| Dokumentenidentifikation |
DE102005004077A1 25.08.2005 |
| Titel |
Endbearbeitungsvorrichtung für Photolabors |
| Anmelder |
Systel International S.p.A., Zero Branco, IT |
| Erfinder |
Acerboni, Marcello, Zero Branco, IT |
| Vertreter |
Haft, von Puttkamer, Berngruber, Karakatsanis, 81669 München |
| DE-Anmeldedatum |
28.01.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005004077 |
| Offenlegungstag |
25.08.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.08.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
G03D 15/00
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| Zusammenfassung |
Eine Endbearbeitungsvorrichtung für Photolabors umfasst: - wenigstens zwei Einheiten zum Tranport getrennter Photopapierstreifen (4, 4') mit darauf abgezogenen Bildern zu zwei entsprechenden ersten (6) und zweiten (6') Schneideinrichtungen, - zwei Einrichtungen (8, 8') zum Transport der Abzüge, die mit den Schneideinrichtungen (6, 6') von den Papierstreifen geschnitten worden sind, wobei die Transporteinrichtungen (8, 8') zumindest mit ihren von den Schneideinrichtungen (6, 6') am weitesten entfernten Abschnitten senkrecht übereinander angeordnet sind, - eine Sammeleinrichtung (12), die den Ausgängen der Transporteinrichtungen (8, 8') gegenüberliegt und mit Elementen (14) zur wahlweisen Zufuhr zu wenigstens einem Fach (20, 22) versehen ist, - Code-Laseeinrichtungen, die an der Transporteinrichtung zur Anzeige der Abzüge vorgesehen sind, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen, - eine Steuereinheit (18), welche Signale von den Leseeinrichtungen empfängt und die anfangs die erste Schneideinrichtung (6) betätigt, um alle Abzüge des ersten Papierstreifens (4) zu schneiden, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen, diese entlang der jeweiligen Transporteinrichtung (8) zu der Sammeleinrichtung (12) transportiert und dann die zweite Schneideinrichtung (6') betätigt, um alle Abzüge des zweiten Papierstreifens (4') zu schneiden, welche den gleichen Kundenauftrag betriffen wie die, die den Kundenauftrag des ersten Streifens betreffen, und diese entlang der ...
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Endbearbeitungsvorrichtung für
Photolabors.
Es sind Endbearbeitungsvorrichtungen für Photolabors bekannt, die
aus einer Einrichtung zum Transport des Papierstreifens mit den darauf abgezogenen
Bildern, einer Streifenschneideinrichtung, um einzelne Abzüge zu erhalten, einem
Transportband für die einzelnen Abzüge und einer Auswahlvorrichtung bestehen, welche
die Abzüge aufnimmt.
Bei der analogen Entwicklungs- und Abzugstechnologie werden die einzelnen
Filmrollen auf einen Papierstreifen vorgegebener Höhe und Endbearbeitungsqualität
abgezogen, während, um Abzüge unterschiedlicher Eigenschaften zu erhalten, das Negativ
erneut zum Labor geschickt werden muss, wobei für das Bild, von dem erneut ein Abzug
gemacht werden soll, die Art des Papiers und die Formatabmessungen angegeben werden.
Durch die Entwicklung des Digitaldrucks konnte dieser Nachteil beseitigt
werden, so dass der Benutzer eine Gesamtansicht der verschiedenen Photos in dem
Laden überprüfen und für jedes die Anzahl der Abzüge, den Formattyp und den Typ
des zu verwendenden Papiers bestimmen kann.
Im Photolabor zieht eine Informationsleseeinrichtung aufgrund der
im Laden gemachten Auswahl die Bilder auf Papierstreifen ab, welche sowohl hinsichtlich
des Formats wie der Endbearbeitung unterschiedlich sind. Die unterschiedlichen Papierstreifen,
die unterschiedliche Kundenaufträge beinhalten, werden den entsprechenden Endbearbeitungsstationen
zugeführt, mit denen sie zu einzelnen Abzügen geschnitten werden, die dann auf der
Basis des gleichen Kundenauftrags gruppiert werden.
Die Stapel der Abzüge der verschiedenen Stationen, welche den gleichen
Kundenauftrag betreffen, werden manuell gesammelt und in einen Umschlag gegeben,
der dann an den Laden zur Abgabe an den Kunden geschickt wird.
Dieses System ist jedoch wegen des erheblichen Arbeitsaufwandes aufgrund
des manuellen Sammelns der Photos und deren Einführung in den Umschlag nachteilig.
Dieser Nachteil wird erfindungsgemäß mit einer Endbearbeitungsvorrichtung
für Photolabors gemäß dem Anspruch 1 beseitigt.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist nachstehend anhand
der beigefügten Zeichnung näher erläutert, welche schematisch einen Längsschnitt
durch die erfindungsgemäße Endbearbeitungsvorrichtung zeigt.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, weist die erfindungsgemäße Endbearbeitungsvorrichtung
zwei Einheiten 2, 2' zum Transport zweier Photopapierstreifen
4, 4' unterschiedlicher Eigenschaften (Höhe, Finish oder beides)
auf.
An dem Ausgang der Transporteinheiten sind zwei Schneideinrichtungen
6, 6' vorgesehen, denen zwei übereinandergeordnete Transporteinrichtungen
8, 8' gegenüberliegen, die durch endlose Bänder gebildet werden,
die sich zwischen zwei Rollen erstrecken, die beide motorangetrieben sind.
Auf dem oberen Abschnitt der Bänder sind eine Vielzahl von Druckrollen
10, 10' vorgesehen, die lose auf den jeweiligen Achsen montiert
sind und mit ihrer Mantelfläche elastisch in Kontakt mit den Bändern stehen.
Das untere Ende der oberen Transporteinrichtung 8' liegt
im Wesentlichen dem mittleren Abschnitt der unteren Transporteinrichtung
8 gegenüber.
Am Ausgangsende der unteren Transporteinrichtung 8, d.h.
an dem Ende, das von der Schneideinrichtung 6 entfernt ist, ist eine Sammeleinrichtung
12 bekannten Typs vorgesehen, welche im Wesentlichen aus übereinander angeordneten,
angelenkten Blättern 14 besteht, die je nach ihrer Winkelstellung der Transporteinrichtung
einen unterschiedlichen Ausgang zuordnen, um die einzelnen Abzüge auf einem anderen
Weg, mit dem ein Fach korrespondiert, zu transportieren.
Bei dem dargestellten Beispiel ermöglichen die Blätter 14
vier verschiedene Ausgänge, welche fünf verschiedenen Wegen für die Abzüge entsprechen.
Der untere Weg bildet den Abfallweg und leitet die Abzüge zu einem Sammelbehälter
16. Die anderen Wege sind für Abzüge verschiedener Formate oder verschiedener
Papiertypen oder beides.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst ferner eine Vielzahl von
Sensoren, automatischen Steuerungen und Servo-Einrichtungen, welche zusammen einen
störungsfreien Betriebszyklus ermöglichen und in der vorliegenden Beschreibung an
der entsprechenden Stelle beschrieben werden.
Bei der Beschreibung des Betriebs der Vorrichtung wird zunächst davon
ausgegangen, dass zwei Papierstreifen-Transportvorrichtungen mit
zwei unterschiedlichen Typen von Papier unterschiedlicher Höhe, unterschiedlichem
Finish oder beidem bestückt sind, und dass die darauf abgezogenen Bilder in der
gleichen Anordnung wie bei den Kundenaufträgen, auf die sie zurückgehen, vorliegen.
An diesem Punkt bewirkt eine Steuereinheit 18 mittels optischer
(in der Zeichnung nicht dargestellter) Leseeinrichtungen für eine Codierung, die
auf dem Papierstreifen vorgesehen ist, dass die Streifenschneideinrichtung
6 nacheinander die Abzüge abschneidet, die den gleichen Kundenauftrag betreffen,
wobei diese Abzüge entlang der Transporteinrichtung 8 bewegt werden, um
dem unteren Fach 20 der Auswahleinrichtung 12 zugeführt zu werden,
abgesehen von jenen, die verworfen werden.
Wenn die Leseeinrichtung das Ende der Abzüge feststellt, die zu diesem
Auftrag gehören, bewirkt die Einheit 18, dass sich der obere Streifen
4' vorwärtsbewegt, worauf alle Abschnitte, die zu dem gleichen Kundenauftrag
gehören, wie jene, die vorher von dem Streifen 4 geschnitten worden sind,
geschnitten werden, wobei diese entlang der Transporteinrichtung 8' vorwärtsbewegt
werden, um auf die horizontale Transporteinrichtung 8 zu fallen und dem
Fach 22 der Auswahleinrichtung 12 durch entsprechende Betätigung
der Blätter 14 zugeführt zu werden.
An dieser Stelle sammelt eine herkömmliche Einrichtung die in der
Auswahleinrichtung gesammelten Abzüge, um sie dem Umschlag zur Lieferung an den
Kunden zuzuführen. Gleichzeitig bewegt sich erneut der untere Streifen
4 vorwärts, damit die Schneideinrichtung die Abzüge trennen kann, die dem
nächsten Kundenauftrag entsprechen, worauf der Arbeitszyklus von neuem beginnt.
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| Anspruch[de] |
- Endbearbeitungsvorrichtung für Photolabors, gekennzeichnet durch:
– wenigstens zwei Einheiten zum Transport getrennter Photopapierstreifen (4,
4') mit darauf abgezogenen Bildern zu zwei entsprechenden ersten (6)
und zweiten (6') Schneideinrichtungen,
– zwei Einrichtungen (8, 8') zum Transport der Abzüge, die
mit den Schneideinrichtungen (6, 6') von den Papierstreifen geschnitten
worden sind, wobei die Transporteinrichtungen (8, 8') zumindest
mit ihren von den Schneideinrichtungen (6, 6') am weitesten entfernten
Abschnitten senkrecht übereinander angeordnet sind,
– eine Sammeleinrichtung (12), die den Ausgängen der Transporteinrichtungen
(8, 8') gegenüberliegt und mit Elementen (14) zur wahlweisen
Zufuhr zu wenigstens einem Fach (20, 22) versehen ist,
– Code-Leseeinrichtungen, die an der Transporteinrichtung zur Anzeige der
Abzüge vorgesehen sind, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen,
– eine Steuereinheit (18), welche Signale von den Leseeinrichtungen
empfängt und die anfangs die erste Schneideinrichtung (6) betätigt, um
alle Abzüge des ersten Papierstreifens (4) zu schneiden, welche den gleichen
Kundenauftrag betreffen, diese entlang der jeweiligen Transporteinrichtung (8)
zur der Sammeleinrichtung (12) transportiert und dann die zweite Schneideinrichtung
(6') betätigt, um alle Abzüge des zweiten Papierstreifens (4')
zu schneiden, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen wie die, die den Kundenauftrag
des ersten Streifens betreffen, und diese entlang der jeweiligen Transporteinrichtung
(8') zu der Sammeleinrichtung (12) transportiert.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtungen
(8, 8') durch endlose Bänder gebildet sind, die sich zwischen
motorangetriebenen Rollen erstrecken.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammeleinrichtung
(12) übereinander angeordnete, angelenkte Blätter (14) zur Zufuhr
zu den übereinander angeordneten Fächern (20, 22) aufweist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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