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Dokumentenidentifikation DE10163352B4 25.08.2005
Titel Vorrichtung zur Sicherung einer Verschlußklappe, insbesondere eines Klaviers
Anmelder Reinert, Peter, 78554 Aldingen, DE
Erfinder Reinert, Peter, 78554 Aldingen, DE
Vertreter Neymeyer & Partner GbR, 78052 Villingen-Schwenningen
DE-Anmeldedatum 21.12.2001
DE-Aktenzeichen 10163352
Offenlegungstag 17.07.2003
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 25.08.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 25.08.2005
IPC-Hauptklasse G10C 3/02
IPC-Nebenklasse G10C 3/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung einer Verschlußklappe nach Art eines Klavierdeckels, wobei die Verschlußklappe über eine Gelenkverbindung an einem Trägerelement schwenkbar gelagert ist und aus einer geschlossenen Winkellage in eine geöffnete Winkellage bringbar ist, wobei ein verstellbares Sperrelement vorgesehen ist, welches sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe in einer Sperrposition befindet, in welcher das Sperrelement in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hineinragt und die Verschlußklappe in ihrer geöffneten oder annähernd geöffneten Position arretiert, und wobei das Sperrelement aus seiner Sperrposition in eine nicht sperrende, die Verschlußklappe nicht arretierende Position bringbar ist.

Aus dem Stand der Technik ist bereits eine Vielzahl von Sicherungen einer Verschlußklappe, insbesondere einer Verschlußklappe eines Klaviers bekannt. So wird zur Sicherung einer solchen Verschlußklappe beispielsweise in der DE 199 01 435 A1 eine an einem Gerät oder an einem Möbel scharnierartig gelagerte Verschlußklappe beschrieben, mit der die Bedienungseinrichtung wahlweise abgedeckt oder geöffnet werden kann. Als Bedienungseinrichtung wird in dieser Druckschrift beispielsweise auf die Tastatur eines Klaviers, Flügels oder Synthesizers oder auch eines anderen Musikinstruments verwiesen. Solche Verschlußklappen dienen nach dieser Druckschrift dem Schutz der empfindlichen Bedienungseinrichtung, wie beispielsweise eben die Klaviatur eines Tastenmusikinstruments, vor Staub oder Beschädigung. Demzufolge werden solche Verschlußklappen bei Nichtgebrauch stets geschlossen. Dabei ist häufig eine unsachgemäße und unachtsame Handhabung zu beobachten. Durch eine solche unsachgemäße Handhabung einer Verschlußklappe kann diese unbeabsichtigt zuschlagen, was zu einer Beschädigung des Klaviergehäuses oder auch der Verschlußklappe selbst führen kann.

Desweiteren befindet sich eine solche Verschlußklappe in geöffnetem Zustand in einer relativ labilen Position. Ein selbständiges Zufallen ist zwar in der Regel ausgeschlossen, jedoch kann bereits durch eine unachtsame Berührung die Klappe aus dem Gleichgewicht kommen und so frei in Schließrichtung fallen, wobei dabei die Finger des Bedieners bzw. des Pianisten eingeklemmt und verletzt werden können. Gleiches oder ähnliches ist auch beispielsweise bei Schreibsekretären und ähnlich aufgebauten Möbeln festzustellen, bei welchen sich eine Verschlußklappe in geöffnetem Zustand in einer etwa vertikalen, ebenfalls labilen Position befindet. Auch dort kann ein versehentliches Zuschlagen bei unachtsamer Handhabung erfolgen.

Aus der DE 199 01 435 A1 ist nunmehr eine Vorrichtung bekannt geworden, welche derart ausgebildet sein soll, daß sich eine solche Verschlußklappe leicht öffnen läßt und in umgekehrter Richtung die Schließbewegung gedämpft erfolgt. Dazu ist zur Dämpfung der Schließbewegung der Verschlußklappe ein im Gerät bzw. im Gehäuse beispielsweise eines Klaviers ortsfest schwenkbar gelagerter Arbeitszylinder mit Kolben und Kolbenstange vorgesehen. Die Kolbenstange wird dabei über einen Gelenkmechanismus mit der Innenseite der Verschlußklappe gekoppelt. Dieser Gelenkmechanismus weist einen zweiarmigen, ortsfest drehbar gelagerten Hebel auf, dessen einer Hebelarm an dem freien Ende der Kolbenstange drehbar gelagert ist und dessen anderer Hebelarm der Innenfläche der Verschlußklappe in Tastverbindung so zugeordnet ist, daß beim Schließen der Klappe von der Innenseite der Verschlußklappe auf die Tastverbindung Druck ausgeübt wird. Dabei wird der Hebel um das Lager gedreht und mit dem zweiten Hebelarm die Kolbenstange des Arbeitszylinders in den Arbeitszylinder eingeschoben. D.h., daß dieser Hebel als Kniehebel ausgebildet ist, wobei die schließende Schwenkbewegung über diesen Kniehebel in eine axiale Schubbewegung der Kolbenstange umgesetzt wird. Ist diese Kolbenstange als Hydraulikelement oder Gasdruckfeder oder auch als ein sonstiges federbelastetes, mit eine Reibbremse versehenes Element ausgebildet, so wird zwangsläufig die Schließbewegung gedämpft, so daß ein hartes Zuschlagen einer mit einem solchen System versehenen Verschlußklappe sicher verhindert wird.

Dieses Hebel-Zylindersystem benötigt relativ viel Raum, so daß insbesondere im Bereich des Klavierbaus häufig Platzprobleme auftreten. Desweiteren kann ein solches System nur schwer nachträglich im Bereich einer Klaviatur bzw. einer Verschlußklappe eines Klaviers installiert werden, da zur Nachrüstung umfangreiche Veränderungen am Gehäuse des Klaviers notwendig wären. Auch kann die geöffnete Lage des "Klavierdeckels" mit diesem System nur unzureichend gesichert werden, da dieses System über keinen harten Anschlag bzw. über keinerlei Arretierung zur Sicherung der geöffneten Position der Verschlußklappe verfügt. Dies bedeutet, daß zwar die Schließbewegung gedämpft wird und auch die Öffnungsbewegung aufgrund der federelastischen Eigenschaften des Dämpfungsgliedes erleichtert wird, jedoch ein unbeabsichtigtes Zufallen der Verschlußklappe nicht sicher verhindert werden kann. Auch kann ein solches Sicherungssystem nur in den seitlichen Randbereichen neben der Klaviatur angeordnet werden, da der Kniehebel von der Unterseite her die Verschlußklappe untergreift, was im Bereich der Klaviertasten nicht möglich wäre. Eine einseitige Anordnung eines solchen Systems kann aber aufgrund der nur einseitig wirkenden und im geschlossenen Zustand ständig auf die Verschlußklappe einwirkenden Rückstellkräfte zum Verzug der Verschlußklappe führen.

Im weiteren ist auch aus der DE 197 80 212 T1 eine Vorrichtung zur Sicherung einer als Klaviaturabdeckung ausgebildeten Verschlußklappe bekannt. Auch hier wird eine Lösung gesucht, ein schlagartiges Zufallen der Verschlußklappe bei unsachgemäßer Handhabung zu verhindern. Beim Gegenstand der DE 197 80 212 T1 soll eine sogenannte "Schließsteuervorrichtung" vorgesehen sein, durch welche die Schließbewegung einerseits gedämpft und die Öffnungsbewegung möglichst ungehindert erfolgen kann.

Dazu ist an der Verschlußklappe ein Anlenkhebel vorgesehen, welcher über einen Übertragungshebel mit einem Bremshebel einer federbelasteten Drehmomentbremse in Verbindung steht. Diese Drehmomentbremse wirkt dabei in Schließrichtung dämpfend, wobei mit zunehmendem Schließwinkel diese Bremswirkung stets erhöht werden soll. Diese Drehmomentbremse, welche in der DE 197 80 212 T1 als Langsamschließeinrichtung bezeichnet wird, ist an einem Unterteil des Trägerelementes der Verschlußklappe angeordnet und befindet sich im seitlichen Randbereich der Verschlußklappe selbst. Auch hier müßte, um einen Verzug der Verschlußklappe sicher zu vermeiden, ein solches System in beiden Randbereichen der Verschlußklappe angeordnet sein. Dies wiederum hat zur Folge, daß diese Systeme äußerst aufwendig zu installieren und aufeinander abzustimmen sind, so daß in beiden Randbereichen auch eine gleichmäßige Dämpfung der Schließbewegung erfolgt.

Desweiteren sind die oben genannten bekannten Sicherungseinrichtungen lediglich dazu geeignet, die Schließbewegung an sich abzubremsen, eine Sicherung jedoch der geöffneten Stellung der Verschlußklappe ist bei diesen Systemen nicht vorgesehen, so daß ein unbeabsichtigtes Schließen einer solchen Verschlußklappe auch mit diesen Systemen nach wie vor nicht verhindert werden kann.

Die Gefahr eines solchen ungewollten Zuklappens der Verschlußklappe ist insbesondere auch bei größeren Tasteninstrumenten, wie beispielsweise Flügeln, besonders groß, da bei diesen Instrumenten das an der Verschlußklappe innenseitig angebrachte Notenpult äußerst breit ist. Auf einem solchen breiten Notenpult können somit größere Mengen an Notenblättern abgestellt werden, was bei deren "blockweisem Umblättern" zu einer erheblichen Verschiebung des Schwerpunktes des Gesamtanordnung in Schließrichtung der Verschlußklappe führt. Diese Schwerpunktverlagerung jedoch bewirkt wiederum ein unkontrolliertes Kippen der Verschlußklappe, so daß diese ungewollt schließt oder zumindest die gesamten Noten vom Notenpult herunterfallen. Weiter sind die beschriebenen Sicherungssysteme auch nicht als Kindersicherung geeignet, da die geöffnete Stellung der Verschlußklappe nicht arretiert werden kann.

Aus der JP 8-234726 A ist eine Vorrichtung zur Sicherung einer Verschlußklappe bekannt, welche als Klavierdeckel ausgebildet ist. Hier ist beispielsweise ein Sperrelement vorgesehen, welches an der Innenseite der sich neben dem Klavierdeckel befindlichen Seitenwand des Klaviergehäuses über einen Zapfen schwenkbar gelagert ist. Bei geöffnetem Klavierdeckel wird dieses Sperrelement durch eine Feder in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung zwischen dem Klavierdeckel und dem Trägerelement, an welchem der Klavierdeckel schwenkbar gelagert ist, eingeschwenkt und dort federelastisch gehalten. Zum Aufheben dieser Arretierung ist das Sperrelement entgegen der Federkraft von Hand auszulenken und in seiner ausgelenkten, nicht arretierenden Position zu halten. Anschließend kann der Klavierdeckel geschlossen werden, wobei während des Schließvorganges, nach dem Freigeben des Sperrelementes dieses auf der Innenseite des Klavierdeckels entlang gleitet. Vor dem abgesehen, dass hierdurch der Klavierdeckel innenseitig verkratz wird, ist die Handhabung sehr umständlich, da das Sperrelement erst freigegeben werden kann, wenn der Klavierdeckel schon einen Großteil seiner Schließbewegung ausgeführt hat. Weiter kann bei dieser Konstruktion der Klavierdeckel nur in einem seiner beiden seitlichen Endbereiche gesichert werden, da ein manuelles Entriegeln zweier Sperrelement und das gleichzeitige manuelle Schließen des Klavierdeckels nicht möglich ist.

Weiter sind in der JP 8-234726 A noch Ausführungsvarianten beschrieben, bei welchen das Sperrelement stabförmig ausgebildet ist und an der Innenseite verstellbar am Klavierdeckel angeordnet ist. Bei einer Ausführungsform kann das Sperrelement bei geöffneter Stellung des Klavierdekkels aus einer nach oben gerichteten, am Klavierdeckel anliegenden Position nach unten geschwenkt und mit einem Anschlag im Bereich der Seitenwand des Klaviergehäuses manuell in Eingriff gebracht werden. Bei der anderen Ausführungsform ist das Sperrelement entlang der Innenseite des Klavierdeckel manuell verschiebbar ausgebildet und stützt sich in seiner sperrenden Position oberseitig auf der Abdeckung des Klaviergehäuses neben der Klaviatur ab. Auch diese Ausgestaltung führt zu Beschädigungen der Oberflächen des Klavierdeckels bzw. des Klaviergehäuses. Durch die einseitig seitliche Anordnung können die Sperrelemente weiter auch einen Verzug des Klavierdeckels mit sich bringen, wobei auch die Ästhetik bei geöffnetem Klavierdeckel erheblich beeinträchtigt wird.

Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Sicherung von Verschlußklappen, insbesondere eines Klaviers derart auszugestalten, daß die geöffnete Position der Verschlußklappe nicht durch unsachgemäße Handhabung versehentlich verlassen wird. Desweiteren soll eine solche Sicherung auch derart im Bereich der Verschlußklappe angeordnet werden können, daß ein Verzug der Verschlußklappe sicher verhindert wird.

Die Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Sperrelement im Trägerelement oder in der Verschlußklappe angeordnet ist und aus seiner in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hinein ragenden Sperrstellung in das Trägerelement oder in die Verschlußklappe einschiebbar ist und, daß das jeweilige andere Element – die Verschlußklappe oder das Trägerelement – ein in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hinein ragendes Sperrglied aufweist, das sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe am sich in seiner Sperrstellung befindenden Sperrelement abstützt und die Verschlußklappe arretiert.

Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, mit welcher in einfachster weise eine Verschlußklappe, beispielsweise eines Klaviers, in der geöffneten Position sicher arretierbar ist. Dazu ist vorgesehen, daß entweder das Trägerelement, an welchem die Verschlußklappe schwenkbar gelagert ist oder die Verschlußklappe selbst ein Sperrelement aufweist. Dieses Sperrelement befindet sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe in einer Sperrposition, in welcher das Sperrelement in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hineinragt. Zum Erreichen einer Sperrwirkung weist das jeweilige andere Element – die Verschlußklappe oder das Trägerelement – ein ebenfalls in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hinein ragendes Sperrglied aufweist, das sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe am sich in seiner Sperrstellung befindenden Sperrelement abstützt. Das Sperrelement ist dabei direkt im Bereich der Gelenkverbindung angeordnet und ragt derart in den Schwenkbereich dieser Gelenkverbindung hinein, daß ein versehentliches Schließen der Verschlußklappe unmöglich ist, da das Sperrelement die Schwenkmöglichkeit der Verschlußklappe zusammen mit dem Sperrglied blockiert. Zum Aufheben der Sperrwirkung ist das Sperrelement aus seiner in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hinein ragenden Sperrstellung in das Trägerelement oder in die Verschlußklappe einschiebbar. Durch das Sperrglied ist eine Verschlußklappe beispielsweise bei einem Öffnungswinkel ausgehend von der geschlossenen Stellung bis in die vollständig geöffnete Stellung von deutlich über 90°, wie dies bei einem Klavierdeckel der Fall ist, sicher arretierbar. Durch die Integration des Sperrelementes in der Verschlußklappe oder im Trägerelement ist auch eine mittige Anordnung wählbar, so dass ein Verzug der Verschlußklappe sicher ausgeschlossen ist.

Ist das Sperrelement beispielsweise im Trägerelement angeordnet, so ragt das Sperrelement aus diesem Trägerelement zumindest so weit hervor, daß das Sperrglied der Verschlußklappe, wenn die Verschlußklappe aus ihrer geöffneten Stellung verschwenkt wird, an diesem Sperrelement ansteht und somit die Schießbewegung sicher blokkiert wird. Desgleichen gilt ebenfalls, wenn das Sperrelement in der Verschlußklappe angeordnet ist und dementsprechend in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hineinragt, so daß sich das Sperrelement bei der Schließbewegung mit der Verschlußklappe mitbewegt und am Sperrglied des Trägerelementes anstößt, so daß auch hierdurch ebenfalls eine sichere Arretierung der Verschlußklappe bewirkt wird.

Dabei kann vorgesehen sein, daß das Sperrelement entgegen einer Federkraft aus seiner Sperrposition auslenkbar ist oder, daß das Sperrelement als eine Art Schieber ausgebildet ist, der manuell aus der Sperrposition in die nicht sperrende Position verstellt werden kann.

Dabei kann gemäß Anspruch 2 vorgesehen sein, daß das Sperrelement als Sperrzapfen ausgebildet ist und aus seiner Sperrposition in das Trägerelement oder in die Verschlußklappe einschiebbar ist. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ist beispielsweise ein äußerst einfaches Nachrüsten dieser Sicherung der Verschlußklappe durchführbar. Der Sperrzapfen kann z.B. zusammen mit einer Axialdruckfeder beispielsweise in eine einfache Bohrung im Bereich des Trägerelementes eingesetzt werden. Das Einschieben des Sperrzapfens entweder in das Trägerelement, sofern er dort angeordnet ist, oder in die Verschlußklappe, sofern er dort angeordnet ist, kann dabei manuell, sprich mit der Hand erfolgen, wobei mit der zweiten Hand die Schließbewegung der Verschlußklappe eingeleitet wird, während z.B. mit dem Finger der Sperrzapfen in seiner nicht mehr blockierenden Stellung gehalten wird.

Gemäß Anspruch 3 kann der Sperrzapfen Teil eines Teleskopfederelementes oder einer Gasdruckfeder oder eines gleichartigen, federnden und/oder dämpfenden Federelementes sein. Dabei ist gemäß Anspruch 3 vorgesehen, daß der Sperrzapfen am Teleskopfederelement axial verschiebbar geführt ist. Dabei ist vorgesehen, daß der Sperrzapfen entgegen einer Federkraft eines den Sperrzapfen in seiner Sperrposition haltenden Federelementes aus seiner Sperrposition in eine nicht sperrende Position bringbar ist. D.h., daß der Sperrzapfen aus seiner beispielsweise aus dem Trägerelement vorstehenden, sperrenden Lage in das Trägerelement zurückgedrückt werden kann, um die Sperrwirkung aufzuheben, um die Verschlußklappe in einfacher Weise schließen zu können. Durch Ausbildung des Sperrzapfens als separates Bauteil des Teleskopfederelementes oder der Gasdruckfeder ist der Sperrzapfen relativ zum Teleskopfederelement oder zur Gasdruckfeder manuell zumindest so weit verschiebbar, daß dessen Sperrwirkung aufgehoben ist. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß bei entsprechend weicher Auslegung des die Federkraft bewirkenden Federelementes des Sperrzapfens keine großen Kräfte erforderlich sind, um den Sperrzapfen aus seiner Sperrstellung zurückzudrücken. Im weiteren wird beim anschließenden Schließvorgang der Verschlußklappe das dämpfende Teleskopfederelement bzw. die Gasdruckfeder über den Sperrzapfen in das Trägerelement bzw. in die Verschlußklappe eingeschoben, wobei hierzu größere Federkräfte vorgesehen sein können, so daß der Schließvorgang gebremst erfolgt. Ist beispielsweise das Teleskopfederelement zusätzlich als dämpfendes Element ausgebildet, so wird stets eine langsame Schließbewegung der Verschlußklappe erreicht, wobei mit zunehmendem Schließweg aufgrund der zunehmenden Federkraft auch die Bremskräfte weiter erhöht werden. Dabei ist die "Bremsfeder" stets so auszulegen, daß die Verschlußklappe in geschlossenem Zustand auch geschlossen bleibt und nicht durch die "Bremsfeder" leicht angehoben wird.

Gemäß Anspruch 4 kann das Sperrelement auch als Sperrscheibe oder Sperrzapfen ausgebildet sein, welche oder welcher um eine quer zur Schwenkachse der Gelenkverbindung verlaufende Drehachse drehbar gelagert ist. Dies bedeutet, daß das derart ausgebildete Sperrelement durch eine Drehbewegung in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung beim Öffnen der Verschlußklappe federbelastet hineingedreht wird. Um dieses Sperrelement aus seiner Sperrposition zu bringen, kann dieses dementsprechend manuell aus seiner sperrenden Position gedreht werden, so daß auch dieses Sperrelement beim Schließen der Verschlußklappe anschließend vollständig in das Trägerelement bzw. in die Verschlußklappe, je nach Anordnung des Sperrelementes, drehend eingeschoben werden kann.

Gemäß Anspruch 5 kann vorgesehen sein, daß durch das dem Sperrelement zugeordnete Sperrglied das Sperrelement beim Schließvorgang der Verschlußklappe in das Trägerelement oder die Verschlußklappe vollständig eingeschoben wird. Dies hat den Vorteil, daß nach dem manuellen Zurückstellen des Sperrelementes das Sperrelement durch das Sperrglied in das Trägerelement schon zu Beginn des Schließvorgangs eingeschoben wird, so daß während des kompletten Schließvorgangs eine Dämpfungswirkung bewirkt wird, insbesondere dann, wenn das Sperrelement gemäß Anspruch 3 ein Teleskopfederelement oder eine Gasdruckfeder aufweist.

Gemäß Anspruch 6 kann das Sperrglied als in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hineinragender Arretierzapfen ausgebildet sein. Diese Ausgestaltung des Sperrgliedes ermöglicht eine äußerst einfache und kostengünstige Herstellung sowie eine äußerst einfache Nachrüstung an einer bereits bestehenden Schließklappe.

Gemäß Anspruch 7 kann der Arretierzapfen dem Sperrelement im geschlossenen Zustand der Verschlußklappe gegenüberliegend angeordnet sein. Dies bedeutet, daß beispielsweise wenn das Sperrelement am Trägerelement angeordnet ist, der Arretierzapfen in entsprechend axialer Verlängerung im zur Gelenkverbindung hin gerichteten Kantenbereich der Verschlußklappe angeordnet ist, sofern die Verschlußklappe geschlossen ist. Dabei ist gemäß Anspruch 7 vorgesehen, daß der Arretierzapfen starr mit der Verschlußklappe (oder dem Trägerelement) verbunden ist. Durch diese Anordnung wird beim Schließvorgang das Sperrelement entsprechend in das Trägerelement hineingeschoben, so daß der Arretierzapfen bei vollständig geschlossener Verschlußklappe in das Trägerelement hineinragt. Bei entsprechend umgekehrter Anordnung, wenn also der Arretierzapfen am Trägerelement angeordnet ist, ragt der Arretierzapfen dementsprechend in geschlossenem Zustand der Verschlußklappe in die Verschlußklappe hinein.

Desweiteren kann gemäß Anspruch 8 vorgesehen sein, daß der Arretierzapfen als Sperrhebel ausgebildet ist, welcher um eine parallel zur Schwenkachse der Gelenkverbindung verlaufenden Hebelachse schwenkbar gelagert ist. Ein derart gelagerter Sperrhebel kann somit durch eine einfache Schwenkbewegung gemäß Anspruch 8 aus seiner sperrenden Stellung mit seinem zum Sperrelement hin gerichteten Arretierabschnitt herausgedreht werden. Ist beispielsweise das Sperrelement als Sperrzapfen gemäß Anspruch 3 ausgebildet, so kann der Arretierabschnitt des Sperrhebels durch die Drehbewegung des Sperrhebels axial vor die Stirnseite des Sperrzapfens gebracht werden. Bei der anschließenden Schließbewegung der Verschlußklappe kommt dann dieses Ende des Sperrhebels mit der vorderen Stirnseite des Sperrzapfens in Kontakt und drückt diesen beim Schließen der Verschlußklappe beispielsweise in das Trägerelement hinein. Diese Ausgestaltung gemäß Anspruch 8 vereinfacht das Entriegeln der Verschlußklappe in erheblichem Maße.

Ebenfalls zur weiteren Vereinfachung der Entriegelung der Verschlußklappe kann gemäß Anspruch 9 vorgesehen sein, daß der Sperrhebel in der Verschlußklappe angeordnet ist und daß der Sperrhebel mechanisch durch einen manuell betätigbaren Schieber aus seiner Sperrstellung in seine nicht sperrende Stellung verstellbar ist. Der Schieber ist dabei vorzugsweise im ebenen Bereich der Verschlußklappe zugänglich. Dies hat den Vorteil, daß zum Auslenken des Sperrhebels aus seiner sperrenden Stellung die Bedienungsperson dies nicht im unmittelbaren Bereich der Gelenkverbindung bewirken muß, so daß eine eventuell bestehende Verletzungsgefahr sicher ausgeschlossen ist. Anstatt eines solchen Schiebers kann gemäß Anspruch 9 auch ein Druckknopf oder dergleichen vorgesehen sein, welcher im wesentlichen rechtwinklig zur Oberfläche der Verschlußklappe in einer entsprechenden Führungsbohrung geführt ist und auf einen im Inneren der Verschlußklappe liegenden Auslenkabschnitt des Sperrhebels entgegen einer entsprechenden Federkraft drückt.

Gemäß Anspruch 10 kann auch eine automatische Entriegelung vorgesehen sein, die dahingehend ausgestaltet ist, daß der Schieber mit einem Stellhebel des Notenpultes in Verbindung steht und zwar derart, daß beim Verschwenken des Notenpultes der Schieber zum Verstellen des Sperrhebels axial verschiebbar ist. Dies bedeutet, daß durch die mechanische Kopplung über den Schieber der Stellhebel beim Öffnen bzw. Aufklappen des Notenpultes in seine ursprüngliche Sperrstellung zurückfällt. Wird das Notenpult aus seiner geöffneten Gebrauchslage wiederum in eine geschlossene Stellung geschwenkt, welche im wesentlichen parallel zur Verschlußklappe verläuft, so wird über den Stellhebel und den Schieber der Sperrhebel zwangsläufig aus seiner sperrenden Stellung ausgelenkt, so daß er mit seinem zum Sperrelement hin liegenden Arretierabschnitt "vor" das Sperrelement geschwenkt wird und somit bei der anschließenden Schließbewegung das Sperrelement stirnseitig vom Stellhebel erfaßt wird und in das Trägerelement hineingedrückt wird.

Anhand der Zeichnung wird nachfolgend die Erfindung näher erläutert. Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf die nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt ist, sondern daß sich die Erfindung insbesondere auf sämtliche, in den Patentansprüchen definierten Gegenstände erstreckt. Es zeigt:

1 eine erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung mit einem in einem Trägerelement angeordneten Sperrelement sowie einem an einer Verschlußklappe angeordneten Sperrglied bei vollständig geöffneter Verschlußklappe;

2 die Verriegelungseinrichtung aus 1, wobei in dieser Darstellung das als Sperrzapfen ausgebildete Sperrelement in eine entriegelte erste Position gebracht ist;

3 die Verriegelungseinrichtung aus den 1 und 2 bei vollständig geschlossener Verschlußklappe;

4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Verriegelungseinrichtung mit einem im Trägerelement angeordneten Sperrelement gemäß der vorangegangenen Zeichnungsfiguren 1 bis 3 sowie einem mechanisch auslenkbaren, in der Verschlußklappe drehbar gelagerten Sperrhebel bei geöffneter Verschlußklappe;

5 die Verriegelungseinrichtung aus 4 mit einem aus seiner Sperrstellung mechanisch ausgelenkten Sperrhebel bei vollständig geöffneter Verschlußklappe;

6 die Verriegelungseinrichtung aus 5 bei vollständig geschlossener Verschlußklappe.

Die nachfolgenden Darstellungen der 1 bis 6 zeigen am Beispiel einer Verschlußklappe eines Klaviers beispielhaft den prinzipiellen Aufbau und die Funktionsweise des vorliegenden Erfindungsgegenstandes.

So zeigt 1 einen Teilschnitt eines Klaviers 1 mit einer oberen Frontwand 2, einem Trägerelement 3 sowie einer in vollständig geöffneter Winkellage dargestellten Verschlußklappe 4, durch welche im geschlossenen Zustand eine Klaviatur (in der Zeichnung nicht dargestellt) des Klaviers 1 vollständig abgedeckt wird.

Wie aus 1 weiter erkennbar ist, ist im Trägerelement 3 eine Arretiereinrichtung 5 vorgesehen, welche beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ein äußeres, sich über die komplette Breite des Trägerelementes 3 erstreckendes Führungsrohr 6 aufweist. Dieses Führungsrohr 6 ist in einer entsprechenden Durchgangsbohrung 7 des Trägerelementes 3 festsitzend angeordnet. Desweiteren ist die Verschlußklappe 4 über eine Gelenkverbindung 8, die üblicherweise als Scharnierband ausgeführt ist, schwenkbar am Trägerelement 3 gelagert. Durch diese Gelenkverbindung 8 wird ein in gestrichelter Linie gekennzeichneter Schwenkbereich 9 definiert, welcher beim Schließvorgang der Verschlußklappe 4 von der unteren, rechten Endkante 10 der Verschlußklappe 4 durchlaufen wird.

Wie aus 1 weiter ersichtlich ist, weist die Arretiereinrichtung 5 mit ihrem Führungsrohr 6 ein Sperrelement in Form eines Sperrzapfens 11 auf, welcher axial in Richtung der Längsmittelachse 12/1 der Arretiereinrichtung 5 bzw. des Führungsrohres 6 verschiebbar im Führungsrohr 6 geführt ist. Die in 1 dargestellte Sperrstellung des Sperrzapfens 11 wird durch einen entsprechenden umlaufenden, nach außen vorstehenden Anschlagsteg 12 des Sperrzapfens 11 definiert, welcher in der dargestellten Position des Sperrzapfens 11 an einem nach innen gerichteten, umlaufenden Absatz 13 des Führungsrohres 6 anliegt.

Um den Sperrzapfen 11 in dieser Sperrstellung zu halten, ist innerhalb des Sperrzapfens 11 eine Axialdruckfeder 14 vorgesehen, welche sich nach innen an einem Führungszapfen 15 axial abstützt. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ragt dieser Führungszapfen 15 ebenfalls zumindest teilweise in den Sperrzapfen 11 hinein. Der Führungszapfen 15 ist seinerseits wiederum Bestandteil eines im Führungsrohr 6 axial verschiebbaren Stellkolbens 16, welcher über eine zweite Axialdruckfeder 17 in der in 1 dargestellten "Sperrposition" gehalten wird. Diese "Sperrposition" des Stellkolbens 16 ist wiederum durch einen entsprechenden umlaufenden Absatz 18 des Führungsrohres 6 sowie einen umlaufenden Anschlagsteg 19 des Stellkolbens 16 definiert.

Wie aus 1 weiter ersichtlich ist, weist die zum Stellkolben 16 hin gerichtete, umlaufende Stirnfläche 20 des Sperrzapfens 11 zum Anschlagsteg 19 des Stellkolbens 16 einen gewissen Abstand auf, wodurch ein erster Stellweg des Sperrzapfens 11 definiert ist.

Die Axialdruckfeder 17 stützt sich rückseitig an einer in das Führungsrohr 6 eingeschraubten Verschlußschraube 21 axial ab. Somit wird zwischen dem Stellkolben 16 und der Verschlußschraube 21 ein Druckraum 22 gebildet, in welchem sich Luft befindet. Diese Luft wird bei einer Axialverschiebung des Stellkolbens 16 entgegen der Pfeilrichtung 24 über eine Drosselbohrung 23 gedrosselt nach außen geführt, so daß eine gewisse Dämpfungswirkung erreichbar ist. Bei der entgegengesetzten Bewegung des Stellkolbens 16 in Richtung des Pfeiles 24 kann die Belüftung des Druckraumes 22 durch ein mit dem Druckraum 22 in Verbindung stehendes Rückschlagventil 25 erfolgen, welches bei der Stellbewegung in Richtung des Pfeiles 24 des Stellkolbens 16 öffnet und in entgegengesetzter Bewegungsrichtung zum Pfeil 24 schließt. Ein solches Rückschlagventil 25 ist nicht zwingend erforderlich, da die Belüftung des Druckraumes 22 auch über die Drosselbohrung 23 erfolgen kann.

Zur Einstellung der Dämpfungseigenschaften der Arretiereinrichtung 5 ist desweiteren in der Verschlußschraube 21 eine Einstellschraube 26 vorgesehen, durch deren Axialverstellung der Durchlaßquerschnitt der Drosselbohrung 23 variabel einstellbar ist. Durch entsprechende Wahl des Durchlaßquerschnitts der Drosselbohrung 23 ist die Dämpfung insbesondere derart einstellbar, daß ein schlagartiges Zuschlagen der Verschlußklappe 4 sicher verhindert wird. Bei größerer Dämpfung kann dabei die Federkraft der Axialdruckfeder 17 geringer sein, so daß auch die Schließstellung der Verschlußklappe 4 sicher erreichbar ist und nicht durch zu große Stellkräfte der Axialdruckfeder 17 im geschlossenen Zustand der verschlußklappe 4 diese wieder leicht angehoben wird.

Wird auf das Rückschlagventil 25 verzichtet und die Belüftung des Druckraumes 22 durch die Drosselbohrung 23 bewirkt, so kann damit desweiteren eine gedämpfte Axialbewegung des Stellkolbens 16 in Richtung des Pfeiles 24 erreicht werden, so daß bei Freigabe des Stellkolbens 16 dieser sich nicht schlagartig, sondern gedämpft in die in 1 dargestellte "Sperrstellung" begibt. Dabei können zwischen dem Stellkolben 16 und dem Führungsrohr 6 sowie zwischen dem Führungszapfen 11 und dem Führungsrohr 6 entsprechende, umlaufende Dichtungseinrichtungen vorgesehen sein, welche in der Zeichnung nicht explizit dargestellt sind.

Im Bereich der Gelenkverbindung 8 weist die Verschlußklappe 4 ein in Form eines Arretierzapfens 27 ausgebildetes Sperrglied auf, welches beim vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa mittig auf der zum Schwenkbereich 9 hin gerichteten Begrenzungsfläche 28 der Verschlußklappe 4 angeordnet ist. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel der 1 ist der Arretierzapfen 27 beispielhaft über eine entsprechende Montageplatte 29 starr mit der verschlußklappe 4 verbunden. Desweiteren ist erkennbar, daß der Arretierzapfen 27 zum Trägerelement 3 hin gebogen ausgebildet ist, wobei das Krümmungszentrum etwa im Bereich der Gelenkverbindung 8 liegt. Anstatt dieser Montageplatte 29 kann auch vorgesehen sein, daß der Arretierzapfen 27 in die Verschlußklappe 4 in eine entsprechende Aufnahmebohrung eingesteckt ist.

Wie aus 1 erkennbar ist, stützt sich der Arretierzapfen 27 mit seiner unteren Stirnfläche 30 auf der Umfangsfläche 31 des Sperrzapfens 11 ab, sofern dieser sich in der in 1 dargestellten Sperrposition befindet. Sowohl die Anordnung des Sperrzapfens 11 im Trägerelement 3 wie auch die Länge des Arretierzapfens 27 sind dabei so gewählt, daß die Arretierwirkung im wesentlichen erst bei vollständig geöffneter Verschlußklappe 4, wie in 1 dargestellt, erreicht wird und somit erst bei Erreichen oder annäherndem Erreichen dieser geöffneten Winkellage der Verschlußklappe 4 der Sperrzapfen 11 axial in Richtung des Pfeiles 24 aus dem Trägerelement 3 heraus in die dargestellte Sperrposition gelangen kann.

Um nun diese Sperrposition aufzuheben, ist der Sperrzapfen 11 manuell, beispielsweise durch Fingerdruck, aus der in 1 dargestellten Sperrposition in eine entsperrende Position bringbar, wie dies aus 2 erkennbar ist. Dabei wird der Sperrzapfen 11 so weit in das Trägerelement 3 bzw. das Führungsrohr 6 hineingedrückt, bis dieser mit seiner umlaufenden Stirnfläche 20 auf dem Anschlagsteg 19 des Stellkolbens 16 anliegt. Dabei ist vorgesehen, daß die Axialdruckfeder 14 wesentlich geringere Axialkräfte aufbringt als die Axialdruckfeder 17 des Stellkolbens 16, so daß der Stellkolben 16 bei dieser Axialverschiebung des Sperrzapfens 11 in Richtung des Pfeiles 32 in seiner in den 1 und 2 dargestellten "Sperrposition" verbleibt.

Die unterschiedlichen Federstärken der beiden Axialdruckfedern 14 und 17 in der beschriebenen Art und Weise haben den Vorteil, daß durch eine entsprechend leichte Ausführung der Axialdruckfeder 14 lediglich geringe Axialkräfte zum Einschieben des Sperrzapfens 11 in die in 2 dargestellte, entsperrende Position notwendig sind und andererseits aber beim anschließenden Schließvorgang durch die größere Federstärke der Axialdruckfeder 17 eine ausreichende Dämpfung bzw. Abbremswirkung der Schließbewegung durch die Arretiervorrichtung 5 erreichbar ist.

Nachdem der Sperrzapfen 11 in die in 2 dargestellte, entsperrende Position gebracht wurde, kann nun der Schließvorgang der Verschlußklappe 4 eingeleitet werden. Beim Verschwenken der Verschlußklappe 4 um die Gelenkverbindung 8 gelangt der Sperrzapfen 11 mit einer schräg angeformten Druckfläche 33, welche zum Sperrzapfen 11 hin der Stützfläche 30 des Arretierzapfens 27 benachbart liegt, in den Bereich der vorderen Stirnfläche 34 des Sperrzapfens 11, so daß bei weiterer Schließbewegung nunmehr durch den Arretierzapfen 27 über den Sperrzapfen 11 der Stellkolben 16 in Richtung des Pfeiles 32 nach innen gedrückt wird. Bei dieser Schließbewegung wird die sich im Druckraum 22 befindende Luft durch die Drosselbohrung und die Einstellschraube 26 gedrosselt in die Umgebung abgegeben, so daß sich im Druckraum 22 ein Überdruck einstellt, durch welchen die Schließbewegung der Verschlußklappe 4 gebremst wird. Die Bremswirkung ist durch entsprechende Einstellung der Einstellschraube 26 einstellbar, so daß die Arretiervorrichtung 5 in einfacher Weise an unterschiedlich schwere Verschlußklappen 4 dahingehend anpaßbar ist, daß eine stets optimale Schließgeschwindigkeit einstellbar ist. Die Stärke der Axialdruckfeder 17 kann dabei stets so gewählt werden, daß auch eine leichte Verschlußklappe 4 sicher in ihre geschlossene Position gelangt und nicht in einer leicht geöffneten Stellung stehen bleibt.

Nachdem der Schließvorgang vollständig abgeschlossen ist, gelangt somit die Verschlußklappe 4 in die in 3 dargestellte, vollständig geschlossene Position. Es ist erkennbar, daß der Arretierzapfen 27 in dieser vollständig geschlossenen Winkellage der Verschlußklappe 4 in das Führungsrohr 6 der Arretiereinrichtung 5 hineinragt und daß der Stellkolben 16 über den Sperrzapfen 11 in Richtung des Pfeiles 32 in das Führungsrohr 6 hineingeschoben ist. Bei dieser Stellbewegung in Richtung des Pfeiles 32 des Stellkolbens 16 verringert sich das Volumen des Druckraumes 22, wobei die sich darin befindende Luft gedrosselt durch die Drosselbohrung 23 nach außen entweichen kann. Durch dieses gedrosselte Entweichen wird zusätzlich zur Federkraft der Axialdruckfeder 17, wie oben erwähnt, eine Dämpfung der Schließbewegung bewirkt.

Aus der vorangegangenen Beschreibung zum Ausführungsbeispiel der Arretiereinrichtung gemäß der 1 bis 3 ist erkennbar, daß mit äußerst einfachen, kostengünstigen Mitteln einerseits eine Arretierung einer Verschlußklappe 4 beispielsweise eines Klaviers 1 sowie eine gedämpfte Schließbewegung dieser Verschlußklappe 4 erreichbar ist. Die in den 1 bis 3 gezeigte Anordnung ist lediglich beispielhaft. So kann auch vorgesehen sein, daß die Arretiervorrichtung 5 in der Verschlußklappe 4 und der Arretierzapfen 27 stirnseitig am Trägerelement 3 angeordnet ist.

Aufgrund der besonderen Konstruktion der für den Sperrzapfen 11 separat vorgesehenen, nur geringe Axialdruckkräfte aufbringenden Axialdruckfeder 14 ist ein einfaches manuelles Entriegeln dieser Arretiervorrichtung durchführbar.

Desweiteren kann die erfindungsgemäße, anhand dieses Ausführungsbeispiels dargestellte Arretiervorrichtung in einfacher Weise beispielsweise an jedem Klavier nachgerüstet werden. Dazu ist lediglich erforderlich, in das Trägerelement 3 eine entsprechende Aufnahmebohrung für das Führungsrohr 6 vorzusehen, in welche das Führungsrohr 6 einsteckbar ist. Auch die Montage des Arretierzapfens 27 an der Begrenzungsfläche 28 über dessen Montageplatte 29 ist in einfachster Weise durchführbar, ohne daß an der bestehenden Gehäusekonstruktion beispielsweise des Klaviers 1 weitere aufwendige Veränderungen vorgenommen werden müßten. Ein weitere Vorteil besteht darin, daß die Arretiereinrichtung 5 zusammen mit dem Arretierzapfen 27 an jeder beliebigen Stelle des Trägerelementes 3 bzw. der Verschlußklappe 4 insbesondere auch mittig angeordnet werden kann, so daß insbesondere die in geschlossenem Zustand stets wirkenden Federkräfte symmetrisch in die Verschlußklappe 4 eingeleitet werden und somit ein Verzug der Verschlußklappe 4 sicher ausgeschlossen ist. Ein Verzug der Verschlußklappe 4 ist auch schon deshalb nicht zu erwarten, weil die Federkräfte in geschlossener Stellung über den Arretierzapfen 27 ausschließlich auf die innere Begrenzungsfläche 28 der Verschlußklappe 4 wirken.

In den 4 bis 6 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, bei welcher eine "automatische" Entriegelung durchführbar ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist dieselbe Arretiervorrichtung 5 wie beim vorangegangenen Ausführungsbeispiel vorgesehen, so daß in den Zeichnungsfiguren 4 bis 6 dieselben Bezugsziffern eingetragen sind. Für diese Arretiervorrichtung 5 aus den 4 bis 6 gilt dementsprechend die vorangegangene Beschreibung, so daß insoweit auf diese Textpassagen verwiesen wird.

Beim Ausführungsbeispiel der 4 bis 6 ist das Sperrglied als Sperrhebel 40 ausgebildet, welcher innerhalb der Verschlußklappe 4 um eine parallel zur Drehachse der Gelenkverbindung 8 verlaufende Hebelachse 41 schwenkbar gelagert ist. Der Sperrhebel 40 weist zum Sperrzapfen 11 hin einen Arretierabschnitt 42 auf, dessen aus der Verschlußklappe 4 herausragender Teil in gleicher Weise gebogen ausgebildet ist wie der Arretierzapfen 27 aus den Zeichnungsfiguren 1 bis 3. Diesem Arretierabschnitt 42 bezüglich der Hebelachse 41 diametral gegenüberliegend weist der Sperrhebel 40 einen Auslenkabschnitt 43 auf, der ausgehend von der Hebelachse 41 weiter in die Verschlußklappe 4 hineinragt. Der Sperrhebel 40 wird über ein entsprechendes Federelement 44 in seiner in 4 dargestellten Sperrposition gehalten. Diese Sperrposition ist durch einen Anschlagzapfen 45 des Sperrhebels 40 definiert, welcher dem Federelement 44 gegenüberliegend am Arretierabschnitt 42 des Sperrhebels 40 angeordnet ist.

Der Sperrhebel 40 ist mit seiner Hebelachse 41 in einem Aufnahmegehäuse 46 angeordnet, welches beispielsweise als Führungsrohr ausgebildet ist, das in eine entsprechende Aufnahmebohrung 47 der Verschlußklappe 4 festsitzend eingesetzt ist. Desweiteren ist in diesem Aufnahmegehäuse 46 ein Schieber 48 vorgesehen, der im Aufnahmegehäuse 46 axial verschiebbar aufgenommen ist. Zum Sperrhebel 40 hin weist dieser Schieber 48 eine Art Rampe 49 auf, durch die bei einer Axialverschiebung des Schiebers 48 in Richtung des Pfeiles 50 der Sperrhebel 40 über seinen Auslenkabschnitt 43 aus seiner Sperrposition ausgelenkt wird. Dazu weist der Arretierabschnitt 42 an seinem zum Schieber 48 hin liegenden Ende einen Auslenkfinger 51 auf, mit dem der Arretierabschnitt 42 während der Axialbewegung des Schiebers 48 an der Rampe 49 aufgleitet, wie dies weiter unten noch beschrieben werden wird.

Anstatt dieses Schiebers 48 mit seiner Rampe 49 kann auch ein einfacher Druckknopf 52 vorgesehen sein, welcher in 4 in gestrichelten Linien dargestellt ist. Dieser Druckknopf 52 ragt dabei aus der inneren Oberfläche 53 der Verschlußklappe 4 heraus, so daß er in einfacher Weise zugänglich ist und in einfacher Weise manuell betätigt werden kann. Durch die Betätigung dieses Druckknopfes 52 wird der innere Auslenkabschnitt 43 ausgelenkt, so daß der Sperrhebel 40 mit seinem Arretierabschnitt 42 aus der in 4 dargestellten Sperrlage in die in 5 dargestellte entriegelte Stellung gedreht wird. Ein solcher Druckknopf 52 als Alternative zum Schieber 48 ist vorzugsweise dann vorzusehen, wenn lediglich eine einzige Arretiervorrichtung 5 für die Verschlußklappe 4 vorgesehen ist.

Sollen jedoch auch zwei Arretiervorrichtungen 5 mit Sperrhebeln 40 vorgesehen werden, beispielsweise weil bewußt auf eine automatische Entriegelung (siehe weiter unten) verzichtet wird, so können die beiden Arretiervorrichtungen 5 zusammen mit den zugehörigen Sperrhebeln 40 beispielsweise jeweils im äußeren, seitlichen Randbereich der Verschlußklappe 4 vorgesehen werden, so daß das Entriegeln und die Einleitung der Schließbewegung der Verschlußklappe 4 sicher durchführbar ist, da diese über deren Randbereich mit jeder Hand des Benutzers umgreifbar ist, während der jeweilige Druckknopf gleichzeitig betätigt werden kann. Auch kann bei einer zweifachen Anordnung vorgesehen sein, daß die Hebellänge des Sperrhebels 40 derart gewählt wird, daß der Druckknopf zum Entriegeln im oberen Kantenbereich der verschlußklappe 4 angeordnet werden kann. Weiter kann auch vorgesehen sein, daß lediglich mittels eines einzigen Druckknopfes mehrere Sperrhebel aus ihrer Sperrposition bringbar sind, indem die jeweiligen Auslenkabschnitte der Sperrhebel beispielsweise durch eine starre Querverbindung miteinander gekoppelt sind.

Wie aus 4 weiter ersichtlich ist, steht der Schieber 48 über einen Verbindungszapfen 54 mechanisch mit einer Aufnahmegabel 55 eines Stellhebels 56 in Wirkverbindung. Dieser Stellhebel 56 ist an einem Notenpult 57 der Verschlußklappe 4 starr befestigt. Dieses Notenpult 57 ist über eine entsprechende Scharnierverbindung 58 schwenkbar an der Verschlußklappe 4 befestigt. In der in 4 dargestellten Position befindet sich das Notenpult 57 in Gebrauchslage, wobei durch die mechanische Verbindung zwischen dem Schieber 48 und dem Stellhebel 56 sich dieser Schieber 48 in der in 4 dargestellten zurückgezogenen, neutralen Position befindet.

In der in 4 dargestellten geöffneten Position der Verschlußklappe 4 sowie der Winkelstellung des Notenpultes 57 befindet sich der Sperrhebel 40 in der dargestellten Sperrposition und liegt mit seiner unteren Stützfläche 59 sperrend auf der Umfangsfläche 31 des Arretierzapfens 11 an. Somit kann in dieser eine Sperrwirkung bewirkenden Lage sowohl des Arretierzapfens 11 als auch des Sperrhebels 40 mit seinem Arretierabschnitt 42 die Verschlußklappe 4 nicht versehentlich geschlossen werden.

Um nun den Sperrhebel 40 aus seiner in 4 dargestellten Sperrlage in eine entriegelte Stellung zu bringen, ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß der Schieber 48 in Richtung des Pfeiles 50 verschoben wird und in eine in 5 dargestellte Entriegelungsposition für den Sperrhebel 40 gelangt. Die Verschiebung des Schiebers 48 in die in 5 dargestellte Position wird beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch Verschwenken des Notenpultes 57 in eine parallel zur verschlußklappe 4 verlaufende neutrale Lage bewirkt, wie dies in 5 dargestellt ist. Mit dieser Schwenkbewegung des Notenpultes in Richtung des Pfeiles 60 wird gleichzeitig der Stellhebel 56 mitverschwenkt, so daß durch die formschlüssige Verbindung zwischen der Aufnahmegabel 55 und dem Verbindungszapfen 54 zwangsläufig die Verschiebung des Schiebers 48 bewirkt wird, wie dies deutlich aus 5 hervorgeht.

Während dieser Vorschubbewegung des Schiebers 48 in Richtung des Pfeiles 50 läuft, wie bereits oben erwähnt, der Auslenkabschnitt 43 mit seinem Auslenkfinger 51 an der Rampe 49 des Schiebers 48 auf und wird somit um die Hebelachse 41 drehend ausgelenkt. Dementsprechend bewegt sich das freie Ende des Arretierabschnittes 42 des Sperrhebels 40 in eine entsperrende Position, wie dies in 5 erkennbar ist. Bei der anschließenden Schließbewegung der Verschlußklappe 4 gelangt nun der Arretierabschnitt 42 auf die vordere Stirnfläche 34 des Sperrzapfens 11 wie dies in 5 in Phantomlinien angedeutet ist.

Aus dieser Position kann nun die Verschlußklappe 4 in eine vollständig geschlossene Winkellage gebracht werden, wie dies in 6 dargestellt ist, so daß bei dieser weiteren Schließbewegung der Sperrzapfen 11 in das Führungsrohr 6 der Arretiereinrichtung 5 eingeschoben wird. Zum vollständigen Schließen der Verschlußklappe 4 wird nunmehr ebenfalls der Stellkolben 16 zusammen mit dem Sperrzapfen 11 vollständig in das Führungsrohr 6 hineingeschoben, bis die Verschlußklappe 4 vollständig geschlossen ist. Dabei bewirkt die Arretiereinrichtung 5 dieselben bremsenden und dämpfenden Kräfte, wie bereits zu den 1 bis 3 ausgeführt wurde.

Dabei kann auch vorgesehen sein, daß der Sperrzapfen 11 einstückiger Bestandteil des Stellkolbens 16 ist, da der Sperrzapfen 11 zum Entriegeln bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß der 4 bis 6 nicht zunächst in das Führungsrohr 6 eingeschoben werden muß, um mit dem Sperrhebel 40 außer Eingriff zu gelangen.

Durch die mechanische Kopplung des Sperrhebels 40 mit dem Notenpult 57 wird eine automatische Entriegelung bewirkt. Da vor dem Schließen der Verschlußklappe 4 stets das Notenpult 57 in die in 5 dargestellte Position gebracht werden muß, um nicht mit der Klaviatur beim Schließen zu kollidieren, wird durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung eine Beschädigung der Arretiereinrichtung 5 sowie des Sperrhebels 40 sicher verhindert für den Fall, daß die Bedienungsperson die Verschlußklappe 4 schließen möchte, bevor die Arretiereinrichtung 5 entriegelt ist.

Desweiteren können durch die Ausgestaltung gemäß der 4 bis 6 auch mehrere Arretiereinrichtungen 5 mit Sperrhebeln 40 in beliebiger Anzahl nebeneinander vorgesehen sein, da diese gleichzeitig durch die Schwenkbewegung des Notenpultes 57 entriegelbar sind. Auch ist eine mittige Anordnung nur einer Arretiereinrichtung mit Sperrhebel 40 vorstellbar.

In einer in der Zeichnung nicht dargestellten Variante kann auch vorgesehen sein, daß ein Sperrelement als Sperrzapfen in der verschlußklappe angeordnet ist und zwar etwa in der Art, wie dies für den Schieber 48 in den 4 und 5 erkennbar ist. Um diesen Sperrzapfen in eine sperrende Position zu bringen und wieder aus dieser herauszubringen, kann z.B. ein Stellhebel am Sperrzapfen angeordnet sein, welcher im Bereich des oberen Endes (beispielsweise etwa im Bereich des Verbindungszapfens 54 beim Schieber 48) angeordnet ist und aus der inneren Oberfläche 53 der Verschlußklappe 4 herausragt. Durch manuelles Verstellen des Stellhebels wird somit eine Axialverstellung des Sperrzapfens bewirkt, so daß dieser in einfacher Weise in seine beiden Extremstellungen gebracht werden kann. Um den derart nach einer Art Schubstange ausgebildeten Sperrzapfen in seiner sperrenden und seiner nicht sperrenden Position zu fixieren, können entsprechende Rastkerben vorgesehen sein, mit welchen die Schubstange beispielsweise mit federbelasteten Rastkugeln in Eingriff bringbar sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird folglich auf eine Dämpfung beim Schließen der Verschlußklappe verzichtet.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Sicherung einer Verschlußklappe (4) nach Art eines Klavierdeckels, wobei die Verschluflklappe (4) über eine Gelenkverbindung (8) an einem Trägerelement (3) schwenkbar gelagert ist und aus einer geschlossenen Winkellage in eine geöffnete Winkellage bringbar ist, wobei ein verstellbares Sperrelement (11) vorgesehen ist, welches sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe (4) in einer Sperrposition befindet, in welcher das Sperrelement in den Schwenkbereich (9) der Gelenkverbindung (8) hineinragt und die Verschlußklappe (4) in ihrer geöffneten oder annähernd geöffneten Position arretiert, und wobei das Sperrelement (11) aus seiner Sperrposition in eine nicht sperrende, die Verschlußklappe (4) nicht arretierende Position bringbar ist, dadurch gekennzeichnet,

    daß das Sperrelement (11) im Trägerelement (3) oder in der Verschlußklappe (4) angeordnet ist und aus seiner in den Schwenkbereich (9) der Gelenkverbindung (8) hinein ragenden Sperrstellung in das Trägerelement (3) oder in die Verschlußklappe (4) einschiebbar ist, und

    daß das jeweilige andere Element – die Verschlußklappe (4) oder das Trägerelement (3) – ein in den Schwenkbereich (9) der Gelenkverbindung (8) hinein ragendes Sperrglied (27, 40) aufweist, das sich in geöffnetem Zustand der Verschlußklappe (4) am sich in seiner Sperrstellung befindenden Sperrelement (11) abstützt und die Verschlußklappe (4) arretiert.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement als Sperrzapfen (11) ausgebildet ist und aus seiner Sperrposition in das Trägerelement (3) oder in die Verschlußklappe (4) einschiebbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,

    daß der Sperrzapfen (11) Teil eines Teleskopfederelementes (5) oder einer Gasdruckfeder oder eines Dämpferelementes ist, und

    daß der Sperrzapfen (11) am Teleskopfederelement (5) oder an der Gasdruckfeder entgegen einer Federkraft eines den Sperrzapfen (11) in seiner Sperrposition haltenden Federelementes (14) axial verschiebbar geführt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,

    daß das Sperrelement als Sperrscheibe oder Sperrzapfen ausgebildet ist, welche oder welcher um eine quer zur Schwenkachse der Gelenkverbindung verlaufende Drehachse drehbar gelagert ist, und

    aus ihrer oder seiner Sperrposition entgegen einer Federkraft eines das Sperrelement in seiner sperrenden Stellung haltenden Federelementes in eine nicht sperrende Position drehbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß durch das Sperrglied (27, 40) das Sperrelement (11) beim Schließvorgang der Verschlußklappe (4) in das Trägerelement (3) oder die Verschlußklappe (4) vollständig eingeschoben wird.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrglied als in den Schwenkbereich der Gelenkverbindung hineinragender Arretierzapfen (27) ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierzapfen (27) dem Sperrelement (11) in geschlossenen Zustand der Verschlußklappe (4) gegenüberliegend angeordnet ist und starr mit der Verschlußklappe (4) oder dem Trägerelement (3) verbunden ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierzapfen als Sperrhebel (40) ausgebildet ist, welcher um eine parallel zur Schwenkachse der Gelenkverbindung (8) verlaufenden Hebelachse (41) schwenkbar gelagert ist und mit einem mit dem Sperrelement (11) sperrend zusammenwirkenden Arretierabschnitt (42) aus seiner Sperrstellung derart verschwenkbar ist, daß beim Schließvorgang das Sperrelement (11) durch den Arretierabschnitt (42) des Sperrhebels (40) in das Trägerelement (3) oder in die Verschlußklappe (4) einschiebbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,

    daß der Sperrhebel (40) in der Verschlußklappe (4) angeordnet ist, und

    daß der Sperrhebel (40) einen dem Arretierabschnitt diametral gegenüberliegenden Auslenkabschnitt (43) aufweist, welcher mechanisch durch einen manuell betätigbaren Schieber (48) oder einen Druckknopf (52) drehend auslenkbar ist, so daß der Sperrhebel (40) mit seinem Arretierabschnitt (42) aus seiner Sperrstellung in seine nicht sperrende Stellung verstellbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,

    daß die Verschlußklappe (4) eine Klavierklappe mit einem an dieser schwenkbar gelagerten Notenpult (57) ist, und

    daß der Schieber (48) mit einem Stellhebel (56) des Notenpultes (57) in Wirkverbindung steht derart, daß beim Verschwenken des Notenpultes (57) aus seiner geöffneten Gebrauchslage in eine parallel zur Verschlußklappe verlaufende Lage der Schieber (48) zum Verstellen des Sperrhebels (40) axial verschiebbar ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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