1. Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft Schuhe, insbesondere Sport- oder
Wanderschuhe, deren Laufsohle mit auswechselbaren Stollen versehen ist. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung einen Stollenbefestigungsmechanismus, der bevorzugt
für längliche Stollen Verwendung findet.
2. Stand der Technik
Im Stand der Technik ist bekannt, Sport- oder Wanderschuhe, und insbesondere
Fußballschuhe mit Stollen zu versehen, um die Bodenhaftung des Schuhs, insbesondere
auf weichem Untergrund wie z. B. Rasen zu erhöhen. Unter der Bezeichnung „Stollen"
sollen in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung alle möglichen Elemente verstanden
werden, die auf Laufsohlen von Schuhen angebracht werden, um die Haftung zu erhöhen.
Der Begriff „Stollen" soll mithin die klassischen Stollen für Fußballschuhe
umfassen, aber auch beispielsweise Nagelstollen (Spikes), wie sie beispielsweise
für Sprintschuhe auf Aschenbahnen Verwendung finden, oder auch Stollen für Wanderschuhe.
In der folgenden Beschreibung des Standes der Technik und der Erfindung werden nur
klassische Fußballschuhe beschrieben; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass alle
möglichen Arten von Stollen im obigen Sinne mit umfasst sein sollen.
Die Verwendung von Stollen auf Fußballschuhen ist seit langem bekannt.
Ursprünglich bildeten die verwendeten Stollen einen integralen Bestandteil der gewöhnlich
aus Kunststoff hergestellten Lauf- bzw. Außensohle eines Fußballschuhs. Dies hatte
jedoch den Nachteil, dass insbesondere durch das Laufen auf harten Flächen wie beispielsweise
Asphalt, die Stollen rasch abnutzten und der gesamte Schuh erneuert werden musste,
wenn die Abnutzung ein kritisches Maß erreichte. Darüber hinaus war es nicht möglich,
an jeweils sich ändernde Bodenverhältnisse angepasste Stollen zu verwenden, oder
die Stollenform und -länge an die individuellen Bedürfnisse einer Spielers anzupassen.
Wechselten die Bodenverhältnisse und waren die Stollen somit ungeeignet, musste
ein neues Paar Schuhe mit entsprechend angepassten Stollen verwendet werden. An
die jeweiligen individuellen Bedürfnisse angepassten Stollenschuhe waren teure Einzelanfertigungen.
Aus diesem Grunde wurden seit langem Stollenschuhe vorgeschlagen,
die mit auswechselbaren Stollen versehen waren. Bei den klassischerweise verwendeten,
im Querschnitt runden bzw. rotationssymmetrischen Stollen war das Bereitstellen
von auswechselbaren Stollen einfach zu realisieren. Der – nunmehr gewöhnlich
aus Metall hergestellte – Stollen wurde einfach mittels eines Schraubgewindes
auf die Laufsohle aufgeschraubt. Bei dieser bekannten Technik konnte durch die Verwendung
von selbstanziehenden Schrauben sichergestellt werden, dass sich die Schraubverbindung
zwischen Sohle und Stollen nicht löste. Seit einiger Zeit wird im Stand der Technik
jedoch von der Verwendung von runden bzw. rotationssymmetrischen Stollen Abstand
genommen, da diese nicht mehr den heutigen Erfordernissen im Hinblick auf eine optimale
Bodenhaftung bei schnellen Richtungswechseln und Sprints genügten. Heutzutage werden
daher bevorzugt längliche Stollen verwendet, die im Hinblick auf ihre Form und ihre
Orientierung auf der Laufsohle für die einzelnen Sportarten optimiert wurden.
Bei der Verwendung von länglichen oder asymmetrischen Stollen tritt
nun jedoch das Problem auf, dass ihre Orientierung in montiertem Zustand, wie oben
dargelegt, für das Laufverhalten von entscheidender Bedeutung ist. Aus diesem Grunde
eignete sich die klassische Verbindung zwischen Laufsohle und Stollen mittels eines
Schraubenmechanismusses nicht mehr, da durch das Aufdrehen und Festziehen des Stollens
sich im Hinblick auf die Stollenendposition keine definierte Stellung erreichen
lässt. Aus diesem Grund mussten alternative Befestigungsmechanismen für längliche
bzw. asymmetrische Stollen gefunden werden, die eine Montage des Stollens in der
gewünschten Orientierung bzw. Lage zur Schuhsohle erlaubten. Um eine Verletzungsgefahr
zu vermeiden und die gewünschten Hafteigenschaften bereitzustellen, mussten geeignete
Befestigungsmechanismen ferner eine verdrehsichere Montage des Stollens sicherstellen.
Ein möglicher Befestigungsmechanismus für derartige längliche oder
asymmetrische Stollen ist beispielsweise in der US-A-5,628,129 beschrieben. Gemäß
diesem vorbekannten Lösungsansatz wird eine Laufsohle vorgesehen, die eine Vielzahl
von Aufnahmeöffnungen für die auswechselbaren Stollen aufweist, die ihrerseits aus
einem Basisteil und einem Haftteil bestehen. Das Basisteil umfasst eine Vielzahl
von Eingriffsprojektionen, die sich umfangsseitig vom Basisteil erstrecken. Zur
Verbindung der Stollenelemente mit der Laufsohle werden erstere in die Aufnahmeöffnungen
derart eingeführt, dass die Eingriffsprojektionen mit Eingriffskerben in Ausrichtung
sind, die in den Aufnahmeöffnungen der Laufsohle vorgesehen sind. Eine Verdrehung
des jeweiligen Stollenelementes um ein bestimmtes Winkelmaß fixiert dann das Stollenelement
in der Laufsohle.
Eine mögliche weitere Lösung für die oben angesprochenen Probleme
ist auch aus der EP 0 815 759 bekannt. Die
hier beschriebenen länglichen auswechselbaren Fußballstollen weisen einen mehrkantigen
Sockel auf, der in eine komplementär ausgebildete Ausnehmung im Bereich der Laufsohle
eingeführt wird. Auf diese Art und Weise wird sichergestellt, dass
der längliche Stollen in der gewünschten Orientierung verdrehsicher befestigt werden
kann. Die Verbindung zwischen Stollen und Laufsohle erfolgt wie im klassischen Ansatz
mittels einer Schraube, die sich durch eine Durchgangsöffnung im Stollen in ein
entsprechend ausgebildetes Gewinde in der Laufsohle erstreckt. Der Schraubenkopf
befindet sich hierbei innerhalb einer Ausnehmung im äußeren Ende des Stollens.
Eine weitere Möglichkeit ist in dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 298 07 082 offenbart. Dieses Dokument
beschreibt einen länglichen Stollen, welcher einen inneren Schlitz hat, in dem von
der Unterseite ein keilförmiges Element eingebracht wird, um das obere Ende des
Stollens nach außen zu biegen. Das obere Ende umfasst seitwärts erstreckende Vorsprünge,
welche entsprechende Ausnehmungen in der Aufnahme für den Stollen in der Sohle ergreifen.
Um den Stollen loszulassen, ist eine Öffnung in der Seite des Stollens bereit gestellt,
so dass mittels eines Spezialwerkzeugs das keilförmige Element wieder nach außen
gedrückt werden kann.
Ein weiterer Ansatz ist in dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 81 35 233 beschrieben. In diesem Fall
ist der Stollen an der Sohle mittels zweier Verriegelungsstangen befestigt, welche
manuell in gegenüberliegenden Richtungen gedrückt werden um entsprechende Ausnehmungen
in der Aufnahme der Sohle zu ergreifen. Nachfolgend werden die Verriegelungsstangen
in ihrer relativen Position mittels einer Schraube, welche von unten betätigt wird,
fixiert.
Die aus dem Stand der Technik vorbekannten Lösungsansätze weisen jedoch
eine Vielzahl von Nachteilen auf. Beim erstgenannten Stand der Technik nach der
US-A-5,628,129 kann bei erheblicher Rotationseinwirkung auf das Stollenelement sich
dieses aus der Aufnahmeöffnung wieder herausdrehen, was eine erhebliche Verletzungsgefahr
mit sich bringt.
Beim Stand der Technik nach der EP
0 815 759 treten Probleme dadurch auf, dass der Schraubenkopf innerhalb
einer Ausnehmung im äußeren Ende des Stollens angebracht ist. Hieraus ergibt sich
aufgrund der Vielzahl von scharfen Kanten, insbesondere bei einem unbeabsichtigten
Lösen der Schraube, eine erhebliche Verletzungsgefahr, insbesondere wenn Mitspieler
mit den Stollen in Kontakt kommen. Schon aus diesem Grund würde eine derartige Lösung
von der FIFA keine Zulassung bekommen. Darüber hinaus treten praktische Probleme
auf: Offensichtlich ist, dass bei der Benutzung des Schuhs beispielsweise auf Rasenflächen
eine starke Verschmutzung des Stollens auftritt, die dazu führt, dass die Auswechselbarkeit
nur noch mit Aufwand durchgeführt werden kann. Darüber hinaus führt beim Laufen
auf harten Flächen der Abrieb des äußeren Stollenendes auch schnell zu einem Abrieb
des Schraubenkopfes, was eine spätere Auswechselbarkeit unmöglich macht oder zumindest
erschwert. Darüber hinaus ist die äußere Fläche des Stollens gewöhnlich verhältnismäßig
klein, um ein optimales Eindringen in den jeweiligen Untergrund zu ermöglichen.
Dies führt geometrisch bedingt dazu, dass auch nur eine vergleichsweise kleine Schraube
verwendet werden kann, da der Schraubenkopf keinesfalls über die Stollenendfläche
hinaus vorstehen darf. Kann man jedoch nur kleine Schrauben verwenden, führt dies
zu einer mangelnden Befestigung des Stollens.
Der vorliegenden Erfindung stellt sich somit das Problem, auswechselbare,
bevorzugt längliche Stollen für Schuhe bereitzustellen, die den FIFA-Anforderungen
im Hinblick auf das Verletzungsrisiko und die Zuverlässigkeit der Verbindung hin
genügen, die preiswert herzustellen und problemlos auszutauschen sind.
3. Zusammenfassung der Erfindung
Die obengenannten Probleme werden erfindungsgemäß durch einen Schuh
nach Patentanspruch 1 gelöst.
Im einzelnen greift ein Stollenbefestigungsmechanismus hinter eine
Verriegelungsausnehmung, welche in oder an der Außensohle bzw. Laufsohle bereit
gestellt ist, und wird daher in den Verriegelungsausnehmungen verkeilt oder verriegelt.
Bei der bevorzugten Ausführungsform nach Patentanspruch 2 erfolgt
die Befestigung des Stollens zum einen mit einem integral am Stollen vorgesehenen
Befestigungsteil, und zum anderen mittels dem erfindungemäßen Stollenbefestigungsmechanismus,
wobei das in die Verriegelungsausnehmung einzuführende Befestigungsteil die Verdrehsicherheit
des Stollens nach erfolgter Montage gewährleistet. Das Herstellen der lösbaren Verbindung
zwischen Stollen und Sohle erfolgt erfindungsgemäß dadurch, dass der Verriegelungsmechanismus
relativ zum Stollen in die die Verriegelungsausnehmung hintergreifende Stellung
verschoben wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform nach Patentanspruch 3 ist der
erfindungsgemäße Befestigungsmechanismus in einem im Inneren des Stollens vorgesehenen
Hohlraum angeordnet und ist durch die Stollen(seiten)wandung hindurch betätigbar.
Dies hat den Vorteil, dass die mögliche Verschmutzung und eine Verletzungsgefahr
durch die Schraube minimiert wird.
Der Befestigungsmechanismus besteht aus einem im wesentlichen verschiebbar
angeordneten Verriegelungshaken, der mittels eines einfachen Schraubenelementes
betätigt werden kann. Ein derartiger Befestigungsmechanismus ist zum einen besonders
zuverlässig, und zum anderen besonders preiswert herzustellen.
Die bevorzugte Ausrührungsform nach Patentanspruch 5 erlaubt eine
besonders preiswerte und zugleich sichere Befestigung des Befestigungsmechanismusses
mittels eines Sicherungsstiftes im Stolleninneren.
Die gemäß Patentanspruch 6 vorgesehene, als Anschlag dienende Schulter
auf dem Schraubenelement stellt sicher, dass die Schraube sich nicht aus dem Stollen
heraus bewegen kann. Auf diese Art und Weise wird eine Verletzungsgefahr weitgehend
ausgeschlossen.
Die bevorzugte Ausrührungsform nach den Patentansprüchen 7 und 8 erlaubt
eine besonders einfache Montage des Stollens in der Verriegelungsausnehmung der
Sohle. Der Stollen wird einfach in die Verriegelungsausnehmung hineingedrückt und
rastet dort verdrehsicher ein. Durch die Betätigung des Schraubenelementes wird
der Stollen endgültig in der Verriegelungsausnehmung arretiert.
Die bevorzugte Ausführungsform nach den Patentansprüchen 9 und 10
hat den Vorteil, dass der Stollen beim Befestigen quasi in die Verriegelungsausnehmung
hinein gezogen wird. Dies führt zu einem besonders festen und sicheren Sitz des
Stollens.
Das Bereitstellen der erfindungsgemäßen Verriegelungsausnehmung mittels
eines Halterahmens nach Patentanspruch 11 hat den Vorteil der produktionstechnisch
günstigen Herstellung, in Verbindung mit der Wahlmöglichkeit für die bestgeeigneten
Materialien sowohl für den Halterahmen als auch die Laufsohle.
Die bevorzugte Ausführungsform nach den Patentansprüchen 12 und 13
hat den Vorteil einer nach heutigen Erkenntnissen optimalen Form des Stollens im
Hinblick auf die Haftfähigkeit des Schuhs.
4. Kurze Beschreibung der Zeichnung
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung der Zeichnung, in der zeigt:
1a eine Ansicht von unten auf eine Laufsohle
eines Schuhs mit den erfindungsgemäßen Stollen;
1b einen Seitenschnitt entlang der Linie
A-A von 1a, mit einem montierten Stollen (links) und
einem nicht-montierten Stollen (rechts);
2a einen Schnitt eines erfindungsgemäßen
Stollens entlang der Linie A-A von 1a, ohne den erfindungsgemäßen
Stollenbefestigungsmechanisinus, mit entferntem Sicherungsstift;
2b eine rückwärtige Ansicht auf den erfindungsgemäßen
Stollen;
2c eine Ansicht von unten auf den erfindungsgemäßen
Stollen gemäß 2a;
2d eine Detailansicht des erfindungsgemäßen
Stollenbefestigungsmechanismusses;
3a eine Ansicht von unten auf den erfindungsgemäßen
Halterahmen;
3b einen Seitenschnitt des erfindungsgemäßen
Halterahmens entlang der Linie A-A aus 3a; und
3c einen Seitenschnitt entlang der Linie
B-B aus 3a.
5. Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
sIm folgenden werden die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die vorliegende Erfindung nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt ist,
sondern dass Abwandlungen innerhalb des Schutzbereiches der beiliegenden Patentansprüche
möglich sind. Insbesondere soll die vorliegende Erfindung – wie erwähnt –
nicht auf Fußballstollen beschränkt sein, sondern für alle Arten von Schuhen Verwendung
finden, bei denen zur Sicherstellung der Rutschfestigkeit herkömmliche Profilsohlen
nicht ausreichend sind, sondern in den Untergrund eindringende Vorsprünge (Stollen,
Nägel (Spikes), etc.) Verwendung finden, die mit der Schuhsohle lösbar verbunden
sind.
Die vorliegende Erfindung betrifft auswechselbare Stollen
20, wie sie in 1 dargestellt sind. 1a
zeigt hierbei einen Teil einer Sohle 10 eines Schuhs (nicht dargestellt)
von unten gesehen. Wie man erkennt, sind die Stollen 20 bevorzugt länglich
ausgebildet, wobei sie eine im Querschnitt abgerundete Keilform aufweisen und sich
zu ihrer mit dem Untergrund wechselwirkenden Seite hin verjüngen. Wie man der
1a entnehmen kann, erfolgt die Verjüngung der erfindungsgemäßen
Stollen zu ihrer äußeren Seite hin asymmetrisch. Dies erlaubt in Abhängigkeit der
Sportart eine gezielte Einstellung des Haftwiderstandes. Bei der in 1a
gezeigten Ausführungsform beispielsweise weisen die Stollen einen
zur steileren Seite (der rechten Stollenseite) hin erhöhten Haftwiderstand auf.
1b zeigt einen Schnitt der erfindungsgemäßen
Stollen 20 entlang der Linie A-A von 1a. Erkennbar
ist neben dem Stollen 20 mit dem unten noch näher beschriebenen Stollenbefestigungsmechanismus
100 auch der erfindungsgemäße Halterahmen 55, der die Verriegelungsausnehmung
50 des Stollens definiert.
Die zwei Teile der 1b zeigen jeweils
ein montierter Stollen 20 (auf der linken Seite) und ein Stollen
20 kurz vor Montage (auf der rechten Seite). Der detaillierte Aufbau des
erfindungsgemäßen Stollens 20 und des erfindungsgemäßen Halterahmens
55 wird im folgenden unter Bezugnahme auf die 2 und
3 beschrieben.
2a zeigt den erfindungsgemäßen Stollen
20 im Längsschnitt entlang der Linie A-A aus 1a,
jedoch ohne den erfindungsgemäßen Stollenbefestigungsmechanismus 100, und
ohne den noch näher zu beschreibenden Sicherungsstift 130. Wie man der
2a entnehmen kann, besteht der Stollen 20
im wesentlichen aus 2 Teilen, nämlich einem mit dem Boden bzw. Untergrund wechselwirkenden
Teil 25 und einem Befestigungsteil 30, das zur Befestigung des
Stollens 20 in der noch zu beschreibenden Verriegelungsausnehmung
50 verwendet wird. Anders ausgedrückt ist bei montierten Stollen lediglich
der Wechselwirkungsteil 25 sichtbar, der Befestigungsteil 30 ist
in der Verriegelungsausnehmung 50 versenkt (vgl. auch 1b).
Wie man der 1a weiterhin entnehmen kann,
weist der Befestigungsteil 30 bevorzugt auch eine sich wenigstens teilweise
um seinen unteren Rand herum erstreckende Verriegelungsschulter 32 auf,
die mit einer noch zu beschreibenden, komplementär ausgebildeten Hinterschneidung
52' im Verriegelungsrahmen 55 zusammenwirkt, um den Stollen in
der Verriegelungsausnehmung 50 zu befestigen.
Darüber hinaus weist der Stollen 20 bevorzugt einen Hohlraum
40 auf, in den bei der späteren Montage der erfindungsgemäße Stollenbefestigungsmechanismus
100 eingeführt wird. Weiterhin weist der Stollen 20 im Bereich
des Befestigungsteiles 30 eine sich im wesentlichen parallel zur Stollenunterseite
erstreckende Durchgangsbohrung 132 auf. Darüber hinaus existiert eine weitere
Durchgangsbohrung 26 hin zu einer schmalen Seitenwandung des Befestigungsteils
30. Bevorzugt wird der erfindungsgemäße Stollen 20 aus Magnesium,
Aluminium oder Kunststoff hergestellt. Alternativ ist es auch möglich, Magnesium
oder Aluminium mit Kunststoff zu ummanteln. Dem Fachmann ist klar, dass sich alle
möglichen, hinreichend harten Stollenmaterialien eignen.
In 2b und 2c
ist eine Seitenansicht und eine Ansicht von unten des erfindungsgemäßen Stollens
dargestellt, die seine äußere Form und die Form des Hohlraumes 40 näher
illustrieren.
In 2d ist der erfindungsgemäße Stollenbefestigungsmechanismus
100 im einzelnen dargestellt. Er besteht im wesentlichen aus zwei miteinander
wechselwirkenden Teilen, nämlich einem Verriegelungshaken 110 und einem
Schraubenelement 120. Beide Elemente sind bevorzugt aus Metall, wie beispielsweise
aus Aluminium hergestellt. Es eignen sich jedoch auch verschiedene andere, hinreichend
feste Materialien, insbesondere Metalle. Der Verriegelungshaken 110 umfasst
ein Hakenende 112 und ein Trägerende 113. Innerhalb des Trägerendes
113 ist eine Durchgangsbohrung 115 vorgesehen, die mit einem Innengewinde
(nicht dargestellt) versehen ist. Durch dieses Innengewinde erstreckt sich das erfindungsgemäße
Schraubenelement 120, dessen Gewindegänge in 2d
schematisch dargestellt sind. Das Schraubenelement 120 weist in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Schraubenkopf bevorzugt eine vorstehende Schulter 122
auf, die nach Montage des Stollenbefestigungsmechanismusses 100 an der
Innenwandung des Hohlraumes 40 im Bereich der Durchgangsöffnung
26 zum liegen kommt, und dort als Anschlag dient (vgl. hierzu im folgenden
auch 1b).
Darüber hinaus umfasst das Schraubenelement 120 einen Lagerteil
123, der bei montiertem Stollenbefestigungsmechanismus 100 an
einer komplementär ausgebildeten Oberfläche 43 innerhalb der Öffnung
40 des Stollens 20 zum Anliegen kommt. Im montierten Zustand wird
das Schraubenelement 120 somit an zwei Stellen innerhalb des Hohlraums
40 bezüglich des Stollens 20 gelagert, nämlich zum einen im Bereich
der Lagerfläche 43, und zum anderen im Bereich der Lagerfläche
42. Weiterhin ist der Hohlraum 40 im Stollen 20 derart
ausgeformt, dass er einen Freiraum 45 definiert, durch den sich das obere
Ende des Trägers 113 parallel zur strichpunktierten Lagerachse des Befestigungsmechanismusses
100 verschieben kann, wenn das Schraubenelement 120 durch die
Öffnung 26 hindurch von außen verdreht wird.
Zur Montage des erfindungsgemäßen Stollens wird der Stollenbefestigungsmechanismus
100, wie in 2d dargestellt, vormontiert und
anschließend von unten in den Hohlraum 40 des Stollens 20 eingeführt,
bis er die in 1b gezeigte Position erreicht hat. Daran
anschließend wird der Sicherungsstift 130 durch die Öffnung 132
hindurch in den Stollen eingetrieben, bis er die in 1b
gezeigte Position erreicht hat. Das bevorzugte Vorsehen einer Nocke 131
auf dem Sicherungsstift 130 verhindert dabei, dass sich
der Sicherungsstift 130 wieder aus der Öffnung 132 herausbewegt.
Auf diese Art und Weise wird auf einfache Art und Weise verhindert, dass der Befestigungsmechanismus
100 im nichtmontierten Zustand wieder aus dem Stollen 20 herausfällt.
Zum anderen wird somit das Gegenlager zur Lagerfläche 43 bereitgestellt.
In 3 ist schließlich der erfindungsgemäße Halterahmen
55 im nichtmontierten Zustand im einzelnen dargestellt, der bei der Herstellung
der Laufsohle 10 in diese eingelassen wird. Besteht der Halterahmen
55 aus Kunststoff, wird die Verbindung mit der Laufsohle bevorzugt durch
einen chemischen Vorgang erzeugt. Hierzu kann der Halterahmen 55 in das
Werkzeug eingelegt werden, mit dem die Laufsohle 10 gespritzt wird. Als
bevorzugtes Material für die Laufsohle wird derzeit Nylon 11 oder Nylon
12 verwendet. Das derzeit bevorzugte Material für den Halterahmen
55 ist Nylon 11. Es eignet sich aber auch jeder andere hart eingestellte
Kunststoff. Alternativ kann der Halterahmen 55 auch aus Aluminium oder
Stahl hergestellt sein. Bei einem Halterahmen 55 aus Metall oder Stahl
wird dieser entweder in eine entsprechende Ausnehmung der bereits fertigen Sohle
eingeklipst, oder der Halterahmen 50 wird – wie ein Kunststoffhalterahmen
– in das Werkzeug eingelegt und umspritzt. Die letztere Variante ist bei Metallhalterahmen
derzeit bevorzugt. In diesem Fall erfolgt die Verbindung mit der Kunststoffsohle
jedoch mechanisch, d. h. im Halterahmen 55 müssen entsprechende Löcher
oder Durchbrüche vorgesehen werden, in die der flüssige Sohlenkunststoff eindringt
und erhärtet.
Die in den 3b und 3c
dargestellten Längs- und Querschnitte durch den Halterahmen 55 zeigen deutlich
die erfindungsgemäße Verriegelungsausnehmung 50 mit den Hinterschneidungen
52 und 52' die für den sicheren Halt des erfindungsgemäßen Stollens
20 in der Verriegelungsausnehmung 50 sorgen. Zur Montage des Stollens
20 wird dieser zunächst derart in die Verriegelungsausnehmung
50 eingeführt, dass die sich vorteilhafterweise wenigstens teilweise umfangsseitig
um das Befestigungsteil 30 herum erstreckende Verriegelungsschulter
32 (vergl. 2a) unterhalb der vorteilhafterweise
komplementär ausgebildeten Hinterschneidung 52' zum liegen kommt und diese
hintergreift. Besonders vorteilhafterweise sind entweder die Hinterschneidung
52' und/oder die Verriegelungsschulter 32 sich konisch verjüngend
ausgebildet, wie im einzelnen noch beschrieben wird.
Ist dieser Montagezustand erreicht, wird der verbleibende Teil des
Stollens (in der Darstellung gemäß 2a der rechte Teil
des Stollens 20) weiter in die Verriegelungsausnehmung 50 eingedrückt,
bis das Befestigungsteil 30 vollkommen in der Verriegelungsausnehmung
50 versenkt ist. Vorteilhafterweise ist die Verriegelungsausnehmung
50 so dimensioniert, dass bereits in diesem Zustand ein Herausfallen des
Stollens etwa durch Umdrehen der Sohle 10 verhindert wird. Im folgenden
wird nun der Schraubenkopf des Schraubenelementes 120 durch die Durchgangsöffnung
26 hindurch mittels eines geeigneten Werkzeuges (hier eines Schraubenziehers)
verdreht. Dies führt wegen der ortsfesten Lagerung des Schraubenelements
120 zu einer Verschiebung des Verriegelungshakens 110 parallel
zur strichpunktiert gezeigten Achse in den 2a und
2d. Dies führt dazu, dass das Hakenende
112 des Verriegelungshakens 110 die Verriegelungsausnehmung
50 im Bereich der Hinterschneidung 52 hintergreift. Bildet man
die Hinterschneidung 52 und/oder das Hakenende 112 sich konisch
verjüngend aus (vgl. auch die gestrichelte Linie in 2d),
führt das Anziehen des Schraubenelementes 120 zu einem „Hineinziehen"
des Befestigungsteils 30 des Stollens 20 in die Verriegelungsausnehmung
50. Da sich die Längsabmessungen des Stollens 20 durch die laterale
Bewegung des hakenförmigen Endes 112 vergrößern, wird die in
3a dargestellte Verriegelungsausnehmung 50
längsgestreckt, was zu einer weiteren Verfestigung des Sitzes des Befestigungsteils
30 in der Verriegelungsausnehmung 50 führt.
Es wird unmittelbar deutlich, dass der derart eingepasste erfindungsgemäße
Stollen 20 zum einen sehr preisgünstig herzustellen ist, und zum anderen
verdrehsicher auf der Sohle 10 zu befestigen ist, wobei jegliche Unfallgefahr
vermieden ist. Bei der oben beschriebenen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
umfasst der erfindungsgemäße Stollenbefestigungsmechanismus 100 nur einen
einzelnen, verschiebbaren Verriegelungshaken, und ein integral mit dem Stollen
20 ausgebildetes Befestigungsteil 30. Dem Fachmann ist jedoch
klar, dass anstelle des Befestigungsteils 30 auch ein weiterer Verriegelungshaken
bzw. eine Vielzahl von Verriegelungshaken verwendet werden können, die jeweils beispielsweise
mit Schraubenmechanismen betätigt in eine in oder an der Sohle vorgesehene Verriegelungsausnehmung(en)
eingreifen bzw. diese hintergreifen. Weiterhin ist dem Fachmann klar, dass die Verriegelungsausnehmung
nicht notwendigerweise im Inneren der Sohle 10 vorgesehen sein muss, sie
kann – wie im Stand der Technik bekannt – auch im Inneren eines separat
vorgesehenen Sockels bereitgestellt werden. Schließlich wird darauf hingewiesen,
dass innerhalb des Schutzbereichs der beiliegenden Ansprüche sowohl die Form des
Verriegelungshakens 110 als auch der Betätigungsmechanismus des Verriegelungshakens
variiert werden kann.