Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Filetierung des Bruststückes
von Schlachtgeflügel, die wenigstens das Sternum und das Gabelbein, durch beide
Schlüsselbeine definiert ist, umfassen, mit Trägereinrichtungen zum Tragen und Weiterleiten
des Bruststückes in eine erste Richtung, Mittel zum Losschneiden des Brustfleisches
von Sternum und Gabelbein und Druckeinrichtungen zum Drücken des Gabelbeins nach
innen, aus der Sicht relativ zu dem Bruststück vor dem Lösen des Brustfleisches.
Ein solches Gerät ist aus der EP-A 0 591 741 bekannt und umfasst einen
recht komplizierten Aufbau, um das nach Innendrücken des Gabelbeins bezüglich des
Bruststückes vor dem Lösen des Brustfleisches von Sternum und Gabelbein zu bewirken.
Das Gabelbein wird nach innen gedrückt, um zu verhindern, dass in dem erhaltenen
Brustfleisch Knochenreste vorhanden sind.
Für das Vorliegen solcher Knochenreste gibt es viele Gründe. Die Geflügel,
von dem das Bruststück stammt, sind im Prinzip junge Hühner, die noch nicht voll
ausgewachsen sind. Als Ergebnis können in mehreren Stadien vom kleinen Küken bis
zum fertigen Endprodukt Knochenbrüche auftreten. Bereits während des Einfangens
der Hühner können in dem noch nicht voll ausgewachsenen Gabelbein Knochenbrüche
auftreten, da die Hühner stark mit ihren Flügeln schlagen. Auch während des Betäubens
vor dem Schlachten führen die ruckartigen Muskelspannungen manchmal zu unerwünschten
Knochenbrüchen. Das folgende Rupfen der geschlachteten Hühner mit mechanischen Rupffingern
stellt eine weitere Quelle für Knochenbrüche dar. Schließlich können Knochenbrüche
von den automatischen Kochfertig-Geräten herrühren, mit denen die geschlachteten
Hühner kochfertig gemacht werden. Eingeweide-Entfernungsgeräte gehören ebenfalls
dieser Kategorie von Maschinen an. Als Ergebnis bleiben im Brustfleisch isolierte
Bruchstücke des Gabelbeins zurück, die natürlich unerwünscht sind.
Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines alternativen Geräts,
mit dem der Erhalt des Brustfleisches möglich ist, das praktisch frei von aus dem
Gabelbein stammenden Knochenresten ist.
Das erfindungsgemäße Gerät ist dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtungen
relativ zu der Trägereinrichtung in einer bezüglich der ersten Richtung senkrechten
Richtung hin und her beweglich sind, wobei die Druckeinrichtung in einer Arbeitsposition
des Gabelbeins greifen kann, um es relativ zu dem Bruststück nach unten zu drücken.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Geräts
ist die Druckeinrichtung an ihrer zum Greifen des Gabelbeins vorgesehenen Seite
mit einer Schneidkante ausgestattet. Der Vorteil einer solchen Schneidkante besteht
darin, dass die Druckeinrichtung direkt das Gabelbein greifen kann, ohne dass dazwischen
Brustfleisch vorhanden ist, da es die Schneidkante der Druckeinrichtung ermöglicht,
mit ihrer entsprechenden Seite das Brustfleisch bis zum Greifen und Wegdrücken des
Gabelbeins zu durchschneiden.
Außerdem ist es bevorzugt, dass die Druckeinrichtung als schlingenartige
Klammer ausgebildet ist, die mit dem Ende einer in die Richtung nach unten bzw.
oben beweglichen Arbeitsstange verbunden ist.
Die Form der schlingenartigen Klammer kann so sein, dass die Spitze
des Gabelbeins, wo die beiden Schlüsselbeine aufeinandertreffen, gegriffen wird.
In der Praxis geschieht es oft, dass dieser Teil des Gabelbeins als Knochenfragment
im Brustfleisch zurückbleibt. Aufgrund der speziellen Form der schlingenartigen
Klammern wird nun sichergestellt, dass dieser Abschnitt des Gabelbeins ebenfalls
nach innen gedrückt und nicht mit dem Brustfleisch losgeschnitten wird.
Es ist jedoch auch möglich, dass die schlingenartige Klammer solche
Dimensionen aufweist, dass sie sich um das Gabelbein legen kann und an ihrer von
der Schneidkante wegweisenden Seite einen Plattenabschnitt umfasst, wohingegen die
Schneidkante an dem das Gabelbein kreuzenden Teil der schlingenartigen Klammer unterbrochen
ist. Zusammen mit dem Plattenabschnitt definiert die schlingenartige Klammer in
gewisser Weise eine umgedrehte Schale, die das Gabelbein und das Fleisch in dessen
unmittelbarer Nachbarschaft aufnimmt. Durch die Unterbrechung der Schneidkante in
dem das Gabelbein kreuzenden Teil der schlingenartigen Klammer bleibt das Gabelbein
mit der Karkasse in Verbindung und wird nur von den Filetiermitteln weggedrückt,
wenn die Klammer greift. Bei dieser Ausführungsform wird in optimaler Weise verhindert,
dass in dem losgeschnittenen Brustfleisch Knochenreste vorhanden sind. Allerdings
ist bei dieser Ausführungsform die Ausbeute an Fleisch geringer.
Ein zusätzlicher Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass
mittels der Spitze der schlingenartigen Klammer eine Sehne durchtrennt werden kann,
die zwischen der Spitze des Gabelbeins und dem Sternum verläuft.
Die Arbeitsstange kann auf mehreren Wegen hin und her bewegt werden,
beispielsweise mittels einer damit verbundenen Kurvenrolle, die mit einer gekrümmten
Schiene zusammenarbeitet. Allerdings sind auch andere Antriebsmechanismen denkbar.
Nach einer weiteren Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Gerät
durch Fixiereinrichtungen gekennzeichnet, die zwischen einer ersten Position, in
der sie die Flügelgelenke greifen können, und einer zweiten Position, in der sie
die Flügelgelenke los lassen, beweglich sind. Diese Fixiereinrichtung sorgen für
eine gut definierte Positionierung der Flügelgelenke der Art, dass die Arbeitsweise
des Gerätes weiter verbessert wird.
Schließlich wird eine spezielle Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gerätes erwähnt, wobei die Druckeinrichtung von einer Trägereinrichtung getragen
wird. Bei einer solchen Ausführungsform bewegt sich die Druckeinrichtung im Prinzip
synchron mit der Trägereinrichtung, die ihrerseits auf eine an sich bekannte Weise
Teil eines umlaufenden Endlosförderbandes sein kann.
Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
erläutert, in der eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gerätes erläutert wird.
1 zeigt schematisch einen seitlichen
Aufriss eines Teils einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gerätes, wobei ein
Bruststück daran in einer ersten Position befestigt ist;
2 zeigt das Gerät von 1
in einer zweiten Position;
3 zeigt das Gerät von 1
in einer Draufsicht;
4 zeigt eine Draufsicht gemäß
3 einer verbesserten Ausführungsform des Gerätes, und
5 zeigt vergrößert gemäß V-V in
4 einen Querschnitt der schlingenartigen Klammer.
1 zeigt einen seitlichen Aufriss eines
Ausschnittes eines Gerätes zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit
einer als Träger 1 ausgebildeten Trägereinrichtung für ein Bruststück von
Schlachtgeflügel. Der Träger 1 kann Teil eines Endlosförderbandes sein,
das im vorliegenden Fall schematisch durch die Ketten 2 angedeutet ist,
und unter Verwendung einer großen Menge von Trägern 1 einer rundlaufenden
Endlosschiene folgt.
Ein in den Figuren schematisch angedeutetes Bruststück 3,
das von Träger 1 getragen wird, umfasst mindestens das Sternum
4 und das Gabelbein 5, die von beiden Schlüsselbeinen gebildet
werden. In der gezeigten Situation sind auch die Rabenschnabelbeine 6 und
Teile der Rippen 7 gezeigt. Das entsprechende Bruststück wird durch das
Brustfleisch 8 vervollständigt.
Die Form des Wagens 1 ist auf die erwartete Form und Dimension
des Bruststückes zugeschnitten. In Abhängigkeit von der Bestimmung des Bruststückes
und der daraus erhaltenen Produkte kann das Bruststück größer oder kleiner als dargestellt
sein.
In dem Träger ist eine Arbeitsstange 9 vorgesehen, die relativ
zu dem Träger 1 hin und her beweglich ist. Obwohl diese Bewegung von und
zu der Arbeitsstange 9 auf viele Möglichkeiten realisiert werden kann,
ist in 1 und 2 eine Arbeitsausführungsform
dargestellt, nach der eine Kurvenrolle 10 an dem untersten Ende der Arbeitsstange
9 befestigt ist, wobei die Rolle für eine Zusammenarbeit mit einer stationären
gekrümmten Schiene 11, die in gestrichelten Linien dargestellt ist, ausgelegt
ist.
In der nicht betriebsfähigen Position der Arbeitsstange
9, die in 1 erläutert ist, ist eine Druckeinrichtung
12, die an dem oberen Ende hiervon befestigt ist, unmittelbar oberhalb
des Bruststückes positioniert. In dieser Position kann ein Bruststück
3 leicht auf den Träger 1 positioniert werden. Wenn der Förderer,
der durch die Kette 2 dargestellt ist, sich auf dem Träger 1 bewegt,
wird die Arbeitsstange 9 zu einer Arbeitsposition aufgrund eines Zusammenwirkens
zwischen der Kurvenrolle 10 und der gekrümmten Schiene 11 nach
unten bewegt der Art, dass die Druckeinrichtung 12 das Bruststück greift.
Als Ergebnis wird das Bruststück 3 zuerst auf den Träger 1 festgeklemmt.
Eine kontinuierliche Abwärtsbewegung der Arbeitsstange 9
relativ zu dem Träger 1 ergibt sich dadurch, dass das Gabelbein
5 relativ zu dem Bruststück 3 nach unten gedrückt wird. Dadurch
wird die Situation erhalten, wie schematisch in 2 angedeutet.
Es kann gesehen werden, dass die Kurvenrolle 10 in einem Querschnitt der
gekrümmten Schiene 11 auf einem niedrigeren Niveau positioniert ist als
der Abschnitt der gekrümmten Schiene 11, bei dem die Kurvenrolle
10 nach 1 gestaltet ist.
In der in 2 gezeigten Position kann das
Brustfleisch des Bruststückes 3 durch entsprechende Schneideinrichtungen
ohne das Risiko losgeschnitten werden, dass das Brustfleisch, das außen los ist,
Knochenfragmente umfasst, die von dem Gabelbein stammen.
Wie klar aus 3 hervorgeht, ist die Druckeinrichtung
12 als schlingenartige Klammer ausgebildet, die nicht nur die Schlüsselbeine
greift, die das Gabelbein 5 definieren, sondern auch das Verbindungsstück
zwischen beiden Schlüsselbeinen (d. h. die Spitze des Gabelbeins). Als Ergebnis
ist auch diese Spitze des Gabelbeins, die oft in dem Gabelbein vorhanden ist, als
isoliertes Knochenfragment aus der Reichweite der Schneideinrichtung effektiv herausgedrückt.
Vorzugsweise umfasst die Druckeinrichtung 12 an ihrer zum
Greifen des Gabelbeins 5 beabsichtigten Seite eine Schneidkante. Auf diese
Weise kann das Gabelbein 5 nach unten gedrückt werden, ohne dass gleichzeitig
ein Teil des Brustfleisches nach unten gedrückt wird. Die Folge davon ist eine Steigerung
der Ausbeute während des Losschneidens des Brustfleisches.
Die Schneideinrichtung, die angewandt wird zum Losschneiden des Brustfleisches
8 von dem Bruststück 3 sind nicht in der Zeichnung dargestellt,
da diese von einem an sich bekannten Typ sind, allerdings der Art, dass nun die
Form hiervon so gewählt werden kann, dass ein größerer Teil des Brustfleisches lose
ist von dem Bruststück, da kein Risiko mehr für Knochenfragmente besteht, die in
dem Brustfleisch, das losgeschnitten ist, vorhanden sind.
In der verbesserten Ausführungsform nach 4
ist die Druckeinrichtung als schlingenartige Klammer 15 ausgebildet, allerdings
ist sie größer als die schlingenartige Klammer 12 nach 3.
Die schlingenartige Klammer 15 besitzt solche Dimensionen, dass sie um
das Gabelbein 5 herumgehen kann. An diesem Teil 16, wo die Klammer
das Gabelbein 5 kreuzt, ist die Schneidkante 19 (s.
5) der Klammer 15 unterbrochen (nicht gezeigt)
der Art, dass das Gabelbein nicht von dem Rest der Karkasse losgeschnitten ist.
Wie klar aus 5 hervorgeht, umfasst die
Klammer 15 einen Plattenabschnitt 18 an ihrer Seite, die von der
Schneidkante 19 hinwegzeigt der Art, dass auf eine Weise eine geschlossene
umgekehrte Tasse definiert ist, in die das Gabelbein 5 größtenteils eingeschlossen
ist. Gleichzeitig wird unter Abwärtsbewegung des Gabelbeins 5 unter Verwendung
der Klammer 15 auch ein Teil des Brustfleisches aus der Reichweite der
Filetiereinrichtung, die später anzuwenden ist, herausbewegt. Außerdem schneidet
die Spitze der Klammer 15 durch eine Sehne, die sich zwischen der Spitze
des Gabelbeins 5 und dem Sternum erstreckt. Aufgrund der erwähnten Unterbrechungen
in der Schneidkante 19 verbleibt das Gabelbein 5 an der Karkasse
befestigt.
Außerdem sind in 4 schematisch Befestigungseinrichtungen
17 angedeutet, die im Einklang mit den doppelten Teilen zwischen einer
ersten Position (in 4 angedeutet), in der sie die Flügelgelenke
des Bruststückes greifen können, und einer zweiten Position, in der sie die Flügelgelenke
loslassen, hin und her beweglich sind. Diese Befestigungseinrichtungen
17 befestigen in der ersten Position die Position des Bruststückes in definierter
Weise der Art, dass die Arbeitsweisen, die durchgeführt werden müssen, reproduzierbar
sind.
Die Erfindung ist nicht auf die zuvor beschriebenen Ausführungsformen
begrenzt, die breit innerhalb des Umfangs der Ansprüche variiert werden können.
Wie bereits erwähnt, kann eine Lösung bezüglich der Hin- und Herbewegung der Druckeinrichtung
12 und der Betriebsstange 9 bzw. abgesehen von der Anwendung eines
Aufbaus, umfassend Kurvenrolle und gekrümmte Schiene bereitgestellt sein. Antriebsmittel,
die in dem Träger 1 eingeschlossen sind, wie ein Zylinderkolbenaufbau oder
dergleichen, sind ebenfalls möglich. Außerdem ist es nicht absolut notwendig, dass
die Druckeinrichtung an dem Träger 1 befestigt ist. Es ist auch möglich,
dass die Druckeinrichtung zu einem externen Antriebsmechanismus gehört, mittels
dem die Druckeinrichtung synchron sich mit dem Träger 1 bewegt und das
darauf vorgesehene Bruststück für eine begrenzte Zeit während der Durchführung seiner
Vorgänge.
Außerdem ist anzumerken, dass im Grunde genommen es denkbar ist, eine
stationäre Trägereinrichtung für das Bruststück anstelle des Trägers, der von dem
Förderer bewegt wird, bereitzustellen, in welchem Fall die Schneideinrichtung sich
entlang der stationären Trägereinrichtung bewegt, auf der die Bruststücke vorgesehen
sind.
Schließlich kann die Form der Druckeinrichtung von der zuvor beschriebenen
schlingenartigen Klammer verschieden sein.