Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aromatisierung von flüssigem
Lagergut gemäß dem Patentanspruch 1. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren
zur Aromatisierung von flüssigem Lagergut nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
9.
Flüssiges Lagergut wie Weine, Spirituosen oder dergleichen alkoholhaltige
Getränke, werden heute in großen, senkrecht stehenden Edelstahltanks oder in Holzfässern
mit einem Volumen von etwa 200 l bis 10.000 l gelagert bzw. ausgebaut, wobei als
Fassholz vorzugsweise Eichenholz aus bestimmten Gebieten, bspw. aus Allier in Frankreich,
verwendet wird. Die Art des verwendeten Holzes sowie das Verhältnis Oberfläche/Volumen
des Fasses spielen insbesondere für den Charakter und die Qualität der Weine und
der Spirituosen eine bedeutende Rolle. Hinsichtlich der Weine eignen sich für den
Ausbau in Holzfässern bevorzugt Rotweine, während Weißweine überwiegend in Stahltanks
ausgebaut werden. In zunehmendem Maße werden auch Spirituosen, wie Tequila oder
andere höherprozentige Getränke, in Holzfässern gelagert, um eine spezielle Geschmacksnote
zu erreichen. Die Geschmacksnote wird im wesentlichen bestimmt durch die Extraktion
von Phenolen, Tanninen und dergleichen aromatischen Verbindungen sowie von Terpenen.
Weiterhin wurde in klinischen Studien gefunden, dass die insbesondere in Rotweinen
vorhandenen Phenolderivate, bspw. Tannine, einen positiven Effekt auf ein mögliches
koronares Ereignis, wie Herzinfarkt, haben könnten. Aufgrund der möglichen kardioprotektiven
Wirkung dieser Substanzen ist es wünschenswert, Weine oder sonstige alkoholhaltige
Getränke damit anzureichern.
Bei der herkömmlichen Lagerung der Weine, Spirituosen oder dergleichen
alkoholhaltige Getränke in Holzfässern, ist es jedoch von Nachteil, dass das Fassholz
nach einer einmaligen Lagerung größtenteils ausgelaugt ist und für einen weiteren
Wein- oder Spirituosenausbau nicht mehr verwendet werden kann.
In der FR-PS-11 64 437 ist ein Verfahren zur Aromatisierung von alkoholischen
Flüssigkeiten beschrieben, wobei zur alkoholischen Flüssigkeit Eichenholzextrakte
zugesetzt werden, die bei der Mazerierung von Eichenspänen in einem alkoholreichen
wässrigalkoholischen Medium erhalten werden. Nachteilig ist, dass die mit Eichenholzextrakten
versetzten Flüssigkeiten nicht dieselben relativen Mengen an Holzinhaltsstoffen
aufweisen, wie die in herkömmlichen Eichenfässern gelagerten alkoholischen Flüssigkeiten.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
und ein Verfahren zur Aromatisierung von flüssigem Lagergut bereitzustellen, die
sowohl eine einfache Handhabung als auch eine kontrollierte Extraktion von Holzinhaltsstoffen
gewährleisten. Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung nach den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 und mit einem Verfahren nach den Merkmalen des Patentanspruchs
9 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass eine
Befestigungseinrichtung und eine Mehrzahl von Holz- oder holzartigen Platten vorgesehen
sind, wobei die Holzplatten insbesondere schwenkbar an der Befestigungseinrichtung
angeordnet sind, derart, dass sie sich in Abhängigkeit ihrer Dichte im Lagergut
ausrichten. Hierdurch ist es möglich, auf natürliche Art und Weise ohne den Einsatz
von künstlichen Extrakten oder zusätzlichen Chemikalien eine definierte Menge an
Holzinhaltsstoffen in eine beliebige Flüssigkeit einzubringen. Die definierte Menge
an Holzinhaltsstoffen ist abhängig von der Extraktionsdauer und dem Oberflächen/Volumen
Verhältnis der Holzplatten. Anstelle der Holzplatten können auch holzartige Platten,
bspw. (Holz-) Faserplatten, verwendet werden. Mittels der Befestigungseinrichtung
können mehrere Holzplatten in das Lagergut eingebracht werden, die sich in Abhängigkeit
ihrer Dichte selbsttätig im Lagergut ausrichten und das Tankvolumen optimal ausfüllen,
so dass eine homogene Extraktion gewährleistet ist. Bei Erreichen der vorgegebenen
Zielwerte kann die Extraktion sofort durch die Entnahme der Vorrichtung aus dem
Lagergut gestoppt werden, wodurch eine gute Reproduzierbarkeit der Ergebnisse gewährleistet
wird.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist die Befestigungseinrichtung
ein Führungselement und zur Befestigung der Holzplatten mindestens ein an das Führungselement
anbringbares Tragelement auf. Durch diese konstruktive Maßnahme können beliebig
viele Holzplatten an der Befestigungseinrichtung angebracht werden. Darüber hinaus
wird durch das Vorsehen von Tragelementen die Stabilität der Befestigungseinrichtung
bzw. der erfindungsgemäßen Vorrichtung gewährleistet. Die Tragelemente sind vorzugsweise
entlang einer etwa vertikalen Längsachse des Führungselements insbesondere mittels
Abstandselementen voneinander beabstandet angeordnet. Die Abstandselemente verhindern,
dass die Holzplatten im Lagergut zu dicht aneinander liegen. Eine gleichmäßige
Verteilung der Holzplatten entlang der Längsachse des Führungselements und damit
längs der Tanklängsachse wird gewährleistet, was eine gleichmäßige Extraktion der
Holzinhaltsstoffe in das Lagergut bewirkt.
Vorteilhafterweise sind die Holzplatten in ihrer Ausgangsstellung
im wesentlichen parallel zur Längsachse des Führungselements angeordnet und derart
schwenkbar an den Tragelementen befestigt, dass sie beim Einbringen in das Lagergut
einen Winkel zur Längsachse bilden. Durch die schwenkbare Befestigung der Holzplatten
richten sich diese je nach ihrer Dichte im Lagergut stern- bzw. strahlenförmig
auf, ohne sich gegenseitig zu behindern oder ineinander zu verkeilen. Beim Entfernen
der Vorrichtung aus dem Lagergut klappen die Holzplatten ebenso ungehindert in
die Ausgangsposition zurück.
Vorzugsweise umfassen die Tragelemente im wesentlichen ebene, insbesondere
scheibenförmige Platten oder Stäbe, Stangen, Drähte oder dergleichen Gestelleinrichtungen
oder eine Kombination davon. Werden Stäbe oder Stangen verwendet, so sind diese
zweckmäßigerweise über Kreuz angeordnet und weisen an ihren radial äußeren Enden
einen umlaufenden Draht oder ein Seil auf, der bzw. das einen Umfangsrand bildet
und zur Befestigung der Holzplatten dient. Alternativ können die Holzplatten auch
direkt an den äußeren Enden der Stäbe oder Stangen schwenkbar angeordnet sein.
Besonders bevorzugt ist die Vorrichtung derart ausgebildet bzw. bemessen,
dass sie über die Tanköffnung in einen Tank einbringbar ist, wobei der Durchmesser
der Tragelemente zweckmäßigerweise kleiner ist als der Durchmesser der Tanköffnung.
Der Durchmesser der Tragelemente variiert entlang der Längsachse des Führungselements
derart, dass die oberen, der Tanköffnung zugeordneten Tragelemente einen größeren
Durchmesser aufweisen als die unteren, dem Tankboden zugeordneten Tragelemente.
Durch diese konstruktive Maßnahme wird der Raumbedarf der Vorrichtung erheblich
minimiert, so dass diese problemlos über die Tanköffnung in das im Tank befindliche
Lagergut eingeführt und aus dem Lagergut bzw. aus dem Tank wieder entfernt werden
kann.
Vorteilhafterweise sind die Holzplatten im wesentlichen rechteckförmig
ausgebildet, wobei die Holzplatten eine Dicke von etwa 1 bis 15 mm, vorzugsweise
von etwa 3 bis 7 mm, aufweisen. Holzplatten in diesem Dickenbereich eignen sich
besonders gut zur Extraktion von Holzinhaltsstoffen. Die Länge und die Breite der
Holzplatten können je nach Durchmesser der Tanköffnung und Tankvolumen beliebig
variieren. Die Holzplatten sind bevorzugt aus Eichenholz oder aus einem Holz oder
holzartigen Material mit Eichenholz entsprechenden Holzinhaltsstoffen hergestellt.
Hierdurch lassen sich die selben Ergebnisse erzielen, wie bei der herkömmlichen
Lagerung von Weinen oder Spirituosen in Eichenholzfässern. Nach Beendigung der
Extraktion kann das Holz oder holzartige Material als Brennmaterial umweltverträglich
entsorgt werden.
Vorteilhafterweise sind die Tragelemente und die Abstandselemente
aus Holz, Kunststoff oder Metall, vorzugsweise Edelstahl hergestellt. Diese Materialen
sind problemlos autoklavierbar und somit für den nächsten Einsatz wiederverwendbar.
Die Erfindung befasst sich ferner mit einem Verfahren zur Aromatisierung
von flüssigem Lagergut, wie Weine oder dergleichen alkoholhaltige Getränke. Das
erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass in einem ersten Verfahrensschritt
die Vorrichtung in das Lagergut eingebracht wird. In einem zweiten Verfahrensschritt
wird die Temperatur des Lagerguts in einem Bereich von etwa 4 bis 100° C eingestellt
und in einem dritten Verfahrensschritt wird ein sauerstoffhaltiges Gas oder Gasgemisch
in das Lagergut eingeleitet. Die Extraktion von Holzinhaltsstoffen ist bei diesem
relativ niedrigen Temperaturbereich wesentlich selektiver als eine Extraktion bei
höheren Temperaturen. Dadurch wird gewährleistet, dass sowohl die Art als auch
die Verhältnisse der einzelnen Inhaltsstoffe denjenigen sehr ähnlich sind, die
bei der herkömmlichen Lagerung des Lagerguts aus dem Fassholz herausgelöst werden.
Durch das Einleiten des sauerstoffhaltigen Gases oder Gasgemischs in das Lagergut
wird die Alterung (Feinoxidation) insbesondere des Weins beschleunigt.
Vorzugsweise wird das sauerstoffhaltige Gas oder Gasgemisch im Bereich
des Tankbodens in das Lagergut eingeleitet. Durch die aufsteigenden Gasbläschen
entsteht zusätzlich eine Konvektion im Innern des Tanks, so dass eine Durchmischung
und Homogenisierung der Lösung begünstigt wird. Zusätzlich können zwecks besserer
Durchmischung Pumpen verwendet werden. Die Gasbläschen weisen vorteilhafterweise
eine im wesentlichen einheitliche Oberfläche auf, so dass eine optimale Oxidation
insbesondere der Weine erreicht wird.
Die Erfindung wird nachstehend, auch hinsichtlich weiterer Merkmale
und Vorteile, anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei zeigen:
- Fig. 1
- eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einem Tank,
- Fig. 2
- eine Schnittansicht der Vorrichtung mit Holzplatten in ihrer Ausgangsstellung,
- Fig. 3, 3a
- eine vergrößerte Darstellung einer Holzplatte mit Befestigungsmitteln in Schnittansicht,
- Fig. 4
- eine Draufsicht auf die Vorrichtung von Fig. 1, und
- Fig. 5
- eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung in Draufsicht.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einem Tank 30 in Schnittansicht gezeigt. Der Tank 30 ist mit einem flüssigem
Lagergut 16, beispielsweise mit Wein gefüllt. Anstelle von Wein können auch andere
alkoholhaltige Getränke, wie Spirituosen, im Tank 30 vorgesehen sein.
Die Vorrichtung weist ein etwa vertikal im Tank 30 angeordnetes Führungselement
10 auf, das beispielsweise als Seil oder als Stange ausgebildet ist, wobei das
Seil oder die Stange eine Längsachse A des Führungselements 10 definiert, die zugleich
die Längsachse der Vorrichtung bildet. Das Führungselement 10 umfasst an seinem
ersten, der Tanköffnung 31 zugeordneten Ende einen Haken 14 zur Befestigung im
Tank 30 und weist an seinem zweiten, dem Tankboden 32 zugeordneten Ende ein Gewicht
15 auf, das zur stabilen Positionierung der Vorrichtung im Tank 30 dient. Das Führungselement
10 und das Gewicht 15 sind vorzugsweise aus einem nicht korrodierbaren Metall,
beispielsweise aus Edelstahl, hergestellt.
Des weiteren umfasst die Vorrichtung Tragelemente 11, die am Führungselement 10
längs der vertikalen Längsachse A angeordnet bzw. aufgereiht sind. Zu diesem Zweck
besitzen die Tragelemente 11 eine im wesentlichen zentrale Bohrung 11a. Die Tragelemente
11 sind in dem konkreten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4 als scheibenförmige
Platten 11 ausgebildet und mittels Abstandselementen 13 voneinander beabstandet
am Führungselement 10 angeordnet. Die Abstandselemente 13 sind etwa zylinderförmig
ausgebildet und besitzen einen Durchmesser, der zweckmäßigerweise größer ist als
der Durchmesser der Bohrung 11a der Tragelemente 11. Am Umfangsrand der Tragelemente
11 sind mehrere Holzplatten 20 schwenkbar befestigt, die zur Aromatisierung des
Lagerguts 16 dienen. Die Holzplatten 20 sind im wesentlichen rechteckförmig gestaltet,
wobei die Dicke der Holzplatten 20 etwa 1 bis 15 mm, vorzugsweise etwa 3 bis 7
mm beträgt. Die Längen- und Breitenabmessungen der Holzplatten 20 können beliebig
variiert und dem jeweiligen Tankvolumen angepasst werden. Bevorzugte Längen- und
Breitenabmessungen der Holzplatten 20 belaufen sich jeweils auf etwa 0,5 bis 1 m
und 0,2 bis 0,5 m, um eine für die Extraktion möglichst große Oberfläche zu erreichen.
Die Holzplatten 20 sind bevorzugt aus Eichenholz hergestellt, dessen Inhaltsstoffe
sich dessen Inhaltsstoffe sich in besonderem Maße zur Aromatisierung von Weinen
und Spirituosen eigenen. Anstelle von Holzplatten aus Eichenholz können auch Platten
aus einer anderen Holzart oder aus holzartigem Material verwendet werden, wobei
das Holz bzw. das holzartige Material vorzugsweise Holzinhaltsstoffe besitzt, die
den Holzinhaltsstoffen von Eichenholz entsprechen.
Die Vorrichtung ist nach dem Baukastensystem zusammensetzbar, wobei
das Führungselement 10, die Tragelemente 11, die Holzplatten 20 sowie die Abstandselemente
13 jeweils einen Teil des Baukastensystems bilden. Für den Aufbau der Vorrichtung
werden die Tragelemente 11 und die Abstandselemente 13 abwechselnd am Führungselement
10 angeordnet bzw. aufeinandergesetzt. Das Gewicht 15 am zweiten Ende des Führungselements
10 dient zugleich als Endstück für das endseitige Abstandselement 13 oder Tragelement
11. Aufgrund des Baukastenprinzips wird die Montage und die Handhabung erheblich
vereinfacht. Die Vorrichtung kann je nach vorgegebenen Tankabmessungen individuell
zusammengesetzt werden, so dass das Tankvolumen optimal ausgefüllt wird. In entsprechender
Weise kann die Vorrichtung nach Beendigung der Extraktion in ihre Einzelteile zerlegt
werden, so dass diese gründlich gereinigt, insbesondere autoklaviert werden können
und somit wieder von neuem einsetzbar sind.
Die einzelnen Tragelemente 11 variieren jeweils hinsichtlich ihres
Durchmessers und werden derart am Führungselement 10 angeordnet, dass sich die
Tragelemente 11 mit einem größeren Durchmesser im oberen Bereich des Tanks 30 befinden
und die Tragelemente 11 mit einem kleineren Durchmesser im unteren Bereich des
Tanks 30 vorgesehen sind. Bevorzugt sind die Tragelemente 11 am Führungselement
10 längs der Längsachse A so angeordnet, dass der Durchmesser der Tragelemente
11 ausgehend von der Tanköffnung 31 in Richtung zum Tankboden 32 kontinuierlich
abnimmt, so dass die Holzplatten 20 in ihrer Ausgangsstellung gemäß Fig. 2 im wesentlichen
parallel zur Längsachse A angeordnet sind. Zweckmäßigerweise ist der Durchmesser
der Tragelemente 11 kleiner als der Durchmesser der Tanköffnung 31, so dass die
Vorrichtung über die Tanköffnung 31 in den Tank 30 eingeführt werden kann. Dabei
sind ggf. von den Tragelementen 11 radial vorstehende Befestigungsmittel 17, die
zur Befestigung der Holzplatten 20 dienen, sowie die Holzplatten 20 selbst hinsichtlich
ihrer Abmessungen entsprechend mit zu berücksichtigen, so dass die vollständig
zusammengesetzte Vorrichtung über die Tanköffnung 31 in den Tank 30 eingebracht
werden kann.
Beim Einbringen der Vorrichtung in das Lagergut 16 richten sich die
Holzplatten 20 in Abhängigkeit ihrer Dichte selbsttätig aus und bilden einen Winkel
α zur Längsachse A des Führungselements 10. Der Winkel α beträgt je
nach Holzart etwa 90 bis 180°, vorzugsweise etwa 90 bis 150° . Während der Verweildauer
im Tank 30 nehmen die Holzplatten 20 große Mengen an Flüssigkeit auf und stellen
sich dann etwa senkrecht zur Längsachse A (α = 90°). Die gleichmäßige Verteilung
der extrahierten Holzinhaltsstoffe im Lagergut 16 erfolgt primär durch Diffusion,
wobei der Konzentrationsausgleich im Lagergut 16 durch eine größere Anzahl von
Holzplatten 20 beschleunigt werden kann. Zusätzlich oder alternativ kann die Vorrichtung
um die Längsachse A gedreht werden, um eine gute Durchmischung und Homogenisierung
des Lagerguts 16 zu erreichen. Dies kann entweder von Hand oder mittels einer Antriebseinrichtung
(nicht gezeigt) bewerkstelligt werden, die beispielsweise am Führungselement 10
wirksam ist. Denkbar wäre auch das Vorsehen von Pumpen oder dergleichen Mischeinrichtungen
im Tank 30, die das Lagergut 16 homogenisieren.
Die Kontrolle der Extraktion der Holzinhaltsstoffe erfolgt durch Probennahme
an geeigneten Stellen des Tanks 30. Durch eine chemisch-physikalische Untersuchung
vorzugsweise mit Hilfe eines Gaschromatographen wird der Wirkstoffgehalt des Lagerguts
16 bestimmt und mit Standardwerten eines im herkömmlichen Holzfass gelagerten Lagerguts
verglichen. Der Wirkstoffgehalt des Lagerguts 16 kann sowohl durch die Lagerdauer
(Extraktionsdauer) als auch durch die in den Tank 30 eingebrachte Menge an Holzplatten
20 beeinflusst werden. Durch die exakte Bestimmung der Parameter Holzart, Oberfläche
der Holzplatten 20, Temperatur, Zeit, Alkoholgehalt des Lagerguts usw. sowie die
ständige Kontrolle des Wirkstoffgehalts mit den oben erwähnten Meßmethoden in Abhängigkeit
von der Lagerdauer kann eine gute Reproduzierbarkeit der Ergebnisse der Aromatisierung
des Lagerguts 16 gewährleistet werden.
Zur Befestigung der Vorrichtung im Tank 30 dient der oben genannte
Haken 14 des Führungselements 10, der in eine Öse, einen Bügel oder dergleichen
korrespondierendes Befestigungsmittel (nicht gezeigt) eingreift, das im Innern
des Tanks 30, vorzugsweise im Bereich der Tanköffnung 31, vorgesehen ist. Die Vorrichtung
ist somit vollständig im Innern des Tanks 30 aufgenommen, so dass das ordnungsgemäße
Verschließen des Tanks 30 gewährleistet ist. Die Entnahme der Vorrichtung aus dem
Tank 30 kann je nach Größe und Gewicht der Vorrichtung ggf. mit einem Hilfsmittel,
wie einem Flaschenzug oder einer Seilwinde, erfolgen, wobei der Haken 14 des Führungselements
10 an dem jeweiligen Hilfsmittel eingehängt wird. Die Vorrichtung kann bereits
während der Entnahme aus dem Tank 30 teilweise zerlegt werden, beispielsweise durch
Entfernen der Holzplatten 20, solange das Gewicht der Holzplatten 20 noch durch
den Auftrieb im Lagergut 16 teilweise kompensiert wird.
Nach der Entnahme der Vorrichtung aus dem Tank 30 wird diese in ihre
einzelnen Bauteile zerlegt, wobei das Führungselement 10, die Abstandselemente
13 sowie die Tragelemente 11 für den nächsten Einsatz gereinigt und desinfiziert,
insbesondere autoklaviert werden. Zu diesem Zweck sind das Führungselement 10,
die Abstandselemente 13 sowie die Tragelemente 11 vorwiegend aus autoklavierbaren,
nicht korrodierbaren Materialien, wie Edelstahl, Holz oder Kunststoff hergestellt.
In entsprechender Weise können die Holzplatten 20 zur Wiederverwendung autoklaviert
werden, sofern sie noch ausreichend Holzinhaltsstoffe für einen weiteren Extraktionsvorgang
aufweisen. Sind die Holzplatten 20 ausgelaugt, so können sie auf umweltverträgliche
Weise als Brennmaterial entsorgt werden.
Die Holzplatten 20 sind über Befestigungsmittel 17, 21 am Umfangsrand
der Tragelemente 11 schwenkbar befestigt, wie in Fig. 2 und 3 dargestellt ist.
Die Befestigungsmittel 17 und 21 umfassen tragelementseitig fixierte Karabinerhaken
17 und holzplattenseitig angeordnete Ösen 21, die in die Karabinerhaken 17 eingeklinkt
werden. Die Karabinerhaken 17 weisen einen Schnappverschluss 17a auf und sind mittels
eines Stifts 18 am Tragelement 11 fest verankert. Die Holzplatten 20 lassen sich
durch diese konstruktive Maßnahme auf einfache Weise an den Tragelementen 11 schwenkbar
befestigen und sind während der Schwenkbewegung sicher mit den Tragelementen 11
verbunden. Um eine sichere, schwenkbare Verbindung zu ermöglichen, sind auch andere
Verbindungs- und Befestigungsmittel denkbar, wie Kugelgelenke oder dergleichen
Gelenkverbindungen.
Anstelle der Ösen 21 können an der Holzplatte 20 im stirnseitigen Bereich eine oder
mehrere Bohrungen 22 vorgesehen sein, durch welche die Karabinerhaken 17 hindurchgreifen,
wie in Fig. 3a gezeigt ist.
In Fig. 4 ist eine Draufsicht auf die Vorrichtung von Fig. 1 gezeigt.
Deutlich zu sehen sind die übereinander angeordneten scheibenförmigen Tragelemente
11 mit jeweils unterschiedlichen Durchmessern (gestrichelt dargestellt). Der Übersichtlichkeit
halber sind nur vier Holzplatten 20 gezeigt, die sich in aufgerichteter Position
befinden und längs des Umfangsrands des oberen Tragelements 11 angeordnet sind.
Die Anzahl der Holzplatten 20 pro Tragelement 11 ist abhängig von sowohl der Breite
der Holzplatten 20 als auch von dem Durchmesser der Tragelemente 11. Zweckmäßigerweise
sind die Holzplatten 20 soweit voneinander beabstandet, dass sie sich bei der Schwenkbewegung
nicht ineinander verkeilen. Um eine Verkippung der Holzplatten 20 quer zu den Tragelementen
11 zu vermeiden, sind pro Holzplatte 20 jeweils paarweise angeordnete Befestigungsmittel
17 und 21 vorgesehen, die etwa randseitig an den Holzplatten 20 wirksam sind.
Die so befestigten Holzplatten 20 schwenken im Lagergut 16 stern- bzw. strahlenförmig
auf, ohne sich gegenseitig zu behindern.
In Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung in Draufsicht
gezeigt. Die Tragelemente 12 sind im Unterschied zur vorherigen Ausführungsform
aus Stäben 12a oder Stangen gebildet, die über Kreuz angeordnet sind und über eine
etwa zentrale Bohrung 12b am Führungselement 10 befestigt sind. An den radial äußeren
Enden der Stäbe 12a ist jeweils eine Durchführung 19 für einen umlaufenden Draht
12c oder dergleichen Spannelement vorgesehen, der einen Umfangsrand definiert.
Die Holzplatten 20 sind mittels Karabinerhaken 17 an dem Draht 12c schwenkbar befestigt.
Im konkreten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 sind die Tragelemente 12 jeweils
aus zwei über Kreuz angeordneten Stäben 12a gebildet, derart, dass der umlaufende
Draht 12c ein Viereck beschreibt. Je nach Tankvolumen ist auch eine Anordnung von
mehreren über Kreuz fixierten Stäben 12a möglich, so dass der umlaufende Draht
12c ein 6-, 8- oder Vieleck bildet. Die Stäbe 12a sowie der umlaufende Draht 12c
sind bei dieser Ausführungsform bevorzugt aus Edelstahl oder Kunststoff hergestellt.
Der Durchmesser der Tragelemente 12 variiert längs der Längsachse A derart, dass
der Durchmesser in Richtung zum Tankboden 32 hin stetig abnimmt.
Das Verfahren zur Aromatisierung von flüssigem Lagergut 16, insbesondere
mit an der Vorrichtung gemäß den Fig. 1 bis 5 befestigten Holzplatten 20 wird nachfolgend
beschrieben:
Die Vorrichtung wird mitsamt den Holzplatten 20 über die Tanköffnung
31 in das im Tank 30 befindliche Lagergut 16 eingebracht und im Innern des Tanks
30 befestigt. Das Lagergut 16 umfasst bevorzugt Wein, insbesondere Rotwein. Die
Temperatur des Lagerguts 16 wird in einem Bereich von etwa 4 bis 100° C eingestellt
und ein sauerstoffhaltiges Gas oder Gasgemisch wird vorzugsweise im Bereich des
Tankbodens 32 in das Lagergut 16 eingeleitet, beispielsweise mit Hilfe einer Membranpumpe.
Durch die Einleitung des sauerstoffhaltigen Gases oder Gasgemischs wird eine kontrollierte
Feinoxidation (Alterung) insbesondere von Weinen gewährleistet. Darüber hinaus
entsteht durch die aufsteigenden Gasbläschen zusätzlich eine Konvektion im Tank
30, die eine Homogenisierung des Lagerguts 16 begünstigt. Mittels eines Bimssteins
oder eines anderen geeigneten Hilfsmittels erhalten die Gasbläschen eine einheitliche
Oberfläche, um eine optimale Oxidation des Lagerguts 16 zu erreichen. Während der
Extraktionsdauer wird der Wirkstoffgehalt des Lagerguts 16 anhand von Probennahmen
bestimmt. Sind die vorgegebenen Zielwerte erreicht, wird die Vorrichtung wieder
aus dem Tank 30 über die Tanköffnung 31 entnommen.
Insgesamt zeichnet sich die oben beschriebene Vorrichtung und das
Verfahren zur Aromatisierung von flüssigem Lagergut 16 durch eine einfache Handhabung
und eine große Wirtschaftlichkeit aus. Auf eine natürliche Art und Weise, ohne
den Einsatz von künstlichen Extrakten oder Chemikalien, wird eine definierte Menge
an Holzinhaltsstoffen in das Lagergut 16 eingebracht, so dass das Lagergut 16 Eigenschaften
besitzt, die gleich oder ähnlich den durch eine herkömmliche Reifung in (Eichen-)
Holzfässern erzielten Eigenschaften sind. Bei Erreichen der vorgegebenen Zielwerte
kann die Extraktion durch die Entnahme der Vorrichtung aus dem Tank sofort gestoppt
werden. Damit zeichnen sich die obige Vorrichtung und das Verfahren durch eine
sehr gute Reproduzierbarkeit der erzielten Ergebnisse aus. Als Tanks können Stahl-
oder Kunststofftanks mit einem beliebigen Tankvolumen verwendet werden, da die
Vorrichtung aufgrund des Baukastenprinzips jedem Tankvolumen problemlos angepasst
werden kann. Weitere Vorteile sind die leichte Montierbarkeit, die universelle
Einsetzbarkeit, der geringe Raumbedarf bei der Lagerung sowie die Autoklavierbarkeit
aller verwendeten Bauteile der Vorrichtung. Sämtliche Bauteile sind somit wiederverwendbar
bzw. recyclingfähig oder können umweltverträglich entsorgt werden.
Bezugszeichenliste
- 10
- Führungselement
- 11, 12
- Tragelement
- 11a, 12b
- zentrale Bohrung (Tragelement)
- 12a
- Stäbe
- 12c
- Draht
- 13
- Abstandselement
- 14
- Haken
- 15
- Gewicht
- 16
- Lagergut
- 17
- Karabinerhaken
- 17a
- Schnappverschluss
- 18
- Stift
- 19
- Durchführung
- 20
- Holzplatte
- 21
- Ösen
- 22
- Bohrungen (Holzplatte)
- 30
- Tank
- 31
- Tanköffnung
- 32
- Tankboden
- A
- Längsachse
- α
- Winkel