Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heizeinrichtung für Fahrzeugsitze
mit einer Polsterauflage, welche an ihrer Oberseite mindestens eine Vertiefung aufweist,
und mit einem Heizelement, welches an der Oberseite der Polsterauflage vorgesehen
ist.
Bekannt sind Polsterauflagen für Fahrzeugsitze, welche auf einem Sitzkern
aufgebracht sind und von einem Sitzbezug abgedeckt werden. Die Polsterauflagen sind
mit parallel zueinander verlaufenden nutförmigen Vertiefungen versehen. In diesen
Vertiefungen verlaufen beim fertigen Fahrzeugsitz Nähte, welche den Sitzbezug mit
der Polsterauflage verbinden.
Um solche Polsterauflagen mit einer Heizung zu versehen, wird zuerst
der Sitzbezug oder ein zusätzliches Trägertextil mit der Polsterauflage vernäht.
Dadurch werden Schläuche, sogenannte "Pfeifen", zwischen den Nähten gebildet. In
jeden dieser Schläuche wird anschließend eine Heizleiterschleife eingezogen. Es
ist erforderlich, zuerst die Schläuche zu nähen, um eine Verletzung der Heizleiter
beim Nähen zu vermeiden. Anderenfalls würde wegen der Reihenschaltung der Heizleiterschleifen
ein Totalausfall der Heizung drohen. Dieses Verfahren ist außerordentlich zeitaufwendig
und umständlich.
Aus der DE 42 33 118 A1
ist ein Heiztextil bekannt, das aus einem aus Kohlenstofffasern gebildeten Gewebe
besteht, in das flexible Kontaktdrähte eingearbeitet sind, die Elektroden darstellen.
Das Heiztextil ist in der Sitzfläche eines Fahrzeugsitzes angeordnet. Einen Hinweis
darauf, auf welche Art und Weise das Heiztextil befestigt ist, ist dieser Druckschrift
nicht enthalten.
Die DE 41 22 363 C1
beschreibt eine Sitzheizung, die ein dünnes elektrisch isolierendes dreidimensional
elastisches, luft- und feuchtigkeitsdurchlässiges Trägermaterial aufweist. Auf das
Trägermaterial ist ein elastisches Flächenheizelement mit Freiräume aufweisender
netzartiger Struktur und paralleler Heizleiteranordnung mit dreidimensionaler Verformbarkeit
aufgebracht. Auf das Flächenheizelement ist ein luft- und feuchtigkeitsdurchlässiger
elastischer Klebefilm aufgebracht, der das Flächenheizelement mit dem Trägermaterial
durch die Freiräume in der netzartigen Struktur durch Haften verbindet. Auf den
Klebefilm ist eine davon lösbare Schutzfolie aufgebracht. Die Haftkraft des Klebefilms
ist für die Haftbefestigung an der Rückseite eines Automobilbezugs ausgelegt. Eine
Befestigung eines Heizelements auf einer Polsterauflage, die auf ihrer Oberseite
Vertiefungen aufweist, mittels des Klebefilms, würde dazu führen, dass das Heizelement
nicht in die Vertiefungen eindringen kann, wodurch das Aufnähen des Sitzbezuges
auf die Polsterauflage erschwert werden würde und das optische Erscheinungsbild
stark beeinträchtigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heizeinrichtung zu
schaffen, die mit wenig Aufwand sicher auf einer Polsterauflage befestigt werden
kann, auf die ein Sitzbezug aufgenäht wird, ohne dass seine Funktion und das äußere
Erscheinungsbild des Fahrzeugsitzes beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird durch eine Heizeinrichtung mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Da das Heizelement ein Heiztextil umfasst, kann bei der Befestigung
des Sitzbezugs selbst eine ganze Reihe von Nadelstichen den elektrischen Stromfluss
durch das Heiztextil nicht negativ beeinflussen. Außerdem werden auf der Oberfläche
des Heizleiters sichtbare Unebenheiten durch sich abzeichnende Heizleiter vermieden.
Das Erscheinungsbild wird durch die Verklebung auch der Flanken der Vertiefung optimiert.
Die Benutzung des wärmeaktivierbaren Klebers gestattet selbst bei unebenen Flächen
und an den Flanken der Vertiefungen eine zuverlässige Verklebung. Es ist möglich,
das Heizelement zunächst wunschgemäß zu positionieren und erst anschließend die
Verklebung durchzuführen.
Wenn das Heiztextil durch ein nicht elektrisch leitfähiges Trägertextil
verstärkt ist, ermöglicht dies, das elektrisch leitende Heiztextil sehr filigran
auszubilden. Dadurch läßt sich die Heizwirkung verbessern.
Wenn das Heiztextil auf das Trägertextil aufgewirkt ist, vereinfacht
dies die Herstellung und erhöht die Stabilität der Heizeinrichtung.
Figuren
Die nachfolgende Beschreibung behandelt Möglichkeiten zur Ausgestaltung
der Erfindung. Diese Ausführungen sind nur beispielhaft zu verstehen und erfolgen
unter Bezug auf:
1 Draufsicht auf eine Polsterauflage mit
Vertiefungen
2 Querschnitt durch eine Heizeinrichtung
nach 1 längs der Vertiefungen
3 Teilquerschnitt durch die Heizeinrichtung
nach 1 quer zu den Vertiefungen
Beschreibung der Erfindung
1 zeigt eine Heizeinrichtung
1 mit einer rechteckigen Polsterauflage 3. Die Polsterauflage
3 weist an ihrer Oberseite 15 in Längsrichtung der Polsterauflage
3 parallel zueinander laufende, nutförmige Vertiefungen 7 auf.
Zwischen den Nuten verlaufen erhöhte Bereiche 13, die sogenannten "Pfeifen".
Unter Oberseite wird in dieser Beschreibung die Seite der Polsterauflage
verstanden, welche in eingebautem Zustand zum Sitzbenutzer weist.
An sich gegenüberliegenden Randbereichen der Polsterauflage
3 sind zwei Elektroden 11 darauf vorgesehen. Diese Elektroden
erstrecken sich über die gesamte Länge der Polsterauflage 3 und verlaufen
parallel zur Längsrichtung der Polsterauflage 3.
Auf Polsterauflage 3 ist ein flächiges Heizelement
5 aufgebracht. Das Heizelement 5 überdeckt die gesamte Oberseite
15 der Polsterauflage 3 und ist elektrisch leitend mit den Elektroden
11 verbunden. Das Heizelement 5 ist auch am Boden der Vertiefungen
7 und deren Flanken 8 befestigt.
Das Heizelement 5 kann aus einem oder mehreren Materialien
und einer oder mehreren Schichten aufgebaut sein.
In seiner einfachsten, hier dargestellten Form besteht es lediglich
aus einem elektrisch leitfähigen Heiztextil, vorzugsweise aus Graphitfasern.
Unter Textil wird in dieser Beschreibung jedes flächige Gebilde verstanden.
Dieser Begriff umfaßt hier Gewebe und Gewirke ebenso wie Folien.
Zur Verbindung des Heizelementes 5 mit der Polsterauflage
3 wird vorzugsweise ein wärmeaktivierbarer Kleber eingesetzt. Unter wärmeaktivierbar
wird verstanden, daß der Klebstoff bei einer Temperatur, die über den üblichen Betriebstemperaturen
einer Fahrzeugsitzheizung liegen, mindestens einmal in klebefähigen Zustand übergeht
und beim Erkalten eine feste Verklebung herstellt. Die Aktivierungstemperatur liegt
vorzugsweise über 60° C, insbesondere über 90° C.
Im Betrieb fließt Strom von einer nicht gezeigten Stromquelle über
die gesamte Länge der einen Elektrode 15 in das Heizelement 5.
Er durchströmt dieses unter Erzeugung der gewünschten Erwärmung und fließt über
die andere Elektrode 15 wieder zur Stromquelle zurück.
Das Heizelement 5 auch zwei- oder mehrschichtig aufgebaut
sein. Vorzugsweise ist dann eine elektrisch nicht leitende Trägerschicht, beispielsweise
aus einem textilen Kunststoffmaterial, vorgesehen. An dieser Trägerschicht kann
dann das Heiztextil angebracht sein. Das Heiztextil ist vorzugsweise auf die Trägerschicht
aufgewirkt. Es kann jedoch auch aufgeklebt werden.