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Dokumentenidentifikation DE19933377B4 25.08.2005
Titel Heizeinrichtung für Fahrzeugsitze
Anmelder W.E.T. Automotive Systems AG, 85235 Odelzhausen, DE
Erfinder Weiß, Michael, 83671 Benediktbeuern, DE;
Vesely, Norbert, 86161 Augsburg, DE
Vertreter v. Füner Ebbinghaus Finck Hano, 81541 München
DE-Anmeldedatum 20.07.1999
DE-Aktenzeichen 19933377
Offenlegungstag 01.02.2001
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 25.08.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 25.08.2005
IPC-Hauptklasse B60N 2/56
IPC-Nebenklasse B60N 2/58   
Zusammenfassung Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heizeinrichtung (1) für Fahrzeugsitze mit einer Polsterauflage (3), welche an ihrer Oberseite (15) mindestens eine Vertiefung (7) aufweist, und mit einem Heizelement (5), welches an der Oberseite (15) der Polsterauflage (3) vorgesehen ist.
Es ist vorgesehen, daß das Heizelement (5) ein Heiztextil aufweist.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heizeinrichtung für Fahrzeugsitze mit einer Polsterauflage, welche an ihrer Oberseite mindestens eine Vertiefung aufweist, und mit einem Heizelement, welches an der Oberseite der Polsterauflage vorgesehen ist.

Bekannt sind Polsterauflagen für Fahrzeugsitze, welche auf einem Sitzkern aufgebracht sind und von einem Sitzbezug abgedeckt werden. Die Polsterauflagen sind mit parallel zueinander verlaufenden nutförmigen Vertiefungen versehen. In diesen Vertiefungen verlaufen beim fertigen Fahrzeugsitz Nähte, welche den Sitzbezug mit der Polsterauflage verbinden.

Um solche Polsterauflagen mit einer Heizung zu versehen, wird zuerst der Sitzbezug oder ein zusätzliches Trägertextil mit der Polsterauflage vernäht. Dadurch werden Schläuche, sogenannte "Pfeifen", zwischen den Nähten gebildet. In jeden dieser Schläuche wird anschließend eine Heizleiterschleife eingezogen. Es ist erforderlich, zuerst die Schläuche zu nähen, um eine Verletzung der Heizleiter beim Nähen zu vermeiden. Anderenfalls würde wegen der Reihenschaltung der Heizleiterschleifen ein Totalausfall der Heizung drohen. Dieses Verfahren ist außerordentlich zeitaufwendig und umständlich.

Aus der DE 42 33 118 A1 ist ein Heiztextil bekannt, das aus einem aus Kohlenstofffasern gebildeten Gewebe besteht, in das flexible Kontaktdrähte eingearbeitet sind, die Elektroden darstellen. Das Heiztextil ist in der Sitzfläche eines Fahrzeugsitzes angeordnet. Einen Hinweis darauf, auf welche Art und Weise das Heiztextil befestigt ist, ist dieser Druckschrift nicht enthalten.

Die DE 41 22 363 C1 beschreibt eine Sitzheizung, die ein dünnes elektrisch isolierendes dreidimensional elastisches, luft- und feuchtigkeitsdurchlässiges Trägermaterial aufweist. Auf das Trägermaterial ist ein elastisches Flächenheizelement mit Freiräume aufweisender netzartiger Struktur und paralleler Heizleiteranordnung mit dreidimensionaler Verformbarkeit aufgebracht. Auf das Flächenheizelement ist ein luft- und feuchtigkeitsdurchlässiger elastischer Klebefilm aufgebracht, der das Flächenheizelement mit dem Trägermaterial durch die Freiräume in der netzartigen Struktur durch Haften verbindet. Auf den Klebefilm ist eine davon lösbare Schutzfolie aufgebracht. Die Haftkraft des Klebefilms ist für die Haftbefestigung an der Rückseite eines Automobilbezugs ausgelegt. Eine Befestigung eines Heizelements auf einer Polsterauflage, die auf ihrer Oberseite Vertiefungen aufweist, mittels des Klebefilms, würde dazu führen, dass das Heizelement nicht in die Vertiefungen eindringen kann, wodurch das Aufnähen des Sitzbezuges auf die Polsterauflage erschwert werden würde und das optische Erscheinungsbild stark beeinträchtigt wird.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heizeinrichtung zu schaffen, die mit wenig Aufwand sicher auf einer Polsterauflage befestigt werden kann, auf die ein Sitzbezug aufgenäht wird, ohne dass seine Funktion und das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugsitzes beeinträchtigt wird.

Diese Aufgabe wird durch eine Heizeinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.

Da das Heizelement ein Heiztextil umfasst, kann bei der Befestigung des Sitzbezugs selbst eine ganze Reihe von Nadelstichen den elektrischen Stromfluss durch das Heiztextil nicht negativ beeinflussen. Außerdem werden auf der Oberfläche des Heizleiters sichtbare Unebenheiten durch sich abzeichnende Heizleiter vermieden. Das Erscheinungsbild wird durch die Verklebung auch der Flanken der Vertiefung optimiert. Die Benutzung des wärmeaktivierbaren Klebers gestattet selbst bei unebenen Flächen und an den Flanken der Vertiefungen eine zuverlässige Verklebung. Es ist möglich, das Heizelement zunächst wunschgemäß zu positionieren und erst anschließend die Verklebung durchzuführen.

Wenn das Heiztextil durch ein nicht elektrisch leitfähiges Trägertextil verstärkt ist, ermöglicht dies, das elektrisch leitende Heiztextil sehr filigran auszubilden. Dadurch läßt sich die Heizwirkung verbessern.

Wenn das Heiztextil auf das Trägertextil aufgewirkt ist, vereinfacht dies die Herstellung und erhöht die Stabilität der Heizeinrichtung.

Figuren

Die nachfolgende Beschreibung behandelt Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Erfindung. Diese Ausführungen sind nur beispielhaft zu verstehen und erfolgen unter Bezug auf:

1 Draufsicht auf eine Polsterauflage mit Vertiefungen

2 Querschnitt durch eine Heizeinrichtung nach 1 längs der Vertiefungen

3 Teilquerschnitt durch die Heizeinrichtung nach 1 quer zu den Vertiefungen

Beschreibung der Erfindung

1 zeigt eine Heizeinrichtung 1 mit einer rechteckigen Polsterauflage 3. Die Polsterauflage 3 weist an ihrer Oberseite 15 in Längsrichtung der Polsterauflage 3 parallel zueinander laufende, nutförmige Vertiefungen 7 auf. Zwischen den Nuten verlaufen erhöhte Bereiche 13, die sogenannten "Pfeifen".

Unter Oberseite wird in dieser Beschreibung die Seite der Polsterauflage verstanden, welche in eingebautem Zustand zum Sitzbenutzer weist.

An sich gegenüberliegenden Randbereichen der Polsterauflage 3 sind zwei Elektroden 11 darauf vorgesehen. Diese Elektroden erstrecken sich über die gesamte Länge der Polsterauflage 3 und verlaufen parallel zur Längsrichtung der Polsterauflage 3.

Auf Polsterauflage 3 ist ein flächiges Heizelement 5 aufgebracht. Das Heizelement 5 überdeckt die gesamte Oberseite 15 der Polsterauflage 3 und ist elektrisch leitend mit den Elektroden 11 verbunden. Das Heizelement 5 ist auch am Boden der Vertiefungen 7 und deren Flanken 8 befestigt.

Das Heizelement 5 kann aus einem oder mehreren Materialien und einer oder mehreren Schichten aufgebaut sein.

In seiner einfachsten, hier dargestellten Form besteht es lediglich aus einem elektrisch leitfähigen Heiztextil, vorzugsweise aus Graphitfasern.

Unter Textil wird in dieser Beschreibung jedes flächige Gebilde verstanden. Dieser Begriff umfaßt hier Gewebe und Gewirke ebenso wie Folien.

Zur Verbindung des Heizelementes 5 mit der Polsterauflage 3 wird vorzugsweise ein wärmeaktivierbarer Kleber eingesetzt. Unter wärmeaktivierbar wird verstanden, daß der Klebstoff bei einer Temperatur, die über den üblichen Betriebstemperaturen einer Fahrzeugsitzheizung liegen, mindestens einmal in klebefähigen Zustand übergeht und beim Erkalten eine feste Verklebung herstellt. Die Aktivierungstemperatur liegt vorzugsweise über 60° C, insbesondere über 90° C.

Im Betrieb fließt Strom von einer nicht gezeigten Stromquelle über die gesamte Länge der einen Elektrode 15 in das Heizelement 5. Er durchströmt dieses unter Erzeugung der gewünschten Erwärmung und fließt über die andere Elektrode 15 wieder zur Stromquelle zurück.

Das Heizelement 5 auch zwei- oder mehrschichtig aufgebaut sein. Vorzugsweise ist dann eine elektrisch nicht leitende Trägerschicht, beispielsweise aus einem textilen Kunststoffmaterial, vorgesehen. An dieser Trägerschicht kann dann das Heiztextil angebracht sein. Das Heiztextil ist vorzugsweise auf die Trägerschicht aufgewirkt. Es kann jedoch auch aufgeklebt werden.


Anspruch[de]
  1. Heizeinrichtung für Fahrzeugsitze mit einer Polsterauflage (3), die an ihrer Oberseite (15) mindestens eine Vertiefung (7) aufweist, und mit einem Heizelement (5), das an der Oberseite (15) der Polsterauflage (3) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement (5) ein elektrisch leitfähiges Heiztextil umfasst, das mittels eines wärmeaktivierbaren Klebers mit der Polsterauflage (3) einschließlich der Flanken (8) der Vertiefungen (7) verklebt ist.
  2. Heizeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Heiztextil durch ein elektrisch nicht leitfähiges Trägertextil verstärkt ist.
  3. Heizeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Heiztextil auf das Trägertextil aufgewirkt ist.
  4. Fahrzeugsitz gekennzeichnet durch eine Heizeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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