Diese Erfindung betrifft die Herstellung von strukturierten Schleifoberflächen
auf Substraten in einer Form, die für die Feinbearbeitung von Substraten wie etwa
Metallen, Holz, Kunststoffen und Glas verwendbar sind, unter Anwendung eines Tiefdruckverfahrens.
Der Vorschlag isolierte Strukturen wie etwa Inseln aus einer Mischung
aus einem Bindemittel und einem Schleifmaterial auf einem Unterlagenmaterial abzuscheiden
ist seit vielen Jahren bekannt. Wenn die Inseln sehr ähnliche Höhen über der Unterlage
aufweisen und entsprechend beabstandet sind, dann wird die Verwendung des Produkts
(vielleicht nach einem geringfügigen Bearbeitungsvorgang) zu einer verringerten
Oberflächenverkratzung und verbesserter Oberflächenglattheit führen. Zusätzlich
gewährleisten die Lücken zwischen den Inseln einen Weg, durch den Schleifstaub der
beim Abrieb erzeugt wird aus dem Arbeitsbereich entfernt werden kann.
Bei einem herkömmlichen beschichteten Schleifmittel zeigt die Untersuchung
der Schleifoberfläche, dass eine vergleichsweise kleine Zahl der Oberflächenschleifmittelkörner
in einer aktiv abtragenden Zone zu gleicher Zeit in Kontakt mit dem Werkstück stehen.
Mit zunehmendem Verschleiß der Oberfläche erhöht sich diese Zahl, jedoch wird in
gleicher Weise die Brauchbarkeit einiger dieser Schleifmittelkörner durch Abstumpfen
verringert. Die Verwendung von Schleifmitteloberflächen umfassend eine gleichförmige
Anordnung isolierter Inseln hat den Vorteil, dass die gleichförmigen Inseln im Wesentlichen
mit der gleichen Geschwindigkeit verschleißen, so dass eine gleichmäßige Abriebsgeschwindigkeit
über längere Zeiträume aufrechterhalten werden kann. In diesem Sinne wird die Abriebsarbeit
gleichmäßiger zwischen einer größeren Anzahl von Schleifpunkten verteilt. Da die
Inseln viele kleinere Schleifmittelteilchen umfassen werden durch die Erosion einer
Insel darüber hinaus neue unbenutzte Schleifmittelteilchen freigelegt die noch nicht
abgestumpft sind.
Eine Technik zur Herstellung einer solchen Anordnung von isolierten
Inseln oder Punkten die bisher beschrieben wurde ist die Technik des Tiefdruckverfahrens
(siehe beispielsweise US-A-5,152,917, worauf die Präambel von Anspruch 1 basiert
ist).
Die Technik des Tiefdrucks verwendet eine Walze in deren Oberfläche
ein Muster aus Zellen eingraviert wurde. Die Zellen werden mit der Formulierung
befüllt und die Walze wird gegen eine Oberfläche gepresst, wobei die Formulierung
in den Zellen auf die Oberfläche übertragen wird. Normalerweise würde die Formulierung
dann zerfließen bis es keine Trennung mehr zwischen den aus jeder einzelnen Zelle
abgeschiedenen Formulierungen gibt. Letztendlich würde eine Schicht mit im Wesentlichen
gleichförmiger Dicke erhalten. Im Wege der Veranschaulichung beschreiben die Beispiele
C und D des US-Patents Nr. 5,152,917 ein Verfahren bei dem im mittels eines Tiefdruckverfahrens
erhaltenen Muster schnell jegliche Trennung der aus den Zellen abgeschiedenen individuellen
Mengen verloren geht.
Im US-Patent Nr. 5,014,468 wurde eine Bindemittel/Schleifmittelformulierung
aus Tiefdruckzellen auf einer Walze auf solche Weise abgeschieden, dass die Formulierung
in einer Reihe von Strukturen abgelegt wurde, welche eine Fläche, die von Schleifmittel
frei ist, umgeben. Es wird angenommen, dass dies das Ergebnis davon ist, dass weniger
als das vollständige Volumen der Zelle abgeschieden wird sowie nur vom Perimeter
jeder Zelle, was zu den beschriebenen Ringbildungen führen würde.
Das Problem des Tiefdruckansatzes war daher immer die Beibehaltung
einer nützlichen Form der Insel. Um eine Schleifmittel/Bindemittelmischung zu formulieren,
die ausreichend fließfähig ist um abgeschieden zu werden und wiederum ausreichend
nicht fließfähig, dass sie nicht zu einer im Wesentlichen gleichförmigen schichtartigen
Beschichtung zusammensinkt wenn sie auf einem Substrat abgeschieden wird, hat sich
als sehr schwierig erwiesen.
Chasman et al. offenbaren im US-Patent Nr. 4,773,920 dass es mit der
Verwendung eines Tiefdruckbeschichters möglich ist ein gleichförmiges Muster von
Erhebungen und Tälern in die Bindemittelzusammensetzung einzubringen welches, sobald
ausgehärtet, für Kanäle zur Entfernung von Schmiermittel und Schleifstaub dienen
kann. Es werden jedoch über die bloße Behauptung der Möglichkeit keine Details angegeben
welche lehren könnten wie dies ausgeführt werden könnte.
Im US-Patent Nr. 4,644,703 verwendeten Kaczmarek et al. eine Tiefdruckwalze
in mehr herkömmlicher Weise um eine Schleifmittel/Bindemittelformulierung abzuscheiden
und eine Schicht abzuscheiden, die anschließend geglättet wird
bevor eine zweite Schicht mittels eines Tiefdruckverfahrens auf die Oberseite der
geglätteten ersten Schicht abgeschieden wird. Es gibt keine Lehre über die Natur
der fertigen ausgehärteten Oberfläche.
Im US-Patent Nr. 5,014,468 von Ravipati et al. wurde vorgeschlagen
eine Schleifmittel/Bindemittelmischung zu verwenden, die nicht-Newtonische dilatante
Fließeigenschaften aufweist, und diese Mischung mittels einer Tiefdrucktechnik auf
eine Folie abzuscheiden. In diesem Verfahren wurde die Mischung aus den Kanten der
Tiefdruckzelle abgeschieden um eine besondere Struktur zu erzeugen, mit Ablagerungen
verringerter Dicke mit einem Abstand weg von den Oberflächen umgebenden Flächen,
die frei von der Mischung waren. Wenn die Zellen ausreichend nah beieinander waren
kann es vorkommen, dass die Oberflächenstrukturen miteinander verbunden sind. Dieses
Produkt hat sich als sehr nützlich erwiesen, insbesondere bei Feinbearbeitungsvorgängen
im ophthalmischen Bereich. Das Verfahren ist sehr nützlich, hat jedoch ein potentielles
Problem mit der Erhöhung der Ansammlung von Material in den Zellen der Tiefdruckwalze,
so dass sich das Abscheidungsmuster über die Dauer eines Herstellungsdurchlaufs
geringfügig verändern kann. Zusätzlich liegt es im Wesen des Verfahrens, dass es
auf Formulierungen welche relativ feine Schleifmittelkörner enthalten (üblicherweise
weniger als 20 Mikrons) beschränkt ist.
Ein weiterer Ansatz war es die Schleifmittel/Bindemittelmischung auf
einer Substratoberfläche abzuscheiden und anschließend ein Muster aufzuerlegen,
umfassend eine Anordnung von isolierten Inseln auf der Mischung, in dem das Bindemittel
ausgehärtet wurde während es in Kontakt mit einer Form stand welche das Inverse
der erwünschten gemusterten Oberfläche darstellt. Dieser Ansatz wird beschrieben
in den US-Patenten Nr. 5,437,754; 5,378,251; 5,304,223 und 5,152,917. Es gibt viele
Variationen dieses Themas, jedoch haben alle das gemeinsame Merkmal, dass jede Insel
in dem Muster durch Aushärten des Bindemittels in Kontakt mit einer formgebenden
Oberfläche festgelegt wird.
Auch dieser Ansatz ist nicht ohne Probleme dahingehend, dass häufig
unvollständiges Abziehen von der Form auftritt, so dass häufig anstelle des Erzeugens
von beispielsweise Pyramiden vulkanartige Formen mit einem vollständigen Krater
erzeugt werden.
Die vorliegende Erfindung zeigt eine Technik zur Herstellung von gleichförmig
gemusterten Formen auf einer Schleifmittel/Bindemittelkombination die keinen Vorgang
der Aushärtung in einer Form erfordert oder die Auswahl einer Bindemittel/Schleifmittelkombination
mit spezifischen nicht-Newtonischen dilatanten Fließeigenschaften.
Die vorliegende Erfindung gewährleistet daher eine flexible und wirksame
Route für die Herstellung von beschichteten Schleifmitteln mit einer gleichförmigen
Anordnung isolierter Schleifmittelzusammensetzungsformen im kommerziellen Maßstab.
Derartige beschichtete Schleifmittel sind für die Behandlung einer breiten Vielzahl
an Substraten gut angepasst um die feine Bearbeitung über ausgedehnte Betriebszeiträume
bei einer im Wesentlichen gleichförmigen Abriebsgeschwindigkeit zu gewährleisten.
Allgemeine Beschreibung der Erfindung
Das mit Verwendung von Tiefdrucktechniken verbundene Problem bei der
Erzeugung gemusterter beschichteter Schleifmaterialien war immer die Beibehaltung
einer verwendbaren Form und eines Musters nach der Abscheidung der Formulierung.
Häufig verliert die abgeschiedene Form ihre vertikalen Dimensionen und neigt dazu
an der Oberfläche entlang zu laufen und zu benachbarten Formen aufzuschließen. Dieses
Problem wird in den Vergleichsbeispielen C und D des US-Patents Nr. 5,152,917 beschrieben,
welches oben diskutiert wurde. Die im US-Patent Nr. 5,014,468 herangezogene Lösung
war es eine Formulierung zu verwenden, welche eine dilatante (shear-thickening)
Rheologie aufweist, welche bewirkte, dass die aus den Kanten der Tiefruckzellen
abzuscheidende Mischung die dort beschriebenen spezifischen Muster ausbildet.
Es wurde nun gefunden, dass wenn die Niedrigscherungsviskosität und
die Hochscherungsviskosität gut gesteuert werden, es dann möglich ist unter Verwendung
einer Tiefdrucktechnik gemusterte beschichtete Schleifmittel mit verschiedenen ausgeprägten
Mustern einschließlich einzelner Punkte, verbundener Punkte, Linien und anderer
Muster zu erzeugen, sogar wenn die Formulierung eine strukturviskose (shear-thinning)
Rheologie aufweist. Der Schlüssel ist es, die Bindemittel/Schleifmittelmischung
so zu formulieren, dass sie zwei Bedingungen erfüllt. Die erste Bedingung ist, dass
die Viskosität unter relativ hohen Scherungsbedingungen (wie sie bei der Befüllung
der Tiefdruckzellen, beim Abrakeln der Tiefdruckwalzenerhebungen nach dem Befüllen
der Zellen und während des Übertragens des Materials auf ein Substrat am Spalt zwischen
der Tiefdruckwalze und einer Gummiwalze auftreten) relativ niedrig ist. In anderen
Worten, die Formulierung sollte eine niedrige Hochscherungsviskosität
aufweisen um eine Beschichtungsabscheidung auf dem Substrat zu erleichtern. Die
zweite Bedingung ist, dass die Formulierung eine hohe Niedrigscherungsviskosität
aufweist um ein übermäßiges Fließen und Einebnen zu verhindern sobald die Formulierung
auf dem Substrat unter niedrigscherenden Bedingungen aufsitzt bevor es ausgehärtet
wird. Es ist also höchst erwünscht, dass die Viskositäts-Wiederherstellungszeit
kurz ist im Vergleich mit der Zeit zwischen Beschichtungsabscheidung und Aushärtung.
Theoretische Studien der Mustererhaltung von Ablagerungen zeigen,
dass die Oberflächenspannung die zum Fließen führende Triebkraft ist (und somit
zum Verlust des Musters führt), und die Viskosität die widerstrebende Kraft ist.
Daher wird die Beibehaltung des Musters begünstigt durch eine niedrige Oberflächenspannung
und eine hohe Viskosität. Jedoch variiert die Oberflächenspannung bei spannungshärtenden
Bindemitteln wie sie üblicherweise in den Schleifmittel/Bindemittelformulierungen
verwendet werden, auf welche sich die vorliegende Erfindung in erster Linie bezieht,
nicht viel und liegt im Allgemeinen im Bereich von etwa 30–40 Dynes/cm. Auch
hat eine gut formulierte wasserbasierte Schleifmittel/Bindemittelmischung eine Oberflächenspannung
im Allgemeinen im gleichen Bereich. Daher ist die Viskosität der am meisten das
Ergebnis beeinflussende Parameter, der eingestellt werden kann.
Die vorliegende Erfindung umfasst daher ein Verfahren zur Herstellung
eines beschichteten Schleifmittels umfassend eine Struktur aus Schleifmittel/Bindemittelkompositen
haftend auf einem Unterlagenmaterial, wobei das Verfahren umfasst:
(a) Aufbringen einer Schicht aus einer Formulierung umfassend Schleifmittelkörner
(und ggf. Schleishilfsmittel, Füllstoffe und Additive) und einem aushärtbaren Bindemittelharz
in einem Muster aus isolierten Strukturen mittels Tiefdrucktechnik;
(b) Nach der Auftragung der Formulierung auf das Unterlagenmaterial erhöhen
der Viskosität mindestens der Oberflächenschichten der abgeschiedenen Formulierung
um so die Isolierung der Strukturen beizubehalten; und danach
(c) Aushärten der Bindemittelkomponente der Formulierung um das Muster aus isolierten
Strukturen auf der Unterlage beizubehalten;
wobei im oben genannten Schritt (a) die Formulierung eine Viskosität bei einer hohen
Schergeschwindigkeit von 103 Sek.–1 von 10.000 bis 1.000
cp aufweist.
Die Viskosität wird hierin unter Verwendung eines Bohlin VOR-Rheometers
bei Beschichtungstemperaturen die üblicherweise im Bereich von etwa 15°C bis
50°C liegen bestimmt. Der Schlüssel ist, dass die Formulierung eine vernünftigerweise
geringe Viskosität bei hohen Scherungsbedingungen aufweist, wie sie während des
Füllens der Tiefdruckzellen, dem Abrakeln der Walze um überschüssige Formulierung
und Ablagerung aus den Zellen zu entfernen auftreten, wobei nach der Abscheidung
die Viskosität ausreichend schnell angehoben werden muss um ein Zerfließen der Formulierung
und ein Zerstören der Isolierung der abgeschiedenen Strukturen zu verhindern. Die
Isolierung wird nicht als verloren gegangen betrachtet wenn sich die Eingrenzungen
verändern, sondern nur wenn die Strukturen in Kontakt mit benachbarten Strukturen
an allen Punkten um die Eingrenzungen kommen und die Tiefe der Formulierungen an
den Kontaktstellen mindestens 10% der maximalen Höhe der kontaktierten Strukturen
oberhalb der Unterlage ausmachen.
Ein sehr geeigneter Weg zur Sicherstellung der Beibehaltung der Separierung
ist es eine Kunststoffformulierung mit thixotropem Charakter zu verwenden, d. h.
welche zeitabhängiges strukturviskoses Verhalten aufweist. Einige Formulierungen
erlangen ihre hohe Viskosität sehr schnell zurück wenn die Hochscherungsbedingungen
entfernt werden. Üblicherweise hat die Viskosität innerhalb von etwa 30 Sekunden
mindestens 50% ihres Wertes unter niedrigscherenden Bedingungen wiedergewonnen,
und dies ist in den meisten Fällen genug um einen Verlust der Isolierung zu vermeiden
bevor der Aushärtungsprozess begonnen hat um die Viskosität zu erhöhen.
In einem Herstellungsbetrieb kann die Viskosität besser mit einem
Broofield-Viskosimeter gemessen werden.
Die Viskosität wird beeinflusst durch die Temperatur, und die oben
zitierten Viskositäten sind die bei Temperaturen bei welchen die Formulierung in
dem obigen Verfahren aufgetragen wird. Typischerweise geschieht dies bei einer Temperatur
von beispielsweise etwa 15°C bis 50°C.
Es ist ferner erwünscht, dass die Viskositäts-Wiederherstellungszeit,
d. h. die Zeit um von der niedrigen Viskosität unter hochscherenden Bedingungen
zur normalen hohen Viskosität zurückzukehren wenn die Scherungsbedingungen
aufgehört haben, relativ kurz ist, wie etwa weniger als 60 Sekunden und vorzugsweise
weniger als 30 Sekunden.
Jede Formulierung, sogar eine nicht-thixotrope, mit einer niedrigen
Hochscherungsviskosität im oben genannten Bereich kann jedoch bei der Abscheidung
modifiziert werden um so die Viskosität auf das höhere Niedrigscherungsviskositätsniveau
wie oben beschrieben einzustellen, um so das Zerfließen, das normalerweise bei den
niedrigen Viskositäten bei welchen die Formulierung abgeschieden wird auftritt,
zu begrenzen. Es ist also nicht notwendig, dass die Viskosität der gesammten Formulierung
auf ein höheres Niveau eingestellt wird. Es oft ausreichend wenn die äußere exponierte
Schicht schnell die höhere Viskosität erlangt, da dies als eine Haut wirkt welche
die Form der Struktur aufrechterhält, sogar wenn der innere Anteil die niedrigere
Viskosität für einen längeren Zeitraum beibehält.
Die Viskositätsveränderung mindestens der Oberflächenschichten kann
beispielsweise durch Einbauen eines flüchtigen Lösemittels in die Formulierung erreicht
werden, das schnell verloren geht wenn die Formulierung auf das Unterlagenmaterial
abgeschieden wird, vielleicht mit Hilfe einer erhöhten Umgebungstemperatur oder
durch lokalisiertes Anblasen mit heißem Gas. Eine erhöhte Temperatur kann natürlich
auch die Viskosität verringern. Es ist daher wichtig, diese konkurrierenden Wirkungen
auszugleichen um sicherzustellen, dass das Ergebnis ein Erhöhen der Viskosität ist.
Ein in dieser Richtung hilfreicher Faktor würde eine Tendenz sein bei erhöhter Temperatur
eine beschleunigte Aushärtung zu bewirken.
Eine andere Option würde es sein die Temperatur der Struktur nach
unten zu regeln, so dass die Viskosität erhöht wird. Dies könnte beispielsweise
dadurch gemacht werden, dass das Substrat mit den Strukturen der abgeschiedenen
Formulierung darauf über eine gekühlte Walze und/oder unter einem Kaltgasstrom durchgeführt
wird.
Neben der Einstellung der Viskosität durch Veränderung der Temperatur
oder Entfernung von Flüssigkeit ist es auch möglich die Viskosität durch Erhöhung
des Feststoffgehalts zu erhöhen. Obwohl dies nicht für den inneren Teil der abgeschiedenen
Formulierung gemacht werden kann, ist dies auch nicht wirklich notwendig. Es ist
ausreichend, dass die Oberflächenschicht die höhere Viskosität erreicht um so die
Form des abgeschiedenen Musters zu halten. Daher wird das Aufstreuen eines fein
verteilten Pulvers auf die Oberfläche der Struktur bewirken, dass sich eine lokalisierte
„Haut" von höherer Viskosität auf der Struktur ausbildet, was dazu führt,
dass diese ihre Form beibehält bis die Aushärtung die Form permanent werden lässt.
Das Pulver selbst kann ein Schleifmittel sein, ein Füllstoff oder ein Pulvermaterial
welches vorteilhafte Eigenschaften mit sich bringt, beispielsweise ein Schleühilfsmittel
wie etwa Kaliumtetrafluorborat, ein antistatisches Mittel wie etwa Graphit, ein
Antilastmittel wie etwa Zinkstearat, ein Festschmierstoff wie etwa Wachs oder jede
Kombination derartiger Materialien. Dies ist tatsächlich ein vorteilhafter und bevorzugter
Aspekt der vorliegenden Erfindung.
Der Prozess kann auch dadurch unterstützt werden, dass man gewährleistet,
dass die Tiefdruckwalze erwärmt wird und die Oberfläche auf welche die Formulierung
abgeschieden wird gekühlt wird. Das Erwärmen der Tiefdruckwalze sollte jedoch nicht
in einem solchen Ausmaß erfolgen, dass das Bindemittel auszuhärten anfängt und die
Viskosität infolge dessen erhöht wird, wenn thermisch härtbare Kunststoffformulierungen
verwendet werden.
Beschreibung der Zeichnungen
1 zeigt ein Beispiel der Viskositätsvariation
bezüglich der Schergeschwindigkeit einer Schleifmittelaufschlämmungsformulierung
dieser Erfindung. Wie gezeigt ist die Viskositätsveränderung von hochscherenden
zu niedrigscherenden Bedingungen sehr ausgeprägt. Auch ist, wie in 2
gezeigt, die Wiederherstellung der Viskosität wenn die hochscherenden Bedingungen
entfernt werden so, dass mehr als 50% der Niedrigscherungsviskosität wiedergewonnen
werden sobald die hochscherenden Bedingungen abgestellt werden. Mit diesen rheologischen
Eigenschaften behalten die abgeschiedenen Beschichtungsformulierungen das Tiefdruckmuster
mit einer Separierung zwischen den einzelnen Ablagerungen bei. Die 3
und 4 zeigen die beschichteten Muster einer
Schleifmittelformulierung gemäß der vorliegenden Erfindung, welche unmittelbar nach
der Abscheidung ausgehärtet wurden im Vergleich zu solchen mit einer 40-minütigen
Verzögerung zwischen Abscheidung und Aushärtung. Dies zeigt, dass im Gegensatz zu
den verschmierten Mustern der Vergleichsbeispiele C und D des US-Patent Nr. 5,152,917
eine Schleifmittelaufschlämmungsformulierung mit einer gut formulierten Rheologie
gemäß der vorliegenden Erfindung sein diskretes Muster sogar bis zu 40 Minuten nach
der Abscheidung und bevor das Bindemittel letztendlich ausgehärtet und mittels UV
gesetzt wird beibehält.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Die Abscheidung kann in jedem gewünschten Muster erfolgen und dies
wird größtenteils bestimmt durch die Größe und Verteilung der Zellen in der Tiefdruckwalze.
Im Allgemeinen sind hexagonale, tetragonale, dreieckige und viereckige Zellenquerschnitte
recht geeignet, obwohl auch andere verwendet werden können. Es ist beispielsweise
möglich zu gewährleisten, dass die Zellen in Form von Rillen vorliegen (z. B. trihelikale
Zellen), eingeschnitten in die Walzenoberfläche. Dies ist häufig eine sehr vorteilhafte
Konfiguration und kann angepasst werden um ein Muster diagonaler Streifen zu erzeugen,
das sofort sehr unterschiedlich ist und auch für das Schleifen sehr effektiv ist.
Die Zahl der Zellen pro Längeneinheit kann auch variiert werden, obwohl bei einer
höheren Zelldichte das Volumen der Zellen vorzugsweise kleiner ist um die Trennung
zwischen den Zellinhalten nach der Abscheidung auf die Oberfläche zu maximieren.
Wenn die Zellen sehr nah beieinander angeordnet sind ist es möglich durch die Anordnung
zu bewirken, dass die abgeschiedenen Formulierungen zusammenlaufen, um so eine im
Wesentlichen kontinuierliche Linie zu erzeugen.
Andere Anordnungen, einschließlich isolierter Punkte oder Gruppen
von Punkten sind auch sehr geeignet. Die abgeschiedenen Punkte selbst neigen dazu
rund zu sein, wobei jedoch die Abscheidungstechnik einschließlich der Geschwindigkeit
der Tiefdruckwalze und das Verfahren durch welche die Zellen gefüllt werden verursachen
kann, dass sich die Form des abgeschiedenen Punktes vom Runden abweicht. Daher kann
der Punkt die Form eines Halbmonds aufweisen oder einen „Kometenschwanz"
haben. In einigen Fällen können diese Formen gewisse Vorteile aufweisen, sind im
Allgemeinen jedoch nicht bevorzugt. Es ist daher bevorzugt den Andruck und die Umstände
unter welchen die Tiefdruckwalze die Oberfläche des Substrats auf welche die Formulierung
aufgetragen wird berührt, so einzustellen, dass sichergestellt ist, dass einzelne
runde Punkte der abgeschiedenen Formulierung erhalten werden.
Die Schleifmittelkomponenten der Formulierung können beliebige der
verfügbaren und im Stand der Technik bekannte Materialien sein, wie etwa Alpha-Aluminiumoxid,
(geschmolzene oder gesinterte Keramik), Siliziumkarbid, gesintertes Alumina/Zirkonia,
kubisches Bornitrid, Diamant und dergl., wie auch die Kombinationen davon. In den
Anwendungen für welche diese Art von Produkt in erster Linie gedacht ist, ist das
bevorzugte Schleifmittel Aluminiumoxid und insbesondere Schmelzkorund. Für die Erfindung
verwendbare Schleifmittelteilchen haben typischerweise und vorzugsweise eine durchschnittliche
Teilchengröße von 1 Mikron bis 150 Mikron und besonders bevorzugt von 1 Mikron bis
80 Mikron.
Der Anteil an Schleifmittel in der Formulierung wird natürlich teilweise
durch die oben ausgeführten Viskositätseinschränkungen und die Art der Anwendung
bestimmt. Im Allgemeinen jedoch liegt die Menge an Schleifmittel bis etwa 90% und
vorzugsweise von etwa 30 bis etwa 80% des Gewichts der Formulierung.
Die andere Hauptkomponente der Formulierung ist das Bindemittel. Dies
ist eine härtbare Kunststoffformulierung, ausgewählt aus strahlungshärtenden Harzen,
wie etwa die unter Verwendung von Elektronenstrahlung, UV-Strahlung oder sichtbarem
Licht aushärtbaren, etwa acrylierte Oligomere von acrylierten Epoxydharzen, acrylierte
Urethane und Polyesteracrylate und acrylierte Monomere umfassend monoacrylierte
oder multiacrylierte Monomere, sowie thermisch härtbare Harze wie etwa Phenolharze,
Harnstoff/Formaldehydharze und Epoxydharze, wie auch Mischungen derartiger Kunststoffe.
Tatsächlich ist es oft günstig eine strahlungshärtbare Komponente in der Formulierung
vorliegen zu haben die relativ schnell ausgehärtet werden kann, nachdem die Formulierung
abgeschieden wurde, um so zur Stabilität der abgeschiedenen Form beizutragen, wie
übrigens auch ein thermisch härtbares Harz. Im Kontext dieser Anmeldung wird unter
dem Begriff „strahlungshärtbar" verstanden, dass dieser die Verwendung von
lichtbarem Licht, ultraviolettem (UV)-Licht und Elektronenstrahlung als Mittel umfasst
welches die Aushärtung herbeiführt. In einigen Fällen können die Funktionen der
thermischen Aushärtung und die Funktionen der Strahlungshärtung durch verschiedene
Funktionalitäten im gleichen Molekül gewährleistet werden. Dies ist oft ein erwünschtes
Mittel.
Die Harzbindemittelformulierung kann auch einen nicht reaktiven thermoplastischen
Kunststoff umfassen der die selbstformenden Eigenschaften der abgeschiedenen Schleifmittelkomposite
durch Erhöhung der Erodierbarkeit steigert. Beispiele derartiger thermoplastischer
Kunststoffe umfassen Polypropylenglykol, Polyethylenglykol und Polyoxypropylen-Polyoxyethenblockcopolymer,
etc.
Füllstoffe können in die Schleifmittelaufschlämmungsformulierung eingebaut
werden um die Rheologie der Formulierung und die Härte und Festigkeit der ausgehärteten
Bindemittel zu verändern. Beispiele von verwendbaren Füllstoffen umfassen: Metallcarbonate
wie etwa Kalziumcarbonat, Natriumcarbonat; Siliziumoxide wie etwa Quartz, Glaskügelchen,
Glasbläschen; Silikate wie etwa Talkum, Tone, Kalziummetasilikat; Metallsulfate
wie etwa Bariumsulfat, Kalziumsulfat, Aluminiumsulfat; Metalloxide wie etwa Kalziumoxid,
Aluminiumoxid; sowie Aluminiumtrihydrat.
Die Schleifmittelaufschlämmungsformulierung kann ein Schleifhilfsmittel
umfassen um die Schleifwirksamkeit und Abriebsgeschwindigkeit zu erhöhen. Verwendbare
Schleifhilfsmittel können anorganisch basiert sein wie etwa Halogensalze, z. B.
Natriumkryolith, Kaliumtetrafluorborat, etc.; oder organisch basiert wie etwa chlorierte
Wachse, z. B. Polyvinylchlorid.
Die bevorzugten Schleifhilfsmittel in dieser Formulierung sind Kryolith
und Kaliumtetrafluorborat mit Teilchengrößen im Bereich von 1 Mikron bis 80 Mikron
und besonders bevorzugt von 5 Mikron bis 30 Mikron. Der Gewichtsanteil des Schleifhilfsmittels
reicht von 0% bis 50% und besonders bevorzugt von 10 bis 30%.
Die Schleifmittelaufschlämmungsformulierung dieser Erfindung können
ferner Additive umfassen einschließlich von: Kupplungsmitteln wie etwa Silankupplungsmittel,
beispielsweise etwa A-174 und A-1100 erhältlich von Osi Specialities, Inc., Titanat
und Zirkoaluminate; Antistatikmittel wie etwa Graphit, Ruß und dergl.; Suspendiermittel
wie etwa Kieselsäure, z. B. Cab-O-Sil M5, Aerosil 200; Antilastmittel wie etwa Zinkstearat;
Gleitmittel wie etwa Wachs; Netzmittel; Farbstoffe; Dispergiermittel; und Entschäumer.
Das Unterlagenmaterial auf welches die Formulierung abgeschieden wird
kann ein Stoff sein (gewebt, nicht gewebt, oder Vlies), Papier, Kunststofffolie,
Metallfolie oder Kombinationen davon. Im Allgemeinen finden die gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellten Produkte ihre größte Nützlichkeit bei der Herstellung von
Feinschleifmaterialien und daher ist eine sehr glatte Oberfläche bevorzugt. Daher
ist feinkalendriertes Papier, Plastikfolie oder ein Stoff mit einer glatten Oberflächenbeschichtung
üblicherweise das bevorzugte Substrat für die Abscheidung der Kompositformulierungen
gemäß der Erfindung.
Die Erfindung wird weiter beschrieben in Bezug auf bestimmte spezifische
Ausführungsformen die so zu verstehen sind, dass sie lediglich zu Veranschaulichungszwecken
bereitgestellt werden und keine notwendige Beschränkung des Schutzumfangs der Erfindung
andeuten.
Abkürzungen
Um die Darstellung der Daten zu vereinfachen werden die folgenden
Abkürzungen verwendet:
Bindemittelbestandteile
Ebecryl 3600, 3700 Acrylierte Epoxoligomere erhältlich von UCB Radcure Chemical
Corp.
TMPTA Thrimethylolpropantriacrylat erhältlich von Sartomer Company Inc.
HDODA 1,6-Hexandioldiacrylat erhältlich von Sartomer Co., Inc.
V-PYROL Vinylpyrrolidon erhältlich von GAF Corp.
ICTA Isocyanattriacrylat erhältlich von Sartomer Co., Inc.
TRPGDA Tripropylenglykoldiacrylat erhältlich von Sartomer Co., Inc.
Kustom KS-201 Acrylatmonomergel erhältlich von Kustom Service Inc.
Fotoinitiatoren und Additive
Irgacure 651 ein Fotoinitiator erhältlich von Ciba-Geigy Company.
Speedcure ITX2-Isopropylthioxanthon erhältlich von Aceto Chemical Corp.
Speedcure EDB Ethyl-4-dimethylaminobenzoat erhältlich von Aceto Chemical Corp.
KR-55 Titanatkupplungsmittel erhältlich von Kenrich Petrochemical.
FC-171 Fluorcarbontensid erhältlich von 3M Company.
BYK-A510 Schaumunterdrücker erhältlich von Mallinckrodt Corp.
A-1100 Aminopropyltriethoxysilan erhältlich von Osi Specialities, Inc.
SOLOX Isopropylalkohol erhältlich von EM Science.
Dye 9R-75 Quinacridonviolett UV, eine Dispersion erhältlich von Penn Color.
Pluronic 25R2 Polyoxypropylen-Polyoxyehtylenblockcopolymer erhältlich von BASF
Corp.
Cab-O-Sil M5 Kieselsäure von Cabot Corporation.
ATH S3 Aluminiumtrihydrat von Alcoa.
Schleifkorn
FU ... 3 Mikronschmelzkorund (Al2O3) von Fujimi.
T ... FRPL Schmelzkorund (Al2O3) von Treibacher (Typ angezeigt
durch „P-"Nummer)
TB ... BFRPLCC Wärmebehandelter Schmelzkorund (Al2O3)
mit keramischer Beschichtung von Treibacher (Typ gekennzeichnet durch „P-"Zahl)
Schleifhilfsmittel
KBF4 Kaliumtetrafluorborat mit mittlerer Teilchengröße von 20 Mikron
erhältlich von Solvay, Inc.
Unterlagen
A 3 Mil Mylarfilm für ophthalmische Anwendungen.
B 5 Mil Mylarfilm für Metallbearbeitungsanwendungen.
C J-Gewicht Polyestertuch mit einer Oberflächenextrusionsbeschichtung von 75
Mikron Dicke aus Surlyn*Surlyn ist ein Ionomerharz SURLYN 1652-1 von Du Pont.
.
D J-Gewicht Polyestertuch mit einer Oberflächenextrusionsbeschichtung von 50
Mikron Dicke aus Surlyn.
Die Monomere und/oder Oligomerbestandteile wurden 5 Minuten unter
Verwendung eines Hochscherungsmischers bei 1.000 Upm miteinander vermischt. Diese
Bindemittelformulierung wurde anschließend mit beliebigen Startern, Netzmitteln,
Entschäumungsmitteln, Dispergatoren, etc. vermischt und das Mischen wurde weitere
5 Minuten bei der gleichen Rührgeschwindigkeit fortgesetzt. Anschließend wurden
die folgenden Bestandteile zugesetzt, langsam und in der angegebenen Reihenfolge,
mit 5 Minuten Rühren bei 1.500 Upm zwischen den Einzelzugaben:
Suspensionsmittel, Schleifhilfsmittel, Füllstoffe und Schleifkörner. Nach dem Zusatz
des Schleifkorns wurde die Rührgeschwindigkeit auf 2.000 Upm gesteigert und 15 Minuten
fortgesetzt. Während dieser Zeit wurde die Temperatur sorgfältig beobachtet und
die Rührgeschwindigkeit wurde auf 1.000 Upm verringert wenn die Temperatur 40,6°C
erreichte. Danach wurden die Temperatur und die Viskosität aufgezeichnet.
Tiefdruckbeschichtungsaufbau
Der Beschichtungsaufbau umfasst eine Gummiwalze mit einer Shore-A-Härte
von 75 und einem Rakelklingensatz um einen Winkel bezüglich zur Tangente an Kontaktpunkt
von 55 bis 75°C einzustellen. Eine Rasterwalze rotiert in einer Beschichtungspfanne
um die Formulierung in die Zellen zu füllen. Die Rasterwalze welche die gefüllten
Zellen trägt läuft dann unter der Rakelklinge durch um überschüssige Formulierung
zu entfernen und kommt danach in Kontakt mit dem Substrat wenn es unter der Gummiwalze
durchläuft, welche bewirkt, dass die Formulierung aus den Zellen herausgezogen wird
und auf dem Unterlagenmaterial abgeschieden wird.
Aushärtung
Nachdem das Muster auf dem Substrat abgeschieden wurde durchläuft
das gemusterte Substrat eine Aushärtungsstation. Bei thermischer Aushärtung werden
entsprechende Mittel bereitgestellt. Bei durch Fotoinitiatoren aktivierte Aushärtung
kann eine Lichtquelle bereitgestellt werden. Wenn UV-Aushärtung angewendet wird
werden zwei 300 Watt-Quellen verwendet: Eine D-Röhre und eine H-Röhre, wobei die
Dosis gesteuert wird durch die Geschwindigkeit mit der das gemusterte Substrat unter
den Quellen hindurch geführt wird.
Die beschichteten Muster und die relevanten Viskositäten sind in den
folgenden Tabellen 2 und 3 gezeigt. „HEX" kennzeichnet hexagonale Zellen;
„QUAD" kennzeichnet quadratische Zellen; und „TH" kennzeichnet trihelikale
Linienmuster. Die hexagonal erhabenen Muster sind typisch für diejenigen gemäß dem
Stand der Technik US-Patent Nr. 5,014,468.
„Diskrete &Dgr;-Punkte" zeigt, dass die einzelnen Punkte dreieckig
waren.
Anzumerken ist, dass alle Beispiele mit der Viskosität innerhalb des
Bereichs wie vorher ausgeführt diskrete Muster mit Separierung zwischen einzelnen
Abscheidungen zeigten.
Tabelle 2Tabelle 3
Das 17-HEX-Hexagonalrastermuster umfasst die Zellen von 559 Mikrons
Tiefe mit gleichen Seiten von 1.000 Mikrons oben und 100 Mikrons am Boden.
Das 10 TH-trihelikale Muster umfasst kontinuierliche Kanaleinschnitte
bei 45° bezüglich der Walzenachse die eine Tiefe von 699 Mikrons und eine Oberseitenöffnungsbreite
von 2.500 Mikrons aufweisen.
Das 10-QUAD-quadratische Muster umfasst quadratische Zellen mit einer
Tiefe von 420 Mikrons, einer Oberseitendimension von 2.340 Mikrons und eine Bodenseitendimension
von 650 Mikrons.
Es wurde herausgefunden, dass die Rasterwalze „Punkte" abscheidet,
die Form der Punkte beeinflusst werden kann durch die Rotationsgeschwindigkeit der
Rasterwalze und den Druck der durch die Gummiwalze ausgeübt wird. Eine zu hohe Geschwindigkeit
und ein zu hoher Druck zwischen der Gummiwalze und der Rasterwalze führt zu einer
Störung der Form weg von den Runden in Richtung auf dreieckige Formen und kann
sogar dazu führen, dass benachbarte Punkte miteinander verbunden werden. Unter idealen
Bedingungen jedoch die gemäß der Formulierung variieren werden die Gummiwalzenhärter
und der Druck auf die Rasterwalze, das Rastermuster und die Geschwindigkeit der
Abscheidung, wird das „Punkt"-Muster rund sein.
Die Härtung wurde gestartet unter Verwendung von UV-Strahlung innerhalb
von etwa 30 Sekunden nach der Abscheidung der Formulierungen. Die Beispiele wie
oben beschrieben wurden Schleiftests unterzogen unter Verwendung eines modifizierten
1 : 1 Fss-Ring-Testverfahrens. In jedem Fall wurde ein 6,4 cm × 152,4 cm-Band
verwendet und das Band wurde mit einer Geschwindigkeit von 1524 smpm bewegt. Das
Band wurde mit einem ringförmigen Werkstück aus 304 Edelstahl kontaktiert (17,8
cm äußerer Durchmesser, 15,2 cm innerer Durchmesser und 3,1 cm Breite), bei einem
Druck von 10 psi (69 KN/m2). Das Kontaktrad hinter dem Band war ein 7
Inch (17,8 cm) glattflächiges Gummirad mit 60 Durometer Härte. Das Werkstück wurde
mit einer Geschwindigkeit von 3 smpm bewegt.
Zehn Ringe wurden auf eine anfängliche Ra von 50 vorangeraut. Die
Schleifintervalle von einer Minute wurden gefolgt von Messungen der Abriebsmenge,
der Werkstücktemperatur und der Oberflächenglätte. Bei den zehn Ringen wurden insgesamt
10 Minuten Schleifen mit jedem Band durchgeführt und der Gesamtabrieb und die durchschnittliche
Oberflächenglätte Ra, Rtm, und die Temperatur des Werkstücks wurden aufgezeichnet.
Ra ist das arithmetische Mittel der Abweichung vom Rauhigkeitsprofil von der Mittellinie
und Rtm ist der gewichtete Durchschnitt der tiefsten Kratzer. Sowohl Ra als auch
Rtm-Werte sind in Einheiten von Mikroinch angegeben. Die Ergebnisse sind in Tabelle
4 gezeigt. Vergleichsbeispiel C-1 verwendet ein kommerzielles Feinschleifprodukt
erhältlich von Norton Company unter der Bezeichnung R245 mit P-400 Schmelzkorundschleifkörnern.
R245 trägt keine gemusterte Oberfläche.
Tabelle 4
Die Muster-beschichteten Proben ergeben einen viel höheren Gesamtabrieb
wobei sie einen kühleren Schnitt anbieten als die herkömmlich beschichteten Schleifmittel
R245.
Der zweite Satz von Beispielen folgte der gleichen Testprozedur mit
der Ausnahme, dass die Ringe auf eine anfängliche Ra von 70 vorangeraut wurden.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 gezeigt. Vergleichsbeispiel C-2 verwendet ein kommerzielles
Feinabriebsschleifmittel erhältlich von Norton Company unter der Bezeichnung R245
mit P-320 Schmelzkorundschleifkörnern. R245 trägt keine gemusterte Oberfläche.
Tabelle 5
Wiederum stechen sowohl die 10 Q- als auch die 10 TH-gemusterten Schleifmittel
auf diversen verschiedenen Unterlagen das konventionelle nicht gemusterte beschichtete
Schleifmittel beim Gesamtabrieb und dem kühleren Schnitt aus, wobei akzeptable Oberflächenglätten
erzielt werden.
In der folgenden Testreihe wurde diese Testprozedur verwendet wie
oben beschrieben mit dem Unterschied, dass 20 Ringe auf eine anfängliche Ra von
70 vorangeraut wurden und eine Gesamtzeit von 20 Minuten Schleifzeit
wurde auf jedem Band durchgeführt. Der anfängliche Abrieb nach der ersten Minute
des Schleifens wurde auch aufgezeichnet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 6 aufgeführt.
Tabelle 6
Beispiel 13-a zeigt, dass das Band dasselbe war wie in Beispiel 13
verwendet mit Ausnahme, dass das Band vor der Verwendung vorbehandelt (pre-dressed)
wurde. Dies verbessert eindeutig den Anfangsabrieb (nach der ersten Minute des Schleifens)
und die Glattheit der Oberfläche, büßt jedoch etwas beim erhaltenen Gesamtabrieb
ein. Beispiel 13-b zeigt den Effekt des Herauslassens des Schleifhilfsmittelbestandteils
(KBF4) aus der Formulierung, d. h. mit 70 Gew.-% P320 Aluminiumoxidkorn
(T) und ohne jedes KBF4 in der Aufschlämmung. Der Anfangsabrieb des Beispiels
13-b blieb gering sogar nach dem Vorbehandlungsschritt vor dem Test. Beispiel 16
zeigt einen geringeren Anfangsabrieb und Gesamtabrieb, jedoch eine feinere Oberflächenglätte
kann mit einer unterschiedlichen Harzformulierung erhalten werden.
Im folgenden Satz von Schleifbeispielen wird der Effekt der zusätzlichen
Beschichtung von Pulvermaterial auf die gemusterte beschichtete Schleifmittelaufschlämmung
demonstriert.
Das gleiche Testverfahren wie oben beschrieben wurde befolgt mit 20
Ringen, vorangeraut auf einen Anfangs-Ra-Wert von 80. Die Ra und Rtm-Werte wurden
gemessen nur nach der 1. Minute, der 10. Minute und der 20. Minute des Schleifens.
Die Ra und Rtm-Werte wie angegeben sind der Durchschnitt dieser drei Ablesungen.
Der Anfangsabrieb nach der 1. Minute des Schleifens wurde auch angegeben. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 7 gezeigt.
Tabelle 7
Beispiel 14 zeigt, dass die 10 trihelikal gemusterten Schleifmittel
mit einer Aufstellungsformulierung unter Verwendung von wärmebehandeltem Aluminiumoxidkörnern
(BFRPLCC) und KBF4-Schleifhilfsmittel einen viel höheren Gesamtabrieb
und kühles Schneiden aufwiesen als das Vergleichsbeispiel C-2. Beispiel 14-a ist
das gleiche wie Beispiel 14 mit Ausnahme, dass eine zusätzliche Schicht aus BFRPLCC-Schleifmittelkörnern
auf die gemusterte Schleifmittelaufschlämmung aufbeschichtet wurde, dann gefolgt
von UV-Aushärtung. Dies verbessert den Anfangsabrieb (nach einer Minute Schleifen)
und die Oberflächenglätte, verringert jedoch den Gesamtabrieb. Dieser Kompromiss
zwischen dem Anfangsabrieb und dem Gesamtabrieb kann ausgemerzt werden wenn eine
Pulvermischung aus BFRPLCC-Körnern und KBF4-Schleifhilfsmittel anstatt
von nur Körnern auf die Oberfläche der gemusterten Schleifmittelaufschlämmung und
anschließend gefolgt von UV-Aushärtung aufbeschichtet wurde. Wie in Beispiel 14-b
gezeigt, verbesserte eine zusätzliche Pulverbeschichtung aus Korn/Schleifhilfsmittelmischung
(2 : 1 Gewichtsverhältnis) beträchtlich den Anfangsabrieb, wohingegen der Gesamtabrieb
und eine feinere Oberflächenglätte beibehalten wurde. Dieser Ansatz ist tatsächlich
ein bevorzugter Aspekt dieser Erfindung.
Der folgende Satz von Beispielen zeigt wie der Zusatz eines nicht-reaktiven
thermoplastischen Polymers die Schleifeigenschaften der gemusterten Schleifmittel
beeinflusst. Beispiel 13-c in Tabelle 8 ist das gleiche wie Beispiel 13 in Tabelle
6 mit Ausnahme, dass eine zusätzliche Pulverbeschichtung aus FRPL/KBF4-Mischung
(2 : 1 Gewichtsverhältnis) auf die Oberfläche der Schleifmittelaufschlämmung aufgebracht
wurde. Anzumerken ist, dass mit allem anderen gleichbleibend,
der Zusatz von Pluronic 25R2, ein nicht-reaktives Polyoxypropylen-Polyoxyethylenblockcopolymer,
den Gesamtabrieb beträchtlich verbessert (Beispiel 25 im Vergleich zu Beispiel 26
und Beispiel 24 im Vergleich zu Beispiel 13-c), in beiden Fällen mit und ohne zusätzlicher
Oberflächenpulverbeschichtung.
Tabelle 8
In einem weiteren Satz von Experimenten worin die Schleifeffektivität
der erfindungsgemäßen Produkte geprüft wurde wurden bestimmte Produkte auf einer
Coburn Model 5000-Maschine getestet die dazu gedacht ist die Coburn-ophthalmische
Prozedur I (505 Tpw-2FM) durchzuführen. Der Test umfasst das Polieren einer CR-39-Plastiklinse
mit 6,4 cm Durchmesser und einer Dicke von 317,5 cm. Die Linse wird mit 1.725 upm
oszilliert und das schleifmitteltragende Blatt welches eine 5 Mil Mylar-Unterlage
aufweist wird eingestellt um zu Oszillieren während die Oberfläche der Linse berührt
wird mit einem angelegten Druck von 20 psi (138 KN/m2). Die Linse erhielt
eine erste Glättungsbehandlung und die geprüfte Anwendung in der Reihe von Vergleichen
war ein zweiter Glättungsvorgang.
In den in Tabelle 9 gezeigten Ergebnissen wurde 2 Minuten lang kontinuierlich
geschliffen. Die Daten in Tabelle 10 wurden erhalten nach wiederholten Schleifintervallen
von 3 Sekunden und der Gesamtabrieb nach 1,5 und 10 Minuten wird angegeben.
Tabelle 9Tabelle 10
Aus den obigen Daten in Tabelle 9 kann man entnehmen, dass eine glatte
Beschichtung ohne das Tiefdruckmuster einen schlechten Abrieb und eine schlechte
Oberflächenglättung aufweist. Es ist auch klar, dass die Frequenz und die Art des
Musters von Bedeutung ist. C-3 ist ein erfolgreiches kommerzielles Produkt erhältlich
von Norton Co. unter der Bezeichnung Q-135. Es wird jedoch leicht übertroffen von
den Produkten die Muster von diskreten Punkten tragen.
Der letztere Punkt wird wiederum in Tabelle 10 gemacht welche zeigt,
dass das diskrete Punktmuster damit fortfährt wirksam zu schleifen lange nachdem
das hexagonal erhaben gemusterte Produkt schon aufgehört hat wirksam zu sein. Alle
Formulierungen in obigen zwei Tabellen verwendeten die gleiche Kunststoffformulierung
und die gleichen 3 Mikron-großen Schleifkörner.
Anspruch[de]
Ein Verfahren zur Herstellung eines beschichteten Schleifmittels umfassend
eine Struktur aus Schleifmittel/Bindemittelkompositen haftend auf einem Unterlagenmaterial,
wobei das Verfahren umfasst:
(a) Aufbringen einer Schicht aus einer Formulierung umfassend eine Mischung aus
Schleifmittelkörnern und einem aushärtbaren Kunststoffbindemittel in einem Muster
aus isolierten Strukturen mittels Tiefdrucktechnik;
(b) nach der Auftragung der Formulierung auf das Unterlagenmaterial bewirken, dass
sich die Viskosität mindestens der Oberflächenschichten der abgeschiedenen Formulierung
erhöht um so die Isolierung der Strukturen beizubehalten; und danach
(c) Aushärten der Bindemittelkomponente der Formulierung um das Muster aus isolierten
Strukturen auf der Unterlage beizubehalten;
dadurch gekennzeichnet, dass der im oben genannten Schritt (a) die Formulierung
eine Viskosität bei einer Schergeschwindigkeit von 103 Sek–1
von 10.000 bis 1.000 cp aufweist.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Formulierung thixotroper Natur
ist und eine Viskosität bei einer Schergeschwindigkeit von 0,05 Sek–1
von mindestens 4.000 cps aufweist.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Viskosität der abgeschiedenen
Formulierung mindestens teilweise durch eine Veränderung der Temperatur dazu gebracht
wird anzusteigen.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Formulierung eine flüchtige Komponente
umfasst und die Viskosität der abgeschiedenen Formulierung zumindest teilweise durch
Entfernung mindestens eines Teils der flüchtigen Komponente aus der Formulierung
erhöht wird.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Viskosität der abgeschiedenen
Form zumindest teilweise durch Zusatz eines Pulvers auf die Oberfläche der abgeschiedenen
Strukturen erhöht wird.
Verfahren nach Anspruch 5, wobei das Pulver ausgewählt ist aus der
Gruppe bestehend aus Schleifmittelkörnern, Schleifhilfsmitteln, inerten Füllstoffen,
antistatischen Hilfsmitteln, Gleitmitteln, Antibeladungsmitteln (anti-loading agents)
und Mischungen dieser.
Verfahren nach Anspruch 6, wobei das Pulver Schleifmittelkörner ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Aluminiumoxid, Elektrokorund/Zirkonia, Siliziumkarbid,
kubisches Bornitrid, Diamant und Mischungen davon umfasst.
Verfahren nach Anspruch 6, wobei das Pulver ein Schleifhilfsmittel
ist, welches aus der Gruppe bestehend aus Kryolith, Kaliumtetrafluoroborat und deren
Mischungen ausgewählt ist.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Schleifmittelkörner aus der Gruppe
bestehend aus Alumina, Elektrokorund/Zirkonia, Siliziumkarbid, kubisches Bornitrid,
Diamant und deren Mischungen ausgewählt sind.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Formulierung auch ein oder mehrere
Additive umfasst, die aus der Gruppe bestehend aus Schleifhilfsmitteln, inerten
Füllstoffen, antistatischen Hilfsmitteln, Gleitmitteln, Antibeladungsmitteln und
deren Mischungen ausgewählt sind.
Verfahren nach Anspruch 10, wobei die Formulierung ein Schleifhilfsmittel
umfasst, welches aus der Gruppe bestehend aus Kryolith, Kaliumtetrafluoroborat und
deren Mischungen ausgewählt ist.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Bindemittelharz einen thermisch
aushärtbaren Bestandteil umfasst.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Bindemittelharz eine UV-härtbare
Komponente umfasst.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Bindemittelharz eine nichtreaktive
thermoplastische Komponente umfasst.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Formulierung in einem Muster
niedergelegt wird, das ausgewählt ist aus einzelnen Punkten und diskreten Linien.