Es ist ein Verfahren zur Herstellung einer strukturierten Hartchromschicht angegeben, wobei Chrom aus einem Elektrolyt auf ein Werkstück abgeschieden wird, der enthält: (a) Cr(VI)-Verbindung in einer Menge, die 50 bis 300 g/l Chromsäureanhydrid entspricht; (b) 0,5 g/l bis 10 g/l Schwefelsäure; (c) 5 g/l bis 15 g/l aliphatische Sulfonsäure mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen; wobei der Elektrolyt im wesentlichen keine Verbindung ausgewählt aus Ammonium-, Alkali- und Erdalkalimolybdat, Ammonium-, Alkali- und Erdalkalivanadat und Ammonium-, Alkali- und Erdalkalizirkonat enthält und wobei mit einer kathodischen Stromausbeute von 12% oder weniger gearbeitet wird. Ferner ist ein Verfahren zur Herstellung einer Beschichtung, eine strukturierte Hartchromschicht, eine Beschichtung und ein Elektrolyt angegeben.
Beschreibung[de]
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer
strukturierten Hartchromschicht auf einem Werkstück, ein Verfahren zur Herstellung
einer Beschichtung mit einer strukturierten Hartchromschicht, dadurch erhältliche
strukturierte Hartchromschichten und Beschichtungen sowie einen Elektrolyten zur
Durchführung der Verfahren.
Elektrochemisch erzeugte Hartchromschichten dienen nicht nur zur dekorativen
Veredelung von Oberflächen. Vielmehr werden Hartchromschichten auch als funktionelle
Beschichtungen auf leitende und nicht leitende Werkstücke aufgebracht, beispielsweise
um eine Schutzfunktion auszuüben oder die Oberflächeneigenschaften günstig zu beeinflussen.
Typische Anwendungen sind daher Schutzschichten aus Hartchrom zur Verminderung von
Korrosion, Verschleiß oder Reibung, sowie strukturierte Hartchromschichten auf Druckwalzen
zur Erleichterung der Benetzung mit Druckfarben oder auf Stanz-, Präge- und Tiefziehwerkzeugen
zur Optimierung von Fertigungsprozessen in der Industrie.
EP 0 196 053 A2 und
DE 34 02 554 A1 beschreiben jeweils
Verfahren zur galvanischen Abscheidung von Hartchrom auf metallischen Oberflächen
aus einem wässrigen, Chromsäure, Schwefelsäure bzw. Sulfat und eine Sulfonsäure
enthaltenden Elektrolyten, wobei mit kathodischen Stromausbeuten ≥ 20 % gearbeitet
wird. Durch die Zusammensetzung des Elektrolyten soll die Gefahr einer störenden
Ätzung der zu beschichtenden Oberfläche ausgeschlossen werden. In der Hartchromschicht
werden jedoch keine Strukturen erzeugt.
Ein weiteres elektrochemisches Verfahren zur Abscheidung von Hartchromschichten
auf Werkstücken ist aus US 5 196 108 bekannt.
Der dabei verwendete Elektrolyt enthält ein Molybdänanion, so dass mit einer hohen
kathodischen Stromausbeute gearbeitet werden kann. Eine Strukturierung der Hartchromschicht
ist nicht Ziel dieses Verfahrens.
Ein elektrochemisches Verfahren zur Erzeugung strukturierter Hartchromschichten
ist beispielsweise aus der DE 44 32 512 A1
bekannt. Dabei wird die Struktur der Hartchromschicht durch Zugabe von Salzen, wie
Salzen der Elemente Selen oder Tellur, zum Elektrolyten ermöglicht. Die erzeugten
Schichten besitzen allerdings eine kugelige Struktur mit Kugelformen einer Größe
zwischen weniger als 1 &mgr;m und mehreren &mgr;m. Dadurch resultiert ein oft nicht
gleichmäßiger sphärischer Aufbau der Hartchromschicht, der sich nicht für alle Anwendungen
eignet.
Es wäre daher wünschenswert, strukturierte Hartchromschichten herzustellen,
die einen gleichmäßigen Aufbau besitzen und hinsichtlich der tribologischen Eigenschaften
des Werkstücks Verbesserungen bewirken, wie zum Beispiel verminderter Verschleiß
und im Falle einer Mangelschmierung günstige Notlaufeigenschaften.
Aufgabe der Erfindung ist es somit, ein Verfahren zur Herstellung
einer strukturierten Hartchromschicht, Verfahren zur Herstellung einer Beschichtung
mit einer strukturierten Hartchromschicht, danach erhältliche Schichten und Beschichtungen
sowie einen Elektrolyten zur Durchführung der Verfahren bereitzustellen, mit denen
die Nachteile des Stands der Technik überwunden werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung
einer strukturierten Hartchromschicht gelöst, wobei Chrom aus einem Elektrolyt auf
ein Werkstück abgeschieden wird, der enthält:
(a) Cr(VI)-Verbindung in einer Menge, die 50 g/l bis 300 g/l Chromsäureanhydrid
entspricht;
(b) 0,5 g/l bis 10 g/l Schwefelsäure;
(c) 5 g/l bis 15 g/l aliphatische Sulfonsäure mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen;
wobei der Elektrolyt keine Verbindung ausgewählt aus Ammonium-, Alkali- und Erdalkalimolybdat,
Ammonium-, Alkali- und Erdalkalivanadat und Ammonium-, Alkali- und Erdalkalizirkonat
enthält und mit einer kathodischen Stromausbeute von 12 % oder weniger gearbeitet
wird.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren werden strukturierte Hartchromschichten
hergestellt, die näpfchenförmig und/oder labyrinthartig und/oder säulenförmig ausgebildet
sind. Dies wird durch eine gezielte Beeinflussung des sich bei der elektrochemischen
Abscheidung bildenden Kathodenfilms erreicht, was im folgenden
erläutert wird.
Die bei galvanischen Verfahren verwendeten Elektrolyte enthalten Salze,
die im wässrigen Milieu in Anionen und Kationen dissoziieren. Dabei bildet sich
eine Hydrathülle um die dissoziierten Ionen. Während einer elektrochemischen Abscheidung
wandern hydratisierte Metallionen des Elektrolyten zum zu beschichtenden Werkstück,
das als Kathode geschaltet ist. Im Grenzbereich zwischen Elektrolyt und Kathode
unmittelbar auf der Oberfläche der Kathode befindet sich der sogenannte Kathodenfilm.
Gerät ein hydratisiertes Metallion in diese Phasengrenze, nimmt es Elektronen aus
der Kathode auf und wird dadurch in der Diffusionszone ausgerichtet.
Unter dieser Diffusionszone und unmittelbar auf der Kathodenoberfläche
ist eine elektrochemischen Doppelschicht, die „Helmholtzsche Doppelschicht"
ausgebildet. Diese besteht aus einer elektrisch geladenen Zone an der Grenzfläche
zwischen Elektrolyt und Kathode und ist ungefähr einige Atom- oder Moleküllagen
dick. An ihrer Bildung sind Ionen, Elektronen oder gerichtete Dipolmoleküle beteiligt.
Da die „Helmholtzsche Doppelschicht" auf der einen Seite positiv und auf
der anderen Seite negativ geladen ist, verhält sie sich auf der Kathode wie ein
Plattenkondensator mit sehr kleinem Plattenabstand.
Damit das Metallion auf die Werkstückoberfläche gelangen und in eine
Wachstumsstelle auf der Oberfläche des Werkstücks eingebaut werden kann, muss es
den Kathodenfilm überwinden. Dieser Vorgang kann durch eine geeignete Wahl der Abscheidebedingungen,
wie chemische Zusammensetzung des Elektrolyten, Temperatur, Hydrodynamik und elektrische
Stromstärke beeinflusst werden. Zur Ausbildung gleichmässig dicker Metallschichten
auf dem Werkstück werden die Abscheidebedingungen für den Elektrolyt so gewählt,
dass die Durchlässigkeit des Kathodenfilms für das Metallion so gleichmäßig wie
möglich ist.
Wenn das Element Chrom aus einem wässrigen Elektrolyten auf einem
Werkstück abgeschieden werden soll, liegt es in stark saurer Lösung als negativ
geladener Hydrogendichromat-Komplex vor. Darin besitzt Chrom die Oxidationsstufe
6, wobei auch geringe Mengen an Chrom(III)-Verbindungen enthalten sein können.
Elektrolysiert man eine solche Lösung, bildet sich jedoch auf der
Kathode ein fester Film, der eine Chromabscheidung verhindert. Es entsteht lediglich
Wasserstoff, der wegen seines kleinen Radius durch den festen Kathodenfilm hindurchtreten
kann, im Gegensatz zu den großen Hydrogendichromationen. Erst durch den Zusatz von
Fremdionen, z.B. Sulfat und Chlorid, wird der Kathodenfilm für die Chromionen durchlässig
und es kommt über verschiedene Oxidationsstufen zur Abscheidung des Chroms (siehe
„Chemie für die Galvanotechnik" Leutze Verlag, 2. Auflage, 1993).
Erfindungsgemäß führt die Verwendung eines Elektrolyts mit einer Chrom(VI)-Verbindung
in einer Menge, die 50 bis 300 g/l, bevorzugt 50 bis 150 g/l, Chromsäureanhydrid
entspricht, 0,5 bis 10 g/l Schwefelsäure und 5 g/l bis 15 g/l aliphatische Sulfonsäure
mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen zur Ausbildung eines Kathodenfilms mit einer sehr
dichten Sperrschicht. Legt man eine geeignet hohe Beschichtungsstromdichte an, schlägt
die Sperrschicht durch, was zur Ausbildung einer Chromschicht ungleichmäßiger Schichtdicke
auf dem Werkstück führt, wobei mit einer kathodischen Stromausbeute von 12 % oder
weniger gearbeitet wird.
So entstehen ohne Verwendung von Additiven, die die Ausbildung der
Sperrschicht des Kathodenfilms begünstigen, strukturierte Hartchromschichten mit
näpfchenförmig und/oder labyrinthartig und/oder säulenförmig ausgebildeten Strukturen.
Daher kann auf Verbindungen verzichtet werden, die die Ausbildung eines dichten
Kathodenfilms fördern, wie beispielsweise Ammonium-, Alkali- und Erdalkalimolybdat,
Ammonium-, Alkali- und Erdalkalivanadat und Ammonium-, Alkali- und Erdalkalizirkonat.
Die kathodische Stromausbeute von 12 % oder weniger gewährleistet
beim erfindungsgemäßen Verfahren die Ausbildung der strukturierten Hartchromschicht,
da mit einer höheren Stromausbeute die Strukturierung der Hartchromschicht nicht
erhalten wird.
Die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erzeugten strukturierten Hartchromschichten
sind aufgrund der näpfchenförmigen und/oder labyrinthartigen und/oder säulenförmigen
Struktur gleichmäßiger ausgebildet als die strukturierten Hartchromschichten des
Stands der Technik. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältliche strukturierte
Hartchromschichten sind zur Beschichtung von Kolbenringen, insbesondere solche von
Brennkraftmaschinen, bestens geeignet. Erfindungsgemäß hergestellte Schichten weisen
neben einer hohen Korrosionsbeständigkeit auch hervorragende tribologische Eigenschaften
auf, wie gute Gleiteigenschaften und Verschleiß- und Fressbeständigkeit, insbesondere
im Falle einer Mangelschmierung. Ferner können die erfindungsgemäß erhaltenen Hartchromschichten
für viele dekorative und funktionelle Anwendungen eingesetzt werden.
Die Oberflächentopographie der erfindungsgemäß hergestellten Hartchromschichten
ermöglicht beispielsweise ein hohes Absorptionsvermögen für Licht- und Wärmestrahlung
beim Einsatz von Sonnenkollektoren. Des weiteren ermöglicht die spezielle Struktur
der erfindungsgemäßen Hartchromschichten ein besseres Aufnahmevermögen für Flüssigkeiten.
Auch können auf der strukturierten Oberfläche Gaspolster gut aufgebaut werden.
Die vorstehend angegebenen Mengen der Komponenten (a) bis (c) beziehen
sich auf den Elektrolyt. Unter einem Elektrolyt werden vorliegend wässrige Lösungen
verstanden, die durch dissoziierte Ionen elektrisch leitfähig sind.
Für die Komponente (a), d.h. die Cr(VI)-Verbindung, wird bevorzugt
CrO3 verwendet, da sie für die elektrolytische Abscheidung besonders
geeignet ist.
Als Komponente (c), d.h. als aliphatische Sulfonsäure, werden vorzugsweise
Methansulfonsäure, Ethansulfonsäure, Methandisulfonsäure, oder Ethandisulfonsäure
eingesetzt, was sich für die Ausbildung der vorteilhaften dekorativen und funktionellen
Eigenschaften der erzeugten Hartchromschicht als besonders günstig erwiesen hat.
Der Elektrolyt kann in einer Ausführungsform im wesentlichen frei
von Fluoriden sein. Letztere erschweren nämlich häufig die Ausbildung der strukturierten
Hartchromschicht. Daher sind nur soviel Fluoride im Elektrolyten tolerabel, die
die Abscheidung der strukturierten Hartchromschicht nicht beeinflussen. Als günstig
hat es sich erwiesen, wenn nicht mehr als 0,1 g/l Fluoride im Elektrolyten vorliegen.
Außerdem können übliche Katalysatoren für die Chromabscheidung, wie
SO42– und/oder Cl–, im Elektrolyten
in üblichen Mengen enthalten sein.
Erfindungsgemäß werden strukturierte Hartchromschichten mit dem vorstehend
beschriebenen Verfahren auf Werkstücken abgeschieden. Dabei sind mit dem Begriff
„Werkstück" metallische oder nicht metallische Gegenstände gemeint, die mit
einer strukturierten Hartchromschicht versehen werden sollen. Im Falle eines nicht
metallischen Gegenstands wird dieser vor dem Aufbringen der strukturierten Hartchromschicht
mit einem dünnen Metallfilm beschichtet, um ihn elektrisch leitend zu machen.
Um die strukturierte Hartchromschicht auf dem Werkstück abzuscheiden,
wird letzteres als Kathode geschaltet und in den Elektrolyten eingetaucht. Dann
wird an das Werkstück ein Gleichstrom, wie z.B. ein pulsierender Gleichstrom mit
einer Frequenz bis 1000 Hz, angelegt. Während der Abscheidung des Chroms wird die
Temperatur auf 45°C bis 95°C, bevorzugt 55°C gehalten. Je länger die
Abscheidung durchgeführt wird, desto größer ist die Schichtdicke der Hartchromschicht.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann mit einer Stromdichte von 20
A/dm2 bis 200 A/dm2 gearbeitet werden. Dieser Bereich der
Stromdichte führt zur Abscheidung besonders günstig strukturierter Hartchromschichten.
Je höher dabei die Stromdichte gewählt wird, desto dichter werden die hervorstehenden
Bereiche der Oberfläche der erfindungsgemäßen Hartchromschicht.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird vor und/oder nach dem Abscheiden der strukturierten Hartchromschicht eine zweite
Schicht abgeschieden. So können auf das Werkstück mehrere Schichten aufgebracht
werden, beispielsweise eine Metallschicht aus einem herkömmlichen Elektrolyt auf
die erfindungsgemäße strukturierte Hartchromschicht. Ferner können die beiden Schichten
aus verschiedenen Werkstoffen bestehen, wobei, wenn eine herkömmliche Metallschicht
auf die strukturierte Hartchromschicht aufgebracht wird, eine verbesserte Verankerung
der herkömmlichen Metallschicht ermöglicht wird.
Des weiteren kann als die zweite Schicht eine herkömmliche Hartchromschicht
oder eine erfindungsgemäße strukturierte Hartchromschicht jeweils mit Einlagerungen
abgeschieden werden, wobei die Einlagerungen aus Aluminiumoxid, Diamant und/oder
Bornitrid des hexagonalen Typs bestehen können. Im dafür verwendeten Elektrolyten
sind die genannten Materialien suspendiert. Die Einlagerungen führen zu einer weiteren
Verbesserung der tribologischen Eigenschaften.
Außerdem wird in einer besonders günstigen Ausführungsform der Erfindung
auf eine konventionelle Hartchromschicht gleichmäßiger Schichtdicke eine erfindungsgemäße
Hartchromschicht elektrolytisch aufgebracht. Dies führt zu einer sogenannten gradierten
strukturierten Hartchromschicht, bei der der Korrosionsschutz durch
die konventionelle Hartchromschicht gleichmäßiger Schichtdicke gewährleistet ist,
während die erfindungsgemäße strukturierte Hartchromschicht für eine Verbesserung
der tribologischen Eigenschaften des Werkstücks sorgt.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer Beschichtung,
wobei Chrom auf ein Werkstück unter Bildung einer strukturierten Hartchromschicht
abgeschieden wird, und auf die strukturierte Hartchromschicht eine Zusammensetzung
aufgebracht wird, die Epoxidharz, einen Festschmierstoff, einen Hartstoff oder Gemische
davon enthält. Bei der strukturierten Hartchromschicht kann es sich um eine erfindungsgemäß
hergestellte strukturierte Hartchromschicht handeln. Das Epoxidharz dient als Binder,
um den Festschmierstoff und/oder den Hartstoff in den Vertiefungen der strukturierten
Hartchromschicht zu halten. Als Festschmierstoff eignet sich insbesondere MoS2,
Bornitrid, bevorzugt der hexagonale Typ des Bornitrids, oder Teflon, bzw. eine Mischung
von zwei oder mehreren dieser Stoffe. Beispiele für Hartstoffe sind mikroskaliger
Diamant, Aluminiumoxid, Si3N4, B4C, SiC oder eine
Mischung von zwei oder mehrerer dieser Stoffe.
Dieser Beschichtungsaufbau verbessert nicht nur die allgemeinen Verschleißeigenschaften,
vielmehr ergeben sich bei Verwendung von MoS2 zusätzlich hervorragende
Notlaufeigenschaften des Werkstücks im Falle einer Mangelschmierung. Insbesondere
wenn Bornitrid in der Zusammensetzung enthalten ist, ergibt sich eine ausgezeichnete
Selbstschmierung der Beschichtung, so dass je nach Anwendung auf den Einsatz weiterer
Schmierstoffe verzichtet werden kann. Wird eine Mischung zweier oder mehrerer der
genannten Festschmierstoffe in der Zusammensetzung verwendet, die auf die strukturierte
Hartchromschicht aufgebracht wird, summieren sich die vorstehend genannten günstigen
tribologischen Eigenschaften.
Die Erfindung umfasst ferner eine strukturierte Hartchromschicht,
wie sie nach einem der vorstehenden Verfahren erhältlich ist.
Zudem betrifft die Erfindung eine Beschichtung, die nach dem vorstehenden
Verfahren zur Herstellung einer Beschichtung erhältlich ist.
Des weiteren ist Gegenstand der Erfindung ein Elektrolyt zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer strukturierten Hartchromschicht,
enthaltend
(a) Cr(VI)-Verbindung in einer Menge, die 50 bis 300 g/l Chromsäureanhydrid
entspricht;
(b) 0,5 g/l bis 10 g/l Schwefelsäure;
(c) 5 g/l bis 15 g/l aliphatische Sulfonsäure mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen;
wobei der Elektrolyt keine Verbindung ausgewählt aus Ammonium-, Alkali- und Erdalkalimolybdat,
Ammonium-, Alkali- und Erdalkalivanadat und Ammonium-, Alkali- und Erdalkalizirkonat
enthält.
Der erfindungsgemäße Elektrolyt, der bevorzugt die Cr(VI)-Verbindung
in einer Menge, die 50 bis 150 g/l Chromsäureanhydrid entspricht, enthalten kann,
dient insbesondere zur galvanischen Abscheidung der vorstehend näher beschriebenen
strukturierten Hartchromschichten auf Werkstücken.
Die Erfindung wird in den nachfolgenden Beispielen unter Bezugnahme
auf die Figuren näher erläutert, ohne sie jedoch darauf einzuschränken.
Die 1 bis 10
zeigen Fotografien der Hartchromschichten aus den Beispielen 1 bis 4.
Beispiel 1:
Zur Erzeugung einer herkömmlichen Hartchromschicht wird folgender
wässriger Elektrolyt hergestellt:
Das zu beschichtende Warenteil wird nach einer üblichen Vorbehandlung
in den Elektrolyten eingetaucht. Bei 55°C wird mit einer Stromdichte von 40
A/dm2 30 Minuten lang Chrom auf das Warenteil abgeschieden.
Das resultierende Warenteil besitzt eine herkömmliche glänzende und
gleichmäßig ausgebildete Chromschicht, wie in 1 dargestellt.
Beispiel 2:
Für die Ausbildung erfindungsgemäßer strukturierter Hartchromschichten
wird ein erfindungsgemäßer Elektrolyt verwendet, der enthält:
Bei einer Temperatur von 70°C, einer kathodischen Stromausbeute
von 10 % und einer Expositionszeit von 30 Minuten werden erfindungsgemäße strukturierte
Hartchromschichten auf Werkstücken abgeschieden. Für die in 2
bis 6 gezeigten Fotografien werden die Stromdichten
folgendermaßen variiert: 2: 30 A/dm2;
3: 40 A/dm2; 4:
50 A/dm2; 5: 60 A/dm2;
6: 70 A/dm2. Es entstehen typische Oberflächenstrukturen
mit in den Fotografien dunkel erscheinenden Strukturtälern, d.h. Vertiefungen.
Wird die Stromdichte konstant gelassen und werden stattdessen die
Elektrolytbestandteile verändert, zeigt sich ebenfalls ein Einfluss auf die Strukturbildung,
der aber im Ergebnis zu Strukturen führt, die mit denjenigen der 2
bis 6 vergleichbar sind.
Beispiel 3:
Auf ein Warenteil werden abwechselnd konventionelle Hartchromschichten
mit Einlagerungen aus Aluminiumoxid und erfindungsgemäße strukturierte Hartchromschichten
abgeschieden. Für letztere wird ein Elektrolyt verwendet, der
enthält. Die strukturierten Hartchromschichten werden bei einer Temperatur von 60°C,
einer kathodischen Stromausbeute von 10 % und einer Stromdichte von 80 A/dm2
30 Minuten lang abgeschieden. Insgesamt werden sechs Schichten abwechselnd mit und
ohne Einlagerungen aufgebracht. 7 und 8
zeigen einen typischen Querschliff dieser gradierten strukturierten Chromschichten
in unterschiedlichen Vergrößerungen. Der Korrosionsschutz wird durch die konventionellen
Hartchromschichten gewährleistet, während die günstigen tribologischen Eigenschaften
aus den erfindungsgemäßen strukturierten Hartchromschichten resultieren. Anstelle
von Aluminiumoxid kann auch Diamant oder hexagonales Bornitrid eingelagert werden.
Die entstandenen gradierten strukturierten Hartchromschichten können
weiter wie im Beispiel 4 beschrieben behandelt werden, um die selbstschmierenden
Eigenschaften der Oberfläche zu unterstützen.
Beispiel 4:
Bei einer nach Beispiel 2 auf einem Werkstück hergestellten erfindungsgemäßen
strukturierten Hartchromschicht werden die Strukturtäler bzw. Vertiefungen der Oberfläche
mit einem Gemisch aus Epoxidharz und Bornitrid des hexagonalen Typs gefüllt. Die
Fotografien der 9 und 10
veranschaulichen die Füllung der Vertiefungen der Hartchromschicht. Die so entstandene
Beschichtung weist hervorragende selbstschmierende Eigenschaften auf. Zudem kann
abhängig von der Anwendung auf die zusätzliche Verwendung weiterer Schmierstoffe
verzichtet werden.
Beispiel 5:
Ein Werkstück, das mit einer gemäß Beispiel 2 hergestellten strukturierten
Hartchromschicht bedeckt ist, wird mit einem Gemisch aus Epoxidharz und MoS2
so behandelt, dass die Vertiefungen der Chromschicht mit dem Gemisch gefüllt werden.
Das Epoxidharz dient als Binder, um das MoS2 in den Vertiefungen und
zum Teil auch an den Erhebungen zu fixieren. Daraus resultieren gute Verschleißeigenschaften,
wie auch hervorragende Notlaufeigenschaften, wenn eine Mangelschmierung des Werkstücks
auftritt. Zudem ist im Vergleich zur unbehandelten strukturierten Hartchromschicht
ein verbessertes Korrosionsverhalten gegeben.
Beispiel 6:
Die Vertiefungen einer nach Beispiel 2 auf einem Warenteil erzeugten
strukturierten Hartchromschicht werden mit einem Gemisch aus Epoxidharz und mikroskaligem
Diamant, d.h. Diamantkörnchen mit einer Größe im &mgr;m-Bereich, gefüllt. Auch hier
zeigen sich gegenüber der nicht gefüllten strukturierten Hartchromschicht deutlich
verbesserte Verschleißeigenschaften und ein wesentlich günstigeres Korrosionsverhalten.
Beispiel 7:
Ein gemäß Beispiel 5 erzeugtes Werkstück wird zusätzlich mit einem
Gemisch des Beispiels 6 behandelt. Die resultierende Beschichtung weist gegenüber
den Beispielen 5 und 6 stark verbesserte tribologische Eigenschaften, z.B. eine
ausgezeichnete Selbstschmierung, wie auch ein gegenüber der unbehandelten strukturierten
Hartchromschicht günstigeres Korrosionsverhalten auf.
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung einer strukturierten Hartchromschicht, wobei
Chrom aus einem Elektrolyt auf ein Werkstück abgeschieden wird, der enthält:
(a) Cr(VI)-Verbindung in einer Menge, die 50 bis 300 g/l Chromsäureanhydrid entspricht;
(b) 0,5 g/l bis 10 g/l Schwefelsäure;
(c) 5 g/l bis 15 g/l aliphatische Sulfonsäure mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen;
wobei der Elektrolyt keine Verbindung ausgewählt aus Ammonium-, Alkali- und Erdalkalimolybdat,
Ammonium-, Alkali- und Erdalkalivanadat und Ammonium-, Alkali- und Erdalkalizirkonat
enthält und mit einer kathodischen Stromausbeute von 12 % oder weniger gearbeitet
wird.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Cr(VI)-Verbindung CrO3
ist.
Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die aliphatische
Sulfonsäure ausgewählt ist unter Methansulfonsäure, Ethansulfonsäure, Methandisulfonsäure
und Ethandisulfonsäure.
Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Elektrolyt
im wesentlichen keine Fluoride enthält.
Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei mit einer Stromdichte
von 20 A/dm2 bis 200 A/dm2 gearbeitet wird.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei vor und/oder nach dem Abscheiden der
strukturierten Hartchromschicht eine zweite Schicht abgeschieden wird.
Verfahren nach Anspruch 6, wobei die strukturierte Hartchromschicht
und die zweite Schicht aus verschiedenen Werkstoffen bestehen.
Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, wobei als zweite Schicht eine Hartchromschicht
gleichmäßiger Schichtdicke abgeschieden wird.
Verfahren zur Herstellung einer Beschichtung, wobei Chrom auf ein Werkstück
unter Bildung einer strukturierten Hartchromschicht abgeschieden wird, und auf die
strukturierte Hartchromschicht eine Zusammensetzung aufgebracht wird, die Epoxidharz
und einen Festschmierstoff, einen Hartstoff oder Gemische davon enthält.
Verfahren nach Anspruch 9, wobei die strukturierte Hartchromschicht
nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 hergestellt wird.
Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, wobei als Festschmierstoff MoS2,
Bornitrid, Teflon oder eine Mischung davon eingesetzt wird.
Verfahren nach Anspruch 9 bis 11, wobei als Hartstoff mikroskaliger
Diamant, Aluminiumoxid, Si3N4, B4C, SiC oder eine
Mischung davon eingesetzt wird.
Strukturierte Hartchromschicht, erhältlich nach dem Verfahren gemäß
einem der Ansprüche 1 bis 8.
Beschichtung, erhältlich nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche
9 bis 12.
Elektrolyt zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche
1 bis 12, enthaltend:
(a) Cr(VI)-Verbindung in einer Menge, die 50 bis 300 g/l Chromsäureanhydrid entspricht;
(b) 0,5 g/l bis 10 g/l Schwefelsäure;
(c) 5 g/l bis 15 g/l aliphatische Sulfonsäure mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen;
wobei der Elektrolyt keine Verbindung ausgewählt aus Ammonium-, Alkali- und Erdalkalimolybdat,
Ammonium-, Alkali- und Erdalkalivanadat und Ammonium-, Alkali- und Erdalkalizirkonat
enthält.
Elektrolyt nach Anspruch 15, wobei die Cr(VI)-Verbindung CrO3
ist.
Elektrolyt nach Anspruch 15 oder 16, wobei die aliphatische Sulfonsäure
ausgewählt ist unter Methansulfonsäure, Ehtansulfonsäure, Methandisulfonsäure oder
Ethandisulfonsäure.
Elektrolyt nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei der Elektrolyt
im wesentlichen keine Fluoride enthält.