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Dokumentenidentifikation DE102004029155A1 01.09.2005
Titel Sägeblatt und tragbare Sägemaschine sowie Verwendung eines Sägeblattes
Anmelder Profikit GmbH, 52249 Eschweiler, DE
Erfinder Nestler, Nikola, 44797 Bochum, DE
Vertreter Castell, K., Dipl.-Ing. Univ. Dr.-Ing.; Reuther, M., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 52349 Düren
DE-Anmeldedatum 17.06.2004
DE-Aktenzeichen 102004029155
Offenlegungstag 01.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.09.2005
IPC-Hauptklasse B23D 61/02
IPC-Nebenklasse B23D 45/16   
Zusammenfassung Um die Schnittleistung herkömmlicher Sägeblätter und mobiler tragbarer Sägemaschinen zu erhöhen, schlägt die Erfindung ein Sägeblatt zum Trennen von Gebilden aus unterschiedlichsten Werkstoffen vor, welches eine Sägeblattdicke von weniger als 2,3 mm und einen Sägeblattdurchmesser von mehr als 355 mm aufweist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Sägeblatt zum Trennen von Gebilden aus unterschiedlichsten Werkstoffen sowie eine tragbare Sägemaschine mit einem Sägeblatt zum Trennen derartiger Gebilde. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Verwendung eines solchen Sägeblattes.

Sägeblätter, insbesondere Kreissägeblätter, gibt es für eine Vielzahl von unterschiedlichen Anwendungsgebieten und dementsprechend in verschiedenen Ausführungsvarianten. Beispielsweise gibt es HSS-Sägeblätter oder HM-Sägeblätter zum Trennen von Profilen aus Stahl, NE-Metall oder auch Stein. Um eine hohe Schneidleistung zu erzielen, rotieren die Sägeblätter beim Bearbeiten von Werkstücken oftmals mit sehr hohen Geschwindigkeiten, wodurch entsprechend hohe Schnittkräfte auf die Sägeblätter wirken. Um diese Schnittkräfte aufnehmen zu können, müssen die Sägeblätter neben einer ausreichenden Festigkeit auch eine gewisse Mindeststabilität aufweisen. Die Stabilität die Schneidleistung hängt im Wesentlichen von den Sägeblattdimensionen ab. Insbesondere der Durchmesser der zu bearbeitenden Werkstücke richtet sich nach der Größe der eingesetzten Sägeblattdurchmesser.

Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung gattungsgemäße Sägeblätter und Sägemaschinen derart weiterzuentwickeln, dass zum einen Schnittleistungen von Sägeblättern insbesondere im Zusammenhang mit mobilen tragbaren Sägemaschinen verbessert werden, so dass größer dimensionierte Werkstücke mit einer zumindest gleichen Schnittleistung bearbeitet werden können.

Die Aufgabe der Erfindung wird zum einen von einem Sägeblatt zum Trennen von Gebilden aus unterschiedlichsten Werkstoffen gelöst, bei welchem das Sägeblatt eine Sägeblattdicke von weniger als 2,3 mm und einen Sägeblattdurchmesser von mehr als 355 mm aufweist.

Durch ein derart dimensioniertes Sägeblatt können Werkstücke mit einem wesentlichen größeren Umfang bearbeitet werden, ohne dass sich hierbei die Schnittbreite des vorliegenden Sägeblattes gegenüber im Durchmesser kleiner dimensionierten Sägeblättern erhöht. Vorteilhafter Weise werden hierdurch insgesamt wesentlich höhere Schnittleistungen beim Bearbeiten von größer dimensionierten Werkstücken erreicht. Dies hat erhebliche wirtschaftliche Vorteile, da durch die erhöhte Schnittleistung derartige Werkstücke schneller durchtrennt werden, als mit herkömmlichen Sägeblättern mit ähnlichen Durchmessern jedoch größerer Sägeblattdicke. Des Weiteren können Sägemaschinen, die in der Lage sind, derartige Sägeblätter aufzunehmen, entweder mit einer reduzierten Motorleistung betrieben werden, was vorteilhafter Weise zu einer Reduzierung der benötigten Energie führt. Oder neue Sägemaschinen können zukünftige von vornherein mit kleiner dimensionierten Motoren bei gleicher oder sogar erhöhter Schnittleistung ausgestattet werden.

Die vorgenannten Vorteile machen sich bereits bei einem Sägeblattdurchmesser mit einem Wert von knapp über 355 mm bemerkbar. Besonders positiv sind die genannten Vorteile spürbar, wenn das Sägeblatt einen Sägeblattdurchmesser von mehr als 400 mm aufweist. Herkömmliche Sägeblätter mit einem derartig großen Sägeblattdurchmesser haben eine größere Sägeblattdicke und dementsprechend bei gleicher Antriebsleistung auch eine geringere Schnittleistung, so dass sich die Sägeleistung des vorliegenden Sägeblattes wesentlich erhöht.

Eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante sieht vor, dass das Sägeblatt einen Schneidbereich mit einer Sägeblattdicke von weniger als 2,3 mm aufweist. Da die auftretenden Scheidkräfte auch entscheidend von der Dicke des Schneidbereiches, der im Wesentlichen im direkten Eingriff mit dem zu bearbeitenden Werkstück ist, abhängt, ist dort eine entsprechend geringe Sägeblattdicke besonders vorteilhaft.

In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn das Sägeblatt einen Sägeblattgrundkörper mit einer Grundkörperdicke von weniger als 1,9 mm oder von weniger als 1,5 mm aufweist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Sägeblatt einen Schneidbereich aufweist, dessen Schneide aus Hartmetallzähnen besteht, ist es vorteilhaft, wenn der Grundkörper, an welchem die Hartmetallzähne angeordnet sind, eine möglichst geringe Dicke aufweist. Hiermit wird eine weitere Reduzierung der zu bewegenden Massen erzielt.

Aus diesen Gründen ist es je nach zu bearbeitendem Werkstoff vorteilhaft, wenn das Sägeblatt einen Schneidbereich hat, der eine Hartmetallschneide aufweist.

Die Erfindung der Aufgabe wird ebenfalls von einer tragbaren Sägemaschine mit einem Sägeblatt zum Trennen von Gebilden aus unterschiedlichsten Werkstoffen gelöst, wobei die tragbare Sägemaschine eine Sägeblattaufnahme für Sägeblätter mit einem Durchmesser von mehr als 355 mm aufweist.

Der Begriff „tragbare Sägemaschine" beschreibt im Sinne der Erfindung eine Sägemaschine, welche mobil ist und mit zu einem Einsatzort genommen werden kann, also einen Einsatz „vor Ort" ermöglicht.

Durch eine derartig dimensionierte Sägeblattaufnahme wird der Einsatzbereich von herkömmlichen mobilen Sägemaschinen wesentlich erweitert, da mit dem größeren Sägeblatt nunmehr auch Werkstücke, welche bisher „vor Ort" nicht direkt spanend mit einer Sägemaschine bearbeitet werden konnten, „vor Ort" gesägt werden können.

Um ein entsprechend großes Sägeblatt an der tragbaren Sägemaschine abdecken zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Sägemaschine eine Sägeschutzhaube mit einem Schutzhaubeninnenradius von mehr als 180 mm aufweist. Hierdurch kann auch ein größer als bisher üblich dimensioniertes Sägeblatt abgeschirmt werden.

Um die Schnittleistung der tragbaren Sägemaschine bei Sägeblättern mit einem Durchmesser von über 355 mm nicht zu beschränken, ist es vorteilhaft, wenn die tragbare Sägemaschine ein Sägeblatt aufweist, welches zumindest einige der genannten Merkmale aufweist.

Vorteilhafter Weise ist es nicht notwendig, die vorliegende tragbare Sägemaschine bei gleicher Schneidleistung mit einem stärkeren Motor auszurüsten, da die geringe Schnittbreite eines Sägeblattes, mit einem beispielsweise 405 mm dimensionierten Durchmesser, die Sägeleistung der tragbaren Sägemaschine nicht negativ beeinflusst.

Ein weiterer Vorteil vorliegender Sägemaschine liegt darin, dass das Gewicht der tragbaren Sägemaschine trotz der Verwendung eines größeren Sägeblattes, wenn überhaupt, nur unwesentlich ansteigt, da kein stärker dimensionierter Motor vorgesehen werden muss.

Vorteilhaft ist auch die Verwendung eines Sägeblattes mit den vorstehend genannten Merkmalen als Schneidmittel an einer stationär angeordneten spanabhebenden Vorrichtung. Zwar gibt es stationäre Sägemaschinen, die bereits Sägeblätter mit einem Sägeblattdurchmesser von über 355 mm aufnehmen können. Da jedoch die herkömmlichen Sägeblätter einen wesentlich breiteren Schneidbereich haben, haben die stationären Sägen mit herkömmlichen Sägeblättern demzufolge eine geringere Schneidleistung als Sägen mit dem vorliegenden Sägeblatt, welches einen gleichen Sägeblattdurchmesser aufweist. Somit ist die Verwendung des vorliegenden Sägeblattes an bekannten, stationär angeordneten Sägemaschinen vorteilhaft.

Die vorliegenden Sägeblätter sind schärfbar und erlauben vorteilhafter Weise eine Bearbeitung ohne die Zufuhr von Kühlmittel. Dadurch, dass die Sägeblätter schärfbar sind, ergibt sich eine lange Gebrauchsdauer. Ein Einsatz ohne die Verwendung von Kühlmittel ermöglicht eine vorteilhafte Verwendung der Sägeblätter an mobilen Sägemaschinen.

Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Beschreibung anliegender Zeichnung erläutert, in welcher beispielhaft ein Sägeblatt und eine tragbare Sägemaschine dargestellt sind.

Es zeigt

1 schematisch eine geschnittene Teilansicht eines Sägeblattes und

2 schematisch eine Teilansicht einer tragbaren Sägemaschine.

Das in der 1 gezeigte Sägeblatt 1 weist ein Sägestammblatt 2 auf, an welchem Hartmetallzähne 3 (hier nur exemplarisch gezeigt und beziffert) angelötet sind. Die Hartmetallzähne 3 haben an ihrer Umfangsschneidekante 4 eine Hartmetallzahndicke 5. Die Hartmetallzahndicke 5 ist die maximale Sägeblattdicke des Sägeblattes 1 und hat einen Wert von 2,2 mm, wobei das Sägeblatt 1 einen Sägeblattdurchmesser 6 mit einem Wert von 405 mm aufweist. Das Sägestammblatt 2 hat dahingegen lediglich eine Sägestammblattdicke 7 von 1,8 mm.

Die in der 2 gezeigte tragbare Sägemaschine 10 weist eine Sägeblattaufnahme 11 auf, an welcher das Sägeblatt 1 aus der 1 angeordnet ist. Das Sägeblatt 1 ist von einer zweigeteilten Sägeblattschutzhaube 12 nahezu vollständig umgeben. Die Sägeblattschutzhaube 12 hat ein feststehendes erstes Schutzhaubenteil 13 und ein um eine Sägeblattaufnahme 14 schwenkbares zweites Schutzhaubenteil 15. Das Schutzhaubenteil 15 schwenkt beim Bearbeiten eines Werkstückes (hier nicht dargestellt) gemäß Pfeilrichtung 16 zumindest teilweise in das feststehende Schutzhaubenteil 13 hinein, so dass während des Bearbeitens eines Werkstückes ein genügend großer Arbeitsbereich des Sägeblattes 1 frei liegt.

Angetrieben wird das Sägeblatt 1 durch einen Maschinenmotor 17.

Um während der Bearbeitung auftretende Schwingungen zumindest zum Teil zu absorbieren, weist die Sägemaschine 10 im Bereich der Sägeblattschutzhaube 12 einen ersten Schwingungsdämpfer 18 und einen zweiten Schwingungsdämpfer 19 auf.

An einem Gestell 20 der Sägemaschine 10 ist ein Spannsystem 21 vorgesehen, mit welchem ein zu bearbeitendes Werkstück gegenüber dem Gestell 20 verklemmt wird.

Die hier gezeigte Sägemaschine 10 ist hinsichtlich ihrer Sägeblattaufnahme 11, ihrer Sägeblattschutzhaube 12, ihrer Sägeblattschwingungsdämpfer 18, 19 sowie ihres Spannsystems 21 derart dimensioniert, dass sie problemlos das Sägeblatt 1 mit einem Durchmesser 6 von 405 mm aufnehmen kann.

Damit die Sägeblattschutzhaube 12 das an der Sägemaschine 10 angeordnete Sägeblatt 1 wie üblich umschließen kann, hat die Sägeblattschutzhaube 12 einen Schutzhaubeninnenradius 22 von 207,5 mm.


Anspruch[de]
  1. Sägeblatt zum Trennen von Gebilden aus unterschiedlichsten Werkstoffen, dadurch gekennzeichnet, dass das Sägeblatt eine Sägeblattdicke von weniger als 2,3 mm und einen Sägeblattdurchmesser von mehr als 355 mm aufweist.
  2. Sägeblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sägeblatt (1) einen Sägeblattdurchmesser (6) von mehr als 400 mm aufweist.
  3. Sägeblatt nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sägeblatt (1) einen Schneidbereich mit einer Sägeblattdicke von weniger als 2,3 mm aufweist.
  4. Sägeblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Sägeblatt (1) einen Sägeblattgrundkörper mit einer Grundkörperdicke von weniger als 1,9 mm oder von weniger als 1,5 mm aufweist.
  5. Sägeblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Schneidbereich, der eine Hartmetallschneide aufweist.
  6. Tragbare Sägemaschine mit einem Sägeblatt zum Trennen von Gebilden aus unterschiedlichsten Werkstoffen, gekennzeichnet durch eine Sägeblattaufnahme für Sägeblätter mit einem Sägeblattdurchmesser von mehr als 355 mm.
  7. Tragbare Sägemaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sägemaschine (1) eine Sägeblattschutzhaube (12) mit einem Schutzhaubeninnenradius (22) von mehr als 180 mm aufweist.
  8. Tragbare Sägemaschine nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sägemaschine ein Sägeblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 5 aufweist.
  9. Verwendung eines Sägeblattes nach einem der Ansprüche 1 bis 5 als Schneidmittel an einer stationären spanabhebenden Vorrichtung.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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