifft,
wie es durch für diesen Zweck in Zusammenwirkung mit der Einlasszone der Trommel
angeordnete Sensoren erkannt wird, eine Rotationseinrichtung aktiviert wird, die,
sequenziell und selektiv, auf die Einrichtung einwirkt, die eine Bewegung vom Antriebselement
auf die am Umfang der Trommel angeordneten Arbeitszylinder überträgt.
Die Übertragung einer Bewegung an die Arbeitszylinder wird dann sequenziell,
in Übereinstimmung mit dem Durchlaufen des Stichs an den Zylindern, oder der Zylinder
am Stich, deaktiviert und unmittelbar anschließend neu gestartet, wenn der Stich
durchgelaufen ist, da die Wirkung der Deaktivierung der Bewegung, wie durch die
Rotationseinrichtung bestimmt, gestoppt ist.
Die Arbeitszylinder können sich im Leerlauf befinden, wenn das Gewebe
aufgrund der durch es selbst erzeugten Zugwirkung durchläuft, jedoch üben sie keinerlei
energische Einwirkung auf es aus, und daher besteht keine Gefahr eines Zerstörens
und Zerreißens der Stiche.
Bei einer Ausführungsform besteht die Deaktivierungseinrichtung aus
mindestens einem Kontaktelement, z. B. einer Walze, das einem rotierenden Stab zugeordnet
ist, der die Walze hält und bewegt; diese Walze wird so voreingestellt, dass sie
selektiv zwischen jede Riemenscheibe, die für Bewegung eines zugehörigen Arbeitszylinders
sorgt, und die Riemeneinrichtung, die für eine Drehung der Riemenscheiben sorgt,
eingeschoben wird.
Während ihrer Drehung um die Trommel hebt die genannte Walze den Riemen
an, und sie trennt sequenziell die kinematische Verbindung zwischen dem Riemen und
den Riemenscheiben, was eine momentane Unterbrechung der Übertragung der Bewegung
während des Durchlaufs des Stichs in Übereinstimmung mit einem speziellen Arbeitszylinder
sorgt. Wenn die Arbeitszylinder, und die zugehörigen Riemenscheiben, die sich mit
der Trommel mit einer Geschwindigkeit drehen, die vorteilhafterweise größer als
die des Stabs ist, die Position erreichen, an der sich der Stab selbst befindet,
wobei diese im Wesentlichen der Position des Stichs auf dem Gewebe entspricht, finden
sie den Riemen angehoben, und daher erfährt in diesem Segment die Riemenscheibe
keinerlei Bewegungsanweisung vom Riemen, und der zugehörige Zylinder dreht sich
im Leerlauf, um das Gewebe wegzuziehen.
Durch die Erfindung, die keinerlei direkten Kontakt mit dem bearbeiteten
Gewebe erfordert, wird der Vorteil erzielt, dass das unbearbeitete Segment zu jeder
Seite des Stichs auf das Minimum reduziert wird, für Segmente in der Größenordnung
von nur 300÷400 mm.
Darüber hinaus besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Arbeitshöhe,
so dass die Vorrichtung auch an Maschinen verwendet werden kann, die ziemlich hoch
sind.
Ferner können sich sowohl das Gewebe als auch die Trommel ohne Unterscheidung
in der einen Richtung oder der anderen, entweder im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn,
drehen. Da die erfindungsgemäße Vorrichtung auf die Übertragungsriemeneinrichtung,
nicht das Gewebe, einwirkt, kann sie eine vollständige Umdrehung um 360° ausführen,
ohne in irgendeiner Weise mit den Vorrichtungen wechselzuwirken, die angrenzend
an die Arbeitszylinder und außerhalb derselben liegen, z. B. den Bürsten, die die
Zylinder reinigen.
Wenn Hindernisse vorliegen, die eine vollständige Umdrehung der Vorrichtung
verhindern, kann dafür gesorgt werden, dass sie sich abwechselnd in einer Richtung
und der anderen, vom Einlass zum Auslass des Gewebes und umgekehrt, dreht.
Wenn dafür gesorgt ist, dass der Stab durch eine Drehung in der umgekehrten
Richtung zu einer Position zurückkehrt, kann er mit höherer Geschwindigkeit, bis
zum 4- bis 5-Fachen verglichen zur Geschwindigkeit nach außen, verstellt werden,
was durch die Tatsache erleichtert wird, dass er sich in einer Richtung bewegt,
die mit der Richtung der Riemen übereinstimmt.
Auf diese Weise ist selbst dann, wenn der Stab die Riemen anhebt und
die Arbeitszylinder während der Rückpositionierung von den zugehörigen Bewegungsübertragungselementen
trennt, diese Trennwirkung sehr kurz, weswegen sie minimalen Einfluss auf den Aufrau-
oder Anreibevorgang hat.
Gemäß einer Variante wird, während der Umkehrbewegung, wenn der Stab
rückpositioniert wird, ein Mechanismus zum Verstellen der Kontaktelemente vorübergehend
aktiviert, wobei deren Wechselwirkung mit dem Riemen beseitigt wird; daher kann
der Stab rückpositioniert werden, ohne dass er mit der Arbeit der Arbeitszylinder
wechselwirkt, und er verbleibt an einer Position stationär, an der er auf den nächsten
Stich wartet.
Es können zwei, drei oder mehr Kontaktelemente vorhanden sein, die
auf die Riemeneinrichtung einwirken, was von der gewünschten Gesamtheit des Gewebesegments
abhängt, an dem jede Seite des Stichs zu schützen ist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Diese und andere Vorteile der Erfindung werden aus der Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
erfolgt, ersichtlich werden.
1 ist eine schematische Ansicht einer
Aufrau- oder Anreibemaschine, die mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schützen
der Stiche versehen ist;
2 zeigt eine vergrößerte Ansicht eines
Details der 1 aus der Richtung A.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG EINER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
Die 1 zeigt schematisch eine Aufrau-
oder Anreibemaschine 10, die mit einer rotierenden Trommel 11
versehen ist, an deren Umfang mehrere sich drehende Arbeitszylinder 16,
116 angebracht sind, die abhängig vom Typ der Maschine mit einem Aufrau-
oder Schleifmaterial bedeckt sind.
Durch ein Einlass-Ziehelement 13 und ein Auslass-Ziehelement
14 ist dafür gesorgt, dass ein kontinuierliches Gewebe 12 um die
Trommel 11 läuft, wobei es mit den Arbeitszylindern 16,
116 in Kontakt steht; vorteilhafterweise sind den Zieheinrichtungen
13 und 14 Einrichtungen zum Steuern und Regulieren des Zugs des
Gewebes 12 zugeordnet.
Im unteren Teil der Trommel 11 befinden sich Einrichtungen
15 zum Reinigen der Zylinder 16, 116, die in diesem Fall
aus zwei Bürsten 15a bestehen.
Die Rotationsbewegung wird durch mindestens ein Antriebselement
17 auf die Arbeitszylinder übertragen, wobei dieses Antriebselement mit
einem Zahnrad 18 verbunden ist, mit dem eine Übertragungs-Riemeneinrichtung
19 in Eingriff steht.
Die Riemeneinrichtung 19 steht mit mehreren Riemenscheiben
20 in Eingriff, die entlang dem Umfang der Trommel 11 verteilt
sind und axial eine Bewegung auf einen zugehörigen Arbeitszylinder (2)
übertragen können.
Im Fall der 1 kann die Riemeneinrichtung
19 dafür sorgen, dass sich eine erste Anzahl von Arbeitszylindern
16, oder Strichzylindern, gleichzeitig dreht. Die Zylinder 16
sind abwechselnd mit einer zweiten Anzahl von Arbeitszylindern 116, oder
Gegenstrichzylindern, angeordnet; durch einen ähnlichen Mechanismus, der auf der
entgegengesetzten Seite der Trommel 11 angeordnet ist und demgemäß in der
1 nicht erkennbar ist, ist dafür. gesorgt, dass sich
die Gegenstrichzylinder 116 drehen.
Die Maschine 10 verfügt auch über mindestens einen Sensor
21, der in Zusammenwirkung mit dem Einlass zur Trommel 11 angeordnet
ist und das Eintreffen eines Querstichs 22 am Gewebe 12 erkennen
und signalisieren kann.
Die Vorrichtung zum Schützen der Stiche 22 ist allgemein
durch die Bezugszahl 23 gekennzeichnet, und sie verfügt über einen Stab
24, der radial in Bezug auf die Trommel 11 angeordnet ist und,
in diesem Fall an seinem Außenende, zwei Walzen 25 halten kann, die parallel
angeordnet und durch ein Segment "L" getrennt sind. Der Abstand "L" definiert die
Strecke des Gewebes 12 auf jeder Seite des Stichs, die vor der Einwirkung
der Arbeitszylinder 16, 116 geschützt wird.
Die genannten Walzen 25 können über eine zylindrische Oberfläche
verfügen, oder sie können über Oberflächenrillen zum Positionieren der Riemen
19, anzahlsmäßig zu der der Riemen 19 passend, auf dieselbe Weise
wie die Riemenscheiben 20, aufweisen.
Es fällt in den Bereich der Erfindung, dafür zu sorgen, dass nur eine
Walze 25 am Stab 24 montiert ist, oder drei oder mehr Walzen
25, die einen Gesamtabstand bilden, der "L" oder mehr entspricht, abhängig
von der Strecke des Gewebes 12 entsprechend der ein Stich vor der Einwirkung
der Arbeitszylinder 16, 116 zu schützen ist.
Das Innenende des Stabs 24 ist fest einer gezahnten Krone
26, koaxial zur Trommel 11, zugeordnet, die durch ein Untersetzungszahnrad
27 mittels eines Steuerritzels 28 gedreht werden kann. Der Antrieb
des Untersetzungszahnrads 27 wird dadurch gesteuert, dass, durch den Sensor
21, das Eintreffen eines Stichs 22 am Einlass zur Trommel
11 erkannt wird.
Die Vorrichtung 23 zum Schützen von Stichen 22 funktioniert
wie folgt.
Als Erstes befindet sich der Stab 24 stationär in einer Bereitschaftsposition
24a, im Wesentlichen dem Einlass des Gewebes 12 zur Trommel
11 entsprechend, wobei die zugehörigen Walzen 25 nicht mit der
Riemeneinrichtung 19 wechselwirken. Diese Position kann, variantenabhängig,
durch einen geeigneten magnetischen Sensor kontrolliert werden. Wenn der Sensor
21 das Eintreffen eines Stichs 22 am Gewebe 12 erkennt,
liefert er ein Signal zum Aktivieren des Untersetzungszahnrads 27, das
damit beginnt, für eine Drehung des Stabs 24 zu sorgen, wobei es dafür
sorgt, dass dieser einen Umfang beschreibt, dessen Rotationszentrum im Wesentlichen
mit demjenigen der Trommel 11, mit einem Radius über dem der Trommel
11, übereinstimmt.
Darüber hinaus verfügt der Stab 24 über eine solche Länge,
dass er sich radial über den Außenumfang der Riemenscheiben 20 hinaus erstreckt
(1, Positionen 24b und 24c). Daher
heben die Walzen 25, während der Drehung des Stabs 24, die Riemeneinrichtung
19 an, und bringen sie, bei jeder Gelegenheit und sequenziell, außer Eingriff
mit der zugehörigen Riemenscheibe 20 (2),
um momentan die Übertragung der Bewegung zu den zugehörigen Arbeitszylindern
16 zu unterbrechen.
Durch geeignetes Synchronisieren der axialen Position des Stabs
24, d. h. des Zeitpunkts, zu dem dafür gesorgt wird, dass er sich dreht,
und seiner Geschwindigkeit, mit der Position des Stichs 22 am Gewebe
12, wird dafür gesorgt, dass jeder Arbeitszylinder 16 sequenziell
von seinen Bewegungselementen 17, 18 und 19 zu dem Moment
getrennt wird, zu dem der Stich 22 an seinem Umfang durchläuft. Daher kann
der Arbeitszylinder 16 keine energische Einwirkung auf das Gewebe
12 ausüben und zur Gefahr eines Zerstörens oder Zerreißens des Stichs
22 führen, sondern es wird nur dafür gesorgt, dass er sich aufgrund des
Gewebes 12 im Leerlauf dreht, ohne dass er irgendeine Einwirkung auf dieses
ausübt.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung dreht sich der Stab
24 mit geringerer Geschwindigkeit als der Rotationsgeschwindigkeit der
Trommel 11 um ihre Achse, und demgemäß der Geschwindigkeit, mit der sich
die Riemenscheiben 20 um die genannte Rotationsachse der Trommel
11 drehen. Wenn sich der Stab 24 zu drehen beginnt, wobei er sich
im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Stich bewegt, hebt er die zugehörigen
Riemen 19 an und hält sie für die Gesamtheit seiner Drehung angehoben.
Die Riemenscheiben 20 befinden sich, während sie sich mit der Trommel
11 schneller als der Stab 24 drehen, einzeln in der dem Stich
entsprechenden Zone, wo die Riemen 19 angehoben sind, weswegen sie, im
Segment zu jeder Seite des Stichs, keinerlei Antriebskraft von den Riemen
19 erfahren.
Wenn im Segment kein Kontakt zu den Riemen 19 besteht, werden
die Riemenscheiben 20 alleine durch den Zieheffekt des Gewebes
12, das sich gemeinsam mit den zugehörigen Arbeitszylindern 16,
116 vorwärtsbewegt, in Drehung gehalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Drehzahldifferenz zwischen den
durch die Riemen 19 gesteuerten Zylindern und den durch den Zieheffekt
des Gewebes 12 mitgezogenen Zylindern ungefähr 70÷100 Umdrehungen
beträgt, weswegen in diesem zweiten Fall jeder Beschädigungseffekt betreffend die
Stiche am Gewebe beträchtlich verringert ist.
Auf diese Weise ist eine Einwirkung der Arbeitszylinder
16 auf die Stiche 22 verhindert, was ihre Unversehrtheit sichert
und Risse und Schäden verhindert. Die Zone zu jeder Seite der Stiche 22,
die nicht bearbeitet wird, ist auf das Minimum eingeschränkt, indem auf die Anzahl
der Walzen 25, und den Hin- und Herweg zwischen diesen, eingewirkt wird.
Darüber hinaus hat die Vorgehensweise zum Schützen der Stiche 22 keinerlei
direkte Einwirkung auf das Gewebe 12, das gerade bearbeitet wird, zur Folge,
und insbesondere wird keinerlei Vergrößerung oder Verkleinerung des Zugs desselben
ausgeübt.
Um die durch das kontinuierliche Anheben der Riemeneinrichtung
19 hervorgerufene Längsdehnung zu kompensieren, wird die Riemenscheibe
18 in koordinierter Weise durch einen Hebel 29 verstellt, der
durch ein Pneumatikstellglied 30 angetrieben wird, um den Zug der Riemeneinrichtung
19 im Wesentlichen konstant zu halten.
Ersichtlicherweise ist an der entgegengesetzten Seite der Maschine
10 eine analoge Vorrichtung 23 vorhanden, um
auf die entsprechenden Gegenstrichzylinder 116 einzuwirken.
An der zuvor beschriebenen Vorrichtung können Modifizierungen oder
Hinzufügungen von Teilen vorgenommen werden, ohne vom Schutzumfang der Erfindung
abzuweichen.
Z. B. kann ein Mechanismus (hier nicht dargestellt) zum Verstellen,
Absenken oder Verdrehen der Walzen 25 in eine Position ohne Wechselwirkung
mit der Riemeneinrichtung 19 vorhanden sein, um den Stab 24 erneut
in der Bereitschaftsposition 24a zu platzieren, wobei er in der entgegengesetzten
Richtung verdreht wird, ohne dass die Bewegung an die Arbeitszylinder
16, 116 unterbrochen würde.