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Dokumentenidentifikation DE60012427T2 25.08.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001057921
Titel Vorrichtung sowie Verfahren zum thermischen Fixieren von Maschenwaren in Schlauchform
Anmelder Sperotto Rimar S.r.l., Mailand/Milano, IT
Erfinder Bertoldo, Franco, 36070 Brogliano (VI), IT
Vertreter HOFFMANN & EITLE, 81925 München
DE-Aktenzeichen 60012427
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 11.05.2000
EP-Aktenzeichen 002016897
EP-Offenlegungsdatum 06.12.2000
EP date of grant 28.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 25.08.2005
IPC-Hauptklasse D06C 7/02

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Thermofixieren von Maschenware in Röhren- bzw. Schlauchform.

Es kann erforderlich sein, dass kreisförmige Maschenware abhängig von den Umständen zur Vorbereitung, Färbung, Endbearbeitung und Aufbereitung davon aufeinanderfolgenden Verarbeitungsvorgängen sowohl in Röhrenform, wenn sie von der Kreiswirkmaschine kommt, als auch in einer offenen Form, die durch Aufschneiden der röhrenförmigen Ware entlang einer ihrer Seitenkanten erzielt wird, ausgesetzt wird.

Vor Nassbehandlungen, wie beispielsweise dem Färben, wird die Ware im Allgemeinen abhängig vom Typ oder den Typen der Fasern, die sie bilden, einem Thermofixiervorgang ausgesetzt.

Thermofixieren wird insbesondere bei Ware durchgeführt, die aus Kunstfasern zusammengesetzt ist oder diese teilweise enthält, wie beispielsweise thermoplastischen Fasern. Das Ziel des Thermofixierens ist es, die Dimensionen und den flachen Zustand der Oberflächen der Ware zu fixieren, um ihnen Stabilität zu geben und um keine permanenten Falten oder Verzug während dem Fortlauf der Verarbeitung in Bleich- und Färbevorrichtungen zu verursachen.

Mit den Thermofixierungsvorrichtungen, die derzeit erhältlich sind, ist es nicht möglich, zwischen dem Verarbeiten von Ware mit einem orthogonalen Muster, d.h. des Kett-/ Schussfadentyps, und dem Verarbeiten von Maschenware im Allgemeinen zu unterscheiden, und es ist auch notwendig, dass die Maschenware in einer offenen Form vorliegt.

Dies führt aufgrund des Schneidens und Öffnens der röhrenförmigen Ware zum Thermofixieren zu einer Erhöhung der Dauer eines Prozesszyklus und manchmal auch aufgrund des Wiedervernähens der Ware in eine Röhrenform zum Bleichen/Färben, gefolgt durch Wiederöffnen für die Endbearbeitung und den Verpackungsvorgang.

Darüber hinaus sind diese Vorrichtungen nicht in der Lage, die Thermofixierung kreisförmiger Maschenware durchzuführen, die entweder aus technischen Gründen oder aus kostenbezogenen Gründen oder aufgrund von Markterfordernissen vollständig in Röhrenform verarbeitet werden müssen.

Andererseits führt das Verarbeiten in Röhrenform ohne Thermofixieren zu einem merklichen Risiko aus dem Gesichtspunkt der Qualität und wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt.

Bisher wurden verschiedenartige Versuche unternommen, spezielle Vorrichtungen zum Thermofixieren von Ware in Röhrenform zu entwickeln. Die erzielten Resultate sind jedoch etwas unbefriedigend. Die bekannten Vorrichtungen sind im Wesentlichen durch das Verfahren des Förderns und Führens der röhrenförmigen Ware gekennzeichnet und durch das System zum Übertragen von Wärme auf die Ware.

Bei einigen Maschinen wird die röhrenförmige Ware mittels einer Flachausdehnungseinrichtung geführt und in einer abgeflachten Form zwischen die Oberfläche aus einem geheizten Stahlzylinder und einem endlosen Filzband eingeführt. Die Hauptnachteile dieser Vorrichtungen bestehen in dem Quetschen der Seitenkanten der röhrenförmigen Ware und einem ungleichmäßigen Wärmeaustausch auf seinen zwei Oberflächen.

Bei anderen Vorrichtungen wird die röhrenförmige Ware mittels einer Flachausdehnungseinrichtung geführt, die sie in einer abgeflachten Form durch eine Horizontal- oder Vertikalkammer führt, bis sie daraus heraustritt. Innerhalb der Kammer wird auf die zwei Oberflächen der röhrenförmigen Ware durch Heißluftströmungen eingewirkt. In diesem Fall tritt das Quetschen der Seitenkanten der Ware nicht auf, aber während dem Fördern wird die Ware einer ungewünschten Dehnung ausgesetzt. Darüber hinaus ist der Wärmeaustausch auf die zwei Oberflächen der Ware unangemessen.

Die US-A-3909890 (D1) betrifft Verfahren zum Wärmebehandeln von Maschenware in Röhrenform in einer Art und Weise, bei der Kontaktmarkierungen oder -Linien auf den inneren Oberflächen einer derartigen Ware im Wesentlichen durch die Verwendung eines Rahmenaufbaus für den Spreizer vermieden werden, der einen kontinuierlichen horizontalen Kontakt mit der inneren Oberfläche der Ware während der Behandlung mit einem Spreizer umfassend eine Reihe aus sich kreuzenden, verbundenen Rahmen, ausschließt, die nur eine Reihe sequentieller Kontaktbereiche gegen die innere Oberfläche der Ware darstellen. Zusätzlich wird eine positive Kühlung in Kombination mit dem Wärmebehandlungsverfahren zum Definieren des Endes der Wärmebehandlungszone bereitgestellt.

Die WO-A-80/01084 (D2) beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Wärmebehandeln einer röhrenförmigen Maschenware mit einer ersten Kantenantriebseinrichtung, um die Ware über einen Spreizer zu ziehen, um ihr eine vorbestimmte Breite zu geben und gleichzeitig die Ware in eine abgeflachte Röhrenform zu spreizen. Eine zweite Kantenantriebseinrichtung ist enthalten, um die innenliegenden Kanten der abgeflachten Röhrenware in Eingriff zu nehmen, und eine Kantenantriebs-Transfereinrichtung ist zum Übertragen des Eingriffs der äbgeflachten Röhrenform von der ersten Antriebseinrichtung zu der zweiten Antriebseinrichtung vorgesehen. Das Beibehalten einer vorbestimmten Breite und eine entspannte oder reduzierte Längsdehnung während dem Setzen erlaubt eine ausgeglichene Schrumpfungskontrolle und eine stabilere Warengeometrie.

Schließlich beschreibt die DE-A-1635363 (D4) eine kontinuierlich betriebene Einrichtung zum Fixieren von röhrenförmiger Maschenware oder Textil, gekennzeichnet durch eine vertikale Führung des röhrenförmigen Textils, die auf einer Schablone platziert ist, die sich über den gesamten Behandlungsbereich erstreckt und durch eine symmetrische Anordnung der Behandlungseinrichtungen, z.B. Dampfdüsen, Heizeinrichtungen, Luftdüsen oder ähnlichem, die als Führungsbahn des röhrenförmigen Textils dienen.

Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile zu vermeiden und die Begrenzungen der bekannten Vorrichtungen zum Thermofixieren von Ware in Röhrenform zu beheben.

Gemäß einem ersten Aspekt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Thermofixieren der Maschenware in Röhrenform mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.

Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung ferner eine zweite Flachausdehnungseinrichtung, wobei die erste Flachausdehnungseinrichtung und die zweite Flachausdehnungseinrichtung entsprechend der Fördereinrichtung vorgeschaltet und nachgeschaltet angeordnet sind, wobei die zweite Flachausdehnungseinrichtung in der Lage ist, die Rundwaren, in einer im Wesentlichen abgeflachten Form mit zwei übereinanderliegenden Flächen zu halten, während die vorgewählte Breite aufrechterhalten bleibt, wobei die stabförmige Führungseinrichtung mit der ersten und zweiten Flachausdehnungseinrichtung verbunden ist, um einen gegenseitigen Abstand anzunehmen, der gleich der Breite der abgeflachten Rundware ist.

Vorteilhafterweise ist die Thermofixierungseinrichtung in der Lage, die Luftströmung in Richtung der abgeflachten Rundware zu führen, um die zwei übereinanderliegenden Flächen zu durchdringen und auf sie aufzutreffen.

Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Fördereinrichtung eine Trommel mit einer zylindrischen Seitenwand, auf die die abgeflachte Rundware gewickelt ist, wobei die Trommel in der Lage ist, die Ware mit direktem Antrieb zuzuführen, ohne eine Längsdehnung aufzubringen, wobei die stabförmige Einrichtung durch zwei Stäbe mit gekrümmtem Querschnitt und im Wesentlichen ringförmiger Form ausgebildet ist, die der Trommel zum inneren Stützen der Seitenkanten der Rundware, die auf die zylindrische Seitenwand gewickelt ist, zugeordnet sind.

Vorteilhafterweise sind die zwei im Wesentlichen ringförmigen Stäbe zum Annehmen des gegenseitigen Abstands mit der ersten und zweiten Flachausdehnungseinrichtung integral ausgebildet und Verschiebungseinrichtungen sind den zwei Stäben zugeordnet, um sie in dem gegenseitigen Abstand in Bezug auf die zylindrische Seitenwand zu halten.

Vorzugsweise ist die zylindrische Seitenwand der Trommel perforiert und die Thermofixierungseinrichtung bildet im Wesentlichen radiale Luftströmungen mit einer vorgewählten Temperatur aus, die dazu geeignet sind, durch die perforierte Wand und durch die zwei übereinanderliegenden Flächen der abgeflachten Rundware zu treten und um darauf aufzutreffen, um das Thermofixieren durchzuführen, während die Rundware auf die perforierte Trommel gewickelt ist.

Gemäß einer anderen Ausführungsform umfasst die Fördereinrichtung zwei Förderbänder, die einander zugewandt sind und zwischen denen die abgeflachte Rundware angeordnet ist, wobei die zwei Förderbänder in der Lage sind, die Ware mit direktem Antrieb zuzuführen, ohne eine Längsdehnung auszuüben, wobei die stabförmigen Führungseinrichtungen durch zwei im Wesentlichen gerade Stäbe mit gekrümmtem Querschnitt ausgebildet sind, die zum inneren Stützen der Seitenkanten der Rundware zwischen den Förderbändern, den Förderbändern zugeordnet, angeordnet sind.

Vorzugsweise sind die zwei im Wesentlichen geraden Stäbe mit der ersten und zweiten Flachausdehnungseinrichtung integral ausgebildet, um den gegenseitigen Abstand anzunehmen.

Vorteilhafterweise sind die Förderbänder perforiert und die Thermofixierungseinrichtung bildet entgegengesetzte Luftströmungen mit einer vorgewählten Temperatur aus, die dazu geeignet sind, durch die perforierten Bänder zu treten und durch die zwei aufeinanderliegenden Flächen der abgeflachten Rundware und um darauf aufzutreffen, um die Thermofixierung durchzuführen, während die Rundware zwischen den perforierten Bändern angeordnet ist.

Gemäß einem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Thermofixieren von Maschenware in Röhrenform bzw. Schlauchform, umfassend die Schritte gemäß Patentanspruch 10.

Vorzugsweise tritt die Thermofixierungs-Luftströmung durch die zwei übereinanderliegenden Flächen der abgeflachten Rundware und trifft auf diese auf.

Vorteilhafter Weise wird das Fördern der abgeflachten Rundware mit direktem Antrieb durchgeführt, ohne dass eine Längsdehnung ausgeübt wird.

Die Vorrichtung und das Verfahren gemäß der Erfindung bieten eine Vielzahl an Vorteilen.

Prinzipiell erlauben sie, die Seitenkanten der Rundware von innen zu stützen und sie dadurch während der kritischen Phase der Thermofixierung zu schützen. Die Risiken, die Qualität der verarbeiteten Rundware nachteilig zu beeinflussen oder inakzeptabel werden zu lassen, werden somit minimiert.

Bei der Vorrichtung und dem Verfahren gemäß der Erfindung besteht ferner ein sehr hoher effizienter und gleichförmiger Wärmeaustausch zwischen Luft und der Ware, da er auf beiden Oberflächen der Ware durchgeführt wird, und zwar aufgrund der gezwungenen Luftströmung durch die Ware.

Darüber hinaus ist das Antreiben der Ware stets in jedem Bereich des Warenwegs und zwischen einer Zone und einer anderen möglich. Insbesondere wird die Ware niemals mit einer längsziehenden Kraft angetrieben.

Daher sind die Quer- und Längsdimensionen der Ware definiert und werden in jeder Zone der Vorrichtung beibehalten.

All dies verbessert die Qualität des Produkts.

Die folgenden Konditionen wurden in bekannten Vorrichtungen nie erreicht:

  • – Schutz der Seitenkanten der Rundware,
  • – effizienter und gleichmäßiger Wärmeübergang auf den zwei Oberflächen der Rundware, und
  • – positives Antreiben der Rundware ohne Längsziehen, was dazu führt, dass die Quer- und Längsdimensionen in jedem Bereich der Vorrichtung beibehalten werden.

Charakteristische Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf Ausführungsformen, die als nicht begrenzende Beispiele in den begleitenden Zeichnungen dargestellt sind, verdeutlicht, in denen:

1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer Vorrichtung zum Thermofixieren einer Maschenware in Röhrenform, bereitgestellt gemäß der Erfindung, ist;

2 eine teilweise geschnittene Ansicht in einem größeren Maßstab entlang der Ebene, die durch II-II in 1 angedeutet ist, ist;

3 eine Abwandlung eines Luftheizers einer Thermofixierungskammer gemäß 2 zeigt;

4 eine teilweise geschnittene Vorderansicht in vergrößertem Maßstab einer Ausdehnungseinrichtung der Vorrichtung gemäß 1 ist;

5 eine Ansicht in größerem Maßstab eines Gleitstücks zum Führen eines ringförmigen Stabs der Vorrichtung gemäß 1 ist;

6 eine Variante des Gleitstücks gemäß 5 ist;

7 eine längsgeschnittene Ansicht einer Variante der Thermofixierungsvorrichtung aus 1 ist;

8 eine teilweise geschnittene Ansicht in vergrößertem Maßstab entlang der Ebene ist, die in 7 durch VIII-VIII angedeutet ist.

1 zeigt eine Vorrichtung 1 zum Thermofixieren von Maschenware 48 in Röhren- bzw. Schlauchform. Die Vorrichtung 1 umfasst einen Wareneintrittsbereich 2, eine Thermofixierungskammer 3 und einen Ausgangsbereich 4.

Der Eintrittsbereich 2 enthält eine ringförmige Dehnungseinrichtung 5, die ausgestaltet ist, um eine vorläufige Dehnung der Rundware 48 durchzuführen, eine motorisierte Antriebsrolle 6 zum Führen der Rundware und ein Förderband 7. Das Förderband 7 weist ihm zugewandt einen Vibrator 8, Dampfzuführleitungen 9 und eine Saughaube 10 auf. Der Eintrittsbereich 2 enthält ebenso eine motorisierte Antriebsrolle 11 zum Führen der Rundware 48, einen elektronischen Schubkraftmessstand 12, der ausgestaltet ist, um die Spannung der Rundware zu überwachen, eine motorisierte Eintrittsdehnungseinrichtung 13 und Dampfgleitkästen 14. Die Dehnungseinrichtung 13 weist zwei geformte Endstäbe 27 und 27' mit gekrümmtem, insbesondere kreisförmigem Querschnitt (4) auf, die sich über die Gleitkästen 14 hinaus erstrecken und deren Funktion später beschrieben werden wird.

Die Thermofixierungskammer 3 weist ein Gehäuse 15, das mit einem Eintrittsschlitz 16 für die Rundware 48 und einem Austrittsschlitz 17 für die Rundware versehen ist, auf. Eine Antriebsrolle 21 führt die Rundware 48, die aus dem Schlitz 16 tritt, um auf eine motorisierte drehende Trommel 18 gewickelt zu werden, und eine Antriebsrolle 121, die die Rundware, die von der Trommel 18 abgewickelt wird, in Richtung des Austrittsschlitzes 17 führt. Die Trommel 18 weist eine perforierte zylindrische Seitenwand 118, die mit einer Lage aus Vliesstoff 60 kaschiert ist, auf. Die Trommel 18 ist mit einer hohlen Achse 218 versehen, die mit einer Saugeinrichtung 19 verbunden ist. Die Saugeinrichtung 19 ist wiederum mittels eines Zufuhrkanals 29 mit einem Behälter 20 verbunden, der mit Öffnungen 30 zum Verteilen der Luft bei einer vorgewählten Temperatur in der Kammer 3 (2) versehen ist.

Der Austrittsbereich 4 der Vorrichtung 1 enthält Kühlluft-Gleitkästen 22, eine motorisierte Austrittsdehnungseinrichtung 23, einen elektronischen Schubkraftmessstand 24, ein Förderband 25 und eine Plattiereinrichtung 26. Die Dehnungseinrichtung 23 ist mit zwei geformten Endstäben 227 und 227' mit einem gekrümmten, insbesondere kreisförmigen Querschnitt versehen, die sich über die Gleitkästen 22 hinaus erstrecken und deren Funktion später beschrieben werden wird.

Die Dehnungseinrichtung 13, die der Trommel 18 vorgeschaltet angeordnet ist, umfasst (4) eine tragende Basis 39, die eine Gewindespindel 40 beherbergt, welche mit zwei gegenläufigen Gewinden 140 und 140' versehen ist, und ein Paar tragender Platten 41 und 41', die integral nicht dargestellte Gleitstücke aufweisen, die mit der Spindel 40 in Eingriff stehen. Jede Platte 41, 41' trägt ein entsprechendes Paar motorisierter Räder 42, 43 und 42', 43' und ein entsprechendes Ausdehnungselement 44, 44', welches mit den entsprechenden Rädern 42, 43 und 42', 43' durch Kontakt mit Bewegungselementen umfassend Bänder, die mit Paaren von Walzenrädern 45, 46 und 45', 46' kombiniert sind, in Eingriff stehen. Der geformte Stab 27 ist mit dem Dehnungselement 44 integral ausgebildet, während der geformte Stab 27' integral mit dem Dehnungselement 44' ausgebildet ist.

Die Dehneinrichtung 23, die der Trommel 18 nachgeschaltet angeordnet ist, weist den gleichen Aufbau wie die Dehnungseinrichtung 13 auf und ist spiegelbildlich dazu. Ihre motorisierten Räder drehen sich jedoch in einer entgegengesetzten Richtung zu den motorisierten Rädern der Dehnungseinrichtung 13.

Die Trommel 18 weist ihr zugeordnet zwei im Wesentlichen flexible Stäbe 127 und 127' mit einem gekrümmten, insbesondere kreisförmigen Querschnitt auf. Die Stäbe 127 und 127' weisen eine im Wesentlichen ringförmige Form auf und sind koaxial zu der Seitenwand 118 der Trommel und um einen Abstand von ungefähr 5 mm davon beabstandet. Der ringförmige Stab 127 ist integral mit den zwei geformten Endstäben 27 und 227 der zwei Eintritts- und Austrittsdehnungseinrichtungen 13 und 23 ausgebildet und bildet eine elastische Verbindung zwischen den beiden Stäben 27 und 227; der ringförmige Stab 127' ist wiederum integral mit den zwei geformten Endstäben 27' und 227' der zwei Eintritts- und Austrittsdehnungseinrichtungen 13 und 23 ausgebildet und bildet eine elastische Verbindung zwischen den zwei Stäben 27' und 227'. Die zwei ringförmigen Stäbe 127 und 127' stehen mit Seitenkanten 47 und 47' der Rundware 48 in Eingriff (2 und 4). Die Stäbe weisen die Funktion auf, die abgeflachte Rundware von innen entlang ihrer Seitenkanten 47 und 47' während dem Thermofixieren zu stützen, wodurch die Seitenkanten in einer gedehnten und abgerundeten Form gehalten werden und ihre zwei übereinanderliegenden Oberflächen 148, 148' frei bleiben, um von der Thermofixierungsluft durchdrungen zu werden, und die Breite der abgeflachten Rundware, die in den Dehnungseinrichtungen 13 und 23 festgelegt ist, unverändert bleibt.

Die zwei ringförmigen Stäbe 127 und 127' nehmen einen gegenseitigen Abstand an, der durch vier Paare an Gleitstücken 49 und 49' abhängig von der Breite der Rundware 48, die in den Dehnungseinrichtungen 13 und 23 festgelegt ist, beibehalten wird. Die Gleitstücke 49 und 49' führen mittels Kontakt die ringförmigen Stäbe 127 und 127', wodurch deren Gleiten in Bezug auf die Seitenwand 118 der Trommel 18, das durch die Expansionseinrichtungen 13 und 23 durchgeführt wird, unterstützt wird. Jedes Paar Gleitstücke 49 und 49' ist funktional mit einer Gewindespindel 50 verbunden, die mit zwei gegenläufigen Gewinden 150 und 151 versehen ist (3 und 5). Jede Spindel 50 wird mittels eines nicht dargestellten Getriebes gedreht, das mit den Expansionseinrichtungen 13 und 23 synchronisiert ist.

6 zeigt ein magnetisches Gleitstück 49a, das eine Variante des Gleitstücks 49 gemäß 5 ist. Das Gleitstück 49a ist mit zwei bipolaren Magneten 51 versehen, die mit zwei bipolaren Magneten 52 in Wirkverbindung stehen, die in den ringförmigen Stab 127 integriert sind. Die Rückstoßkraft, die zwischen den Magneten 51 und 52 ausgeübt wird, gestattet dem Gleitstück 49a den ringförmigen Stab in Bezug auf die Trommel 18 zu führen, ohne dass jeglicher Kontakt zwischen dem Gleitstück und dem Stab besteht.

In der Thermofixierungskammer 3 (2) erzeugt die Saugeinrichtung 19 eine Luftströmung durch den Behälter 20, die Öffnungen 30, die perforierte Wand 118 der Trommel 18, das Innere der Trommel 18 und die hohle Achse 218. Die Luft, die durch den Kanal 29 strömt, wird mittels einer Heizeinheit des Direktbegasungstyps erwärmt. Die Heizeinheit 28 umfasst ein Gebläse 31, eine Luftleitung 32, einen Gaseinspeiser 33, einen Gasströmungsregler 34, einen Brenner 35 und eine Leitung 36 für Rauchgas, die in den Kanal 29 mittels Düsen 37 mündet.

3 zeigt eine Heizeinheit 28' des diathermischen Öltyps, was eine Variante der Heizeinheit 28 gemäß 2 darstellt. Die besagte Heizeinheit umfasst einen Wärmetauscher 38, dem diathermisches Öl zugeführt wird und der innerhalb des Zuführkanals 29 des Gebläses 19 angeordnet ist.

Ist die Vorrichtung 1 in Betrieb, wird die kreisförmige Maschenware 48, die in Röhrenform bzw. Schlauchform vorliegt, zu dem Eintrittsbereich geführt, wo sie mittels der ringförmigen Dehneinrichtung 5 (1) zunächst gedehnt wird. Dann wird die Rundware 48 mittels der Antriebsrolle 6 gefördert, die sie in der Form schmaler Falten zusammengeschoben auf das Förderband 7 führt. Auf dem Band 7 wird die Ware durch den Vibrator 8 vibriert und wird einer intensiven Dampfbehandlung mittels des aus den Leitungen 9 ausgegebenen Dampfs ausgesetzt, um sie mit der gewünschten Dichte zu versehen. Nach dem Betrieb wird die Rundware 48 von dem Band 7 mittels der Antriebsrolle 11 entfernt und über den Schubkraftmessstand, der die Spannung der Ware überwacht, zu der Eintrittsdehnungseinrichtung 13 geführt. Innerhalb der Dehnungseinrichtung 13 wird die Rundware 48 mittels der Dehnelemente 44 und 44', die in die Ware eingeführt werden, wodurch sie in Kontakt mit den Seitenkanten 47 und 47' kommen, eingefädelt. Auf diese Art und Weise nimmt die Rundware eine im Wesentlichen abgeflachte Form an, in der ihre Oberflächen 148, 148' übereinanderliegen. Die Seitenkanten 47 und 47' der abgeflachten Rundware wandern entlang der Dehnungselemente 44 und 44' in den Bereich, der zwischen den Bewegungselementen 45, 46 und 45', 46' und den Rädern 42, 43 und 42', 43' liegt. Als Folge davon wird die abgeflachte Rundware 48 mit positivem Antrieb und ohne dass sie gezogen wird, zugeführt.

Um die Breite der abgeflachten Rundware 48 zu variieren und einzustellen, werden die Platten 41 und 41', die die Dehnungselemente 44 und 44' tragen, miteinander in Richtung oder voneinander weg auf der Basis 39 mittels des Betriebs der Gewindespindel 40 versetzt.

Um das Längsvoreilen der abgeflachten Rundware 48 zu variieren und einzustellen, werden die Antriebsräder 42, 43 und 42', 43' mit einer Geschwindigkeit gedreht, die größer ist als die der nachfolgenden drehenden Trommel 18, um die Rundware in Richtung der Trommel in einer variabel angehäuften Form zuzuführen. Am Austritt der Dehnungseinrichtung 13 wird die Rundware durch die Stäbe 27 und 27', die mit ihren Seitenkanten 47 und 47' in Eingriff stehen, in einer im Wesentlichen abgeflachten Form gehalten.

Die Rundware 48 wird dann mit vorbestimmter Breite und voreilenden Konditionen zum Durchführen zwischen den Dampfgleitkästen 14 geführt und dann auf der drehenden Trommel 18 abgelagert. Die ringförmigen Stäbe 127 und 127', die mit den Seitenkanten 47 und 47' der Rundware 48 in Eingriff stehen, begleiten die letztere über den gesamten Weg um die Trommel 18.

Die abgeflachte Rundware 48 wird, während sie auf die Trommel 18 und durch diese transportiert wird, geführt durch die ringförmigen Stäbe 127 und 127', durch die im Wesentlichen radiale Luftströmung, die durch das Gebläse 19 erzeugt wird, durchdrungen. Das Gebläse 19 saugt Luft aus dem Inneren der Trommel ein und rezirkuliert sie über den Kanal 29 zu dem Behälter 20, welcher sie wiederum in der Kammer 3 über die Öffnungen 30 verteilt, die die Luft in Richtung der Rundware und der perforierten Seitenwand 118 der Trommel 18 führen. Die zurückgeführte Luft, die durch den Kanal 29 dringt, wird mittels der Heizeinheit 28 oder 28' auf die vorbestimmte Temperatur erwärmt. Als Folge davon tritt heiße Luft durch die zwei übereinanderliegenden Flächen 148 und 148' der abgeflachten Rundware und trifft auf diese auf bzw. schlägt diese, wodurch eine optimale Thermofixierungsbehandlung gesichert ist.

Nach der Thermofixierungsbehandlung wird die Rundware 48 von der Trommel 18 gewickelt und unter gesteuerten Spannungskonditionen in Richtung des Austrittsschlitzes 17 geführt. Die Rundware 48 wird dann über die Kühlgleitkästen 22 auf die geformten Stäbe 227 und 227' aufgeführt, um in die Austrittsdehnungseinrichtung 23 eingefädelt zu werden und nach dem Überwachen der Spannung durch den Schubkraftmessstand 24 auf dem Förderband 25 abgelagert. Schließlich wird die Rundware 48 in Falten mittels einer Plattiereinrichtung 26 gesammelt.

Bei der beschriebenen Vorrichtung ermöglichen die zwei ringförmigen Stäbe 127 und 127', die der Trommel 18 zugeordnet sind und intern mit den Seitenkanten 47 und 47' der Rundware 48 in Eingriff stehen, das Erreichen eines doppelten Vorteils: a) sie erlauben es, die Breite der Rundware, die zuvor mittels der Dehnungseinrichtungen 13 und 23 festgelegt wurde, unverändert aufrecht zu erhalten; und b) sie halten die Seitenkanten der Rundware in einer gedehnten und abgerundeten Form, wodurch sie daran gehindert werden, auf der Oberfläche der sich drehenden Trommel abgeflacht zu werden, und wodurch die permanente Fixierung seitlicher Falten bzw. Knickstellen verhindert wird.

Um diese letztgenannte fundamental wichtige Funktion zu leisten, ruhen die ringförmigen Stäbe 127, 127' nicht auf der Seitenwand 118 der Trommel 18, sondern sind erhaben und in einem vorgewählten Abstand davon (ungefähr 5 mm) angeordnet. Somit halten sie die Seitenkanten der Rundware gedehnt und von der Seitenwand der Trommel entfernt.

Das Paar Gleitstücke 49 und 49', die durch die Gewindespindel 50 betätigt werden, oder die magnetischen Gleitstücke, wie beispielsweise 49a, die den relativen Versatz der ringförmigen Stäbe 127 und 127' in Bezug auf die Seitenwand 118 der Trommel 18 führen, unterstützen den entsprechenden Relativversatz der geformten Stäbe 27, 27' und 227 und 227', der durch die Dehnungseinrichtungen 13 und 23 durchgeführt wird. Aus diesem Grund ist das Getriebe, das die Gewindespindel 50 betätigt, mit dem der Dehnungseinrichtungen 13 und 23 synchronisiert. Es ist somit möglich, den gegenseitigen Abstand zwischen den ringförmigen Stäben 127 und 127' in Bezug auf die Breite der Rundware, die durch die Dehnungseinrichtungen 13 und 23 festgelegt ist, einzustellen.

7 zeigt eine Vorrichtung 301, die eine Variante der Vorrichtung 1 gemäß 1 darstellt und bei der Teile, die gleich denen der Vorrichtung 1 sind, durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind.

Die Vorrichtung 301 umfasst einen Eintrittsbereich 2 und einen Austrittsbereich 4 ähnlich denen der Vorrichtung 1. 7 zeigt die Eintrittsdehnungseinrichtung 13 und die Dampfgleitkästen 14 des Eintrittsbereichs 2 und die Dehnungseinrichtung 23 und die Luftgleitkästen 22 des Austrittsbereichs 4.

Die Vorrichtung 301 umfasst eine Thermofixierungskammer 303, die sich in einer horizontalen Ebene erstreckt. Die Thermofixierungskammer 303 weist ein Gehäuse 315 mit Eintrittsschlitzen 316 und Austrittsschlitzen 317 auf und beherbergt ein Paar perforierter Förderbänder 318 und 318', nämlich entsprechend ein unteres Förderband und ein oberes Förderband, die einander zugewandt sind. Das Förderband 318 ist zwischen einem motorisierten Zylinder 321a und einem Leerlaufzylinder 321 gewickelt; das Förderband 318' ist zwischen einem motorisierten Zylinder 321'a und einem Leerlaufzylinder 321' gewickelt. Gegenüberliegende Behältergruppen 320 und 320' zum Blasen und Verteilen von Luft mit einer vorgewählten Temperatur sind den inneren Abschnitten 318i und 318'i der Förderbänder 318 und 318' zugeordnet. Die Behälter 320 und 320' sind mit einem Gebläse verbunden, das nicht dargestellt ist, und Luft von der Innenseite der Kammer 303 einsaugt und sie durch eine nicht dargestellte Leitung zu den Behältern zurückführt.

Die entsprechenden Endstäbe 27, 227 und 27', 227' der Dehnungseinrichtungen 13 und 23, die den Förderbändern 318 und 318' entsprechend vorgeschaltet und nachgeschaltet angeordnet sind, sind mittels zwei im Wesentlichen starrer Stäbe 327 und 327' verbunden, die einen gekrümmten, im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Die Stäbe 327 und 327' sind im Wesentlichen gerade und parallel. Die Stäbe 327 und 327' sind zwischen den einander zugewandten inneren Abschnitten 318i und 318'i der Förderbänder 318 und 318' angeordnet.

In der Vorrichtung 301 wird die Rundware 48 in die Dehnungseinrichtung 13 eingefädelt und mit einem positiven Antrieb in Richtung der Dampfgleitkästen 14 zugeführt, bis sie zwischen den inneren Abschnitten 318i und 318'i der Förderbänder 318 und 318' abgelagert ist, die sie zuführen. Die Behälter 320 und 320' führen Heißluftströmungen in Richtung der perforierten Förderbänder. Die Luft tritt somit durch die perforierten Bänder 318 und 318' und tritt durch die zwei übereinanderliegenden Oberflächen 148, 148' der Rundware 48, die zwischen ihnen angeordnet ist, und trifft auf diese auf bzw. schlägt diese.

Die parallelen geraden Stäbe 327 und 327' sind in der Maschenware angeordnet und begleiten sie über die gesamte Bewegungsbahn zwischen den Förderbändern 318 und 318', wodurch sie entlang ihrer Seitenkanten gestützt wird. Die Stäbe 327 und 327' erlauben somit, die zuvor festgelegte Breite der Rundware unverändert beizubehalten und die Seitenkanten der Ware in einer gedehnten und abgerundeten Form zu halten, wodurch verhindert wird, dass sie gequetscht werden und wodurch das Auftreten eines Knicks der seitlichen Falten verhindert wird.

Bei dem Thermofixierungsverfahren gemäß der Erfindung wird Maschenware in Röhren- bzw. Schlauchform verarbeitet. Insbesondere besteht die Ware aus Kunstfasern, wie beispielsweise thermoplastischen Fasern oder in jedem Fall Ware, die variable Mengen an Kunstfasern vermischt mit Natur- oder Kunstfasern enthält. Zum Beispiel kann die Ware aus Polyester und Polyamidfasern, entweder getrennt oder mit Baumwolle vermischt, Mischungen aus Polyester und Polyamidfasern mit Polyurethanelastomerfasern; Mischungen aus Baumwolle und Viskose mit Polyurethanelastomerfasern aufgebaut sein.

Die Rundware wird anfänglich mit einer Anspannung und Schrumpfung vorbereitet, die mittels einer freien und spannungslosen Dampfbehandlung durchgeführt wird, um die Dichte der Stiche und folglich das Gewicht der Ware zu erhöhen, wodurch das gewünschte Flächengewicht erzielt wird. Dann wird die erforderliche Breite der Rundware definiert.

Nachfolgend wird die Rundware mittels Thermofixierung behandelt, so dass die zuvor festgelegten Quer- und Längsdimensionen aufgrund des durchgeführten Förderns mit positivem Antrieb ohne Zug beibehalten werden. Das Thermofixieren wird mittels Aussetzen gegenüber einer Luftströmung bei einer vorgewählten Temperatur und für eine vorbestimmte Zeitdauer unter Verwendung des Wärmetransfervorgangs mit einem hohen Wärmeaustausch durchgeführt, weil die Luftströmung durch die Ware tritt und/oder auf diese auftrifft bzw. schlägt, statt lediglich an ihr vorbeizuströmen, wodurch ein gleichmäßiger Grad des Setzens auf beiden Oberflächen der Rundware gesichert wird. Während der Thermofixierung sind die Seitenkanten der Rundware geführt und von innen gestützt, um sie gedehnt zu halten und ein Knicken davon zu verhindern, und folglich eine permanente Fixierung seitlicher Falten.

Die Thermofixierungsbehandlung wird bei einer Temperatur in einem Bereich von 180 bis 200°C und vorzugsweise von 185 bis 195°C durchgeführt und für eine Zeitdauer in einem Bereich von 20 bis 50 Sekunden und vorzugsweise von 30 bis 40 Sekunden. Beispielsweise wird die Thermofixierung bei einer Temperatur von 190°C und für eine Zeitdauer von 35 Sekunden durchgeführt.

Dann erfährt die Rundware eine Stabilisation, um den thermoplastischen Zustand der Fasern zu reduzieren, und zwar mittels Absenken ihrer Temperatur (Kühlen unmittelbar nach dem Thermofixieren), während die zuvor festgelegten Quer- und Längsdimensionen beibehalten werden. Schließlich wird die Rundware in einem spannungsfreien Zustand mittels positiven Antriebs ausgegeben.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung (1; 301) zum Thermofixieren von Maschenware (48) in Röhrenform, umfassend:

    a) eine Einrichtung (7) zum Zuführen der Rundware (48),

    b) eine Dampfbehandlungseinrichtung (9), die ausgestaltet ist, um Dampf auf die Rundware (48) zu leiten,

    c) eine erste Flachausdehnungseinrichtung (13), die dazu geeignet ist, die Rundware (48) zu einer im wesentlichen abgeflachten Form mit zwei übereinander liegenden Flächen (148, 148') zu dehnen und zu verursachen, dass die Rundware (48) eine vorbestimmte Breite annimmt,

    d) eine Fördereinrichtung (18; 318, 318'), die dazu geeignet ist, die abgeflachte Rundware (48) zu fördern,

    e) eine Thermofixierungseinrichtung (19, 20, 30, 28; 28'; 320, 320'), die dazu geeignet ist, wenigstens eine Luftströmung mit einer vorgewählten Temperatur auszubilden und der Fördereinrichtung (18; 318, 318') zugeordnet ist, und

    f) eine Einrichtung (22) zum Stabilisieren der thermofixierten Rundware (48),

    dadurch gekennzeichnet, dass sie umfasst:

    g) eine stabförmige Führungseinrichtung (127, 127'; 327, 327'), die mit der Fördereinrichtung (18; 318, 318') und der Thermofixierungseinrichtung (19, 20, 30, 28; 28', 320, 320') zusammenwirkt, wobei die Fördereinrichtung (18; 318, 318') entlang der stabförmigen Führungseinrichtung (127, 127'; 327, 327') zum Fördern der Ware (48) mit einem Direktantrieb vorgesehen ist, die stabförmige Einrichtung (127, 127'; 327, 327') in der Lage ist, die abgeflachte Rundware (48) entlang ihrer Seitenkanten (47, 47') zu stützen, während die Seitenkanten (47, 47') gedehnt bleiben, so dass die übereinander liegenden Flächen (148, 148') frei bleiben, um von der Luftströmung durchströmt zu werden und die Breite der abgeflachten Rundware (48) unverändert bleibt.
  2. Vorrichtung (1; 301) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner eine zweite Flachausdehnungseinrichtung (23) aufweist, wobei die erste Flachausdehnungseinrichtung (13) und die zweite Flachausdehnungseinrichtung (23) entsprechend der Fördereinrichtung (18; 318, 318') vorgeschaltet und nachgeschaltet angeordnet sind, wobei die zweite Flachausdehnungseinrichtung (23) in der Lage ist, die Rundware (48) in einer im wesentlichen abgeflachten Form mit zwei übereinander liegenden Flächen (148, 148') zu halten, während die vorgewählte Breite aufrechterhalten bleibt, wobei die stabförmige Führungseinrichtung (127, 127'; 327, 327') mit der ersten und zweiten Flachausdehnungseinrichtung (13; 23) verbunden ist, um einen gegenseitigen Abstand anzunehmen, der gleich der Breite der abgeflachten Rundware (48) ist.
  3. Vorrichtung (1; 301) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Thermofixierungseinrichtung (19, 20, 30, 28; 28'; 320, 320') in der Lage ist, die Luftströmung in Richtung der abgeflachten Rundware (148) zu führen, um die zwei übereinander liegenden Flächen (48, 148') zu durchdringen und auf sie aufzutreffen.
  4. Vorrichtung (1; 301) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (18) eine Trommel (18) mit einer zylindrischen Seitenwand (118) aufweist, auf die die abgeflachte Rundware (48) gewickelt ist, wobei die Trommel (18) in der Lage ist, die Ware mit direktem Antrieb zuzuführen, ohne eine Längsdehnung aufzubringen, wobei die stabförmige Einrichtung (127, 127') durch zwei Stäbe (127, 127') mit krummem Querschnitt und im wesentlichen ringförmiger Form ausgebildet ist, die der Trommel (18) zum inneren Stützen der Seitenkanten (47, 47') der Rundware (48), die auf die zylindrische Seitenwand (118) gewickelt ist, zugeordnet sind.
  5. Vorrichtung (1; 301) nach Anspruch 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei im wesentlichen ringförmigen Stäbe (127, 127') zum Annehmen des gegenseitigen Abstandes mit der ersten und zweiten Flachausdehnungseinrichtung (13; 23) integral ausgebildet sind und Verschiebeeinrichtungen (49, 49'; 49a) den zwei Stäben (127, 127') zugeordnet sind, um sie in dem gegenseitigen Abstand in bezug auf die zylindrische Seitenwand (118) zu halten.
  6. Vorrichtung (1; 301) nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindrische Seitenwand (118) der Trommel (18) perforiert ist und dass die Thermofixierungseinrichtung (19, 20, 30, 28; 28') im wesentlichen radiale Luftströmungen mit einer vorgewählten Temperatur ausbilden, die dazu geeignet sind, durch die perforierte Wand (118) zu treten und durch die zwei übereinander liegenden Flächen (148, 148') der abgeflachten Rundware (48) zu treten und um darauf aufzutreffen, um das Thermofixieren durchzuführen, während die Rundware (48) auf die perforierte Trommel (118) aufgewickelt wird.
  7. Vorrichtung (1; 301) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (318, 318') zwei Förderbänder (318, 318') umfasst, die einander zugewandt sind und zwischen denen die abgeflachte Rundware (48) angeordnet ist, wobei die zwei Förderbänder (318, 318') in der Lage sind, die Ware mit direktem Antrieb zuzuführen, ohne eine Längsdehnung auszuüben, wobei die stabförmige Führungseinrichtung (327, 327') durch zwei im wesentlichen gerade Stäbe (327, 327') mit krummem Querschnitt ausgebildet ist, die zum inneren Stützen der Seitenkanten (47, 47') der Rundware (48) zwischen den Förderbändern (318, 318'), den Förderbändern (318, 318') zugeordnet, angeordnet sind.
  8. Vorrichtung (1; 301) nach Anspruch 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei im wesentlichen geraden Stäbe (327, 327') zum Annehmen des gegenseitigen Abstands mit der ersten und zweiten Flachausdehnungseinrichtung (13; 23) integral ausgebildet sind.
  9. Vorrichtung (1; 301) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderbänder (318, 318') perforiert sind und die Thermofixierungseinrichtung (19, 320; 320') entgegengesetzte Luftströmungen mit einer vorgewählten Temperatur ausbilden, die dazu geeignet sind, durch die perforierten Bänder (318, 318') zu treten und durch die zwei aufeinanderliegenden Flächen (148, 148') der abgeflachten Rundware (48) und um darauf aufzutreffen, um die Thermofixierung durchzuführen, während die Rundware (48) zwischen den perforierten Bändern (318, 318') angeordnet ist.
  10. Verfahren zum Thermofixieren einer Maschenware in Schlauchform (48), umfassend die Schritte:

    i) Behandeln der Rundware (48) mit Dampf;

    ii) Dehnen der Rundware (48), Ausdehnen in eine im wesentlichen abgeflachte Form mit zwei übereinander liegenden Flächen (148, 148') und Verursachen, dass die abgeflachte Rundware (48) eine vorgewählte Breite annimmt,

    iii) Fördern der abgeflachten Rundware (48),

    iv) Thermofixieren der abgeflachten Rundware (48) während ihrem Fördern mittels wenigstens einer Luftströmung mit einer vorgewählten Temperatur und

    v) Stabilisieren der thermofixierten Rundware (48), dadurch gekennzeichnet, dass

    vi) die abgeflachte Rundware (48) intern entlang ihrer Seitenkanten (47, 47') während der Thermofixierung durch stabförmige Einrichtungen gestützt ist, während die Seitenkanten gedehnt bleiben und die übereinander liegenden Flächen (148, 148') frei bleiben, um von der Luftströmung durchdrungen zu werden und unverändertes Beibehalten der Breite der abgeflachten Rundware (48), wobei der Schritt des Förderns durch eine Fördereinrichtung (18, 318, 318') die die Ware (48) mit einem direkten Antrieb entlang der stabförmigen Führungseinrichtungen (127, 127'; 327, 327') fördert, vorgesehen ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Thermofixierungsluftströmung die zwei übereinander liegenden Flächen (148, 148') der abgeflachten Rundware (48) durchdringt und auf diese auftrifft.
  12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Fördern der abgeflachten Rundware (48) mit einem direkten Antrieb durchgeführt wird, ohne eine Längsdehnung darauf auszuüben.
  13. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Thermofixierung bei einer Temperatur in einem Bereich von 180°C bis 200°C und für eine Zeitdauer in einem Bereich von 20 bis 50 sec durchgeführt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Thermofixierung bei einer Temperatur in einem Bereich von 185°C bis 195°C und für eine Zeitdauer in einem Bereich von 30 bis 40 sec durchgeführt wird.
Es folgen 7 Blatt Zeichnungen






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