Die Erfindung betrifft ein Sägeblatt zum Trennen von Gebilden aus
unterschiedlichsten Werkstoffen sowie eine tragbare Sägemaschine mit einem Sägeblatt
zum Trennen derartiger Gebilde. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Verwendung
eines solchen Sägeblattes.
Sägeblätter, insbesondere Kreissägeblätter, gibt es für eine Vielzahl
von unterschiedlichen Anwendungsgebieten und dementsprechend in verschiedenen Ausführungsvarianten.
Beispielsweise gibt es HSS-Sägeblätter oder HM-Sägeblätter zum Trennen von Profilen
aus Stahl, NE-Metall oder auch Stein. Um eine hohe Schneidleistung zu erzielen,
rotieren die Sägeblätter beim Bearbeiten von Werkstücken oftmals mit sehr hohen
Geschwindigkeiten, wodurch entsprechend hohe Schnittkräfte auf die Sägeblätter wirken.
Um diese Schnittkräfte aufnehmen zu können, müssen die Sägeblätter neben einer ausreichenden
Festigkeit auch eine gewisse Mindeststabilität aufweisen. Die Stabilität die Schneidleistung
hängt im Wesentlichen von den Sägeblattdimensionen ab. Insbesondere der Durchmesser
der zu bearbeitenden Werkstücke richtet sich nach der Größe der eingesetzten Sägeblattdurchmesser.
Es ist Aufgabe vorliegender Erfindung gattungsgemäße Sägeblätter und
Sägemaschinen derart weiterzuentwickeln, dass zum einen Schnittleistungen von Sägeblättern
insbesondere im Zusammenhang mit mobilen tragbaren Sägemaschinen verbessert werden,
so dass größer dimensionierte Werkstücke mit einer zumindest gleichen Schnittleistung
bearbeitet werden können.
Die Aufgabe der Erfindung wird zum einen von einem Sägeblatt zum Trennen
von Gebilden aus unterschiedlichsten Werkstoffen gelöst, bei welchem das Sägeblatt
eine Sägeblattdicke von weniger als 2,3 mm und einen Sägeblattdurchmesser von mehr
als 355 mm aufweist.
Durch ein derart dimensioniertes Sägeblatt können Werkstücke mit einem
wesentlichen größeren Umfang bearbeitet werden, ohne dass sich hierbei die Schnittbreite
des vorliegenden Sägeblattes gegenüber im Durchmesser kleiner dimensionierten Sägeblättern
erhöht. Vorteilhafter Weise werden hierdurch insgesamt wesentlich höhere Schnittleistungen
beim Bearbeiten von größer dimensionierten Werkstücken erreicht. Dies hat erhebliche
wirtschaftliche Vorteile, da durch die erhöhte Schnittleistung derartige Werkstücke
schneller durchtrennt werden, als mit herkömmlichen Sägeblättern mit ähnlichen Durchmessern
jedoch größerer Sägeblattdicke. Des Weiteren können Sägemaschinen, die in der Lage
sind, derartige Sägeblätter aufzunehmen, entweder mit einer reduzierten Motorleistung
betrieben werden, was vorteilhafter Weise zu einer Reduzierung der benötigten Energie
führt. Oder neue Sägemaschinen können zukünftige von vornherein mit kleiner dimensionierten
Motoren bei gleicher oder sogar erhöhter Schnittleistung ausgestattet werden.
Die vorgenannten Vorteile machen sich bereits bei einem Sägeblattdurchmesser
mit einem Wert von knapp über 355 mm bemerkbar. Besonders positiv sind die genannten
Vorteile spürbar, wenn das Sägeblatt einen Sägeblattdurchmesser von mehr als 400
mm aufweist. Herkömmliche Sägeblätter mit einem derartig großen Sägeblattdurchmesser
haben eine größere Sägeblattdicke und dementsprechend bei gleicher Antriebsleistung
auch eine geringere Schnittleistung, so dass sich die Sägeleistung des vorliegenden
Sägeblattes wesentlich erhöht.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante sieht vor, dass das
Sägeblatt einen Schneidbereich mit einer Sägeblattdicke von weniger als 2,3 mm aufweist.
Da die auftretenden Scheidkräfte auch entscheidend von der Dicke des Schneidbereiches,
der im Wesentlichen im direkten Eingriff mit dem zu bearbeitenden Werkstück ist,
abhängt, ist dort eine entsprechend geringe Sägeblattdicke besonders vorteilhaft.
In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn das Sägeblatt einen
Sägeblattgrundkörper mit einer Grundkörperdicke von weniger als 1,9 mm oder von
weniger als 1,5 mm aufweist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Sägeblatt
einen Schneidbereich aufweist, dessen Schneide aus Hartmetallzähnen besteht, ist
es vorteilhaft, wenn der Grundkörper, an welchem die Hartmetallzähne angeordnet
sind, eine möglichst geringe Dicke aufweist. Hiermit wird eine weitere Reduzierung
der zu bewegenden Massen erzielt.
Aus diesen Gründen ist es je nach zu bearbeitendem Werkstoff vorteilhaft,
wenn das Sägeblatt einen Schneidbereich hat, der eine Hartmetallschneide aufweist.
Die Erfindung der Aufgabe wird ebenfalls von einer tragbaren Sägemaschine
mit einem Sägeblatt zum Trennen von Gebilden aus unterschiedlichsten Werkstoffen
gelöst, wobei die tragbare Sägemaschine eine Sägeblattaufnahme für Sägeblätter mit
einem Durchmesser von mehr als 355 mm aufweist.
Der Begriff „tragbare Sägemaschine" beschreibt im Sinne der
Erfindung eine Sägemaschine, welche mobil ist und mit zu einem Einsatzort genommen
werden kann, also einen Einsatz „vor Ort" ermöglicht.
Durch eine derartig dimensionierte Sägeblattaufnahme wird der Einsatzbereich
von herkömmlichen mobilen Sägemaschinen wesentlich erweitert, da
mit dem größeren Sägeblatt nunmehr auch Werkstücke, welche bisher „vor Ort"
nicht direkt spanend mit einer Sägemaschine bearbeitet werden konnten, „vor
Ort" gesägt werden können.
Um ein entsprechend großes Sägeblatt an der tragbaren Sägemaschine
abdecken zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Sägemaschine eine Sägeschutzhaube
mit einem Schutzhaubeninnenradius von mehr als 180 mm aufweist. Hierdurch kann auch
ein größer als bisher üblich dimensioniertes Sägeblatt abgeschirmt werden.
Um die Schnittleistung der tragbaren Sägemaschine bei Sägeblättern
mit einem Durchmesser von über 355 mm nicht zu beschränken, ist es vorteilhaft,
wenn die tragbare Sägemaschine ein Sägeblatt aufweist, welches zumindest einige
der genannten Merkmale aufweist.
Vorteilhafter Weise ist es nicht notwendig, die vorliegende tragbare
Sägemaschine bei gleicher Schneidleistung mit einem stärkeren Motor auszurüsten,
da die geringe Schnittbreite eines Sägeblattes, mit einem beispielsweise 405 mm
dimensionierten Durchmesser, die Sägeleistung der tragbaren Sägemaschine nicht negativ
beeinflusst.
Ein weiterer Vorteil vorliegender Sägemaschine liegt darin, dass das
Gewicht der tragbaren Sägemaschine trotz der Verwendung eines größeren Sägeblattes,
wenn überhaupt, nur unwesentlich ansteigt, da kein stärker dimensionierter Motor
vorgesehen werden muss.
Vorteilhaft ist auch die Verwendung eines Sägeblattes mit den vorstehend
genannten Merkmalen als Schneidmittel an einer stationär angeordneten spanabhebenden
Vorrichtung. Zwar gibt es stationäre Sägemaschinen, die bereits Sägeblätter mit
einem Sägeblattdurchmesser von über 355 mm aufnehmen können. Da jedoch die herkömmlichen
Sägeblätter einen wesentlich breiteren Schneidbereich haben, haben die stationären
Sägen mit herkömmlichen Sägeblättern demzufolge eine geringere Schneidleistung als
Sägen mit dem vorliegenden Sägeblatt, welches einen gleichen Sägeblattdurchmesser
aufweist. Somit ist die Verwendung des vorliegenden Sägeblattes an bekannten, stationär
angeordneten Sägemaschinen vorteilhaft.
Die vorliegenden Sägeblätter sind schärfbar und erlauben vorteilhafter
Weise eine Bearbeitung ohne die Zufuhr von Kühlmittel. Dadurch, dass die Sägeblätter
schärfbar sind, ergibt sich eine lange Gebrauchsdauer. Ein Einsatz ohne die Verwendung
von Kühlmittel ermöglicht eine vorteilhafte Verwendung der Sägeblätter an mobilen
Sägemaschinen.
Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden
anhand nachfolgender Beschreibung anliegender Zeichnung erläutert, in welcher beispielhaft
ein Sägeblatt und eine tragbare Sägemaschine dargestellt sind.
Es zeigt
1 schematisch eine geschnittene Teilansicht
eines Sägeblattes und
2 schematisch eine Teilansicht einer
tragbaren Sägemaschine.
Das in der 1 gezeigte Sägeblatt
1 weist ein Sägestammblatt 2 auf, an welchem Hartmetallzähne
3 (hier nur exemplarisch gezeigt und beziffert) angelötet sind. Die Hartmetallzähne
3 haben an ihrer Umfangsschneidekante 4 eine Hartmetallzahndicke
5. Die Hartmetallzahndicke 5 ist die maximale Sägeblattdicke des
Sägeblattes 1 und hat einen Wert von 2,2 mm, wobei das Sägeblatt
1 einen Sägeblattdurchmesser 6 mit einem Wert von 405 mm aufweist.
Das Sägestammblatt 2 hat dahingegen lediglich eine Sägestammblattdicke
7 von 1,8 mm.
Die in der 2 gezeigte tragbare Sägemaschine
10 weist eine Sägeblattaufnahme 11 auf, an welcher das Sägeblatt
1 aus der 1 angeordnet ist. Das Sägeblatt
1 ist von einer zweigeteilten Sägeblattschutzhaube 12 nahezu vollständig
umgeben. Die Sägeblattschutzhaube 12 hat ein feststehendes erstes Schutzhaubenteil
13 und ein um eine Sägeblattaufnahme 14 schwenkbares zweites Schutzhaubenteil
15. Das Schutzhaubenteil 15 schwenkt beim Bearbeiten eines Werkstückes
(hier nicht dargestellt) gemäß Pfeilrichtung 16 zumindest teilweise in
das feststehende Schutzhaubenteil 13 hinein, so dass während des Bearbeitens
eines Werkstückes ein genügend großer Arbeitsbereich des Sägeblattes 1
frei liegt.
Angetrieben wird das Sägeblatt 1 durch einen Maschinenmotor
17.
Um während der Bearbeitung auftretende Schwingungen zumindest zum
Teil zu absorbieren, weist die Sägemaschine 10 im Bereich der Sägeblattschutzhaube
12 einen ersten Schwingungsdämpfer 18 und einen zweiten Schwingungsdämpfer
19 auf.
An einem Gestell 20 der Sägemaschine 10 ist ein
Spannsystem 21 vorgesehen, mit welchem ein zu bearbeitendes Werkstück gegenüber
dem Gestell 20 verklemmt wird.
Die hier gezeigte Sägemaschine 10 ist hinsichtlich ihrer
Sägeblattaufnahme 11, ihrer Sägeblattschutzhaube 12, ihrer Sägeblattschwingungsdämpfer
18, 19 sowie ihres Spannsystems 21 derart dimensioniert,
dass sie problemlos das Sägeblatt 1 mit einem Durchmesser 6 von
405 mm aufnehmen kann.
Damit die Sägeblattschutzhaube 12 das an der Sägemaschine
10 angeordnete Sägeblatt 1 wie üblich umschließen kann, hat die
Sägeblattschutzhaube 12 einen Schutzhaubeninnenradius 22 von 207,5
mm.