Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Thermofixieren von Maschenware in Röhren- bzw. Schlauchform.
Es kann erforderlich sein, dass kreisförmige Maschenware abhängig
von den Umständen zur Vorbereitung, Färbung, Endbearbeitung und Aufbereitung davon
aufeinanderfolgenden Verarbeitungsvorgängen sowohl in Röhrenform, wenn sie von der
Kreiswirkmaschine kommt, als auch in einer offenen Form, die durch Aufschneiden
der röhrenförmigen Ware entlang einer ihrer Seitenkanten erzielt wird, ausgesetzt
wird.
Vor Nassbehandlungen, wie beispielsweise dem Färben, wird die Ware
im Allgemeinen abhängig vom Typ oder den Typen der Fasern, die sie bilden, einem
Thermofixiervorgang ausgesetzt.
Thermofixieren wird insbesondere bei Ware durchgeführt, die aus Kunstfasern
zusammengesetzt ist oder diese teilweise enthält, wie beispielsweise thermoplastischen
Fasern. Das Ziel des Thermofixierens ist es, die Dimensionen und den flachen Zustand
der Oberflächen der Ware zu fixieren, um ihnen Stabilität zu geben und um keine
permanenten Falten oder Verzug während dem Fortlauf der Verarbeitung in Bleich-
und Färbevorrichtungen zu verursachen.
Mit den Thermofixierungsvorrichtungen, die derzeit erhältlich sind,
ist es nicht möglich, zwischen dem Verarbeiten von Ware mit einem orthogonalen Muster,
d.h. des Kett-/ Schussfadentyps, und dem Verarbeiten von Maschenware im Allgemeinen
zu unterscheiden, und es ist auch notwendig, dass die Maschenware in einer offenen
Form vorliegt.
Dies führt aufgrund des Schneidens und Öffnens der röhrenförmigen
Ware zum Thermofixieren zu einer Erhöhung der Dauer eines Prozesszyklus und manchmal
auch aufgrund des Wiedervernähens der Ware in eine Röhrenform zum Bleichen/Färben,
gefolgt durch Wiederöffnen für die Endbearbeitung und den Verpackungsvorgang.
Darüber hinaus sind diese Vorrichtungen nicht in der Lage, die Thermofixierung
kreisförmiger Maschenware durchzuführen, die entweder aus technischen Gründen oder
aus kostenbezogenen Gründen oder aufgrund von Markterfordernissen vollständig in
Röhrenform verarbeitet werden müssen.
Andererseits führt das Verarbeiten in Röhrenform ohne Thermofixieren
zu einem merklichen Risiko aus dem Gesichtspunkt der Qualität und wird nur in Ausnahmefällen
durchgeführt.
Bisher wurden verschiedenartige Versuche unternommen, spezielle Vorrichtungen
zum Thermofixieren von Ware in Röhrenform zu entwickeln. Die erzielten Resultate
sind jedoch etwas unbefriedigend. Die bekannten Vorrichtungen sind im Wesentlichen
durch das Verfahren des Förderns und Führens der röhrenförmigen Ware gekennzeichnet
und durch das System zum Übertragen von Wärme auf die Ware.
Bei einigen Maschinen wird die röhrenförmige Ware mittels einer Flachausdehnungseinrichtung
geführt und in einer abgeflachten Form zwischen die Oberfläche aus einem geheizten
Stahlzylinder und einem endlosen Filzband eingeführt. Die Hauptnachteile dieser
Vorrichtungen bestehen in dem Quetschen der Seitenkanten der röhrenförmigen Ware
und einem ungleichmäßigen Wärmeaustausch auf seinen zwei Oberflächen.
Bei anderen Vorrichtungen wird die röhrenförmige Ware mittels einer
Flachausdehnungseinrichtung geführt, die sie in einer abgeflachten Form durch eine
Horizontal- oder Vertikalkammer führt, bis sie daraus heraustritt. Innerhalb der
Kammer wird auf die zwei Oberflächen der röhrenförmigen Ware durch Heißluftströmungen
eingewirkt. In diesem Fall tritt das Quetschen der Seitenkanten der Ware nicht auf,
aber während dem Fördern wird die Ware einer ungewünschten Dehnung ausgesetzt. Darüber
hinaus ist der Wärmeaustausch auf die zwei Oberflächen der Ware unangemessen.
Die US-A-3909890 (D1) betrifft Verfahren zum Wärmebehandeln von Maschenware
in Röhrenform in einer Art und Weise, bei der Kontaktmarkierungen oder -Linien auf
den inneren Oberflächen einer derartigen Ware im Wesentlichen durch die Verwendung
eines Rahmenaufbaus für den Spreizer vermieden werden, der einen kontinuierlichen
horizontalen Kontakt mit der inneren Oberfläche der Ware während der Behandlung
mit einem Spreizer umfassend eine Reihe aus sich kreuzenden, verbundenen Rahmen,
ausschließt, die nur eine Reihe sequentieller Kontaktbereiche gegen die innere Oberfläche
der Ware darstellen. Zusätzlich wird eine positive Kühlung in Kombination mit dem
Wärmebehandlungsverfahren zum Definieren des Endes der Wärmebehandlungszone bereitgestellt.
Die WO-A-80/01084 (D2) beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Wärmebehandeln einer röhrenförmigen Maschenware mit einer ersten Kantenantriebseinrichtung,
um die Ware über einen Spreizer zu ziehen, um ihr eine vorbestimmte Breite zu geben
und gleichzeitig die Ware in eine abgeflachte Röhrenform zu spreizen. Eine zweite
Kantenantriebseinrichtung ist enthalten, um die innenliegenden Kanten der abgeflachten
Röhrenware in Eingriff zu nehmen, und eine Kantenantriebs-Transfereinrichtung ist
zum Übertragen des Eingriffs der äbgeflachten Röhrenform von der
ersten Antriebseinrichtung zu der zweiten Antriebseinrichtung vorgesehen. Das Beibehalten
einer vorbestimmten Breite und eine entspannte oder reduzierte Längsdehnung während
dem Setzen erlaubt eine ausgeglichene Schrumpfungskontrolle und eine stabilere Warengeometrie.
Schließlich beschreibt die DE-A-1635363 (D4) eine kontinuierlich betriebene
Einrichtung zum Fixieren von röhrenförmiger Maschenware oder Textil, gekennzeichnet
durch eine vertikale Führung des röhrenförmigen Textils, die auf einer Schablone
platziert ist, die sich über den gesamten Behandlungsbereich erstreckt und durch
eine symmetrische Anordnung der Behandlungseinrichtungen, z.B. Dampfdüsen, Heizeinrichtungen,
Luftdüsen oder ähnlichem, die als Führungsbahn des röhrenförmigen Textils dienen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile zu vermeiden
und die Begrenzungen der bekannten Vorrichtungen zum Thermofixieren von Ware in
Röhrenform zu beheben.
Gemäß einem ersten Aspekt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung
zum Thermofixieren der Maschenware in Röhrenform mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1.
Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung ferner eine zweite Flachausdehnungseinrichtung,
wobei die erste Flachausdehnungseinrichtung und die zweite Flachausdehnungseinrichtung
entsprechend der Fördereinrichtung vorgeschaltet und nachgeschaltet angeordnet sind,
wobei die zweite Flachausdehnungseinrichtung in der Lage ist, die Rundwaren, in
einer im Wesentlichen abgeflachten Form mit zwei übereinanderliegenden Flächen zu
halten, während die vorgewählte Breite aufrechterhalten bleibt, wobei die stabförmige
Führungseinrichtung mit der ersten und zweiten Flachausdehnungseinrichtung verbunden
ist, um einen gegenseitigen Abstand anzunehmen, der gleich der Breite der abgeflachten
Rundware ist.
Vorteilhafterweise ist die Thermofixierungseinrichtung in der Lage,
die Luftströmung in Richtung der abgeflachten Rundware zu führen, um die zwei übereinanderliegenden
Flächen zu durchdringen und auf sie aufzutreffen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Fördereinrichtung
eine Trommel mit einer zylindrischen Seitenwand, auf die die abgeflachte Rundware
gewickelt ist, wobei die Trommel in der Lage ist, die Ware mit direktem Antrieb
zuzuführen, ohne eine Längsdehnung aufzubringen, wobei die stabförmige Einrichtung
durch zwei Stäbe mit gekrümmtem Querschnitt und im Wesentlichen ringförmiger Form
ausgebildet ist, die der Trommel zum inneren Stützen der Seitenkanten der Rundware,
die auf die zylindrische Seitenwand gewickelt ist, zugeordnet sind.
Vorteilhafterweise sind die zwei im Wesentlichen ringförmigen Stäbe
zum Annehmen des gegenseitigen Abstands mit der ersten und zweiten Flachausdehnungseinrichtung
integral ausgebildet und Verschiebungseinrichtungen sind den zwei Stäben zugeordnet,
um sie in dem gegenseitigen Abstand in Bezug auf die zylindrische Seitenwand zu
halten.
Vorzugsweise ist die zylindrische Seitenwand der Trommel perforiert
und die Thermofixierungseinrichtung bildet im Wesentlichen radiale Luftströmungen
mit einer vorgewählten Temperatur aus, die dazu geeignet sind, durch die perforierte
Wand und durch die zwei übereinanderliegenden Flächen der abgeflachten Rundware
zu treten und um darauf aufzutreffen, um das Thermofixieren durchzuführen, während
die Rundware auf die perforierte Trommel gewickelt ist.
Gemäß einer anderen Ausführungsform umfasst die Fördereinrichtung
zwei Förderbänder, die einander zugewandt sind und zwischen denen die abgeflachte
Rundware angeordnet ist, wobei die zwei Förderbänder in der Lage sind, die Ware
mit direktem Antrieb zuzuführen, ohne eine Längsdehnung auszuüben, wobei die stabförmigen
Führungseinrichtungen durch zwei im Wesentlichen gerade Stäbe mit gekrümmtem Querschnitt
ausgebildet sind, die zum inneren Stützen der Seitenkanten der Rundware zwischen
den Förderbändern, den Förderbändern zugeordnet, angeordnet sind.
Vorzugsweise sind die zwei im Wesentlichen geraden Stäbe mit der ersten
und zweiten Flachausdehnungseinrichtung integral ausgebildet, um den gegenseitigen
Abstand anzunehmen.
Vorteilhafterweise sind die Förderbänder perforiert und die Thermofixierungseinrichtung
bildet entgegengesetzte Luftströmungen mit einer vorgewählten Temperatur aus, die
dazu geeignet sind, durch die perforierten Bänder zu treten und durch die zwei aufeinanderliegenden
Flächen der abgeflachten Rundware und um darauf aufzutreffen, um die Thermofixierung
durchzuführen, während die Rundware zwischen den perforierten Bändern angeordnet
ist.
Gemäß einem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum
Thermofixieren von Maschenware in Röhrenform bzw. Schlauchform, umfassend die Schritte
gemäß Patentanspruch 10.
Vorzugsweise tritt die Thermofixierungs-Luftströmung durch die zwei
übereinanderliegenden Flächen der abgeflachten Rundware und trifft auf diese auf.
Vorteilhafter Weise wird das Fördern der abgeflachten Rundware mit
direktem Antrieb durchgeführt, ohne dass eine Längsdehnung ausgeübt wird.
Die Vorrichtung und das Verfahren gemäß der Erfindung bieten eine
Vielzahl an Vorteilen.
Prinzipiell erlauben sie, die Seitenkanten der Rundware von innen
zu stützen und sie dadurch während der kritischen Phase der Thermofixierung zu schützen.
Die Risiken, die Qualität der verarbeiteten Rundware nachteilig zu beeinflussen
oder inakzeptabel werden zu lassen, werden somit minimiert.
Bei der Vorrichtung und dem Verfahren gemäß der Erfindung besteht
ferner ein sehr hoher effizienter und gleichförmiger Wärmeaustausch zwischen Luft
und der Ware, da er auf beiden Oberflächen der Ware durchgeführt wird, und zwar
aufgrund der gezwungenen Luftströmung durch die Ware.
Darüber hinaus ist das Antreiben der Ware stets in jedem Bereich des
Warenwegs und zwischen einer Zone und einer anderen möglich. Insbesondere wird die
Ware niemals mit einer längsziehenden Kraft angetrieben.
Daher sind die Quer- und Längsdimensionen der Ware definiert und werden
in jeder Zone der Vorrichtung beibehalten.
All dies verbessert die Qualität des Produkts.
Die folgenden Konditionen wurden in bekannten Vorrichtungen nie erreicht:
- – Schutz der Seitenkanten der Rundware,
- – effizienter und gleichmäßiger Wärmeübergang auf den zwei Oberflächen
der Rundware, und
- – positives Antreiben der Rundware ohne Längsziehen, was dazu führt, dass
die Quer- und Längsdimensionen in jedem Bereich der Vorrichtung beibehalten werden.
Charakteristische Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nun unter
Bezugnahme auf Ausführungsformen, die als nicht begrenzende Beispiele in den begleitenden
Zeichnungen dargestellt sind, verdeutlicht, in denen:
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht
einer Vorrichtung zum Thermofixieren einer Maschenware in Röhrenform, bereitgestellt
gemäß der Erfindung, ist;
2 eine teilweise geschnittene Ansicht
in einem größeren Maßstab entlang der Ebene, die durch II-II in 1
angedeutet ist, ist;
3 eine Abwandlung eines Luftheizers einer
Thermofixierungskammer gemäß 2 zeigt;
4 eine teilweise geschnittene Vorderansicht
in vergrößertem Maßstab einer Ausdehnungseinrichtung der Vorrichtung gemäß
1 ist;
5 eine Ansicht in größerem Maßstab eines
Gleitstücks zum Führen eines ringförmigen Stabs der Vorrichtung gemäß
1 ist;
6 eine Variante des Gleitstücks gemäß
5 ist;
7 eine längsgeschnittene Ansicht einer
Variante der Thermofixierungsvorrichtung aus 1 ist;
8 eine teilweise geschnittene Ansicht
in vergrößertem Maßstab entlang der Ebene ist, die in 7
durch VIII-VIII angedeutet ist.
1 zeigt eine Vorrichtung 1 zum
Thermofixieren von Maschenware 48 in Röhren- bzw. Schlauchform. Die Vorrichtung
1 umfasst einen Wareneintrittsbereich 2, eine Thermofixierungskammer
3 und einen Ausgangsbereich 4.
Der Eintrittsbereich 2 enthält eine ringförmige Dehnungseinrichtung
5, die ausgestaltet ist, um eine vorläufige Dehnung der Rundware
48 durchzuführen, eine motorisierte Antriebsrolle 6 zum Führen
der Rundware und ein Förderband 7. Das Förderband 7 weist ihm
zugewandt einen Vibrator 8, Dampfzuführleitungen 9 und eine Saughaube
10 auf. Der Eintrittsbereich 2 enthält ebenso eine motorisierte
Antriebsrolle 11 zum Führen der Rundware 48, einen elektronischen
Schubkraftmessstand 12, der ausgestaltet ist, um die Spannung der Rundware
zu überwachen, eine motorisierte Eintrittsdehnungseinrichtung 13 und Dampfgleitkästen
14. Die Dehnungseinrichtung 13 weist zwei geformte Endstäbe
27 und 27' mit gekrümmtem, insbesondere kreisförmigem Querschnitt
(4) auf, die sich über die Gleitkästen 14
hinaus erstrecken und deren Funktion später beschrieben werden wird.
Die Thermofixierungskammer 3 weist ein Gehäuse
15, das mit einem Eintrittsschlitz 16 für die Rundware
48 und einem Austrittsschlitz 17 für die Rundware versehen ist,
auf. Eine Antriebsrolle 21 führt die Rundware 48, die aus dem
Schlitz 16 tritt, um auf eine motorisierte drehende Trommel 18
gewickelt zu werden, und eine Antriebsrolle 121, die die Rundware, die
von der Trommel 18 abgewickelt wird, in Richtung des Austrittsschlitzes
17 führt. Die Trommel 18 weist eine perforierte zylindrische Seitenwand
118, die mit einer Lage aus Vliesstoff 60 kaschiert ist, auf.
Die Trommel 18 ist mit einer hohlen Achse 218 versehen, die mit
einer Saugeinrichtung 19 verbunden ist. Die Saugeinrichtung
19 ist wiederum mittels eines Zufuhrkanals 29 mit einem Behälter
20 verbunden, der mit Öffnungen 30 zum Verteilen der Luft bei
einer vorgewählten Temperatur in der Kammer 3 (2)
versehen ist.
Der Austrittsbereich 4 der Vorrichtung 1 enthält
Kühlluft-Gleitkästen 22, eine motorisierte Austrittsdehnungseinrichtung
23, einen elektronischen Schubkraftmessstand 24, ein Förderband
25 und eine Plattiereinrichtung 26. Die Dehnungseinrichtung
23 ist mit zwei geformten Endstäben 227 und 227' mit
einem gekrümmten, insbesondere kreisförmigen Querschnitt versehen, die sich über
die Gleitkästen 22 hinaus erstrecken und deren Funktion später beschrieben
werden wird.
Die Dehnungseinrichtung 13, die der Trommel 18 vorgeschaltet
angeordnet ist, umfasst (4) eine tragende Basis
39, die eine Gewindespindel 40 beherbergt, welche mit zwei gegenläufigen
Gewinden 140 und 140' versehen ist, und ein Paar tragender Platten
41 und 41', die integral nicht dargestellte Gleitstücke aufweisen,
die mit der Spindel 40 in Eingriff stehen. Jede Platte 41,
41' trägt ein entsprechendes Paar motorisierter Räder 42,
43 und 42', 43' und ein entsprechendes Ausdehnungselement
44, 44', welches mit den entsprechenden Rädern 42,
43 und 42', 43' durch Kontakt mit Bewegungselementen
umfassend Bänder, die mit Paaren von Walzenrädern 45, 46 und
45', 46' kombiniert sind, in Eingriff stehen. Der geformte Stab
27 ist mit dem Dehnungselement 44 integral ausgebildet, während
der geformte Stab 27' integral mit dem Dehnungselement 44' ausgebildet
ist.
Die Dehneinrichtung 23, die der Trommel 18 nachgeschaltet
angeordnet ist, weist den gleichen Aufbau wie die Dehnungseinrichtung
13 auf und ist spiegelbildlich dazu. Ihre motorisierten Räder drehen sich
jedoch in einer entgegengesetzten Richtung zu den motorisierten Rädern der Dehnungseinrichtung
13.
Die Trommel 18 weist ihr zugeordnet zwei im Wesentlichen
flexible Stäbe 127 und 127' mit einem gekrümmten, insbesondere
kreisförmigen Querschnitt auf. Die Stäbe 127 und 127' weisen eine
im Wesentlichen ringförmige Form auf und sind koaxial zu der Seitenwand
118 der Trommel und um einen Abstand von ungefähr 5 mm davon beabstandet.
Der ringförmige Stab 127 ist integral mit den zwei geformten Endstäben
27 und 227 der zwei Eintritts- und Austrittsdehnungseinrichtungen
13 und 23 ausgebildet und bildet eine elastische Verbindung zwischen
den beiden Stäben 27 und 227; der ringförmige Stab 127'
ist wiederum integral mit den zwei geformten Endstäben 27' und
227' der zwei Eintritts- und Austrittsdehnungseinrichtungen 13
und 23 ausgebildet und bildet eine elastische Verbindung zwischen den zwei
Stäben 27' und 227'. Die zwei ringförmigen Stäbe 127
und 127' stehen mit Seitenkanten 47 und 47' der Rundware
48 in Eingriff (2 und 4).
Die Stäbe weisen die Funktion auf, die abgeflachte Rundware von innen entlang ihrer
Seitenkanten 47 und 47' während dem Thermofixieren zu stützen,
wodurch die Seitenkanten in einer gedehnten und abgerundeten Form gehalten werden
und ihre zwei übereinanderliegenden Oberflächen 148, 148' frei
bleiben, um von der Thermofixierungsluft durchdrungen zu werden, und die Breite
der abgeflachten Rundware, die in den Dehnungseinrichtungen 13 und
23 festgelegt ist, unverändert bleibt.
Die zwei ringförmigen Stäbe 127 und 127' nehmen
einen gegenseitigen Abstand an, der durch vier Paare an Gleitstücken 49
und 49' abhängig von der Breite der Rundware 48, die in den Dehnungseinrichtungen
13 und 23 festgelegt ist, beibehalten wird. Die Gleitstücke
49 und 49' führen mittels Kontakt die ringförmigen Stäbe
127 und 127', wodurch deren Gleiten in Bezug auf die Seitenwand
118 der Trommel 18, das durch die Expansionseinrichtungen
13 und 23 durchgeführt wird, unterstützt wird. Jedes Paar Gleitstücke
49 und 49' ist funktional mit einer Gewindespindel 50
verbunden, die mit zwei gegenläufigen Gewinden 150 und 151 versehen
ist (3 und 5).
Jede Spindel 50 wird mittels eines nicht dargestellten Getriebes gedreht,
das mit den Expansionseinrichtungen 13 und 23 synchronisiert ist.
6 zeigt ein magnetisches Gleitstück
49a, das eine Variante des Gleitstücks 49 gemäß 5
ist. Das Gleitstück 49a ist mit zwei bipolaren Magneten 51 versehen,
die mit zwei bipolaren Magneten 52 in Wirkverbindung stehen, die in den
ringförmigen Stab 127 integriert sind. Die Rückstoßkraft, die zwischen
den Magneten 51 und 52 ausgeübt wird, gestattet dem Gleitstück
49a den ringförmigen Stab in Bezug auf die Trommel 18 zu führen,
ohne dass jeglicher Kontakt zwischen dem Gleitstück und dem Stab besteht.
In der Thermofixierungskammer 3 (2)
erzeugt die Saugeinrichtung 19 eine Luftströmung durch den Behälter
20, die Öffnungen 30, die perforierte Wand 118 der Trommel
18, das Innere der Trommel 18 und die hohle Achse 218.
Die Luft, die durch den Kanal 29 strömt, wird mittels einer Heizeinheit
des Direktbegasungstyps erwärmt. Die Heizeinheit 28 umfasst ein Gebläse
31, eine Luftleitung 32, einen Gaseinspeiser 33, einen
Gasströmungsregler 34, einen Brenner 35 und eine Leitung
36 für Rauchgas, die in den Kanal 29 mittels Düsen 37
mündet.
3 zeigt eine Heizeinheit 28'
des diathermischen Öltyps, was eine Variante der Heizeinheit 28 gemäß
2 darstellt. Die besagte Heizeinheit umfasst einen
Wärmetauscher 38, dem diathermisches Öl zugeführt wird und der innerhalb
des Zuführkanals 29 des Gebläses 19 angeordnet
ist.
Ist die Vorrichtung 1 in Betrieb, wird die kreisförmige Maschenware
48, die in Röhrenform bzw. Schlauchform vorliegt, zu dem Eintrittsbereich
geführt, wo sie mittels der ringförmigen Dehneinrichtung 5 (1)
zunächst gedehnt wird. Dann wird die Rundware 48 mittels der Antriebsrolle
6 gefördert, die sie in der Form schmaler Falten zusammengeschoben auf
das Förderband 7 führt. Auf dem Band 7 wird die Ware durch den
Vibrator 8 vibriert und wird einer intensiven Dampfbehandlung mittels des
aus den Leitungen 9 ausgegebenen Dampfs ausgesetzt, um sie mit der gewünschten
Dichte zu versehen. Nach dem Betrieb wird die Rundware 48 von dem Band
7 mittels der Antriebsrolle 11 entfernt und über den Schubkraftmessstand,
der die Spannung der Ware überwacht, zu der Eintrittsdehnungseinrichtung
13 geführt. Innerhalb der Dehnungseinrichtung 13 wird die Rundware
48 mittels der Dehnelemente 44 und 44', die in die Ware
eingeführt werden, wodurch sie in Kontakt mit den Seitenkanten 47 und
47' kommen, eingefädelt. Auf diese Art und Weise nimmt die Rundware eine
im Wesentlichen abgeflachte Form an, in der ihre Oberflächen 148,
148' übereinanderliegen. Die Seitenkanten 47 und 47'
der abgeflachten Rundware wandern entlang der Dehnungselemente 44 und
44' in den Bereich, der zwischen den Bewegungselementen 45,
46 und 45', 46' und den Rädern 42,
43 und 42', 43' liegt. Als Folge davon wird die abgeflachte
Rundware 48 mit positivem Antrieb und ohne dass sie gezogen wird, zugeführt.
Um die Breite der abgeflachten Rundware 48 zu variieren und
einzustellen, werden die Platten 41 und 41', die die Dehnungselemente
44 und 44' tragen, miteinander in Richtung oder voneinander weg
auf der Basis 39 mittels des Betriebs der Gewindespindel 40 versetzt.
Um das Längsvoreilen der abgeflachten Rundware 48 zu variieren
und einzustellen, werden die Antriebsräder 42, 43 und
42', 43' mit einer Geschwindigkeit gedreht, die größer ist als
die der nachfolgenden drehenden Trommel 18, um die Rundware in Richtung
der Trommel in einer variabel angehäuften Form zuzuführen. Am Austritt der Dehnungseinrichtung
13 wird die Rundware durch die Stäbe 27 und 27', die
mit ihren Seitenkanten 47 und 47' in Eingriff stehen, in einer
im Wesentlichen abgeflachten Form gehalten.
Die Rundware 48 wird dann mit vorbestimmter Breite und voreilenden
Konditionen zum Durchführen zwischen den Dampfgleitkästen 14 geführt und
dann auf der drehenden Trommel 18 abgelagert. Die ringförmigen Stäbe
127 und 127', die mit den Seitenkanten 47 und
47' der Rundware 48 in Eingriff stehen, begleiten die letztere
über den gesamten Weg um die Trommel 18.
Die abgeflachte Rundware 48 wird, während sie auf die Trommel
18 und durch diese transportiert wird, geführt durch die ringförmigen Stäbe
127 und 127', durch die im Wesentlichen radiale Luftströmung,
die durch das Gebläse 19 erzeugt wird, durchdrungen. Das Gebläse
19 saugt Luft aus dem Inneren der Trommel ein und rezirkuliert sie über
den Kanal 29 zu dem Behälter 20, welcher sie wiederum in der Kammer
3 über die Öffnungen 30 verteilt, die die Luft in Richtung der
Rundware und der perforierten Seitenwand 118 der Trommel 18 führen.
Die zurückgeführte Luft, die durch den Kanal 29 dringt, wird mittels der
Heizeinheit 28 oder 28' auf die vorbestimmte Temperatur erwärmt.
Als Folge davon tritt heiße Luft durch die zwei übereinanderliegenden Flächen
148 und 148' der abgeflachten Rundware und trifft auf diese auf
bzw. schlägt diese, wodurch eine optimale Thermofixierungsbehandlung gesichert ist.
Nach der Thermofixierungsbehandlung wird die Rundware 48
von der Trommel 18 gewickelt und unter gesteuerten Spannungskonditionen
in Richtung des Austrittsschlitzes 17 geführt. Die Rundware 48
wird dann über die Kühlgleitkästen 22 auf die geformten Stäbe
227 und 227' aufgeführt, um in die Austrittsdehnungseinrichtung
23 eingefädelt zu werden und nach dem Überwachen der Spannung durch den
Schubkraftmessstand 24 auf dem Förderband 25 abgelagert. Schließlich
wird die Rundware 48 in Falten mittels einer Plattiereinrichtung
26 gesammelt.
Bei der beschriebenen Vorrichtung ermöglichen die zwei ringförmigen
Stäbe 127 und 127', die der Trommel 18 zugeordnet sind
und intern mit den Seitenkanten 47 und 47' der Rundware
48 in Eingriff stehen, das Erreichen eines doppelten Vorteils: a) sie erlauben
es, die Breite der Rundware, die zuvor mittels der Dehnungseinrichtungen
13 und 23 festgelegt wurde, unverändert aufrecht zu erhalten;
und b) sie halten die Seitenkanten der Rundware in einer gedehnten und abgerundeten
Form, wodurch sie daran gehindert werden, auf der Oberfläche der sich drehenden
Trommel abgeflacht zu werden, und wodurch die permanente Fixierung seitlicher Falten
bzw. Knickstellen verhindert wird.
Um diese letztgenannte fundamental wichtige Funktion zu leisten, ruhen
die ringförmigen Stäbe 127, 127' nicht auf der Seitenwand
118 der Trommel 18, sondern sind erhaben und in einem vorgewählten
Abstand davon (ungefähr 5 mm) angeordnet. Somit halten sie die Seitenkanten der
Rundware gedehnt und von der Seitenwand der Trommel entfernt.
Das Paar Gleitstücke 49 und 49', die durch die Gewindespindel
50 betätigt werden, oder die magnetischen Gleitstücke, wie beispielsweise
49a, die den relativen Versatz der ringförmigen Stäbe 127 und
127' in Bezug auf die Seitenwand 118 der Trommel 18 führen,
unterstützen den entsprechenden Relativversatz der geformten Stäbe
27, 27' und 227 und 227', der durch die Dehnungseinrichtungen
13 und 23 durchgeführt wird. Aus diesem Grund ist das Getriebe,
das die Gewindespindel 50 betätigt, mit dem der Dehnungseinrichtungen
13 und 23 synchronisiert. Es ist somit möglich, den gegenseitigen
Abstand zwischen den ringförmigen Stäben 127 und 127' in Bezug
auf die Breite der Rundware, die durch die Dehnungseinrichtungen 13 und
23 festgelegt ist, einzustellen.
7 zeigt eine Vorrichtung 301,
die eine Variante der Vorrichtung 1 gemäß 1
darstellt und bei der Teile, die gleich denen der Vorrichtung 1 sind, durch
die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind.
Die Vorrichtung 301 umfasst einen Eintrittsbereich
2 und einen Austrittsbereich 4 ähnlich denen der Vorrichtung
1. 7 zeigt die Eintrittsdehnungseinrichtung
13 und die Dampfgleitkästen 14 des Eintrittsbereichs
2 und die Dehnungseinrichtung 23 und die Luftgleitkästen
22 des Austrittsbereichs 4.
Die Vorrichtung 301 umfasst eine Thermofixierungskammer
303, die sich in einer horizontalen Ebene erstreckt. Die Thermofixierungskammer
303 weist ein Gehäuse 315 mit Eintrittsschlitzen 316
und Austrittsschlitzen 317 auf und beherbergt ein Paar perforierter Förderbänder
318 und 318', nämlich entsprechend ein unteres Förderband und
ein oberes Förderband, die einander zugewandt sind. Das Förderband 318
ist zwischen einem motorisierten Zylinder 321a und einem Leerlaufzylinder
321 gewickelt; das Förderband 318' ist zwischen einem motorisierten
Zylinder 321'a und einem Leerlaufzylinder 321' gewickelt. Gegenüberliegende
Behältergruppen 320 und 320' zum Blasen und Verteilen von Luft
mit einer vorgewählten Temperatur sind den inneren Abschnitten 318i und
318'i der Förderbänder 318 und 318' zugeordnet. Die Behälter
320 und 320' sind mit einem Gebläse verbunden, das nicht dargestellt
ist, und Luft von der Innenseite der Kammer 303 einsaugt und sie durch
eine nicht dargestellte Leitung zu den Behältern zurückführt.
Die entsprechenden Endstäbe 27, 227 und
27', 227' der Dehnungseinrichtungen 13 und
23, die den Förderbändern 318 und 318' entsprechend vorgeschaltet
und nachgeschaltet angeordnet sind, sind mittels zwei im Wesentlichen starrer Stäbe
327 und 327' verbunden, die einen gekrümmten, im Wesentlichen
kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Die Stäbe 327 und 327' sind
im Wesentlichen gerade und parallel. Die Stäbe 327 und 327' sind
zwischen den einander zugewandten inneren Abschnitten 318i und
318'i der Förderbänder 318 und 318' angeordnet.
In der Vorrichtung 301 wird die Rundware 48 in die
Dehnungseinrichtung 13 eingefädelt und mit einem positiven Antrieb in Richtung
der Dampfgleitkästen 14 zugeführt, bis sie zwischen den inneren Abschnitten
318i und 318'i der Förderbänder 318 und 318'
abgelagert ist, die sie zuführen. Die Behälter 320 und 320' führen
Heißluftströmungen in Richtung der perforierten Förderbänder. Die Luft tritt somit
durch die perforierten Bänder 318 und 318' und tritt durch die
zwei übereinanderliegenden Oberflächen 148, 148' der Rundware
48, die zwischen ihnen angeordnet ist, und trifft auf diese auf bzw. schlägt
diese.
Die parallelen geraden Stäbe 327 und 327' sind in
der Maschenware angeordnet und begleiten sie über die gesamte Bewegungsbahn zwischen
den Förderbändern 318 und 318', wodurch sie entlang ihrer Seitenkanten
gestützt wird. Die Stäbe 327 und 327' erlauben somit, die zuvor
festgelegte Breite der Rundware unverändert beizubehalten und die Seitenkanten der
Ware in einer gedehnten und abgerundeten Form zu halten, wodurch verhindert wird,
dass sie gequetscht werden und wodurch das Auftreten eines Knicks der seitlichen
Falten verhindert wird.
Bei dem Thermofixierungsverfahren gemäß der Erfindung wird Maschenware
in Röhren- bzw. Schlauchform verarbeitet. Insbesondere besteht die Ware aus Kunstfasern,
wie beispielsweise thermoplastischen Fasern oder in jedem Fall Ware, die variable
Mengen an Kunstfasern vermischt mit Natur- oder Kunstfasern enthält. Zum Beispiel
kann die Ware aus Polyester und Polyamidfasern, entweder getrennt oder mit Baumwolle
vermischt, Mischungen aus Polyester und Polyamidfasern mit Polyurethanelastomerfasern;
Mischungen aus Baumwolle und Viskose mit Polyurethanelastomerfasern aufgebaut sein.
Die Rundware wird anfänglich mit einer Anspannung und Schrumpfung
vorbereitet, die mittels einer freien und spannungslosen Dampfbehandlung durchgeführt
wird, um die Dichte der Stiche und folglich das Gewicht der Ware zu erhöhen, wodurch
das gewünschte Flächengewicht erzielt wird. Dann wird die erforderliche Breite der
Rundware definiert.
Nachfolgend wird die Rundware mittels Thermofixierung behandelt, so
dass die zuvor festgelegten Quer- und Längsdimensionen aufgrund des durchgeführten
Förderns mit positivem Antrieb ohne Zug beibehalten werden. Das Thermofixieren wird
mittels Aussetzen gegenüber einer Luftströmung bei einer vorgewählten Temperatur
und für eine vorbestimmte Zeitdauer unter Verwendung des Wärmetransfervorgangs mit
einem hohen Wärmeaustausch durchgeführt, weil die Luftströmung durch die Ware tritt
und/oder auf diese auftrifft bzw. schlägt, statt lediglich an ihr vorbeizuströmen,
wodurch ein gleichmäßiger Grad des Setzens auf beiden Oberflächen der Rundware gesichert
wird. Während der Thermofixierung sind die Seitenkanten der Rundware geführt und
von innen gestützt, um sie gedehnt zu halten und ein Knicken davon zu verhindern,
und folglich eine permanente Fixierung seitlicher Falten.
Die Thermofixierungsbehandlung wird bei einer Temperatur in einem
Bereich von 180 bis 200°C und vorzugsweise von 185 bis 195°C durchgeführt
und für eine Zeitdauer in einem Bereich von 20 bis 50 Sekunden und vorzugsweise
von 30 bis 40 Sekunden. Beispielsweise wird die Thermofixierung bei einer Temperatur
von 190°C und für eine Zeitdauer von 35 Sekunden durchgeführt.
Dann erfährt die Rundware eine Stabilisation, um den thermoplastischen
Zustand der Fasern zu reduzieren, und zwar mittels Absenken ihrer Temperatur (Kühlen
unmittelbar nach dem Thermofixieren), während die zuvor festgelegten Quer- und Längsdimensionen
beibehalten werden. Schließlich wird die Rundware in einem spannungsfreien Zustand
mittels positiven Antriebs ausgegeben.