Die Erfindung betrifft Bilder und insbesondere das Printen von Bildern
in einem Fotolabor.
Bei typischen Fotolaborarbeiten liefert ein Verbraucher (im Folgenden
auch als Kunde bezeichnet) eine oder mehrere Filmrollen mit belichteten Filmen zur
chemischen Entwicklung und Anfertigung von Hardcopies der Bilder (wie zum Beispiel
Abzüge auf Papier und Diapositive) an ein Entwicklungslabor. Der Verbraucher kann
dabei eine Privatperson oder ein Einzelhändler sein. Einzelfilme werden häufig an
den Enden zusammengeklebt, um eine größere Rolle zu bilden, die sich mit automatischen
Einrichtungen bequem handhaben lässt. Nach Umwandlung der latenten Bilder auf den
Filmen zu dauerhaften Bildern durch chemisches Entwickeln der Rolle wird jedes Bild
mit hoher Geschwindigkeit gescannt um Bildmerkmale, wie zum Beispiel Farbe und Schwärzung,
zu erfassen. Diese Merkmale werden an einen optischen Printer weitergeleitet, der
anhand der Kenndaten die Belichtungsbedingungen (wie zum Beispiel Belichtungszeit,
Farbgleichgewicht und dergleichen) eines Bildfeldes auf dem entwickelten Film, das
optisch auf ein lichtempfindliches Papier projiziert wird, einstellt. Anschließend
wird das belichtete lichtempfindliche Papier chemisch entwickelt, um die fertigen
Hardcopy-Abzüge zu erhalten. In modernen Fotolabors können Bilder wahlweise auch
gescannt werden, um ein Bildsignal zu erhalten, das dem jeweiligen Bild auf dem
Film entspricht. Diese Bildsignale werden in der Regel auf einem Medium, wie zum
Beispiel einer Magnet- oder Bildplatte gespeichert, und an den Kunden ausgeliefert
oder dem Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt und können dann oder zu
einem späteren Zeitpunkt für eine Hardcopy-Ausgabe verwendet werden. Neueren Veröffentlichungen
zufolge kann der optische Printer durch einen Digitalprinter ersetzt werden, der
die Bilder nach erfolgter Vergrößerung oder anderen Veränderungen der gescannten
Bilder direkt anhand der gescannten Daten ausdruckt. Nach Erledigung der Kundenbestellung
wird jeder Film in Streifen geschnitten (für Kleinbildfilm) oder wieder an einer
Filmkassette befestigt (für Advanced Photo System Filme), das belichtete Papier
(bei der Herstellung von Abzügen) auf einzelne Abzüge zugeschnitten und der Film,
die fertigen Abzüge und gegebenenfalls andere Medien (wie zum Beispiel eine Platte
mit gescannten Bildern oder gerahmte Diapositive) an einem Endarbeitsplatz verpackt.
Damit ist die Bearbeitung der Bestellung abgeschlossen.
Es gibt auch Dienstleister, die ein von einem Fotografen bereitgestelltes
Bild scannen und auf T-Shirts, Tassen, Kalender oder ähnliche Gegenstände drucken.
Solche Produkte können bei einem Service wie zum Beispiel dem KODAK IMAGE MAGIC
PRINT SERVICE der Firma Eastman Kodak unter Verwendung digitaler Bilder auch mit
einem Personalcomputer (PC) bestellt werden. Wenn für einen Fotolaborprinter nur
ein Produkt bestellt wird, kann der Printer jetzt schon ein separates Blatt ausdrucken,
das mit einer Layout-Struktur eines Folgeausdrucks, einer Kennung für die Anzahl
der Kopien und einer Kundenanschrift versehen ist. Fotografen sind jedoch sehr daran
interessiert, von einem Fotolabor eine Vielzahl von Bildprodukten zu erhalten, in
denen ihre Bilder Verwendung finden. Kunden-Bildprodukte unterschiedlicher Art werden
beispielsweise in US-A-5 459 819 beschrieben. Insbesondere digitale Fotolaborbetriebe
können problemlos eine Vielzahl von bildenthaltenden Produkten nach den Anweisungen
des Kunden liefern. Vom Kunden verlangte unterschiedliche Bildprodukte können jedoch
unterschiedliche Bildprinter erfordern. Wenn ein Kunde beispielsweise ein Poster
oder ein T-Shirt mit einem Bild bestellt, können dafür zusätzlich zu einem Printer
für die von Kunden in der Regel gewünschten Prints kleineren Formats unterschiedliche
Großformatprinter erforderlich sein. In diesem Fall müssen zur Erledigung einer
Kundenbestellung Prints von mehreren unterschiedlichen, räumlich getrennten Printern
zusammengestellt werden. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass jeder Printer jedes
Bild druckt, und da unterschiedliche Printer möglicherweise mit verschiedenen Geschwindigkeiten
arbeiten, unterscheidet sich die Produktzusammensetzung wahrscheinlich von einer
Bestellung zur anderen (wobei einige Bestellungen nur einen Printer, andere dagegen
einen oder mehrere weitere Printer erfordern können). Es ist daher sehr wahrscheinlich,
dass die Bildprodukte eines Kunden auf verschiedenen Printern zu verschiedenen Zeiten
gedruckt werden und mit Produkten, die für andere Verbraucher bestimmt sind, zusammenkommen.
Dies bedeutet, dass ein Bediener im Fotolabor den Status der Printer visuell überwachen
muss, um festzustellen, wann ein Printer die Herstellung von Bildprints, die zu
einer gegebenen Bestellung gehören, beendet hat.
Die vorstehend geschilderten Verhältnisse machen es schwierig, alle
in einer gegebenen Kundenbestellung verlangten Bildprints an ein und demselben Arbeitsplatz
zusammenzustellen, damit die abgeschlossene Kundenbestellung versandbereit verpackt
werden kann. Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, ist die Verwendung nur eines
Printers für serielle Ausgaben allgemeinen Inhalts, bei denen jede Seite eines Printauftrags
anders aussieht. Ein Beispiel dafür ist der normale Büro-Laserprinter. Solche Printer
werden von einem Computer gesteuert und können so konfiguriert werden, dass sie
zwischen jedem Printauftrag eine "Fahnen"-Seite ausdrucken. Die Print-"Dateien"
können beliebig viele Seiten aufweisen. Die Fahnenseite dient als Kennung für den
Ausdruck. Das Vorgehen ist der bei Gebrauch eines herkömmlichen Telefaxgeräts üblichen
Praxis sehr ähnlich. In der Regel füllt der Benutzer einen Vordruck
aus, der den Empfänger und die Anzahl der Seiten im Fax angibt, und stellt diesen
Vordruck an den Anfang der zu übertragenden Seiten. Beim Empfänger kann das Telefaxgerät
dann mehrere Übertragungen hintereinander ausdrucken, bevor die Ausgabe vom Empfänger
aus dem Gerät entfernt wird. Jeder Vordruck am Anfang einer jeden Übertragung dient
als Kennung für die Seiten der jeweiligen Übertragung. In keinem Fall müssen jedoch
unterschiedliche Ausgaben mehrerer Geräte kollationiert werden.
Bei herkömmlichen Fotolaborarbeiten kann jede Ausgabe einer gegebenen
Bestellung mit einer Kennung für eine Bildbestellung versehen werden. So können
beispielsweise die verschiedenen Prints, Computer oder Computer-Platten für jede
Bestellung eine gemeinsame Kennung aufweisen. Diese Produkte können dann durch Zusammenführen
der Produkte mit einer gemeinsamen Kennung zur Auslieferung an den Kunden kollationiert
werden. Dabei müssen jedoch die Bildprodukte selbst mit der Kennung markiert werden,
was manche Kunden nicht für wünschenswert halten. Ferner können bei typischen gewerblichen
Fotolaborarbeiten Bilder mit einer Geschwindigkeit von 200 pro Minute oder mehr
verarbeitet werden. Die Paarung der Prints mehrerer Printer, die mit einer solchen
Technik arbeiten, kann aufwendig sein, weil jedes Produkt mit einer Kennung versehen
werden muss. Beispiele für die Bearbeitung von Bildbestellungen in herkömmlichen
Fotolabors werden in EP-A-0 793 142, EP-A-0 628 874 offenbart.
Wünschenswert wäre daher ein Verfahren, welches das Kollationieren
der Bildprints verschiedener Printer mit Bildern aus derselben Kundenbestellung
erleichtert und keinen Paarigkeitsvergleich der gedruckten Kennungen auf allen Bildprints
sämtlicher Unteraufträge erfordert. Wünschenswert wäre ferner, dass ein Bediener
in einem Fotolabor weiß, wann er bei einem gegebenen Printer nachschauen muss, um
ein Bildprint einer gegebenen Kundenbestellung ausfindig zu machen, sodass sich
eine visuelle Überwachung einer Vielzahl von Printern erübrigt.
Die Erfindung schafft u.a. ein Bildprintsystem zum Herstellen einer
oder mehrerer Bildkopien in Abhängigkeit von einer Bestellung gemäß Anspruch 1.
Dabei kann jedes Ausgabesystem des Bildprintsystems beispielsweise
Bildkopien, wie zum Beispiel Bildkopien auf einer Magnet- oder Bildplatte oder auf
anderen Medien, herstellen. Wenn die erzeugten Bildkopien als Prints hergestellt
werden, kann derselbe Printer zum Drucken der Bildkopien und zum Erstellen einer
geprinteten Kopfzeile für einen Unterauftrag verwendet werden. Selbst wenn die erzeugten
Bildkopien nicht als Bildprints hergestellt werden, (sondern beispielsweise auf
Magnetplatten), kann dieselbe Bilddruckvorrichtung (beispielsweise ein Plattenlaufwerk)
zum Erstellen der Kopfzeile für Unteraufträge auf derselben Medienart (beispielsweise
einer Magnetplatte) erstellt werden, sofern die Kopfzeilen für Unteraufträge nur
in einem geeigneten Maschinenlesesystem verwendet werden sollen. Wenn die Kopfzeilen
für Unteraufträge für eine manuelle Kollation vorgesehen sind, sollten sie von einem
Printer gedruckt werden, damit sie visuell lesbar sind. Somit kann jedes Ausgabesystem
einen Bilddrucker und einen separaten Printer zum Ausdrucken der Kopfzeile für Unteraufträge
aufweisen, wobei jeder Printer dem entsprechenden Bilddrucker zugeordnet ist, das
Ausgabesystem gegebenenfalls aber auch nur einen Printer für die Bildprints und
die Kopfzeile für die Unteraufträge aufweisen kann, wenn der Bilddrucker als Printer
ausgebildet ist.
Die Erfindung schafft ferner ein Bildprintverfahren gemäß Anspruch
5.
Wahlweise können die geprinteten Kopfzeilen für die Unteraufträge
zusätzlich den geprinteten Bildern des betreffenden Unterauftrags zugeordnet werden.
Zur Verwirklichung dieser Zuordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann
zum Beispiel mindestens ein (oder jeder) Bildprinter die Bilder des ihm zugeordneten
Unterauftrags sequentiell als Reihe oder mit einer gemeinsamen Printkennung printen
(beispielsweise durch Bedrucken der Rückseite eines jeden Printbildes, d.h. der
dem Bild abgewandten Seite, mit einer Kennung des Unterauftrags oder der Bestellung).
Die Erfindung schafft ferner ein Computerprogramm zur Verwendung mit
einem programmierbaren Prozessor, der mit einer Bildauftragseingabequelle kommuniziert,
und mit einer Vielzahl von Bildprintern gemäß Anspruch 8. Das Computerprogramm ist
durch ein computerlesbares Speichermedium mit einem darauf gespeicherten Computerprogramm
zum Ausführen der Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens gekennzeichnet.
Die Erfindung betrifft primär das Printen von Bildern. Das erfindungsgemäße
System und das erfindungsgemäße Verfahren eignen sich jedoch auch für alle hier
beschriebenen Anwendungen, bei denen ein Kunde ein spezielles Produkt bestellt.
Kundenbestellungen für spezielle Produkte sind Bestellungen für eine Vielzahl unterschiedlicher
Artikel, die für den Kunden auf die eine oder andere Art eine Besonderheit darstellen
(einschließlich Kunden-Bildkopien) und mit einer Vielzahl von unterschiedlichen
Ausgabegeräten (einschließlich Bildprintern für unterschiedliche Formate) hergestellt
werden. Dabei kann, wenn die Artikel nicht mit Printern hergestellt werden und eine
geprintete Kopfzeile für Unteraufträge trotzdem erforderlich ist (beispielsweise
als bedienerlesbare Kennung), jedes Ausgabegerät einem entsprechenden
Printer für die Kopfzeile von Unteraufträgen zugeordnet werden.
Die Erfindung schafft zudem ein Fotolabor gemäß Anspruch 4.
Die Erfindung kann einen oder mehrere der nachfolgend beschriebenen
Vorteile oder stattdessen oder zusätzlich einen oder mehrere weitere Vorteile bieten,
die aus dem Rest der vorliegenden Anmeldung hervorgehen. Die Erfindung kann die
Kollation von Prints, die mit verschiedenen Printern anhand von Bildern derselben
Kundenbestellung hergestellt wurden, erleichtern. Das Verfahren verlangt nicht,
dass jeder Bildausdruck mit einer Kennung bedruckt wird und dass alle Prints mit
demselben Code gepaart werden. Einem Bediener in einem Fotolabor kann das Verfahren
zusätzlich eine bequeme Anzeige über den Status des Bildprintablaufs von Bildprintern
liefern, die Bilder derselben Kundenbestellung printen. Dies verringert den Aufwand
für die visuelle Überwachung einer Vielzahl von Printern.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Bildprintsystems;
2 ein erfindungsgemäßes Verfahren; und
3 eine mit einem erfindungsgemäßen Verfahren
oder einer erfindungsgemäßen Vorrichtung hergestellte Kopfzeile für Unteraufträge.
Soweit möglich, wurden gleiche Teile in allen Darstellungen der Zeichnung
mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
Mit Fotolabor ist in der vorliegenden Anmeldung ein als Großhändler
oder Einzelhändler arbeitendes Labor gemeint, in dem eine Vielzahl von Bildern einer
Vielzahl von Kunden gegen Entgelt bearbeitet wird. Die meisten Fotolabors werden
mit einem chemischen Entwickler zum Entwickeln von latenten Bildern auf einem belichteten
fotografischen Film oder auf Papier ausgerüstet sein. Dies ist jedoch für ein Fotolabor
keine unabdingbare Voraussetzung. So können die zahlreichen Bilder verschiedener
Kunden dem Labor beispielsweise auch als digitale Bilder zur Verfügung gestellt
werden (beispielsweise aus Digitalkameras, auf Bild- oder Magnetplatten oder als
Uploads von einem abgesetzten Endgerät über ein Netzwerk, wie zum Beispiel das Internet)
und mit nicht fotografischen Mitteln (beispielsweise mit Thermo- oder Tintenstrahldruckern)
geprinted werden.
Ein Fotolabor mit einer erfindungsgemäßen Bildprintvorrichtung wird
nachfolgend anhand von 1 beschrieben. In
1 bezeichnen gestrichelte Linien Datenkommunikationen
(u.a. Bildsignale), durchgezogene Linien Bewegungen physischer Gegenstände (z.B.
Bildprints, entwickelter Film oder Magnet- oder Bildplatten). Bei einer Ausführungsform
ist die in 1 dargestellte Vorrichtung mit einer bekannten
Klebepresse 100 versehen. Die Klebepresse 100 klebt belichtete
lichtempfindliche Filmstreifen nach Entnahme aus den entsprechenden lichtdichten
Kassetten an den Enden reihenweise zusammen. Jeder Filmstreifen wird normalerweise
als eine Kundenbestellung betrachtet (obwohl eine Kundenbestellung auch mehr als
einen Filmstreifen umfassen kann) und enthält eine Vielzahl belichteter latenter
Bilder (in der Regel auf lichtempfindlicher Silberhalogenidemulsion). Die auf diese
Weise zu einer Reihe zusammengefügten Bildstreifen werden als Film bezeichnet, der
auf einer Spule 18 platziert wird. Um dauerhaft sichtbare physische Bilder
zu erhalten, wird der Film auf der Spule 18 anschließend in einer Reihe
von Schritten in einem chemischen Entwickler 20 chemisch entwickelt. Jeder
Filmstreifen liefert nach dem Entwickeln in einem mehrstufigen chemischen Entwickler
20 (schematisch in 1 dargestellt) in der Regel
negative Bilder auf einem transparenten Träger, obwohl die Filmstreifen und der
Entwickler 20 auch so beschaffen sein könnten, dass nach ebenfalls bekannten
Verfahren positive Transparente (d.h. Diapositive) hergestellt werden. Für Farbfilm
oder Farbpapier enthält der chemische Entwickler 20 typischerweise einen
Farbentwickler, ein Bleichmittel und Fixiermittel, während für Farbumkehrfilme ein
Schwarz-Weiß-Entwickler, ein Fogging-Mittel (Chemikalie oder Leuchtkörper), ein
Farbentwickler, ein Bleichmittel und ein Fixiermittel typisch sind.
Ein aus dem Entwickler 20 austretender entwickelter Film
19 wird anschließend an einen Scanner 102 weitergeleitet, der
mit einer Geschwindigkeit von 200 Bildern/Minute oder mehr arbeitet. Der Scanner
102 ist mit einem Filmfenster versehen, an dem jedes Bild des Films der
Reihe nach positioniert werden kann, um Licht von einer Lichtquelle zu empfangen,
das dann durch das jeweilige Bild und ein nachgeschaltetes Linsensystem auf einen
Bildsensor fällt. Der Bildsensor kann als Zeilensensor oder als Matrixfeldsensor
ausgebildet sein. Eine entsprechende Elektronik (einschließlich eines Analog-Digital-Umwandlers)
im Scanner 102 wandelt die Sensorsignale in digitale Signale um. Infolgedessen
besteht die Ausgabe des Scanners 102 aus einer Reihe digitaler Bildsignale,
die den einzelnen Bildern auf dem Film entsprechen. Der Scanner 102 fungiert
dabei als erste Erfassungsvorrichtung, welche die Bilder in Form digitaler Bildsignale
bereitstellt. Der Scanner 102 sollte in der Lage sein,
Bilder mit einer angemessen hohen Auflösung zu scannen, beispielsweise mit mindestens
400 × 200 Pixeln über die Bildfläche (zum Beispiel mindestens 600 ×
400 Pixel) und vorzugsweise mindestens 1000 × 1500 Pixeln (am besten mindestens
2000 × 3000 Pixeln). Scanner dieser Art sind hinreichend bekannt und müssen
daher nicht weiter beschrieben werden. Der Scanner 102 ist mit einem Zwischenspeicher
105 für die digitalen Bilder in Form von Magnetplattenlaufwerken oder einer
beliebigen anderen geeigneten Schreib-/Lese-Speichervorrichtung versehen.
Der Scanner 102 ist ferner mit einem Filmcode-Lesegerät
103 ausgerüstet, das als optisches oder magnetisches Code-Lesegerät oder
als optisches und magnetisches Code-Lesegerät ausgebildet sein kann und die Fähigkeit
hat, optische oder magnetische Codes auf einem Filmstreifen oder einer Klebestelle
zwischen aufeinander folgenden Filmstreifen auf dem Film 19 zu lesen. Solche
Codes können beispielsweise von einem Kunden auf einem Filmstreifen angebracht werden,
um anzuzeigen, welche Bildbearbeitung für alle oder bestimmte (durch den Code gekennzeichnete)
Bilder zu einer Bestellung gewünscht wird. Solche Codes könnten beispielsweise anzeigen,
dass der Kunde einen Panoramaausdruck eines bestimmten Teils eines angegebenen Bildes
oder ein bestimmtes Bildprodukt mit dem angegebenen Bild (beispielsweise ein T-Shirt
oder eine Tasse) oder bestimmte Farbmodifikationen eines bestimmten Bildes (beispielsweise
einen Schwarz-Weiß-Ausdruck eines bestimmten Bildes) wünscht oder eine bestimmte
Bildausgabe (beispielsweise auf einer tragbaren Bild- oder Magnetplatte) mit angegebenen
Bildern in einer oder mehreren angegebenen Auflösungen erwartet. Die Filmcodes können
auch die vom Kunden gewünschte Anzahl und Art der Prints (beispielsweise Poster-
oder ein anderes Format oder T-Shirt oder Kalender-Prints) eines oder mehrerer (oder
aller) Bilder seiner Bestellung angeben. Die Filmstreifen oder die Klebestelle können
auch mit einer speziellen Kennung des Filmstreifens versehen werden, die für das
Code-Lesegerät 103 lesbar ist.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann der Scanner
102 entwickelte Filmstreifen direkt von einem Kunden empfangen. Stattdessen
oder zusätzlich kann der Scanner 102 auch Bildprints auf einem reflektierenden
Träger (gewöhnlich Papier) oder Bildtransparenten (wie zum Beispiel Diapositiven)
zum Scannen direkt vom Kunden empfangen. In diesem Fall muss der Scanner
102 zum Scannen solcher Formate und Erzeugen der entsprechenden digitalen
Bildsignale entsprechend ausgerüstet sein. Bildsignale und zugehörige Kundenbestellungen
für Produkte oder Dienstleistungen, die solche Bilder enthalten, können zusätzlich
oder stattdessen mit einer Medienstation 111 von Magnetplatten
114, Bildplatten 112 oder über einen Übertragungskanal
113 empfangen werden, siehe unten. Wenn ein Empfang nichtentwickelter Filmstreifen
vom Kunden nicht vorgesehen ist, können der Entwickler 20 und wahlweise
auch die Klebepresse 100 entfallen.
Bildsignale von gescannten physischen Bildern auf dem Film
19 oder von Magnetplatten 114, Bildplatten 112 oder von
abgesetzten Endgeräten, die über die Medienstation 111 eingehen (siehe
unten) und andere von dem Code-Lesegerät 103 erfasste Informationen (einschließlich
Kundenanweisungen und spezielle Filmkennungen) oder von der Medienstation
111 empfangene Informationen werden über ein Kommunikationsnetz
104 mit wechselseitigem Informationsfluss von dem Scanner 102
zu einem Prozessor in Form eines Bilddatenverwaltungssystems ("BDV") 170
weitergeleitet. Das Netz 104 kann beispielsweise optisch oder elektrisch
arbeiten oder zwei oder mehr getrennte Kanäle aufweisen, von denen jeder beliebige
oder alle optisch oder elektrisch arbeiten können. Das BDV 170 kann beispielsweise
einen oder mehrere Universal-Digital-Mikroprozessoren aufweisen, die im Parallelbetrieb
arbeiten und für die Ausführung der jeweils erforderlichen Funktionen entsprechend
programmiert sind oder ganz oder teilweise aus festverdrahteten äquivalenten Schaltungen
bestehen. Bei Verwendung mehrerer im Parallelbetrieb arbeitender Mikroprozessoren
können diese für die Ausführung derselben oder unterschiedlicher Bildbearbeitungsanweisungen
wie zum Beispiel Bildvergrößerung oder -korrektur und/oder Formatierung eines oder
mehrerer Ausgabegeräte, programmiert werden. Das BDV 170 ist mit einem
Schreib-/Lese-Speicher in Form eines Magnetplattenlaufwerks versehen. Das BDV
170 ist außerdem über das Netz 104 mit einer Bedienerstation
120 und mehreren Ausgabegeräten in der Form von Printern 130,
132, 134 verbunden. Über das Netz 104 ist das BDV
170 darüber hinaus mit weiteren Ausgabegeräten in der Form einer Medienstation
111 verbunden, die Bildsignale auf Magnetplatten 114, Bildplatten
112 oder über einen Übertragungskanal 113 (als Draht, Lichtwellenleiter
oder drahtlos realisierbar) an das Internet ausgibt.
Das BDV 170 kann zur Ausführung der erfindungsgemäß erforderlichen
Schritte auf eine beliebige geeignete Weise programmiert werden, beispielsweise
mit einer Fremdquelle über einen Übertragungskanal oder mit einem Computerprogramm,
das mit einem Code für die Ausführung der einzelnen Schritte der erfindungsgemäßen
Verfahren versehen ist. Das Computerprogramm ist durch ein computerlesbares Speichermedium
gekennzeichnet, das beispielsweise aus einem Magnetspeichermedium, beispielsweise
einer Magnetplatte (z.B. einer Diskette), oder einem Magnetband, einem optischen
Speichermedium, beispielsweise einer Bildplatte, einem Bildband oder einem maschinenlesbaren
Strichcode, elektronischen Festkörper-Speichervorrichtungen, wie
zum Beispiel einem Direktzugriffspeicher (RAM) oder einem Festwertspeicher (ROM)
oder einer beliebigen anderen physischen Vorrichtung oder einem beliebigen anderen
Medium bestehen kann, das zum Speichern eines Computerprogramms verwendbar ist.
Im Übrigen können Bildsignale erfindungsgemäß nicht nur von dem Scanner
102, sondern auch von zusätzlichen oder anderen Vorrichtungen bereitgestellt
werden. So kann das BDV 170 beispielsweise auch Bildsignale empfangen,
die von Disketten 114 oder Bildplatten 112 abgelesen werden oder
von abgesetzten Endgeräten über einen mit dem Internet oder einem anderen Netzwerk
verbundenen Übertragungskanal 113 eingehen. Solche Bildsignale können von
dem BDV 170 und der Vorschaustation 120 genauso bearbeitet werden
wie von gescannten fotografischen Medien empfangene Bildsignale. In diesem Fall
ist die Medienstation 111 natürlich eine Medieneingabe- und -ausgabestation,
welche die Platten 112, 114 sowohl lesen als auch beschreiben
und über den Übertragungskanal 113 senden oder empfangen kann.
Die Bedienerstation 120 ist mit einem Prozessor
122 und einem angeschlossenen Monitor (im Folgenden auch als Bildschirm
bezeichnet) sowie einem Bediener-Eingabegerät 126 in Form einer Tastatur
und/oder einer Maus oder einem anderen geeigneten Bediener-Eingabegerät ausgerüstet.
Der Monitor 124 kann beispielsweise ein CRT- oder ein LCD-Bildschirm sein.
An der Bedienerstation 120 kann ein Bediener die von einem Filmbeutel,
in dem die einzelnen Filmstreifen dem Fotolabor zugestellt werden, abgelesenen Angaben
der Kundenbestellung für jeden beliebigen oder alle Filmstreifen manuell eingeben.
Diese Angaben werden einem gegebenen Filmstreifen durch die spezielle Kennung, die
den Filmstreifen für das BDV 170 kenntlich macht, zugeordnet. Für die Durchführung
dieser Zuordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann der Bediener beispielsweise
die spezielle Filmstreifenkennung zusammen mit den Anweisungen manuell in das Eingabegerät
126 eingeben. Stattdessen kann das BDV 170 auch eine spezielle
Filmstreifenkennung anzeigen und der Bediener die dieser speziellen Filmstreifenkennung
entsprechenden Anweisungen dann in Abhängigkeit von der Anzeige eingeben. Über das
Netzwerk 104 mit wechselseitigem Informationsfluss tauscht die Bedienerstation
120 nach Bedarf Informationen mit dem BDV 170 aus.
Für die Erzeugung von Prints von Kundenbildern auf einem gegebenen
Filmstreifen empfängt das BDV 170 die Ist-Bilddaten vom Scanner
102 und die Kundenanweisungen vom Code-Lesegerät 103 oder der
Bedienerstation 120. Das BDV 170 kann die Bestellung in eine Vielzahl
von Unteraufträgen für entsprechende Bildprinter 130, 132,
134 aufteilen. Wenn beispielsweise der Printer 130 Indexprints
und der Printer 132 Papierprints im Format 7,5 × 12,5 cm ("Service-Prints")
druckt, während der Printer 134 Posterformate (beispielsweise in einer
Größe von etwa 0,5 × 1 m) druckt, dann teilt das BDV 170 die Kundenbestellung
in Kunden-Unteraufträge für Indexprints, Service-Prints und Poster-Prints auf. Jeder
dieser vom BDV 170 erzeugten Unteraufträge wird mit einer Kopfzeile für
Unteraufträge versehen, die eine spezielle Kennung der Bestellung enthält (die mit
der oben beschriebenen Kennung übereinstimmen oder von dieser abweichen kann) sowie
eine Kennung für die Anzahl an vom jeweiligen Printer (d.h. dem Printer, an den
der Unterauftrag vergeben wird) herzustellenden Bildkopien. Das BDV 170
kann außerdem durch Abfrage den Status eines jeden Printers 130,
132, 134 feststellen. Neben dem Printstatus eines bestimmten,
an diesen Printer vergebenen Unterauftrags (beispielsweise ob mit dem Druck des
betreffenden Unterauftrags bereits begonnen wurde und/oder wie viel Zeit für die
Fertigstellung des Unterauftrags schätzungsweise noch benötigt wird) werden dabei
auch andere Informationen abgefragt, einschließlich der Größe der an einem Printer
noch verbleibenden Warteschlange. Die Ergebnisse dieser Abfrage werden über das
Netzwerk 104 an das BDV 170 zurückgemeldet.
Jeder der Printer 130, 132, 134 kann beispielsweise
ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender Farblaserprinter sein, der von dem BDV
170 (oder von der Vorschaustation 120) empfangene digitale Bildsignale
auf ein lichtempfindliches Fotopapierband mit Silberhalogenidemulsion printet. Stattdessen
könnten jeder beliebige oder alle Printer 130, 132,
134 auch Tintenstrahldrucker, Thermodrucker, optische Drucker (für den
optischen Ausdruck von Vergrößerungen des entwickelten Films), Kathodenstrahlröhren(Cathode
Ray Tube/CRT)-Drucker oder beliebige andere geeignete Bildprinter sein. Das vom
Printer 130 kommende belichtete fotografische Papier wird anschließend
in einem Farbpapierentwickler 140 in bekannter Weise entwickelt, um auf
dem Papier fixierte Bilder zu erhalten. Nach dem Entwickeln im Entwickler
140 wird das Band zu einem Endarbeitsplatz 160 transportiert,
dem auch der gescannte Film auf der Spule 18 zugeführt wird. Ebenso werden
ein Band oder bedruckte Einzelbögen von den Printern 132, 134
zum Endarbeitsplatz 160 transportiert. Wenn einer der Printer
132, 134 auf lichtempfindliches Papier oder lichtempfindlichen
Film mit Silberhalogenidemulsion printet, erfolgt zwischen diesem Printer und dem
Endarbeitsplatz 160 eine Entwicklung der oben beschriebenen Art. Am Endarbeitsplatz
160 werden Bänder zu einzelnen Bildprints zugeschnitten. Jeder gescannte
Filmstreifen wird in Streifen geschnitten (für Kleinbildfilm) oder erneut in Kassetten
eingeführt (für Advanced Photo System Film). Von den Printern 130,
132, 134 kommende Prints werden mit dem entsprechenden
Kundenfilm und gegebenenfalls Bild- oder Magnetplatten 112, 114
gepaart, um die Kundenbestellung abzuschließen.
Eine nach dem Printen mit dem Printer 132 erzeugte typische
Kopfzeile für einen Unterauftrag ist in 2 als geprintete
Unterauftragskopfzeile 200b dargestellt. 3
zeigt weitere, von den Printern 130, 134 und einen zusätzlichen
Printer 136 erzeugte geprintete Unterauftragskopfzeilen 200a,
200c, 200d. Die Reihe nicht nummerierter Quadrate unmittelbar
hinter jeder Unterauftragskopfzeile 200a, 200b, 200c,
200d in 3 stellt die Kopien desselben Bildes
dar, die für den Unterauftrag mit der entsprechenden Unterauftragskopfzeile geprintet
werden. Die Bilddaten und die Daten der Unterauftragskopfzeile stellen zusammen
einen vom BDV 170 erzeugten Unterauftrag dar. Während geprintete Unteraufträge
typischerweise geprintete Bildkopien enthalten, müssen die (vom BDV 170
erzeugten) Unteraufträge selbst keine Bilddaten enthalten. So könnte beispielsweise
jeder Printer die Bilddaten von einer anderen, mit dem Netzwerk 104 verbundenen
Quelle, beispielsweise direkt von dem Zwischenspeicher 105, empfangen.
In diesem Fall würde das BDV 170 jedem Printer lediglich die Anzahl und
die Kennung der Bildkopien für jeden Unterauftrag angeben (wobei diese Angaben ganz
oder teilweise in der Kopfzeile für den Unterauftrag enthalten sein können). Bei
dieser Konfiguration müssen große Bilddateien nicht das BDV 170 durchlaufen,
bevor sie einen Printer erreichen. Jeder geprintete Unterauftrag in 2
und 3 umfasst eine oder mehrere geprintete
Kopien eines Original-Kundenbildes und die entsprechende geprintete Kopfzeile für
den Unterauftrag. Bei dem Beispiel in 2 und
3 liegen vier geprintete Unteraufträge einer
ersten Kundenbestellung vor, nämlich die Unterauftragskopfzeilen 200a,
200b, 200c, 200d und die zugehörigen geprinteten Bildkopien.
Erste und zweite geprintete Unteraufträge einer zweiten Kundenbestellung sind ebenfalls
in 3 dargestellt. Der erste geprintete Unterauftrag
der zweiten Kundenbestellung umfasst hier die geprintete Unterauftragskopfzeile
201a und zwei zugehörige geprintete Bildkopien. Der zweite geprintete Unterauftrag
der zweiten Kunden-bestellung umfasst einen geprinteten zweiten Unterauftrag
201c und zwei zugehörige geprintete Bildkopien (die mit den zum ersten
Unterauftrag gehörigen Bildern übereinstimmen oder von diesen abweichen können).
Auch in diesem Fall müssen die Unteraufträge selbst (d.h. die Unterauftragsdaten)
nicht notwendigerweise die Bilddaten enthalten.
Die Unterauftragskopfzeilen 200a, 200b,
200c, 200d und die mit der Kopfzeile für den jeweiligen Unterauftrag
zu printenden Bilder stellen zusammen eine erste Kundenbestellung dar. Die Ähnlichkeiten
zwischen den Unterauftragskopfzeilen 200a, 200b, 200c,
200d werden weiter unten in dieser Beschreibung erläutert. Jede der Unterauftragskopfzeilen
kann allgemein als Unterauftragskopfzeile 200 bezeichnet werden. Die Unterauftragskopfzeile
200b enthält eine spezielle Kennung 202 der dem Unterauftrag zugrunde
liegenden Kundenbestellung. Diese spezielle Bestellungskennung kann aus dem BDV
170 abgerufen werden, (das sie ihrerseits aus dem Code-Lesegerät
103 oder der Bedienerstation 120 abruft, wie oben beschrieben).
Eine von dem entsprechenden Printer bereitgestellte Zeitkennung 204 gibt
an, wann das Unterauftragskopfzeilenblatt 200b ausgedruckt wurde. Die Unterauftragskopfzeile
200b enthält außerdem eine Kennung 210 für die Anzahl der Kopien
eines Bildes aus der Kundenbestellung, die von dem Printer (Printer 132),
an den der betreffende Unterauftrag vom BDV 170 zum Printen übertragen
wurde, (im Folgenden auch als der dem betreffenden Unterauftrag "entsprechende"
Printer bezeichnet), gedruckt wird (oder gedruckt wurde). Die Kopfzeile für den
Unterauftrag enthält ferner eine Ausgabegerätekennung 208, die angibt,
welcher Printer 132 der Kopfzeile für den Unterauftrag entspricht. Diese
Kennung wird am zweckmäßigsten als Verweis auf die An des Printers realisiert, kann
aber auch stattdessen oder zusätzlich beispielsweise eine symbolische Bezeichnung
enthalten (wie zum Beispiel eine Bezeichnung mit Zeichen, beispielsweise alphanumerischen
Zeichen), insbesondere dann, wenn jeder Printer mit entsprechenden Zeichen bezeichnet
wird. Eine Kennung eines Merkmals der Bildprints die von dem entsprechenden Printer
für den Unterauftrag (mit der in 2 dargestellten jeweiligen
Unterauftragskopfzeile 200) erzeugt werden, wird als Version
212 dieser Bildprints mit verringerter Auflösung bereitgestellt. Da sie
Merkmale des von dem Printer 132 zu printenden Unterauftrags mit der Unterauftragskopfzeile
200b bezeichnen, sind die Kennung 208 des Ausgabegeräts, die Kennung
210 für die Anzahl der Kopien und die Version 212 mit verringerter
Auflösung in einem Informationsbereich 206 des entsprechenden Printers
enthalten.
Die Unterauftragskopfzeile 200b enthält ebenfalls Printer-Informationsbereiche
220a, 220b, 220c, 220d für alle Unteraufträge
der Bestellung. Die Informationsbereiche 220a, 220c und
220d sind weitere Printer-Informationsbereiche mit Informationen für Unteraufträge
derselben Bestellung, die an weitere Printer 130, 134,
136 vergeben werden. Die Information des Informationsbereichs
206 des entsprechenden Printers wird im Informationsbereich 220b
wiederholt, sodass Informationen für alle Unteraufträge einer gegebenen Bestellung
in einem gleich bleibenden Format in einem Bereich der Unterauftragskopfzeile
200a betrachtet werden können. Alle Printer-Informationsbereiche
220 enthalten einen Bereich 224 für die Kennung eines entsprechenden
Printers (oder anderen Ausgabegeräts), eine Kennung 226 für die von dem
betreffenden Printer zu printende Anzahl von Bildkopien in dem
Unterauftrag und eine Schätzzeit für das Printen des Unterauftrags auf dem betreffenden
Printer. Diese Angaben werden in jeder Unterkopfzeile von dem BDV 170 bereitgestellt.
Die Anzahl der in jedem ausgedruckten Unterauftrag der ersten Bestellung gemäß der
Darstellung in 3 enthaltenen geprinteten Bildkopien
wird durch die in jeder Unterauftragskopfzeile für die Kennungen 226a,
226b, 226c und 226d aufgeführte Zahl angegeben, wie unten
beschrieben. In dem in 2 und 3
dargestellten Beispiel besteht die erste Bestellung aus 4 Unteraufträgen. Der erste
Unterauftrag ("Produkt A" in 2) enthält 1 Bildkopie,
während der zweite Unterauftrag ("Produkt B" in 2)
5, der dritte Unterauftrag ("Produkt C" in 2) 1 und
der vierte Unterauftrag ("Produkt D" in 2) 3 Bildkopien
enthält. Jeder Bereich 220 in 2 enthält außerdem
eine Kennung mindestens eines Merkmals der Bildprints, das von dem Printer der jeweiligen
Unterauftragskopfzeile in der Form von Versionen 230 mit verringerter Auflösung
erzeugt wird. Die Bereiche 220a, 220c, 220d liefern jeweils
eine Kennung für Bildprints, die von allen Printern (d.h. den Printern
130, 134, 136) mit Ausnahme des Printers, der die Unterauftragskopfzeile
200b ausdruckt (d.h. des Printers 132) geprintet werden. Obwohl
die Versionen 212 und 230b mit verringerter Auflösung in der Regel
übereinstimmen (weil sie dieselben Bildprints bezeichnen), können einzelne oder
alle Versionen 230a, 230b, 230c, 230d mit verringerter
Auflösung sowohl übereinstimmen, als auch voneinander abweichen, sogar für dieselbe
Kundenbestellung. Dies ist so, weil der Printauftrag eines Kunden für eine Filmrolle
einer Kundenbestellung dasselbe Bild oder unterschiedliche Bilder in den von den
Printern 130, 132, 134, 136 bereitgestellten
Formaten vorsehen kann. Die Unterauftragskopfzeile 200b kann wahlweise
mit einem maschinenlesbaren Strichcode 240 versehen werden, der beispielsweise
mindestens die Kennung 202 der Bestellung und zusätzlich alle weiteren
Informationen der Unterauftragskopfzeile 200b (mit Ausnahme der Versionen
212 und 230 mit verringerter Auflösung) enthalten kann. Bei einer
alternativen Ausführungsform, die nur für ein maschinenimplementiertes System vorgesehen
ist, kann die Unterauftragskopfzeile 200b auch nur den Strichcode
240 enthalten, während alle visuell lesbaren Informationen und die Versionen
der Bilder mit verringerter Auflösung entfallen. Statt des Strichcode
240 kann natürlich auch ein beliebiger anderer geeigneter maschinenlesbarer
Code verwendet werden.
Im Prinzip entsprechen die von den übrigen Printern 130,
134, 136 ausgedruckten Unterauftragskopfzeilen 200a,
200c, 200d in Aussehen und Inhalt der in 2
dargestellten Unterauftragskopfzeile 200b. Der Bereich 206 enthält
jedoch Angaben über den entsprechenden Printer und eine Version mit verringerter
Auflösung eines von dem entsprechenden Printer zu printenden Bildes. Die Bereiche
200a, 200c, 200d würden dann Angaben über alle anderen
Printer (einschließlich der Versionen mit verringerter Auflösung der von diesen
anderen Printern zu printenden Bilder) enthalten.
Für den Einsatz der oben beschriebenen Vorrichtung erhält ein Fotolabor,
das über die in 1 dargestellte Vorrichtung verfügt,
eine Kundenbestellung in der Form eines oder mehrerer belichteter Filmstreifen (im
Folgenden auch als "Filmrollen" bezeichnet). Die Kundenbestellung enthält außerdem
Angaben über die Anzahl und Art der gewünschten Abzüge. Dabei kann der Kunde beispielsweise
einen Abzug von jedem Bild auf der Rolle in einem Format verlangen, das von dem
Printer 130 geprinted werden kann. Im Falle des oben anhand von
2 und 3 beschriebenen
Beispiels der ersten Kundenbestellung verlangt der Kunde: eine Kopie eines ersten
Bildes in einem Format, das vom dem Printer 130 geprintet werden kann ("Produkt
A" in 2), fünf Kopien eines zweiten, anderen Bildes
in einem Format, das vom dem Printer 132 geprintet werden kann ("Produkt
B" in 2), eine Kopie des zweiten Bildes in einem Format,
das von dem Printer 134 geprinted werden kann ("Produkt C" in
2) und drei Kopien eines dritten Bildes in einem Format,
das von dem Printer 136 geprinted werden kann ("Produkt D" in
2). Diese Anweisungen können schriftlich (beispielsweise
auf einem mit dem Filmstreifen zugestellten Umschlag) und/oder als Code (beispielsweise
als Magnetcode) auf dem Filmstreifen erteilt werden. Mehrere Filmstreifen werden
mit der Klebepresse 100 zusammengeklebt und im Entwickler 19 chemisch
entwickelt, um fixierte Bilder zu erhalten. Die Anweisungen des Kunden können von
einem Bediener an der Bedienerstation 120 eingegeben oder mit dem Code-Lesegerät
103 von den Filmstreifen abgelesen werden. Die Bilder auf den Filmstreifen
werden mit dem Scanner 102 gescannt, um entsprechende Bildsignale (d.h.
Bilddatensignale) zu erzeugen, die dann im Speicher 105 abgespeichert werden.
Die Anweisungen des Kunden für eine Bestellung und die Kennung der im Speicher
105 gespeicherten Bilder (z.B. Bild-Dateinamen) werden über das Netzwerk
104 als Daten an das BDV 170 übertragen. Das BDV 170
erstellt anhand der empfangenen Daten Unteraufträge für jede Kundenbestellung, die
jeweils die entsprechende Kopfzeile für den Unterauftrag enthalten. Die Kopfzeilen
für die Unteraufträge werden zusammen mit einer Kennung mindestens des im Speicher
105 gespeicherten Bildes für den jeweiligen Unterauftrag (beispielsweise
auch in diesem Fall wieder Bild-Dateinamen) an die entsprechenden Printer
130, 132, 134, 136 weitergeleitet. Das BDV
170 fragt an jedem Printer in regelmäßigen Abständen den Printstatus des
entsprechenden Unterauftrags ab. Diese Information wird dann zur Aufnahme in die
Kopfzeile des entsprechenden Unterauftrags (in 2 in
den Bereichen 228) an alle Printer weitergeleitet, sofern die Kopfzeile
für den Unterauftrag noch nicht ausgedruckt worden ist. Daraus
geht hervor, dass nicht alle Informationen für die Kopfzeile eines Unterauftrags
zur gleichen Zeit an einen Printer weitergeleitet werden müssen.
Bei Empfang der erforderlichen Bilddaten aus dem Speicher
105 über das Netzwerk 104 printen die Printer 132 bis
einschließlich 136 die Kopfzeile des Unterauftrags und die entsprechende Anzahl
von Bildkopien. Bei dem in 2 und 3
dargestellten Beispiel fragt der Bediener die Ausgabe der Printer 130 bis
einschließlich 136 ab. Wenn in einer geprinteten Unterauftragskopfzeile
200 eine neue Bestellungskennung 202 erscheint, bringt der Bediener
zum Zusammenstellen der neuen Bestellung den kompletten Unterauftrag an eine vorbestimmte
Stelle (Kollationsstelle). Der Bereich 210 der ersten geprinteten Unterauftragskopfzeile
200 zeigt dem Bediener, wie viele geprintete Kopien des Bildes im Rahmen
des betreffenden Unterauftrags zu erwarten sind. Der Bediener kann dann gegebenenfalls
auf diese Kopien warten, bevor er versucht, den ausgedruckten Unterauftrag an die
für die Zusammenstellung vorgesehene Stelle zu bringen. Ohne den Bereich
210 müsste der Bediener an demselben Printer warten, bis dieser eine Unterauftragskopfzeile
aus einer anderen Bestellung ausdruckt oder bis soviel Zeit verstrichen ist, dass
davon auszugehen ist, dass der komplette Unterauftrag ausgedruckt worden ist. Im
letzteren Fall wäre der Bediener jedoch im Wesentlichen aufs Raten angewiesen, weil
das Printen der Bildkopien aus irgend einem Grunde auch schlicht zum Stillstand
gekommen oder verlangsamt worden sein kann. Die Version 212 mit verringerter
Auflösung liefert dem Bediener Merkmale der zu dem Unterauftrag gehörenden geprinteten
Bildkopien, indem sie diese Bilder tatsächlich zeigt. Dies verringert auch die Gefahr,
dass ein Bediener, insbesondere an der für die Zusammenstellung vorgesehenen Stelle,
eine ausgedruckte Unterauftragskopfzeile mit den geprinteten Bildkopien eines anderen
ausgedruckten Unterauftrags verwechselt, (und dann möglicherweise annimmt, dass
ein bestimmter Unterauftrag ausgedruckt wurde, obwohl dies nicht der Fall ist).
Ferner zeigen die Bereiche 224, 226, 228 dem Bediener,
von welchen anderen Printern weitere ausgedruckte Unteraufträge derselben Bestellung
mit wie vielen Bildkopien und wann zu erwarten sind. Die Versionen 230
mit verringerter Auflösung zeigen dem Bediener deutlich, auf welche Merkmale der
übrigen Printbilder der Bestellung er bei diesen Printern achten sollte. Durch Kontrolle
der Unterauftragskopfzeilen 200 kann der Bediener somit problemlos feststellen,
welche weiteren Produkte bis zu einem gegebenen Zeitpunkt auf welchen Ausgabegeräten
ausgedruckt worden sind, was die Kollation der Bestellung erleichtert und Zeit spart.
Bei Verwendung eines computergesteuerten Kollationssystems für Unteraufträge
kann der Bediener mit dem maschinenlesbaren Strichcode 240 in Verbindung
mit einem Code-Lesegerät die Kollationsstelle und den Status eines jeden Unterauftrags
feststellen. Stattdessen kann auch ein vollautomatisches System den Strichcode
240 lesen und die Prints automatisch der Kollationsstelle zuführen. Die
maschinenlesbaren ausgedruckten Unterauftragskopfzeilen 200 können die
entsprechenden geprinteten Bildkopien begleiten und über den gesamten Ablauf, vom
Druck bis zum Versand, von dem Code-Lesegerät gelesen werden und somit als Mittel
zur Überwachung des einwandfreien Zustands einer jeden Bestellung in den verschiedenen
Stadien dienen. Natürlich eignen sich die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße
Verfahren auch für Kundenbestellungen, bei denen die Herstellung einer Vielzahl
von speziellen oder personalisierten Gegenständen (und nicht nur von Bildern) verlangt
wird, die auf anderen Ausgaberäten als Bildprintern hergestellt werden müssen. Wenn
als Ausgabegeräte keine Printer verwendet werden, kann jedes Ausgabegerät einem
entsprechenden Printer zugeordnet werden, der die Kopfzeile für den Unterauftrag
ausdruckt. Die "Zuordnung" kann in der Weise realisiert werden, dass das Ausgabegerät
zu dem entsprechenden Printer für die Kopfzeile des Unterauftrags in einem Abstand
aufgestellt wird, der geringer ist als der Abstand zu den Printern, welche die Kopfzeile
für Unteraufträge ausdrucken, die anderen Ausgabegeräten zuzuordnen sind.
Das vorstehend beschriebene System und das vorstehend beschriebene
Verfahren lassen verschiedene Modifikationen zu. So könnte das BDV 170
beispielsweise zusätzlich an einen Printer ein separates Verzeichnis der Unteraufträge
übertragen, das die Kennung der Bestellung und eine Kennung aller Printer enthält,
an die Unteraufträge der Bestellung weitergeleitet werden. Weitere Informationen
können einzelne oder alle der in einer Unterauftragskopfzeile 200 erscheinenden
Angaben enthalten. Als Printer könnte ein mit dem Netzwerk 104 verbundener
separater zusätzlicher Printer (nicht dargestellt) oder einer der Printer
130 bis einschließlich 136 verwendet werden. Statt alle Printer
nach einer ausgedruckten Unterauftragskopfzeile mit einer neuen Bestellungskennung
abzufragen, würde der Bediener dann zunächst an dem zusätzlichen oder dem aus den
Printern 130 bis einschließlich 136 ausgewählten Printer nach
dem getrennten Verzeichnis suchen. Ferner wurde in obiger Beschreibung der Vorrichtung
und des Verfahrens anhand von 2 und 3
angenommen, dass die geprinteten Bildkopien eines gegebenen Unterauftrags der Reihe
nach unmittelbar nach dem Ausdrucken der entsprechenden Unterauftragskopfzeile geprintet
werden. Stattdessen könnten jedoch die Bilder des einem Printer zugeordneten Unterauftrags
in einem oder allen Bildprintern mit einer gemeinsamem Printkennung versehen werden,
die dann für die richtige Zusammenstellung der Bildkopien eines
Unterauftrags herangezogen werden könnte, die nicht sequentiell mit den übrigen
Bildkopien eines Unterauftrags geprintet werden.
Die oben beschriebene Erfindung bietet somit eine gute Lösung für
Bestellungen, bei denen eine Vielzahl personalisierter Gegenstände in großen Stückzahlen
auf unterschiedlichen Ausgabegeräten hergestellt werden muss. Die Erfindung erleichtert
dem Bediener die Kollation einer Vielzahl von Unteraufträgen einer Bestellung und
kann bei der Verfolgung des Fertigungsfortschritts hilfreich sein. Die Erfindung
trägt ferner dazu bei, die Fehlerhäufigkeit beim Kollationieren einer Vielzahl von
in Unterbestellungen erfassten und auf unterschiedlichen Ausgabegeräten hergestellten
Gegenständen zu verringern, und erhöht die Produktivität.
Erfindungsgemäß kann jede Kopfzeile für einen Unterauftrag auf demselben
Bogen oder Medium wie eines der geprinteten Bilder der Bestellung ausgedruckt werden.
Zumindest bei geprinteten Bildern wird jedoch die Erzeugung einer getrennt ausgedruckten
Kopfzeile für den Unterauftrag bevorzugt, damit dafür auf den einzelnen geprinteten
Bildbögen kein Platz verwendet werden muss. Ausgabegeräte mit gleicher oder unterschiedlicher
Ausgabegeschwindigkeit können in beliebiger Mischung verwendet werden. Die geprinteten
Bildkopien verschiedener Bestellungen können ohne nachteilige Auswirkungen auf den
Produktionsablauf vermischt werden. Dadurch wird der Einsatz der verschiedenen Ausgabegeräte
optimiert und die Flexibilität des Systems maximiert.
Die Erfindung wurde hier anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele ausführlich
beschrieben, bietet aber darüber hinaus die Möglichkeit, Variationen und Modifikationen
vorzunehmen, ohne den in den Ansprüchen festgelegten Schutzumfang der Erfindung
zu verlassen.