| Dokumentenidentifikation |
DE10163352B4 25.08.2005 |
| Titel |
Vorrichtung zur Sicherung einer Verschlußklappe, insbesondere eines Klaviers |
| Anmelder |
Reinert, Peter, 78554 Aldingen, DE |
| Erfinder |
Reinert, Peter, 78554 Aldingen, DE |
| Vertreter |
Neymeyer & Partner GbR, 78052 Villingen-Schwenningen |
| DE-Anmeldedatum |
21.12.2001 |
| DE-Aktenzeichen |
10163352 |
| Offenlegungstag |
17.07.2003 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
25.08.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.08.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
G10C 3/02
|
| IPC-Nebenklasse |
G10C 3/00
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| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung einer Verschlußklappe
nach Art eines Klavierdeckels, wobei die Verschlußklappe über eine Gelenkverbindung
an einem Trägerelement schwenkbar gelagert ist und aus einer geschlossenen Winkellage
in eine geöffnete Winkellage bringbar ist, wobei ein verstellbares Sperrelement
vorgesehen ist, welches sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe in einer
Sperrposition befindet, in welcher das Sperrelement in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung
hineinragt und die Verschlußklappe in ihrer geöffneten oder annähernd geöffneten
Position arretiert, und wobei das Sperrelement aus seiner Sperrposition in eine
nicht sperrende, die Verschlußklappe nicht arretierende Position bringbar ist.
Aus dem Stand der Technik ist bereits eine Vielzahl von Sicherungen
einer Verschlußklappe, insbesondere einer Verschlußklappe eines Klaviers bekannt.
So wird zur Sicherung einer solchen Verschlußklappe beispielsweise in der
DE 199 01 435 A1 eine an einem
Gerät oder an einem Möbel scharnierartig gelagerte Verschlußklappe beschrieben,
mit der die Bedienungseinrichtung wahlweise abgedeckt oder geöffnet werden kann.
Als Bedienungseinrichtung wird in dieser Druckschrift beispielsweise auf die Tastatur
eines Klaviers, Flügels oder Synthesizers oder auch eines anderen Musikinstruments
verwiesen. Solche Verschlußklappen dienen nach dieser Druckschrift dem Schutz der
empfindlichen Bedienungseinrichtung, wie beispielsweise eben die Klaviatur eines
Tastenmusikinstruments, vor Staub oder Beschädigung. Demzufolge werden solche Verschlußklappen
bei Nichtgebrauch stets geschlossen. Dabei ist häufig eine unsachgemäße und unachtsame
Handhabung zu beobachten. Durch eine solche unsachgemäße Handhabung einer Verschlußklappe
kann diese unbeabsichtigt zuschlagen, was zu einer Beschädigung des Klaviergehäuses
oder auch der Verschlußklappe selbst führen kann.
Desweiteren befindet sich eine solche Verschlußklappe in geöffnetem
Zustand in einer relativ labilen Position. Ein selbständiges Zufallen ist zwar in
der Regel ausgeschlossen, jedoch kann bereits durch eine unachtsame Berührung die
Klappe aus dem Gleichgewicht kommen und so frei in Schließrichtung fallen, wobei
dabei die Finger des Bedieners bzw. des Pianisten eingeklemmt und verletzt werden
können. Gleiches oder ähnliches ist auch beispielsweise bei Schreibsekretären und
ähnlich aufgebauten Möbeln festzustellen, bei welchen sich eine Verschlußklappe
in geöffnetem Zustand in einer etwa vertikalen, ebenfalls labilen Position befindet.
Auch dort kann ein versehentliches Zuschlagen bei unachtsamer Handhabung erfolgen.
Aus der DE 199 01 435 A1
ist nunmehr eine Vorrichtung bekannt geworden, welche derart ausgebildet sein soll,
daß sich eine solche Verschlußklappe leicht öffnen läßt und in umgekehrter Richtung
die Schließbewegung gedämpft erfolgt. Dazu ist zur Dämpfung der Schließbewegung
der Verschlußklappe ein im Gerät bzw. im Gehäuse beispielsweise eines Klaviers ortsfest
schwenkbar gelagerter Arbeitszylinder mit Kolben und Kolbenstange vorgesehen. Die
Kolbenstange wird dabei über einen Gelenkmechanismus mit der Innenseite der Verschlußklappe
gekoppelt. Dieser Gelenkmechanismus weist einen zweiarmigen, ortsfest drehbar gelagerten
Hebel auf, dessen einer Hebelarm an dem freien Ende der Kolbenstange drehbar gelagert
ist und dessen anderer Hebelarm der Innenfläche der Verschlußklappe in Tastverbindung
so zugeordnet ist, daß beim Schließen der Klappe von der Innenseite der Verschlußklappe
auf die Tastverbindung Druck ausgeübt wird. Dabei wird der Hebel um das Lager gedreht
und mit dem zweiten Hebelarm die Kolbenstange des Arbeitszylinders in den Arbeitszylinder
eingeschoben. D.h., daß dieser Hebel als Kniehebel ausgebildet ist, wobei die schließende
Schwenkbewegung über diesen Kniehebel in eine axiale Schubbewegung der Kolbenstange
umgesetzt wird. Ist diese Kolbenstange als Hydraulikelement oder Gasdruckfeder oder
auch als ein sonstiges federbelastetes, mit eine Reibbremse versehenes Element ausgebildet,
so wird zwangsläufig die Schließbewegung gedämpft, so daß ein hartes Zuschlagen
einer mit einem solchen System versehenen Verschlußklappe sicher verhindert wird.
Dieses Hebel-Zylindersystem benötigt relativ viel Raum, so daß insbesondere
im Bereich des Klavierbaus häufig Platzprobleme auftreten. Desweiteren kann ein
solches System nur schwer nachträglich im Bereich einer Klaviatur bzw. einer Verschlußklappe
eines Klaviers installiert werden, da zur Nachrüstung umfangreiche Veränderungen
am Gehäuse des Klaviers notwendig wären. Auch kann die geöffnete Lage des "Klavierdeckels"
mit diesem System nur unzureichend gesichert werden, da dieses System über keinen
harten Anschlag bzw. über keinerlei Arretierung zur Sicherung der geöffneten Position
der Verschlußklappe verfügt. Dies bedeutet, daß zwar die Schließbewegung gedämpft
wird und auch die Öffnungsbewegung aufgrund der federelastischen Eigenschaften des
Dämpfungsgliedes erleichtert wird, jedoch ein unbeabsichtigtes Zufallen der Verschlußklappe
nicht sicher verhindert werden kann. Auch kann ein solches Sicherungssystem nur
in den seitlichen Randbereichen neben der Klaviatur angeordnet werden, da der Kniehebel
von der Unterseite her die Verschlußklappe untergreift, was im Bereich der Klaviertasten
nicht möglich wäre. Eine einseitige Anordnung eines solchen Systems kann aber aufgrund
der nur einseitig wirkenden und im geschlossenen Zustand ständig auf die Verschlußklappe
einwirkenden Rückstellkräfte zum Verzug der Verschlußklappe führen.
Im weiteren ist auch aus der DE
197 80 212 T1 eine Vorrichtung zur Sicherung einer als Klaviaturabdeckung
ausgebildeten Verschlußklappe bekannt. Auch hier wird eine Lösung gesucht, ein schlagartiges
Zufallen der Verschlußklappe bei unsachgemäßer Handhabung zu verhindern. Beim Gegenstand
der DE 197 80 212 T1 soll eine
sogenannte "Schließsteuervorrichtung" vorgesehen sein, durch welche die Schließbewegung
einerseits gedämpft und die Öffnungsbewegung möglichst ungehindert erfolgen kann.
Dazu ist an der Verschlußklappe ein Anlenkhebel vorgesehen, welcher
über einen Übertragungshebel mit einem Bremshebel einer federbelasteten Drehmomentbremse
in Verbindung steht. Diese Drehmomentbremse wirkt dabei in Schließrichtung dämpfend,
wobei mit zunehmendem Schließwinkel diese Bremswirkung stets erhöht werden soll.
Diese Drehmomentbremse, welche in der DE
197 80 212 T1 als Langsamschließeinrichtung bezeichnet wird, ist an einem
Unterteil des Trägerelementes der Verschlußklappe angeordnet und befindet sich im
seitlichen Randbereich der Verschlußklappe selbst. Auch hier müßte, um einen Verzug
der Verschlußklappe sicher zu vermeiden, ein solches System in beiden Randbereichen
der Verschlußklappe angeordnet sein. Dies wiederum hat zur Folge, daß diese Systeme
äußerst aufwendig zu installieren und aufeinander abzustimmen sind, so daß in beiden
Randbereichen auch eine gleichmäßige Dämpfung der Schließbewegung erfolgt.
Desweiteren sind die oben genannten bekannten Sicherungseinrichtungen
lediglich dazu geeignet, die Schließbewegung an sich abzubremsen, eine Sicherung
jedoch der geöffneten Stellung der Verschlußklappe ist bei diesen Systemen nicht
vorgesehen, so daß ein unbeabsichtigtes Schließen einer solchen Verschlußklappe
auch mit diesen Systemen nach wie vor nicht verhindert werden kann.
Die Gefahr eines solchen ungewollten Zuklappens der Verschlußklappe
ist insbesondere auch bei größeren Tasteninstrumenten, wie beispielsweise Flügeln,
besonders groß, da bei diesen Instrumenten das an der Verschlußklappe innenseitig
angebrachte Notenpult äußerst breit ist. Auf einem solchen breiten Notenpult können
somit größere Mengen an Notenblättern abgestellt werden, was bei deren "blockweisem
Umblättern" zu einer erheblichen Verschiebung des Schwerpunktes des Gesamtanordnung
in Schließrichtung der Verschlußklappe führt. Diese Schwerpunktverlagerung jedoch
bewirkt wiederum ein unkontrolliertes Kippen der Verschlußklappe, so daß diese ungewollt
schließt oder zumindest die gesamten Noten vom Notenpult herunterfallen. Weiter
sind die beschriebenen Sicherungssysteme auch nicht als Kindersicherung geeignet,
da die geöffnete Stellung der Verschlußklappe nicht arretiert werden kann.
Aus der JP 8-234726 A
ist eine Vorrichtung zur Sicherung einer Verschlußklappe bekannt, welche als Klavierdeckel
ausgebildet ist. Hier ist beispielsweise ein Sperrelement vorgesehen, welches an
der Innenseite der sich neben dem Klavierdeckel befindlichen Seitenwand des Klaviergehäuses
über einen Zapfen schwenkbar gelagert ist. Bei geöffnetem Klavierdeckel wird dieses
Sperrelement durch eine Feder in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung zwischen
dem Klavierdeckel und dem Trägerelement, an welchem der Klavierdeckel schwenkbar
gelagert ist, eingeschwenkt und dort federelastisch gehalten. Zum Aufheben dieser
Arretierung ist das Sperrelement entgegen der Federkraft von Hand auszulenken und
in seiner ausgelenkten, nicht arretierenden Position zu halten. Anschließend kann
der Klavierdeckel geschlossen werden, wobei während des Schließvorganges, nach dem
Freigeben des Sperrelementes dieses auf der Innenseite des Klavierdeckels entlang
gleitet. Vor dem abgesehen, dass hierdurch der Klavierdeckel innenseitig verkratz
wird, ist die Handhabung sehr umständlich, da das Sperrelement erst freigegeben
werden kann, wenn der Klavierdeckel schon einen Großteil seiner Schließbewegung
ausgeführt hat. Weiter kann bei dieser Konstruktion der Klavierdeckel nur in einem
seiner beiden seitlichen Endbereiche gesichert werden, da ein manuelles Entriegeln
zweier Sperrelement und das gleichzeitige manuelle Schließen des Klavierdeckels
nicht möglich ist.
Weiter sind in der JP 8-234726
A noch Ausführungsvarianten beschrieben, bei welchen das Sperrelement stabförmig
ausgebildet ist und an der Innenseite verstellbar am Klavierdeckel angeordnet ist.
Bei einer Ausführungsform kann das Sperrelement bei geöffneter Stellung des Klavierdekkels
aus einer nach oben gerichteten, am Klavierdeckel anliegenden Position nach unten
geschwenkt und mit einem Anschlag im Bereich der Seitenwand des Klaviergehäuses
manuell in Eingriff gebracht werden. Bei der anderen Ausführungsform ist das Sperrelement
entlang der Innenseite des Klavierdeckel manuell verschiebbar ausgebildet und stützt
sich in seiner sperrenden Position oberseitig auf der Abdeckung des Klaviergehäuses
neben der Klaviatur ab. Auch diese Ausgestaltung führt zu Beschädigungen der Oberflächen
des Klavierdeckels bzw. des Klaviergehäuses. Durch die einseitig seitliche Anordnung
können die Sperrelemente weiter auch einen Verzug des Klavierdeckels mit sich bringen,
wobei auch die Ästhetik bei geöffnetem Klavierdeckel erheblich beeinträchtigt wird.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Sicherung
von Verschlußklappen, insbesondere eines Klaviers derart auszugestalten, daß die
geöffnete Position der Verschlußklappe nicht durch unsachgemäße Handhabung versehentlich
verlassen wird. Desweiteren soll eine solche Sicherung auch derart im Bereich der
Verschlußklappe angeordnet werden können, daß ein Verzug der Verschlußklappe sicher
verhindert wird.
Die Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes
des Patentanspruches 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Sperrelement im Trägerelement
oder in der Verschlußklappe angeordnet ist und aus seiner in den Schwenkbereich
der Gelenkverbindung hinein ragenden Sperrstellung in das Trägerelement oder in
die Verschlußklappe einschiebbar ist und, daß das jeweilige andere Element –
die Verschlußklappe oder das Trägerelement – ein in den Schwenkbereich der
Gelenkverbindung hinein ragendes Sperrglied aufweist, das sich in geöffnetem Zustand
der Verschlußklappe am sich in seiner Sperrstellung befindenden Sperrelement abstützt
und die Verschlußklappe arretiert.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird eine Vorrichtung zur
Verfügung gestellt, mit welcher in einfachster weise eine Verschlußklappe, beispielsweise
eines Klaviers, in der geöffneten Position sicher arretierbar ist. Dazu ist vorgesehen,
daß entweder das Trägerelement, an welchem die Verschlußklappe schwenkbar gelagert
ist oder die Verschlußklappe selbst ein Sperrelement aufweist. Dieses Sperrelement
befindet sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe in einer Sperrposition,
in welcher das Sperrelement in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hineinragt.
Zum Erreichen einer Sperrwirkung weist das jeweilige andere Element – die
Verschlußklappe oder das Trägerelement – ein ebenfalls in den Schwenkbereich
der Gelenkverbindung hinein ragendes Sperrglied aufweist, das sich in geöffnetem
Zustand der Verschlußklappe am sich in seiner Sperrstellung befindenden Sperrelement
abstützt. Das Sperrelement ist dabei direkt im Bereich der Gelenkverbindung angeordnet
und ragt derart in den Schwenkbereich dieser Gelenkverbindung hinein, daß ein versehentliches
Schließen der Verschlußklappe unmöglich ist, da das Sperrelement die Schwenkmöglichkeit
der Verschlußklappe zusammen mit dem Sperrglied blockiert. Zum Aufheben der Sperrwirkung
ist das Sperrelement aus seiner in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hinein
ragenden Sperrstellung in das Trägerelement oder in die Verschlußklappe einschiebbar.
Durch das Sperrglied ist eine Verschlußklappe beispielsweise bei einem Öffnungswinkel
ausgehend von der geschlossenen Stellung bis in die vollständig geöffnete Stellung
von deutlich über 90°, wie dies bei einem Klavierdeckel der Fall ist, sicher
arretierbar. Durch die Integration des Sperrelementes in der Verschlußklappe oder
im Trägerelement ist auch eine mittige Anordnung wählbar, so dass ein Verzug der
Verschlußklappe sicher ausgeschlossen ist.
Ist das Sperrelement beispielsweise im Trägerelement angeordnet, so
ragt das Sperrelement aus diesem Trägerelement zumindest so weit hervor, daß das
Sperrglied der Verschlußklappe, wenn die Verschlußklappe aus ihrer geöffneten Stellung
verschwenkt wird, an diesem Sperrelement ansteht und somit die Schießbewegung sicher
blokkiert wird. Desgleichen gilt ebenfalls, wenn das Sperrelement in der Verschlußklappe
angeordnet ist und dementsprechend in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hineinragt,
so daß sich das Sperrelement bei der Schließbewegung mit der Verschlußklappe mitbewegt
und am Sperrglied des Trägerelementes anstößt, so daß auch hierdurch ebenfalls eine
sichere Arretierung der Verschlußklappe bewirkt wird.
Dabei kann vorgesehen sein, daß das Sperrelement entgegen einer Federkraft
aus seiner Sperrposition auslenkbar ist oder, daß das Sperrelement als eine Art
Schieber ausgebildet ist, der manuell aus der Sperrposition in die nicht sperrende
Position verstellt werden kann.
Dabei kann gemäß Anspruch 2 vorgesehen sein, daß das Sperrelement
als Sperrzapfen ausgebildet ist und aus seiner Sperrposition in das Trägerelement
oder in die Verschlußklappe einschiebbar ist. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung
ist beispielsweise ein äußerst einfaches Nachrüsten dieser Sicherung der Verschlußklappe
durchführbar. Der Sperrzapfen kann z.B. zusammen mit einer Axialdruckfeder beispielsweise
in eine einfache Bohrung im Bereich des Trägerelementes eingesetzt werden. Das Einschieben
des Sperrzapfens entweder in das Trägerelement, sofern er dort angeordnet ist, oder
in die Verschlußklappe, sofern er dort angeordnet ist, kann dabei manuell, sprich
mit der Hand erfolgen, wobei mit der zweiten Hand die Schließbewegung der Verschlußklappe
eingeleitet wird, während z.B. mit dem Finger der Sperrzapfen in seiner nicht mehr
blockierenden Stellung gehalten wird.
Gemäß Anspruch 3 kann der Sperrzapfen Teil eines Teleskopfederelementes
oder einer Gasdruckfeder oder eines gleichartigen, federnden und/oder dämpfenden
Federelementes sein. Dabei ist gemäß Anspruch 3 vorgesehen, daß der Sperrzapfen
am Teleskopfederelement axial verschiebbar geführt ist. Dabei ist vorgesehen, daß
der Sperrzapfen entgegen einer Federkraft eines den Sperrzapfen in seiner Sperrposition
haltenden Federelementes aus seiner Sperrposition in eine nicht sperrende Position
bringbar ist. D.h., daß der Sperrzapfen aus seiner beispielsweise aus dem Trägerelement
vorstehenden, sperrenden Lage in das Trägerelement zurückgedrückt werden kann, um
die Sperrwirkung aufzuheben, um die Verschlußklappe in einfacher Weise schließen
zu können. Durch Ausbildung des Sperrzapfens als separates Bauteil des Teleskopfederelementes
oder der Gasdruckfeder ist der Sperrzapfen relativ zum Teleskopfederelement oder
zur Gasdruckfeder manuell zumindest so weit verschiebbar, daß dessen Sperrwirkung
aufgehoben ist. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß bei entsprechend weicher
Auslegung des die Federkraft bewirkenden Federelementes des Sperrzapfens keine großen
Kräfte erforderlich sind, um den Sperrzapfen aus seiner Sperrstellung zurückzudrücken.
Im weiteren wird beim anschließenden Schließvorgang der Verschlußklappe das dämpfende
Teleskopfederelement bzw. die Gasdruckfeder über den Sperrzapfen in das Trägerelement
bzw. in die Verschlußklappe eingeschoben, wobei hierzu größere Federkräfte vorgesehen
sein können, so daß der Schließvorgang gebremst erfolgt. Ist beispielsweise das
Teleskopfederelement zusätzlich als dämpfendes Element ausgebildet, so wird stets
eine langsame Schließbewegung der Verschlußklappe erreicht, wobei mit zunehmendem
Schließweg aufgrund der zunehmenden Federkraft auch die Bremskräfte weiter erhöht
werden. Dabei ist die "Bremsfeder" stets so auszulegen, daß die Verschlußklappe
in geschlossenem Zustand auch geschlossen bleibt und nicht durch die "Bremsfeder"
leicht angehoben wird.
Gemäß Anspruch 4 kann das Sperrelement auch als Sperrscheibe oder
Sperrzapfen ausgebildet sein, welche oder welcher um eine quer zur Schwenkachse
der Gelenkverbindung verlaufende Drehachse drehbar gelagert ist. Dies bedeutet,
daß das derart ausgebildete Sperrelement durch eine Drehbewegung in den Schwenkbereich
der Gelenkverbindung beim Öffnen der Verschlußklappe federbelastet hineingedreht
wird. Um dieses Sperrelement aus seiner Sperrposition zu bringen, kann dieses dementsprechend
manuell aus seiner sperrenden Position gedreht werden, so daß auch dieses Sperrelement
beim Schließen der Verschlußklappe anschließend vollständig in das Trägerelement
bzw. in die Verschlußklappe, je nach Anordnung des Sperrelementes, drehend eingeschoben
werden kann.
Gemäß Anspruch 5 kann vorgesehen sein, daß durch das dem Sperrelement
zugeordnete Sperrglied das Sperrelement beim Schließvorgang der Verschlußklappe
in das Trägerelement oder die Verschlußklappe vollständig eingeschoben wird. Dies
hat den Vorteil, daß nach dem manuellen Zurückstellen des Sperrelementes das Sperrelement
durch das Sperrglied in das Trägerelement schon zu Beginn des Schließvorgangs eingeschoben
wird, so daß während des kompletten Schließvorgangs eine Dämpfungswirkung bewirkt
wird, insbesondere dann, wenn das Sperrelement gemäß Anspruch 3 ein Teleskopfederelement
oder eine Gasdruckfeder aufweist.
Gemäß Anspruch 6 kann das Sperrglied als in den Schwenkbereich der
Gelenkverbindung hineinragender Arretierzapfen ausgebildet sein. Diese Ausgestaltung
des Sperrgliedes ermöglicht eine äußerst einfache und kostengünstige Herstellung
sowie eine äußerst einfache Nachrüstung an einer bereits bestehenden Schließklappe.
Gemäß Anspruch 7 kann der Arretierzapfen dem Sperrelement im geschlossenen
Zustand der Verschlußklappe gegenüberliegend angeordnet sein. Dies bedeutet, daß
beispielsweise wenn das Sperrelement am Trägerelement angeordnet ist, der Arretierzapfen
in entsprechend axialer Verlängerung im zur Gelenkverbindung hin gerichteten Kantenbereich
der Verschlußklappe angeordnet ist, sofern die Verschlußklappe geschlossen ist.
Dabei ist gemäß Anspruch 7 vorgesehen, daß der Arretierzapfen starr mit der Verschlußklappe
(oder dem Trägerelement) verbunden ist. Durch diese Anordnung wird beim Schließvorgang
das Sperrelement entsprechend in das Trägerelement hineingeschoben, so daß der Arretierzapfen
bei vollständig geschlossener Verschlußklappe in das Trägerelement hineinragt. Bei
entsprechend umgekehrter Anordnung, wenn also der Arretierzapfen am Trägerelement
angeordnet ist, ragt der Arretierzapfen dementsprechend in geschlossenem Zustand
der Verschlußklappe in die Verschlußklappe hinein.
Desweiteren kann gemäß Anspruch 8 vorgesehen sein, daß der Arretierzapfen
als Sperrhebel ausgebildet ist, welcher um eine parallel zur Schwenkachse der Gelenkverbindung
verlaufenden Hebelachse schwenkbar gelagert ist. Ein derart gelagerter Sperrhebel
kann somit durch eine einfache Schwenkbewegung gemäß Anspruch 8 aus seiner sperrenden
Stellung mit seinem zum Sperrelement hin gerichteten Arretierabschnitt herausgedreht
werden. Ist beispielsweise das Sperrelement als Sperrzapfen gemäß Anspruch 3 ausgebildet,
so kann der Arretierabschnitt des Sperrhebels durch die Drehbewegung des Sperrhebels
axial vor die Stirnseite des Sperrzapfens gebracht werden. Bei der anschließenden
Schließbewegung der Verschlußklappe kommt dann dieses Ende des Sperrhebels mit der
vorderen Stirnseite des Sperrzapfens in Kontakt und drückt diesen beim Schließen
der Verschlußklappe beispielsweise in das Trägerelement hinein. Diese Ausgestaltung
gemäß Anspruch 8 vereinfacht das Entriegeln der Verschlußklappe in erheblichem Maße.
Ebenfalls zur weiteren Vereinfachung der Entriegelung der Verschlußklappe
kann gemäß Anspruch 9 vorgesehen sein, daß der Sperrhebel in der Verschlußklappe
angeordnet ist und daß der Sperrhebel mechanisch durch einen manuell betätigbaren Schieber
aus seiner Sperrstellung in seine nicht sperrende Stellung verstellbar ist. Der
Schieber ist dabei vorzugsweise im ebenen Bereich der Verschlußklappe zugänglich.
Dies hat den Vorteil, daß zum Auslenken des Sperrhebels aus seiner sperrenden Stellung
die Bedienungsperson dies nicht im unmittelbaren Bereich der Gelenkverbindung bewirken
muß, so daß eine eventuell bestehende Verletzungsgefahr sicher ausgeschlossen ist.
Anstatt eines solchen Schiebers kann gemäß Anspruch 9 auch ein Druckknopf oder dergleichen
vorgesehen sein, welcher im wesentlichen rechtwinklig zur Oberfläche der Verschlußklappe
in einer entsprechenden Führungsbohrung geführt ist und auf einen im Inneren der
Verschlußklappe liegenden Auslenkabschnitt des Sperrhebels entgegen einer entsprechenden
Federkraft drückt.
Gemäß Anspruch 10 kann auch eine automatische Entriegelung vorgesehen
sein, die dahingehend ausgestaltet ist, daß der Schieber mit einem Stellhebel des
Notenpultes in Verbindung steht und zwar derart, daß beim Verschwenken des Notenpultes
der Schieber zum Verstellen des Sperrhebels axial verschiebbar ist. Dies bedeutet,
daß durch die mechanische Kopplung über den Schieber der Stellhebel beim Öffnen
bzw. Aufklappen des Notenpultes in seine ursprüngliche Sperrstellung zurückfällt.
Wird das Notenpult aus seiner geöffneten Gebrauchslage wiederum in eine geschlossene
Stellung geschwenkt, welche im wesentlichen parallel zur Verschlußklappe verläuft,
so wird über den Stellhebel und den Schieber der Sperrhebel zwangsläufig aus seiner
sperrenden Stellung ausgelenkt, so daß er mit seinem zum Sperrelement hin liegenden
Arretierabschnitt "vor" das Sperrelement geschwenkt wird und somit bei der anschließenden
Schließbewegung das Sperrelement stirnseitig vom Stellhebel erfaßt wird und in das
Trägerelement hineingedrückt wird.
Anhand der Zeichnung wird nachfolgend die Erfindung näher erläutert.
Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf die nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt ist, sondern daß sich die Erfindung insbesondere auf sämtliche, in den
Patentansprüchen definierten Gegenstände erstreckt. Es zeigt:
1 eine erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
mit einem in einem Trägerelement angeordneten Sperrelement sowie einem an einer
Verschlußklappe angeordneten Sperrglied bei vollständig geöffneter Verschlußklappe;
2 die Verriegelungseinrichtung aus
1, wobei in dieser Darstellung das als Sperrzapfen
ausgebildete Sperrelement in eine entriegelte erste Position gebracht ist;
3 die Verriegelungseinrichtung aus den
1 und 2 bei
vollständig geschlossener Verschlußklappe;
4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Verriegelungseinrichtung mit einem im Trägerelement angeordneten Sperrelement gemäß
der vorangegangenen Zeichnungsfiguren 1 bis 3 sowie einem mechanisch
auslenkbaren, in der Verschlußklappe drehbar gelagerten Sperrhebel bei geöffneter
Verschlußklappe;
5 die Verriegelungseinrichtung aus
4 mit einem aus seiner Sperrstellung mechanisch ausgelenkten
Sperrhebel bei vollständig geöffneter Verschlußklappe;
6 die Verriegelungseinrichtung aus
5 bei vollständig geschlossener Verschlußklappe.
Die nachfolgenden Darstellungen der 1
bis 6 zeigen am Beispiel einer Verschlußklappe
eines Klaviers beispielhaft den prinzipiellen Aufbau und die Funktionsweise des
vorliegenden Erfindungsgegenstandes.
So zeigt 1 einen Teilschnitt eines Klaviers
1 mit einer oberen Frontwand 2, einem Trägerelement
3 sowie einer in vollständig geöffneter Winkellage dargestellten Verschlußklappe
4, durch welche im geschlossenen Zustand eine Klaviatur (in der Zeichnung
nicht dargestellt) des Klaviers 1 vollständig abgedeckt wird.
Wie aus 1 weiter erkennbar ist, ist im
Trägerelement 3 eine Arretiereinrichtung 5 vorgesehen, welche
beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ein äußeres, sich über die komplette Breite
des Trägerelementes 3 erstreckendes Führungsrohr 6 aufweist. Dieses
Führungsrohr 6 ist in einer entsprechenden Durchgangsbohrung
7 des Trägerelementes 3 festsitzend angeordnet. Desweiteren ist
die Verschlußklappe 4 über eine Gelenkverbindung 8, die üblicherweise
als Scharnierband ausgeführt ist, schwenkbar am Trägerelement 3 gelagert.
Durch diese Gelenkverbindung 8 wird ein in gestrichelter Linie gekennzeichneter
Schwenkbereich 9 definiert, welcher beim Schließvorgang der Verschlußklappe
4 von der unteren, rechten Endkante 10 der Verschlußklappe
4 durchlaufen wird.
Wie aus 1 weiter ersichtlich ist, weist
die Arretiereinrichtung 5 mit ihrem Führungsrohr 6 ein Sperrelement
in Form eines Sperrzapfens 11 auf, welcher axial in Richtung der Längsmittelachse
12/1 der Arretiereinrichtung 5 bzw. des Führungsrohres
6 verschiebbar im Führungsrohr 6 geführt ist. Die in
1 dargestellte Sperrstellung des Sperrzapfens
11 wird durch einen entsprechenden umlaufenden, nach außen
vorstehenden Anschlagsteg 12 des Sperrzapfens 11 definiert, welcher
in der dargestellten Position des Sperrzapfens 11 an einem nach innen gerichteten,
umlaufenden Absatz 13 des Führungsrohres 6 anliegt.
Um den Sperrzapfen 11 in dieser Sperrstellung zu halten,
ist innerhalb des Sperrzapfens 11 eine Axialdruckfeder 14 vorgesehen,
welche sich nach innen an einem Führungszapfen 15 axial abstützt. Beim
vorliegenden Ausführungsbeispiel ragt dieser Führungszapfen 15 ebenfalls
zumindest teilweise in den Sperrzapfen 11 hinein. Der Führungszapfen
15 ist seinerseits wiederum Bestandteil eines im Führungsrohr
6 axial verschiebbaren Stellkolbens 16, welcher über eine zweite
Axialdruckfeder 17 in der in 1 dargestellten
"Sperrposition" gehalten wird. Diese "Sperrposition" des Stellkolbens
16 ist wiederum durch einen entsprechenden umlaufenden Absatz
18 des Führungsrohres 6 sowie einen umlaufenden Anschlagsteg
19 des Stellkolbens 16 definiert.
Wie aus 1 weiter ersichtlich ist, weist
die zum Stellkolben 16 hin gerichtete, umlaufende Stirnfläche
20 des Sperrzapfens 11 zum Anschlagsteg 19 des Stellkolbens
16 einen gewissen Abstand auf, wodurch ein erster Stellweg des Sperrzapfens
11 definiert ist.
Die Axialdruckfeder 17 stützt sich rückseitig an einer in
das Führungsrohr 6 eingeschraubten Verschlußschraube 21 axial
ab. Somit wird zwischen dem Stellkolben 16 und der Verschlußschraube
21 ein Druckraum 22 gebildet, in welchem sich Luft befindet. Diese
Luft wird bei einer Axialverschiebung des Stellkolbens 16 entgegen der
Pfeilrichtung 24 über eine Drosselbohrung 23 gedrosselt nach außen
geführt, so daß eine gewisse Dämpfungswirkung erreichbar ist. Bei der entgegengesetzten
Bewegung des Stellkolbens 16 in Richtung des Pfeiles 24 kann die
Belüftung des Druckraumes 22 durch ein mit dem Druckraum 22 in
Verbindung stehendes Rückschlagventil 25 erfolgen, welches bei der Stellbewegung
in Richtung des Pfeiles 24 des Stellkolbens 16 öffnet und in entgegengesetzter
Bewegungsrichtung zum Pfeil 24 schließt. Ein solches Rückschlagventil
25 ist nicht zwingend erforderlich, da die Belüftung des Druckraumes
22 auch über die Drosselbohrung 23 erfolgen kann.
Zur Einstellung der Dämpfungseigenschaften der Arretiereinrichtung
5 ist desweiteren in der Verschlußschraube 21 eine Einstellschraube
26 vorgesehen, durch deren Axialverstellung der Durchlaßquerschnitt der
Drosselbohrung 23 variabel einstellbar ist. Durch entsprechende Wahl des
Durchlaßquerschnitts der Drosselbohrung 23 ist die Dämpfung insbesondere
derart einstellbar, daß ein schlagartiges Zuschlagen der Verschlußklappe
4 sicher verhindert wird. Bei größerer Dämpfung kann dabei die Federkraft
der Axialdruckfeder 17 geringer sein, so daß auch die Schließstellung der
Verschlußklappe 4 sicher erreichbar ist und nicht durch zu große Stellkräfte
der Axialdruckfeder 17 im geschlossenen Zustand der verschlußklappe
4 diese wieder leicht angehoben wird.
Wird auf das Rückschlagventil 25 verzichtet und die Belüftung
des Druckraumes 22 durch die Drosselbohrung 23 bewirkt, so kann
damit desweiteren eine gedämpfte Axialbewegung des Stellkolbens 16 in Richtung
des Pfeiles 24 erreicht werden, so daß bei Freigabe des Stellkolbens
16 dieser sich nicht schlagartig, sondern gedämpft in die in
1 dargestellte "Sperrstellung" begibt. Dabei können
zwischen dem Stellkolben 16 und dem Führungsrohr 6 sowie zwischen
dem Führungszapfen 11 und dem Führungsrohr 6 entsprechende, umlaufende
Dichtungseinrichtungen vorgesehen sein, welche in der Zeichnung nicht explizit dargestellt
sind.
Im Bereich der Gelenkverbindung 8 weist die Verschlußklappe
4 ein in Form eines Arretierzapfens 27 ausgebildetes Sperrglied
auf, welches beim vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa mittig auf der zum Schwenkbereich
9 hin gerichteten Begrenzungsfläche 28 der Verschlußklappe
4 angeordnet ist. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel der 1
ist der Arretierzapfen 27 beispielhaft über eine entsprechende Montageplatte
29 starr mit der verschlußklappe 4 verbunden. Desweiteren ist
erkennbar, daß der Arretierzapfen 27 zum Trägerelement 3 hin gebogen
ausgebildet ist, wobei das Krümmungszentrum etwa im Bereich der Gelenkverbindung
8 liegt. Anstatt dieser Montageplatte 29 kann auch vorgesehen
sein, daß der Arretierzapfen 27 in die Verschlußklappe 4 in eine
entsprechende Aufnahmebohrung eingesteckt ist.
Wie aus 1 erkennbar ist, stützt sich
der Arretierzapfen 27 mit seiner unteren Stirnfläche 30 auf der
Umfangsfläche 31 des Sperrzapfens 11 ab, sofern dieser sich in
der in 1 dargestellten Sperrposition befindet. Sowohl
die Anordnung des Sperrzapfens 11 im Trägerelement 3 wie auch
die Länge des Arretierzapfens 27 sind dabei so gewählt, daß die Arretierwirkung
im wesentlichen erst bei vollständig geöffneter Verschlußklappe 4, wie
in 1 dargestellt, erreicht wird und somit erst bei
Erreichen oder annäherndem Erreichen dieser geöffneten Winkellage der Verschlußklappe
4 der Sperrzapfen 11 axial in Richtung des Pfeiles 24
aus dem Trägerelement 3 heraus in die dargestellte Sperrposition gelangen
kann.
Um nun diese Sperrposition aufzuheben, ist der Sperrzapfen
11 manuell, beispielsweise durch Fingerdruck, aus der in 1
dargestellten Sperrposition in eine entsperrende Position bringbar, wie dies aus
2 erkennbar ist. Dabei wird der Sperrzapfen 11
so weit in das Trägerelement 3 bzw. das Führungsrohr 6 hineingedrückt,
bis dieser mit seiner umlaufenden Stirnfläche 20 auf dem Anschlagsteg
19 des Stellkolbens 16 anliegt. Dabei ist vorgesehen, daß die
Axialdruckfeder 14 wesentlich geringere Axialkräfte aufbringt als die Axialdruckfeder
17 des Stellkolbens 16, so daß der Stellkolben 16 bei
dieser Axialverschiebung des Sperrzapfens 11 in Richtung des Pfeiles
32 in seiner in den 1 und 2
dargestellten "Sperrposition" verbleibt.
Die unterschiedlichen Federstärken der beiden Axialdruckfedern
14 und 17 in der beschriebenen Art und Weise haben den Vorteil,
daß durch eine entsprechend leichte Ausführung der Axialdruckfeder 14 lediglich
geringe Axialkräfte zum Einschieben des Sperrzapfens 11 in die in
2 dargestellte, entsperrende Position notwendig sind
und andererseits aber beim anschließenden Schließvorgang durch die größere Federstärke
der Axialdruckfeder 17 eine ausreichende Dämpfung bzw. Abbremswirkung der
Schließbewegung durch die Arretiervorrichtung 5 erreichbar ist.
Nachdem der Sperrzapfen 11 in die in 2
dargestellte, entsperrende Position gebracht wurde, kann nun der Schließvorgang
der Verschlußklappe 4 eingeleitet werden. Beim Verschwenken der Verschlußklappe
4 um die Gelenkverbindung 8 gelangt der Sperrzapfen
11 mit einer schräg angeformten Druckfläche 33, welche zum Sperrzapfen
11 hin der Stützfläche 30 des Arretierzapfens 27 benachbart
liegt, in den Bereich der vorderen Stirnfläche 34 des Sperrzapfens
11, so daß bei weiterer Schließbewegung nunmehr durch den Arretierzapfen
27 über den Sperrzapfen 11 der Stellkolben 16 in Richtung
des Pfeiles 32 nach innen gedrückt wird. Bei dieser Schließbewegung wird
die sich im Druckraum 22 befindende Luft durch die Drosselbohrung und die
Einstellschraube 26 gedrosselt in die Umgebung abgegeben, so daß sich im
Druckraum 22 ein Überdruck einstellt, durch welchen die Schließbewegung
der Verschlußklappe 4 gebremst wird. Die Bremswirkung ist durch entsprechende
Einstellung der Einstellschraube 26 einstellbar, so daß die Arretiervorrichtung
5 in einfacher Weise an unterschiedlich schwere Verschlußklappen
4 dahingehend anpaßbar ist, daß eine stets optimale Schließgeschwindigkeit
einstellbar ist. Die Stärke der Axialdruckfeder 17 kann dabei stets so
gewählt werden, daß auch eine leichte Verschlußklappe 4 sicher in ihre
geschlossene Position gelangt und nicht in einer leicht geöffneten Stellung stehen
bleibt.
Nachdem der Schließvorgang vollständig abgeschlossen ist, gelangt
somit die Verschlußklappe 4 in die in 3 dargestellte,
vollständig geschlossene Position. Es ist erkennbar, daß der Arretierzapfen
27 in dieser vollständig geschlossenen Winkellage der Verschlußklappe
4 in das Führungsrohr 6 der Arretiereinrichtung 5 hineinragt
und daß der Stellkolben 16 über den Sperrzapfen 11 in Richtung
des Pfeiles 32 in das Führungsrohr 6 hineingeschoben ist. Bei
dieser Stellbewegung in Richtung des Pfeiles 32 des Stellkolbens
16 verringert sich das Volumen des Druckraumes 22, wobei die sich
darin befindende Luft gedrosselt durch die Drosselbohrung 23 nach außen
entweichen kann. Durch dieses gedrosselte Entweichen wird zusätzlich zur Federkraft
der Axialdruckfeder 17, wie oben erwähnt, eine Dämpfung der Schließbewegung
bewirkt.
Aus der vorangegangenen Beschreibung zum Ausführungsbeispiel der Arretiereinrichtung
gemäß der 1 bis 3
ist erkennbar, daß mit äußerst einfachen, kostengünstigen Mitteln einerseits eine
Arretierung einer Verschlußklappe 4 beispielsweise eines Klaviers
1 sowie eine gedämpfte Schließbewegung dieser Verschlußklappe
4 erreichbar ist. Die in den 1 bis
3 gezeigte Anordnung ist lediglich beispielhaft.
So kann auch vorgesehen sein, daß die Arretiervorrichtung 5 in der Verschlußklappe
4 und der Arretierzapfen 27 stirnseitig am Trägerelement
3 angeordnet ist.
Aufgrund der besonderen Konstruktion der für den Sperrzapfen
11 separat vorgesehenen, nur geringe Axialdruckkräfte aufbringenden Axialdruckfeder
14 ist ein einfaches manuelles Entriegeln dieser Arretiervorrichtung durchführbar.
Desweiteren kann die erfindungsgemäße, anhand dieses Ausführungsbeispiels
dargestellte Arretiervorrichtung in einfacher Weise beispielsweise an jedem Klavier
nachgerüstet werden. Dazu ist lediglich erforderlich, in das Trägerelement
3 eine entsprechende Aufnahmebohrung für das Führungsrohr 6 vorzusehen,
in welche das Führungsrohr 6 einsteckbar ist. Auch die Montage des Arretierzapfens
27 an der Begrenzungsfläche 28 über dessen Montageplatte
29 ist in einfachster Weise durchführbar, ohne daß an der bestehenden Gehäusekonstruktion
beispielsweise des Klaviers 1 weitere aufwendige Veränderungen vorgenommen
werden müßten. Ein weitere Vorteil besteht darin, daß die Arretiereinrichtung
5 zusammen mit dem Arretierzapfen 27 an jeder beliebigen Stelle
des Trägerelementes 3 bzw. der Verschlußklappe 4 insbesondere
auch mittig angeordnet werden kann, so daß insbesondere die in geschlossenem Zustand
stets wirkenden Federkräfte symmetrisch in die Verschlußklappe 4 eingeleitet
werden und somit ein Verzug der Verschlußklappe 4 sicher ausgeschlossen
ist. Ein Verzug der Verschlußklappe 4 ist auch schon deshalb nicht zu erwarten,
weil die Federkräfte in geschlossener Stellung über den Arretierzapfen
27 ausschließlich auf die innere Begrenzungsfläche 28 der Verschlußklappe
4 wirken.
In den 4 bis 6
ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
dargestellt, bei welcher eine "automatische" Entriegelung durchführbar ist. Bei
diesem Ausführungsbeispiel ist dieselbe Arretiervorrichtung 5 wie beim
vorangegangenen Ausführungsbeispiel vorgesehen, so daß in den Zeichnungsfiguren
4 bis 6 dieselben Bezugsziffern eingetragen sind. Für diese Arretiervorrichtung
5 aus den 4 bis 6
gilt dementsprechend die vorangegangene Beschreibung, so daß insoweit auf diese
Textpassagen verwiesen wird.
Beim Ausführungsbeispiel der 4 bis
6 ist das Sperrglied als Sperrhebel
40 ausgebildet, welcher innerhalb der Verschlußklappe 4 um eine
parallel zur Drehachse der Gelenkverbindung 8 verlaufende Hebelachse
41 schwenkbar gelagert ist. Der Sperrhebel 40 weist zum Sperrzapfen
11 hin einen Arretierabschnitt 42 auf, dessen aus der Verschlußklappe
4 herausragender Teil in gleicher Weise gebogen ausgebildet ist wie der
Arretierzapfen 27 aus den Zeichnungsfiguren 1 bis 3. Diesem Arretierabschnitt
42 bezüglich der Hebelachse 41 diametral gegenüberliegend weist
der Sperrhebel 40 einen Auslenkabschnitt 43 auf, der ausgehend
von der Hebelachse 41 weiter in die Verschlußklappe 4 hineinragt.
Der Sperrhebel 40 wird über ein entsprechendes Federelement 44
in seiner in 4 dargestellten Sperrposition gehalten.
Diese Sperrposition ist durch einen Anschlagzapfen 45 des Sperrhebels
40 definiert, welcher dem Federelement 44 gegenüberliegend am
Arretierabschnitt 42 des Sperrhebels 40 angeordnet ist.
Der Sperrhebel 40 ist mit seiner Hebelachse 41 in
einem Aufnahmegehäuse 46 angeordnet, welches beispielsweise als Führungsrohr
ausgebildet ist, das in eine entsprechende Aufnahmebohrung 47 der Verschlußklappe
4 festsitzend eingesetzt ist. Desweiteren ist in diesem Aufnahmegehäuse
46 ein Schieber 48 vorgesehen, der im Aufnahmegehäuse
46 axial verschiebbar aufgenommen ist. Zum Sperrhebel 40 hin weist
dieser Schieber 48 eine Art Rampe 49 auf, durch die bei einer
Axialverschiebung des Schiebers 48 in Richtung des Pfeiles 50
der Sperrhebel 40 über seinen Auslenkabschnitt 43 aus seiner Sperrposition
ausgelenkt wird. Dazu weist der Arretierabschnitt 42 an seinem zum Schieber
48 hin liegenden Ende einen Auslenkfinger 51 auf, mit dem der
Arretierabschnitt 42 während der Axialbewegung des Schiebers
48 an der Rampe 49 aufgleitet, wie dies weiter unten noch beschrieben
werden wird.
Anstatt dieses Schiebers 48 mit seiner Rampe 49
kann auch ein einfacher Druckknopf 52 vorgesehen sein, welcher in
4 in gestrichelten Linien dargestellt ist. Dieser Druckknopf
52 ragt dabei aus der inneren Oberfläche 53 der Verschlußklappe
4 heraus, so daß er in einfacher Weise zugänglich ist und in einfacher
Weise manuell betätigt werden kann. Durch die Betätigung dieses Druckknopfes
52 wird der innere Auslenkabschnitt 43 ausgelenkt, so daß der
Sperrhebel 40 mit seinem Arretierabschnitt 42 aus der in
4 dargestellten Sperrlage in die in 5
dargestellte entriegelte Stellung gedreht wird. Ein solcher Druckknopf
52 als Alternative zum Schieber 48 ist vorzugsweise dann vorzusehen,
wenn lediglich eine einzige Arretiervorrichtung 5 für die Verschlußklappe
4 vorgesehen ist.
Sollen jedoch auch zwei Arretiervorrichtungen 5 mit Sperrhebeln
40 vorgesehen werden, beispielsweise weil bewußt auf eine automatische
Entriegelung (siehe weiter unten) verzichtet wird, so können die beiden Arretiervorrichtungen
5 zusammen mit den zugehörigen Sperrhebeln 40 beispielsweise jeweils
im äußeren, seitlichen Randbereich der Verschlußklappe 4 vorgesehen werden,
so daß das Entriegeln und die Einleitung der Schließbewegung der Verschlußklappe
4 sicher durchführbar ist, da diese über deren Randbereich mit jeder Hand
des Benutzers umgreifbar ist, während der jeweilige Druckknopf gleichzeitig betätigt
werden kann. Auch kann bei einer zweifachen Anordnung vorgesehen sein, daß die Hebellänge
des Sperrhebels 40 derart gewählt wird, daß der Druckknopf zum Entriegeln
im oberen Kantenbereich der verschlußklappe 4 angeordnet werden kann. Weiter
kann auch vorgesehen sein, daß lediglich mittels eines einzigen Druckknopfes mehrere
Sperrhebel aus ihrer Sperrposition bringbar sind, indem die jeweiligen Auslenkabschnitte
der Sperrhebel beispielsweise durch eine starre Querverbindung miteinander gekoppelt
sind.
Wie aus 4 weiter ersichtlich ist, steht
der Schieber 48 über einen Verbindungszapfen 54 mechanisch mit
einer Aufnahmegabel 55 eines Stellhebels 56 in Wirkverbindung.
Dieser Stellhebel 56 ist an einem Notenpult 57 der Verschlußklappe
4 starr befestigt. Dieses Notenpult 57 ist über eine entsprechende
Scharnierverbindung 58 schwenkbar an der Verschlußklappe 4 befestigt.
In der in 4 dargestellten Position befindet sich das
Notenpult 57 in Gebrauchslage, wobei durch die mechanische Verbindung zwischen
dem Schieber 48 und dem Stellhebel 56 sich dieser Schieber
48 in der in 4 dargestellten zurückgezogenen,
neutralen Position befindet.
In der in 4 dargestellten geöffneten
Position der Verschlußklappe 4 sowie der Winkelstellung des Notenpultes
57 befindet sich der Sperrhebel 40 in der dargestellten Sperrposition
und liegt mit seiner unteren Stützfläche 59 sperrend auf der Umfangsfläche
31 des Arretierzapfens 11 an. Somit kann in dieser eine Sperrwirkung
bewirkenden Lage sowohl des Arretierzapfens 11 als auch des Sperrhebels
40 mit seinem Arretierabschnitt 42 die Verschlußklappe
4 nicht versehentlich geschlossen werden.
Um nun den Sperrhebel 40 aus seiner in 4
dargestellten Sperrlage in eine entriegelte Stellung zu bringen, ist beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß der Schieber 48 in Richtung des Pfeiles
50 verschoben wird und in eine in 5 dargestellte
Entriegelungsposition für den Sperrhebel 40 gelangt. Die Verschiebung des
Schiebers 48 in die in 5 dargestellte Position
wird beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch Verschwenken des Notenpultes
57 in eine parallel zur verschlußklappe 4 verlaufende neutrale
Lage bewirkt, wie dies in 5 dargestellt ist. Mit dieser
Schwenkbewegung des Notenpultes in Richtung des Pfeiles 60 wird gleichzeitig
der Stellhebel 56 mitverschwenkt, so daß durch die formschlüssige Verbindung
zwischen der Aufnahmegabel 55 und dem Verbindungszapfen 54 zwangsläufig
die Verschiebung des Schiebers 48 bewirkt wird, wie dies deutlich aus
5 hervorgeht.
Während dieser Vorschubbewegung des Schiebers 48 in Richtung
des Pfeiles 50 läuft, wie bereits oben erwähnt, der Auslenkabschnitt
43 mit seinem Auslenkfinger 51 an der Rampe 49 des Schiebers
48 auf und wird somit um die Hebelachse 41 drehend ausgelenkt.
Dementsprechend bewegt sich das freie Ende des Arretierabschnittes 42 des
Sperrhebels 40 in eine entsperrende Position, wie dies in 5
erkennbar ist. Bei der anschließenden Schließbewegung der Verschlußklappe
4 gelangt nun der Arretierabschnitt 42 auf die vordere Stirnfläche
34 des Sperrzapfens 11 wie dies in 5
in Phantomlinien angedeutet ist.
Aus dieser Position kann nun die Verschlußklappe 4 in eine
vollständig geschlossene Winkellage gebracht werden, wie dies in 6
dargestellt ist, so daß bei dieser weiteren Schließbewegung der Sperrzapfen
11 in das Führungsrohr 6 der Arretiereinrichtung 5 eingeschoben
wird. Zum vollständigen Schließen der Verschlußklappe 4 wird nunmehr ebenfalls
der Stellkolben 16 zusammen mit dem Sperrzapfen 11 vollständig
in das Führungsrohr 6 hineingeschoben, bis die Verschlußklappe
4 vollständig geschlossen ist. Dabei bewirkt die Arretiereinrichtung
5 dieselben bremsenden und dämpfenden Kräfte, wie bereits zu den
1 bis 3 ausgeführt
wurde.
Dabei kann auch vorgesehen sein, daß der Sperrzapfen 11 einstückiger
Bestandteil des Stellkolbens 16 ist, da der Sperrzapfen 11 zum
Entriegeln bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß der 4
bis 6 nicht zunächst in das Führungsrohr
6 eingeschoben werden muß, um mit dem Sperrhebel 40 außer Eingriff
zu gelangen.
Durch die mechanische Kopplung des Sperrhebels 40 mit dem
Notenpult 57 wird eine automatische Entriegelung bewirkt. Da vor dem Schließen
der Verschlußklappe 4 stets das Notenpult 57 in die in
5 dargestellte Position gebracht werden muß, um nicht
mit der Klaviatur beim Schließen zu kollidieren, wird durch diese erfindungsgemäße
Ausgestaltung eine Beschädigung der Arretiereinrichtung 5 sowie des Sperrhebels
40 sicher verhindert für den Fall, daß die Bedienungsperson die Verschlußklappe
4 schließen möchte, bevor die Arretiereinrichtung 5 entriegelt
ist.
Desweiteren können durch die Ausgestaltung gemäß der 4
bis 6 auch mehrere Arretiereinrichtungen
5 mit Sperrhebeln 40 in beliebiger Anzahl nebeneinander vorgesehen
sein, da diese gleichzeitig durch die Schwenkbewegung des Notenpultes
57 entriegelbar sind. Auch ist eine mittige Anordnung nur einer Arretiereinrichtung
mit Sperrhebel 40 vorstellbar.
In einer in der Zeichnung nicht dargestellten Variante kann auch vorgesehen
sein, daß ein Sperrelement als Sperrzapfen in der verschlußklappe angeordnet ist
und zwar etwa in der Art, wie dies für den Schieber 48 in den
4 und 5 erkennbar
ist. Um diesen Sperrzapfen in eine sperrende Position zu bringen und wieder aus
dieser herauszubringen, kann z.B. ein Stellhebel am Sperrzapfen angeordnet sein,
welcher im Bereich des oberen Endes (beispielsweise etwa im Bereich des Verbindungszapfens
54 beim Schieber 48) angeordnet ist und aus der inneren Oberfläche
53 der Verschlußklappe 4 herausragt. Durch manuelles Verstellen
des Stellhebels wird somit eine Axialverstellung des Sperrzapfens bewirkt, so daß
dieser in einfacher Weise in seine beiden Extremstellungen gebracht werden kann.
Um den derart nach einer Art Schubstange ausgebildeten Sperrzapfen in seiner sperrenden
und seiner nicht sperrenden Position zu fixieren, können entsprechende Rastkerben
vorgesehen sein, mit welchen die Schubstange beispielsweise mit federbelasteten
Rastkugeln in Eingriff bringbar sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird folglich
auf eine Dämpfung beim Schließen der Verschlußklappe verzichtet.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zur Sicherung einer Verschlußklappe (4) nach Art
eines Klavierdeckels, wobei die Verschluflklappe (4) über eine Gelenkverbindung
(8) an einem Trägerelement (3) schwenkbar gelagert ist und aus
einer geschlossenen Winkellage in eine geöffnete Winkellage bringbar ist, wobei
ein verstellbares Sperrelement (11) vorgesehen ist, welches sich in geöffnetem
Zustand der Verschlußklappe (4) in einer Sperrposition befindet, in welcher
das Sperrelement in den Schwenkbereich (9) der Gelenkverbindung (8)
hineinragt und die Verschlußklappe (4) in ihrer geöffneten oder annähernd
geöffneten Position arretiert, und wobei das Sperrelement (11) aus seiner
Sperrposition in eine nicht sperrende, die Verschlußklappe (4) nicht arretierende
Position bringbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrelement (11) im Trägerelement (3) oder in der Verschlußklappe
(4) angeordnet ist und aus seiner in den Schwenkbereich (9) der
Gelenkverbindung (8) hinein ragenden Sperrstellung in das Trägerelement
(3) oder in die Verschlußklappe (4) einschiebbar ist, und
daß das jeweilige andere Element – die Verschlußklappe (4) oder das
Trägerelement (3) – ein in den Schwenkbereich (9) der Gelenkverbindung
(8) hinein ragendes Sperrglied (27, 40) aufweist, das
sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe (4) am sich in seiner Sperrstellung
befindenden Sperrelement (11) abstützt und die Verschlußklappe (4)
arretiert.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement
als Sperrzapfen (11) ausgebildet ist und aus seiner Sperrposition in das
Trägerelement (3) oder in die Verschlußklappe (4) einschiebbar
ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sperrzapfen (11) Teil eines Teleskopfederelementes (5)
oder einer Gasdruckfeder oder eines Dämpferelementes ist, und
daß der Sperrzapfen (11) am Teleskopfederelement (5) oder an der
Gasdruckfeder entgegen einer Federkraft eines den Sperrzapfen (11) in seiner
Sperrposition haltenden Federelementes (14) axial verschiebbar geführt
ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrelement als Sperrscheibe oder Sperrzapfen ausgebildet ist, welche oder
welcher um eine quer zur Schwenkachse der Gelenkverbindung verlaufende Drehachse
drehbar gelagert ist, und
aus ihrer oder seiner Sperrposition entgegen einer Federkraft eines das Sperrelement
in seiner sperrenden Stellung haltenden Federelementes in eine nicht sperrende Position
drehbar ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß durch das Sperrglied (27, 40) das Sperrelement (11)
beim Schließvorgang der Verschlußklappe (4) in das Trägerelement (3)
oder die Verschlußklappe (4) vollständig eingeschoben wird.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrglied als in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hineinragender
Arretierzapfen (27) ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierzapfen
(27) dem Sperrelement (11) in geschlossenen Zustand der Verschlußklappe
(4) gegenüberliegend angeordnet ist und starr mit der Verschlußklappe (4)
oder dem Trägerelement (3) verbunden ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierzapfen
als Sperrhebel (40) ausgebildet ist, welcher um eine parallel zur Schwenkachse
der Gelenkverbindung (8) verlaufenden Hebelachse (41) schwenkbar
gelagert ist und mit einem mit dem Sperrelement (11) sperrend zusammenwirkenden
Arretierabschnitt (42) aus seiner Sperrstellung derart verschwenkbar ist,
daß beim Schließvorgang das Sperrelement (11) durch den Arretierabschnitt
(42) des Sperrhebels (40) in das Trägerelement (3) oder
in die Verschlußklappe (4) einschiebbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sperrhebel (40) in der Verschlußklappe (4) angeordnet
ist, und
daß der Sperrhebel (40) einen dem Arretierabschnitt diametral gegenüberliegenden
Auslenkabschnitt (43) aufweist, welcher mechanisch durch einen manuell
betätigbaren Schieber (48) oder einen Druckknopf (52) drehend
auslenkbar ist, so daß der Sperrhebel (40) mit seinem Arretierabschnitt
(42) aus seiner Sperrstellung in seine nicht sperrende Stellung verstellbar
ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußklappe (4) eine Klavierklappe mit einem an dieser schwenkbar
gelagerten Notenpult (57) ist, und
daß der Schieber (48) mit einem Stellhebel (56) des Notenpultes
(57) in Wirkverbindung steht derart, daß beim Verschwenken des Notenpultes
(57) aus seiner geöffneten Gebrauchslage in eine parallel zur Verschlußklappe
verlaufende Lage der Schieber (48) zum Verstellen des Sperrhebels (40)
axial verschiebbar ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen
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