| Dokumentenidentifikation |
DE10249039B4 01.09.2005 |
| Titel |
Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken |
| Anmelder |
Wera-Werk Hermann Werner GmbH & Co. KG, 42349 Wuppertal, DE |
| Erfinder |
Garschagen, Friedrich Albert, 42855 Remscheid, DE |
| Vertreter |
H.-J. Rieder und Partner, 42329 Wuppertal |
| DE-Anmeldedatum |
22.10.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10249039 |
| Offenlegungstag |
13.05.2004 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
01.09.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
01.09.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B23F 23/00
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| IPC-Nebenklasse |
B23F 19/00
B23Q 39/00
B23Q 7/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten
von Werkstücken mit zwei Bearbeitungseinrichtungen in einem Aufbau mit einer Ent-/Beladeanrichtung
nach Patentanspruch 1.
Die DE 1948 559 A beschreibt
eine Verzahnungseinrichtung mit zwei Bearbeitungseinrichtungen, die räumlich von
einer zwischen den beiden Bearbeitungseinrichtungen angeordneten Ent-/Beladeeinrichtung
getrennt sind.
Die JP 05016052 A
(Abstract) befasst sich mit der Verkettung von zwei gegenüberliegend angeordneten
Verzahnungsmaschinen über eine gemeinsame, an einem darüber liegenden Führungsrahmen
geführte Ent-/Beladevorrichtung.
Die DE 8814 245 U1
beschreibt eine Werkzeugmaschine mit mehreren Bearbeitungseinrichtungen in einer
Flucht zwischen Portalen, die eine Übergabeeinrichtung mit einem Greifer tragen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verzahnen
und Nachbearbeiten von Werkstücken so auszugestalten, dass bei günstigem Aufbau
der Vorrichtung eine wirtschaftliche Verzahnung und Nachbearbeitung von Werkstücken
durchführbar ist.
Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch eine die Merkmale nach
dem Anspruch 1 aufweisende Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt ein Maschinengestell, eine
dem Maschinengestell zugeordnete erste Bearbeitungseinrichtung zum Verzahnen von
Werkstücken aufweisend eine Werkstückspindel, einen relativ zur sich in der Z-Achse
erstreckenden Werkstückspindel senkrecht hierzu in Richtung der auf die Werkstückspindel
gerichteten X-Achse verlagerbaren Werkzeugschlitten, einen vom Werkzeugschlitten
getragenen, relativ zum Werkzeugschlitten um die X-Achse verschwenkbaren Werkzeugträger
und eine vom Werkzeugträger getragene Werkzeugspindel mit windschief zur Werkstückspindelachse
ausrichtbarer Werkzeugspindelachse zur Aufnahme eines Verzahnwerkzeuges, und mit
einem der Werkstückspindel benachbarten Aufbau mit einer der Werkstückspindel zugewandten
und einer der Werkstückspindel abgewandten Seite, wobei auf der der Werkstückspindel
abgewandten Seite eine Werkstückhalterung für eine zweite Bearbeitungseinrichtung
angeordnet ist, wobei ein vom Aufbau gebildetes Portal einen Durchgang für eine
Ent-/Beladeeinrichtung mit einem durch das Portal in einer von der X- und Z-Achse
gebildeten Fluchtebene greifenden Greifer, welcher Durchgang zwischen den beiden
Bearbeitungseinrichtungen liegt, wobei Verzahnungswerkzeug, Werkstückspindel, Portal
und Werkstückhalterung in einer Fluchtlinie der Fluchtebene liegen.
Zufolge derartiger Anordnung in Kombination ist eine Vorrichtung zum
Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstückengeschaffen, welche den Vorteil einer
optimalen Verknüpfung des Verzahnens und einer nachfolgenden Bearbeitung der Werkstücke
realisiert. Das Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken geschieht in einer
sinnvollen Schrittfolge, verbunden mit einer Kostenverringerung durch kürzeste Wege
der Werkstücke. Das Verzahnen der Werkstücke bzw. Werkräder kann dabei durch Wälzfräsen
oder Schlagzahndrehen erfolgen. Von der betreffenden Bearbeitungseinrichtung passieren
sie mittels der Ent-/Beladeinrichtung den Aufbau und gelangen damit sofort zur weiteren
Bearbeitungseinrichtung, an welcher die entsprechende Nachbearbeitung vorgenommen
wird. Also beinhaltet die erfindungsgemäße Vorrichtung zwei Maschinen in einer,
was sich in einem günstigen Maschinenpreis niederschlägt. Der Aufbau ist dazu herangezogen,
mit beiden Bearbeitungseinrichtungen zusammenzuwirken. Erfindungsgemäß besteht ein
Vorteil darin, eine von der Werkstückspindel und der Verlagerungsrichtung des Werkzeugschlittens
definierte Fluchtebene vorzusehen, senkrecht zu welcher ein vom Aufbau gebildetes
Portal liegt, auf dessen der Werkstückspindel abgewandten Seite die Werkstückhalterung
für die weitere Bearbeitungseinrichtung angeordnet ist. Auf diese Weise wird durch
den portalartigen Aufbau der Durchgang für eine Ent-/Beladeeinrichtung mit einem
daurch das das Portal greifenden Greifer geschaffen, um Werkstücke auf kürzestem
Weg und daher zeitsparend von der einen Bearbeitungseinrichtung zur anderen zu bringen.
Die Anordnung der in einer Fluchtlinie mit dem Aufbau liegenden Bearbeitungseinrichtungen
bringt den Vorteil eines besonders geringen Platzbedarfs. Einer Automation durch
kurze Wege kommt der Sachverhalt entgegen, dass die Fluchtebene eine Vertikalebene
ist, so dass Fräswerkzeug, Werkstückspindel, Portal und Werkstückhalterung in einer
Fluchtlinie hintereinander liegen.
Weiterbildungen oder vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand
der Unteransprüche:
Gemäß einer Ausgestaltung kann die weitere Bearbeitungseinrichtung eine Entgrateinrichtung
sein. An dieser Station kann der beim Wälzfräsen oder Schlagzahndrehen gebildete
Grat entfernt werden, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung im Grunde genommen
zwei Maschinen in sich vereint, nämlich eine Wälzfräsmaschine und
eine solche für Entgratungen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die weitere
Bearbeitungseinrichtung eine Dreheinrichtung ist. Anstelle einer Dreheinrichtung
könnte die Bearbeitungseinrichtung auch eine Bohreinrichtung sein. Es bietet sich
ferner an, die weitere Bearbeitungseinrichtung in Form einer Fräseinrichtung auszubilden.
Sodann ist der Aufbau weiterbildungsgemäß dazu herangezogen, einen parallel zur
Achse der Werkstückspindel verschieblichen Werkstückgegenhalter zu tragen. So lassen
sich die Werkstücke lagestabil einspannen, selbst wenn die Werkstücke spindelartig
gestaltet sein sollten. Zusätzlich kann der Aufbau dazu herangezogen werden, auf
seiner der Werkstückspindel abgewandten Seite mindestens eine Halterung für ein
Entgratwerkzeug zu tragen. Mit Vorteil lassen sich zwei Halterungen in Form je eines
schwenkbaren Armes vorsehen, wobei ein Arm ein Entgratrad und der andere Arm ein
Drückrad trägt. In diametraler Gegenüberlage greifen dann das Drückrad und das Entgratrad
an dem verzahnten Werkstück an unter restlicher Beseitigung eines bei der Verzahnung
entstandenen Grates. Baulich technisch günstig erweist sich die Maßnahme, dass der
Aufbau ein sich in der Vertikalebene erstreckender Turm ist mit einem im Wesentlichen
trapezförmigen Grundriss. Der Trapezform des Turmes kommt dabei die Anordnung der
zwei Halterungen entgegen, indem diese bereits ihre Ausrichtung auf das Werkstück
erhalten bzw. die dortige Werkstückhalterung für die weitere Bearbeitungseinrichtung.
Vorteilhaft ist der Greifer zum Be- und Entladen der Werkstückhalterungen
als Doppel-Wende-Greifer auszuführen. Da im Normalfall die Entgratoperation inklusive
der Wendezeit des Greifers wesentlich kürzer ist als die Wälzfräsoperation, wird
der Arbeitstakt von der Wälzfräseinrichtung bestimmt. Um z. B. das fertig gefräste
Werkstück mittels des Doppel-Wende-Greifers der Werkstückhalterung für die weitere
Bearbeitungseinrichtung übergeben zu können, ist der Greifer entlang einer sich
vorteilhaft in der oder parallel zur Fluchtlinie erstreckenden Schiene verfahrbar.
Letztere erstreckt sich mit Vorteil im Bereich des Portales bzw. ist von diesem
getragen. Hinsichtlich des Ein- und Ausspannens, der Bearbeitung und des Transportes
der Werkstücke ist eine solche Ausgestaltung vorteilhaft, dass die Werkstückhalterung
eine zweite, ebenfalls in der Z-Achse sich erstreckende Werkstückspindel ist. Auch
ist dies antriebstechnisch von Vorteil, da die Antriebe günstig dem Maschinenbett
zugeordnet werden können. Um auch z. B. verzahnte Wellen, also längere Werkstücke
lagenstabil einspannen zu können, kann ein der zweiten Werkstückspindel zugeordneter
zweiter Werkstückgegenhalter vorgesehen werden. Die Lagerung desselben wird günstigerweise
vom Portal übernommen. Schließlich besteht ein vorteilhafte Ausgestaltung noch darin,
einen der ersten Werkstückspindel benachbarten Entgratungsstahl vorzusehen. Letzterer
stellt eine Entgrateinrichtung zum Vorentfernen des direkt erzeugten Wälzfräsgrates
bzw. Schlagzahnfräsgrates dar.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
Zeichnungen erläutert. Es zeigt
1 in schematischer Darstellung eine Ansicht
einer erfindungsgemäß gestalteten Vorrichtung,
2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung
gemäß 1,
3 eine der 1
entsprechende Darstellung, jedoch bei auf Höhe der Werkstückspindel gefahrenem Greifer,
4 eine der 1
vergleichbare Darstellung, jedoch eine Alternativlösung für zu verzahnende wellenartige
Werkstücke betreffend, und
5 in perspektivischer Einzeldarstellung
das bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eingesetzte Portal.
Die dargestellte Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von
Werkstücken ist als Ganzes mit der Ziffer 1 bezeichnet. Im Einzelnen besitzt
die Vorrichtung 1 ein in Form eines Maschinenbetts gestaltetes Maschinengestell
2. In Letzterem sitzt ein nicht dargestellter Antrieb für eine vertikal
ausgerichtete Werkstückspindel 3. Letztere erstreckt sich also in der Z-Achse.
Das mit einem Werkstück W zu versehende Ende der Werkstückspindel 3 kann
bspw. einen nicht veranschaulichten Spanndorn beinhalten, um das Werkstück W undrehbar
der Werkstückspindel 3 zuordnen zu können.
Sodann ist dem Maschinengestell 2 oberseitig ein Werkzeugschlitten
4 verschiebbar zugeordnet. Dessen Verlagerung erfolgt in Richtung einer
auf die Werkstückspindel 3 gerichteten Achse X. Am Werkzeugschlitten
4 sitzt ein relativ zu diesem um die X-Achse verschwenkbarer Werkzeugträger
5. Letzterer nimmt eine Werkzeugspindel 6 auf mit windschief zur
Werkstückspindelachse 3 ausrichtbarer Werkzeugspindelachse zur Aufnahme
eines Verzahnwerkzeuges 7. Beim Ausführungsbeispiel handelt es sich um
einen Wälzfräser. Das bedeutet, dass am Werkstück W eine Stirnverzahnung erzeugbar
ist. Anstelle eines Wälzfräsers könnte auch ein Messerkopf mit Schlagzähnen zum
Einsatz gelangen, so dass anstelle eines Wälzfräsens das Erzeugen von Zähnen mittels
Schlagzahnfräsens geschieht. Letzteres erlaubt es, dass auch bei höheren Drehzahlen
trocken bearbeitet werden kann im Gegensatz zu dem Wälzfräsen. Auf vorgenannte Weise
ist eine erste Bearbeitungseinrichtung A geschaffen, dessen Aufgabe
es ist, durch Fräsen Werkstücke W zu bearbeiten.
Die X- und Z-Achse definieren eine senkrecht ausgerichtete Fluchtebene.
Senkrecht zu dieser erstreckt sich auch ein der Werkstückspindel 3 benachbartes,
von einem Aufbau gebildetes Portal 8. Im Einzelnen besitzt dieses einen
sich in der Vertikalebene erstreckenden Turm 9 mit einem mittleren Durchgang
10. Der Turm 9 besitzt einen im Wesentlichen trapezförmigen Grundriss
derart, dass die längere Trapezseite der ersten Bearbeitungseinrichtung A zugekehrt
ist. Oberseitig sind die beiden parallel zueinander beiderseits des Durchganges
10 verlaufenden Turmsäulen durch ein Joch 11 miteinander verbunden.
Ferner ist die eine Turmsäule über die größere Trapezseite hinaus zu einer Führung
12 verlängert. Auf dieser trägt der Aufbau einen parallel zur Achse Z der
Werkstückspindel 3 verschieblichen Werkstückgegenhalter 13. Bei
Bedarf kann dieser in Einsatz gebracht werden, um dem Werkstück W einen sicheren
Halt zu verleihen. Die Verstellung dieses Werkstückgegenhalters 13 erfolgt
mittels eines nicht näher veranschaulichten Antriebes in der Z-Achse.
An der der Werkstückspindel 3 zugekehrten Turmsäule, vergl.
2, ist ein Entgratungsstahl 14 vorgesehen
zum Vorentfernen eines direkt erzeugten Wälzfräsgrates bzw. Schlagzahnfräsgrates
bei der Fräsbearbeitung des Werkstückes W durch das Verzahnwerkzeug 7.
Auf der der Werkstückspindel 3 abgewandten Seite des Portals
8 ist eine Werkstückhalterung 15 für eine weitere Bearbeitungseinrichtung
B angeordnet. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bezüglich dieser
weiteren Bearbeitungseinrichtung B um eine Entgrateinrichtung. Es kann sich jedoch
bezüglich derselben auch um eine Dreheinrichtung, Bohreinrichtung, Fräseinrichtung
etc. handeln. Diese weitere Bearbeitungseinrichtung erstreckt sich ebenfalls in
der vertikalen Fluchtebene von Fräswerkzeug 7, Werkstückspindel
3, Portal 8 und Werkstückhalterung 15. Das bedeutet,
dass, in der Draufsicht gesehen, die vorgenannten Teile in einer Fluchtlinie F hintereinander
liegen, vergl. 2.
Wie der 2 sodann zu entnehmen ist, besitzt
der Aufbau bzw. das Portal 8 auf seiner der Werkstückspindel
3 abgewandten Seite zwei Halterungen 16, 17 für ein Entgratwerkzeug.
Diese Halterungen 16, 17 sind in Form je eines schwenkbaren Armes
18 bzw. 19 gestaltet. Der eine Arm 18 ist Träger eines
Entgratrades 20, während der andere Arm 19 ein Drückrad
21 trägt. Sowohl das Entgratrad 20 als auch das Drückrad
21 sind in paariger Anordnung jeweils dem entsprechenden Arm
18 bzw. 19 zugeordnet. Den entsprechenden Rädern 20,
21 kann ein Antrieb zugeordnet sein. In ihre Arbeitsstellung können die
entsprechenden, die Räder 20, 21 tragenden Arme 18,
19 pneumatisch geschwenkt werden. Über nicht näher veranschaulichte Linearführungen
und Kugelrollspindeln ist eine Feinverstellung dieser Arme vornehmbar.
Die Arme 18,19 können definierte Anschraubflächen
beinhalten, an welchen andere Werkzeugsysteme angebracht werden können, die neben
oder anstatt einer Entgratungsfunkion eine Drehbearbeitung, Bohrbearbeitung, Fräsbearbeitung,
Stempelung, Markieren, etc. erlauben. In der Fluchtlinie F befinden sich sodann
hintereinanderliegend eine Zubringerstation C sowie nachfolgend eine Wegführstation
D. Die Zubringerstation C wird beliefert durch eine Transportstrecke 22,
welche quergerichtet zur Fluchtlinie F verläuft. Die Wegführstation D setzt sich
in eine parallel dazu angeordnete Transportstrecke 23 fort. Die Förderrichtungen
sind dabei durch Pfeile angegeben.
Das Transportieren der Werkstücke W geschieht mittels einer Ent-/Beladevorrichtung
24 mittels eines durch das Portal 8 greifenden Greifers
25. Bezüglich desselben handelt es sich um einen Doppel-Wende-Greifer,
welcher um eine Achse u um 180° drehbar ist. Ferner ist der Greifer
25 in Z-Richtung verlagerbar. Der Greifer 24 beinhaltet einen
Wagen 26, welcher entlang einer sich in der parallelen Fluchtlinie F erstreckenden
Schiene 27 verfahrbar ist. Die Schiene 27 ist im Bereich des Portales
8 angeordnet. Sie erstreckt sich in Richtung der Stationen C und D über
den Turm 9 in der Fluchtlinie hinaus.
Bezüglich der vorgenannten Werkstückhalterung 15 handelt
es sich um eine zweite, in der Z-Achse sich erstreckende Werkstückspindel, welche
ebenfalls mittels eines nicht veranschaulichten Drehantriebes angetrieben sein kann.
Um anstelle von Zahnrädern auch Zahnwellen W' etc. bearbeiten zu können,
ist der zweiten Werkstückspindel 15 ein zweiter Werkstückgegenhalter
28, wie 4 zeigt, zugeordnet. Dessen Spindel
29 kann nach Einfahren der Getriebewellen etc. einfahren und zur Stützung
der Zahn- bzw. Getriebewellen W' dienen. Bei dieser Ausgestaltung ist die Schiene
27 doppellagig zu gestalten, um den Durchtritt der Spindel 29
und die Verlagerung des Wagens 26 zu gestalten, welch letzterer die Schienenlängsholme
umfasst.
Es stellt sich folgende Wirkungsweise ein: Zunächst fährt der Greifer
25 zur Zubringerstation C und nimmt dort ein unbearbeitetes Werkstück W
auf. Dieses wird nun durch die Portalöffnung bzw. Durchgang 10 zu der Bearbeitungseinrichtung
A transportiert und dort mittels des Spanndornes der Werkstückspindel
3 undrehbar zugeordnet. Danach fährt der Greifer
25 zurück zur Zubringerstation C und nimmt ein weiteres unbearbeitetes
Werkstück W auf. Zeitgleich beginnt der Zerspanprozess an der Bearbeitungseinrichtung
A. Nach Beendigung des Zerspanprozesses fährt der Greifer erneut zur Bearbeitungseinrichtung
A und dreht vorher um 180°. Die nicht belegte Spannzange 30 des Greifers
nimmt das verzahnte Werkstück W von dem Spanndorn der Werkstückspindel
3 ab. Nach einer Drehung von 180° wird dann das unbearbeitete Werkstück
W von dem Greifer 25 an die Werkstückspindel 3 übergeben. Danach
bewegt sich der Greifer 25 zur zweiten Bearbeitungseinrichtung B, dreht
dort um 180° und gibt das verzahnte Werkstück W an die dortige Werkstückhalterung
15 ab. Während dieses Ablaufes beginnt bereits an der ersten Bearbeitungseinrichtung
A der Verzahnungsprozess. Wenn an der zweiten Bearbeitungseinrichtung B das Werkstück
W eingespannt ist, fährt der Greifer in die Position C zurück und nimmt dort ein
neues Werkstück W auf. An der Bearbeitungseinrichtung B erfolgt durch die Drückräder
21 und Entgraträder 20 das Abkanten und Entgraten, so dass ein
fertig bearbeitetes Werkstück W entsteht. Nach dem Entgratvorgang bringt der Greifer
25 aus der Zubringerstation C ein neues Werkstück W zur Wälzfrässtation
bzw. Bearbeitungseinrichtung A. Nach entsprechender Drehung des Greifers wird das
fertig bearbeitete Werkstück W entnommen und nach einer weiteren Drehung das neue
Werkstück übergeben. Das verzahnte Werkstück wird sodann zu der Entgrateinrichtung
B gebracht und dort gegen das fertig entgratete Werkrad ausgetauscht. Dieses verzahnte
und entgratete Werkstück wird von dem Greifer 25 zu der Wegführstation
D transportiert. Es gelangt dort z. B. zu einer Meßstation oder zu einer Waschmaschine
bzw. in eine Stapelanlage zum Transport zu einer Härterei. Der Greifer nimmt dann
von der Zubringerstation C ein neues Werkstück W auf, so dass sich der Vorgang wiederholt.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Normalfall die Entgratoperation einschließlich
Greiferweg und Drehrichtungswechsel oder Abschleudern wesentlich kürzer ist als
die Fräsoperation, so dass der Arbeitstakt der Vorrichtung durch die Wälzeinrichtung
bzw. Bearbeitungseinrichtung A bestimmt wird.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung erlaubt mit Vorteil den Einsatz
von Messerköpfen in der Schlagzahnvariante, wodurch leistungsfähig Frontverzahnungen
erzeugt werden können, welche Werkstücke ebenfalls mittels des Greifers
25 leicht transportiert werden können.
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| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zum Verzahnen und Nachbearbeiten von Werkstücken (W, W'),
mit einem Maschinengestell (2), einer dem Maschinengestell (2)
zugeordneten ersten Bearbeitungseinrichtung (A) zum Verzahnen von Werkstücken aufweisend
eine Werkstückspindel (3), einen relativ zur sich in der Z-Achse erstreckenden
Werkstückspindel (3) senkrecht hierzu in Richtung der auf die Werkstückspindel
(3) gerichteten X-Achse verlagerbaren Werkzeugschlitten (4), einen
vom Werkzeugschlitten (4) getragenen, relativ zum Werkzeugschlitten (4)
um die X-Achse verschwenkbaren Werkzeugträger (5) und eine vom Werkzeugträger
(5) getragene Werkzeugspindel (6) mit windschief zur Werkstückspindelachse
ausrichtbarer Werkzeugspindelachse zur Aufnahme eines Verzahnwerkzeuges (7),
und mit einem der Werkstückspindel (3) benachbarten Aufbau mit einer der
Werkstückspindel (3) zugewandten und einer der Werkstückspindel (3)
abgewandten Seite, wobei auf der der Werkstückspindel (3) abgewandten Seite
eine Werkstückhalterung (15) für eine zweite Bearbeitungseinrichtung (B)
angeordnet ist, wobei ein vom Aufbau gebildetes Portal (8) einen Durchgang
(10) für eine Ent-/Beladeeinrichtung mit einem durch das Portal in einer
von der X- und Z-Achse gebildeten Fluchtebene greifenden Greifer (24),
welcher Durchgang (10) zwischen den beiden Bearbeitungseinrichtungen (A,
B) liegt, wobei Verzahnungswerkzeug (7), Werkstückspindel (3),
Portal (8) und Werkstückhalterung (15) in einer Fluchtlinie (F)
der Fluchtebene liegen.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite
Bearbeitungseinrichtung (B) eine Entgrateinrichtung ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite
Bearbeitungseinrichtung (B) eine Dreheinrichtung ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite
Bearbeitungseinrichtung (B) eine Bohreinrichtung ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite
Bearbeitungseinrichtung (B) eine Fräseinrichtung ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Aufbau (8) einen parallel zur Z-Achse der Werkstückspindel (3)
verschieblichen Werkstückgegenhalter (28) trägt.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufbau
(8) auf seiner der Werkstückspindel (3) abgewandten Seite mindestens
eine Halterung (16, 17) für ein Entgratwerkzeug (20,
21) trägt.
- Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch zwei Halterungen
(16, 17) in Form je eines schwenkbaren Armes (18,
19), wobei ein Arm (18) ein Entgratwerkzeug (20) und
der andere Arm (19) ein Drückrad (21) trägt.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Aufbau (8) ein sich in einer zur Fluchtebene senkrechten Vertikalebene
erstreckender Turm (9) ist mit einem im Wesentlichen trapezförmigen Grundriss.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Greifer (25) ein Doppel-Wende-Greifer ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Greifer (25) entlang einer sich in der oder parallel zur Fluchtlinie
(F) erstreckenden Schiene (27) verfahrbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene
(27) im Bereich des Portales (8) angeordnet ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Werkstückhalterung (15) eine zweite, in der Z-Achse sich erstreckende
Werkstückspindel ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch einen der zweiten
Werkstückspindel (15) zugeordneten zweiten Werkstückgegenhalter (28).
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch einen der ersten Werkstückspindel (3) benachbarten Entgratungsstahl
(14).
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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