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Dokumentenidentifikation DE69918501T2 25.08.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0000984326
Titel Bilddrucksystem
Anmelder Eastman Kodak Co., Rochester, N.Y., US
Erfinder Cok, Ronald S., Rochester, New York 14650-2201, US
Vertreter WAGNER & GEYER Partnerschaft Patent- und Rechtsanwälte, 80538 München
DE-Aktenzeichen 69918501
Vertragsstaaten DE, FR, GB
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 19.08.1999
EP-Aktenzeichen 992026948
EP-Offenlegungsdatum 08.03.2000
EP date of grant 07.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 25.08.2005
IPC-Hauptklasse G03D 15/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft Bilder und insbesondere das Printen von Bildern in einem Fotolabor.

Bei typischen Fotolaborarbeiten liefert ein Verbraucher (im Folgenden auch als Kunde bezeichnet) eine oder mehrere Filmrollen mit belichteten Filmen zur chemischen Entwicklung und Anfertigung von Hardcopies der Bilder (wie zum Beispiel Abzüge auf Papier und Diapositive) an ein Entwicklungslabor. Der Verbraucher kann dabei eine Privatperson oder ein Einzelhändler sein. Einzelfilme werden häufig an den Enden zusammengeklebt, um eine größere Rolle zu bilden, die sich mit automatischen Einrichtungen bequem handhaben lässt. Nach Umwandlung der latenten Bilder auf den Filmen zu dauerhaften Bildern durch chemisches Entwickeln der Rolle wird jedes Bild mit hoher Geschwindigkeit gescannt um Bildmerkmale, wie zum Beispiel Farbe und Schwärzung, zu erfassen. Diese Merkmale werden an einen optischen Printer weitergeleitet, der anhand der Kenndaten die Belichtungsbedingungen (wie zum Beispiel Belichtungszeit, Farbgleichgewicht und dergleichen) eines Bildfeldes auf dem entwickelten Film, das optisch auf ein lichtempfindliches Papier projiziert wird, einstellt. Anschließend wird das belichtete lichtempfindliche Papier chemisch entwickelt, um die fertigen Hardcopy-Abzüge zu erhalten. In modernen Fotolabors können Bilder wahlweise auch gescannt werden, um ein Bildsignal zu erhalten, das dem jeweiligen Bild auf dem Film entspricht. Diese Bildsignale werden in der Regel auf einem Medium, wie zum Beispiel einer Magnet- oder Bildplatte gespeichert, und an den Kunden ausgeliefert oder dem Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt und können dann oder zu einem späteren Zeitpunkt für eine Hardcopy-Ausgabe verwendet werden. Neueren Veröffentlichungen zufolge kann der optische Printer durch einen Digitalprinter ersetzt werden, der die Bilder nach erfolgter Vergrößerung oder anderen Veränderungen der gescannten Bilder direkt anhand der gescannten Daten ausdruckt. Nach Erledigung der Kundenbestellung wird jeder Film in Streifen geschnitten (für Kleinbildfilm) oder wieder an einer Filmkassette befestigt (für Advanced Photo System Filme), das belichtete Papier (bei der Herstellung von Abzügen) auf einzelne Abzüge zugeschnitten und der Film, die fertigen Abzüge und gegebenenfalls andere Medien (wie zum Beispiel eine Platte mit gescannten Bildern oder gerahmte Diapositive) an einem Endarbeitsplatz verpackt. Damit ist die Bearbeitung der Bestellung abgeschlossen.

Es gibt auch Dienstleister, die ein von einem Fotografen bereitgestelltes Bild scannen und auf T-Shirts, Tassen, Kalender oder ähnliche Gegenstände drucken. Solche Produkte können bei einem Service wie zum Beispiel dem KODAK IMAGE MAGIC PRINT SERVICE der Firma Eastman Kodak unter Verwendung digitaler Bilder auch mit einem Personalcomputer (PC) bestellt werden. Wenn für einen Fotolaborprinter nur ein Produkt bestellt wird, kann der Printer jetzt schon ein separates Blatt ausdrucken, das mit einer Layout-Struktur eines Folgeausdrucks, einer Kennung für die Anzahl der Kopien und einer Kundenanschrift versehen ist. Fotografen sind jedoch sehr daran interessiert, von einem Fotolabor eine Vielzahl von Bildprodukten zu erhalten, in denen ihre Bilder Verwendung finden. Kunden-Bildprodukte unterschiedlicher Art werden beispielsweise in US-A-5 459 819 beschrieben. Insbesondere digitale Fotolaborbetriebe können problemlos eine Vielzahl von bildenthaltenden Produkten nach den Anweisungen des Kunden liefern. Vom Kunden verlangte unterschiedliche Bildprodukte können jedoch unterschiedliche Bildprinter erfordern. Wenn ein Kunde beispielsweise ein Poster oder ein T-Shirt mit einem Bild bestellt, können dafür zusätzlich zu einem Printer für die von Kunden in der Regel gewünschten Prints kleineren Formats unterschiedliche Großformatprinter erforderlich sein. In diesem Fall müssen zur Erledigung einer Kundenbestellung Prints von mehreren unterschiedlichen, räumlich getrennten Printern zusammengestellt werden. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass jeder Printer jedes Bild druckt, und da unterschiedliche Printer möglicherweise mit verschiedenen Geschwindigkeiten arbeiten, unterscheidet sich die Produktzusammensetzung wahrscheinlich von einer Bestellung zur anderen (wobei einige Bestellungen nur einen Printer, andere dagegen einen oder mehrere weitere Printer erfordern können). Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die Bildprodukte eines Kunden auf verschiedenen Printern zu verschiedenen Zeiten gedruckt werden und mit Produkten, die für andere Verbraucher bestimmt sind, zusammenkommen. Dies bedeutet, dass ein Bediener im Fotolabor den Status der Printer visuell überwachen muss, um festzustellen, wann ein Printer die Herstellung von Bildprints, die zu einer gegebenen Bestellung gehören, beendet hat.

Die vorstehend geschilderten Verhältnisse machen es schwierig, alle in einer gegebenen Kundenbestellung verlangten Bildprints an ein und demselben Arbeitsplatz zusammenzustellen, damit die abgeschlossene Kundenbestellung versandbereit verpackt werden kann. Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, ist die Verwendung nur eines Printers für serielle Ausgaben allgemeinen Inhalts, bei denen jede Seite eines Printauftrags anders aussieht. Ein Beispiel dafür ist der normale Büro-Laserprinter. Solche Printer werden von einem Computer gesteuert und können so konfiguriert werden, dass sie zwischen jedem Printauftrag eine "Fahnen"-Seite ausdrucken. Die Print-"Dateien" können beliebig viele Seiten aufweisen. Die Fahnenseite dient als Kennung für den Ausdruck. Das Vorgehen ist der bei Gebrauch eines herkömmlichen Telefaxgeräts üblichen Praxis sehr ähnlich. In der Regel füllt der Benutzer einen Vordruck aus, der den Empfänger und die Anzahl der Seiten im Fax angibt, und stellt diesen Vordruck an den Anfang der zu übertragenden Seiten. Beim Empfänger kann das Telefaxgerät dann mehrere Übertragungen hintereinander ausdrucken, bevor die Ausgabe vom Empfänger aus dem Gerät entfernt wird. Jeder Vordruck am Anfang einer jeden Übertragung dient als Kennung für die Seiten der jeweiligen Übertragung. In keinem Fall müssen jedoch unterschiedliche Ausgaben mehrerer Geräte kollationiert werden.

Bei herkömmlichen Fotolaborarbeiten kann jede Ausgabe einer gegebenen Bestellung mit einer Kennung für eine Bildbestellung versehen werden. So können beispielsweise die verschiedenen Prints, Computer oder Computer-Platten für jede Bestellung eine gemeinsame Kennung aufweisen. Diese Produkte können dann durch Zusammenführen der Produkte mit einer gemeinsamen Kennung zur Auslieferung an den Kunden kollationiert werden. Dabei müssen jedoch die Bildprodukte selbst mit der Kennung markiert werden, was manche Kunden nicht für wünschenswert halten. Ferner können bei typischen gewerblichen Fotolaborarbeiten Bilder mit einer Geschwindigkeit von 200 pro Minute oder mehr verarbeitet werden. Die Paarung der Prints mehrerer Printer, die mit einer solchen Technik arbeiten, kann aufwendig sein, weil jedes Produkt mit einer Kennung versehen werden muss. Beispiele für die Bearbeitung von Bildbestellungen in herkömmlichen Fotolabors werden in EP-A-0 793 142, EP-A-0 628 874 offenbart.

Wünschenswert wäre daher ein Verfahren, welches das Kollationieren der Bildprints verschiedener Printer mit Bildern aus derselben Kundenbestellung erleichtert und keinen Paarigkeitsvergleich der gedruckten Kennungen auf allen Bildprints sämtlicher Unteraufträge erfordert. Wünschenswert wäre ferner, dass ein Bediener in einem Fotolabor weiß, wann er bei einem gegebenen Printer nachschauen muss, um ein Bildprint einer gegebenen Kundenbestellung ausfindig zu machen, sodass sich eine visuelle Überwachung einer Vielzahl von Printern erübrigt.

Die Erfindung schafft u.a. ein Bildprintsystem zum Herstellen einer oder mehrerer Bildkopien in Abhängigkeit von einer Bestellung gemäß Anspruch 1.

Dabei kann jedes Ausgabesystem des Bildprintsystems beispielsweise Bildkopien, wie zum Beispiel Bildkopien auf einer Magnet- oder Bildplatte oder auf anderen Medien, herstellen. Wenn die erzeugten Bildkopien als Prints hergestellt werden, kann derselbe Printer zum Drucken der Bildkopien und zum Erstellen einer geprinteten Kopfzeile für einen Unterauftrag verwendet werden. Selbst wenn die erzeugten Bildkopien nicht als Bildprints hergestellt werden, (sondern beispielsweise auf Magnetplatten), kann dieselbe Bilddruckvorrichtung (beispielsweise ein Plattenlaufwerk) zum Erstellen der Kopfzeile für Unteraufträge auf derselben Medienart (beispielsweise einer Magnetplatte) erstellt werden, sofern die Kopfzeilen für Unteraufträge nur in einem geeigneten Maschinenlesesystem verwendet werden sollen. Wenn die Kopfzeilen für Unteraufträge für eine manuelle Kollation vorgesehen sind, sollten sie von einem Printer gedruckt werden, damit sie visuell lesbar sind. Somit kann jedes Ausgabesystem einen Bilddrucker und einen separaten Printer zum Ausdrucken der Kopfzeile für Unteraufträge aufweisen, wobei jeder Printer dem entsprechenden Bilddrucker zugeordnet ist, das Ausgabesystem gegebenenfalls aber auch nur einen Printer für die Bildprints und die Kopfzeile für die Unteraufträge aufweisen kann, wenn der Bilddrucker als Printer ausgebildet ist.

Die Erfindung schafft ferner ein Bildprintverfahren gemäß Anspruch 5.

Wahlweise können die geprinteten Kopfzeilen für die Unteraufträge zusätzlich den geprinteten Bildern des betreffenden Unterauftrags zugeordnet werden. Zur Verwirklichung dieser Zuordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann zum Beispiel mindestens ein (oder jeder) Bildprinter die Bilder des ihm zugeordneten Unterauftrags sequentiell als Reihe oder mit einer gemeinsamen Printkennung printen (beispielsweise durch Bedrucken der Rückseite eines jeden Printbildes, d.h. der dem Bild abgewandten Seite, mit einer Kennung des Unterauftrags oder der Bestellung).

Die Erfindung schafft ferner ein Computerprogramm zur Verwendung mit einem programmierbaren Prozessor, der mit einer Bildauftragseingabequelle kommuniziert, und mit einer Vielzahl von Bildprintern gemäß Anspruch 8. Das Computerprogramm ist durch ein computerlesbares Speichermedium mit einem darauf gespeicherten Computerprogramm zum Ausführen der Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens gekennzeichnet.

Die Erfindung betrifft primär das Printen von Bildern. Das erfindungsgemäße System und das erfindungsgemäße Verfahren eignen sich jedoch auch für alle hier beschriebenen Anwendungen, bei denen ein Kunde ein spezielles Produkt bestellt. Kundenbestellungen für spezielle Produkte sind Bestellungen für eine Vielzahl unterschiedlicher Artikel, die für den Kunden auf die eine oder andere Art eine Besonderheit darstellen (einschließlich Kunden-Bildkopien) und mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Ausgabegeräten (einschließlich Bildprintern für unterschiedliche Formate) hergestellt werden. Dabei kann, wenn die Artikel nicht mit Printern hergestellt werden und eine geprintete Kopfzeile für Unteraufträge trotzdem erforderlich ist (beispielsweise als bedienerlesbare Kennung), jedes Ausgabegerät einem entsprechenden Printer für die Kopfzeile von Unteraufträgen zugeordnet werden.

Die Erfindung schafft zudem ein Fotolabor gemäß Anspruch 4.

Die Erfindung kann einen oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Vorteile oder stattdessen oder zusätzlich einen oder mehrere weitere Vorteile bieten, die aus dem Rest der vorliegenden Anmeldung hervorgehen. Die Erfindung kann die Kollation von Prints, die mit verschiedenen Printern anhand von Bildern derselben Kundenbestellung hergestellt wurden, erleichtern. Das Verfahren verlangt nicht, dass jeder Bildausdruck mit einer Kennung bedruckt wird und dass alle Prints mit demselben Code gepaart werden. Einem Bediener in einem Fotolabor kann das Verfahren zusätzlich eine bequeme Anzeige über den Status des Bildprintablaufs von Bildprintern liefern, die Bilder derselben Kundenbestellung printen. Dies verringert den Aufwand für die visuelle Überwachung einer Vielzahl von Printern.

Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.

Es zeigen:

1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Bildprintsystems;

2 ein erfindungsgemäßes Verfahren; und

3 eine mit einem erfindungsgemäßen Verfahren oder einer erfindungsgemäßen Vorrichtung hergestellte Kopfzeile für Unteraufträge.

Soweit möglich, wurden gleiche Teile in allen Darstellungen der Zeichnung mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.

Mit Fotolabor ist in der vorliegenden Anmeldung ein als Großhändler oder Einzelhändler arbeitendes Labor gemeint, in dem eine Vielzahl von Bildern einer Vielzahl von Kunden gegen Entgelt bearbeitet wird. Die meisten Fotolabors werden mit einem chemischen Entwickler zum Entwickeln von latenten Bildern auf einem belichteten fotografischen Film oder auf Papier ausgerüstet sein. Dies ist jedoch für ein Fotolabor keine unabdingbare Voraussetzung. So können die zahlreichen Bilder verschiedener Kunden dem Labor beispielsweise auch als digitale Bilder zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise aus Digitalkameras, auf Bild- oder Magnetplatten oder als Uploads von einem abgesetzten Endgerät über ein Netzwerk, wie zum Beispiel das Internet) und mit nicht fotografischen Mitteln (beispielsweise mit Thermo- oder Tintenstrahldruckern) geprinted werden.

Ein Fotolabor mit einer erfindungsgemäßen Bildprintvorrichtung wird nachfolgend anhand von 1 beschrieben. In 1 bezeichnen gestrichelte Linien Datenkommunikationen (u.a. Bildsignale), durchgezogene Linien Bewegungen physischer Gegenstände (z.B. Bildprints, entwickelter Film oder Magnet- oder Bildplatten). Bei einer Ausführungsform ist die in 1 dargestellte Vorrichtung mit einer bekannten Klebepresse 100 versehen. Die Klebepresse 100 klebt belichtete lichtempfindliche Filmstreifen nach Entnahme aus den entsprechenden lichtdichten Kassetten an den Enden reihenweise zusammen. Jeder Filmstreifen wird normalerweise als eine Kundenbestellung betrachtet (obwohl eine Kundenbestellung auch mehr als einen Filmstreifen umfassen kann) und enthält eine Vielzahl belichteter latenter Bilder (in der Regel auf lichtempfindlicher Silberhalogenidemulsion). Die auf diese Weise zu einer Reihe zusammengefügten Bildstreifen werden als Film bezeichnet, der auf einer Spule 18 platziert wird. Um dauerhaft sichtbare physische Bilder zu erhalten, wird der Film auf der Spule 18 anschließend in einer Reihe von Schritten in einem chemischen Entwickler 20 chemisch entwickelt. Jeder Filmstreifen liefert nach dem Entwickeln in einem mehrstufigen chemischen Entwickler 20 (schematisch in 1 dargestellt) in der Regel negative Bilder auf einem transparenten Träger, obwohl die Filmstreifen und der Entwickler 20 auch so beschaffen sein könnten, dass nach ebenfalls bekannten Verfahren positive Transparente (d.h. Diapositive) hergestellt werden. Für Farbfilm oder Farbpapier enthält der chemische Entwickler 20 typischerweise einen Farbentwickler, ein Bleichmittel und Fixiermittel, während für Farbumkehrfilme ein Schwarz-Weiß-Entwickler, ein Fogging-Mittel (Chemikalie oder Leuchtkörper), ein Farbentwickler, ein Bleichmittel und ein Fixiermittel typisch sind.

Ein aus dem Entwickler 20 austretender entwickelter Film 19 wird anschließend an einen Scanner 102 weitergeleitet, der mit einer Geschwindigkeit von 200 Bildern/Minute oder mehr arbeitet. Der Scanner 102 ist mit einem Filmfenster versehen, an dem jedes Bild des Films der Reihe nach positioniert werden kann, um Licht von einer Lichtquelle zu empfangen, das dann durch das jeweilige Bild und ein nachgeschaltetes Linsensystem auf einen Bildsensor fällt. Der Bildsensor kann als Zeilensensor oder als Matrixfeldsensor ausgebildet sein. Eine entsprechende Elektronik (einschließlich eines Analog-Digital-Umwandlers) im Scanner 102 wandelt die Sensorsignale in digitale Signale um. Infolgedessen besteht die Ausgabe des Scanners 102 aus einer Reihe digitaler Bildsignale, die den einzelnen Bildern auf dem Film entsprechen. Der Scanner 102 fungiert dabei als erste Erfassungsvorrichtung, welche die Bilder in Form digitaler Bildsignale bereitstellt. Der Scanner 102 sollte in der Lage sein, Bilder mit einer angemessen hohen Auflösung zu scannen, beispielsweise mit mindestens 400 × 200 Pixeln über die Bildfläche (zum Beispiel mindestens 600 × 400 Pixel) und vorzugsweise mindestens 1000 × 1500 Pixeln (am besten mindestens 2000 × 3000 Pixeln). Scanner dieser Art sind hinreichend bekannt und müssen daher nicht weiter beschrieben werden. Der Scanner 102 ist mit einem Zwischenspeicher 105 für die digitalen Bilder in Form von Magnetplattenlaufwerken oder einer beliebigen anderen geeigneten Schreib-/Lese-Speichervorrichtung versehen.

Der Scanner 102 ist ferner mit einem Filmcode-Lesegerät 103 ausgerüstet, das als optisches oder magnetisches Code-Lesegerät oder als optisches und magnetisches Code-Lesegerät ausgebildet sein kann und die Fähigkeit hat, optische oder magnetische Codes auf einem Filmstreifen oder einer Klebestelle zwischen aufeinander folgenden Filmstreifen auf dem Film 19 zu lesen. Solche Codes können beispielsweise von einem Kunden auf einem Filmstreifen angebracht werden, um anzuzeigen, welche Bildbearbeitung für alle oder bestimmte (durch den Code gekennzeichnete) Bilder zu einer Bestellung gewünscht wird. Solche Codes könnten beispielsweise anzeigen, dass der Kunde einen Panoramaausdruck eines bestimmten Teils eines angegebenen Bildes oder ein bestimmtes Bildprodukt mit dem angegebenen Bild (beispielsweise ein T-Shirt oder eine Tasse) oder bestimmte Farbmodifikationen eines bestimmten Bildes (beispielsweise einen Schwarz-Weiß-Ausdruck eines bestimmten Bildes) wünscht oder eine bestimmte Bildausgabe (beispielsweise auf einer tragbaren Bild- oder Magnetplatte) mit angegebenen Bildern in einer oder mehreren angegebenen Auflösungen erwartet. Die Filmcodes können auch die vom Kunden gewünschte Anzahl und Art der Prints (beispielsweise Poster- oder ein anderes Format oder T-Shirt oder Kalender-Prints) eines oder mehrerer (oder aller) Bilder seiner Bestellung angeben. Die Filmstreifen oder die Klebestelle können auch mit einer speziellen Kennung des Filmstreifens versehen werden, die für das Code-Lesegerät 103 lesbar ist.

Bei einer alternativen Ausführungsform kann der Scanner 102 entwickelte Filmstreifen direkt von einem Kunden empfangen. Stattdessen oder zusätzlich kann der Scanner 102 auch Bildprints auf einem reflektierenden Träger (gewöhnlich Papier) oder Bildtransparenten (wie zum Beispiel Diapositiven) zum Scannen direkt vom Kunden empfangen. In diesem Fall muss der Scanner 102 zum Scannen solcher Formate und Erzeugen der entsprechenden digitalen Bildsignale entsprechend ausgerüstet sein. Bildsignale und zugehörige Kundenbestellungen für Produkte oder Dienstleistungen, die solche Bilder enthalten, können zusätzlich oder stattdessen mit einer Medienstation 111 von Magnetplatten 114, Bildplatten 112 oder über einen Übertragungskanal 113 empfangen werden, siehe unten. Wenn ein Empfang nichtentwickelter Filmstreifen vom Kunden nicht vorgesehen ist, können der Entwickler 20 und wahlweise auch die Klebepresse 100 entfallen.

Bildsignale von gescannten physischen Bildern auf dem Film 19 oder von Magnetplatten 114, Bildplatten 112 oder von abgesetzten Endgeräten, die über die Medienstation 111 eingehen (siehe unten) und andere von dem Code-Lesegerät 103 erfasste Informationen (einschließlich Kundenanweisungen und spezielle Filmkennungen) oder von der Medienstation 111 empfangene Informationen werden über ein Kommunikationsnetz 104 mit wechselseitigem Informationsfluss von dem Scanner 102 zu einem Prozessor in Form eines Bilddatenverwaltungssystems ("BDV") 170 weitergeleitet. Das Netz 104 kann beispielsweise optisch oder elektrisch arbeiten oder zwei oder mehr getrennte Kanäle aufweisen, von denen jeder beliebige oder alle optisch oder elektrisch arbeiten können. Das BDV 170 kann beispielsweise einen oder mehrere Universal-Digital-Mikroprozessoren aufweisen, die im Parallelbetrieb arbeiten und für die Ausführung der jeweils erforderlichen Funktionen entsprechend programmiert sind oder ganz oder teilweise aus festverdrahteten äquivalenten Schaltungen bestehen. Bei Verwendung mehrerer im Parallelbetrieb arbeitender Mikroprozessoren können diese für die Ausführung derselben oder unterschiedlicher Bildbearbeitungsanweisungen wie zum Beispiel Bildvergrößerung oder -korrektur und/oder Formatierung eines oder mehrerer Ausgabegeräte, programmiert werden. Das BDV 170 ist mit einem Schreib-/Lese-Speicher in Form eines Magnetplattenlaufwerks versehen. Das BDV 170 ist außerdem über das Netz 104 mit einer Bedienerstation 120 und mehreren Ausgabegeräten in der Form von Printern 130, 132, 134 verbunden. Über das Netz 104 ist das BDV 170 darüber hinaus mit weiteren Ausgabegeräten in der Form einer Medienstation 111 verbunden, die Bildsignale auf Magnetplatten 114, Bildplatten 112 oder über einen Übertragungskanal 113 (als Draht, Lichtwellenleiter oder drahtlos realisierbar) an das Internet ausgibt.

Das BDV 170 kann zur Ausführung der erfindungsgemäß erforderlichen Schritte auf eine beliebige geeignete Weise programmiert werden, beispielsweise mit einer Fremdquelle über einen Übertragungskanal oder mit einem Computerprogramm, das mit einem Code für die Ausführung der einzelnen Schritte der erfindungsgemäßen Verfahren versehen ist. Das Computerprogramm ist durch ein computerlesbares Speichermedium gekennzeichnet, das beispielsweise aus einem Magnetspeichermedium, beispielsweise einer Magnetplatte (z.B. einer Diskette), oder einem Magnetband, einem optischen Speichermedium, beispielsweise einer Bildplatte, einem Bildband oder einem maschinenlesbaren Strichcode, elektronischen Festkörper-Speichervorrichtungen, wie zum Beispiel einem Direktzugriffspeicher (RAM) oder einem Festwertspeicher (ROM) oder einer beliebigen anderen physischen Vorrichtung oder einem beliebigen anderen Medium bestehen kann, das zum Speichern eines Computerprogramms verwendbar ist.

Im Übrigen können Bildsignale erfindungsgemäß nicht nur von dem Scanner 102, sondern auch von zusätzlichen oder anderen Vorrichtungen bereitgestellt werden. So kann das BDV 170 beispielsweise auch Bildsignale empfangen, die von Disketten 114 oder Bildplatten 112 abgelesen werden oder von abgesetzten Endgeräten über einen mit dem Internet oder einem anderen Netzwerk verbundenen Übertragungskanal 113 eingehen. Solche Bildsignale können von dem BDV 170 und der Vorschaustation 120 genauso bearbeitet werden wie von gescannten fotografischen Medien empfangene Bildsignale. In diesem Fall ist die Medienstation 111 natürlich eine Medieneingabe- und -ausgabestation, welche die Platten 112, 114 sowohl lesen als auch beschreiben und über den Übertragungskanal 113 senden oder empfangen kann.

Die Bedienerstation 120 ist mit einem Prozessor 122 und einem angeschlossenen Monitor (im Folgenden auch als Bildschirm bezeichnet) sowie einem Bediener-Eingabegerät 126 in Form einer Tastatur und/oder einer Maus oder einem anderen geeigneten Bediener-Eingabegerät ausgerüstet. Der Monitor 124 kann beispielsweise ein CRT- oder ein LCD-Bildschirm sein. An der Bedienerstation 120 kann ein Bediener die von einem Filmbeutel, in dem die einzelnen Filmstreifen dem Fotolabor zugestellt werden, abgelesenen Angaben der Kundenbestellung für jeden beliebigen oder alle Filmstreifen manuell eingeben. Diese Angaben werden einem gegebenen Filmstreifen durch die spezielle Kennung, die den Filmstreifen für das BDV 170 kenntlich macht, zugeordnet. Für die Durchführung dieser Zuordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann der Bediener beispielsweise die spezielle Filmstreifenkennung zusammen mit den Anweisungen manuell in das Eingabegerät 126 eingeben. Stattdessen kann das BDV 170 auch eine spezielle Filmstreifenkennung anzeigen und der Bediener die dieser speziellen Filmstreifenkennung entsprechenden Anweisungen dann in Abhängigkeit von der Anzeige eingeben. Über das Netzwerk 104 mit wechselseitigem Informationsfluss tauscht die Bedienerstation 120 nach Bedarf Informationen mit dem BDV 170 aus.

Für die Erzeugung von Prints von Kundenbildern auf einem gegebenen Filmstreifen empfängt das BDV 170 die Ist-Bilddaten vom Scanner 102 und die Kundenanweisungen vom Code-Lesegerät 103 oder der Bedienerstation 120. Das BDV 170 kann die Bestellung in eine Vielzahl von Unteraufträgen für entsprechende Bildprinter 130, 132, 134 aufteilen. Wenn beispielsweise der Printer 130 Indexprints und der Printer 132 Papierprints im Format 7,5 × 12,5 cm ("Service-Prints") druckt, während der Printer 134 Posterformate (beispielsweise in einer Größe von etwa 0,5 × 1 m) druckt, dann teilt das BDV 170 die Kundenbestellung in Kunden-Unteraufträge für Indexprints, Service-Prints und Poster-Prints auf. Jeder dieser vom BDV 170 erzeugten Unteraufträge wird mit einer Kopfzeile für Unteraufträge versehen, die eine spezielle Kennung der Bestellung enthält (die mit der oben beschriebenen Kennung übereinstimmen oder von dieser abweichen kann) sowie eine Kennung für die Anzahl an vom jeweiligen Printer (d.h. dem Printer, an den der Unterauftrag vergeben wird) herzustellenden Bildkopien. Das BDV 170 kann außerdem durch Abfrage den Status eines jeden Printers 130, 132, 134 feststellen. Neben dem Printstatus eines bestimmten, an diesen Printer vergebenen Unterauftrags (beispielsweise ob mit dem Druck des betreffenden Unterauftrags bereits begonnen wurde und/oder wie viel Zeit für die Fertigstellung des Unterauftrags schätzungsweise noch benötigt wird) werden dabei auch andere Informationen abgefragt, einschließlich der Größe der an einem Printer noch verbleibenden Warteschlange. Die Ergebnisse dieser Abfrage werden über das Netzwerk 104 an das BDV 170 zurückgemeldet.

Jeder der Printer 130, 132, 134 kann beispielsweise ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender Farblaserprinter sein, der von dem BDV 170 (oder von der Vorschaustation 120) empfangene digitale Bildsignale auf ein lichtempfindliches Fotopapierband mit Silberhalogenidemulsion printet. Stattdessen könnten jeder beliebige oder alle Printer 130, 132, 134 auch Tintenstrahldrucker, Thermodrucker, optische Drucker (für den optischen Ausdruck von Vergrößerungen des entwickelten Films), Kathodenstrahlröhren(Cathode Ray Tube/CRT)-Drucker oder beliebige andere geeignete Bildprinter sein. Das vom Printer 130 kommende belichtete fotografische Papier wird anschließend in einem Farbpapierentwickler 140 in bekannter Weise entwickelt, um auf dem Papier fixierte Bilder zu erhalten. Nach dem Entwickeln im Entwickler 140 wird das Band zu einem Endarbeitsplatz 160 transportiert, dem auch der gescannte Film auf der Spule 18 zugeführt wird. Ebenso werden ein Band oder bedruckte Einzelbögen von den Printern 132, 134 zum Endarbeitsplatz 160 transportiert. Wenn einer der Printer 132, 134 auf lichtempfindliches Papier oder lichtempfindlichen Film mit Silberhalogenidemulsion printet, erfolgt zwischen diesem Printer und dem Endarbeitsplatz 160 eine Entwicklung der oben beschriebenen Art. Am Endarbeitsplatz 160 werden Bänder zu einzelnen Bildprints zugeschnitten. Jeder gescannte Filmstreifen wird in Streifen geschnitten (für Kleinbildfilm) oder erneut in Kassetten eingeführt (für Advanced Photo System Film). Von den Printern 130, 132, 134 kommende Prints werden mit dem entsprechenden Kundenfilm und gegebenenfalls Bild- oder Magnetplatten 112, 114 gepaart, um die Kundenbestellung abzuschließen.

Eine nach dem Printen mit dem Printer 132 erzeugte typische Kopfzeile für einen Unterauftrag ist in 2 als geprintete Unterauftragskopfzeile 200b dargestellt. 3 zeigt weitere, von den Printern 130, 134 und einen zusätzlichen Printer 136 erzeugte geprintete Unterauftragskopfzeilen 200a, 200c, 200d. Die Reihe nicht nummerierter Quadrate unmittelbar hinter jeder Unterauftragskopfzeile 200a, 200b, 200c, 200d in 3 stellt die Kopien desselben Bildes dar, die für den Unterauftrag mit der entsprechenden Unterauftragskopfzeile geprintet werden. Die Bilddaten und die Daten der Unterauftragskopfzeile stellen zusammen einen vom BDV 170 erzeugten Unterauftrag dar. Während geprintete Unteraufträge typischerweise geprintete Bildkopien enthalten, müssen die (vom BDV 170 erzeugten) Unteraufträge selbst keine Bilddaten enthalten. So könnte beispielsweise jeder Printer die Bilddaten von einer anderen, mit dem Netzwerk 104 verbundenen Quelle, beispielsweise direkt von dem Zwischenspeicher 105, empfangen. In diesem Fall würde das BDV 170 jedem Printer lediglich die Anzahl und die Kennung der Bildkopien für jeden Unterauftrag angeben (wobei diese Angaben ganz oder teilweise in der Kopfzeile für den Unterauftrag enthalten sein können). Bei dieser Konfiguration müssen große Bilddateien nicht das BDV 170 durchlaufen, bevor sie einen Printer erreichen. Jeder geprintete Unterauftrag in 2 und 3 umfasst eine oder mehrere geprintete Kopien eines Original-Kundenbildes und die entsprechende geprintete Kopfzeile für den Unterauftrag. Bei dem Beispiel in 2 und 3 liegen vier geprintete Unteraufträge einer ersten Kundenbestellung vor, nämlich die Unterauftragskopfzeilen 200a, 200b, 200c, 200d und die zugehörigen geprinteten Bildkopien. Erste und zweite geprintete Unteraufträge einer zweiten Kundenbestellung sind ebenfalls in 3 dargestellt. Der erste geprintete Unterauftrag der zweiten Kundenbestellung umfasst hier die geprintete Unterauftragskopfzeile 201a und zwei zugehörige geprintete Bildkopien. Der zweite geprintete Unterauftrag der zweiten Kunden-bestellung umfasst einen geprinteten zweiten Unterauftrag 201c und zwei zugehörige geprintete Bildkopien (die mit den zum ersten Unterauftrag gehörigen Bildern übereinstimmen oder von diesen abweichen können). Auch in diesem Fall müssen die Unteraufträge selbst (d.h. die Unterauftragsdaten) nicht notwendigerweise die Bilddaten enthalten.

Die Unterauftragskopfzeilen 200a, 200b, 200c, 200d und die mit der Kopfzeile für den jeweiligen Unterauftrag zu printenden Bilder stellen zusammen eine erste Kundenbestellung dar. Die Ähnlichkeiten zwischen den Unterauftragskopfzeilen 200a, 200b, 200c, 200d werden weiter unten in dieser Beschreibung erläutert. Jede der Unterauftragskopfzeilen kann allgemein als Unterauftragskopfzeile 200 bezeichnet werden. Die Unterauftragskopfzeile 200b enthält eine spezielle Kennung 202 der dem Unterauftrag zugrunde liegenden Kundenbestellung. Diese spezielle Bestellungskennung kann aus dem BDV 170 abgerufen werden, (das sie ihrerseits aus dem Code-Lesegerät 103 oder der Bedienerstation 120 abruft, wie oben beschrieben). Eine von dem entsprechenden Printer bereitgestellte Zeitkennung 204 gibt an, wann das Unterauftragskopfzeilenblatt 200b ausgedruckt wurde. Die Unterauftragskopfzeile 200b enthält außerdem eine Kennung 210 für die Anzahl der Kopien eines Bildes aus der Kundenbestellung, die von dem Printer (Printer 132), an den der betreffende Unterauftrag vom BDV 170 zum Printen übertragen wurde, (im Folgenden auch als der dem betreffenden Unterauftrag "entsprechende" Printer bezeichnet), gedruckt wird (oder gedruckt wurde). Die Kopfzeile für den Unterauftrag enthält ferner eine Ausgabegerätekennung 208, die angibt, welcher Printer 132 der Kopfzeile für den Unterauftrag entspricht. Diese Kennung wird am zweckmäßigsten als Verweis auf die An des Printers realisiert, kann aber auch stattdessen oder zusätzlich beispielsweise eine symbolische Bezeichnung enthalten (wie zum Beispiel eine Bezeichnung mit Zeichen, beispielsweise alphanumerischen Zeichen), insbesondere dann, wenn jeder Printer mit entsprechenden Zeichen bezeichnet wird. Eine Kennung eines Merkmals der Bildprints die von dem entsprechenden Printer für den Unterauftrag (mit der in 2 dargestellten jeweiligen Unterauftragskopfzeile 200) erzeugt werden, wird als Version 212 dieser Bildprints mit verringerter Auflösung bereitgestellt. Da sie Merkmale des von dem Printer 132 zu printenden Unterauftrags mit der Unterauftragskopfzeile 200b bezeichnen, sind die Kennung 208 des Ausgabegeräts, die Kennung 210 für die Anzahl der Kopien und die Version 212 mit verringerter Auflösung in einem Informationsbereich 206 des entsprechenden Printers enthalten.

Die Unterauftragskopfzeile 200b enthält ebenfalls Printer-Informationsbereiche 220a, 220b, 220c, 220d für alle Unteraufträge der Bestellung. Die Informationsbereiche 220a, 220c und 220d sind weitere Printer-Informationsbereiche mit Informationen für Unteraufträge derselben Bestellung, die an weitere Printer 130, 134, 136 vergeben werden. Die Information des Informationsbereichs 206 des entsprechenden Printers wird im Informationsbereich 220b wiederholt, sodass Informationen für alle Unteraufträge einer gegebenen Bestellung in einem gleich bleibenden Format in einem Bereich der Unterauftragskopfzeile 200a betrachtet werden können. Alle Printer-Informationsbereiche 220 enthalten einen Bereich 224 für die Kennung eines entsprechenden Printers (oder anderen Ausgabegeräts), eine Kennung 226 für die von dem betreffenden Printer zu printende Anzahl von Bildkopien in dem Unterauftrag und eine Schätzzeit für das Printen des Unterauftrags auf dem betreffenden Printer. Diese Angaben werden in jeder Unterkopfzeile von dem BDV 170 bereitgestellt. Die Anzahl der in jedem ausgedruckten Unterauftrag der ersten Bestellung gemäß der Darstellung in 3 enthaltenen geprinteten Bildkopien wird durch die in jeder Unterauftragskopfzeile für die Kennungen 226a, 226b, 226c und 226d aufgeführte Zahl angegeben, wie unten beschrieben. In dem in 2 und 3 dargestellten Beispiel besteht die erste Bestellung aus 4 Unteraufträgen. Der erste Unterauftrag ("Produkt A" in 2) enthält 1 Bildkopie, während der zweite Unterauftrag ("Produkt B" in 2) 5, der dritte Unterauftrag ("Produkt C" in 2) 1 und der vierte Unterauftrag ("Produkt D" in 2) 3 Bildkopien enthält. Jeder Bereich 220 in 2 enthält außerdem eine Kennung mindestens eines Merkmals der Bildprints, das von dem Printer der jeweiligen Unterauftragskopfzeile in der Form von Versionen 230 mit verringerter Auflösung erzeugt wird. Die Bereiche 220a, 220c, 220d liefern jeweils eine Kennung für Bildprints, die von allen Printern (d.h. den Printern 130, 134, 136) mit Ausnahme des Printers, der die Unterauftragskopfzeile 200b ausdruckt (d.h. des Printers 132) geprintet werden. Obwohl die Versionen 212 und 230b mit verringerter Auflösung in der Regel übereinstimmen (weil sie dieselben Bildprints bezeichnen), können einzelne oder alle Versionen 230a, 230b, 230c, 230d mit verringerter Auflösung sowohl übereinstimmen, als auch voneinander abweichen, sogar für dieselbe Kundenbestellung. Dies ist so, weil der Printauftrag eines Kunden für eine Filmrolle einer Kundenbestellung dasselbe Bild oder unterschiedliche Bilder in den von den Printern 130, 132, 134, 136 bereitgestellten Formaten vorsehen kann. Die Unterauftragskopfzeile 200b kann wahlweise mit einem maschinenlesbaren Strichcode 240 versehen werden, der beispielsweise mindestens die Kennung 202 der Bestellung und zusätzlich alle weiteren Informationen der Unterauftragskopfzeile 200b (mit Ausnahme der Versionen 212 und 230 mit verringerter Auflösung) enthalten kann. Bei einer alternativen Ausführungsform, die nur für ein maschinenimplementiertes System vorgesehen ist, kann die Unterauftragskopfzeile 200b auch nur den Strichcode 240 enthalten, während alle visuell lesbaren Informationen und die Versionen der Bilder mit verringerter Auflösung entfallen. Statt des Strichcode 240 kann natürlich auch ein beliebiger anderer geeigneter maschinenlesbarer Code verwendet werden.

Im Prinzip entsprechen die von den übrigen Printern 130, 134, 136 ausgedruckten Unterauftragskopfzeilen 200a, 200c, 200d in Aussehen und Inhalt der in 2 dargestellten Unterauftragskopfzeile 200b. Der Bereich 206 enthält jedoch Angaben über den entsprechenden Printer und eine Version mit verringerter Auflösung eines von dem entsprechenden Printer zu printenden Bildes. Die Bereiche 200a, 200c, 200d würden dann Angaben über alle anderen Printer (einschließlich der Versionen mit verringerter Auflösung der von diesen anderen Printern zu printenden Bilder) enthalten.

Für den Einsatz der oben beschriebenen Vorrichtung erhält ein Fotolabor, das über die in 1 dargestellte Vorrichtung verfügt, eine Kundenbestellung in der Form eines oder mehrerer belichteter Filmstreifen (im Folgenden auch als "Filmrollen" bezeichnet). Die Kundenbestellung enthält außerdem Angaben über die Anzahl und Art der gewünschten Abzüge. Dabei kann der Kunde beispielsweise einen Abzug von jedem Bild auf der Rolle in einem Format verlangen, das von dem Printer 130 geprinted werden kann. Im Falle des oben anhand von 2 und 3 beschriebenen Beispiels der ersten Kundenbestellung verlangt der Kunde: eine Kopie eines ersten Bildes in einem Format, das vom dem Printer 130 geprintet werden kann ("Produkt A" in 2), fünf Kopien eines zweiten, anderen Bildes in einem Format, das vom dem Printer 132 geprintet werden kann ("Produkt B" in 2), eine Kopie des zweiten Bildes in einem Format, das von dem Printer 134 geprinted werden kann ("Produkt C" in 2) und drei Kopien eines dritten Bildes in einem Format, das von dem Printer 136 geprinted werden kann ("Produkt D" in 2). Diese Anweisungen können schriftlich (beispielsweise auf einem mit dem Filmstreifen zugestellten Umschlag) und/oder als Code (beispielsweise als Magnetcode) auf dem Filmstreifen erteilt werden. Mehrere Filmstreifen werden mit der Klebepresse 100 zusammengeklebt und im Entwickler 19 chemisch entwickelt, um fixierte Bilder zu erhalten. Die Anweisungen des Kunden können von einem Bediener an der Bedienerstation 120 eingegeben oder mit dem Code-Lesegerät 103 von den Filmstreifen abgelesen werden. Die Bilder auf den Filmstreifen werden mit dem Scanner 102 gescannt, um entsprechende Bildsignale (d.h. Bilddatensignale) zu erzeugen, die dann im Speicher 105 abgespeichert werden. Die Anweisungen des Kunden für eine Bestellung und die Kennung der im Speicher 105 gespeicherten Bilder (z.B. Bild-Dateinamen) werden über das Netzwerk 104 als Daten an das BDV 170 übertragen. Das BDV 170 erstellt anhand der empfangenen Daten Unteraufträge für jede Kundenbestellung, die jeweils die entsprechende Kopfzeile für den Unterauftrag enthalten. Die Kopfzeilen für die Unteraufträge werden zusammen mit einer Kennung mindestens des im Speicher 105 gespeicherten Bildes für den jeweiligen Unterauftrag (beispielsweise auch in diesem Fall wieder Bild-Dateinamen) an die entsprechenden Printer 130, 132, 134, 136 weitergeleitet. Das BDV 170 fragt an jedem Printer in regelmäßigen Abständen den Printstatus des entsprechenden Unterauftrags ab. Diese Information wird dann zur Aufnahme in die Kopfzeile des entsprechenden Unterauftrags (in 2 in den Bereichen 228) an alle Printer weitergeleitet, sofern die Kopfzeile für den Unterauftrag noch nicht ausgedruckt worden ist. Daraus geht hervor, dass nicht alle Informationen für die Kopfzeile eines Unterauftrags zur gleichen Zeit an einen Printer weitergeleitet werden müssen.

Bei Empfang der erforderlichen Bilddaten aus dem Speicher 105 über das Netzwerk 104 printen die Printer 132 bis einschließlich 136 die Kopfzeile des Unterauftrags und die entsprechende Anzahl von Bildkopien. Bei dem in 2 und 3 dargestellten Beispiel fragt der Bediener die Ausgabe der Printer 130 bis einschließlich 136 ab. Wenn in einer geprinteten Unterauftragskopfzeile 200 eine neue Bestellungskennung 202 erscheint, bringt der Bediener zum Zusammenstellen der neuen Bestellung den kompletten Unterauftrag an eine vorbestimmte Stelle (Kollationsstelle). Der Bereich 210 der ersten geprinteten Unterauftragskopfzeile 200 zeigt dem Bediener, wie viele geprintete Kopien des Bildes im Rahmen des betreffenden Unterauftrags zu erwarten sind. Der Bediener kann dann gegebenenfalls auf diese Kopien warten, bevor er versucht, den ausgedruckten Unterauftrag an die für die Zusammenstellung vorgesehene Stelle zu bringen. Ohne den Bereich 210 müsste der Bediener an demselben Printer warten, bis dieser eine Unterauftragskopfzeile aus einer anderen Bestellung ausdruckt oder bis soviel Zeit verstrichen ist, dass davon auszugehen ist, dass der komplette Unterauftrag ausgedruckt worden ist. Im letzteren Fall wäre der Bediener jedoch im Wesentlichen aufs Raten angewiesen, weil das Printen der Bildkopien aus irgend einem Grunde auch schlicht zum Stillstand gekommen oder verlangsamt worden sein kann. Die Version 212 mit verringerter Auflösung liefert dem Bediener Merkmale der zu dem Unterauftrag gehörenden geprinteten Bildkopien, indem sie diese Bilder tatsächlich zeigt. Dies verringert auch die Gefahr, dass ein Bediener, insbesondere an der für die Zusammenstellung vorgesehenen Stelle, eine ausgedruckte Unterauftragskopfzeile mit den geprinteten Bildkopien eines anderen ausgedruckten Unterauftrags verwechselt, (und dann möglicherweise annimmt, dass ein bestimmter Unterauftrag ausgedruckt wurde, obwohl dies nicht der Fall ist). Ferner zeigen die Bereiche 224, 226, 228 dem Bediener, von welchen anderen Printern weitere ausgedruckte Unteraufträge derselben Bestellung mit wie vielen Bildkopien und wann zu erwarten sind. Die Versionen 230 mit verringerter Auflösung zeigen dem Bediener deutlich, auf welche Merkmale der übrigen Printbilder der Bestellung er bei diesen Printern achten sollte. Durch Kontrolle der Unterauftragskopfzeilen 200 kann der Bediener somit problemlos feststellen, welche weiteren Produkte bis zu einem gegebenen Zeitpunkt auf welchen Ausgabegeräten ausgedruckt worden sind, was die Kollation der Bestellung erleichtert und Zeit spart.

Bei Verwendung eines computergesteuerten Kollationssystems für Unteraufträge kann der Bediener mit dem maschinenlesbaren Strichcode 240 in Verbindung mit einem Code-Lesegerät die Kollationsstelle und den Status eines jeden Unterauftrags feststellen. Stattdessen kann auch ein vollautomatisches System den Strichcode 240 lesen und die Prints automatisch der Kollationsstelle zuführen. Die maschinenlesbaren ausgedruckten Unterauftragskopfzeilen 200 können die entsprechenden geprinteten Bildkopien begleiten und über den gesamten Ablauf, vom Druck bis zum Versand, von dem Code-Lesegerät gelesen werden und somit als Mittel zur Überwachung des einwandfreien Zustands einer jeden Bestellung in den verschiedenen Stadien dienen. Natürlich eignen sich die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren auch für Kundenbestellungen, bei denen die Herstellung einer Vielzahl von speziellen oder personalisierten Gegenständen (und nicht nur von Bildern) verlangt wird, die auf anderen Ausgaberäten als Bildprintern hergestellt werden müssen. Wenn als Ausgabegeräte keine Printer verwendet werden, kann jedes Ausgabegerät einem entsprechenden Printer zugeordnet werden, der die Kopfzeile für den Unterauftrag ausdruckt. Die "Zuordnung" kann in der Weise realisiert werden, dass das Ausgabegerät zu dem entsprechenden Printer für die Kopfzeile des Unterauftrags in einem Abstand aufgestellt wird, der geringer ist als der Abstand zu den Printern, welche die Kopfzeile für Unteraufträge ausdrucken, die anderen Ausgabegeräten zuzuordnen sind.

Das vorstehend beschriebene System und das vorstehend beschriebene Verfahren lassen verschiedene Modifikationen zu. So könnte das BDV 170 beispielsweise zusätzlich an einen Printer ein separates Verzeichnis der Unteraufträge übertragen, das die Kennung der Bestellung und eine Kennung aller Printer enthält, an die Unteraufträge der Bestellung weitergeleitet werden. Weitere Informationen können einzelne oder alle der in einer Unterauftragskopfzeile 200 erscheinenden Angaben enthalten. Als Printer könnte ein mit dem Netzwerk 104 verbundener separater zusätzlicher Printer (nicht dargestellt) oder einer der Printer 130 bis einschließlich 136 verwendet werden. Statt alle Printer nach einer ausgedruckten Unterauftragskopfzeile mit einer neuen Bestellungskennung abzufragen, würde der Bediener dann zunächst an dem zusätzlichen oder dem aus den Printern 130 bis einschließlich 136 ausgewählten Printer nach dem getrennten Verzeichnis suchen. Ferner wurde in obiger Beschreibung der Vorrichtung und des Verfahrens anhand von 2 und 3 angenommen, dass die geprinteten Bildkopien eines gegebenen Unterauftrags der Reihe nach unmittelbar nach dem Ausdrucken der entsprechenden Unterauftragskopfzeile geprintet werden. Stattdessen könnten jedoch die Bilder des einem Printer zugeordneten Unterauftrags in einem oder allen Bildprintern mit einer gemeinsamem Printkennung versehen werden, die dann für die richtige Zusammenstellung der Bildkopien eines Unterauftrags herangezogen werden könnte, die nicht sequentiell mit den übrigen Bildkopien eines Unterauftrags geprintet werden.

Die oben beschriebene Erfindung bietet somit eine gute Lösung für Bestellungen, bei denen eine Vielzahl personalisierter Gegenstände in großen Stückzahlen auf unterschiedlichen Ausgabegeräten hergestellt werden muss. Die Erfindung erleichtert dem Bediener die Kollation einer Vielzahl von Unteraufträgen einer Bestellung und kann bei der Verfolgung des Fertigungsfortschritts hilfreich sein. Die Erfindung trägt ferner dazu bei, die Fehlerhäufigkeit beim Kollationieren einer Vielzahl von in Unterbestellungen erfassten und auf unterschiedlichen Ausgabegeräten hergestellten Gegenständen zu verringern, und erhöht die Produktivität.

Erfindungsgemäß kann jede Kopfzeile für einen Unterauftrag auf demselben Bogen oder Medium wie eines der geprinteten Bilder der Bestellung ausgedruckt werden. Zumindest bei geprinteten Bildern wird jedoch die Erzeugung einer getrennt ausgedruckten Kopfzeile für den Unterauftrag bevorzugt, damit dafür auf den einzelnen geprinteten Bildbögen kein Platz verwendet werden muss. Ausgabegeräte mit gleicher oder unterschiedlicher Ausgabegeschwindigkeit können in beliebiger Mischung verwendet werden. Die geprinteten Bildkopien verschiedener Bestellungen können ohne nachteilige Auswirkungen auf den Produktionsablauf vermischt werden. Dadurch wird der Einsatz der verschiedenen Ausgabegeräte optimiert und die Flexibilität des Systems maximiert.

Die Erfindung wurde hier anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele ausführlich beschrieben, bietet aber darüber hinaus die Möglichkeit, Variationen und Modifikationen vorzunehmen, ohne den in den Ansprüchen festgelegten Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.


Anspruch[de]
  1. Bildprintsystem zum Herstellen einer Vielzahl von geprinteten Bildkopien von Bildern auf einem entwickelten fotografischen Film in Abhängigkeit von einer Bildbestellung,

    gekennzeichnet durch

    a) einen Prozessor, der die Bestellung in mehrere Unteraufträge für jeweils unterschiedliche Bildprinter aufteilt, wobei jeder Unterauftrag eine Kopfzeile (200a200d) aufweist, die eine spezielle Auftragsnummer und eine Kennung für die Anzahl an vom jeweiligen Printer (130, 132, 134, 136) herzustellenden Bildkopien einschließt; und

    b) eine Vielzahl von an den Prozessor angeschlossenen Bildprintern (130, 132, 134, 136), von denen jeder einen entsprechenden Unterauftrag empfängt und die entsprechende Kopfzeile für den Unterauftrag ausdruckt sowie die in der Kopfzeile angegebene Anzahl an zu kopierenden Bildern.
  2. Bildprintsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor mindestens eine Kopfzeile über den Unterauftrag bereitstellt mit einer Kennung für einen anderen Printer, der einen weiteren Unterauftrag printet.
  3. Bildprintsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor eine Kopfzeile für den Unterauftrag für jeden entsprechenden Bildprinter bereitstellt, die zusätzlich eine Kennung für jeden anderen Bildprinter aufweist, der Unteraufträge der Bestellung erhält.
  4. Fotolabor mit:

    a) einem chemischen Entwickler (20) zum Entwickeln von latenten Bildern auf einem Film (19);

    b) einem Scanner (102) zum Scannen der entwickelten Bilder und zum Erzeugen entsprechender Bildsignale;

    c) einem Speicher zum Speichern der Bildsignale;

    d) einem Auftragsempfänger (111) zum Empfangen eines Printauftrags zum Erzeugen einer Vielzahl von Prints von den Bildern;

    e) einem Bildprintsystem (130) zum Erzeugen einer Vielzahl von Bildkopien in Abhängigkeit vom Auftrag, gekennzeichnet durch:

    i) einen Prozessor, der die Bestellung in mehrere Unteraufträge für jeweils unterschiedliche Bildprinter aufteilt, wobei jeder Unterauftrag eine Kopfzeile (200a200d) aufweist, die eine spezielle Auftragsnummer und eine Kennung für die Anzahl an vom jeweiligen Printer (130, 132, 134, 136) herzustellenden Bildkopien einschließt; und

    (ii) eine Vielzahl von an den Prozessor angeschlossenen Bildprintern (130, 132, 134, 136), von denen jeder einen entsprechenden Unterauftrag empfängt und die entsprechende Kopfzeile für den Unterauftrag ausdruckt sowie die in der Kopfzeile angegebene Anzahl an zu kopierenden Bildern.
  5. Bildprintverfahren zum Herstellen einer Vielzahl von geprinteten Bildkopien von Bildern auf einem entwickelten fotografischen Film in Abhängigkeit von einem Bildauftrag, gekennzeichnet durch die Schritte:

    a) Aufteilen der Bestellung in eine Vielzahl von Unteraufträgen für die jeweils unterschiedlichen Bildprinter, wobei jeder Unterauftrag eine Kopfzeile (200a200d) aufweist, die eine spezielle Auftragsnummer und eine Kennung der Anzahl an vom jeweiligen Printer (130, 132, 134, 136) herzustellenden Kopien einschließt;

    b) Printen mit jedem einer Vielzahl von Bildprintern einer Kopfzeile für den Unterauftrag und der Anzahl von zu kopierenden Bildern gemäß der Information auf der Kopfzeile.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Kopfzeile eines Unterauftrags für einen entsprechenden Printer eine Kennung für einen weiteren Printer umfasst, der die Bilder für einen weiteren Unterauftrag printet.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kopfzeile für einen Unterauftrag für jeden einzelnen Bildprinter bereitgestellt ist, die zusätzlich eine Kennung für jeden entsprechenden Bildprinter aufweist, der Unteraufträge der Bestellung erhält.
  8. Computerprogramm zur Verwendung mit einem programmierbaren Prozessor, der mit einer Bildauftragseingabequelle (111) kommuniziert, und mit einer Vielzahl von Bildprintern (130, 132, 134, 136), gekennzeichnet durch ein computerlesbares Speichermedium mit einem darauf gespeicherten Computerprogramm zum Ausführen der Schritte:

    a) Aufteilen eines von der Eingabequelle empfangenen Printauftrags in eine Vielzahl von Unteraufträgen für jeweils unterschiedliche Bildprinter, Erstellen einer Kopfzeile (200a200d) für den Unterauftrag mit einer speziellen Auftragsnummer und einer Kennung für die Anzahl an vom jeweiligen Printer (130, 132, 134, 136) herzustellenden Bildkopien; und

    b) Weiterleiten erzeugter Kopfzeilen (200a200d) an entsprechende Bildprinter.
  9. Computerprogramm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Kopfzeile eines Unterauftrags für einen entsprechenden Printer eine Kennung für einen weiteren Printer umfasst, der die Bilder für einen weiteren Unterauftrag printet.
  10. Computerprogramm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine erzeugte Kopfzeile für einen Unterauftrag für jeden einzelnen Bildprinter bereitgestellt ist, die zusätzlich eine Kennung für jeden entsprechenden Bildprinter aufweist, der Unteraufträge der Bestellung erhält.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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