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Dokumentenidentifikation DE10249039B4 01.09.2005
Titel Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken
Anmelder Wera-Werk Hermann Werner GmbH & Co. KG, 42349 Wuppertal, DE
Erfinder Garschagen, Friedrich Albert, 42855 Remscheid, DE
Vertreter H.-J. Rieder und Partner, 42329 Wuppertal
DE-Anmeldedatum 22.10.2002
DE-Aktenzeichen 10249039
Offenlegungstag 13.05.2004
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 01.09.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 01.09.2005
IPC-Hauptklasse B23F 23/00
IPC-Nebenklasse B23F 19/00   B23Q 39/00   B23Q 7/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken mit zwei Bearbeitungseinrichtungen in einem Aufbau mit einer Ent-/Beladeanrichtung nach Patentanspruch 1.

Die DE 1948 559 A beschreibt eine Verzahnungseinrichtung mit zwei Bearbeitungseinrichtungen, die räumlich von einer zwischen den beiden Bearbeitungseinrichtungen angeordneten Ent-/Beladeeinrichtung getrennt sind.

Die JP 05016052 A (Abstract) befasst sich mit der Verkettung von zwei gegenüberliegend angeordneten Verzahnungsmaschinen über eine gemeinsame, an einem darüber liegenden Führungsrahmen geführte Ent-/Beladevorrichtung.

Die DE 8814 245 U1 beschreibt eine Werkzeugmaschine mit mehreren Bearbeitungseinrichtungen in einer Flucht zwischen Portalen, die eine Übergabeeinrichtung mit einem Greifer tragen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken so auszugestalten, dass bei günstigem Aufbau der Vorrichtung eine wirtschaftliche Verzahnung und Nachbearbeitung von Werkstücken durchführbar ist.

Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch eine die Merkmale nach dem Anspruch 1 aufweisende Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt ein Maschinengestell, eine dem Maschinengestell zugeordnete erste Bearbeitungseinrichtung zum Verzahnen von Werkstücken aufweisend eine Werkstückspindel, einen relativ zur sich in der Z-Achse erstreckenden Werkstückspindel senkrecht hierzu in Richtung der auf die Werkstückspindel gerichteten X-Achse verlagerbaren Werkzeugschlitten, einen vom Werkzeugschlitten getragenen, relativ zum Werkzeugschlitten um die X-Achse verschwenkbaren Werkzeugträger und eine vom Werkzeugträger getragene Werkzeugspindel mit windschief zur Werkstückspindelachse ausrichtbarer Werkzeugspindelachse zur Aufnahme eines Verzahnwerkzeuges, und mit einem der Werkstückspindel benachbarten Aufbau mit einer der Werkstückspindel zugewandten und einer der Werkstückspindel abgewandten Seite, wobei auf der der Werkstückspindel abgewandten Seite eine Werkstückhalterung für eine zweite Bearbeitungseinrichtung angeordnet ist, wobei ein vom Aufbau gebildetes Portal einen Durchgang für eine Ent-/Beladeeinrichtung mit einem durch das Portal in einer von der X- und Z-Achse gebildeten Fluchtebene greifenden Greifer, welcher Durchgang zwischen den beiden Bearbeitungseinrichtungen liegt, wobei Verzahnungswerkzeug, Werkstückspindel, Portal und Werkstückhalterung in einer Fluchtlinie der Fluchtebene liegen.

Zufolge derartiger Anordnung in Kombination ist eine Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstückengeschaffen, welche den Vorteil einer optimalen Verknüpfung des Verzahnens und einer nachfolgenden Bearbeitung der Werkstücke realisiert. Das Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken geschieht in einer sinnvollen Schrittfolge, verbunden mit einer Kostenverringerung durch kürzeste Wege der Werkstücke. Das Verzahnen der Werkstücke bzw. Werkräder kann dabei durch Wälzfräsen oder Schlagzahndrehen erfolgen. Von der betreffenden Bearbeitungseinrichtung passieren sie mittels der Ent-/Beladeinrichtung den Aufbau und gelangen damit sofort zur weiteren Bearbeitungseinrichtung, an welcher die entsprechende Nachbearbeitung vorgenommen wird. Also beinhaltet die erfindungsgemäße Vorrichtung zwei Maschinen in einer, was sich in einem günstigen Maschinenpreis niederschlägt. Der Aufbau ist dazu herangezogen, mit beiden Bearbeitungseinrichtungen zusammenzuwirken. Erfindungsgemäß besteht ein Vorteil darin, eine von der Werkstückspindel und der Verlagerungsrichtung des Werkzeugschlittens definierte Fluchtebene vorzusehen, senkrecht zu welcher ein vom Aufbau gebildetes Portal liegt, auf dessen der Werkstückspindel abgewandten Seite die Werkstückhalterung für die weitere Bearbeitungseinrichtung angeordnet ist. Auf diese Weise wird durch den portalartigen Aufbau der Durchgang für eine Ent-/Beladeeinrichtung mit einem daurch das das Portal greifenden Greifer geschaffen, um Werkstücke auf kürzestem Weg und daher zeitsparend von der einen Bearbeitungseinrichtung zur anderen zu bringen.

Die Anordnung der in einer Fluchtlinie mit dem Aufbau liegenden Bearbeitungseinrichtungen bringt den Vorteil eines besonders geringen Platzbedarfs. Einer Automation durch kurze Wege kommt der Sachverhalt entgegen, dass die Fluchtebene eine Vertikalebene ist, so dass Fräswerkzeug, Werkstückspindel, Portal und Werkstückhalterung in einer Fluchtlinie hintereinander liegen.

Weiterbildungen oder vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche:

Gemäß einer Ausgestaltung kann die weitere Bearbeitungseinrichtung eine Entgrateinrichtung sein. An dieser Station kann der beim Wälzfräsen oder Schlagzahndrehen gebildete Grat entfernt werden, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung im Grunde genommen zwei Maschinen in sich vereint, nämlich eine Wälzfräsmaschine und eine solche für Entgratungen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die weitere Bearbeitungseinrichtung eine Dreheinrichtung ist. Anstelle einer Dreheinrichtung könnte die Bearbeitungseinrichtung auch eine Bohreinrichtung sein. Es bietet sich ferner an, die weitere Bearbeitungseinrichtung in Form einer Fräseinrichtung auszubilden. Sodann ist der Aufbau weiterbildungsgemäß dazu herangezogen, einen parallel zur Achse der Werkstückspindel verschieblichen Werkstückgegenhalter zu tragen. So lassen sich die Werkstücke lagestabil einspannen, selbst wenn die Werkstücke spindelartig gestaltet sein sollten. Zusätzlich kann der Aufbau dazu herangezogen werden, auf seiner der Werkstückspindel abgewandten Seite mindestens eine Halterung für ein Entgratwerkzeug zu tragen. Mit Vorteil lassen sich zwei Halterungen in Form je eines schwenkbaren Armes vorsehen, wobei ein Arm ein Entgratrad und der andere Arm ein Drückrad trägt. In diametraler Gegenüberlage greifen dann das Drückrad und das Entgratrad an dem verzahnten Werkstück an unter restlicher Beseitigung eines bei der Verzahnung entstandenen Grates. Baulich technisch günstig erweist sich die Maßnahme, dass der Aufbau ein sich in der Vertikalebene erstreckender Turm ist mit einem im Wesentlichen trapezförmigen Grundriss. Der Trapezform des Turmes kommt dabei die Anordnung der zwei Halterungen entgegen, indem diese bereits ihre Ausrichtung auf das Werkstück erhalten bzw. die dortige Werkstückhalterung für die weitere Bearbeitungseinrichtung.

Vorteilhaft ist der Greifer zum Be- und Entladen der Werkstückhalterungen als Doppel-Wende-Greifer auszuführen. Da im Normalfall die Entgratoperation inklusive der Wendezeit des Greifers wesentlich kürzer ist als die Wälzfräsoperation, wird der Arbeitstakt von der Wälzfräseinrichtung bestimmt. Um z. B. das fertig gefräste Werkstück mittels des Doppel-Wende-Greifers der Werkstückhalterung für die weitere Bearbeitungseinrichtung übergeben zu können, ist der Greifer entlang einer sich vorteilhaft in der oder parallel zur Fluchtlinie erstreckenden Schiene verfahrbar. Letztere erstreckt sich mit Vorteil im Bereich des Portales bzw. ist von diesem getragen. Hinsichtlich des Ein- und Ausspannens, der Bearbeitung und des Transportes der Werkstücke ist eine solche Ausgestaltung vorteilhaft, dass die Werkstückhalterung eine zweite, ebenfalls in der Z-Achse sich erstreckende Werkstückspindel ist. Auch ist dies antriebstechnisch von Vorteil, da die Antriebe günstig dem Maschinenbett zugeordnet werden können. Um auch z. B. verzahnte Wellen, also längere Werkstücke lagenstabil einspannen zu können, kann ein der zweiten Werkstückspindel zugeordneter zweiter Werkstückgegenhalter vorgesehen werden. Die Lagerung desselben wird günstigerweise vom Portal übernommen. Schließlich besteht ein vorteilhafte Ausgestaltung noch darin, einen der ersten Werkstückspindel benachbarten Entgratungsstahl vorzusehen. Letzterer stellt eine Entgrateinrichtung zum Vorentfernen des direkt erzeugten Wälzfräsgrates bzw. Schlagzahnfräsgrates dar.

Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt

1 in schematischer Darstellung eine Ansicht einer erfindungsgemäß gestalteten Vorrichtung,

2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß 1,

3 eine der 1 entsprechende Darstellung, jedoch bei auf Höhe der Werkstückspindel gefahrenem Greifer,

4 eine der 1 vergleichbare Darstellung, jedoch eine Alternativlösung für zu verzahnende wellenartige Werkstücke betreffend, und

5 in perspektivischer Einzeldarstellung das bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eingesetzte Portal.

Die dargestellte Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken ist als Ganzes mit der Ziffer 1 bezeichnet. Im Einzelnen besitzt die Vorrichtung 1 ein in Form eines Maschinenbetts gestaltetes Maschinengestell 2. In Letzterem sitzt ein nicht dargestellter Antrieb für eine vertikal ausgerichtete Werkstückspindel 3. Letztere erstreckt sich also in der Z-Achse. Das mit einem Werkstück W zu versehende Ende der Werkstückspindel 3 kann bspw. einen nicht veranschaulichten Spanndorn beinhalten, um das Werkstück W undrehbar der Werkstückspindel 3 zuordnen zu können.

Sodann ist dem Maschinengestell 2 oberseitig ein Werkzeugschlitten 4 verschiebbar zugeordnet. Dessen Verlagerung erfolgt in Richtung einer auf die Werkstückspindel 3 gerichteten Achse X. Am Werkzeugschlitten 4 sitzt ein relativ zu diesem um die X-Achse verschwenkbarer Werkzeugträger 5. Letzterer nimmt eine Werkzeugspindel 6 auf mit windschief zur Werkstückspindelachse 3 ausrichtbarer Werkzeugspindelachse zur Aufnahme eines Verzahnwerkzeuges 7. Beim Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Wälzfräser. Das bedeutet, dass am Werkstück W eine Stirnverzahnung erzeugbar ist. Anstelle eines Wälzfräsers könnte auch ein Messerkopf mit Schlagzähnen zum Einsatz gelangen, so dass anstelle eines Wälzfräsens das Erzeugen von Zähnen mittels Schlagzahnfräsens geschieht. Letzteres erlaubt es, dass auch bei höheren Drehzahlen trocken bearbeitet werden kann im Gegensatz zu dem Wälzfräsen. Auf vorgenannte Weise ist eine erste Bearbeitungseinrichtung A geschaffen, dessen Aufgabe es ist, durch Fräsen Werkstücke W zu bearbeiten.

Die X- und Z-Achse definieren eine senkrecht ausgerichtete Fluchtebene. Senkrecht zu dieser erstreckt sich auch ein der Werkstückspindel 3 benachbartes, von einem Aufbau gebildetes Portal 8. Im Einzelnen besitzt dieses einen sich in der Vertikalebene erstreckenden Turm 9 mit einem mittleren Durchgang 10. Der Turm 9 besitzt einen im Wesentlichen trapezförmigen Grundriss derart, dass die längere Trapezseite der ersten Bearbeitungseinrichtung A zugekehrt ist. Oberseitig sind die beiden parallel zueinander beiderseits des Durchganges 10 verlaufenden Turmsäulen durch ein Joch 11 miteinander verbunden. Ferner ist die eine Turmsäule über die größere Trapezseite hinaus zu einer Führung 12 verlängert. Auf dieser trägt der Aufbau einen parallel zur Achse Z der Werkstückspindel 3 verschieblichen Werkstückgegenhalter 13. Bei Bedarf kann dieser in Einsatz gebracht werden, um dem Werkstück W einen sicheren Halt zu verleihen. Die Verstellung dieses Werkstückgegenhalters 13 erfolgt mittels eines nicht näher veranschaulichten Antriebes in der Z-Achse.

An der der Werkstückspindel 3 zugekehrten Turmsäule, vergl. 2, ist ein Entgratungsstahl 14 vorgesehen zum Vorentfernen eines direkt erzeugten Wälzfräsgrates bzw. Schlagzahnfräsgrates bei der Fräsbearbeitung des Werkstückes W durch das Verzahnwerkzeug 7.

Auf der der Werkstückspindel 3 abgewandten Seite des Portals 8 ist eine Werkstückhalterung 15 für eine weitere Bearbeitungseinrichtung B angeordnet. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bezüglich dieser weiteren Bearbeitungseinrichtung B um eine Entgrateinrichtung. Es kann sich jedoch bezüglich derselben auch um eine Dreheinrichtung, Bohreinrichtung, Fräseinrichtung etc. handeln. Diese weitere Bearbeitungseinrichtung erstreckt sich ebenfalls in der vertikalen Fluchtebene von Fräswerkzeug 7, Werkstückspindel 3, Portal 8 und Werkstückhalterung 15. Das bedeutet, dass, in der Draufsicht gesehen, die vorgenannten Teile in einer Fluchtlinie F hintereinander liegen, vergl. 2.

Wie der 2 sodann zu entnehmen ist, besitzt der Aufbau bzw. das Portal 8 auf seiner der Werkstückspindel 3 abgewandten Seite zwei Halterungen 16, 17 für ein Entgratwerkzeug. Diese Halterungen 16, 17 sind in Form je eines schwenkbaren Armes 18 bzw. 19 gestaltet. Der eine Arm 18 ist Träger eines Entgratrades 20, während der andere Arm 19 ein Drückrad 21 trägt. Sowohl das Entgratrad 20 als auch das Drückrad 21 sind in paariger Anordnung jeweils dem entsprechenden Arm 18 bzw. 19 zugeordnet. Den entsprechenden Rädern 20, 21 kann ein Antrieb zugeordnet sein. In ihre Arbeitsstellung können die entsprechenden, die Räder 20, 21 tragenden Arme 18, 19 pneumatisch geschwenkt werden. Über nicht näher veranschaulichte Linearführungen und Kugelrollspindeln ist eine Feinverstellung dieser Arme vornehmbar.

Die Arme 18,19 können definierte Anschraubflächen beinhalten, an welchen andere Werkzeugsysteme angebracht werden können, die neben oder anstatt einer Entgratungsfunkion eine Drehbearbeitung, Bohrbearbeitung, Fräsbearbeitung, Stempelung, Markieren, etc. erlauben. In der Fluchtlinie F befinden sich sodann hintereinanderliegend eine Zubringerstation C sowie nachfolgend eine Wegführstation D. Die Zubringerstation C wird beliefert durch eine Transportstrecke 22, welche quergerichtet zur Fluchtlinie F verläuft. Die Wegführstation D setzt sich in eine parallel dazu angeordnete Transportstrecke 23 fort. Die Förderrichtungen sind dabei durch Pfeile angegeben.

Das Transportieren der Werkstücke W geschieht mittels einer Ent-/Beladevorrichtung 24 mittels eines durch das Portal 8 greifenden Greifers 25. Bezüglich desselben handelt es sich um einen Doppel-Wende-Greifer, welcher um eine Achse u um 180° drehbar ist. Ferner ist der Greifer 25 in Z-Richtung verlagerbar. Der Greifer 24 beinhaltet einen Wagen 26, welcher entlang einer sich in der parallelen Fluchtlinie F erstreckenden Schiene 27 verfahrbar ist. Die Schiene 27 ist im Bereich des Portales 8 angeordnet. Sie erstreckt sich in Richtung der Stationen C und D über den Turm 9 in der Fluchtlinie hinaus.

Bezüglich der vorgenannten Werkstückhalterung 15 handelt es sich um eine zweite, in der Z-Achse sich erstreckende Werkstückspindel, welche ebenfalls mittels eines nicht veranschaulichten Drehantriebes angetrieben sein kann.

Um anstelle von Zahnrädern auch Zahnwellen W' etc. bearbeiten zu können, ist der zweiten Werkstückspindel 15 ein zweiter Werkstückgegenhalter 28, wie 4 zeigt, zugeordnet. Dessen Spindel 29 kann nach Einfahren der Getriebewellen etc. einfahren und zur Stützung der Zahn- bzw. Getriebewellen W' dienen. Bei dieser Ausgestaltung ist die Schiene 27 doppellagig zu gestalten, um den Durchtritt der Spindel 29 und die Verlagerung des Wagens 26 zu gestalten, welch letzterer die Schienenlängsholme umfasst.

Es stellt sich folgende Wirkungsweise ein: Zunächst fährt der Greifer 25 zur Zubringerstation C und nimmt dort ein unbearbeitetes Werkstück W auf. Dieses wird nun durch die Portalöffnung bzw. Durchgang 10 zu der Bearbeitungseinrichtung A transportiert und dort mittels des Spanndornes der Werkstückspindel 3 undrehbar zugeordnet. Danach fährt der Greifer 25 zurück zur Zubringerstation C und nimmt ein weiteres unbearbeitetes Werkstück W auf. Zeitgleich beginnt der Zerspanprozess an der Bearbeitungseinrichtung A. Nach Beendigung des Zerspanprozesses fährt der Greifer erneut zur Bearbeitungseinrichtung A und dreht vorher um 180°. Die nicht belegte Spannzange 30 des Greifers nimmt das verzahnte Werkstück W von dem Spanndorn der Werkstückspindel 3 ab. Nach einer Drehung von 180° wird dann das unbearbeitete Werkstück W von dem Greifer 25 an die Werkstückspindel 3 übergeben. Danach bewegt sich der Greifer 25 zur zweiten Bearbeitungseinrichtung B, dreht dort um 180° und gibt das verzahnte Werkstück W an die dortige Werkstückhalterung 15 ab. Während dieses Ablaufes beginnt bereits an der ersten Bearbeitungseinrichtung A der Verzahnungsprozess. Wenn an der zweiten Bearbeitungseinrichtung B das Werkstück W eingespannt ist, fährt der Greifer in die Position C zurück und nimmt dort ein neues Werkstück W auf. An der Bearbeitungseinrichtung B erfolgt durch die Drückräder 21 und Entgraträder 20 das Abkanten und Entgraten, so dass ein fertig bearbeitetes Werkstück W entsteht. Nach dem Entgratvorgang bringt der Greifer 25 aus der Zubringerstation C ein neues Werkstück W zur Wälzfrässtation bzw. Bearbeitungseinrichtung A. Nach entsprechender Drehung des Greifers wird das fertig bearbeitete Werkstück W entnommen und nach einer weiteren Drehung das neue Werkstück übergeben. Das verzahnte Werkstück wird sodann zu der Entgrateinrichtung B gebracht und dort gegen das fertig entgratete Werkrad ausgetauscht. Dieses verzahnte und entgratete Werkstück wird von dem Greifer 25 zu der Wegführstation D transportiert. Es gelangt dort z. B. zu einer Meßstation oder zu einer Waschmaschine bzw. in eine Stapelanlage zum Transport zu einer Härterei. Der Greifer nimmt dann von der Zubringerstation C ein neues Werkstück W auf, so dass sich der Vorgang wiederholt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Normalfall die Entgratoperation einschließlich Greiferweg und Drehrichtungswechsel oder Abschleudern wesentlich kürzer ist als die Fräsoperation, so dass der Arbeitstakt der Vorrichtung durch die Wälzeinrichtung bzw. Bearbeitungseinrichtung A bestimmt wird.

Die erfindungsgemäße Ausgestaltung erlaubt mit Vorteil den Einsatz von Messerköpfen in der Schlagzahnvariante, wodurch leistungsfähig Frontverzahnungen erzeugt werden können, welche Werkstücke ebenfalls mittels des Greifers 25 leicht transportiert werden können.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken (W, W'), mit einem Maschinengestell (2), einer dem Maschinengestell (2) zugeordneten ersten Bearbeitungseinrichtung (A) zum Verzahnen von Werkstücken aufweisend eine Werkstückspindel (3), einen relativ zur sich in der Z-Achse erstreckenden Werkstückspindel (3) senkrecht hierzu in Richtung der auf die Werkstückspindel (3) gerichteten X-Achse verlagerbaren Werkzeugschlitten (4), einen vom Werkzeugschlitten (4) getragenen, relativ zum Werkzeugschlitten (4) um die X-Achse verschwenkbaren Werkzeugträger (5) und eine vom Werkzeugträger (5) getragene Werkzeugspindel (6) mit windschief zur Werkstückspindelachse ausrichtbarer Werkzeugspindelachse zur Aufnahme eines Verzahnwerkzeuges (7), und mit einem der Werkstückspindel (3) benachbarten Aufbau mit einer der Werkstückspindel (3) zugewandten und einer der Werkstückspindel (3) abgewandten Seite, wobei auf der der Werkstückspindel (3) abgewandten Seite eine Werkstückhalterung (15) für eine zweite Bearbeitungseinrichtung (B) angeordnet ist, wobei ein vom Aufbau gebildetes Portal (8) einen Durchgang (10) für eine Ent-/Beladeeinrichtung mit einem durch das Portal in einer von der X- und Z-Achse gebildeten Fluchtebene greifenden Greifer (24), welcher Durchgang (10) zwischen den beiden Bearbeitungseinrichtungen (A, B) liegt, wobei Verzahnungswerkzeug (7), Werkstückspindel (3), Portal (8) und Werkstückhalterung (15) in einer Fluchtlinie (F) der Fluchtebene liegen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Bearbeitungseinrichtung (B) eine Entgrateinrichtung ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Bearbeitungseinrichtung (B) eine Dreheinrichtung ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Bearbeitungseinrichtung (B) eine Bohreinrichtung ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Bearbeitungseinrichtung (B) eine Fräseinrichtung ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufbau (8) einen parallel zur Z-Achse der Werkstückspindel (3) verschieblichen Werkstückgegenhalter (28) trägt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufbau (8) auf seiner der Werkstückspindel (3) abgewandten Seite mindestens eine Halterung (16, 17) für ein Entgratwerkzeug (20, 21) trägt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch zwei Halterungen (16, 17) in Form je eines schwenkbaren Armes (18, 19), wobei ein Arm (18) ein Entgratwerkzeug (20) und der andere Arm (19) ein Drückrad (21) trägt.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufbau (8) ein sich in einer zur Fluchtebene senkrechten Vertikalebene erstreckender Turm (9) ist mit einem im Wesentlichen trapezförmigen Grundriss.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer (25) ein Doppel-Wende-Greifer ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Greifer (25) entlang einer sich in der oder parallel zur Fluchtlinie (F) erstreckenden Schiene (27) verfahrbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (27) im Bereich des Portales (8) angeordnet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstückhalterung (15) eine zweite, in der Z-Achse sich erstreckende Werkstückspindel ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch einen der zweiten Werkstückspindel (15) zugeordneten zweiten Werkstückgegenhalter (28).
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen der ersten Werkstückspindel (3) benachbarten Entgratungsstahl (14).
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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