Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verwendung eines fluoreszierenden
Weißmachers in einer Zusammensetzung zur Verbesserung des Sonnenschutzfaktors (SPF)
von Textilfasermaterial, wobei der fluoreszierende Weißmacher Strahlung im Wellenlängenbereich
von 28000 nm absorbiert.
Die US-A-4 460 485 beschreibt fluoreszierende Weißmacher, welche bei
Textilfasermaterial angewendet werden. Die US-A-4 339 393 beschreibt die Distyrylbiphenyle
als fluoreszierende Weißmacher für Textilien.
Es ist bekannt, dass Lichtstrahlung der Wellenlänge 28000 nm die Bräunung
der Epidermis ermöglicht. Es ist ebenfalls bekannt, dass Strahlen mit Wellenlängen
von 280–320 nm (als UV-B-Strahlung bezeichnet) Erythema und Hautverbrennung
verursachen, was die Hautbräunung inhibieren kann.
Strahlung mit Wellenlängen von 32000 nm (als UV-A-Strahlung bezeichnet),
ist dafür bekannt, Hautbräunung zu induzieren, kann jedoch auch zu Hautschädigung
führen, insbesondere bei empfindlicher Haut, welche für einen langen Zeitraum Sonnenlicht
ausgesetzt wird. Beispiele für eine solche Schädigung schließen den Verlust an Hautelastizität
und das Erscheinen von Falten, die Förderung des Beginns einer erythemen Reaktion
und die Induzierung von fototoxischen oder fotoallergischen Reaktionen ein.
Jedweder wirksamer Schutz der Haut vor den schädigenden Wirkungen
einer unangemessenen Aussetzung an Sonnenlicht erfordert ganz klar Mittel zur Absorption
sowohl der UV-A- als auch der UV-B-Komponenten von Sonnenlicht, bevor sie die Hautoberfläche
erreichen.
Traditionell wurde der Schutz von exponierter menschlicher Haut vor
einer potenziellen Schädigung durch die UV-Komponenten im Sonnenlicht dadurch bewirkt,
dass auf die Haut eine einen UV-Absorber enthaltende Präparation direkt aufgetragen
wird. In Bereichen der Welt, z. B. Australien und Amerika, welche besonders sonnige
Klimaregionen genießen, gab es eine große Zunahme im Bewusstsein der potenziellen
Gefahren einer unangemessenen Aussetzung an Sonnenlicht, verbunden mit Ängsten über
die Konsequenzen einer mutmaßlichen Schädigung der Ozonschicht. Einige der noch
erschütterenden Erscheinungen der Hautschädigung, verursacht durch übermäßiges,
ungeschütztes Ausgesetztsein an das Sonnenlicht, sind die Entwicklung von Melanoma
oder Carcinoma der Haut.
Ein Aspekt des Wunsches, den Grad des Hautschutzes gegenüber Sonnenlicht
zu erhöhen, war die Berücksichtigung von zusätzlichen Maßnahmen über und oberhalb
des direkten Schutzes der Haut. Zum Beispiel wurde der Vorsehung des Schutzes der
Haut, die durch Kleidung bedeckt ist und somit nicht direkt dem Sonnenlicht ausgesetzt
ist, Beachtung geschenkt.
Die meisten natürlichen und synthetischen Textilmaterialien sind zumindestens
teilweise für UV-Komponenten des Sonnenlichtes durchlässig. Demzufolge führt das
bloße Tragen von Kleidung nicht notwendigerweise bei der Haut unterhalb der Kleidung
zu einem adäquaten Schutz gegenüber der Schädigung durch UV-Strahlung. Obgleich
Kleidung, welche einen tieffarbigen Farbstoff und/oder eine enge Webtextur enthält,
einen vernünftigen Grad an Schutz der darunter liegenden Haut verleihen kann, ist
eine solche Kleidung nicht praktisch in heißen, sonnigen Klimaregionen, und zwar
vom Standpunkt der persönlichen Bequemlichkeit beim Tragenden.
Deshalb besteht ein Bedarf, für die Haut Schutz gegenüber UV-Strahlung
vorzusehen, welche unterhalb der Kleidung liegt, einschließlich leichtgewichtiger
Sommerkleidung, welche ungefärbt ist oder nur in blassen Schattierungen gefärbt
ist. In Abhängigkeit von der Natur des Farbstoffes erfordert sogar die Haut unterhalb
der Kleidung, die in einigen dunklen Schattierungen gefärbt ist, ebenfalls einen
Schutz vor UV-Strahlung.
Solche leichtgewichtige Sommerkleidung besitzt normalerweise eine
Dichte von weniger als 200 g/m und weist eine Sonnenschutzfaktor-Einstufung zwischen
1,5 und 20 in Abhängigkeit von der Art der Faser, aus der die Kleidung hergestellt
ist, auf.
Die SPF-Einteilung eines Sonnenschutzmittels (Sonnencreme oder Kleidung)
kann definiert werden als Mehrfaches der Zeit, die sich eine durchschnittliche Person,
welche das Sonnenschutzmittel trägt, nehmen kann, um an einem Sonnenbrand unter
mittlerer Sonnenaussetzung zu leiden. Wenn z. B. eine durchschnittliche Person normalerweise
nach 30 Minuten unter standardmäßigen Belichtungsbedingungen einen Sonnenbrand erleidet,
so würde ein Sonnenschutzmittel mit einer SPF-Einteilung von 5 die Zeitdauer des
Schutzes von 30 Minuten auf 2 Stunden und 30 Minuten verlängern. Für Menschen, die
in besonders sonnigen Klimatregionen leben, wo solche durchschnittlichen
Sonnenbrandzeiten minimal sind, z. B. nur 15 Minuten für eine durchschnittliche
hellhäutige Person zum heißesten Zeitpunkt des Tages, sind SPF-Einteilungen von
mindestens 20 für leichtgewichtige Kleidung erwünscht.
Überraschenderweise wurde nun herausgefunden, dass die Behandlung
eines Textilfasermaterials mit einem fluoreszenten Weißmacher, welcher ebenfalls
als ein UV(Ultraviolett)-Strahlungsabsorber dienen kann, nämlich einer, welcher
die Strahlung im Wellenlängenbereich von 280–400 nm absorbiert, und zwar in
einer Zusammensetzung, einen ausgezeichneten Sonnenschutzfaktor dem so behandelten
Fasermaterial verleiht.
Demzufolge sieht die vorliegende Erfindung eine Verwendung eines fluoreszenten
Weißmachers zur Verbesserung des Sonnenschutzfaktors (SPF) von Textilfasermaterial
vor, wobei der fluoreszierende Weißmacher Strahlung im Wellenlängenbereich von 280–400
nm absorbiert, in einer Zusammensetzung, welche darstellt
a) eine wässrige Textilappreturzusammensetzung;
umfassend mindestens einen fluoreszierenden Weißmacher, welcher ausgewählt ist aus
der Gruppe, bestehend aus: Bis-(triazinylamino)-stilben-2,2'-disulfonsäure, 4,4'-Bis-(triazol-2-yl)stilben-2,2'-disulfonsäure,
4,4'-(Diphenyl)-stilbenen, 4,4'-Distyryl-biphenyl, 4-Phenyl-4'-benzoxazolyl-stilben,
Stilbenyl-naphthotriazolenen, 4-Styryl-stilben, Bis-(benzoxazol-2-yl)-Derivaten,
Bis-(benzimidazol-2-yl)-Derivaten, Cumarin, Pyrazolin, Naphthalimid, Triazinylpyren,
2-Styryl-benzoxazol- oder -naphthoxazol-Derivaten, Benzimidazol-benzofuran- oder
Oxanilid-Derivaten, oder
b) eine Reinigungsmittelszusammensetzung,
umfassend mindestens einen fluoreszierenden Weißmacher, welcher ausgewählt ist aus
der Gruppe, bestehend aus:
worin R43 und R44 unabhängig voneinander OH, NH2,
O-C1-C4-Alkyl, O-Aryl, NH-C1-C4-Alkyl,
N(C1-C4-Alkyl)2, N(C1-C4-Alkyl)(C1-C4-hydroxyalkyl),
N(C1-C4-Hydroxyalkyl)2, NH-Aryl, Morpholino, S-C1-C4-Alkyl(aryl),
Cl oder OH darstellen; R45 und R46 unabhängig voneinander
H, C1-C4-Alkyl, Phenyl oder eine Gruppe der Formel:
darstellen; R47 H, Cl oder SO3M ist; R48 CN, SO3M,
S(C1-C4-Alkyl)2 oder S(Aryl)2 ist; R49
H, SO3M, O-C1-C4-Alkyl, CN, Cl, COO-C1-C4-Alkyl
oder CON(C1-C4-Alkyl)2 darstellt; R50
H, C1-C4-Alkyl, Cl oder SO3M ist; R51
und R52 unabhängig voneinander H, C1-C4-Alkyl,
SO3M, Cl oder O-C1-C4-Alkyl ist; R53
H oder C1-C4-Alkyl ist; R54 H, C1-C4-Alkyl,
CN, Cl, COO-C1-C4-Alkyl, CON(C1-C4-Alkyl)2,
Aryl oder O-Aryl darstellt;
und
M H, Na, K, Ca, Mg, Ammonium, Mono-, Di-, Tri- oder Tetra-C1-C4-alkylammonium,
Mono-, Di- oder Tri-C1-C4-hydroxyalkylammonium oder Ammonium
darstellt, welches di- oder trisubstituiert ist durch eine Mischung von C1-C4-Alkyl-
und C1-C4-Hydroxyalkylgruppen, und n 0 oder 1 ist;
oder
c) eine post-Wasch-Textilpflegezusammensetzung, umfassend mindestens einen fluoreszierenden
Weißmacher,
worin der fluoreszierende Weißmacher einen kationischen fluoreszierenden Bistyrylphenyl-Weißmacher
der Formel darstellt:
worin Y Arylen, wahlweise substituiert durch Chlor, Methyl oder Methoxy, darstellt;
q 1 oder 2 ist; R55 Wasserstoff, Chlor, C1-C4-Alkyl,
C1-C4-Alkoxy, Cyano oder C1-C4-Alkoxycarbonyl
ist; R56 und R57 C1-C4-Alkyl, Chlorethyl,
Methoxyethyl, beta-Ethoxyethyl, beta-Acetoxyethyl oder beta-Cyanoethyl, Benzyl oder
Phenylethyl darstellen; R58 C1-C4-Alkyl, C2-C3-Hydroxyalkyl,
beta-Hydroxy-gamma-chlorpropyl, beta-Cyanoethyl oder C1-C4-Alkoxycarbonylethyl
ist; und An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen Säure
darstellt; oder
ein kationischer fluoreszierender Bistyrylphenyl-Weißmacher der Formel ist:
worin R55 und q deren vorstehende Bedeutung aufweisen und Y1
C2-C4-Alkylen oder Hydroxypropylen ist; R59 C1-C4-Alkyl
ist oder R59 zusammen mit R60 und dem Stickstoff, an den sie
jeweils gebunden sind, R59 einen Pyrrolidin-, Piperidin-, Hexamethylenimin-
oder Morpholinring bildet; R60 C1-C4-Alkyl darstellt
oder R60 zusammen mit R59 und dem Stickstoff, an den sie jeweils
gebunden sind, einen Pyrrolidin-, Piperidin-, Hexamethylenimin- oder Morpholinring
bildet; R61 Wasserstoff, C1-C4-Alkyl, C3-C4-Alkenyl,
C1-C4-Alkoxycarbonylmethyl, Benzyl, C2-C4-Hydroxyalkyl,
C2-C4-Cyanoalkyl ist oder R61 zusammen mit R59
und R60 und dem Stickstoffatom, an das sie jeweils gebunden sind, einen
Pyrrolidin-, Piperidin-, Hexamethylenimin- oder Morpholinring bildet, und p 0 oder
1 ist und An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen
Säure darstellt; oder
ein fluoreszierender Bistyrylphenyl-Weißmacher der Formel ist:
worin R55, Y1, p und q deren vorstehende Bedeutung aufweisen
und An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen Säure ist und R62
und R63 unabhängig voneinander C1-C4-Alkyl oder
C2-C3-Alkenyl sind oder R62 und R63
zusammen mit dem Stickstoffatom, an welches sie gebunden sind, einen Pyrrolidin-,
Piperidin-, Hexamethylenimin- oder Morpholinring bilden; R64 Wasserstoff,
C1-C4-Alkyl oder C2-C3-Alkenyl ist oder
R62, R63 und R64 zusammen mit
dem Stickstoffatom, an welches sie gebunden sind, einen Pyridin- oder Picolinring
bilden; und Z Schwefel, -SO2-, -SO2NH-, -O-C1-C4-Alkylen-COO-
oder -OCO- darstellt, oder worin
der kationische fluoreszierende Bistyrylphenyl-Weißmacher die Formel aufweist:
worin R55, R62, R63, R64, Y1,
p und q deren vorstehende Bedeutung aufweisen und An(–) ein Anion einer organischen
oder anorganischen Säure darstellt; oder
ein amphoterer fluoreszierender Styrol-Weißmacher der Formel ist:
worin R55, R62, R63, Y1 und q deren
vorstehende Bedeutung aufweisen und An(–) ein Anion einer organischen oder
anorganischen Säure darstellt; Z1 Sauerstoff, Schwefel, eine direkte
Bindung, -COO-, -CON(R65)- oder -SO2N(R65)- darstellt,
worin R65 Wasserstoff, C1-C4-Alkyl oder Cyanoethyl
ist; und Q -COO- oder -SO3 ist, und
worin der fluoreszierende Aminoxid-Weißmacher die Formel aufweist:
worin q dessen vorstehende Bedeutung aufweist und B einen Aufhellerrest darstellt,
ausgewählt aus 4,4'-Distyrylbiphenyl, 4,4'-Divinylstilben und einen 1,4'-Distyrylbenzol,
jeweils wahlweise substituiert durch ein bis vier Substituenten, ausgewählt aus
Halogen, C1-C4-Alkyl, C1-C4-Hydroxyalkyl,
C1-C4-Halogenalkyl, C1-C4-Cyanoalkyl,
C1-C4-Alkoxy-C1-C4-alkyl, Phenyl-C1-C4-alkyl,
Carboxy-C1-C4-alkyl, Carb-C1-C4-alkoxy-C1-C4-alkyl,
C1-C4-Alkenyl, C5-C8-Cycloalkyl, C1-C4-Alkoxy,
C1-C4-Alkenoxy, C1-C4-Alkoxycarbonyl,
Carbamoyl, Cyano, C1-C4-Alkylsulfonyl, Phenylsulfonyl, C1-C4-Alkoxysulfonyl,
Sulfamoyl, Hydroxyl, Carboxyl, Sulfo und Trifluormethyl; Z2 eine direkte
Bindung zwischen B und Y2, ein Sauerstoffatom, ein Schwefelatom, -SO2-,
-SO2-O-, -COO-, -CON(R68)- oder -SO2N(R68)-
darstellt, worin R68 Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl
darstellt, wahlweise substituiert durch Halogen, Cyano, Hydroxyl, C2-C5-Carbalkoxy,
C1-C4-Alkoxy, Phenyl, Chlorphenyl, Methylphenyl, Methoxyphenyl,
Carbamoyl oder Sulfamoyl; Y2 C2-C4-Alkylen oder
C2-C4-Alkylenoxy-C2-C4-alkylen ist,
jeweils wahlweise substituiert durch Halogen, Hydroxyl, C2-C5-Carbalkoxy,
C1-C4-Alkoxy, Phenyl, Chlorphenyl, Methylphenyl, Methoxyphenyl,
Carbamoyl oder Sulfamoyl; und R66 und R67 unabhängig voneinander
C5-C8-Cycloalkyl, C1-C4-Alkyl oder Phenyl
darstellen, jeweils wahlweise substituiert durch Halogen, Hydroxyl, C2-C5-Carbalkoxy,
C1-C4-Alkoxy, Phenyl, Chlorphenyl, Methylphenyl, Methoxyphenyl,
Carbamoyl oder Sulfamoyl; worin in allen Carbamoyl- oder Sulfamoylgruppen das Stickstoffatom
wahlweise substituiert ist durch eine oder zwei C1-C4-Alkyl-,
C1-C4-Hydroxyalkyl-, C2-C5-Cyanoalkyl-,
C1-C4-Halogenalkyl-, Benzyl- oder Phenylgruppen, oder
ein kationischer fluoreszierender Weißmacher der Formel ist:
worin q und Y2 deren vorstehende Bedeutung aufweisen und B1
ein Aufhellerrest darstellt; Z3 eine direkte Bindung, -SO2-C2-C4-Alkylenoxy,
-SO2-C2-C4-Alkylen-COO-, -SO2-, -COO-,
-SO2-C2-C4-Alkylen-CON(R75)- oder -SO2N(R75)-
ist, worin R75 Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl darstellt,
wahlweise substituiert durch Hydroxyl, Halogen oder Cyano; R70 C1-C4-Alkyl
oder C2-C4-Alkenyl ist, jeweils wahlweise substituiert durch
Halogen, Cyano, Hydroxy, C1-C4-Alkoxycarbonyl oder C1-C4-Alkylcarbonyloxy,
oder R70 Benzyl ist, wahlweise substituiert durch Halogen, C1-C4-Alkyl
oder C1-C4-Alkoxy, oder R70 zusammen mit R71
oder Z3 einen Pyrrolidin-, Piperidin- oder Morpholinrest bildet; R71
C1-C4-Alkyl oder C2-C4-Alkenyl darstellt,
jeweils wahlweise substituiert durch Halogen, Cyano, Hydroxy, C1-C4-Alkoxycarbonyl
oder C1-C4-Alkylcarbonyloxy, oder R71 Benzyl ist,
wahlweise substituiert durch Halogen, C1-C4-Alkyl oder C1-C4-Alkoxy,
oder R71 zusammen mit R70 einen Pyrrolidin-, Piperidin- oder
Morpholinrest bildet; R71 C1-C4-Alkyl ist; R73
Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl darstellt, wahlweise substituiert
durch Cyano, Hydroxy, C1-C4-Alkoxycarbonyl oder C1-C4-Alkylcarbonyloxy;
und R74 C1-C4-Alkyl ist, oder
worin der fluoreszierende Weißmacher einen anionischen fluoreszierenden Bis(triazinyl)diaminostilben-Weißmacher
der Formel darstellt:
oder ein anionischer fluoreszierender Dibenzofuranylbiphenyl-Weißmacher der Formel
ist:
oder ein anionischer Bistyrylphenyl-Fluoreszensstoff der Formel ist:
worin R76 Phenyl darstellt, wahlweise substituiert durch eine oder zwei
SO3M-Gruppen, und R77NH-C1-C4-Alkyl,
N(C1-C4-Alkyl)2, NH-C1-C4-Alkoxy,
N(C1-C4-Alkoxy)2, N(C1-C4-Alkyl)(C1-C4-hydroxyalkyl),
N(C1-C4-hydroxyallyl)2 ist; R70 H, C1-C4-Alkyl,
CN, Cl oder SO3M ist; R79 und R80 unabhängig voneinander
H, C1-C4-Alkyl, SO3M, CN, Cl oder O-C1-C4-Alkyl
darstellen, unter der Voraussetzung, dass mindestens zwei von R78, R79
und R80 SO3M sind und die dritte Gruppe einen solubilisierenden
Charakter aufweist; R81 H, SO3M, O-C1-C4-Alkyl,
CN, Cl, COO-C1-C4-Alkyl oder CON(C1-C4-Alkyl)2
ist; und r 0 oder 1 ist, und M dessen vorstehende Bedeutung aufweist.
Das Textilfasermaterial, welches gemäß der Verwendung der vorliegenden
Erfindung behandelt worden ist, kann aus einer großen Vielzahl von natürlichen oder
synthetischen Fasern bestehen, z. B. Wolle, Polyamid, Baumwolle, Polyester, Polyacryl,
Seide, Polypropylen oder Mischung davon, vorzugsweise Baumwolle.
Das Textilfasermaterial kann in Form von endlosen Filamenten (gestreckt
oder ungestreckt), Stapelfasern, Flocken, Garnsträhnen, Textilfilamentgarne, Fäden,
Fließware, Filze, Zellstoffwatten, geflockte Strukturen oder gewebte Textilien oder
Fließwaren oder Gewirktextilien vorliegen.
Die Menge an fluoreszierendem Weißmacher, die in der Zusammensetzung,
verwendet gemäß der Verwendung der vorliegenden Erfindung, vorliegt, kann innerhalb
eines großen Bereiches, z. B. von 0,005 bis 20%, bezogen auf das Gewicht des Textilfasermaterials,
in Abhängigkeit von der besonderen Zusammensetzung, die in der vorliegenden Erfindung
verwendet wird, variieren. Wenn somit die Zusammensetzung eine wässrige Textilfinishzusammensetzung
ist, liegt die Menge des fluoreszierenden Weißmachers in der Zusammensetzung vorzugsweise
im Bereich von 0,01 bis 3%, insbesondere von 0,05 bis 1%, bezogen auf das Gewicht
des Textilfasermaterials, vor. Wenn die Zusammensetzung eine Reinigungszusammensetzung
ist, liegt die Menge des fluoreszierenden Weißmachers, die in der Zusammensetzung
vorliegt, vorzugsweise im Bereich von 0,005 bis 2%, insbesondere von 0,01 bis 1%,
bezogen auf das Gewicht des Textilfasermaterials vor. Wenn die Zusammensetzung eine
post-Wasch-Textilpflegezusammensetzung ist, liegt die Menge des fluoreszierenden
Weichmachers, die in der Zusammensetzung vorhanden ist, vorzugsweise im Bereich
von 0,1 bis 20%, insbesondere von 1 bis 10%, bezogen auf das Gewicht des Textilfasermaterials.
Mit besonderem Bezug auf die Verwendung eines fluoreszierenden Weißmachers
in einer Zusammensetzung, welche eine wässrige Textilfinishzusammensetzung ist,
sind bevorzugte 4,4'-Bis-(triazinylamino)-stilben-2,2'-disulfonsäuren jene, welche
die folgende Formel besitzen:
in der R1 und R2 unabhängig voneinander Phenyl, mono- oder
disulfoniertes Phenyl, Phenylamino, mono- oder disulfoniertes Phenylamino, Morpholino,
-N(CH2CH2OH)2, -N(CH3)(CH2CH2OH),
-NH2, -N(C1-C4-Alkyl)2, -OCH3,
-Cl, -NH-CH2CH2SO3H oder -NH-CH2CH2OH
sind; und M H, Na, K, Ca, Mg, Ammonium, Mono-, Di-, Tri- oder Tetra-C1-C4-Alkylammonium,
Mono-, Di- oder Tri-C1-C4-Hydroxyalkylammonium oder Ammonium,
welches mit einer Mischung von C1-C4-Alkyl- und C1-C4-Hydroxyalkylgruppen
di- oder trisubstituiert ist.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (1) sind jene, in der
jedes R1 2,5-Disulfophenyl ist und jedes R2 Morpholino ist;
oder jedes R1 ist 2,5-Disulfophenyl und jedes R2 ist N(CH2CH2)2;
oder jedes R1 ist 3-Sulfophenyl und jedes R2 ist NH(CH2CH2OH)
oder N(CH2CH2OH)2 ist; oder jedes R1
ist 4-Sulfophenyl und jedes R2 ist N(CH2CH2OH)2
ist; und in jedem Fall ist die Sulfogruppe SO3M, worin M Natrium ist.
Bevorzugte 4,4'-Bis-(triazol-2-yl)stilben-2,2'-disulfonsäuren sind
jene der Formel:
worin R3 und R4 unabhängig voneinander H, C1-C4-Alkyl,
Phenyl oder monosulfoniertes Phenyl sind; und M seine vorausgehende Bedeutung besitzt.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (2) sind jene, in welchen
R3 Phenyl ist, R4 H ist und M Natrium ist.
Ein bevorzugtes 4,4'-(Diphenyl)-stilben ist jenes der Formel:
Vorzugsweise sind verwendete 4,4'-Distyryl-biphenyle jene der Formel:
worin R5 und R6 unabhängig voneinander H, SO3M,
SO2N(C1-C4-Alkyl)2, O-(C1-C4-Alkyl),
CN, Cl, COO(C1-C4-Alkyl), CON(C1-C4-Alkyl)2
oder O(CH2)3N⨁(CH3)2An(–)
sind, worin An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen
Säure ist, insbesondere ein Format-, Acetat-, Propionat-, Glykolat-, Laktat-, Acrylat-,
Methanphosphonat-, Phosphit-, Dimethyl- oder Diethylphosphitanion, oder eine Mischung
davon; und n 0 oder 1 ist.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (4) sind jene, in welchen
n 1 ist und jedes R5 eine 2-SO3M-Gruppe ist, worin M Natrium
ist und jedes R6 H ist, oder jedes R5 O(CH2)3N⨁(CH3)2An(–),
worin An(–) Acetat ist.
Bevorzugte 4-Phenyl-4'-benzoxazolyl-stilbene besitzen die Formel:
worin R7 und R8 unabhängig voneinander H, Cl, C1-C4-Alkyl
oder SO2-C1-C4-Alkyl sind. Eine besonders bevorzugte
Verbindung der Formel (5) ist jene, in welcher R7 4-CH3 ist
und R8 2-CH3 ist.
Vorzugsweise sind verwendete Stilbenyl-naphthotriazole jene der folgenden
Formel:
worin R9 H oder Cl ist; R10 SO3M, SO2N(C1-C4-Alkyl)2,
SO2-O-Phenyl oder CN ist; R11 H oder SO3M ist;
und M seine vorstehende Bedeutung besitzt.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (6) sind jene, in welchen
R9 und R11 H sind und R10 2-SO3M ist,
worin M Na ist.
Vorzugsweise sind verwendete 4-Styryl-stilbene jene der Formel:
worin R12 und R13 unabhängig H, SO3M, SO2N(C1-C4-Alkyl)2,
O(C1-C4-Alkyl), CN, Cl, COO(C1-C4-Alkyl),
CON(C1-C4-Alkyl)2 oder O(CH2)3N⨁(CH3)2An(–)
sind, worin An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen
Säure ist, insbesondere ein Formiat-, Acetat-, Propionat-, Glykolat-, Laktat-, Acrylat-,
Methanphosphonat-, Phosphit-, Dimethyl- oder Diethylphosphitanion, oder eine Mischung
davon.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (7) sind jene, worin
jedes von R12 und R13 2-Cyano, 2-SO3M, worin M
Natrium ist, oder O(CH2)3N⨁(CH3)2An(–),
worin An(–) Acetat ist, ist.
Bevorzugte Bis-(benzoxazol-2-yl)-Derivate sind jene der Formel:
worin R14 unabhängig H, C(CH3)3, C(CH3)2-Phenyl,
C1-C4-Alkyl oder COO-C1-C4-Alkyl ist
und X -CH=CH- oder eine Gruppe folgender Formel ist:
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (8) sind jene, in welchen
R14 H ist und X
ist; oder eine Gruppe R14 in jedem Ring 2-Methyl ist und das andere R14
H ist und X ist -CH=CH-; oder eine Gruppe R14 in jedem Ring 2-C(CH3)3
ist und der andere R14 ist H und X ist
Bevorzugte Bis-(benzimidazol-2-yl)-Derivate sind jene der Formel:
worin R15 und R16 unabhängig voneinander H, C1-C4-Alkyl
oder CH2CH2OH sind; R17 H oder SO3M
ist; X1 -CH=CH- oder eine Gruppe folgender Formel ist:
und M die vorstehende Bedeutung besitzt.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (9) sind jene, worin
R15 und R16 jeweils H sind, R17 SO3M
ist, worin M Natrium ist, und X1 -CH=CH- ist.
Bevorzugte Cumarine sind jene der Formel:
worin R18 H, Cl oder CH2COOH ist, R19 H, Phenyl,
COO-C1-C4-Alkyl oder eine Gruppe folgender Formel ist:
und R20 O-C1-C4-Alkyl, N(C1-C4-Alkyl)2,
NH-CO-C1-C4-Alkyl oder eine Gruppe folgender Formel ist:
worin R1, R2, R3 und R4 ihre vorstehende
Bedeutung besitzen und R21 H, C1-C4-Alkyl oder
Phenyl ist.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (10) sind jene der Formel:
Vorzugsweise sind verwendete Pyrazoline jene der Formel:
worin R22 H, Cl oder N(C1-C4-Alkyl)2
ist, R23 H, Cl, SO3M, SO2NH2, SO2NH-(C1-C4-Alkyl),
COO-C1-C4-Alkyl, SO2-C1-C4-Alkyl,
SO2NHCH2CH2CH2N⨁(CH3)3
oder SO2CH2CH2N⨁H(C1-C4-Alkyl)2An(–)
ist, R24 und R25 gleich oder unterschiedlich sind und jeweils
H, C1-C4-Alkyl oder Phenyl sind und R26 H oder
Cl ist; und An(–) und M die vorstehende Bedeutung besitzen.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (13) sind jene, worin
R22 Cl ist, R23 SO2CH2CH2N⨁H(C1-C4-Alkyl)2An(–)
ist, worin An(–) Phosphit ist und R24, R25
und R26 jeweils H sind; oder jene der folgenden Formel:
Bevorzugte Naphthalimide sind jene der Formel:
worin R27 C1-C4-Alkyl oder CH2CH2CH2N⨁(CH3)3
ist; R28 und R29 unabhängig O-C1-C4-Alkyl,
SO3M oder NH-CO-C1-C4-Alkyl sind; und M seine vorstehende
Bedeutung aufweist.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (16) sind jene folgender
Formel:
Bevorzugte verwendete Triazinyl-pyrene sind jene der Formel:
worin jedes R30 unabhängig C1-C4-Alkoxy ist.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (19) sind jene, in welchen
R30 Methoxy ist.
Bevorzugte 2-Styryl-Benzoxazol- oder -Naphthoxazol-Derivate sind jene
der Formel:
worin R31 CN, Cl, COO-C1-C4-Alkyl oder Phenyl ist;
R32 und R33 die Atome sind, welche zur Bildung eines verschmolzenen
Benzolringes erforderlich sind, oder R33 und R35 unabhängig
H oder C1-C4-Alkyl sind; und R34 H, C1-C4-Alkyl
oder Phenyl ist.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (20) sind jene, in denen
R31 eine 4-Phenylgruppe ist und jedes von R32 bis R35
H ist.
Bevorzugte Benzimidazol-Benzofuran-Derivate sind jene der Formel:
worin R36 C1-C4-Alkoxy ist; R37 und
R38 unabhängig C1-C4-Alkyl sind; und An(–)
seine vorstehende Bedeutung besitzt.
Eine besonders bevorzugte Verbindung der Formel (21) ist jene, in
der R36 Methoxy ist, R37 und R38 jeweils Methyl
bedeuten und An(–) Methansulfonat bedeutet.
Bevorzugte Oxanilidderivate schließen jene folgender Formel ein:
worin R39 C1-C4-Alkoxy ist, R41 C1-C4-Alkyl,
C1-C4-Alkyl-SO3M oder C1-C4-Alkoxy-SO3M
ist, worin M seine vorstehende Bedeutung besitzt, und R40 und R42
gleich sind und jeweils für Wasserstoff, tert-Butyl oder SO3M stehen,
worin M seine vorstehende Bedeutung besitzt.
Wenn ein fluoreszierender Weichmacher in einer Zusammensetzung, welche
ein Textilfinishbad ist, verwendet wird, kann der fluoreszierende Weichmacher in
verschiedenen Formulierungen verwendet werden, wie:
a) in Mischungen mit Farbstoffen (Farbnuancen) oder Pigmenten, insbesondere
weißen Pigmenten;
b) in Mischungen mit Trägern, Benetzungsmitteln, Antioxidationsmitteln, z. B.
sterisch gehinderten Aminen, UV-Absorbern und/oder chemischen Bleichmitteln; oder
c) in Vermischung mit Vernetzungs- oder Appreturmitteln (wie Stärke oder synthetischen
Finishingmitteln) und in Kombination mit einer großen Vielzahl von Textilappreturverfahren,
insbesondere synthetischen Harzfinishingmitteln bzw. -appreturmitteln, z. B. Faltenschutzappreturmittel
(Waschen-und-Tragen, permanent-press- oder bügelfrei), sowie Flammschutzfinish,
Weichanfühlfinish (Softhandlefinish), Antiverschmutzungsfinish, Antistatikfinish
oder einem antimikrobiellen Finish.
Mit Bezug auf die Verwendung eines fluoreszierenden Weißmachers in
einer Reinigungszusammensetzung sind die C1-C4-Alkylgruppen
der Verbindungen der Formeln (23) bis (30) z. B. Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl
und n-Butyl, insbesondere Methyl. Arylgruppen sind Naphthyl oder insbesondere Phenyl.
Es wird anerkannt, dass der Schutz, der dem Tragenden des Textilmaterials
geboten wird, gewaschen gemäß diesem Reinigungsmittelzusammensetzungsaspekt der
Verwendung der Erfindung, länger anhält, wenn ein fluoreszierender Weißmacher verwendet
wird, welcher eine hohe Lichtechtheit besitzt.
Ferner besitzen bevorzugte fluoreszierende Weißmacher zur Verwendung
in der vorliegenden Erfindung ein Spektrum, das einen relativ niedrigen Wellenlängenbereich
abdeckt, d. h. ziemlich rötliche Farbtöne zeigt. Beispiele für solche fluoreszierenden
Weißmacher schließen Verbindungen der Formel (23) ein, in welchen R43
und R44 jeweils nichtaromatische Substituenten wie Verbindungen der Formel
(23) sind, in welchen R43 und R44 unabhängig NH-C1-C4-Alkyl,
O-C1-C4-Alkyl oder Morpholino sind; sowie Verbindungen der
Formel (26), in welchen n 1 ist.
Bevorzugte Verbindungen der Formel (23) sind jene, in welchen R43
und R44 unabhängig O-Methyl, O-Phenyl, NH2, NH-Methyl, N(Methyl)2,
N(Methyl)(hydroxyethyl), NH-Ethyl, N(Hydroxyethyl)2, NH-Phenyl, S-Methyl(phenyl),
Cl oder OH sind.
Spezifische Beispiele für bevorzugte Verbindungen der Formel (23)
sind jene der Formeln:
Spezifische bevorzugte Beispiele der Verbindungen der Formel (24)
sind jene der Formeln:
worin n die vorstehende Bedeutung besitzt.
Bevorzugte Beispiele für Verbindungen der Formel (26) sind jene der
folgenden Formeln:
Bevorzugte Beispiele für Verbindungen der Formel (27) sind jene der
Formeln:
Ein bevorzugtes Beispiel einer Verbindung der Formel (30) ist jenes
der Formel:
Die Verbindungen der Formeln (23) bis (30) sind bekannt und können
durch bekannte Verfahren erhalten werden.
Bei den post-Wasch-Pflegezusammensetzungen, umfassend die Verbindung
(48), besitzt An(–) seine vorausgehende Bedeutung ist vorzugsweise
das Chlorid-, Bromid-, Iodid-, Methosulfat-, Ethosulfat-, Benzolsulfonat- oder p-Toluolsulfonatanion,
wenn R58 C1-C4-Alkyl ist, oder An(–)
ist vorzugsweise das Formiat-, Acetat-, Propionat- oder Benzoatanion, wenn R58
Beta-Hydroxy-, Gamma-Chlorpropyl, Beta-Cyanoethyl oder C1-C4-Alkoxy-carbonylethyl
ist.
Bevorzugte Verbindungen der Formel (48) sind jene, in welchen Y 1,4-Phenylen
oder 4,4'-Diphenylen ist; R55 ist Wasserstoff, Methyl oder Cyano ist;
R56 und R57 sind jeweils Methyl oder Cyano; und R58
und An(–) weisen ihre vorausgehend angegebenen bevorzugten Bedeutungen
auf.
Eine besonders bevorzugte Verbindung der Formel (48) ist die mit der
Formel: Die Verbindung der Formel (48) und ihre Produktion sind in der US-A-4 009
193 beschrieben.
Bevorzugte Verbindungen der Formel (50) sind jene, in welchen q 1
ist; R55 Wasserstoff, Chlor, C1-C4-Alkyl
oder C1-C4-Alkoxy ist; Y1 ist (CH2)2;
R59 und R60 sind die gleichen und jede ist Methyl oder Ethyl;
R61 ist Methyl oder Ethyl; p ist 1; und An(–) ist CH3OSO3
oder C2H5OSO3.
Die Verbindungen der Formel (50) und ihre Herstellung sind in der
US-A-4 339 393 beschrieben.
Bevorzugte kationische fluoreszierende Bistyrylphenyl-Weißmacher der
Formel (51) sind jene, in welchen R55 Wasserstoff, Chlor, C1-C4-Alkyl
oder C1-C4-Alkoxy ist; R62 und R63 unabhängig
C1-C4-Alkyl sind oder zusammen mit dem Stickstoffatom, an
dem sie gebunden sind, einen Pyrrolidin-, Piperidin- oder Morpholinring bilden;
R64 Wasserstoff, C1-C4-Alkyl oder C3-C4-Alkenyl
ist oder R62, R63 und R64 zusammen mit dem Stickstoffatom,
an dem sie gebunden sind, einen Pyridinring bilden; und Z Schwefel, -SO2-
oder -SO2NH- sind.
Die Verbindungen der Formel (51) und ihre Herstellung sind in der
US-A-4 486 352 beschrieben.
Bevorzugte Verbindungen der Formel (52) sind jene, in welchen q 1
ist; R55 ist Wasserstoff, Chlor, C1-C4-Alkyl oder
C1-C4-Alkoxy; R62 und R63 sind unabhängig
C1-C4-Alkyl oder bilden zusammen mit dem Stickstoffatom, an
welches sie gebunden sind, einen Pyrrolidin-, Piperidin- oder Morpholinring; R64
ist Wasserstoff, C1-C4-Alkyl oder C3-C4-Alkenyl,
oder R62, R63 und R64 bilden zusammen mit dem Stickstoffatom,
an das sie gebunden sind, einen Pyridinring.
Die Verbindungen der Formel (52) und ihre Herstellung sind in der
US-A-4 602 087 beschrieben.
Bevorzugte Verbindungen der Formel (53) sind jene, in welchen Z1
Sauerstoff, eine direkte Bindung, -CONH-, -SO2NH- oder -COO-, insbesondere
Sauerstoff, ist; q ist 1; R62 ist Wasserstoff, C1-C4-Alkyl,
Methoxy oder Chlor; und R63, R64, Y1 und Q haben
ihre vorausgehende Bedeutung.
Die Verbindungen der Formel (53) und ihre Herstellung sind in der
US-A-4 478 598 beschrieben.
Bevorzugt ist die Verbindung der Formel (53), in welcher Aufhellerreste
B jene der folgenden Formel sind:
worin q seine vorausgehende Bedeutung hat und die Ringe gegebenenfalls substituiert
sind, wie oben angegeben.
Vorzugsweise ist Z2 Wasserstoff, -SO2- oder
-SO2N(R69)-, worin R69 Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl
ist; gegebenenfalls substituiert durch Hydroxyl, Halogen oder Cyano; und R66
und R67 unabhängig C1-C4-Alkyl sind, gegebenenfalls
substituiert durch Halogen, Cyano, Hydroxyl, C1-C4-Alkoxy,
Phenyl, Chlorphenyl, Methylphenyl, Methoxyphenyl oder C2-C5-Alkoxycarbonyl.
Andere bevorzugte Verbindungen der Formel (52) sind jene, in welchen Z2
Wasserstoff, Schwefel, -SO2-, -CON(R69)- oder -SO2N(R69)-,
worin R69 Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl, gegebenenfalls
substituiert durch Hydroxyl, Halogen oder Cyano ist; und Y2 C1-C4-Alkylen
ist.
Die Verbindungen der Formel (54) und ihre Herstellung sind in der
US-A-4 539 161 beschrieben.
Vorzugsweise hat der Aufhellerrest B1 die Formel:
oder die Formel
wobei jedes gegebenenfalls durch einen bis vier Substituenten substituiert ist,
gewählt aus Halogen, C1-C4-Alkyl, C1-C4-Hydroxyalkyl,
C1-C4-Halogenalkyl, C1-C4-Cyanoalkyl,
C1-C4-Alkoxy-C1-C4-Alkyl, Phenyl-C1-C4-Alkyl, Carboxy-C1-C4-Alkyl,
Carb-C1-C4-Alkoxy-C1-C4-Alkyl, C1-C4-Alkenyl,
C5-C8-Cycloalkyl, C1-C4-Alkoxy, C1-C4-Alkenoxy,
C1-C4-Alkoxycarbonyl, Carbamoyl, Cyano, C1-C4-Alkylsulfonyl,
Phenylsulfonyl, C1-C4-Alkoxysulfonyl, Sulfamoyl, Hydroxyl,
Carboxyl, Sulfo und Trifluormethyl.
Die Verbindungen der Formel (55) und ihre Herstellung sind in der
GB-A-2 023 605 beschrieben.
In den Verbindungen der Formeln (56) bis (58) sind die C1-C4-Alkylgruppen
z. B. Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl und n-Butyl, insbesondere Methyl. Arylgruppen
sind Naphthyl oder insbesondere Phenyl.
Spezifische Beispiele für bevorzugte Verbindungen der Formel (56)
sind jene der Formel (31), (32) oder (34), jeweils vorstehend definiert.
Bevorzugte Beispiele für Verbindungen der Formel (57) sind jene der
Formel (43), (44), (45) oder (46), jede wie hierin vorstehend definiert.
Bevorzugte Beispiele für Verbindungen der Formel (56) sind jene der
Formel (40), (41) oder (42), jede wie vorstehend definiert.
Die Verbindungen der Formeln (56) bis (58) sind bekannt und können
mittels bekannter Verfahren erhalten werden.
In Bezug auf den Aspekt der Verwendung der vorliegenden Erfindung,
bei dem der fluoreszierende Weißmacher von einer Textilappreturzusammensetzung aufgetragen
wird, ist von besonderem Interesse die gleichzeitige Verwendung des fluoreszierenden
Weißmachers mit einem UV-Absorber.
Der UV-Absorber kann jedweder des großen Bereiches von bekannten UV-Absorbern
sein, welcher eine organische Verbindung ist, die leicht UV-Licht absorbiert, insbesondere
im Bereich Lambda = 280 bis 400 nm, und welcher die absorbierte Energie durch eine
chemische intermediäre Reaktion zu nicht störenden stabilen Verbindungen oder nicht
störenden Formen der Energie umwandelt. Wenn die Textilappreturzusammensetzung in
Kombination mit einer Spülgang-Textilweichmacherzusammensetzung verwendet wird,
sollte der verwendete UV-Absorber natürlich mit der Spülgang-Textilweichmacherzusammensetzung
verträglich sein. Unter solchen Umständen ist der verwendete UV-Absorber einer,
welcher in der Lage ist, auf dem gewaschenen Textilartikel während einer Spülgang-Textilweichmacherbehandlung
absorbiert zu werden.
Der verwendete UV-Absorber kann z. B. ein Oxalsäureanilid, ein o-Hydroxybenzophenon,
ein o-Hydroxyaryl-1,3,5-triazin, ein sulfoniertes 1,3,5-Triazin, ein o-Hydroxyphenylbenzotriazol,
ein 2-Aryl-2H-benzotriazol, ein Salicylsäureester, ein substituiertes Acrylnitril,
ein substituiertes Arylaminoethylen oder ein Nitrilohydrazon sein.
Solche bekannten UV-Absorber zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung
werden z. B. in den US-Patentschriften 2 777 828, 2 853 521, 3 118 887, 3 259 627,
3 293 247, 3 382 183, 3 403 183, 3 423 360, 4 127 586, 4 141 903, 4 230 867, 4 675
352 und 4 698 064 beschrieben.
Bevorzugte UV-Absorber zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung
schließen jene der Benzo-Triazin- oder Benzo-Triazol-Klasse ein.
Eine bevorzugte Klasse von Benzo-Triazin-UV-Absorbern ist jene mit
der Formel:
worin R82 und R83 unabhängig für Wasserstoff, Hydroxy oder
C1-C5-Alkoxy stehen.
Eine zweite bevorzugte Klasse von Triazin-UV-Absorbern ist die der
Formel:
worin mindestens eine R84, R85 und R86 ein Rest
der Formel:
ist, worin M seine vorstehende Bedeutung ist; m 1 oder 2 ist; und die verbleibenden
Substituenten R84, R85 und R86 unabhängig für Amino,
C1-C12-Alkyl, C1-C12-Alkoxy, C1-C12-Alkylthio,
Mono- oder Di-C1-C12-Alkylamino, Phenyl, Phenylthio, Anilin
oder N-Phenyl-N-C1-C4-Alkylamino, bevorzugt N-Phenyl-N-methylamino
oder N-Phenyl-N-ethylamino, stehen, wobei die jeweiligen Phenylsubstituenten gegebenenfalls
durch C1-C12-Alkyl oder -Alkoxy, C5-C8-Cycloalkyl
oder Halogen substituiert sind.
Eine dritte bevorzugte Klasse von Triazin-UV-Absorbern ist jene der
Formel:
worin R87 Wasserstoff oder Hydroxy ist; R88 unabhängig für
Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl steht; n1 1 oder 2
ist; und B eine Gruppe der Formel:
ist, worin n2 eine ganze Zahl von 2 bis 6 ist und vorzugsweise 2 oder
3 ist; Y3 und Y4 unabhängig C1-C4-Alkyl
bedeuten, gegebenenfalls substituiert durch Halogen, Cyano, Hydroxy oder C1-C4-Alkoxy,
oder Y3 und Y4 zusammen mit dem Stickstoffatom, an dem sie
gebunden sind, einen 5- bis 7-gliedrigen heterocyclischen Ring, vorzugsweise einen
Morpholin-, Pyrrolidin-, Piperidin- oder Hexamethyleniminring, bilden; Y5
Wasserstoff, C3-C4-Alkenyl oder C1-C4-Alkyl,
gegebenenfalls substituiert durch Cyano, Hydroxy oder C1-C4-Alkoxy,
ist, oder Y3, Y4 und Y5 zusammen mit dem Stickstoffatom,
an dem sie gebunden sind, einen Pyridin- oder Picolinring bilden; und X1(–)
ein farbloses Anion, vorzugsweise CH3OSO3(–)
oder C2H5OSO3(–) ist.
Eine bevorzugte Klasse von Triazol-UV-Absorbern ist die der Formel:
worin T1 Chlor oder vorzugsweise Wasserstoff ist; und T2 eine
zufällige statistische Mischung von mindestens drei isomerisch verzweigten sec-C8-C30-,
vorzugsweise C8-C16-, insbesondere C9-C12-Alkylgruppen
ist, wobei jede die Formel -CH(E1)(E2) besitzt, in welcher
E1 eine geradkettige C1-C4-Alkylgruppe ist und
E2 eine geradkettige C4-C15-Alkylgruppe ist, wobei
die Gesamtanzahl von Kohlenstoffatomen in E1 und E2 zwischen
7 und 29 liegt.
Eine zweite bevorzugte Klasse von Triazol-UV-Absorbern ist die der
Formel:
in welcher M seine vorstehende Bedeutung besitzt, jedoch vorzugsweise Natrium ist,
und T3 Wasserstoff, C1-C12-Alkyl oder Benzyl ist.
Eine dritte bevorzugte Klasse von Triazol-UV-Absorbern ist die der
Formel:
worin B seine vorstehende Bedeutung besitzt.
In den Verbindungen der Formel (59) bis (65) können die C1-C12-Alkylgruppen
R84, R85, R86 und T3 Methyl, Ethyl,
n-Propyl, Isopropyl, n-Butyl, Isobutyl, tert-Butyl, n-Amyl, n-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl,
Isooctyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Undecyl und n-Dodecyl sein, wobei Methyl und Ethyl
bevorzugt sind, außer im Fall von T3, für das Isobutyl bevorzugt ist.
C8-C30-Alkylgruppen T2 schließen sec-Octyl-, Decyl-,
Dodecyl-, Tridecyl-, Tetradecyl-, Hexadecyl-, Octadecyl-, Eicosyl- und Triacontylgruppen
ein.
Die C1-C5-Alkoxygruppen R82 oder
R83 können z. B. Methoxy, Ethoxy, n-Propoxy, Isopropoxy, n-Butoxy, Isobutoxy,
tert-Butoxy oder n-Amyloxy, vorzugsweise Methoxy oder Ethoxy sein, insbesondere
Methoxy. Die C1-C12-Alkoxygruppen R84, R85
und R86 schließen jene ein, welche für die C1-C5-Alkoxygruppen
R82 oder R83 stehen, zusammen mit z. B. n-Hexoxy, n-Heptoxy,
n-Octoxy, Isooctoxy, n-Nonoxy, n-Decoxy, n-Undecoxy und n-Dodecoxy, wobei Methoxy
und Ethoxy bevorzugt sind.
Die C1-C12-Alkylthiogruppen R84,
R85 und R86 können z. B. Methylthio, Ethylthio, n-Propylthio,
Isopropylthio, n-Butylthio, Isobutylthio, tert-Butylthio, n-Amylthio, Hexylthio,
n-Heptylthio, n-Octylthio, Isooctylthio, n-Nonylthio, n-Decylthio, n-Undecylthio
und n-Dodecylthio sein, wobei Methylthio und Ethylthio bevorzugt sind.
Die C1-C12-Mono- oder Di-Alkylaminogruppen R84,
R85 und R85 schließen z. B. Mono- oder Di-Methylamino, Ethylamino,
n-Propylamino, Isopropylamino, n-Butylamino, Isobutylamino, tert-Butylamino, n-Amylamino,
n-Hexylamino, n-Heptylamino, n-Octylamino, Isooctylamino, n-Nonylamino, n-Decylamino,
n-Undecylamino und n-Dodecylamino ein, wobei Mono- oder Di-Methylamino oder Ethylamino
bevorzugt sind.
Die Alkylreste in den Mono-, Di-, Tri- oder Tetra-C1-C4-Alkylammoniumgruppen
M sind vorzugsweise Methyl. Die Mono-, Di- oder Tri-C1-C4-Hydroxyalkylammoniumgruppen
M sind vorzugsweise jene, welche sich von Ethanolamin, Di-Ethanolamin oder Tri-Ethanolamin
ableiten. Wenn M Ammonium ist, d. h. di- oder tri-substituiert durch eine Mischung
von C1-C4-Alkyl- und C1-C4-Hydroxyalkylgruppen,
ist es vorzugsweise N-Methyl-N-ethanolamin oder N,N-Dimethyl-N-ethanolamin.
M ist vorzugsweise jedoch Wasserstoff oder Natrium.
Bevorzugte Verbindungen der Formel (59) sind jene der Formeln:
Die Verbindungen der Formel (59) sind bekannt und können z. B. durch
das in dem US-Patent 3 118 887 beschriebene Verfahren hergestellt werden.
Bevorzugte Verbindungen der Formel (60) sind jene der Formel:
worin R89 und R90 unabhängig C1-C12-Alkyl,
vorzugsweise Methyl, sind; m ist 1 oder 2; M1 ist Wasserstoff, Natrium,
Kalium, Calcium, Magnesium, Ammonium oder Tetra-C1-C12-Alkylammonium,
vorzugsweise Wasserstoff ist; und n3 und n4 sind unabhängig
0, 1 oder 2, vorzugsweise 1 oder 2.
Besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (73) sind:
2,4-Diphenyl-6-[2-hydroxy-4-(2-hydroxy-3-sulfopropoxy)-phenyl]-1,3,5-triazin; 2-Phenyl-4,6-bis-[2-hydroxy-4-(2-hydroxy-2-sulfopropoxy)-phenyl]-1,3,5-triazin;
2,4-Bis(2,4-dimethylphenyl)-6-[2-hydroxy-4-(2-hydroxy-3-sulfopropoxy)-phenyl]-1,3,5-triazin;
und 2,4-Bis(4-methylphenyl)-6-[2-hydroxy-4-(2-hydroxy-3-sulfopropoxy)-phenyl-1,3,5-triazin.
Die Verbindungen der Formel (60) sind bekannt und können in der Weise,
wie z. B. in dem US-Patent 5 197 991 beschrieben, hergestellt werden.
Die Verbindungen der Formel (62) sind bekannt und können in der Weise,
wie z. B. in dem US-Patent 4 675 352 beschrieben, hergestellt werden.
Die Verbindungen der Formel (64) sind bekannt und können in der Weise,
wie z. B. in der EP-A-0 314 620 beschrieben, hergestellt werden.
Die Verbindungen der Formel (65) sind bekannt und können in der Weise,
wie z. B. in der EP-A-0 357 545 beschrieben, hergestellt werden.
Die Verwendung der vorliegenden Erfindung wird vorzugsweise in einem
wässrigen Medium durchgeführt, in welchem der relevante fluoreszierende Weißmacher
in Lösung oder als eine feine Dispersion vorliegt.
Obgleich die meisten leicht wasserlöslich sind, könnten einige der
fluoreszierenden Weißmacher oder UV-Absorber zur Verwendung in dem Verfahren gemäß
der vorliegenden Erfindung nur kaum in Wasser löslich sein und müssten in dispergierter
oder emulgierter Form angewendet werden. Für diesen Zweck können sie mit einem geeigneten
Dispergiermittel gemahlen werden, wobei zweckdienlicherweise Quarzkügelchen und
ein Impeller verwendet werden, und zwar bis zu einer Teilchengröße von 1–2
Mikrometern.
Als Dispergiermittel für solche kaum löslichen Verbindungen können
die Folgenden erwähnt werden:
Säureester oder ihre Salze von Alkylenoxid-Addukten, z. B. Säureester oder ihre
Salze eines Polyadduktes von 4 bis 40 Mol Ethylenoxid mit einem 1 Mol an Phenol,
oder Phosphorsäureester des Adduktes von 6 bis 30 Mol Ethylenoxid mit 1 Mol 4-Nonylphenol,
1 Mol Dinonylphenol oder insbesondere mit 1 Mol an Verbindungen, welche durch die
Zugabe von 1 bis 3 Mol Styrol zu 1 Mol Phenol hergestellt wurden;
Polystyrolsulfonate;
Fettsäuretauride;
alkylierte Diphenyloxid-Mono- oder -Di-Sulfonate;
Sulfonate von Polycarbonsäureestern;
Additionsprodukte von 1 bis 60, vorzugsweise 2 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder Propylenoxid
auf Fettaminen, Fettamiden, Fettsäuren oder Fettalkoholen, jeweils mit 8 bis 22
Kohlenstoffatomen, oder auf drei- bis sechswertigen C3-C6-Alkanolen,
wobei die Additionsprodukte zu einem Säureester mit einer organischen Dicarbonsäure
oder mit einer anorganischen mehrbasischen Säure umgewandelt wurden;
Ligninsulfonate; oder insbesondere
Formaldehydkondensationsprodukte, z. B. Kondensationsprodukte von Ligninsulfonaten
und/oder Phenol und Formaldehyd; Kondensationsprodukte von Formaldehyd mit aromatischen
Sulfonsäuren, z. B. Kondensationsprodukte von Ditolylethersulfonaten
und Formaldehyd; Kondensationsprodukte von Naphthalinsulfonsäure und/oder Naphthol-
oder Naphthylaminsulfonsäuren und Formaldehyd; Kondensationsprodukte von Phenolsulfonsäuren
und/oder sulfonierten Dihydroxydiphenylsulfon und Phenolen oder Cresolen mit Formaldehyd
und/oder Harnstoff; oder Kondensationsprodukte von Diphenyloxid-Disulfonsäure-Derivaten
mit Formaldehyd.
Mit besonderem Bezug auf den Aspekt des Verfahrens der vorliegenden
Erfindung, welches auf einer Textilappreturzusammensetzung bewirkt wird, und in
Abhängigkeit von dem Typ des verwendeten fluoreszierenden Weißmachers kann es vorteilhaft
sein, die Behandlung in einem neutralen, alkalischen oder sauren Bad durchzuführen.
Das Verfahren wird für gewöhnlich im Temperaturbereich von 20 bis 140°C, z.
B. am oder in der Nähe des Siedepunktes des wässrigen Bades, z. B. bei etwa 90°C,
durchgeführt.
Lösungen des fluoreszierenden Weißmachers oder seine Emulsionen in
organischen Lösungsmitteln können ebenfalls bei dem Verfahren der vorliegenden Erfindung
verwendet werden. Zum Beispiel können die so genannten Lösungsmittel Anfärb-(Kissen-Thermofix-Anwendung)
oder Erschöpfungs-Anfärbungs-Verfahren in Anfärbmaschinen verwendet werden.
In bestimmten Fällen wird der fluoreszierende Weißmacher gänzlich
wirksam durch eine Nachbehandlung gemacht. Diese umfasst eine chemische Behandlung,
wie die Behandlung mit einer Säure, eine thermische Behandlung oder eine kombinierte
thermische/chemische Behandlung.
Es ist häufig vorteilhaft, den fluoreszierenden Weißmacher in Vermischung
mit einem Hilfsstoff oder Streckmittel wie wasserfreies Natriumsulfat, Natriumsulfatdecahydrat,
Natriumchlorid, Natriumcarbonat, ein Alkalimetallphosphat wie Natrium- oder Kaliumorthophosphat,
Natrium- oder Kaliumpyrophosphat oder Natrium- oder Kaliumtripolyhosphat, oder ein
Alkalimetallsilicat wie Natriumsilicat zu verwenden.
Der bevorzugte fluoreszierende Weißmacher zur Verwendung in dem Verfahren
gemäß der vorliegenden Erfindung hängt in Abhängigkeit von der Faser ab, aus der
das behandelte Textil besteht.
Somit wird in Bezug auf dem Aspekt der vorliegenden Erfindung, bei
dem der fluoreszierende Weißmacher aus einer Textilappreturzusammensetzung aufgetragen
wird, bevorzugterweise zur Behandlung von Baumwolltextilien ein fluoreszierender
Weißmacher der Formel (1), (2), (4), (6) oder (9) bevorzugt verwendet; für Polyestertextilien
wird ein fluoreszierender Weißmacher der Formel (4), (5), (6), (7), (8), (10), (12),
(19) oder (20) bevorzugt verwendet; für die Behandlung von Polyamid wird ein fluoreszierender
Weißmacher der Formel (1), (2), (4), (5), (6), (7), (8), (10), (11) oder (20) bevorzugt
verwendet; für die Behandlung von Polyacrylnitril wird ein fluoreszierender Weißmacher
der Formel (6), (9), (10), (11), (12) oder (21) bevorzugt verwendet; für Wolle oder
Seide wird ein fluoreszierender Weißmacher der Formel (1), (2), (4), (6), (9), (10)
oder (11) bevorzugt verwendet, und für Polypropylen wird ein fluoreszierender Weißmacher
der Formel (8) bevorzugt verwendet.
In Bezug auf den Aspekt der vorliegenden Erfindung, bei dem der fluoreszierende
Weißmacher aus einer Reinigungsmitelzusammensetzung angewendet wird, wird die Verwendung
gemäß der vorliegenden Erfindung vorzugsweise durch Waschen des Textilfasermaterials
zumindest einmal mit der Reinigungsmittelzusammensetzung vorzugsweise bei einer
Temperatur im Bereich von 10 bis 100°C, insbesondere 15 bis 60°C, ausgeführt.
Die verwendete Reinigungsmittelzusammensetzung umfasst vorzugsweise:
i) 5–90%, vorzugsweise 5–70%, eines anionischen Tensids und/oder
eines nichtionischen Tensids;
ii) 5–70%, vorzugsweise 5–40% eines Builders;
iii) 0–30%, vorzugsweise 1–12% eines Peroxids;
iv) 0–10%, vorzugsweise 1–6%, eines Peroxidaktivators und/oder 0–1%,
vorzugsweise 0,1–3% eines Bleichkatalysators;
v) 0,005–2%, vorzugsweise 0,01–1% mindestens eines fluoreszierenden
Weißmachers, welcher Strahlung im Wellenbereich 280–400 nm absorbiert; und
vi) 0,005–10%, vorzugsweise 0,1–5% an einem oder mehreren Hilfsstoffen,
jeweils bezogen auf das Gewicht, basierend auf dem Gesamtgewicht des Reinigungsmittels.
Das Reinigungsmittel kann als ein Feststoff, als eine wässrige Flüssigkeit,
umfassend 5–50, vorzugsweise 10–35% Wasser, oder als ein nichtwässriges
flüssiges Reinigungsmittel, enthaltend nicht mehr als 5, vorzugsweise 0–1
Gew.-% Wasser, und basierend auf einer Suspension eines Builders in einem nichtionischen
Tensid, wie z. B. in der GB-A-2158454 beschrieben, formuliert werden.
Die anionische Tensidkomponente kann z. B. ein Sulfat-, Sulfonat-
oder Carboxylattensid, oder eine Mischung von diesen sein.
Bevorzugte Sulfate sind Alkylsulfate mit 12–22 Kohlenstoffatomen
in dem Alkylrest, gegebenenfalls in Kombination mit Alkylethoxysulfaten mit 10–20
Kohlenstoffatomen in dem Alkylrest.
Bevorzugte Sulfonate schließen Alkylbenzolsulfonate mit 9–15
Kohlenstoffatomen in dem Alkylrest ein.
In jedem Fall ist das Kation vorzugsweise ein Alkalimetall, insbesondere
Natrium.
Bevorzugte Carboxylate sind Alkalimetallsarcosinate der Formel R-CO(R1)CH2COOM1,
in weicher R Alkyl oder Alkenyl mit 9–17 Kohlenstoffatomen in dem Alkyl- oder
Alkenylrest ist, R1 C1-C4-Alkyl ist M1
ein Alkalimetall ist.
Die nichtionische Tensidkomponente kann z. B. ein Kondensat von Ethylenoxid
mit einem primären C9-C15-Alkohol mit 3–8 Mol Ethylenoxid
pro Mol sein.
Die Builderkomponente kann ein Alkalimetallphosphat, insbesondere
in Tripolyphosphat; ein Carbonat oder Bicarbonat, insbesondere das Natriumsalz davon;
ein Silicat; ein Aluminosilicat; ein Polycarboxylat; eine Polycarbonsäure; ein organisches
Phosphonat; oder ein Aminoalkylenpoly(alkylenphosphonat); oder eine Mischung von
diesen sein.
Bevorzugte Silicate sind kristalline geschichtete Natriumsilicate
der Formel NaHSimO2m+1·pH2O oder Na2SimO2m+1·pH2O,
in welchen m eine Zahl von 1,9 bis 4 ist und p 0 bis 20 ist.
Bevorzugte Aluminosilicate sind die im Handel verfügbaren synthetischen
Materialien, welche als Zeolithe A, B, X und HS bezeichnet werden, oder Mischungen
von diesen. Zeolith A ist bevorzugt.
Bevorzugte Polycarboxylate schließen Hydroxypolycarboxylate, insbesondere
Citrate, Polyacrylate und ihre Copolymeren mit Maleinsäureanhydrid ein.
Bevorzugte Polycarbonsäuren schließen Nitrilotriessigsäure und Ethylendiamintetraessigsäure
ein.
Bevorzugte organische Phosphonate oder Aminoalkylenpoly(alkylenphosphonate)
sind Alkalimetallethan-1-hydroxydiphosphonate, Nitrilotrimethylenphosphonate, Ethylendiamintetramethylenphosphonate
und Diethylentriaminpentamethylenphosphonate.
Jedwede Peroxidkomponente kann jede beliebige organische oder anorganische
Peroxidverbindung sein, die in der Literatur beschrieben ist oder auf dem Markt
verfügbar ist, welche Textilien bei herkömmlichen Waschtemperaturen, z. B. Temperaturen
im Bereich von 5°C bis 90°C, bleichen. Insbesondere sind die organischen
Peroxide z. B. Monoperoxide oder Polyperoxide mit Alkylketten von mindestens 3,
vorzugsweise 6 bis 20, Kohlenstoffatomen; insbesondere Diperoxydicarboxylate mit
6 bis 12 C-Atomen, wie Diperoxyperazelate, Diperoxypersebacate, Diperoxyphthalate
und/oder Diperoxydodecandiolate, insbesondere ihre entsprechenden freien Säuren
von Interesse. Es ist jedoch bevorzugt, sehr aktive anorganische Peroxide, wie Persulfat,
Perborat und/oder Percarbonat, anzuwenden. Es ist natürlich ebenfalls möglich, Mischungen
von organischen und/oder anorganischen Peroxiden zu verwenden. Die Peroxide, insbesondere
die anorganischen Peroxide werden bevorzugterweise durch den Einschluß eines Aktivators
wie Tetraacetylethylendiamin oder Nonoyloxybenzolsulfonat aktiviert. Bleichmittelkatalysatoren,
welche hinzugesetzt werden können, schließen z. B. enzymatische Peroxidvorläufer
und/oder Metallkomplexe ein. Bevorzugte Metallkomplexe sind Mangan- oder Eisenkomplexe,
wie Mangan- oder Eisenphthalocyanine oder die in der EP-A-0 509 787 beschriebenen
Komplexe.
Die verwendeten Reinigungsmittel werden für gewöhnlich einen oder
mehrere Hilfsstoffe wie Schmutzsuspendiermittel, z. B. Natriumcarboxymethylcellulose;
Salze zur Einstellung des pH-Wertes, z. B. Alkali- oder Erdalkalimetallsilicate;
Schaumregulatoren, z. B. Seife; Salze zur Einstellung der Sprühtrocknungs- und Granulierungseigenschaften,
z. B. Natriumsulfat; Duftstoffe; und ebenfalls, sofern angemessen, Antistatik- und
Weichmachermittel; wie Smectit-Tone; Enzyme, wie Amylasen; Fotobleichmittel; Pigmente;
und/oder Abtönungsmittel enthalten. Diese Bestandteile sollten natürlich gegenüber
jedwedem angewendeten Bleichsystem stabil sein.
Der bevorzugte fluoreszierende Weißmacher zur Verwendung in dem verwendeten
Reinigungsmittel gemäß der vorliegenden Erfindung hängt von der Faserform, aus der
das behandelte Textil besteht, ab.
Somit wird zur Behandlung des Polyestertextils aus einer Reinigungsmittelzusammensetzung
ein fluoreszierender Weißmacher der Formel (28) bevorzugt verwendet. Für die Behandlung
von Polyamid wird ein fluoreszierender Weißmacher der Formel (29), (30) oder (34)
bevorzugt verwendet. Für Wolle wird ein fluoreszierender Weißmacher der Formel (29),
(30) oder (37) bevorzugt eingesetzt.
In Bezug auf die Verwendung eines herkömmlichen UV-Absorbers weist
die Verwendung der vorliegenden Erfindung eines fluoreszierenden Weißmachers, welcher
Strahlung im Wellenbereich von 280–400 nm absorbiert, aus einer Reinigungsmittelzusammensetzung
die folgenden Vorteile auf: leichtere Anwendung, da es sich auf der Faser erschöpft;
gefärbte Textilwaren können mit einer Reinigungsmittelzusammensetzung gemäß der
beanspruchten Verwendung gewaschen werden (früher nahm man allgemein an, dass FWAs
keine brauchbare Rolle bei Reinigungsmitteln für gefärbte Waren spielen –
siehe z. B. A. E. Lee "Technology developments in laundry products", Proc. of the
3rd World Conference on Detergents, Montreux, Sept. 1994, AOCS Press,
S. 73, § "Color variants"); der UV-Schutz wird regelmäßig beim Waschen erneuert;
das Vergilben des Textilmaterials, verursacht durch o-Hydroxygruppen in dem UV-Absorber,
wird vermieden; kleinere Mengen des fluoreszierenden Weißmachers führt zu sehr hohen
Extinktionswerten; das Textilmaterial ist stärker waschbeständig; und höhere SPF-Werte
sind erreichbar.
Mit Bezug auf den Aspekt den Verfahrens der vorliegenden Erfindung,
bei dem der fluoreszierende Weißmacher auf das Textilfasermaterial über eine post-Wasch-Textilpflegezusammensetzung
angewendet wird, sieht die vorliegende Erfindung als einen weiteren Aspekt eine
stabile konzentrierte Textilpflegezusammensetzung vor, umfassend 0,3 bis 10, vorzugsweise
0,3 bis 3 Gew.-% eines fluoreszierenden Weißmachers, welcher mit einem Textilpflegebestandteil,
vorzugsweise einem kationischen, amphoteren oder anionischen, fluoreszierenden Weißmacher,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, und einem Textilpflegebestandteil,
vorzugsweise einem Textilweichmacher, einem Schmutzablöse- oder Schmutz abweisebestandteil
oder einem Wasserschutzmittel kompatibel ist, wobei der Rest im Wesentlichen Wasser
ist.
Der Textilpflegebestandteil liegt vorzugsweise in einer Menge von
2 bis 25, vorzugsweise 5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
vor.
Bevorzugte Beispiele für kationische Textilweichmachermittel schließen
Imidazaline, quaternäre Ammoniumverbindungen, Esteramidaminsalze sowie Mischungen
davon ein.
Bevorzugte kationische Imidazolin-Textilweichmacher sind jene der
Formel:
worin R91 Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl ist; R92
ein aliphatischer C8-C30-Rest ist; R93 -C2H4-O(C=O)-R92
oder -C2H4-NH(C=O)-R92 ist; und An(–)
seine vorstehende Bedeutung besitzt.
Vorzugsweise ist R91 Wasserstoff oder Methyl; R92
ist C14-C18-Alkyl oder C14-C18-Alkenyl;
und R93 ist -C2H4-O(C=O)-C14-C18-Alkyl
oder -C14-C18-Alkenyl oder -C2H4-NH(C=O)-C14-C18-Alkyl
oder -C14-C18-Alkenyl.
Andere bevorzugte kationische Imidazolin-Textilweichmachermittel sind
jene der Formel:
worin R92 und An(–) ihre vorstehende Bedeutung besitzen;
R94 und R95 unabhängig für einen aliphatischen C8-C30-Rest,
C1-C4-Alkyl, C1-C4-Halogenalkyl, C1-C4-Hydroxyalkyl
oder eine Gruppe -C2H4-N(R96)-C(=O)-R97,
worin R96 Wasserstoff oder C8-C30-Alkyl ist und
R97 Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl ist, stehen.
Vorzugsweise ist R92 C14-C18 Alkyl
oder C14-C18-Alkenyl; R94 ist C14-C18-Alkyl,
C14-C18-Alkenyl, C1-C4-Alkyl, C1-C4-Halogenalkyl
oder C1-C4-Hydroxyalkyl; und R95 ist eine Gruppe
-C2H4-N(R96)-C(=O)-R97, in der R96
und R97 ihre vorstehende Bedeutung besitzen.
Bevorzugte Anionen An(–) schließen Chlorid-, Bromid-,
Iodid-, Fluorid-, Sulfat-, Methosulfat-, Nitrit-, Nitrat- oder Phosphatanionen sowie
Carboxylatanionen, wie Acetat-, Adipat-, Phthalat-, Benzoat-, Stearat- oder Oleatanionen
ein.
Spezifische Beispiele für bevorzugte Verbindungen der Formel (74)
schließen Folgende ein:
2-Talg-1-(2-stearoyloxyethyl)-imidazolinchlorid,
2-Talg-1-(2-stearoyloxyethyl)-imidazolinsulfat,
2-Talg-1-(2-stearoyloxyethyl)-imidazolinmethosulfat,
2-Talg-1-methyl-3-(2-stearoylamidethyl)-imidazolinchlorid,
2-Talg-1-methyl-3-(2-stearoylamidethyl)-imidazolinsulfat und
2-Talg-1-methyl-3-(2-stearoylamidethyl)-imidazolinmethosulfat.
Spezifische Beispiele für bevorzugte Verbindungen der Formel (75)
schließen Folgende ein:
2-Heptadecyl-1-methyl-1-oleylamidethyl-imidazolinium-metho-sulfat,
2-Heptadecyl-1-methyl-1-(2-stearoylamid)ethyl-imidazolinium-sulfat,
2-Heptadecyl-1-methyl-1-(2-stearoylamid)ethyl-imidazolinium-chlorid,
2-Coco-1-(2-hydroxyethyl)-1-benzyl-imidazolinium-chlorid,
2-Coco-1-(2-hydroxyethyl)-1-(4-chlorbutyl)-imidazoliniumchlorid,
2-Coco-1-(2-hydroxyethyl)-1-octadecenyl-imidazolinium-chlorid,
2-Talg-1-(2-hydroxyethyl)-1-benzyl-imidazolinium-chlorid,
2-Talg-1-(2-hydroxyethyl)-1-(4-chlorbutyl)-imidazolinium-chloride,
2-Heptadecenyl-1-(2-hydroxyethyl)-1-(4-chlorbutyl)-imidazolinium-chlorid,
2-Heptadecenyl-1-(2-hydroxyethyl)-1-benzyl-imidazolinium-chlorid und
2-Heptadecenyl-1-(2-hydroxyethyl)-1-octadecyl-imidazolinium-chlorid.
Eine Klasse an bevorzugten quaternären Ammoniumverbindungen ist jene
der Formel:
in der R98 ein aliphatischer C8-C30-Rest ist, R99,
R100, R101, R102 und R103 unabhängig
für Wasserstoff, C1-C4-Alkyl oder C1-C4-Hydroxyalkyl
stehen, An(–) die vorstehende Bedeutung besitzt, m1
eine ganze Zahl von 1 bis 5 ist und n2 die vorstehende Bedeutung besitzt.
Bevorzugte Verbindungen der Formel (76) sind jene, in welchen R98
C12-C18-Alkyl ist und R99, R100, R101,
R102, und R103 unabhängig für C1-C4-Alkyl,
insbesondere Methyl, stehen.
Spezifische Beispiele für bevorzugte Verbindungen der Formel (76)
sind:
N-(Talg)-N,N,N',N'-tetramethyl-1,3-propandiammoniumdimethosulfat
N-(Talg)-N,N',N'-trimethyl-1,3-propandiammoniumdimethosulfat
N-(Talg)-N,N,N',N',N'-pentamethyl-1,3-propandiammoniumdimethosulfat
N-Oleyl-N,N,N',N',N'-pentamethyl-1,3-propandiammoniumdimethosulfat
N-Stearyl-N,N,N',N',N'-pentamethyl-1,3-propandiammoniumdimethosulfat und
N-Stearyloxypropyl-N,N',N'-tris(3-hydroxypropyl)-1,3-propandiammoniumdiacetat.
Eine weitere Klasse an bevorzugten quaternären Ammoniumverbindungen
ist die der folgenden Formel:
in welcher An(–) die vorstehende Bedeutung besitzt und die Gruppen
R104 gleich oder unterschiedlich sein können und jede ein aliphatischer
C1-C30-Rest, C1-C4-Hydroxyalkyl, C2H4OC(=O)-R92,
C2H4NHC(=O)-R92 oder CH2CH[OC(=O)-R92][CH2OC(=O)-R92],
worin R92 seine vorstehende Bedeutung besitzt, sind, mit der Maßgabe,
dass mindestens eine Gruppe R104 und vorzugsweise zwei Gruppen R104
C14-C30-Alkyl, C2H4OC(=O)-C14-C30-Alkyl,
C2H4NHC(=O)-C14-C30-Alkyl oder CH2CH[OC(=O)-C14-C30-Alkyl][CH2OC(=O)-C14-C30-Alkyl]
ist. Vorzugsweise sind die verbleibenden Gruppen R104 C1-C4-Alkyl,
insbesondere Methyl oder Ethyl, oder C1-C4-Hydroxyalkyl, insbesondere
Hydroxymethyl oder Hydroxyethyl.
Spezifische Beispiele für bevorzugte Verbindungen der Formel (77)
sind:
Distearyldimethylammoniumchlorid
Dilauryldimethylammoniumchlorid
Dihexadecyldimethylammoniumchlorid
Distearyldimethylammoniumbromid
Distearyldimethylammoniummethosulfat und
Distearyldi-(isopropyl)-ammoniumchlorid
Distearoyl(hydroxyethyl)methylammoniummethosulfat.
Bevorzugte kationische Esteramidamin-Textilweichmachermittel sind
jene der Formel:
in denen R104 die vorstehende Bedeutung besitzt und An1(–)
eine anorganische oder organische Säure, von welcher ein Anion(–)
abgeleitet ist, ist, worin An(–) die vorstehende Bedeutung besitzt,
mit der Maßgabe, dass mindestens eine Gruppe R104 und vorzugsweise zwei
Gruppen R104 C14-C30-Alkyl, (CH2)nOC(=O)-C14-C30-Alkyl,
(CH2)n2NHC(=O)-C14-C30-Alkyl oder CH2CH[OC(=O)-C14-C30-Alkyl][CH2OC(=O)-C14-C30-Alkyl]
sind, worin n2 die vorstehende Bedeutung besitzt. Vorzugsweise sind die
verbleibenden Gruppen R104 C1-C4-Alkyl, insbesondere
Methyl oder Ethyl, oder C1-C4-Hydroxyalkyl, insbesondere Hydroxymethyl
oder Hydroxyethyl.
Eine bevorzugte Verbindung der Formel (78) ist:
3-Stearoylamidopropyl-2-stearoyloxymethyl-methylaminhydrochlorid.
Zusätzlich zu dem fluoreszierenden Weißmacher kann die Textilpflegezusammensetzung
gemäß der vorliegenden Erfindung ebenfalls einen kleineren Anteil an einem oder
mehreren Hilfsstoffen enthalten. Beispiele für Hilfsstoffe schließen Emulgiermittel,
Duftstoffe, Farbstoffe, Trübungsmittel, UV-Absorber, Bakterizide, nichtionische
Tenside, Antigeliermittel wie Nitrite oder Nitrate von Alkalimetallen, insbesondere
Natriumnitrat, Korrosionsinhibitoren wie Natriumsilicat ein.
Die Menge an jedem dieser optionalen Hilfsstoffe sollte 2 Gew.-% der
Zusammensetzung nicht überschreiten.
Die vorliegende Erfindung sieht noch ein weiteren Aspekt, ein Verfahren
zur Behandlung eines Textilartikels, vor, umfassend das Anwenden bei einem vorausgehend
gewaschenen Artikel einer Textilspülzusammensetzung, welche 0,3 bis 10 Gew.-% eines
kationischen, amphoteren oder anionischen fluoreszierenden Weißmachers, basierend
auf dem Gesamtgewicht der Zusammensetzung, und gegebenenfalls ein Textilpflegebestandteil
umfasst, wobei der Rest im Wesentlichen Wasser ist, umfasst.
Vorzugsweise ist der Textilpflegebestandteil ein Textilweichmacher,
ein Fleckenablöse- oder Fleckenabstoßungsbestandteil oder ein wasserfest machendes
Mittel, welches vorzugsweise in einer Menge von 5 bis 25%, insbesondere von 10 bis
20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegt.
Ein bevorzugtes Verfahren zur Behandlung eines Textilartikels umfasst
das Auftragen auf den vorher gewaschenen Artikel einer Spülvorgang-Textilweichmacherzusammensetzung,
umfassend 5 bis 25, vorzugsweise 10 bis 20 Gew.-% eines kationischen Textilweichmachers
und 0,3 bis 10, vorzugsweise 0,3 bis 3 Gew.-% eines kationischen, amphoteren oder
anionischen, fluoreszierenden Weißmacher, jeweils basierend auf dem Gesamtgewicht
der Zusammensetzung, wobei der Rest im Wesentlichen Wasser ist.
Die Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung kann zusätzlich zur
Bereitstellung einer Verbesserung in dem SPF des behandelten Textilmaterials ebenfalls
die Gebrauchsdauer des so behandelten Textilmaterials erhöhen, z. B. durch Beibehaltung
der Reißfestigkeit und/oder seiner Lichtechtheit.
Die vorliegende Erfindung wird weiter durch die folgenden Beispiele
veranschaulicht.
A) Anwendung eines fluoreszierenden Weißmachers aus einer
TextilbehandlungszusammensetzungBeispiele 1 bis 10
Ein wässriges Textilappreturbad wird mit folgender Zusammensetzung
hergestellt:
2 g/l Essigsäure (40%);
40 g/l eines Alkyl-modifizierten Dihydroxyethylenharnstoff/Melamin-Formaldehyd-Derivats;
12 g/l MgCl2; und
30 g/l einer Emulsion von Fettsäureamiden.
Um Proben dieses Bades zu separieren wurden in den in der nachfolgenden
Tabelle angezeigten Mengen eine oder mehrere der folgenden aktiven Substanzen (AS)
hinzugegeben:
Separate Proben von gebleichter, mercerisierter Baumwolle (Popelin)
der Dichte 0,68 g/cm_ und der Dicke 0,20 mm werden dann mit verschiedenen Appreturbädern
foulardierd (70% Laugenaufnahme), und zwar bei einem pH-Wert von 4–5. Das
Trocknen der Baumwollprobenstücke wird 3 Minuten bei 110°C ausgeführt, gefolgt
von einer Thermofixierung während 4 Minuten bei 150°C.
Die Weißheit (GW) der behandelten Probenstücke wird mit einem DCI/SF
500-Spektrophotometer gemäß der Ganz-Methode gemessen. Die Ganz-Methode wird im
Detail im Ciba-Geigy-Überblick, 1973/1, und ebenfalls in dem Artikel "Whiteness
Measurement", ISCC Conference on Fluorescence and the Colorimetry of Fluorescent
Materials, Williamsburg, Februar 1972, veröffentlicht in dem Journal of Color and
Appearance, 1, Nr. 5 (1972), beschrieben.
Der Sonnenschutzfaktor (SPF) wird durch die Messung des durch das
Stoffmuster hindurchgehenden UV-Lichtes bestimmt, und zwar unter Verwendung eines
Doppelgitter-Spektrophotometers, das mit einem Ulbricht-Schalentopf ausgestattet
ist. Die Berechnung des SPF wird so durchgeführt, wie es von B. L. Diffey und J.
Robson in J. Soc. Cosm. Chem. 40 (1989), S. 130–131, beschrieben ist.
Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 1 gezeigt.
Tabelle 1
Die Ergebnisse in der Tabelle 1 zeigen deutlich die Verbesserung im
SPF-Wert eines gemäß dem Verfahren der vorliegenden Erfindung behandelten Substrats.
Beispiele 11 bis 20
Unter Verwendung der allgemeinen in den Beispielen 1 bis 10 beschriebenen
Prozedur werden Prüfstücke aus Popelin ("Supralux von der Walser AG; Dichte 0,62
g/cm_; Dicke 0,17 mm) foulardierd (70% Laugenaufnahme) mit verschiedenen Appreturbädern
bei einem pH-Wert von 4–5. Das Trocknen der Prüfstücke von Popelin wird 3
Minuten bei 110°C durchgeführt, gefolgt von einer Thermofixierung während 4
Minuten bei 150°C.
Die Weißheit (GW) und der SPF der jeweiligen behandelten Probenstücke
werden wie vorstehend gemessen.
Um die Waschhaltbarkeit der angewendeten Textilbehandlung zu evaluieren,
werden die jeweiligen behandelten Popelinproben zehnmal gewaschen, und die Weißheits-(GW)
und SPF-Werte werden nach der ersten, fünften und zehnten Waschung
bestimmt.
50 g der Popelin-Stoffmuster werden in 1 Liter Leitungswasser (12°
deutsche Härte), enthaltend 4 g eines Reinigungsmittels mit der folgenden Zusammensetzung
(Gew.-%), gewaschen:
8,0%Natriumalkylbenzolsulfonat2,9%Talgalkohol-tetradecan-ethylenglykolether (14 Mol EO)3,5%Natriumseife43,8%Natriumtripolyphosphat7,5%Natriumsilicat1,9%Magnesiumsilicat1,2%Carboxymethylcellulose0,2%EDTA21,2%Natriumsulfatx%fluoreszierender Weichmacher (FWA), gewichtsbezogen bezüglich
des Reinigungsmittels, Wasser auf 100%.
Das Waschen wurde bei 60°C während 15 Minuten durchgeführt. Die
Stoffmuster wurden dann unter kaltem laufenden Leitungswasser 30 Sekunden gewaschen
und getrocknet.
Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 2 aufgeführt.
Die Ergebnisse in Tabelle 2 zeigen deutlich die Verbesserung des SPF-Wertes
auf einem gemäß dem Verfahren der vorliegenden Erfindung behandelten Substrat, und
außerdem, dass die Verwendung einer Kombination von UV und FWA zu unerwarteten synergistischen
SPF-Werten führt.
Beispiel 21
Eine 5 g große Probe an Popelin ("Supraluxe" von der Walser AG, Dichte
0,62 g/cm_) wird foulardiert (80% Laugenaufnahme) mit einem wässrigen Bad, welches
Folgendes enthält:
4 g/l Natriumbicarbonat und
12,5 g/l eines fluoreszierenden Weißmacher der folgenden Formel:
um eine Konzentration von 1 Gew.-% an aktiver Substanz auf dem Popelinsubstrat bereitzustellen.
Das Foulardieren wird bei alkalischem pH-Wert durchgeführt.
Das Trocknen der behandelten Probe wird bei 80°C 2 Minuten lang
durchgeführt.
Das behandelte Popelin besitzt eine SPF-Einstufung von etwa 40, wohingegen
das unbehandelte Popelin bei 4 liegt.
Beispiel 22
Ein 5 g großes Probenstück an Popelin ("Supraluxe" von der Walser
AG, Dichte 0,62 g/cm_) wird foulardiert (80% Laugenaufnahme) mit einem wässrigen
Bad, welches Folgendes enthält:
2 g/l Essigsäure (40%)
40 g/l einem Alkyl-modifizierten Dihydroxyethylenharnstoff/Melamin-Formaldehyd-Derivat;
12 g/l MgCl2;
30 g/l einer Emulsion an Fettsäureamiden und einem
12,5 g/l einem fluoreszierenden Weißmacher der folgenden Formel:
um eine Konzentration von 1 Gew.-% an aktiver Substanz auf dem Popelinsubstrat bereitzustellen.
Das Foulardieren wird bei einem pH-Wert von 6–7 durchgeführt.
Das Trocknen der behandelten Probe wird bei 80°C während bei 2
Minuten durchgeführt, gefolgt von einer Thermofixierung während 4 Minuten bei 150°C.
Das behandelte Popelin besitzt eine SPF-Einstufung von über 30, wohingegen
die des unbehandelten Popelins bei 4 liegt.
Beispiel 23
Eine 5 große Probe an Popelin ("Supraluxe" von der Walser AG, Dichte
0,62 g/cm_) wird mit einem wässrigen Bad behandelt, das Folgendes enthält:
3 g/l wasserfreies Natriumsulfat
3 g/l Ätznatronflocken
1,5 g/l Nonylphenolethoxylat (7 Mol EO) und
1 Gew.-% Popelintextil eines fluoreszierenden Weißmachers der folgenden Formel:
wobei die Behandlung bei 95°C während 30 Minuten und bei einem
Laugenverhältnis von 40 : 1 unter Verwendung einer labormäßigen Einfärbungsmaschine
durchgeführt wird.
Das behandelte Popelin wird anschließend mit heißem oder kaltem Wasser
gespült und getrocknet.
Der behandelte Popelin beisitzt eine SPF-Einstufung von mehr als 30,
wohingegen die des unbehandelten Popelins bei 4 liegt.
B Anwendung eines fluoreszierenden Weißmachers
aus einer ReinigungszusammensetzungBeispiele 24 bis 29
50 g an gebleichten, mercerisierten Baumwoll-Stoffmustern werden in
1 Liter Leitungswasser (12° deutsche Härte), enthaltend 4 g eines Reinigungsmittels
der folgenden Zusammensetzung (Gew.-%), gewaschen:
0,2%EDTA21,2%Natriumsulfatx%fluoreszierender Weichmacher (FWA), bezogen auf das Gewicht des
Reinigungsmittels, Wasser auf 100%.
Das Waschen wird bei 40°C während 15 Minuten ausgeführt. Die Stoffmuster
werden dann unter kaltem laufenden Leitungswasser 30 Sekunden gespült und getrocknet.
Die Waschbehandlung wird dreimal wiederholt. Nach der dritten Waschung werden die
Stoffmuster bei 160°C gebügelt.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 3 aufgeführt.
Tabelle 3
Die SPF-Werte sind der Durchschnitt von drei Messungen bei verschiedenen
Punkten auf den Stoffmustern. Die relative Variation der Ergebnisse liegt innerhalb
eines Bereiches von etwa plus oder minus 10%.
Verglichen mit dem Kontrollexperiment (kein FWA), sind die erhaltenen
SPF-Werte gegenüber der Erfindung 2- bis 4-mal höher nach nur drei Waschungen.
Beispiel 30
Ein gebleichtes, mercerisiertes Baumwoll-Stoffmuster wird durch das
Erschöpfungsverfahren unter Verwendung von 0,95 Gew.-% eines kommerziellen blauen
reaktiven Farbstoffs auf dem Textil gefärbt. Das Anfärben wird bei einem Laugenverhältnis
von 20 : 1 durchgeführt, wobei die Temperatur von 25° auf 100°C während
40 Minuten erhöht wird und 1 Stunde lang bei 100°C gehalten wird unter Zugabe
von 15 g/l Natriumsulfat, vor der Anwendung einer letzten kalten Spülung.
Der SPF der gefärbten Waren wird dann durch die Methode, welche in
den Beispielen 24 bis 29 beschrieben ist, bestimmt.
Die angefärbten Waren werden dann in der Weise gewaschen, wie es in
den Beispielen 24 bis 29 beschrieben ist, und zwar unter Verwendung der gleichen
Reinigungsmittelzusammensetzung. Die in dem Reinigungsmittel verwendete FWA-Verbindung
ist die Verbindung der Formel (40), und zwar in einem Anteil von 0,1 Gew.-% aktive
Substanz, bezogen auf das Gewicht des Reinigungsmittels. Der SPF-Wert der gewaschenen
Waren und auch der Waren, die mit dem gleichen Reinigungsmittel, das kein FWA enthielt
(für Kontrollzwecke), gewaschen wurden, wird nach 1, 3, 5 und 10 Waschungen bestimmt.
Die Ergebnisse werden in der folgenden Tabelle 4 dargestellt.
Tabelle 4
Die Ergebnisse in Tabelle 4 zeigen, dass der SPF von gefärbten Textilien
in signifikanter Weise erhöht werden kann, wenn die Textilien mit einem Reinigungsmittel
gewaschen werden, welches kein FWA enthält. Im Gegensatz eliminiert das Waschen
mit einem Reinigungsmittel, welches eine Verbindung der Formel (40) enthält, nicht
nur diesen Verlust an Schutz gegenüber aggressiver Sonnenlichtstrahlung, sondern
erhöht auch in der Tat den SPF-Schutz mit nachfolgenden Waschungen.
C) Anwendung eines fluoreszierenden Weißmachers aus einer
SpülzusammensetzungBeispiel 31
Die folgende Spülvorgang-Weichmacherbasiszusammensetzung wird hergestellt
aus:
7,0 g Distearyldimethylammoniumchlorid (72% aktiver Bestandteil)
0,5 g Fettalkoholethoxylat
92,5 g entionisiertes Wasser.
Hierzu werden 0,3 g, 0,9 g bzw. 2,7 g des amphoteren fluoreszierenden
Weißmachers der folgenden Formel gegeben:
Beispiel 32
Die folgende Spülvorgang-Weichmachergrundzusammensetzung wird hergestellt
aus:
7,0 g Distearyldimethylammoniumchlorid
0,5 g Fettalkoholethoxylat
92,5 g entionisiertes Wasser.
Hierzu werden 0,3 g, 0,9 g bzw. 2,7 g des kationischen fluoreszierenden
Weißmachers folgender Formel gegeben:
Beispiele 33 und 34
5 g Baumwolltextil werden zuerst mit 4 g/l standardmäßigem ECE-Reinigungsmittel
unter Verwendung eines Laugenverhältnisses von 1 : 20 bei 60°C gewaschen. Die
gewaschenen Waren werden dann gespült und, und während sie noch nass sind, einer
Spülweichmacherbehandlung unterzogen. Die verwendete Menge an Spülvorgang-Weichmachergrundzusammensetzung
von Beispiel 1 oder 2 beträgt 5 g/l. Das Laugenverhältnis beträgt 1 : 40 unter Verwendung
von Leitungswasser und die Behandlung wird bei 25°C 10 Minuten lang durchgeführt.
Die mit Weichmacher behandelten Waren werden dann bei 60°C spinngetrocknet.
Die Weißheits- und SPF-Werte der getrockneten mit Weichmacher behandelten
Waren werden gemessen.
Die getrockneten mit Weichmacher behandelten Waren werden dann erneut
unter Verwendung des gleichen Reinigungsmittels und der gleichen Waschbedingungen,
welche für den anfänglichen Waschschritt verwendet wurden, gewaschen, außer dass
nach dem Spülen die erneut gewaschenen Waren bei 60°C spinngetrocknet werden,
und zwar ohne dass sie einer Spülweichmacherbehandlung unterzogen werden. Die Weißheits-
und SPF-Werte der erneut gewaschenen, getrockneten Waren werden gemessen.
Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 5 gezeigt.
Tabelle 5
Die Konzentration von FWA gibt die Konzentration an aktiver FWA-Verbindung
an, bezogen auf das Gesamtgewicht der Spülformulierungen.
Die Ergebnisse in Tabelle 5 zeigen deutlich die Verbesserung in den
Ganz-Weißheits- und SPF-Werten von einem Baumwollsubstrat, das mit einer Spülzusammensetzung
gemäß der vorliegenden Erfindung behandelt wurde, sowohl vor und nach einem anschließenden
erneuten Waschen.
Ähnliche Ergebnisse werden erhalten, wenn der fluoreszierende Weißmacher,
welcher in Beispiel 31 oder 32 verwendet wurde, durch eine Verbindung mit einer
folgenden Formeln ersetzt wird:
Anspruch[de]
Verwendung eines fluoreszierenden Weißmachers zur Verbesserung des
Sonnenschutzfaktors (SPF) von Textilfasermaterialien, worin der fluoreszierende
Weißmacher die Strahlung in dem Wellenlängenbereich von 280–400 nm absorbiert,
in einer Zusammensetzung, welche darstellt
a) eine wässrige Textilappreturzusammensetzung;
umfassend mindestens einen fluoreszierenden Weißmacher; welcher ausgewählt ist aus
der Gruppe, bestehend aus: 4,4'-Bis-(triazinylamino)-stilben-2,2'-disulfonsäure,
4,4'-Bis-(triazol-2-yl)stilben-2,2'-disulfonsäure, 4,4'-(Diphenyl)-stilbenen, 4,4'-Distyryl-biphenyl,
4-Phenyl-4'-benzoxazolyl-stilben, Stilbenyl-naphthotriazolen, 4-Styryl-stilben,
Bis-(benzoxazol-2-yl)-Derivaten, Bis-(benzimidazol-2-yl)-Derivaten, Coumarin, Pyrazolin,
Naphthalimid, Triazinyl-pyren, 2-Styryl-benzoxazol- oder -naphthoxazol-Derivaten,
Benzimidazol-benzofuran- oder Oxanilid-Derivaten, oder
b) eine Reinigungsmittelszusammensetzung,
umfassend mindestens einen fluoreszierenden Weißmacher, welcher ausgewählt ist aus
der Gruppe, bestehend aus:
worin R43 und R44 unabhängig voneinander OH, NH2,
O-C1-C4-Alkyl, O-Aryl, NH-C1-C4-Alkyl,
N(C1-C4-Alkyl)2, N(C1-C4-Alkyl)((C1-C4-hydroxyalkyl),
N(C1-C4-Hydroxyalkyl)2, NH-Aryl, Morpholino, S-C1-C4-Alkyl(aryl),
Cl oder OH darstellen; R45 und R46 unabhängig voneinander
H, C1-C4-Alkyl, Phenyl oder eine Gruppe der Formel:
darstellen; R47 H, Cl oder SO3M ist; R48 CN, SO3M,
S(C1-C4-Alkyl)2 oder S(Aryl)2 ist; R49
H, SO3M, O-C1-C4-Alkyl, CN, Cl, COO-C1-C4-Alkyl
oder CON(C1-C4-Alkyl)2 darstellt; R50
H, C1-C4-Alkyl, Cl oder SO3M ist; R51
und R52 unabhängig voneinander H, C1-C4-Alkyl,
SO3M, Cl oder O-C1-C4-Alkyl sind; R53
H oder C1-C4-Alkyl ist; R54 H, C1-C4-Alkyl,
CN, Cl, COO-C1-C4-Alkyl, CON(C1-C4-Alkyl)2,
Aryl oder O-Aryl darstellt;
und
M H, Na, K, Ca, Mg, Ammonium, Mono-, Di-, Tri- oder Tetra-C1-C4-alkylammonium,
Mono-, Di- oder Tri-C1-C4-hydroxyalkylammonium oder Ammonium
darstellt, welches di- oder trisubstituiert ist durch eine Mischung von C1-C4-Alkyl-
und C1-C4-Hydroxyalkylgruppen, und n 0 oder 1 ist;
oder
c) eine post-Wasch-Textilpflegezusammensetzung, umfassend mindestens einen fluoreszierenden
Weißmacher,
worin der fluoreszierende Weißmacher einen kationischen fluoreszierenden Bistyrylphenyl-Weißmacher
der Formel darstellt:
worin Y Arylen, wahlweise substituiert durch Chlor, Methyl oder Methoxy, darstellt;
q 1 oder 2 ist; R55 Wasserstoff, Chlor, C1-C4-Alkyl,
C1-C4-Alkoxy, Cyano oder C1-C4-Alkoxycarbonyl
ist; R56 und R57 C1-C4-Alkyl, Chlorethyl,
Methoxyethyl, beta-Ethoxyethyl, beta-Acetoxyethyl oder beta-Cyanoethyl, Benzyl oder
Phenylethyl darstellen; R58 C1-C4-Alkyl, C2-C3-Hydroxyalkyl,
beta-Hydroxy-gamma-chlorpropyl, beta-Cyanoethyl oder C1-C4-Alkoxycarbonylethyl
ist; und An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen Säure
darstellt; oder
ein kationischer fluoreszierender Bistyrylphenyl-Weißmacher der Formel ist:
worin R55 und q deren vorstehende Bedeutung aufweisen und Y1
C2-C4-Alkylen oder Hydroxypropylen ist; R59 C1-C4-Alkyl
ist oder R59 zusammen mit R60 und dem Stickstoff, an den sie
jeweils gebunden sind, einen Pyrrolidin-, Piperidin-, Hexamethylenimin- oder Morpholinring
bildet; R60 C1-C4-Alkyl darstellt oder R60
zusammen mit R59 und dem Stickstoff, an den sie jeweils gebunden sind,
einen Pyrrolidin-, Piperidin-, Hexamethylenimin- oder Morpholinring bildet; R61
Wasserstoff, C1-C4-Alkyl, C3-C4-Alkenyl,
C1-C4-Alkoxycarbonylmethyl, Benzyl, C2-C4-Hydroxyalkyl,
C2-C4-Cyanoalkyl ist oder R61 zusammen mit R59
und R60 und dem Stickstoffatom, an das sie jeweils gebunden sind, einen
Pyrrolidin-, Piperidin-, Hexamethylenimin- oder Morpholinring bildet, und p 0 oder
1 ist und An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen
Säure darstellt; oder
ein fluoreszierender Bistyrylphenyl-Weißmacher der Formel ist:
worin R55, Y1, p und q deren vorstehende Bedeutung aufweisen
und An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen Säure ist und R62
und R63 unabhängig voneinander C1-C4-Alkyl oder
C2-C3-Alkenyl sind oder R62 und R63
zusammen mit dem Stickstoffatom, an welches sie gebunden sind, einen Pyrrolidin-,
Piperidin-, Hexamethylenimin- oder Morpholinring bilden; R64 Wasserstoff,
C1-C4-Alkyl oder C2-C3-Alkenyl ist oder
R62, R63 und R64 zusammen mit dem Stickstoffatom,
an welches sie gebunden sind, einen Pyridin- oder Picolinring bilden; und Z Schwefel,
-SO2-, -SO2NH-, -O-C1-C4-Alkylen-COO-
oder -OCO- darstellt, oder worin
der kationische fluoreszierende Bistyrylphenyl-Weißmacher die Formel aufweist:
worin R55, R62, R63, R64, Y1,
p und q deren vorstehende Bedeutung aufweisen und An(–) ein Anion einer organischen
oder anorganischen Säure darstellt; oder
ein amphoterer fluoreszierender Styrol-Weißmacher der Formel ist:
worin R55, R62, R63, Y1 und q deren
vorstehende Bedeutung aufweisen und An(–) ein Anion einer organischen oder
anorganischen Säure darstellt; Z1 Sauerstoff, Schwefel, eine direkte
Bindung, -COO-, -CON(R65)- oder -SO2N(R65)- darstellt,
worin R65 Wasserstoff, C1-C4-Alkyl oder Cyanoethyl
ist; und Q -COO- oder -SO3 ist, und
worin der fluoreszierende Aminoxid-Weichmacher die Formel aufweist:
worin q dessen vorstehende Bedeutung aufweist und B einen Aufhellerrest darstellt,
ausgewählt aus 4,4'-Distyrylbiphenyl, 4,4'-Divinylstilben und einen 1,4'-Distyrylbenzol,
jeweils wahlweise substituiert durch ein bis vier Substituenten, ausgewählt aus
Halogen, C1-C4-Alkyl, C1-C4-Hydroxyalkyl,
C1-C4-Halogenalkyl, C1-C4-Cyanoalkyl,
C1-C4-Alkoxy-C1-C4-alkyl, Phenyl-C1-C4-alkyl,
Carboxy-C1-C4-alkyl, Carb-C1-C4-alkoxy-C1-C4-alkyl,
C1-C4-Alkenyl, C5-C8-Cycloalkyl, C1-C4-Alkoxy,
C1-C4-Alkenoxy, C1-C4-Alkoxycarbonyl,
Carbamoyl, Cyano, C1-C4-Alkylsulfonyl, Phenylsulfonyl, C1-C4-Alkoxysulfonyl,
Sulfamoyl, Hydroxyl, Carboxyl, Sulfo und Trifluormethyl; Z2 eine direkte
Bindung zwischen B und Y2, ein Sauerstoffatom, ein Schwefelatom, -SO2-,
-SO2-O-, -COO-, -CON(R68)- oder -SO2N(R68)-
darstellt, worin R68 Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl
darstellt, wahlweise substituiert durch Halogen, Cyano, Hydroxyl, C2-C5-Carbalkoxy,
C1-C4-Alkoxy, Phenyl, Chlorphenyl, Methylphenyl, Methoxyphenyl,
Carbamoyl oder Sulfamoyl; Y2 C2-C4-Alkylen oder
C2-C4-Alkylenoxy-C2-C4-alkylen ist,
jeweils wahlweise substituiert durch Halogen, Hydroxyl, C2-C5-Carbalkoxy,
C1-C4-Alkoxy, Phenyl, Chlorphenyl, Methylphenyl, Methoxyphenyl,
Carbamoyl oder Sulfamoyl; und R66 und R67 unabhängig voneinander
C5-C8-Cycloalkyl, C1-C4-Alkyl oder Phenyl
darstellen, jeweils wahlweise substituiert durch Halogen, Hydroxyl, C2-C5-Carbalkoxy,
C1-C4-Alkoxy, Phenyl, Chlorphenyl, Methylphenyl, Methoxyphenyl,
Carbamoyl oder Sulfamoyl; worin in allen Carbamoyl- oder Sulfamoylgruppen das Stickstoffatom
wahlweise substituiert ist durch eine oder zwei C1-C4-Alkyl-,
C1-C4-Hydroxyalkyl-, C2-C5-Cyanoalkyl-,
C1-C4-Halogenalkyl-, Benzyl- oder Phenylgruppen, oder
ein kationischer fluoreszierender Weißmacher der Formel ist:
worin Y2 und q deren vorstehende Bedeutung aufweisen und B1
ein Aufhellerrest darstellt; Z3 eine direkte Bindung, -SO2-C2-C4-Alkylenoxy,
-SO2-C2-C4-Alkylen-COO-, -SO2-, -COO-,
-SO2-C2-C4-Alkylen-CON(R75)- oder -SO2N(R75)-
ist, worin R75 Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl darstellt,
wahlweise substituiert durch Hydroxyl, Halogen oder Cyano; R70 C1-C4-Alkyl
oder C2-C4-Alkenyl ist, jeweils wahlweise substituiert durch
Halogen, Cyano, Hydroxy, C1-C4-Alkoxycarbonyl oder C1-C4-Alkylcarbonyloxy,
oder R70 Benzyl ist, wahlweise substituiert durch Halogen, C1-C4-Alkyl
oder C1-C4-Alkoxy, oder R70 zusammen mit R71
oder Z3 einen Pyrrolidin-, Piperidin- oder Morpholinrest bildet; R71
C1-C4-Alkyl oder C2-C4-Alkenyl darstellt,
jeweils wahlweise substituiert durch Halogen, Cyano, Hydroxy, C1-C4-Alkoxycarbonyl
oder C1-C4-Alkylcarbonyloxy, oder R71 Benzyl ist,
wahlweise substituiert durch Halogen, C1-C4-Alkyl oder C1-C4-Alkoxy,
oder R71 zusammen mit R70 einen Pyrrolidin-, Piperidin- oder
Morpholinrest bildet; R72 C1-C4-Alkyl ist; R73
Wasserstoff oder C1-C4-Alkyl darstellt, wahlweise substituiert
durch Cyano, Hydroxy, C1-C4-Alkoxycarbonyl oder C1-C4-Alkylcarbonyloxy;
und R74 C1-C4-Alkyl ist, oder
worin der fluoreszierende Weißmacher einen anionischen fluoreszierenden Bis(triazinyl)diaminostilben-Weißmacher
der Formel darstellt:
oder ein anionischer fluoreszierender Dibenzofuranylbiphenyl-Weißmacher der Formel
ist:
oder ein anionischer fluoreszierender Bistyrylphenyl-Weißmacher der Formel ist:
worin R76 Phenyl darstellt, wahlweise substituiert durch eine oder mehrere
SO3M-Gruppen, und R77 NH-C1-C4-Alkyl,
N(C1-C4-Alkyl)2, NH-C1-C4-Alkoxy,
N(C1-C4-Alkoxy)2, N(C1-C4-Alkyl)(C1-C4-hydroxyalkyl),
N(C1-C4-hydroxyalkyl)2 ist; R70 H, C1-C4-Alkyl,
CN, Cl oder SO3M ist; R79 und R80 unabhängig voneinander
H, C1-C4-Alkyl, SO3M, CN, Cl oder O-C1-C4-Alkyl
darstellen, unter der Voraussetzung, dass mindestens zwei von R78, R79
und R80 SO3M sind und die dritte Gruppe einen solubilisierenden
Charakter aufweist; R81 H, SO3M, O-C1-C4-Alkyl,
CN, Cl, COO-C1-C4-Alkyl oder CON(C1-C4-Alkyl)2
ist; und r 0 oder 1 ist, und M dessen vorstehende Bedeutung aufweist.
Verwendung nach Anspruch 1, worin die Zusammensetzung eine wässrige
Textilappretur-Zusammensetzung darstellt und die Menge des in der Zusammensetzung
vorliegenden fluoreszierenden Weißmachers von 0,01 bis 3% reicht; oder die Zusammensetzung
eine Reinigungsmittelzusammensetzung darstellt und die Menge des
in der Zusammensetzung vorliegenden fluoreszierenden Weißmachers von 0,005 bis 2%
reicht.
Verwendung nach Anspruch 1, worin die Zusammensetzung eine wässrige
Textilappretur-Zusammensetzung darstellt und der verwendete fluoreszierende Weißmacher
eine 4,4'-Bis-(triazinylamino)-stilben-2,2'-disulfonsäure mit der Formel darstellt:
worin R1 und R2 unabhängig voneinander Phenyl, mono- oder
disulfoniertes Phenyl, Phenylamino, mono- oder disulfoniertes Phenylamino, Morpholino,
-N(CH2CH2OH)2, -N(CH3)(CH2CH2OH),
-NH2, -N(C1-C4-Alkyl)2, -OCH3,
-Cl, -NH-CH2CH2SO3H oder -NH-CH2CH2OH
darstellen; und M H, Na, K, Ca, Mg, Ammonium, Mono-, Di-, Tri- oder Tetra-C1-C4-alkylammonium,
Mono-, Di- oder Tri-C1-C4-hydroxyalkylammonium oder Ammonium
darstellt, welches mit einer Mischung von C1-C4-Alkyl- und
C1-C4-Hydroxyalkylgruppen di- oder trisubstituiert ist, und
worin die 4,4'-Bis-(triazol-2-yl)stilben-2,2'-disulfonsäure eine solche mit der
Formel darstellt:
worin R3 und R4 unabhängig voneinander H, C1-C4-Alkyl,
Phenyl oder monosulfoniertes Phenyl sind, und
worin das 4,4'-(Diphenyl)-stilben ein solches mit der Formel ist:
und
worin das verwendete 4,4'-Distyryl-biphenyl die Formel aufweist:
worin R5 und R6 unabhängig voneinander H, SO3M,
SO2N(C1-C4-alkyl)2, O-(C1-C4-Alkyl),
CN, Cl, COO(C1-C4-Alkyl), CON(C1-C4-Alkyl)2
oder O(CH2)3N(+)(CH3)2An(–) darstellen,
worin An(–) ein Anion einer organischen oder anorganischen Säure ist; und
n 0 oder 1 ist, oder worin das 4-Phenyl-4'-benzoxazolylstilben die Formel aufweist:
worin R7 und R8 unabhängig voneinander H, Cl, C1-C4-Alkyl
oder SO2-C1-C4-Alkyl sind, und
worin das verwendete Stilbenyl-naphthotriazol ein solches der Formel ist:
worin R9 H oder Cl ist; R10 SO3M, SO2N(C1-C4-Alkyl)2,
SO2O-Phenyl oder CN ist; R11 H oder SO3M ist, und
worin ein verwendetes 4-Styrylstilben ein solches der Formel ist:
worin R12 und R13 unabhängig voneinander H, SO3M,
SO2N(C1-C4-Alkyl)2, O-C1-C4-Alkyl),
CN, Cl, COO(C1-C4-Alkyl), CON(C1-C4-Alkyl)2
oder O(CH2)3N(+)(CH3)2An(–) darstellen,
und
worin ein verwendetes Bis(benzoxazol-2-yl)-Derivat die Formel aufweist:
worin R14 unabhängig voneinander H, C(CH3)3, C(CH3)2-Phenyl,
C1-C4-Aryl oder COO-C1-C4-Alkyl ist
und X -CH=CH- oder eine Gruppe der Formel ist:
und worin Bis(Benzimidazol-2-yl)-Derivate der Formel verwendet werden:
worin R15 und R16 unabhängig voneinander H, C1-C4-Alkyl
oder CH2CH2OH sind, R17 H oder SO3M
ist; X1 -CH=CH- oder eine Gruppe der Formel ist:
und worin ein Coumarin der Formel verwendet wird:
worin R18 H, Cl oder CH2COOH ist, R19 H, Phenyl,
COO-C1-C4-Alkyl oder eine Gruppe der Formel ist:
und R20 O-C1-C4-Alkyl, N(C1-C4-Alkyl)2,
NH-CO-C1-C4-Alkyl oder eine Gruppe der Formel ist:
worin R21 H, C1-C4-Alkyl oder Phenyl ist, und
worin ein verwendetes Pyrazolin ein solches der Formel ist:
worin R22 H, Cl oder N(C1-C4-Alkyl)2
ist; R23 H, Cl, SO3M, SO2NH2, SO2NH-(C1-C4-Alkyl),
COO-C1-C4-Alkyl, SO2-C1-C4-Alkyl,
SO2NHCH2CH2CH2N(+)(CH3)3
oder SO2CH2CH2N(+)H(C1-C4-Alkyl)2An(–)
darstellt, R24 und R25 dieselben oder unterschiedlich sind
und jeweils H, C1-C4-Alkyl oder Phenyl sind und R26
H oder Cl ist; und
worin ein Naphthalimid der Formel verwendet wird:
worin R27 C1-C4-Alkyl oder CH2CH2CH2N(+)(CH3)3
darstellt; R28 O-C1-C4-Alkyl, SO3M oder
NH-CO-C1-C4-Alkyl ist; und
worin ein Triazinylpyren der Formel verwendet wird:
worin R29 jeweils unabhängig voneinander C1-C4-Alkoxy
darstellt, und
worin ein 2-Styrylbenzoxazol- oder -naphthoxazol-Derivat verwendet wird mit der
Formel:
worin R31 CN, Cl, COO-C1-C4-Alkyl oder Phenyl ist;
R32 und R33 die zur Bildung eines anellierten Benzolrings
erforderlichen Atome darstellen oder R33 und R35 unabhängig
voneinander H oder C1-C4-Alkyl sind; und R34 H,
C1-C4-Alkyl oder Phenyl ist, und
worin ein Benzimidazol-benzofuran-Derivat der Formel verwendet wird:
worin R36 C1-C4-Alkoxy ist; R37 und
R38 unabhängig voneinander C1-C4-Alkyl sind;
und worin ein Oxanilid-Derivat der Formel verwendet wird:
worin R39 C1-C4-Alkoxy ist, R41 C1-C4-Alkyl,
C1-C4-Alkyl-SO3M oder C1-C4-Alkoxy-SO3M
darstellt und R40 und R42 dieselben sind und jeweils Wasserstoff,
tert.-Butyl oder SO3M darstellen.
Verwendung nach Anspruch 1, worin die Zusammensetzung eine Textilappretur-Zusammensetzung
darstellt und der fluoreszierende Weißmacher verwendet wird:
a) in Mischungen mit Farbstoffen (Farbnuancen) oder Pigmenten;
b) in Mischungen mit Trägern, Benetzungsmitteln, Antioxidationsmitteln, UV-Absorbern
und/oder chemischen Bleichmitteln;
c) in Mischung mit Vernetzungs- und Appreturmitteln oder in Kombination mit einem
Textilappreturverfahren oder einem Flammschutzfinish, Weichanfühlfinish (soft handle
finish), Antiverschmutzungsfinish, Antistatikfinish oder einem antimikrobiellen
Finish.
Verwendung nach Anspruch 1, worin die Verbindung der Formel (23) die
Formel aufweist:
worin die Verbindung der Formel (24) die Formel aufweist:
worin n die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung besitzt;
worin die Verbindung der Formel (26) die Formel aufweist;
oder
worin die Verbindung der Formel (27) die Formel aufweist:
oder
worin die Verbindung der Formel (30) die Formel aufweist:
Verwendung nach Anspruch 1, worin die Verbindung der Formel (56) die
Formel (31), (32) oder (34) aufweist, oder worin die Verbindung der Formel (57)
die Formel (43), (44), (45) oder (46) aufweist, oder worin die Verbindung der Formel
(58) die Formel (40), (41) oder (42) aufweist, jeweils wie in Anspruch 5 definiert.
Verwendung nach Anspruch 1, worin die verwendete Zusammensetzung einer
Reinigungsmittelzusammensetzung darstellt, umfassend:
i) 5–90% eines anionischen Tensids und/oder eines nichtionischen Tensids;
ii) 5–70% eines Builders;
iii) 0–30% eines Peroxids;
iv) 0–10% eines Peroxidaktivators und/oder 0–1% eines Bleichkatalysators;
v) 0,005–2% mindestens eines fluoreszierenden Weißmachers, welcher Strahlung
in dem Wellenlängenbereich 280–400 nm absorbiert; und
vi) 0,005–10% eines oder mehrerer Hilfsmittel, jeweils bezogen auf das Gewicht,
auf der Basis des Gesamtgewichts des Reinigungsmittels.
Stabile, konzentrierte Spülgang-Textilweichmacherzusamensetzung, umfassend
2 bis 25 Gew.-% eines Textilweichmachers und > 0,3 bis 10 Gew.-% eines fluoreszierenden
Weißmachers, welcher mit dem Textilweichmacher kompatibel ist, jeweils auf der Basis
des Gesamtgewichts der Zusammensetzung, wobei der Rest im wesentlichen Wasser darstellt.
Verfahren zur Behandlung eines Textilartikels, umfassend das Auftragen
auf einen vorher gewaschenen Artikel einer Textilspülzusammensetzung, umfassend
> 0,3 bis 10 Gew.-% eines kationischen, amphoteren oder anionischen fluoreszierenden
Weißmachers, auf der Basis des Gesamtgewichts der Zusammensetzung, und wahlweise
einen Textilpflegebestandteil, wobei der Rest im wesentlichen Wasser ist.