| Dokumentenidentifikation |
DE102004001965A1 25.08.2005 |
| Titel |
Zellenradschleuse |
| Anmelder |
Schenck Process GmbH, 64293 Darmstadt, DE |
| Erfinder |
Faber, Harald, 68519 Viernheim, DE; Kohlmüller, Klaus, 27726 Worpswede, DE; Weinand, Robert, 64283 Darmstadt, DE |
| Vertreter |
Behrens, H., Dipl.-Ing., Rechtsanw., 64295 Darmstadt |
| DE-Anmeldedatum |
13.01.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004001965 |
| Offenlegungstag |
25.08.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.08.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
F23K 3/00
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Zellenradschleuse, die als Durchblasschleuse ausgebildet ist und zur Sekundärbrennstoffdosierung dient. Die Durchblasschleuse verfügt im oberen Bereich über einen Zuführschacht (2) und einen darunter angeordneten zylinderförmigen Gehäuseteil (1), in dem horizontal ein Zellenrad (4) angeordnet ist. Das Zellenrad (4) ist mit radialen Zellenradstegen (3) versehen, in deren Rotationsbereich an den Gehäusestirnseiten (26) gegenüberliegend eine Einblas- (10) und eine Ausblasöffnung (11) vorgesehen sind. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Einblasöffnung (10) im Gehäuse eine Injektordüse (15) integriert ist, die die Förderluft in die vorbeirotierenden Dosierkammern (5) zur Entleerung einbläst. Dadurch kommt es zu Druckdifferenzen in der auszublasenden Dosierkammer (5) durch die nur geringe Druckbelastungen auf die Spaltabdichtungen wirken. Nach der Erfindung sind deshalb an den radialen Endbereichen der Zellenradstege (3) metallisch harte Spaltabdichtungen vorgesehen, die insbesondere bei der Sekundärbrennstoffdosierung hohe Standzeiten und geringe Leckluftmengen aufweisen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Zellenradschleuse, insbesondere für Sekundärbrennstoffe,
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zunehmend werden in industriellen Herstellungsverfahren Recyclingprodukte
zur Wärmeerzeugung eingesetzt. Insbesondere zur Herstellung von Zement- und anderen
Keramikprodukten werden als sogenannte Sekundärbrennstoffe neben den Primärbrennstoffen
wie Kohlenstaub und dergleichen auch staubförmige, granulierte, pelletierte, flockige
und faserige Sekundärbrennstoffe in den Drehrohröfen verfeuert. Diese Sekundärbrennstoffe
werden aus recycelten Müll- oder Abfallstoffen hergestellt, indem diese zerkleinert
und nach Stoffgruppen sortiert zur thermischen Verwertung abgegeben werden. Dabei
handelt es sich beispielsweise um Plastikschredder, Farbstäube, Teppichbodenfasern,
Tiermehl oder andere Brennstoffe aus Müll oder aus Produktionsreststoffen. In der
Zementindustrie werden bei einigen Öfen schon mehr als die Hälfte des Brennstoffbedarfs
durch Sekundärbrennstoffe zugesetzt, die wegen der geringen Kosten immer mehr an
Bedeutung gewinnen. Diese werden meist über Dosiervorrichtungen in pneumatische
Förderleitungen eingegeben und dem Brennprozeß zugeführt. Zum eingeben in die pneumatische
Förderleitung haben sich in der Praxis Zellenradschleusen bewährt, durch die eine
volumetrische Dosierung unter pneumatischer Abdichtung zur Brennstoffzuführung möglich
ist.
Eine derartige Brennstoffdosierung mit einer Zellenradschleuse ist
aus der DE 200 06 800 U1 bekannt.
Dabei ist zur Brennstoffdosierung eine Durchblaszellenradschleuse vorgesehen, bei
der die Zellenradschleusenachse in Richtung des Hauptförder- stromes verläuft. Vor
der Zellenradschleuse ist ein Gebläse angeordnet, durch das die Sekundärbrennstoffe
aus der Zellenradschleusenkammer in die Förderleitung zum Ofen ausgeblasen werden.
Bei derartigen Durchblaszellenradschleusen tritt oft das Problem auf, daß die eingeblasene
Luft, die unter einem gewissen Druck der Lufterzeugung steht, beim Weiterdrehen
des Zellenrades als sogenannte Schöpfluft zur Materialzufuhr gelangt und dort dem
Materialfluß entgegengerichtet austritt, wodurch dieser behindert wird. Gleichzeitig
entstehen über die Spalte zwischen den Zellenradstegen und den Zellenradgehäusewänden
Leckluftströme, die gleichzeitig auch Materialanteile über die Spalte in den Einfüllschacht
zurückblasen. Dies macht eine Brennstoffdosiereinrichtung mit einer derartigen Durchblaszellenradschleuse
häufig uneffektiv und auch ungenau, da es aus diesem Grund zu einer pulsierenden
Beschickung kommen kann und damit Dosiergenauigkeitsschwankungen entstehen. Oftmals
kommt es dabei auch zu einer nicht völligen Entleerung der Dosierkammern. Um dies
zu verhindern, wird dann mehr Luft in die Zellenradkammer eingeblasen, wodurch die
Reaktion im Ofen gestört und uneffektiv werden kann.
Zur Verhinderung eines derartigen Schöpfluft- und Leckluftanteils
ist aus der DE 101 17 187 C1 eine
Zellenradschleuse zur Sekundärbrennstoffdosierung bekannt, die ebenfalls als Durchblaszellenradschleuse
ausgebildet ist. Dabei ist ein Zellenrad mit verhältnismäßig großem Innenkern vorgesehen,
durch den nur im äußeren Bereich der radial abstehenden Stege trapezförmige Dosierkammern
entstehen. Diese Dosierkammern werden mit einem Einlaß- und einem Auslaßrohr verbunden,
dessen Querschnitt etwa der Größe der Dosierkammern entspricht. Dabei ist insbesondere
zur Verminderung des Schöpfluftanteils die Auslaßöffnung gegenüber der Einlaßöffnung
verbreitert, so daß beim Weiterdrehen des Zellenrades die Einlaßöffnung bereits
geschlossen ist, während die Auslaßöffnung zumindest noch an den Verbreiterungsstellen
einen Öffnungsspalt aufweist. Dadurch soll ein Unterdruck entstehen, der den Luftanteil
bei geschlossener Einlaßöffnung aus der Dosierkammer heraussaugt, so daß der Schöpfluftanteil
verringert wird. Gleichzeitig weist diese Zellenradschleuse an den Enden der Dosierstege
Dichtlippen zum Gehäuse auf, die den Leckluftspalt verschließen sollen, so daß dadurch
eine kontinuierlichere Dosierung und verbesserte Kammerentleerung durch die Reduzierung
der Leckluftanteile erreichbar ist. Derartige Dichtlippen, die am Gehäuse anliegen,
werden in der Regel aus weichen, gummiartigen Dichtmaterialien hergestellt, die
den Spalt abdichten, aber trotzdem die Gehäusewandungen nicht beschädigen oder verschleißen.
Da aber Sekundärbrennstoffe häufig abrasive Staubbestandteile, Faserreste oder metallische
Draht- oder Stiftrückstände enthalten, sind die Standzeiten derartiger Dichtlippen
verhältnismäßig kurz und erfordern deshalb häufiger Instandhaltungsarbeiten.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Zellenradschleuse
insbesondere für eine Sekundärbrennstoffdosierung der eingangs genannten Art derart
weiterzuentwickeln, daß bei hoher Dosiergenauigkeit die Verschleißteile der Zellenradschleuse
hohe Standzeiten aufweisen und damit wenig störungsanfällig sind.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung
gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind
in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß durch die integrierte Injektordüse
am Anfang der Ausblaskammer eine verhältnismäßig hohe Einblasgeschwindigkeit
in dieser Kammer wirksam wird, die eine vollständige Kammerentleerung gewährleistet
und nur eine geringe Druckbelastung an den Zellenradspalten erzeugt. Dadurch wird
der Leckluftanteil entlang der ausblasbaren Dosierkammer um bis zu 70% verringert,
so daß vorteilhafterweise eine genaue und gleichmäßige Dosierung der verschiedensten
Sekundärbrennstoffe möglich ist. Die geringe Druckbelastung an den Zellenradspalten
der Durchblaskammer ermöglicht gleichzeitig einen Einsatz von verschleißfesten metallischen
sogenannten harten Stegabdichtungen, die insbesondere bei unterschiedlichen auch
abrasiven Sekundärbrennstoffen vorteilhafterweise sehr hohe Standzeiten der Verschleißteile
gewährleisten. Dadurch sind gleichzeitig abscherende Zellenradstegkanten möglich,
die vorteilhaft ein Zusetzen und Abnutzen der Zellenradschleuse entlang der rotierenden
Zellenradkammerspalte verhindern und damit einen störungsfreien Betrieb gewährleisten.
Die Erfindung hat weiterhin den Vorteil, daß durch die integrierte
Injektordüse die Förderleitungsquerschnitte weitgehend unabhängig von dem Dosierkammervolumen
sind, da durch die höhere Einblasgeschwindigkeit auch großvolumige Dosierkammern
vollständig entleert werden können, ohne daß nennenswerte Leckluft in Kauf genommen
werden muß. Damit ist vorteilhafterweise auch praktisch jeder aufgearbeitete brennbare
Müll durch die selbe Zellenradschleuse dosierbar, ohne daß die Förderrohrquerschnitte
oder die Gebläseleistung daran angepaßt werden müßten. Dadurch sind auch gleichzeitig
hohe Gegendrücke hinnehmbar, ohne weiche Spaltabdichtungen einsetzen zu müssen,
so daß bei gleichbleibender Dosiergenauigkeit auch harte verschleißfeste Spaltabdichtmittel
vorteilhaft verwandt werden können.
Durch den Einsatz der integrierten Injektordüse können vorteilhafterweise
auch hohe Befüllungsgrade in den Dosierkammern von mindestens 30% zum Ofen gefördert
werden, wodurch ein effektives Luft-Brennstoff-Verhältnis einhaltbar ist, das zu
einer möglichst rückstandsfreien umweltverträglichen Verbrennung führt.
Die Erfindung hat weiterhin den Vorteil, daß durch die Einsatzmöglichkeit
der harten bzw. verschleißfesten metallischen Spaltabdichtungen auch eine hohe Temperaturbeständigkeit
erreichbar ist, durch die eine hohe Flammendurchschlag- und Druckstoßsicherheit
gewährleistet ist.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung
dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:
1: die Seitenansicht als schematische
Schnittdarstellung durch die axiale Mittenebene einer Zellenradschleuse;
2: die Vorderansicht als schematische
Schnittdarstellung durch die Quermittenebene einer Zellenradschleuse, und
3: eine Schnittdarstellung durch den
Vorderteil einer Injektordüse.
In 1 der Zeichnung ist eine Zellenradschleuse
zur Sekundärbrennstoffdosierung schematisch dargestellt, die als Durchblasschleuse
mit harten Spaltabdichtungen 12 ausgebildet ist und in einer Einblasöffnung
10 der Gebläseleitung 18 eine integrierte Injektordüse
15 aufweist.
Die Zellenradschleuse besteht aus einem zylinderförmigen Gehäuseteil
1, auf dem ein nach oben offener Zuführschacht 2 angeordnet ist.
In dem Zuführschacht 2 werden die herangeführten Sekundärbrennstoffe zur
Dosierung eingegeben. Die Sekundärbrennstoffe können aus einem Silo oder einer Dosierbandwaage
in den Zuführschacht 2 schwerkraftmäßig eingegeben werden. Als Sekundärbrennstoffe
werden heute aufbereitete Reststoffe aus Müll- oder Produktionsrückständen verwandt,
die brennfähig sind. Diese werden zu Folien-, Faserschnipseln oder Pellets verarbeitet,
die Kantenlängen von ca. 10 bis 50 mm aufweisen und noch kleinere körnige oder staubförmige
Anteile enthalten.
Aus Produktionsrückständen sind aber auch reine staub- und körnige
Rückstände aus Tiermehl, Futtermitteln, Holzhackschnitzeln, Altholzschnitzel und
Sägemehl als Sekundärbrennstoffe verwertbar. Diese werden als Schüttgüter angeliefert,
die Schüttgutdichten von ca. 50 bis 500 kg/m3 aufweisen, wobei Sekundärbrennstoffe
aus Tiermehl und Futtermittelresten auch mit Dichten bis 800 kg/m3 vorkommen. Derartige
Sekundärbrennstoffe sind teilweise auch sehr abrasiv und enthalten zum Teil auch
harte störende Anteile aus kleinen Stein-, Draht- oder Schraubenresten, die einen
hohen Verschleiß an den damit in Berührung kommenden Teilen der Zellenradschleuse
zur Folge haben können. Deshalb sind hohe Standzeiten aller Verschleißteile erforderlich,
um einen ungestörten und genauen Dosierbetrieb zu ermöglichen.
Die zu dosierenden vorgenannten Sekundärbrennstoffe werden mit Hilfe
einer pneumatischen Förderleitung 19 in einen nachfolgenden Brennofen eingeblasen.
Um eine optimale Verbrennung und nicht zu große Verbrennungsrückstände zu gewährleisten,
wird eine Beladung von 2,5 bis 4 kg Sekundärbrennstoff pro Kilogramm Luft vorgesehen,
bei dem sich vorteilhafterweise ein Befüllungsgrad in den Dosierkammern
5 von ca. 30% erreichen läßt.
Die dargestellte Zellenradschleuse ist für eine Förderstärke
von ca. 3t/h ausgelegt, bei der der Zuführschacht 2 etwa eine Länge von
800 mm und eine Breite von 450 mm aufweist. In dem zylindrischen Gehäuseteil
1 ist unterhalb des Zuführschachtes 2 axial in Förderrichtung
ein Zellenrad 4 angeordnet, das zehn radial auskragende Zellenradstege
3 enthält. Die Zellenradstege 3 können in axialer Richtung geradlinig,
schräg oder auch leicht schraubenförmig verlaufen. Aus 2
der Zeichnung ist ersichtlich, daß die Zellenradstege 3 zehn umlaufende
Dosierkammern 5 bilden, mit deren Hilfe die Sekundärbrennstoffe vom Zuführschacht
2 in die Förderleitung 19 eingegeben werden.
Das Zellenrad 4 enthält eine zentrale Antriebswelle
7, die in zwei Kugellagern 8 an den Gehäusestirnflächen
26 reibungsarm gelagert ist. Um die Antriebswelle 7 des Zellenrades
4 ist noch ein rohrförmiger Kern 9 angeordnet, an dem die Zellenradstege
3 befestigt sind und dadurch trapezförmige Dosierkammern 5 bilden.
Das Zellenrad 4 ist vorzugsweise etwa 800 mm lang und besitzt einen Außendurchmesser
von ca. 600 mm. Unterhalb der Antriebswelle 7 und im Rotationsbereich des
Zellenrades 4 sind an den beiden Stirnwänden 26 des Gehäuses zwei
axial gegenüberliegend angeordnete Öffnungen 10, 11 zum Anschluß
der Förderleitung 19 oder eines Gebläses vorgesehen. Dabei ist linksseitig
oder gebläseseitig eine Einblasöffnung 10 und rechtsseitig oder ofenseitig
eine Ausblasöffnung 11 angeordnet, deren Querschnitt etwa dem Dosierkammerquerschnitt
entspricht. Die Einblasöffnung 10 ist mit einem Einblasrohrstutzen
16 verbunden, der an der Gehäusestirnwand 26 trapezförmig und
zum Gebläseanschlußrohr 18 rund ausgebildet ist, und zur Befestigung einen
Anschlußflansch 27 besitzt. Der Einblasrohrstutzen 16 ist über
das Gebläseanschlußrohr 18 mit einem nicht dargestellten Gebläse verbunden,
das die pneumatischen Fördermittel in die auszublasende Dosierkammer 5
der Zellenradschleuse einbläst.
In den Einblasrohrstutzen 16 ist eine Injektordüse
15 integriert, die zwischen dem Befestigungsflansch 27 des Einblasrohrstutzens
16 und dem Gebläseanschlußrohr 18 luftdicht eingeklemmt ist. Die
Injektordüse 15 ist mit ihrem einblasseitigen Vorderteil in 3
der Zeichnung als Schnittbild näher dargestellt. Dabei besteht die Injektordüse
15 im wesentlichen aus einem zylinderförmigen Rohr 22, das an
seiner Luftaustrittsseite eine kegelförmige Verjüngung 23 aufweist, und
in ihrem Zentrum eine kreisförmige Düsenöffnung 24 enthält. Bei dem projektierten
Ausführungsbeispiel besitzt das Düsenrohr 22 vorzugsweise eine lichte Weite
von 109 mm und ist koaxial zum Einblasrohrstutzen 16 angeordnet und ragt
mit seiner Düsenöffnung 24 vorzugsweise bis in die Einblasöffnung
10 hinein. Zur besseren Führung ist um die Düsenöffnung 24 ein
zylinderförmiger Führungsrand 25 angeordnet, der an der Innenwandung des
Einblasrohrstutzens 16 zumindest teilweise anliegt. Die Düsenöffnung
24 besitzt eine lichte Weite von vorzugsweise 41 mm und erweitert sich
zum Austrittsrand auf eine lichte Weite von vorzugsweise 42 mm, um die Luftverwirbelungen
an der Austrittskante zu verringern. Die Einblasöffnung 10 ist vorzugsweise
trapezförmig ausgebildet, kann aber wegen der Injektordüse 15 auch kleinere
runde Öffnungsquerschnitte aufweisen.
Die Ausblasöffnung 11 ist der Einblasöffnung 10
axial gegenüberliegend an der anderen Stirnfläche der Zellenradschleuse angeordnet
und vorzugsweise auch trapezförmig ausgebildet. Dabei besitzt die Ausblasöffnung
11 einen Querschnitt der dem der Dosierkammern 5 entspricht, damit
eine gute Entleerung der rotierenden Dosierkammern 5 gewährleistet ist.
Förderleitungsseitig ist an der Ausblasöffnung 11 ebenfalls ein Ausblasrohrstutzen
17 an der Stirnfläche des Gehäuses befestigt, das den Anschluß zur Förderleitung
19 herstellt, durch die die ausgeblasenen Sekundärbrennstoffe zum Ofen
befördert werden.
Beim Betrieb der Durchblasschleuse wird diese mit einer Drehzahl von
ca. 20 Umdrehungen pro Minute von einem nicht dargestellten Elektromotor angetrieben,
durch den die eingebrachten Sekundärbrennstoffe mit der vorgegebenen Förderstärke
von 3t/h zur Ausblasöffnung 11 gefördert werden. Dazu wird vorteilhafterweise
ein möglichst großer Auslaßquerschnitt gewählt, der möglichst dem Querschnitt der
Dosierkammer 5 entspricht und an dem ein vorgegebener Gegendruck von ca.
400 mbar nicht überstiegen werden soll. Bei einem höheren Gegendruck wäre die Belastung
an den Stegabdichtungen und damit die Leckluftmenge relativ groß, so daß insbesondere
die leicht flüchtigen Brennstoffanteile wieder in den Zuführschacht 2 gelangen
könnten.
Dies würde aber zu einem ungenauen Dosierbetrieb führen und den Verschleiß
an den Abdichtstellen sowie den Zwischenräumen erhöhen.
Um den Verschleiß gering zu halten, verfügt die Zellenradschleuse
über ein spezielles Verschleißkonzept, das die Standzeiten der Verschleißteile auf
mindestens ein Jahr erhöht. Deshalb sind die Zellenradstege 3 in ihren
Randbereichen als Schneidkanten 12 ausgebildet, die über eine Gegenschneide
13 in dem Zuführschacht 2 ein Eindringen von Sekundärbrennstoffpartikeln
in den Spalt zwischen den Gehäuseteilen 1, 26 und Zellenrad
4 verhindert. Dazu ist zusätzlich im Zuführschacht 2 noch ein
Vorabstreifer 20 vorgesehen, der die Sekundärbrennstoffe von den Abdichtspalten
weg in die Dosierkammern 5 lenkt. Zusätzlich sind die Schneidkanten
12 als separate Schleißkanten ausgebildet, die vorzugsweise aus rostfreiem
Messerstahl oder anderen abriebfesten Stahllegierungen bestehen
und auswechselbar an den Endbereichen der Zellenradstege 3 befestigt sind.
Eine derartige Schleißauskleidung 14 ist auch an den Innenflächen
der Gehäusestirnseiten 26 vorgesehen, die auch dort eine Vergrößerung der
Spaltbreiten durch abrasive Schüttgutpartikel verhindern sollen. Vorteilhafterweise
wird auch die Innenfläche des zylinderförmigen Gehäuseteils 1 mit einer
Verschleißbuchse 21 aus Federstahl oder anderen abriebfesten Stahllegierungen
ausgekleidet, durch die die Standzeiten zusätzlich erhöht werden. Dabei sind zwischen
der Verschleißbuchse 21 und den Schneidkanten 12 der Zellenradstege
3 sowie den Stirnflächen 26 geringe Spaltweiten zur Abdichtung
von etwa 0,2 bis 0,5 mm notwendig, um eine Berührung mit dem rotierenden Zellenrad
4 und damit eine hohe Reibung oder Beschädigung an den inneren Gehäusewänden
zu vermeiden. Dadurch sind Leckluftanteile, die in den Zuführschacht gelangen können,
im Grunde unvermeidlich, die insbesondere die leicht flüchtigen Sekundärbrennstoffteile
durch die Spalte drücken können und derart aufwirbeln, daß eine kontinuierliche
Dosierung beeinträchtigt . wird. Dies wurde bisher meist durch zusätzliche spezielle
Spaltabdichtungen oder eine Leckluftabsaugung verhindert.
Deshalb schlägt die Erfindung für eine verschleißarme Zellenradschleuse
eine integrierte Injektordüse 15 vor, deren Düsenöffnung 24 mit
der Stirnseite der Einblasöffnung 10 fluchtet. Da die Düsenöffnung
24 eine Querschnittsverringerung bewirkt, entsteht in. der Einblasöffnung
10 eine Erhöhung der Luftgeschwindigkeit wie bei einer Erhöhung der Gebläseleistung,
die gerade am Dosierkammeranfang für eine rasche Ausräumung sorgt. Durch die Querschnittsverbreiterung
innerhalb der Dosierkammer 5 erfolgt aber wiederum in Ausblasrichtung eine
kontinuierliche Verringerung der Luftgeschwindigkeit, die bei vorteilhafter Bemessung
etwa bei Erreichen der Dosierkammerhälfte die ursprüngliche Gebläseluftgeschwindigkeit
wieder erreicht. Durch diese Druckunterschiede in der ersten Dosierkammerhälfte
entstehen an den Dosierkammerspalten Unterdruckbereiche, die einen Austritt von
Leckluft verhindern und gleichzeitig die in der Dosierkammer 5 befindlichen
Sekundärbrennstoffe in den Ausblasluftstrom ziehen. Dadurch baut sich erst zum Dosierkammerausgang
der vorgegebene Gegendruck auf, so daß erst am Dosierkammerende ein nennenswerter
Leckluftanteil wirksam werden kann.
Durch eine derartige Absenkung des Leckluftanteils um bis zu 70% kann
überraschenderweise auf eine verschleißbehaftete weiche Abdichtung aus gut dichtenden
gummiartigen Werkstoffen verzichtet werden, ohne daß dadurch die Dosiergenauigkeit
beeinträchtigt wird. Gleichzeitig ist durch die Verringerung des Leckluftanteils
nur eine verhältnismäßig geringe Gebläseleistung erforderlich, obgleich an der Injektordüse
15 ein Druckabfall von 0,2 bis 0,3 bar auftritt. Dadurch wird auch gleichzeitig
sichergestellt, daß die Dosierkammer 5 bei einem vorgegebenen Brennstoffanteil
von 2 bis 4kg pro kg Luft zuverlässig und vollständig ausgeblasen wird.
Wegen der geringen Leckluftverluste können auch Sekundärbrennstoffe
mit unterschiedlichen Schüttgutgewichten pro Rauminhalt mit der selben Zellenradschleuse
dosiert werden, da dies durch die Anpassung der Düsenquerschnitte auf einfache Weise
ausgleichbar ist. Deshalb sind auch großvolumige Zellenradschleusen ausführbar,
die dann nur vergleichsweise geringe Förderleitungsquerschnitte aufweisen müssen,
da auch hohe Gegendruckwerte nur vergleichsweise geringe Leckluftmengen verursachen.
Zur Dosierung derartiger Sekundärbrennstoffe sind Durchblasschleusen mit Förderstärken
von ca. 1 bis mindesten 15 t/h ausführbar, die mit gleichbleibenden Kammer- und
Förderrohrquerschnitten nahezu alle vorkommenden Sekundärbrennstoffe dauerhaft und
verschleißarm gut dosiert in pneumatische Förderleitungen 19 einbringen
können.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Zellenradschleuse ist vorgesehen,
die mit den Schneidkanten 12 versehenen Zellenradstege 3 in axialer
Richtung schräg oder leicht schraubenförmig auszubilden, so daß bereits bei Überlaufen
der Einblasöffnung 10 die Ausblasöffnung 11 noch wirksam zur Ausblasung
geöffnet ist. Dadurch wird an der geraden Gegenschneide 13 eine ruckfreie
gleichmäßige Abscherung der Sekundärbrennstoffe erreicht. Bei axial geraden Schneidkanten
12 bzw. Zellenradstegen 3 kann auch die Gegenschneide
13 in axialer Richtung schräg angeordnet sein, um eine gleichmäßige ruckfreie
Abscherung zu gewährleisten.
Die Erfindung ist weiterhin nicht nur auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern kann durch konstruktive Ausgestaltungen auch in vergleichbaren
Ausführungsformen eingesetzt werden. Dabei ist auch eine Anwendung für Primärbrennstoffe
denkbar, die wie die vorgenannten Sekundärbrennstoffe aufbereitet sind, aber nicht
aus Müll oder anderen Fertigungsrückständen stammen. Mit einer derartigen Zellenradschleuse
ist auch eine pneumatische Förderung von vorsortiertem oder aufbereitetem Müll durchführbar,
auch wenn dies außerhalb einer thermischen Verwertung vorgesehen ist.
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| Anspruch[de] |
- Zellenradschleuse, die als Durchblasschleuse ausgebildet ist, insbesondere
zur Sekundärbrennstoffdosierung, die einen Zuführschacht (2) und darunter
ein mit radialen Zellenradstegen (3) versehenes horizontal angeordnetes
Zellenrad (4) enthält, das unterhalb der Zellenradachse
im Rotationsbereich der Zellenradstege (3) stirnseitig gegenüberliegend
angeordnete Einblas- (10) und Ausblasöffnungen (11) im Gehäuse
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Einblasöffnung (10)
eine Injektordüse (15) integriert ist, die die Förderluft in die durch
die Zellenradstege (3) gebildeten Dosierkammern (5) einbläst und
daß die Zellenradstege (3) an ihren radialen Endbereichen metallisch harte
Spaltabdichtungen (12) aufweisen.
- Zellenradschleuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Injektordüse (15) in einem an der Einblasöffnung (10) befestigten
Einblasrohrstutzen (16) koaxial innenliegend eingesetzt ist, und im Bereich
der Einblasöffnung (10) eine Verringerung des Einblasquerschnitts gegenüber
dem Einblasrohrquerschnitt bewirkt.
- Zellenradschleuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einblasöffnung (10) und die Ausblasöffnung (11) axial gegenüberliegend
an den Gehäusestirnflächen (26) angeordnet sind und daß die Querschnittsfläche
mindestens der Ausblasöffnung (11) in etwa den Querschnitt der Dosierkammern
(5) aufweist.
- Zellenradschleuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Injektordüse (15) rohrförmig ausgebildet ist und
eine Düsenöffnung (24) aufweist, dessen Durchmesser höchstens dem halben
mittleren Dosierkammerdurchmesser entspricht.
- Zellenradschleuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spaltabdichtungen als separate Schneidkanten (12)
ausgebildet sind, die aus einem Federstahl oder einer anderen verschleißarmen Stahllegierung
bestehen und austauschbar an den Zellenradstegen (3) befestigt sind.
- Zellenradschleuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Zuführschacht (2) parallel zu den Schneidkanten
(12) eine Gegenschneide (13) vorgesehen ist, an der die Schneidkanten
(12) im geringen Abstand in entgegengerichteter Ausrichtung rotierend vorbeibewegt
werden.
- Zellenradschleuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil (1) an der zylinderförmigen Innenwand
mit einer Verschleißbuchse (21) und an den Stirnseiten mit jeweils einer
Schleißauskleidung (14) versehen ist, die aus einem Federstahlmaterial
oder einer verschleißarmen Stahllegierung bestehen.
- Zellenradschleuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zellenradstege (3) mit den Schneidkanten (12)
in axialer Richtung schräg verlaufend oder leicht schraubenförmig am Zellenradkern
(9) befestigt sind.
- Zellenradschleuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gegenschneide (13) schräg zur axialen Richtung
der geraden Zellenradstege (3) angeordnet ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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