| Dokumentenidentifikation |
DE102004005573A1 01.09.2005 |
| Titel |
Fahrzeugsitz |
| Anmelder |
DaimlerChrysler AG, 70567 Stuttgart, DE |
| Erfinder |
Minuth, Karl-Heinz, 71120 Grafenau, DE; Pfahler, Karl, Dr., 70180 Stuttgart, DE; Renner, Lothar, 71154 Nufringen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
05.02.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004005573 |
| Offenlegungstag |
01.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
01.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B60N 2/56
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| IPC-Nebenklasse |
A47C 7/40
A47C 7/74
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere einen Fondsitz, mit einer Rückenlehne, die ein Lehnenpolster mit einer luftdurchflutbaren Ventilationsschicht aufweist, und mit mindestens einem Ventilator zur Polsterbelüftung, der Luft aus dem Rückraum des Lehnenpolsters ansaugt und in die Ventilationsschicht einbläst. Zur Aufrechterhaltung des Sitzklimakomforts auch bei Verwendung des Fahrzeugsitzes als Fondsitz mit Einbau unmittelbar vor der Rückwand des Fahrgastraumes ist die Ventilationsschicht mittels einer in Sitzquerrichtung verlaufenden Luftbarriere in einen unteren und oberen Abschnitt unterteilt, wobei dem unteren Abschnitt der Ventilationsschicht mindestens ein Ventilator und dem oberen Abschnitt der Ventilationsschicht mindestens ein weiterer Ventilator mit einer gegenüber der Luftförderrichtung des ersten Ventilators umgekehrten Luftförderrichtung zugeordnet ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Zur Erzielung eines hohen Sitzklimakomforts sind solche Fahrzeugsitze
mit einer sog. aktiven Sitzbelüftung ausgestattet, bei welcher Luft aus dem Fahrgastraum
angesaugt und durch die Polster von Sitzkissen und Rückenlehne hindurchgeblasen
wird, um dann teilweise über den luftdurchlässigen Polsterbezug zur der Vorderseite
des Sitzes hin auszutreten. Diese Luft führt einerseits Feuchte und Wärme aus dem
Polster ab und kühlt andererseits die erwärmten Oberflächen des Polsters.
Bei einem bekannten Fahrzeugsitz mit aktiver Sitzbelüftung (DE
198 04 284 C2) weist die Rückenlehne ein Lehnenpolster und eine die Rückseite
der Rückenlehne kaschierende Lehnenverkleidung auf, wobei zwischen Lehnenpolster
und Lehnenverkleidung ein Hohlraum verbleibt. Das Lehnenpolster besteht aus einer
an einem Polsterträger festgelegten Druckverteilungsschicht mit einer am unteren
Ende angeordneten Einströmöffnung für Ventilationsluft und einer darauf aufliegenden,
luftdurchlässigen Ventilationsschicht aus Gummihaar, die mit einem luftdurchlässigen
Polsterbezug überzogen ist. An der Einströmöffnung ist ein Ventilator angeordnet,
der Luft aus dem Hohlraum ansaugt und in die Ventilationsschicht einbläst. Die Ventilationsluft
durchströmt die Ventilationsschicht und tritt über eine am oberen Ende angeordnete
Luftausströmöffnung wieder aus. Teilweise strömt die Ventilationsluft auch aus den
Poren des Polsterbezugs aus, insbesondere bei unbesetztem Fahrzeugsitz. Die Wirksamkeit
einer solchen aktiven Sitzbelüftung bezüglich eines gesteigerten Sitzklimakomforts
setzt voraus, dass im Hohlraum der Rückenlehne ausreichend Frischluft zur Verfügung
steht, die aus dem Fahrgastraum, insbesondere vom Boden in den Hohlraum nachströmt.
Bei Fondsitzen ist die Rückenlehne unmittelbar an der Rückwand des
Fahrgastraums angeordnet, die den Fahrgastraum vom Kofferraum trennt. In einigen
Kraftfahrzeugen sind im Kofferraum im Bereich der Rück- oder Trennwand- eine Vielzahl
von Aggregaten und elektrische Steuergeräte installiert, die relativ viel Wärme
abgeben und somit den noch zwischen der Rückenlehne und der Rückwand des Fahrgastraums
vorhandenen Zwischenraum aufheizen. Für die aktive Sitzbelüftung, die Luft aus dem
Zwischenraum ansaugt und in die Ventilationsschicht des Lehnenpolsters einbläst,
steht dann nur noch relativ warme Ansaugluft zur Verfügung, so dass eine ausreichende
Sitzkühlung nicht erreicht werden kann. Dem Sitzbenutzer des Fondsitzes fehlt das
den Sitzklimakomfort ausmachende Frischegefühl beim Sitzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Fahrzeugsitz der
eingangs genannten Art die aktive Sitzbelüftung so zu verändern, dass auch bei Verwendung
des Fahrzeugsitzes als Fondsitz mit Einbau an der Rückwand des Fahrgastraums ausreichend
frische Luft die Ventilationsschicht des Lehnenpolsters durchströmt und so auch
bei einem Fondsitz vor warmer Fahrgastraum-Rückwand der gewünschte Sitzklimakomfort
erreicht wird.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Der erfindungsgemäße Fahrzeugsitz hat den Vorteil, dass der mindestens
eine, dem oberen Ventilationsschichtabschnitt zugeordnete zweite Ventilator aufgrund
seiner gegenüber dem mindestens einen ersten Ventilator umgekehrten Luftförderrichtung
Frischluft durch den Polsterbezug und die Luftführungs- oder Ventilationsschicht
hindurch in den aufgeheizten Lehnenrückraum transportiert, so dass der dem unteren
Ventilationsschichtabschnitt zugeordnete mindestens eine erste Ventilator seinerseits
deutlich kühlere Luft in die Ventilationsschicht einzublasen vermag. Dadurch wird
das Lehnenpolster insgesamt besser und mit wesentlich kühlerer Luft durchlüftet,
was zu einer Verbesserung des Sitzkomforts führt. Der Sitzkomfortgewinn wird mit
nur durch den zusätzlichen zweiten Ventilator bedingten, geringen Mehrkosten erzielt
und erfordert keine konstruktive Umgestaltung des Fahrzeugsitzes, so dass das Sitzkonzept
für die Vordersitze auch für die Fondsitze unverändert beibehalten werden kann.
Da häufig in der Rückenlehne schon mehrere Ventilatoren zur Sitzbelüftung vorhanden
sind, die gleichmäßig über das Lehnenpolster verteilt sind, entfallen selbst diese
geringen Mehrkosten, da die Förderrichtung der dem oberen Ventilationsschichtabschnitt
zugeordneten Ventilatoren lediglich umgekehrt werden muss, diese Ventilatoren also
nur um 180° gewendet eingebaut werden müssen.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes
mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren
Patentansprüchen angegeben.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
im folgenden näher beschrieben. Dabei zeigt die Zeichnung in schematischer Darstellung
ausschnittweise eine Seitenansicht eines in einem Fahrgastraum eines Fahrzeugs als
Fondsitz eingebauten Fahrzeugsitzes mit im Längsschnitt dargestellter Rückenlehne.
Der in 1 ausschnittweise in Seitenansicht,
teilweise geschnitten und schematisch dargestellte Fahrzeugsitz ist als Fondsitz
mit Sitzkissen 11 und Rückenlehne 12 konzipiert und im Fond eines
Fahrgastraums 13 des Fahrzeugs angeordnet. Der Fahrgastraum 13
ist durch eine Rückwand 14 von einem Kofferraum 15 getrennt, die
an der Oberkante der Rückenlehne 12 in die Hutablage oder Kofferraumabdeckung
16 übergeht. Unten endet die Rückwand 14 an einem Sitzpodest
17, das einstückig mit der Bodenwanne des Fahrzeugs ausgebildet ist und
zur Aufnahme des Fondsitzes dient. Auf dem Sitzpodest 17 ist das Sitzkissen
11 so befestigt, dass die Rückenlehne 12 mit ihrem oberen, etwas
nach hinten ausgeformten Ende an der Rückwand 14 anliegt und zwischen der
Rückwand 14 und der Rückenlehne 12 ein Zwischenraum, im folgenden
Lehnenrückraum 18 genannt, verbleibt. Von einer dem Fondsitz zugeordneten
Kopfstütze ist das oberhalb der Kofferraumabdeckung 16 platzierte Kopfpolster
19 angedeutet.
Die im Längsschnitt dargestellte Rückenlehne 12 weist ein
Lehnenpolster 20 auf, an dem seitlich Lehnenwangen 21 zur Körperabstützung
des Sitzenden angeformt sind. Das Lehnenpolster 20 besteht aus einer Polsterauflage
22, die an einem Polsterträger 23 festgelegt ist, einer die Polsterauflage
22 überziehenden Luftführungs- oder Ventilationsschicht 24, einer
die Ventilationsschicht 24 abdeckenden Druckverteilungsschicht
25 und einem die Druckverteilungsschicht 25 überspannenden, luftdurchlässigen
Polsterbezug 26, der die einem Sitzbenutzer zugekehrte Vorderseite des
Lehnenpolsters 20 abschließt. Im beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht
die Polsterauflage 22 aus einer Gummihaarschicht mit integrierter Luftsperrschicht,
die Ventilationsschicht 24 aus einem druckfesten Abstandsgewirk, die Druckverteilungsschicht
25 aus einem gelochten oder perforierten Schaumstoff und der Polsterbezug
26 aus Stoff oder Leder. In der Druckverteilungsschicht 25 ist
in deren unterem Bereich ein Luftkanal 27 und mit Abstand davon in deren
oberem Bereich ein Luftkanal 28 ausgebildet. Jeder Luftkanal
27, 28 durchdringt die Polsterauflage 22 vollständig
bis hin zur Ventilationsschicht 24 und mündet im Lehnenrückraum
18. Im unteren Luftkanal 27 ist mindestens ein erster Ventilator
29 und im oberen Luftkanal 28 mindestens ein zweiter Ventilator
30 angeordnet. Die Ventilatoren 29, 30 können aber auch
in größerer Ausführung auf der Rückseite des Lehnenpolsters 20 befestigt
sein. Die Ventilatoren 29, 30 sind so in die Luftkanäle
27, 28 eingesetzt, dass ihre Luftförderrichtungen einander entgegengesetzt
sind, so dass der untere, erste Ventilator 29 Luft aus dem Lehnenrückraum
18 ansaugt und der obere, zweite Ventilator 30 Luft in den Lehnenrückraum
18 einbläst. In der Ventilationsschicht 24 ist eine horizontal
in Sitzquerrichtung verlaufende Luftbarriere 31 angeordnet, die sich über
die gesamte Breite des Lehnenpolsters 20 erstreckt und die Ventilationsschicht
24 in einen unteren Abschnitt 241 und einen oberen Abschnitt
242 so trennt, dass kein Luftaustausch zwischen diesen beiden Abschnitten
241 und 242 möglich ist. Somit mündet der untere Luftkanal
27 an dem unteren Abschnitt 241 der Ventilationsschicht
24 und der obere Luftkanal 28 an dem oberen Abschnitt
242 der Ventilationsschicht 24.
Ist die Sitzbelüftung aktiviert, also die Ventilatoren 29,
30 eingeschaltet, so saugt der obere, zweite Ventilator 30 über
den luftdurchlässigen Polsterbezug 26, die perforierte Druckverteilungsschicht
25 und den oberen Abschnitt 242 der Ventilationsschicht
24 Luft aus dem oberen Bereich der Vorderseite des Lehnenpolsters
20 an, und bläst diese in den Lehnenrückraum 18 aus. Die Luftförderung
durch den oberen, zweiten Ventilator 30 ist durch entsprechende Luftströmungspfeile
in der Zeichnung angedeutet. Die in dem oberen Abschnitt 242 der Ventilationsschicht
24 strömende, frische Luft nimmt Feuchte und Wärme im oberen Bereich des
Lehnenpolster 20 auf und führt diese ab. Diese Luft verdrängt die deutlich
wärmere Luft im aufgeheizten Lehnenrückraum 18. Der untere erste Ventilator
29 saugt die vom oberen zweiten Ventilator 30 ausgeblasene Luft,
die deutlich kühler ist als die zuvor im aufgeheizten Lehnenrückraum 18
vorhandene Luft, an und bläst diese in den unteren Abschnitt 241 der Ventilationsschicht
24 ein. Die Luft durchströmt in gleicher Weise den unteren Abschnitt
241 der Ventilationsschicht 24 und tritt am unteren Ende der Ventilationsschicht
24 aus, wobei die Ventilationsluft wiederum Feuchte und Wärme aus dem unteren
Bereich des Lehnepolsters 20 abführt. Bei unbesetztem Fondsitz tritt ein
Teil der Luftströmung auch über den unteren Bereich der perforierten Druckverteilungsschicht
25 und den diesen Bereich überspannenden, luftdurchlässigen Polsterbezug
26 aus, so dass die Oberfläche des Lehnenpolsters 20 gekühlt wird.
In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind in der Polsterauflage
22 lediglich zwei mit Ventilatoren 29, 30 besetzte Luftkanäle
27, 28 dargestellt, wobei der untere Luftkanal 27 an
dem unteren Abschnitt 241 der Ventilationsschicht 24 und der obere
Luftkanal 28 an dem oberen Abschnitt 242 der Ventilationsschicht
24 mündet. Vorteilhaft werden eine Mehrzahl von jeweils dem unteren Abschnitt
241 und dem oberen Abschnitt 242 der Ventilationsschicht
24 zugeordnete Luftkanäle mit integrierten Ventilatoren vorgesehen, die
vorzugsweise gleichmäßig über den unteren bzw. oberen Abschnitt 241,
242 der Ventilationsschicht 24 verteilt in der Polsterauflage
22 ausgebildet sind. Alle dem unteren Abschnitt 241 zugeordneten
Ventilatoren haben die gleiche Luftförderrichtung und blasen Ventilationsluft von
dem Lehnenrückraum 18 in den unteren Abschnitt 241 der Ventilationsschicht
24 ein. Alle dem oberen Abschnitt 242 zugekehrten Ventilatoren
haben ebenfalls die gleiche Luftförderrichtung, saugen jedoch Ventilationsluft von der
Vorderseite des Lehnenpolsters 20 durch den oberen Abschnitt
242 der Ventilationsschicht 24 hindurch.
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| Anspruch[de] |
- Fahrzeugsitz, insbesondere Fondsitz, mit einer Rückenlehne (12),
die ein Lehnenpolster (20) mit einer luftdurchflutbaren Ventilationsschicht
(24) aufweist, und mit mindestens einem Ventilator (29) zur Polsterbelüftung,
der Luft von der Rückseite des Lehnenpolsters (20) ansaugt und in die Ventilationsschicht
(24) einbläst, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilationsschicht
(24) mittels einer in Sitzquerrichtung verlaufenden Luftbarriere (31)
in einen unteren Abschnitt (241) und einen oberen Abschnitt (242)
unterteilt ist und mindestens ein erster Ventilator (29) dem unteren Abschnitt
(241) und mindestens ein zweiter Ventilator (30) dem oberen Abschnitt
(242) zugeordnet ist, wobei der zweite Ventilator (30) in zur
Luftförderrichtung des ersten Ventilators (29) entgegengesetzter Luftförderrichtung
arbeitet.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lehnenpolster
(20) eine Polsterauflage (22) aufweist, in der im Bereich des
oberen Abschnitts (242) der Ventilationsschicht (24) mindestens
ein oberer Luftkanal (28) und im Bereich des unteren Abschnitts (241)
der Ventilationsschicht (24) mindestens ein unterer Luftkanal (27)
vorgesehen ist, dass jeder Luftkanal (27, 28) die Polsterauflage
(22) von der Rückseite des Lehnenpolsters (20) bis zur Ventilationsschicht
(24) vollständig durchdringt und dass jeweils ein Ventilator (29,
30) einem Luftkanal (27, 28) zugeordnet ist.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilatoren
(29, 30) in den Luftkanälen (27, 28) selbst
angeordnet sind.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Polsterauflage (22) auf einem Polsterträger (23) festgelegt ist.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 2–4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Polsterauflage (22) aus einer Gummihaarschicht mit einer Luftsperrschicht
besteht.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet,
dass das Lehnenpolster (20) eine die Ventilationsschicht (24)
abdeckende Druckverteilungsschicht (25) und einen die Druckverteilungsschicht
überspannenden, luftdurchlässigen Polsterbezug (26) aufweist.
- Fahrzeugsitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckverteilungsschicht
(25) aus einem gelochten Schaumstoff besteht.
- Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ventilationsschicht (24) aus einem druckfestem Abstandsgewirk
besteht.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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