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Dokumentenidentifikation DE102005004077A1 25.08.2005
Titel Endbearbeitungsvorrichtung für Photolabors
Anmelder Systel International S.p.A., Zero Branco, IT
Erfinder Acerboni, Marcello, Zero Branco, IT
Vertreter Haft, von Puttkamer, Berngruber, Karakatsanis, 81669 München
DE-Anmeldedatum 28.01.2005
DE-Aktenzeichen 102005004077
Offenlegungstag 25.08.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 25.08.2005
IPC-Hauptklasse G03D 15/00
Zusammenfassung Eine Endbearbeitungsvorrichtung für Photolabors umfasst:
- wenigstens zwei Einheiten zum Tranport getrennter Photopapierstreifen (4, 4') mit darauf abgezogenen Bildern zu zwei entsprechenden ersten (6) und zweiten (6') Schneideinrichtungen,
- zwei Einrichtungen (8, 8') zum Transport der Abzüge, die mit den Schneideinrichtungen (6, 6') von den Papierstreifen geschnitten worden sind, wobei die Transporteinrichtungen (8, 8') zumindest mit ihren von den Schneideinrichtungen (6, 6') am weitesten entfernten Abschnitten senkrecht übereinander angeordnet sind,
- eine Sammeleinrichtung (12), die den Ausgängen der Transporteinrichtungen (8, 8') gegenüberliegt und mit Elementen (14) zur wahlweisen Zufuhr zu wenigstens einem Fach (20, 22) versehen ist,
- Code-Laseeinrichtungen, die an der Transporteinrichtung zur Anzeige der Abzüge vorgesehen sind, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen,
- eine Steuereinheit (18), welche Signale von den Leseeinrichtungen empfängt und die anfangs die erste Schneideinrichtung (6) betätigt, um alle Abzüge des ersten Papierstreifens (4) zu schneiden, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen, diese entlang der jeweiligen Transporteinrichtung (8) zu der Sammeleinrichtung (12) transportiert und dann die zweite Schneideinrichtung (6') betätigt, um alle Abzüge des zweiten Papierstreifens (4') zu schneiden, welche den gleichen Kundenauftrag betriffen wie die, die den Kundenauftrag des ersten Streifens betreffen, und diese entlang der ...

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Endbearbeitungsvorrichtung für Photolabors.

Es sind Endbearbeitungsvorrichtungen für Photolabors bekannt, die aus einer Einrichtung zum Transport des Papierstreifens mit den darauf abgezogenen Bildern, einer Streifenschneideinrichtung, um einzelne Abzüge zu erhalten, einem Transportband für die einzelnen Abzüge und einer Auswahlvorrichtung bestehen, welche die Abzüge aufnimmt.

Bei der analogen Entwicklungs- und Abzugstechnologie werden die einzelnen Filmrollen auf einen Papierstreifen vorgegebener Höhe und Endbearbeitungsqualität abgezogen, während, um Abzüge unterschiedlicher Eigenschaften zu erhalten, das Negativ erneut zum Labor geschickt werden muss, wobei für das Bild, von dem erneut ein Abzug gemacht werden soll, die Art des Papiers und die Formatabmessungen angegeben werden.

Durch die Entwicklung des Digitaldrucks konnte dieser Nachteil beseitigt werden, so dass der Benutzer eine Gesamtansicht der verschiedenen Photos in dem Laden überprüfen und für jedes die Anzahl der Abzüge, den Formattyp und den Typ des zu verwendenden Papiers bestimmen kann.

Im Photolabor zieht eine Informationsleseeinrichtung aufgrund der im Laden gemachten Auswahl die Bilder auf Papierstreifen ab, welche sowohl hinsichtlich des Formats wie der Endbearbeitung unterschiedlich sind. Die unterschiedlichen Papierstreifen, die unterschiedliche Kundenaufträge beinhalten, werden den entsprechenden Endbearbeitungsstationen zugeführt, mit denen sie zu einzelnen Abzügen geschnitten werden, die dann auf der Basis des gleichen Kundenauftrags gruppiert werden.

Die Stapel der Abzüge der verschiedenen Stationen, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen, werden manuell gesammelt und in einen Umschlag gegeben, der dann an den Laden zur Abgabe an den Kunden geschickt wird.

Dieses System ist jedoch wegen des erheblichen Arbeitsaufwandes aufgrund des manuellen Sammelns der Photos und deren Einführung in den Umschlag nachteilig.

Dieser Nachteil wird erfindungsgemäß mit einer Endbearbeitungsvorrichtung für Photolabors gemäß dem Anspruch 1 beseitigt.

Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, welche schematisch einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Endbearbeitungsvorrichtung zeigt.

Wie aus der Zeichnung ersichtlich, weist die erfindungsgemäße Endbearbeitungsvorrichtung zwei Einheiten 2, 2' zum Transport zweier Photopapierstreifen 4, 4' unterschiedlicher Eigenschaften (Höhe, Finish oder beides) auf.

An dem Ausgang der Transporteinheiten sind zwei Schneideinrichtungen 6, 6' vorgesehen, denen zwei übereinandergeordnete Transporteinrichtungen 8, 8' gegenüberliegen, die durch endlose Bänder gebildet werden, die sich zwischen zwei Rollen erstrecken, die beide motorangetrieben sind.

Auf dem oberen Abschnitt der Bänder sind eine Vielzahl von Druckrollen 10, 10' vorgesehen, die lose auf den jeweiligen Achsen montiert sind und mit ihrer Mantelfläche elastisch in Kontakt mit den Bändern stehen.

Das untere Ende der oberen Transporteinrichtung 8' liegt im Wesentlichen dem mittleren Abschnitt der unteren Transporteinrichtung 8 gegenüber.

Am Ausgangsende der unteren Transporteinrichtung 8, d.h. an dem Ende, das von der Schneideinrichtung 6 entfernt ist, ist eine Sammeleinrichtung 12 bekannten Typs vorgesehen, welche im Wesentlichen aus übereinander angeordneten, angelenkten Blättern 14 besteht, die je nach ihrer Winkelstellung der Transporteinrichtung einen unterschiedlichen Ausgang zuordnen, um die einzelnen Abzüge auf einem anderen Weg, mit dem ein Fach korrespondiert, zu transportieren.

Bei dem dargestellten Beispiel ermöglichen die Blätter 14 vier verschiedene Ausgänge, welche fünf verschiedenen Wegen für die Abzüge entsprechen. Der untere Weg bildet den Abfallweg und leitet die Abzüge zu einem Sammelbehälter 16. Die anderen Wege sind für Abzüge verschiedener Formate oder verschiedener Papiertypen oder beides.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst ferner eine Vielzahl von Sensoren, automatischen Steuerungen und Servo-Einrichtungen, welche zusammen einen störungsfreien Betriebszyklus ermöglichen und in der vorliegenden Beschreibung an der entsprechenden Stelle beschrieben werden.

Bei der Beschreibung des Betriebs der Vorrichtung wird zunächst davon ausgegangen, dass zwei Papierstreifen-Transportvorrichtungen mit zwei unterschiedlichen Typen von Papier unterschiedlicher Höhe, unterschiedlichem Finish oder beidem bestückt sind, und dass die darauf abgezogenen Bilder in der gleichen Anordnung wie bei den Kundenaufträgen, auf die sie zurückgehen, vorliegen.

An diesem Punkt bewirkt eine Steuereinheit 18 mittels optischer (in der Zeichnung nicht dargestellter) Leseeinrichtungen für eine Codierung, die auf dem Papierstreifen vorgesehen ist, dass die Streifenschneideinrichtung 6 nacheinander die Abzüge abschneidet, die den gleichen Kundenauftrag betreffen, wobei diese Abzüge entlang der Transporteinrichtung 8 bewegt werden, um dem unteren Fach 20 der Auswahleinrichtung 12 zugeführt zu werden, abgesehen von jenen, die verworfen werden.

Wenn die Leseeinrichtung das Ende der Abzüge feststellt, die zu diesem Auftrag gehören, bewirkt die Einheit 18, dass sich der obere Streifen 4' vorwärtsbewegt, worauf alle Abschnitte, die zu dem gleichen Kundenauftrag gehören, wie jene, die vorher von dem Streifen 4 geschnitten worden sind, geschnitten werden, wobei diese entlang der Transporteinrichtung 8' vorwärtsbewegt werden, um auf die horizontale Transporteinrichtung 8 zu fallen und dem Fach 22 der Auswahleinrichtung 12 durch entsprechende Betätigung der Blätter 14 zugeführt zu werden.

An dieser Stelle sammelt eine herkömmliche Einrichtung die in der Auswahleinrichtung gesammelten Abzüge, um sie dem Umschlag zur Lieferung an den Kunden zuzuführen. Gleichzeitig bewegt sich erneut der untere Streifen 4 vorwärts, damit die Schneideinrichtung die Abzüge trennen kann, die dem nächsten Kundenauftrag entsprechen, worauf der Arbeitszyklus von neuem beginnt.


Anspruch[de]
  1. Endbearbeitungsvorrichtung für Photolabors, gekennzeichnet durch:

    – wenigstens zwei Einheiten zum Transport getrennter Photopapierstreifen (4, 4') mit darauf abgezogenen Bildern zu zwei entsprechenden ersten (6) und zweiten (6') Schneideinrichtungen,

    – zwei Einrichtungen (8, 8') zum Transport der Abzüge, die mit den Schneideinrichtungen (6, 6') von den Papierstreifen geschnitten worden sind, wobei die Transporteinrichtungen (8, 8') zumindest mit ihren von den Schneideinrichtungen (6, 6') am weitesten entfernten Abschnitten senkrecht übereinander angeordnet sind,

    – eine Sammeleinrichtung (12), die den Ausgängen der Transporteinrichtungen (8, 8') gegenüberliegt und mit Elementen (14) zur wahlweisen Zufuhr zu wenigstens einem Fach (20, 22) versehen ist,

    – Code-Leseeinrichtungen, die an der Transporteinrichtung zur Anzeige der Abzüge vorgesehen sind, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen,

    – eine Steuereinheit (18), welche Signale von den Leseeinrichtungen empfängt und die anfangs die erste Schneideinrichtung (6) betätigt, um alle Abzüge des ersten Papierstreifens (4) zu schneiden, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen, diese entlang der jeweiligen Transporteinrichtung (8) zur der Sammeleinrichtung (12) transportiert und dann die zweite Schneideinrichtung (6') betätigt, um alle Abzüge des zweiten Papierstreifens (4') zu schneiden, welche den gleichen Kundenauftrag betreffen wie die, die den Kundenauftrag des ersten Streifens betreffen, und diese entlang der jeweiligen Transporteinrichtung (8') zu der Sammeleinrichtung (12) transportiert.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtungen (8, 8') durch endlose Bänder gebildet sind, die sich zwischen motorangetriebenen Rollen erstrecken.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammeleinrichtung (12) übereinander angeordnete, angelenkte Blätter (14) zur Zufuhr zu den übereinander angeordneten Fächern (20, 22) aufweist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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